Für ein grundsolides Fundament: die Gebäudeversicherung Bern (GVB) - Obligatorische Gebäudeversicherungen

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Für ein grundsolides Fundament: die Gebäudeversicherung Bern (GVB) - Obligatorische Gebäudeversicherungen
Obligatorische Gebäudeversicherungen

Für ein grundsolides Fundament:
die Gebäudeversicherung Bern (GVB)
Für ein grundsolides Fundament: die Gebäudeversicherung Bern (GVB) - Obligatorische Gebäudeversicherungen
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Ihr Zuhause: sicher bei der GVB                 3

Die obligatorischen Gebäudeversicherungen
der Gebäudeversicherung Bern (GVB) im Detail
Das Fundament:
GVB Standard Bauversicherung                    4
GVB Standard Grundversicherung                  5

Beratung und Allgemeines
Ein Grundstein, auf den Sie bauen können        7
Korrekte Einschätzung und passende Beratung     8
Glossar                                        10
Ihr sicherer Kontakt                           11
Für ein grundsolides Fundament: die Gebäudeversicherung Bern (GVB) - Obligatorische Gebäudeversicherungen
Ihr Zuhause: sicher bei der GVB
                       Im Kanton Bern ist Ihr Gebäude bei der Gebäude-
                       versicherung Bern (GVB) gegen Feuer- und Elemen-
                       tarschäden versichert, und zwar zu einer gesetzlichen
                       Minimaldeckung. Diese Deckung ist obligatorisch
                       und wird nur durch die GVB angeboten.

                                              «Gerade der stark exponierte
                                              Kanton Bern wird durch häufigere
                                              und stärkere Unwetter bedroht –
Über 200 Jahre Praxis machen die Gebäu-
deversicherung Bern (GVB) zur Expertin        die GVB ist ein guter Partner für
im Immobilienschutz. Sie garantiert den ge-   Ihren Gebäudeschutz.»
setzlich vorgeschriebenen Grundversiche-
rungsschutz für jedes Gebäude im Kanton
Bern, mit unbeschränkter Haftungssumme
für Feuer- und Elementarschäden – eine
einmalige Leistung. Dank dem bewährten
Solidaritätswerk und dem Engagement in
der Prävention und Intervention kann der
Versicherungsschutz zu günstigen Prämien
gewährleistet werden.

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Für ein grundsolides Fundament: die Gebäudeversicherung Bern (GVB) - Obligatorische Gebäudeversicherungen
Übersicht über die obligatorischen
Gebäudeversicherungen
Die obligatorischen Gebäudeversicherungen sind im Kanton Bern
gesetzlich vorgeschrieben. Sie bieten eine Minimaldeckung als
Fundament für Ihren Versicherungsschutz rund ums Eigenheim und
können nur bei der Gebäudeversicherung Bern (GVB) abgeschlossen
werden.

GVB Standard Bauversicherung                 Gedeckt sind:
Das Risiko von Feuer- und Elementarschä-     Feuerschäden
den während der Bauzeit ist erhöht. Die      – Feuer, Brand
obligatorische GVB Standard Bauversiche-     – Rauch oder Hitze
rung schützt Ihre Investitionen bei Neu-     – Blitzschlag (mit oder ohne Zündung)
und Anbau, Um- und Ausbauten sowie           – elektrische Überspannung als Folge von
Renovationen.                                  Blitzschlag oder Elementarereignissen
                                             – Explosion

                                             Elementarschäden
                                             – Sturmwind, Hagel
                                             – Hochwasser und Überschwemmung
                                             – Erdrutsch
                                             – Steinschlag und Felssturz
                                             – Lawinen, Schneerutsch und Schneedruck
                                             10% Selbstbehalt (mind. CHF 100.–, max. CHF 1000.–)

                                             Weitere Schäden
                                             Spezielle Selbstbehalte und begrenzte Ver­
    Wichtig                                  sicherungsdeckung bei Terror und Unruhe.
    Eine erteilte Baubewilligung schliesst
    nicht automatisch eine GVB Standard
    Bauversicherung ein. Diese ist durch
    den Architekten oder durch den
    Ge­bäudeeigentümer bzw. Bauherrn
    bei der GVB separat anzumelden.

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GVB Standard Grundversicherung                 Gedeckt sind:
Dies ist die obligatorische Gebäudeversiche-   Feuerschäden
rung gegen Feuer- und Elementarschäden         – Feuer, Brand
nach Abschluss der Bauzeit. Sie entspricht     – Rauch oder Hitze
– wie die Bauversicherung – den gesetz­        – Blitzschlag (mit oder ohne Zündung)
lichen Minimaldeckungen.                       – elektrische Überspannung als Folge von
                                                  Blitzschlag oder Elementarereignissen
                                               – Explosion

                                               Elementarschäden
                                               – Sturmwind, Hagel
                                               – Hochwasser und Überschwemmung
                                               – Erdrutsch
                                               – Steinschlag und Felssturz
                                               – Lawinen, Schneerutsch und Schneedruck
                                               10% Selbstbehalt (mind. CHF 100.–, max. CHF 1000.–)

                                               Weitere Schäden
                                               Spezielle Selbstbehalte und begrenzte Ver­
                                               sicherungsdeckung bei Terror und Unruhe.

  Sie besitzen ein Gebäude im Kanton
  Bern? Dann ist es bei der Gebäude-
  versicherung Bern (GVB) obligatorisch
  versichert.

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Bauen Sie auf uns: Bei Fragen
sind wir im Kundencenter unter
Tel. 0800 666 999 gerne für Sie da.

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Ein Grundstein, auf den Sie
bauen können
                       Als Wohneigentümer im Kanton Bern sind Sie
                       verpflichtet, sich bei der Gebäudeversicherung
                       Bern (GVB) gegen Feuer- und Elementarschäden
                       zu versichern. Dabei ist Vorsicht geboten, denn
                       die Meldung an den Versicherer erfolgt nicht
                       automatisch. Bitte verpassen Sie es also nicht,
                       sich bei uns anzumelden.

Tipps für einen garantierten Schutz
– Mit dem Tarifrechner auf www.gvb.ch
   können Sie Ihre Prämien ausrechnen
   und Ihre Versicherung gleich online be­
   antragen – unkompliziert und schnell.
– Sind Ihre Daten noch aktuell? Um stets
   rundum geschützt zu sein, ist es wichtig,
   Ihr Gebäude nötigenfalls für eine Schät-
   zung anzumelden und uns Adress- oder
   Handänderungen so rasch als möglich
   mitzuteilen.

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Korrekte Einschätzung und
passende Beratung
                       Sei es bei der Gebäudeschätzung oder bei einem
                       Schadenfall: Bei der GVB arbeiten über 130 Schät­­
                       zungs- und Schadenexperten, auf deren Service­
                       leistungen Sie jederzeit zählen können. So erhalten
                       Sie und Ihr Objekt die volle Wertschätzung.

Die Schätzungs- und Schadenexperten der        Die Schätzungen sind für Sie kostenlos und
GVB stehen Ihnen gerne zur Seite für eine      werden unabhängig von der amtlichen Be-
Einschätzung von Neubauten und Nach-           wertung, in der Regel vor Ort, durchgeführt.
schätzungen nach Renovationen, An-, Um-        Die Schätzung von kleineren Bauvorhaben
und Ausbauten sowie Neuinstallationen.         kann durch die Gebäudeversicherung Bern
Der GVB-Versicherungswert wird nach der        (GVB) im Gespräch am Telefon oder auf dem
Bauvollendung festgesetzt. Damit Sie sicher    Korrespondenzweg erfolgen.
sein können, den korrekten Versicherungs-
schutz zu haben, sollten Sie Ihr Objekt nach   Die Adresse des zuständigen Schätzungs-
Zusatzinvestitionen neu einschätzen lassen.    experten für Ihre Region finden Sie
                                               im Internet unter www.gvb.ch oder auf
                                               Anfrage beim Kundencenter, Telefon
                                               0800 666 999.

                                                 Gut zu wissen
                                                 Die Experten der GVB sind erfahrene
                                                 Baufachleute, Ingenieure, Architekten
                                                 und Bauleiter aus Ihrer Region.

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Glossar
Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) versichert nicht
nur Ihr Gebäude, sondern gibt Ihnen auch sonst einen
Mehrwert. Deshalb hier einige Fachbegriffe, mit welchen
Sie Sicherheit im Umgang mit Versicherungen gewinnen.

GVB-Versicherungswert                          Amtlicher Wert (Steuerwert)
Der GVB-Versicherungswert wird durch die       Der amtliche Wert wird durch die Steuer-
Gebäudeversicherung Bern (GVB) ermittelt       behörde ermittelt und dient ausschliesslich
und entspricht dem Kostenaufwand für die       fiskalischen Zwecken.
Wiederherstellung des Gebäudes in gleicher
Grösse, im gleichen Ausbaustandard, zur        Unterversicherung
gleichen Nutzung und am gleichen Standort      Wenn die Versicherungssumme kleiner ist
(siehe Neuwert).                               als der effektive Wiederaufbauwert, besteht
                                               eine Unterversicherung, was im Schadenfall
Neuwert                                        zu Leistungskürzungen führen kann.
Bei der obligatorischen Gebäudeversicherung
GVB Standard ist das Gebäude normalerweise
zum Neuwert versichert.

Verkehrswert
Dies ist der Marktwert eines Gebäudes, also
der Preis, zu dem ein Haus verkauft werden
könnte. Er wird durch einen Spezialisten
in einer Verkehrswertschätzung ermittelt und
entspricht nicht dem GVB-Versicherungswert.

Indexierung
Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) passt
alle Gebäudeversicherungswerte periodisch
der Bauteuerung an. So kann eine Unterver-
sicherung vermieden werden.

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Ihr sicherer Kontakt
Haben Sie Fragen zu Ihrer Grundversicherung?
Möchten Sie einen Schadenfall melden oder eine Mutation
veranlassen? Uns erreichen Sie rund um die Uhr!

Die meisten Versicherungen können Sie bequem übers Internet
abschliessen: www.gvb.ch.

Kontaktieren Sie uns:
– Kundencenter 0800 666 999
– www.gvb.ch
– Gebäudeversicherung Bern (GVB)
   Papiermühlestrasse 130
   3063 Ittigen

Rechtsverbindlich für die obligatorischen Gebäudeversicherungen der Gebäudeversicherung Bern (GVB) sind die
Police, die Kundeninformationen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen.

©2012, Gebäudeversicherung Bern (GVB), alle Rechte vorbehalten

                                                                                                           11
GVB 612 d 12.12 10 000

Gebäudeversicherung Bern (GVB)
Papiermühlestrasse 130, 3063 Ittigen
Telefon 031 925 11 11, Fax 031 925 12 22
info@gvb.ch, www.gvb.ch
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