VHV Tarifprogramm VOKIS Version 84.0 Neuerungen im Überblick
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
VHV Tarifprogramm VOKIS Version 84.0 Neuerungen im Überblick 1. Kfz-Privat-Tarif – Neu ab 01.04.2020 2. Mehr Leistungen für Krafträder, Trikes und Quads 3. Vom Halter zum VN – ganz einfach 4. SFR – Übertragung mit dem Antrag über VOKIS 5. Kfz-Gewerbe – Neuer Tarif ab 01.04.2020 6. Die neue Privat-Haftpflichtversicherung Beenden Neuerungen Vokis 84.0
Für das Neu- und Ersatzgeschäft gilt ein neuer Tarif. Kfz-Tarif gültig ab 01.04.2020 Kfz-Privat-Tarif Der neue Tarif bietet Ihnen weiterhin ein attraktives Beitragsniveau. Rechtzeitig zum Auftakt der Motorrad-Saison wurden die Beiträge für Krafträder, Leichtkrafträder/-roller, Trikes und Quads in der Kaskoversicherung abgesenkt. Wohnmobile werden jetzt entsprechend der Halter-Postleitzahl in der Kfz- Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung in Regionalklassen eingestuft und tarifiert. zurück Neuerungen Vokis 84.0
Attraktiverer Tarif und mehr Leistungen für Krafträder, Leichtkrafträder/-roller, Trikes und Quads Beitrag und Leistungen Tarif In der Kaskoversicherung wurde das Beitragsniveau gesenkt. Leistungen Bislang nur für Pkw versicherte Leistungen, wie z.B. • NEU Mitversicherung von Eigenschäden, • NEU Neu-/Kaufpreisentschädigung bis 14 Monate nach Erstzulassung / Erwerb und • NEU Übernahme der Entsorgungs- und Zulassungskosten im Falle eines Totalschadens gelten nun auch für Krafträder, Leichtkrafträder/-roller, Trikes und Quads. Über unsere Leistungs-Update-Garantie profitieren auch Bestandskunden von den Leistungsverbesserungen. nächste Seite Neuerungen Vokis 84.0
Flexibler Versicherungsschutz durch weitere Zusatzleistungen für Krafträder, Leichtkrafträder/-roller, Trikes und Quads Zusatzleistungen NEU Fahrerschutz und Auslandschutz Die Zusatzleistungen Fahrerschutz und Auslandschutz sind ab 01.04.2020 auch für Krafträder, Leichtkrafträder/-roller, Trikes und Quads abschließbar. NEU Schutzbrief Für Leichtkrafträder/-roller kann nun auch der Schutzbrief vereinbart werden. NEU EXKLUSIV-Baustein inkl. Bekleidungsschutz Der bislang nur für Pkw gültige EXKLUSIV-Baustein kann jetzt auch Krafträder, Leichtkrafträder/-roller, Trikes und Quads abgeschlossen werden. Speziell für diese Wagnisse ist bei Vereinbarung des EXKLUSIV-Bausteins auch der Bekleidungsschutz bis 2.000 EUR enthalten. WICHTIG: Für bestehende Verträge mit einem Vertragsbeginn vor dem 01.04.2020 können die Zusatzleistungen nur vereinbart werden, wenn eine Umstellung auf den neuen Tarif erfolgt. zurück Neuerungen Vokis 84.0
Antragstellung nun auch möglich, wenn bisheriger Halter VN wird Situationsauswahl Bislang war es in VOKIS nicht möglich die Situation, dass ein bisher abweichender Halter nun auch Versicherungsnehmer des Fahrzeugs wird, zu erfassen. Dies ist mit Einführung des neuen Tarifes endlich möglich. Hierzu wurde die Maske „Situationsabfrage“ um eine Frage erweitert. Wird die neue Frage mit JA beantwortet, ist in den möglichen Situationen (Fahrzeugwechsel, Zweitwagen und Erstvertrag) auch der 01.01. als Vertragsbeginn möglich (nicht rückwirkend!) und es wird immer eine eVB an die Zulassungsbehörde übermittelt. zurück Neuerungen Vokis 84.0
Einfachere Einreichung des Formulars zur SFR-Übertragung von einer anderen Person/Firma SFR-Übertragung (ehemals „TB28“) zurück Neuerungen Vokis 84.0
Für das Neu- und Ersatzgeschäft ab 01.04.2020 gilt ein neuer Tarif Flotte-GARANT 1+ für Pkw und gewerbliche Wagnisse Kfz-Gewerbe-Tarif Unser Flotte-GARANT 1+ wurde für Pkw und übrige gewerbliche Wagnisse neu kalkuliert. • NEU Die Pkw-Tarife für Firmen (jur. Person) und Selbstständige/Freiberufler werden zum 01.04.2020 günstiger. • NEU Noch mehr abgesenkt werden die Tarife im Werk- und Güterverkehr. So können sich Fuhrparkbetreiber mit Lieferwagen (bis 3,5 t), Lkw, Zug- maschinen und Anhängern über besonders attraktive Beiträge im Flotte- GARANT 1+ freuen. nächste Seite Neuerungen Vokis 84.0
Lieferwagen im Werk- und Privatverkehr – WKZ 251 Neue Tarifmerkmale Betriebsausgabe Kleintransporter und sog. Pick-up werden auch bei Privatkunden immer beliebter – diesen Trend greifen wir auf: • Die WKZ 251 berücksichtigt ab 01.04.2020 den gewerblichen Werkverkehr und den Privatverkehr. Trennendes Merkmal ist, wie bei Pkw, die Betriebsausgabe in Verbindung mit der VN-Art. • NEU Die Jahresfahrleistung wird Tarifmerkmal in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Risikoabfrage Um Ihnen die Unterscheidung zwischen gewerblichen Güterverkehr und Werkverkehr zu erleichtern, haben wir gleich in der Tarifierung eine Hilfe hinterlegt. nächste Seite Neuerungen Vokis 84.0
Bestattungsfahrzeuge – WKZ 709 Neue Tarifmerkmale Fahrzeugart Bestattungsfahrzeuge basieren technisch auf der Fahrzeugart Pkw-Kombi oder Kleintransporter und haben je nach Typ der Fahrzeugklasse einen unterschiedlichen Schadenbedarf. • Zur Differenzierung von Pkw- und Transporter-Risiken wird zusätzlich nach der Anzahl der Sargplätze gefragt, die auch Tarifmerkmal werden. • Eine konkrete Angabe des Zeitwertes wird zukünftig ab einem Wert von 100.000 EUR erforderlich. • NEU Die Jahresfahrleistung wird auch bei Bestattungsfahrzeugen Tarifmerkmal. nächste Seite Neuerungen Vokis 84.0
Landwirtschaftliche Zugmaschinen – WKZ 451/452 VK-Angleichung und Eingruppierung Fahrzeuggruppe VK-Angleichung NEU Für landwirtschaftliche Zugmaschinen ist ab 01.04.2020 die Angleichung des Vollkasko-Schaden- freiheitsrabattes an den Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflichtversicherung möglich (AKB I.2.5). In VOKIS wird die VK gleich aus KH vorbelegt, z.B.: Fahrzeuggruppe NEU Durch die Aufnahme der WKZ in die untere Fahrzeuggruppe (AKB I.6.2.1) kann der Schadenverlauf auf andere SFR-berechtigte Fahrzeuge, bspw. Pkw, übertragen oder von diesen übernommen werden. zurück Neuerungen Vokis 84.0
Die neue Privat-Haftpflichtversicherung 12/2019 Die neue Tarifstruktur Wie bereits zum letzten VOKIS-Release mitgeteilt, enthält die neue PHV 12/2019 eine differenzierte Tarifierung u. a. nach Anzahl der Vorschäden der letzten fünf Jahre. Diese Vorschadenregelung gilt für Neu-/Ersatzverträge und für Bestandsverträge, die auf den Tarif 12/2019 umgestellt wurden. Der Beitrag zu diesen Verträgen berücksichtigt die Anzahl der Schäden in den letzten fünf Jahren: 1. Stufe: 15% Nachlass bei Schadenfreiheit, 2. Stufe: weder Nachlass noch Zuschlag bei einem Schaden, 3. Stufe: 30% Zuschlag bei zwei oder mehr Schäden. Sobald der VHV ein Schadenfall gemeldet wird und wir zu diesem eine Entschädigungsleistung erbringen, wird der Vertrag zum Zeitpunkt der Entschädigungsleistung auf die nächsthöhere Stufe umgestellt. Wird zu dem Vertrag über einen Zeitraum von fünf Jahren kein ersatzpflichtiger Schaden angezeigt, erfolgt zur darauffolgenden Hauptfälligkeit die Vertragsumstellung auf die 1. Stufe. zurück / Neuerungen / Vokis 84.0
Sie können auch lesen