Verkehrsgruppen - Schadenplatzabsperrung - Feuerwehr Strengelbach

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Verkehrsgruppen - Schadenplatzabsperrung - Feuerwehr Strengelbach
Verkehrsgruppen

Schadenplatzabsperrung
Verkehrsgruppen - Schadenplatzabsperrung - Feuerwehr Strengelbach
Ihr Referent

Willi Zinniker, Strengelbach
ehemaliger Gemeindepolizist
35 Jahre in der Feuerwehr Strengelbach eingeteilt
19 Jahre FW Kommandant in Strengelbach
27 Jahre Feuerwehrinstruktor im Kanton Aargau
20 Jahre Kursleiter Kant. Verkehrskurse und WBK

         mail: w.zinniker@bluewin.ch
Betreuer Homepage www.feuerwehr-strengelbach.ch
Verkehrsgruppen - Schadenplatzabsperrung - Feuerwehr Strengelbach
Feuerwehrgesetz 23.03.1973 § 1

        Wesen und Aufgabe der Feuerwehr
     1 Die Feuerwehr ist ein polizeiliches Organ
      der Einwohnergemeinde, welche in diesem
        Gesetz als «Gemeinde» bezeichnet ist.
 2 Der Feuerwehr obliegen die Feuerbekämpfung und
die Hilfeleistung in Brandfällen. Sie trifft die nötigen
vorsorglichen Massnahmen bei Feuer- und Explosions-
gefahr. Sie wird bei Elementarereignissen, Unglücks-
    fällen und Katastrophen sowie im Rahmen der
         Katastrophenorganisation eingesetzt.
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Polizeigesetz
           Gesetz über die Gewährleistung
             der öffentlichen Sicherheit
    (Polizeigesetz, PolG) vom 6. Dezember 2005
                        § 34
1 Die Polizei kann Personen vorübergehend von einem
  Ort wegweisen oder fernhalten, wenn diese
a) die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich
   gefährden oder stören,
b) den Einsatz von Polizeikräften, Feuerwehren oder
   Rettungsdiensten behindern,
c) andere Personen ernsthaft gefährden.
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Schadenplatzorganisation
                           Verkehrsumleitungszone,
                           wird grundsätzlich von der
                           Polizei erstellt. Von dieser
                           Zone wird der Individual-
                           verkehr umgeleitet. In dieser
                           Zone sind auch die Warte-
                           räume von Stützpunkt und
                           weiteren Organisationen.

                           Sperrzone
                           Wird von der Polizei oder
                           FW erstellt. In dieser Zone
                           befinden sich die Einsatz-
                           organisationen, die Einsatz-
                           leitung und die Sanitäts-
                           Hilfstelle.

                           Sicherheitszone
                           wird von der FW erstellt.
                           Nur für Einsatzkräfte
                           in angepasster
                           Schutzausrüstung.
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Absperr- und Zutrittzonen für Ortsfeuerwehren,
Stützpunktfeuerwehren ohne eigene Chemiewehr,
          Polizei und Rettungsdienste.

                   Wind, Rauch,
                   Gase + Gefälle
                          beachten
                                             Zone I
                                        Radius des innern
                                        Sicherheitsringes
                                           60 – 100 m

                                            Zone II
                                       Radius des äussern
                                        Sicherheitsringes
                                          150 – 500 m

                                Der Chemiewehr-Stützpunkt
                                  organisiert sich selbst
            Wind                   innerhalb der Zone I
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Meldung Repol und KAPO

Im gegenseitigen Einvernehmen ist es von Seiten der Polizei
 jedoch erwünscht, dass bei allen Einsätzen und Übungen,
       welche eine Hauptstrasse erheblich tangieren
      (wie z.B. Strassensperrungen und Umleitungen)
           die zuständige Regionalpolizei und die
       Kantonale Alarmzentrale verständigt werden.
 Diese Stellen können bei Bedarf auch eine entsprechende
     Radiomeldung veranlassen ("Via Suisse Meldung").
      KNZ Kantonale Alarmzentrale: 062/ 835 61 18
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Eigene Sicherheit
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Standort der Signale
  Die Sichtbarkeit geht den vorgeschriebenen Distanzen vor!

                 -Am rechten Strassenrand
                - Ausserhalb der Fahrbahn
- Ausserorts mit Überholmöglichkeit beidseits der Fahrbahn
                         Distanzen
                  innerorts bis        50m
                  ausserorts    150 - 250m
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Signalisation

Weitere Abschrankungen von Bauämtern organisieren
Absperrung

Schneepfähle, Holzschlegel von Bauämtern organisieren
Absperrung
Gefahrengüter
Merkregel für die ersten Massnahmen bei einem Gefahrguteinsatz
                                      Die GAMS - Regel
  Gefahr erkennen
  Eigene Wahrnehmung, Erkundung, Gefahrzettel, Warntafeln,
  Unfallmerkblätter, Beteiligte erfragen
  Absichern und Absperren
  Absperrung schnellstmöglich beginnen und durchführen (möglichst noch
  während der Gefahrerkundung), Sicherheitszone (→ Sicherheitsabstände )
  je nach Gefahrstoff festlegen, Absperrung den örtlichen und
  meteorologischen Gegebenheiten anpassen)

  Menschen retten
  Schutz der Einsatzkräfte sichern (z.B. dicht geschlossene Einsatzbekleidung,
  Pressluftatmer), Zeit im Gefahrenbereich minimieren und registrieren,
  erforderlichenfalls lebenserhaltende Sofortmassnahmen und → Erste Hilfe
  im Gefahrenbereich unter Beachtung des Eigenschutzes)
  Spezialkräfte anfordern
  Spezialkräfte über Einsatzzentrale alarmieren (überörtliche Einsatzkräfte,
  Stützpunkt, Chemiewehr, Rettungsdienst, Polizei, andere Behörden)
Warntafeln
Transportfahrzeuge die gefährliche Güter in gewissen Mengen
   transportieren, haben jeweils vorn und hinten eine rück-
 strahlende 40 cm x 30 cm Grosse orangefarbene Warntafel..

      Unfallmerkblattsammlung und Beförderungspapiere
       befinden sich in der Regel immer im Führerhaus
Bahntransporte

Kennzeichnung an beladenen und leeren Tanks
Gefahrzettel

Gefahrzettel                  Gefahrensymbole
                                    Alt

                                    Neu
Kemmlerzahl         UN-Nummer
oder Gefahrennummer   oder Stoffnummer

               Gefahrzettel
Verdoppelung der Zahl
                                     Sehr gefährlich
                                   (Explosionsgefahr)

   33 = sehr leicht entzündbar,
1203 Flammpunkt von unter 21 °C
          (z.B. Benzin)

         30 = entzündbar,
1202 Flammpunkt von über 55 °C
   (z.B. Heizöl EL oder Diesel)
Die Gefahrennummern haben folgende Bedeutung:
20 erstickendes Gas oder Gas, das keine Zusatzgefahr aufweist
22 tiefgekühlt verflüssigtes Gas, erstickend
223 tiefgekühlt verflüssigtes Gas, entzündbar
225 tiefgekühlt verflüssigtes Gas, oxidierend (brandfördernd)
23 entzündbares Gas                                                    Benzin       Acetylchlorid
239 entzündbares Gas, das spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann
25 oxidierendes (brandförderndes) Gas
26 giftiges Gas
263 giftiges Gas, entzündbar
265 giftiges Gas, oxidierend (brandfördernd)
268 giftiges Gas, ätzend
30 - entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschliesslich 61 °C) oder - entzündbarer
flüssiger Stoff oder fester Stoff in geschmolzenem Zustand mit einem Flammpunkt über 61 °C, auf
oder über seinen Flammpunkt erwärmt, oder - selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff
323 entzündbarer flüssige Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
X323 entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet *)
33 leicht entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt unter 23 °C)
333 selbstentzündlicher (pyrophorer) flüssiger Stoff
X333 selbstentzündlicher (pyrophorer) flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert *)
336 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, giftig
338 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend
X338 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser gefährlich reagiert *)
*) Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden.
Alarmierung
                                              Rechtzeitig genügend
                                                Mittel aufbieten
                                                 Alarm für Region
                                                 zusammenfassen

                                                  Zeitgewinn bei
Alarmstelle VLZ Schafisheim                      Grossereignissen
    Beispiel Alarmierung Verkehrsgruppen Wiggertal:
                                Zofingen
                                 Zofingen

    Gruppe Nord    Oftringen
                    Oftringen               Brittnau
                                             Brittnau     Gruppe Süd

              Aarburg
               Aarburg                           Vordemwald
                                                  Vordemwald

       Rothrist
        Rothrist         Gruppe Nord + Süd              Strengelbach
                                                         Strengelbach
Eigene Einsatzleitung

    Es sollte ein Offizier bestimmt werden, der
 mit 2 Verkehrsgruppenchef die Einsatzleitung für
Umleitungen und Schadenraumabsperrung übernimmt.
                                   Auf
              Eigene
                                   eigenen
          Journalführung
                                   Funkkanal
             aufbauen
                                   ausweichen

                        Absprache
             zwischen Polizei und Feuerwehr,
             wer ist für was verantwortlich?
           Wie ist die Verbindung untereinander?
Eigene Einsatzleitung
 Nachalarmierung von Nachbarn-Verkehrsgruppen,
  Warteraum oder Sammelplatz bekannt geben.
        Zu- und Wegfahrt Einbahnsystem

          Bei Grossereignissen ist wenn nötig die
           Regionale Führungsorganisation und
            der Bevölkerungsschutz frühzeitig
            durch EL Schadenplatz aufbieten.

Immer Kontakt mit EL Schadenplatz aufrecht halten.

             Ablösungen und Verpflegung
           mit EL Schadenplatz absprechen.
Absperrposten
    Rauchverbote und Explosionsgefahr beachten.

 Absperrposten dürfen ihren Platz
  nicht ohne Ablösung verlassen.

   Die Zugangskontrolle muss gewissenhaft durch-
 geführt werden, damit sich nur berechtigte Personen
im Schadenraum aufhalten wenn keine Gefahr besteht.
          Personen orientieren warum und
           wieso hier kein Durchgang ist.
Presse, Radio und Fernsehen

Auch auf dumme Fragen gescheiter Journalisten
     lässt sich eine gute Antwort geben !!
Die Presse, Radio und Fernsehen werden von der
Kantonspolizei bei grösseren Ereignissen orientiert.

 Damit muss es möglich sein, dass die Zufahrt der
 Presseleute bis zum ersten äusseren Absperrring
                 gewährleistet ist.
Presse, Radio und Fernsehen

                       Radius des äussern
                         Absperrringes
                          250 – 500 m

                        Radius des innern
                         Absperrringes
                           ca. 100 m

    Sicherheitsring

                      Presse, Radio, Fernsehen,
                         genügend Abstand
                         zur Einsatzleitung
Presse, Radio und Fernsehen
               Der einzelne Feuerwehrmann
                 gibt keinen Kommentar ab
              zur Schadenlage oder Ursache.
              ( Es entstehen nur Gerüchte! )
                 Einsatzleitung Feuerwehr
               nur Schadenlage und Einsatz
                   bei Grossereignissen
                  ist Polizei ist zuständig

          Die Medienvertreter werden durch die
        Absperrposten abgefangen und durch einen
        von der Einsatzleitung bestimmten Offizier
            mit der Polizei zusammen betreut.
          Sie sind zu kanalisieren, im Pulk betreut
               über den Unfallort zu führen.
Polizei, Sanität, Ermittlungsbehörde,
     Presse, Radio und Fernsehen
            Sie müssen zurückgehalten werden
            wenn im Schadenraum mit Gefahren
                  gerechnet werden muss!
                     Chemieereignisse,
                    Rauch, giftige Gase,
                   Einsturzgefahren etc.

              Es geht um ihre Sicherheit.

         Auch hier von der Einsatzleitung einen
       Offizier anfordern der diese Leute betreut.
Presse, Radio und Fernsehen,
   (Betreten von Liegenschaften)
                               Dürfen die
                             Medienvertreter
                              ihr Gebäude
                                betreten

    Presse, Radio und Fernsehen darf mit der
Feuerwehr oder Polizei zusammen den Schadenort
  im Gebäude nur betreten wenn die Bewilligung
       der Eigentümer und Mieter vorliegt
Als Zaungast oder Spanner oder auch Gaffer
  bezeichnet man einen Menschen, der ein Ereignis
  oder einen Ablauf zwar beobachten, aber keinen
 Einfluss darauf ausüben kann und meist auch nicht
   möchte. Zaungäste werden oft von den übrigen
Beteiligten als störend empfunden. Bei Einsätzen von
 Polizei, Rettungsdiensten und Feuerwehr behindern
     sie zum Teil die erforderlichen Massnahmen.
Möglichkeiten
  bei Unfällen
gegen die Gaffer
An die Schaulustigen
     Wir wissen Ihre hautnahe Anteilnahme am
Schaden Anderer zu schätzen! Entschuldigen Sie,
falls wir Ihnen versehentlich die Sicht versperren
       und nicht auf Ihre Ratschläge hören.
                  Ihre Feuerwehr
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit
              Fragen?
              Kritik?
           Kommentare?
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