Durchführungsbestimmungen für die Bezirksoberliga in der Saison 2020 / 2021 - Handballkreis Dortmund
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Durchführungsbestimmungen für die Bezirksoberliga in der Saison 2020 / 2021 1. Allgemeines für den Spielbetrieb Um den Lesefluss nicht zu unterbrechen, wurde weitestgehend auf alle Geschlechtereinbeziehende Wortformen (wie z.B. SpielerInnen) verzichtet. Wenn nicht explizit differenziert wird oder es der inhaltlich-thematische Kontext vorgibt, sind mit der maskulinen Schreibweise immer alle Geschlechter gemeint. Die Durchführungsbestimmungen der Bezirksoberliga haben Gültigkeit in Verbindung mit den Satzungen/Ordnungen des DHB, des WHV und des HVW. Die Durchführungsbestimmungen des HV Westfalen werden jährlich vor Saisonbeginn im Westfalen-Handball (WH) veröffentlicht. Sie gelten, soweit hier nichts abweichend geregelt ist, genauso wie die RTK des HVW im Jugendbereich. Die Spielpläne im Online-Spielverwaltungsprogramm (zz. Phönix II und 7Meter) sind allein verbindlich, dass gilt sowohl für die Anwurfdaten als auch die Schiedsrichter-Ansetzungen. Auf einige besonders wichtige Bestimmungen sowie Abweichungen und Ergänzungen wird im Folgenden hingewiesen. Mit der Teilnahme am Spielbetrieb werden die Satzungen/Ordnungen und DB, wie oben genannt, ausdrücklich anerkannt. 2. Einladungen Mit der Veröffentlichung der Spielpläne im Online-Spielverwaltungsprogramm entfällt die Einladung des Gastes und der Schiedsrichter; das gilt jedoch nicht bei Abweichungen/Verlegungen (siehe unten). Alle Angaben der Online-Spielpläne sind von den Vereinen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind unverzüglich dem zuständigen Staffelleiter mitzuteilen. Unstimmigkeiten bei SR-Ansetzungen (fehlende SR oder Ansetzungen in Spielklassen „ohne“ SR) sind dem SR-Wart des Kreises der Heimmannschaft zu melden. Änderungen von Anschriften, Telefonnummern usw. sind in Phönix II sofort selbständig zu ändern. Bei Abweichungen, auch bei so genannten Spielzeitverschiebungen am gleichen Wochenende (Samstag/Sonntag oder umgekehrt), geänderter Anwurfzeit und/oder Halle, haben Informationen an die spielleitende Stelle und den Gegner frühzeitig, mindestens jedoch 21 Tage vorher zu erfolgen. Die Information per Mail und Telefon wird empfohlen. Kurzfristige Abweichungen werden von der spielleitenden Stelle nur akzeptiert, wenn die Spieldurchführung gesichert ist, sie sind gebührenpflichtig wie Spielverlegungen! Abweichungen bei den vier letzten Spieltagen bedürfen einer Genehmigung! Bei Spielverlegungen, d.h. Spiele, die nicht am planmäßigen Termin ausgetragen werden sollen, ist mindestens 14 Tage vorher die Genehmigungen der spielleitenden Stelle einzuholen. Spielverlegungen werden online über das Spielverlegungsprogramm beantragt. Für die Einhaltung der Fristen von 14 Tagen ist der Eintrag in der Online-Datenbank gemeint. Der Antrag wird online über das Spielverwaltungsprogramm von dem beantragenden Verein gestellt. Das online Antragsformular ist vom Antragsteller mit Angabe des Ausweichtermins und einer Begründung zwingend auszufüllen. Die beteiligten Vereine müssen sich vor einer
Spielverlegung telefonisch / mündlich auf einen "neuen Termin" geeinigt haben. Der antragstellende Verein übernimmt die Kosten der Spielverlegung. Nicht rechtzeitige und nicht formgerechte Anträge werden nur bei stichhaltiger Begründung genehmigt und, wenn die Spielleitung gesichert ist! Wird ein Antrag vom Gegner nicht innerhalb von 4 Tagen im Online- Spielverlegungsprogramm bearbeitet und keine entsprechende Stellungnahme in dem Online-Antrag abgelegt, gilt die Zustimmung als erteilt. Jeder abgeschlossene Bearbeitungsschritt verursacht eine automatische Mail aus SpielPlanungOnline (SPO) an die spielleitende Stelle und an die Postadressen der beteiligten Vereine mit dem Hinweis auf eine Änderung, nicht mit der Änderung an sich. Den Verlauf der Spielverlegung können die betroffenen Instanzen jederzeit im Online- Spielverwaltungsprogramm einsehen. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig! Nach erteilter Genehmigung wird die Änderung im Online-Spielverwaltungsprogramm automatisch durchgeführt. Weitere Einladungen oder Informationen sind nicht erforderlich. Sowohl bei Abweichungen / Verlegungen als auch bei Umbesetzungen erhalten die SR eine Änderungsmail von Phönix II, die als verbindliche Einladung gilt! Sind die SR bei Abweichungen oder Verlegungen zum neuen Termin verhindert, müssen sie sich beim KSRW des Kreises der Heimmannschaft abmelden. Bei kurzfristigen Abweichungen sind unbedingt telefonische Absprachen durchzuführen. Solange die Änderung von Abweichungen / Verlegungen nicht im Online- Spielverwaltungsprogramm angezeigt werden, gelten die alten Daten. Nur das Online- Spielverwaltungsprogramm ist verbindlich! Für die Schiedsrichter sind Spielaufträge in Phönix II bindend. Spiele des letzten Spieltages können nur im Ausnahmefall verlegt werden. Mit diesem letzten Spieltag müssen alle Spiele ausgetragen sein. 3. Spieltechnische Bestimmungen In allen Ligen der Jugend wird der SBO (Spielbericht Online) verbindlich vorgeschrieben. Technische Besprechung Es findet 30 Minuten vor Spielbeginn in einem separaten Raum eine technische Besprechung mit folgenden Teilnehmern statt: Schiedsrichter, Spielaufsicht (sofern angesetzt), die Mannschaftsverantwortlichen beider Vereine sowie Zeitnehmer, Sekretär und Hallensprecher (falls vorhanden). Die technische Besprechung hat folgende Inhalte: • Ausrüstung der Spieler/Trikotabgleich bzgl. Farben und Vorlage des Überziehleibchens für den „7. Feldspieler“, sofern ein Einsatz geplant ist (Regeln 4:7-4:9, § 56 SpO) • Hinweis auf die Kleidung der Mannschaftsoffiziellen (nicht verwechselbar mit den Farben der gegnerischen Mannschaft) • Der Heimverein muss dem Gastverein und den Schiedsrichtern den Ablauf der Einlaufprozedur mitteilen. Diese beinhaltet die genauen Zeitpunkte des Verlassens der Spielfläche der Mannschaften und des Einlaufens der Heim-, Gastmannschaften und
der Schiedsrichter so- wie generelle Hinweise zum Ablauf (z.B. Spielervorstellung usw.). • Vorlage der Spielerliste und der Spielausweise (nur bei nicht automatisch geladenen Pässen aus dem System notwendig) • Uhrenabgleich • Genaue Anwurfzeit • Auswahl der Spielbälle (Regel 3:3) • Sitzplätze für passive Spieler • Hinweise für den Hallensprecher • Sicherheitsbelange • Funktion der Zeitmessanlage • Einhalten des Auswechselraumreglements • Sonstiges Der Mannschaftsverantwortliche haftet mit der Kennwort-Eingabe für die Richtigkeit der Eintragungen. Die Spielzeiten betragen: 2 x 30 Minuten für die A - Jugend 2 x 25 Minuten für B - Jugend und C - Jugend Die angesetzten Anwurfzeiten sind einzuhalten. Auf die Gastmannschaft und den Schiedsrichter ist nicht zu warten; auch auf die Heimmannschaft wird nicht gewartet. Sollten die Schiedsrichter 20 Minuten vor Spielbeginn nicht anwesend sein, sind Gedanken über die in Punkt 4 genannten Vertretungsregelungen zu treffen. Treffen die Schiedsrichter bis Spielbeginn pünktlich an, so ist die Spielleitung durch diese sicherzustellen. Wenn ein Meisterschaftsspiel vorangeht und das Spielfeld dadurch belegt ist, muss bis zu 30 Minuten mit dem Spielbeginn gewartet werden; das gilt auch, wenn sich bei anderen Hallenbelegungen Verzögerungen ergeben haben. 4. Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretäre Die SR werden vom Handballkreis des jeweiligen Heimvereins angesetzt. Bleiben die angesetzten Schiedsrichter aus, hat eine Einigung auf einen oder zwei anwesende neutrale Schiedsrichter zu erfolgen; eine Einigung, wie im nächsten Satz beschrieben, kann erfolgen. In jedem Fall wird folgendes Leitungsrecht festgelegt: 1. neutrale (r) Schiedsrichter 2. je ein SR beider Vereine 3. Schiedsrichter des Gastvereins bzw. Spielleiter 4. Schiedsrichter des Heimvereins bzw. Spielleiter 5. Mitglieder des Gastvereins, dann letztlich 6. Mitglieder des Heimvereins 7. Bei Nichteinigung auf eine Person derselben Leitungsebene entscheidet das Los.
Bei Spielen ohne angesetzten SR haben die Heimvereine die Pflicht, einen Spielleiter zu stellen, der ausgebildeter SR sein muss oder an einem Lehrgang für Spielleiter teilgenommen hat, andernfalls erfolgt eine Ordnungsstrafe. In diesen Fällen hat eine Einigung auf eine andere Person zu erfolgen. Die SR werden in mehreren Abschnitten angesetzt, dies geschieht mit Blick auf die Entwicklung des Corona-Virus. Grundsätzlich werden zu allen Spielen SR nur angesetzt, wenn die Anwurfzeiten im Online- Spielverwaltungsprogramm veröffentlicht sind. Das gilt auch bei Verschiebungen und Verlegungen, wenn eine Umbesetzung erforderlich wird. Die Zeitnehmer/Sekretäre müssen im Besitz eines gültigen Zeitnehmer-/Sekretär-Ausweises oder SR sein (Kontrolle durch die Schiedsrichter!). Diese Ausweise müssen digital über die App „IDonline“ oder als ausgedruckter Ausweis aus Phönix II vorliegen. Ist ein Ausweis bei einer Passkontrolle nicht vorhanden, muss dies im Schiedsrichterbericht eingetragen werden. Der Heimverein hat immer die Besetzung des Kampfgerichtes sicherzustellen und muss einen Zeitnehmer und Sekretär stellen. Die SR müssen vorbereitete Abrechnungen mit Kilometergeld und Spesenberechnung mitbringen und bei Bezahlung unterschreiben. 5. Spielberechtigungen und Sonderregelungen Es dürfen nur Spieler mit einem gültigen Spielerpass spielen. Wurde ein Spieler händisch im Spielbericht nachgetragen und ist dessen Pass bei einer Passkontrolle nicht vorhanden, muss dies im Schiedsrichterbericht durch den SBO-Sekretär eingetragen werden. Alle aus dem System geladenen Spieler / Spielerdaten müssen nicht mehr kontrolliert werden. Bei Spielern, die noch keinen Spielausweis haben, muss in der Mannschaftsaufstellung neben dem Namen das komplette Geburtsdatum eingetragen werden; ein Eintrag im Schiedsrichterbericht durch den SBO- Sekretär, dass noch kein Spielausweis ausgestellt ist, ist zusätzlich notwendig. Bei Doppelspielrecht ist immer das „D“ einzutragen. Bei Jugendspielen ist immer ein Mannschaftsverantwortlicher (mindestens 18 Jahre alt) einzutragen! Altersklassen: In Spieljahr 2020/2021 gehören Spieler den folgenden Altersklassen an: A-Jugend Jahrgang 2002 / 2003 B-Jugend Jahrgang 2004 / 2005 C-Jugend Jahrgang 2006 / 2007 Im männlichen Jugendbereich können keine gemischten Mannschaften am Spielbetrieb teilnehmen.
6. Abgleich SBO / Ergebnisse Alle Spielberichte sind von den Heimvereinen direkt nach Spielschluss im Spielverwaltungsprogramm online zu stellen. Spätester Abgleichtermin ist bei Samstagsspielen sonntags 12:00 Uhr, bei Sonntagsspielen eine Stunde nach Spielende des letzten Spiels – bei Wochentagsspielen spätestens zum Folgetag bis 12:00 Uhr; Verstöße werden gemäß Rechtsordnung geahndet. Sollte der SBO nicht hochgeladen werden können, ist das Ergebnis online zu stellen und der Staffelleiter per E-Mail zu informieren. Spielberichtinformationen an die örtliche Presse sind Angelegenheit der Vereine. 7. Wirtschaftliche Bestimmungen Meldegelder / Spielbeiträge: Meldegelder je Mannschaft: entfallen! Spielbeiträge: entfallen! Schiedsricherkosten: Die Spielleitungsentschädigung beträgt in allen Ligen der Bezirksoberliga 20,00 € zzgl. 0,30 € pro km für den Fahrer, 0,05 € für den Beifahrer. Bei Spielen unterhalb der Woche (Montag – Freitag) wird ein Wochentagszuschlag i.H.v. 10,00 € pro Schiedsrichter gewährt. Kostenverteilung Schiedsrichter: Die Kosten für SR während der gesamten Spielsaison werden gepoolt und durch die Handballkreise der jeweils spielleitenden Stelle in Rechnung gestellt. Dieses kann zu Gutschriften bzw. Belastungen der Vereine führen. Vereine, die nach dem ersten Spieltag ihre Mannschaft vom Spielbetrieb zurückziehen, verbleiben bis zum Ende der Spielsaison in der SR-Kostenpoolung. Ordnungsstrafen und sonstige Kosten (siehe Anlage) Es gilt der in der Anlage aufgeführte Strafen- und Gebührenkatalog. Die Strafen-/Gebührenerfassung erfolgt über die Verbandssoftware Phönix und kann dort von den Vereinen eingesehen werden. Der Einzug und der Verbleib der Strafen erfolgt durch den Kassenwart des Handballkreises der spielleitenden Stelle. 8. Corona-Sonderbestimmungen Es sind nach bestem Wissen und Gewissen alle Spiele durchzuführen. Aufgrund der jeweiligen Corona Schutzverordnung und lokalen Vorgaben können Spiele abgesagt und (oder) verlegt werden. Ausschlaggebend für coronabedingte Verlegungen sind lokale Spielverbote oder mehrere, durch die Gesundheitsbehörde angeordnete, Quarantänefälle (mind. drei Personen) innerhalb einer Mannschaft. Diese Verlegungen sind kostenfrei zu genehmigen. Die Spiele müssen bis zum vorletzten Spieltag gespielt werden, ansonsten werden die Spiele mit 0:2 Punkten und 0:0 Toren gewertet. Spiele die am letzten Spieltag stattfinden würden, werden direkt gewertet.
Letzter Spieltag ist der 14.03.2021. Aufgrund der aktuellen Verordnungslage im Zuge der Corona-Pandemie hat jeder Verein ein Hygienekonzept erarbeitet. Damit sich alle am Spiel Beteiligten entsprechend vorbereiten können, ist das Hygienekonzept in der Verbandsverwaltungssoftware Phönix zu veröffentlichen und aktuell zu halten. Diese Regelungen können durch spätere Beschlüsse des WHV und HVW für den Spielbetrieb und durch die SpO und RO des DHB ggfls. überstimmt oder geändert werden. Auf die Bestimmungen des HV Westfalens bzgl. Saisonabbruch oder Saisonunterbrechung wird hingewiesen. 9. Rechtsinstanzen Das Einspruchsverfahren ist in der RO geregelt, und zwar • die Zulässigkeit in § 34 • die Form in § 37 • die Fristen in §§ 39, 42 und 43 • die Gebühren in § 44 in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des WHV hierzu. Zuständige Rechtsinstanz (Anlage) ist der Kreisspruchausschuss des Kreises, der die spielleitende Stelle stellt – unabhängig der beteiligten Vereine. Die Einspruchsgebühr ist an die jeweilige Kreiskasse zu überweisen. 10. Noch zur Beachtung Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung ist der Gastverein verpflichtet, die Spielkleidung zu wechseln (trotz eines Werbeaufdruckes). Die Schiedsrichter bestimmen, ob die Spielkleidung zu wechseln ist. Der Spielbetrieb ruht, wenn gesetzliche Bestimmungen dies vorschreiben (WHV- Zusatzbestimmungen zu Abschnitt III SpO). Jugendspiele dürfen samstags frühestens um 12:00 Uhr und spätestens um 20:00 Uhr an- gesetzt werden, sonntags ist die frühste Anwurfzeit 08:30 Uhr und die Späteste 18:30 Uhr, wobei die Altersklasse beachtet werden sollte. Die Kreise können bei besonderen Anlässen Spielverbote aussprechen. Die DHB- Rahmenkonzeption gilt einschließlich der damit verbundenen Regeln nach der Einführung im HV Westfalen auch für die Bezirksoberligen.
11. Salvatorische Klausel Notwendige Ergänzungen oder Korrekturen dieser Durchführungsbestimmungen können durch die JA-Vorsitzenden der Handballkreise auf Vorschlag beschlossen werden. Für den Zusammenschluss der Handballkreise der Ligen der Bezirksoberliga gez. Luka Scheerer Eduard Janning Handballkreis Hellweg Handballkreis Münsterland Ulla Wirth Handballkreis Industrie René Voigt Handballkreis Iserlohn-Arnsberg Dirk Becker Handballkreis Dortmund Axel Jacobi Handballkreis Lenne-Sieg Detlef Schiffke Handballkreis Hagen/Ennepe-Ruhr
Spielleitende Stellen: mA-Jugend wA-Jugend Luka Scheerer Michael Dörfler Hof Theiler 1 Bagers Weg 4 59192 Bergkamen 48653 Coesfeld Tel.: 0176 / 63831884 Tel. 0172/4227520 Mail: scheerer.handball@gmail.com Mail: Staffelleiter-M.Doerfler@web.de mB-Jugend wB-Jugend Detlef Schiffke René Voigt Eugenrichterstr. 25 Mühlenbergstraße 172a 58089 Hagen 58706 Menden Tel.: 0174 / 1834831 Tel.: 0177 / 4920166 Mail: d.schiffke@gmx.de Mail: maedchenwart@hkisar.de mC-Jugend wC-Jugend Axel Jacobi Ulla Wirth Birkenweg 2 Bergstraße 22 57339 Erndtebrück 45731 Waltrop Tel.: 0172 / 7371537 Tel.: 0177 / 3087900 Mail: axel.jacobi@t-online.de Mail: ulla.wirth@gmx.de
Schiedsrichteransetzer: Handballkreis Münsterland Handballkreis Industrie männliche Jugend: Alexander Wulf Nico Hülsmann Heinrich-Ferkinghoff Straße 12 Tondorfstr. 6 45731 Waltrop 48336 Sassenberg Mail: ksrw.hki@gmail.com Mail: nico.huelsmann@sassenberg.dlrg.de weibliche Jugend: Judith Sachmann Wehrstraße 5 48151 Münster Mail: judith.sachmann@web.de Handballkreis Hellweg Handballkreis Iserlohn-Arnsberg Fabian Schwenk Christoph Klemm Kampstr. 23 Elsternwinkel 59174 Kamen 59823 Arnsberg Mail: schiedsrichter@hk-hellweg.de Mail: christoph_klemm@web.de Handballkreis Dortmund Handballkreis Lenne-Sieg mA-Jugend: Andre Krause Ralf Wodzinski Kölner Straße 8 Achenputtelweg 40 58553 Halver 44339 Dortmund Mail: andrekrause1990@t-online.de Mail: ralf.wodzinski@t-online.de wA-Jugend: Olaf Disse Pfahlstück 12 44339 Dortmund Mail: olaf-disse@t-online.de B- & C-Jugend: Andreas Fuchs Am Feldbrand 31 44532 Lünen Mail: andreasfuchs1957@t-online.de Handballkreis Hagen/Ennepe-Ruhr Volker Hallmann Waldstr. 61 58135 Hagen Mail: haspevhallmann@t-online.de
Rechtsinstanzen: Handballkreis Münsterland Handballkreis Industrie Bernhard Oelgemoeller Roland Kosik Klötterhof 8 Über der Horst 12 49497 Mettingen 45527 Hattingen Mail: bernhard.oelgemoeller@gmail.com ksa-vorsitzender@handballkreis-industrie.de Handballkreis Hellweg Handballkreis Iserlohn-Arnsberg Axel Nickol Bernd Blöcher Im Leinenfeld 16 Im Wiethloh 10 59063 Hamm 58644 Iserlohn Mail: recht@hk-hellweg.de Mail: bloecher@pretzsch-kollegen.de Handballkreis Dortmund Handballkreis Lenne-Sieg Timo Meier Arnd Pielhau Am Gardenkamp 5 Hindemithstr. 7 44227 Dortmund 58509 Lüdenscheid Maik: handball-hombruch@gmx.de Mail: arndpielhau@gmx.de Handballkreis Hagen/Ennepe-Ruhr Friedhelm Klawonn Nöckel 11 58135 Hagen Mail: klawonn.haspe@gmx.de
ANLAGE 1: Strafen- & Gebühren-Katalog Strafenkatalog: Lfd. Verw.- Tatbestand Strafe Nr. Gebühren Schuldhaftes Nichtantreten (1. Mal) 5,00 € 40,00 € Schuldhaftes Nichtantreten (2. Mal) 5,00 € 50,00 € Schuldhaftes Nichtantreten (3. Mal) 5,00 € 60,00 € 1 Bei schuldhaftem Nichtantreten der letzten 3 Spieltage wird die Strafe je Spiel auf 120,00 € zzgl. Verwaltungs- gebühren festgesetzt. 2 Verspätetes Absenden Spielbericht 0,00 € 5,00 € Fehlen von Spielausweisen je Pass (auch Z/S) 0,00 € 1,00 € 3 Maximal pro Spiel 0,00 € 7,50 € 4 Fehlen von Z/S 0,00 € 10,00 € 5 Zurückziehen einer Mannschaft nach dem 23.10.2020 5,00 € 50,00 € 6 Fehlen eines Mannschaftsbetreuers 5,00 € 10,00 € 7 Eigenmächtige Spielverlegung 5,00 € 40,00 € 8 Mangelhaftes Ausfüllen des Spielberichts (je Textfeld) 0,00 € 2,00 € 9 Verstoß gegen verhängtes Spielverbot des Kreises 5,00 € 100,00 € Gebührenkatalog: Lfd. Verw.- Tatbestand Gebühr Nr. Gebühren Genehmigung von Spielverlegungen (über 14 Tage) 0,00 € 7,00 € 1 Genehmigung von Spielverlegungen (8-14 Tage) 0,00 € 14,00 € Genehmigung von Spielverlegungen (unter 8 Tage) 0,00 € 21,00 € 2 Negative Überprüfung einer Spielberechtigung 0,00 € 15,00 € Weitere Ordnungswidrigkeiten / Geldbußen / Abgaben nach RO bzw. GebO des WHV!
Sie können auch lesen