Wettkampfreglement 2023 Ski Alpin - Änderungen per 27.10.22 - BOSV
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Wettkampfreglement 2023 Ski Alpin Änderungen per 27.10.22
WR 2023 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Änderungen per 27.10.22 Athletenerklärung ................................................................................203 ................................................ 3 Nachmeldungen ...................................................................................215.7 ............................................. 4 Teilnehmerbeschränkung....................................................................608.4.3 .......................................... 5 Eintor Riesenslalom..............................................................................904 ................................................ 6 27.10.22 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 2
WR 2023 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Athletenerklärung 203 Antrag: Franz Hofer am 01.03.22, 30.05.22 Kommentar Die Athletenerklärung wird neu durch den Club verwaltet. Der Club darf keine Einschreibung vornehmen, bevor nicht eine korrekte Athletenerklärung vorliegt. Swiss-Ski kann jederzeit die Athletenerklärung einfordern. 203 Eintrag in die KWO Datenbank Der Eintrag in der KWO-Datenbank entspricht einer Einschreibung. Swiss-Ski verlangt dafür eine Einschreibegebühr. Ein Club darf eine Swiss-Ski Einschreibung (bzw. Lizenz) zur Teilnahme an Wettkämpfen (gem. Ziff. 203.2 hierunter) für ein Mitglied nur dann bei Swiss-Ski verlangen, • wenn der Club die Identität des Mitglieds überprüft hat und wenn der Club sicherstellt, dass die "Athletenerklärung zum Bezug einer Swiss-Ski Lizenz Alpin" durch das Mitglied (bzw. auch durch die Inhaber der elterlichen Sorge) unterschrieben, und • diese beim Club hinterlegt wird. Der Club stellt sodann die erforderlichen Dokumente in elektronischer Form auf die KWO-Datenbank und/oder eine von Swiss-Ski hierfür vorgesehene Plattform. Der Club gewährleistet die Korrektheit der hochgeladenen Dokumente bzw. Inhalte (die Haftung von Swiss-Ski für die Korrektheit der hochgeladenen Dokumente bzw. Inhalte wird im rechtlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen; es ist Swiss-Ski ohne konkrete Verdachtshinweise bspw. für fehlerhafte oder mangelhaft ausgefüllte oder gefälschte Dokumente etc. nicht möglich, die Korrektheit jedes Dokuments nachzuprüfen). Eine Kopie des Reisepasses oder der ID, die unterzeichnete Athletenerklärung im Original sowie weitere erforderliche Dokumente müssen Swiss-Ski auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Dieser Artikel tritt erst in Kraft, wenn die Mitgliederdatenbank vollständig migriert ist und die Einschreibungen direkt vom Club im Fairgate gemacht werden können. 27.10.22 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 3
WR 2023 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Nachmeldungen 215.7 Antrag: Hanspeter Valer am 05.02.22 Kommentar Für den Zeitnehmer, aber auch für den Ablauf des Rennens, ist es einfacher, wenn Wettkämpfer, die sich nach der offiziellen Meldefrist angemeldet haben, am Schluss der eigenen Startgruppe Kategorie starten. Dies wird aber nur bei Regionalrennen (Junioren und Senioren) angewendet. Bei Jugendrennen findet keine Änderung statt. 215.7 Nachmeldungen Die Annahme von Nachmeldungen liegt im Ermessen des Organisators. Werden Nachmeldungen zugelassen, muss dies in der Ausschreibung festgehalten werden, wie auch die Höhe der allfälligen Nachmeldegebühr. 215.7.1 Jugendrennen Die nachgemeldeten Wettkämpfer starten nach ihren Swiss-Ski Punkten. Wäre der nachgemeldete Wettkämpfer in der Gruppe der auszulosenden Teilnehmer, startet dieser nach dem letzten ausgelosten Startplatz. 215.7.2 Regionalrennen Die nachgemeldeten Wettkämpfer starten am Ende der eigenen Startgruppe. 27.10.22 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 4
WR 2023 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Teilnehmerbeschränkung 608.4.3 Antrag: Hanspeter Valer am 10.02.22 Kommentar Es gibt immer noch Rennen, wo versucht wird, die Teilnehmerzahlen durch Quoten tief zu halten. Jugendrennen sollten aber möglichst uneingeschränkt zugänglich sein. 608.4.3 Bei regionalen Jugendwettkämpfen ist die Einschränkung der Teilnehmerzahl sowie der Angehörigkeit an den eigenen Regionalverband nicht erlaubt. Der Organisator hat gemeinsam mit der Jury zu entscheiden, ob die Teilnehmerzahl die Durchführung zweier Rennen erlaubt oder nicht. Jeder Regionalverband muss mindestens 5 regionale Wettkämpfe pro Saison offen für alle durchführen (JORVB). Ist dies erfüllt, kann er zusätzlich zu den regionalen Jugendmeisterschaften für zwei weitere Rennen eine Teilnehmerbeschränkung bestimmen (JORVA). Diese Teilnehmerbeschränkung darf sich aber nur auf Wettkämpfer ausserhalb des eigenen Regionalverbandes oder nicht Zulassung von U12 beziehen. Zusätzliche Quotenregelungen innerhalb des Regionalverbandes sind nicht gestattet. 27.10.22 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 5
WR 2023 Alpin Kommission für Wettkampforganisation - Commission pour l'organisation de concours Eintor Riesenslalom 904 Antrag: Hanspeter Valer am 26.01.22 Kommentar In der FIS ICR und RIS wird beim Artikel 904 "Eintor" verwendet, was korrekt ist, in der IWO aber von "Einstangen", was eigentlich falsch ist. Im RC wird ebenfalls "Eintor" verwendet. Im WR wird nun beim Riesenslalom ebenfalls das Wort "Einstangen" durch "Eintor" ersetzt. 608.9.3.2 Tore Ein Tor besteht aus zwei Stangen. Das Aussentor muss vom Typ her gleich wie das Drehtor sein. • Aufeinanderfolgende Tore sind abwechselnd rot und blau zu setzen. • Kurssetzung mit GS Toren. Torabstand min. 10 m, max. 20 m. • Ein Sprung kann bei idealen Voraussetzungen einbezogen werden. • Bei den Slalomabschnitten verwendet man GS-Tore, SL-Toren oder Stubbies. • Sollte der Kurs als Einstangenbewerb-, resp. Eintorbewerb ausgesteckt werden, sind die Art. 804 und 904 zu berücksichtigen. 904 Einstangen Eintor Riesenslalom Alle Regeln der IWO sind gültig, mit Ausnahme von: 904.1 Einstangen Eintor Riesenslalom ist bei allen Swiss-Ski Bewerben erlaubt. 904.2 Einstangen Eintor Riesenslalom hat keine Aussentore, mit Ausnahme des ersten und des letzten Tores und verzögerte Tore. 904.3 Wo kein Aussentor vorhanden ist, muss die Drehstange des Drehtores mit beiden Füssen und den Skispitzen von der gleichen Seite umfahren worden sein, der normalen Rennlinie des Riesenslaloms folgend die imaginäre Linie von Drehstange zu Drehstange überquerend. Verliert ein Wettkämpfer einen Ski ohne einen Fehler zu begehen, z.B. ohne bei einer Stange einzufädeln, so müssen die Spitze des verbliebenen Skis sowie beide Füsse beide Anforderungen erfüllen. Falls ein Aussentor vorhanden ist (erstes und letztes Tor, verzögertes Tor), ist Art. 661.4.1 gültig. 904.4 Alle Regeln und Vorschriften, die sich mit der Breite der Strecke befassen, sollten berücksichtigt werden als gäbe es ein imaginäres Aussentor. 27.10.22 www.swiss-ski-kwo.ch Seite 6
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