Wir machen in wien die share zur fair economy - Flatprovider
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Wir machen in wien die share zur fair economy Die „Ökonomie des Teilens“ (Share Economy) wird oft Was bezweckt als Hoffnungsträger für mehr soziale Verantwortung die stadt Wien? und Ressourcenschonung gesehen. Nachbarschafts- gärten, privates Car- und Food-Sharing oder die City Wien steht innovativen Ideen positiv gegenüber – wenn Bikes in Wien stehen auch für eine Wertehaltung, die sie den Menschen nutzen. Wir möchten, dass mutige der Konsum- und Wachstumsorientierung kritisch UnternehmerInnen agieren können. Die Grenzen liegen gegenübersteht. Diese Entwicklung ist positiv, wer- jedoch da, wo Interessen der BürgerInnen, der Konsu- den doch brachliegende Ressourcen deutlich besser mentInnen und des fairen Wettbewerbs betroffen sind. genutzt. Neu ist das alles nicht – man denke nur an Wien hat sich bei der Ausarbeitung der Strategie an Bibliotheken oder öffentliche Schwimmbäder oder die folgenden Zielen orientiert: traditionellen Maschinenringe oder Genossenschaften. • Wien bekennt sich in seiner FTI-Strategie „Innova- Ganz im Gegensatz dazu die kommerziell geprägte tives Wien 2020“ zu Innovation und neuen Ideen, Share Economy. „Teilen statt besitzen“ ist hier das wenn diese zur Lösung von Problemen beitragen Geschäftsmodell. Die massenhafte Verbreitung von und sich an gesellschaftlichen Bedürfnissen orien- Internet und Smartphone ermöglicht es, potenzielle tieren. Zudem bekennt sich Wien zu einer inno- AnbieterInnen und NutzerInnen in Sekundenschnelle vativen Stadtverwaltung. Wien strebt daher kein miteinander zu verbinden – und das global. Neue Un- „Totregulieren“ der Share Economy an. Dort, wo ternehmen beispielsweise im Bereich der Nächtigungs- Regelungen aufgrund der technologischen Ent- betriebe (wie Airbnb, wimdu, 9Flats usw.) und des wicklungen zu adaptieren sind und Wien als Land Transportgewerbes (UBER, Flynt, Checkrobin usw.) zuständig ist, werden wir das tun. Bei einer Bun- sind Internetplattformen, die über Apps den UserInnen deszuständigkeit ist das Gespräch mit dem Bund die Möglichkeit bieten, als MikrounternehmerInnen zu suchen. direkt mit ihren KundInnen in Kontakt zu treten. • In den „Leitlinien der Wiener Wirtschaftspolitik“ be- Unbeschadet der derzeit in der Wissenschaft laufen- kennt sich Wien zum fairen Wettbewerb und zum den Diskussion über die genauen begrifflichen Abgren- Prinzip der „Guten Arbeit“. Dies bedeutet: Gleiche zungen der Phänomene Share Economy, Crowdwo- Regeln für alle, egal ob es sich um Online oder rking oder On-Demand-Ökonomie ist klar, dass bei Offline handelt. Dies bedeutet auch: Sozialbetrug der Auseinandersetzung mit diesen Phänomenen zu und Dumping sind für uns inakzeptabel. differenzieren ist. Wien steht der innovativen und par- tizipativen Ursprungsidee von „Sharing“-Angeboten im • Regelungen sind einzuhalten, weshalb eine effizien- Non-Profit-Bereich positiv gegenüber. Im Profit-Bereich, te Vollziehung sichergestellt werden muss. insbesondere im Bereich der Beherbergung, zeigen zahlreiche Medienberichte aber auch die Grenzen und • Es darf keine Geschäfte auf Kosten der Allgemein- Schwierigkeiten dieser neuen Form der Ökonomie. heit geben. Im Wiener Gemeindebau gilt daher: Genau deshalb hat die Stadt Wien das Thema aktiv Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung aufgegriffen. des Mietgegenstandes an Dritte ist im Rahmen des § 11 MRG nicht gestattet. Ebenso gilt ein generelles Untermietverbot für gemeinnützige 2
Studienheimplätze. Ein Zuwiderhandeln kann zu Ortstaxe einer Kündigung des Mietvertrages führen. Zudem Die Bemessungsgrundlage für die Ortstaxe ist ge- ist auch der Wohnungsmarkt zu beachten und die mäß § 12 Abs. 1 Wiener Tourismusförderungsgesetz geltenden Sicherheitsstandards und KonsumentIn- – WTFG das Beherbergungsentgelt. Gemäß § 11 nenschutzbestimmungen sind bindend. WTFG hat jeder (abgesehen von bestimmten gesetzli- chen Ausnahmen wie Schulbesuch, Berufsausbildung, • Wien bekennt sich in seiner Tourismusstrategie Studierende), der im Gebiet der Stadt Wien in einem 2020 zu hochwertigem Tourismus und stellt Beherbergungsbetrieb oder weniger als drei Monate in so eine hohe Akzeptanz des Tourismus in Wien einer Privatunterkunft gegen Entgelt Aufenthalt nimmt sicher. (Beherbergung), die Ortstaxe zu entrichten. Die Inha- Grafik: von der share zur fair economy im beherbergungswesen Wien Die Stadt startet eine Wien wird ihre Informations- Kontrolltätigkeit Offensive verschärfen Wien wird Arbeitsgruppe Bestehende gesetzliche Share Economy Regelungen gelten Bestimmungen den bleibt bestehen gleichermaßen für neuen und beobachtet die Share Entwicklungen Entwicklungen Economy anpassen Wien handelt und wird berInnen solcher Unterkünfte haben die Ortstaxe von folgende maßnahmen ergreifen den Beherbergten einzuheben und beim Magistrat zu entrichten (§ 13 WTFG) – hierfür ist bei der Magist- ratsabteilung 6 – Rechnungs- und Abgabenwesen ein Ortstaxekonto zu eröffnen. Bestehende Regelungen gelten gleichermaßen für die Share Economy gewerberechtliche bestimmungen Die Stadt Wien weist auf die bestehenden Regelungen Es gibt verschiedenen Möglichkeiten der Beherber- hin, die auch für Vermietungen über Plattformen gelten. gung, die jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft Für den Nächtigungsbereich können folgende Punkte sind. exemplarisch genannt werden: • Bloße Raumvermietung als nicht der Gewerbeord- nung unterliegende Tätigkeit 3
• Privatzimmervermietung als häusliche Nebenbe- Wien nutzt zahlreiche Info-Kanäle: schäftigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 9 GewO • Die Stadt wird einen animierten Film analog den Fil- 1994 men zu Betriebsanlagengenehmigung produzieren • Gastgewerbe in der Betriebsart einer „Frühstück- und bereitstellen. spension“ als freies Gastgewerbe - § 111 Abs. 2 • Die MieterInnen von Wiener Wohnen werden infor- Z 4 GewO 1994 miert. • Ausübung des reglementierten Gastgewerbes • Die Stadt wird für Medien Infografiken bereitstellen. Sie können die von uns bereitgestellten Grafiken Die entsprechenden bestimmungen verwenden. sind einzuhalten • Wien wird die Plattformen anhalten bei der entspre- • Ob eine Untervermietung überhaupt zulässig ist chenden Kommunikation mitzuwirken. Airbnb hat (jedenfalls nicht im Gemeindebau im Rahmen des auf die Debatte in Wien bereits reagiert und weist § 11 MRG und in gemeinnützigen Studierenden- auf die Ortstaxe hin. wohnheimen), ist von den MieterInnen mit ihren VermieterInnen zu klären. WohnungseigentümerIn- nen sollten auch entsprechend der Rechtspre- Wien wird einzelne Regelungen chung des OGH handeln, d.h. unter Umständen den neuen Entwicklungen anpassen ist die Zustimmung aller anderen Wohnungseigen- Das Wiener Tourismusförderungsgesetz (WTFG) wird tümerInnen einholen. geändert: • Allfällige Regelungen aus dem Melderecht sind zu • Neueinführung einer Meldepflicht der Plattformbe- beachten. treiberInnen als VermittlerInnen von Unterkünften. • Steuerliche Regelungen (Einkommensteuer, Um- Die Meldepflicht soll dabei den Namen der Inha- satzsteuer) sind zu beachten, da die entsprechen- berin/des Inhabers der Unterkunft sowie sämtliche de Einnahmen jedenfalls zu versteuern sind. Adressen der Unterkünfte umfassen. • Es ist eine monatliche Nächtigungsstatistik an die • Die Stadt Wien stellt bei der Anzeigepflicht der In- MA 23 zu melden. haberInnen von Unterkünften klar, dass diese jede einzelne Adresse melden müssen, an der eine Unterkunft angeboten wird. wien startet eine informationsoffensive • Derzeit sieht § 19 WTFG vor, dass die InhaberIn- Die Stadt Wien geht davon aus, dass vielen privaten nen von Reisebüros, Verkehrsunternehmungen, „Share Economy“-AnbieterInnen vor allem im Beher- Gast- und Schankgewerbebetrieben und Veran- bergungsbereich die rechtlichen Rahmenbedingun- staltungsbetrieben im Sinne des Veranstaltungsbe- gen nicht ausreichend bewusst sind. Es wird daher triebegesetzes (Gesetz vom 24. Juli 1945, StGBl. verstärkt kommuniziert und aufgeklärt werden, welche Nr. 101) sowie die konzessionierten Fremdenführer Regelungen zu beachten sind. verpflichtet sind, dem Wiener Tourismusverband auf sein Verlangen die für die Tourismusförderung benötigten Auskünfte zu geben. Plattformbetrei- wien.gv.at/wirtschaft/standort/peer-economy-konferenz.html berInnen werden in diese Bestimmung aufgenom- Informationen zu Share-Economy-Regeln men. im Beherbergungsbereich 4
• Erhöhung der Strafbestimmung (derzeit 420,00 deregulierung – Vorschläge willkommen Euro), wenn z.B. InhaberInnen eine Unterkunft Wie im Regierungsübereinkommen festgehalten, steht nicht melden. die Stadt Wien konkreten Deregulierungswünschen of- fen gegenüber. „Regulierungen sind kein Selbstzweck. Sie dienen dazu, die verschiedenen Interessen gegen- Wien wird die kontrollen verschärfen einander abzuwägen.“ Die Interessenvertretungen und • Die Magistratsabteilung 6 wird Plattformanbiete- Betroffenen werden eingeladen, Vorschläge einzubrin- rInnen anschreiben und Herausgabe von Daten gen, die wir dann prüfen werden. verlangen. • Es wird Schwerpunktaktionen der MA 6 in Wien Einsatz moderner technologien ermöglichen geben. Wir wollen – gemeinsam mit dem Bund – den Einsatz • Bei konkreten Verdachtsfällen werden die zuständi- moderner Technologie im Transportgewerbe ermögli- gen Behörden (insbesondere MA 6 und MA 63 – chen. Gewerbe- und Ernährungswesen) eng abgestimmt vorgehen. wiener weg: tradition und moderne Das Thema Share Economy bleibt auf der Agenda Wien wählt mit der vorliegenden Strategie einen Mit- Wien wird sich weiterhin offensiv mit der Thematik telweg: Während manche Städte wie Berlin den Weg beschäftigen. Wir werden uns aktiv an den Diskussio- des Verbotes beschreiten und andere wie Amsterdam nen auf Ebene der EU beteiligen, den Austausch mit Kooperationsverträge und sogar das Eintreiben der anderen Städten in der EU fortsetzen, die Rechtspre- Ortstaxe mit einem Plattformanbieter regeln, setzt der chung des EuGH verfolgen und das Monitoring durch Wiener Weg auf Tradition und Moderne: Das Konst- die MA 23 – Wirtschaft, Arbeit und Statistik fortführen, rukt der „Privatzimmervermietung“ hat sich über Jahr- um nötigenfalls entsprechende Maßnahmen setzen zu zehnte bewährt. Gleichzeitig wollen wir eine Stadt der können. hohen Qualität bleiben: Bei der Lebensqualität, bei der Qualität der Arbeit bzw. dem sozialen und arbeits- rechtlichen Schutz der Beschäftigen, beim Schutz von Innovation findet statt – potenziale KonsumentInnen, bei der Qualität der Tourismusdes- der share economy nutzen tination. Ein fairer Wettbewerb ist dafür die Grundvor- aussetzung. Gleichzeitig sollen Innovationen, die diese Pilotprojekte willkommen Ziele unterstützen gefördert werden. Wien ist offen für Die Sharing Economy wird sich weiterentwickeln – Pilotversuche, regulatorische Erleichterungen und den längst sind noch nicht alle Möglichkeiten, die die neuen Einsatz moderner Technologien. Technologien bieten ausgeschöpft. Wien ist offen für Pilotprojekte, sofern diese den strategischen Zielen der Stadt nicht widersprechen. 5
share economy hintergrundinformationen wie ist die Einerseits ist – auch aufgrund der Medienberichter- stadt wien vorgegangen? stattung aus dem Ausland – das Thema Personen- transport aufgekommen, dass dann um den Bereich Gütertransport erweitert wurde, andererseits ist das Die Share Economy ist ein relativ junges Phänomen Thema Nächtigungen in Wien präsent. – und Wien hat früh begonnen sich damit auseinan- derzusetzen. Die vergangenen 18 Monate wurden Die Arbeitsgruppe im Magistrat der Stadt Wien hat sich genutzt (siehe Infokasten) und dabei die Interessen- mit diesen drei Bereichen auseinandergesetzt. gruppen breit eingebunden. Uns geht es um einen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen im Sinne Grafik: share economy – was bisher geschah 24. Juni 2014 Erster Workshop zur Erfassung der Nächtigungen Oktober 2014 11. Mai 2015 Beauftragung einer Studie beim Europaforum Wien Präsentation der Studie „The Big Transformers. Sharing und On Demand Economy am Vormarsch Juni 2015 Einrichtung einer Arbeitsgruppe in der Magistrats- 02.11.2015 Direktion auf Initiative von Renate Brauner Internationale Konferenz in Wien „Local Heroes & Global Players. Wie fair ist die Sharing Economy?“ Bis 31.12.2015 Magistratsinterne Arbeitsgruppe sowie Gesprächs- runden mit Interessensvertretungen und Anspruchs- gruppen (WK Wien, Österreichische Hoteliervereinigung, Wiener Apartmentvermieter-Vereinigung, Privatver- mieterverband Österreich, Gewerkschaft VIDA, Wirtschaftsagentur Wien, Arbeiterkammer, Mietervereinigung, Wien Tourismus, Bundesministerium für Finanzen) und Gespräche mit weiteren ExpertInnen (Wirtchaftsuniversität, Verkehrsverbund Ost-Region, Europaforum Wien). einer Stadt, die Qualität als Kennzeichen hat: Lebens- Personenbeförderung qualität, Qualität der Arbeit, Qualität von Produkten und Bei der Personenbeförderung ist der größte Anbieter Dienstleistungen sowie die Qualität der Tourismusdes- UBER. Nach dessen eigener Angabe sowie Angaben tination. der zuständigen Fachgruppe der Wirtschaftskammer Wien bzw. nach Infos auf der Homepage der jeweiligen Plattformen soll UBER mit drei bis vier konzessionierten wiener weg: Taxi- bzw. Mietwagenunternehmen in Wien zusam- menarbeiten, jedoch mit keinen Privatpersonen (d.h. tradition und moderne das Geschäftsmodell „UBER Pop“ mit Privatpersonen als FahrerInnen wird in Wien nicht betrieben). In Wien sind vor allem zwei Phänomene zu benennen, die einer näheren Betrachtung unterzogen wurden. 6
Kleintransporte (insbesondere die Bezirke Innere Stadt, Leopoldstadt, Der bekannteste derzeit am österreichischen Markt Landstraße, Margareten, Neubau, Alsergrund, Ru- tätige Anbieter im Bereich der Vermittlung von Klein- dolfsheim-Fünfhaus). Dabei ist eine starke Konzentra- transportleistungen ist Checkrobin und hat nach tion festzustellen: In nur 50 Straßen finden sich bereits eigenen Angaben insgesamt 128.443 Fahrten (Stand 914 der angebotenen Unterkünfte. Die Top-10-An- 17.2.2016) vermittelt. Die zuständige Fachgruppe bieterInnen verfügen über insgesamt 257 Angebote. Wien der Klein-Transporteure der Wirtschaftskammer Die Preise variieren zwischen 9,00 EUR und 1.750,00 konnte selbst keine Zahlen insbesondere über Umsatz EUR, im Durchschnitt rund 70,00 EUR pro Tag. und Marktanteil in Wien nennen. Inhaltlich entspricht die Idee „live like a local“ der Privat- Grafik: über airbnb angebotene unterkünfte Gesamtes Angebot nach Unterkunftsart Ganze Unterkunft Gemeinsames Zimmer Privatzimmer Beherbergung zimmervermietung im Rahmen der häuslichen Neben- Der bekannteste Anbieter im Nächtigungs-Bereich ist beschäftigung mit enger Anbindung an den Familien- Airbnb. Hier liegt ein Monitoring durch die MA 23 vor. verband, die es in Österreich schon seit Jahrzehnten gibt. Gegen die Vermietung der eigenen Unterkunft Mit Jänner 2016 wurden 5.618 Unterkünfte in Wien über einen eingeschränkten Zeitraum (z.B. während angeboten (vgl. Oktober 2014: 1.298 oder +333 %). der eigenen Urlaubszeit) bzw. eines Teils der eigenen Die Entwicklung zeigt einen rasanten Anstieg bis Unterkunft sind (mit Einschränkungen) legal möglich. Sommer 2015 und seither eine stagnierende Ent- Dies würde zumindest derzeit einem steigenden wicklung. Rund 70 % der Angebote umfassen ganze Wohnbedarf in einer wachsenden Stadt nicht zuwider- Unterkünfte, nur knapp 2 % Gemeinschaftszimmer. Die laufen. Angebote konzentrieren sich derzeit auf Stadtbereiche, in denen bereits touristische Aktivitäten zu finden sind 7
Die rechtslage ein kurzer überblick Die Rechtslage Gewerberechtliche Bestimmungen allgemein Es gibt verschiedenen Möglichkeiten der Beherber- gung, die jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Anbieterinnen • Bloße Raumvermietung als nicht der Gewerbeord- Das Anbieten und Vermitteln von Dienstleistungen über nung unterliegende Tätigkeit Internetplattformen ist grundsätzlich zulässig. Bis zur • Privatzimmervermietung als häusliche Nebenbe- „gewerblichen Grenze“ ist dies auch ohne weitere Vo- schäftigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 9 GewO raussetzungen erlaubt. Beispiele dafür sind die Privat- 1994 zimmervermietung im Bereich der häuslichen Neben- • Gastgewerbe in der Betriebsart einer „Frühstück- beschäftigung, Transport von Personen oder Paketen spension“ als freies Gastgewerbe – § 111 Abs. 2 gegen einen geringfügigen Kostenbeitrag in Höhe des Z 4 GewO 1994 Kilometergeldes und dergleichen. Für gewerbsmäßige • Ausübung des reglementierten Gastgewerbes Tätigkeiten ist im Sinne eines fairen Wettbewerbs eine Gewerbeberechtigung erforderlich, unabhängig davon, Ob eine Untervermietung überhaupt zulässig ist (jeden- ob die Leistung über Internetplattformen oder in sonsti- falls nicht im Gemeindebau im Rahmen des §11 MRG ger Form angeboten wird. und in gemeinnützigen Studierendenwohnheimen), ist von den MieterInnen mit ihren VermieterInnen zu klären (bspw. Ausschluss im Mietvertrag). Wohnungseigen- Rechtslage im Bereich tümerInnen sollten die entsprechende Rechtspre- der Beherbergung chung des OGH beachten, d.h. die Zustimmung aller anderen WohnungseigentümerInnen einholen. Die wichtigsten Regelungen in diesem Bereich umfassen: Daneben sind allfällige Regelungen aus dem Melde- ortstaxe sowie Steuerrecht (Einkommensteuer, Umsatzsteu- Die Bemessungsgrundlage für die Ortstaxe ist ge- er) zu beachten. Des Weiteren ist eine monatliche mäß § 12 Abs. 1 Wiener Tourismusförderungsgesetz Nächtigungsstatistik an die MA 23 zu melden (Touris- – WTFG das Beherbergungsentgelt. Gemäß § 11 mus-Statistik-Verordnung 2002 i.d. Fassung BGBl. II WTFG hat jeder (abgesehen von bestimmten gesetzli- Nr. 24/2012). chen Ausnahmen wie Schulbesuch, Berufsausbildung, Studierende), der im Gebiet der Stadt Wien in einem Beherbergungsbetrieb oder weniger als drei Monate in Rechtslage im Bereich einer Privatunterkunft gegen Entgelt Aufenthalt nimmt personentransport (Beherbergung), die Ortstaxe zu entrichten. Die hier relevanten Beförderungsleistungen sind im Falle Die InhaberInnen solcher Unterkünfte haben die Ort- der Gewerbsmäßigkeit der Taxi- bzw. Mietwagenbranche staxe von den Beherbergten einzuheben und beim zuzuordnen. Nach Abwägung von Qualitäts-, Sicherheits- Magistrat zu entrichten (§ 13 WTFG) – hierfür ist bei und Verkehrsanforderungen bestehen seitens der Stadt der MA 6 ein Ortstaxekonto zu eröffnen. Wien grundsätzlich keine Bedenken, dass Taxi- bzw. 8
Mietwagenunternehmen Aufträge über Internetplattfor- men annehmen. Die spezifischen Regelungen bezüglich Taxigewerbe (z.B. Taxameter) und Mietwagengewerbe (z.B. wo darf eine Aufnahme der Fahrgäste erfolgen, Rückkehrpflicht zur Betriebsstätte des Gewerbetreiben- den) finden sich in der Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung. Zu beachten ist jedoch, dass nach der derzeitigen Rechtslage (§ 8 Maß- und Eichgesetz) Fahrpreisanzeiger der Eichpflicht unterliegen. Rechtslage im Bereich kleintransport Die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraft- fahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt, stellt ein freies Gewerbe dar („Güterbeförderung mit Kraft- fahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt“). Für diese „KleintransporteurInnen“ gelten die einschlägigen Bestimmungen des Güterbeförde- rungsgesetzes, wie z.B. die Eintragungsverpflichtung in den Zulassungsschein „zur Verwendung für die gewerbs- mäßige Beförderung bestimmt“ oder die Verpflichtung, einen beglaubigten Auszug aus dem GewerbeInformati- onsSystem Austria (GISA) („Gewerbeschein“) mitzuführen. Erfolgt die gewerbsmäßige Beförderung der Güter nicht durch Kraftfahrzeuge, sondern z.B. zu Fuß oder mit dem Fahrrad, ist ebenfalls eine Gewerbeberechtigung erforder- lich. In Betracht kommt das freie Gewerbe „Botendienst“. Quellen-verzeichnis 1 https://innovation2020.wien.gv.at/site/ Für das nichtgewerbsmäßige Mitnehmen von Paketen 2 https://www.wien.gv.at/wirtschaft/standort/wipo-leitlinien-2015.html darf nach herrschender Meinung das Entgelt maximal die 3 http://www.tourismusstrategie2020.wien.info/ Höhe des amtlichen Kilometergeldes erreichen, wobei 4 Eine Stadt, zwei Millionen Chancen. Das rot-grüne Regierungsüber- letztendlich die Ertragsabsicht jeweils im Einzelfall zu beur- einkommen für ein soziales, weltoffenes und lebenswertes Wien. teilen sein wird. Seitens der Stadt Wien bestehen keine 5 Download unter https://www.wien.gv.at/statistik/pdf/big-transformers.pdf Bedenken dagegen, dass Personen derlei Transportauf- 6 Dokumentation der Konferenz unter träge über Internetplattformen annehmen. https://www.wien.gv.at/wirtschaft/standort/peer-economy-konferenz.html 9
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