WAS BLEIBT - WAS ÄNDERT SICH FÜR DEN RADVERKEHR - STVO 2020 PETER GWIASDA PETER GWIASDA
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StVO 2020 Was bleibt – Was ändert sich Für den Radverkehr Peter Gwiasda Peter Gwiasda 20.01.2021 1 Planungsbüro VIA eG, Köln
3. Die aktuelle StVO-Änderung im Überblick 1. Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern 2. Mindestüberholabstand KfzRad 3. Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kfz über 3,5 t innerorts 4. Personenbeförderung auf Fahrrädern 5. Rechts-Abbiegen bei Rot („Grünpfeil“ für Radfahrende) 6. Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen 7. Einrichtung von Fahrradzonen 8. Ausweitung des Parkverbots an Kreuzungen und Einmündungen 9. Neue Verkehrszeichen für den Radverkehr (Lastenräder, RSV und Überholen) 10. Erweiterung der Erprobungsklausel 11. Vermehrte Öffnung von Einbahnstraßen Peter Gwiasda 20.01.2021 2 Planungsbüro VIA eG, Köln
Nebeneinanderfahren von Fahrrädern: Relevanz Der neue Text in der StVO § 2 Absatz 4 Satz 1: „Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahrenwerden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden.“ Dagegen der alte Text: „Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.“ Eigentlich nur freundlicher formuliert, denn das Rechtsfahrgebot bleibt erhalten. Die Einrichtung von Fahrradstraßen wird dadurch nicht überflüssig. Nur dort ist das Fahrrad das primäre Verkehrsmittel, welches die Geschwindigkeit vorgibt. Die Regelung ist nicht entwurfsrelevant! Peter Gwiasda 20.01.2021 3 Planungsbüro VIA eG, Köln
Mindestüberholabstand Kfz-Rad: Die Fakten Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von Radfahrenden vorgeschrieben. Der neue Text in der StVO § 5 Absatz 4 Satz 2: „Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.“ Dies galt schon vorher aufgrund von Gerichtsentscheidungen, wurde jetzt aber festgeschrieben. Peter Gwiasda 20.01.2021 4 Planungsbüro VIA eG, Köln
Mindestüberholabstand Kfz-Rad: Relevanz Diese Regelung ist entwurfsrelevant und wird Einfluss auf die Regelmaße in der ERA und in der RASt haben. innerorts außerorts RASt 06 Peter Gwiasda 20.01.2021 5 Planungsbüro VIA eG, Köln
Mindestüberholabstand Kfz-Rad: Risiken und Absurdes Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von Radfahrenden vorgeschrieben. Diese Regelung ist für die Normgeschwindigkeiten 50 und 100 km/h natürlich sinnvoll. Bei geringen Geschwindigkeiten muss überholen auch enger möglich sein, sonst kann es zu absurden Entscheidungen kommen. Überholen auf landwirtschaftlichen Wegen und Ortsverbindungsstraßen außerorts muss auch auf Straßen unter 5,70 m Breite möglich sein. Das Rechtsfahrgebot steht faktisch im Gegensatz zur Überholungsregelung: Warum soll der Radverkehr rechts fahren, wenn er nicht überholt werden darf. Oder brauchen wir mehr Fahrradstraßen im ländlichen Raum außerorts. Peter Gwiasda 20.01.2021 6 Planungsbüro VIA eG, Köln
Mindestüberholabstand: Auswirkungen auf den Entwurf Was ist künftig möglich und was nicht. Schutzstreifen weiter möglich, jedoch Radfahrstreifen und Schutzstreifen bei hohen Verkehrsmengen kritisch in Knotenzufahrten weiter möglich Peter Gwiasda 20.01.2021 7 Planungsbüro VIA eG, Köln
Mindestüberholabstand: Auswirkungen auf den Entwurf Was ist künftig möglich und was nicht. Schutzstreifen auf Richtungs- Radfahrende sind künftig häufiger fahrbahnen eingeschränkt als Pulkführer unterwegs Richtungsfahrbahnen von 4 m nicht mehr zulässig, wenn Rad überholt werden soll. Die Richtungsfahrbahnen werden um 1 m aufgeweitet. Peter Gwiasda 20.01.2021 8 Planungsbüro VIA eG, Köln
Neue Verkehrszeichen für den Radverkehr: Anwendungsfälle Überholverbot für Radfahrende Mögliche Anwendungsfälle sind schon angefragt: Überholverbot bei durchgezogener Linie in kurvenreicher Strecke, damit die Radfahrenden nicht innerhalb überbreiter Fahrbahnen überholt werden Bisher zögerliche Umsetzung durch die zuständigen Überholverbot vor Behörden, da wegen Abstandregel ohnehin Fahrbahnteiler wo Überholverbot besteht. Radfahrende geschnitten werden. Peter Gwiasda 20.01.2021 9 Planungsbüro VIA eG, Köln
Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kfz über 3,5 t innerorts Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t wird aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Dem § 9 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeausfahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.“ Diese Regelung ist bedingt entwurfsrelevant: Freie Rechtsabbiegefahrstreifen und großzügige Abbiegeradien sind in frage zu stellen. Peter Gwiasda 20.01.2021 10 Planungsbüro VIA eG, Köln
Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Lkw: Relevanz Abbau von „freien“ Rechtsabbiegefahrstreifen ist die Konsequenz X X X Durch Wegfall von Rechtsabbiegefahr streifen entstehen großzügige Aufstellflächen für Radfahrende Peter Gwiasda 20.01.2021 11 Planungsbüro VIA eG, Köln
Personenbeförderung auf Fahrrädern: Regelungsinhalt Auf Fahrrädern dürfen Personen mitgenommen werden, wenn die Fahrräder zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind und der Fahrzeugführende mindestens 16 Jahre alt ist. §21 Absatz 3 Satz 1 wird durchfolgende Sätze ersetzt: „Auf Fahrrädern dürfen Personen von mindestens16 Jahre alten Personen nur mitgenommen werden, wenn die Fahrräder auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind. “ Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass immer mehr Lastenräder und Spezialräder im Verkehr unterwegs sind. Indirekt ist auch diese Regelung entwurfsrelevant, da Radwege in der Mindestbreite von 1,60 m für diese Spezialräder kaum noch ausreichen. , Peter Gwiasda 20.01.2021 12 Planungsbüro VIA eG, Köln
Personenbeförderung auf Fahrrädern: Entwurfsrelevant? Anhänger in der ERA mit 80 cm Breite berücksichtigt: Die meisten Lastenräder sind nicht breiter als 80 cm. Trotzdem verändert ein hohes Aufkommen von Lastenrädern die Anforderungen an die Maße: 1,60 m: nur bei geringem Lastenrad-Aufkommen. 2,00 m bei mittlerem Aufkommen in Ordnung. Stark frequentierte Strecken sollen 2,30 / 2,50 breit sein. Peter Gwiasda 20.01.2021 13 Planungsbüro VIA eG, Köln
Parken für Lastenräder Noch nicht Entwurfsrelevant aber vielleicht ein Schritt zum geregelten Fahrradparken Peter Gwiasda 20.01.2021 14 Planungsbüro VIA eG, Köln
Rechts-Abbiegen bei Rot („Grünpfeil“ für Radfahrende) Mit der StVO-Novelle wird die bestehende Grünpfeilregelung auch auf Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Außerdem wurde ein gesonderter Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt, eingeführt. § 37 Absatz 2 Nummer 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Satz 8 wird folgender Satz eingefügt: „Durch das Zeichen wird der Grünpfeil auf den Radverkehr beschränkt.“ Ansonsten gelten alle regeln, die beim Grünpfeil zu beachten sind. Peter Gwiasda 20.01.2021 15 Planungsbüro VIA eG, Köln
Rechts-Abbiegen bei Rot („Grünpfeil“ für Radfahrende) Folgendes Verkehrszeichen beschränkt das Rechtsabbiegen bei rot auf den Radverkehr: Die Anwendung das neuen Verkehrszeichens wird durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO geregelt, die 2021 fertiggestellt sein soll. Peter Gwiasda 20.01.2021 16 Planungsbüro VIA eG, Köln
Rechts-Abbiegen bei Rot („Grünpfeil“ für Radfahrende) Ergebnisse aus der Forschung Es wurden alle Kombinationen von Führungsformen untersucht. Keine war für sich auffällig, so dass wir davon ausgehen können, dass alle Kombinationen zulässig sein werden. Obertyp konkreter Typ Die Nutzung des Grünpfeils ist eingeschränkt wenn: Mischverkehr- Dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links MV-MV signalisiert wird. Mischverkehr Mischverkehr- MV-RFS Pfeile in den für den Rechtsabbieger gültigen Lichtzeichen die Fahrtrichtung Radverkehrsanlage MV-RW vorschreiben. Radverkehrsanlage - RFS-MV Gleise von Schienenfahrzeugen gekreuzt oder befahren werden müssen. Mischverkehr RW-MV Der freigegebene Fahrradverkehr auf dem zu kreuzenden Radweg für beide RFS-RFS Richtungen zugelassen ist oder der Fahrradverkehr trotz Verbotes in der Radverkehrsanlage - RFS-RW Gegenrichtung in erheblichem Umfang stattfindet, Radverkehrsanlage RW-RFS Für das Rechtsabbiegen mehrere markierte Fahrstreifen zur Verfügung stehen RW-RW Die Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient. Peter Gwiasda 20.01.2021 17 Planungsbüro VIA eG, Köln
Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen Schutzstreifen für den Radverkehr trennen den Rad- und den Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie (Zeichen 340 der StVO). Autos dürfen dort zwar nicht parken, aber bislang noch bis zu drei Minuten halten. Dies führt vielfach dazu, dass die Radfahrenden Schutzstreifen nicht durchgängig nutzen können, weil ihnen haltende Autos den Weg versperren. Deshalb wurde dort ein generelles Haltverbot eingeführt. Die laufende Nummer 22 wird in Spalte 3 wie folgt geändert: „3. Auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr darf nicht gehalten werden.“ Diese Regelung ist nicht unumstritten, da sie die Anlage von Schutzstreifen in Geschäftsstraßen erschwert. Peter Gwiasda 20.01.2021 18 Planungsbüro VIA eG, Köln
Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen Bei Berücksichtigung der erforderlichen Abstände zum Parken ergibt sich eine sichere und attraktive Führungsform. Parken ist die Hauptgefahrenquelle Foto: Planungsbüro VIA / Jörg Stellmacher-Hein Peter Gwiasda 20.01.2021 19 Planungsbüro VIA eG, Köln 19
Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen • Eine Unfallanalyse gibt Hinweise auf Anpassungen. • Diskussion um Überholabstände trifft nicht den Kern. • 54 % der Unfälle durch Parken • 34 % der Unfälle an Knoten • 12 % der Unfälle durch Überholen Quelle: Planungsbüro VIA Peter Gwiasda 20.01.2021 20 Planungsbüro VIA eG, Köln 20
Ausweitung des Parkverbots an Kreuzungen und Einmündungen Zur Verbesserung der Sicht zwischen Straße und Radweg Wird das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen in einem Abstand von bis zu je 8 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten, wenn ein straßenbegleitender baulicher Radweg vorhanden ist. In § 12 Absatz 3 Nummer 1 werden nach dem Komma die Wörter „soweit in Fahrtrichtung rechtsneben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,“ eingefügt. Peter Gwiasda 20.01.2021 21 Planungsbüro VIA eG, Köln
Ausweitung des Parkverbots an Kreuzungen und Einmündungen Diese Regelung ist sehr sicherheitsrelevant, die 8 Meter entsprechen aber bei weitem nicht dem, was nötig wäre und so in den Musterlösungen BW zusammen gefasst ist. Eigentlich müssten die 8 Meter überall schon längst umgesetzt sein. Peter Gwiasda 20.01.2021 22 Planungsbüro VIA eG, Köln 22
Ausweitung des Parkverbots an Kreuzungen und Einmündungen Kreuzungsbereiche gegen Falschparker sichern ist auch und in noch höherem Maß ein Thema für Fußgänger. Hier würde die Umsetzung der 5-Meter-regelung bereits viel bringen. Foto: Thiemann-Linden Foto: Thiemann-Linden Foto: Planungsbüro Die Furt soll die Aussage der Schilder unterstützen Peter Gwiasda VIA 20.01.2021 23 Foto: Thiemann- Linden Planungsbüro VIA eG, Köln 23
Einrichten von Fahrradzonen Analog zu den Tempo 30- Zonen können nun auch Fahrradzonen angeordnet werden. §39 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1a wird folgender Absatz 1b eingefügt: „(1b) Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Fahrradzonen (Zeichen 244.3) zurechnen. Peter Gwiasda 20.01.2021 24 Planungsbüro VIA eG, Köln
Einrichten von Fahrradzonen Die Fahrradstraße soll in der Regel eine bevorrechtigte Route sein. Eine Zonenregelung steht dazu im Widerspruch. Hier gilt „Rechts vor Links“ Quelle Land Baden-Württemberg Peter Gwiasda 20.01.2021 25 Planungsbüro VIA eG, Köln 25
Einrichten von Fahrradzonen Wie sehen künftig Knotenpunkte in Fahrradzonen aus? Ein sinnvoller Anwendungsfall sind z.B. Schulquartiere Beispielhafte Planung: Schulquartier in Kempen (Niederrhein) mit drei weiterführenden Schulen Quelle Land Baden-Württemberg Peter Gwiasda 20.01.2021 26 Planungsbüro VIA eG, Köln
Neue Verkehrszeichen für den Radverkehr Zeichen 350 StVO hat keine Radschnellverbindungen Regelungsinhalt, daher muss es mit anderen Schildern kombiniert werden. © HMWEVW – Corinna Spitzbarth Peter Gwiasda 20.01.2021 27 Planungsbüro VIA eG, Köln
Neue Verkehrszeichen für den Radverkehr Haifischzähne im Zuge von Radverkehrsführungen Haifischzähne verdeutlichen die Vorfahrt im Zuge von Radverkehrsverbindungen. Die Anordnung muss über Verkehrszeichen oder die Rechts-Vor-Links-Regel erfolgen. Sie können im Zuge von Radschnellverbindungen eingesetzt werden. Die Musterlösungen werden entsprechend angepasst. Peter Gwiasda 20.01.2021 28 Planungsbüro VIA eG, Köln
Erweiterung der Erprobungsklausel Erprobungsklausel in §45 wird von dem Erfordernis des §45 Abs. 9 S. 3 befreit. Bislang hatten die Länder bereits die Möglichkeit, verkehrsregelnde oder verkehrssichernde Maßnahmen zeitlich und örtlich begrenzt zu erproben. Die Durchführung solcher Verkehrsversuche wurde durch die StVO-Novelle vereinfacht. Eine weitergehende Öffnung des Straßenverkehrsrechts für Verkehrsversuche bedarf einer Änderung auf Gesetzesebene, die in einem weiteren Schritt im Jahr 2020 angegangen werden soll. Peter Gwiasda 20.01.2021 29 Planungsbüro VIA eG, Köln
Erweiterung der Erprobungsklausel Viele Themen stehen noch auf der Agenda: z.B. Piktogrammketten Peter Gwiasda 20.01.2021 30 Planungsbüro VIA eG, Köln
Vermehrte Öffnung von Einbahnstraßen Im Rahmen einer Gesamtüberarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO im Jahr 2020 sollen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden verstärkt zur Prüfung der Öffnungsmöglichkeit von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende aufgerufen werden. Ziel ist es, hierdurch die Zahl der in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraßen zu vergrößern. Hier heißt es also auf die Verwaltungsvorschrift warten. Diese Regelung könnte sich an der Schweizer Lösung orientieren. Dort besteht die Verpflichtung sämtlicher Einbahnstraßen für den Radverkehr zu öffnen und die Fälle in denen dies nicht möglich ist zu begründen. Aus der Ausnahme wurde sozusagen eine Regel. Peter Gwiasda 20.01.2021 31 Planungsbüro VIA eG, Köln
Zeit für Diskussion: Die aktuelle StVO-Änderung Leitfragen: • Welche Änderungen finden sie wichtig und sinnvoll? • Wo sehen Sie Probleme? • Was würden Sie anwenden? • Was halten Sie schlichtweg für überflüssig? Peter Gwiasda 20.01.2021 32 Planungsbüro VIA eG, Köln
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