Vertragsbedingungen für internationale Beförderung

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Vertragsbedingungen für internationale Beförderung
Vertraglich geregelte Beförderungsbedingungen für die Fernbusse der EUROLINES,
betrieben von TOURING BOHEMIA, s.r.o. und TRANSDEV EUROLINES CZ, a.s.
I. Gegenstand der Regelung
Die vertraglich geregelten Beförderungsbedingungen für die Fernbusse der
EUROLINES (weiter nur “Beförderungsbedingungen”) legen die Bedingungen für die
Beförderung von Personen und Gepäck in den Bussen betrieben von TOURING
BOHEMIA, s.r.o. und TRANSDEV EUROLINES CZ, a.s. (weiter nur „Transporteure“)
fest.
II. Darlegung einiger Begriffe
Unter Zweck dieser Beförderungsbedingungen ist zu verstehen:
1) Beförderung mit Fernbussen EUROLINES – Tätigkeit des Transporteurs
TOURING BOHEMIA, s.r.o. und TRANSDEV EUROLINES CZ, a.s., bestehend in der
Personenbeförderung mit Fernbussen durch den Transporteur auf Grund vorher
veröffentlichter Fahrpläne, Tarife und dieser Beförderungsbedingungen;
2) Beförderungsvertrag – vertragliche Beziehungen zwischen Transporteur und
Fahrgästen, dessen Zustandekommen und Bedingungen die allgemein verbindlichen
Rechtsnormen und diese Beförderungsbedingungen regeln;
3) Gültige Tarife – verbindlich festgesetzte Höhe der Preise für die Beförderung
(Fahrpreis);
4) Ticket – gültiger Fahrschein, der den Fahrgast zur Beförderung lt. Artikel II Abs. 1
dieser Beförderungsbedingungen berechtigt;
5) Reiseunterlagen – Dokumente, die für den Grenzübertritt der Transitländer sowie
des Ziellandes erforderlich sind;
6) Gepäck – leicht transportierbare Sache, die hinsichtlich Abmessungen und
Gewicht problemlos im Bus transportiert werden kann, die den Reisenden oder dem
Bus keinen Schaden oder Verschmutzung zufügt und das gleichzeitig die
Bedingungen für den Transport laut dieser Beförderungsbedingungen erfüllt;
7) Allgemein verbindliche Rechtsnormen – Gesetz Nr. 111/94 Slg. über
Straßentransport, Verordnung Nr. 175/2000 Slg. über Transportordnung, Gesetz Nr.
89/2012 Slg., BGB, Verordnung EP und Rat der EU Nr. 181/2011, internationale
Abkommen, an die die Tschechische Republik gebunden ist, direkte verbindliche EU-
Vorschriften.
III. Entstehen und Erfüllen des Beförderungsvertrags über
Personenbeförderung
1) Durch den Abschluss des Beförderungsvertrags über Personenbeförderung
(weiter nur „Beförderungsvertrag“) entsteht zwischen dem Transporteur und den
Fahrgästen auf Grund allgemeinverbindlicher Rechtsnormen und diesen
Beförderungsbedingungen eine verbindliche rechtliche Beziehung, deren Inhalt
insbesondere die Verpflichtung des Transporteurs ist, den Fahrgast von der im
Fahrplan angeführten Einstiegsstation bis zur Zielstation zu befördern und die
Verpflichtung des Fahrgastes, diese Beförderungsbedingungen einzuhalten,
insbesondere den Preis für die Beförderung (weiter nur “Ticket”) laut Tarif zu
bezahlen.
2) Der Beförderungsvertrag ist durch die ordnungsgemäße Beförderung im
vertraglichen Umfang gemäß dem abgeschlossenen Beförderungsvertrag erfüllt.
3) Unter Erfüllen des Beförderungsvertrags ist gleichfalls die Beförderung in einem
anderen als im vertraglichen Umfang festgelegten Sinne zu verstehen, wenn es zu
einem berechtigten Ausschluss eines Fahrgastes vom Transport durch das
Fahrpersonal oder eine andere Person des Transporteurs kommt, die sich durch
einen Ausweis mit der Berechtigung, dem Fahrgast Anweisungen und Verbote zu
erteilen (weiter nur “berechtigte Person”) ausweist.
4) Jeder, der sich ein Ticket kauft, sei es am Schalter von EUROLINES, d.h. am
Schalter der TOURING BOHEMIA, s.r.o. oder TRANSDEV EUROLINES CZ, a.s.,
oder über einen vertraglichen Verkäufer oder auf andere Weise, erklärt sich mit
diesen Beförderungsbedingungen, die an jedem Verkaufsschalter der EUROLINES
und weiterhin unter www.eurolines.cz zugänglich sind, einverstanden. Inhalt des
Beförderungsvertrags zwischen Transporteur und Fahrgast ist nur die Beförderung
von Personen und Gepäck laut diesen Beförderungsbedingungen. Extra-Service
(insbesondere Bereitstellen von Getränken, Snacks, Tageszeitungen und
Zeitschriften, Filmvorführung, WLAN-Anschluss, WC) werden über den Rahmen des
Beförderungsvertrags hinaus auf Grund der Möglichkeiten des Transporteurs,
gewährleistet und bei Nichtbereitstellen dieses Extra-Services ergibt sich für den
Fahrgast kein Anspruch auf Fahrpreisermäßigung oder Entschädigung.
IV. Die Fahrkarte und ihre Bedingungen
1) Der Fahrgast weist sich zum Zweck der Kontrolle seines ordnungsgemäß
zustande gekommenen Rechts auf Beförderung und während der Beförderung mit
einer gültigen Fahrkarte (weiter nur “Ticket”) aus, wenn weiter nicht anders festgelegt
ist.
2) Das Ticket beinhaltet insbesondere:
a) Bezeichnung (Firma) des Transporteurs, der den Transportvertrag abschließt,
b) Einstiegs- und Zielstation,
c) Höhe des Fahrpreises,
d) Angabe über Gültigkeit,
e) Name und Zuname des Fahrgastes.
3) Das Ticket ist ungültig, wenn:
a) es so beschädigt ist, dass die Angaben für die Kontrolle der Richtigkeit seiner
Verwendung, nicht erkennbar sind,
b) die auf dem Ticket angeführten Angaben nicht den Tatsachen entsprechen oder
unberechtigterweise geändert wurden,
c) es auf einen Namen ausgestellt wurde und von einer anderen Person genutzt
wird,
d) es sich nicht um das Original handelt.
4) Das Ticket der Kategorie OPEN – ein Ticket ohne Datum und Abfahrtszeit, ist bei
den Fernbuslinien EUROLINES 6 Monate ab dem ersten Reisetag gültig, sofern nicht
anders vereinbart. Die Reise ist nicht reserviert und der Platz für den Inhaber eines
solchen Tickets wird je nach freien Kapazitäten des Busses sichergestellt. Es wird
empfohlen, die Reise mindestens 7 Tage vor dem geplanten Reisedatum persönlich
bzw. telefonisch im Büro der EUROLINES oder bei vertraglich gebundenen
Verkäufern der EUROLINES zu reservieren. Für die Reservierung eines OPEN-
Tickets im Ausland kann eine Gebühr erhoben werden. Für das Stornieren eines
solchen Tickets gelten Stornogebühren laut Artikel VI. dieser Transportbedingungen.
5) Fahrgästen, die ihr Ticket über Internet kaufen und „E-Ticket“ wählen, wird das
Ticket an ihre Mailadresse geschickt. Unter Ticket sind in diesem Falle alle Coupons
für die betreffende Reise (Reisen) zu verstehen, die vor allem folgendes beinhalten:
Name des Fahrgastes, Nummer des Tickets, Einstiegs- und Zielhaltestelle,
Reisedatum hin und zurück. Der Fahrgast ist verpflichtet, alle Coupons des Tickets
so auszudrucken, damit sie einzeln verwendet werden können, und sich mit ihnen
beim Einstieg in den Bus auszuweisen.
6) Fahrgästen, die ihr Ticket über Internet kaufen und „M-Ticket“ wählen, wird das
Ticket in Form einer SMS an ihre angegebene Handynummer geschickt. Das Ticket
ist in diesem Falle als Textnachricht (SMS) zu verstehen, die insbesondere folgendes
beinhaltet: Name des Fahrgastes, Nummer des Tickets, Einstiegs- und
Zielhaltestelle, Reisedatum hin und zurück. Der Fahrgast ist verpflichtet, die SMS in
unverändertem Format auf seinem Handy zu behalten und sich damit beim Einstieg
in den Bus auszuweisen.
7) Für vernichtete, verlorene oder gestohlene Tickets werden vom Transporteur
keine Ersatztickets ausgegeben und dem Fahrgast entsteht kein Recht auf
Rückerstattung des gezahlten Fahrgelds für solch ein Ticket.
V. Zahlen des Fahrgelds und der Gebühren
1) Der Fahrgast zahlt für das Ticket den Fahrpreis laut gültigem Tarif. Beim
Ticketverkauf in der Tschechischen Republik ist der Preis nach dem Tarif festgelegt,
der in tschechischen Kronen angeführt ist. Beim Ticketverkauf im Ausland wird der
Fahrpreis laut Tarif gezahlt, der in der jeweiligen ausländischen Währung angeführt
ist.
2) Der Fahrgast zahlt den Fahrpreis vor Einstieg in den Bus und der Transporteur
händigt ihm dafür das Ticket aus.
3) Der Fahrgast ist beim Kauf des Tickets verpflichtet zu kontrollieren, ob das Ticket
auch die angeführten Angaben aufweist. Weist das Ticket nicht die angeführten
Angaben auf, ist der Fahrgast berechtigt, das Ticket abzulehnen. Bei späterem
Hinweis seitens des Fahrgastes auf abweichende Angaben, wird laut geltenden
Stornobedingungen so vorgegangen, dass es sich nicht um eine Reklamation
handelt.
4) Der Fahrgast, der eine Ermäßigung fordert, ist verpflichtet, seinen Anspruch auf
Ermäßigung zu belegen und das beim Kauf des Tickets sowie während der
Beförderung.
5) Spezielle Ermäßigungen und Ermäßigungen im Rahmen von Aktionen werden
stets zu Bedingungen gewährt, die im Zusammenhang mit der speziellen Art der
Ermäßigung oder der Aktion veröffentlicht werden. Tickets mit diesen speziellen
Ermäßigungen können nicht am Bus gekauft werden.
VI. Ändern des Tickets und Rückgabe des Fahrgelds
1) Der Fahrgast hat die Möglichkeit, eine Änderung des Tickets (höchstens 2 x) zu
fordern oder das Ticket zu folgenden Bedingungen zu stornieren:
2) Änderung:
a) Eine Änderung ist nur im Rahmen der Termine / der Verbindungen möglich, die im
Verkaufssystem zur Verfügung stehen.
b) In einem Zeitraum von mehr als 48 Stunden vor der Abfahrt kann auf dem Ticket
gegen eine Gebühr von 100 Kč Datum oder Uhrzeit geändert werden; im Zeitraum
von 6 – 48 Stunden vor der Abfahrt gegen eine Gebühr von 200 Kč; in einem
Zeitraum von weniger als 6 Stunden ist eine Änderung von Datum oder Abfahrtszeit
nicht möglich. Im Ausland legen die einzelnen Büros die Höhe der Gebühren fest.
c) Ein Ticket, das 48 Stunden oder weniger vor Abfahrt geändert wurde, kann nicht
noch einmal geändert werden. Ein solches Ticket kann auch nicht storniert werden.
d) Eine Änderung der Destination kann nur im Rahmen einer Buslinie erfolgen. Sollte
der Fahrpreis zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Reiseziel höher sein,
wird vom Fahrgast die Zahlung des Unterschieds im Fahrpreis verlangt. Eine
Mehrzahlung wird auf Verlangen im Rahmen des Reklamationsverfahren
zurückgezahlt.
e) Das Ticket ist nicht übertragbar auf eine andere Person. Name und Zuname auf
dem Ticket können nicht geändert werden. Dem Wunsch nach Änderung der Person
des Fahrgastes kann nur durch Stornieren des ursprünglichen Tickets und
nachfolgender Ausgabe eines neuen Tickets stattgegeben werden.
f) Ein im PROMO-Tarif gekauftes Ticket kann nicht geändert werden.
g) Eine Änderung von Datum und Uhrzeit eines über Internet gekauften Tickets – „E-
Ticket“ und „M-Ticket“ – ist nicht möglich.
h) Eine Änderung von Tickets, die im Rahmen spezieller Preisangebote gekauft
wurden, ist nicht möglich, sofern das eine Bedingung der Ermäßigung war.
3) Rückerstattung des Fahrgelds:
a) Das Ticket kann vor der Abfahrt am Schalter zurückgegeben werden, an dem es
gekauft wurde. Storniert werden kann das Ticket ebenfalls telefonisch oder über
Internet, dann muss der Fahrgast das nicht abgefahrene Ticket dort vorlegen, wo es
gekauft wurde, und zwar innerhalb von 10 Tagen seit der Stornierung.
b) Bei einem Hin- und Rückfahrtticket können beide Fahrten oder nur die Rückfahrt
storniert werden. Bei Stornierung von Hin- und Rückfahrt errechnet sich die
Stornogebühr aus dem gesamten Ticket nach Termin der ersten Fahrt gemäß Punkt
3 d) - i) bis iii) dieser Beförderungsbedingungen. Wird nur eine Fahrt storniert, so
errechnet sich die Rückzahlung aus der Preisdifferenz zwischen Ticket für Hin- und
Rückfahrt und Einfahrtticket, die um die Stornogebühr laut Punkt 3 d) - i) bis iii) dieser
Beförderungsbedingungen gesenkt ist.
c) Stornieren von PROMO-Tickets ist nicht möglich. Stornieren von Tickets, die in
einem speziellen Preisangebot gekauft wurden, ist nicht möglich, sofern das eine
Bedingung für den Preisnachlass war.
d) Die Stornogebühr stellt einen prozentuellen Anteil vom ursprünglichen Preis des
Tickets dar. Die Stornogebühr beträgt:
i) bei Rückgabe des Tickets innerhalb von 48 und mehr Stunden vor Abfahrt, 25 %
des Fahrpreises;
ii) bei Rückgabe des Tickets innerhalb von 6 – 48 Stunden vor Abfahrt, 50 % des
Fahrpreises;
iii) bei Rückgabe des Tickets innerhalb weniger als 6 Stunden vor Abfahrt, 100 %
des Fahrpreises.
e) Verliert der Fahrgast sein Ticket oder wird es ihm gestohlen, muss er sich ein
neues kaufen. Sollte er sein ursprüngliches Ticket wieder finden, werden ihm bei
Vorlage beider Tickets 90 % des Preises des ursprünglichen Tickets zurück erstattet.
Dieses Recht erlischt, wenn innerhalb von 30 Tagen seit der Fahrt der Anspruch
nicht geltend gemacht wird.
f) Ein OPEN-Ticket (mit offener Rückfahrt) kann spätestens bis zu dem Tag storniert
werden, an dem es seine Gültigkeit verliert.
g) Bei über Internet gekauften Tickets können nur ECONOMY-Tickets und
STANDARD-Tickets storniert werden, und das nur ausschließlich in schriftlicher
Form.
VII. Tarife
1) Die gültigen Tarife sind im Verkaufssystem der EUROLINES, d.h. im
Verkaufssystem des Transporteurs angeführt.
2) Auf den Fernlinien gelten die Tarife PROMO, ECONOMY und STANDARD.
PROMO-Tickets müssen für ein konkretes Datum ausgestellt werden, sie können
nicht storniert und geändert werden. ECONOMY-Tickets und STANDARD-Tickets
können laut Artikel VI. dieser Beförderungsbedingungen storniert oder geändert
werden. Hin- und Rückfahrttickets im ECONOMY- und STANDARD-Tarif können mit
offenem Rückfahrtsdatum – als OPEN-Ticket – ausgestellt werden.
3) Unter näher bestimmten Bedingungen (spezielles Angebot o. ä.) kann der Kunde
einen vorteilhaften Tarif bekommen. Der gilt jedoch nur für die ursprüngliche
Reservierung. Bei Änderung des Hin- oder Rückfahrtsdatums wird der
entsprechende Tarif angesetzt und bei unterschiedlichem Tarif erfolgt ein
Finanzausgleich zwischen dem vorteilhaften und dem entsprechenden Tarif durch
eine Gebühr für die Änderung gemäß Artikel VI. Abs. 2 b) dieser
Beförderungsbedingungen.
4) Alle vom Transporteur eingenommenen Gebühren sind in der Preistabelle für
Gebühren festgelegt oder sind direkt im Fahrplan angeführt.
5) Bei der Abfahrt von einigen Busbahnhöfen der EUROLINES-Partner kann vom
Fahrgast eine Abfertigungsgebühr verlangt werden.
VIII. Fahrpläne
1) Ankunft und Abfahrt sind in den Fahrplänen immer in der Ortszeit angeführt. Der
Transporteur behält sich das Recht auf Änderungen in den Fahrplänen vor, mit
Folgen laut Artikel XI. Abs. 1 dieser Beförderungsbedingungen.
2) Abfahrtsort und Haltestellen der einzelnen Fernbuslinien können im Laufe des
Jahres geändert werden. Deshalb empfehlen wir den Fahrgästen, sich vor Abfahrt
beim Abfertigungspersonal oder im Reisebüro, wo sie das Ticket gekauft haben, über
eventuelle Änderungen zu informieren.
IX. Reiseunterlagen
1) Jeder Fahrgast ist persönlich für die Einhaltung der Pass- und Zollvorschriften des
Landes verantwortlich, in das er reist oder als Transitland durchfährt. Sämtliche
durch Nichteinhalten der Vorschriften entstehende Unkosten trägt der Fahrgast. Falls
der Fahrgast auf Anweisung des Zolls oder der Polizei seine Reise nicht fortsetzen
darf, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrgelds, auch keine anteilige
Rückerstattung oder einen anderen Ersatz.
2) Die Angaben auf der Fahrkarte müssen mit den Angaben im entsprechenden
Reisedokument des Reisenden übereinstimmen, das der Reisende bei der
Abfertigung auf Verlangen vorzulegen verpflichtet ist.

X. Bedingungen für Personen- und Gepäckbeförderung
1) Der Transporteur ist berechtigt, die Beförderung eines Fahrgastes abzulehnen, der
unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, der unsauber ist oder dessen schmutzige
Kleidung den allgemeinen Hygienegrundsätzen widerspricht oder andere Fahrgäste
sowie den Businnenraum verschmutzen könnte.
2) Dem Fahrgast ist es nicht gestattet, in den Bus Gegenstände, Getränke oder
Lebensmittel zu nehmen, die im Hinblick auf ihre Eigenschaften den Bus, andere
Fahrgäste oder andere Sachen beschmutzen könnten.
3) Es ist verboten, im Fernbus zu rauchen. Der Transporteur hat das Recht
Fahrgästen, die diese Bestimmungen nicht respektieren, die Reise zu untersagen,
bzw. sie von der Reise ohne Anspruch auf Fahrgeldrückerstattung auszuschließen.
4) Es ist nicht gestattet, im Fernbus Drogen zu nehmen oder selbst mitgebrachten
Alkohol zu konsumieren. Fahrgäste in angetrunkenem Zustand werden nicht an Bord
genommen, und das ohne Anspruch auf Fahrgeldrückerstattung. Ebenso ist es auf
den Fernbuslinien der EUROLINES verboten, Suchtmittel oder Medikamente zu
transportieren, die nicht der vorgeschriebenen Behandlung des Fahrgastes dienen.
Der Transporteur hat das Recht Fahrgästen, die diese Bestimmungen nicht
respektieren, die Reise zu untersagen, bzw. sie von der Reise ohne Anspruch auf
Fahrgeldrückerstattung auszuschließen.
5) Es ist verboten, im Fernbus lautstark Musik o.ä. zu hören, auf Instrumenten o.ä. zu
spielen, was den anderen Fahrgästen unangenehm sein könnte.
6) Der Transporteur übernimmt keinen Assistenzdienst für behinderte Fahrgäste.
7) Die Busse des Transporteurs sind nicht behindertengerecht ausgestattet.
8) Die Beförderung von Tieren ist nicht gestattet. Im Fernbus dürfen nur Führhunde
und Assistenzhunde (entsprechend gekennzeichnet und mit Ausweis) mit
Begleitperson mit Behindertenausweis (ZTP/P) oder Dresseur befördert werden.
Diese Personen sind verpflichtet sicherzustellen, dass die Tiere den Bus nicht
beschmutzen oder beschädigen, bzw. die anderen Fahrgäste nicht bedrohen.
9) Der Reisende ist verpflichtet, sich zur Abfertigung spätestens wie folgt
einzustellen:

• 15 Minuten vor der Abfahrt bei Abfertigung durch den Busfahrer;

• 30 Minuten vor der Abfahrt bei der Abfertigung im Eurolines-Büro in den folgenden
Städten: Amsterdam, Brüssel, Paris, Lyon, Wien, Barcelona, Alicante, Castellón,
Figueras, Girona, Lloret de Mar, Madrid, Murcia, Valencia und Zaragoza;

• 60 Minuten vor der Abfahrt bei der Abfertigung im Eurolines-Büro in London und
Dover.

10) Personen unter 16 Jahre werden mit den Fernbussen der EUROLINES aus
Gründen geltender Bestimmungen in den Transit- und Zielländern nur in Begleitung
von Personen im Alter von mindestens 16 Jahren befördert.
11) Kurze Hygienestopps oder Imbisspausen sind während der Fahrt keine Pflicht.
Ihre Intervalle und Länge sind abhängig vom Zeitplan der Buslinie. Die Fahrgäste
sind verpflichtet, die vorher bekanntgegebene Pausenlänge einzuhalten. Sollte der
Fahrgast auch 5 Minuten nach Pausenende nicht in den Bus eingestiegen sein, so
gilt, dass er seine Fahrt nicht fortsetzen will. In diesem Falle hat der Fahrgast weder
Anspruch auf Fahrgeldrückerstattung für die nicht gefahrene Strecke noch
irgendwelche anderen Ansprüche.
12) Fahrgäste, die den Bus, dessen Ausstattung oder andere Einrichtungen des
Transporteurs verschmutzen oder beschädigen, gefährden die kontinuierliche
Beförderung bzw. verletzen die Bestimmungen Gesetz Nr. 111/1994 Slg., Gesetz Nr.
266/1994 Slg., die Verordnung des Verkehrsministeriums Nr. 175/2000 Slg. dieser
Beförderungsbedingungen, und zahlen neben dem Schadensersatz eine Strafe in
Höhe von 1000 Kč.
XI. Die Rechte des Transporteurs
1) Der Transporteur hat das Recht auf Änderungen im Fahrplan; im Zusammenhang
mit diesen Änderungen ist er berechtigt, von der Beförderungsverpflichtung
zurückzutreten und zwar bis spätestens 3 Tage vor Abfahrtstermin. Zurückzutreten,
und das in Form von Bekanntgabe dieser Tatsache auf der Internetseite des
Transporteurs unter www.eurolines.cz oder telefonisch bzw. über E-Mail, sofern der
Fahrgast dem Transporteur die entsprechenden Angaben (Handy-Nr., E-
Mailadresse) dafür hinterlassen hat. In einem solchen Fall hat der Fahrgast Anspruch
auf Fahrgeldrückerstattung in voller Höhe.
2) Der Transporteur hat weiterhin das Recht seine Dienstleistung oder einen Teil
davon abzusagen, infolge unabwendbarer Ereignisse, die er trotz Aufbringen aller
von ihm zu erwartenden Bemühungen nicht abwenden konnte.
3) Die Verantwortung des Transporteurs bezieht sich auf Schäden, die während der
Zeit nach dem Einstieg des Fahrgastes in den Bus bis nach dessen Ausstieg – diese
zwei Tätigkeiten inbegriffen – entstehen.
XII. Rechte und Pflichten des Fahrgastes
1) Der Fahrgast ist verpflichtet, sich während der Fahrt anzuschnallen, sofern sein
Sitz mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet ist.
2) Kinder bis zu 12 Jahren dürfen nicht auf den Sitzplätzen hinter dem Fahrer – also
die Plätze Nr. 1, 2, 3 und 4, sowie auf den Sitzplätzen hinter der Hintertür und dem
mittleren Sitz in der letzten Reihe sitzen. Ein Autokindersitz ist für die Beförderung
von Kindern im Fernbus keine Pflicht.
3) Jeder Fahrgast hat nur auf einen Sitzplatz Anspruch.
4) Die Fahrgäste müssen bei der Reiseplanung mit weiteren Anschlüssen eventuell
entstehende Verspätungen in Betracht ziehen. Für durch Verspätung entstandene
Schäden, Ausfall der Fahrt oder Verpassen eines weiteren Anschlusses, was der
Transporteur nachweislich nicht verschuldet hat, trägt er keine Verantwortung.
5) Bei Nichteinhalten der sich aus Artikel X. dieser Beförderungsbedingungen
ergebenden Bestimmungen, ebenso wie bei weiteren allgemein verbindlichen
Vorschriften, kann der Fahrgast von der Fahrt ausgeschlossen werden. In solchen
Fällen ist der Transporteur augenblicklich aller Vertragsverpflichtungen gegenüber
dem Fahrgast entbunden und ist nicht verpflichtet, ihm das Fahrgeld zu erstatten –
auch nicht teilweise – oder irgendwelchen anderen Ersatz.
6) Die Rechte der Fahrgäste in Fernbussen und Kleinbussen sind u.a. in den
Bestimmungen EP und EU-Rat Nr. 181/2011 festgelegt. Im Internet unter
www.eurolines.cz ist das Dokument mit diesen Bestimmungen veröffentlicht.
XIII. Reklamation
1) Die Bedingungen des Beförderungsvertrags, inklusive Verantwortung des
Transporteurs, sind in den allgemein verbindlichen Rechtsnormen verankert.
2) Jede Reklamation muss innerhalb von 6 Monaten seit Datum der letzten
beendeten Fahrt und belegt mit dem Ticket geltend gemacht werden. Die
Reklamation muss an der Stelle geltend gemacht werden, wo das Ticket gekauft
wurde oder an der Adresse des Transporteurs, der die betreffende Fernbuslinie
betreibt. Die Reklamation wird innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Zustellung erledigt.
a) Fernbuslinien, die von TOURING BOHEMIA, s.r.o. betrieben werden:
TOURING BOHEMIA, s.r.o., Golčova 486, 148 00 Prag 4
E-Mail: rezervace@touring.cz
b) Fernbuslinien, die von TRANSDEV EUROLINES CZ, a.s. betrieben werden:
TRANSDEV EUROLINES CZ, a.s., Karlínské náměstí 6, 186 00 Prag 8
E-Mail: reklamace@eurolines.cz
3) Die Reklamation bei verlorengegangenem, gestohlenem oder beschädigtem
Reisegepäck muss sofort bei Übergabe des Gepäcks in der Zielstation beim
Mitarbeiter des Transporteurs geltend gemacht werden. Er ist verpflichtet, dem
Fahrgast das Ausmaß der Beschädigung oder den Verlust schriftlich zu bestätigen.
Diese Bestätigung zusammen mit dem Ticket ist untrennbarer Bestandteil der
Gepäckreklamation.
4) Die Entschädigung bei Gepäckverlust und Schaden am aufgegebenen Gepäck,
kann nicht das in den allgemein verbindlichen Rechtsnormen festgelegte Limit
überschreiten.
5) Für das Handgepäck, das über oder unter dem Sitz verstaut sein muss, übernimmt
der Transporteur keine Verantwortung; mit Ausnahme von dessen Verlust oder
Diebstahl in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall und sofern es ihm zur Aufsicht
anvertraut wurde. Das Gleiche gilt auch für persönliche Sachen und Gegenstände,
die der Fahrgast an sich oder bei sich hat.
XIV. Gepäckbeförderung
1) Im Einklang mit den allgemein verbindlichen Rechtsnormen, wird das Reisegepäck
gesondert vom Fahrgast als aufgegebenes Gepäck befördert; zusammen mit dem
Fahrgast im Bus und unter dessen Aufsicht, wie anderes Gepäck.
2) Das Gepäck oder der Inhalt des Gepäcks darf keine Sache sein, die eine
Beschädigung des Fernbusses, wie auch Verletzung oder Beeinträchtigung der
Gesundheit der Fahrgäste oder an ihrem Eigentum verursacht und keine sperrigen
Sachen, wenn weiter nicht anders festgelegt.
3) Sachen, die kein Gepäck oder Inhalt des Gepäcks sein dürfen sind insbesondere:
geladene Waffen, Sachen - explodierende, giftige, radioaktive, flüchtige oder
ätzende, Sachen, die Infektionen hervorrufen, die nicht im Gepäckraum
untergebracht werden können oder Sachen mit einem Gewicht von über 30 kg, wenn
weiter nicht anders festgelegt.
4) Aufgegebenes Gepäck wird im Gepäckraum des Busses transportiert.
5) Im aufgegebenen Gepäck dürfen folgende Sachen nicht transportiert werden:
Geld, Schecks, Kreditkarten, handelbare oder Wertpapiere oder andere Wertsachen,
Geschäfts- oder andere persönliche Dokumente, Reisepässe oder andere
persönliche Identifikationsunterlagen, Schlüssel, Mobiltelefone, Schmuck und
Gegenstände aus Edelmetall, Kameras, Videokameras oder andere elektronische
Geräte (inklusive PC, Notebook und CD mit Database), Kunst- und zerbrechliche
Gegenstände.
6) Das aufgegebene Gepäck muss je nach seiner Art so eingepackt sein, damit sein
Inhalt vor Verlust oder Beschädigung geschützt ist, damit es den Fahrgästen, dem
Fahrzeug und anderen Einrichtungen, wie weiteres Gepäck oder anderen
Gegenständen, keinen Schaden zufügt.
7) Sofern der Preis des Gepäcks 5.000 Kč übersteigt, wird dem Fahrgast der
Abschluss einer Gepäckversicherung empfohlen. Der Höchstpreis für das
aufgegebene Gepäck ist vom Transporteur mit 15.000 Kč festgelegt. Gepäck mit
einem höheren Wert wird zum Transport nicht angenommen.
8) Sachen, die dem schnellen Verderb unterliegen, wozu Sachen gehören, die unter
Einfluss von Wärme oder Kälte schnell verderben, werden für den Transport
ausschließlich nur in einer geeigneten Transportverpackung entgegen genommen,
damit es nicht zur Beschädigung, zum Verderb oder einem anderen Wertverlust der
transportierten Sache kommt.
9) Wenn nicht anders festgelegt, so betragen die maximalen Abmessungen des
aufgegebenen Gepäcks 20 x 70 x 80 cm (die Summe der 3 Maße darf 170 cm nicht
überschreiten). Das maximal zulässige Gewicht beträgt 30 kg, wobei der Fahrgast
das Recht hat, zwei Gepäckstücke zum Transport aufzugeben, wobei das
Gesamtgewicht maximal 40 kg betragen darf – und das zu dem in der Gebührenliste
oder im Fahrplan angeführten Preis.
10) Ein Stück Handgepäck je Fahrgast wird kostenfrei transportiert. Dieses
Handgepäck ist ein leicht zu tragendes Gepäck, das der Fahrgast bei sich hat und es
unter seinem Sitz bzw. über seinem Sitz verstaut. Das Handgepäck muss im Bus so
verstaut werden, damit die Sicherheit oder andere Fahrgäste nicht gefährdet sind,
ggf. nach Anweisung des Busfahrers oder einer betrauten Person. Der Transporteur
ist nicht verantwortlich für im Fahrgastraum befindliches Gepäck oder Sachen.
11) Der Transport von überzähligem und übergroßem Gepäck, von Skiern,
Snowboards, Kinderwagen oder Fahrrädern ist auf den Fernbuslinien der
EUROLINES unter folgenden Bedingungen gestattet:
a) für eine solche Art von Gepäck Platz zu reservieren, lässt sich nur für einen
Fahrgast, der sich schon ein Ticket gekauft hat,
b) der Transport ist nur in einem bestimmten Zeitraum, in ausgewählten
Fernbuslinien, Linienabschnitten oder ausgewählten Zielorten möglich,
c) der Transportraum ist begrenzt und bedarf der Reservierung, diese kann nur vom
Dispatcher der EUROLINES im Rahmen freier Kapazitäten im Fernbus erteilt
werden,
d) Skier und Snowboard müssen in einer dafür entsprechenden Tasche eingepackt
sein,
e) ein Kinderwagen kann nur zusammengeklappt transportiert werden,
f) Ein Fahrrad kann entweder im Kofferraum des Fahrzeugs oder auf einem
speziellen Fahrradträger befördert werden.

Im Kofferraum werden nur Fahrrader befördert, die zusammengeklappt eine Größe
von höchstens 35 x 80 x 140 cm haben und sich in einer speziellen Transporthülle
befinden, ansonsten werden sie bei der Abfertigung vom Transport ausgeschlossen.
Die Art der Beförderung wird für die einzelnen Destinationen bei der Zuteilung der
Reservierung bestimmt.

Fahrräder müssen Standardmaße ohne Aufbauten haben, sie dürfen keine losen
Teile haben, die während des Transports verloren gehen könnten. Ein Fahrrad darf
ein Gewicht von 17 kg nicht überschreiten. Elektrofahrräder, Tandems oder
Fahrräder mit drei Rädern sind vom Transport ausgeschlossen.

g) für den Transport überzähliger und übergroßer Gepäckstücke, Skier, Snowboards,
Kinderwagen und Fahrräder wird eine in der Gebührenpreisliste festgelegte Gebühr
bezahlt, und das bei der Abfertigung.
12) Der Transport von alleinigen Paketsendungen ist bei den Fernbuslinien der
EUROLINES nicht zulässig.
XV. Übergabe des Gepäcks zum Transport und dessen Rückgabe
1) Bezieht sich auf den Gepäcktransport eine Frachtgebühr, so ist der Fahrgast
verpflichtet, die entsprechende Summe vor Übergabe des Gepäcks in den Bus zu
bezahlen.
2) Der Fahrgast ist verpflichte, sich an die Anweisungen des Transporteurs, der
staatlichen Organe und des Tierarztes bei allen Sicherheits-, Zoll-, Polizei- und
Tierarztkontrollen zu halten.
3) Beim Umsteigen ist stets der Fahrgast für das Umladen aller seiner Gepäckstücke
in den Bus verantwortlich, in dem er weiterreisen wird.
4) Das übergebene Gepäck muss mit einem Gepäckschein der EUROLINES
versehen sein und vom Fahrgast an gut sichtbarer Stelle angebracht und mit
folgenden Angaben beschriftet sein: Name, Zuname, Wohnanschrift und Zielort.
5) Der Fahrgast kann bei der Gepäckübergabe zum Transport den Wert des
Gepäcks angeben. Das schreibt der Mitarbeiter des Transporteurs auf den Teil des
Gepäckscheins, der beim Transporteur hinterlegt ist. Diese Wertangabe wird als
erwiesener Preis des übergebenen Gepäcks im Falle einer Beschädigung oder
Verlust während der Gültigkeitsdauer des Beförderungsvertrags angesehen.
6) Das aufgegebene Gepäck nimmt der Fahrgast unmittelbar nach Ankunft des
Fernbusses im Zielort entgegen.
7) Aufgegebenes Gepäck, das der Fahrgast nicht in der laut Artikel XV. Absatz 5
dieser Beförderungsbedingungen angeführten Zeit abholt, ist nicht abgeholtes
Gepäck und der Transporteur lagert es gegen eine Vertragsgebühr von 50 Kč je 24
Stunden (auch angefangene Stunden) nach der Ankunft des Fernbusses, die im
gültigen Fahrplan angeführt ist.
8) 10 Tage nach Verstreichen der für die Herausgabe des Gepäcks festgelegten Zeit,
fordert der Transporteur den Fahrgast schriftlich zum Abholen des nicht abgeholten
Reisegepäcks auf. Holt die Person, die zum Abholen des übergebenen Gepäcks
berechtigt ist, nicht innerhalb von 6 Monaten ihr Gepäck ab, so kann der
Transporteur die Sache auf Rechnung dieser Person verkaufen.
9) Sollten leicht verderbliche Sachen im nicht abgeholten Gepäck sein, so wird das
Gepäck für die Dauer von 48 Stunden, die seit der für die Herausgabe festgelegten
Zeit verstrichen ist, gelagert. Nach Verstreichen dieser Zeit wird das nicht abgeholte
Gepäck mit leicht verderblichen Sachen laut gesonderten Rechtsvorschriften als
Abfall angesehen.
XVI. Reklamation bei Beschädigung und Verlust des Reisegepäcks
1) Als ordnungsgemäß herausgegeben wird das Reisegepäck erachtet, wenn der
Transporteur es im guten Glauben gegen den Gepäckschein dem Fahrgast übergibt.
Wird der Gepäckschein nicht vorgelegt, ist der Transporteur verpflichtet, nur dann
das Gepäck herauszugeben, wenn sich der die Herausgabe des übergebenen
Reisegepäcks fordernde Fahrgast mit persönlichen Angaben ausweist und
glaubwürdig seine Beziehung zum Gepäck nachweist und schriftlich die Übernahme
dieses Gepäcks bestätigt. Nicht abgeholtes Reisegepäck hinterlegt der Transporteur
auf Kosten des Fahrgastes an einer sicheren und geeigneten Stelle.
2) Übernimmt der Fahrgast das übergebene Gepäck ohne Einwände, so ist davon
auszugehen, dass er das Gepäck in vollständigem und gutem Zustand – falls er nicht
das Gegenteil beweist – übernommen hat.
3) Der Transporteur ist für entstandenen Schaden am übergebenen Gepäck aus
Gründen und in Höhe laut allgemein verbindlichen Rechtsnormen verantwortlich.
4) Kommt es zum Verlust des übergebenen Reisegepäcks oder stellt der Fahrgast
bei Herausgabe des übergebenen Gepäcks eine augenscheinliche Beschädigung
oder Unvollständigkeit des Gepäcks fest oder die Umstände lassen auf so etwas
schließen, so hat er den Mitarbeiter des Transporteurs sofort zum Feststellen des
Gepäckzustands und Aufstellen eines Protokolls zu ersuchen. Dieses Protokoll
zusammen mit dem Ticket und dem Gepäckschein ist untrennbarer Bestandteil der
Reklamation, die schriftlich geltend gemacht werden muss.
5) Bei Verlust des übergebenen Reisegepäcks hat der Fahrgast ein Recht auf
Rückerstattung der gezahlten Transportgebühr für das Gepäck sowie den Ersatz für
den nachgewiesenen Preis des Gepäcks, welches es zur Zeit der Abfertigung für den
Transport hatte – höchstens jedoch bis zu der bei Gepäckverlust festgesetzten Höhe.
6) Bei Beschädigung des übergebenen Reisegepäcks hat der Fahrgast ein Recht auf
Schadensersatz, der dem am Gepäck entstandenen Schaden entspricht, höchstens
jedoch bis zu der bei Gepäckverlust festgesetzten Höhe.
7) Die Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung des übergebenen
Reisegepäcks wird über diese Beförderungsbedingungen und allgemein verbindliche
Rechtsnormen geregelt.
8) Der Transporteur haftet nicht für den Schaden am beförderten übergebenen
Gepäck, sofern der Verlust, die Beschädigung oder verspätete Herausgabe des
übergebenen Gepäcks unter folgenden Umständen zustande kam:
a) die Verpackung nicht der beförderten Sache entspricht,
b) der Inhalt des Gepäcks Sachen sind, die nicht Inhalt des Gepäcks sein dürfen –
lebendige Tiere, leicht verderbliche Sachen und wenn der Inhalt des Gepäcks nicht
wahrheitsgemäß angegeben war,
c) der Inhalt des Gepäcks Sachen sind, die in Artikel XIV. Absatz. 4 dieser
Verkehrsbedingungen angeführt sind,
d) Umstände eingetreten sind, wie Naturkatastrophen oder Handlungen Dritter, die
der Transporteur auch bei Aufbringen aller Kräfte nicht abwenden konnte,
e) die Beschädigung des Gepäcks durch den Gepäckinhalt zustande kam,
f) durch Handeln des Fahrgastes, das die Beschädigung oder den Verlust seines
beförderten Reisegepäcks zur Folge hat.
9) Der Transporteur haftet nicht für Handgepäck und Sachen, die im Fahrgastraum
des Busses transportiert werden, mit Ausnahme von Schäden, die durch den Verkehr
des Fernbusses als Straßenverkehrsfahrzeug verursacht werden.
XVII. Schlussbestimmungen
1) Alle zwischen dem Transporteur und Fahrgast entstandenen gerichtlichen
Streitigkeiten können nur beim öffentlichen Gericht auf dem Territorium der
Tschechischen Republik geregelt werden. Dieses Gericht entscheidet nach den in
Artikel II. Absatz 8 angeführten Vorschriften dieser Beförderungsbedingungen über
die eingebrachten Ansprüche.
2) Die in eine Fremdsprache übersetzten Beförderungsbedingungen dienen nur
informativen Zwecken. Im Falle jedweder Streitigkeiten zwischen Transporteur und
Fahrgast ist stets der tschechische Wortlaut dieser Beförderungsbestimmungen
verbindlich.
3) Diese Vertraglichen Beförderungsbedingungen für die Fernbuslinien der
EUROLINES, betrieben von den Gesellschaften TOURING BOHEMIA, s.r.o. und
TRANSDEV EUROLINES CZ, a.s., sind ab 23. 6. 2015 gültig.
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