VOLLE FAHRT - BMW Group Plants

 
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VOLLE FAHRT - BMW Group Plants
VOLLE FAHRT
                 Ausgabe 01/2020

    DER BETRIEBSRAT INFORMIERT

KURZARBEIT BEI BMW
UMSETZUNG IM BMW GROUP WERK LEIPZIG

                         Liebe Kolleginnen,                         Weiterhin haben wir uns gemeinsam mit der Unternehmensleitung
                         liebe Kollegen,                            darauf geeinigt, dass wir zur Sicherung der Beschäftigung
                                                                    solidarisch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaub und
                           ich hoffe, dass Sie zusammen mit ihren BZK-Abbau einsetzen: Konkret bedeutet das, dass im Zeitraum
                           Familien gesund und wohlauf durch die der vereinbarten Betriebsruhe (19.03. – 30.04.2020) die KW 17
                           Turbulenzen der letzten Tage             kollektiv mit 5 Urlaubstagen, die KW 18 mit 4 Tagen BZK-Abbau
                           gekommen sind. Infolge der weltweiten für alle Beschäftigten belegt wird.
                           Corona-Pandemie ruht seit dem 20.03.
                                                                    Derzeit sind die Auswirkungen der Pandemie weder für die
bis voraussichtlich 30.04.2020 auch im BMW Group Werk
                                                                    Gesellschaft noch für uns als Unternehmen abschätzbar. Auch
Leipzig die Produktion.
                                                                    deshalb bitte ich darum, dass wir gemeinsam durch diese schwere
Der gesamte Betriebsrat hat in seiner letzten Sitzung am Zeit steuern, mit Bedacht und Verantwortung handeln und
18.03.2020 Robert Döring und mich beauftragt, alle Regelungen Spekulationen keinen Raum geben.
zum Thema Kurzarbeit zu bearbeiten und zu entscheiden. Dazu
                                                                    Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen
gehören auch regelmäßige Abstimmungen mit dem Arbeitsamt
                                                                    rund um das Thema Kurzarbeit, der Betriebsruhe unseres Werks
und dem Gesamtbetriebsrat, die Prüfung der An- und
                                                                    sowie der Erreichbarkeit von uns als Betriebsrat und weiteren
Abwesenheiten während der Betriebsruhe sowie die Betrachtung
                                                                    Sozialeinrichtungen. Über aktuelle Entwicklungen informieren wir
der individuellen Stundenkonten unserer Mitarbeiter. Zusammen
                                                                    jederzeit in der WE@BMWGroup App. Für all die Kolleginnen und
mit dem Unternehmen versuchen wir, einen schwierigen Spagat
                                                                    Kollegen, die sich noch nicht via App mit uns vernetzt haben, wird
zu meistern. Für uns steht dabei stets im Vordergrund,
                                                                    in Kürze eine Website im Internet zur Verfügung stehen – Details
Einkommen zu sichern, unsere Beschäftigung zu stabilisieren
                                                                    hierzu folgen zeitnah. Bis dahin bitten wir Sie, diese Informationen
und alle Arbeitsplätze zu erhalten! Dafür nutzen wir alle uns zur
                                                                    auch an Ihre Kollegen weiterzugeben.
Verfügung stehenden Mittel!
                                                                    Bleiben Sie gesund!
Mit Kurzarbeit schaffen wir es, die Auswirkungen der Krise für alle
Beteiligten so erträglich wie möglich zu gestalten. Das monatliche
Entgelt ist dabei auf 93 % des monatlichen Nettolohns
abgesichert. Dies ermöglicht eine BMW Betriebsvereinbarung,                                                                 Jens Köhler
die vorsieht, das staatlich vorgesehene Kurzarbeitergeld (KuG) für                                             Betriebsratsvorsitzender
alle Beschäftigten auf 93 % aufzustocken.                                                                     BMW Group Werk Leipzig
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Als Kurzarbeit wird eine vorübergehende Reduzierung der arbeitsvertraglich geregelten
                       Arbeitszeit bezeichnet. Kurzarbeit wird immer dann gewährt, wenn ein Betrieb aufgrund von unabwendbaren
                       Ereignissen oder infolge von wirtschaftlichen Entwicklungen die betriebsübliche Wochenarbeitszeit für
                       mindestens 10 % der Beschäftigten reduzieren muss. (Sozialgesetzbuch III, § 95 ff.).
                       Die Höhe des Kurzarbeitergelds (KuG) richtet sich nach dem individuellem Nettoentgeltausfall im betreffenden
                       Monat der Kurzarbeit. Das Gesetz sieht vor, dass Beschäftigte ohne Kind 60 %, Beschäftigte mit Kind 67 % des
                       entgangenen Nettolohns erstattet bekommen. Der Betriebsrat hat mit dem Unternehmen eine
                              Betriebsvereinbarung geschlossen, die das monatliche Nettoentgelt der Beschäftigten im
                              Falle von Kurzarbeit auf 93 % aufstockt. Die Auszahlung erfolgt regulär über die BMW
                              Entgeltabrechnung rückwirkend im Folgemonat. Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie das T-ZUG werden
                              durch das KuG nicht gekürzt. Eine entsprechende Kürzung erfolgt jedoch bei der Erfolgsbeteiligung für das
                              Geschäftsjahr 2020, die 2021 zur Auszahlung kommt, sowie bei Zuschlägen (außer Mehrarbeitszuschläge).

Der persönliche Anspruch auf Kurzarbeitergeld ist auch von individuellen Voraussetzungen abhängig. Grundsätzlich entscheidet
das Unternehmen, wer in Kurzarbeit geschickt wird. Die dazugehörigen Mitarbeiterlisten werden mit dem Betriebsrat abgestimmt.
Die Beantragung der Kurzarbeit übernimmt das Unternehmen – die Beschäftigten selbst müssen dafür nichts tun.
Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:

1. Resturlaubskontingente aus dem Vorjahr müssen komplett abgebaut sein.
2. Im Anspruchszeitraum der Kurzarbeit muss das individuelle BMW Zeitkonto ≤ „0“ sein

     ODER
3. das individuelle BMW Zeitkonto muss den sogenannten KuG-Zielwert erreichen.
   Das bedeutet, dass der Stundenwert den individuell niedrigsten Stand der letzten 12 Monate
   bzw. mindestens „0“ erreicht haben muss. Ist dies nicht der Fall, muss das BMW Zeitkonto solange
   eingebracht werden, bis der Zielwert erreicht wurde.

Beispielrechnung: Herstellung der Kurzarbeitsfähigkeit:
     Tiefster BZK-Stand in den
                                                        BZK-Stand am 19.03.2020                                             Vorgehen*
        letzten 12 Monaten
                                                                                                                    Abbau von 40 Stunden.
               + 10 Stunden                                        + 50 Stunden
                                                                                                                Erst danach Anspruch auf KuG.
                                                                                                            Abbau von 20 Stunden bis zur Nulllinie.
               - 20 Stunden                                        + 20 Stunden
                                                                                                               Erst danach Anspruch auf KuG.
                                                                                                                  Sofortiger Anspruch auf KuG,
               - 30 Stunden                                         -5 Stunden
                                                                                                                        da BZK-Wert < 0
* wird auf ganze Arbeitstage gerechnet und zugunsten der Beschäftigten gerundet.
Beispiel: Abbau von 40 Stunden bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38 Stunden = Abbau von 5 Arbeitstagen á 7,6 Stunden tägliche Arbeitszeit; 2 Stunden
bleiben erhalten.
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In einer Betriebsvereinbarung hat sich der Betriebsrat mit dem Unternehmen darauf geeinigt, dass als weiteres Mittel der
               Beschäftigungssicherung von allen Beschäftigten 5 Tage Urlaub (in KW 17) und 4 Tage BZK (in KW18) einzubringen sind.

 Beispielrechnung: Belegung der Betriebsruhe:
 (5-Tage-Woche mit einer täglichen Arbeitszeit von 7,6h**)
      Tiefster BZK-Stand in den
                                                    BZK-Stand am 19.03.2020                            Beschäftigung
         letzten 12 Monaten
                                                                                          Unternehmen hat für den Mitarbeiter keine
                + 10 Stunden                                    +25,2 Stunden             Beschäftigung vom 20.03. – 30.04.2020
                                                                                                       vorgesehen

                                  Datum                                                            Belegung
                                                                                        Abbau BZK (-15,2h = 2 Arbeitstage)
                         20.03. und 23.03.2020                                  bis zur Herstellung der individuellen KuG-Fähigkeit
                                                                                                   (+10 Stunden)

                          24.03. – 19.04.2020                                               17 Tage Kurzarbeitergeld

                     20.04. – 24.04. 2020 (KW 17)                                                 5 Tage Urlaub

                      27.04 – 30.04.2020 (KW 18)                                               4 Tage BZK-Abbau
** andere Arbeitszeitmodelle werden entsprechend umgerechnet.

  1. Ist ein Beschäftigter vor dem Zeitraum der Kurzarbeit arbeitsunfähig erkrankt, wird das 6-wöchige Krankengeld
     der gesetzlichen Kassen in Höhe des Kurzarbeitergelds gezahlt. Privatversicherte erkundigen sich bitte individuell bei ihrer
     Versicherung.
  2. Erkrankt ein Beschäftigter während der Zeit der Kurzarbeit, muss dies weiterhin der
     BMW AG gemeldet werden. Es besteht Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
  3. Im Falle einer Kur oder Reha zahlt der Rentenversicherungsträger normales Übergangsgeld.
     Es besteht kein Anspruch auf KuG oder entsprechendes Krankengeld.

  1. Beschäftigte, die Kurzarbeitergeld erhalten, dürfen während dieser Zeit nicht für die BMW AG arbeiten. Die
     Anwesenheit im Werk ist nicht zulässig. Dies gilt ebenso für Mobilarbeit, das Versenden von Mails, das Führen von dienstlichen
     Telefonaten und die Durchführung von betrieblichen Fortbildungsmaßnahmen. Allgemeine Qualifizierungen für den
     Arbeitsmarkt (z.B. Meisterfortbildung) sind erlaubt. Auch die Nutzung der WE@BMWGroup App ist weiterhin erlaubt! Wichtig:
     Das Direktionsrecht des Arbeitgebers bleibt während der Kurzarbeit erhalten:
     Jeder Beschäftigte in Kurzarbeit muss erreichbar und am nächsten Tag vor Ort sein können. Auch die Agentur
     für Arbeit kann jederzeit Arbeit zuweisen!
  2. Urlaub, BZK-Abbau, T-ZUG, Vollzeit Select, Sabbaticals sowie auch Bildungs- oder Sonderurlaub, die bereits
     vor der Kurzarbeit geplant und im System hinterlegt wurden, können nicht mehr geändert werden. Entfallen die
     Bildungsmaßnahmen, für die Bildungsurlaub hinterlegt wurde, werden diese Tage durch Kurzarbeit ersetzt.
  3. Die Zeiten der Kurzarbeit werden für die Beschäftigte durch Personal-Services erfasst bzw. vorbelegt.
  4. Die Ausübung einer Nebentätigkeit hat keinen Einfluss auf das Kurzarbeitergeld, insofern sie schon vor der
     Kurzarbeit ausgeübt wurde. Wurde erst während der Kurzarbeit eine Nebentätigkeit begonnen, so wird dieser Verdienst an
     das Kurzarbeitergeld angerechnet.
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1. Leiharbeitnehmer:
   Ob ein Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhält, liegt im Ermessen des jeweiligen Personaldienstleisters. Dieser muss das
   KuG für seine Beschäftigten beantragen. Die betroffenen Leiharbeitnehmer wenden sich bitte direkt an ihren Arbeitgeber.
2. Beschäftigte in Teilzeit:
   Insofern der Kurzarbeitertag ein normal üblicher Arbeitstag ist, wird für diesen Tag auch Kurzarbeitergeld bezahlt.
3. Beschäftigte in Altersteilzeit:
   Diese sind von der Kurzarbeit ausgenommen. Für Beschäftigte in der Arbeitsphase der Altersteilzeit ist jedoch sicherzustellen,
   dass das BMW Zeitkonto beim Eintritt in die Freizeitphase ausgeglichen ist. Ist dies nicht der Fall und kann für die Betroffenen
   während der Kurzarbeit auch keine Beschäftigung sichergestellt werden, wird für die Zeit der Betriebsschließung BZK-Abbau
   hinterlegt. Aktuell führt der Gesamtbetriebsrat Gespräche zum Thema mit dem zentralen Personalwesen, um für alle
   betroffenen Kolleginnen und Kollegen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wir bitten hier um Geduld, entsprechende
   Informationen werden zeitnah kommuniziert.
4. Beschäftigte in Elternzeit:
   Für die Beschäftigten in Elternzeit besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Ausgenommen sind diejenigen, die während
   der Elternzeit einer Teilzeitbeschäftigung (max. 30 Stunden/Woche) nachgehen. Dann besteht im Rahmen dieser
   Beschäftigung auch Anspruch auf KuG.
5. PraDiDoW‘s:
   Kurzarbeit bei Praktikanten, Doktoranden, Diplomanden und Werksstudenten ist gesetzlich nicht möglich. Hier ist individuell
   zu prüfen, inwieweit diese sinnvoll, ggf. in Mobilarbeit, beschäftigt werden können. Ist dies nicht umsetzbar, ist der
   bestehende Arbeitsvertrag dennoch bindend.
6. Gekündigte Arbeitsverhältnisse und Aufhebungsverträge:
   Diese Beschäftigten sind von der Kurzarbeit ausgenommen.

 Der Gesundheitsdienst am Standort ist weiterhin für Notfälle tagsüber erreichbar.
 Bitte informieren Sie den Gesundheitsdienst umgehend, falls ein Verdacht und/oder eine
 Bestätigung der Infizierung mit dem Covid-19-Virus (Corona) vorliegt.
 Der Gesundheitsdienst ist erreichbar unter der Telefonnummer: 0341-445-30631.

Die Verrechnung der Zulagen aus der Leistungsbeurteilung ist sichergestellt. Die Führungskräfte sind
angehalten, die LEBU-Gespräche möglichst zeitnah, ggf. via Skype oder Telefon, durchzuführen. Ist dies
nicht möglich, werden die Gespräche nach Ende der Betriebsschließung priorisiert.

 Der Betriebsrat des Leipziger Werks ist während der Betriebsschließung weiterhin eingeschränkt
 erreichbar. Über aktuelle Entwicklungen berichten wir jederzeit in der WE@BMWGroup App.
               Für weitere Fragen zur Kurzarbeit und der Betriebsschließung am Standort
               haben wir eine Info-Hotline eingerichtet. Diese erreichen Sie bis zum Ende der Betriebsruhe
               jeweils dienstags und donnerstags,
               zwischen 09:00 und 12:00 Uhr unter 0151 607 39001.
 Zusätzliche Informationen erhalten Sie außerdem bei Personal Services (PM-817). Die Kolleginnen und
 Kollegen sind erreichbar unter der Telefonnummer: 0341-445-17000.
              Impressum V.i.S.d.R.: Jens Köhler, Betriebsratsvorsitzender | Redaktion: Jens Köhler, Robert Döring, Mandy Schier | Bilder: Pixabay, IG Metall | Tel.: (0341) 445-39000 |
                        Anschrift: BMW AG - BMW Group Werk Leipzig, L-B Betriebsrat, BMW Allee 1, 04349 Leipzig | Redaktionsschluss dieser Ausgabe: 07.04.2020
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