Informationen zum Gemeinsamen Antrag 2018 - Landratsamt Ostalbkreis Geschäftsbereich Landwirtschaft - Landratsamt ...
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Informationen zum Gemeinsamen Antrag 2018 Landratsamt Ostalbkreis Geschäftsbereich Landwirtschaft Seite 1
RÜCKBLICK ANTRAGSJAHR 2017 (1) Bewilligungen Direktzahlungen Dez. 2017/Jan 2018 Bewilligung Ausgleichszulage und Landschaftspflegerichtlinie Dez. 2017/Jan 2018 Förderprogramm Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl 28.02.2018 (92 % der Anträge) nächste Bewilligung 03/2017 Seite 3
RÜCKBLICK ANTRAGSJAHR 2017 (2) Keine grundlegenden Änderungen im Antragsverfahren Antragstellung durch FIONA i.d.R. problemlos durch Überlappungsprüfung konnten Übererklärungen größtenteils vermieden/bereinigt werden umfangreiche Vor-Ort-Kontrollen durch Satellitenfernerkundung im Ostalbkreis Verzögerung der Bearbeitung Seite 4
GEMEINSAMER ANTRAG 2018 - NEUERUNGEN Direktzahlungen Greening Junglandwirteprämie Ackerfutter (Entstehung Dauergrünland) Aktiver Betriebsinhaber Sonstiges Seite 5
GEMEINSAMER ANTRAG 2018 - NEUERUNGEN Direktzahlungen Greening Junglandwirteprämie Ackerfutter (Entstehung Dauergrünland) Aktiver Betriebsinhaber Sonstiges Seite 6
ZUSAMMENSETZUNG DER HEKTARPRÄMIEN BW 2018 ∑ 352 €/ha ∑ 258 €/ha 87 € je Hektar 171 € je Hektar Seite 9
GEMEINSAMER ANTRAG 2018 - NEUERUNGEN Direktzahlungen Greening Junglandwirteprämie Ackerfutter (Entstehung Dauergrünland) Aktiver Betriebsinhaber Sonstiges Seite 10
Greeningprämie Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden Seite 11
ANFORDERUNGEN Greening 1.) Anbaudiversifizierung 2.) Erhaltung des bestehenden Dauergrünlandes 3.) Ausweisung einer Flächennutzung im Umweltinteresse (Ökologische Vorrangflächen) • Ökobetriebe (nach VO (EG) 834/2007) haben automatisch Anspruch auf die Greeningprämie, können aber freiwillig am Greening teilnehmen. • Kleinerzeuger sind von Greening befreit • ca. 87 €/ha • Bei Beantragung der Basisprämie kann nicht auf die Greeningprämie verzichtet werden Seite 12
1.) Anbaudiversifizierung (l) • Ackerland (AL) zwischen 10 und 30 ha: - mind. 2 verschiedene landwirtschaftliche Kulturen - Hauptkultur < 75 % des AL • AL größer 30 ha: - mind. 3 verschiedene landwirtschaftliche Kulturen - Hauptkultur < 75 % des AL Einschränkung ab 2018 gestrichen - beide größten Hauptkulturen < 95 % des AL • Befreiung - Betriebe mit > 75 % des AL Ackerfutter und Brache sowie Rest-AL < 30 ha - Betriebe mit > 75 % der LF Dauergrünland u. Ackerfutter sowie Rest-AL < 30 ha Seite 13
2.) Beibehaltung Dauergrünland-Anteil außerhalb FFH-Gebieten • Umwandlung nach Genehmigung (ab dem ersten m²) i.d.R. mit Pflicht zur Anlage von Ersatzgrünland • Genehmigung, sofern keine Versagungsgründe vorliegen, z.B. andere Rechtsvorschriften • Ersatzgrünland muss im selben Bundesland angelegt werden • Neuanlage kann auch auf Flächen anderer Antragsteller erfolgen. • Ersatzgrünland muss mind. 5 Jahre erhalten werden Seite 14
3.) Flächen im Umweltinteresse (ökologische Vorrangfläche – ÖVF) • Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerland • Anforderung: 5 % des Ackerland inkl. ÖVF-Fläche Sonstige ÖVF CC-Landschaftselemente sind öVF-fähig Brache (Stilllegung) Hecken Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Einzeln stehender Baum gemäß § 28 BNatSchG Gründecke Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen in Reihe stehende Bäume beihilfefähige Hektarstreifen an Waldrändern in Gruppe stehende Bäume / Feldgehölze (ohne Erzeugung) Niederwald mit Kurzumtrieb (KUP) Feldrain betriebsprämienfähige Aufforstungsflächen §30a Biotope, Tümpel, Sölle, Dolinen Pufferstreifen entlang von Wasserläufen Trocken- und Natursteinmauern, Lesesteinwälle Feldrand Fels- und Steinriegel Terrassen Seite 15
3.) Flächen im Umweltinteresse (ökologische Vorrangfläche – ÖVF) • Befreiung Betriebe mit • > 75 % des AL Ackerfutter (ohne Silomais), Brache und/oder Leguminosen und Einschränkung ab • Rest-AL < 30 ha 2018 gestrichen Betriebe mit • > 75 % der LF Dauergrünland und Ackerfutter und • Rest-AL < 30 ha Seite 16
Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen • Klein- und großkörnige Leguminosen. Neben Reinsaaten sind auch Mischungen der zulässigen Arten erlaubt. Liste ab 2018 • Zwingender Anbau einer Folgekultur, bei der es sich um eine neu geregelt Winterkultur oder winterharte Zwischenfrucht handeln muss (Hinweis: Die Zwischenfrucht ist dann aber nicht mehr ÖVF-fähig). • Pflanzenschutz ist nach guter fachlicher Praxis erlaubt. Gewichtungsfaktor 0,7 Seite 17
Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen • Klein- und großkörnige Leguminosen. Neben Reinsaaten sind auch Mischungen der zulässigen Arten erlaubt. Liste • Dies besagt, dass beispielsweise auch Kleegras-Mischungen möglich sind! • Mischungsverhältnis von stickstoffhaltigen Pflanzen mit anderen Kulturpflanzen: Genauere Informationen über das Mischungsverhältnis, dass stickstoffbindende Pflanzen vorherrschend sein müssen und worauf sich das Verhältnis bezieht (Saatgut, TKG, Pflanzenbestand vor Ort, …), sind noch nicht bekannt. • Zwingender Anbau einer Folgekultur, bei der es sich um eine Winterkultur oder winterharte Zwischenfrucht handeln muss • Pflanzenschutz ist nicht mehr erlaubt. Gewichtungsfaktor 1,0 Seite 18
neue Möglichkeiten für ökologische Vorrangflächen ab 2018: • Durchwachsene Silphie Gewichtungsfaktor 1,0 • Miscanthus (Chinaschilf) Gewichtungsfaktor 1,0 • Brache mit Honigpflanzen Gewichtungsfaktor 1,5 Seite 19
FIONA 2018 Flurstücksverzeichnis - Neue ÖVF - Nutzungscodes Folie 20
FIONA 2018 Flurstücksverzeichnis Neue ÖVF - Nutzungscodes Die ÖVF Nutzcodes werden in 2018 an die Bundesliste angeglichen. Daher wird es zusätzlich weitere ÖVF Nutzcodes geben. Was war hier neu?? Folie 21
FIONA 2018 Flurstücksverzeichnis Anpassung der ÖVF-Codes ÖVF Codes werden in 2018 an Bundesliste angepasst. ÖVF-Codes werden geändert Folie 22
FIONA 2018 Beispiel Anwendung neuer ÖVF-Nutzungscodes und ÖVF-Codes In 2017 Schlag 1: Teilschlag 1: NC115 (WW) Teilschlag 2: NC115, ÖVF Code 11 (Hecke) In 2018 Schlag 1: Teilschlag 1: NC 115 (WW) Teilschlag 2: NC070 (Hecken, Knicks ÖVF), ÖVF Code 1 Folie 23
GEMEINSAMER ANTRAG 2018 - NEUERUNGEN Direktzahlungen Greening Junglandwirteprämie Ackerfutter (Entstehung Dauergrünland) Aktiver Betriebsinhaber Sonstiges Seite 24
2. JUNGLANDWIRTEPRÄMIE (1) (1) Eigenschaft muss grundsätzlich „zu Beginn“ (erster Antrag auf Basisprämie) vorliegen: Seite 25
2. JUNGLANDWIRTEPRÄMIE (2) (2) Dauer der Prämienzahlung: max. 5 Jahre NEU: Fünfjahreszeitraum für Prämiengewähr beginnt mit dem 1. Jahr der JuLa-Prämie. Alle AST, die zum ersten mal die Jula-Prämie 2015 erhalten haben können – unabhängig ob diese nach der alten Rechtslage bereits 2016, 2017 oder 2018 keinen Prämienanspruch mehr gehabt hätten oder haben – auch noch 2018 und 2019 einen Antrag auf JuLa-Prämie stellen Seite 26
GEMEINSAMER ANTRAG 2018 - NEUERUNGEN Direktzahlungen Greening Junglandwirteprämie Ackerfutter (Entstehung Dauergrünland) Aktiver Betriebsinhaber Sonstiges Seite 27
DAUERGRÜNLANDENTSTEHUNG (1) bisherige „Zählweise“: Erstansaatjahr Jahr der Ansaat (Kalenderjahr); d.h. unabhängig ob im Frühling oder Herbst Erstansaatjahr wurde als das Jahr „Null“ gezählt Einsaat „Gras“ im Folgejahr nach 15. Mai zum ersten mal (Herbst) Hauptkultur „Gras“ im aktuellen Einsaat Jahr zum ersten mal vor 15. Mai Hauptkultur (Frühling) Seite 28
DAUERGRÜNLANDENTSTEHUNG (2) ab 2018: Bisherige Angabe „Erstansaatjahr“ ersetzt durch die Angabe „Erstjahr“ ! „Wie“ ist die neue Angabe „Erstjahr“ auszufüllen? (siehe Erläuterungen S. 10 ff..) - Feld im FSV ist im AJ 2018 leer (es wird kein Jahr als Vorschlag vorgedruckt) - (1) Grundsätzlich gilt: Das Jahr, in dem Brache oder Gras- / Grünfutter (Ackerfutter) zum ersten Mal die Hauptkultur war / ist und somit im FSV angegeben wurde/ist (= erstes Zähljahr bei der DGL-Entstehung). Beispiele • 2016: Anbau von Sommergerste Angabe GA 2016: Gerste (NC 132) • Herbst 2016: Ansaat von Ackergras Angabe GA 2017: Ackergras (NC 424) Ergebnis: Angabe „Erstjahr“ = 2017 • 2017: Anbau von Hafer Angabe GA 2017: Hafer (NC 143) • 2018: Fläche wird als Brache „genutzt“ Angabe GA´18: Ackerbrache (NC 591) Ergebnis: Angabe „Erstjahr“ = 2018 Seite 29
DAUERGRÜNLANDENTSTEHUNG (3) Angabe „Erstjahr“ im Zusammenhang mit der Dauergrünlandentstehung: (2) Sonderfall: Brache als ökologische Vorrangfläche anerkannt Ein ÖVF-Jahr (Brache) wird bei der Dauergrünlandentstehung nicht als Zähljahr berücksichtigt; sog. „Pausejahr“. DGL-Entstehung verzögert sich entsprechend um die Anzahl der vorliegenden anerkannten ÖVF-Pausejahre. Die Angabe „Erstjahr“ bleibt aber unverändert! Beispiele • 2014: Anbau von Sommergerste Angabe GA 2014: Gerste (NC 132) • 2015: Anbau von Kleegras Angabe GA 2015: Kleegras (NC 422) • 2016: ÖVF-Brache Angabe GA 2016: Ackerbrache (NC 591 + ÖVF-Kennung) • 2017: ÖVF-Brache Angabe GA 2017: Ackerbrache (NC 591 + ÖVF-Kennung) • 2018: Nutzung als Kleegras Angabe GA 2018: Kleegras (NC 422) Ergebnis: Angabe „Erstjahr“ = 2015 DGL-Entstehung: 2015 = erstes Zähljahr 2016 und 2017 = „ÖVF-Pausejahre“ 2018 = zweites Zähljahr Seite 30
DAUERGRÜNLANDENTSTEHUNG (4) Angabe „Erstjahr“ im Zusammenhang mit der Dauergrünlandentstehung: (3) Entstehung von Dauergrünland wird in folgenden Fällen unterbunden: DGL entsteht, wenn Brachen/Ackerfutter seit mindestens 5 Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge war und seit mindestens 5 Jahren nicht umgepflügt worden ist ( neu durch OmnibusVO, Stichwort: „Pflugregel“ Umsetzung in DE). Alt: Bisher (in den AJ 2015 bis einschließlich AJ 2017): Bei aufeinanderfolgenden unterschiedlichen „Grünfutter- NC“ hat dies (bzw. die Tatsache, dass gepflügt und neu eingesät wurde) die DGL-Entstehung nicht verhindert! Seite 31
DAUERGRÜNLANDENTSTEHUNG (5) Zu (3) …. Neu: FIONA-Antrag 2018: Wurde eine Fläche (2018 noch mit Ackerstatus!) in der Vergangenheit tatsächlich gepflügt, dann wird damit die DGL-Entstehung komplett unterbrochen. Konsequenz auf die Angabe „Erstjahr“: (entspricht dem ersten „Zähljahr“ bei der DGL-Entstehung) = das Jahr, in welchem auf „den Pflug folgende Nutzung (Brache, Grasnutzung, Grünfutter)“ das erste mal Hauptkultur war / ist. Beispiele • 2014: Anbau Sommergerste Angabe GA 2014: Gerste (NC 132) • 2015: Anbau Ackergras Angabe GA 2015: Ackergras (NC 424) • 2016: Anbau Ackergras Angabe GA ´16: Ackergras (NC 424) Herbst: gepflügt • 2017: Anbau von Kleegras Angabe GA 2017: Kleegras (NC 422) • 2018: Nutzung als Kleegras Angabe GA 2018: Kleegras (NC 422) Ergebnis: Angabe „Erstjahr“ = 2017 DGL-Entstehung: 2017 = erstes Zähljahr 2018 = zweites Zähljahr Seite 32
DAUERGRÜNLANDENTSTEHUNG (6) Konsequenzen für 2018: alle Ackerfutterflächen prüfen und Erstjahr eintragen!!! in Dokumentenablage können Vorjahre bzgl. Ansaatjahr und Nutzcodes eingesehen werden Angabe in 2018 kann über Ackerstatus entscheiden Seite 33
GEMEINSAMER ANTRAG 2018 - NEUERUNGEN Direktzahlungen Greening Junglandwirteprämie Ackerfutter (Entstehung Dauergrünland) Aktiver Betriebsinhaber Sonstiges Seite 34
„AKTIVER BETRIEBSINHABER“ • 2015 bis 2017 Pflichtangabe • EU-VO ermöglicht, auf diese Abfrage zu verzichten • Deutschland muss dies noch in nationales Recht umsetzen • Bis dahin: Abfrage weiterhin im Antrag • Nach Verabschiedung Gesetz: wird in FIONA ausgeblendet bzw. nicht mehr geprüft Seite 35
1.2 AKTIVER BETRIEBSINHABER (3) ab 2018: Eigenschaft (als solche) „Aktiver Betriebsinhaber“ muss dennoch vorliegen für: Gewähr von Direktzahlungen, ZA-Zuweisung bei bestimmten FAKT-Maßnahmen, ZA-Übernahme Eigenschaft liegt vor, wenn die Voraussetzungen nach Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 vorliegen: Artikel 9 Aktiver Betriebsinhaber (1) Natürlichen oder juristischen Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen, deren landwirtschaftliche Flächen hauptsächlich Flächen sind, die auf natürliche Weise in einem für die Beweidung oder den Anbau geeigneten Zustand erhalten werden, und die auf diesen Flächen nicht die von den Mitgliedstaaten festgelegte Mindesttätigkeit gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b ausüben, werden keine Direktzahlungen gewährt. Seite 36
GEMEINSAMER ANTRAG 2018 - NEUERUNGEN Direktzahlungen Greening Junglandwirteprämie Ackerfutter (Entstehung Dauergrünland) Aktiver Betriebsinhaber Sonstiges Seite 38
UMGEHUNGSTATBESTÄNDE IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM DROHENDEN EINZUG IN DIE NR ZA-Handeln, das dem alleinigen Ziel dient, ZA "zwischenzuparken“, um einen ZA-Einzug in die nationale Reserve zu verhindern, stellt einen Umgehungstatbestand dar. In den Fällen, in denen die vorrübergehend übertragenen ZA beim Übernehmer nicht aktiviert bzw. genutzt werden und diese ZA unmittelbar wieder an den ursprünglichen Übertragenden (oder über eine "Dreiecksbeziehung") zurück gehen, besteht grundsätzlich die Vermutung, dass ein Umgehungstatbestand vorliegt. Sollte sich der Anfangsverdacht erhärten und sich herausstellen, dass bei den zu prüfenden Konstellationen der ZA-Transfer alleinig mit dem Ziel durchgeführt wurde, den ZA-Einzug zu vermeiden, liegt eine Umgehung vor. In der Konsequenz, kann der ursprüngliche ZA-Transfer nicht anerkannt werden. Seite 39
Seite 40
FÖRDER- UND AUSGLEICHSLEISTUNGEN IM GEMEINSAMEN ANTRAG 2018 Seite 41
AUFNAHME/ABGABE WIRTSCHAFTSDÜNGER (AUCH BIOGAS- SUBSTRAT, KOMPOST ETC.) Seite 42
FIONA 2018 URLADUNG / GRAFISCHE ERFASSUNG 1. Urladung Auch für die Antragstellung 2018 werden die im Vorjahr gezeichneten Geometrien zur Verfügung gestellt. Neu: im Antragsjahr 2018 sind auch folgende Flächen grafisch zu erfassen Flächen außerhalb Baden-Württembergs, Waldflächen (NC 995): Auch UZW Flächen sind grafisch zu erfassen. => Die Eingabe von alphanumerischen Flächenangaben nur noch in folgenden wenigen Sonderfällen möglich Flächen, auf denen nur das Pheromonverfahren im Weinbau (PHW) beantragt wird Flächen, für die keine Flurstücksgeometrien im FIONA-GIS vorhanden sind (wenige Ausnahmefälle) Folie 43
FIONA 2018 VORABPRÜFUNGEN 2. Durchführung der Vorabprüfungen • Information der Antragstellenden ausschließlich online bzw. über Fachpresse. Ein personifiziertes Schreiben erfolgt nicht. Folie 45
FIONA 2018 Herbst-Änderungsmeldung Schlagskizzen für die „Herbst- Änderungsmeldungen“ können ab dem Jahr 2017 auch als Vorlage im FIONA-GIS unter dem entsprechenden Typ "ÖVF" oder "FAKT" digitalisiert und abgespeichert werden, soweit durch Schlagaufteilungen neue Schlaggeometrien notwendig sind. Im Jahr 2018 verpflichtende grafische Angabe. Folie 47
FIONA 2018 komprimierter Antrag Dynamische Steuerung, d.h. Anlagen erscheinen nur dann in der Liste, wenn entsprechende Maßnahme beantragt. Spalte 1: „anspruchsbegründend“ d.h. muss bis 15.5. vorliegen neu ab 2018: dynamische Steuerung (es werden nur die Zeilen angezeigt die für den Antrag relevant sind; leere Zeilen werden ausgeblendet) Folie 48
FIONA 2018 komprimierter Antrag Im komprimierten Antrag werden die beantragten FAKT – Maßnahmen gelistet. Folie 49
Vielen Dank für Ihr Interesse! Weitere Informationen zu den Förderprogrammen erhalten Sie im Internet unter • www.landwirtschaft-bw.de • www.fiona-antrag.de • www.landwirtschaft.ostalbkreis.de • www.foerderwegweiser.landwirtschaft-bw.de Seite 51
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