Unternehmerbrief 01/2020 - Auswirkungen des Coronavirus - Informationen und Unterstützung für Unternehmen - VR Bank Bamberg-Forchheim
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Unternehmerbrief 01/2020 Auswirkungen des Coronavirus Informationen und Unterstützung für Unternehmen www.vrbank-bamberg-forchheim.de
Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer, die Nachrichten und die Einschränkungen zum Coronavi- und deren Nachweisführung ob der Situation durch rus verändern sich derzeit beinahe stündlich und in den „Corona“ folgendes: letzten Tagen haben uns eine Vielzahl von Nachrichten erreicht. • Notieren Sie ihre Umsatzveränderungen sowie die Veränderung ihres Auftragsbestandes im März 2020 Es ist uns ein Anliegen Sie in dieser außerordentlichen – ausgelöst durch Corona oder deren Einflüsse. Situation zu begleiten und Sie hinsichtlich der Maß- • Notieren Sie die Verhaltensweisen ihrer Zulieferer nahmen aus dem „Schutzschild für Beschäftigte und und Kunden. Unternehmen“ informiert zu halten – und wenn nötig – zu unterstützen. • Halten Sie die Fehlzeiten ihrer Belegschaft fest. Wichtig! • Notieren Sie alle Absagen aus Geschäftsterminen, die mit Corona im Zusammenhang stehen. Aktuell stehen die konkreten Umsetzungsrichtlinien bei den Förderbanken noch nicht abschließend fest. Vor • Behalten Sie ihre Liquidität im Blick und planen sie allem Teile der Bundesförderung durch die KFW-Kre- diese. ditanstalt stehen noch vor der Genehmigung durch die EU. Wir rechnen hier jedoch mit einem beschleunigten Verfahren, werden den Verlauf der Förder- und Liquidi- Wir wünschen Ihnen beste Gesundheit und informieren tätshilfemöglichkeiten aktiv verfolgen und Sie auf dem Sie nun aufgrund der Entwicklungen vom Freitag, den Laufenden halten. 13. März 2020 zu den Maßnahmen der Liquiditätssiche- rung im Rahmen des „Schutzschildes für Beschäftigte Weiterhin haben wir im Haus der VR Bank Bam- und Unternehmen“ mit dem Schwerpunkt der Liquidi- berg-Forchheim eG sämtliche uns mögliche Vorkeh- tätssicherung. rungen getroffen, um auch im Fall der Fälle erreich- bar zu bleiben und für Sie handlungsfähig zu sein. Ihr Ad-hoc-Maßnahmen Als pragmatische ad-hoc-Maßnahme empfehlen wir Alexander Brehm Ihnen hinsichtlich der Vorbereitung möglicher Anträge -Vorstand-
Milliarden-Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen ✔ Flexibleres Kurzarbeitergeld und flexible Arbeitszeitregelungen ✔ Entlastung von Unternehmen u.a. durch zinslose Steuerstundung ✔ Leichterer Zugang zu Förderkrediten ✔ Später falls notwendig: Stützung der Konjunktur Der Schutzschild umfasst insbesondere die fol- genden Sofortmaßnahmen um die Wirtschaft zu stärken: 1. Flexibles Kurzarbeitergeld & Arbeitszeit- 2. Liquiditätshilfen durch Steuerstundun- regelungen gen Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen Die Liquidität von Unternehmen wird durch steu- können es künftig unter erleichterten Vorausset- erliche Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck zungen erhalten. So kann Kurzarbeitergeld unter werden Stundungen von Steuerzahlungen erleichtert, anderem bereits dann beantragt werden, wenn Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betrof- Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird fen sind. im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet. Hierzu finden Sie erste Informationen der Agentur für Arbeit zu Arbeitsausfällen (hier vor allem die Diese Maßnahmen sind echte Hilfen bei allen Unter- Kurzarbeit betreffend), die in Zusammenhang mit der nehmen, unabhängig derer Größenordnung. Corona-Virus-Epidemie stehen unter nachfolgendem Link: Für Fragen hierzu wenden Sie sich bitte vertrauensvoll www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen- direkt an Ihren Steuerberater. fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld 3. Europäische Zusammenarbeit Informationen zur Erstattung der Aufwendungen nach § 56 ISG durch die Regierung von Oberfranken Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und finden Sie hier: Bundesfinanzminister Scholz werden sich auch auf www.regierung.oberfranken.bayern.de/service/download/formulare/ europäischer Ebene für ein koordiniertes und ent- gesundheit_verbraucherschutz/gesundheit.php schlossenes Vorgehen einsetzen. Die Bundesregierung begrüßt unter anderem die Idee der Europäischen Entschädigung für Arbeitgeber im Falle von behörd- Kommission für eine „Corona Response Initiative“ mit lich verordneten Quarantäne-Maßnahmen oder einem Volumen von 25 Milliarden Euro, d.h. Deutsch- Schließungen land ist sich seiner Verantwortung für Europa be- wusst. Im engen Austausch mit den europäischen Sollten Sie z. B. aufgrund der Erkrankungen in Ihrem Partnern wird die Bundesregierung ihre Corona-Maß- Betrieb durch die Gesundheitsbehörde aufgefordert nahmen europäisch verzahnen. werden, Ihren Betrieb (vorübergehend) zu schließen, so können Sie auf Antrag die in dieser Zeit gezahlten 4. Unbegrenzte Hilfszusagen für lückenlo- Löhne für Ihre Mitarbeiter zurück erstattet bekommen. se Liquiditätsabdeckung www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus- arbeitsrechtliche-auswirkungen.html Die Liquidität von Unternehmen wird durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen geschützt. Dazu Im Anhang zu diesem Informationsschreiben finden werden die bestehenden Programme für Liquidi- Sie die aktuellen Informationen zur Beantragung des tätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen Kurzarbeitergeldes. verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite. Kontakt: Die Beantragung dieser Hilfs- und Fördermittel Agentur für Arbeit Bamberg / Coburg erfolgt durch das Hausbankprinzip, d.h. bitte Wolfgang Schillig wenden Sie sich direkt an Ihren Ansprechpartner in Telefon: 09561 93 675 unserem Haus! E-Mail: Wolfgang.Schillig@arbeitsagentur.de
Unterstützende Liquiditätshilfemaßnahmen Förderinstrumentarium, um Unternehmen, die im Zuge ausgelöst durch den Covid-19 Corona der Corona-Epidemie in wirtschaftliche Schwierigkei- ten geraten, rasch und gezielt zur Seite zu stehen. Zur Die Bundesregierung hat am 13.3.2020 ein Maßnah- Überwindung von Liquiditätsengpässen stehen fol- menpaket verabschiedet, um die Wirtschaft bei der gende über die jeweilige Hausbank zu beantragende Bewältigung der Corona-Krise zu unterstützen. Förderinstrumente der LfA zur Verfügung: Die im Folgenden aufgeführten Informationen hat die KfW zum aktuellen Stand der Liquiditäts- und Universalkredit Investitionshilfen veröffentlicht. Die konkreten För- derbestimmungen werden voraussichtlich in dieser Über den Universalkredit können Investitionen, Be- Woche heraus gegeben. Sobald uns diese vorliegen, triebsmittel (inkl. Waren) und Umschuldungen kurz- werden wir Sie zeitnah informieren. fristiger Verbindlichkeiten für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz Fördermittel des Bundes – (Konzernumsatz) bis 500 Mio. Euro sowie Freiberufler finanziert werden. Aktueller Stand zu Corona-Hilfen der KfW für Unternehmen: Es sind Darlehen von 25.000 Euro bis 10 Mio. Euro möglich. Soweit bei kleinen oder mittleren Unternehmen ein Darlehen bis 2 Mio. Euro nicht ausreichend abgesichert werden kann, ist eine 60 %ige Haftungsfreistellung (bei LfA-Risiko bis 250.000 Euro im beschleunigten Verfah- KfW-Unternehmerkredit/ERP-Gründerkre- ren) möglich. dit Universell (Anpassungen): Akutkredit • Haftungsfreistellungen von bis zu 80 % für Be- triebsmittelkredite bis 200 Mio. Euro Kreditvolu- Beim Akutkredit handelt es sich um ein Spezialpro- men (maximale Laufzeit 5 Jahre bei max. einem gramm der LfA zur Finanzierung von Unternehmen in Tilgungsfreijahr) Liquiditäts- und Rentabilitätsschwierigkeiten bei Vorlie- • Öffnung der Haftungsfreistellung auch für Großun- gen eines tragfähigen Gesamtkonsolidierungskonzepts. ternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu Förderfähig sind Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung 2 Mrd. Euro (bisher: 500 Mio. Euro) der Zahlungsfähigkeit, Umschuldung kurzfristiger • Haftungsfreistellungen können von Unternehmen Verbindlichkeiten (Kontokorrentkredite, Lieferantenver- in Anspruch genommen werden, die mindestens bindlichkeiten, sonstige Verbindlichkeiten), Investitio- über eine Unternehmenshistorie mit aussagefähi- nen zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen. gen Jahresabschlussunterlagen von 2 Geschäftsjah- Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen mit ren verfügen. einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis 500 Mio. Euro. Einführung eines KfW-Sonderprogramms: Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 2 Mio. Euro. Neben den Anpassungen in den zuvor genannten Pro- Bürgschaften grammen will die KfW schnellstmöglich, nach Genehmi- gung durch die Europäische Kommission, ein zusätzli- Die LfA übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite an ches Sonderprogramm einführen. Es ist geplant, dass in mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler. Ver- diesem Programm Risikoübernahmen für Betriebsmittel bürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkre- bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 % erfol- dite, die wegen mangelnder bankmäßiger Sicherheiten gen sollen. Diese Mittel sollen auch von Unternehmen ansonsten nicht gewährt werden könnten. in Anspruch genommen werden können, die krisenbe- dingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten Der Bürgschaftsbetrag ist bis zu 5 Mio. Euro möglich. (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten Für Handwerk, Handel, Hotel- und Gaststättengewerbe sind. Stand: 13.03.2020 sowie Gartenbau steht das Bürgschaftsangebot der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung. Fördermittel des Landes Bayern – Aktueller Stand zu Corona-Hilfen der LfA Die weitere Entwicklung, auch hinsichtlich ggf. zusätzlicher Förderprodukte, bleibt abzuwarten. So- für Unternehmen und Freiberufler: bald es zu diesem Thema neue Informationen gibt, werden wir Sie zeitnah informieren. Stand: 13.03.2020 Die LfA Förderbank Bayern verfügt über ein breites
„Whatever it takes ist ein Satz, den viele Gem. einem Auszug aus der Internetseite der Stadt aus der Euro-Krise kennen. Der gilt auch für Bamberg vom 15.03.2020 teilt der Oberbürgermeister der Stadt Bamberg folgendes mit: Deutschland und insbesondere für Bayern.“ so Söder heute (16.03.2020) im Interview. „Es soll einen „Bamberger Rettungsschirm“ für das Stadtgebiet geben, ausgestattet mit 1,5 Millionen Euro. Gleichwohl will die bayerische Staatsregierung mas- Diesen Vorschlag will Starke so schnell wie möglich in siv die bayerische Wirtschaft unterstützen, um deren den zuständigen politischen Gremien des Stadtrats „Kernsubstanz“ auch im Fall einer Rezession, zu erhal- beschließen lassen. Die Verwaltung will ein unbürokra- ten. Dafür sollen zunächst insgesamt zehn Milliarden tisches und beschleunigtes Verfahren ins Leben rufen, Euro zur Verfügung gestellt werden. um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, Selbständige, Künstler und Freiberufler sowie Vereine Söder kündigte massive Steuerstundungen ohne Zins- zu unterstützen. Diese Überbrückungshilfe soll greifen, zahlungen an. wenn das heute von der Bundesregierung beschlos- sene Kreditprogramm nicht in Anspruch genommen Es werde darüber hinaus einen „bayerischen Schutz- werden kann (Subsidiarität). Für Begünstigte mit schirm“ geben, der das Ziel habe, Liquidität zu erhal- Wohnsitz oder Firmensitz in Bamberg wird damit eine ten, damit die Unternehmen nicht unmittelbar in eine Überbrückungshilfe geschaffen, indem die Beträge als Insolvenz gingen. zinsloses Darlehen ausbezahlt werden. Im Einzelfall bis zu 20.000 Euro. Höhere Beträge unterliegen einer Ein- Er bestehe aus drei Maßnahmen: zelfallprüfung. Zur Umsetzung und für Informationen zum „Bamberger Rettungsschirm“ wird das Wirtschafts- 1. Die bayerische Förderbank LfA, bekomme einen referat der Stadt eine Hotline anbieten.“ Bürgschaftsrahmen von bis zu 500 Millionen Euro. Damit sollen Kredite von Hausbanken abgesichert werden. Wichtige Hinweise: 2. Die Ausfallbürgschaften würden erhöht, von bisher Eine wesentliche Voraussetzung der Banken und betei- max. 60 auf bis zu 90 %. ligten Förderinstitute in den etablierten Programmen ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell! 3. Über den sogenannten Bayernfonds bestehe darüber die Möglichkeit, dass der Staat befristet in Das heißt, Unternehmen die aufgrund ihrer Bonitäts- mittelständischen Unternehmen einsteigt, die kurz einstufung und ggf. fehlenden Risikotragfähigkeit vor dem Bankrott stehen. bereits vor dem aktuellen Krisenereignis keinen Zugang zu diesen Programmen hatten, diesen Unternehmen Es wird eine Soforthilfe geben, für Betriebe, die beson- steht dieser Weg auch jetzt voraussichtlich nicht offen. ders von der Corona-Krise betroffen sind, etwa aus der Gastronomie oder dem Tourismus, aber auch aus dem Beispiele solcher Unternehmen: Bereich der Kultur. Es gebe viele Betriebe, die durch • Unternehmen mit einem Sanierungsgutachten die Absage von Veranstaltungen unmittelbar vor dem nach IDW S6 und Umsetzung der Maßnahmen Aus stünden: „Denen wird geholfen.“ Die Soforthilfe innerhalb des Sanierungszeitraumes. bewege sich zwischen 5.000 und 30.000 Euro – und sei unbürokratisch abzurufen. • Unternehmen, die durch die weitere Aufnahme von Darlehen dauerhaft keine Kapitaldienstfähig- Regionale Förderprogramme keit mehr erreichen. Regionale Programme wie bspw. der „Bamberger Ret- tungsschirm“ könnten folgen. Hierzu liegen uns jedoch noch keine weiteren Informationen vor. Quellennachweis: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/03/2020-03-13-download-de.pdf?__blob=publicationFile&v=2 www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte- Unternehmen.html www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14 https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/presseinformationen/-corona-schutzschild-wird-sich-fuer-uns-alle-auszahlen--19644
Ihre Firmenkunden-Teams für Bamberg und Forchheim Team Bamberg Harald Hoch Martin Haubner Holger Kreß Stefan Kümmelmann Norbert Röhrer 0951 7477-4350 0951 7477-4333 0951 7477-4334 0951 7477-4338 0951 7477-4354 harald.hoch@ martin.haubner holger.kress stefan.kuemmelmann norbert.roehrer vrbank-bafo.de @vrbank-bafo.de @vrbank-bafo.de @vrbank-bafo.de @vrbank-bafo.de Team Forchheim Matthias Schick Raphael Schmidt Werner Schulz Jens Truxa Thomas Uttenreuther 09191 617-170 09191 617-177 09191 617-172 09191 617-173 09191 617-174 mathias.schick@ raphael.schmidt werner.schulz jens.truxa thomas.uttenreuther vrbank-bafo.de @vrbank-bafo.de @vrbank-bafo.de @vrbank-bafo.de @vrbank-bafo.de INDIVIDUAL.ZEIT Zeit für individuelle Gespräche - von Montag bis Freitag, 8:00 bis 20:00 Uhr sowie am Samstag nach Vereinbarung. REGIONAL.ZEIT Team Hallstadt Team Forchheim Electronic Banking-Hotline Marktplatz 17 Hauptstraße 39 Team Bamberg 96103 Hallstadt 91301 Forchheim Tel. 0951 862-0 Team Forchheim Tel. 0951 7477-4351 Tel. 09191 617-175 Tel. 09191 617-475 DIGITAL.ZEIT Online- und Mobile-Banking - an 7 Tagen die Woche, rund um die Uhr, immer und überall: www.vrbank-bamberg-forchheim.de Herausgeber: VR Bank Bamberg-Forchheim eG Verantwortlicher: Wolfgang Kohn (V.i.S.d.P.)S Willy-Lessing-Str. 2 | 96047 Bamberg Sitz der Genossenschaft: Bamberg Gregor Scheller (Vorstandsvorsitzender), Joachim Hausner (stv. Vorstands- Registergericht und Reg.Nr.: Amtsgericht Bamberg Nr. 115 vorsitzender, Alexander Brehm und Bernhard Lamprecht (Vorstand) Vorsitzender des Aufsichtsrates: Günter Schuster
Sie können auch lesen