Vertragsurkunde für Planerleistungen als Generalplaner Rahmenvertrag Universität Zürich, Campus Irchel

Die Seite wird erstellt Luis Großmann
 
WEITER LESEN
Kanton Zürich
Baudirektion
Hochbauamt
Vertragsurkunde für Planerleistungen als
Generalplaner
Rahmenvertrag
Universität Zürich, Campus Irchel
1. Oktober 2021

Architekt/Planergemeinschaft/etc. als Generalplaner
Firmenname
Hochbauamt
                                                                                                 2/13

 2021 Baudirektion Kanton Zürich, Hochbauamt
Ingress: Die im vorliegenden Text zur Vereinfachung verwendeten Funktionsbezeichnungen gelten auch für weibliche Funktionsträger.

Version: 1 Januar 2021
Hochbauamt
                                                                3/13

           Vertragsurkunde für Planerleistun-
           gen als Generalplaner
           Rahmenvertrag
           Universität Zürich, Campus Irchel
Exemplar   ☒ Auftraggeber      ☒ Beauftragter
  Status   ☐ Vertrag           ☒ Entwurf

           1. Oktober 2021

           Abgeschlossen zwischen dem der Universität Zürich (UZH), handelnd durch

           Hochbauamt Kanton Zürich, Baubereich D                       Nachstehend bezeichnet mit
           Stampfenbachstrasse 110, 8090 Zürich               Auftraggeber/Hochbauamt/HBA

           und der Unternehmung

           Firmenname, Bezeichnung...                                   Nachstehend bezeichnet mit
           Adresse, Bezeichnung...                                           Beauftragter/Planer
           MWST-Nr. XXXXX.XXXXX

           mit folgendem Team:
           1. BKP 591, Bauleitung (Baumanagement)
              Firmenname, Ort

           2. BKP XXX, Fachbereich
              Firmenname, Ort

           3. BKP XXX, Fachbereich
              Firmenname, Ort

           4. BKP XXX, Fachbereich
              Firmenname, Ort

           5. BKP XXX, Fachbereich
              Firmenname, Ort

           6. BKP XXX, Fachbereich
              Firmenname, Ort
Hochbauamt
                                                                               4/13

                  1.      Präambel
                  Der vorliegende Rahmenvertrag bezieht sich auf das vom HBA durchgeführte Planer-
                  wahlverfahren Tierspital, durchgeführt zwischen 15. Oktober 2021 und 11. März 2022
                  im Projekt Nr. 36012. Die Zuschlagsverfügung datiert vom 11. März 2022.

                  Der Rahmenvertrag regelt die Modalitäten für die Einzelauftragserteilung von
                  ☒ Architekturleistungen
                  ☒ Bauingenieurleistungen
                  ☒ Landschaftsarchitekturleistungen
                  ☒ Gebäudetechnik-, Maschinenbau-, Elektrotechnikleistungen
                  ☐

                  Die zu erbringenden Leistungen sind als Generalplaner zu erbringen und richten sich
                  nach den Ordnungen SIA 102, 103, 105 oder 108 (2014, 1. Auflage) sowie den Ergän-
                  zungen gemäss der Beilage «B2-Präzisierungen zu den Grundleistungen gemäss SIA-
                  Ordnungen (Beilage zu Planervertrag HBA»).

                  Zu den wesentlichen Sorgfaltspflichten des Generalplaners gehört die Leitung und
                  Überwachung sämtlicher Teammitglieder.

                  2.      Vertragsinhalt
                  2.1. Vertragsbestandteile
                  Vertragsbestandteil sind:

                  Rang, Bezeichnung

                  1 Die vorliegende Vertragsurkunde
                  2 Die Allgemeinen Vertragsbedingungen KBOB für Planerleistungen, Aus-
                    gabe 2020, mit den spezifischen Ergänzungen des Auftraggebers, ge-
                    mäss Ziffer 9 (hier unten).
                  3 AVB KBOB, Ausgabe 2020                                                           Beilage 1

                  4 Entwurf Planervertrag HBA inkl. Beilagen, in der jeweils aktuellen Fassung       Beilage 2

                  5 Entwurf Dienstleistungsauftrag HBA inkl. Beilagen, in der jeweils aktuellen      Beilage 3
                    Fassung
                  6 Grundleistungen der Ordnungen SIA 102, 103, 105 oder 108 (2014, 1.
                    Auflage), Art. 2.3 Aufgaben als Gesamtleiter, Art. 2.4 Aufgaben als Fach-
                    planer, Art. 3 Leistungen des Architekten, Art. 4 Leistungsbeschrieb
                  7 Angebot des Beauftragten (Planerwahlverfahren) vom Klicken oder tippen           Beilage 4
                    Sie, um ein Datum einzugeben., inkl. Bereinigungsprotokolle vom ... .

                  Für die projektspezifischen Planerverträge werden jeweils die zum Zeitpunkt des Ver-
                  tragsabschlusses aktuellen Versionen des Planervertrags HBA, inkl. Beilagen, Dienst-
                  leistungsauftrag HBA inkl. Beilagen sowie der AVB KBOB verwendet.

                  2.2.    Widersprüche bei den Vertragsbestandteilen
Version: 1 Januar 2021
Hochbauamt
                                                                                   5/13

                  Widersprechen sich einzelne Vertragsbestandteile, so bestimmt sich ihr Rang nach der
                  Einordnung in die vorstehende Ziffer 2.1. Bei Widersprüchen in den zu einzelnen Ver-
                  tragsbestandteilen zusammengefassten Dokumenten, geht das zeitlich jüngere Doku-
                  ment dem älteren vor.

                  2.3. Vertragsbedingungen des Beauftragten (AGB usw.)
                  Rechtliche und kommerzielle Vertragsbedingungen des Beauftragten (AGB usw.) gel-
                  ten nur insoweit, als sie im Rahmenvertrag ausdrücklich anerkannt werden. Verweise in
                  einem Vertragsbestandteil auf Vertragsbedingungen des Beauftragten, insbesondere in
                  dessen Angebot, in den Beilagen zum Angebot oder in einem Bestätigungsschreiben,
                  sind unbeachtlich.

                  3.      Vertragsgegenstand
                  3.1. Ziel und Zweck
                  Die Universität Zürich (UZH) will sich langfristig als Stadtuniversität mit zwei Haupt-
                  standorten im Zentrum und am Irchel weiterentwickeln, um national und international
                  konkurrenzfähig zu bleiben. Diese «Zwei-Standorte-Strategie» fördert die Zusammenar-
                  beit und Synergien, indem die Wissensdisziplinen thematisch sinnvoll gebündelt wer-
                  den. Zu diesem Zweck wird der Standort «Irchel» in den kommenden 25 Jahren grund-
                  legend modernisiert und verdichtet. Geplant ist ein Gesamtcampus, der die Teilareale
                  Nord (Tierspital), Mitte (Irchel) und Süd (Strickhof) sowie den Irchelpark umfasst.

                  Die bestehenden Gebäude der UZH werden erneuert, die Infrastruktur an zeitgemässe
                  Standards für Forschung und Technik angepasst sowie Neubauten mit hoher Funktina-
                  lität und Flexibilität erstellt. Der festgesetzte kantonale Gestaltungsplan schafft dafür die
                  planungsrechtlichen Grundlagen. Er gewährleistet, dass das Areal etappenweise in ho-
                  her Qualität weiterentwickelt wird. Nebst Angaben zur Bebauung und zum Freiraum be-
                  inhaltet er auch Aussagen zur Erschliessung, Parkierung sowie Ver- und Entsorgung.
                  Die Bebauung wird im Bereich der heutigen Bauten konzentriert und verdichtet.

                  Die bestehenden Gebäude, welche später durch Neubauten oder teilweise durch Grün-
                  flächen ersetzt werden, müssen bis zum entsprechenden Baubeginn weiter betrieben
                  werden. Je nach Gebäude geht es hier um eine Zeitspanne von mehreren Jahrzehnten.
                  Damit ein sicherer, nachhaltiger Betrieb in dieser Zeit möglich ist, sind Instandsetzung-
                  und Umnutzungsprojekte nötig. Teilweise sind auch kleinere Neubauten möglich, wel-
                  che nur einige Jahrzehnte betrieben werden.

                  Mit dem vorliegenden Rahmenvertrag wird ein Generalplaner mit diesen Instandset-
                  zung-, Umnutzungs-, und teilweise Neubauprojekten beauftragt.

                  3.2. Geltungsbereich
                  Der Rahmenvertrag gilt für den Campus Irchel der Universität Zürich, umfassend die
                  Teilgebiete Nord (Tierspital), Mitte (Irchel) und Süd (Strickhof).

                  3.3. Geltungsdauer
                  Die Geltungsdauer dieses Rahmenvertrags ist auf fünf Jahre nach Vertragsunter-
                  zeichnung beschränkt. Optional kann der Vertrag bis zu zwei Jahre verlängert werden.
                  Laufende Projekte werden auch nach Ablauf dieser Frist durch die Beauftragten abge-
                  schlossen.
Version: 1 Januar 2021
Hochbauamt
                                                                          6/13

                  3.4. Honorarsumme
                  Die Honorarsumme, welche während der Geltungsdauer der Vereinbarung maximal
                  vergütet werden darf, wird auf insgesamt CHF 15 Mio. inkl. MWST begrenzt. Es
                  besteht kein Anspruch auf eine Ausschöpfung dieses Kostendachs.

Version: 1 Januar 2021
Hochbauamt
                                                                                 7/13

                  4.     Abruf der Einzelleistungen
                  4.1. Zuteilung
                  Eine allfällige Zuteilung der Projekte erfolgt durch den Auftraggeber. Es besteht kein
                  Anspruch auf eine gewisse Anzahl Aufträge.

                  4.2. Auftragserteilung
                  Pro zu bearbeitendes Projekt wird dem Beauftragten phasengerecht ein entsprechen-
                  der Auftrag erteilt. Je nach Aufgabe und Grösse des Projektes wird ein Planervertrag
                  mit Beilagen ausgestellt und gegenseitig unterzeichnet. Oder die Beauftragung erfolgt
                  mittels Dienstleistungsauftrag einseitig.

                  5.     Pflichten des Beauftragten
                  5.1. Subplaner
                  Der Beauftragte verpflichtet sich alle vertraglichen Bestimmungen, die für ihn gelten,
                  auch allen seinen Subplanern zu überbinden.

                  5.2. Weitere Fachplaner und Spezialisten
                  Sind weitere Fachplaner und Spezialisten - als im Planerwahlverfahren genannten Ge-
                  neralplanerteam - erforderlich, hat deren Beauftragung in Absprache mit dem Auftrag-
                  geber zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich ein Vetorecht vor.

                  5.3. Ungenügende Leistung von Subplanern
                  Der Auftraggeber behält sich vor, bei ungenügender Leistung einzelner Subplaner zu
                  intervenieren und gegebenenfalls den Generalplaner zu verpflichten, einzelne Subpla-
                  ner auszutauschen.

                  6.     Vergütungsgrundsätze
                  6.1. Honorargrundsätze
                  Grundlage für die Honorarberechnung ist die SIA-102, 103, 105 oder 108 (2014,1. Auf-
                  lage) sowie die Beilagen des Planervertrags HBA «B3-Herleitung der aufwandbestim-
                  menden Baukosten» und «B4-Honorar- und Nebenkostenberechnung».

                  Die Berechnung der Honorarsumme erfolgt in der Regel auf der Basis der aufwandbe-
                  stimmenden Baukosten der Einzelaufträge. Bei Kleinaufträgen (z.B. bei Einzelabklärun-
                  gen, Vorstudien, kleinen Instandhaltungsmassnahmen, kleinen Baumanagementaufga-
                  ben etc.) kann die Honorierung auch nach effektivem Zeitaufwand erfolgen. Der Ent-
                  scheid wird fallweise durch den Auftraggeber gefällt.

                  Für Leistungen nach effektivem Zeitaufwand erstellt der Planer auf Grund der Aufga-
                  benstellung und aller ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen eine Aufwandschätzung
                  mit Beschrieb der zu erbringenden Leistungen. Diese gilt als Vertragsgrundlage und es
                  wird ein Kostendach festgelegt, welches ohne schriftliche Begründung und Freigabe vor
                  Leistungserbringung nicht überschritten werden darf. Die Erarbeitung der Aufwand-
                  schätzung wird nicht honoriert.

Version: 1 Januar 2021
Hochbauamt
                                                                                                                                                   8/13

                  6.2.     Honorierung nach aufwandbestimmenden Baukosten

                                                                                                                   Heizungs-Ingenieur
                                                                                               Elektro-Ingenieur

                                                                                                                                        SIA 108, BKP 594.31

                                                                                                                                                              Sanitär-Ingenieur
                                                        Baumanagement

                                                                                                                   SIA 108, BKP 594.1

                                                                                                                                                                                  MSRL-Ingenieur
                                                        SIA 102, BKP 591

                                                                           SIA 103, BKP 592

                                                                                               SIA 108, BKP 593

                                                                                                                                                              SIA 108, BKP 595

                                                                                                                                                                                  SIA 108, BKP 598
                                                                                                                                        LKK-Ingenieur
                                                                           Bauingenieur
                                                        Architekt /
                  Leistungen nach Ordnung SIA
                  Ausgabe (2014, 1. Auflage)
                  Aufwandbestimmende               B                                                    werden pro Einzelauftrag ermittelt
                  Kosten
                  Grundfaktor                 p Z1/Z2                      es gelten die bei Abschluss des Einzelauftrages gültigen Werte
                  Leistungsanteil Grund-            q                                         wird pro Einzelauftrag vom HBA festgelegt
                  leistungen in Prozent

                  Schwierigkeitsgrad                n                               ist pro Einzelauftrag gem. Baukategorie zu verhandeln
                  projektspezifischer Anpassungsfaktor (r)
                  - Etappierung                    r1                                                 ist pro Einzelauftrag zu verhandeln

                  - Wiederholung                   r2                                                 ist pro Einzelauftrag zu verhandeln

                  - weitere Erschwernisse /        r3                                                 ist pro Einzelauftrag zu verhandeln
                    Erleichterungen
                  - Umbauten (ggf. unter           r4                                                 ist pro Einzelauftrag zu verhandeln
                    Betrieb)
                  - Restaurierung und              r5                                                 ist pro Einzelauftrag zu verhandeln
                    Denkmalpflege
                  - besondere FK                   r6                                                 ist pro Einzelauftrag zu verhandeln

                  Teamfaktor                        i
                  (max. 1.0)
                  Faktor für Sonderleistun-         s
                  gen (max. 1.05) 1
                  Stundenansatz                     h
                  (max. 130.00 CHF exkl. MwSt.)
                  Mittelansatz                    MA
                  (max. 145.00 CHF, es kommt kein Anforderungsfaktor a zur Anwendung (HBA-Standard))
                  Bei Nichtbedarf lö-
                  schen

                  Bei Nichtbedarf lö-
                  schen

                  Bei Nichtbedarf lö-
                  schen

                  Bei Nichtbedarf lö-
                  schen

                  6.3. Honorierung nach effektivem Zeitaufwand
                  Feste Faktoren
                   Stunden-Mittelansatz
Version: 1 Januar 2021
Hochbauamt
                                                                                  9/13

                     Projektspezifische Faktoren
                      Stundenaufwand              Ist pro Einzelauftrag zu verhandeln
                      Kostendach                  Ist pro Einzelauftrag zu verhandeln

                     6.4. Nebenkosten
                     Die Vergütung von Nebenkosten erfolgt gemäss der Beilage des Planervertrags HBA
                     «B5 - Vergütung von Nebenkosten».

                     Die Nebenkosten sind separat zum Honorar in Rechnung zu stellen.

                     7.     Versicherungen
                     Der Beauftragte erklärt pro zu bearbeitendes Projekt für Personen- und Sachschäden,
                     Bauten- und Anlagenschäden sowie reine Vermögensschäden eine Berufshaftpflicht-
                     versicherung mit folgenden Konditionen abzuschliessen:
                      Die Mindestdeckung pro Schadensereignis für Personen- und Sachschäden beträgt
                        Fr. 5 Mio. oder ca. 20% der Baukosten (in der Regel BKP 1 – 9). Je nach Schadens-
                        risiko und Grösse des Bauvorhabens (Baukosten) kann die Mindestdeckung durch
                        die Parteien erhöht oder reduziert werden.
                      Die Mindestdeckung pro Schadensereignis für Bauten-, Anlagen- und reine Vermö-
                        gensschäden beträgt Fr. 2,5 Mio., in der Regel jedoch ca. 50% der Versicherungs-
                        summe der Personen- und Sachschäden. Sie ist immer an das Schadensrisiko an-
                        zupassen.

                     8.      Ansprechpartner
                     Die nachfolgend genannten Personen stellen den Informationsfluss innerhalb ihrer Or-
                     ganisation sicher:

                     Auftraggeber
Teamleitung HBA      Adriano Tettamanti
                     Tel.     +41 43 259 29 64
                     E-Mail: adriano.tettamanti@bd.zh.ch
   Stellvertretung   Saskia Philipp
                     Tel.     +41 43 259 29 45
                     E-Mail: saskia.philipp@bd.zh.ch

                     Beauftragter
           Planer    ......
                     Tel.    ......
                     E-Mail: ......
   Stellvertretung   ......
                     Tel.    ......
                     E-Mail: ......

Version: 1 Januar 2021
Hochbauamt
                                                                              10/13

                  9.       Abweichungen zu AVB KBOB
                  In Abweichung zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen KBOB für Planerleistungen
                  (AVB), Ausgabe 2020, wird Folgendes festgelegt.

                  Die Ziffern 9.2, 9.4, 9.5, 12, 13.6, 15.3, 16.2, 16.3 und 19 werden wie
                  folgt ersetzt und ergänzt:

                  ad 9.2    Kostendach
                            Die Überschreitung eines vereinbarten Kostendachs geht zu Lasten des Be-
                            auftragten, es sei denn, der Auftraggeber hätte einer Bestellungsänderung
                            schriftlich zugestimmt.
                  ad 9.4    Honorarkürzungen und Rückbehalt
                            Der erste Satz wird durch folgende Fassung ersetzt: Bei Mehrkosten und/o-
                            der Kostenüberschreitungen, die durch den Beauftragten verschuldet sind,
                            behält sich der Auftraggeber vor, entsprechende Abzüge am Honorar vorzu-
                            nehmen.
                            Die letzten zwei Sätze werden wegbedungen. Eine Sicherstellung des Rück-
                            behalts ist nicht vorgesehen.
                  ad 9.5    Schlussabrechnung des Beauftragten
                            Die Schlussabrechnung ist so zu gliedern, dass sie in einfacher Art mit dem
                            Angebot verglichen werden kann. Der Auftraggeber prüft die Abrechnung in-
                            nert zwei Monaten und gibt dem Beauftragten unverzüglich über das Ergeb-
                            nis Bescheid. Bei Planerverträgen, bei denen ein Schlussabrechnungsformu-
                            lar verwendet wird, wird die mit der Schlussabrechnung ermittelte Forderung
                            des Beauftragten mit Einreichen des unterzeichneten Schlussabrechnungs-
                            formulars fällig. Bei Planerverträgen, bei denen kein Schlussabrechnungsfor-
                            mular verwendet wird, wird die mit der Schlussabrechnung ermittelte Forde-
                            rung des Beauftragten nach Prüfung und Genehmigung der Schlussabrech-
                            nung durch den Auftraggeber (Visum des Auftraggebers auf der Schlussab-
                            rechnung des Beauftragten) fällig. Es werden auch solche Beträge fällig, die
                            noch bestritten sind, sofern sie sich nachträglich als geschuldet erweisen
                            sollten. Die Nachprüfung durch die Finanzkontrolle des Kantons Zürich bleibt
                            vorbehalten. Sie hat innert 12 Monaten ab der geleisteten Schlusszahlung zu
                            erfolgen. Während dieser Frist kann auch der Beauftragte eine Nachprüfung
                            vornehmen. Allfällige Differenzen werden gegenseitig unverzüglich mitgeteilt
                            und begründet. Sie sind möglichst rasch zu bereinigen.
                            Die Teilleistung "Leitung der Garantiearbeiten", bei Honorierung nach Bau-
                            kosten, ist Bestandteil der Schlussabrechnung, obwohl die Auszahlung erst
                            nach Abschluss der Garantieleistungen erfolgt. Der entsprechende Honorar-
                            anteil ist mit separatem Zahlungsgesuch auszuweisen. Die Höhe der Teilleis-
                            tung bemisst sich nach der vertraglichen Vereinbarung, fehlt eine vertragli-
                            che Vereinbarung entspricht sie 3 % der Honorarsumme. Im Einzelfall, ins-
                            besondere bei Projekten mit Krediten kleiner 20 Mio. Fr., kann abweichend
                            hierzu die Auszahlung der Leistung „Leitung Garantiearbeiten“ nach Prüfung
                            der Schlussrechnung erfolgen.
                  ad 12     Veröffentlichungen
                            Die Bestimmungen betreffend Recht zu Veröffentlichungen gelten auch für
                            Teilnahme an Auszeichnungswettbewerben für die Bereiche Architektur,
                            Energie, Ökologie, Nachhaltigkeit, Erdbebensicherheit etc.

Version: 1 Januar 2021
Hochbauamt
                                                                                   11/13

                  ad 13.6    Haftung des Beauftragten
                             Wenn ein Schaden, für den der Beauftragte haftet, durch Dritte mitverursacht
                             wurde, hat der Auftraggeber die Obliegenheit, seine Rechte gegenüber
                             sämtlichen Verursachern zu wahren. Der Beauftragte ist nach bestem Wis-
                             sen verpflichtet, den Auftraggeber über sämtliche potentielle Mitverursacher
                             des Schadens unverzüglich zu informieren.
                  ad 15.3    Rügefrist und Verjährung
                             Sämtliche Mängel insbesondere auch Plan- und Berechnungsmängel, die zu
                             einem Mangel eines unbeweglichen Werks bzw. Werkteils führen, können
                             vom Auftraggeber bis spätestens fünf Jahre nach Abnahme des Bauwerks
                             jederzeit gerügt werden. Unabhängig von der formellen Rügefrist bemüht
                             sich der Auftraggeber, einen Mangel nach Kenntnisnahme zu melden.
                  ad 16      Urheberrecht
                  ad 16.2    Dem Auftraggeber steht das unentgeltliche, unwiderrufliche und nicht aus-
                             schliessliche Recht zu, die Arbeitsergebnisse des Beauftragten für seine Be-
                             dürfnisse frei zu verwenden.
                             Umfasst der Auftrag lediglich die Projektierung, so ist der Auftraggeber auch
                             berechtigt, das Projekt weiterzubearbeiten und abzuändern. Das Gleiche gilt
                             für den Fall, dass der Vertrag vorzeitig aufgelöst wird, sofern der Auftragge-
                             ber nicht selbst den Grund für die Vertragsauflösung zu vertreten hat.
                  ad 16.3    Der Beauftragte achtet darauf, dass er und die von ihm beigezogenen Dritten
                             im Rahmen der Vertragserfüllung keine fremden Urheberrechte, Design-
                             rechte, Patentrechte und Markenrechte verletzen. Die Haftung für allfällige
                             Rechtsverletzungen liegt allein beim Beauftragten.
                  ad 19      Unterschriften
                             Die vorstehenden allgemeinen Bedingungen sind integrierender Bestandteil
                             der Vertragsurkunde für Planerleistungen, gehen dieser im Rang nach und
                             bedürfen keiner Unterschrift.

                  10. Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbe-
                      dingungen, Gleichbehandlung und Integri-
                      tätsklausel
                  Der Beauftragte verpflichtet sich, für Leistungen in der Schweiz, die am Ort der Leis-
                  tung geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen für Arbeitnehme-
                  rinnen und Arbeitnehmer einzuhalten. Er erklärt, gesetzliche Sozialabgaben und Versi-
                  cherungsbeiträge sowie die übrigen Beiträge gemäss allgemeinverbindlich erklärten
                  Gesamtarbeitsverträgen, sofern vorhanden, geleistet und die Mehrwertsteuer bezahlt
                  zu haben und für die Dauer des Vertrages weiter zu leisten.

                  Des Weiteren verpflichtet sich der Beauftragte, für Leistungen in der Schweiz die
                  Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit einzuhalten.

                  Zieht der Beauftragte zur Vertragserfüllung Dritte bei, hat er diese schriftlich zu ver-
                  pflichten, die vorgenannten Grundsätze ebenfalls einzuhalten.

                  Die Parteien verpflichten sich, alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung von
                  Korruption zu ergreifen, so dass insbesondere keine Zuwendungen oder andere Vor-
                  teile angeboten oder angenommen werden.

Version: 1 Januar 2021
Hochbauamt
                                                                                12/13

                  Bei Missachtung der Verpflichtungen gemäss dieser Vertragsziffer hat der Beauftragte
                  dem Auftraggeber pro Verstoss eine Konventionalstrafe in der Höhe von 10 % der Auf-
                  tragssumme der ausgelösten Teilaufträge exkl. MwSt. zu entrichten. Zudem ist der Auf-
                  traggeber berechtigt, den vorliegenden Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

                  11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
                  Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
                  Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen
                  über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am
                  11.4.1980) werden wegbedungen.

                  Gerichtsstand ist Zürich.

                  12. Ausfertigung
                  Die vorliegende Vertragsurkunde ist in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt.

                  Der Beauftragte und der Auftraggeber haben je ein unterzeichnetes Exemplar erhalten.

                  13. Schriftlichkeitsvorbehalt
                  Der vorliegende Vertrag ist nur rechtsgültig, wenn er von den Parteien unterzeichnet ist.
                  Dies gilt auch für die Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages.

Version: 1 Januar 2021
Hochbauamt
                                                                               13/13

                  14. Unterschriften
                  Auftraggeber

                  Hochbauamt Kanton Zürich

                  Datum                                        Datum

                  ……………………………….............                    ……………………………….............
                  Vorname Name                                 Vorname Name
                  Funktion                                     Funktion

                  Beauftragter Planer

                  Datum                                        Datum

                  ……………………………….............                    ……………………………….............
                  Vorname Name                                 Vorname Name
                  Funktion                                     Funktion

                  Beilagen

                  Beilage 1 AVB KBOB, Ausgabe 2020
                  Beilage 2 Entwurf Planervertrag HBA inkl. Beilagen, in der jeweils aktuellen Fassung
                  Beilage 3 Entwurf Dienstleistungsauftrag HBA inkl. Beilagen, in der jeweils aktuellen
                            Fassung
                  Beilage 4 Angebot des Beauftragten (Planerwahlverfahren) vom Klicken oder tippen
                            Sie, um ein Datum einzugeben., inkl. Bereinigungsprotokolle vom ... .

Version: 1 Januar 2021
Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren
                                                                      Conférence de coordination des services de la construction et des immeubles des
                                                                      maîtres d’ouvrage publics
                                                                      Conferenza di coordinamento degli organi della costruzione e degli immobili dei
                                                                      committenti pubblici
                                                                      Coordination Conference for Public Sector Construction and Property Services

Allgemeine Vertragsbedingungen KBOB für Planerleistungen
Ausgabe 2020

1     Sorgfalts- und Treuepflicht                                        4      Beizug von Dritten
1.1   Der Beauftragte wahrt die Interessen des Auftraggebers             4.1    Der Beizug von Dritten für die Vertragserfüllung bedarf der
      nach bestem Wissen und unter Beachtung des allgemein                      vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
      anerkannten Wissenstandes seines Fachgebietes.                     4.2    Die vom Beauftragten zur Vertragserfüllung beigezogenen
1.2   Der Beauftragte vermeidet Kollisionen mit eigenen Interes-                Dritten gelten in jedem Falle als dessen Hilfspersonen im
      sen oder mit solchen Dritter.                                             Sinne von Art. 101 OR. Die Zustimmung oder Kenntnis-
      Der Beauftragte informiert den Auftraggeber über mögliche                 nahme des Auftraggebers zum bzw. vom Beizug von Dritten
      Konfliktpunkte.                                                           lässt die Haftung des Beauftragten aus dem Vertrag oder im
                                                                                Zusammenhang mit dem Vertrag unberührt. Art. 399 OR
2     Informations- und Abmahnungspflicht des Beauftrag-                        wird ausdrücklich wegbedungen.
      ten                                                                4.3    Bei Zahlungsschwierigkeiten des Beauftragten, bei schwer-
2.1   Der Beauftragte informiert den Auftraggeber regelmässig                   wiegenden Differenzen zwischen dem Beauftragten und
      über den Fortschritt der Arbeiten und holt insbesondere alle              Dritten oder bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe kann
      erforderlichen Vorgaben ein. Er zeigt sofort alle Umstände                der Auftraggeber, nach vorheriger Anhörung der Beteiligten,
      schriftlich an, welche die vertragsgemässe Erfüllung                      einen Dritten direkt bezahlen oder den Forderungsbetrag
      gefährden könnten. Lassen sich auf Grund der Bearbeitung                  auf Kosten des Beauftragten hinterlegen, beides mit befrei-
      Veränderungen in noch zu bearbeitenden Phasen oder                        ender Wirkung gegenüber dem Beauftragten. In jedem Fall
      Teilphasen erkennen, so meldet dies der Beauftragte                       gibt der Auftraggeber dem Beauftragten davon schriftlich
      umgehend schriftlich dem Auftraggeber.                                    Kenntnis.
2.2   Der Beauftragte informiert den Auftraggeber umgehend
                                                                         5      Inhalt und Umfang der Vertretungsbefugnisse des Be-
      schriftlich über erkennbare Abweichungen vom vereinbar-
                                                                                auftragten
      ten Bearbeitungsaufwand sowie über alle Weiterentwick-
      lungen, die aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen          5.1    Grundsätze
      eine Änderung der vereinbarten Leistungen angezeigt er-                   Der Beauftragte ist grundsätzlich nicht befugt, gegenüber
      scheinen lassen (z.B. neue Konstruktionsart, neuartige                    Dritten für den Auftraggeber verbindlich rechtsgeschäftliche
      Arbeitsabläufe oder neue Werkstoffe).                                     Erklärungen abzugeben.
2.3   Der Beauftragte macht den Auftraggeber schriftlich auf                    Der Beauftragte ist jedoch befugt, einmalige und in sich
      nachteilige Folgen von dessen Weisungen, insbesondere                     abgeschlossene Leistungen und Lieferungen im Rahmen
      hinsichtlich Termine, Qualität und Kosten aufmerksam und                  des Kostenvoranschlages bis zu CHF 5’000.-- im Einzelfall
      mahnt unzweckmässige Anordnungen und Begehren ab.                         (exkl. MWST) selbständig zu vergeben. Der Auftraggeber
                                                                                ist über die Bestellung umgehend zu orientieren.
3     Planergemeinschaft                                                        Grössere Vergaben werden vom Auftraggeber ausgelöst.
3.1   Änderungen im Bestand und in der Zusammensetzung der                      Der Beauftragte ist verpflichtet, Mitteilungen und Erklärun-
      Planergemeinschaft bedürfen der ausdrücklichen Zustim-                    gen Dritter (Behörden, Unternehmer, Spezialisten usw.),
      mung des Auftraggebers. Die im Innenverhältnis der                        welche das Auftragsziel tangieren (z.B. Mitteilungen zu den
      Planergemeinschaft vereinbarten Regelungen über die                       vereinbarten Qualitäts- und Risikoschwerpunkten, ge-
      Beitragsleistungen sowie den Anteil an Gewinn und Verlust                 schäftliche Schwierigkeiten der Vertragspartner, damit ver-
      wirken nicht gegenüber dem Auftraggeber.                                  bundene Begehren von Dritten, Preisänderungsbegehren,
3.2   Die Mitglieder der Planergemeinschaft erklären sich bereit,               Abmahnungen), unverzüglich an den Auftraggeber weiter-
      dass die einfache Gesellschaft im Falle des Ausscheidens                  zuleiten.
      eines einzelnen Gesellschafters und im Einverständnis mit
      dem Auftraggeber weitergeführt wird. Die Anwendung von
      Art. 536 OR (Konkurrenzverbot) wird wegbedungen.

Unter Mitwirkung und unterstützt von den Verbänden:                  SIA, usic, BSA, CRB, FSAI, FSU, IGS und SBO der Gruppe Planung bauenschweiz

Copyright 2020 KBOB                    KBOB-Dokument Nr. 30           AVB KBOB Planerleistungen (1/4)

Version 2020 (1.0) deutsch
9      Vergütung
5.2   Realisierungsphase                                               9.1    Honorar und Nebenkosten
      Enthalten die übertragenen Leistungen eine Bauleitungs-                 Die Rechnungsstellung für die gesamten Leistungen (inkl.
      aufgabe, hat der Beauftragte die Bauleitung im Sinne von                Nebenkosten) erfolgt in der Regel pro Teilphase. Für Teil-
      Art. 33 ff. Norm SIA 118 (2013) im Rahmen des vom                       phasen mit einer Bearbeitungszeit von mehr als 3 Monaten
      Auftraggeber mit dem Unternehmer abgeschlossenen                        können monatliche Abschlagszahlungen mit den erforder-
      Vertrages wahrzunehmen. Davon ausgeschlossen sind die                   lichen Leistungsausweisen und Belegen in Rechnung
      nachstehenden rechtsgeschäftlichen Erklärungen, welche                  gestellt werden.
      sich der Auftraggeber gegenüber dem Unternehmer in je-                  Für jede vereinbarte Teilphase (vgl. Ziffer 3 der Vertrags-
      dem Fall ausdrücklich vorbehalten hat:                                  urkunde) ist spätestens zwei Monate nach Erbringung der
      – Vertragsänderungen, die keine Bestellungsänderung                     letzten Leistung eine Übersicht zu erstellen, die durch ein
        sind,                                                                 prüffähiges Verzeichnis der erbrachten Leistungen zu
      – Bestellungsänderungen, die in terminlicher, qualitativer              dokumentieren ist und dem Auftraggeber einen Überblick
        sowie finanzieller Hinsicht wesentlich sind,                          über sämtliche vom Beauftragten gestellten Rechnungen
      – Erklärungen über das Vorliegen von Mängeln im Zu-                     sowie über die erhaltenen und die noch ausstehenden
        sammenhang mit Abnahmen und Teilabnahmen,                             Zahlungen gibt.
      – abschliessende Anerkennung von Ausmassen, Regie-               9.2    Kostendach
        rapporten sowie Genehmigung der Schlussabrechnung                     Die Überschreitung eines vereinbarten Kostendaches geht
        nach Prüfung durch die Bauleitung,                                    zu Lasten des Beauftragten, es sei denn, der Auftraggeber
      – Einforderung und Inanspruchnahme von Sicherheitslei-                  hätte einer Bestellungsänderung schriftlich zugestimmt oder
        stungen und Konventionalstrafen.                                      Mehrkosten aus andern Gründen zu vertreten.
      Der Beauftragte übernimmt die vorliegende Vollmachts-            9.3    Vergütung nicht abschliessend definierter Leistungen
      regelung in die Werkverträge, sofern er diese vorbereitet.              Leistungen, die bei Vertragsabschluss noch nicht ab-
                                                                              schliessend definiert werden können, werden im Vertrag als
6     Vertragsänderungen                                                      solche bezeichnet. Insbesondere handelt es sich dabei um
6.1   Der Auftraggeber kann die Änderung von vereinbarten Lei-                Leistungen, die in späteren Phasen oder Teilphasen zu
      stungen verlangen.                                                      erbringen sind.
6.2   Die Änderungen der Leistungen sowie die erforderlichen                  Über Inhalt und Umfang dieser Leistungen sowie deren
      Anpassungen von Vergütung, Terminen und anderen Ver-                    Vergütung und Berechnungsbasis einigen sich der Auf-
      tragspunkten werden in jedem Falle vor der Inangriffnahme               traggeber und der Beauftragte anhand der ursprünglichen
      weiterer Bearbeitungsschritte geklärt und schriftlich in                Kosten- bzw. Berechnungsgrundlage vor deren Ausführung
      einem Nachtrag zu diesem Vertrag vereinbart. Eine allfällige            schriftlich in einem Nachtrag zum Vertrag.
      Anpassung des Honorars berechnet sich nach den                   9.4    Honorarkürzungen und Rückbehalt
      Ansätzen der ursprünglichen Kosten- bzw. Berechnungs-                   Bei Nichteinhalten der vertraglich vereinbarten Kosten-
      grundlage zuzüglich Teuerung, sofern eine Teuerungs-                    genauigkeit gemäss Art. 3.3, die durch den Beauftragten
      anpassung vertraglich vereinbart ist.                                   verschuldet sind, behält sich der Auftraggeber vor,
6.3   Der Auftraggeber entschädigt den Beauftragten für aus-                  entsprechende Abzüge am Honorar vorzunehmen.
      gewiesene und freigegebene Leistungen, die vor der Be-                  Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben in
      stellungsänderung anfielen und durch diese nutzlos wur-                 jedem Fall vorbehalten.
      den.                                                                    Hat der Beauftragte das Entstehen grösserer Mängel mit
                                                                              oder alleine zu verantworten, kann der Auftraggeber einen
7     Schlüsselpersonen                                                       Rückbehalt mindestens im Umfang der geschätzten
      Vorbehältlich Kündigung, Krankheit und Tod können                       Mängelbehebungskosten und des geschätzten Schadens
      Schlüsselpersonen des Beauftragten, die für das vorlie-                 machen. Ein Rückbehaltungsrecht besteht nicht, soweit der
      gende Projekt verantwortlich sind, nach Vertragsabschluss               Beauftragte den geltend gemachten Rückbehalt sicherstellt.
      nur mit Zustimmung des Auftraggebers ersetzt werden. In                 Als Sicherstellung gilt insbesondere eine schriftliche
      jedem Fall muss eine Schlüsselperson durch eine gleich                  Bestätigung der Versicherung des Beauftragten, wonach für
      qualifizierte Person in ihrer Funktion ersetzt werden.                  die geltend gemachten Schäden im Falle einer Haftung eine
                                                                              Versicherungsdeckung besteht.
8     Weisungsrecht des Auftraggebers                                  9.5    Schlussabrechnung des Beauftragten
8.1   Der Auftraggeber hat das Recht, dem Beauftragten im                     Die in der Teilphase «Leitung der Garantiearbeiten»
      Rahmen der Vertragsabwicklung Weisungen zu erteilen.                    vereinbarten Leistungen werden bei der Schlussabrech-
      Beharrt der Auftraggeber trotz schriftlicher Abmahnung des              nung des Beauftragten ausgeklammert und können erst
      Beauftragten schriftlich auf seiner Weisung, ist der                    nach Durchführung der Schlussprüfung gemäss Art. 177
      Beauftragte für deren Folgen gegenüber dem Auftraggeber                 Norm SIA 118 (2013) bzw. nach Abschluss der Arbeiten aus
      nicht verantwortlich.                                                   der betreffenden Teilphase gesondert in Rechnung gestellt
8.2   Beharrt der Auftraggeber trotz Abmahnung darauf,                        werden, sofern dafür nicht eine auf ersten Abruf einlösbare
      Sicherheitsregeln nicht einzuhalten, kann der Beauftragte,              Erfüllungsgarantie geleistet wird.
      um seine Haftung gegenüber Dritten auszuschliessen, sein
      Mandat niederlegen. Eine Schadenersatzpflicht gegenüber          10     Sicherheitsvorschriften
      dem Auftraggeber wegen Kündigung zur Unzeit ist diesfalls        10.1 Der Beauftragte hält die massgebenden Sicherheitsvor-
      ausgeschlossen.                                                       schriften ein.
8.3   Erteilt der Auftraggeber Dritten in Ausnahmefällen direkt        10.2 Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall das Recht vor,
      Weisungen, so orientiert er den Beauftragten schriftlich              bei groben oder wiederholten Pflichtverletzungen durch den
      ohne Verzug.                                                          Beauftragten die sofortige Einstellung der Arbeiten zu
                                                                            veranlassen.

Copyright 2020 KBOB                KBOB-Dokument Nr. 30              AVB KBOB Planerleistungen (2/4)

Version 2020 (1.0) deutsch
11    Wahrung der Vertraulichkeit
11.1 Der Auftraggeber und der Beauftragte behandeln alle Tat-          14.3 Vorbehalten bleibt in jedem Fall die Geltendmachung eines
     sachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein               dem Beauftragten durch den Unterbruch entstandenen
     zugänglich sind. Die Vertraulichkeitspflicht bleibt auch nach          Schadens, sofern der Beauftragte beweist, dass der
     Beendigung      des     Vertragsverhältnisses       bestehen.          Auftraggeber den Unterbruch durch eine Verletzung des
     Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.                  Planervertrages verschuldet hat.
11.2 Die militärische Geheimhaltung richtet sich nach den ein-
     schlägigen Vorschriften                                           15 Rügefrist und Verjährung
                                                                       15.1 Ansprüche aus dem Vertrag verjähren unter Vorbehalt von
12    Veröffentlichungen                                                    Ziffer 15.2 hiernach innert 10 Jahren ab dem Zeitpunkt der
12.1 Die Veröffentlichung von Bauplänen, Beschreibungen und                 schädigenden Handlung. Für Gutachten beginnt die Frist
     fotografischen Aufnahmen von Plänen und Bauten des                     mit deren Ablieferung zu laufen.
     Objektes bedarf in jedem Fall der vorgängigen schriftlichen       15.2 Ansprüche aus Mängeln des unbeweglichen Werkes ver-
     Zustimmung des Auftraggebers. Art. 27 URG (Panorama-                   jähren innert 5 Jahren. Die Frist beginnt mit der Abnahme
     recht) bleibt vorbehalten. Die Zustimmung darf nur bei                 des Werks bzw. des Werkteils zu laufen.
     Vorliegen schützenswerter Interessen verweigert werden.           15.3 Mängel sind grundsätzlich innert 60 Tagen seit Entdeckung
12.2 Dem Beauftragten steht das Recht zu, in entsprechenden                 zu rügen. Plan- und Berechnungsmängel, die zu einem
     Veröffentlichungen des Auftraggebers oder Dritter als                  Mangel eines unbeweglichen Werks bzw. Werkteils führen,
     Urheber genannt zu werden.                                             kann der Auftraggeber indessen während der ersten zwei
                                                                            Jahre nach dessen Abnahme jederzeit rügen. Nach Ablauf
13    Haftung des Beauftragten                                              dieser Frist sind die Mängel innert 60 Tagen nach der
13.1 Der Beauftragte haftet insbesondere bei Verletzung seiner              Entdeckung zu rügen.
     Sorgfalts- und Treuepflicht, für die Nichtbeachtung oder
     Verletzung anerkannter Regeln seines Fachgebietes, bei            16 Urheberrecht
     mangelnder Koordination oder Beaufsichtigung, bei unge-           16.1 Das Urheberrecht verbleibt beim Beauftragten.
     nügender Veranschlagung und Überwachung der Kosten                16.2 Dem Auftraggeber steht das unentgeltliche, unwiderrufliche
     inkl. Prüfung von Unternehmerrechnungen sowie bei Ver-                 und nicht ausschliessliche Recht zu, die Arbeitsergebnisse
     lust von Mängelrechten gegenüber dem mit der Bauaus-                   des Beauftragten zur Vollendung des Projektes für seine
     führung beauftragten Unternehmer.                                      Bedürfnisse frei zu verwenden. Macht der Auftraggeber von
13.2 Ungenügende bzw. fehlerhafte Unterlagen werden vom                     diesem Recht ohne Einbezug des Beauftragten Gebrauch,
     Auftraggeber zur unentgeltlichen Überarbeitung zurück-                 steht diesem das Recht auf Bezahlung des in diesem
     gewiesen.                                                              Zeitpunkt geschuldeten Honorars zu, soweit vom
13.3 Bei Kosteninformationen kann der Auftraggeber im Rahmen                Auftraggeber anerkannt. Soweit der Honoraranspruch
     der Genauigkeitsangaben auf das angegebene Kostentotal                 streitig ist, hat der Auftraggeber den entsprechenden Betrag
     vertrauen.    Sofern    für   einzelne    Kostenelemente               zu hinterlegen oder anderweitig sicherzustellen.
     Genauigkeitsangaben vereinbart werden sollen, sind diese          16.3 Das Abänderungsrecht des Auftraggebers bezüglich der
     in der Vertragsurkunde aufzunehmen.                                    Arbeitsergebnisse des Beauftragten gilt in begründeten
13.4 Die Geschäftsherrenhaftung für beigezogene Dritte                      Fällen bereits während der Planungsphase. Das Gleiche gilt
     beschränkt sich auf die gehörige Instruktion und                       für den Fall, dass der Vertrag vorzeitig aufgelöst wird, sofern
     Überwachung des Dritten, sofern der Auftraggeber den                   der Auftraggeber nicht selbst den Grund für die
     Beizug des Dritten entgegen der Abmahnung des Beauf-                   Vertragsauflösung zu vertreten hat.
     tragten verlangt.
                                                                       17 Übermittlung und Aufbewahrung von Dokumenten
13.5 Der Auftraggeber ergreift rechtzeitig alle zumutbaren
     Massnahmen, die geeignet sind, der Entstehung oder                17.1 Der Beauftragte bzw. jedes Mitglied einer Arbeitsgemein-
     Vergrösserung eines Schadens entgegenzuwirken. Erhebt                  schaft bewahrt alle Dokumente und Unterlagen, welche
     er gegenüber einem oder mehreren Unternehmern oder                     einen Bezug zu diesem Vertrag aufweisen und nicht dem
     Lieferanten ausnahmsweise direkt Mängelrügen, so teilt er              Auftraggeber als Originale übergeben worden sind (wie
     dies dem Beauftragten unverzüglich schriftlich mit.                    Unterlagen zu den Entscheidungsschritten und Dokumente
                                                                            des ausgeführten Bauwerkes, seien dies Pläne, Skizzen,
13.6 Wenn ein Schaden, für den der Beauftragte haftet, durch
                                                                            Berechnungen, Werkverträge, Bestellungen, Korrespon-
     Dritte mitverursacht wurde, wahrt der Auftraggeber seine
                                                                            denzen, Abrechnungsunterlagen, Datenträger usw.), wäh-
     Rechte gegenüber sämtlichen Verursachern, so dass der
                                                                            rend mindestens 10 Jahren ab dem Zeitpunkt der Ver-
     haftbare Beauftragte nach Bezahlung des Schadens auf
                                                                            tragsbeendigung im Zustand der Erstellung kostenlos auf.
     sämtliche Mitverursacher Rückgriff nehmen kann.
                                                                       17.2 Auf Verlangen legt der Beauftragte jederzeit über seine
14    Arbeitsunterbruch                                                     Geschäftsführung Rechenschaft ab und gibt alle Unterlagen
14.1 Durch den Auftraggeber angeordnete Arbeitsunterbrüche                  heraus, zu deren Erstellung er sich im Rahmen der
     geben dem Beauftragten keinen Anspruch auf zusätzliche                 vereinbarten Honorierung vertraglich verpflichtet hat.
     Entschädigung bis zur Wiederaufnahme der Arbeiten.
14.2 Bedingt der Unterbruch bei Wiederaufnahme der Arbeiten
     eine Überarbeitung bestehender Grundlagen oder werden
     in anderer Weise Mehraufwendungen notwendig, sind diese
     zusätzlichen Leistungen und deren Vergütung vor deren
     Inangriffnahme zwischen den Parteien schriftlich zu
     vereinbaren.

Copyright 2020 KBOB                KBOB-Dokument Nr. 30              AVB KBOB Planerleistungen (3/4)

Version 2020 (1.0) deutsch
18    Vorzeitige Beendigung des Vertrages                             19     Unterschriften
18.1 Art. 377 OR wird wegbedungen.                                           Die vorstehenden allgemeinen Bedingungen sind integrie-
18.2 Die Parteien können aus wichtigen Gründen jederzeit ent-                render Bestandteil der Vertragsurkunde für Planerleistun-
     schädigungslos vom Vertrag zurücktreten. Als wichtiger                  gen vom       .
     Grund gilt insbesondere das Auswechseln von Schlüssel-
     personen seitens des Beauftragten ohne Zustimmung des                   Ort und Datum:              Ort und Datum:
     Auftraggebers bzw. ohne dass die in Ziffer 7 hiervor vorbe-                   ,                           ,
     haltenen Tatbestände vorliegen.
18.3 Das Vertragsverhältnis kann im Übrigen von jeder Partei                 Der Auftraggeber:           Der Beauftragte:
     jederzeit widerrufen oder gekündigt werden. Die bis zur
     Vertragsauflösung vertragsgemäss erbrachten Leistungen
     werden dem Beauftragten ohne Honorarzuschlag vergütet.
18.4 Erfolgt die Vertragsauflösung zur Unzeit, so ist die zurück-
     tretende Vertragspartei verpflichtet, der anderen den nach-
     gewiesenen Schaden (in keinem Fall jedoch den entgan-
     genen Gewinn) ohne jeden Zuschlag zu ersetzen.
18.5 Es liegt keine Auflösung zur Unzeit vor, wenn der Beauf-
     tragte dem Auftraggeber oder dieser dem Beauftragten
     begründeten Anlass zur Vertragsauflösung gegeben hat.
18.6 Die Vertragsauflösung durch den Auftraggeber gilt ferner
     nicht als unzeitig, wenn:
     – Kreditgenehmigungen und Freigaben durch die Legislati-
       ve, die Exekutive oder eine andere Behörde ausbleiben;
     – Bewilligungen ausbleiben;
     – der Auftraggeber einzelne Phasen nicht auslöst;
     – eine oder mehrere Schlüsselpersonen des Beauftragten,
       deren Mitarbeit für das Projekt wesentlich ist, in ihrer
       Funktion ohne Zustimmung des Auftraggebers oder ohne
       dass die in Ziffer 7 hiervor vorbehaltenen Tatbestände
       vorliegen, ersetzt werden.

Copyright 2020 KBOB               KBOB-Dokument Nr. 30              AVB KBOB Planerleistungen (4/4)

Version 2020 (1.0) deutsch
Hochbauamt
                                                                                          Beilage zum Planervertrag

Dokumentstatus                       Entwurf                                            Datum

Beauftragter
Dienstleistung                       Generalplaner                                      BKP                           590.0
Anlage
Objekt
Projekt                                                                                 HBA Proj. Nr.

 B1 Projektbeteiligte
Auftraggeber:
Projektleiter                                                                     Tel. (Direktwahl)
Fachprojektleiter                                                                 Tel. (Direktwahl)
Planungsteam:
                                     Firma                Vertragsverhältnis   Honorar zu Lasten      Bemerkung
Nr. Dienstleistung / BKP             Strasse Hausnummer   Auftrag- Planer-     Auftrag- Planer
                           GP/GL1)   Ort                  geber     Nr.        geber % %

01 Generalplaner               GP
   590.0

02 Architekt                   GL
   591.0

03 Bauleitung
   591.1

04 Bauingenieur
   592

05 Elektroingenieur
   593

06 HLKK-Ingenieur
   594

07 Heizungsingenieur
   594.1

08 LKK-Ingenieur
   594.2

09 Sanitäringenieur
   595

10 Landschaftsarchitekt
   596

11 Geometer
   597

12 Geologe, Geotechniker
   597.1

13 Innenarchitekt
   597.2

14 Bauphysiker
   597.3

15 Akustiker
   597.4

16 Fachkoordinator
   597.5

17 Gebäudeautomationsingenieur

Version 01.01.2021
Beilage B1 PB                                                                                               Seite 1 von 17
Hochbauamt
                                                                                            Beilage zum Planervertrag

Dokumentstatus                         Entwurf                                            Datum

Beauftragter
Dienstleistung                         Generalplaner                                      BKP                           590.0
Anlage
Objekt
Projekt                                                                                   HBA Proj. Nr.

 B1 Projektbeteiligte
Auftraggeber:
Projektleiter                                                                       Tel. (Direktwahl)
Fachprojektleiter                                                                   Tel. (Direktwahl)
Planungsteam:
                                       Firma                Vertragsverhältnis   Honorar zu Lasten      Bemerkung
Nr. Dienstleistung / BKP               Strasse Hausnummer   Auftrag- Planer-     Auftrag- Planer
                             GP/GL1)   Ort                  geber     Nr.        geber % %

18 Fassadeningenieur
   597.7

19 Gastroplaner
   597.8

20 Lichtplaner
   597.9

21 Bauherrenberater
   598

22 FM-Berater
   598.1

23 Bauökonom
   598.2

24 Prüfingenieur
   598.3

25 Umweltingenieur
   598.4

26 Brandschutzingenieur
   598.5

27 Verkaufsaufwendungen
   598.6

28 Signaletiker
   598.7

29 Spezialist Kunst am Bau
   598.8

30 Medizinalingenieur
   598.9

31

32

33

Version 01.01.2021
Beilage B1 PB                                                                                                 Seite 2 von 17
Hochbauamt
                                                                                                               Beilage zum Planervertrag

Dokumentstatus                                            Entwurf                                            Datum

Beauftragter
Dienstleistung                                            Generalplaner                                      BKP                           590.0
Anlage
Objekt
Projekt                                                                                                      HBA Proj. Nr.

 B1 Projektbeteiligte
Auftraggeber:
Projektleiter                                                                                          Tel. (Direktwahl)
Fachprojektleiter                                                                                      Tel. (Direktwahl)
Planungsteam:
                                                          Firma                Vertragsverhältnis   Honorar zu Lasten      Bemerkung
Nr. Dienstleistung / BKP                                  Strasse Hausnummer   Auftrag- Planer-     Auftrag- Planer
                                             GP/GL1)      Ort                  geber     Nr.        geber % %

34

35

36

37

1)
     GP = Funktion als Generalplaner / GL = Funktion als Gesamtleiter

Version 01.01.2021
Beilage B1 PB                                                                                                                    Seite 3 von 17
Hochbauamt
                                                                                                      Beilage zum Planervertrag

Dokumentstatus                Entwurf                                                                  Datum

Beauftragter
Dienstleistung                Generalplaner                                                            BKP                            590.0
Anlage
Objekt
Projekt                                                                                               HBA Proj. Nr.

                     Ergänzungen und Präzisierungen zu den Grundleistungen gemäss Ordnungen
 B2                  SIA 102, 103, 108 und 105 (2014)

Vorbemerkung: Die nachfolgend aufgeführten Ergänzungen und Präzisierungen zu den Grundleistungen gemäss Ordnungen SIA bilden die
meisten der bisher im Hochbauamt vorkommenden Anforderungen/Standards im Sinne einer voreingestellten Checkliste ab. Anzahl und
Umfang der Präzisierungen kann nach projektspezifischer Erfordernis durch Löschen der Markierung (x) in der betreffenden Spalte
zurückgesetzt oder durch Hinzufügen einer neuen Anforderung, unter Verwendung einer Leerzeile, angepasst werden. Die Präzisierungen
dienen dem Ziel einer klaren Leistungsumschreibung.
Das Schwergewicht der Umsetzung liegt i.d.R. beim Gesamtleiter oder aber bei dem Planer, dessen Fachbereich hierdurch besonders
angesprochen wird; die übrigen Planer wirken unterstützend mit.
3 Projektierung
31 Vorprojekt                                                                                                             SIA                          Standar
Art der Leistung                                                                                                   102 103 105 108
Erhebung von Vergleichswerten von bis zu 5 ähnlichen Bauten/Anlagen                                                 x         x x
Mitwirkung bei der Erarbeitung oder Vervollständigung des Nutzungs- und Sicherheitsplanes (vgl. Art. 4.3.31 LHO     x   x       x
103) bzw. der Nutzungsvereinbarung gemäss Art. 2.2 SIA-Norm 260 (2003)
Soll-Ist-Vergleich der Flächen/Nutzungs-Funktionseinheiten zwischen dem vorgegebenen Raumprogramm und dem             x
aktuellen Projektstand
Brandschutz Qualitätssicherung QSS 1                                                                                  x
Phasengerechte Erstellung von Raumgruppenblättern zur Festlegung der Anforderungen seitens der Nutzer und des         x   x       x
Auftraggebers, als Arbeitsgrundlage für Planer sowie als Basis für die Kostenschätzung
Kostenschätzung (BKP und eBKP-H) gegliedert nach Kostenstellen, d.h. Projektteile nach Gebäuden/ Objektarten          x   x   x   x
nach OAG/ Art der Massnahme gemäss WL HBA Baukostenmanagement sowie Aufschlüsselung nach
gebundenen/neuen Ausgaben als auch werterhaltenden/wertvermehrenden Ausgaben gemäss WL HBA Neue und
gebundene Ausgaben
Bereitstellung der Inhalte (Texte, Zahlen und Kennwerte, Pläne, Fotos) für die Projektdokumentation mit               x   x   x   x
Kostenschätzung gemäss WL HBA Dokumentationen, in mit der Projektleitung zu vereinbarenden Datenformaten

Planung und quartalsweiser Fortschreibung der Jahresleistungen als Grundlage für die Kosten- und Finanzplanung        x   x   x   x
des Auftraggebers. Basis sind aktuelle Terminplanung und Kostenprognose
Umsetzung und Einhaltung sämtlicher unter Ziff. 2.5 Vertragsurkunde aufgeführten Vorgaben und Dokumente               x   x   x   x

Leistungen zur Erreichung des Minergie-(P/A/Eco)-Standards gemäss den Nachweisinstrumenten sowie Mitwirkung           x   x       x
bei der Erfassung der Kennzahlen für das HBA-Umweltmanagement-System
Begleiten der behördlichen Vorentscheidverfahren                                                                      x   x   x   x

32 Bauprojekt                                                                                                             SIA                          Standar
Art der Leistung                                                                                                   102 103 105 108
Mitwirkung bei der Aktualisierung des Nutzungs- und Sicherheitsplanes (vgl. Art. 4.3.32 LHO 103) bzw. der           x   x       x
Nutzungsvereinbarung gemäss Art. 2.2 SIA-Norm 260, 2003
Material-/Konstruktions-/Anlagenbeschrieb der wesentlichen Bau-/Systemteile für die Festlegung der Anforderungen      x   x   x   x
seitens der Nutzer und des Auftraggebers, als Basis für den KV
Erstellung von Raumgruppenblättern/Raumblättern zur Festlegung der Anforderungen seitens der Nutzer und des           x   x       x
Auftraggebers, als Arbeitsgrundlage aller Planer und als Basis für den KV
Soll-Ist-Vergleich der Flächen/Nutzungs-Funktionseinheiten zwischen dem vorgegebenen Raumprogramm und dem             x
aktuellen Projektstand
Brandschutz Qualitätssicherung QSS 1                                                                                  x
Kostenvoranschlag (BKP und eBKP-H) gegliedert nach Kostenstellen, d.h. Projektteile nach Gebäuden/ Objektarten        x   x   x   x
nach OAG/ Art der Massnahme gemäss WL HBA Baukostenmanagement sowie Aufschlüsselung nach
gebundenen/neuen Ausgaben als auch werterhaltenden/wertvermehrenden Ausgaben gemäss WL HBA Neue und
gebundene Ausgaben
Planung und quartalsweiser Fortschreibung der Jahresleistungen als Grundlage für die Kosten- und Finanzplanung        x   x   x   x
des Auftraggebers. Basis sind aktuelle Terminplanung und Kostenprognose
Bereitstellung der Inhalte (Texte, Zahlen und Kennwerte, Pläne, Fotos) für die Projektdokumentation mit               x   x   x   x
Kostenvoranschlag gemäss WL HBA Dokumentationen, in mit der Projektleitung zu vereinbarenden Datenformaten

Version 01.01.2021
Beilage B2 PRÄ                                                                                                                        Seite 4 von 17
Hochbauamt
                                                                                                        Beilage zum Planervertrag

Dokumentstatus                 Entwurf                                                                   Datum

Beauftragter
Dienstleistung                 Generalplaner                                                             BKP                            590.0
Anlage
Objekt
Projekt                                                                                                 HBA Proj. Nr.

                     Ergänzungen und Präzisierungen zu den Grundleistungen gemäss Ordnungen
 B2                  SIA 102, 103, 108 und 105 (2014)
Bei Verwendung von neuartigen, unerprobten Materialien, Bauteilen, Konstruktionen und Technologien, die speziellen      x   x   x   x
Unterhalt, periodische Kontrollen oder sonstwie erhöhten Betriebsaufwand generieren, sind die mutmasslich hierfür
anfallenden jährlichen Betriebs- und Unterhaltskosten zu erheben, gegliedert nach BKP, als Input in die
Projektdokumentationsbroschüre mit KV
Erhebung der mutmasslich zu erwartenden jährlichen Unterhalts-, Energie- und Verbrauchskosten aller technischen                 x   x
Anlagen (gegliedert nach BKP, als Input in die Projektdokumentationsbroschüre mit KV)
Umsetzung und Einhaltung sämtlicher unter Ziff. 2.5 Vertragsurkunde aufgeführten Vorgaben und Dokumente                 x   x   x   x

Erstellen des Antrages für das Zertifikat des Minergie-(P/A/Eco)-Standards sowie Mitwirkung bei der Erfassung der       x   x       x
Kennzahlen für das HBA-Umweltmanagement-System
Mitwirken bei der Planung von Integralen Tests, gemäss Merkblatt SIA 2046 und Leitfaden zu IBS und                      x           x
Objektübergabe (Kanton Zürich)

33 Baubewilligungsverfahren                                                                                                SIA                           Standar
Art der Leistung                                                                                                     102 103 105 108
Leistungen im Zusammenhang mit der Ausübung der privaten Kontrolle im Sinne der Besonderen «Bauverordnung I»
Kanton Zürich; Nachweis erstellen und Unterschrift «Projektkontrolle»:
- im Fachbereich «Schutz vor Lärm»
- im Fachbereich «Wärmedämmung»
- im Fachbereich «Heizungsanlagen»                                                                                                  x
- im Fachbereich «Klima- und Belüftungsanlagen»                                                                                     x
- im Fachbereich «Beleuchtungsanlagen»                                                                                              x
Vorbereiten und Einholen aller erforderlichen anlagespezifischen Nachweise und Bewilligungen                            x   x       x
Erstellen des Antrages für das Zertifikat des Minergie-(P/A/Eco)-Standards                                              x   x       x
Brandschutz Qualitätssicherung QSS 1                                                                                    x
Analysen, Zusammenstellungen und Anpassungen der Auflagen aus dem Bewilligungsverfahren                                     x

4 Ausschreibung
41 Ausschreibung, Offertvergleich und Vergabe                                                                               SIA                          Standar
Art der Leistung                                                                                                     102 103 105 108
Detaillierter Material-/Konstruktions-/Anlagenbeschrieb der wesentlichen Bau-/Systemteile zwecks Erstellung der       x   x     x x
Ausschreibungsunterlagen
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen gemäss WL HBA Bauprojektadministration                                          x   x   x   x
Submissionswesen: Gemäss Handbuch für Vergabestellen (Kanton Zürich)                                                    x   x   x   x
Aufbau der Kreditbewirtschaftung gemäss WL HBA Kreditbewirtschaftung, laufende Revision der                             x   x   x   x
Kreditbewirtschaftungsgrundlagen
Planung und quartalsweiser Fortschreibung der Jahresleistungen als Grundlage für die Kosten- und Finanzplanung          x   x   x   x
des Auftraggebers. Basis sind aktuelle Terminplanung und Kostenprognose
Administration: Abwicklung gemäss WL HBA Bauprojektadministration                                                       x   x   x   x
Ökologische Leistungsbeschreibung mittels dem Instrument eco-devis (NPK-Programme des CRB)                              x   x   x   x
Umsetzung und Einhaltung sämtlicher unter Ziff. 2.5 Vertragsurkunde aufgeführten Vorgaben und Dokumente                 x   x   x   x

Erstellen von detaillierten Leistungsverzeichnissen mit detaillierten Vorausmassen aller Gewerke                        x   x   x   x
Erstellen von funktionalen Ausschreibungsunterlagen                                                                     x   x   x   x
Erstellen von Materialspezifikationen und Qualitätsvorgaben für die ausgeschriebenen Anlageteile                                x   x
Aufwendungen in Zusammenhang mit Bauen unter Betrieb, z.B. das Verfeinern des Terminplans                               x   x   x   x
Brandschutz Qualitätssicherung QSS 1                                                                                    x
Zusammenstellen und versenden der Unterlagen sowie Einholen von Garantien und finanziellen Sicherheiten bei                     x
Unternehmern und Lieferanten

Version 01.01.2021
Beilage B2 PRÄ                                                                                                                          Seite 5 von 17
Hochbauamt
                                                                                                       Beilage zum Planervertrag

Dokumentstatus                Entwurf                                                                   Datum

Beauftragter
Dienstleistung                Generalplaner                                                             BKP                             590.0
Anlage
Objekt
Projekt                                                                                                 HBA Proj. Nr.

                     Ergänzungen und Präzisierungen zu den Grundleistungen gemäss Ordnungen
 B2                  SIA 102, 103, 108 und 105 (2014)
5 Realisierung
51- 53 Ausführungsplanung, Ausführung, Inbetriebnahme und Abschluss                                                          SIA                         Standar
Art der Leistung                                                                                                      102 103 105 108
Termine: Gesamtterminplan, gegliedert nach Vergabeeinheiten                                                            x   x     x x
Kosten: Laufende Nachführung der Kostenkontrolle gemäss WL HBA Kreditbewirtschaftung und Kostensteuerung               x   x     x x
gemäss WL HBA Baukostenmanagement
Administration: Gemäss WL HBA Bauprojektadministration                                                                  x   x   x   x
Kosten: Erstellung und Einreichung einer prüffähigen prov. Bauabrechnung (zwei Monate vor Einreichung der               x   x   x   x
definitiven Honorarschlussrechnung) zur Prüfung und zum Abgleich. Gegliedert: a) nach Vergabeeinheiten und b) im
Vergleich zum KV, gemäss WL HBA Kreditbewirtschaftung und WL HBA Baukostenmanagement sowie
Aufschlüsselung nach gebundenen/neuen Ausgaben als auch werterhaltenden/wertvermehrenden Ausgaben gemäss
WL HBA Neue und gebundene Ausgaben
Planung und quartalsweiser Fortschreibung der Jahresleistungen als Grundlage für die Kosten- und Finanzplanung          x   x   x   x
des Auftraggebers. Basis sind aktuelle Terminplanung und Kostenprognose
Umsetzung und Einhaltung sämtlicher unter Ziff. 2.5 Vertragsurkunde aufgeführten Vorgaben und Dokumente                 x   x   x   x

Regiearbeiten: strikte Durchsetzung der (täglichen!) Rapportpflicht des Unternehmers durch die Bauleitung gemäss        x   x   x   x
Art. 47 SIA-Norm 118 sowie die Einhaltung der Ergänzungen HBA zu 118 Ziff. 22 zum Art. 48
Regiearbeiten: strikte Durchsetzung monatlicher Rechnungsstellung von Regierechnungen durch Unternehmer                 x   x   x   x
gemäss Art. 55 SIA-Norm 118
Bereitstellung der Inhalte für die Objektdokumentation (Texte, Zahlen und Kennwerte, Pläne, Fotos) gemäss WL HBA        x   x   x   x
Dokumentationen, in mit der Projektleitung zu vereinbarenden Datenformaten.
Leistungen im Zusammenhang mit der Ausübung der privaten Kontrolle im Sinne der Besonderen «Bauverordnung I»
Kanton Zürich; Nachweis erstellen und Unterschrift «Projektkontrolle»:
- im Fachbereich «Schutz vor Lärm»
- im Fachbereich «Wärmedämmung»
- im Fachbereich «Heizungsanlagen»                                                                                                  x
- im Fachbereich «Klima- und Belüftungsanlagen»                                                                                     x
- im Fachbereich «Beleuchtungsanlagen»                                                                                              x
Brandschutz Qualitätssicherung QSS 1                                                                                    x
Kontrolle der Qualität der vom Unternehmer gelieferten Anlageteile, periodische Info an Auftraggeber                    x   x   x   x
Erstellung und Abgabe von aktualisierten Ausführungsplänen (Architektur: Grundrisse und Schnitte) einen Monat vor       x   x   x   x
Inbetriebnahme für die Weitergabe an den Flächenmanager
Erstellung und Abgabe: Revisionspläne (gemäss CAD-Richtlinie), Baueingabe revidiert und Baubewilligungsakten an         x   x       x
den Auftraggeber max. 2 Monate nach Inbetriebnahme bei Baukosten unter Fr. 50'000 resp. 5 Monate ab Fr. 50'000

Erstellen des Antrages für das Zertifikat des Minergie-(P/A/Eco)-Standards bzw. der Baubestätigung sowie Mitwirkung     x   x       x
bei der Erfassung der Kennzahlen für das HBA-Umweltmanagement-System
Aufwendungen in Zusammenhang mit Bauen unter Betrieb, z.B. das verfeinern des Terminplans                               x   x   x   x
Mitwirken bei der Durchführung von Integralen Tests, gemäss Merkblatt SIA 2046 und Leitfaden zu IBS und                 x       x   x
Objektübergabe (Kanton Zürich)
Prüfen und Beurteilen von Nachträgen im üblichen Rahmen                                                                     x
Erbringen von Leistungen innerhalb der 2-jährigen Rügefrist und der Behebung der dort festgestellten Mängel                 x

Fachtechnische Unterstützung der Bauleitung sowie regelmässige Teilnahme an Bau- und Koordinationssitzungen                         x

Erstellen eines generellen Pflegekonzeptes, insbesondere mit Hinweisen zur beabsichtigten Entwicklung der                           x
Vegetation

(WL = Wegleitung des Auftraggebers)

Version 01.01.2021
Beilage B2 PRÄ                                                                                                                          Seite 6 von 17
Sie können auch lesen