HILFEN VON BUND, LAND UND STADT - Webflow

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HILFEN VON BUND,
LAND UND STADT
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LIQUIDITÄTSHILFE FÜR UNTERNEHMEN

KfW-Bank Unternehmerkredit, wenn:

•   Unternehmen seit mind. 5 Jahren besteht
•   Risikoübernahme durch die KfW-Bank bis zu 90%
•   Kredithöchstbetrag: je nach Unternehmenssituation

KfW-Bank ERP-Gründerkredit-Universell, wenn:
                                                             Alle Kreditangebote werden im Hausbankverfahren be-
•   Unternehmen kürzer als 5 Jahre besteht                   antragt. Dazu sollten Sie folgende Daten bereithalten:
•   Risikoübernahme durch die KfW-Bank bis zu 90%
•   Kredithöchstbetrag je nach Unternehmenssituation         •   JABS 2018
                                                             •   Vorläufiger JABS 2019 oder BWA 2019
Verbesserte Konditionen ab 22.04 für den KfW-Bank Unter-     •   Kurze Situationsbeschreibung
nehmerkredit und ERP-Gründerkredit - Universell:             •   Vorläufige Liquiditätsplanung 2019
• - max. Laufzeit bei Höchstkreditbetrag von 800.000,00 €:   •   Rentabilitätsplanung 2020 und 2021
   10 Jahre
• - max. Laufzeit bei Kreditbeträgen über 800.000,00 €: 6    https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/
   Jahre                                                     KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Auf Wunsch können zudem 2 tilgungsfreie Jahre in An-
spruch genommen werden

NRW.BANK Universalkredit, wennnn:

•   Vorjahresumsatz max. 500 Mio.
•   bis zu 80% Risikoübernahme
•   Auch für Gründer und Freiberufler
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SONDERPROGRAMME UND BÜRGSCHAFTEN

KfW-Sonderprogramm 2020 „Direktbeteiligung für Kon-
sortialfinanzierungen“

•   teilweise Risikoübernahmen für Vorhaben durch die
    KfW

•   Laufzeit bis 6 Jahre
    https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/
    KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Bürgschaften

•   Bürgschaftsquote von 80% möglich

•   schnelle Bearbeitung bei Bedarf bis 2,5 Mio direkt über
    Bürgschaftsbank
    https://www.bb-nrw.de/de/index.html
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KFW-SCHNELLKREDIT 2020 FÜR DEN MITTEL-
STAND

•   Für Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindes-
    tens seit Januar 2019 am Markt sind

•   Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten
    (Betriebsmittel)
                                                               Besonderheiten:
•   Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres
    2019                                                       Die KfW übernimmt 100 % des Risikos
                                                               Es erfolgt keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
•   Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max.      Voraussetzung: Sie haben zuletzt einen Gewinn er-
    500.000 Euro                                               wirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der
                                                               letzten 3 Jahre
•   Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten
    max. 800.000 Euro                                          Weitere Infos:
                                                               https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/
•   10 Jahre Laufzeit                                          KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html#detail-1-target
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KURZARBEITERGELD

Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit, wenn:

•   10% der Belegschaft von mehr als 10% Arbeitsausfall be-
    troffen sind

•   Der Betrieb muss mindestens 1 Arbeitnehmer*in vorwei-
    sen
                                                              Zu beachten ist folgendes:
•   Kurzarbeit kann zunächst für bis zu 12 Monate beantragt
    werden                                                    Kurzarbeit ist im ersten betroffenen Monat bei der
                                                              Agentur für Arbeit anzuzeigen.
•   60% des ausgefallenen Nettolohns, bei Arbeitnehmern
    mit Kindern 67%                                           Der Antrag darf online gestellt werden:

•   Sozialversicherungsbeiträge auf das ausgefallene Ar-      https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-infor-
    beitsentgelt werden dem AG zu 100% erstattet.             mationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
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EINMALZAHLUNGEN UND ZUSCHÜSSE

Für Selbstständige und Kleinstunternehmen mit max. 5
Beschäftigen*:

•   9000,00 € Zuschuss für 3 Monate

Für Kleinstunternehmen mit 6 - 10
Beschäftigten*:

•   15.000,00 € Zuschuss für 3 Monate                                       Den Vordruck für freischaffende Künstler*innen finden
                                                                            Sie hier:
*Das Geld steht ab April zur Verfügung. Bezieher müssen eidesstaatlich
versichern, dass sie in Ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind. An-   https://www.mkw.nrw/system/files/media/document/
träge können ab dem 27.03.2020 unter                                        file/2020-03-20-Antrag%20Sofortprogramm.pdf
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 gestellt werden.

                                                                            Den Online-Antrag zur NRW-Soforthilfe finden Sie hier:
Für kleine Unternehmen mit 11 – 50 Beschäftigten*:
                                                                            https://www.soforthilfe-corona-nrw.de/
•   25.000,00 € Zuschuss für 3 Monate

Freischaffende Künstler*innen

•   Sofortzuschuss in Höhe von 2.000,00 €

•   Der Antrag ist bei der zuständigen Bezirksregierung zu
    stellen
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STEUERSTUNDUNGEN

Folgende Anträge sind möglich:

•   Zinslose Stundung der Einkommenssteuer, Körper-
    schaftssteuer oder Umsatzsteuer

•   Herabsetzung der Steuervorauszahlung oder des Steu-
    ermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Voraus-
    zahlung                                               Die Anträge sind an das für Sie zuständige Finanzamt zu
                                                          stellen. Sie können dafür folgenden Vordruck nutzen:
•   Stundung der Gewerbesteuer kann bei der Stadt Hagen
    beantragt werden.                                     https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichte-
                                                          rungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus
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STUNDUNGEN VON MIETRÜCKSTÄNDEN

Für Mieter*innen von Gewerbeflächen und Wohnungen

•   Bei Mietrückständen dürfen vorerst bis zum 30.09.2020
    keine Kündigungen ausgesprochen werden

•   Mietstundungen können vereinbart werden

•   Mieter*innen haben 2 Jahre Zeit die ausgefallenen Miet-
    zahlungen samt Zinsen zu erbringen
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EINRICHTUNG VON HOMEOFFICE ARBEITSPLÄTZEN

Für Unternehmen, unter den folgenden Voraussetzungen:

•   Max. 100 MA in Vollzeit werden beschäftigt

•   Vorjahresbilanzsumme übersteigt nicht 20 Mio. €

•   Im Zuge der Einrichtung von Homeoffice-Plätzen muss
    auch eine Beratung im Modul IT-Sicherheit stattfinden     Die Anträge sind online über ein autorisiertes Bera-
                                                             tungsunternehmen zu stellen. Ein Beratungsunterneh-
                                                             men in Ihrer Nähe finden Sie hier:
Gefördert wird die Einrichtung von Homeoffice-Plätzen sowie
die Anschaffung bestimmter Software-Lösungen wie VPN-        https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/
Tunnel durch ein autorisiertes Beratungsunternehmen.         Navigation/DE/go-digital/go-digital.html
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BERATUNSGZUSCHUSS POTENTIALBERATUNG
NRW

Für Unternehmen, unter den folgenden Voraussetzun-
gen:

•   Max. 249 Beschäftige in Vollzeit

•   1-10 Beratungstage innerhalb von 36 Monaten

•   Zuschuss max. 500,00 € pro Beratungstag                Anträge sind vor Beginn der Beratung bei einer zu-
                                                           gelassenen Beratungsstelle, z.B. der
                                                           HAGEN.AGENTUR zu stellen. Während der Corona-
Auch Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten       Krise kann eine Beantragung auch virtuell erfolgen.
können eine Potentialberatung NRW, die vom Land NRW        Zur Übergabe des Beratungsschecks muss jedoch
und dem Europäischen Sozialfond gefördert wird, beantra-   aufgrund der nötigen Unterschrift ein kurzer persön-
gen.                                                       licher Kontakt unter entsprechenden Hygienevoraus-
                                                           setzungen wahrgenommen werden.
Unternehmen, die während der Corona-Krise eine Potenti-
alberatung in Anspruch nehmen wollen, können auch eine
Online-Beratung in Form von Webinar und Workshop des
Beraters nutzen.
BILDUNGSSCHECK NRW

Für Unternehmen unter den folgenden Voraussetzun-
gen:

•   Max. 249 Beschäftige in Vollzeit

•   Max. 1 Scheck pro Jahr und Mitarbeiter*in

•   Max. 10 Schecks im laufenden Kalenderjahr
                                                            Der Bildungsscheck NRW, der vom Land NRW und
•   Weiterbildung hat noch nicht begonnen                   dem Europäischen Sozialfond gefördert wird, kann
                                                            auch für Weiterbildungsangebote in Form von Webi-
•   Je Scheck Förderung von 50% der Weiterbildungskosten,   naren oder weiteren Online-Learning-Angeboten ein-
    max. 500 € je Scheck                                    gesetzt werden und kann somit auch während der Co-
                                                            rona-Krise als Weiterbildungszuschuss genutzt werden.
Für Angestellte und Selbstständige unter den folgenden      Eine Beantragung ist online, per Telefon oder Videote-
Voraussetzungen:                                            lefonie in einer der der zugelassenen Beratungsstellen,
                                                            z.B. der HAGEN.AGENTUR möglich. Zur Schecküberga-
•   20.000 - 40.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen      be ist aufgrund zu leistender Unterschriften ein kurzer
    (40.000 - 80.000 bei Zusammenveranlagten)               persönlicher Kontakt nötig.

•   Nachweis in Form von Steuerbescheid o. ähnlichem Do-
    kument einer Behörde

•   Max. 1 Scheck pro Kalenderjahr

•   Weiterbildung dient der beruflichen Entwicklung

•   Je Scheck Förderung von 50% der Weiterbildungskosten,
    max. 500 Euro
ANSPRECHPARTNERINNEN FÜR MEHR INFORMATIONEN:

CLAUDIA RENTROP, TEL.: 02331 80999-42
SUSANN SCHÄFER-BISCAN, TEL.: 02331 80999-46

MAIL: CORONA@HAGEN.BUSINESS

FOTOS: PIXABAY
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