SARS-COV-2 - DENTALSCHOOL

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SARS-COV-2 - DENTALSCHOOL
Arbeitskarte                                                             SARS-CoV-2

COVID-19: Hinweise und Empfehlungen für die zahnärztliche/medizinische Praxis.                                                                                       23.07.2021
                                                                                                                                                                       Version 8

 Sommer 2021
 Bis heute gibt es keine Hinweise, dass Zahnärzte und Ihr Team bei der Ausübung
 Ihrer Tätigkeiten einem höheren Ansteckungsrisiko unterliegen könnten. Unsere
 Hygienekonzepte in den Praxen schützen uns, unser Personal und unsere
 Patienten offenbar zuverlässig vor einer Covid-19 Infektion, bis hin zur derzeit
 kursierenden Delta-Variante. Die konsequente Anwendung der Hygieneempfeh-
 lungen stärkt das Vertrauen unserer Patienten in eine sichere Behandlung.
 Die Durchimpfung der Bevölkerung hat sich in den letzten Wochen verlangsamt.
 Ob und ggf. wann eine Herdenimmunisierung erzielt werden kann, ist zur Zeit
 unklar.
 Derweil steigen die Inzidenzen weiter an. Auch erste (doppelt) geimpfte Patien-
 ten erkranken nachhaltig, so dass eine Hospitalisierung erforderlich wird oder
 diese sogar an Covid-19 versterben. Dies trifft vor allem auf ältere Patienten
 oder solche mit schwerwiegenden Vorerkrankungen zu (Risikoguppen). Für den
 Herbst 2021 wird eine neue Welle erwartet.

 Aktuelle Teststrategie
 Zwischenzeitlich haben sich Schnelltests unter Verwendung von Nasenabstrich-Stäbchen
 durchgesetzt, wobei der Abstrich in ein vorbereitetes Teströhrchen eingebracht und eluiert
 wird.
 Nach Angabe der Hersteller beträgt die Sensitivität (Kranker wird als krank
 erkannt) bei 93% bis 98%. Die Spezifität (Gesunder als gesund erkannt)
 beträgt 99,4%.
 Falsch-positive Testergebnisse sind selten, obgleich diese bei stark sinkenden Inzidenzen
 vermehrt wahrgenommen werden. Die Kosten für einen Test betragen um die 6,– Euro.
 In der neuen Coronavirus-Testverordnung, gültig seit 01.07.2021, ist der Leistungser-
 bringungskatalog um Zahnarztpraxen erweitert worden. Sowohl privat, wie gesetzlich
 versicherte Patienten – ohne Symptome – haben einen Anspruch
 auf Testung und Ausstellung eines Zeugnisses durch die
                                                                           Auswahl Testverfahren
 zahnärztliche Praxis (siehe Formblatt DentalSchool). Dies gilt auch
 für das Praxispersonal(bis zu 10 Tests/Monat und Mitarbeiter,
 empfohlen mindestens 1x / Woche).
 Die Abrechnung erfolgt mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV).
 Offen bis heute ist die Frage ob Umsatzsteuerpflicht besteht. Wir
 empfehlen die Abklärung mit dem Steuerberater, auch im Hinblick
 auf eine etwaige gewerbliche Tätigkeit sowie die Benachrichtigung
 und ggf. Abstimmung mit der Berufshaftpflichtversicherung.
 Seit dem 01. Juli sind Zahnärzte auch berechtigt Bürgerinnen und
 Bürger – ohne Symptome – gegen Vorlage eines Lichtbildausweises
 zu testen, wobei hier Sachkosten in Höhe von 3,50 € pauschal
 pro Test vergütet werden.

                                                                             Viruslastschätzung und Empfindlichkeit der Tests basierend auf Larremore et al, 2020.
                                                                             Grafik adaptiert von rapidtests.org

             DentalSchool                                                                                                         Arbeitskarten auf:
             Gesellschaft für zahnärztliche Fortbildung mbH
             Paul-Ehrlich-Straße 9-11, 72076 Tübingen, Germany,
                                                                                                                                  www.dentalschool.de
             Fon +49 70 71 9 75 57 23, Fax +49 70 71 9 75 57 20,
             mail @ dentalschool.de, www.dentalschool.de                                                                          © Copyright DentalSchool GmbH
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Arbeitskarte                                                          SARS-CoV-2

COVID-19: Hinweise und Empfehlungen für die zahnärztliche/medizinische Praxis.                                                                 23.07.2021
                                                                                                                                                 Version 8

Empfehlungen für die Zahnarztpraxis
Praxisorganisation
Es wird empfohlen, den individuellen Praxis-Pandemieplan an die aktuellen Entwicklungen
anzupassen und mit den Mitarbeitern erneut zu besprechen bzw. in regelmäßigen
Abständen zu schulen:
•    Festlegung der Wege und der wichtigsten Stationen für Patienten und für das Personal
•    Bei Patienten oder Besuchern mit Erkrankungssymptomen sollten die Indikation einer
     zahnärztlichen Behandlung oder der Grund des Besuches (z. B. Außendienst-Mitar-
     beiter) weiterhin sehr streng gestellt werden.
•    Erst-Empfang des Patienten möglichst an einem gut belüfteten Ort am Praxiseingang,
     übliche Desinfektionsmaßnahmen (inkl. Händedesinfektion). Auf Körperkontakt ver-
     zichten. Covid Anamnese mit besonderer Betrachtung des Impfstatus. Bei Verdachts-
     fällen (Cave: Jugendliche mit Covid-19-Infektion zeigen oft keine Erkrankungssymptome)
                                                                                                                                            len
     Schnelltest (Teststrategie siehe vorstehend). Auf Mund-Nasen-Schutz-Pflicht innerhalb                                  i r e mpfeh            Air
     der Praxis (bis zum Beginn und Ende der Behandlung) hinweisen.
                                                                                                                          W
                                                                                                                                      e P re -Safe
                                                                                                                                    i
                                                                                                                           ngsfre
•    Ausreichend Zeit für Lüftung oder Luftdesinfektion sicherstellen. Wichtig, nach der                             wartu      L tfi
                                                                                                                                  u f   lter!
     Empfehlungskommission Innenraumlufthygiene am Umweltbundesamt, sollte die Luft
     geschlossener Behandlungszimmer mindestens 5 Mal pro Stunde durch frische Luft
     ersetzt werden (regelmäßiges intensives Lüften). Die Verwendung von Raumluftdes-
     infektions-/-Reinigungsgeräten mit hohen Umwälzungsraten wird weiterhin drin-
     gend empfohlen. Dies vor allem in den Behandlungszimmern, Wartebereichen, Empfang
     u. U. Sterilisationsräumen, Gemeinschaftsräumen usw. Vor allem Hochleistungs-
     Plasma-Luftfilter (z. B. Cumdente Pre-Safe Air: www.presafe.eu) haben sich zwischenzeit-
     lich tausende Male im Alltag in den Praxen bewährt.
•    Schutzausrüstung kompromisslos anwenden. Je nach Art der Behandlung, Nähe zum
     Patienten und Aerosolumfang: Einmal-Handschuhe, FFP2 Maske (am besten aus
     deutscher Produktion), Brille mit Seitenschutz. Bei Behandlungen mit Spraynebel kann
     die Anwendung eines Gesichtsvisieres erwogen werden.
•    Wiederkehrende Schulungen der Mitarbeiter. Teambildung.

Überprüfung der Patienten (vor bzw. am Praxiseingang)
Spezifische COVID-19-Anamnese
- Individueller Impfstatus. Bitte bedenken Sie, auch vollständig geimpfte Personen können
  Corona-Infiziert sein.
- Hatten Sie aktuell Geschmacks- oder Geruchsbeeinträchtigungen?
- Hatten Sie in den letzten 14 Tagen Fieber (mehr als 37,3 °C)?
- Hatten Sie in den letzten 14 Tagen Husten oder Atemnot oder andere Symptome, die
  auf eine SARS-CoV-2 Infektion hindeuten könnten?
- Hatten Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Corona-Infizierten oder zu Verdachtsfällen?
- Hatten Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Patienten mit Fieber oder Atmungs-
  erkrankungen?

Temperatur –Screening (berührungslos)
•    Sollte eine der Fragen mit "Ja" beantwortet sein oder die berührungslos, z. B. an der Stirn, gemessene Körpertemperatur mehr als 37,3 °C betragen,
     empfiehlt es sich, die unverzügliche Durchführung eines Chairside-Schnelltests (s. o.) (Analoges Vorgehen bei Praxismitarbeitern).
•    Falls dies nicht möglich ist oder Symptome einer Covid-Erkrankung vorliegen, sollte die geplante Behandlung nur unter strengster Indikationsstellung
     auf dringlichste Notfälle erfolgen (siehe unten) oder die Behandlung um mindestens 14 Tage verschoben werden. Mitarbeiter sollten in diesem Falle
     freigestellt und u.U. fachärztlich abgeklärt und zu einem PCR-Test, bzw. 14 Tage häuslicher Quarantäne, angeleitet werden.

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COVID-19: Hinweise und Empfehlungen für die zahnärztliche/medizinische Praxis.                                                                                            23.07.2021
                                                                                                                                                                            Version 8

 Präoperative Mundspülung / Desinfektion
 Die wissenschaftlichen Hinweise, dass oxidativ wirkende Mundspülungen, z. B. auf Basis von
 Wasserstoffperoxid (H2O2) 1% – 1,5% (30 ml, 30 Sekunden!), bevorzugt werden sollten,
 um die Viruslast im nasopharyngealen Bereich sowie in der Mundhöhle vor Behandlungsbe-
 ginn noch wirksam zu reduzieren haben sich zwischenzeitlich weiter verdichtet.
 Es empfiehlt sich, die Patienten am Ende der Spülung gurgeln zu lassen.
 Ferner empfiehlt es sich, bei längeren Behandlungssitzungen (z. B. >1h), die Spülungen zu
 wiederholen.

 Notfallbehandlung bei Patienten mit positivem Testergebnis bzw. mit Verdacht
 auf COVID-19
 •     Unter Umständen Behandlung am Infektions-Zentrum bzw. in Covid-Schwerpunkt-
       praxen prüfen.
 •     Ein Schnelltest (siehe vorn) bzw. ein PCR-Test kann zusätzliche Informationen gewähren.
 •     Strengste Indikationsstellung auf dringliche Notfallbehandlung: starke Schmerzen,
       Traumata, ernste strukturschädigende Prozesse und Zustände.
 •     Behandlung zu Randterminen – keine anderen Patienten in der Praxis (falls mehrere
       Patienten betroffen sind, diese einzeln in die Praxis bitten).
 •     Auf das notwendige Personal beschränken, nach Hygieneplan und Arbeitsschutzricht-
       linien (Infektionspatienten) verfahren.
 •     Bei guter Belüftung oder am besten unter Einsatz geeigneter Luftreinigungsanlagen
       (z. B. Cumdente Pre-Safe Air) behandeln.
 •     Wenn möglich Einmalinstrumentarium und Kofferdam verwenden.
 •     Behandlungszimmer weitgehend leer räumen.
 •     Behandlung nur mit Fachpersonal mit abgeschlossener Berufsausbildung (keine Delegation).
 •     Vor Behandlungsbeginn Spülung mit 1,5% H2O2-Lösung und Patienten gurgeln lassen (30s).
 •     Langarm Einmal-OP-Kleidung, am besten Overall über Arbeitskleidung tragen.
       Einmalhandschuhe, Einmalkopfbedeckung, Atemschutzmaske FFP3 ohne Ventil, Schutz-
       brille mit Seitenschutz und ein Gesichtsvisier.
 •     Möglichst ohne Aerosol arbeiten.
 •     Möglichst unter Kofferdam behandeln (minimiert die Aerosolbildung in 1 m Abstand um
       bis zu 70 %).
 •     Für Reinigungsarbeiten ebenfalls Schutzkleidung, insbesondere Mund-Nasen-Schutz und
       Schutzhandschuhe nach DIN EN 374 (fester) mit längeren Stulpen verwenden.
 •     Alle Einmal-Schutzkleidungen auch Masken nach Behandlungsende kontaminationsfrei
       ablegen und sofort entsorgen.
 •     Transport von gebrauchtem Instrumentarium zum Steri in autoklavierbaren geschlossenen
       Behältern.
 •     Müll in geschlossenem Plastiksack verwahren. Möglichst sofort entsorgen.

 Die DentalSchool wünscht Ihnen:
 Bleiben Sie weiterhin gesund!

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 Jede Haftung ist ausgeschlossen, Irrtum vorbehalten. Der Nachdruck dieser Arbeitskarten – auch auszugsweise – ist ohne unser ausdrückliches Einverständnis untersagt.
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