Verkehrsgruppen - Schadenplatzabsperrung - Feuerwehr Strengelbach
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Ihr Referent Willi Zinniker, Strengelbach ehemaliger Gemeindepolizist 35 Jahre in der Feuerwehr Strengelbach eingeteilt 19 Jahre FW Kommandant in Strengelbach 27 Jahre Feuerwehrinstruktor im Kanton Aargau 20 Jahre Kursleiter Kant. Verkehrskurse und WBK mail: w.zinniker@bluewin.ch Betreuer Homepage www.feuerwehr-strengelbach.ch
Feuerwehrgesetz 23.03.1973 § 1 Wesen und Aufgabe der Feuerwehr 1 Die Feuerwehr ist ein polizeiliches Organ der Einwohnergemeinde, welche in diesem Gesetz als «Gemeinde» bezeichnet ist. 2 Der Feuerwehr obliegen die Feuerbekämpfung und die Hilfeleistung in Brandfällen. Sie trifft die nötigen vorsorglichen Massnahmen bei Feuer- und Explosions- gefahr. Sie wird bei Elementarereignissen, Unglücks- fällen und Katastrophen sowie im Rahmen der Katastrophenorganisation eingesetzt.
Polizeigesetz Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz, PolG) vom 6. Dezember 2005 § 34 1 Die Polizei kann Personen vorübergehend von einem Ort wegweisen oder fernhalten, wenn diese a) die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährden oder stören, b) den Einsatz von Polizeikräften, Feuerwehren oder Rettungsdiensten behindern, c) andere Personen ernsthaft gefährden.
Schadenplatzorganisation Verkehrsumleitungszone, wird grundsätzlich von der Polizei erstellt. Von dieser Zone wird der Individual- verkehr umgeleitet. In dieser Zone sind auch die Warte- räume von Stützpunkt und weiteren Organisationen. Sperrzone Wird von der Polizei oder FW erstellt. In dieser Zone befinden sich die Einsatz- organisationen, die Einsatz- leitung und die Sanitäts- Hilfstelle. Sicherheitszone wird von der FW erstellt. Nur für Einsatzkräfte in angepasster Schutzausrüstung.
Absperr- und Zutrittzonen für Ortsfeuerwehren, Stützpunktfeuerwehren ohne eigene Chemiewehr, Polizei und Rettungsdienste. Wind, Rauch, Gase + Gefälle beachten Zone I Radius des innern Sicherheitsringes 60 – 100 m Zone II Radius des äussern Sicherheitsringes 150 – 500 m Der Chemiewehr-Stützpunkt organisiert sich selbst Wind innerhalb der Zone I
Meldung Repol und KAPO Im gegenseitigen Einvernehmen ist es von Seiten der Polizei jedoch erwünscht, dass bei allen Einsätzen und Übungen, welche eine Hauptstrasse erheblich tangieren (wie z.B. Strassensperrungen und Umleitungen) die zuständige Regionalpolizei und die Kantonale Alarmzentrale verständigt werden. Diese Stellen können bei Bedarf auch eine entsprechende Radiomeldung veranlassen ("Via Suisse Meldung"). KNZ Kantonale Alarmzentrale: 062/ 835 61 18
Standort der Signale Die Sichtbarkeit geht den vorgeschriebenen Distanzen vor! -Am rechten Strassenrand - Ausserhalb der Fahrbahn - Ausserorts mit Überholmöglichkeit beidseits der Fahrbahn Distanzen innerorts bis 50m ausserorts 150 - 250m
Absperrung Schneepfähle, Holzschlegel von Bauämtern organisieren
Absperrung
Gefahrengüter
Merkregel für die ersten Massnahmen bei einem Gefahrguteinsatz Die GAMS - Regel Gefahr erkennen Eigene Wahrnehmung, Erkundung, Gefahrzettel, Warntafeln, Unfallmerkblätter, Beteiligte erfragen Absichern und Absperren Absperrung schnellstmöglich beginnen und durchführen (möglichst noch während der Gefahrerkundung), Sicherheitszone (→ Sicherheitsabstände ) je nach Gefahrstoff festlegen, Absperrung den örtlichen und meteorologischen Gegebenheiten anpassen) Menschen retten Schutz der Einsatzkräfte sichern (z.B. dicht geschlossene Einsatzbekleidung, Pressluftatmer), Zeit im Gefahrenbereich minimieren und registrieren, erforderlichenfalls lebenserhaltende Sofortmassnahmen und → Erste Hilfe im Gefahrenbereich unter Beachtung des Eigenschutzes) Spezialkräfte anfordern Spezialkräfte über Einsatzzentrale alarmieren (überörtliche Einsatzkräfte, Stützpunkt, Chemiewehr, Rettungsdienst, Polizei, andere Behörden)
Warntafeln Transportfahrzeuge die gefährliche Güter in gewissen Mengen transportieren, haben jeweils vorn und hinten eine rück- strahlende 40 cm x 30 cm Grosse orangefarbene Warntafel.. Unfallmerkblattsammlung und Beförderungspapiere befinden sich in der Regel immer im Führerhaus
Bahntransporte Kennzeichnung an beladenen und leeren Tanks
Gefahrzettel Gefahrzettel Gefahrensymbole Alt Neu
Kemmlerzahl UN-Nummer oder Gefahrennummer oder Stoffnummer Gefahrzettel
Verdoppelung der Zahl Sehr gefährlich (Explosionsgefahr) 33 = sehr leicht entzündbar, 1203 Flammpunkt von unter 21 °C (z.B. Benzin) 30 = entzündbar, 1202 Flammpunkt von über 55 °C (z.B. Heizöl EL oder Diesel)
Die Gefahrennummern haben folgende Bedeutung: 20 erstickendes Gas oder Gas, das keine Zusatzgefahr aufweist 22 tiefgekühlt verflüssigtes Gas, erstickend 223 tiefgekühlt verflüssigtes Gas, entzündbar 225 tiefgekühlt verflüssigtes Gas, oxidierend (brandfördernd) 23 entzündbares Gas Benzin Acetylchlorid 239 entzündbares Gas, das spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann 25 oxidierendes (brandförderndes) Gas 26 giftiges Gas 263 giftiges Gas, entzündbar 265 giftiges Gas, oxidierend (brandfördernd) 268 giftiges Gas, ätzend 30 - entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschliesslich 61 °C) oder - entzündbarer flüssiger Stoff oder fester Stoff in geschmolzenem Zustand mit einem Flammpunkt über 61 °C, auf oder über seinen Flammpunkt erwärmt, oder - selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff 323 entzündbarer flüssige Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet X323 entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet *) 33 leicht entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt unter 23 °C) 333 selbstentzündlicher (pyrophorer) flüssiger Stoff X333 selbstentzündlicher (pyrophorer) flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert *) 336 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, giftig 338 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend X338 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser gefährlich reagiert *) *) Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden.
Alarmierung Rechtzeitig genügend Mittel aufbieten Alarm für Region zusammenfassen Zeitgewinn bei Alarmstelle VLZ Schafisheim Grossereignissen Beispiel Alarmierung Verkehrsgruppen Wiggertal: Zofingen Zofingen Gruppe Nord Oftringen Oftringen Brittnau Brittnau Gruppe Süd Aarburg Aarburg Vordemwald Vordemwald Rothrist Rothrist Gruppe Nord + Süd Strengelbach Strengelbach
Eigene Einsatzleitung Es sollte ein Offizier bestimmt werden, der mit 2 Verkehrsgruppenchef die Einsatzleitung für Umleitungen und Schadenraumabsperrung übernimmt. Auf Eigene eigenen Journalführung Funkkanal aufbauen ausweichen Absprache zwischen Polizei und Feuerwehr, wer ist für was verantwortlich? Wie ist die Verbindung untereinander?
Eigene Einsatzleitung Nachalarmierung von Nachbarn-Verkehrsgruppen, Warteraum oder Sammelplatz bekannt geben. Zu- und Wegfahrt Einbahnsystem Bei Grossereignissen ist wenn nötig die Regionale Führungsorganisation und der Bevölkerungsschutz frühzeitig durch EL Schadenplatz aufbieten. Immer Kontakt mit EL Schadenplatz aufrecht halten. Ablösungen und Verpflegung mit EL Schadenplatz absprechen.
Absperrposten Rauchverbote und Explosionsgefahr beachten. Absperrposten dürfen ihren Platz nicht ohne Ablösung verlassen. Die Zugangskontrolle muss gewissenhaft durch- geführt werden, damit sich nur berechtigte Personen im Schadenraum aufhalten wenn keine Gefahr besteht. Personen orientieren warum und wieso hier kein Durchgang ist.
Presse, Radio und Fernsehen Auch auf dumme Fragen gescheiter Journalisten lässt sich eine gute Antwort geben !!
Die Presse, Radio und Fernsehen werden von der Kantonspolizei bei grösseren Ereignissen orientiert. Damit muss es möglich sein, dass die Zufahrt der Presseleute bis zum ersten äusseren Absperrring gewährleistet ist.
Presse, Radio und Fernsehen Radius des äussern Absperrringes 250 – 500 m Radius des innern Absperrringes ca. 100 m Sicherheitsring Presse, Radio, Fernsehen, genügend Abstand zur Einsatzleitung
Presse, Radio und Fernsehen Der einzelne Feuerwehrmann gibt keinen Kommentar ab zur Schadenlage oder Ursache. ( Es entstehen nur Gerüchte! ) Einsatzleitung Feuerwehr nur Schadenlage und Einsatz bei Grossereignissen ist Polizei ist zuständig Die Medienvertreter werden durch die Absperrposten abgefangen und durch einen von der Einsatzleitung bestimmten Offizier mit der Polizei zusammen betreut. Sie sind zu kanalisieren, im Pulk betreut über den Unfallort zu führen.
Polizei, Sanität, Ermittlungsbehörde, Presse, Radio und Fernsehen Sie müssen zurückgehalten werden wenn im Schadenraum mit Gefahren gerechnet werden muss! Chemieereignisse, Rauch, giftige Gase, Einsturzgefahren etc. Es geht um ihre Sicherheit. Auch hier von der Einsatzleitung einen Offizier anfordern der diese Leute betreut.
Presse, Radio und Fernsehen, (Betreten von Liegenschaften) Dürfen die Medienvertreter ihr Gebäude betreten Presse, Radio und Fernsehen darf mit der Feuerwehr oder Polizei zusammen den Schadenort im Gebäude nur betreten wenn die Bewilligung der Eigentümer und Mieter vorliegt
Als Zaungast oder Spanner oder auch Gaffer bezeichnet man einen Menschen, der ein Ereignis oder einen Ablauf zwar beobachten, aber keinen Einfluss darauf ausüben kann und meist auch nicht möchte. Zaungäste werden oft von den übrigen Beteiligten als störend empfunden. Bei Einsätzen von Polizei, Rettungsdiensten und Feuerwehr behindern sie zum Teil die erforderlichen Massnahmen.
Möglichkeiten bei Unfällen gegen die Gaffer
An die Schaulustigen Wir wissen Ihre hautnahe Anteilnahme am Schaden Anderer zu schätzen! Entschuldigen Sie, falls wir Ihnen versehentlich die Sicht versperren und nicht auf Ihre Ratschläge hören. Ihre Feuerwehr
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Fragen? Kritik? Kommentare?
Sie können auch lesen