WIE MAN DIE SOA-BESCHEINIGUNG NACH PRÄSIDIALERLASS NR. 207/2010 ERHÄLT

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WIE MAN DIE SOA-BESCHEINIGUNG NACH
                PRÄSIDIALERLASS NR. 207/2010 ERHÄLT
           ZUSAMMENFASSUNG DER WICHTIGSTEN ANFORDERUNGEN

Die Unternehmen, die an Ausschreibungen teilnehmen und öffentliche Arbeiten für Beträge über 150.000 Euro
ausführen möchten, müssen im Besitz der SOA-Bescheinigung sein.
Zur Erlangung der Qualifizierung in den Klassifizierungen von oder über der Klasse III müssen die Unternehmen
über die Zertifizierung des firmeninternen Qualitätsmanagementsystems verfügen.
Die Dauer der Bescheinigung beträgt 5 Jahre mit dreijähriger Prüfung der Aufrechterhaltung der Anforderungen.

SOA ist im Laufe der Untersuchung für die Qualifikation dazu verpflichtet, die Richtigkeit und die Substanz von
allen Erklärungen und von allen vom Unternehmen vorgelegten Dokumenten zu überprüfen, bevor die SOA-
Bescheinigung ausgestellt wird, und zwar sowohl über die Abfrage von Computersystemen als auch über direkte
Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle.
    Das Unternehmen muss zur Erlangung der SOA-Bescheinigung folgende Anforderungen erfüllen:

ALLGEMEINER ART
    Die von den Artikeln 38, Abs. 1, und 39, Abs. 1 und 2, des Legislativdekrets 163/2006 (Ausschreibungskodex) vorgesehenen
    Anforderungen in der Übersicht:
    Rechtmäßigkeit im Sinne der Antimafia-Gesetzgebung und der Anforderungen der beruflichen Moral (Nichtvorliegen von
    Verurteilungen oder Vorfällen über die berufliche Moral für die Inhaber, gesetzlichen Vertreter, technischen Leiter, Gesell-
    schafter von Personengesellschaften usw. Die Prüfung betrifft auch die Personen, die ihr Amt im Jahr vor dem Datum der
    Unterzeichnung des Vertrags mit SOA aufgegeben haben).
    Eintragung im Unternehmensverzeichnis und Nichtvorliegen von Konkursverfahren (Konkurs, außergerichtlicher Vergleich
    usw.).
    Rechtmäßigkeit und Nichtvorliegen von schweren Verletzungen bei der Ausführung der Unternehmenstätigkeit (Nichtbe-
    stehen schwere Fehler bei der Ausführung öffentlicher Leistungen, Nichtvorliegen von steuerlichen Unregelmäßigkeiten,
    von falschen Erklärungen, von schwerwiegenden Verstößen von Sicherheitsnormen, Nichtvorliegen von untersagenden
    Sanktionen usw.).
    Nichtbestehen falscher Erklärungen mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
    Rechtmäßigkeit im Sinne der Vorschriften zur Regelung des Rechts auf Arbeit von Menschen mit Behinderungen.
    Rechtmäßigkeit vom DURC (Sammelbescheinigung der ordnungsgemäßen Beitragslage).

BESONDERER ART

             wirtschaftliche Fähigkeiten, Ausrüstung und Personal
    Geeignete Bankreferenzen.
    Leistungsumsatz nicht unter 100% der Summe der in den verschiedenen Kategorien beantragten Klassifizierungen.
    Nettokapital mit positivem Wert, bezogen auf die letzte gebilligte Bilanz (nur bei zur Erstellung der Bilanz verpflichteten
    Rechtspersonen).
    Angemessene Ausstattung mit technischen Ausrüstungen nicht unter 2% des Leistungsumsatzes (eigene, geleaste oder
    gemietete Ausrüstung). Der Betrag der gemieteten Ausrüstung darf 60% des Gesamtwerts nicht überschreiten.
    Angemessener Personalbestand im Jahresdurchschnitt, belegt durch die Gesamtkosten für das beschäftigte Personal von
    mindestens 15% des Leistungsumsatzes, davon 40% für die Arbeitskräfte; oder die Kosten des unbefristet eingestellten
    Personals von mindestens 10% des Leistungsumsatzes, davon 80% für technisches Personal mit Universitätsabschluss
    oder Abitur.
    Im Fall von Personengesellschaften oder Einzelunternehmen kann die „konventionale INAIL Entlohnung“ genutzt werden.
             technische Fähigkeiten und technischer Leiter
    Angemessene technische Leitung, der technische Leiter muss im Besitz eines angemessenen Studientitels sein oder für die
    Klassifizierungen bis III-bis eine fünfjährige Berufserfahrung als Bauleiter aufweisen; er muss die von der Norm (siehe Blatt
    Technische Leitung) vorgesehenen allgemeinen Anforderungen erfüllen;
    Die Funktion des technischen Leiters kann vom Inhaber des Unternehmens, vom gesetzlichen Vertreter, vom Gesellschaf-
    ter, vom Geschäftsführer, von einem Angestellten oder von einem externen Experten, der in Besitz eines ordnungsgemäß
    registrierten beruflichen Werklieferungsvertrags ist, bekleidet werden.
    Ausführungen von Leistungen in den einzelnen beantragten Kategorien über einen Betrag von mindestens 90% des Be-
    trags der beantragten Klassifizierung.
    Spitzenleistungen: Ausführung von einer Leistung oder von zwei Leistungen oder von drei Leistungen in jeder beantrag-
    ten Kategorie über einen Betrag von jeweils 40% (1 Leistung ), 55% (2 Leistungen ), 65% (3 Leistungen) des Betrags der
    beantragten Klassifizierung.

    Für die Parameter in Bezug auf die beantragten Anforderungen siehe die Karte „Sonderanforderungen“

                                                                                                                          www.cqop.it
DIE SOA BESCHEINIGUNGSKATEGORIEN 1/4
                                    SYNTHETISCHE BESCHREIBUNG DER ARBEITEN

ALLGEMEINE KATEGORIEN
CODE      BESCHREIBUNG                                                               CODE      BESCHREIBUNG
 OG 1      Zivil- und Industriebauten                                                          Fluss- und Schutzbauten, Wildbachverbauungs- und Bonifizierungsarbei-
                                                                                     OG 8      ten
 OG 2      Restaurierung und Instandhaltung von Liegenschaften, die unter
           Denkmalschutz stehen                                                      OG 9      Anlagen für die Stromerzeugung
 OG 3      Straßen, Autobahnen, Brücken, Viadukte, Eisenbahnen, U-Bahnen                       Transformatoranlagen für Hoch- und Mittelspannung und Anlagen für
                                                                                     OG 10     die Verteilung von Gleich- und Wechselstrom und öffentliche Beleuch-
 OG 4      Kunstbauten unter Erde                                                              tungsanlagen
 OG 5      Dämme                                                                     OG 11     Technische Anlagen
           Wasser-, Gas- und Ölleitungen, Bewässerungsanlagen und                    OG 12     Bonifizierungsarbeiten und Umweltschutzmaßnahmen
 OG 6      Abflussleitungen
                                                                                     OG 13     Ingenieurbiologische Maßnahmen
 OG 7      Seebauten und Nassbaggerungsarbeiten

KATEGORIEN VON SONDERLEISTUNGEN
CODE      BESCHREIBUNG                                                               CODE      BESCHREIBUNG
OS 1      Erdbewegungsarbeiten                                                       OS 18-A   Tragwerksteile aus Stahl

          Dekorierte Flächen von unbeweglichen Kulturgütern und bewegliche Kul-      OS 18-B   Bestandteile für durchgehende Fassaden
OS 2-A    turgüter von geschichtlicher, künstlerischer, archäologischer und volks-
          kundlicher Bedeutung                                                       OS 19     Datenübertragungs- und Fernsprechnetzanlagen

OS 2-B    Bewegliche Kulturgüter, die für das Archiv- und Buchwesen von Bedeu-       OS 20-A   Topographische Erhebungen
          tung sind
                                                                                     OS 20-B   Geognostische Untersuchungen
OS 3      Sanitär-, Küchen und Waschanlagen
                                                                                     OS 21     Arbeiten für Spezialtragwerke
OS 4      Förderanlagen
                                                                                     OS 22     Anlagen für die Abwasseraufbereitung und Abwasserreinigung
OS 5      Druckluft- und Sicherheitsanlagen
                                                                                     OS 23     Abbruch von Bauwerken
OS 6      Ausbauarbeiten mit Holz, Kunststoff, Metall und Glas
                                                                                     OS 24     Öffentliche Grünanlagen und dazugehörige städtebauliche Einrichtungen
OS 7      Ausbauarbeiten baulicher und technischer Art
                                                                                     OS 25     Archäologische Grabungen
OS 8      Abdichtungen
                                                                                     OS 26     Spezialbeläge und Oberbauten
OS 9      Signal- und Ampelanlagen für die Verkehrssicherheit
                                                                                     OS 27     Anlagen für den elektrischen Antrieb
OS 10     Beschilderungen, Bodenmarkierungen und ergänzende Vorrichtungen für
          den Straßenverkehr                                                         OS 28     Heizungs- und Klimaanlagen
OS 11     Spezialelemente bei Tragkonstruktionen                                     OS 29     Eisenbahnoberbau
OS 12-A Rückhaltesysteme an Straßen                                                  OS 30     Elektro- Telefon-, Funksprech- und Fernsehanlagen im Innenbereich
OS 12-B   Steinschlag- und Lawinenschutzbauten und Ähnliches                         OS 31     Hebe- und Förderanlagen
OS 13     Stahlbetonfertigteile für Tragwerke                                        OS 32     Holzkonstruktionen
OS 14     Müllentsorgungs- und Abfallverwertungsanlagen                              OS 33     Sondereindeckungen
OS 15     Reinigung der Meer-, Binnensee- und Flussgewässer                          OS 34     Lärmschutzeinrichtungen an verkehrlichen Infrastrukturen
OS 16     Anlagen für die Stromerzeugung                                             OS 35     Eingriffe mit geringer Umweltbelastung
OS 17     Telefonleitungen und Fernsprechanlagen

                                                                                                                                                    www.cqop.it
DIE SOA BESCHEINIGUNGSKATEGORIEN
            EINSTUFUNGEN UND BETRÄGE

  Klassifizierung    BETRAG
  I                  bis zu Euro   258.000
  II                 bis zu Euro   516.000
  III                bis zu Euro   1.033.000
  III bis            bis zu Euro   1.500.000
  IV                 bis zu Euro   2.582.000
  IV bis             bis zu Euro   3.500.000
  V                  bis zu Euro   5.165.000
  VI                 bis zu Euro   10.329.000
  VII                bis zu Euro   15.494.000
  VIII               über Euro 15.494.000

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DIE SOA BESCHEINIGUNGSKATEGORIEN 2/4
                    KATEGORIEN DER ALLGEMEINEN BAULEISTUNGEN

CODE    BESCHREIBUNG

 OG 1   ZIVIL- UND INDUSTRIEBAUTEN   Diese Leistungen betreffen den Bau, die Instandhaltung oder den Umbau von Bauwerken, in denen menschli-
                                     che Tätigkeiten jedweder Art direkt oder indirekt ausgeführt werden, einschließlich der erforderlichen Einrich-
                                     tungen, elektromechanischen, Elektro-, Telefon- und elektronischen Anlagen sowie sämtlicher Ausstattungen
                                     und jeder sonst noch erforderlichen Nebenleistung.
                                     Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise die Wohn-, Gefängnis- und Schulbauten, die Kasernen, die Büro-
                                     gebäude, die Sportstadien, die Industriebauten, die Parkhäuser, die Bahnhöfe und U-Bahnhöfe, die Flugha-
                                     fengebäude, jeder sonstige Kunstbau aus Beton, Stahlbeton, Spannbeton oder Ortbeton wie beispielsweise
                                     dünne Schalen, Kuppeln, auskragende Tanks, Silos und Bauwerke von größer Höhe mit besonders komplexen
                                     Eigenschaften.

 OG 2   RESTAURIERUNG UND
        INSTANDHALTUNG VON           Diese Kategorie umfasst die Durchführung einer Reihe spezifischer Leistungen zur Wiedergewinnung, Erhal-
        LIEGENSCHAFTEN, DIE GEMÄSS   tung, Verstärkung, Umwandlung, Wiederherstellung, Instandhaltung und zum Umbau von Liegenschaften his-
                                     torischer Bedeutung, die gemäß den Bestimmungen auf dem Gebiet der Natur- und Kulturgüter unter Schutz
        DEN BESTIMMUNGEN AUF
                                     gestellt sind. Hierunter fallen außerdem die Installation von elektromechanischen, Elektro-, Telefon- und elekt-
        DEM SACHGEBIET DER NATUR-
                                     ronischen Anlagen, die Ausstattungen jeglicher Art sowie jede sonst noch erforderliche Nebenleistung.
        UND KULTURGÜTER UNTER
        DENKMALSCHUTZ STEHEN
 OG 3   STRASSEN, AUTOBAHNEN,        Diese flächendeckend ausgeführten Leistungen betreffen den Bau, die Instandhaltung oder den Umbau von
        BRÜCKEN, VIADUKTE,           Verkehrsinfrastrukturen jedweder Größe zur Gewährleistung der Mobilität auf der Straße, Schiene und in der
        EISENBAHNEN,                 Luft, einschließlich der dazugehörigen Neben- und Zusatzleistungen auch punktueller Art, des entsprechenden
        STRASSENBAHNEN, U-BAHNEN,    Eisenbahnoberbaus, sämtlicher automatischer, elektromechanischer, Elektro-, Telefon-, elektronischen Anlagen
                                     und Anlagen für den Elektroantrieb, damit dem Verkehrsteilnehmer ein guter Service im Hinblick auf Benut-
        STANDSEILBAHNEN,
                                     zung, Information, Sicherheit und Betreuung geboten wird.
        FLUGLANDE- UND               Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise die Straßen jedweder Größe, die Autobahnen, die Schnellstraßen,
        STARTBAHNEN MIT              einschließlich der Maßnahmen punktueller Art wie die Aufbringung spezieller Straßenbeläge, der Bau von
        DAZUGEHÖRIGEN                Tunnels, die niveaugleichen und niveaufreien Ausfahrten, die höhengleichen Parkplätze, die Hangsicherungs-
        NEBENGEBÄUDEN.               arbeiten, die Aufschüttungen, die Eisenbahnlinien von nationalem und lokalem Interesse, die U-Bahnen, die
                                     Standseilbahnen und Straßenbahnlinien, die Flugstartbahnen und die Vorfelder der Helikopterflugplätze, die
                                     Bahnhöfe, die Aufbringung von Spezialbelägen mit natürlichen oder synthetischen Materialien sowie die aus
                                     Fertigteilen bestehenden oder vor Ort gegossenen Brückenkonstruktionen aus Eisen, Stahl- oder Spannbeton,
                                     welche auch äußerst komplexe technische Eigenschaften aufweisen können,

 OG 4   KUNSTBAUTEN UNTER ERDE       Diese Leistungen betreffen die Errichtung, die Instandhaltung oder den Umbau von Kunstbauten unter Erde,
                                     die anhand von speziellen technischen Hilfsmitteln zur Gewährleistung der Mobilität auf der Straße und auf der
                                     Schiene ausgeführt werden. Unabhängig von deren Größe und Bedeutung müssen sie mit sämtlichen, flächen-
                                     deckend oder punktuell ausgeführten Neben- und Zusatzinfrastrukturen wie Zufahrtsstraßen jeglicher Größe,
                                     niveaugleiche und niveaufreie Ausfahrten, höhengleiche Parkplätze, Hangsicherungen sowie mit sämtlichen
                                     elektromechanischen, Elektro-, Telefon- und elektronischen Anlagen und dem Eisenbahnoberbau ausgestattet
                                     sein, damit dem Verkehrsteilnehmer ein guter Service im Hinblick auf Benutzung, Sicherheit, Information und
                                     Betreuung geboten wird.
                                     Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise natürliche Geländedurchstiche, Unterführungen und Tunnels.

 OG 5   DÄMME                        Diese Leistungen punktueller Art betreffen den Bau, die Wartung oder den Umbau von Dämmen entlang der
                                     Flussläufe und Binnenseegewässer zur Gewährleistung der Wasserspeicherung aus jedwedem Grund, die mit
                                     sämtlichen elektromechanischen, mechanischen, Elektro-, Telefon- und elektronischen Anlagen ausgestattet
                                     sein müssen, um die Effizienz und Effektivität der Baulichkeiten sowie der dazugehörigen Infrastrukturen si-
                                     cherzustellen.
                                     Zu dieser Kategorie gehören Dämme aus jeder Art von Material.

 OG 6   WASSER-, GAS- UND            Diese flächendeckenden Leistungen betreffen den Bau, die Wartung oder den Umbau von Bauwerken zur Re-
        ÖLLEITUNGEN,                 alisierung des „integrierten Wasserdienstes” bzw. zur Beförderung der Fluide (Flüssigkeiten und Gase) zu den
        BEWÄSSERUNGSANLAGEN UND      Abnahmestellen, einschließlich der erforderlichen Nebenleistungen auch punktueller Art sowie sämtlicher
        ABFLUSSLEITUNGEN             elektromechanischer, mechanischer, Elektro-, Telefon- und elektronischer Anlagen, damit dem Abnehmer ein
                                     guter Service im Hinblick auf Benutzung, Betrieb, Sicherheit und Betreuung geboten wird.
                                     Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise die Wasserfassungen, die Trinkwasseranlagen, die Wasserleitungen,
                                     die Wasserschlösser, die Hebevorrichtungen, die unterirdisch oder oberirdisch angelegten Speicherbecken, das
                                     Verteilernetz zum Endverbraucher, die Stollen, die Lieferung und Verlegung der Leitungen, die Abfluss- und
                                     Abwasserleitungen, die Anlagen für die Abwasserbehandlung, die Gas- und die Ölleitungen.

                                                                                                                                    www.cqop.it
DIE SOA BESCHEINIGUNGSKATEGORIEN 2/4
                     KATEGORIEN DER ALLGEMEINEN BAULEISTUNGEN

CODE     BESCHREIBUNG

 OG 7    SEEBAUTEN UND                Diese örtlich begrenzten Leistungen betreffen den Bau, die Wartung oder den Umbau von See- oder Meeres-
         NASSBAGGERUNGSARBEITEN       bauten sowie von Schutzbauten gegen das Süß- oder Salzwasser, einschließlich der erforderlichen Neben-
                                      leistungen auch punktueller Art sowie sämtlicher elektromechanischer, Elektro-, Telefon- und elektronischer
                                      Anlagen, damit dem Nutzer ein guter Service im Hinblick auf Benutzung, Betrieb, Sicherheit und Betreuung
                                      geboten wird.
                                      Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise die Hafenanlagen, die Kaie, die Buhnen, die Plattformen, die Stege,
                                      die Küstenschutzverbauungen, die Wellenbrecher, die Unterwasserleitungen, die Einläufe, die Abflusskanäle, die
                                      Nassbaggerungsarbeiten und die Schutzbauten gegen die Erosion durch Süß- und Salzwasser.

 OG 8    FLUSS- UND SCHUTZBAUTEN,     Diese Leistungen betreffen den Bau, die Wartung oder den Umbau einzelner oder flächendeckender, auf jeden
         WILDBACHVERBAUUNGS- UND      Fall bereits bestehender Baulichkeiten zur Regulierung von natürlichen oder künstlichen Gewässern und zum
         BONIFIZIERUNGSARBEITEN       Schutz vor besagten Gerinnen, einschließlich sämtlicher Neben- und Zusatzleistungen sowie der elektromecha-
                                      nischen, Elektro-, Telefon- und elektronischen Anlagen.
                                      Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise die Schifffahrtskanäle, die Überflutungsflächen, die Regulierungsar-
                                      beiten im Mündungsbereich, die Verstärkung der Flussbette, die Uferschutzbauten jeglicher Art, die Regulierung
                                      und Eindämmung der Oberflächenwässer, die Abdichtungen der Dammbauten, die Querbauten für die Wasser-
                                      ableitungen und die Hangsicherungsarbeiten.

 OG 9    ANLAGEN FÜR DIE              Diese Leistungen punktueller Art betreffen den Bau, die Wartung oder den Umbau einzelner Anlagen für die
         STROMERZEUGUNG               Stromerzeugung, einschließlich der dazugehörigen Maurerarbeiten, jeder sonst noch erforderlichen Nebenleis-
                                      tung sowie der elektromechanischen, Elektro-, Telefon- und elektronischen Anlagen, welche für den Betrieb, die
                                      Sicherheit und die Betreuung erforderlich sind.
                                      Zu dieser Kategorie gehören die Wasserkraftwerke und jede sonstige Art von Kraftwerk.

 OG 10   TRANSFORMATIONSANLAGEN       Diese flächendeckenden Leistungen betreffen den Bau, die Wartung oder die Adaptierung von Transformat-
         FÜR HOCH- UND                oranlagen für Hoch- und Mittelspannung und von Anlagen für die Verteilung von Niederspannung an den
         MITTELSPANNUNG               Endverbraucher, einschließlich der dazugehörigen Maurerarbeiten sowie jeder sonst noch erforderlichen Ne-
         UND ANLAGEN FÜR DIE          benleistung flächendeckender oder punktueller Art und die Errichtung, Instandhaltung und Adaptierung der
                                      öffentlichen Beleuchtungsanlagen außerhalb von Gebäuden.
         VERTEILUNG VON GLEICH-
                                      Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise die Trafostationen und die Trafokabinen, die Strommasten für
         UND WECHSELSTROM             die Beförderung und Verteilung von Spannung jeglicher Art, die Lieferung und Verlegung der Stromkabel an
         UND ÖFFENTLICHE              oberirdischer oder unterirdischer Stelle, die Lieferung und Verlegung der dafür ausgestatteten Kanäle und der
         BELEUCHTUNGSANLAGEN          Spannungskabel und die Anlagen der öffentlichen Beleuchtung von Häfen Viadukten, Tunneln, Straßen, Auto-
                                      bahnen und Parkflächen.

 OG 11   TECHNISCHE ANLAGEN           Diese Leistungen betreffen innerhalb der Grenzen laut Artikel 79 Absatz 16 die Lieferung, die Installation, den
                                      Betrieb und die Instandhaltung einer Gesamtheit von untereinander koordinierten und funktional zusammen-
                                      hängenden technischen Anlagen, die nicht getrennt ausführbar sind, laut den Kategorien von besonderen Bau-
                                      leistungen, die mit dem Akronym OS 3, OS 28 und OS 30 gekennzeichnet sind.

 OG 12   BONIFIZIERUNGSARBEITEN UND   Diese Kategorie umfasst die Ausführung von örtlich begrenzten oder flächendeckenden Bonifizierungsarbeiten
         UMWELTSCHUTZMASSNAHMEN       und Umweltschutzmaßnahmen.
                                      Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise die Deponien, die Bodenabdichtungen mit Geotextilien für den
                                      Schutz der grundwasserführenden Schichten, die Räumung und Beseitigung von Gefahrengut, die Einrichtun-
                                      gen für die Erhebung und Fernerhebung jedweder Veränderung des gesetzlich vorgeschriebenen Gleichge-
                                      wichtes, sämtliche für den ordnungsgemäßen Betrieb der Bauwerke erforderlichen Anlagen sowie alle sonst
                                      noch erforderlichen Maßnahmen für die vollständige Aufklärung und für die Sicherheit der Abnehmer.

 OG 13   INGENIEURBIOLOGISCHE         Diese Kategorie umfasst die Durchführung von flächendeckenden oder örtlich begrenzten Arbeiten sowie den
         MASSNAHMEN                   Bau, Umbau oder die Wartung von Bauwerken, welche für den Schutz des Gebietes und die Wiederherstellung
                                      der Verträglichkeit zwischen nachhaltiger Entwicklung und Ökosystem erforderlich sind, einschließlich sämtli-
                                      cher Baulichkeiten und Leistungen zum Schutz von Flora und Fauna.
                                      Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise die Maßnahmen zum Schutz von Landschaft, Flora und Fauna,
                                      die Erhaltung und Wiedergewinnung des für Steinbrüche und Torfstiche genutzten Bodens sowie der Wasser-
                                      einzugsgebiete, die Wiederherstellung des hydrogeologischen Gleichgewichtes durch Neupflanzungen, die
                                      Hangsicherungsmaßnahmen, die Aufforstungen, die Bodenverbesserungen für die Landwirtschaft, die Begrü-
                                      nungen an Straßen- und Eisenbahnböschungen sowie von Steinbrüchen und Deponien.

                                                                                                                                    www.cqop.it
DIE SOA BESCHEINIGUNGSKATEGORIEN 3/4
             SPEZIALKATEGORIEN (KATEGORIEN VON SONDERLEISTUNGEN)

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OS 1      ERDBEWEGUNGSARBEITEN          Diese Kategorie umfasst die Aushub- und Wiederherstellungsarbeiten sowie Änderungen im Geländeprofil, die
                                        mit jedem Hilfsmittel und unabhängig von der Art des Bodens (Mutter-, Lehm-, Sand-, Kies-, Felsboden) durch-
                                        geführt werden..

OS 2-A    DEKORIERTE FLÄCHEN VON        Direkte Restaurierung und Durchführung der ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltung von: de-
          UNBEWEGLICHEN KULTURGÜTERN    korierten Oberflächen von unbeweglichen Kulturgütern, Natursteinelementen, Wandmalereien, Leinwand-
          UND BEWEGLICHE KULTURGÜTER    bildern, Tafelbildern oder Bildern auf anderen Trägermaterialien, Stuck, Mosaiken, bemalten und unbemalten
          VON GESCHICHTLICHER,          Putzoberflächen, Gegenständen aus verschiedenen Materialien, polychromen und nicht polychromen Holz-
                                        skulpturen, Objekten aus Knochen, Elfenbein und Wachs, Objekten aus Keramik und Glas, Objekten aus Metall
          KÜNSTLERISCHER,
                                        und Legierungen, Materialien und Objekten aus Natur- und Kunstfasern, Objekten aus Tierhäuten oder Tierfel-
          ARCHÄOLOGISCHER UND
                                        len und Leder, Musikinstrumenten,
          VOLKSKUNDLICHER BEDEUTUNG     wissenschaftlichen und technischen Geräten und Werkzeugen.

OS 2- B   BEWEGLICHE KULTURGÜTER,
          DIE FÜR DAS ARCHIV- UND       Direkte Restaurierung und Durchführung der ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltung von Objek-
          BUCHWESEN VON BEDEUTUNG       ten aus Papier und Pergament, Bildmaterial und digitalen Datenträgern.
          SIND

OS 3      SANITÄR-, KÜCHEN- UND         Diese Leistungen betreffen die Lieferung, Installation, Wartung oder Adaptierung von Sanitär-, Küchen-, Wasch-,
          WASCHANLAGEN                  Gas- und Brandschutzanlagen, unabhängig von deren Größe und Bedeutung, einschließlich sämtlicher Maurer-
                                        arbeiten sowie jeder sonst noch erforderlichen Nebenleistung. Diese Arbeiten sind im Zusammenhang mit den
                                        Kategorien der allgemeinen Bauleistungen in bereits errichteten oder derzeit im Bau befindlichen Bauwerken
                                        auszuführen.

OS 4      FÖRDERANLAGEN                 Diese Leistungen betreffen die Lieferung, Installation, Wartung oder Adaptierung von Förderanlagen, Aufzü-
                                        gen, Rolltreppen und Hebeförderanlagen, einschließlich sämtlicher dazugehöriger Maurerarbeiten sowie jeder
                                        sonst noch erforderlichen Nebenleistung. Diese Arbeiten sind im Zusammenhang mit den Kategorien der allge-
                                        meinen Bauleistungen in bereits errichteten oder derzeit im Bau befindlichen Bauwerken auszuführen.

OS 5      DRUCKLUFT- UND                Diese Leistungen betreffen die Lieferung, Installation, Wartung oder Adaptierung von Druckluft- und Sicher-
          SICHERHEITSANLAGEN            heitsanlagen, einschließlich sämtlicher dazugehöriger Maurerarbeiten sowie jeder sonst noch erforderlichen
                                        Nebenleistung. Diese Arbeiten sind im Zusammenhang mit den Kategorien der allgemeinen Bauleistungen in
                                        bereits errichteten oder derzeit im Bau befindlichen Bauwerken auszuführen.

OS 6      AUSBAUARBEITEN MIT HOLZ,      Diese Kategorie umfasst Zimmermanns- und Tischlerarbeiten, die Lieferung, Verlegung, Wartung und Erneue-
          KUNSTSTOFF, METALL UND GLAS   rung von Innen- und Außenabschlüssen, von Verkleidungen im Innen- und Außenbereich, von Bödenbelägen
                                        jeglicher Art sowie von sonstigen Gewerken aus Metall, Holz, Kunststoff, Glas u.ä..

OS 7      AUSBAUARBEITEN BAULICHER      Diese Leistungen betreffen die Errichtung, Instandhaltung oder Erneuerung von Mauerwerken und Trennwän-
          UND TECHNISCHER ART           den jeglicher Art, einschließlich der Rau- und Glattputzarbeiten, Malerarbeiten, Anstriche u.Ä., sowie die Liefe-
                                        rung und den Einbau, die Instandhaltung oder die Adaptierung der Ausbauarbeiten wie Wärme- und Schall-
                                        dämmungen, abgehängten Decken und Brandschutzwänden.

OS 8      ABDICHTUNGEN                  Diese Leistungen betreffen die Lieferung, den Einbau und die Adaptierung von Abdichtungen jeglicher Art u.Ä..

OS 9      SIGNAL- UND AMPELANLAGEN      Diese Leistungen betreffen die Lieferung, Installation, systematische Wartung oder Adaptierung von Signal-
          FÜR DIE VERKEHRSSICHERHEIT    und Ampelanlagen für die Sicherheit des Straßen-, Eisenbahn-, U-Bahn- und Straßenbahnverkehrs sowie die
                                        Erhebung und Auswertung der entsprechenden Informationen.

OS 10     BESCHILDERUNGEN,
          BODENMARKIERUNGEN UND         Diese Leistungen betreffen die Lieferung, Anbringung, Wartung oder Erneuerung von Beschilderungen, Boden-
          ERGÄNZENDE VORRICHTUNGEN      markierungen und ergänzenden Vorrichtungen für den Straßenverkehr.
          FÜR DEN STRASSENVERKEHR

OS 11     SPEZIALELEMENTE BEI           Diese Leistungen betreffen die Lieferung, Installation, Wartung oder Adaptierung von Spezialelementen bei
          TRAGKONSTRUKTIONEN            Tragkonstruktionen wie beispielsweise Dehnfugen, Auflager und erdbebensichere Vorrichtungen bei Brücken
                                        und Straßen- bzw. Eisenbahnviadukten.

                                                                                                                                        www.cqop.it
DIE SOA BESCHEINIGUNGSKATEGORIEN 3/4
             SPEZIALKATEGORIEN (KATEGORIEN VON SONDERLEISTUNGEN)

CODE      BESCHREIBUNG

OS 12-A   RÜCKHALTESYSTEME AN         Lieferung, Montage und Instandhaltung oder Renovierung von Schutzvorrichtungen wie Leitplan-
          STRASSEN                    ken, Anpralldämpfern, Zäunen und dergleichen zur Eindämmung und Sicherung des Verkehrsauf-
                                      kommens.

OS 12-B   STEINSCHLAG- UND            Lieferung, Montage und Instandhaltung oder Renovierung von Steinschlagschutzbauten und der-
          LAWINENSCHUTZBAUTEN UND     gleichen zur Eindämmung und zum Schutz vor Steinschlag und Lawinen, einschließlich Eingriffe
          ÄHNLICHES                   mit Bergsteigtechnik.

OS 13     STAHLBETONFERTIGTEILE FÜR   Diese Leistungen betreffen die Herstellung im Werk und den Einbau vor Ort von Fertigteilen aus
          TRAGWERKE                   Stahl- oder Spannbeton.

OS 14     MÜLLENTSORGUNGS- UND        Diese Leistungen betreffen den Bau sowie die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung
          ABFALLVERWERTUNGSANLAGEN    von Müllverbrennungsanlagen samt den dazugehörigen Abgasbehandlungs- und Abfallverwer-
                                      tungsanlagen, einschließlich der Sortieranlagen, der Kompostierung und der Energiegewinnung
                                      aus den Abfallstoffen sowie der dazugehörigen Maurerarbeiten und jeder sonst noch erforderli-
                                      chen Nebenleistung.

OS 15     REINIGUNG DER MEER-         Diese Leistungen betreffen die Reinigung sämtlicher Arten von Gewässern mit speziellen techni-
          , BINNENSEE- UND            schen Hilfsmitteln sowie den Abtransport des anfallenden Materials zu den gesetzlich vorgeschrie-
          FLUSSGEWÄSSER               benen Standorten.

OS 16     ANLAGEN FÜR DIE             Diese Leistungen betreffen den Bau, die Wartung oder die Adaptierung von Elektroanlagen und
          STROMERZEUGUNG              -geräten zur Beschickung von Kraftwerken für die Stromerzeugung.

OS 17     TELEFONLEITUNGEN UND        Diese Leistungen betreffen die Lieferung, Installation, Wartung oder Adaptierung von externen
          FERNSPRECHANLAGEN           Telefonleitungen und von Hochfrequenz-Fernsprechanlagen unabhängig von deren Bedeutung
                                      sowie sämtliche Maurerarbeiten und jede sonst noch erforderliche Nebenleistung. Diese Arbeiten
                                      sind getrennt von der Ausführung anderer Anlagen im Zusammenhang mit den Kategorien der all-
                                      gemeinen Bauleistungen an bereits errichteten oder im Bau befindlichen Bauwerken auszuführen.

OS 18-A   TRAGWERKSTEILE AUS STAHL    Herstellung in Produktionsstätten von Stahltragwerken und Montage.

OS 18-B   BESTANDTEILE FÜR            Herstellung in Produktionsstätten von durchgehenden Fassaden bestehend aus Metallrahmen und
          DURCHGEHENDE FASSADEN       modularen Elementen aus Glas oder anderem Material und Montage.

OS 19     DATENÜBERTRAGUNGS- UND      Diese Leistungen betreffen die Lieferung, Installation, Wartung oder Adaptierung von Vermitt-
          FERNSPRECHNETZANLAGEN       lungssystemen für öffentliche oder private, kommunale oder Fernsprechnetze, von Fernsprech-,
                                      Fernschreib-, Daten- und Bildübertragungssystemen über Kupfer- oder Glasfaserkabel, Funksprech-
                                      geräten oder Fernmeldesatelliten sowie von Datenübertragungsnetzen u.ä. jedweder Form von
                                      Verbreitung und Bedeutung, einschließlich sämtlicher Maurerarbeiten und jeder sonst noch erfor-
                                      derlichen Nebenleistung. Diese Arbeiten sind getrennt von der Ausführung anderer Anlagen im
                                      Zusammenhang mit den Kategorien der allgemeinen Bauleistungen an bereits
                                      errichteten oder im Bau befindlichen Bauwerken auszuführen.

OS 20-A   TOPOGRAPHISCHE              Durchführung von speziellen topographischen Erhebungen, welche besondere Hilfsmittel und
          ERHEBUNGEN                  eine eigene Unternehmensorganisation erfordern.

OS 20-B   GEOGNOSTISCHE               Geognostische Untersuchungen und Untergrunderkundungen mit speziellen Mitteln, auch im
          UNTERSUCHUNGEN              Zusammenhang mit Umweltschutzmaßnahmen, einschließlich Boden- oder Gesteinsproben und
                                      Durchführung von Feldversuchen.

                                                                                                                        www.cqop.it
DIE SOA BESCHEINIGUNGSKATEGORIEN 4/4
           SPEZIALKATEGORIEN (KATEGORIEN VON SONDERLEISTUNGEN)

CODE    BESCHREIBUNG

OS 21   ARBEITEN FÜR               Diese Leistungen betreffen Maßnahmen zur Lastableitung in Bauwerken, die auf Böden stehen,
        SPEZIALTRAGWERKE           welche den vorgesehenen Lasten nicht standhalten; Maßnahmen zur Erhöhung der Bodenfestig-
                                   keit und Standfestigkeit der Bauwerke sowie zur Vorbeugung von Setzungsvorgängen; Maßnah-
                                   men, um die bestehenden Bauwerke erdbebensicher zu machen.
                                   Diese Kategorie umfasst beispielsweise die Errichtung von Pfahlgrundierungen jeglicher Art, von
                                   Untermauerungen, von besonderen Stützmauern, von Verankerungen sowie die Durchführung
                                   von Maßnahmen zur Wiederherstellung der statischen Funktionstüchtigkeit der Bauwerke, von
                                   Schächten, Hangsicherungsmaßnahmen und von speziellen Maßnahmen für die Entwässerung,
                                   Abdichtung und Festigung der Böden.

OS 22   ANLAGEN FÜR DIE            Diese Leistungen betreffen den Bau, die Wartung oder die Adaptierung von Anlagen für die Wasse-
        WASSERAUFBEREITUNG UND     raufbereitung und Abwasserreinigung, einschließlich der Rückgewinnung von Biogas und der Er-
        ABWASSERREINIGUNG          zeugung von elektrischer Energie sowie der dazugehörigen Maurerarbeiten und jeder sonst noch
                                   erforderlichen Nebenleistung.

OS 23   ABBRUCH VON BAUWERKEN      Diese Leistungen betreffen die Abtragung von Industrieanlagen und den Totalabbruch von Bau-
                                   werken mit speziellen Hilfsmitteln bzw. unter Verwendung von Sprengstoffen, das Schneiden von
                                   Stahlbetonstrukturen und die Abbrucharbeiten im allgemeinen, einschließlich des Sammelns, der
                                   Sortierung und der allfälligen Wiederverwertung des anfallenden Abbruchmaterials

OS 24   ÖFFENTLICHE GRÜNANLAGEN    Diese Leistungen betreffen die Errichtung, Installation und Wartung von Elementen, die keine tech-
        UND DAZUGEHÖRIGE           nischen Anlagen darstellen, sondern der besseren Nutzung der urbanen Räume sowie der Schaf-
        STÄDTEBAULICHE             fung und Erhaltung von öffentlichen Grünflächen dienen sollen.
        EINRICHTUNGEN              Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise Sportplätze, Spielplätze, landschaftsbauliche Maßnah-
                                   men, Grünflächen und Einzäunungen.

OS 25   ARCHÄOLOGISCHE GRABUNGEN   Diese Leistungen betreffen die archäologischen Grabungen und die damit zusammenhängenden
                                   Tätigkeiten.

OS 26   SPEZIALBELÄGE UND          Diese Leistungen betreffen die Herstellung, Wartung oder Erneuerung von Belägen, die mit be-
        OBERBAUTEN                 sonderen natürlichen oder künstlichen Baustoffen hergestellt worden sind, um besonders hohen
                                   Lasten und Beanspruchungen standhalten zu können. Dazu gehören beispielsweise die Beläge der
                                   Start- und Landebahnen von Flughäfen

OS 27   ANLAGEN FÜR DEN            Diese Leistungen betreffen die Lieferung, Installation, systematische Wartung oder Adaptierung
        ELEKTRISCHEN ANTRIEB       von Anlagen für den elektrischen Antrieb von Eisenbahnen, U-Bahnen oder Straßenbahnen.
                                   Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise die Trafostationen und die Trafokabinen, die Masten
                                   für den Transport und die Verteilung von Spannung, die Lieferung und Verlegung der Stromkabel
                                   an oberirdischer oder unterirdischer Stelle, die Lieferung und Verlegung der Kanäle und der Kabel
                                   sowie sämtliche elektromechanische, Elektro-, Telefon- und elektronischer Anlagen, die für den Be-
                                   trieb, die Information, die Sicherheit, die Betreuung u.ä. notwendig sind.

OS 28   HEIZUNGS- UND              Diese Leistungen betreffen die Lieferung, Installation, Wartung oder Adaptierung von Heizungs-
        KLIMAANLAGEN               und Klimaanlagen jeglicher Art sowie die dazugehörigen Maurerarbeiten und jede sonst noch er-
                                   forderliche Nebenleistung.

OS 29   EISENBAHNOBERBAU           Diese Leistungen betreffen die Lieferung, Verlegung, systematische Wartung oder Adaptierung des
                                   Oberbaus von schienengebundenen Verkehrsmitteln (Eisenbahnen, U-Bahnen oder Straßenbah-
                                   nen) sowie der Brems- und Steuerungsanlagen für die Rangierbahnhöfe.

                                                                                                                      www.cqop.it
DIE BESCHEINIGUNGSKATEGORIEN SOA 4/4
           SPEZIALKATEGORIEN (KATEGORIEN VON SONDERLEISTUNGEN)

CODE    BESCHREIBUNG

OS 30   ELEKTRO-, TELEFON-,       Diese Leistungen betreffen die Lieferung, Installation, Wartung oder Adaptierung von Elektro-, Te-
        FUNKSPRECH- UND           lefon-, Funksprech- und Fernsehanlagen sowie von Netzen zur Übertragung von Daten u.ä., ein-
        FERNSEHANLAGEN IM         schließlich der dazugehörigen Maurerarbeiten sowie jeder sonst noch erforderlichen Nebenleis-
        INNENBEREICH              tung. Diese Arbeiten sind im Zusammenhang mit den Kategorien der allgemeinen Bauleistungen
                                  in bereits errichteten oder im Bau befindlichen Bauwerken auszuführen.

OS 31   HEBE- UND FÖRDERANLAGEN   Diese Leistungen betreffen die Lieferung, Installation, Wartung oder Adaptierung von Hebe- und
                                  Förderanlagen wie beispielsweise Obusse, Schwebebahnen, Skilifte, Kräne u.ä. sowie die dazuge-
                                  hörigen Maurerarbeiten und jede sonst noch erforderliche Nebenleistung flächendeckender oder
                                  punktueller Art.

OS 32   HOLZKONSTRUKTIONEN        Diese Leistungen betreffen die Herstellung im Werk und den Einbau vor Ort von vorbehandelten
                                  Holzkonstruktionen.

OS 33   SONDEREINDECKUNGEN        Diese Leistungen betreffen die Herstellung und Wartung von speziellen Eindeckungen wie bei-
                                  spielsweise die auf Zug beanspruchten Konstruktionen, die Kuppelbauten für astronomische Fern-
                                  rohre, die verschiebbaren Eindeckungen, die Eindeckungen mit Tafelelementen u.ä..

OS 34   LÄRMSCHUTZEINRICHTUNGEN   Diese Leistungen betreffen den Bau, die Verlegung, die Wartung und die akustische Überprüfung
        AN VERKEHRLICHEN          der Einrichtungen zur Lärmminderung entlang der Straßen und Eisenbahnlinien wie beispielswei-
        INFRASTRUKTUREN           se Schallschutzwände aus Metall, Beton, Holz, Glas oder durchsichtigem Kunststoff, bepflanzte
                                  Schallschutzwände, Lärmschutzwände aus Gas- oder Porenbeton sowie spezielle schallhemmende
                                  Wandkonstruktionen im Tunnelbau u.ä..

OS 35   EINGRIFFE MIT GERINGER    Errichtung und Instandhaltung sämtlicher unterirdischer Bauwerke durch Einsatz nicht invasiver
        UMWELTBELASTUNG           Aushubverfahren
                                  In diese Kategorie fallen beispielsweise der waagrechte Rohrvortrieb, gesteuert und nicht gesteu-
                                  ert, mit eventueller Wiederverwendung und Verwertung bestehender Bauwerke sowie der Einsatz
                                  von Videoinspektions-, Sanierungs-, Erneuerungs- und Austauschverfahren für unterirdische Anla-
                                  gen oder von Verfahren für oberflächliche Gräben.

                                                                                                                     www.cqop.it
SONDERANFORDERUNGEN
                        ANFORDERUNGEN DER AUSGEFÜHRTEN LEISTUNGEN UND DER
                    SPITZENLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE BEANTRAGTE KLASSIFIZIERUNG

                                                             BEIDE ANFORDERUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT WERDEN

                                                                                         SPITZENLEISTUNGEN
                                                                                           DREI ALTERNATIVEN

                                                GESAMTBETRAG DER       AUSFÜHRUNG 1          AUSFÜHRUNG 2         AUSFÜHRUNG 3
            BEANTRAG-          BETRAG              LEISTUNGEN            LEISTUNG             LEISTUNGEN           LEISTUNGEN
            TE KLASSI-   DER KLASSIFIZIERUNG   IN DER BEANTRAGTEN   IN DER BEANTRAGTEN    IN DER BEANTRAGTEN   IN DER BEANTRAGTEN
            FIZIERUNG                               KATEGORIE            KATEGORIE             KATEGORIE            KATEGORIE

                                                     90%                  40%                    55%                 65%
                                                  DES BETRAGS          DES BETRAGS           DES BETRAGS          DES BETRAGS
                                                DER BEANTRAGTEN      DER BEANTRAGTEN       DER BEANTRAGTEN      DER BEANTRAGTEN
                                                KLASSIFIZIERUNG      KLASSIFIZIERUNG       KLASSIFIZIERUNG      KLASSIFIZIERUNG

                I           258.000               232.200              103.200                141.900             167.700

               II           516.000               464.400              206.400                283.800             335.400

              III          1.033.000              929.700              413.200                568.150             671.450

            III-bis        1.500.000             1.350.000             600.000                825.000             975.000

              IV           2.582.000             2.323.800            1.032.800              1.420.100           1.678.300
QUALITÄT

            IV-bis         3.500.000             3.150.000            1.400.000              1.925.000           2.275.000

               V           5.165.000             4.648.500            2.066.000              2.840.750           3.357.250

              VI          10.329.000             9.296.100            4.131.600              5.680.950           6.713.850

              VII         15.494.000            13.944.600            6.197.600              8.521.700          10.071.100

             VIII         20.658.000            18.592.200            8.263.200             11.361.900          13.427.700

           WICHTIG: Ab der dritten Klassifizierung ist der Besitz der Qualitätsbescheinigung erforderlich.

                     Hinweis: Mit dieser Farbe sind die vom Präsidialerlass D.P.R. 207/2010 eingeführten neuen Klassifizierun-
                     gen gekennzeichnet.

                                                                                                                    Fortsetzung

                                                                                                                            www.cqop.it
SONDERANFORDERUNGEN IN BEZUG AUF:
                        1. LEISTUNGSUMSATZ
                        2. ANGEMESSENE AUSSTATTUNG MIT TECHNISCHEN AUSRÜSTUNGEN
                        3. ANGEMESSENER PERSONALBESTAND IM JAHRESDURCHSCHNITTLICH

             1. LEISTUNGSUM-         2. TECHNISCHE
BEANTRAG-           SATZ             AUSRÜSTUNG                       3. PERSONALBESTAND IM JAHRESDURCHSCHNITT
TE KLASSI-   100% DES BETRAGS DER   WERT GLEICH 2% DES
FIZIERUNG        BEANTRAGTEN        LEISTUNGSUMSATZES                                 ZWEI ALTERNATIVEN
                KLASSIFIZIERUNG

                                                                                              Gesamtkosten für beschäftigtes Per-
                                                          Gesamtkosten für beschäftigtes
                                                                                                    sonal gleich 10% des
                                                             Personal gleich 15% des
                                                                                              Geschäftsumsatzes, davon 80% für
                                                         Geschäftsumsatzes, davon 40% für
                                                                                                Fachpersonal mit Hochschulab-
                                                                 Arbeiterpersonal
                                                                                                     schluss oder Abitur
                                                         Gesamtkosten    davon für Arbeiter    Gesamtkosten     davon für Techniker
                                                             15%               40%                 10%                 80%

    I            258.000                   5.160            38.700            15.480               25.800           20.640

   II            516.000                 10.320             77.400            30.960               51.600           41.280

  III           1.033.000                20.660             154.950           61.980              103.300           82.640

III-bis         1.500.000                30.000             225.000           90.000              150.000           120.000

  IV            2.582.000                51.640             387.300          154.920              258.200           206.560

IV-bis          3.500.000                70.000             525.000          210.000              350.000           280.000

   V            5.165.000              103.300              774.750          309.900              516.500           413.200

  VI           10.329.000              206.580             1.549.350         619.740             1.032.900          826.900

  VII          15.494.000              309.880             2.324.100         929.640             1.549.400         1.239.520

 VIII          20.658.000              413.160             3.098.700        1.239.480            2.065.800         1.652.640

                                                                                                                     www.cqop.it
DIE KATEGORIE OG11
                                      TECHNISCHE ANLAGEN

    OG11 TECHNISCHE ANLAGEN
Diese Leistungen betreffen innerhalb der Grenzen laut Artikel 79 Absatz 16 die Lieferung, die Installation,
den Betrieb und die Instandhaltung einer Gesamtheit von untereinander koordinierten und funktional
zusammenhängenden technischen Anlagen, die nicht getrennt ausführbar sind, laut den Kategorien von
besonderen Bauleistungen, die mit dem Akronym OS 3, OS 28 und OS 30 gekennzeichnet sind.

Damit eine Leistung in OG11 ausgeschrieben wird, müssen im Vergleich zum Gesamtbetrag der Leistungen
von OG11 mindestens die nachstehenden Prozentsätze der besonderen Bauleistungen eingehalten werden:
OS3 10% - OS28 25% - OS30 25%.

  Zur Erlangung der Qualifizierung in der Kategorie OG11 MUSS das Unternehmen nachweisen, dass es
  für jede der Kategorien OS3-OS28-OS30 die Anforderungen der technischen Eignung (Gesamtbetrag
  der Leistungen und der Spitzenleistungen) besitzt, die für den entsprechenden Betrag der beantragten
  Klassifizierung nach den nachstehenden Prozentsätzen vorgesehen sind:
  OS3 40% - OS28 70% - OS30 70%.

  Die Bescheinigungen für die Ausführung der Leistungen müssen sowohl den Gesamtbetrag der Leistungen
  der Kategorie OG11 als auch die Beträge einer jeden der Spezialkategorien OS3, OS28 und OS30 enthalten.

  Das Unternehmen, das die Bescheinigung in der Kategorie OG11 besitzt, kann Leistungen einer jeden der
  besonderen Bauleistungen OS3, OS28 und OS30 für die entsprechende Klassifizierung ausführen.

BERECHNUNGSBEISPIEL - KATEGORIE OG11
Antrag auf die Qualifizierung in der Klassifizierung III-bis (1.500.000,00 Euro)

    Gesamtbetrag der Leistungen,              2.430.000 = (1.500.000x180%=2.700.000x90%)
              davon:
                   OS3                        540.000 = (1.500.000x90%)x40%
                  OS28                        945.000 = (1.500.000x90%)x70%
                  OS30                        945.000 = (1.500.000x90%)x70%
                                              Zu berechnen entsprechend einer jeden Spezialkategorie:
       Spitzenleistungen, davon:
                                              OS3-OS28-OS30
                                              1 Lstg. zu 40%: 240.000 = (1.500.000x40%)x40%
                   OS3                        2 Lstg. zu 55%: 330.000 = (1.500.000x55%)x40%
                                              3 Lstg. zu 65%: 390.000 = (1.500.000x65%)x40%
                                              1 Lstg. zu 40%: 420.000 = (1.500.000x40%)x70%
                  OS28                        2 Lstg. zu 55%: 577.500 = (1.500.000x55%)x70%
                                              3 Lstg. zu 65%: 682.500 = (1.500.000x65%)x70%
                                              1 Lstg. zu 40%: 420.000 = (1.500.000x40%)x70%
                  OS30                        2 Lstg. zu 55%: 577.500 = (1.500.000x55%)x70%
                                              3 Lstg. zu 65%: 682.500 = (1.500.000x65%)x70%

                                                                                                        www.cqop.it
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