Vergütungsklagen von Spielerberatern - Empfehlungen aus der Rechtspraxis
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Vergütungsklagen von Spielerberatern – Empfehlungen aus der Rechtspraxis Von Rechtsanwalt Dr. Hermann Lindhorst, Hamburg, und Rechtsreferendarin Cynthia Ravail, Hamburg I. EINFÜHRUNG seitens des Spielerberaters reicht bekanntlich nicht aus, Sowohl juristische Quellen als auch Sport- und Tages- um das Vorliegen eines Vertrags zu beweisen, kommt zeitungen berichten zunehmend über Vergütungskla- aber erstaunlicherweise erschreckend häufig vor. gen von Spielervermittlern. Häufig geht es dann um Ebenso häufig bringen Spielerberater vor, dass die Transfers berühmter Fußballer wie z. B. Anthony § 653 BGB8 einen Vertragsschluss vermute. Das ist Modeste1 oder Pierre-Emerick Aubameyang.2 Doch aber zumindest ungenau, denn diese Norm enthält auch Vereine, die unterhalb von Champions League nur eine Vermutung hinsichtlich einer fehlenden und Bundesliga spielen, müssen sich vermehrt gegen Vereinbarung zur Höhe des Maklerlohns, nicht zum Spielervermittlerklagen wehren.3 Kernproblem dieser Vorliegen eines Vertrags. Sie setzt vielmehr einen be- Klagen ist, dass zwischen Spielern und ihren Beratern stehenden Maklervertrag voraus.9 so gut wie nie Vereinbarungen bestehen, geschweige Überaus häufig sind Konstellationen, in denen denn schriftliche, u. a. weil derartige Verträge in den es nur zu einem vereinzelten Kontakt gekommen meisten Fällen unwirksam wären.4 Entsprechend ist ist, wie z. B. einer Anfrage oder einer Übermittlung sehr häufig die Frage des Zustandekommens eines eines Spielervertrags. Das reicht nach der bisherigen Vertrags (nachfolgend II.) ebenso streitig wie die Höhe obergerichtlichen Rechtsprechung nicht für der entsprechenden Vergütung (III.). Hinzu kommt die Begründung eines Vertrags, bestehend aus eine zuweilen hemdsärmlige Beraterbranche, die keine Angebot und Annahme, aus, wie das OLG Hamm Tricks auslässt, um von der künftigen Vertragsbezie- mit bemerkenswerter Deutlichkeit in einem Fall hung zwischen Spieler und Verein zu profitieren. festgestellt hat.10 Ausweg ist dann nur noch der Nach- Diesen Umständen stehen – jedenfalls im Profi- weis eines konkludenten Vertragsschlusses, etwa über fußball – Verbandsregelungen diametral entgegen, die Vorlage weiterer Korrespondenz, wie z. B. sog. die die Vereine und auch Berater zur Einhaltung ver- „Termsheets“, in denen Sportdirektoren üblicherwei- schiedener Formalitäten verpflichten, wie etwa § 5 des se die wichtigsten Grundlagen eines Transfers ange- Spielervermittlerreglements des DFB.5 Dabei sind die ben, wie z. B. Laufzeit, Gehalt, Bonuszahlungen – und Vereine nicht nur aus verbandsrechtlichen,6 sondern eben auch die Frage, ob ein Spielerberater beauftragt auch – und vor allem – aus steuerlichen Gründen ge- werden soll und zu welchen Konditionen. halten, die entsprechenden Verträge so auszugestal- Schließlich sind als Argument auf der Seite des ten, dass deutlich wird, dass die Vertragsbeziehung Vereins auch die verbandsrechtlichen Regelungen grundsätzlich zwischen ihnen und den jeweiligen Be- anzuführen. Natürlich sagen diese nicht automatisch ratern zustande kommt, und nicht zwischen Berater etwas darüber aus, ob im Einzelfall ein zivilrechtli- und Spieler.7 Diese grundsätzlichen Konstellationen cher Vertrag zustande gekommen ist, und sie entfal- sollten Vereine und Berater bei Spielerberaterklagen ten zwischen den Beteiligten in der Regel auch keine stets ausführlich dem Gericht darstellen, auch wenn unmittelbar verbindliche Wirkung. Sie sind aber sehr in der (sport-)rechtlichen Literatur häufig genug auf wohl zu berücksichtigen für die Auslegung von Ver- diese Umstände hingewiesen wird. haltensweisen, die angeblich zu einem konkludenten Vertragsschluss führen sollen. Insofern wäre es zu- II. VERTRAGSSCHLUSS gunsten des Vereins zu berücksichtigen, wenn ein Ausgangspunkt und in nahezu allen rechtlichen Streit- Spielerberater einerseits das Vermittlerreglement fällen auch die hauptsächlich umstrittene Frage zwi- des DFB kennt (und auch entsprechend dort regis- schen den Parteien ist, inwiefern triert ist) und weiß, dass ein Verein Verpflichtun- Häufig ist bereits das Zustande- zwischen Berater und Verein tatsäch- gen des DFB-Spielervermittlerreglement verletzen kommen eines Vertrags strittig lich ein Vertrag zustandegekommen sowie rechtlichen Risiken eingehen würde, wenn ist. Die Vorlage nur von Rechnungen er andererseits dennoch ohne schriftlichen Vertrag Aus: SpoPrax Juli 2022 | © Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG | Alle Rechte vorbehalten SPOPRAX . 315
AUS DER PRAXIS – FÜR DIE PRAXIS (und den weiteren Anforderungen) einen Vertrag zu nung eines aktuell „auf dem Markt“ befindlichen Spie- schließen versucht. Insofern ist einem Spielerberater lers aufhöre. Der Spielervermittler schulde vielmehr zur Meidung seines Vergütungsri- Leistungen, die auf den Vertragsschluss zwischen dem Verbandsrechtskonforme sikos unbedingt zu empfehlen, auf Verein und dem Spieler gerichtet seien. Aus diesem Beauftragung ist eine entsprechend verbandskon- Grund sei weder in der erstmaligen Kontaktaufnah- dringend anzuraten forme Beauftragung zu drängen. me durch die Beklagte noch durch die spätere Über- Diese Risikoverteilung entspricht mittlung über die Höhe der Agenturvergütung durch im Übrigen auch der zu § 652 BGB ergangenen die Klägerin ein konkludenter Vertragsabschluss zu Rechtsprechung zum allgemeinen Maklerrecht.11 sehen. Anschaulich verdeutlicht ein jüngst durch das In diesen Ausführungen des OLG Karlsruhe liegen OLG Karlsruhe12 entschiedener Fall die Thematik: Die also weitere Argumente zugunsten verklagter Vereine, Beklagte, die Betriebsgesellschaft eines Bundesliga- auch wenn deren Grundlagen bezweifelt werden kön- vereins, fragte im Januar 2019 bei der Klägerin – eine nen,15 zumal die Anforderungen für die Darlegung ei- Gesellschaft französischen Rechts, die als Spieler- nes Vermittlungsmarklervertrags16 noch höher liegen vermittlerin im Bereich des Profifußballs tätig ist – als für die Darlegung eines Nachweismaklervertrags. an, welche von ihr vertretenen Spieler aktuell oder Schließlich hebt das OLG Karlsruhe auch hervor, dass in absehbarer Zeit „auf dem Markt“ wären. Hierauf allein die Nennung einer offen zugänglichen Informa- nannte die Agentur der Beklagten einen bestimmten tion über den Spieler weder einen Vertrag noch ein Spieler. Einige Monate später fragte die Klägerin die vertragsähnliches Rechtsverhältnis begründe. Dafür Beklagte, ob noch Interesse an dem Spieler bestehe. fehle es an einem tatsächlichen „Mehrwert“ für den Nach positiver Antwort teilte die Klägerin die zeit- möglichen Vertragspartner.17 lichen und finanziellen Eckdaten mit, zu denen auch In der Praxis ist daher auch aus eine Agenturvergütung in bestimmter Höhe gehörte. diesen Gründen unbedingt zu emp- Schriftlicher Vertrags- Wenig später informierte die Klägerin die Beklagte fehlen, den entsprechenden Vertrag schluss unerlässlich aber über den Wechsel des Spielers zu einer neuen schriftlich zu fixieren bzw. dies ein- Agentur. Einige Wochen später gab die Beklagte in der zufordern, da die Rechtsprechung zunehmend hohe Öffentlichkeit die Verpflichtung des entsprechenden Anforderungen an den konkludenten Abschluss eines Spielers bekannt. Maklervertrages stellt. Das OLG Karlsruhe stellte einleitend fest, dass Insbesondere reichen die häufig in derartigen beim Profifußball die Kontaktaufnahme grundsätz- Gerichtsverfahren vorgelegten Screenshots unver- lich nur über den jeweiligen Spielervermittler möglich bindlicher WhatsApp-Nachrichten oder sonstiger sei.13 Daher bereite es Schwierigkeiten zu ermitteln, Korrespondenz alleine nicht aus, um den Abschluss welches Maß an Kontaktaufnahme nötig sei, um von eines solchen Vertrages zu bejahen. Das diene auch, einem Vertragsschluss ausgehen zu dürfen. Es folgt wie das OLG Karlsruhe ebenso ausdrücklich anführt, der Versuch einer Einordnung in Nachweis- oder den Interessen der Vereine, denn diese würden sich Leistungsmaklervertrag: So stelle die entfernte An- sonst einer Vielzahl von Zahlungsansprüchen aus- bahnung eines Vertrages zwischen Spielervermittler gesetzt sehen, wenn allein die Kontaktaufnahme mit und Interessent keinen konkludenten Nachweismak- dem Spielervermittler und der Austausch oberfläch- lervertrag nach § 652 Abs. 1 Alt. 1 BGB dar, weil beim Nachweismaklervertrag die Leistung des Maklers in einer Mitteilung an seinen Auftraggeber bestehe, durch den der Auftraggeber in die Lage versetzt wird, ZUR PERSON mit einem Dritten in konkrete Verhandlungen über Dr. Hermann Lindhorst ist Rechtsanwalt, Fach- den Hauptvertrag einzutreten.14 Der Makler muss anwalt für Sportrecht und Partner bei SCHLAR- diesbezüglich seine Provisionserwartung gegenüber MANNvonGEYSO sowie Mitglied des Heraus- dem Kunden offenlegen. geberbeirats der SpoPrax. Im Profifußballsport passe der Nachweismakler- vertrag tatbestandlich aber nicht, da die Kontaktauf- nahme mit dem Spieler nur über den Spielervermittler ZUR PERSON möglich sei, der damit notwendiger Teil beim Ab- Cynthia Ravail LL.B. (Paris I Sorbonne) ist schluss eines Arbeitsvertrages zwischen Spieler und Rechtsreferendarin am Landgericht Stade und dem neuen Verein wäre. Ohne ihn und seine Einfluss- absolviert ihre Anwaltsstation bei SCHLAR- nahme käme es zu keinem Vertragsschluss, weshalb MANNvonGEYSO. die zu schuldende Leistung gerade nicht mit der Nen- 316 . SPOPRAX Aus: SpoPrax Juli 2022 | © Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG | Alle Rechte vorbehalten
licher Informationen für die Entstehung eines Zah- Entsprechende Klauseln knüpfen dann das Ent- lungsanspruches ausreichte. stehen der Provision an den Bestand eines Arbeits- verhältnisses zwischen Spieler und aufnehmenden III. VERGÜTUNGSHÖHE Verein. Das kann zu Diskussionen führen, wenn der Während in dem vom OLG Karlsruhe beurteilten Fall Spieler verliehen wird: Bekanntlich schließt er dann die Vergütungshöhe immerhin ausdrücklich benannt mit dem neuen aufnehmenden Verein einen Arbeits- wurde, ranken sich Streitigkeiten zwischen Vereinen vertrag, während der ältere Arbeitsvertrag aufgehoben und Spielerberatern auch häufig um die Höhe der wird (mit Vereinbarung, dass er unter bestimmten Vergütung. Umständen wieder neu begründet wird) oder aber Hierbei geht es vor allem um Klauseln, die im zumindest ruht. Interesse des Vereins sicherstellen sollen, dass die Das ist auch notwendig, damit Themen der Vergütung nur dann entstehen und zahlbar sein soll, Arbeitnehmerüberlassung in Verbindung mit dem wenn der Spieler tatsächlich über den gesamten be- Leihtransfer vermieden werden. Königsweg der Ver- absichtigten Vertragszeitraum beim aufnehmenden tragsgestaltung ist in diesen Fällen, die o. a. Konstella- Verein spielt. Hintergrund ist dabei auch, dass z. B. bei tionen ausdrücklich mit in den Vertrag aufzunehmen einer Leihe der Berater eine nochmalige Vergütung – also nicht nur auf das formale Bestehen oder Nicht- erhalten kann für die Vermittlung einer Leihe. Auch bestehen eines Arbeitsvertrags abzustellen, sondern ist denkbar, dass dem Spieler– aus welchen Gründen ausdrücklich den Fall der Leihe oder anderen Fall der auch immer – gekündigt oder er freigestellt wird. vorzeitigen Vertragsbeendigung zu erwähnen. Aus: SpoPrax Juli 2022 | © Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG | Alle Rechte vorbehalten SPOPRAX . 317
AUS DER PRAXIS – FÜR DIE PRAXIS 1 LG Köln, Urt. v. 10.12.2019 – 21 O 205/18, BeckRS den Umständen nach nur gegen eine Vergütung 2019, 38748; die Berufung wurde nach einem zu erwarten ist.“ sehr ausführlichen Hinweisbeschluss des OLG 9 Einhellige Meinung, vgl. statt vieler Grüneberg- Köln zurückgenommen; vgl. OLG Köln Hinweis- Retzlaff, BGB, 81. Aufl. 2022, § 653 Rn 1 f. m.w.N. beschluss v. 2.7.2020 – 24 U 7/20, BeckRS 2020, 10 OLG Hamm BeckRS 2012, 23300: „Spricht ein 18626. Sportverein, der in Verhandlungen über eine 2 LG Dortmund, Urt. v. 09.06.2015, 24 O 279/13; Voll- Vertragsverlängerung mit einem Spieler ein- text zugänglich via https://openjur.de/u/2350552. treten möchte, auf dessen Wunsch eine dritte html (Klageabweisung, weil kein Maklervertrag Person an, die der Spieler in der Vergangenheit zustande gekommen sei). Nach Hinweisen des bereits mit der Führung von Vertragsverhand- OLG Hamm wurde die Berufung zurückgenom- lungen betraut und die ihn in diesem Zusam- men, vgl. Beck-Redaktion becklink 2007874. menhang beraten hatte, so folgt aus dieser Weitere Hinweise zu Spielervermittlerklagen Ansprache allein noch nicht zwingend die Be- enthalten u.a. LG Köln SpuRt 2021, 176 m. Anm. gründung eines Maklervertrags zwischen dem Fischinger sowie Knauer SpoPrax 2022, 154 und Sportverein und dieser Person.“ 2022, 205. 11 Danach ist es grundsätzlich Aufgabe des Mak- 3 Vgl. u.a. AG Hamburg, Urt. v. 9.5.2022 – 23a lers, seine Provisionserwartung gegenüber dem C 224/21, noch unveröffentlicht. Kunden offenzulegen. Für das Zustandekommen 4 § 297 SGB III Ziff. 4: „Unwirksam sind … Verein- eines Maklervertrages sei demnach unabhängig barungen, die sicherstellen sollen, dass ein davon, von welcher Seite die Initiative ausge- Arbeitgeber oder eine Person, die eine Aus- gangen ist, zu fordern, „dass der Makler klar zu bildung oder Arbeit sucht, sich ausschließlich erkennen gibt, dass er von dem Interessenten eines bestimmten Vermittlers bedient“. Weite- eine Provision verlangt“, vgl. OLG Karlsruhe Urt. re Angriffspunkte sind das RDG, etwa wenn der v. 18.2.2022 – 15 U 54/21, BeckRS 2022, 2187. entsprechende Vertrag zu weit reichende Befug- 12 OLG Karlsruhe Urt. v. 18.2.2022 – 15 U 54/21, nisse bei der Verhandlung der entsprechenden BeckRS 2022, 2187. Es ging um den Wechsel Verträge vorsieht. des malischen Fußballers Diadié Samassékou 5 „Vereine und Spieler müssen im jeweiligen Ver- von der RB Leipzig GmbH zur TSG Hoffenheim mittlungsvertrag angeben, in was für einem GmbH. Rechtsverhältnis sie zu ihrem Vermittler stehen, 13 Das ist ausgesprochen fraglich; regelmäßig wer- beispielsweise, ob die Tätigkeit des Vermittlers den Netzwerke zwischen Spielern und Trainern einen Auftrag, eine Beratung im Sinne von § 1 unterschätzt; zudem lassen Berater keine Gele- Nr. 1 des vorliegenden Reglements, eine Arbeits- genheit aus, um selbst unmittelbar in Kontakt zu vermittlung oder ein anderes Rechtsverhältnis Spielern zu kommen – übrigens auch zu denen, darstellt. […] Die Hauptpunkte des Rechtsver- die sie noch nicht beraten. hältnisses, das ein Spieler und/oder ein Verein 14 Vgl. OLG Karlsruhe Urt. v. 18.2.2022 – 15 U 54/21, mit einem Vermittler eingeht, müssen schriftlich BeckRS 2022, 2187. festgehalten werden, bevor der Vermittler sei- 15 S. oben; die Kontaktaufnahme zu Spielern kann ne Tätigkeit aufnimmt. Der Vermittlungsvertrag nicht nur über deren Spielerberater erfolgen, muss mindestens die folgenden Angaben ent- sondern auch durch andere Spieler, Spielerbe- halten: . die Namen der Parteien, den Umfang rater, Trainer und auch Vereine, freilich unter der Dienste, die Dauer des Rechtsverhältnisses, Beachtung der dafür geltenden Regelungen. die dem Vermittler geschuldete Vergütung, die 16 Hierfür werden regelmäßig intensivere und vor allgemeinen Zahlungsbedingungen, das Datum allem „aktive“ Vermittlungsleistungen verlangt. des Vertragsabschlusses, die Bestimmungen zur 17 Vgl. OLG Karlsruhe Urt. v. 18.2.2022 – 15 U 54/21, Vertragsbeendigung sowie die Unterschrift der BeckRS 2022, 2187. Parteien.“. 6 Die o.a. Verbandsregelungen sind keine bloße Förmelei; vielmehr müssen die Vermittlerverträ- ge vom Verein vorgelegt werden (vgl. § 3 Abs. 3 SpielervermR) und die Einzelheiten der Vergü- tung an die Vermittler an den Verband offen ge- legt werden (vgl. § 6 SpielervermR), andernfalls drohen den Beteiligten empfindliche Sanktionen (§ 9 SpielervermR). 7 Vgl.BFH SpuRt 2014, 83 (m. Anm. Nordhoff; kein Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus Rechnungen von Spielervermittlern bei Leistungserbringung nur an Spieler) sowie BFH SpuRt 2019, 281 (m. Anm. Nücken). Erschwert werden die Fälle dann, wenn es um Unterbeauf- tragungen geht oder der Spieler seinen Berater während der Vermittlung wechselt. 8 „Ein Maklerlohn gilt als stillschweigend verein- bart, wenn die dem Makler übertragene Leistung 318 . SPOPRAX Aus: SpoPrax Juli 2022 | © Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG | Alle Rechte vorbehalten
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