Familien-Freizeit 0. Mä um 1 - CVJM Jöllenbeck

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Familien-Freizeit 0. Mä um 1 - CVJM Jöllenbeck
Familien-Freizeit
vom 14.-20.10.2018 im CVJM-Feriendorf Grömitz / Ostsee
                  (1. Woche Herbstferien NRW)

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       Früh um 10.
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Eine Freizeit des CVJM Jöllenbeck e.V.
für Familien mit kleinen + großen Kindern
Familien-Freizeit 0. Mä um 1 - CVJM Jöllenbeck
Das erwartet Euch:
                              Nur wenige Schritte vom Lensterstrand entfernt und abseits
                              vom „großen Rummel“ liegt unser diesjähriges Ziel der
                              Familienfreizeit: das Lippische CVJM – Feriendorf, eine
                              bungalowähnliche Anlage auf einem großzügigen Gelände
                              von ca. 7000 qm mit viel Platz für Spiel und Sport, Spaß und
                              Erholung. Die Freizeitanlage ist besonders familienfreund-
                              lich. Spielgeräte für die Kleinen fehlen ebenso wenig wie
                              interessante Angebote für die Erwachsenen.

Das Ostseebad Grömitz mit seinen gemütlichen Straßen und
hübschen Geschäften, einer schönen neuen Strand-
promenade und vielen Einrichtungen für Feriengäste wie
z.B. das Meerwasserwellenbad ist in ca. 30 Minuten Fußweg
über den Deich und die Strandpromenade zu erreichen. In
unmittelbarer Nähe befindet sich ein Kletterpark sowie eine
Minigolfanlage.

                              Die Familienfreizeit findet in diesem Jahr in der ersten
                              Herbstferienwoche statt. Wir wollen die Vormittage mit
                              getrenntem Programm für Erwachsene, Jugendliche und
                              Kinder erleben. Dabei stehen biblische Geschichten,
                              Gespräche über Gott und die Welt und der persönliche
                              Glaube im Mittelpunkt.
                              Die Nachmittage stehen für (evtl. auch gemeinsame)
                              Unternehmungen zur freien Verfügung. Von Grömitz aus
gibt es tolle Möglichkeiten: natürlich die weiten Strände der Ostsee direkt vor der Tür,
genauso aber auch den Hansapark oder das SeaLife am Timmendorfer Strand.
Am freien Tag ist sogar ein Ausflug nach Lübeck, Fehmarn oder
Hamburg möglich!

Für die Abende planen wir ein buntes Programm für die ganze
Familie: zum Schmunzeln, Lachen, Wetteifern und Amüsieren!

Die Anreise erfolgt individuell und ist nicht im Freizeitpreis enthalten.

Wir freuen uns auf Euch!!
Katja + Jürgen Ennen, Sabrina und Marcus Brünger und Team
Familien-Freizeit 0. Mä um 1 - CVJM Jöllenbeck
Das Wichtigste kompakt:
Termin:
Sonntag, 14.10. - Samstag, 20.10.2018

Zielort:
Lippisches CVJM-Feriendorf Grömitz-Lensterstrand, Ostsee
Selbst organisierte Anreise auf eigene Kosten!

Teilnehmer:
                                                                    Euro pro Person bei
Familien mit großen und kleinen Kindern      Frühbucherrabatt: 20,-
                                                                         März 2018!
                                                 Anmeldung bis zum 10.
Freizeitbetrag:
0-2 Jahre:       frei!                    12-17 Jahre:     210,- €
3-5 Jahre:       150,- €                  ab 18 Jahre:     320,- €
6-11 Jahre:      190,- €
Mitglieder des CVJM Jöllenbeck e.V. erhalten einen Rabatt von 10,- Euro pro Person!

Anmeldung:
Ab sofort schriftlich unter Zahlung des Anmeldebetrages von 100,- Euro auf dem
beigefügten Anmeldeformular an:
                         CVJM Jöllenbeck e.V., z.Hd. Jürgen Ennen
                             Schwagerstraße 9, 33739 Bielefeld

Zahlung:
Auf das Konto des CVJM Jöllenbeck IBAN DE02 480 600 36 0820 200 200 bei der
Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG.
Verwendungszweck: Familienfreizeit 2018 und Name der Teilnehmenden.
Bitte beachten Sie die Hinweise der abgedruckten Freizeitbedingungen.

Leistungen:
Unterkunft im Lippischen CVJM-Feriendorf, Vollverpflegung, Arbeits- und Bastelmaterial,
Freizeitleitung

Leitung:
Katja + Jürgen Ennen, Sabrina + Marcus Brünger und ehrenamtliche MitarbeiterInnen
des CVJM Jöllenbeck e.V.

Kontakt und weitere Infos:
Jürgen Ennen, Tel. (05206) 917946, info@cvjm-joellenbeck.de

Veranstalter:
CVJM Jöllenbeck e.V., Schwagerstraße 9, 33739 Bielefeld, www.cvjm-joellenbeck.de
Familien-Freizeit 0. Mä um 1 - CVJM Jöllenbeck
Freizeitbedingungen Familienfreizeit
Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck vorzunehmen und vom Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Der Teilnahmevertrag
kommt mit der schriftlichen Anmeldebestätigung zustande. Die Vertragsannahme durch den CVJM steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der
Vertragspartner die ihm zur Verfügung stehenden Freizeitbedingungen durch Nichtwidersprechen genehmigt, sowie die nachfolgenden
Zahlungsbedingungen berücksichtigt. Die Widerspruchsfrist beträgt eine Woche. Die Zahlungsfrist der Anzahlung von 100,- Euro beträgt 14 Tage. Wird
der Anzahlungsbetrag bis zum 14. Tag nach schriftlicher Anmeldung nicht dem entsprechenden Freizeitkonto gutgeschrieben, hat der
Teilnahmevertrag keine Gültigkeit und ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht mehr.

Zahlungsbedingungen
Bis spätestens zum 14.Tag nach schriftlicher Anmeldung, ist eine Anzahlung von 100,- Euro auf das angegebene Freizeitkonto zu überweisen. Jeder
Teilnehmer, bzw. der Erziehungsberechtigte, ist zur Zahlung des entsprechenden Gesamtpreises verpflichtet. Der zu zahlende Betrag ist in der
Anmeldebestätigung vermerkt. Die Restzahlung des Freizeitpreises ist vier Wochen vor Freizeitbeginn zu zahlen. Bitte den Verwendungszweck
“Familienfreizeit 2018“ angeben. Name der/des Teilnehmer/s nicht vergessen!

Mindestteilnehmerzahl, Freizeitabsage
Wird die Mindestteilnehmerzahl von 40 TeilnehmerInnen nicht erreicht, so besteht seitens des Reiseveranstalters bis zum 14.Tag vor Reiseantritt ein
Rücktrittsrecht. Die Teilnehmer erhalten die bisher geleisteten Zahlungen zurück. Weitere Regressansprüche bestehen nicht!

Rücktritt durch den Freizeitteilnehmer, Ersatzperson
Der Rücktritt ist den Freizeitteilnehmern jederzeit vor Beginn der Freizeit möglich. Der Rücktritt soll aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen
und bei Minderjährigen von der/dem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der
schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Tritt der/die TeilnehmerIn vom Reisevertrag zurück, oder tritt er/sie, ohne vom Reisevertrag
zurückzutreten, die Freizeit nicht an, kann der CVJM eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Statt einer
konkreten Berechnung ist der CVJM berechtigt, einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend zu machen; dieser beträgt bei einem Rücktritt bis 29 Tage
vor Reisebeginn 5%, zwischen dem 28. und 22.Tag vor Reisebeginn 10 %, zwischen dem 21. und 14.Tag vor Reisebeginn 25 %, zwischen dem 13. und 6. Tag
vor Reisebeginn 50 % und zwischen dem 5. Tag vor Reisebeginn bis zum Reisebeginn 60 % des Reisepreises. Dem Teilnehmer steht das Recht zu,
nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist als die geltend gemachte Pauschale. Der Freizeitteilnehmer ist
berechtigt, einen Ersatzreisenden zu stellen, der dann statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (§ 651 BBGB). In diesem Fall
wird ein Bearbeitungsentgelt von 30,- Euro erhoben. Der CVJM kann der Teilnahme einer Ersatzperson nur widersprechen, wenn diese den besonderen
Reiseanfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Rücktrittserklärungen werden erst mit dem Tage wirksam, an dem sie beim Veranstalter eingehen. Hierbei sind auch die gesetzlichen Vorschriften im
Zielland maßgeblich. Sofern ein Freizeitteilnehmer ohne Abmeldung bei der Abfahrt fehlt, sehen wir uns gezwungen, Ihnen sämtliche entstandene
Kosten zu berechnen, um eine Gesamtumlage zu vermeiden.

Versicherungen
Die Teilnehmer sind nicht über den Veranstalter versichert. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Krankheit, selbstverschuldete Unglücksfälle
oder Verlust von Gegenständen. Die Eltern der Teilnehmer haften für verursachte Schäden ihrer Kinder. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, die
als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

Gemeinschaft und Leitung
Alle Teilnehmer erklären sich bereit, sich in die Gemeinschaft der Freizeitteilnehmer einzuordnen und am vorgesehenen Programm teilzunehmen (siehe
Ausschreibung). Die Teilnahme am Vorbereitungstreffen ist für alle Teilnehmenden verbindlich. Sollte eine Teilnahme aus wichtigen Gründen nicht
möglich sein, ist der Freizeitleiter umgehend davon in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall kann der Freizeitleiter auf ein Treffen bestehen, um wichtige
Informationen weiterzugeben und Verabredungen des Vorbereitungstreffens zu besprechen.

Reisedurchführung
Einzelheiten zur Freizeit können Sie bei einem Vorbereitungstreffen erfahren, zu dem wir rechtzeitig einladen werden. Sollten durch unvorhersehbare
Ereignisse (z. B. höhere Gewalt, Streiks, Ausfall von Verkehrsmitteln, behördliche Anordnungen, Verspätungen usw.) Programm- und
Terminänderungen und u. U. auch eine Reiseverlängerung notwendig sein, so müssen alle anfallenden Kosten auf die Teilnehmer umgelegt werden.
Erhöhungen der Transporttarife oder Verteuerung anderer Leistungen, die sich evtl. bei Reisebeginn einstellen, bleiben vorbehalten.

Haftung
Der Träger haftet als Veranstalter von Freizeiten für
= die gewissenhafte Freizeitdurchführung
= die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
= die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
= die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen entsprechend den Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes und
     -ortes; soweit die Ortsüblichkeit maßgebend ist, ist dieses in der Reisebeschreibung oder durch besondere Hinweise hervorgehoben.
Der Träger haftet nicht für die Leistungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der
Freizeitausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, auch dann nicht, wenn die örtliche Freizeitleitung an diesen
Veranstaltungen teilnimmt.

Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Trägers für Schäden, die nicht Körperschäden sind - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist der Höhe nach auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
= soweit ein Schaden des/r Freizeitteilnehmer/s/in weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
= soweit der Träger für einen dem/der FreizeitteilnehmerIn entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers
     verantwortlich ist.
Die Haftung des Trägers ist beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist.
Grundlage dieser Freizeitbedingungen sind die allgemeinen Reisebedingungen.
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