VBG und VPLT - online - Mittwoch, 1. Juli 2020 Jörg Braeutigam - VBG Falco Zanini für den VPLT

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VBG und VPLT - online - Mittwoch, 1. Juli 2020 Jörg Braeutigam - VBG Falco Zanini für den VPLT
VBG und VPLT – online
Mittwoch, 1. Juli 2020

Jörg Braeutigam - VBG
Falco Zanini für den VPLT
VBG und VPLT - online - Mittwoch, 1. Juli 2020 Jörg Braeutigam - VBG Falco Zanini für den VPLT
Ablauf und Themen
o Begrüßung
o Neues von VBG und VPLT
o Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
o Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung
o Corona: Handlungshilfen der BGen, GBU aktualisieren, Maßnahmenkonzepte
o Corona: MNB vs. FFP
o Homeoffice/Telearbeit vs. mobiles Arbeiten, Pflichten Arbeitgeber
o Corona: arbeitsmedizinische Vorsorge, Risikogruppe über Betriebsarzt
o Erfahrungsaustausch, Verschiedenes
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Neues von der VBG
• Fotobiologische Gefährdung durch Scheinwerfer
  Verfahren zur vereinfachten BLH-Bewertung von LED-Scheinwerfern

• LOCK IT! „Dein Job hat einen Haken“

• VBG Branchenkatalog Gefährdungsbeurteilung „Bühnen und Studios“

• Handlungshilfen SARS-CoV-2
VBG und VPLT - online - Mittwoch, 1. Juli 2020 Jörg Braeutigam - VBG Falco Zanini für den VPLT
DGUV Informationen und VBG-Fachwissen
Reihe: „Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen“
Bearbeitung: Sachgebiet „Bühnen und Studios“ mit den Vertretern UVT
Mitwirkung: ARD, ..., ORF, …, RTL, ..., ZDF, VPLT, DTHG
Abgestimmt mit: BVB, BvS, Dt. Bühnenverein, Dt. Städtetag, DOV, EVVC, VDSI, ver.di

                                           www.vbg.de/veranstaltungen-und-produktionen
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DGUV - Regelwerk
DGUV Vorschriften und Regeln für die Branche „Bühnen und Studios“ (Auswahl)
Abkürzung neu           Abkürzung alt       Titel
DGUV Vorschrift 1       BGV A1/GUV-V A1     Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 100-001      BGR A1/GUV-R A1     Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 2       DGUV Vorschrift 2   Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
DGUV Vorschrift 3/4     BGV A3/GUV-V A3     Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
DGUV Vorschrift 17/18   BGV C1/GUV-V C1     Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische
                                            Darstellung
DGUV Regel 115-002      bisherige           Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische
                        Durchführungs-      Darstellung
                        anweisungen zur
                        BGV C1/GUV-V C1
DGUV Vorschrift 54/55   BGV D8/GUV-V D8     Winden, Hub- und Zuggeräte
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DGUV - Regelwerk
DGUV Vorschriften und Regeln für die Branche „Bühnen und Studios“ (Auswahl)
Abkürzung neu              Abkürzung alt   Titel
DGUV Information 215-310   BGI 810         Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen –   Leitfaden
DGUV Information 215-313   BGI 810-3       Lasten über Personen
DGUV Information 215-314   BGI 810-4       Scheinwerfer
DGUV Information 215-315   BGI 810-5       Besondere szenische Darstellungen
DGUV Information 215-312   BGI 812         Pyrotechnik, Nebel und andere szenische Effekte

DGUV Information 203-036   BGI 5007/       Laser-Einrichtungen für Show- oder Projektionszwecke
DGUV Information 203-037   GUV-I 5007      Neuveröffentlichung 2020
VBG Fachwissen             BGI 813         Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte
BG ETEM/VBG Fachwissen     BGI 814         Kamerabewegungssysteme
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IGVW Standards der Qualität
Abkürzung                Titel
IGVW SQ O2 (04/2019)     Veranstaltungsrigging – Arbeitsverfahren
IGVW SQ P1 (3/2010, in   Traversen
Überarbeitung)
IGVW SQ P2 (10/2018)     Elektrokettenzüge
IGVW SQ P4 (7/2013)      Mobile elektrische Anlagen in der
                         Veranstaltungstechnik
IGVW SQ P5 (4/2018)      Nicht ortsfeste Bühnen
IGVW SQ P7 / P8          Dekobau und Brandschutz
(in Erarbeitung)
IGVW SQ Q1 (1/2018)      Kompetenz der Elektrofachkraft für
                         Veranstaltungstechnik
IGVW SQ Q2 (3/2017)      Sachkunde Rigging
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Fundstellen
 www.vbg.de

 www.vplt.org

 www.igvw.de

 www.is-argebau.de

In Zweifelsfällen: Anfragen bei Verbänden und Experten
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SIFA.VT eine Initiative von VBG und VPLT
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Aufgaben der SiFa
SIFA.VT eine Initiative von VBG und VPLT
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit des SIFA.VT Pools

• erfüllen besondere Qualifikationsanforderungen
• verpflichten sich einem Verhaltenskodex
• nutzen ein Experten-Netzwerk
• kennen die Veranstaltungsbranche
Arbeitsschutz
im Betrieb
Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz
Unternehmer-   • Personal nach Eignung
Pflichten        auswählen
               • Auftragnehmer sorgfältig
                 auswählen

               • Verantwortungsbereiche festlegen
               • Regeln aufstellen
               • Personal informieren/unterweisen/
                 schulen

               • Überprüfen, ob die Organisation
                 funktioniert
               • ob Personen Ihren Pflichten
                 nachkommen
Haftung
          Strafrecht

          ◼ fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung
          ◼ Geldstrafe, Haftstrafe

          Zivilrecht

          ◼ Regressnahme der BG
          ◼ nur bei grober Fahrlässigkeit

          Arbeitsrecht

          ◼ negative Auswirkung auf Beschäftigungsverhältnis
          ◼ Abmahnung der Führungskraft, keine Beförderung
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen

         Öffentliches Recht                        Arbeitsschutzrecht

                Ziel:                                      Ziel:
      Schutz der Öffentlichkeit             Schutz der Mitarbeiter (Versicherte)
            (Besucher)                               Arbeitsschutz-/
     Baurecht der Bundesländer                Unfallverhütungsvorschriften

   Versammlungsstättenverordnung                    DGUV Vorschrift 17

                              Bauliche Gegebenheiten

                             Betriebsvorschriften:
                          z. B. Leitung und Aufsicht
                  durch Meister/-in für Veranstaltungstechnik
DIN 15750
Technische
Dienstleistungen
Veranstaltungstechnik                              nach VStättV

                Koordination und Überwachung der
                veranstaltungstechnischen
                Leistungen
                mit Weisungsbefugnis                 nach VStättV
Gefährdungsbeurteilung
• Zentrales Element im Arbeitsschutzhandeln

• Instrument zur Ableitung von Arbeitsschutzmaßnahmen

• wird in mehreren Rechtsgrundlagen gefordert
 - Arbeitsschutzgesetz
 - Arbeitsstättenverordnung
 - Betriebssicherheitsverordnung
 - Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
 - Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
 - Lastenhandhabungsverordnung
 - ...
Gefährdungsbeurteilung
VBG Software GEDOKU
Risikomatrix
Maßnahmenhierarchie

S

T

O

P

V
Beispiel Ladungssicherung im Fahrzeug (Sprinter, Kombi)
Unterweisung
               Anlässe:
               • vor Aufnahme der Tätigkeit
               • bei neuen Aufgaben
               (z.B. SARS-CoV-2)
               • vor Einrichtung einer
                 Arbeits- oder
                 Veranstaltungsstätte oder
                 einer Tournee
               • vor Einsatz von PSA
               • …
               • mindestens 1 x jährlich
Wiederkehrende Prüfungen im Betrieb (allgemeine Beispiele)
Bezeichnung           Rechtsvorschrift     Bewährte Prüffrist
Anschlagmittel        BetrSichV            jährlich durch zur Prüfung befähigte Person
                                           (für Anschlagketten zusätzlich Rissprüfung alle 3 Jahre)
Elektrische Anlagen   DGUV Vorschrift 3    alle vier Jahre durch Elektrofachkraft
Elektrische           BetrSichV            jährlich durch zur Prüfung befähigte Person
Betriebsmittel        DGUV Vorschrift 3    = Elektrofachkraft
Elektrokettenzüge     BetrSichV            jährlich durch zur Prüfung befähigte
                      DGUV Vorschrift 54   Person/sachkundige Person
Feuerlöscher          ASR A2.2             alle zwei Jahre durch Sachkundigen
Gabelstapler          BetrSichV            jährlich durch zur Prüfung befähigte
                      DGUV Vorschrift 68   Person/sachkundige Person
Hubarbeitsbühnen      BetrSichV            jährlich durch zur Prüfung befähigte Person
PSAgA                 DGUV Regel 112-198   jährlich durch sachkundige Person
Wiederkehrende Prüfungen im Betrieb (spezielle Beispiele)
Bezeichnung           Rechtsvorschrift     Bewährte Prüffrist
Holz- und             BetrSichV            jährlich durch zur Prüfung befähigte
Metallbearbeitungs-                        Person/sachkundige Person
maschinen
Absauganlagen         BetrSichV            Jährlich bei partikelförmigen Verunreinigungen
                      DGUV Regel 109-002   Alle drei Jahre bei gasförmigen Verunreinigungen
Fahrzeuge             DGUV Vorschrift 70   jährlich durch zur Prüfung befähigte Person
                                           = in Fachwerkstätten
Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der VT
Dokumentation und Aufbewahrungsfristen (Beispiele)
Bezeichnung                         Aufbewahrungsfrist
Arbeitsmedizinische Vorsorge        bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses,
                                    danach mitgeben
Arbeitszeitnachweise                zwei Jahre
Bestellung Betriebsarzt/SiFa        für die Dauer der Wirksamkeit
Gefährdungsbeurteilung              bis zur Erstellung einer neuen Beurteilung, nach
                                    Einstellung der Betriebsstätte zwei Jahre
Pflichtenübertragungen              für die Dauer der Wirksamkeit
Prüfprotokolle von Arbeitsmitteln   mindestens bis zur nächsten Prüfung
Unterweisungen                      zwei Jahre
Handlungshilfen SARS-CoV-2
• Branchenspezifische Handlungshilfen
  z. B. für Proben- und Vorstellungsbetrieb
  Quellen:
  www.vbg.de oder www.dguv.de

• Ergänzung zur Gefährdungsbeurteilung
  Gefährdung durch Coronavirus SARS-CoV-2

• Maßnahmenkonzept
 - Ziel ist die Verhinderung von Infektionen
 - Arbeitsprozesse konzipieren, die für die Situation der Pandemie
   geeignet sind
Schutzmaßnahmen vor SARS-CoV-2-Infektionen
• Abstands- und Hygienekonzept

• Verstärktes Lüften

• Aerosolbildende Aktivitäten sind kritisch in Innenräumen:
  Chorgesang, Sport, Feiern

• Atemschutz und Mund-Nase-Bedeckungen
 - Atemschutz: FFP2-Masken, ergänzend Visiere
 - Mund-Nasen-Schutz (chirurgisch)
 - Mund-Nasen-Bedeckungen (Alltagsmasken, können selbst geschneidert sein)
Schutzmaßnahmen bei MNB oder FFP2-Maske
• Atemschutz und Mund-Nase-Bedeckungen
 - Atemschutz: FFP2-Masken:
 Tragezeitbegrenzung! Max. 75 Minuten Tragedauer, dann 30 Minuten Erholungszeit
 für Träger. Kann bis zu fünfmal verwendet werden, maximal einen Arbeitstag

 - Mund-Nasen-Schutz (chirurgisch)
 - Mund-Nasen-Bedeckungen (Alltagsmasken, können selbst geschneidert sein)
 Spätestens bei Durchfeuchtung wechseln
Arbeitsmedizinische Vorsorge
• Risikogruppen: RKI
  https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html

• Risikogruppenzugehörigkeit sollte ausschließlich über Betriebsarzt festgestellt werden
• Arbeitsmedizinische Vorsorge als Angebotsvorsorge ist den an Arbeitsprozessen beteiligten
  Personen zu ermöglichen beziehungsweise anzubieten. Beschäftigte können sich individuell vom
  Betriebsarzt/von der Betriebsärztin beraten lassen, auch zu besonderen Gefährdungen aufgrund
  einer Vorerkrankung oder einer individuellen Disposition. Ängste und psychische Belastungen
  müssen ebenfalls thematisiert werden können.
• Der Betriebsarzt/die Betriebsärztin kennt den Arbeitsplatz und schlägt dem Unternehmer oder der
  Unternehmerin geeignete Schutzmaßnahmen vor, wenn die normalen Arbeitsschutzmaßnahmen
  nicht ausreichen. Gegebenenfalls kann der Betriebsarzt/die Betriebsärztin der betroffenen Person
  auch einen Tätigkeitswechsel empfehlen.
Telearbeit/mobiles Arbeiten
• Bei einem Telearbeitsplatz handelt es sich um einen vom Arbeitgeber fest
  eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im privaten oder häuslichen Umfeld von
  Beschäftigten, er unterliegt der Arbeitsstättenverordnung.
• Bei mobilem Arbeiten hingegen wird gelegentlich eine Bildschirmtätigkeit an einem
  anderen Ort ausgeübt, zum Beispiel auch im privaten oder häuslichen Umfeld.

• Mobile Arbeit unterliegt den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und des
  Arbeitszeitgesetzes. Wird nun, wie aktuell im Fall der Coronakrise, für einen beschränkten
  Zeitraum die Arbeit im Homeoffice empfohlen oder angeordnet, handelt es sich aus
  Arbeitsschutzsicht um mobile Arbeit. In einer Ausnahmesituation wie jetzt kann mobiles
  Arbeiten auch über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden.
BLH Worst-Case-Betrachtung für LED-Scheinwerfer
LOCK IT! „Dein Job hat einen Haken“
                     Gefährdungen
                       • Absturz von Personen
                       • Herabfallen von Gegenständen
                       • Zusammenwirken verschiedener Unternehmen
                       • Zeitdruck
                       • Nachtarbeit besonders bei Abbau

                     Unfallgeschehen
                       • schwere Unfälle im Vorfeld der Kampagne 2010
                       • 2017 Sturz von Rigger auf andere Person
LOCK IT! „Dein Job hat einen Haken“
                       • sicherheitsgerechte Vorbereitung der Arbeiten

                       • kein Rigging ohne Rettungskonzept

                       • Sachkunde und richtiges Verhalten bei der
                         Durchführung der Arbeiten

                       • keine Arbeiten in zwei Ebenen übereinander

                       • PSAgA verwenden
• Führung – Die Unternehmensleitung als entscheidender Impulsgeber

• Kommunikation – Miteinander reden ist das A und O

• Beteiligung – Erfahrung und das Wissen der Beschäftigten intensiv nutzen

• Fehlerkultur – Fehler offen diskutieren und daraus lernen

• Betriebsklima – In meinem Betrieb fühle ich mich wohl!

• Sicherheit und Gesundheit – Selbstverständlich einbeziehen
Das Stufenmodell der Präventionskultur

                                                                                                                         Wertschöpfend
                                                                                                                Wir steigern unsere Leistungsfähigkeit.

                                                                                                Proaktiv
                                                                               Wir suchen aufmerksam nach Frühwarnsignalen
                                                                                      und Verbesserungsmöglichkeiten.

                                             „Die unsichtbare Barriere“ erfordert einen Perspektivwechsel

                                                               Regelorientiert
                                                      Wir kontrollieren Risiken mit Regeln.

                                   Reagierend
                   Wir werden aufmerksam, nachdem etwas passiert.

       Gleichgültig
    Wen interessiert‘s?
 Weiter so, solange es geht.
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