Für ein grundsolides Fundament: die Gebäudeversicherung Bern (GVB) - Obligatorische Gebäudeversicherungen
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Obligatorische Gebäudeversicherungen Für ein grundsolides Fundament: die Gebäudeversicherung Bern (GVB)
Inhaltsverzeichnis Einleitung Ihr Zuhause: sicher bei der GVB 3 Die obligatorischen Gebäudeversicherungen der Gebäudeversicherung Bern (GVB) im Detail Das Fundament: GVB Standard Bauversicherung 4 GVB Standard Grundversicherung 5 Beratung und Allgemeines Ein Grundstein, auf den Sie bauen können 7 Korrekte Einschätzung und passende Beratung 8 Glossar 10 Ihr sicherer Kontakt 11
Ihr Zuhause: sicher bei der GVB Im Kanton Bern ist Ihr Gebäude bei der Gebäude- versicherung Bern (GVB) gegen Feuer- und Elemen- tarschäden versichert, und zwar zu einer gesetzlichen Minimaldeckung. Diese Deckung ist obligatorisch und wird nur durch die GVB angeboten. «Gerade der stark exponierte Kanton Bern wird durch häufigere und stärkere Unwetter bedroht – Über 200 Jahre Praxis machen die Gebäu- deversicherung Bern (GVB) zur Expertin die GVB ist ein guter Partner für im Immobilienschutz. Sie garantiert den ge- Ihren Gebäudeschutz.» setzlich vorgeschriebenen Grundversiche- rungsschutz für jedes Gebäude im Kanton Bern, mit unbeschränkter Haftungssumme für Feuer- und Elementarschäden – eine einmalige Leistung. Dank dem bewährten Solidaritätswerk und dem Engagement in der Prävention und Intervention kann der Versicherungsschutz zu günstigen Prämien gewährleistet werden. 3
Übersicht über die obligatorischen Gebäudeversicherungen Die obligatorischen Gebäudeversicherungen sind im Kanton Bern gesetzlich vorgeschrieben. Sie bieten eine Minimaldeckung als Fundament für Ihren Versicherungsschutz rund ums Eigenheim und können nur bei der Gebäudeversicherung Bern (GVB) abgeschlossen werden. GVB Standard Bauversicherung Gedeckt sind: Das Risiko von Feuer- und Elementarschä- Feuerschäden den während der Bauzeit ist erhöht. Die – Feuer, Brand obligatorische GVB Standard Bauversiche- – Rauch oder Hitze rung schützt Ihre Investitionen bei Neu- – Blitzschlag (mit oder ohne Zündung) und Anbau, Um- und Ausbauten sowie – elektrische Überspannung als Folge von Renovationen. Blitzschlag oder Elementarereignissen – Explosion Elementarschäden – Sturmwind, Hagel – Hochwasser und Überschwemmung – Erdrutsch – Steinschlag und Felssturz – Lawinen, Schneerutsch und Schneedruck 10% Selbstbehalt (mind. CHF 100.–, max. CHF 1000.–) Weitere Schäden Spezielle Selbstbehalte und begrenzte Ver Wichtig sicherungsdeckung bei Terror und Unruhe. Eine erteilte Baubewilligung schliesst nicht automatisch eine GVB Standard Bauversicherung ein. Diese ist durch den Architekten oder durch den Gebäudeeigentümer bzw. Bauherrn bei der GVB separat anzumelden. 4
GVB Standard Grundversicherung Gedeckt sind: Dies ist die obligatorische Gebäudeversiche- Feuerschäden rung gegen Feuer- und Elementarschäden – Feuer, Brand nach Abschluss der Bauzeit. Sie entspricht – Rauch oder Hitze – wie die Bauversicherung – den gesetz – Blitzschlag (mit oder ohne Zündung) lichen Minimaldeckungen. – elektrische Überspannung als Folge von Blitzschlag oder Elementarereignissen – Explosion Elementarschäden – Sturmwind, Hagel – Hochwasser und Überschwemmung – Erdrutsch – Steinschlag und Felssturz – Lawinen, Schneerutsch und Schneedruck 10% Selbstbehalt (mind. CHF 100.–, max. CHF 1000.–) Weitere Schäden Spezielle Selbstbehalte und begrenzte Ver sicherungsdeckung bei Terror und Unruhe. Sie besitzen ein Gebäude im Kanton Bern? Dann ist es bei der Gebäude- versicherung Bern (GVB) obligatorisch versichert. 5
Bauen Sie auf uns: Bei Fragen sind wir im Kundencenter unter Tel. 0800 666 999 gerne für Sie da. 6
Ein Grundstein, auf den Sie bauen können Als Wohneigentümer im Kanton Bern sind Sie verpflichtet, sich bei der Gebäudeversicherung Bern (GVB) gegen Feuer- und Elementarschäden zu versichern. Dabei ist Vorsicht geboten, denn die Meldung an den Versicherer erfolgt nicht automatisch. Bitte verpassen Sie es also nicht, sich bei uns anzumelden. Tipps für einen garantierten Schutz – Mit dem Tarifrechner auf www.gvb.ch können Sie Ihre Prämien ausrechnen und Ihre Versicherung gleich online be antragen – unkompliziert und schnell. – Sind Ihre Daten noch aktuell? Um stets rundum geschützt zu sein, ist es wichtig, Ihr Gebäude nötigenfalls für eine Schät- zung anzumelden und uns Adress- oder Handänderungen so rasch als möglich mitzuteilen. 7
Korrekte Einschätzung und passende Beratung Sei es bei der Gebäudeschätzung oder bei einem Schadenfall: Bei der GVB arbeiten über 130 Schät zungs- und Schadenexperten, auf deren Service leistungen Sie jederzeit zählen können. So erhalten Sie und Ihr Objekt die volle Wertschätzung. Die Schätzungs- und Schadenexperten der Die Schätzungen sind für Sie kostenlos und GVB stehen Ihnen gerne zur Seite für eine werden unabhängig von der amtlichen Be- Einschätzung von Neubauten und Nach- wertung, in der Regel vor Ort, durchgeführt. schätzungen nach Renovationen, An-, Um- Die Schätzung von kleineren Bauvorhaben und Ausbauten sowie Neuinstallationen. kann durch die Gebäudeversicherung Bern Der GVB-Versicherungswert wird nach der (GVB) im Gespräch am Telefon oder auf dem Bauvollendung festgesetzt. Damit Sie sicher Korrespondenzweg erfolgen. sein können, den korrekten Versicherungs- schutz zu haben, sollten Sie Ihr Objekt nach Die Adresse des zuständigen Schätzungs- Zusatzinvestitionen neu einschätzen lassen. experten für Ihre Region finden Sie im Internet unter www.gvb.ch oder auf Anfrage beim Kundencenter, Telefon 0800 666 999. Gut zu wissen Die Experten der GVB sind erfahrene Baufachleute, Ingenieure, Architekten und Bauleiter aus Ihrer Region. 8
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Glossar Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) versichert nicht nur Ihr Gebäude, sondern gibt Ihnen auch sonst einen Mehrwert. Deshalb hier einige Fachbegriffe, mit welchen Sie Sicherheit im Umgang mit Versicherungen gewinnen. GVB-Versicherungswert Amtlicher Wert (Steuerwert) Der GVB-Versicherungswert wird durch die Der amtliche Wert wird durch die Steuer- Gebäudeversicherung Bern (GVB) ermittelt behörde ermittelt und dient ausschliesslich und entspricht dem Kostenaufwand für die fiskalischen Zwecken. Wiederherstellung des Gebäudes in gleicher Grösse, im gleichen Ausbaustandard, zur Unterversicherung gleichen Nutzung und am gleichen Standort Wenn die Versicherungssumme kleiner ist (siehe Neuwert). als der effektive Wiederaufbauwert, besteht eine Unterversicherung, was im Schadenfall Neuwert zu Leistungskürzungen führen kann. Bei der obligatorischen Gebäudeversicherung GVB Standard ist das Gebäude normalerweise zum Neuwert versichert. Verkehrswert Dies ist der Marktwert eines Gebäudes, also der Preis, zu dem ein Haus verkauft werden könnte. Er wird durch einen Spezialisten in einer Verkehrswertschätzung ermittelt und entspricht nicht dem GVB-Versicherungswert. Indexierung Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) passt alle Gebäudeversicherungswerte periodisch der Bauteuerung an. So kann eine Unterver- sicherung vermieden werden. 10
Ihr sicherer Kontakt Haben Sie Fragen zu Ihrer Grundversicherung? Möchten Sie einen Schadenfall melden oder eine Mutation veranlassen? Uns erreichen Sie rund um die Uhr! Die meisten Versicherungen können Sie bequem übers Internet abschliessen: www.gvb.ch. Kontaktieren Sie uns: – Kundencenter 0800 666 999 – www.gvb.ch – Gebäudeversicherung Bern (GVB) Papiermühlestrasse 130 3063 Ittigen Rechtsverbindlich für die obligatorischen Gebäudeversicherungen der Gebäudeversicherung Bern (GVB) sind die Police, die Kundeninformationen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen. ©2012, Gebäudeversicherung Bern (GVB), alle Rechte vorbehalten 11
GVB 612 d 12.12 10 000 Gebäudeversicherung Bern (GVB) Papiermühlestrasse 130, 3063 Ittigen Telefon 031 925 11 11, Fax 031 925 12 22 info@gvb.ch, www.gvb.ch
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