Wir machen in wien die share zur fair economy - Flatprovider

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Wir machen in wien die
share zur fair economy

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Wir machen in wien die
share zur fair economy
Die „Ökonomie des Teilens“ (Share Economy) wird oft            Was bezweckt
als Hoffnungsträger für mehr soziale Verantwortung             die stadt Wien?
und Ressourcenschonung gesehen. Nachbarschafts-
gärten, privates Car- und Food-Sharing oder die City           Wien steht innovativen Ideen positiv gegenüber – wenn
Bikes in Wien stehen auch für eine Wertehaltung, die           sie den Menschen nutzen. Wir möchten, dass mutige
der Konsum- und Wachstumsorientierung kritisch                 UnternehmerInnen agieren können. Die Grenzen liegen
gegenübersteht. Diese Entwicklung ist positiv, wer-            jedoch da, wo Interessen der BürgerInnen, der Konsu-
den doch brachliegende Ressourcen deutlich besser              mentInnen und des fairen Wettbewerbs betroffen sind.
genutzt. Neu ist das alles nicht – man denke nur an            Wien hat sich bei der Ausarbeitung der Strategie an
Bibliotheken oder öffentliche Schwimmbäder oder die            folgenden Zielen orientiert:
traditionellen Maschinenringe oder Genossenschaften.
                                                               •   Wien bekennt sich in seiner FTI-Strategie „Innova-
Ganz im Gegensatz dazu die kommerziell geprägte                    tives Wien 2020“ zu Innovation und neuen Ideen,
Share Economy. „Teilen statt besitzen“ ist hier das                wenn diese zur Lösung von Problemen beitragen
Geschäftsmodell. Die massenhafte Verbreitung von                   und sich an gesellschaftlichen Bedürfnissen orien-
Internet und Smartphone ermöglicht es, potenzielle                 tieren. Zudem bekennt sich Wien zu einer inno-
AnbieterInnen und NutzerInnen in Sekundenschnelle                  vativen Stadtverwaltung. Wien strebt daher kein
miteinander zu verbinden – und das global. Neue Un-                „Totregulieren“ der Share Economy an. Dort, wo
ternehmen beispielsweise im Bereich der Nächtigungs-               Regelungen aufgrund der technologischen Ent-
betriebe (wie Airbnb, wimdu, 9Flats usw.) und des                  wicklungen zu adaptieren sind und Wien als Land
Transportgewerbes (UBER, Flynt, Checkrobin usw.)                   zuständig ist, werden wir das tun. Bei einer Bun-
sind Internetplattformen, die über Apps den UserInnen              deszuständigkeit ist das Gespräch mit dem Bund
die Möglichkeit bieten, als MikrounternehmerInnen                  zu suchen.
direkt mit ihren KundInnen in Kontakt zu treten.
                                                               •   In den „Leitlinien der Wiener Wirtschaftspolitik“ be-
Unbeschadet der derzeit in der Wissenschaft laufen-                kennt sich Wien zum fairen Wettbewerb und zum
den Diskussion über die genauen begrifflichen Abgren-              Prinzip der „Guten Arbeit“. Dies bedeutet: Gleiche
zungen der Phänomene Share Economy, Crowdwo-                       Regeln für alle, egal ob es sich um Online oder
rking oder On-Demand-Ökonomie ist klar, dass bei                   Offline handelt. Dies bedeutet auch: Sozialbetrug
der Auseinandersetzung mit diesen Phänomenen zu                    und Dumping sind für uns inakzeptabel.
differenzieren ist. Wien steht der innovativen und par-
tizipativen Ursprungsidee von „Sharing“-Angeboten im           •   Regelungen sind einzuhalten, weshalb eine effizien-
Non-Profit-Bereich positiv gegenüber. Im Profit-Bereich,           te Vollziehung sichergestellt werden muss.
insbesondere im Bereich der Beherbergung, zeigen
zahlreiche Medienberichte aber auch die Grenzen und            •   Es darf keine Geschäfte auf Kosten der Allgemein-
Schwierigkeiten dieser neuen Form der Ökonomie.                    heit geben. Im Wiener Gemeindebau gilt daher:
Genau deshalb hat die Stadt Wien das Thema aktiv                   Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung
aufgegriffen.                                                      des Mietgegenstandes an Dritte ist im Rahmen
                                                                   des § 11 MRG nicht gestattet. Ebenso gilt ein
                                                                   generelles Untermietverbot für gemeinnützige

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Studienheimplätze. Ein Zuwiderhandeln kann zu             Ortstaxe
    einer Kündigung des Mietvertrages führen. Zudem           Die Bemessungsgrundlage für die Ortstaxe ist ge-
    ist auch der Wohnungsmarkt zu beachten und die            mäß § 12 Abs. 1 Wiener Tourismusförderungsgesetz
    geltenden Sicherheitsstandards und KonsumentIn-           – WTFG das Beherbergungsentgelt. Gemäß § 11
    nenschutzbestimmungen sind bindend.                       WTFG hat jeder (abgesehen von bestimmten gesetzli-
                                                              chen Ausnahmen wie Schulbesuch, Berufsausbildung,
•   Wien bekennt sich in seiner Tourismusstrategie            Studierende), der im Gebiet der Stadt Wien in einem
    2020 zu hochwertigem Tourismus und stellt                 Beherbergungsbetrieb oder weniger als drei Monate in
    so eine hohe Akzeptanz des Tourismus in Wien              einer Privatunterkunft gegen Entgelt Aufenthalt nimmt
    sicher.                                                   (Beherbergung), die Ortstaxe zu entrichten. Die Inha-

Grafik: von der share zur fair economy
im beherbergungswesen
                                     Wien                                Die Stadt
                                 startet eine                          Wien wird ihre
                                Informations-                          Kontrolltätigkeit
                                  Offensive                             verschärfen

                                                     Wien wird                              Arbeitsgruppe
               Bestehende
                                                   gesetzliche                             Share Economy
            Regelungen gelten
                                                Bestimmungen den                           bleibt bestehen
            gleichermaßen für
                                                      neuen                                und beobachtet
                 die Share
                                                  Entwicklungen                             Entwicklungen
                 Economy
                                                     anpassen

Wien handelt und wird                                         berInnen solcher Unterkünfte haben die Ortstaxe von
folgende maßnahmen ergreifen                                  den Beherbergten einzuheben und beim Magistrat zu
                                                              entrichten (§ 13 WTFG) – hierfür ist bei der Magist-
                                                              ratsabteilung 6 – Rechnungs- und Abgabenwesen ein
                                                              Ortstaxekonto zu eröffnen.
Bestehende Regelungen gelten
gleichermaßen für die Share Economy
                                                              gewerberechtliche bestimmungen
Die Stadt Wien weist auf die bestehenden Regelungen
                                                              Es gibt verschiedenen Möglichkeiten der Beherber-
hin, die auch für Vermietungen über Plattformen gelten.
                                                              gung, die jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft
Für den Nächtigungsbereich können folgende Punkte
                                                              sind.
exemplarisch genannt werden:
                                                              • Bloße Raumvermietung als nicht der Gewerbeord-
                                                                  nung unterliegende Tätigkeit

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• Privatzimmervermietung als häusliche Nebenbe-                    Wien nutzt zahlreiche Info-Kanäle:
  schäftigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 9 GewO                     • Die Stadt wird einen animierten Film analog den Fil-
  1994                                                                men zu Betriebsanlagengenehmigung produzieren
• Gastgewerbe in der Betriebsart einer „Frühstück-                    und bereitstellen.
  spension“ als freies Gastgewerbe - § 111 Abs. 2                  • Die MieterInnen von Wiener Wohnen werden infor-
  Z 4 GewO 1994                                                       miert.
• Ausübung des reglementierten Gastgewerbes                        • Die Stadt wird für Medien Infografiken bereitstellen.
                                                                      Sie können die von uns bereitgestellten Grafiken
Die entsprechenden bestimmungen                                       verwenden.
sind einzuhalten                                                   • Wien wird die Plattformen anhalten bei der entspre-
• Ob eine Untervermietung überhaupt zulässig ist                      chenden Kommunikation mitzuwirken. Airbnb hat
  (jedenfalls nicht im Gemeindebau im Rahmen des                      auf die Debatte in Wien bereits reagiert und weist
  § 11 MRG und in gemeinnützigen Studierenden-                        auf die Ortstaxe hin.
  wohnheimen), ist von den MieterInnen mit ihren
  VermieterInnen zu klären. WohnungseigentümerIn-
  nen sollten auch entsprechend der Rechtspre-                     Wien wird einzelne Regelungen
  chung des OGH handeln, d.h. unter Umständen                      den neuen Entwicklungen anpassen
  ist die Zustimmung aller anderen Wohnungseigen-                  Das Wiener Tourismusförderungsgesetz (WTFG) wird
  tümerInnen einholen.                                             geändert:
• Allfällige Regelungen aus dem Melderecht sind zu                 • Neueinführung einer Meldepflicht der Plattformbe-
  beachten.                                                           treiberInnen als VermittlerInnen von Unterkünften.
• Steuerliche Regelungen (Einkommensteuer, Um-                        Die Meldepflicht soll dabei den Namen der Inha-
  satzsteuer) sind zu beachten, da die entsprechen-                   berin/des Inhabers der Unterkunft sowie sämtliche
  de Einnahmen jedenfalls zu versteuern sind.                         Adressen der Unterkünfte umfassen.
• Es ist eine monatliche Nächtigungsstatistik an die               • Die Stadt Wien stellt bei der Anzeigepflicht der In-
  MA 23 zu melden.                                                    haberInnen von Unterkünften klar, dass diese jede
                                                                      einzelne Adresse melden müssen, an der eine
                                                                      Unterkunft angeboten wird.
wien startet eine informationsoffensive                            • Derzeit sieht § 19 WTFG vor, dass die InhaberIn-
Die Stadt Wien geht davon aus, dass vielen privaten                   nen von Reisebüros, Verkehrsunternehmungen,
„Share Economy“-AnbieterInnen vor allem im Beher-                     Gast- und Schankgewerbebetrieben und Veran-
bergungsbereich die rechtlichen Rahmenbedingun-                       staltungsbetrieben im Sinne des Veranstaltungsbe-
gen nicht ausreichend bewusst sind. Es wird daher                     triebegesetzes (Gesetz vom 24. Juli 1945, StGBl.
verstärkt kommuniziert und aufgeklärt werden, welche                  Nr. 101) sowie die konzessionierten Fremdenführer
Regelungen zu beachten sind.                                          verpflichtet sind, dem Wiener Tourismusverband
                                                                      auf sein Verlangen die für die Tourismusförderung
                                                                      benötigten Auskünfte zu geben. Plattformbetrei-
  wien.gv.at/wirtschaft/standort/peer-economy-konferenz.html          berInnen werden in diese Bestimmung aufgenom-
             Informationen zu Share-Economy-Regeln                    men.
                     im Beherbergungsbereich

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•   Erhöhung der Strafbestimmung (derzeit 420,00               deregulierung – Vorschläge willkommen
    Euro), wenn z.B. InhaberInnen eine Unterkunft              Wie im Regierungsübereinkommen festgehalten, steht
    nicht melden.                                              die Stadt Wien konkreten Deregulierungswünschen of-
                                                               fen gegenüber. „Regulierungen sind kein Selbstzweck.
                                                               Sie dienen dazu, die verschiedenen Interessen gegen-
Wien wird die kontrollen verschärfen                           einander abzuwägen.“ Die Interessenvertretungen und
•   Die Magistratsabteilung 6 wird Plattformanbiete-           Betroffenen werden eingeladen, Vorschläge einzubrin-
    rInnen anschreiben und Herausgabe von Daten                gen, die wir dann prüfen werden.
    verlangen.
•   Es wird Schwerpunktaktionen der MA 6 in Wien               Einsatz moderner technologien ermöglichen
    geben.                                                     Wir wollen – gemeinsam mit dem Bund – den Einsatz
•   Bei konkreten Verdachtsfällen werden die zuständi-         moderner Technologie im Transportgewerbe ermögli-
    gen Behörden (insbesondere MA 6 und MA 63 –                chen.
    Gewerbe- und Ernährungswesen) eng abgestimmt
    vorgehen.
                                                               wiener weg:
                                                               tradition und moderne
Das Thema Share Economy
bleibt auf der Agenda
                                                               Wien wählt mit der vorliegenden Strategie einen Mit-
Wien wird sich weiterhin offensiv mit der Thematik
                                                               telweg: Während manche Städte wie Berlin den Weg
beschäftigen. Wir werden uns aktiv an den Diskussio-
                                                               des Verbotes beschreiten und andere wie Amsterdam
nen auf Ebene der EU beteiligen, den Austausch mit
                                                               Kooperationsverträge und sogar das Eintreiben der
anderen Städten in der EU fortsetzen, die Rechtspre-
                                                               Ortstaxe mit einem Plattformanbieter regeln, setzt der
chung des EuGH verfolgen und das Monitoring durch
                                                               Wiener Weg auf Tradition und Moderne: Das Konst-
die MA 23 – Wirtschaft, Arbeit und Statistik fortführen,
                                                               rukt der „Privatzimmervermietung“ hat sich über Jahr-
um nötigenfalls entsprechende Maßnahmen setzen zu
                                                               zehnte bewährt. Gleichzeitig wollen wir eine Stadt der
können.
                                                               hohen Qualität bleiben: Bei der Lebensqualität, bei
                                                               der Qualität der Arbeit bzw. dem sozialen und arbeits-
                                                               rechtlichen Schutz der Beschäftigen, beim Schutz von
Innovation findet statt – potenziale                           KonsumentInnen, bei der Qualität der Tourismusdes-
der share economy nutzen                                       tination. Ein fairer Wettbewerb ist dafür die Grundvor-
                                                               aussetzung. Gleichzeitig sollen Innovationen, die diese
Pilotprojekte willkommen                                       Ziele unterstützen gefördert werden. Wien ist offen für
Die Sharing Economy wird sich weiterentwickeln –               Pilotversuche, regulatorische Erleichterungen und den
längst sind noch nicht alle Möglichkeiten, die die neuen       Einsatz moderner Technologien.
Technologien bieten ausgeschöpft. Wien ist offen für
Pilotprojekte, sofern diese den strategischen Zielen der
Stadt nicht widersprechen.

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share economy
hintergrundinformationen
wie ist die                                                     Einerseits ist – auch aufgrund der Medienberichter-
stadt wien vorgegangen?                                         stattung aus dem Ausland – das Thema Personen-
                                                                transport aufgekommen, dass dann um den Bereich
                                                                Gütertransport erweitert wurde, andererseits ist das
Die Share Economy ist ein relativ junges Phänomen
                                                                Thema Nächtigungen in Wien präsent.
– und Wien hat früh begonnen sich damit auseinan-
derzusetzen. Die vergangenen 18 Monate wurden
                                                                Die Arbeitsgruppe im Magistrat der Stadt Wien hat sich
genutzt (siehe Infokasten) und dabei die Interessen-
                                                                mit diesen drei Bereichen auseinandergesetzt.
gruppen breit eingebunden. Uns geht es um einen
Ausgleich der unterschiedlichen Interessen im Sinne

Grafik: share economy – was bisher geschah
 24. Juni 2014
 Erster Workshop zur Erfassung der Nächtigungen                                                               Oktober 2014

 11. Mai 2015                                                     Beauftragung einer Studie beim Europaforum Wien
 Präsentation der Studie „The Big Transformers.
 Sharing und On Demand Economy am Vormarsch                                                                      Juni 2015
                                                                    Einrichtung einer Arbeitsgruppe in der Magistrats-
 02.11.2015                                                                  Direktion auf Initiative von Renate Brauner
 Internationale Konferenz in Wien „Local Heroes &
 Global Players. Wie fair ist die Sharing Economy?“                                                          Bis 31.12.2015
                                                             Magistratsinterne Arbeitsgruppe sowie Gesprächs-
                                                           runden mit Interessensvertretungen und Anspruchs-
     gruppen (WK Wien, Österreichische Hoteliervereinigung, Wiener Apartmentvermieter-Vereinigung, Privatver-
    mieterverband Österreich, Gewerkschaft VIDA, Wirtschaftsagentur Wien, Arbeiterkammer, Mietervereinigung,
                   Wien Tourismus, Bundesministerium für Finanzen) und Gespräche mit weiteren ExpertInnen
                                      (Wirtchaftsuniversität, Verkehrsverbund Ost-Region, Europaforum Wien).

einer Stadt, die Qualität als Kennzeichen hat: Lebens-          Personenbeförderung
qualität, Qualität der Arbeit, Qualität von Produkten und       Bei der Personenbeförderung ist der größte Anbieter
Dienstleistungen sowie die Qualität der Tourismusdes-           UBER. Nach dessen eigener Angabe sowie Angaben
tination.                                                       der zuständigen Fachgruppe der Wirtschaftskammer
                                                                Wien bzw. nach Infos auf der Homepage der jeweiligen
                                                                Plattformen soll UBER mit drei bis vier konzessionierten
wiener weg:                                                     Taxi- bzw. Mietwagenunternehmen in Wien zusam-
                                                                menarbeiten, jedoch mit keinen Privatpersonen (d.h.
tradition und moderne                                           das Geschäftsmodell „UBER Pop“ mit Privatpersonen
                                                                als FahrerInnen wird in Wien nicht betrieben).
In Wien sind vor allem zwei Phänomene zu benennen,
die einer näheren Betrachtung unterzogen wurden.

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Kleintransporte                                                (insbesondere die Bezirke Innere Stadt, Leopoldstadt,
Der bekannteste derzeit am österreichischen Markt              Landstraße, Margareten, Neubau, Alsergrund, Ru-
tätige Anbieter im Bereich der Vermittlung von Klein-          dolfsheim-Fünfhaus). Dabei ist eine starke Konzentra-
transportleistungen ist Checkrobin und hat nach                tion festzustellen: In nur 50 Straßen finden sich bereits
eigenen Angaben insgesamt 128.443 Fahrten (Stand               914 der angebotenen Unterkünfte. Die Top-10-An-
17.2.2016) vermittelt. Die zuständige Fachgruppe               bieterInnen verfügen über insgesamt 257 Angebote.
Wien der Klein-Transporteure der Wirtschaftskammer             Die Preise variieren zwischen 9,00 EUR und 1.750,00
konnte selbst keine Zahlen insbesondere über Umsatz            EUR, im Durchschnitt rund 70,00 EUR pro Tag.
und Marktanteil in Wien nennen.
                                                               Inhaltlich entspricht die Idee „live like a local“ der Privat-

Grafik: über airbnb angebotene unterkünfte

Gesamtes Angebot nach Unterkunftsart

   Ganze Unterkunft

   Gemeinsames Zimmer

   Privatzimmer

Beherbergung                                                   zimmervermietung im Rahmen der häuslichen Neben-
Der bekannteste Anbieter im Nächtigungs-Bereich ist            beschäftigung mit enger Anbindung an den Familien-
Airbnb. Hier liegt ein Monitoring durch die MA 23 vor.         verband, die es in Österreich schon seit Jahrzehnten
                                                               gibt. Gegen die Vermietung der eigenen Unterkunft
Mit Jänner 2016 wurden 5.618 Unterkünfte in Wien               über einen eingeschränkten Zeitraum (z.B. während
angeboten (vgl. Oktober 2014: 1.298 oder +333 %).              der eigenen Urlaubszeit) bzw. eines Teils der eigenen
Die Entwicklung zeigt einen rasanten Anstieg bis               Unterkunft sind (mit Einschränkungen) legal möglich.
Sommer 2015 und seither eine stagnierende Ent-                 Dies würde zumindest derzeit einem steigenden
wicklung. Rund 70 % der Angebote umfassen ganze                Wohnbedarf in einer wachsenden Stadt nicht zuwider-
Unterkünfte, nur knapp 2 % Gemeinschaftszimmer. Die            laufen.
Angebote konzentrieren sich derzeit auf Stadtbereiche,
in denen bereits touristische Aktivitäten zu finden sind

                                                           7
Die rechtslage
ein kurzer überblick
Die Rechtslage                                                 Gewerberechtliche Bestimmungen
allgemein                                                      Es gibt verschiedenen Möglichkeiten der Beherber-
                                                               gung, die jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft
                                                               sind.
Anbieterinnen
                                                               • Bloße Raumvermietung als nicht der Gewerbeord-
Das Anbieten und Vermitteln von Dienstleistungen über
                                                                   nung unterliegende Tätigkeit
Internetplattformen ist grundsätzlich zulässig. Bis zur
                                                               • Privatzimmervermietung als häusliche Nebenbe-
„gewerblichen Grenze“ ist dies auch ohne weitere Vo-
                                                                   schäftigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 9 GewO
raussetzungen erlaubt. Beispiele dafür sind die Privat-
                                                                   1994
zimmervermietung im Bereich der häuslichen Neben-
                                                               • Gastgewerbe in der Betriebsart einer „Frühstück-
beschäftigung, Transport von Personen oder Paketen
                                                                   spension“ als freies Gastgewerbe – § 111 Abs. 2
gegen einen geringfügigen Kostenbeitrag in Höhe des
                                                                   Z 4 GewO 1994
Kilometergeldes und dergleichen. Für gewerbsmäßige
                                                               • Ausübung des reglementierten Gastgewerbes
Tätigkeiten ist im Sinne eines fairen Wettbewerbs eine
Gewerbeberechtigung erforderlich, unabhängig davon,
                                                               Ob eine Untervermietung überhaupt zulässig ist (jeden-
ob die Leistung über Internetplattformen oder in sonsti-
                                                               falls nicht im Gemeindebau im Rahmen des §11 MRG
ger Form angeboten wird.
                                                               und in gemeinnützigen Studierendenwohnheimen), ist
                                                               von den MieterInnen mit ihren VermieterInnen zu klären
                                                               (bspw. Ausschluss im Mietvertrag). Wohnungseigen-
Rechtslage im Bereich                                          tümerInnen sollten die entsprechende Rechtspre-
der Beherbergung                                               chung des OGH beachten, d.h. die Zustimmung aller
                                                               anderen WohnungseigentümerInnen einholen.
Die wichtigsten Regelungen in diesem Bereich umfassen:
                                                               Daneben sind allfällige Regelungen aus dem Melde-
ortstaxe                                                       sowie Steuerrecht (Einkommensteuer, Umsatzsteu-
Die Bemessungsgrundlage für die Ortstaxe ist ge-               er) zu beachten. Des Weiteren ist eine monatliche
mäß § 12 Abs. 1 Wiener Tourismusförderungsgesetz               Nächtigungsstatistik an die MA 23 zu melden (Touris-
– WTFG das Beherbergungsentgelt. Gemäß § 11                    mus-Statistik-Verordnung 2002 i.d. Fassung BGBl. II
WTFG hat jeder (abgesehen von bestimmten gesetzli-             Nr. 24/2012).
chen Ausnahmen wie Schulbesuch, Berufsausbildung,
Studierende), der im Gebiet der Stadt Wien in einem
Beherbergungsbetrieb oder weniger als drei Monate in           Rechtslage im Bereich
einer Privatunterkunft gegen Entgelt Aufenthalt nimmt          personentransport
(Beherbergung), die Ortstaxe zu entrichten.

                                                               Die hier relevanten Beförderungsleistungen sind im Falle
Die InhaberInnen solcher Unterkünfte haben die Ort-
                                                               der Gewerbsmäßigkeit der Taxi- bzw. Mietwagenbranche
staxe von den Beherbergten einzuheben und beim
                                                               zuzuordnen. Nach Abwägung von Qualitäts-, Sicherheits-
Magistrat zu entrichten (§ 13 WTFG) – hierfür ist bei
                                                               und Verkehrsanforderungen bestehen seitens der Stadt
der MA 6 ein Ortstaxekonto zu eröffnen.
                                                               Wien grundsätzlich keine Bedenken, dass Taxi- bzw.

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Mietwagenunternehmen Aufträge über Internetplattfor-
men annehmen. Die spezifischen Regelungen bezüglich
Taxigewerbe (z.B. Taxameter) und Mietwagengewerbe
(z.B. wo darf eine Aufnahme der Fahrgäste erfolgen,
Rückkehrpflicht zur Betriebsstätte des Gewerbetreiben-
den) finden sich in der Wiener Taxi-, Mietwagen- und
Gästewagen-Betriebsordnung. Zu beachten ist jedoch,
dass nach der derzeitigen Rechtslage (§ 8 Maß- und
Eichgesetz) Fahrpreisanzeiger der Eichpflicht unterliegen.

Rechtslage im Bereich
kleintransport
Die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraft-
fahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges
Gesamtgewicht insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt,
stellt ein freies Gewerbe dar („Güterbeförderung mit Kraft-
fahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren
höchst zulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3.500 kg
nicht übersteigt“). Für diese „KleintransporteurInnen“ gelten
die einschlägigen Bestimmungen des Güterbeförde-
rungsgesetzes, wie z.B. die Eintragungsverpflichtung in
den Zulassungsschein „zur Verwendung für die gewerbs-
mäßige Beförderung bestimmt“ oder die Verpflichtung,
einen beglaubigten Auszug aus dem GewerbeInformati-
onsSystem Austria (GISA) („Gewerbeschein“) mitzuführen.
Erfolgt die gewerbsmäßige Beförderung der Güter nicht
durch Kraftfahrzeuge, sondern z.B. zu Fuß oder mit dem
Fahrrad, ist ebenfalls eine Gewerbeberechtigung erforder-
lich. In Betracht kommt das freie Gewerbe „Botendienst“.
                                                                     Quellen-verzeichnis
                                                                     1
                                                                         https://innovation2020.wien.gv.at/site/
Für das nichtgewerbsmäßige Mitnehmen von Paketen                     2
                                                                         https://www.wien.gv.at/wirtschaft/standort/wipo-leitlinien-2015.html
darf nach herrschender Meinung das Entgelt maximal die               3
                                                                         http://www.tourismusstrategie2020.wien.info/
Höhe des amtlichen Kilometergeldes erreichen, wobei                  4
                                                                         Eine Stadt, zwei Millionen Chancen. Das rot-grüne Regierungsüber-
letztendlich die Ertragsabsicht jeweils im Einzelfall zu beur-
                                                                         einkommen für ein soziales, weltoffenes und lebenswertes Wien.
teilen sein wird. Seitens der Stadt Wien bestehen keine              5
                                                                         Download unter https://www.wien.gv.at/statistik/pdf/big-transformers.pdf
Bedenken dagegen, dass Personen derlei Transportauf-                 6
                                                                         Dokumentation der Konferenz unter
träge über Internetplattformen annehmen.
                                                                         https://www.wien.gv.at/wirtschaft/standort/peer-economy-konferenz.html

                                                                 9
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