Wichtige Informationen für Ihren Urlaub in Griechenland
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Wichtige Informationen für Ihren Urlaub in Griechenland Griechenland hat die bislang vorgeschriebene siebentägige Corona-Quarantäne für Besucher aus der EU und einigen weiteren Ländern aufgehoben unter folgenden Voraussetzungen: - Der Urlauber ist zum Zeitpunkt der Einreise seit mindestens zwei Wochen vollständig mit einem in Europa zugelassenen Vakzin (Astra Zeneca, Moderna, Pfizer/Biontech, Johnson & Johnson) geimpft (Der Impf- nachweis wird in deutscher, englischer und weiteren Sprachen akzeptiert), - der Reisende gilt als genesen. Voraussetzung dafür ist ein positives Testergebnis, welches älter als 28 Tage und jünger als sechs Monate ist. Alternativ wird auch ein positives Testergebnis, welches älter als sechs Monate ist, plus eine einmalige Impfung, die mind. 14 Tage zurückliegt, akzeptiert, oder - er kann einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder einen negativen Schnelltest eines anerkannten Testlabors, welcher nicht älter als 48 Stunden ist. Darüber hinaus ist die Einreise nach Griechenland nur möglich, wenn bis spätestens 24 Stunden zuvor eine Regist- rierung auf der Internetseite der griechischen Zivilschutzbehörde: https://travel.gov.gr/#/ stattgefunden hat. Wir empfehlen unbedingt, die Registrierung pro Person vorzunehmen, da die meisten Fluggesellschaften von jedem Passagier ein PLF verlangt! - Der Antragsteller bekommt hierzu einen Barcode per E-Mail oder Smartphone, der bei Einreise vorzuweisen ist. - Die Online-Registrierung beinhaltet unter anderem: Flugnummer, Name, Heimatadresse, Ausweisnummer, Alter, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Rei- senden. Daneben ist die Angabe von Kontaktpersonen sowie die Anschrift, unter der man in Griechenland innerhalb der nächsten 14 Tage zu erreichen ist, vorzunehmen. Sollten technische Probleme bei der Registrierung über die “Passenger Locator Form„ auftreten, ist direkt Kontakt mit den griechischen Behörden aufzunehmen unter der Servicerufnummer 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr). Seit dem 01.08.2021 werden Risikogebiete nur noch in den zwei Kategorien Hochrisikogebiete und Virusvarianten- gebiete ausgewiesen. Die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete entfällt. Der Großteil Griechenlands ist derzeit weder Hochrisiko- noch Virusvariantengebiet (Stand: 24.08.2021), daher genügt bei Rückreise ein negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis. Mit Wirkung vom 24. 08.2021 sind die Region Kreta und die Region südliche Ägäis als Hochrisikogebiete eingestuft. Zur Region südliche Ägäis zählen u.a.: Andros, Kea, Kythnos, Kimolos, Milos, Serifos, Sifnos, Mykonos, Amorgos, Naxos und Kleine Kykladen, Antiparos, Paros, Syros, Folegandros, Ios, Santorin, Tinos, Chalki, Rhodos, Symi, Tilos, Kos, Astypalea, Kalymnos, Leros, Lipsi, Patmos, Nisyros, Karpathos. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Rückreise über den aktuellen Risikostatus, da es aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens sein kann, dass sehr kurzfristig neue Hochrisiko- und Virusvariantengebiete ausgewiesen werden. Bei der Rückreise aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten besteht die Pflicht zur digitalen Einreisean- meldung (www.einreiseanmeldung.de), eine Testpflicht auf das Coronavirus (Zeitpunkt des Abstrichs höchstens 48 Stunden vor Einreise nach Deutschland bei Antigen-Test oder 72 Stunden bei PCR-Test) und eine Quarantänepflicht. Für geimpfte oder genesene Reisende aus einem Hochrisikogebiet entfällt die Quarantänepflicht. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger. Wir bitten Bürger anderer Staaten, sich bei Ihrem Auswärti- gen Amt zu informieren. Kurzfristige Änderungen sind möglich. Weitere Informationen zur Testpflicht bei Flugreisen finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministerium: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ Wie in den meisten europäischen Ländern werden auch in Griechenland die Beschränkungen schrittweise gelockert, aber die allgemeinen Verhaltens- und Abstandsregeln, wie beispielsweise das Tragen einer Mund-Nasen-Maske bleiben einstweilen weiterhin bestehen. Sollte sich die Lage bezüglich COVID-19 lokal ändern, kann es kurzfristig zu strengeren Maßnahmen kommen. Verständlicherweise muss mit einigen Einschränkungen gerechnet werden. Deshalb haben wir im Folgenden die wichtigsten Informationen für Ihre Griechenlandreise einmal zusammengefasst.
DIE ANREISE NACH GRIECHENLAND Die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes ist aller- dings obligatorisch während der gesamten Dauer des Aufenthaltes an Bord. Die Fähren werden nach Abschluss jeder Seeroute desinfiziert. Für Reisen mit der Fähre vom griechischen Festland auf eine der Inseln brauchen Gäste entweder einen Impfnachweis (vor mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung), einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden). Am Abflughafen - Sowohl für Reisegäste als auch für das Flughafenperso- Genesene brauchen keinen Test, wenn sie nachweisen, nal gilt im Flughafen die Maskenpflicht dass ihre Infektion mehr als zwei, jedoch weniger als - Besonders an den Check-in-Schaltern sowie beim Secu- neun Monate zurückliegt. rity Screening wird auf einen ausreichenden Sicherheits- Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen Nachweis. Für abstand sowie eine regelmäßige Desinfektion geachtet Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren ist - Es wird empfohlen, den Online Check-in zu nutzen ein Selbttest ausreichend. Reisende über 18 Jahren müssen mindestens 24 Stun- Im Flugzeug den vor Fahrtantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen. - Insbesondere beim Ein- und Aussteigen ist die Einhal- Reisende unter 18 müssen in dem Formular ihrer Eltern tung eines angemessenen Sicherheitsabstandes (mind. oder Aufsichtspersonen vermerkt werden. 1,5m) zu beachten - An Bord herrscht während des gesamten Fluges Maskenpflicht Für Verbindungen von den Inseln auf das Festland - Passagiere erhalten ein Hygiene-Merkblatt und eine benötigen Reisende ausschließlich die ausgefüllte Ge- Passagierlokalisierungskarte (PLC), welche vor der Lan- sundheitserklärung. dung auszufüllen sind Für Fährfahrten zwischen den einzelnen Inseln sind - Essens- und Getränkeservice sind in reduzierter Form vorhanden keine Dokumente notwendig. - Die Crew achtet während des Fluges auf die Einhaltung der Abstands- und Hygienebestimmungen - Es werden Desinfektionsmittel an Bord bereitgehalten Ankunft am Zielflughafen und Transfer - Vor allem an den Gepäckbändern sind strenge Ab- standsregeln einzuhalten, wodurch es zu Verzögerungen bei der Gepäckausgabe kommen kann - Sowohl am Flughafen als auch während des Transfers, DER AUFENTHALT IN GRIECHENLAND der für unsere Gäste meist mit Taxi durchgeführt wird, sind die vorgegebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten Hotels/Unterkünfte Zum Schutz der Hotelgäste und -mitarbeiter herrschen Fähren aufgrund der aktuellen Lage auch in den Unterkünften Der reguläre Fährverkehr zu den griechischen Inseln wur- strenge Abstands- und Hygieneregeln, weshalb es im Ho- de bereits wieder aufgenommen. Dieser erfolgt derzeit telbetrieb derzeit zu Einschränkungen kommen kann. zur Wahrung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands Möglich ist das nach derzeitigem Stand insbesondere für allerdings nur mit einer begrenzten Anzahl an Passagie- folgende Bereiche: ren, unter Wahrung von verschiedenen Schutzmaßnah- - Spa-, Wellness- und Fitnessbereiche sowie Anima- men wie z.B. das Ausfüllen einer Selbsterklärung, oder tions-, Sport- und Unterhaltungsprogramme, Mini- und stichprobenartiges Messens der Temperatur der Passa- Kinderclubs stehen nur teilweise zur Verfügung oder giere vor Fahrtantritt usw. können auch ganz geschlossen sein
- Möglich ist auch, dass entgegen der Hotelbeschreibung - Aus ähnlicher Sorge ist es vorerst Strandbars und Cafés in einigen Hotels kein Buffet angeboten wird. Um die Ab- noch nicht gestattet, Partys und ähnliche Veranstaltun- standsregelungen zu bewahren, können eventuell nicht gen abzuhalten. alle Tische besetzt werden. Die Öffnungszeiten der Re- - Zudem ist es Strandbars und Cafés nicht gestattet, Par- staurants wurden daher verlängert. Um einen reibungs- tys und ähnliche Veranstaltungen abzuhalten. losen Ablauf zu gewährleisten, obliegt die Organisation eventueller Tischzeiten dem Hotelmanagement - Am Poolbereich und an den Hotel-Stränden kann es, zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes, weniger Liegen geben - Selbstverständlich werden vor Bezug alle Zimmer gründlich gereinigt und desinfiziert Das Hotelpersonal ist umfassend geschult und hält sich strikt an die Hygienevorschriften, um den Gästen unbe- schwerte Urlaubstage zu ermöglichen. Die Leistungs- und Serviceangebote können sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kurzfristig ändern. Sehenswürdigkeiten und Museen Auch Sehenswürdigkeiten und Museen haben mittlerwei- le wieder geöffnet. Um die Abstandsregelungen einhal- ten zu können, ist die Anzahl der Besucher begrenzt. Archäologische Stätten bieten deshalb im Sommer verlän- gerte Öffnungszeiten (08: 00-20: 00 Uhr) an. Strände Für die Nutzung der öffentlichen sowie der Hotelstrände und organisierten Strandclubs wurde ebenfalls ein de- taillierter Maßnahmenkatalog bezüglich der Abstands- und Hygieneregelungen erarbeitet. Dieser beinhaltet unter anderem folgende Punkte: - In Strandclubs werden Eingangs-/Ausgangszählungen durchgeführt - Zwischen den einzelnen Sonnenschirmen muss ein Das öffentliche Leben in Griechenland Mindestabstand eingehalten werden In Griechenland findet das Leben vor allem im Sommer - Unter einem Sonnenschirm dürfen sich höchstens zwei Son- hauptsächlich im Freien statt. Restaurants, Tavernen und nenliegen befinden. Dies gilt nicht für Familien mit Kindern Bars sind in Griechenland wieder geöffnet, Geschäfte - Das Auflegen eines Bade-/Handtuchs auf Sonnenliegen und Boutiquen können wieder besucht werden, ist obligatorisch und liegt in der Verantwortung des Gas- Live-Auftritte und Veranstaltungen ab dem 1. Juli wieder tes. Sonnenliegen werden nach jedem Gebrauch durch stattfinden zu lassen – dies jedoch stets auch unter das Strandpersonal desinfiziert Einhaltung von Abstands- und Hygienevorschriften. - Mannschaftssportarten wie Beachvolleyball und Gleiches gilt für die Nutzung von öffentlichen Verkehrs- bestimmte Wassersportarten, die mit engem Kontakt mitteln, wie Taxi und Bussen. verbunden sind, können nach örtlichen Gegebenheiten auch vorerst verboten sein - Alkohol darf an Strandbars verkauft werden; zur Ver- meidung von dichten Ansammlungen werden die Gäste dazu angehalten, ihre Getränke nicht im unmittelbaren Bereich der Bar zu konsumieren
Allgemeine Hinweise Selbstverständlich sind auch unsere Reiseleiter daran gehalten, jederzeit auf die Wahrung von Abstands-und Hygienevorschriften zu achten. Um die persönliche Be- treuung nicht unter diesen Hygienevorkehrungen leiden zu lassen sind sie besonders angewiesen, den telefo- nischen Kontakt zu den Gästen so intensiv wie nötig zu gestalten. Zu beachten ist, dass trotz aller von den Behörden gründlich ausgearbeiteten Sicherheits- und Hygienevor- schriften, diese je nach Bedarf jederzeit geändert werden können. Attika Reisen bleibt stets mit der Situation vor Ort in engem Kontakt, um seine Gäste jeweils über das aktuelle Geschehen zeitnah zu informieren. Wir hoffen, dass die einzuhaltenden Regeln und Vorkeh- rungen keinen Griechenland Liebhaber daran hindern, ein erholsames und unbeschwertes Reiseerlebnis zu genießen. Wir sind für Sie da. Für weitere Informationen zu Ihrer Reise steht Ihnen gerne das Attika-Team unter: verkauf@attika.de zur Verfügung. Detaillierte Informationen zur aktuellen Lage können Sie den Internetseiten der Griechischen Zentrale für Fremdenverkehr EOT (in englischer Sprache) sowie des Auswärtigen Amtes entnehmen: http://www.visitgreece.gr/en/home/health_protocols_ https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/ laender/griechenland-node/griechenlandsicher- heit/211534 Herzlichst Ihr Attika-Team
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