Digitalisierung: Vom Hype-Thema zum Fundament der Zukunft - Symposium des Verbändeforums EDV

Die Seite wird erstellt Hortensia-Solange Kremer
 
WEITER LESEN
Digitalisierung: Vom Hype-Thema zum Fundament der Zukunft - Symposium des Verbändeforums EDV
Digitalisierung:
Vom Hype-Thema
zum Fundament der
Zukunft
Symposium des Verbändeforums EDV

Dr. Robert Mayr
Vorstandsvorsitzender DATEV eG

                        DATEV eG
Digitalisierung: Vom Hype-Thema zum Fundament der Zukunft - Symposium des Verbändeforums EDV
INHALTSFOLIE
     Lorem ipsum dolor sit amet

                   DIGITALISIERUNG:
                   NUR EIN
                   HYPE-THEMA?

14.03.2018   Dr. Robert Mayr          DATEV eG   Seite 2
Digitalisierung: Vom Hype-Thema zum Fundament der Zukunft - Symposium des Verbändeforums EDV
Digitalisierung
          DIE DIGITALE KANZLEI
          Wie Digitalisierung unseren
          Herausforderungen           Alltag verändert
                               und Chancen

                    § Neue Lösung des
                      Internetgiganten Amazon
                    § Kein Warten an der Kasse,
                      kein Tüten schleppen
                    § Mit wenigen Klicks frische
                      Lebensmittel nach Hause
                      bekommen

Quelle: https://www.bio-kurier-koeln.de/abo-kiste-obst-gem%C3%BCse/; www.amazon.de

    14.03.2018      Dr. Robert Mayr                                                  DATEV eG   Seite 3
Digitalisierung: Vom Hype-Thema zum Fundament der Zukunft - Symposium des Verbändeforums EDV
Digitalisierung
          DIE DIGITALE KANZLEI
          Wie Digitalisierung unseren
          Herausforderungen           Alltag verändert
                               und Chancen

                     § Arztbesuch auf Knopfdruck
                       beim “NetDoktor”
                     § Team aus Fachärzten und
                       Journalisten hinter
                       Online-Medizinportal
                     § Symptom-Checker:
                       via Fragenkatalog zur Diagnose
                     § 250.000 Aufrufe pro Monat
                     → Mit unserem wichtigsten Gut,
                       der Gesundheit, also zukünftig
                       zum Online-Arzt?
Quelle: Maksim Kabakou / Fotolia

     14.03.2018      Dr. Robert Mayr                     DATE
                                                         DA
                                                         DATEV
                                                           TEV
                                                           TEV eG   Seite 4
Digitalisierung: Vom Hype-Thema zum Fundament der Zukunft - Symposium des Verbändeforums EDV
INHALTSFOLIE
     Lorem ipsum dolor sit amet

                DIGITALISIERUNG
                IN ALLEN
                BRANCHEN

14.03.2018   Dr. Robert Mayr      DATEV eG   Seite 5
Digitalisierung: Vom Hype-Thema zum Fundament der Zukunft - Symposium des Verbändeforums EDV
INHALTSFOLIE
     Lorem ipsum dolor sit amet

                                  WIE SIEHT ES IN DER
                                  STEUERKANZLEI AUS?

14.03.2018   Dr. Robert Mayr                    DATEV eG   Seite 6
Digitalisierung: Vom Hype-Thema zum Fundament der Zukunft - Symposium des Verbändeforums EDV
Branchenmonitor
            Gute Ausgangsposition für den Berufsstand

                       § Branchenbarometer spiegelt
                         allgemeine Stimmung und
                         Erwartungen der Steuerberater
                       § Branchebarometer weist sehr
                         positive Gesamteinschätzung
                         des Berufsstand gegenüber
                         Digitalisierung aus
                       § Gute Ausgangsposition für die
                         digitalen Herausforderungen der
                         Zukunft

Quelle: vitaliy_melnik / fotolia.com

     14.03.2018        Dr. Robert Mayr                     DATEV eG   Seite 7
Digitalisierung: Vom Hype-Thema zum Fundament der Zukunft - Symposium des Verbändeforums EDV
Branchenmonitor
     Indifferentes Bild beim Digitalisierungsindex

             ERGEBNISSE DIGITALISIERUNGSINDEX

14.03.2018    Dr. Robert Mayr                        DATEV eG   Seite 8
Digitalisierung: Vom Hype-Thema zum Fundament der Zukunft - Symposium des Verbändeforums EDV
Branchenmonitor
     Die vier zentralen Ergebnisse des Digitalisierungsindex

                               n STEUERBERATER REITEN AUF DER DIGITALEN WELLE

                                  n GROßE KANZLEIEN SIND DIGITALE VORREITER

                                      n MANDANT ALS „HÜRDE“ BEI DER DIGITALISIERUNG

                                          n PERSONALPROBLEMATIK: INHABERN UND MITARBEITERN
                                              FEHLT OFT DAS DIGITALE MINDSET

14.03.2018   Dr. Robert Mayr                                                          DATEV eG   Seite 9
Digitalisierung: Vom Hype-Thema zum Fundament der Zukunft - Symposium des Verbändeforums EDV
SMARTE KANZLEI:
                               WAS IST SCHON
                               HEUTE MÖGLICH?

14.03.2018   Dr. Robert Mayr                     DATEV eG   Seite 10
DIE DIGITALE KANZLEI
           Was ist schon heute möglich?

                       § Automatisierung von
                         wiederkehrenden Tätigkeiten,
                                WAS IST
                         z. B. Belegbuchung
                       §
                                EINE
                              Erfasste Daten digital
                              weiterverarbeiten
                       §        SMARTE
                              Digitalisierter Datenfluss vom
                              Beleg bis zur rechtssicheren
                                KANZLEI
                              Archivierung
                       § Entwicklung der Kanzlei von
                         Erstellungsinstanz hin zu
                         Konfigurations-, Monitoring-
                         und Compliance-Instanz
Quelle: Elnur / fotolia.com

     14.03.2018        Dr. Robert Mayr                         DATEV eG   Seite 11
DIE DIGITALE KANZLEI
     Was ist schon heute möglich?

             § Potenzial wird durch
               Kollaboration nochmal gesteigert
             § Portale für Zusammenarbeit
               zwischen Steuerberater, Mandant
               und Dritten
             § Vernetzung aller Beteiligten,
               z. B. Finanzverwaltung
             § Vorteil: medienbruchfreie
               Verlängerung der Prozesskette

14.03.2018   Dr. Robert Mayr                      DATEV eG   Seite 12
DIE DIGITALE KANZLEI
     Kollaboration: Vernetzung aller Beteiligten

14.03.2018   Dr. Robert Mayr                       DATEV eG   Seite 13
DIE DIGITALE KANZLEI
           Finanzverwaltung als Treiber digitaler Prozesse

                      § 2016: Gesetz zur Modernisierung
                        des Besteuerungsverfahrens
                      § Zentrale Maßnahme: Verstärkung
                        der ausschließlich
                        automations-gestützten
                        Bearbeitung
                      § Wandlung von Belegvorlagepflicht
                        hin zu Belegvorhaltepflicht
                      § Vision: Digitaler Verwaltungsakt
                        (DIVA)

Quelle: Gina Sanders / fotolia.com

     14.03.2018       Dr. Robert Mayr                        DATEV eG   Seite 14
Herausforderungen und Chancen
           Mandanten von morgen: „Digital Natives“

                      § Kommende Generation der
                        Mandanten: „Digital Natives“
                      § Fordern digitale Prozesse in
                        allen Lebensbereichen
                      § Ab 2020 gewinnen
                        Digital Natives die Oberhand

Quelle: Robert Kneschke / fotolia.com

     14.03.2018       Dr. Robert Mayr                  DATEV eG   Seite 15
Herausforderungen und Chancen
          Plattformen verändern Geschäftsmodelle

                    § Hand in Hand mit
                      Generation online:
                      neue Geschäftsmodelle
                    § Plattformökonomie revolutioniert
                      den B2C-Markt
                    § Plattform als „Gatekeeper“
                      zwischen Angebot und Kunde
                    § Kundenanalyse auf Basis
                      verfügbarer Daten

Quelle: www.ageras.de; www.check24.de

     14.03.2018     Dr. Robert Mayr                      DATEV eG   Seite
                                                                    Seit
                                                                    Se ite
                                                                         e 16
Herausforderungen und Chancen
            Vom Deklarator zum Berater

                       § Vorteil von digital und zeitnah
                         verfügbaren Daten:
                         Datenbasierte
                         Beratungsleistungen
                       § Daten als Grundlage für neue
                         Beratungsqualität
                       § Steuerberater als Qualitätssiegel
                         in digitalen Prozessen

Quelle: ty / fotolia.com

     14.03.2018        Dr. Robert Mayr                       DATEV eG   Seite 17
INHALTSFOLIE
           Lorem ipsum dolor sit amet

                                        AUSBLICK:
                                        WAS IST ZU TUN?

Quelle: Serg Zastavkin / Shutterstock

     14.03.2018       Dr. Robert Mayr                     DATEV eG   Seite 18
14.03.2018   Dr. Robert Mayr   DATEV eG   Seite 19
INHALTSFOLIE
Lorem ipsum dolor sit amet

                                   DATEV
                             © DATEV       eGRechte vorbehalten
                                     eG, alle
Was geht bereits heute und was
     wünschen wir uns?
 Dipl.-Ök. Frauke Kaps-Offeney, Steuerberaterin
Was geht bereits heute ?

                           3
Was geht bereits heute ?

                           4
Was geht bereits heute ?

                           https://www.hessen.de/sites/default/files/media/hmdf/vorausgefue
                                                               llte_steuererklaerung_flyer.pdf

                                                                                             5
Was wünschen wir uns?

                        6
Was geht bereits heute ?

                           https://www.dstv.de/interessenvertretung/steuern/steuern-
                                       aktuell/tb-118-17-me-freizeichnungsdokument

                                                                                       7
Was geht bereits heute ?

                           https://www.dstv.de/interessenvertretung/steuern/steuern-
                                       aktuell/tb-118-17-me-freizeichnungsdokument

                                                                                       8
Was geht bereits heute ?

                 https://www.dstv.de/interessenvertretung/steuern/steuern-aktuell/modernisierung-des-
                    besteuerungsverfahrens-sammlung/tb-060-17-de-me-komprimierte-steuererklaerung

                                                                                                        9
Was wünschen wir uns?

                        https://www.elster.de/elsterweb/attachments/bereitstellungstermine/
                                                         Historie_Bereitstellungstermine.pdf

                                                                                         10
Was geht bereits heute ?

E-Mail, Fax

│   Der unverschlüsselten Versand von Daten, die dem Steuergeheimnis
    unterliegen, ist gemäß § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO zulässig, soweit der
    Steuerpflichtige in Kenntnis der möglichen Sicherheitsrisiken der
    unverschlüsselten elektronischen Übermittlung vorher ausdrücklich zustimmt
    (schriftlich).

│   Zwischen den Finanzbehörden und Steuerpflichtigen/steuerlichen Vertretern
    erfolgt der E-Mail Austausch grundsätzlich über „Poststellen“.

│   […]

│   Die sichere Kommunikation über Elster hat aber Vorrang!

                         Quelle: aus dem Vortrag des Landesamtes für Steuern und Finanzen im Freistaat Sachsen,
                   veröffentlicht unter: http://www.stbverband-sachsen.de/download/170510_Teil_KONSENS.pdf

                                                                                                                  11
Was wünschen wir uns?

o Möglichkeit der verschlüsselten elektronischen
  Kommunikation durch den Steuerberater mit den
  Finanzbehörden

                                                   12
Was wünschen wir uns?

                     Quelle: aus dem Vortrag des Landesamtes für Steuern und Finanzen im Freistaat Sachsen,
               veröffentlicht unter: http://www.stbverband-sachsen.de/download/170510_Teil_KONSENS.pdf

                                                                                                        13
Was geht bereits heute ?

                           www.elsteronline.de

                                                 14
Was geht bereits heute ?

                           15
Was wünschen wir uns?

                        16
Was geht bereits heute ?

                           https://www.elster.de/eportal/start

                                                                 17
Was wünschen wir uns?

                      für alle
                  o Bundesländer,
                   o Steuerarten,
                       o …

                                    18
Was geht bereits heute ?

                           19
Was wünschen wir uns?

                +       =

                            20
Was wünschen wir uns?

Die Liste kann
beliebig verlängert
werden,
fragen Sie uns!

                        21
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Rechtliche Rahmenbedingungen
        der Modernisierung des
        Besteuerungsverfahrens

      RD Michael Baum
Bundesministerium der Finanzen
       Referat IV A 3
Übersicht

1. Gesetzliche Grundlagen des digitalen
   Verwaltungsakts

2. Vollständig automationsgesteuerte
   Veranlagung

3. Von der Belegvorlagepflicht zur
   Belegvorhaltepflicht

4. Neues steuerliches Datenschutzrecht
Gesetzliche Grundlagen des
          digitalen Verwaltungsakts

• § 122a AO:

 Verwaltungsakte können - mit Einwilligung des
 Beteiligten oder der von ihm bevollmächtigten
 Person - bekannt gegeben werden, indem sie
 zum Datenabruf durch Datenfernübertragung
 bereitgestellt werden.
Gesetzliche Grundlagen des
            digitalen Verwaltungsakts

• Einwilligung:

  – Nachweisbare Einwilligung des Beteiligten
    oder seines (Bekanntgabe-)Bevollmächtigten
    erforderlich

  – Eine einmal erteilte Einwilligung kann aber
    nur mit Wirkung ab Zugang bei der Finanz-
    behörde widerrufen werden
Gesetzliche Grundlagen des
           digitalen Verwaltungsakts

• Datensicherheit:

  – Es ist ein sicheres Verfahren zu verwenden,
    das die für die Datenbereitstellung verantwort-
    liche Stelle oder Einrichtung der Finanzver-
    waltung authentifiziert und die Vertraulichkeit
    und Integrität des Datensatzes gewährleistet.

  – Die abrufberechtigte Person (Bekanntgabe-
    Adressat oder Bekanntgabe-Bevollmächtigter
    als Empfänger) muss sich authentisieren.
Gesetzliche Grundlagen des
            digitalen Verwaltungsakts

• Information über Bereitstellung:

  – Einfache (unverschlüsselte) E-Mail an die
    abrufberechtigte Person
Gesetzliche Grundlagen des
           digitalen Verwaltungsakts

• Bekanntgabe:

  – Grundregel:
    Verwaltungsakt gilt am dritten Tag nach
    Absendung der elektronischen Benach-
    richtigung über die Bereitstellung der Daten
    an die abrufberechtigte Person als bekannt
    gegeben.

  – Unerheblich ist, ob und wann der Verwal-
    tungsakt tatsächlich abgerufen wird.
Gesetzliche Grundlagen des
           digitalen Verwaltungsakts

• Bekanntgabe:

  – Ausnahmefälle:
    Verwaltungsakt gilt an dem Tag als bekannt
    gegeben, an dem die abrufberechtigte Person
    den Datenabruf tatsächlich durchgeführt hat.
Vollständig automationsgesteuerte Veranlagung

• § 155 Abs. 4 Satz 1 AO:
  Die Finanzbehörden können
   – Steuerfestsetzungen sowie Anrechnungen von
     Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen
   – auf der Grundlage der ihnen vorliegenden
     Informationen und der Angaben des Steuerpflichtigen
   – ausschließlich automationsgestützt vornehmen,
     berichtigen, zurücknehmen, widerrufen, aufheben
     oder ändern,
   – soweit kein Anlass dazu besteht, den Einzelfall durch
     Amtsträger zu bearbeiten.
Vollständig automationsgesteuerte Veranlagung

• § 155 Abs. 4 Satz 3 AO:
  Ein Anlass zur Bearbeitung durch Amtsträger
  liegt insbesondere vor, soweit der Steuer-
  pflichtige in einem dafür vorgesehenen Abschnitt
  oder Datenfeld der Steuererklärung Angaben
  im Sinne des § 150 Abs. 7 AO gemacht hat.
   – sogen. „qualifiziertes Freitextfeld“ bzw.
   – Zeile 98 + Freitext oder besondere Anlage
     zur Steuererklärung
Vollständig automationsgesteuerte Veranlagung

• Zeile 98:
   – Das Verfahren (Eintragung einer „1“ in Zeile
     98 + Abgabe einer Anlage „Ergänzende
     Angaben zur Steuererklärung“) kann dazu
     genutzt werden, über die Angaben in der
     Steuererklärung hinaus weitere oder
     abweichende Angaben oder Sachverhalte zu
     erklären.
Vollständig automationsgesteuerte Veranlagung

• Zeile 98:
   – Zum anderen können erstmals zu berück-
     sichtigende Sachverhalte mit nicht unerheb-
     licher steuerlicher Auswirkung näher erläutert
     werden. Dies kann weitere Nachfragen des
     Finanzamts vermeiden oder reduzieren.
Vollständig automationsgesteuerte Veranlagung

• Zeile 98:
   – Ergänzende Aufstellungen zu einzelnen
     Positionen der Steuererklärung sollten bei
     Nutzung von ELSTER vorzugsweise in den
     dafür vorgesehenen Eintragungsfeldern
     - z.B. in MeinElster - elektronisch an das
     Finanzamt übermittelt werden.
Vollständig automationsgesteuerte Veranlagung

• Zeile 98:
   – Außerdem kann die steuerpflichtige Person
     bei Zweifeln über die steuerliche Behandlung
     bestimmter Sachverhalte entsprechende
     Angaben hierzu machen oder bestimmte
     Fragen an das Finanzamt richten.
Vollständig automationsgesteuerte Veranlagung

• Zeile 98:
   – Letztlich kann (und sollte) die steuerpflichtige
     Person ggf. darauf hinweisen, dass sie der
     Steuererklärung eine Rechtsauffassung über
     die Auslegung von Rechtsbegriffen oder die
     Subsumtion bestimmter Tatsachen zugrunde
     gelegt hat, die nach ihrer individuellen Kennt-
     nis von der Rechtsprechung, Richtlinien der
     Finanzverwaltung oder der regelmäßigen
     Veranlagungspraxis abweicht.
Vollständig automationsgesteuerte Veranlagung

• Zeile 98:
   Rechtsauffassung der Finanzverwaltung ergibt
   sich aus
   – den amtlichen Anleitungen zur
     Einkommensteuer-erklärung,
   – dem Einkommensteuerhandbuch,
   – den veröffentlichten BMF-Schreiben sowie
   – amtlich veröffentlichten
     Verwaltungsanweisungen des jeweiligen
     Landes.
Vollständig automationsgesteuerte Veranlagung

• Zeile 98:
   – Die Möglichkeit Einspruch einzulegen besteht
     unabhängig davon, ob Zeile 98 genutzt wurde
     oder nicht.
Von der Belegvorlagepflicht zur
              Belegvorhaltepflicht

• Mit dem Gesetz zur Modernisierung des
  Besteuerungsverfahrens wurden die gesetz-
  lichen Belegvorlagepflichten weitgehend durch
  Belegvorhaltepflichten ersetzt (§ 36 Abs. 2 Nr. 2
  EStG, § 50 EStDV).
Von der Belegvorlagepflicht zur
              Belegvorhaltepflicht

• Belege sind also nicht mehr „zwingend“ der
  Steuererklärung beizufügen, sie sollen nur
  noch bei Anforderung durch das Finanzamt
  nachgereicht werden.
Von der Belegvorlagepflicht zur
                 Belegvorhaltepflicht
• Sofern Belege allerdings in sachlichem
  Zusammenhang mit Angaben in der Anlage
  „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“
  stehen, sollten sie grds. der Steuererklärung
  beigefügt werden (zur Vermeidung einer Unter-
  brechung der Fallbearbeitung durch eine nach-
  trägliche Beleganforderung ).
• Dies gilt insbesondere, wenn Aufwendungen
  oder Sachverhalte erstmals steuerlich berück-
  sichtigt werden sollen.
Neues steuerliches Datenschutzrecht

• Datenschutz-Grundverordnung gilt unmittelbar

• Begriffsbestimmungen der DSGVO sind
  verbindlich

• Neues steuerliches Datenschutzrecht =

  DSGVO + AO + Steuergesetze
Neues steuerliches Datenschutzrecht

• Grundprinzip: Verbot der Datenverarbeitung mit
  Erlaubnisvorbehalt

• Erlaubnis: Einwilligung, Vertrag oder
  Rechtsnorm

• Zweckbindung  Weiterverarbeitung bedarf
  eigener Erlaubnis
Neues steuerliches Datenschutzrecht

• Betroffenenrechte nach Art. 12 – 22 DSGVO
  gelten unmittelbar, insbesondere:
  –   Information bei Datenerhebung
  –   Auskunft über gespeicherte Daten
  –   Berichtigung von Daten
  –   Löschung von Daten
  –   Einschränkung der Datenverarbeitung
  –   Widerspruch gegen Datenverarbeitung
Neues steuerliches Datenschutzrecht

• Die Betroffenenrechte nach der DSGVO werden
  aber auf Grundlage des Art. 23 DSGVO durch
  die AO beschränkt bzw. modifiziert

  §§ 32a – 32d AO
Neues steuerliches Datenschutzrecht

• Änderungen beim Steuergeheimnis (§ 30 AO)

• Datenschutzaufsicht über Finanzbehörden
  (§ 32h AO)

• Rechtsschutz in Datenschutzangelegenheiten
  (§ 32i AO)
Vielen Dank für Ihre
 Aufmerksamkeit
Roland Krebs,
Bayerisches Landesamt
für Steuern

      DIVA, NACHDIGAL & RABE, der
 digitale Kreislauf wird geschlossen   ELSTER
Daten vom   Daten
         Finanzamt
                     zum
                     Finanzamt

ELSTER
Zum Finanzamt            Vom Finanzamt
         • Elektronische          • Bescheiddaten (BDÜ)

                                              ?
           Formulare
           • Steuererklärungen
           • Anmeldungen
           • Bescheinigungen
         • Elektronische          SCHREIBEN
           Eingänge
           • Einspruch            BESCHEIDE
           • Fristverlängerung
           • Sonstige Nachricht
             …

ELSTER   ANHÄNGE ?
eFormulare und eEingänge

 Berater               Übermittlung einer
                  Mitteilung oder eines Antrags

                      1
                                                      z.B. Steuererklärung   FINANZAMT
 Steuerprogramm
                                  Bescheiddatenübermittlung (BDÜ)

                                       Bescheiddatenübermittlung
                                                                    2
    2                                            (BDÜ)
  Abruf
Neue Vögel im ELSTER-
Nest

     NACHDIGAL, DIVA und
     RABE …
NACHDIGAL
Übermittlung von eEingängen mit Anhängen
                    Überprüfung der Anhänge
                           Weiterleitung der eEingänge mit
                           Anhängen an den Sachbearbeiter
eEingänge mit Anhängen
 Berater          Übermittlung einer Mitteilung oder
                  eines Antrags mit Anhängen

                       1
                                                   z.B. Elektronischer Einspruch   FINANZAMT
 Steuerprogramm
                                                       NACHDIGAL:
                                                       Virenprüfung

                                         Überprüfung der Anhänge
                                     2
                                    Technische Überprüfung der Anhänge
                                    z.B. auf Gefährdungspotentiale
                                    (Viren, Trojaner)
Nachforderung von Belegen
                                   Sachbearbeiter im Finanzamt fordert Belege zur
 Berater                           Sachverhaltsaufklärung einer Steuererklärung zu
                                   verschiedenen Einträgen an (typischerweise per Brief)    1
                                                                                       Arbeitszimmer
                                                                                       Fahrten
                                                                                       …
                                           Belegnachforderung                                     FINANZAMT
Steuerprogramm
                                     Formular zur Übermittlung von Belegen
                        2                       NACHDIGAL:
 Formular zur Übermittlung von                  Virenprüfung
 Belegen zur Steuererklärung

                                      Überprüfung der Anhänge
                                 2
                                 Technische Überprüfung
                                 der Anhänge z.B. auf
                                 Gefährdungspotentiale
                                 (Viren, Trojaner)
DIVA
  Digitaler       Digitale
Verwaltungsakt   Schreiben
DIVA Stufe 1
                                      Einkommensteuerbescheid
                                                       Berater bestätigt in der ESt-Erklärung
  Berater
                                Bescheid:
                                                       mithilfe der Einmalbekanntgabevollmacht,
                                analog
                                digital
                                                  1    dass er den Bescheid elektronisch erhalten
                                                       möchte

                                    Einkommensteuererklärung                                              FINANZAMT
  Steuerprogramm                                                   elektronischer Steuerbescheid
                                       2
                                    Nach der Steuerberechnung in der Festsetzung wird der
  3                                 Bescheid nicht an die Druckstraße (kein Druck und Versand
Abruf
         2
        Mail-Benachrichtigung
                                    auf postalischem Weg), sondern dem Berater zur Abholung
                                    bereitgestellt.

        an Berater
VDB DIVA Stufe 2
Berater
                 VDB:               Berater bestätigt über VDB, dass er - für
                 digital
                               1    diesen Mandanten - digital kommunizieren
                                    möchte.

                           Auftrag zur digitalen Kommunikation *)                    FINANZAMT
Steuerprogramm

                                        *) nicht beratene Steuerpflichtige füllen
                                        für sich eine elektronische Einverständniserklärung aus.
Nachforderung von Belegen
                                              Sachbearbeiter im Finanzamt fordert
Berater                                       elektronisch beim Berater Belege zur
                                              Sachverhaltsaufklärung der Steuererklärung
                                              zu verschiedenen Feldern an.
                                                                                           1
                                                                                           F01
                                   Belegnachforderung via DIVA                             F10
                                                                                               FINANZAMT
Steuerprogramm
                                     Formular zur Übermittlung von Belegen
                                                         Sachverhaltsaufklärung

                        2                        NACHDIGAL:
 Formular zur Übermittlung von                   Virenprüfung
 Belegen zur Steuererklärung

                                      Überprüfung der Anhänge
                                 2
                                 Technische Überprüfung
                                 der Anhänge z.B. auf
                                 Gefährdungspotentiale
                                 (Viren, Trojaner)
RABE
Übermittlung von Steuererklärungen mit Referenzen

                     Elektronische Anforderung der Dokumente

Automatische Übermittlung der Dokumente
                  Überprüfung der Anhänge
                                     Weiterleitung der
                                     Dokumente
RABE
                     Werte in der                                 Nur die
Belege liegen in   Steuererklärung    Sachbearbeiter            abgerufenen
 einer „Cloud“     werden markiert      kann* die              Belege werden
                    (referenziert),   vorgehaltenen           gespeichert und
 beim Berater
                    wenn digitale     Belege abrufen          gelten dann als
                   Belege vorliegen                             aktenkundig

                                         *) Ausnahme: in Zeile 98 (Freitextfeld)
                                         referenzierte Belege müssen abgerufen
                                         werden
Vorhalten von Belegen für Direktabruf
                                              Abgabe elektr. Einkommensteuererklärung
   Berater
                         Belege:
                         F01
                         F10
                                         2    mit Markierung, dass elektronische Belege
                                              vorhanden sind
                                                                                                           Belege werden
                                                                                                           gespeichert &
                                                                                                           angezeigt
                         …
                                                                                                                          6
                                  Einkommensteuererklärung                                                    FINANZAMT
   Steuerprogramm
       Ablage von Belegen zu                        NACHDIGAL:
   1   bestimmten Feldern einer
       Steuererklärung
                                                    Virenprüfung
                                                                            5
                                                                                 Prüfung der Anhänge,
                                                                                 Weiterleitung an                 F01
                                                                                 Finanzbeamten
  Cloud
                                                                                                                  F10
                                             Überprüfung der Anhänge          Belege zu F01, F10
 F01
 F10              4    Übermittlung der Belege                   Sachbearbeiter fordert zur Sachverhaltsaufklärung
 …                                                               referenzierte Belege zu bestimmten Feldern (z. B. F01,
                                                                 F10) zur direkten Ansicht an
                                                                                                                        3
                                           Elektr. Anforderung der Belege für F01, F10
Nachreichung oder Bereitstellung?

         Bereit-
        stellung              Nach-
        zur Ab-              reichung
         holung

                   Beleg-
                   vorlage
Wann?                                                      2018        2019      2020         2021
elektronischer Einspruch*                                  Seit 2016
Antrag auf Fristverlängerung*                              Seit 2017
Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen*
Sonstige Nachrichten*
Mitteilung einer Adressänderung                               Ab 2018
Mitteilung einer geänderten Bankverbindung
NACHDIGAL: Nachreichen von Belegen zur Steuererklärung,                       Ab 2020
Antrag auf Stundung aus sachlichen Billigkeitsgründen,
Antrag auf Stundung aus persönlichen Billigkeitsgründen,
Antrag auf Erlass und Anträge mit *
DIVA: Bereitstellung elektronischer                                            Ab 2020
Einkommensteuerbescheide VZ 19 gem. § 122a AO
RABE und DIVA Stufe 2 + DIVA Scheiben                                               Deutlich nach 2022
ELSTER
 … der digitale
 Kreislauf wird
  geschlossen
Sie können auch lesen