DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ - Pflegereform 2016/2017 PSG II - SPD Flörsheim ...

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DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ - Pflegereform 2016/2017 PSG II - SPD Flörsheim ...
04.12.16

 DAS
 PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ
 Pflegereform 2016/2017 PSG II

                  Inhaltsverzeichnis
1. Einführung

2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue
   Begutachtungsverfahren

3. Von den Pflegestufen zu den Pflegegraden

4. Die neuen Leistungen des Pflegestärkungsgesetzes II
   (PSG II)

5. Quellennachweis

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DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ - Pflegereform 2016/2017 PSG II - SPD Flörsheim ...
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                    Einführung PSG II

• Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

• Flexibilisierung und Verbesserung der Leistungen der

 Pflegeversicherung (PV)

• Umstieg erfolgt am 01.01.2017

• Beitragssatz der PV steigt um 0,2% Punkte

 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und
 das neue Begutachtungsverfahren

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DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ - Pflegereform 2016/2017 PSG II - SPD Flörsheim ...
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       Alte Definition der Pflegebedürftigkeit
• Pflegebedürftig sind Personen die wegen einer körperlichen,
 geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung

• für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden
 Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens

• auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in
 erheblichem oder höherem Maße der Hilfe benötigen

(SGB XI §14 Abs. 1 gültig bi 31.12.16)

      Neue Definition der Pflegebedürftigkeit
• Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte
 Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit aufweisen und
 deshalb die Hilfe durch andere bedürfen.

• Pflegebedürftig sind Personen, die körperliche, kognitive oder
 psychische Belastungen oder gesundheitlich bedingte
 Belastungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen
 können.

• Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, für voraussichtlich
 mindestens 6 Monate, bestehen.
(SGB XI §14 Abs. 1 neu ab 01.01.17)

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      Neuer Maßstab für die Pflegebedürftigkeit ist
  • Der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von
    Aktivitäten oder der Gestaltung von Lebensbereichen,

  • Die Abhängigkeit von personeller Hilfe und zwar nicht nur bei
    einigen Verrichtungen der Grundpflege,

  • Sondern in allen relevanten Bereichen der elementaren
    Lebensführung.

  • Neuer Maßstab ist der Grad der Selbstständigkeit und nicht
    mehr der Zeitaufwand des Hilfebedarfs

  • Der ressourcenorientierte Ansatz ermöglicht zudem eine
    systematische Erfassung von Präventions- und
    Rehabilitationsbedarf

                  Das neue Begutachtungsverfahren
            Selbstständigkeit und Fähigkeiten der Menschen in sechs
                                Lebensbereichen

  Modul 1       Modul 2     Modul 3      Modul 4        Modul 5        Modul 6

  Mobilität    Kognitive  Verhaltens-   Selbstver-     Bewältigung   Gestaltung
                 und      weisen und     sorgung         von und     des Alltags-
              kommunika- psychische                  selbstständiger lebens und
                  tive     Problem-                    Umgang mit      sozialer
              Fähigkeiten    lagen                     krankheits-    Kontakte
                                                           oder
                                                     therapiebeding-
                                                            ten
                                                     Anforderungen
                                                           und
                                                       Belastungen

Erfasst wird in Modul 1, 4, 5 und 6 die Selbstständigkeit
Erfasst wird in Modul 2 die Fähigkeiten
Erfasst wird in Modul 3 die Häufigkeit der Verhaltensweisen
                                                              }   Grad der Beeinträch-
                                                                  tigung der Lebens-
                                                                  bereiche

                                                                                               4
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                                               Gewichtung der Module

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                                                15%                                                               15%

                                                20%

                                                                                 40%

                                                       Beispiel an Modul 1

http://image.slidesharecdn.com/2015-09-17niederrheinischerpflegekongresspickletztefassung-150925092223-lva1-app6892/95/
npk2015-drpick-das-neue-begutachtungsassssment-8-638.jpg?cb=1443181495

                                                                                                                                5
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                                                               Beispiel Modul 1

http://image.slidesharecdn.com/2015-09-17niederrheinischerpflegekongresspickletztefassung-150925092223-lva1-app6892/95/npk2015-drpick-das-neue-
begutachtungsassssment-9-638.jpg?cb=1443181495

                                                                         Pflegegrad

                                                                                                                                                        6
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Von den Pflegestufen zu den Pflegegraden

                      Pflegegrade

  PG 1   Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  PG 2   Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  PG 3   Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  PG 4   Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  PG 5   Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
         Mit Besonderen Anforderungen an die
         pflegerische Versorgung

                                                                   7
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           Veränderungen durch das neue
              Begutachtungsverfahren
• Gerechte Einstufung des Pflegebedürftigen

• Menschen mit Demenz und anderen gerontopsychiatrischen

 Erkrankungen erhalten einen besseren Zugang zu den PV-
 Leistungen

• Das neue Verfahren verzichtet auf die Minutenangaben

• Das neue Verfahren soll leichter nachvollziehbar sein

   Überleitung vom neuen in das alte System

• Alle Leistungsempfänger der Pflegeversicherung (PV) werden
 nach einer Überleitungsregel in die neuen Pflegegrade
 übergeleitet.

• Für die Leistungsempfänger ist ein umfassender Schutz des
 Besitzstandes vorgesehen: Niemand wird schlechter gestellt.

• Es gilt lebenslanger Bestandsschutz: Kein bisher
 Pflegebedürftiger kann durch Neubegutachtung schlechter
 gestellt werden. Einzige Ausnahme: Pflegebedürftigkeit liegt
 nicht mehr vor.

                                                                      8
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                 Überleitungsregelung
  Gültiges Verfahren    Wird übergeleitet in   Pflegegrad
PS 0 mit EA                      →                 2
PS I ohne EA                     →                 2
PS I mit EA                      →                 3
PS II ohne EA                    →                 3
PS II mit EA                     →                 4
PS III ohne EA                   →                 4
PS III mit EA                    →                 5
Härtefall                        →                 5

PS = Pflegestufe
EA = eingeschränkte Alltagskompetenzen

     Die neuen Leistungen des PSG II

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 Die Leistungsveränderungen ab 01.01.2017

 • Die Leistungen der PV werden ab dem 01.01.2017 angehoben

  und erweitert

 • Leistungen der PV werden über die Leistungen der

  Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung hinaus um
  Entlastungsleistungen erweitert

                       Neuerung Pflegegeld
       Leistungen bis 31.12.2016                  Leistungen ab 01.01.2017
   Pflegestufe           Leistung          Pflegegrad         Leistungen
PS 0                123 €                 PG 1           *
PS 1 ohne EA        244 €
                                          PG 2           316 €
PS 1 mit EA         316 €
                                          PG 3           545 €
PS 2 ohne EA        458 €
                                          PG 4           728 €
PS 2 mit EA         545 €
PS 3                728 €                 PG 5           901 €

* Für PG 1 besteht der Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125€.

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              Neuerung Pflegesachleistungen
       Leistungen bis 31.12.2016           Leistungen ab 01.01.2017
   Pflegestufe           Leistung    Pflegegrad        Leistungen
PS 0                 231 €          PG 1
PS 1 ohne EA         468 €
                                    PG 2           689 €
PS 1 mit EA          689 €
                                    PG 3          1298 €
PS 2 ohne EA        1144 €
PS 2 mit EA         1298 €          PG 4          1612 €

PS 3                1612 €          PG 5          1995 €
Härtefall           1995 €

                 Leistungen bei Pflegegrad 1
• Pflegeberatung

• Beratung in der eigenen Häuslichkeit

• Versorgung mit Hilfsmitteln

• Wohnumfeldverbessernde Maßnahme

• Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären

 Pflegeeinrichtungen

• Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant

 betreuten Wohngruppen

• Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Helfer

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                   Entlastungsbetrag

• Es werden monatlich 125€ gewährt (104€ oder 208€ bis

 31.12.2016)

• Beim Entlastungsbetrag besteht die Möglichkeit diesen

 Anzusparen, allerdings verfallen nicht verbrauchte Ansprüche
 ab dem 30.06. des Folgejahres

• Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen zur Entlastung der

 pflegenden Angehörigen

                 Kurzzeitpflege (KZP)

• Anspruch von Pflegegrad 2-5

• Zur Verfügung steht ein Höchstbetrag von 1612,-€ im Jahr

• KZP- Anspruch besteht für max. 8 Wochen im Kalenderjahr

• Kann um den vollen Betrag der Verhinderungspflege auf 3224,-

 € im Jahr erhöht werden

• Das Pflegegeld wird während der KZP zur Hälfte weitergezahlt

                                                                      12
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                  Verhinderungspflege (VHP)

• Anspruch von Pflegegrad 2-5

• Zur Verfügung steht ein Höchstbetrag von 1612,-€ im Jahr

• VHP- Anspruch besteht für max. 6 Wochen im Kalenderjahr

• Kann um den halben Betrag der KZP auf 2418,-€ im Jahr

  erhöht werden

• Das Pflegegeld wird während der VHP zur Hälfte weitergezahlt

                    Tages- oder Nachtpflege
       Leistungen bis 31.12.2016           Leistungen ab 01.01.2017
  Pflegestufe            Leistung    Pflegegrad          Leistungen
PS 0                 231 €          PG 1          -
PS 1 ohne EA         468 €          PG 2              689 €
PS 1 mit EA          689 €          PG 3          1298 €
PS 2 ohne EA        1144 €          PG 4          1612 €
PS 2 mit EA         1298 €          PG 5          1995 €
PS 3                1612 €

                                                                           13
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     Absicherung von nicht-erwerbsmäßig tätigen
                  Pflegepersonen
• Pflegeperson pflegt wenigstens 10 Stunden wöchentlich, regelmäßig

 verteilt auf mindestens 2 Tage

• Pflegeperson ist nicht mehr wie 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig

• Pflegeperson hat Anspruch auf Renten-,Arbeitslosenversicherung

• Anspruch besteht ab Pflegegrad 2

• Unfallversicherung

     Kurzzeitige Freistellung von bis zu 10 Tagen

  • Bei akut auftretender Pflegesituation eines pflegebedürftigen

    nahen Angehörigen besteht der Anspruch auf 10 Tage
    Freistellung von der Arbeit

  • In dieser Zeit erhält der Angehörige Pflegeunterstützungsgeld

    als Lohnersatzleistung

                                                                             14
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                     Stationäre Dauerpflege
       Leistungen bis 31.12.2016             Leistungen ab 01.01.2017
   Pflegestufe           Leistung      Pflegegrad         Leistungen
PS 0                Kein Anspruch     PG 1            125 €
PS 1                1064 €            PG 2            770 €
PS 2                1330 €            PG 3          1262 €
PS 3                1612 €            PG 4          1775 €
Härtefall           1995 €            PG 5          2005 €

 Änderung Finanzierung „stationäre Dauerpflege“
• Für die Pflegegrade 2-5 wird ein einrichtungsbezogener

  Eigenanteil ermittelt ( + Investitions-, Unterkunft-,
  Verpflegungskosten)

• Liegt der einrichtungsbezogene Eigenanteil höher als der

  jetzige Eigenanteil, dann übernimmt die Pflegekasse den
  Differenzbetrag (Besitzstandsschutz gilt bis 31.12.2021)

                                                                             15
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Weiter Informationen
• Pflegestützpunkt Osthofen

       Fr. Bock,             Tel.: 06242- 9 90 76 31
       Fr. Markheim,         Tel.: 06242- 9 90 76 30

• Broschüre: Das neue Begutachtungsinstrument der Sozialen
 Pflegeversicherung- Die Selbstständigkeit als Maß der
 Pflegebedürftigkeit; Medizinischer Dienst des
 Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS)

                    Quellennachweis

• Das zweite Pflegestärkungsgesetz, Schritt für Schritt zum

 neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff; MDK PowerPoint
 Präsentationen (2016)

• PSG II, NBA- Pflegereform 2016/2017, Das neue SGB XI,
 Vergleichende Gegenüberstellung/Synopse,
 Gesetzesmaterialien und Erläuterungen zum
 Pflegestärkungsgesetz II; Walhalla Fachverlag; Regensburg
 (2016)

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