VHV Tarifprogramm VOKIS Version 84.0 Neuerungen im Überblick

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VHV Tarifprogramm VOKIS Version 84.0 Neuerungen im Überblick
VHV Tarifprogramm VOKIS
Version 84.0
Neuerungen im Überblick

1. Kfz-Privat-Tarif – Neu ab 01.04.2020

2. Mehr Leistungen für Krafträder, Trikes und Quads

3. Vom Halter zum VN – ganz einfach

4. SFR – Übertragung mit dem Antrag über VOKIS

5. Kfz-Gewerbe – Neuer Tarif ab 01.04.2020

6. Die neue Privat-Haftpflichtversicherung

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Für das Neu- und Ersatzgeschäft gilt ein neuer Tarif.

Kfz-Tarif gültig ab 01.04.2020

Kfz-Privat-Tarif
Der neue Tarif bietet Ihnen weiterhin ein attraktives Beitragsniveau.
Rechtzeitig zum Auftakt der Motorrad-Saison wurden die Beiträge für Krafträder,
Leichtkrafträder/-roller, Trikes und Quads in der Kaskoversicherung
abgesenkt.
Wohnmobile werden jetzt entsprechend der Halter-Postleitzahl in der Kfz-
Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung in Regionalklassen eingestuft und tarifiert.

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Attraktiverer Tarif und mehr Leistungen für Krafträder,
Leichtkrafträder/-roller, Trikes und Quads
Beitrag und Leistungen

Tarif
In der Kaskoversicherung wurde das Beitragsniveau gesenkt.

Leistungen
Bislang nur für Pkw versicherte Leistungen, wie z.B.
• NEU Mitversicherung von Eigenschäden,
• NEU Neu-/Kaufpreisentschädigung bis 14 Monate nach Erstzulassung / Erwerb und
• NEU Übernahme der Entsorgungs- und Zulassungskosten im Falle eines Totalschadens
gelten nun auch für Krafträder, Leichtkrafträder/-roller, Trikes und Quads.

Über unsere Leistungs-Update-Garantie profitieren auch Bestandskunden von den
Leistungsverbesserungen.

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Flexibler Versicherungsschutz durch weitere
Zusatzleistungen für Krafträder, Leichtkrafträder/-roller,
Trikes und Quads
Zusatzleistungen
NEU Fahrerschutz und Auslandschutz
Die Zusatzleistungen Fahrerschutz und Auslandschutz sind ab 01.04.2020 auch für Krafträder,
Leichtkrafträder/-roller, Trikes und Quads abschließbar.

NEU Schutzbrief
Für Leichtkrafträder/-roller kann nun auch der Schutzbrief vereinbart werden.

NEU EXKLUSIV-Baustein inkl. Bekleidungsschutz
Der bislang nur für Pkw gültige EXKLUSIV-Baustein kann jetzt auch Krafträder, Leichtkrafträder/-roller,
Trikes und Quads abgeschlossen werden. Speziell für diese Wagnisse ist bei Vereinbarung des
EXKLUSIV-Bausteins auch der Bekleidungsschutz bis 2.000 EUR enthalten.

WICHTIG: Für bestehende Verträge mit einem Vertragsbeginn vor dem 01.04.2020 können die
Zusatzleistungen nur vereinbart werden, wenn eine Umstellung auf den neuen Tarif erfolgt.

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Antragstellung nun auch möglich, wenn bisheriger Halter
VN wird
Situationsauswahl

Bislang war es in VOKIS nicht möglich die Situation, dass ein bisher abweichender Halter nun auch
Versicherungsnehmer des Fahrzeugs wird, zu erfassen. Dies ist mit Einführung des neuen Tarifes endlich
möglich. Hierzu wurde die Maske „Situationsabfrage“ um eine Frage erweitert.

Wird die neue Frage mit JA beantwortet, ist in den möglichen Situationen (Fahrzeugwechsel, Zweitwagen
und Erstvertrag) auch der 01.01. als Vertragsbeginn möglich (nicht rückwirkend!) und es wird immer eine
eVB an die Zulassungsbehörde übermittelt.

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Einfachere Einreichung des Formulars zur
SFR-Übertragung von einer anderen Person/Firma
SFR-Übertragung (ehemals „TB28“)

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Für das Neu- und Ersatzgeschäft ab 01.04.2020 gilt ein
neuer Tarif
Flotte-GARANT 1+ für Pkw und gewerbliche Wagnisse

Kfz-Gewerbe-Tarif
Unser Flotte-GARANT 1+ wurde für Pkw und übrige gewerbliche Wagnisse neu
kalkuliert.

• NEU Die Pkw-Tarife für Firmen (jur. Person) und Selbstständige/Freiberufler
  werden zum 01.04.2020 günstiger.

• NEU Noch mehr abgesenkt werden die Tarife im Werk- und Güterverkehr.
  So können sich Fuhrparkbetreiber mit Lieferwagen (bis 3,5 t), Lkw, Zug-
  maschinen und Anhängern über besonders attraktive Beiträge im Flotte-
  GARANT 1+ freuen.

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Lieferwagen im Werk- und Privatverkehr – WKZ 251
Neue Tarifmerkmale

Betriebsausgabe
Kleintransporter und sog. Pick-up werden auch bei Privatkunden immer beliebter – diesen Trend greifen wir
auf:
•   Die WKZ 251 berücksichtigt ab 01.04.2020 den gewerblichen Werkverkehr und den Privatverkehr.
    Trennendes Merkmal ist, wie bei Pkw, die Betriebsausgabe in Verbindung mit der VN-Art.
•   NEU Die Jahresfahrleistung wird Tarifmerkmal in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung.

Risikoabfrage
Um Ihnen die Unterscheidung zwischen gewerblichen Güterverkehr und Werkverkehr zu erleichtern, haben
wir gleich in der Tarifierung eine Hilfe hinterlegt.

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Bestattungsfahrzeuge – WKZ 709
Neue Tarifmerkmale

Fahrzeugart
Bestattungsfahrzeuge basieren technisch auf der Fahrzeugart Pkw-Kombi oder Kleintransporter und haben
je nach Typ der Fahrzeugklasse einen unterschiedlichen Schadenbedarf.
•   Zur Differenzierung von Pkw- und Transporter-Risiken wird zusätzlich nach der Anzahl der Sargplätze
    gefragt, die auch Tarifmerkmal werden.

•   Eine konkrete Angabe des Zeitwertes wird zukünftig ab einem Wert von 100.000 EUR erforderlich.

•   NEU Die Jahresfahrleistung wird auch bei Bestattungsfahrzeugen Tarifmerkmal.

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Landwirtschaftliche Zugmaschinen – WKZ 451/452
VK-Angleichung und Eingruppierung Fahrzeuggruppe

VK-Angleichung
NEU Für landwirtschaftliche Zugmaschinen ist ab 01.04.2020 die Angleichung des Vollkasko-Schaden-
freiheitsrabattes an den Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflichtversicherung möglich (AKB I.2.5).

In VOKIS wird die VK gleich aus KH vorbelegt, z.B.:

Fahrzeuggruppe
NEU Durch die Aufnahme der WKZ in die untere Fahrzeuggruppe (AKB I.6.2.1) kann der Schadenverlauf
auf andere SFR-berechtigte Fahrzeuge, bspw. Pkw, übertragen oder von diesen übernommen werden.

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Die neue Privat-Haftpflichtversicherung 12/2019
Die neue Tarifstruktur

 Wie bereits zum letzten VOKIS-Release mitgeteilt, enthält die neue PHV 12/2019 eine differenzierte
 Tarifierung u. a. nach Anzahl der Vorschäden der letzten fünf Jahre.

 Diese Vorschadenregelung gilt für Neu-/Ersatzverträge und für Bestandsverträge, die auf den Tarif
 12/2019 umgestellt wurden.

 Der Beitrag zu diesen Verträgen berücksichtigt die Anzahl der Schäden in den letzten fünf Jahren:
 1. Stufe: 15% Nachlass bei Schadenfreiheit,
 2. Stufe: weder Nachlass noch Zuschlag bei einem Schaden,
 3. Stufe: 30% Zuschlag bei zwei oder mehr Schäden.

 Sobald der VHV ein Schadenfall gemeldet wird und wir zu diesem eine Entschädigungsleistung
 erbringen, wird der Vertrag zum Zeitpunkt der Entschädigungsleistung auf die nächsthöhere Stufe
 umgestellt.

 Wird zu dem Vertrag über einen Zeitraum von fünf Jahren kein ersatzpflichtiger Schaden angezeigt,
 erfolgt zur darauffolgenden Hauptfälligkeit die Vertragsumstellung auf die 1. Stufe.

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