Informationen zum Gemeinsamen Antrag 2018 - Landratsamt Ostalbkreis Geschäftsbereich Landwirtschaft - Landratsamt ...

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Informationen zum Gemeinsamen Antrag 2018 - Landratsamt Ostalbkreis Geschäftsbereich Landwirtschaft - Landratsamt ...
Informationen zum
Gemeinsamen Antrag 2018
      Landratsamt Ostalbkreis
    Geschäftsbereich Landwirtschaft

                                      Seite 1
Informationen zum Gemeinsamen Antrag 2018 - Landratsamt Ostalbkreis Geschäftsbereich Landwirtschaft - Landratsamt ...
RÜCKBLICK ANTRAGSJAHR 2017 (1)

 Bewilligungen Direktzahlungen Dez. 2017/Jan 2018

 Bewilligung Ausgleichszulage und Landschaftspflegerichtlinie Dez.
  2017/Jan 2018

 Förderprogramm Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl
  28.02.2018 (92 % der Anträge)
  nächste Bewilligung 03/2017

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RÜCKBLICK ANTRAGSJAHR 2017 (2)
 Keine grundlegenden Änderungen im Antragsverfahren

 Antragstellung durch FIONA i.d.R. problemlos

 durch Überlappungsprüfung konnten Übererklärungen größtenteils
  vermieden/bereinigt werden

 umfangreiche Vor-Ort-Kontrollen durch Satellitenfernerkundung im
  Ostalbkreis  Verzögerung der Bearbeitung

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GEMEINSAMER ANTRAG 2018 -
           NEUERUNGEN
 Direktzahlungen
 Greening
 Junglandwirteprämie
 Ackerfutter (Entstehung
  Dauergrünland)
 Aktiver Betriebsinhaber
 Sonstiges

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GEMEINSAMER ANTRAG 2018 -
           NEUERUNGEN
 Direktzahlungen
 Greening
 Junglandwirteprämie
 Ackerfutter (Entstehung
  Dauergrünland)
 Aktiver Betriebsinhaber
 Sonstiges

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DIREKTZAHLUNGEN
BASISPRÄMIE

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ZUSAMMENSETZUNG DER HEKTARPRÄMIEN BW 2018
    ∑ 352 €/ha

                                     ∑ 258 €/ha

                    87 € je Hektar

                   171 € je Hektar

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GEMEINSAMER ANTRAG 2018 -
           NEUERUNGEN
 Direktzahlungen
 Greening
 Junglandwirteprämie
 Ackerfutter (Entstehung
  Dauergrünland)
 Aktiver Betriebsinhaber
 Sonstiges

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Greeningprämie

Zahlung für dem Klima- und
Umweltschutz förderliche
Landbewirtschaftungsmethoden

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ANFORDERUNGEN
Greening         1.) Anbaudiversifizierung
                 2.) Erhaltung des bestehenden Dauergrünlandes
                 3.) Ausweisung einer Flächennutzung im Umweltinteresse
                     (Ökologische Vorrangflächen)

  •   Ökobetriebe (nach VO (EG) 834/2007) haben automatisch Anspruch auf die
      Greeningprämie, können aber freiwillig am Greening teilnehmen.

  •   Kleinerzeuger sind von Greening befreit

  •   ca. 87 €/ha

  •   Bei Beantragung der Basisprämie kann nicht auf die Greeningprämie
      verzichtet werden

                                                                               Seite 12
1.) Anbaudiversifizierung (l)

• Ackerland (AL) zwischen 10 und 30 ha:
   - mind. 2 verschiedene landwirtschaftliche Kulturen
   - Hauptkultur < 75 % des AL

• AL größer 30 ha:
   - mind. 3 verschiedene landwirtschaftliche Kulturen
   - Hauptkultur < 75 % des AL                                 Einschränkung ab
                                                               2018 gestrichen
   - beide größten Hauptkulturen < 95 % des AL

• Befreiung
   - Betriebe mit > 75 % des AL Ackerfutter und Brache sowie Rest-AL < 30 ha
   - Betriebe mit > 75 % der LF Dauergrünland u. Ackerfutter sowie Rest-AL < 30 ha

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2.) Beibehaltung Dauergrünland-Anteil
außerhalb FFH-Gebieten

  •   Umwandlung nach Genehmigung (ab dem ersten m²)
      i.d.R. mit Pflicht zur Anlage von Ersatzgrünland

  •   Genehmigung, sofern keine Versagungsgründe vorliegen,
      z.B. andere Rechtsvorschriften
  •   Ersatzgrünland muss im selben Bundesland angelegt werden
  •   Neuanlage kann auch auf Flächen anderer Antragsteller
      erfolgen.
  •   Ersatzgrünland muss mind. 5 Jahre erhalten werden

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3.) Flächen im Umweltinteresse
(ökologische Vorrangfläche – ÖVF)
• Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerland
• Anforderung: 5 % des Ackerland inkl. ÖVF-Fläche
Sonstige ÖVF                                   CC-Landschaftselemente sind öVF-fähig
Brache (Stilllegung)                           Hecken
Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder           Einzeln stehender Baum gemäß § 28 BNatSchG
Gründecke
Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen       in Reihe stehende Bäume
beihilfefähige Hektarstreifen an Waldrändern   in Gruppe stehende Bäume / Feldgehölze
(ohne Erzeugung)
Niederwald mit Kurzumtrieb (KUP)               Feldrain
betriebsprämienfähige Aufforstungsflächen      §30a Biotope, Tümpel, Sölle, Dolinen
Pufferstreifen entlang von Wasserläufen        Trocken- und Natursteinmauern, Lesesteinwälle

Feldrand                                       Fels- und Steinriegel
                                               Terrassen

                                                                                               Seite 15
3.) Flächen im Umweltinteresse
(ökologische Vorrangfläche – ÖVF)
• Befreiung

   Betriebe mit
       • > 75 % des AL Ackerfutter (ohne Silomais), Brache und/oder
         Leguminosen
    und
                                     Einschränkung ab
      • Rest-AL < 30 ha              2018 gestrichen

   Betriebe mit
    • > 75 % der LF Dauergrünland und Ackerfutter
    und
    • Rest-AL < 30 ha

                                                                  Seite 16
Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen

• Klein- und großkörnige Leguminosen. Neben Reinsaaten sind auch
  Mischungen der zulässigen Arten erlaubt.  Liste
                                         ab 2018
•   Zwingender Anbau einer Folgekultur, bei der es sich um eine
                                         neu geregelt
    Winterkultur oder winterharte Zwischenfrucht handeln muss
     (Hinweis: Die Zwischenfrucht ist dann aber nicht mehr ÖVF-fähig).

• Pflanzenschutz ist nach guter fachlicher Praxis erlaubt.

                          Gewichtungsfaktor 0,7

                                                                         Seite 17
Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen
•   Klein- und großkörnige Leguminosen. Neben Reinsaaten sind auch Mischungen der zulässigen
    Arten erlaubt.  Liste

•

Dies besagt, dass beispielsweise auch Kleegras-Mischungen möglich sind!

•   Mischungsverhältnis von stickstoffhaltigen Pflanzen mit anderen Kulturpflanzen:
    Genauere Informationen über das Mischungsverhältnis, dass stickstoffbindende
    Pflanzen vorherrschend sein müssen und worauf sich das Verhältnis bezieht (Saatgut,
    TKG, Pflanzenbestand vor Ort, …), sind noch nicht bekannt.
•   Zwingender Anbau einer Folgekultur, bei der es sich um eine Winterkultur oder winterharte Zwischenfrucht handeln muss

• Pflanzenschutz ist nicht mehr erlaubt.                                        Gewichtungsfaktor
                                                                                      1,0
                                                                                                                            Seite 18
neue Möglichkeiten für ökologische Vorrangflächen ab 2018:

• Durchwachsene Silphie            Gewichtungsfaktor 1,0

• Miscanthus (Chinaschilf)         Gewichtungsfaktor 1,0

• Brache mit Honigpflanzen         Gewichtungsfaktor 1,5

                                                           Seite 19
FIONA 2018
Flurstücksverzeichnis - Neue ÖVF - Nutzungscodes

 Folie 20
FIONA 2018
Flurstücksverzeichnis
Neue ÖVF - Nutzungscodes

                           Die ÖVF Nutzcodes werden in 2018 an die
                           Bundesliste angeglichen. Daher wird es
                           zusätzlich weitere ÖVF Nutzcodes geben.

 Was war hier neu??
Folie 21
FIONA 2018
Flurstücksverzeichnis
Anpassung der ÖVF-Codes
ÖVF Codes werden in 2018 an Bundesliste angepasst.

                                                     ÖVF-Codes werden
                                                         geändert

 Folie 22
FIONA 2018
Beispiel
Anwendung neuer ÖVF-Nutzungscodes
und ÖVF-Codes

In 2017
Schlag 1:
 Teilschlag 1: NC115 (WW)
 Teilschlag 2: NC115, ÖVF Code 11 (Hecke)

In 2018
Schlag 1:
 Teilschlag 1: NC 115 (WW)
 Teilschlag 2: NC070 (Hecken, Knicks ÖVF), ÖVF Code 1

  Folie 23
GEMEINSAMER ANTRAG 2018 -
           NEUERUNGEN
 Direktzahlungen
 Greening
 Junglandwirteprämie
 Ackerfutter (Entstehung
  Dauergrünland)
 Aktiver Betriebsinhaber
 Sonstiges

                                 Seite 24
2.      JUNGLANDWIRTEPRÄMIE (1)

(1) Eigenschaft muss grundsätzlich „zu Beginn“ (erster Antrag auf Basisprämie)
     vorliegen:

                                                                                 Seite 25
2.      JUNGLANDWIRTEPRÄMIE (2)
(2)    Dauer der Prämienzahlung: max. 5 Jahre

NEU:
 Fünfjahreszeitraum für Prämiengewähr beginnt mit dem 1. Jahr der JuLa-Prämie.
 Alle AST, die zum ersten mal die Jula-Prämie 2015 erhalten haben können –
  unabhängig ob diese nach der alten Rechtslage bereits 2016, 2017 oder 2018
  keinen Prämienanspruch mehr gehabt hätten oder haben – auch noch 2018 und
  2019 einen Antrag auf JuLa-Prämie stellen
                                                                           Seite 26
GEMEINSAMER ANTRAG 2018 -
           NEUERUNGEN
 Direktzahlungen
 Greening
 Junglandwirteprämie
 Ackerfutter (Entstehung
  Dauergrünland)
 Aktiver Betriebsinhaber
 Sonstiges

                                 Seite 27
DAUERGRÜNLANDENTSTEHUNG (1)
        bisherige „Zählweise“: Erstansaatjahr
          Jahr der Ansaat (Kalenderjahr); d.h. unabhängig ob im Frühling oder Herbst
          Erstansaatjahr wurde als das Jahr „Null“ gezählt

Einsaat                                                                                 „Gras“ im Folgejahr
nach 15. Mai                                                                            zum ersten mal
(Herbst)                                                                                Hauptkultur

                                                                                        „Gras“ im aktuellen
Einsaat                                                                                 Jahr zum ersten mal
vor 15. Mai                                                                             Hauptkultur
(Frühling)

                                                                                                  Seite 28
DAUERGRÜNLANDENTSTEHUNG (2)

ab 2018: Bisherige Angabe „Erstansaatjahr“ ersetzt durch die Angabe „Erstjahr“ !

„Wie“ ist die neue Angabe „Erstjahr“ auszufüllen? (siehe Erläuterungen S. 10 ff..)
- Feld im FSV ist im AJ 2018 leer (es wird kein Jahr als Vorschlag vorgedruckt) -

(1) Grundsätzlich gilt:
    Das Jahr, in dem Brache oder Gras- / Grünfutter (Ackerfutter) zum ersten Mal
    die Hauptkultur war / ist und somit im FSV angegeben wurde/ist
    (= erstes Zähljahr bei der DGL-Entstehung).
Beispiele
 • 2016: Anbau von Sommergerste       Angabe GA 2016: Gerste (NC 132)
 • Herbst 2016: Ansaat von Ackergras  Angabe GA 2017: Ackergras (NC 424)
    Ergebnis: Angabe „Erstjahr“ = 2017

 • 2017: Anbau von Hafer                   Angabe GA 2017: Hafer (NC 143)
 • 2018: Fläche wird als Brache „genutzt“  Angabe GA´18: Ackerbrache (NC 591)
    Ergebnis: Angabe „Erstjahr“ = 2018
                                                                                     Seite 29
DAUERGRÜNLANDENTSTEHUNG (3)
Angabe „Erstjahr“ im Zusammenhang mit der Dauergrünlandentstehung:

(2) Sonderfall: Brache als ökologische Vorrangfläche anerkannt
       Ein ÖVF-Jahr (Brache) wird bei der Dauergrünlandentstehung nicht als
        Zähljahr berücksichtigt; sog. „Pausejahr“.
       DGL-Entstehung verzögert sich entsprechend um die Anzahl
        der vorliegenden anerkannten ÖVF-Pausejahre.
       Die Angabe „Erstjahr“ bleibt aber unverändert!

Beispiele
  •   2014: Anbau von Sommergerste Angabe GA 2014: Gerste (NC 132)
  •   2015: Anbau von Kleegras  Angabe GA 2015: Kleegras (NC 422)
  •   2016: ÖVF-Brache  Angabe GA 2016: Ackerbrache (NC 591 + ÖVF-Kennung)
  •   2017: ÖVF-Brache  Angabe GA 2017: Ackerbrache (NC 591 + ÖVF-Kennung)
  •   2018: Nutzung als Kleegras  Angabe GA 2018: Kleegras (NC 422)
      Ergebnis: Angabe „Erstjahr“ = 2015
                DGL-Entstehung: 2015 = erstes Zähljahr
                                 2016 und 2017 = „ÖVF-Pausejahre“
                                 2018 = zweites Zähljahr
                                                                               Seite 30
DAUERGRÜNLANDENTSTEHUNG (4)
Angabe „Erstjahr“ im Zusammenhang mit der Dauergrünlandentstehung:

(3) Entstehung von Dauergrünland wird in folgenden Fällen unterbunden:
   DGL entsteht, wenn Brachen/Ackerfutter seit mindestens 5 Jahren nicht
   Bestandteil der Fruchtfolge war und seit mindestens 5 Jahren nicht umgepflügt
   worden ist
   ( neu durch OmnibusVO, Stichwort: „Pflugregel“  Umsetzung in DE).

                   Alt:   Bisher (in den AJ 2015 bis einschließlich AJ 2017):

                          Bei aufeinanderfolgenden unterschiedlichen „Grünfutter-
                          NC“ hat dies (bzw. die Tatsache, dass gepflügt und neu
                          eingesät wurde) die DGL-Entstehung nicht verhindert!

                                                                                Seite 31
DAUERGRÜNLANDENTSTEHUNG (5)
Zu (3) ….

Neu: FIONA-Antrag 2018:
             Wurde eine Fläche (2018 noch mit Ackerstatus!) in der Vergangenheit
              tatsächlich gepflügt, dann wird damit die DGL-Entstehung komplett
              unterbrochen.
             Konsequenz auf die Angabe „Erstjahr“:
              (entspricht dem ersten „Zähljahr“ bei der DGL-Entstehung)
               = das Jahr, in welchem auf „den Pflug folgende Nutzung (Brache,
                  Grasnutzung, Grünfutter)“ das erste mal Hauptkultur war / ist.

Beispiele
   •    2014: Anbau Sommergerste  Angabe GA 2014: Gerste (NC 132)
   •    2015: Anbau Ackergras       Angabe GA 2015: Ackergras (NC 424)
   •    2016: Anbau Ackergras  Angabe GA ´16: Ackergras (NC 424) Herbst: gepflügt
   •    2017: Anbau von Kleegras  Angabe GA 2017: Kleegras (NC 422)
   •    2018: Nutzung als Kleegras  Angabe GA 2018: Kleegras (NC 422)
        Ergebnis: Angabe „Erstjahr“ = 2017
                     DGL-Entstehung: 2017 = erstes Zähljahr
                                      2018 = zweites Zähljahr
                                                                                    Seite 32
DAUERGRÜNLANDENTSTEHUNG (6)

Konsequenzen für 2018:
  alle Ackerfutterflächen prüfen und
   Erstjahr eintragen!!!

  in Dokumentenablage können Vorjahre
   bzgl. Ansaatjahr und Nutzcodes
   eingesehen werden

  Angabe in 2018 kann über Ackerstatus entscheiden
                                                  Seite 33
GEMEINSAMER ANTRAG 2018 -
           NEUERUNGEN
 Direktzahlungen
 Greening
 Junglandwirteprämie
 Ackerfutter (Entstehung
  Dauergrünland)
 Aktiver Betriebsinhaber
 Sonstiges

                                 Seite 34
„AKTIVER BETRIEBSINHABER“

  • 2015 bis 2017 Pflichtangabe
  • EU-VO ermöglicht, auf diese Abfrage zu verzichten
  • Deutschland muss dies noch in nationales Recht
         umsetzen
     • Bis dahin: Abfrage weiterhin im Antrag
     • Nach Verabschiedung Gesetz: wird in FIONA
         ausgeblendet bzw. nicht mehr geprüft

                                                        Seite 35
1.2 AKTIVER BETRIEBSINHABER (3)
ab 2018:
    Eigenschaft (als solche) „Aktiver Betriebsinhaber“ muss dennoch vorliegen für:
     Gewähr von Direktzahlungen, ZA-Zuweisung
     bei bestimmten FAKT-Maßnahmen,
     ZA-Übernahme
    Eigenschaft liegt vor, wenn die Voraussetzungen nach Artikel 9 Abs. 1
    der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 vorliegen:

           Artikel 9
           Aktiver Betriebsinhaber
           (1) Natürlichen oder juristischen Personen oder Vereinigungen natürlicher oder
               juristischer Personen, deren landwirtschaftliche Flächen hauptsächlich
               Flächen sind, die auf natürliche Weise in einem für die Beweidung oder den
               Anbau geeigneten Zustand erhalten werden, und die auf diesen Flächen nicht
               die von den Mitgliedstaaten festgelegte Mindesttätigkeit gemäß Artikel 4 Absatz
               2 Buchstabe b ausüben, werden keine Direktzahlungen gewährt.

                                                                                         Seite 36
GEMEINSAMER ANTRAG 2018 -
           NEUERUNGEN
 Direktzahlungen
 Greening
 Junglandwirteprämie
 Ackerfutter (Entstehung
  Dauergrünland)
 Aktiver Betriebsinhaber
 Sonstiges

                                 Seite 38
UMGEHUNGSTATBESTÄNDE IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM DROHENDEN EINZUG IN
                              DIE NR

ZA-Handeln, das dem alleinigen Ziel dient, ZA "zwischenzuparken“, um
einen ZA-Einzug in die nationale Reserve zu verhindern, stellt einen
Umgehungstatbestand dar.
 In den Fällen, in denen die vorrübergehend übertragenen ZA beim
  Übernehmer nicht aktiviert bzw. genutzt werden und diese ZA
  unmittelbar wieder an den ursprünglichen Übertragenden (oder über
  eine "Dreiecksbeziehung") zurück gehen, besteht grundsätzlich die
  Vermutung, dass ein Umgehungstatbestand vorliegt.
 Sollte sich der Anfangsverdacht erhärten und sich herausstellen, dass bei
  den zu prüfenden Konstellationen der ZA-Transfer alleinig mit dem Ziel
  durchgeführt wurde, den ZA-Einzug zu vermeiden, liegt eine Umgehung
  vor.
 In der Konsequenz, kann der ursprüngliche ZA-Transfer nicht anerkannt
  werden.
                                                                       Seite 39
Seite 40
FÖRDER- UND AUSGLEICHSLEISTUNGEN IM GEMEINSAMEN
ANTRAG 2018

                                              Seite 41
AUFNAHME/ABGABE WIRTSCHAFTSDÜNGER (AUCH BIOGAS-
SUBSTRAT, KOMPOST ETC.)

                                             Seite 42
FIONA 2018
URLADUNG / GRAFISCHE
ERFASSUNG
1. Urladung
     Auch für die Antragstellung 2018 werden die im Vorjahr gezeichneten
     Geometrien zur Verfügung gestellt.

      Neu: im Antragsjahr 2018 sind auch folgende Flächen grafisch zu
      erfassen
            Flächen außerhalb Baden-Württembergs,
            Waldflächen (NC 995): Auch UZW Flächen sind grafisch zu erfassen.

       => Die Eingabe von alphanumerischen Flächenangaben nur
         noch in folgenden wenigen Sonderfällen möglich
            Flächen, auf denen nur das Pheromonverfahren im Weinbau (PHW)
             beantragt wird
            Flächen, für die keine Flurstücksgeometrien im FIONA-GIS vorhanden
             sind (wenige Ausnahmefälle)

Folie 43
FIONA 2018
 VORABPRÜFUNGEN
2. Durchführung der Vorabprüfungen
   • Information der Antragstellenden ausschließlich online bzw. über
     Fachpresse. Ein personifiziertes Schreiben erfolgt nicht.

 Folie 45
FIONA 2018
Herbst-Änderungsmeldung
                                 Schlagskizzen für die „Herbst-
                                 Änderungsmeldungen“ können ab
                                 dem Jahr 2017 auch als Vorlage im
                                 FIONA-GIS unter dem entsprechenden
                                 Typ "ÖVF" oder "FAKT" digitalisiert
                                 und abgespeichert werden, soweit
                                 durch Schlagaufteilungen neue
                                 Schlaggeometrien notwendig sind.

Im Jahr 2018 verpflichtende grafische Angabe.

 Folie 47
FIONA 2018
komprimierter Antrag
Dynamische Steuerung, d.h. Anlagen erscheinen nur dann in
der Liste, wenn entsprechende Maßnahme beantragt.
                                                  Spalte 1:
                                                  „anspruchsbegründend“
                                                  d.h. muss bis 15.5.
                                                  vorliegen

                                                  neu ab 2018:
                                                  dynamische Steuerung
                                                  (es werden nur die
                                                  Zeilen angezeigt die für
                                                  den Antrag relevant
                                                  sind; leere Zeilen
                                                  werden ausgeblendet)

Folie 48
FIONA 2018
komprimierter Antrag

Im komprimierten Antrag werden die beantragten
FAKT – Maßnahmen gelistet.

 Folie 49
Vielen Dank für Ihr
            Interesse!
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen
erhalten Sie im Internet unter

   •   www.landwirtschaft-bw.de
   •   www.fiona-antrag.de
   •   www.landwirtschaft.ostalbkreis.de
   •   www.foerderwegweiser.landwirtschaft-bw.de

                                                   Seite 51
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