COVID-19: Rahmenbedingungen für Veranstaltungen an der TU Graz ab 7. Juni 2021 Version 4.2 18.10.2021

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COVID–19:
Rahmenbedingungen für
Veranstaltungen an der TU Graz
ab 7. Juni 2021

Version 4.2

18.10.2021
COVID–19: Rahmenbedingungen für Veranstaltungen an der TU Graz

Inhalt:
 1. Überblick Corona-Ampel Veranstaltungen
 2. Veranstaltungsarten
 3. Allgemeine Rahmenbedingungen
 4. Bewirtung / Verpflegung / Catering
 5. Raumbestuhlung
 6. Aufgaben eines COVID-19 Beauftragten und Erstellung eines
 Präventivkonzeptes

Kontakte:
Veranstaltungsservice der TU Graz: Patricia GÖTZ
Tel.: +43 316 873 7191 | E-Mail: patricia.goetz@tugraz.at

Präventivdienste der TU Graz: Gerold KOSCHER
Tel.: +43 316 873 6540 | E-Mail: gerold.koscher@tugraz.at

Weiterführende Informationen zu den geltenden Regelungen im Zusammenhang mit COVID-
19 finden Sie unter www.tugraz.at/go/coronavirus

Corona-Ampelstatus allgemein für die TU Graz unter
https://www.tugraz.at/icoe/coronavirus/ampelstatus-traffic-light-status/

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COVID–19: Rahmenbedingungen für Veranstaltungen an der TU Graz

 1. Überblick Corona-Ampel Veranstaltungen
ALLGEMEIN: Die COVID-19 Hygiene- und Sicherheitsstandards (siehe Hygienehandbuch
COVID-19 der TU Graz) und die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstände sind
einzuhalten; FFP2-Masken müssen auf allen öffentlichen Flächen innerhalb der Gebäude
und beim Betreten des Veranstaltungsraumes getragen werden. Am Sitzplatz kann die
FFP2-Maske unter Einhaltung des Mindestabstandes abgenommen werden.
Der Zutritt erfolgt nur nach Registrierung und unter Nachweis einer geringen
epidemiologischen Gefahr (getestet/genesen/geimpft!).

GRÜN STUFE 1 - GERINGES RISIKO
 ▪ Veranstaltungen der TU Graz mit einem definierten und registrierten
 Teilnehmendenkreis unter Auflagen möglich
 ▪ Einhaltung der Rahmenbedingungen für Veranstaltungen idgF

GELB STUFE 2 – MODERATES-MITTLERES RISIKO
 ▪ Veranstaltungen der TU Graz mit einem definierten und registrierten
 Teilnehmendenkreis unter Auflagen möglich
 ▪ Einhaltung der Rahmenbedingungen für Veranstaltungen idgF
 ▪ Nennung eines/er COVID-19 Beauftragten und Bekanntgabe an das
 Veranstaltungsservice1
 ▪ Erstellung eines Präventiv-/Sicherheitskonzeptes in weiterer Abstimmung mit dem
 Präventivdienst bzw. Veranstaltungsservice1
 ▪ Übermittlung der Liste der Teilnehmenden an das Veranstaltungsservice1

ORANGE STUFE 3 – HOHES RISIKO
 ▪ Veranstaltungen der TU Graz (von Fakultäten/lnstituten/OE der TU
 Graz/alumniTUGraz1887/HTU/inkl. Kompetenzzentren, Beteiligungen und
 Kooperationen) nur mit reduziertem Personenkreis von maximal 30 Personen in
 geschlossenen Räumen und 100 Personen im Freien
 ▪ Keine Veranstaltungen von Externen (z.B. Urania) mehr möglich
 ▪ Einhaltung der Rahmenbedingungen für Veranstaltungen idgF
 ▪ Nennung eines/er COVID-19 Beauftragten und Bekanntgabe an das
 Veranstaltungsservice1
 ▪ Erstellung eines Präventiv-/Sicherheitskonzeptes in weiterer Abstimmung mit dem
 Präventivdienst bzw. Veranstaltungsservice1
 ▪ Übermittlung der Liste der Teilnehmenden an das Veranstaltungsservice1
 ▪ Kein Catering
 ▪ Keine Musik- & Tanzproben-Veranstaltungen

ROT STUFE 4 – SEHR HOHES RISIKO => Keine Präsenzveranstaltungen!

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 http://www.veranstaltungen.tugraz.at
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COVID–19: Rahmenbedingungen für Veranstaltungen an der TU Graz

 2. Veranstaltungsarten
Geschlossene Veranstaltungen der TU Graz können mit einem registrierten und
definierten Kreis an Teilnehmenden unter Nachweis einer geringen epidemiologischen
Gefahr (getestet/genesen/geimpft) unter Auflagen stattfinden. Veranstalter*innen müssen
sich an die Rahmenbedingungen für Veranstaltungen idgF, an die Richtlinie des Rektorates
der Technischen Universität Graz über den Universitätsbetrieb in Zusammenhang mit
COVID-19 im Studienjahr 2020/21 (Corona-Ampel) sowie die Vorgaben des
Hygienehandbuchs der TU Graz halten. Mögliche Veranstaltungsarten sind:

 1. Veranstaltungen von Fakultäten und Instituten (z.B. Jubiläumsveranstaltungen,
 Antritts- und Abschiedsvorlesungen, Emeritierungsfeiern, Preisverleihungen, interne
 Institutsfeiern)

 2. Interne Seminare, Workshops und Weiterbildungen (geschlossene
 Veranstaltungen)

 3. Veranstaltungen und Sitzungen von Vereinen, Gremien sowie Studierendenteams

 4. Musikproben (Diese sind nur in den größeren Räumlichkeiten erlaubt und bedürfen
 besonderer Sensibilität hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften und
 Abstandsregeln).

 5. Tagungen/Kongresse/Symposien sowie offen zugängliche Seminare und
 Workshops
 Die geltende Abstandsregel ist in allen Räumlichkeiten, beim Betreten und Verlassen,
 während der Pausen, in Sanitärbereichen und Garderoben einzuhalten.
 Unterstützend soll Aufsichtspersonal beigestellt werden, sowie Maßnahmen wie
 Bodenmarkierungen oder die Möglichkeit für die Teilnehmenden, ins Freie
 auszuweichen, vorgesehen werden.

 6. Sponsionen und Promotionen, Öffentliche Vorträge
 Diese finden mit limitiertem Zugang statt und können live übertragen werden. Das
 Veranstaltungsservice der TU Graz ist bei der Planung und Durchführung von
 Vortragsveranstaltungen einzubinden.
 Die geltenden Regelungen für Sponsionen und Promotionen finden sich im Dokument
 Rahmenbedingungen für Sponsionen, Promotionen und Reunions

 7. Reunionsfeiern (Silberne und Goldene Diplomverleihungen)
 Diese finden in Anlehnung an Sponsionen und Promotionen statt und werden in
 größere Hörsäle verlegt.
 Die geltenden Regelungen für Reunionsfeiern finden sich im Dokument
 Rahmenbedingungen für Sponsionen, Promotionen und Reunions

 8. Konzerte dürfen entsprechend der Raumvorgaben stattfinden.

 9. Vorträge und Veranstaltungen der Urania oder anderer Organisationen

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COVID–19: Rahmenbedingungen für Veranstaltungen an der TU Graz

 10. Messen (Teconomy, BITbau, beWANTED, Auslandsstudienmesse, Meet Hidden
 Champions u.a.) und Sportkurse (Gymnastik, Yoga, Tanzkurse)
 Die Veranstaltungsorganisation muss rechtzeitig ein
 Sicherheitskonzept/Präventivkonzept erstellen, das als Entscheidungsgrundlage
 über die Durchführbarkeit der Veranstaltung dient. Dieses Konzept ist dem
 Veranstaltungsservice zur weiteren internen Abstimmung zu übermitteln.

 3. Allgemeine Rahmenbedingungen
Bei der Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art gelten folgende
Rahmenbedingungen - unter Berücksichtigung des aktuellen Corona-Ampel Status! - und
die aktuell gültigen Bestimmungen des Hygienehandbuchs:

 ▪ Zutrittsnachweis: Besucher*innen/Teilnehmer*innen/Gäste müssen sich
 registrieren und entweder getestet, genesen oder geimpft sein:

 Als Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr im Sinne dieser
 Verordnung gilt:

 1. ein Nachweis
 a) über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur
 Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst
 wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf,

 b) einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-
 CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf,

 c) einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen
 Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen
 darf,

 d) gemäß § 4 Z 1 der COVID-19-Schulverordnung 2021/22 (C-SchVO 2021/22),
 BGBl. II Nr. 374/2021 (Corona-Testpass),

 2. ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19
 erfolgte
 a) Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und
 zwischen der Erst- und Zweitimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein
 müssen, oder

 b) Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine
 Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf,
 oder

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 c) Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver
 molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis
 über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als
 360 Tage zurückliegen darf, oder

 d) weitere Impfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und
 zwischen dieser und einer Impfung im Sinne der lit. a, b oder c mindestens
 120 Tage verstrichen sein müssen,

3. ein Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion
mit SARS-CoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen
überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,

4. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage ist,

5. ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der
vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde.

 ⮚ Für Kinder und Jugendliche gelten auch die Schultests.
 ⮚ Der Testnachweis gilt digital und auf Papier.
 ⮚ Bei den Impfungen gelten Impfpass, Impfkarte oder Ausdruck.
 ⮚ Kontrollieren müssen die Veranstalter*innen.
 ⮚ Kostenlose Tests kann es auch an Ort und Stelle geben Diese gelten nur für die
 Dauer dieser Veranstaltung.

 ▪ Anmeldung aller internen und externen Veranstaltungen (Konferenzen,
 Tagungen, Seminare, Workshops der Fakultäten, akademische Feiern,
 Veranstaltungen mit alumni- und Career-Bezug etc.) beim Veranstaltungsservice der
 TU Graz (+43 316/873-7191, patricia.goetz@tugraz.at).

 ▪ Freie Raumkapazitäten (siehe Kapitel 4) können nach den aktuell geltenden
 Vorgaben genutzt werden.

 ▪ Informieren Sie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung frühzeitig
 über die Verhaltensregeln sowie über das Einlass-Prozedere (z. B. über die Website,
 durch Aussendungen oder durch Hinweise auf den gedruckten Einladungskarten).
 Externen Gästen können Sie vorab das "Informationsblatt für Gäste für
 Veranstaltungen an der TU Graz in Zeiten von COVID-19" schicken.

 ▪ Führen Sie Anmeldelisten, um für den Infektionsfall die Kontaktkette nachvollziehen
 und die Teilnehmenden informieren zu können und weisen Sie den Gästen ihre
 gekennzeichneten Plätze zu.

 ▪ Das Informationsblatt zu den Verhaltensregeln an der TU Graz ist gut sichtbar
 (gegebenenfalls auch mehrfach) für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am

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COVID–19: Rahmenbedingungen für Veranstaltungen an der TU Graz

 Veranstaltungsort anzubringen.

 ▪ Desinfektionsmöglichkeiten müssen in ausreichender Anzahl zur Verfügung
 stehen (eine Desinfektions-Dosierstation pro 50 Teilnehmende, eine
 Nachfüllpackung)

 ▪ FFP2-Masken sollen bereitgestellt werden und bei Bedarf an die Gäste ausgehändigt
 werden

 WICHTIG: Die Informationsblätter, die Desinfektions-Dosierstationen und FFP-
 Masken erhalten Sie beim Veranstaltungsservice der TU Graz.
 Es wird um rechtzeitige Bestellung (mind. 3 Werktage) gebeten.

Zusätzlich für Kongresse, Tagungen, Symposien, Messen, Ausstellungen:
 ▪ Organisation von Aufsichtspersonal (z.B. des ÖWD (kostenpflichtig!)) zur
 Steuerung der Besuchsströme (Ein- und Auslass, Ticketkontrollen, Garderoben, etc.)
 und zur Überwachung der Abstands- und Verhaltensregeln

 Bitte binden Sie die Präventivdienste der TU Graz in Ihre Planungen mit ein.
 Koordination : gerold.koscher@tugraz.at, +43 316 873 6540

 4. Bewirtung / Verpflegung / Catering
 ▪ Für das Servieren von Speisen und Getränken sind die Regelungen der
 Gastronomie zu berücksichtigen

 ▪ Buffets sind nur für kleinere Teilnehmerzahlen (bis 60 Personen) erlaubt – allerdings
 mit definiertem Zugang: in kleineren Gruppen mit dementsprechenden Abstands-
 einhaltungen innerhalb der Gruppe.

 ▪ Wenn die Teilnehmerzahl 60 Personen übersteigt, wird das Essen vom Catering-
 Personal serviert.

 ▪ Die Gäste werden gebeten, an einem Tisch zu sitzen, ein Wechsel der Plätze ist
 nicht erlaubt.

 ▪ Steh-Empfänge und Steh-Kaffeepausen sind nicht erlaubt.

 5. Raumbestuhlung
Mobile Bestuhlung
Es gilt folgende Regelung:
In der Aula und den Hörsälen HS II und i9 wird die Anordnung der Stühle bei Veranstaltungen
durch das Veranstaltungsservice vorgegeben. In (Seminar-) Räumen mit mobiler Bestuhlung
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COVID–19: Rahmenbedingungen für Veranstaltungen an der TU Graz

(z.B. Kinobestuhlung) ist in allen Richtungen bei Ampelstatus GELB ein Abstand von 1 Meter
einzuhalten, bei Ampelstatus ORANGE ein Abstand von 2 Meter einzuhalten.
Wenn dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, müssen die Teilnehmer*innen/Gäste
auch am Sitzplatz die FFP2-Maske tragen!
Bei Fragen zur Aufstellung wenden Sie sich an das Veranstaltungsservice.

Fixe Bestuhlung
In Räumen mit fixer Bestuhlung können sich die Gäste über einen QR-Code am jeweiligen
Sitzplatz registrieren (checkin.tugraz.at). Nur die gekennzeichneten Plätze können belegt
werden (Status ORANGE bzw. Status GELB) - siehe auch TUGRAZonline unter den
jeweiligen Hörsälen, die COVID-19 Raumbelegungspläne bzw. Anzahl der Prüfungsplätze:

Daraus ergeben sich in folgenden Räumen folgende Raumkapazitäten – jeweils vom
geltenden Ampelstatus abhängig:
 ▪ Hörsaal P1 (492 Plätze): 134 bzw. 246 Personen
 ▪ Hörsaal P2 (182 Plätze): 49 bzw. 92 Personen
 ▪ Hörsaal I (243 Plätze): 62 bzw. 117 Personen
 ▪ Hörsaal i7 (222 Plätze): 62 bzw. 103 Personen
 ▪ Hörsaal i13 (300 Plätze): 76 bzw. 151 Personen
 ▪ Hörsaal H (171 Plätze): 46 bzw. 85 Personen
 ▪ Hörsaal BMT (163 Plätze): 45 bzw. 81 Personen
 ▪ Hörsaal II (60 Plätze): 20 bzw. 30 Personen
 ▪ Hörsaal i9 (80 Plätze): 24 bzw. 40 Personen

Es wird im Besonderen darauf hingewiesen, dass die großen Hörsäle auf Grund der
Prüfungstätigkeit und des Lehrprogrammes im SS 2021 und WS 2021/22 nur beschränkt
verfügbar sein werden.

 6. Aufgaben eines COVID-19 Beauftragten
 und Erstellung eines Präventivkonzeptes
Der/Die COVID-19-Beauftragte hat folgende Aufgaben:
 • Umsetzung, Kontrolle und Dokumentation der Maßnahmen des COVID-19-
 Präventionskonzeptes und die Begleitung bei allen Sicherheits- und
 Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit Corona

 • Ansprechperson für die Umsetzung der Maßnahmen aller Teilnehmer

 • Ansprechpartner für Veranstaltungsservice der TU Graz bzw. Behörden im
 Kontaktpersonenmanagement

Ein/e COVID-19-Beauftragte/r benötigt keine besonderen Ausbildungen.
Sollte Interesse an einem Kurs bestehen, diese werden u.a. z.B. vom Roten Kreuz oder WIFI
angeboten.

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COVID–19: Rahmenbedingungen für Veranstaltungen an der TU Graz

Das COVID-19-Präventionskonzept hat insbesondere Vorgaben basierend auf einer
Risikoanalyse für Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos zu beinhalten: z.B.:
1.Regelungen zur Steuerung der Besucherströme
2.spezifische Hygienevorgaben
3.Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
4.Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken
5.Führen von Teilnehmerlisten inkl. Kontaktdaten
6.Registrierung und Überprüfung des negativen CoV-Status (getestet/genesen/geimpft) als
Zutrittsnachweis

Einiges davon finden Sie unter https://tu4u.tugraz.at/bedienstete/unsere-tu-
graz/coronavirus-faq-fuer-bedienstete/

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