Wegleitung 2019 - Steuern Nidwalden
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Inhalt Adressen und Informationen 3 Wer hat eine Steuererklärung 2019 einzureichen? 3 So gehen Sie am besten vor 4 Beachten Sie folgende Hinweise 7 Beginn der Steuerpflicht 8 Ende der Steuerpflicht 8 Heirat, Scheidung oder Trennung 8 Tod eines Ehegatten 8 Anmerkungen zur Steuerzahlung 9 Feuerwehrpflicht-Ersatzabgabe 9 Einkünfte im In- und Ausland 10 Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit 10 Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit 11 Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen 12 Übrige Einkünfte und Gewinne 13 Wertschriftenertrag 14 Nettoeinkünfte aus Liegenschaften 14 Erbengemeinschaften 17 Abzüge 18 Berufskosten bei unselbständiger Tätigkeit 18 Schuldzinsen 20 Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen 20 Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen und Versicherungen 21 Weitere Abzüge 22 Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten 22 Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten 24 Einkommensberechnung 25 Einkommensabhängige Abzüge 25 Steuerfreie Beträge (Sozialabzüge) 26 Veränderung Einkommen 2020 28 Vermögen im In- und Ausland 29 Bewegliches Privatvermögen 29 Liegenschaften im Privatbesitz 30 Geschäftsaktiven Selbständigerwerbender 30 Schulden 31 Steuerfreie Beträge 31 Beilagen zur Steuererklärung 32 Wertschriften- und Guthabenverzeichnis 2019 mit Verrechnungssteuerantrag 33 Seiten 2 und 3: Wertschriften- und Guthabenverzeichnis 35 Seite 4 oben: Abzüge 37 Seiten 1 und 4 37 Tarife 2019 38 Steuerfüsse Kanton und Gemeinde 38 Tarif direkte Bundessteuer 39 2
Sehr geehrte Dame Sehr geehrter Herr Der Kanton Nidwalden führt auf die Steuerperiode 2019 hin die webbasierte Deklara- tionslösung «eTax Nidwalden» ein. Neu können Sie Ihre Steuererklärung zu jeder Zeit, ortsunabhängig und mit allen heute gebräuchlichen elektronischen Hilfsmitteln (PC, Tablet, Smartphone) bearbeiten und einreichen. Es ist weder eine Unterschrift noch ein Gang zum Briefkasten nötig. Bei Fragen zum webbasierten Ausfüllen steht Ihnen werktags von 8–12 und von 14 –17 Uhr eine Hotline unter der Nummer 041 766 40 63 zur Verfügung (Lokaltarif Festnetz Schweiz / Mobiltarife gemäss Anbieter). Gegenüber den früheren Steuerperioden ergeben sich Änderungen: Die gesetzlichen Bestimmungen bei der Feuerwehr-Ersatzabgabepflicht haben sich auf den 1. Januar 2019 geändert. Die Ersatzabgabe beträgt 4 Promille des steuerbaren Einkommens, mindestens CHF 50 und höchstens CHF 400. Der Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule beträgt CHF 6‘826 und ohne 2. Säule CHF 34‘128. Auf den 1. Januar 2019 trat das neue Geldspielgesetz in Kraft. Ausführungen dazu finden Sie in der Wegleitung Seite 36 ff. Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit. Freundliche Grüsse Ihr Kantonales Steueramt 3
Adressen und Informationen Gemeindesteueramt Für Formulare, Fristerstreckungen (siehe Seite 7 der Wegleitung), Auskünfte zu Ihrer Steuer veranlagung: Wenden Sie sich an das zuständige Steueramt Ihres Wohnortes. Hotline Bei Fragen zum webbasierten Ausfüllen steht Ihnen werktags von 8–12 und von 14–17 Uhr eine Hotline unter der Nummer 041 766 40 63 zur Verfügung (Lokaltarif Festnetz Schweiz / Mobiltarife gemäss Anbieter). Haben Sie steuerrechtliche Fragen? Wenden Sie sich an das Kantonale Steueramt, Tel. 041 618 71 11. Ihre Fragen bei Inkassoproblemen beantwortet die Finanzdirektion des Kantons Nidwalden, Bahnhofplatz 3, Postfach 1241, 6371 Stans, 041 618 71 44. Website Im Internet unter www.steuern-nw.ch finden Sie unter «Services» nebst einem Steuer- rechner für Ihre Steuern auch Weisungen & Richtlinien zur Steuerpraxis sowie Merkblätter & Formulare. Wer hat eine Steuererklärung 2019 einzureichen? Eine Steuererklärung 2019 haben alle Personen einzureichen, die am 31. Dezember 2019 ihren Wohnsitz im Kanton Nidwalden hatten. Ebenfalls alle Personen, bei denen im Kalenderjahr 2019 die Steuerpflicht im Kanton Nidwalden geendet hat (zufolge Wegzug ins Ausland oder Tod). Alle Jugendlichen, die in der Steuerperiode 2019 volljährig geworden sind, haben erstmals eine eigene Steuererklärung einzureichen. Wer im Kanton Nidwalden eine Liegenschaft besitzt oder ein Geschäft betreibt (Betriebsstätte), hat ebenfalls eine Steuererklärung einzureichen. In diesem Fall ge- nügt uns die Einreichung einer Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons. Informieren Sie das zuständige Nidwaldner Gemeindesteueramt über Fristerstreckungen, die Ihnen vom Wohnsitzkanton gewährt wurden. Quellenbesteuerte Personen haben eine vollständige Steuererklärung (gesamtes Einkommen und Vermögen) einzureichen, - wenn die quellenbesteuerten Einkünfte mehr als CHF 120’000 betragen; - wenn die steuerpflichtige Person neben den quellenbesteuerten Einkünften über weitere, nicht quellenbesteuerte Einkünfte verfügt (z.B. Erträge aus Wertschriften und Liegenschaften, Ehegatten- oder Kinderalimente, Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit, Renten der AHV, Lotterie-, Zahlenlotto- und Sport- Toto-Gewinne usw.) oder Vermögen besitzt. 4
So gehen Sie am besten vor Bevor Sie mit dem Ausfüllen der Steuererklärung beginnen, beschaffen Sie folgende Un- Zuerst Unterlagen terlagen (siehe auch Seite 32 dieser Wegleitung): beschaffen Lohnausweis des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin (für beide erwerbstätigen Ehegatten) Rentenausweise der AHV/IV und Pensionskassen usw. Bescheinigungen der Arbeitslosenkasse über erhaltene Leistungen Belege über Erträge aus Wertpapieren sowie das Steuerverzeichnis Ihrer Bank per 31. Dezember 2019 (zusammen mit Wertschriftenverzeichnis einreichen) Bescheinigungen von Versicherungseinrichtungen und Bankstiftungen über Beiträge an die gebundene Vorsorge (Säule 3a) Bankbelege über Schulden und Schuldzinsen Mit der webbasierten Deklarationslösung «eTax Nidwalden» sparen Sie sich viel Zeit beim Deklaration mit eTax Ausfüllen der Steuererklärung. Sie werden von eTax automatisch durch die verschiedenen Nidwalden Bereiche der Steuererklärung geführt. Die Berechnungen und Überträge in die Formulare erfolgt automatisch. Belege fügen Sie einfach an der entsprechenden Stelle elektronisch hinzu. eTax Nidwalden steht unter dem Link www.eTax.nw.ch zur Verfügung. Für den Zugang zu Ihrer Steuererklärung benötigen Sie das Schreiben mit den persönlichen Zugangsdaten, welches Sie vorgängig vom Kantonalen Steueramt Nidwalden erhalten haben. Sobald Sie sich im eTax eingeloggt haben, steht Ihnen ein Vorjahresimport zur Verfügung, Vorjahresimport mit Hilfe dessen Sie eine Übernahme der Daten aus der bisherigen Software «NidwaldenTax 2018» vornehmen können. Dazu erstellen Sie in der bisherigen Software «NidwaldenTax 2018» eine Exportdatei, welche Sie in eTax mit dem Vorjahresimport einlesen können. eTax Nidwalden unterstützt Sie bei der Deklaration optimal und zeigt Ihnen an, wo Pflicht- belege zwingend einzureichen sind. Für die Belegübermittlung steht Ihnen die kostenlose App «SNAP.SHARE» zur Verfügung. Nach erfolgter Deklaration mit «eTax Nidwalden» reichen Sie Ihre Steuererklärung samt Belegen elektronisch ein. Sie erhalten sofort eine Übermittlungsbestätigung und haben die Möglichkeit Ihre Steuererklärung in Form einer PDF-Datei abzuspeichern. Ihre Daten sind auch nach Einreichung der Steuererklärung in eTax jederzeit abrufbar. Sie haben ab der ersten Einreichung 72 Stunden Zeit, um allfällige Korrekturen vorzuneh- Korrekturen men und die Steuererklärung erneut zu übermitteln. Die Steuererklärung kann maximal 4 mal korrigiert werden. Mit jeder Korrektur beginnt eine neue Frist von 72 Stunden. Jede neue Übermittlung hebt die Vorhergehende auf. Nach Ablauf der letzten 72 Stunden Frist gilt Ihre Steuererklärung als rechtsgültig eingereicht. 5
Steuerformulare Haben Sie die für Sie notwendigen Unterlagen beisammen? Füllen Sie mit Vorteil zunächst von Hand ausfüllen die Hilfsformulare aus: Das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis; das Formular Berufs- kosten; Liegenschaftenverzeichnis usw. Erst wenn Sie alle Hilfsformulare fertiggestellt haben, beginnen Sie mit dem Ausfüllen des Hauptformulars. Die Steuerformulare werden elektronisch eingelesen und verarbeitet. Die folgenden Punkte sind beim Ausfüllen der Formulare von Hand zu beachten: Handschrift: Schreiben Sie in gut leserlicher Handschrift oder mit Blockschrift. Verwenden Sie Kugelschreiber, hingegen keinen Bleistift, keine Füllfeder und keine Schreibmaschine. Schriftfarbe: Schreiben Sie mit einem blauen oder schwarzen Kugelschreiber. Verwenden Sie keine roten oder anderen Farben. Felder: Tragen Sie die Zahlen freistehend in der Mitte der weissen Felder ein. Geben Sie nur Frankenbeträge und keine Rappenbeträge an. Lassen Sie die Felder vor den Zahlen leer. Tragen Sie keine Nullen oder Striche vor den Zahlen ein. Korrekturen: Korrigieren Sie die Schreibfehler mit Korrekturlack. Bringen Sie die Korrekturen in den richtigen Feldern an. Beachten Sie, dass die Unterlagen ohne Büro- oder Heftklammern beizulegen sind, Originale von Aufstellungen und Belegen werden später vernichtet. Die Wegleitung gibt Auskunft Es empfiehlt sich, die Wegleitung zu Rate zu ziehen. So können Sie alle Rubriken korrekt ausfüllen, ohne die gebotenen Abzugsmöglichkeiten zu vergessen. Unterschriften Denken Sie daran, bei der handschriftlichen Deklaration sind alle Steuerformulare, wo vorgesehen, zu unterzeichnen. Gemeinsam Steuerpflichtige: Unterschriften beider Ehegatten auf Steuererklärung, Wertschriftenverzeichnis und allenfalls auf dem Barcodeblatt. Selbständigerwerbende: Unterschrift auf Bilanz und Erfolgsrechnung. 6
Beachten Sie folgende Hinweise Fristerstreckungsgesuche sind schriftlich vor Ablauf der Einreichefrist zu stellen; diese Fristerstreckungen kann auf Antrag bis 30. Juni 2020 verlängert werden. Selbständigerwerbenden sowie Personen mit berufsmässigem Vertreter wird die Einreichefrist von Amtes wegen bis 30. Juni 2020 verlängert; auf Antrag kann eine Fristerstreckung bis 30. September 2020 gewährt werden. Für sekundär Steuerpflichtige wird die Einreichungsfrist von Amtes wegen bis 30. September 2020 verlängert. Weitergehende Fristerstreckungen werden nur wegen Krankheit, Unfall, Militärdienst, Landesabwesenheit oder anderen erheblichen Gründen gewährt. Bei Nichteinhaltung der Fristen folgt nach 10 Tagen die Mahnung. Wird der Mahnung nicht Folge geleistet, wird eine Ordnungsbusse erlassen und die Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen vorgenommen. Eine Fristerstreckung kann auch direkt übers Internet beantragt werden: (www.steuern-nw.ch). Wählen Sie im Bereich «Services» den Link Fristerstreckung. Je vollständiger und genauer Sie Ihre Steuererklärung und die Beilagen dazu erstellen, desto Haben Sie auch schon weniger haben wir Anlass, weitere Überprüfungen vorzunehmen. Sie entlasten damit nicht daran gedacht? nur uns, sondern auch sich selber. Ergänzen Sie Ihre Steuererklärung mit allen notwendigen Beilagen (siehe Seite 32 der Beilagen! Wegleitung). Andernfalls müssen wir diese nachfordern. Füllen Sie bitte Ihre Steuererklärung vollständig und genau aus. Sie vermeiden damit nicht So vermeiden Sie nur zusätzliche Steuernachforderungen, sondern oft auch unnötige Kosten. Steuernachforderungen Ebenso bitten wir Sie, alle Unterlagen, die Sie von den Steuerbehörden erhalten, jeweils Beachten Sie die Fristen sogleich genau zu prüfen, seien es Korrespondenzen, Ausweiseinforderungen, Ver anlagungsverfügungen oder Steuerrechnungen. Meistens sind diese mit Fristen verbunden, die mit nachteiligen Rechtsfolgen verbunden sind, wenn sie nicht eingehalten werden. Bevor Sie gegen eine definitive Veranlagung Einsprache erheben, empfiehlt es sich, mit dem/der zuständigen Veranlagungs-Sachbearbeiter/-in in Kontakt zu treten. In vielen Fällen können die offenen Fragen beantwortet werden. Falls ein notwendiges Formular fehlt, so wenden Sie sich bitte an Ihr Gemeindesteueramt. Fehlt ein Formular? Wenn steuerpflichtige Personen gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungspflichten nicht Veranlagung nach erfüllen oder wenn zuverlässige Unterlagen fehlen, muss die Steuerveranlagung nach Er- Ermessen messen vorgenommen werden. Eine solche Veranlagung kann nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit angefochten werden. Die Verwendung von falschen, verfälschten oder inhaltlich unwahren Urkunden (Lohnaus- Steuerbetrug weisen, Geschäftsbüchern, Erfolgsrechnungen und Bilanzen) zum Zwecke der Steuerhin- terziehung wird als Vergehen mit Busse oder Gefängnis bestraft. 7
Beginn der Steuerpflicht Zuzug in den Erfolgt in der Steuerperiode 2019 ein Zuzug aus einem andern Kanton, besteht die Steu- Kanton Nidwalden erpflicht für die ganze Steuerperiode im Kanton Nidwalden. Zu deklarieren ist das gesamte Einkommen des Jahres 2019 und das Vermögen per 31. Dezember 2019. Erfolgt in der Steuerperiode 2019 ein Zuzug aus dem Ausland, beginnt die Steuerpflicht im Kanton Nidwalden sowohl für die kantonalen Steuern wie für die direkte Bundessteuer ab Zuzugsdatum. Umzug Bei Wohnsitzwechsel innerhalb des Kantons verbleibt die Steuerpflicht für das ganze innerhalb Nidwalden Jahr am Wohnsitz zu Beginn des Steuerjahres. Ende der Steuerpflicht Wegzug aus dem Erfolgt in der Steuerperiode 2019 ein Wegzug in einen andern Kanton, besteht die Kanton Nidwalden Steuerpflicht für die ganze Steuerperiode im neuen Kanton. Im Kanton Nidwalden ist keine Steuererklärung mehr einzureichen. Erfolgt in der Steuerperiode 2019 ein Wegzug ins Ausland, endet die Steuerpflicht sowohl für die kantonalen Steuern wie auch für die direkte Bundessteuer mit dem Wegzugsdatum. Auszufüllen ist das Einkommen ab Beginn des Jahres 2019 bis zum Wegzug sowie das Vermögen bei Wegzug. Heirat, Scheidung oder Trennung Änderung Zivilstand Bei Heirat in der Steuerperiode 2019 werden die Ehegatten für die ganze Steuerperiode gemeinsam besteuert. Bei Scheidung und bei rechtlicher oder tatsächlicher Trennung werden die Ehegatten für die ganze Steuerperiode getrennt besteuert. Sie haben für die Steuerperiode 2019 je eine separate Steuererklärung 2019 einzureichen. Tod eines Ehegatten Todesfall Der Tod eines Ehegatten bedeutet die Beendigung der gemeinsamen Steuerpflicht. Daher sind bis und mit Todestag die Ehegatten gemeinsam einzuschätzen. In der Steuererklärung ist das gemeinsame Einkommen ab Beginn 2019 bis und mit Todestag sowie das gemein- same Vermögen am Todestag einzutragen. Es gelten im übrigen die gleichen Grundsätze wie bei Ende der Steuerpflicht. Die Erben haben eine Steuererklärung mit den Einkommen des/der Verstorbenen ab Beginn 2019 bis und mit Todestag sowie mit dem Vermögen am Todestag einzureichen. Ab Todestag bis Ende 2019 ist der überlebende Ehegatte als Alleinstehender selbständig zu veranlagen. In der Steuererklärung 2019 ist sein Einkommen ab dem auf den Todestag folgenden Tag bis Ende 2019 sowie sein Vermögen Ende 2019 einzutragen. Es gelten im übrigen die gleichen Grundsätze wie bei Beginn der Steuerpflicht. Einkommen und Vermögen sind für beide Zeitabschnitte in separaten Steuererklärungen anzugeben. 8
Anmerkungen zur Steuerzahlung Der definitive Steuerbezug für die Steuerperiode 2019 erfolgt nach Durchführung der Steuern 2019 Veranlagung auf Grund der Steuererklärung 2019. Auf der Differenz zwischen dem Steuerbetrag der ersten provisorischen und der letzten Ausgleichszins definitiven Steuerrechnung (Schlussrechnung) wird ein Ausgleichszins (zur Zeit 0,1 %, Anpassung vorbehalten) berechnet: zugunsten der steuerpflichtigen Person, wenn der definitive Steuerbetrag tiefer ausfällt als der provisorisch bezahlte Betrag; zulasten der steuerpflichtigen Person, wenn der definitive Steuerbetrag den provisorisch bezahlten Steuerbetrag übersteigt. Für verspätet bezahlte Steuern wird ab dem 31. Tag nach Fälligkeit ein Verzugszins (zur Verzugszins Zeit 4 % für die Kantons- und Gemeindesteuern und 3 % für die direkte Bundessteuer, Anpassung vorbehalten) erhoben. Die provisorischen Steuern 2020 werden in 2 Raten bezogen: Die erste Hälfte ist am Steuern 2020 1. Juli, die zweite am 1. November fällig. Wird die ganze Jahressteuer bis zum 31. Juli 2020 bezahlt, wird für den vorausbezahlten Betrag der zweiten Steuerrate ein Vergütungszins von 0,1 % ausgerichtet. Gegen die provisorische Veranlagung kann die steuerpflichtige Person Einsprache erhe- Einsprache gegen ben, sofern die Veranlagung nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt ist, oder provisorische Rechnung wenn der für 2020 voraussichtlich geschuldete Steuerbetrag tiefer oder höher ausfallen wird als die provisorische Rechnung. Feuerwehrpflicht-Ersatzabgabe Frauen und Männer sind in ihrer Wohnsitzgemeinde feuerwehrpflichtig ab Beginn des Feuerwehrpflicht Kalenderjahres, in dem sie 20 Jahre alt werden. Die Feuerwehrpflicht endet entweder am Ende des Kalenderjahres, in dem sie 48 Jahre alt geworden sind, oder nach 25 erfüllten Dienstjahren. Die Feuerschutzkommission der Wohnsitzgemeinde entscheidet über die Befreiung von der Feuerwehrpflicht. Feuerwehrpflichtige, die keinen aktiven Feuerwehrdienst leisten, haben in ihrer Wohnsitzge- Ersatzabgabepflicht meinde eine jährliche Ersatzabgabe zu einrichten. Die Ersatzabgabe beträgt 4 Promille des steuerbaren Einkommens, mindestens aber CHF 50 und höchstens CHF 400. Die Ersatzab- gabe von in ungetrennter Ehe oder in ungetrennter eingetragener Partnerschaft lebenden Personen wird aufgrund des gemeinsamen steuerbaren Einkommens einmal erhoben. Die Veranlagung und der Bezug der Ersatzabgabe erfolgen durch die Veranlagungs- bzw. Veranlagung und Bezug Inkassoinstanz gemäss kantonaler Steuergesetzgebung. Massgebend für die Veranlagung der Ersatzabgabe sind die Verhältnisse am Ende des Jahres. 9
EINKÜNFTE IM IN- UND AUSLAND Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit EINKÜNFTE IM IN- UND AUSLAND Einkünfte 2019 ABZÜGE Kanton Abzüge 2019 Bund CHF ohne Rappen Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit CHF ohne Rappen CHF ohne Rappen Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit Haupterwerb Einzelperson/Ehemann/P1 Lohnausweis 100 Einzelperson / Ehemann / P1 Berufskosten 200 Ehefrau/P2 Lohnausweis 101 Ehefrau / P2 Berufskosten 220 Nebenerwerb Einzelperson /Ehemann/P1 Lohnausweis 104 Schuldzinsen / Unterhaltsbeiträge / Rentenleistungen Ehefrau/P2 Lohnausweis 105 Schuldzinsen Schuldenverzeichnis 250 Im vereinfachten Abrechnungsverfahren bereits versteuerter Bruttolohn Lohnausweis 095 Unterhaltsbeiträge an geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten/P1/P2 Alimente 254 (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit) 095 Gemäss Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit können kleine Arbeitsentgelte Unterhaltsbeiträge an minderjährige Kinder Alimente 255 Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit aus Handel, Gewerbe, freien Berufen oder Landwirtschaft Rentenzahlungen und dauernde Lasten (Wohnrecht) Aufstellung 256 * Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen und Versicherungen Haupterwerb Einzelperson/Ehemann/P1 Jahresrechnung / Aufstellung 110 * Staatliche Vorsorge (AHV/IV/EO) Einzelperson / Ehemann / P1 Bescheinigung 258 Ehefrau/P2 Jahresrechnung / Aufstellung 111 unter gewissen Bedingungen im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens direkt * Ehefrau / P2 Bescheinigung 259 Nebenerwerb Einzelperson/Ehemann/P1 Jahresrechnung / Aufstellung 114 * Berufliche Vorsorge (Pensionskasse) Einzelperson / Ehemann / P1 Bescheinigung 260 Ehefrau/P2 Jahresrechnung / Aufstellung 115 * Ehefrau / P2 Bescheinigung 261 Personengesellschaft Einzelperson/Ehemann/P1 Jahresrechnung / Aufstellung 118 über die Ausgleichskasse abgerechnet werden. Solche Einkünfte unterliegen * Gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) Einzelperson / Ehemann / P1 Bescheinigung 262 Ehefrau/P2 Jahresrechnung / Aufstellung 119 Ehefrau / P2 Bescheinigung 263 Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen Abzug für Versicherungen Versicherungsprämien 270 AHV-/IV-Renten Einzelperson/Ehemann/P1 100 % 130 Weitere Abzüge nicht der ordentlichen Einkommenssteuer, sind jedoch informationshalber hier Ehefrau/P2 100 % 131 Separat zu besteuernde Liquidationsgewinne 280 Renten/Pensionen Einzelperson/Ehemann/P1 % 132 Berufsorientierte Aus-/Weiterbildung Einzelperson / Ehemann / P1 Aus-/Weiterbildung 282 Ehefrau/P2 % 133 Ehefrau / P2 Aus-/Weiterbildung 283 Leibrenten Einzelperson/Ehemann/P1 40 % 134 in der Vorspalte zu deklarieren. Weitere Abzüge, nähere Bezeichnung: Aufstellung 285 Ehefrau/P2 40 % 135 Abzug für fremdbetreute Kinder (kleiner 14. Altersjahr) Kinderbetreuungskosten 287 übrige Renten Einzelperson/Ehemann/P1 100 % 136 KANTON BUND Ehefrau/P2 100 % 137 Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten max. CHF 1‘100 CHF 13‘400 290 Arbeitslosentaggelder Einzelperson/Ehemann/P1 Bescheinigung 140 Total Abzüge 299 Ehefrau/P2 Bescheinigung 141 andere Taggelder Einzelperson/Ehemann/P1 Bescheinigung 142 EINKOMMENSBERECHNUNG Kanton Bund Ehefrau/P2 Bescheinigung 143 Nettoeinkommen (Ziffer 199 abzüglich Ziffer 299) 300 * * Kinder- und Familienzulagen, EO-Entschädigung, Mutterschaftsentschädigung Bescheinigung 144 Einkommensabhängige Abzüge 100/101 Hier sind alle empfangenen Leistungen im Zusammenhang mit einem Arbeits- Krankheits-, Unfall- und behinderungsbedingte Kosten Krankheitskosten 320 Übrige Einkünfte und Gewinne Freiwillige Zuwendungen / Parteispenden Zuwendungen 325 Unterhaltsbeiträge für den/die Steuerpflichtige(n) Alimente 150 Unterhaltsbeiträge/Alimente für Kinder Alimente 151 Reineinkommen (Ziffer 300 abzüglich Ziffern 320 und 325) 330 * * Weitere Einkünfte, nähere Bezeichnung (z. B. Korporationsnutzen): 155 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für Zwischentotal Jahre 156 159 Steuerfreie Beträge (Sozialabzüge) Abzug für Ehepaare in ungetrennter Ehe verhältnis zu deklarieren, ohne Rücksicht auf deren Bezeichnung und Form der Abzug für minderjährige Kinder oder Kinder in Ausbildung KANTON BUND CHF 2‘600 CHF 5‘400 CHF 6‘500 340 350 Ausrichtung. Dazu gehören auch Abzug für Kinder in schulischer Ausbildung ausserh. des Kantons CHF 1‘600 352 Kanton Bund Abzug für Kinder in schulischer Ausbildung und Aufenthalt ausserhalb des Kantons 352 Abzug für eigenbetreute Kinder (Jahrgänge 2006-2019) CHF 3‘000 353 * * Übertrag Ziffer 159 Abzug für Unterstützung von Personen gemäss Seite 1 CHF 6‘500 356 Einkünfte aus Vermögen ‑ Naturalbezüge (Kost und Logis) Guthaben, Wertschriften, Lotterien Wertschriftenverzeichnis 160 * Abzug für Betreuung pflegebedürftiger Personen gemäss Seite 1 357 Liegenschaften / Wohnrecht Liegenschaftenverzeichnis 190 * * Abzug für alleinstehende steuerpflichtige Personen über 65 Jahre: CHF 3’800 * * abzüglich 5 % des Reineinkommens gem. Ziffer 330 - CHF 359 unverteilte Erbschaften Formular EG 198 * * Steuerbares Einkommen (bzw. satzbestimmendes Einkommen) Total der Einkünfte 199 - Nebenbezüge (Ziffer 330 abzüglich Ziffern 340 bis 359) 380 * * * Minuszeichen eintragen, wenn negativ Hauptformular HF Seite 2 HF 3 * Minuszeichen eintragen, wenn negativ Hauptformular Seite NW_2019_Hauptformular.indd 2 09.12.19 11:44 ‑ Zulagen und Provisionen aller Art ‑ Jubiläums- und Dienstaltersgeschenke ‑ Treueprämien ‑ Gratifikationen, Tantièmen ‑ Trinkgelder und Entschädigungen für Sonderleistungen Einzusetzen ist der Nettolohn (d.h. der Lohn nach Abzug der AHV/IV/EO/ALV- Beiträge, der laufenden Beiträge an Personalvorsorgeeinrichtungen sowie der Prämien an die obligatorische Nichtberufsunfallversicherung) gemäss Lohnaus- weis. Bei mehreren Lohnausweisen ist der Nettolohn aller Ausweise zusammen- zuzählen und hier einzusetzen. Spesenentschädigungen gelten als steuerbares Einkommen, soweit sie nicht Ersatz von berufsnotwendigen Auslagen darstellen. Das Steueramt kann den Nachweis verlangen, dass die Spesenentschädigungen tatsächlich Auslagener- satz darstellen; allenfalls ist ein entsprechender Lohnbestandteil aufzurechnen. Vergessen Sie nicht, Ihre Lohnausweise der Bestehen zeitliche Lücken in der Erwerbstätigkeit, so sind diese ausdrücklich Steuererklärung beizulegen. zu bezeichnen, damit klar ersichtlich ist, dass nicht vergessen wurde, eine ent- sprechende Einkommensbescheinigung beizulegen. 104/105 Hier sind sämtliche Einkünfte aus unselbständigen Nebenerwerbstätigkeiten zu deklarieren. Einzusetzen ist der Nettolohn gemäss Lohnausweis. Ebenfalls hier zu deklarieren sind Einkommen aus nebenberuflicher Behörden- tätigkeit (Formular NB) sowie Verwaltungsratshonorare und Tantièmen. Handelt es sich bei der Erwerbstätigkeit um eine von mehreren Haupttätigkeiten, ist das entsprechende Einkommen unter der Ziffer 100 bzw. 101 einzusetzen. Besteht die Arbeitsentschädigung ganz oder teilweise in einer Mietzinsreduktion (Hauptfall: Liegenschaftsverwalter oder Abwart), so ist die Differenz zwischen normalem und reduziertem Mietzins als Einkommen zu deklarieren. Für die Unkosten bei gelegentlichem Nebenerwerb kann auf dem Formular BK-1 bzw. BK-2 bei Ziffer 218/238 ein Pauschalabzug geltend gemacht werden. Wenn es sich beim Nebenerwerb um eine selbständige Erwerbstätigkeit handelt, ist das entsprechende Einkommen unter Ziffer 114/115 zu deklarieren. 10
Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit 110/111 Steuerpflichtige, die eine selbständige Erwerbstätigkeit in Handel, Gewerbe, Industrie oder in einem freien Beruf ausüben, haben der Steuererklärung die unterzeichnete Jahresrechnung 2019 (Bilanz, Erfolgsrechnung) oder, wenn eine kaufmännische Buchhaltung fehlt, Aufstellungen über Aktiven und Passiven, Ein- nahmen und Ausgaben sowie Privatentnahmen und Privateinlagen beizulegen. Es stehen folgende Hilfsformulare zur Verfügung: ‑ Formular 15: Fragebogen für Selbständigerwerbende mit kaufmännischer Buchführung ‑ Formular 15a: Fragebogen für Selbständigerwerbende mit vereinfachter Buchführung ‑ Formular LA: Ergänzungen für Landwirte Für die Bewertung der Naturalbezüge verweisen wir auf das Merkblatt N1/2007; dieses kann unentgeltlich beim kantonalen Steueramt in Stans bezogen oder ab Internet (www.steuern-nw.ch) heruntergeladen werden. 114/115 Hier ist jedes Einkommen aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit anzu- geben. Der Steuererklärung ist eine Aufstellung beizulegen, die Aufschluss über die Bruttoeinnahmen und die Gewinnungskosten gibt. Es können auch die oben unter Ziffer 110/111 erwähnten Fragebogen verwendet werden. Bei Geschäftsaufgabe realisierte stille Reserven (Liquidationsgewinne) bilden Teil des steuerbaren selbständigen Erwerbseinkommens und sind im Geschäftser- gebnis aufzuführen. Sowohl bei den Staats- und Gemeindesteuern als auch bei der direkten Bundessteuer werden bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Altersjahr oder wegen Unfähigkeit zur Weiterführung infolge Invalidität, die in den letzten zwei Geschäftsjahren realisierten stillen Reserven zusammen, aber getrennt vom übrigen Einkommen privilegiert besteuert. Solche Liquidationsgewinne können Sie daher unter Ziffer 285 von den Einkünften in Abzug bringen (vgl. Seite 22 dieser Wegleitung) 11
Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen Es sind wie folgt steuerbar: 130/131 AHV- und IV-Renten zu 100 % Rentenbescheinigungen beilegen. 132/133 Renten und Pensionen Renten von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule), die auf einem Vorsorgeverhältnis beruhen, das am Renten sind von derjenigen 31. Dezember 1986 bereits bestand: Person zu versteuern, die direkt ‑ wenn die Rente vor dem 1. Januar 2002 zu laufen begonnen anspruchsberechtigt ist. hat und die versicherte Person die gesamten geleisteten Der Bezüger einer IV-Rente, der Beiträge selbst erbracht hat zu 60 % Anspruch auf eine zusätzliche - wenn die Rente vor dem 1. Januar 2002 zu laufen begonnen IV-Kinderrente hat, muss daher hat und die versicherte Person mindestens 20 % der gesamten auch diese versteuern, selbst geleisteten Beiträge selbst erbracht hat zu 80 % wenn er sie für ein erwachsenes in allen übrigen Fällen zu 100 % Kind erhält. 134/135 Leibrenten, Verpfründung zu 40 % sofern die Leistungen von der versicherten Person erbracht worden sind. Bei nicht zu 100 % steuerbaren Den Leistungen der steuerpflichtigen Person sind die Leistungen von Angehöri- Renten ist in den Vorspalten der gen gleichgestellt. Dasselbe gilt für Leistungen Dritter, wenn die steuerpflichtige Steuererklärung der Gesamtbe- Person den Anspruch durch Erbgang, Vermächtnis oder Schenkung erhalten hat. trag und in den Hauptspalten der steuerbare Teilbetrag ein- 136/137 übrige Renten zu 100 % zusetzen. - Sogenannte AHV-Überbrückungsrenten des Arbeitgebers oder der Pensionskasse ‑ Renten des Arbeitgebers (also nicht von einer Pensionskasse) ‑ Renten der SUVA und andere Renten aus obligatorischer Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung ‑ Renten aus gebundener Selbstvorsorge (Säule 3a) - Haftpflichtrenten - Erwerbsunfähigkeitsrenten ‑ Renten und Ersatzeinkünfte der Militärversicherung (Altrechtliche Renten mit Rentenbeginn vor dem 1.1.1994 sind steuerfrei, einschliesslich der Invalidenrenten, die nach dem 1.1.1994 in eine Altersrente umgewandelt wurden.) Steuerfrei sind: - Hilflosenentschädigungen der AHV und IV - Hilflosenrenten der SUVA ‑ Ergänzungsleistungen der AHV/IV ‑ Fürsorgeleistungen ‑ Genugtuungssummen und Integritätsentschädigungen 140/141 Arbeitslosenentschädigung 142/143 Taggelder aus Kranken-, Unfall- oder Invalidenversicherung sind steuerpflichtiges Einkommen. Sie sind unter diesen Ziffern anzugeben, soweit sie nicht durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin im Lohnausweis bescheinigt und von dort mit dem Lohn in die Steuererklärung übertragen worden sind. 144 Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen, Erwerbsausfallentschädigungen (für Militär-, Zivilschutz-, Zivildienstleistun- gen) oder Mutterschaftsentschädigungen sind hier anzugeben. 12
Übrige Einkünfte und Gewinne Kanton Nidwalden Alimente PID-Nr. Name Vorname 2019 Beachten Sie bitte die Erläuterungen Alimentenempfänger(in) zu den Ziffern 150 und 151 in der Alimente erhalten von: Name / Vorname / Wohnort: Trennung seit: Wegleitung zur Steuererklärung 150 Unterhaltsbeiträge/Alimente vom geschiedenen oder getrennt lebenden Beachten Sie bitte die Erläuterungen Alimentenzahlende(r) zu den Ziffern 254 und 255 in der Alimente bezahlt an: Name / Vorname / Wohnort: Trennung seit: Wegleitung zur Steuererklärung Ehegatten erhaltene Zahlungen geleistete Zahlungen vom getrennt lebenden an getrennt lebenden oder geschiedenen oder geschiedenen A. Persönliche Unterhaltsbeiträge Ehegatten Ehegatten Monatliche Beiträge: CHF ohne Rappen CHF ohne Rappen T T M M T T M M Hier sind jene periodischen Unterhaltsbeiträge anzugeben, die der geschiedene CHF vom: bis: CHF vom: T T M M bis: T T M M Total erhaltene/bezahlte Beiträge oder getrennt lebende Ehegatte für sich erhält (Barzahlungen und/oder Natural- Übertrag in die Steu- Übertrag in die Steu- ererklärung Seite 2, ererklärung Seite 3, Ziffer 150 Ziffer 254 B. Kinder-Alimente (inkl. Kinderzulagen) erhaltene geleistete Es sind nur die empfangenen bzw. bezahlten Beiträge bis zum vollendeten 18. Altersjahr des Kindes auf- Kinder-Alimente Kinder-Alimente leistungen). zuführen. Bevorschusste Alimente sind vom Empfänger / von der Empfängerin ebenfalls zu deklarieren. CHF ohne Rappen CHF ohne Rappen 1. Kind Name/Vorname: Alimente wurden bevorschusst Geburtsdatum: Monatliche Beiträge: T T M M T T M M Für die detaillierten Angaben ist das Formular A auszufüllen. CHF vom: bis: CHF vom: T T M M bis: T T M M 2. Kind Name/Vorname: Alimente wurden bevorschusst Geburtsdatum: Monatliche Beiträge: CHF vom: T T M M bis: T T M M T T M M T T M M 151 Unterhaltsbeiträge/Alimente für Kinder CHF vom: bis: 3. Kind Name/Vorname: Alimente wurden bevorschusst Geburtsdatum Monatliche Beiträge: CHF vom: T T M M bis: T T M M Periodische Unterhaltsbeiträge, die geschiedene oder getrennt lebende Ehegat- CHF vom: T T M M bis: T T M M 4. Kind Name/Vorname: Alimente wurden bevorschusst Geburtsdatum: ten oder ledige Steuerpflichtige für Kinder erhalten, sind bis und mit dem Monat, Monatliche Beiträge: CHF vom: T T M M bis: T T M M CHF vom: T T M M bis: T T M M in dem das Kind das 18. Altersjahr erreicht, als Einkommen in die Steuererklärung Total erhaltene/bezahlte Beiträge Übertrag in die Steu- Übertrag in die Steu- ererklärung Seite 2, ererklärung Seite 3, Ziffer 151 Ziffer 255 einzutragen. Nicht mehr als Einkommen zu deklarieren sind somit Alimente für Alimente A Kinder über 18 Jahren. Für die detaillierten Angaben ist das Formular A auszufüllen. 155 Weitere Einkünfte Alle steuerpflichtigen Einkünfte, die unter den übrigen Ziffern nicht aufgeführt sind, müssen hier eingetragen werden. Art der Einkünfte bitte genau bezeichnen und allfällige Berechnungen beilegen! Beispiele: ‑ im Lohnausweis nicht ausgewiesene Trinkgelder - Korporationsnutzen ‑ Einnahmen aus Patenten, Lizenzen, Autorrechten ‑ Einkünfte aus Vermietung beweglicher Sachen (z.B. von Pferden, Automobilen etc.) ‑ Einkünfte aus Untervermietung von Wohnungen und Zimmern - Vermögensertrag aus dem Erneuerungsfonds bei Stockwerkeigentum (sofern nicht schon im Wertschriftenverzeichnis enthalten) 156 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen Für die Ermittlung des Steuersatzes ist anzugeben, für wieviele Jahre die Kapital- abfindung jährliche Leistungen ersetzt. Das Steueramt berechnet von Amtes wegen den für den Steuersatz massgebenden Betrag. 13
Wertschriftenertrag 160 Als Einkommen aus Wertschriften und Guthaben gelten alle durch Zahlung, Über- weisung, Gutschrift, Verrechnung oder auf andere Weise erhaltenen Zinsen und Gewinnanteile aus Guthaben und Beteiligungen aller Art. Als Zinsen und Gewinnanteile gelten auch die in Form von Gratisaktien, Gratisobligationen, Gratisliberierungen, Liquidationsüberschüssen oder in irgendeiner anderen Form erhaltenen geldwerten Leistungen aus Guthaben und Beteiligungen, die recht- lich keine Rückzahlung eines der steuerpflichtigen Person zustehenden Kapital- guthabens oder Kapitalanteils darstellen. Weitere Erläuterungen auf Seiten 33 bis 37 dieser Wegleitung Nettoeinkünfte aus Liegenschaften 5) Miet- und Pachtzinsen B. Einkünfte aus Liegenschaften Kanton Bund Steuerbar sind die Miet- und Pacht- CHF ohne Rappen CHF ohne Rappen Liegenschaft 1 zinseinnahmen. Anzugeben sind die Miet- und Pachtzinsen 5) 180 180 Mietzinseinnahmen ohne die an die Mieterschaft weiter verrech- Baurechtzinsen (nur bei Fremdvermietung) - - neten Nebenkosten. Ferienwohnungen/-häuser für allg. Kosten: 20 % der Mieterträge - - 6) Mietwert für Wäsche: 13 % der Mieterträge - - Steuerbar ist der Eigenmietewert der Mietwert der eigenen Wohnung 6) 182 183 selbst genutzten Liegenschaft oder Für Liegenschaften des Privatvermögens ist das Formular LS auszufüllen, auch Wohnung (Einfamilienhaus, Stock- Mietwert der Geschäftsräume 184 184 werkeigentum, Geschäftshaus und Zwischentotal 7) Geschäftsräume. Als Eigenmietwert für die eigene Liegenschaftskosten 8) pauschal 187 - 188 - Wohnung am Wohnort sind beim Aufstellung siehe Beiblatt effektiv 187 - 188 - für solche in anderen Kantonen oder im Ausland. Kanton 70 % und beim Bund 75 * * Einkünfte netto 190 189 % vom Mietwert einzusetzen. Liegenschaft 2 7) Zwischentotal Miet- und Pachtzinsen 5) 180 180 Massgebend für die Berechnung der Pauschale für die Liegenschaftsko- Baurechtzinsen (nur bei Fremdvermietung) - - Für Liegenschaften, welche zum Vermögen des eigenen Geschäfts- oder Land- sten sowie für die Berechnung des Ferienwohnungen/-häuser Steuerwertes von vermieteten und für allg. Kosten: 20 % der Mieterträge - - verpachteten Grundstücken und Lie- für Wäsche: 13 % der Mieterträge - - genschaften. Mietwert der eigenen Wohnung 6) 182 183 8) Liegenschaftskosten wirtschaftsbetriebes gehören, muss die Rückseite des Formulars LS nicht ausge- Mietwert der Geschäftsräume 184 184 Abziehbar sind die Unterhaltskosten, Zwischentotal 7) die Versicherungsprämien und die Liegenschaftskosten 8) pauschal 187 - 188 - Kosten für die Verwaltung durch - - füllt werden. Der Ertrag sowie die Kosten und Zinsen der ganz oder vorwiegend Dritte (ohne die bei vermieteten Aufstellung siehe Beiblatt effektiv 187 188 Liegenschaften an die Mieterschaft Einkünfte netto 190 * 189 * weiter verrechneten Nebenkosten). Es ist eine Aufstellung beizulegen. Die Liegenschaft 3 Abzüge können entweder aufgrund der selbständigen Erwerbstätigkeit dienenden Liegenschaften sind Bestandteil Miet- und Pachtzinsen 5) 180 180 einer Pauschale oder der tatsächlichen Aufwendungen geltend gemacht Baurechtzinsen (nur bei Fremdvermietung) - - Ferienwohnungen/-häuser werden. Die Pauschale wird in Pro- zenten des Eigenmietwertes oder der für allg. Kosten: 20 % der Mieterträge - - Miet- und Pachtzinsen berechnet und - - des Betriebsgewinnes und somit unter Ziffer 110-119 zu deklarieren. für Wäsche: 13 % der Mieterträge beträgt 10 %, wenn das Gebäude zu Mietwert der eigenen Wohnung 6) 182 183 Beginn der Steuerperiode nicht älter Mietwert der Geschäftsräume 184 184 als zehn Jahre ist bzw. 20 %, wenn es älter als zehn Jahre ist. Ein Pauschal- Zwischentotal 7) abzug ist bei Geschäftsliegenschaften Liegenschaftskosten 8) pauschal 187 - 188 - nicht zulässig. Aufstellung siehe Beiblatt effektiv 187 - 188 - Einkünfte netto 190 * 189 * 180 Miet- und Pachtzinseinnahmen Falls die Felder im Formular nicht ausreichen, können Beiblätter für Auf- stellungen bei der Gemeindever- Zusammenrechnung Nettoeinkünfte aus Liegenschaft 1 * * waltung oder im Internet unter www.steuern-nw.ch bezogen Nettoeinkünfte aus Liegenschaft 2 * * werden. Nettoeinkünfte aus Liegenschaft 3 * * * * Zu deklarieren sind die Miet- bzw. Pachtzinszahlungen der Mieter/Pächter, Total Einkünfte aus Liegenschaften Hypothekarschuldzinsen sind im Übertrag in die Steuerer- Übertrag in die Steuerer- Schuldenverzeichnis geltend zu klärung Seite 2, Ziffer 190 klärung Seite 2, Ziffer 190 machen. (Kanton) (Bund) Davon Einkünfte aus Geschäftsliegenschaften * der Mietwert des wohnberechtigten Teils aber ohne Zahlungen für Neben- Einzelperson / Ehemann / P1 (GM) Ehefrau / P2 (GF) * Liegenschaftenverzeichnis LS kosten, Heizung, Warmwasser, Treppenhausreinigung usw. * Minuszeichen eintragen, wenn negativ Baurechtszinsen, die für vermietete oder verpachtete Grundstücke bezahlt wer- den, können abgezogen werden. Bei möblierten Ferienwohnungen und Ferienhäusern können folgende Abzüge vorgenommen werden: - 20 % der Bruttoerträge, um der Abnützung der Wohnungseinrichtung und den höheren Unterhaltskosten Rechnung zu tragen - Weitere 13 % (also insgesamt 1/3 der Bruttoerträge), wenn auch die Wäsche Falls die Felder im Formular LS zur Verfügung gestellt wird. Liegenschaftenverzeichnis nicht ausreichen, können 182/183 Vom Eigentümer und Angehörigen benützte Räumlichkeiten/Wohnrecht Beiblätter für Aufstellungen bei Der für die Einkommenssteuer massgebende Eigenmietwert ist anhand der dem Gemeindesteueramt oder Mietwerte auf der Rückseite der Verfügung betreffend die Bewertung von bei der Steuerverwaltung unbeweglichem Vermögen zu berechnen. Um aktuelle Werte (Marktwerte) zu bezogen werden. Das Total der erreichen, legt der Regierungsrat jährlich einen Umrechnungssatz fest. Für die Aufstellungen ist in das Haupt- Steuerperiode 2019 beträgt dieser 100 %. formular zu übertragen. Die wohnberechtigte Person hat als Ertrag eines unentgeltlichen Wohnrechts den Eigenmietwert unter Ziffer 190 Formular HF zu deklarieren. Die im Formular LS vorgese- Bei der Bemessung des Eigenmietwertes ist zu unterscheiden, ob die Wohnung henen Spalten bitte detail- bzw. die Liegenschaft von der steuerpflichtigen Person am Wohnsitz dauernd liert ausfüllen. selbst bewohnt wird, oder ob es sich bei der betreffenden Wohnung/Liegenschaft um eine Zweitwohnung bzw. um eine Ferienwohnung handelt. 14
Anhand des folgenden Beispieles können Sie den für Sie massgeblichen Eigen- mietwert aufgrund Ihrer Güterschatzung selbst ermitteln. Unter dem Titel „Ertragswert“ auf der Rückseite der Güterschatzungsverfügung finden Sie die massgebenden Mietwerte. Beispiel (Einfamilienhaus mit Einlegerwohnung): Anzahl Bezeichnung (Fr./Mt.) (Fr./Jahr 1 3 Zimmerwohnung 1’050 12’600 1 6 Zimmerwohnung 2’520 30’200 1 Disponibel Raum/Fitness/Sauna 200 2’400 2 Garage 200 2’400 Total Mietwert (Fr./Jahr) 47’600 Die steuerpflichtige Person nutzt selber die 6-Zimmerwohnung, den Disponibel- Raum sowie 1 Garage; die 3-Zimmerwohnung sowie 1 Garage sind an einen Dritten vermietet. Der für die Berechnung des Eigenmietwertes massgebliche Mietwert beträgt CHF 33’800 (= 30’200 + 2’400 + 1/2 von 2’400). Der Marktmietwert beträgt für Direkte Bundessteuer: die Steuerperiode 2019 CHF 33’800 (= 100 % von CHF 33’800). Für das am Wohnsitz dauernd selbst bewohnte Grundstück - Eigenmietwert, wenn Wohnung am Wohnsitz dauernd selbst bewohnt: (Einfamilienhaus, Eigentums- = 70 % von CHF 33’800 = CHF 23’660 wohnung, Wohnung in eige ‑ Eigenmietwert im Falle der Zweitwohnung bzw. Ferienhaus: CHF 33’800 nem Mehrfamilienhaus) be- trägt der Eigenmietwert 75 % Betreffend vermieteter 3-Zimmerwohnung + Garage sind unter Ziffer 180 die des Marktwertes. tatsächlich erzielten Mieteinnahmen zu deklarieren. Wird ein Grundstück oder ein Teil davon zu einem Vorzugszins an eine nahestehende Person vermietet, ist wenigstens der Mietwert steuerbar, der bei Eigennutzung massgebend ist. Für die 3-Zimmerwohnung + Garage wären in diesem Falle mindestens CHF 9’660 (= 70 % von [CHF 12’600 + 1/2 von 2’400]) steuerbar. Bei zeitweise nicht vermieteten Ferienhäusern/-wohnungen ist für die ganze Zeit- dauer, während welcher nicht an Dritte vermietet wurde, der Eigenmietwert einzusetzen (Beispiel: Ferienhaus wird während 3 Monaten vermietet; für die verbleibenden 9 Monate des Jahres sind 9/12 des Eigenmietwertes einzusetzen). Der Eigenmietwert kann reduziert werden, wenn ein Teil des Hauses/der Woh- nung dauernd unbenützt bleibt (Unternutzungsabzug). Ein Unternutzungsabzug ist ausgeschlossen, - wenn Räume weniger intensiv oder nur gelegentlich genutzt werden (Arbeits-, Gästezimmer, Bastelraum); - wenn Räume ausgezogener Kinder weiterhin für Besuche oder Ferien zur Verfügung gehalten werden; - wenn von Anfang an mehr Wohnraum zugelegt wird, als für die objektiven Wohnbedürfnisse notwendig sind; - für Ferienhäuser und andere Zweitwohnungen. Die tatsächliche Unternutzung ist nachzuweisen und in jeder Steuerperiode ist ein entsprechender Antrag zu stellen. 15
184 Als Mietwert für selbstbenützte Geschäftsräume ist ein Marktwert einzuset- zen. Er hat dem als Geschäftsunkosten in der Erfolgsrechnung belasteten Betrag zu entsprechen. Andere Erträge wie - Nicht rückzahlbare Zinszuschüsse von Bund, Kanton und Gemeinde auf Grund der Erlasse über die Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus ‑ Baurechtszinsen für die Einräumung eines Baurechts ‑ Einkünfte aus der Ausbeutung von Kies, Sand und andern Bestandteilen des Bodens ‑ Einkommen aus der Einräumung von Nutzungsrechten ‑ Waldertrag usw. sind auf Formular LS unter den Miet- und Pachtzinseinnahmen zu deklarieren. 187/188 Unterhalts- und Verwaltungskosten Die Kosten für Unterhalt und Verwaltung privater Liegenschaften können abge- zogen werden. Für Grundstücke des Privatvermögens, die vorwiegend Wohnzwecken dienen, kann anstelle der tatsächlichen Kosten ein Pauschalabzug geltend gemacht werden. Dieser beträgt ‑ 10 %, wenn das Gebäude weniger als 10 Jahre alt ist ‑ 20 %, wenn das Gebäude 10 oder mehr Jahre alt ist. Massgebend für die Altersbestimmung ist die Differenz zwischen erstem Bezugs datum des Gebäudes und letztem Tag der Steuerperiode; es werden nur volle Jahre anerkannt. Der Pauschalabzug wird vom „Total der Miet- und Pachtzinseinnahmen, inkl. Mietwerte“ berechnet. In jeder Steuerperiode kann für jede Liegenschaft zwischen dem Abzug der tatsächlichen Kosten und dem Pauschalabzug gewählt werden. Abzug der tatsächlichen Kosten: Beiblatt Liegenschaftenverzeichnis 2019 Unterhaltskosten: Aufstellung über effektive Unterhaltskosten Kanton Nidwalden PID-Nr. Name Vorname ‑ Auslagen für die Instandhaltung, Instandstellung und Ersatzbeschaffung, ohne Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung usw. sind nicht aufzuführen. Parzelle bzw. GB-Nr. Wertvermehrende + andere Rechnungs- Rechnungssteller Art der Arbeiten Rechnungsbetrag davon Unterhaltskosten nicht abziehbare Kosten datum CHF ohne Rappen % CHF ohne Rappen CHF ohne Rappen Aufwendungen für Neueinrichtungen, Aus- oder Umbauten sowie Verbesse- rung der Liegenschaft - Einlagen in den Reparatur- und Erneuerungsfonds von Stockwerkeigen- tümergemeinschaften, sofern diese Mittel nur zur Deckung von künftigen Unterhaltskosten für die Gemeinschaftsanlagen verwendet werden und den Stockwerkeigentümern unwiderruflich entzogen sind. Aus dem Erneuerungs- fonds bestrittene wertvermehrende Aufwendungen sind anteilsmässig wieder als Einkommen zu versteuern. Betriebskosten können nicht abgezogen werden, da nur die Nettomieterträge Übertrag aus eigenen Ergänzungsblättern zu deklarieren sind. Übertrag in Form. LS Ziffer 187/188 LS Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen Beiblatt Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, sind den Die auf dem Beiblatt Liegen- Unterhaltskosten gleichgestellt. Dazu gehören Aufwendungen für Massnahmen, schaftsverzeichnis LS vorge- welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Ener- sehenen Spalten detailliert gien beitragen. Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten ausfüllen. und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in be- Für den Abzug massgebend stehenden Gebäuden. ist das Rechnungsdatum. Als erneuerbare Energien gelten insbesondere Sonnenenergie, Geothermie, mit Unbedingt Art der Arbeit oder ohne Wärmepumpen nutzbare Umgebungswärme, Windenergie, Biomasse angeben. inkl. Holz oder Biogas. Werden die erwähnten Massnahmen durch öffentliche Gemeinwesen sub- ventioniert, kann der Abzug nur auf dem Teil gemacht werden, der von der steuerpflichtigen Person selbst zu tragen ist. 16
Denkmalpflegerische Arbeiten Abziehbar sind die Kosten denkmalpflegerischer Arbeiten, wenn die steuerpflich- tige Person diese aufgrund gesetzlicher Vorschriften, im Einvernehmen mit den Behörden oder auf deren Anordnung hin vorgenommen hat, soweit diese Arbeiten nicht subventioniert sind. Nicht abziehbar sind folgende Kosten: - Einmalige Beiträge an Strassen, Trottoirs, Werkleitungen, Gemeinschafts- antennen, Abwasserreinigungsanlagen und Kanalisationen; - Quartierplan-, Gestaltungsplan-, Arealüberbauungsplan-, Vermessungs‑, Güterzusammenlegungs- und Meliorationskosten; - die mit dem Erwerb und der Veräusserung von Liegenschaften verbundenen Kosten wie Handänderungssteuern, Grundbuchgebühren, Vermittler- provisionen und Grundstückgewinnsteuern; - die Betriebskosten wie Heizungskosten, Warmwasseraufbereitung, Energie- verbrauch, Wasserzins, Kehrichtabfuhr- und Abwasserbeseitigungsge- bühren, Abonnementkosten für Gemeinschaftsantennen, Strom und Service für Lift, Strom für allg. Beleuchtung, Hauswartlohn inkl. Verbrauchsmaterial, Gartenpflege, übrige Pflege und Reinigung. 190 Unentgeltliches Wohnrecht Die wohnberechtigte Person hat als Ertrag eines unentgeltlichen Wohnrechts an der dauernd selbstbewohnten Einheit den Eigenmietwert (70 bzw. 75 %) zu versteuern. Für die Berechnung des Eigenmietwertes: Siehe unsere Ausführungen zu Ziffer 182/183 auf Seite 14 dieser Wegleitung. Erbengemeinschaften Kanton Nidwalden Erbengemeinschaften und andere Personengesamtheiten (Miteigentümer, Gemeinderschaften etc.) Name der Gemeinschaft: 2019 Für das Ausfüllen wird auf die Erläuterungen der Wegleitung zu den entsprechenden Positionen der Steuererklärung für natürliche Personen verwiesen. Auf der Rückseite ist zuerst das Reineinkommen und -vermögen der Personengesamtheit zu ermitteln und dann auf der Vorderseite auf die einzelnen Teilhaber und Teilhaberinnen aufzuteilen. Jeder Teilhaber und jede Teilhaberin hat je 1 Kopie dieses Fragebogens und aller Beilagen mit seiner persönlichen Steuererklärung einzureichen. Erbengemeinschaften haben für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer das Formular S-167, das beim Kantonalen Steueramt Nidwalden, 198 Ertrag aus unverteilten Erbschaften 6371 Stans, bezogen werden kann, auszufüllen. Teilhaber anderer Personengesamtheiten haben ihre anteilmässigen Verrechnungssteuerguthaben mit ihrer persönlichen Steuererklärung zurückzufordern. Die entsprechenden Vermögens- und Einkommensbestandteile sind deshalb nicht in diesem Formular, sondern anteilmässig im Wertschriftenverzeichnis jedes Teilhabers aufzuführen. Beachten Sie! Erbengemeinschaften sind keine selbständigen Steuersubjekte; Erbberechtigte sind deshalb für ihren Anteil am Nachlassvermögen bereits ab Todestag des Erblassers, und nicht erst ab Erbteilung steuerpflichtig. ERBLASSER / ERBLASSERIN Einkommen aus unverteilten Erbschaften ist ab Todestag des Erblassers bzw. Name und Vorname: Geburtsdatum: Letzter Wohnsitz: Todestag: VERWALTER Name und Vorname: Telefon-Nr.: der Erblasserin bis zur Erbteilung von den einzelnen Erben anteilmässig (ent- Adresse: TEILHABER / TEILHABERINNEN Name, Vorname, Geburtsjahr und genaue Adresse der Erben, Nutzniesser, Teilhaber, Anteil am Vermögen Anteil am Einkommen denen das Eigentum bzw. die Nutzung an den auf der Rückseite aufgeführten Vermögens- Ziffer 13 Rückseite Ziffer 6 Rückseite sprechend ihrer Erbquote) zu versteuern. werten zusteht (bei Ehefrauen ist ausserdem der Vorname des Ehemannes anzugeben) 31.12.2019 2019 % % CHF ohne Rappen CHF ohne Rappen 1. 2. Dazu ist das Formular EG auszufüllen; je eine Kopie davon ist der Steuererklärung 3. aller Anteilsberechtigten beizulegen. 4. 5. Die Verrechnungssteuer bei unverteilten Erbschaften ist mittels Formular S-167 6. 7. (Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer in Erbfällen) direkt beim 8. 9. Kantonalen Steueramt am letzten Wohnsitz des Erblassers geltend zu machen. 10. Dort kann das Formular S-167 auch bezogen werden oder im Internet (www. Steuererklärung Steuererklärung Die Anteile der Teilhaber/-innen am Vermögen und Einkommen Seite 4, Ziffer 414 Seite 2, Ziffer 198 sind in deren persönlichen Steuererklärungen einzusetzen. Ort und Datum: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit: steuern-nw.ch). Erbengemeinschaften EG Seite 1 17
ABZÜGE Kanton Nidwalden Berufskosten PID-Nr. Name Einzelperson/Ehemann/P1 Vorname 2019 Berufskosten bei unselbständiger Tätigkeit Während Monaten wurde keine Erwerbstätigkeit ausgeübt. Erwerbsausfallentschädigungen gemäss Ziffer 140 und 144 ausgerichtet: nein ja Kanton Bund 200/220 Die Gewinnungskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit sind, soweit sie Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte (bzw. bei auswärtigem Wochenaufenthalt) CHF ohne Rappen CHF ohne Rappen Steht ein Geschäftsauto zur Verfügung: nein ja Abonnementkosten für öffentliche Verkehrsmittel 201 von der Arbeitgeberschaft nicht bezahlt oder vergütet wurden, im Formular Fahrrad, Kleinmotorrad (gelbes Kontrollschild) pauschal CHF 700 202 Auto, Motorrad (weisses Kontrollschild) in der Regel begrenzt auf 220 Tage Ehemann / Einzelperson / P1 Auto: CHF -.70 pro km Motorrad: CHF -.40 pro km geleastes Fahrzeug Anzahl Anzahl Fahrten Anzahl km Rappen Abzug CHF Arbeitsort Arbeitstage km pro Tag pro Jahr pro km ohne Rappen Zwischentotal x x x x = = x x = = 204 205 Berufskosten BK-1 oder BK-2 geltend zu machen und das Ergebnis in das Hauptformular der Steuererklärung zu übertragen. max. CHF 6‘000 max. CHF 3‘000 Mehrkosten der Verpflegung bei auswärtiger Verpflegung, sofern voll zu Lasten des Arbeitnehmers: pro Arbeitstag CHF 15.– / im Jahr CHF 3‘200.- 206 wenn die Verpflegung durch den Arbeitgeber verbilligt wird und dem Arbeitnehmer trotzdem Mehrkosten entstehen: pro Arbeitstag CHF 7.50 / im Jahr CHF 1‘600.– 206 Von den Einkünften sind die Aufwendungen abziehbar, die für die Erzielung bei durchgehender, mindestens achtstündiger Schicht- / Nachtarbeit: Anzahl Tage pro ausgewiesenen Schichttag CHF 15.– / im Jahr CHF 3‘200.– 208 Die vorstehenden Abzüge (Ziffer 206 und 208) dürfen nicht kumuliert werden Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt des unselbstständigen Erwerbseinkommens erforderlich sind und in einem Unterkunft: Ortsübliche Auslagen für ein Zimmer (siehe Wegleitung) 214 Fahrkosten für wöchentliche Heimkehr an steuerlichen Wohnsitz 215 betr. Fahrten zwischen auswärtiger Unterkunft und Arbeitsstätte, siehe Ziffer 201 bis 204 Verpflegung (analog Ziffer 206), bei Verbilligung der Hauptmahlzeit pro Arbeitstag CHF 22.50 / im Jahr CHF 4’800.–; ohne Verbilligung CHF 30.– / CHF 6’400.– 216 Pauschalabzug für Berufskosten Auslagen bei unselbständiger Nebenerwerbstätigkeit Für sämtliche Auslagen bei Nebenerwerbstätigkeit (Ziffer 104 Steuererklärung), siehe Wegleitung 217 direkten ursächlichen Zusammenhang dazu stehen. Wird kein Erwerbseinkom- men erzielt, ist kein Abzug für Berufskosten möglich. Die Berufskosten sind in anstelle der obigen Ziffern und des Pauschalabzuges gemäss Ziffer 217: 20 % der Einkünfte aus Nebenerwerb, insgesamt mind. CHF 800.– und höchstens CHF 2‘400.– 218 Total der Berufsauslagen 200 Steuererklärung Steuererklärung Seite 3, Ziffer 200 Seite 3, Ziffer 200 Zu deklarierendes Einkommen bei Besitz eines Geschäftsfahrzeuges und unentgeltlicher Beförderung an den Arbeitsplatz Arbeitsort Anzahl Arbeitstage (ohne Aussendiensttätigkeit) Anzahl km Fahrten pro Tag Anzahl km pro Jahr Rappen pro km Einkommen CHF ohne Rappen der Steuerperiode abziehbar, in der sie bezahlt werden. Aufwendungen für den x x Auto: CHF -.70 pro km x x Motorrad: CHF -.40 pro km = = x x = = 100 Steuererklärung Seite 2, Ziffer 100 Lebensunterhalt und der durch die berufliche Stellung bedingte Privataufwand sind nicht abziehbar. Die Abzüge für Berufskosten stehen jedem Ehegatten Berufskosten BK-1 entsprechend seiner beruflichen Tätigkeit zu. Das Ausfüllen der Angaben zu Arbeitsort, Arbeitsweg und Auswärtsver- pflegung erleichtert Ihnen das Berechnen und dem Steueramt das Nachkon- trollieren der entsprechenden Berufsauslagen. 201/221 Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte Bei Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel können die Abonnementskosten (z.B. „Passepartout“) abgezogen werden. 202/222 Bei ständiger Benützung eines Fahrrades oder Kleinmotorrades kann im Jahr CHF 700 in Abzug gebracht werden. 203/223 Bei Benützung eines Motorrades mit Hubraum über 50 cm3 (Kontrollschild mit weissem Grund) können 40 Rp/km geltend gemacht werden. 204/224 Wird das Auto benützt, können 70 Rp/km eingesetzt werden. Mit diesen Pauschalen sind sämtliche variablen und festen Kosten, einschliesslich der Parkgebühren, abgegolten. Für die Hin- und Rückfahrt zwischen Wohn- und Arbeitsstätte über Mittag ist der Fahrkostenabzug auf die Höhe des vollen Abzuges für auswärtige Verpflegung (höchstens CHF 15 pro Tag) beschränkt. Der maximale Abzug für Fahrkosten beträgt: Kantonale Steuern Bundessteuer CHF 6‘000 CHF 3‘000 Zu deklarierendes Einkommen bei Benützung eines Geschäftsfahrzeuges oder unentgeltlicher Beförderung an den Arbeitsplatz. Wird ein Geschäftswagen zur Verfügung gestellt, ist unten auf dem Formular BK der geldwerte Vorteil des Arbeitsgebers aufzuführen. Der Kilometeransatz beträgt 70 Rp/km. Der berechnete geldwerte Vorteil ist zu den Einkünften aus unselbständiger Erwerbstätigkeit dazu zu rechnen. 18
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