VBG und VPLT - online - Mittwoch, 1. Juli 2020 Jörg Braeutigam - VBG Falco Zanini für den VPLT
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Ablauf und Themen o Begrüßung o Neues von VBG und VPLT o Betriebliche Arbeitsschutzorganisation o Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung o Corona: Handlungshilfen der BGen, GBU aktualisieren, Maßnahmenkonzepte o Corona: MNB vs. FFP o Homeoffice/Telearbeit vs. mobiles Arbeiten, Pflichten Arbeitgeber o Corona: arbeitsmedizinische Vorsorge, Risikogruppe über Betriebsarzt o Erfahrungsaustausch, Verschiedenes
Neues von der VBG • Fotobiologische Gefährdung durch Scheinwerfer Verfahren zur vereinfachten BLH-Bewertung von LED-Scheinwerfern • LOCK IT! „Dein Job hat einen Haken“ • VBG Branchenkatalog Gefährdungsbeurteilung „Bühnen und Studios“ • Handlungshilfen SARS-CoV-2
DGUV Informationen und VBG-Fachwissen Reihe: „Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen“ Bearbeitung: Sachgebiet „Bühnen und Studios“ mit den Vertretern UVT Mitwirkung: ARD, ..., ORF, …, RTL, ..., ZDF, VPLT, DTHG Abgestimmt mit: BVB, BvS, Dt. Bühnenverein, Dt. Städtetag, DOV, EVVC, VDSI, ver.di www.vbg.de/veranstaltungen-und-produktionen
DGUV - Regelwerk DGUV Vorschriften und Regeln für die Branche „Bühnen und Studios“ (Auswahl) Abkürzung neu Abkürzung alt Titel DGUV Vorschrift 1 BGV A1/GUV-V A1 Grundsätze der Prävention DGUV Regel 100-001 BGR A1/GUV-R A1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 2 DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 3/4 BGV A3/GUV-V A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV Vorschrift 17/18 BGV C1/GUV-V C1 Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung DGUV Regel 115-002 bisherige Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Durchführungs- Darstellung anweisungen zur BGV C1/GUV-V C1 DGUV Vorschrift 54/55 BGV D8/GUV-V D8 Winden, Hub- und Zuggeräte
DGUV - Regelwerk DGUV Vorschriften und Regeln für die Branche „Bühnen und Studios“ (Auswahl) Abkürzung neu Abkürzung alt Titel DGUV Information 215-310 BGI 810 Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Leitfaden DGUV Information 215-313 BGI 810-3 Lasten über Personen DGUV Information 215-314 BGI 810-4 Scheinwerfer DGUV Information 215-315 BGI 810-5 Besondere szenische Darstellungen DGUV Information 215-312 BGI 812 Pyrotechnik, Nebel und andere szenische Effekte DGUV Information 203-036 BGI 5007/ Laser-Einrichtungen für Show- oder Projektionszwecke DGUV Information 203-037 GUV-I 5007 Neuveröffentlichung 2020 VBG Fachwissen BGI 813 Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte BG ETEM/VBG Fachwissen BGI 814 Kamerabewegungssysteme
IGVW Standards der Qualität Abkürzung Titel IGVW SQ O2 (04/2019) Veranstaltungsrigging – Arbeitsverfahren IGVW SQ P1 (3/2010, in Traversen Überarbeitung) IGVW SQ P2 (10/2018) Elektrokettenzüge IGVW SQ P4 (7/2013) Mobile elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik IGVW SQ P5 (4/2018) Nicht ortsfeste Bühnen IGVW SQ P7 / P8 Dekobau und Brandschutz (in Erarbeitung) IGVW SQ Q1 (1/2018) Kompetenz der Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik IGVW SQ Q2 (3/2017) Sachkunde Rigging
Fundstellen www.vbg.de www.vplt.org www.igvw.de www.is-argebau.de In Zweifelsfällen: Anfragen bei Verbänden und Experten
SIFA.VT eine Initiative von VBG und VPLT Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit des SIFA.VT Pools • erfüllen besondere Qualifikationsanforderungen • verpflichten sich einem Verhaltenskodex • nutzen ein Experten-Netzwerk • kennen die Veranstaltungsbranche
Arbeitsschutz im Betrieb
Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz
Unternehmer- • Personal nach Eignung Pflichten auswählen • Auftragnehmer sorgfältig auswählen • Verantwortungsbereiche festlegen • Regeln aufstellen • Personal informieren/unterweisen/ schulen • Überprüfen, ob die Organisation funktioniert • ob Personen Ihren Pflichten nachkommen
Haftung Strafrecht ◼ fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung ◼ Geldstrafe, Haftstrafe Zivilrecht ◼ Regressnahme der BG ◼ nur bei grober Fahrlässigkeit Arbeitsrecht ◼ negative Auswirkung auf Beschäftigungsverhältnis ◼ Abmahnung der Führungskraft, keine Beförderung
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Öffentliches Recht Arbeitsschutzrecht Ziel: Ziel: Schutz der Öffentlichkeit Schutz der Mitarbeiter (Versicherte) (Besucher) Arbeitsschutz-/ Baurecht der Bundesländer Unfallverhütungsvorschriften Versammlungsstättenverordnung DGUV Vorschrift 17 Bauliche Gegebenheiten Betriebsvorschriften: z. B. Leitung und Aufsicht durch Meister/-in für Veranstaltungstechnik
DIN 15750 Technische Dienstleistungen Veranstaltungstechnik nach VStättV Koordination und Überwachung der veranstaltungstechnischen Leistungen mit Weisungsbefugnis nach VStättV
Gefährdungsbeurteilung • Zentrales Element im Arbeitsschutzhandeln • Instrument zur Ableitung von Arbeitsschutzmaßnahmen • wird in mehreren Rechtsgrundlagen gefordert - Arbeitsschutzgesetz - Arbeitsstättenverordnung - Betriebssicherheitsverordnung - Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - Lastenhandhabungsverordnung - ...
Gefährdungsbeurteilung
VBG Software GEDOKU
Risikomatrix
Maßnahmenhierarchie S T O P V
Beispiel Ladungssicherung im Fahrzeug (Sprinter, Kombi)
Unterweisung Anlässe: • vor Aufnahme der Tätigkeit • bei neuen Aufgaben (z.B. SARS-CoV-2) • vor Einrichtung einer Arbeits- oder Veranstaltungsstätte oder einer Tournee • vor Einsatz von PSA • … • mindestens 1 x jährlich
Wiederkehrende Prüfungen im Betrieb (allgemeine Beispiele) Bezeichnung Rechtsvorschrift Bewährte Prüffrist Anschlagmittel BetrSichV jährlich durch zur Prüfung befähigte Person (für Anschlagketten zusätzlich Rissprüfung alle 3 Jahre) Elektrische Anlagen DGUV Vorschrift 3 alle vier Jahre durch Elektrofachkraft Elektrische BetrSichV jährlich durch zur Prüfung befähigte Person Betriebsmittel DGUV Vorschrift 3 = Elektrofachkraft Elektrokettenzüge BetrSichV jährlich durch zur Prüfung befähigte DGUV Vorschrift 54 Person/sachkundige Person Feuerlöscher ASR A2.2 alle zwei Jahre durch Sachkundigen Gabelstapler BetrSichV jährlich durch zur Prüfung befähigte DGUV Vorschrift 68 Person/sachkundige Person Hubarbeitsbühnen BetrSichV jährlich durch zur Prüfung befähigte Person PSAgA DGUV Regel 112-198 jährlich durch sachkundige Person
Wiederkehrende Prüfungen im Betrieb (spezielle Beispiele) Bezeichnung Rechtsvorschrift Bewährte Prüffrist Holz- und BetrSichV jährlich durch zur Prüfung befähigte Metallbearbeitungs- Person/sachkundige Person maschinen Absauganlagen BetrSichV Jährlich bei partikelförmigen Verunreinigungen DGUV Regel 109-002 Alle drei Jahre bei gasförmigen Verunreinigungen Fahrzeuge DGUV Vorschrift 70 jährlich durch zur Prüfung befähigte Person = in Fachwerkstätten
Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der VT
Dokumentation und Aufbewahrungsfristen (Beispiele) Bezeichnung Aufbewahrungsfrist Arbeitsmedizinische Vorsorge bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses, danach mitgeben Arbeitszeitnachweise zwei Jahre Bestellung Betriebsarzt/SiFa für die Dauer der Wirksamkeit Gefährdungsbeurteilung bis zur Erstellung einer neuen Beurteilung, nach Einstellung der Betriebsstätte zwei Jahre Pflichtenübertragungen für die Dauer der Wirksamkeit Prüfprotokolle von Arbeitsmitteln mindestens bis zur nächsten Prüfung Unterweisungen zwei Jahre
Handlungshilfen SARS-CoV-2 • Branchenspezifische Handlungshilfen z. B. für Proben- und Vorstellungsbetrieb Quellen: www.vbg.de oder www.dguv.de • Ergänzung zur Gefährdungsbeurteilung Gefährdung durch Coronavirus SARS-CoV-2 • Maßnahmenkonzept - Ziel ist die Verhinderung von Infektionen - Arbeitsprozesse konzipieren, die für die Situation der Pandemie geeignet sind
Schutzmaßnahmen vor SARS-CoV-2-Infektionen • Abstands- und Hygienekonzept • Verstärktes Lüften • Aerosolbildende Aktivitäten sind kritisch in Innenräumen: Chorgesang, Sport, Feiern • Atemschutz und Mund-Nase-Bedeckungen - Atemschutz: FFP2-Masken, ergänzend Visiere - Mund-Nasen-Schutz (chirurgisch) - Mund-Nasen-Bedeckungen (Alltagsmasken, können selbst geschneidert sein)
Schutzmaßnahmen bei MNB oder FFP2-Maske • Atemschutz und Mund-Nase-Bedeckungen - Atemschutz: FFP2-Masken: Tragezeitbegrenzung! Max. 75 Minuten Tragedauer, dann 30 Minuten Erholungszeit für Träger. Kann bis zu fünfmal verwendet werden, maximal einen Arbeitstag - Mund-Nasen-Schutz (chirurgisch) - Mund-Nasen-Bedeckungen (Alltagsmasken, können selbst geschneidert sein) Spätestens bei Durchfeuchtung wechseln
Arbeitsmedizinische Vorsorge • Risikogruppen: RKI https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html • Risikogruppenzugehörigkeit sollte ausschließlich über Betriebsarzt festgestellt werden • Arbeitsmedizinische Vorsorge als Angebotsvorsorge ist den an Arbeitsprozessen beteiligten Personen zu ermöglichen beziehungsweise anzubieten. Beschäftigte können sich individuell vom Betriebsarzt/von der Betriebsärztin beraten lassen, auch zu besonderen Gefährdungen aufgrund einer Vorerkrankung oder einer individuellen Disposition. Ängste und psychische Belastungen müssen ebenfalls thematisiert werden können. • Der Betriebsarzt/die Betriebsärztin kennt den Arbeitsplatz und schlägt dem Unternehmer oder der Unternehmerin geeignete Schutzmaßnahmen vor, wenn die normalen Arbeitsschutzmaßnahmen nicht ausreichen. Gegebenenfalls kann der Betriebsarzt/die Betriebsärztin der betroffenen Person auch einen Tätigkeitswechsel empfehlen.
Telearbeit/mobiles Arbeiten • Bei einem Telearbeitsplatz handelt es sich um einen vom Arbeitgeber fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im privaten oder häuslichen Umfeld von Beschäftigten, er unterliegt der Arbeitsstättenverordnung. • Bei mobilem Arbeiten hingegen wird gelegentlich eine Bildschirmtätigkeit an einem anderen Ort ausgeübt, zum Beispiel auch im privaten oder häuslichen Umfeld. • Mobile Arbeit unterliegt den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes. Wird nun, wie aktuell im Fall der Coronakrise, für einen beschränkten Zeitraum die Arbeit im Homeoffice empfohlen oder angeordnet, handelt es sich aus Arbeitsschutzsicht um mobile Arbeit. In einer Ausnahmesituation wie jetzt kann mobiles Arbeiten auch über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden.
BLH Worst-Case-Betrachtung für LED-Scheinwerfer
LOCK IT! „Dein Job hat einen Haken“ Gefährdungen • Absturz von Personen • Herabfallen von Gegenständen • Zusammenwirken verschiedener Unternehmen • Zeitdruck • Nachtarbeit besonders bei Abbau Unfallgeschehen • schwere Unfälle im Vorfeld der Kampagne 2010 • 2017 Sturz von Rigger auf andere Person
LOCK IT! „Dein Job hat einen Haken“ • sicherheitsgerechte Vorbereitung der Arbeiten • kein Rigging ohne Rettungskonzept • Sachkunde und richtiges Verhalten bei der Durchführung der Arbeiten • keine Arbeiten in zwei Ebenen übereinander • PSAgA verwenden
• Führung – Die Unternehmensleitung als entscheidender Impulsgeber • Kommunikation – Miteinander reden ist das A und O • Beteiligung – Erfahrung und das Wissen der Beschäftigten intensiv nutzen • Fehlerkultur – Fehler offen diskutieren und daraus lernen • Betriebsklima – In meinem Betrieb fühle ich mich wohl! • Sicherheit und Gesundheit – Selbstverständlich einbeziehen
Das Stufenmodell der Präventionskultur Wertschöpfend Wir steigern unsere Leistungsfähigkeit. Proaktiv Wir suchen aufmerksam nach Frühwarnsignalen und Verbesserungsmöglichkeiten. „Die unsichtbare Barriere“ erfordert einen Perspektivwechsel Regelorientiert Wir kontrollieren Risiken mit Regeln. Reagierend Wir werden aufmerksam, nachdem etwas passiert. Gleichgültig Wen interessiert‘s? Weiter so, solange es geht.
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