Wirtschaftsjournalist - Mediadaten 2021 DAS MAGAZIN FÜR FINANZ- UND WIRTSCHAFTSJOURNALISTEN - oberauer
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Wirtschaftsjournalist DAS MAGAZIN FÜR FINANZ- UND WIRTSCHAFTSJOURNALISTEN Mediadaten 2021 Mediadaten – Wirtschaftsjournalist gültig ab 01.01.2021
Daten und Fakten Die Zeitschrift WIRTSCHAFTSJOURNALIST Finanz- und Wirtschaftsjournalisten bestimmen in einem hohen Maß Datenlieferung Per E-Mail an über Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens. Wie über ein Unter- produktion@oberauer.com nehmen auf den Wirtschaftsseiten berichtet wird, prägt den Börsenkurs, Technische Formate Bitte senden Sie uns eine hochaufgelöste das Vertrauen von Anlegern, Kunden und Mitarbeitern. Der „Wirtschafts- PDF-Datei mit mind. 300 dpi, PDF/x-4 journalist“ erreicht bei einer Auflage von mehr als 5.000 Exemplaren 2008, alle Schriften eingebettet. alle zwei Monate diese exklusive Zielgruppe. Farbprofil PSOcoated v3 (ISO 12647-2:2013). Andere Farbmodelle (z.B. RGB, Pantone, Basis-Info HKS, etc.) werden in CMYK konvertiert; dabei können Farbveränderungen auftreten. Journalistinnen und Journalisten brauchen Hintergrund-Informationen. „Basis-Info“ hilft Ihnen dabei, diese Zielgruppe umfassend zu informie- Farben Euroskala ren. „Basis-Info“ ist vor allem Grundlagenarbeit, um Einstellungen bei Druckverfahren Offsetdruck Journalistinnen und Journalisten zu erzielen, zu verändern und zu ver- Heftformat 210 x 280 mm (B x H) stärken. „BASIS-Info“ ist die Basis für erfolgreiche Pressearbeit. Mehr Satzspiegel 186 x 256 mm (B x H) Informationen dazu – vor allem über das ausgezeichnete Preis-Leis- Beschnitt Plus 3 mm auf allen Seiten tungs-Verhältnis – auf Anfrage. Bindung Klebebindung (Je nach Gestaltung ihres Werbemittels berücksichtigen Sie im Leserstruktur Layout 4-6mm zum Bund) Finanz- und Wirtschaftsjournalisten bestimmen in e inem hohen Maß Rasterweite 80er-Raster über Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens. Wie über ein Unter- Druckauflage 5.000 nehmen auf den Wirtschaftsseiten berichtet wird, prägt den Börsenkurs, Verbreitete Auflage 4.790 das Vertrauen von Anlegern, Kunden und Mitarbeitern. Verbreitung geografisch Verbreitung Zielgruppe 5 % Analysten 25 % IR- und PR-Verantwortliche 70 % Finanz- und Wirtschaftsjournalisten 83,4 % Rest der Welt = 11,9 % 3,1 % 1,6 % Mediadaten – Wirtschaftsjournalist gültig ab 01.01.2021
Termine/Ansprechpartner Ausgaben Anzeigenschluss Druckunterlagenschluss Erscheinungstermin Themenschwerpunkte Umwelt - Energie 01/2021 24.02.2021 26.02.2021 08.03.2021 Regionalschwerpunkt: Baden-Württemberg 20 Jahre WJ Jubiläumsausgabe 02/2021 28.04.2021 30.04.2021 10.05.2021 Finanzplatz Frankfurt Extra: Auto, Mobilität & Verkehr Das Zukunftsheft 03/2021 23.06.2021 25.06.2021 05.07.2021 Extra: Umwelt & Nachhaltigkeit Die besten Unternehmenssprecher 04+05/2021 23.09.2021 27.09.2021 05.10.2021 Regionalschwerpunkt: Österreich + Rhein-Ruhr Extra: Medizin - Wissenschaft - Forschung Die Wirtschaftsjournalisten des Jahres 2021 06/2021 26.11.2021 30.11.2021 09.12.2021 Themenschwerpunkt: Finanzjournalismus Food & Agrar Chefredakteur Wolfgang Messner Tel: +49 77 31/18 66 81 wolfgang.messner@wirtschaftsjournalist-online.de Anzeigen- und Projektleitung Medienberatung Ruperta Oberauer Tel: +43 6225/27 00-35 ruperta.oberauer@oberauer.com Leserservice Leserservice Tel: +43 6225/27 00-42 vertrieb@oberauer.com Kostenlose Servicehotline: 0800/2 700 222 Mediadaten – Wirtschaftsjournalist gültig ab 01.01.2021
Anzeigenpreise Formate Abfallend (Breite x Höhe) plus Anschnitt* Satzspiegel (Breite x Höhe) Preis in € 1/1 Seite Innenteil 210 mm x 280 mm 186 mm x 256 mm 4.070,00 1/1 Seite 2. Umschlagseite 210 mm x 280 mm 5.680,00 1/1 Seite 3. Umschlagseite 210 mm x 280 mm 5.680,00 1/1 Seite 4. Umschlagseite 210 mm x 280 mm 6.010,00 1/2 Seite hoch 101 mm x 280 mm 91 mm x 256 mm 2.420,00 1/2 Seite quer 210 mm x 140 mm 186 mm x 126 mm 2.420,00 1/3 Seite quer 210 mm x 93 mm 186 mm x 79 mm 1.520,00 1/4 Seite quer 210 mm x 70 mm 186 mm x 56 mm 1.160,00 1/4 Seite block 91 mm x 126 mm 1.160,00 1/6 Seite quer 186 mm x 42 mm 1.010,00 1/8 Seite quer 186 mm x 32 mm 660,00 1/8 Seite block 91 mm x 64 mm 660,00 Advertorials Texte und Fotos kommen vom Werbetreibenden, gelayoutet wird das Advertorial vom Verlag. Die Gestaltung des Advertorials wird den Bedingungen für Advertorialseiten redaktionellen Berichten des Magazins angepasst und verleiht somit 1. Text ist in deutscher Sprache anzuliefern Ihrer Botschaft Empfehlungscharakter. Das Advertorial wird aus 2. Vorgegebene Zeichenanzahl darf nicht überschritten werden rechtlichen Gründen mit dem Hinweis „Anzeige“ für den Leser als 3. Lieferung von Fotos (min. 300 dpi in CMYK) und Bildunterschriften Werbung gekennzeichnet. 4. Anlieferung 4 Werktage vor Druckunterlagenschluss Formate Zeichen inkl. Leerzeichen Preis in €* 1/1 Seite 2.100 4.440,00 Pressestellenanzeigen-Rabatt 1/4 Seite und 1/6 Seite quer: 5% ab drei Buchungen im Kalenderjahr 10% ab fünf Buchungen im Kalenderjahr 15% für alle Ausgaben des Kalenderjahres Gilt ohne weitere Rabatte oder Provisionen. Anzeigen- und Medienberatung Projektleitung Ruperta Oberauer ruperta.oberauer@oberauer.com CROSSMEDIA KOMBI +43 6225/27 00-35 20% Rabatt auf Ihre Printanzeige 1/1 Seite Bei einer Buchung im Wirtschaftsjournalist und mindestens zwei aufeinanderfolgen- den Kalenderwochen in einem unserer * Anschnitt: plus 3 mm auf allen Seiten. Online-Angebote. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Steuern. Mediadaten – Wirtschaftsjournalist gültig ab 01.01.2021
Anzeigen Specials Beilagen nach Gewicht Kosten in € bis 30 g 3.500,00 bis 50 g 3.750,00 Fremdkosten Porto und Verarbeitung, Pauschale 750,00 Bei höherem Gewicht: Preis auf Anfrage. Lieferadresse für Beilagen Kunst- und Werbedruck GmbH & Co. KG Die Preise für Beilagen verstehen sich zuzüglich Porto und Hinterm Schloss 11 Verarbeitung nach Aufwand. Liefermenge: 5.000 Exemplare 32549 Bad Oeynhausen Deutschland Tel.: +495731/7588-0 Anzeigenformate 1/2 hoch 1/2 (A)* 1/1 Seite (A)* 1/1 Seite hoch 101 x 210 x 280 mm 186 x 256 mm 91 x 280 mm 256 mm 1/2 quer 1/2 quer (A)* 186 x 126 mm 210 x 140 mm 1/4 block 91 x 126 mm 1/4 quer 1/4 quer 210 x 70 mm 186 x 56 mm 1/3 quer (A)* 1/3 quer 210 x 93 mm 186 x 79 mm 1/6 quer 1/8 quer 1/8 block 186 x 42 mm 186 x 32 mm 91 x 64 mm (A)* Anschnittanzeigen (bitte mit 3 mm Überfüller) Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Steuern. Mediadaten – Wirtschaftsjournalist gültig ab 01.01.2021
Verlagsangaben Verlag MEDIENFACHVERLAG OBERAUER Johann Oberauer GmbH Fliederweg 4 5301 Eugendorf, Salzburg Österreich Postanschrift Postfach 1152 83381 Freilassing Deutschland Zahlungsbedingungen Zahlung: 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Ust-Ident-Nr.: ATU 349 15 900 Bankverbindung Volksbank Freilassing IBAN: DE91 7109 0000 0100 2515 85 BIC: GENODEF1BGL Internet www.wirtschaftsjournalist-online.de Lieferadresse für Beilagen Kunst- und Werbedruck GmbH & Co. KG Hinterm Schloss 11 | 32549 Bad Oeynhausen, Deutschland Tel.: +49 5731/7588-0 Auflage Durchschnittlich 5.000 Exemplare Bezugspreise Jahresabo – 78,00 € inkl. Versand (6 Ausgaben) Einzelverkauf – 14,00 € zzgl. Versandkosten Mediadaten – Wirtschaftsjournalist gültig ab 01.01.2021
AGB 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag verursacht werden. Weiterhin haftet der Verlag für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inse- oder der Gesundheit, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen verschul- renten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. det sind. 2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Johann Oberauer GmbH (im Folgen- 12.1. Für andere als unter 12 Satz 3 bezeichnete Schäden, die vom Verlag, seinen gesetzlichen Vertretern den: „Verlag“) entgegengenommenen Anzeigenaufträge. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auf- oder leitenden Angestellten lediglich leicht fahrlässig verursacht werden, haftet der Verlag nur bei der traggebers gelten nicht, auch wenn der Verlag ihnen nichtausdrücklich widerspricht. Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung des Verlages ist in diesem Fall auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. 3. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb des laufenden Kalenderjahres nach Vertrag- sabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen ein- 12.2. Vorbehaltlich der Regelungen in 12 Satz 1 und 3 haftet der Verlag für Erfüllungsgehilfen, die nicht geräumt, so ist der Auftrag innerhalb des laufenden Kalenderjahres seit Erscheinen der ersten Anzeige zu seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten zählen, nur, wenn diese eine vertragswe- abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffent- sentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft verletzen. Die Haftung des Verlages ist auch in diesem Fall licht wird. auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. 4. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 ge- 12.3. Im Übrigen ist die Haftung des Verlages – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. nannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen innerhalb des Unberührt hiervon bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach sonstigen zwingenden laufenden Kalenderjahres abzurufen. gesetzlichen Vorschriften. 5. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, kann sich der Auf- 13. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sämtliche hierdurch entstehende traggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, nicht auf einen mit dem Verlag vereinbarten Kosten hat der Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der (Mengen-)Nachlass berufen, sondern nur auf denjenigen Nachlass, der entsprechend der tatsächlichen zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei Abnahme gewährt worden wäre. der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. 6. Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, 14. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tat- bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei sächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrags ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. Bei 15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Dem Auf- rubrizierten Anzeigen gewährleistet der Verlag den Abdruck in der jeweiligen Rubrik, ohne dass dies der traggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens vorbehalten. Der Verlag kann bei Zah- ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. lungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die 7. Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen und die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähig- aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag keit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 8. Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm übermittelten und zu veröffentlichenden Anzeigen nicht gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder sonstige Vorschriften verstoßen. 16. Angenommene und damit rechtsverbindliche Aufträge unterliegen folgenden Stornofristen und Stornogebühren: 9. Der Verlag behält sich vor, rechtsverbindlich bestätigte Aufträge sowie einzelne Abrufe im Rahmen ei- nes Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich Print: gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn begründeter Anlass für die Annahme be- Ab Auftragserteilung bis Anzeigenschluss 25% der Auftragssumme steht, dass deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffent- Ab Anzeigenschluss bis DU Schluss 50% der Auftragssumme lichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahme- Ab DU Schluss bis zum Druck des Mediums 75% der Auftragssumme stellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Ab Druck des Mediums 100% der Auftragssumme Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim 17. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzei- Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden genauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des 10. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Bei- Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. lagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen 18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags. Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 19. Erfüllungsort ist Salzburg. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten und Verfahrensarten aus oder 11. Der Auftraggeber wird dem Verlag festgestellte Mängel der veröffentlichten Anzeigen unverzüglich im Zusammenhang mit dem Anzeigenauftrag einschließlich seiner Wirksamkeit ist Salzburg. nach Feststellung anzeigen. 20. Änderungen und/oder Ergänzungen des Anzeigenauftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der 11.1. Soweit im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist, leistet der Verlag für die von ihm veröffent- Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses. lichten Anzeigen in der Weise Gewähr, dass diejenigen Anzeigen, die Mängel aufweisen, durch unentgelt- liche Veröffentlichung einer einwandfreien Ersatzanzeige nachgebessert werden, sofern der Zweck der 20.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Anzeigenauftrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit Anzeige durch den Mangel beeinträchtigt wurde. der sonstigen Bestimmungen davon unberührt. 11.2. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl entweder verlangen, dass der Preis herabgesetzt wird, oder vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber kann stattdessen auch Schadensersatz nach Maßgabe der folgenden Ziffer geltend machen, wenn der Verlag den Mangel zu vertreten hat. 11.3. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels zwingend gehaftet wird. 11.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate ab Veröffentlichung der Anzeige. 12. Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungs- gehilfen vorsätzlich verursacht werden, maximal in Höhe des Auftragswertes. Der Verlag haftet auch für solche Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten grob fahrlässig Mediadaten – Wirtschaftsjournalist gültig ab 01.01.2021
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