WIE MAN DIE SOA-BESCHEINIGUNG NACH PRÄSIDIALERLASS NR. 207/2010 ERHÄLT
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WIE MAN DIE SOA-BESCHEINIGUNG NACH PRÄSIDIALERLASS NR. 207/2010 ERHÄLT ZUSAMMENFASSUNG DER WICHTIGSTEN ANFORDERUNGEN Die Unternehmen, die an Ausschreibungen teilnehmen und öffentliche Arbeiten für Beträge über 150.000 Euro ausführen möchten, müssen im Besitz der SOA-Bescheinigung sein. Zur Erlangung der Qualifizierung in den Klassifizierungen von oder über der Klasse III müssen die Unternehmen über die Zertifizierung des firmeninternen Qualitätsmanagementsystems verfügen. Die Dauer der Bescheinigung beträgt 5 Jahre mit dreijähriger Prüfung der Aufrechterhaltung der Anforderungen. SOA ist im Laufe der Untersuchung für die Qualifikation dazu verpflichtet, die Richtigkeit und die Substanz von allen Erklärungen und von allen vom Unternehmen vorgelegten Dokumenten zu überprüfen, bevor die SOA- Bescheinigung ausgestellt wird, und zwar sowohl über die Abfrage von Computersystemen als auch über direkte Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle. Das Unternehmen muss zur Erlangung der SOA-Bescheinigung folgende Anforderungen erfüllen: ALLGEMEINER ART Die von den Artikeln 38, Abs. 1, und 39, Abs. 1 und 2, des Legislativdekrets 163/2006 (Ausschreibungskodex) vorgesehenen Anforderungen in der Übersicht: Rechtmäßigkeit im Sinne der Antimafia-Gesetzgebung und der Anforderungen der beruflichen Moral (Nichtvorliegen von Verurteilungen oder Vorfällen über die berufliche Moral für die Inhaber, gesetzlichen Vertreter, technischen Leiter, Gesell- schafter von Personengesellschaften usw. Die Prüfung betrifft auch die Personen, die ihr Amt im Jahr vor dem Datum der Unterzeichnung des Vertrags mit SOA aufgegeben haben). Eintragung im Unternehmensverzeichnis und Nichtvorliegen von Konkursverfahren (Konkurs, außergerichtlicher Vergleich usw.). Rechtmäßigkeit und Nichtvorliegen von schweren Verletzungen bei der Ausführung der Unternehmenstätigkeit (Nichtbe- stehen schwere Fehler bei der Ausführung öffentlicher Leistungen, Nichtvorliegen von steuerlichen Unregelmäßigkeiten, von falschen Erklärungen, von schwerwiegenden Verstößen von Sicherheitsnormen, Nichtvorliegen von untersagenden Sanktionen usw.). Nichtbestehen falscher Erklärungen mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Rechtmäßigkeit im Sinne der Vorschriften zur Regelung des Rechts auf Arbeit von Menschen mit Behinderungen. Rechtmäßigkeit vom DURC (Sammelbescheinigung der ordnungsgemäßen Beitragslage). BESONDERER ART wirtschaftliche Fähigkeiten, Ausrüstung und Personal Geeignete Bankreferenzen. Leistungsumsatz nicht unter 100% der Summe der in den verschiedenen Kategorien beantragten Klassifizierungen. Nettokapital mit positivem Wert, bezogen auf die letzte gebilligte Bilanz (nur bei zur Erstellung der Bilanz verpflichteten Rechtspersonen). Angemessene Ausstattung mit technischen Ausrüstungen nicht unter 2% des Leistungsumsatzes (eigene, geleaste oder gemietete Ausrüstung). Der Betrag der gemieteten Ausrüstung darf 60% des Gesamtwerts nicht überschreiten. Angemessener Personalbestand im Jahresdurchschnitt, belegt durch die Gesamtkosten für das beschäftigte Personal von mindestens 15% des Leistungsumsatzes, davon 40% für die Arbeitskräfte; oder die Kosten des unbefristet eingestellten Personals von mindestens 10% des Leistungsumsatzes, davon 80% für technisches Personal mit Universitätsabschluss oder Abitur. Im Fall von Personengesellschaften oder Einzelunternehmen kann die „konventionale INAIL Entlohnung“ genutzt werden. technische Fähigkeiten und technischer Leiter Angemessene technische Leitung, der technische Leiter muss im Besitz eines angemessenen Studientitels sein oder für die Klassifizierungen bis III-bis eine fünfjährige Berufserfahrung als Bauleiter aufweisen; er muss die von der Norm (siehe Blatt Technische Leitung) vorgesehenen allgemeinen Anforderungen erfüllen; Die Funktion des technischen Leiters kann vom Inhaber des Unternehmens, vom gesetzlichen Vertreter, vom Gesellschaf- ter, vom Geschäftsführer, von einem Angestellten oder von einem externen Experten, der in Besitz eines ordnungsgemäß registrierten beruflichen Werklieferungsvertrags ist, bekleidet werden. Ausführungen von Leistungen in den einzelnen beantragten Kategorien über einen Betrag von mindestens 90% des Be- trags der beantragten Klassifizierung. Spitzenleistungen: Ausführung von einer Leistung oder von zwei Leistungen oder von drei Leistungen in jeder beantrag- ten Kategorie über einen Betrag von jeweils 40% (1 Leistung ), 55% (2 Leistungen ), 65% (3 Leistungen) des Betrags der beantragten Klassifizierung. Für die Parameter in Bezug auf die beantragten Anforderungen siehe die Karte „Sonderanforderungen“ www.cqop.it
DIE SOA BESCHEINIGUNGSKATEGORIEN 1/4 SYNTHETISCHE BESCHREIBUNG DER ARBEITEN ALLGEMEINE KATEGORIEN CODE BESCHREIBUNG CODE BESCHREIBUNG OG 1 Zivil- und Industriebauten Fluss- und Schutzbauten, Wildbachverbauungs- und Bonifizierungsarbei- OG 8 ten OG 2 Restaurierung und Instandhaltung von Liegenschaften, die unter Denkmalschutz stehen OG 9 Anlagen für die Stromerzeugung OG 3 Straßen, Autobahnen, Brücken, Viadukte, Eisenbahnen, U-Bahnen Transformatoranlagen für Hoch- und Mittelspannung und Anlagen für OG 10 die Verteilung von Gleich- und Wechselstrom und öffentliche Beleuch- OG 4 Kunstbauten unter Erde tungsanlagen OG 5 Dämme OG 11 Technische Anlagen Wasser-, Gas- und Ölleitungen, Bewässerungsanlagen und OG 12 Bonifizierungsarbeiten und Umweltschutzmaßnahmen OG 6 Abflussleitungen OG 13 Ingenieurbiologische Maßnahmen OG 7 Seebauten und Nassbaggerungsarbeiten KATEGORIEN VON SONDERLEISTUNGEN CODE BESCHREIBUNG CODE BESCHREIBUNG OS 1 Erdbewegungsarbeiten OS 18-A Tragwerksteile aus Stahl Dekorierte Flächen von unbeweglichen Kulturgütern und bewegliche Kul- OS 18-B Bestandteile für durchgehende Fassaden OS 2-A turgüter von geschichtlicher, künstlerischer, archäologischer und volks- kundlicher Bedeutung OS 19 Datenübertragungs- und Fernsprechnetzanlagen OS 2-B Bewegliche Kulturgüter, die für das Archiv- und Buchwesen von Bedeu- OS 20-A Topographische Erhebungen tung sind OS 20-B Geognostische Untersuchungen OS 3 Sanitär-, Küchen und Waschanlagen OS 21 Arbeiten für Spezialtragwerke OS 4 Förderanlagen OS 22 Anlagen für die Abwasseraufbereitung und Abwasserreinigung OS 5 Druckluft- und Sicherheitsanlagen OS 23 Abbruch von Bauwerken OS 6 Ausbauarbeiten mit Holz, Kunststoff, Metall und Glas OS 24 Öffentliche Grünanlagen und dazugehörige städtebauliche Einrichtungen OS 7 Ausbauarbeiten baulicher und technischer Art OS 25 Archäologische Grabungen OS 8 Abdichtungen OS 26 Spezialbeläge und Oberbauten OS 9 Signal- und Ampelanlagen für die Verkehrssicherheit OS 27 Anlagen für den elektrischen Antrieb OS 10 Beschilderungen, Bodenmarkierungen und ergänzende Vorrichtungen für den Straßenverkehr OS 28 Heizungs- und Klimaanlagen OS 11 Spezialelemente bei Tragkonstruktionen OS 29 Eisenbahnoberbau OS 12-A Rückhaltesysteme an Straßen OS 30 Elektro- Telefon-, Funksprech- und Fernsehanlagen im Innenbereich OS 12-B Steinschlag- und Lawinenschutzbauten und Ähnliches OS 31 Hebe- und Förderanlagen OS 13 Stahlbetonfertigteile für Tragwerke OS 32 Holzkonstruktionen OS 14 Müllentsorgungs- und Abfallverwertungsanlagen OS 33 Sondereindeckungen OS 15 Reinigung der Meer-, Binnensee- und Flussgewässer OS 34 Lärmschutzeinrichtungen an verkehrlichen Infrastrukturen OS 16 Anlagen für die Stromerzeugung OS 35 Eingriffe mit geringer Umweltbelastung OS 17 Telefonleitungen und Fernsprechanlagen www.cqop.it
DIE SOA BESCHEINIGUNGSKATEGORIEN EINSTUFUNGEN UND BETRÄGE Klassifizierung BETRAG I bis zu Euro 258.000 II bis zu Euro 516.000 III bis zu Euro 1.033.000 III bis bis zu Euro 1.500.000 IV bis zu Euro 2.582.000 IV bis bis zu Euro 3.500.000 V bis zu Euro 5.165.000 VI bis zu Euro 10.329.000 VII bis zu Euro 15.494.000 VIII über Euro 15.494.000 www.cqop.it
DIE SOA BESCHEINIGUNGSKATEGORIEN 2/4 KATEGORIEN DER ALLGEMEINEN BAULEISTUNGEN CODE BESCHREIBUNG OG 1 ZIVIL- UND INDUSTRIEBAUTEN Diese Leistungen betreffen den Bau, die Instandhaltung oder den Umbau von Bauwerken, in denen menschli- che Tätigkeiten jedweder Art direkt oder indirekt ausgeführt werden, einschließlich der erforderlichen Einrich- tungen, elektromechanischen, Elektro-, Telefon- und elektronischen Anlagen sowie sämtlicher Ausstattungen und jeder sonst noch erforderlichen Nebenleistung. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise die Wohn-, Gefängnis- und Schulbauten, die Kasernen, die Büro- gebäude, die Sportstadien, die Industriebauten, die Parkhäuser, die Bahnhöfe und U-Bahnhöfe, die Flugha- fengebäude, jeder sonstige Kunstbau aus Beton, Stahlbeton, Spannbeton oder Ortbeton wie beispielsweise dünne Schalen, Kuppeln, auskragende Tanks, Silos und Bauwerke von größer Höhe mit besonders komplexen Eigenschaften. OG 2 RESTAURIERUNG UND INSTANDHALTUNG VON Diese Kategorie umfasst die Durchführung einer Reihe spezifischer Leistungen zur Wiedergewinnung, Erhal- LIEGENSCHAFTEN, DIE GEMÄSS tung, Verstärkung, Umwandlung, Wiederherstellung, Instandhaltung und zum Umbau von Liegenschaften his- torischer Bedeutung, die gemäß den Bestimmungen auf dem Gebiet der Natur- und Kulturgüter unter Schutz DEN BESTIMMUNGEN AUF gestellt sind. Hierunter fallen außerdem die Installation von elektromechanischen, Elektro-, Telefon- und elekt- DEM SACHGEBIET DER NATUR- ronischen Anlagen, die Ausstattungen jeglicher Art sowie jede sonst noch erforderliche Nebenleistung. UND KULTURGÜTER UNTER DENKMALSCHUTZ STEHEN OG 3 STRASSEN, AUTOBAHNEN, Diese flächendeckend ausgeführten Leistungen betreffen den Bau, die Instandhaltung oder den Umbau von BRÜCKEN, VIADUKTE, Verkehrsinfrastrukturen jedweder Größe zur Gewährleistung der Mobilität auf der Straße, Schiene und in der EISENBAHNEN, Luft, einschließlich der dazugehörigen Neben- und Zusatzleistungen auch punktueller Art, des entsprechenden STRASSENBAHNEN, U-BAHNEN, Eisenbahnoberbaus, sämtlicher automatischer, elektromechanischer, Elektro-, Telefon-, elektronischen Anlagen und Anlagen für den Elektroantrieb, damit dem Verkehrsteilnehmer ein guter Service im Hinblick auf Benut- STANDSEILBAHNEN, zung, Information, Sicherheit und Betreuung geboten wird. FLUGLANDE- UND Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise die Straßen jedweder Größe, die Autobahnen, die Schnellstraßen, STARTBAHNEN MIT einschließlich der Maßnahmen punktueller Art wie die Aufbringung spezieller Straßenbeläge, der Bau von DAZUGEHÖRIGEN Tunnels, die niveaugleichen und niveaufreien Ausfahrten, die höhengleichen Parkplätze, die Hangsicherungs- NEBENGEBÄUDEN. arbeiten, die Aufschüttungen, die Eisenbahnlinien von nationalem und lokalem Interesse, die U-Bahnen, die Standseilbahnen und Straßenbahnlinien, die Flugstartbahnen und die Vorfelder der Helikopterflugplätze, die Bahnhöfe, die Aufbringung von Spezialbelägen mit natürlichen oder synthetischen Materialien sowie die aus Fertigteilen bestehenden oder vor Ort gegossenen Brückenkonstruktionen aus Eisen, Stahl- oder Spannbeton, welche auch äußerst komplexe technische Eigenschaften aufweisen können, OG 4 KUNSTBAUTEN UNTER ERDE Diese Leistungen betreffen die Errichtung, die Instandhaltung oder den Umbau von Kunstbauten unter Erde, die anhand von speziellen technischen Hilfsmitteln zur Gewährleistung der Mobilität auf der Straße und auf der Schiene ausgeführt werden. Unabhängig von deren Größe und Bedeutung müssen sie mit sämtlichen, flächen- deckend oder punktuell ausgeführten Neben- und Zusatzinfrastrukturen wie Zufahrtsstraßen jeglicher Größe, niveaugleiche und niveaufreie Ausfahrten, höhengleiche Parkplätze, Hangsicherungen sowie mit sämtlichen elektromechanischen, Elektro-, Telefon- und elektronischen Anlagen und dem Eisenbahnoberbau ausgestattet sein, damit dem Verkehrsteilnehmer ein guter Service im Hinblick auf Benutzung, Sicherheit, Information und Betreuung geboten wird. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise natürliche Geländedurchstiche, Unterführungen und Tunnels. OG 5 DÄMME Diese Leistungen punktueller Art betreffen den Bau, die Wartung oder den Umbau von Dämmen entlang der Flussläufe und Binnenseegewässer zur Gewährleistung der Wasserspeicherung aus jedwedem Grund, die mit sämtlichen elektromechanischen, mechanischen, Elektro-, Telefon- und elektronischen Anlagen ausgestattet sein müssen, um die Effizienz und Effektivität der Baulichkeiten sowie der dazugehörigen Infrastrukturen si- cherzustellen. Zu dieser Kategorie gehören Dämme aus jeder Art von Material. OG 6 WASSER-, GAS- UND Diese flächendeckenden Leistungen betreffen den Bau, die Wartung oder den Umbau von Bauwerken zur Re- ÖLLEITUNGEN, alisierung des „integrierten Wasserdienstes” bzw. zur Beförderung der Fluide (Flüssigkeiten und Gase) zu den BEWÄSSERUNGSANLAGEN UND Abnahmestellen, einschließlich der erforderlichen Nebenleistungen auch punktueller Art sowie sämtlicher ABFLUSSLEITUNGEN elektromechanischer, mechanischer, Elektro-, Telefon- und elektronischer Anlagen, damit dem Abnehmer ein guter Service im Hinblick auf Benutzung, Betrieb, Sicherheit und Betreuung geboten wird. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise die Wasserfassungen, die Trinkwasseranlagen, die Wasserleitungen, die Wasserschlösser, die Hebevorrichtungen, die unterirdisch oder oberirdisch angelegten Speicherbecken, das Verteilernetz zum Endverbraucher, die Stollen, die Lieferung und Verlegung der Leitungen, die Abfluss- und Abwasserleitungen, die Anlagen für die Abwasserbehandlung, die Gas- und die Ölleitungen. www.cqop.it
DIE SOA BESCHEINIGUNGSKATEGORIEN 2/4 KATEGORIEN DER ALLGEMEINEN BAULEISTUNGEN CODE BESCHREIBUNG OG 7 SEEBAUTEN UND Diese örtlich begrenzten Leistungen betreffen den Bau, die Wartung oder den Umbau von See- oder Meeres- NASSBAGGERUNGSARBEITEN bauten sowie von Schutzbauten gegen das Süß- oder Salzwasser, einschließlich der erforderlichen Neben- leistungen auch punktueller Art sowie sämtlicher elektromechanischer, Elektro-, Telefon- und elektronischer Anlagen, damit dem Nutzer ein guter Service im Hinblick auf Benutzung, Betrieb, Sicherheit und Betreuung geboten wird. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise die Hafenanlagen, die Kaie, die Buhnen, die Plattformen, die Stege, die Küstenschutzverbauungen, die Wellenbrecher, die Unterwasserleitungen, die Einläufe, die Abflusskanäle, die Nassbaggerungsarbeiten und die Schutzbauten gegen die Erosion durch Süß- und Salzwasser. OG 8 FLUSS- UND SCHUTZBAUTEN, Diese Leistungen betreffen den Bau, die Wartung oder den Umbau einzelner oder flächendeckender, auf jeden WILDBACHVERBAUUNGS- UND Fall bereits bestehender Baulichkeiten zur Regulierung von natürlichen oder künstlichen Gewässern und zum BONIFIZIERUNGSARBEITEN Schutz vor besagten Gerinnen, einschließlich sämtlicher Neben- und Zusatzleistungen sowie der elektromecha- nischen, Elektro-, Telefon- und elektronischen Anlagen. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise die Schifffahrtskanäle, die Überflutungsflächen, die Regulierungsar- beiten im Mündungsbereich, die Verstärkung der Flussbette, die Uferschutzbauten jeglicher Art, die Regulierung und Eindämmung der Oberflächenwässer, die Abdichtungen der Dammbauten, die Querbauten für die Wasser- ableitungen und die Hangsicherungsarbeiten. OG 9 ANLAGEN FÜR DIE Diese Leistungen punktueller Art betreffen den Bau, die Wartung oder den Umbau einzelner Anlagen für die STROMERZEUGUNG Stromerzeugung, einschließlich der dazugehörigen Maurerarbeiten, jeder sonst noch erforderlichen Nebenleis- tung sowie der elektromechanischen, Elektro-, Telefon- und elektronischen Anlagen, welche für den Betrieb, die Sicherheit und die Betreuung erforderlich sind. Zu dieser Kategorie gehören die Wasserkraftwerke und jede sonstige Art von Kraftwerk. OG 10 TRANSFORMATIONSANLAGEN Diese flächendeckenden Leistungen betreffen den Bau, die Wartung oder die Adaptierung von Transformat- FÜR HOCH- UND oranlagen für Hoch- und Mittelspannung und von Anlagen für die Verteilung von Niederspannung an den MITTELSPANNUNG Endverbraucher, einschließlich der dazugehörigen Maurerarbeiten sowie jeder sonst noch erforderlichen Ne- UND ANLAGEN FÜR DIE benleistung flächendeckender oder punktueller Art und die Errichtung, Instandhaltung und Adaptierung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen außerhalb von Gebäuden. VERTEILUNG VON GLEICH- Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise die Trafostationen und die Trafokabinen, die Strommasten für UND WECHSELSTROM die Beförderung und Verteilung von Spannung jeglicher Art, die Lieferung und Verlegung der Stromkabel an UND ÖFFENTLICHE oberirdischer oder unterirdischer Stelle, die Lieferung und Verlegung der dafür ausgestatteten Kanäle und der BELEUCHTUNGSANLAGEN Spannungskabel und die Anlagen der öffentlichen Beleuchtung von Häfen Viadukten, Tunneln, Straßen, Auto- bahnen und Parkflächen. OG 11 TECHNISCHE ANLAGEN Diese Leistungen betreffen innerhalb der Grenzen laut Artikel 79 Absatz 16 die Lieferung, die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung einer Gesamtheit von untereinander koordinierten und funktional zusammen- hängenden technischen Anlagen, die nicht getrennt ausführbar sind, laut den Kategorien von besonderen Bau- leistungen, die mit dem Akronym OS 3, OS 28 und OS 30 gekennzeichnet sind. OG 12 BONIFIZIERUNGSARBEITEN UND Diese Kategorie umfasst die Ausführung von örtlich begrenzten oder flächendeckenden Bonifizierungsarbeiten UMWELTSCHUTZMASSNAHMEN und Umweltschutzmaßnahmen. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise die Deponien, die Bodenabdichtungen mit Geotextilien für den Schutz der grundwasserführenden Schichten, die Räumung und Beseitigung von Gefahrengut, die Einrichtun- gen für die Erhebung und Fernerhebung jedweder Veränderung des gesetzlich vorgeschriebenen Gleichge- wichtes, sämtliche für den ordnungsgemäßen Betrieb der Bauwerke erforderlichen Anlagen sowie alle sonst noch erforderlichen Maßnahmen für die vollständige Aufklärung und für die Sicherheit der Abnehmer. OG 13 INGENIEURBIOLOGISCHE Diese Kategorie umfasst die Durchführung von flächendeckenden oder örtlich begrenzten Arbeiten sowie den MASSNAHMEN Bau, Umbau oder die Wartung von Bauwerken, welche für den Schutz des Gebietes und die Wiederherstellung der Verträglichkeit zwischen nachhaltiger Entwicklung und Ökosystem erforderlich sind, einschließlich sämtli- cher Baulichkeiten und Leistungen zum Schutz von Flora und Fauna. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise die Maßnahmen zum Schutz von Landschaft, Flora und Fauna, die Erhaltung und Wiedergewinnung des für Steinbrüche und Torfstiche genutzten Bodens sowie der Wasser- einzugsgebiete, die Wiederherstellung des hydrogeologischen Gleichgewichtes durch Neupflanzungen, die Hangsicherungsmaßnahmen, die Aufforstungen, die Bodenverbesserungen für die Landwirtschaft, die Begrü- nungen an Straßen- und Eisenbahnböschungen sowie von Steinbrüchen und Deponien. www.cqop.it
DIE SOA BESCHEINIGUNGSKATEGORIEN 3/4 SPEZIALKATEGORIEN (KATEGORIEN VON SONDERLEISTUNGEN) CODE BESCHREIBUNG OS 1 ERDBEWEGUNGSARBEITEN Diese Kategorie umfasst die Aushub- und Wiederherstellungsarbeiten sowie Änderungen im Geländeprofil, die mit jedem Hilfsmittel und unabhängig von der Art des Bodens (Mutter-, Lehm-, Sand-, Kies-, Felsboden) durch- geführt werden.. OS 2-A DEKORIERTE FLÄCHEN VON Direkte Restaurierung und Durchführung der ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltung von: de- UNBEWEGLICHEN KULTURGÜTERN korierten Oberflächen von unbeweglichen Kulturgütern, Natursteinelementen, Wandmalereien, Leinwand- UND BEWEGLICHE KULTURGÜTER bildern, Tafelbildern oder Bildern auf anderen Trägermaterialien, Stuck, Mosaiken, bemalten und unbemalten VON GESCHICHTLICHER, Putzoberflächen, Gegenständen aus verschiedenen Materialien, polychromen und nicht polychromen Holz- skulpturen, Objekten aus Knochen, Elfenbein und Wachs, Objekten aus Keramik und Glas, Objekten aus Metall KÜNSTLERISCHER, und Legierungen, Materialien und Objekten aus Natur- und Kunstfasern, Objekten aus Tierhäuten oder Tierfel- ARCHÄOLOGISCHER UND len und Leder, Musikinstrumenten, VOLKSKUNDLICHER BEDEUTUNG wissenschaftlichen und technischen Geräten und Werkzeugen. OS 2- B BEWEGLICHE KULTURGÜTER, DIE FÜR DAS ARCHIV- UND Direkte Restaurierung und Durchführung der ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltung von Objek- BUCHWESEN VON BEDEUTUNG ten aus Papier und Pergament, Bildmaterial und digitalen Datenträgern. SIND OS 3 SANITÄR-, KÜCHEN- UND Diese Leistungen betreffen die Lieferung, Installation, Wartung oder Adaptierung von Sanitär-, Küchen-, Wasch-, WASCHANLAGEN Gas- und Brandschutzanlagen, unabhängig von deren Größe und Bedeutung, einschließlich sämtlicher Maurer- arbeiten sowie jeder sonst noch erforderlichen Nebenleistung. Diese Arbeiten sind im Zusammenhang mit den Kategorien der allgemeinen Bauleistungen in bereits errichteten oder derzeit im Bau befindlichen Bauwerken auszuführen. OS 4 FÖRDERANLAGEN Diese Leistungen betreffen die Lieferung, Installation, Wartung oder Adaptierung von Förderanlagen, Aufzü- gen, Rolltreppen und Hebeförderanlagen, einschließlich sämtlicher dazugehöriger Maurerarbeiten sowie jeder sonst noch erforderlichen Nebenleistung. Diese Arbeiten sind im Zusammenhang mit den Kategorien der allge- meinen Bauleistungen in bereits errichteten oder derzeit im Bau befindlichen Bauwerken auszuführen. OS 5 DRUCKLUFT- UND Diese Leistungen betreffen die Lieferung, Installation, Wartung oder Adaptierung von Druckluft- und Sicher- SICHERHEITSANLAGEN heitsanlagen, einschließlich sämtlicher dazugehöriger Maurerarbeiten sowie jeder sonst noch erforderlichen Nebenleistung. Diese Arbeiten sind im Zusammenhang mit den Kategorien der allgemeinen Bauleistungen in bereits errichteten oder derzeit im Bau befindlichen Bauwerken auszuführen. OS 6 AUSBAUARBEITEN MIT HOLZ, Diese Kategorie umfasst Zimmermanns- und Tischlerarbeiten, die Lieferung, Verlegung, Wartung und Erneue- KUNSTSTOFF, METALL UND GLAS rung von Innen- und Außenabschlüssen, von Verkleidungen im Innen- und Außenbereich, von Bödenbelägen jeglicher Art sowie von sonstigen Gewerken aus Metall, Holz, Kunststoff, Glas u.ä.. OS 7 AUSBAUARBEITEN BAULICHER Diese Leistungen betreffen die Errichtung, Instandhaltung oder Erneuerung von Mauerwerken und Trennwän- UND TECHNISCHER ART den jeglicher Art, einschließlich der Rau- und Glattputzarbeiten, Malerarbeiten, Anstriche u.Ä., sowie die Liefe- rung und den Einbau, die Instandhaltung oder die Adaptierung der Ausbauarbeiten wie Wärme- und Schall- dämmungen, abgehängten Decken und Brandschutzwänden. OS 8 ABDICHTUNGEN Diese Leistungen betreffen die Lieferung, den Einbau und die Adaptierung von Abdichtungen jeglicher Art u.Ä.. OS 9 SIGNAL- UND AMPELANLAGEN Diese Leistungen betreffen die Lieferung, Installation, systematische Wartung oder Adaptierung von Signal- FÜR DIE VERKEHRSSICHERHEIT und Ampelanlagen für die Sicherheit des Straßen-, Eisenbahn-, U-Bahn- und Straßenbahnverkehrs sowie die Erhebung und Auswertung der entsprechenden Informationen. OS 10 BESCHILDERUNGEN, BODENMARKIERUNGEN UND Diese Leistungen betreffen die Lieferung, Anbringung, Wartung oder Erneuerung von Beschilderungen, Boden- ERGÄNZENDE VORRICHTUNGEN markierungen und ergänzenden Vorrichtungen für den Straßenverkehr. FÜR DEN STRASSENVERKEHR OS 11 SPEZIALELEMENTE BEI Diese Leistungen betreffen die Lieferung, Installation, Wartung oder Adaptierung von Spezialelementen bei TRAGKONSTRUKTIONEN Tragkonstruktionen wie beispielsweise Dehnfugen, Auflager und erdbebensichere Vorrichtungen bei Brücken und Straßen- bzw. Eisenbahnviadukten. www.cqop.it
DIE SOA BESCHEINIGUNGSKATEGORIEN 3/4 SPEZIALKATEGORIEN (KATEGORIEN VON SONDERLEISTUNGEN) CODE BESCHREIBUNG OS 12-A RÜCKHALTESYSTEME AN Lieferung, Montage und Instandhaltung oder Renovierung von Schutzvorrichtungen wie Leitplan- STRASSEN ken, Anpralldämpfern, Zäunen und dergleichen zur Eindämmung und Sicherung des Verkehrsauf- kommens. OS 12-B STEINSCHLAG- UND Lieferung, Montage und Instandhaltung oder Renovierung von Steinschlagschutzbauten und der- LAWINENSCHUTZBAUTEN UND gleichen zur Eindämmung und zum Schutz vor Steinschlag und Lawinen, einschließlich Eingriffe ÄHNLICHES mit Bergsteigtechnik. OS 13 STAHLBETONFERTIGTEILE FÜR Diese Leistungen betreffen die Herstellung im Werk und den Einbau vor Ort von Fertigteilen aus TRAGWERKE Stahl- oder Spannbeton. OS 14 MÜLLENTSORGUNGS- UND Diese Leistungen betreffen den Bau sowie die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung ABFALLVERWERTUNGSANLAGEN von Müllverbrennungsanlagen samt den dazugehörigen Abgasbehandlungs- und Abfallverwer- tungsanlagen, einschließlich der Sortieranlagen, der Kompostierung und der Energiegewinnung aus den Abfallstoffen sowie der dazugehörigen Maurerarbeiten und jeder sonst noch erforderli- chen Nebenleistung. OS 15 REINIGUNG DER MEER- Diese Leistungen betreffen die Reinigung sämtlicher Arten von Gewässern mit speziellen techni- , BINNENSEE- UND schen Hilfsmitteln sowie den Abtransport des anfallenden Materials zu den gesetzlich vorgeschrie- FLUSSGEWÄSSER benen Standorten. OS 16 ANLAGEN FÜR DIE Diese Leistungen betreffen den Bau, die Wartung oder die Adaptierung von Elektroanlagen und STROMERZEUGUNG -geräten zur Beschickung von Kraftwerken für die Stromerzeugung. OS 17 TELEFONLEITUNGEN UND Diese Leistungen betreffen die Lieferung, Installation, Wartung oder Adaptierung von externen FERNSPRECHANLAGEN Telefonleitungen und von Hochfrequenz-Fernsprechanlagen unabhängig von deren Bedeutung sowie sämtliche Maurerarbeiten und jede sonst noch erforderliche Nebenleistung. Diese Arbeiten sind getrennt von der Ausführung anderer Anlagen im Zusammenhang mit den Kategorien der all- gemeinen Bauleistungen an bereits errichteten oder im Bau befindlichen Bauwerken auszuführen. OS 18-A TRAGWERKSTEILE AUS STAHL Herstellung in Produktionsstätten von Stahltragwerken und Montage. OS 18-B BESTANDTEILE FÜR Herstellung in Produktionsstätten von durchgehenden Fassaden bestehend aus Metallrahmen und DURCHGEHENDE FASSADEN modularen Elementen aus Glas oder anderem Material und Montage. OS 19 DATENÜBERTRAGUNGS- UND Diese Leistungen betreffen die Lieferung, Installation, Wartung oder Adaptierung von Vermitt- FERNSPRECHNETZANLAGEN lungssystemen für öffentliche oder private, kommunale oder Fernsprechnetze, von Fernsprech-, Fernschreib-, Daten- und Bildübertragungssystemen über Kupfer- oder Glasfaserkabel, Funksprech- geräten oder Fernmeldesatelliten sowie von Datenübertragungsnetzen u.ä. jedweder Form von Verbreitung und Bedeutung, einschließlich sämtlicher Maurerarbeiten und jeder sonst noch erfor- derlichen Nebenleistung. Diese Arbeiten sind getrennt von der Ausführung anderer Anlagen im Zusammenhang mit den Kategorien der allgemeinen Bauleistungen an bereits errichteten oder im Bau befindlichen Bauwerken auszuführen. OS 20-A TOPOGRAPHISCHE Durchführung von speziellen topographischen Erhebungen, welche besondere Hilfsmittel und ERHEBUNGEN eine eigene Unternehmensorganisation erfordern. OS 20-B GEOGNOSTISCHE Geognostische Untersuchungen und Untergrunderkundungen mit speziellen Mitteln, auch im UNTERSUCHUNGEN Zusammenhang mit Umweltschutzmaßnahmen, einschließlich Boden- oder Gesteinsproben und Durchführung von Feldversuchen. www.cqop.it
DIE SOA BESCHEINIGUNGSKATEGORIEN 4/4 SPEZIALKATEGORIEN (KATEGORIEN VON SONDERLEISTUNGEN) CODE BESCHREIBUNG OS 21 ARBEITEN FÜR Diese Leistungen betreffen Maßnahmen zur Lastableitung in Bauwerken, die auf Böden stehen, SPEZIALTRAGWERKE welche den vorgesehenen Lasten nicht standhalten; Maßnahmen zur Erhöhung der Bodenfestig- keit und Standfestigkeit der Bauwerke sowie zur Vorbeugung von Setzungsvorgängen; Maßnah- men, um die bestehenden Bauwerke erdbebensicher zu machen. Diese Kategorie umfasst beispielsweise die Errichtung von Pfahlgrundierungen jeglicher Art, von Untermauerungen, von besonderen Stützmauern, von Verankerungen sowie die Durchführung von Maßnahmen zur Wiederherstellung der statischen Funktionstüchtigkeit der Bauwerke, von Schächten, Hangsicherungsmaßnahmen und von speziellen Maßnahmen für die Entwässerung, Abdichtung und Festigung der Böden. OS 22 ANLAGEN FÜR DIE Diese Leistungen betreffen den Bau, die Wartung oder die Adaptierung von Anlagen für die Wasse- WASSERAUFBEREITUNG UND raufbereitung und Abwasserreinigung, einschließlich der Rückgewinnung von Biogas und der Er- ABWASSERREINIGUNG zeugung von elektrischer Energie sowie der dazugehörigen Maurerarbeiten und jeder sonst noch erforderlichen Nebenleistung. OS 23 ABBRUCH VON BAUWERKEN Diese Leistungen betreffen die Abtragung von Industrieanlagen und den Totalabbruch von Bau- werken mit speziellen Hilfsmitteln bzw. unter Verwendung von Sprengstoffen, das Schneiden von Stahlbetonstrukturen und die Abbrucharbeiten im allgemeinen, einschließlich des Sammelns, der Sortierung und der allfälligen Wiederverwertung des anfallenden Abbruchmaterials OS 24 ÖFFENTLICHE GRÜNANLAGEN Diese Leistungen betreffen die Errichtung, Installation und Wartung von Elementen, die keine tech- UND DAZUGEHÖRIGE nischen Anlagen darstellen, sondern der besseren Nutzung der urbanen Räume sowie der Schaf- STÄDTEBAULICHE fung und Erhaltung von öffentlichen Grünflächen dienen sollen. EINRICHTUNGEN Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise Sportplätze, Spielplätze, landschaftsbauliche Maßnah- men, Grünflächen und Einzäunungen. OS 25 ARCHÄOLOGISCHE GRABUNGEN Diese Leistungen betreffen die archäologischen Grabungen und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten. OS 26 SPEZIALBELÄGE UND Diese Leistungen betreffen die Herstellung, Wartung oder Erneuerung von Belägen, die mit be- OBERBAUTEN sonderen natürlichen oder künstlichen Baustoffen hergestellt worden sind, um besonders hohen Lasten und Beanspruchungen standhalten zu können. Dazu gehören beispielsweise die Beläge der Start- und Landebahnen von Flughäfen OS 27 ANLAGEN FÜR DEN Diese Leistungen betreffen die Lieferung, Installation, systematische Wartung oder Adaptierung ELEKTRISCHEN ANTRIEB von Anlagen für den elektrischen Antrieb von Eisenbahnen, U-Bahnen oder Straßenbahnen. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise die Trafostationen und die Trafokabinen, die Masten für den Transport und die Verteilung von Spannung, die Lieferung und Verlegung der Stromkabel an oberirdischer oder unterirdischer Stelle, die Lieferung und Verlegung der Kanäle und der Kabel sowie sämtliche elektromechanische, Elektro-, Telefon- und elektronischer Anlagen, die für den Be- trieb, die Information, die Sicherheit, die Betreuung u.ä. notwendig sind. OS 28 HEIZUNGS- UND Diese Leistungen betreffen die Lieferung, Installation, Wartung oder Adaptierung von Heizungs- KLIMAANLAGEN und Klimaanlagen jeglicher Art sowie die dazugehörigen Maurerarbeiten und jede sonst noch er- forderliche Nebenleistung. OS 29 EISENBAHNOBERBAU Diese Leistungen betreffen die Lieferung, Verlegung, systematische Wartung oder Adaptierung des Oberbaus von schienengebundenen Verkehrsmitteln (Eisenbahnen, U-Bahnen oder Straßenbah- nen) sowie der Brems- und Steuerungsanlagen für die Rangierbahnhöfe. www.cqop.it
DIE BESCHEINIGUNGSKATEGORIEN SOA 4/4 SPEZIALKATEGORIEN (KATEGORIEN VON SONDERLEISTUNGEN) CODE BESCHREIBUNG OS 30 ELEKTRO-, TELEFON-, Diese Leistungen betreffen die Lieferung, Installation, Wartung oder Adaptierung von Elektro-, Te- FUNKSPRECH- UND lefon-, Funksprech- und Fernsehanlagen sowie von Netzen zur Übertragung von Daten u.ä., ein- FERNSEHANLAGEN IM schließlich der dazugehörigen Maurerarbeiten sowie jeder sonst noch erforderlichen Nebenleis- INNENBEREICH tung. Diese Arbeiten sind im Zusammenhang mit den Kategorien der allgemeinen Bauleistungen in bereits errichteten oder im Bau befindlichen Bauwerken auszuführen. OS 31 HEBE- UND FÖRDERANLAGEN Diese Leistungen betreffen die Lieferung, Installation, Wartung oder Adaptierung von Hebe- und Förderanlagen wie beispielsweise Obusse, Schwebebahnen, Skilifte, Kräne u.ä. sowie die dazuge- hörigen Maurerarbeiten und jede sonst noch erforderliche Nebenleistung flächendeckender oder punktueller Art. OS 32 HOLZKONSTRUKTIONEN Diese Leistungen betreffen die Herstellung im Werk und den Einbau vor Ort von vorbehandelten Holzkonstruktionen. OS 33 SONDEREINDECKUNGEN Diese Leistungen betreffen die Herstellung und Wartung von speziellen Eindeckungen wie bei- spielsweise die auf Zug beanspruchten Konstruktionen, die Kuppelbauten für astronomische Fern- rohre, die verschiebbaren Eindeckungen, die Eindeckungen mit Tafelelementen u.ä.. OS 34 LÄRMSCHUTZEINRICHTUNGEN Diese Leistungen betreffen den Bau, die Verlegung, die Wartung und die akustische Überprüfung AN VERKEHRLICHEN der Einrichtungen zur Lärmminderung entlang der Straßen und Eisenbahnlinien wie beispielswei- INFRASTRUKTUREN se Schallschutzwände aus Metall, Beton, Holz, Glas oder durchsichtigem Kunststoff, bepflanzte Schallschutzwände, Lärmschutzwände aus Gas- oder Porenbeton sowie spezielle schallhemmende Wandkonstruktionen im Tunnelbau u.ä.. OS 35 EINGRIFFE MIT GERINGER Errichtung und Instandhaltung sämtlicher unterirdischer Bauwerke durch Einsatz nicht invasiver UMWELTBELASTUNG Aushubverfahren In diese Kategorie fallen beispielsweise der waagrechte Rohrvortrieb, gesteuert und nicht gesteu- ert, mit eventueller Wiederverwendung und Verwertung bestehender Bauwerke sowie der Einsatz von Videoinspektions-, Sanierungs-, Erneuerungs- und Austauschverfahren für unterirdische Anla- gen oder von Verfahren für oberflächliche Gräben. www.cqop.it
SONDERANFORDERUNGEN ANFORDERUNGEN DER AUSGEFÜHRTEN LEISTUNGEN UND DER SPITZENLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE BEANTRAGTE KLASSIFIZIERUNG BEIDE ANFORDERUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT WERDEN SPITZENLEISTUNGEN DREI ALTERNATIVEN GESAMTBETRAG DER AUSFÜHRUNG 1 AUSFÜHRUNG 2 AUSFÜHRUNG 3 BEANTRAG- BETRAG LEISTUNGEN LEISTUNG LEISTUNGEN LEISTUNGEN TE KLASSI- DER KLASSIFIZIERUNG IN DER BEANTRAGTEN IN DER BEANTRAGTEN IN DER BEANTRAGTEN IN DER BEANTRAGTEN FIZIERUNG KATEGORIE KATEGORIE KATEGORIE KATEGORIE 90% 40% 55% 65% DES BETRAGS DES BETRAGS DES BETRAGS DES BETRAGS DER BEANTRAGTEN DER BEANTRAGTEN DER BEANTRAGTEN DER BEANTRAGTEN KLASSIFIZIERUNG KLASSIFIZIERUNG KLASSIFIZIERUNG KLASSIFIZIERUNG I 258.000 232.200 103.200 141.900 167.700 II 516.000 464.400 206.400 283.800 335.400 III 1.033.000 929.700 413.200 568.150 671.450 III-bis 1.500.000 1.350.000 600.000 825.000 975.000 IV 2.582.000 2.323.800 1.032.800 1.420.100 1.678.300 QUALITÄT IV-bis 3.500.000 3.150.000 1.400.000 1.925.000 2.275.000 V 5.165.000 4.648.500 2.066.000 2.840.750 3.357.250 VI 10.329.000 9.296.100 4.131.600 5.680.950 6.713.850 VII 15.494.000 13.944.600 6.197.600 8.521.700 10.071.100 VIII 20.658.000 18.592.200 8.263.200 11.361.900 13.427.700 WICHTIG: Ab der dritten Klassifizierung ist der Besitz der Qualitätsbescheinigung erforderlich. Hinweis: Mit dieser Farbe sind die vom Präsidialerlass D.P.R. 207/2010 eingeführten neuen Klassifizierun- gen gekennzeichnet. Fortsetzung www.cqop.it
SONDERANFORDERUNGEN IN BEZUG AUF: 1. LEISTUNGSUMSATZ 2. ANGEMESSENE AUSSTATTUNG MIT TECHNISCHEN AUSRÜSTUNGEN 3. ANGEMESSENER PERSONALBESTAND IM JAHRESDURCHSCHNITTLICH 1. LEISTUNGSUM- 2. TECHNISCHE BEANTRAG- SATZ AUSRÜSTUNG 3. PERSONALBESTAND IM JAHRESDURCHSCHNITT TE KLASSI- 100% DES BETRAGS DER WERT GLEICH 2% DES FIZIERUNG BEANTRAGTEN LEISTUNGSUMSATZES ZWEI ALTERNATIVEN KLASSIFIZIERUNG Gesamtkosten für beschäftigtes Per- Gesamtkosten für beschäftigtes sonal gleich 10% des Personal gleich 15% des Geschäftsumsatzes, davon 80% für Geschäftsumsatzes, davon 40% für Fachpersonal mit Hochschulab- Arbeiterpersonal schluss oder Abitur Gesamtkosten davon für Arbeiter Gesamtkosten davon für Techniker 15% 40% 10% 80% I 258.000 5.160 38.700 15.480 25.800 20.640 II 516.000 10.320 77.400 30.960 51.600 41.280 III 1.033.000 20.660 154.950 61.980 103.300 82.640 III-bis 1.500.000 30.000 225.000 90.000 150.000 120.000 IV 2.582.000 51.640 387.300 154.920 258.200 206.560 IV-bis 3.500.000 70.000 525.000 210.000 350.000 280.000 V 5.165.000 103.300 774.750 309.900 516.500 413.200 VI 10.329.000 206.580 1.549.350 619.740 1.032.900 826.900 VII 15.494.000 309.880 2.324.100 929.640 1.549.400 1.239.520 VIII 20.658.000 413.160 3.098.700 1.239.480 2.065.800 1.652.640 www.cqop.it
DIE KATEGORIE OG11 TECHNISCHE ANLAGEN OG11 TECHNISCHE ANLAGEN Diese Leistungen betreffen innerhalb der Grenzen laut Artikel 79 Absatz 16 die Lieferung, die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung einer Gesamtheit von untereinander koordinierten und funktional zusammenhängenden technischen Anlagen, die nicht getrennt ausführbar sind, laut den Kategorien von besonderen Bauleistungen, die mit dem Akronym OS 3, OS 28 und OS 30 gekennzeichnet sind. Damit eine Leistung in OG11 ausgeschrieben wird, müssen im Vergleich zum Gesamtbetrag der Leistungen von OG11 mindestens die nachstehenden Prozentsätze der besonderen Bauleistungen eingehalten werden: OS3 10% - OS28 25% - OS30 25%. Zur Erlangung der Qualifizierung in der Kategorie OG11 MUSS das Unternehmen nachweisen, dass es für jede der Kategorien OS3-OS28-OS30 die Anforderungen der technischen Eignung (Gesamtbetrag der Leistungen und der Spitzenleistungen) besitzt, die für den entsprechenden Betrag der beantragten Klassifizierung nach den nachstehenden Prozentsätzen vorgesehen sind: OS3 40% - OS28 70% - OS30 70%. Die Bescheinigungen für die Ausführung der Leistungen müssen sowohl den Gesamtbetrag der Leistungen der Kategorie OG11 als auch die Beträge einer jeden der Spezialkategorien OS3, OS28 und OS30 enthalten. Das Unternehmen, das die Bescheinigung in der Kategorie OG11 besitzt, kann Leistungen einer jeden der besonderen Bauleistungen OS3, OS28 und OS30 für die entsprechende Klassifizierung ausführen. BERECHNUNGSBEISPIEL - KATEGORIE OG11 Antrag auf die Qualifizierung in der Klassifizierung III-bis (1.500.000,00 Euro) Gesamtbetrag der Leistungen, 2.430.000 = (1.500.000x180%=2.700.000x90%) davon: OS3 540.000 = (1.500.000x90%)x40% OS28 945.000 = (1.500.000x90%)x70% OS30 945.000 = (1.500.000x90%)x70% Zu berechnen entsprechend einer jeden Spezialkategorie: Spitzenleistungen, davon: OS3-OS28-OS30 1 Lstg. zu 40%: 240.000 = (1.500.000x40%)x40% OS3 2 Lstg. zu 55%: 330.000 = (1.500.000x55%)x40% 3 Lstg. zu 65%: 390.000 = (1.500.000x65%)x40% 1 Lstg. zu 40%: 420.000 = (1.500.000x40%)x70% OS28 2 Lstg. zu 55%: 577.500 = (1.500.000x55%)x70% 3 Lstg. zu 65%: 682.500 = (1.500.000x65%)x70% 1 Lstg. zu 40%: 420.000 = (1.500.000x40%)x70% OS30 2 Lstg. zu 55%: 577.500 = (1.500.000x55%)x70% 3 Lstg. zu 65%: 682.500 = (1.500.000x65%)x70% www.cqop.it
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