HILFEN VON BUND, LAND UND STADT - Webflow
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LIQUIDITÄTSHILFE FÜR UNTERNEHMEN KfW-Bank Unternehmerkredit, wenn: • Unternehmen seit mind. 5 Jahren besteht • Risikoübernahme durch die KfW-Bank bis zu 90% • Kredithöchstbetrag: je nach Unternehmenssituation KfW-Bank ERP-Gründerkredit-Universell, wenn: Alle Kreditangebote werden im Hausbankverfahren be- • Unternehmen kürzer als 5 Jahre besteht antragt. Dazu sollten Sie folgende Daten bereithalten: • Risikoübernahme durch die KfW-Bank bis zu 90% • Kredithöchstbetrag je nach Unternehmenssituation • JABS 2018 • Vorläufiger JABS 2019 oder BWA 2019 Verbesserte Konditionen ab 22.04 für den KfW-Bank Unter- • Kurze Situationsbeschreibung nehmerkredit und ERP-Gründerkredit - Universell: • Vorläufige Liquiditätsplanung 2019 • - max. Laufzeit bei Höchstkreditbetrag von 800.000,00 €: • Rentabilitätsplanung 2020 und 2021 10 Jahre • - max. Laufzeit bei Kreditbeträgen über 800.000,00 €: 6 https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/ Jahre KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html Auf Wunsch können zudem 2 tilgungsfreie Jahre in An- spruch genommen werden NRW.BANK Universalkredit, wennnn: • Vorjahresumsatz max. 500 Mio. • bis zu 80% Risikoübernahme • Auch für Gründer und Freiberufler
SONDERPROGRAMME UND BÜRGSCHAFTEN KfW-Sonderprogramm 2020 „Direktbeteiligung für Kon- sortialfinanzierungen“ • teilweise Risikoübernahmen für Vorhaben durch die KfW • Laufzeit bis 6 Jahre https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/ KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html Bürgschaften • Bürgschaftsquote von 80% möglich • schnelle Bearbeitung bei Bedarf bis 2,5 Mio direkt über Bürgschaftsbank https://www.bb-nrw.de/de/index.html
KFW-SCHNELLKREDIT 2020 FÜR DEN MITTEL- STAND • Für Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindes- tens seit Januar 2019 am Markt sind • Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) Besonderheiten: • Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019 Die KfW übernimmt 100 % des Risikos Es erfolgt keine Risikoprüfung durch Ihre Bank • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. Voraussetzung: Sie haben zuletzt einen Gewinn er- 500.000 Euro wirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro Weitere Infos: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/ • 10 Jahre Laufzeit KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html#detail-1-target
KURZARBEITERGELD Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit, wenn: • 10% der Belegschaft von mehr als 10% Arbeitsausfall be- troffen sind • Der Betrieb muss mindestens 1 Arbeitnehmer*in vorwei- sen Zu beachten ist folgendes: • Kurzarbeit kann zunächst für bis zu 12 Monate beantragt werden Kurzarbeit ist im ersten betroffenen Monat bei der Agentur für Arbeit anzuzeigen. • 60% des ausgefallenen Nettolohns, bei Arbeitnehmern mit Kindern 67% Der Antrag darf online gestellt werden: • Sozialversicherungsbeiträge auf das ausgefallene Ar- https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-infor- beitsentgelt werden dem AG zu 100% erstattet. mationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
EINMALZAHLUNGEN UND ZUSCHÜSSE Für Selbstständige und Kleinstunternehmen mit max. 5 Beschäftigen*: • 9000,00 € Zuschuss für 3 Monate Für Kleinstunternehmen mit 6 - 10 Beschäftigten*: • 15.000,00 € Zuschuss für 3 Monate Den Vordruck für freischaffende Künstler*innen finden Sie hier: *Das Geld steht ab April zur Verfügung. Bezieher müssen eidesstaatlich versichern, dass sie in Ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind. An- https://www.mkw.nrw/system/files/media/document/ träge können ab dem 27.03.2020 unter file/2020-03-20-Antrag%20Sofortprogramm.pdf https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 gestellt werden. Den Online-Antrag zur NRW-Soforthilfe finden Sie hier: Für kleine Unternehmen mit 11 – 50 Beschäftigten*: https://www.soforthilfe-corona-nrw.de/ • 25.000,00 € Zuschuss für 3 Monate Freischaffende Künstler*innen • Sofortzuschuss in Höhe von 2.000,00 € • Der Antrag ist bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen
STEUERSTUNDUNGEN Folgende Anträge sind möglich: • Zinslose Stundung der Einkommenssteuer, Körper- schaftssteuer oder Umsatzsteuer • Herabsetzung der Steuervorauszahlung oder des Steu- ermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Voraus- zahlung Die Anträge sind an das für Sie zuständige Finanzamt zu stellen. Sie können dafür folgenden Vordruck nutzen: • Stundung der Gewerbesteuer kann bei der Stadt Hagen beantragt werden. https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichte- rungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus
STUNDUNGEN VON MIETRÜCKSTÄNDEN Für Mieter*innen von Gewerbeflächen und Wohnungen • Bei Mietrückständen dürfen vorerst bis zum 30.09.2020 keine Kündigungen ausgesprochen werden • Mietstundungen können vereinbart werden • Mieter*innen haben 2 Jahre Zeit die ausgefallenen Miet- zahlungen samt Zinsen zu erbringen
EINRICHTUNG VON HOMEOFFICE ARBEITSPLÄTZEN Für Unternehmen, unter den folgenden Voraussetzungen: • Max. 100 MA in Vollzeit werden beschäftigt • Vorjahresbilanzsumme übersteigt nicht 20 Mio. € • Im Zuge der Einrichtung von Homeoffice-Plätzen muss auch eine Beratung im Modul IT-Sicherheit stattfinden Die Anträge sind online über ein autorisiertes Bera- tungsunternehmen zu stellen. Ein Beratungsunterneh- men in Ihrer Nähe finden Sie hier: Gefördert wird die Einrichtung von Homeoffice-Plätzen sowie die Anschaffung bestimmter Software-Lösungen wie VPN- https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/ Tunnel durch ein autorisiertes Beratungsunternehmen. Navigation/DE/go-digital/go-digital.html
BERATUNSGZUSCHUSS POTENTIALBERATUNG NRW Für Unternehmen, unter den folgenden Voraussetzun- gen: • Max. 249 Beschäftige in Vollzeit • 1-10 Beratungstage innerhalb von 36 Monaten • Zuschuss max. 500,00 € pro Beratungstag Anträge sind vor Beginn der Beratung bei einer zu- gelassenen Beratungsstelle, z.B. der HAGEN.AGENTUR zu stellen. Während der Corona- Auch Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Krise kann eine Beantragung auch virtuell erfolgen. können eine Potentialberatung NRW, die vom Land NRW Zur Übergabe des Beratungsschecks muss jedoch und dem Europäischen Sozialfond gefördert wird, beantra- aufgrund der nötigen Unterschrift ein kurzer persön- gen. licher Kontakt unter entsprechenden Hygienevoraus- setzungen wahrgenommen werden. Unternehmen, die während der Corona-Krise eine Potenti- alberatung in Anspruch nehmen wollen, können auch eine Online-Beratung in Form von Webinar und Workshop des Beraters nutzen.
BILDUNGSSCHECK NRW Für Unternehmen unter den folgenden Voraussetzun- gen: • Max. 249 Beschäftige in Vollzeit • Max. 1 Scheck pro Jahr und Mitarbeiter*in • Max. 10 Schecks im laufenden Kalenderjahr Der Bildungsscheck NRW, der vom Land NRW und • Weiterbildung hat noch nicht begonnen dem Europäischen Sozialfond gefördert wird, kann auch für Weiterbildungsangebote in Form von Webi- • Je Scheck Förderung von 50% der Weiterbildungskosten, naren oder weiteren Online-Learning-Angeboten ein- max. 500 € je Scheck gesetzt werden und kann somit auch während der Co- rona-Krise als Weiterbildungszuschuss genutzt werden. Für Angestellte und Selbstständige unter den folgenden Eine Beantragung ist online, per Telefon oder Videote- Voraussetzungen: lefonie in einer der der zugelassenen Beratungsstellen, z.B. der HAGEN.AGENTUR möglich. Zur Schecküberga- • 20.000 - 40.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen be ist aufgrund zu leistender Unterschriften ein kurzer (40.000 - 80.000 bei Zusammenveranlagten) persönlicher Kontakt nötig. • Nachweis in Form von Steuerbescheid o. ähnlichem Do- kument einer Behörde • Max. 1 Scheck pro Kalenderjahr • Weiterbildung dient der beruflichen Entwicklung • Je Scheck Förderung von 50% der Weiterbildungskosten, max. 500 Euro
ANSPRECHPARTNERINNEN FÜR MEHR INFORMATIONEN: CLAUDIA RENTROP, TEL.: 02331 80999-42 SUSANN SCHÄFER-BISCAN, TEL.: 02331 80999-46 MAIL: CORONA@HAGEN.BUSINESS FOTOS: PIXABAY
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