Windenergie Ochsenheck - Bürgerinformationsabend der Gemeinde Bergen 12.10.2018 - wpd
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Themen
In diesem pdf wurden in den Folien einige Erklärungen in orange
hinzugefügt, an Stellen, an denen die reinen Stichpunkte ansonsten schwer
verständlich wären.
Zum Ende der Präsentation finden Sie die Quellenverweise.
Ebenfalls wurden die nicht gezeigten Folien zum Thema Infraschall
hinzugefügt.Themen 1. Vorstellung wpd 2. Grundsätzliches zur Windkraft 3. Herleitung der Potentialfläche „Ochsenheck“ 4. Was für Windkraftanlagen kämen in Frage? 5. Welche Wirkungen gehen von der Anlage aus?
Wirkungen
Wirkungen
• Schallimmission
• Schattenwurf
• Eingriff in die Natur
• Sichtbarkeit / LandschaftsbildInfraschall
Landesprogramm Bürgerforum Energieland Hessen:
‐ Unterstützt Kommunen und Bürger bei Fragen zur Energiewende
‐ Haben in 2015 den aktuellen Wissensstand zusammengetragen
‐ Einbindung anerkannter Experten und Gutachter
‐ Einbindung der Bevölkerung inkl. Bürgerinitiativen gegen Windkraft
Zusammenfassende Aussagen daraus:
„Negative Auswirkungen von reinem Infraschall auf den Menschen konnten bisher nur
wissenschaftlich abgesichert belegt werden, wenn die Hör‐ bzw. Wahrnehmungsschwelle
bei den jeweiligen Frequenzen überschritten wurde.“
„In Studien, in denen ausschließlich Infraschall unterhalb der Hörschwelle vorlag, konnten
keine gesundheitsschädlichen Wirkungen auf den Menschen beobachtet werden.“
____________
aus: „Faktenpapier Windenergie und Infraschall“ Bürgerforum Energieland Hessen des hessischen Ministeriums für Wirtschaft,
Energie, Verkehr und Landesentwicklung, 2015, Seite 14 [9]
Quelle: Hessisches Ministerium Energie, 2015 [9]Infraschall
Definition Hörschwelle und Wahrnehmungsschwelle nach DIN 45680
• Hörschwelle = nicht wahrnehmbar für 50% der Leute
• Wahrnehmungsschwelle = nicht wahrnehmbar für 90% der Leute
• Infraschall ist überall um uns herum. Daraus folgt, dass der Pegel sehr hoch sein
muss um wahrgenommen zu werden
Infraschall Hörbarer Bereich Ultraschall
Sprache
300 Hz 3.150 Hz
20 Hz 20.000 Hz
Quelle: Hessisches Ministerium Energie, 2015 [9]
LUBW, 2017 [10]Infraschall
Messkampagne LUBW aus dem Jahr 2016
• Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
Baden‐Württemberg
• Messungen von 2013 bis 2015
• Messungen an bestehenden Windkraftanlagen
verschiedener Typen in 150m, 300m, 700m Entfernung
• Je eine Messung bei „WEA an“ und „WEA aus“
Damit lässt sich der Infraschall der Anlage vom
natürlichen Infraschall abgrenzen
LUBW, 2016 [11]Infraschall
Messkampagne LUBW 2016
• Infraschall im Nahbereich der Anlage (150m) nachweisbar
(55‐80 dB(G))
• Jedoch deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle
• Infraschall im Fernbereich (700m) nicht mehr feststellbar
Der erzeugte Infraschall verliert sich im Hintergrundgeräusch.
LUBW, 2016 [11]Infraschall
LUBW, 2016 [11]Infraschall
Wo wurde in der Studie noch Infraschall nachgewiesen?
• Autobahn
• Wohnung im verkehrsberuhigten Bereich
(Waschmaschine, Kühlschrank, Heizanlage)
• Innerstädtisches Umfeld
• Innenraum PKW
• Freies Gelände (Wald und Wiese)
LUBW, 2016 [11]Infraschall
Frage:
Was ist eine wahrnehmbare Infraschallquelle?
Gegenfrage:
Wie ergeht es mir bei einer Stunde Autofahrt mit offenem Fenster?
Infraschallpegel: Infraschallpegel:
105 dB(G) 135 dB(G)
(Fenster zu) (Fenster auf)
LUBW, 2016 [11]Infraschall
Was ist mit den Nerzen in Dänemark?
• Anfang 2014 Untersuchungen in Dänemark zur Beziehung von Lärm und
menschlicher Gesundheit begonnen.
• Das zuständige Ministerium hat bekannt gegeben, dass während der
Untersuchung weiter gebaut werden kann
• Einige Kommunen gingen in Abwartehaltung. Andere Kommunen nicht.
• Das viel zitierte „Moratorium“ existiert nicht. In 2014 wurden 106 MW
Windkraft errichtet.
• Das „Kompetenzzentrum für Landwirtschaft und Pelztiere“ konnte
Berichte über negative Auswirkungen auf Nerze nicht bestätigen.
Quelle: Hessisches Ministerium Energie, 2015 [9]Infraschall Fazit • Windkraftanlagen emittieren Infraschall als Teil des Schallspektrums • Der Mensch ist im Alltag von natürlichen und technischen Infraschallquellen umgeben • Entscheidend ist der emittierte Pegel • Infraschall ist negativ bei sehr hohen Pegeln oberhalb der Wahrnehmungsschwelle • Es ist nicht bekannt, dass der Infraschall von Windkraftanlagen gesundheitsgefährdende Wirkungen zeigt • Messungen zeigen, dass die Pegel (auch im Nahbereich) deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegen und sich darüber hinaus im Fernbereich im Hintergrundgeräusch verlieren.
Hörbarer Schall
Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
‐ Bundesweite Verwaltungsvorschrift
‐ dient dem Schutz der Allgemeinheit/Nachbarschaft vor schädlichen Geräuschen
‐ Wird in Genehmigungsverfahren von Gewerbe‐ und Industrieanlagen angewendet
Gebietsform Pegel am Tag Pegel in der Nacht
[dB(A)] [dB(A)]
Industriegebiet 70 70
Gewerbegebiet 65 50
Stadtgebiet 63 45
Dorf‐ und 60 45
Mischgebiet
Allg. Wohngebiet 55 40
reines Wohngebiet 50 35
Kurgebiet 45 35Hörbarer Schall
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird eine Schallimmissionsberechnung
vorgelegt:
Abgleich mit Richtwert
Schalleistungspegel Ausbreitungs‐ Immissionspegel
ggf.Betriebseinschränkung
rechnung
Nach Errichtung des Windparks Schallnachvermessung, um die Einhaltung der
Werte zu bestätigen.Hörbarer Schall
Immissionsort Pegel
[dB(A)]
A 37,1
D B 35,6
E
C 33,2
D 34,0
A E 31,1
C
B Gebietsform Pegel Pegel
(Tag) (Nacht)
[dB(A)] [dB(A)]
Mischgebiet 60 45
Allg. Wohngebiet 55 40Hörbarer Schall
Immissionsort Pegel
[dB(A)]
E A (Griebels.) 37,5
A B (Berschw.) 38,7
C (Heupenm.) 38,3
D
D (Niederhb.) 37,1
C E (Büchelchen) 37,0
Gebietsform Pegel Pegel
(Tag) (Nacht)
[dB(A)] [dB(A)]
B Mischgebiet 60 45
Allg. Wohngebiet 55 40Wirkungen
Wirkungen
• Schallimmission
• Schattenwurf
• Eingriff in die Natur
• Sichtbarkeit / LandschaftsbildSchattenwurf
Schattenwurf unter „worst‐case“‐Bedingungen:
„worst‐case“ bedeutet:
• Sonne scheint täglich von Sonnenauf‐ bis
Sonnenuntergang
• Rotorfläche steht immer senkrecht zur Sonne
• Windenergieanlage dreht sich
• Vorhandene Hindernisse werden nicht
berücksichtigt
• Maximal 30 Stunden / Jahr und 30 Minuten / Tag
(Vorschrift gem. WEA‐Schattenwurf‐Hinweise der Bund/Länder‐
Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI))Schattenimmission
Immissions Stunden Minuten
ort p. Jahr p. Tag
A 43:22 0:30
D E B 34:46 0:25
C 07:58 0:19
D 07:59 0:21
A
C E 00:00 0:00
B
Maximal
Pro Jahr 30 Stunden
Pro Tag 30 MinutenSchattenimmission
Immissionsort Stunden Minuten
E p. Jahr p. Tag
A A (Griebels.) 45:02 0:48
B (Berschw.) 00:00 0:00
D
C (Heupenm.) 39:33 0:51
C D (Niederhb.) 30:46 0:46
E (Büchelchen) 00:00 0:00
Maximal
B Pro Jahr 30 Stunden
Pro Tag 30 MinutenWirkungen
Wirkungen
• Schallimmission
• Schattenwurf
• Eingriff in die Natur
• Sichtbarkeit / LandschaftsbildArtenschutz
Der naturschutzfachliche Eingriff bezieht sich vor allem auf:
‐ Artenschutz
‐ Flächenverbrauch Gutachten
‐ Vorkommen
‐ Beeinflussung
Raubvögel
Zugvögel Kleinsäuger
Ablehnung
Bodenbrüter Maßnahmen
FledermäuseBeispiel Vogelschutz ‐ Bestandserfassung
Beispiel Vogelschutz ‐ Revierkartierung
Artenschutz Gängige Schutzmaßnahmen • Standortverschiebung, Standortstreichung • Fledermausabschaltzeiten inkl. Betriebsmonitoring • Bewirtschaftungsmanagement Rotmilan • Netzschutzmaßnahmen Wiesenweihe • Zugvogelmonitoring inkl. bedarfsgerechter Abschaltung • Bauverbotszeiten (Bodenbrüter) „Die Gefahren der Windenergie für die Vogelwelt, insbesondere für die bedrohten Arten, können durch eine gute Standortwahl und Vermeidungsmaßnahmen stark minimiert werden“ NABU Regionalverb. südl. Oberrhein [3]
Artenschutz
ca. 0,2 Mio.
1,5‐2,8 Mio.
ca. 10 Mio.
ca. 87 Mio.
an Fensterglas
(europaweit)
Quelle:
„Vögel in Deutschland“ BfN, 2010, S. 19 [1]
„Vogel-Kollisionsopfer“ NABU, 2017, S. 16 [2]Flächenverbrauch
Stellfläche
80mx35m
= 2800m²
Kranausleger
100mx16m
= 1600m²
Fundament
13m Durchmesser
= 530m²
Insgesamt
Ca. 5.000m²Flächenverbrauch
Große Teile der Flächen könnten begrünbar sein, jedoch
müssen diese für Komponententausch zugänglich sein.
daher besser mit worst‐case Annahme planen
Fundamente werden nach Betriebsende rückgebautVorgehen naturschutzfachlicher Ausgleich
Naturschutzrechtliche Hierarchie
1. Vermeidung
2. Verminderung
3. Ausgleich und Ersatz
4. ErsatzgeldVorgehen naturschutzfachlicher Ausgleich
Wirkungen
Wirkungen
• Schallimmission
• Schattenwurf
• Eingriff in die Natur
• Sichtbarkeit / LandschaftsbildVisualisierung Methodik ‐ Foto in Richtung Windpark ‐ parallel zum Horizont ‐ definierte Brennweite (50mm, Brennweite d. menschlichen Auges) ‐ kontrastreiche Witterung ‐ Koordinaten + Höhe notieren ‐ Blickrichtung notieren
Visualisierung
B
A
CVisualisierung – Ort A
Visualisierung – Ort B
Visualisierung – Ort C
Visualisierung – WEA mit 125m Nabenhöhe?
Wirkungen der Windkraft Fazit • Eine Windkraftanlage ist ein gewerbliches Bauwerk • Auswirkungen der Anlagen sind bekannt. Man kann sie benennen und man kann sich damit auseinandersetzen • Auswirkungen sind steuerbar und insoweit minimierbar • Verbleibenden Auswirkungen stehen ein gesellschaftlicher sowie ein direkter privater Nutzen gegenüber
Sie können auch lesen