Wirtschaftsplanung 20 21 - IHK Region Stuttgart
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Kurz-Info Planung 2021 __________________________________________________________ Corona und die daraus resultierenden Folgen für die Wirtschaft haben sowohl in der Hochrechnung 2020 als auch in der Planung 2021 die Haushalte der IHK fest im Griff. Insbesondere gilt dies für den Haupthaushalt der Abteilungen in Stuttgart und Bezirkskammern sowie für den Nebenhaushalt des IHK-Bildungshauses in Grunbach, in denen sich die Auswirkungen des „lock down“ des Frühjahrs 2020 und seine Auswirkungen ganz besonders abbilden. Aber auch der Nebenhaushalt der PAL bleibt hiervon nicht unberührt. Anders als bei den beiden anderen Haushalten bewirkt Corona dort jedoch nicht eine Ergebnisverschlechterung, sondern vor allem aufgrund massiv eingesparter Reisekosten durch die weitgehende Umstellung auf virtuelle Fachausschusssitzungen eine Ergebnisverbesserung. Aufs Detail geschaut spiegelt sich der wirtschaftliche Einbruch im Haupthaushalt vor allem in Beitragsrückgängen, aber auch in Entgelt- und Gebührenausfällen wider. Im IHK-Bildungshaus sind umfangreiche Umsatzeinbußen durch die behördlich angeordnete Schließung des Bildungshauses für einen Zeitraum von rund zehn Wochen unübersehbar. Auch in der Zeit nach Wiedereröffnung konnte aufgrund der hohen Hygieneanforderungen und daraus resultierenden nur eingeschränkten Präsenzmöglichkeiten nicht zum Normalbetrieb zurückgekehrt werden. Die IHK hat neben ihrem wirtschaftspolitischen Einsatz und Serviceangeboten für ihre Mitgliedsbetriebe alles darangesetzt, auch die finanziellen Folgen für ihren eigenen Haushalt soweit wie möglich einzugrenzen. Hierzu wurden umfangreiche Sparpakete auf der Aufwandsseite geschnürt. So konnte trotz des enormen Ein- satzes bei den Corona-Soforthilfeprogrammen mit der Belegschaft durch zusätzliche Verzichte und Kürzungen über die bereits in der Planphase hinaus gehenden Maßnahmen ein weiteres Sparpaket in einer Größenordnung von rund 1 Mio. Euro geschnürt werden, das 2021 fortgeführt wird. Dieselbe Größenordnung ergibt sich durch Einsparungen im Bereich des Sachaufwands. Für 2021 werden im Aufwandsbereich die Ansätze nicht nur gegenüber den Planansätzen des Vorjahres, sondern auch gegenüber den Ist-Werten des Jahres 2019 in Summe und in Einzel- positionen teils deutlich unterschritten. Ein wichtiger Beitrag für die Unterstützung des Haushalts 2020 resultiert auch aus der Erschließung neuer Ertragsquellen. Hierzu zählen in erster Linie die Erstattungen des Landes für die verschiedenen Corona- Hilfsprogramme, deren Abwicklung die IHK übernommen hat. Rund 2,5 Mio. Euro hieraus kamen dem Haupthaushalt der IHK zugute. Im Bildungshaus wurde bislang einmalig für die IHK Kurzarbeit angemeldet. Digitale Angebote und Formate traten und treten, wo möglich, an Stelle von Präsenzangeboten oder ergänzen diese. Die Planansätze sehen trotz des hohen Defizits für 2021 keinen Vorschlag für eine Erhöhung der IHK-Beiträge vor. Der Ausgleich soll durch die nahezu komplette Auflösung der Rücklagen erfolgen. Dem liegt zugrunde, dass Erhöhungen in der andauernden Coronakrise für die Wirtschaft nur schwer darstellbar wären. Ende 2021 werden gemäß Plan sämtliche Rücklagen jedoch nahezu gänzlich aufge- braucht sein. Bereits heute ist daher absehbar, dass die Diskussion hierüber für die 1
Jahre 2022ff, in denen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise aufgrund des Zeitversatzes in der Beitragsveranlagung nachwirken werden, zu führen sein wird. Dies ist die unausweichliche Folge der jüngsten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, wonach ein höherer Rücklagenaufbau, der einen Planausgleich in einer entsprechenden Krisensituation auch über mehrere Jahre zulassen würde, unzulässig ist. Nahezu alle Hochrechnungswerte 2020 wie auch viele der Planwerte 2021 zeigen die geschilderten Auswirkungen der Coronakrise. Viele Abweichungen von den Plan- ansätzen und Ist-Werten des Jahres 2019 erklären sich also im Detail hieraus. In den Erläuterungen wird nicht überall gesondert hierauf eingegangen. Eckdaten: 1. Haupthaushalt (Abteilungen in Stuttgart und Bezirkskammer) Hochrechnung 2020 Der Haupthaushalt schließt nach der Hochrechnung 2020 mit einem ▪ Jahresfehlbetrag von 3,7 Mio. Euro ab. Dies bedeutet ein um rund 2,4 Mio. Euro schlechteres Ergebnis als geplant. Verantwortlich hierfür sind wesentlich Ertragseinbrüche gegenüber der Planung ▪ beim Beitrag von 5,4 Mio. Euro ▪ bei den Gebühren von 0,57 Mio. Euro ▪ bei den Entgelten von 0,47 Euro. Verantwortlich dafür, dass weite Teile dieses Ertragsausfalls ausgeglichen werden können, sind gegenüber dem Plan ▪ eine Steigerung der sonstigen betrieblichen Erträge um 2,0 Mio. Euro ▪ eine Einsparung beim Betriebsaufwand um 2,0 Mio. Euro. Der Ausgleich ist durch die planmäßige Auflösung der Digitalisierungsrücklage, der Instandhaltungsrücklage sowie einer anteiligen Auflösung der Ausgleichsrücklage auf dann nur noch 3,9 Mio. Euro Dotierungshöhe vorgesehen. 2
Planung 2021 Für das Jahr 2021 plant der Haupthaushalt mit ▪ einem Jahresfehlbetrag von 10,3 Mio. Euro. Verantwortlich hierfür sind ▪ die Fortsetzung der coronabedingten Ertragsausfälle sowie ▪ das Fehlen von insbesondere den Sondereffekten auf der Ertragsseite. Vergleichbare Sondererträge wie in der Größenordnung der Soforthilfebear- beitung seitens des Landes sind nicht zu erwarten. Auf der Aufwandsseite wurden folgende Maßnahmen ergriffen ▪ Reduzierung des Personalaufwands, u.a. durch weitgehende Festschreibung des Gehaltsaufwands trotz vereinbarter Tarifsteigerungen des Landes für 2020 und 2021 auf Niveau des Jahres 2019 ▪ Reduzierung des Betriebsaufwands (gegenüber Planansatz 2020 um 2,3 Mio. Euro; gegenüber Ist 2019 um 1,2 Mio. Euro) Zur Vermeidung von die Wirtschaft belastenden Beitrags- oder Gebührenerhöhungen ist geplant, den Ausgleich über die Auflösung der verbleibenden Ausgleichsrücklage sowie den übrigen Rücklagen darzustellen. 3
Erfolgsplan Hochrechnung 2020 und Plan 2021 – Haupthaushalt Pos. laut Haupthaushalt Ist 2019 Plan 2020 HoRe 2020 Plan 2021 Finanz- statut Euro Euro Euro Euro 1. Erträge aus IHK-Beiträgen 34.378.831 41.120.000 35.680.000 36.000.000 2. Erträge aus Gebühren 8.570.162 8.233.000 7.668.000 8.072.900 3. Erträge aus Entgelten 636.992 831.100 365.000 608.500 6. Sonstige betriebliche Erträge 6.158.023 8.057.800 10.105.300 6.999.000 davon: Erträge aus öffentlichen Zuwendungen 1.527.387 1.878.900 1.643.200 1.659.500 davon: Erträge aus Erstattungen 2.918.612 3.327.800 3.006.200 3.482.500 Betriebserträge 49.744.008 58.241.900 53.818.300 51.680.400 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.294.289 1.264.800 1.171.000 1.292.000 Aufwendungen für bezogene Leistungen 4.260.906 5.247.500 4.578.300 5.421.400 7. Materialaufwand 5.555.194 6.512.300 5.749.300 6.713.400 Gehälter 22.070.985 22.235.600 21.505.200 22.236.000 Soziale Abgaben und Aufwendungen für 9.544.024 7.029.500 7.115.700 7.082.700 Altersversorgung und Unterstützung 8. Personalaufwand 31.615.009 29.265.100 28.620.900 29.318.700 9. Abschreibungen 2.035.429 2.287.600 2.038.900 2.200.000 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 14.747.220 16.949.500 16.575.600 14.480.100 Betriebsaufwand 53.952.853 55.014.500 52.984.700 52.712.200 Betriebsergebnis -4.208.845 3.227.400 833.600 -1.031.800 11. Erträge aus Beteiligungen 0 0 0 0 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen 12. 93.514 4.090.000 4.233.000 90.000 des Finanzanlagevermögens 13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.837 0 300 0 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf 14. 0 0 0 0 Wertpapiere des Umlaufvermögens 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 9.541.397 8.376.100 8.538.600 9.165.800 davon: Aufwendungen aus Aufzinsung 9.541.164 8.346.100 8.538.600 9.165.800 Finanzergebnis -9.443.046 -4.286.100 -4.305.300 -9.075.800 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -13.651.891 -1.058.700 -3.471.700 -10.107.600 16. Außerordentliche Erträge 0 0 0 0 17. Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0 Außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 43.971 95.000 75.000 95.000 19. Sonstige Steuern 121.128 114.300 133.700 130.800 20. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -13.816.990 -1.268.000 -3.680.400 -10.333.400 21. Ergebnisvortrag 2.150.042 0 0 0 22. Entnahmen aus Rücklagen 11.666.948 1.268.000 3.680.400 10.333.400 aus Ausgleichsrücklage 9.653.912 706.640 3.020.188 3.882.590 aus Projektrücklage Digitalisierung 600.000 300.000 600.212 aus Rücklage zur Absicherung des 1.413.036 261.360 6.450.810 Zinsänderungsrisikos aus Pensionsrückstellungen aus Instandhaltungsrücklage 60.000 23. Einstellungen in Rücklagen 0 0 0 0 in Projektrücklage Digitalisierung 0 0 0 0 in Rücklage zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos 0 0 0 0 aus Pensionsrückstellungen 24. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0 0 0 0 4
Erfolgsplan 2021 Mindestgliederung – Haupthaushalt in Euro Plan 2021 Plan 2021 Plan 2021 Plan 2021 1. Erträge aus Beiträgen 36.000.000 davon: Erträge Beiträge Vorjahre 5.272.000 davon: Grundbeiträge Vorjahre 330.000 davon: Umlagen Vorjahre 4.942.000 davon: Erträge Beiträge laufendes Jahr 30.728.000 davon: Grundbeiträge laufendes Jahr 9.522.000 davon:Umlagen laufendes Jahr 21.206.000 2. Erträge aus Gebühren 8.072.900 davon: Erträge aus Gebühren Berufsausbildung 3.315.000 davon: Erträge aus Gebühren Weiterbildung 2.549.000 davon: Erträge aus sonstigen Gebühren 2.208.900 3. Erträge aus Entgelten 608.500 davon: Verkaufserlöse 165.600 davon: Entgelte aus Lehrgängen, Seminaren, Veranstaltungen 388.600 4. Bestandsveränderungen 0 5. Andere aktivierte Eigenleistungen 0 6. Sonstige betriebliche Erträge 6.999.000 davon: Erträge aus Erstattungen 3.482.500 davon: Erträge aus öffentlichen Zuwendungen 1.659.500 davon: Abführung aus gesonderten Wirtschaftsplänen 0 Betriebserträge 51.680.400 7. Materialaufwand 6.713.400 a) Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.292.000 b) Aufwand für bezogene Leistungen 5.421.400 davon: Fremdleistungen 4.434.100 davon: Honorare Dozenten 306.200 davon: Prüferentschädigungen 3.021.200 8. Personalaufwand 29.318.700 a) Gehaltsaufwand 22.236.000 davon: Gehälter aus unbefr. u. befristeten Arbeitsverhältnissen 21.706.000 davon: Ausbildungsvergütungen 530.000 b) Soziale Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 7.082.700 davon: Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung 3.815.000 davon: Beihilfen und Unterstützung 400.000 davon: Renten- und Hinterbliebenenversorgung 0 davon: Vorsorge 2.757.700 9. Abschreibungen 2.200.000 a) Abschreibungen auf immat. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.200.000 davon: Abschreibungen auf Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 1.035.700 b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens 0 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 14.480.100 davon: sonstiger Personalaufwand 368.100 davon: Mieten, Pachten, Erbbauzinsen und Leasing 747.500 davon: Aufwendungen für Fremdleistungen 4.123.400 davon: Rechts- und Beratungskosten 513.000 davon: Bürobedarf, Literatur, Telekommunikation 937.900 davon: IHK-Netzwerk, Veranstaltungen * 850.100 davon: Aufwendungen DIHK 3.200.000 davon: Aufwendungen für Grundstücke, Gebäude- und Geschäftsausstattung 1.678.500 davon: Zuführung an gesonderte Wirtschaftspläne 0 Betriebsaufwand 52.712.200 Betriebsergebnis -1.031.800 11. Erträge aus Beteilgungen 0 12. Ertr. aus anderen Wertpapieren u. Ausleihungen d.Finanzanlagevermögens 90.000 13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 davon: Erträge aus Abzinsung 0 14. Abschreibungen auf Finanzanlagen u. auf Wertpapiere d. Umlaufvermögens 0 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 9.165.800 davon: Aufwendungen aus Aufzinsung 9.165.800 Finanzergebnis -9.075.800 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -10.107.600 16. Außerordentliche Erträge 0 17. Außerordentliche Aufwendungen 0 Außerordentliches Ergebnis 0 18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 95.000 19. Sonstige Steuern 130.800 20. Jahresergebnis -10.333.400 * vom Anhang FS abweichende, sachgerechte Bezeichnung 5
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2021 – Haupthaushalt __________________________________________________________ Der Erfolgsplan des Haupthaushaltes umfasst alle Bereiche der IHK Region Stuttgart außer der PAL und dem IHK-Bildungshaus. Für diese beiden Einrichtungen bestehen jeweils eigene Nebenhaushalte und in der Folge eigene Wirtschaftspläne. Für die Bezirkskammern werden die Ansätze für den Aufwand gesondert von der jeweiligen Bezirksversammlung beschlossen, sie sind aber im Wirtschaftsplan des Haupthaushaltes integriert. Erträge Hauptertragsquelle der IHK sind die ihr durch das IHKG zugewiesenen Mitgliedsbeiträge. Hierüber finanziert sie die ihr im Allgemeininteresse ihrer Mitgliedsunternehmen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Der mit Abstand größter Anteil hiervon entfällt auf die berufliche Bildung. Daneben erhebt die IHK für individuell nutzbare und antragsgebunden hoheitlichen Leistungen Gebühren, die in der Regel kostendeckend kalkuliert sind. Serviceleistungen der IHK werden über aufwandsgerechte Entgelte finanziert. Hinzu kommen Finanzerträge in geringem Umfang. Für Projekte, die die IHK durchführt oder an denen sie beteiligt ist, erhält sie teilweise einen externen Zuschuss, der zweckgebunden zur Projektfinanzierung eingesetzt wird. Das Hochrechnungsergebnis wie die geplanten Erträge für 2021 sind deutlich von der coronabedingt schlechten wirtschaftlichen Lage geprägt. Insbesondere ist dies im Beitrags- rückgang und bei den Entgelten ersichtlich. Ebenfalls leiden die Gebührenerträge unter dem deutlichen Rückgang der Ausbildungsverhältnisse. Anders als in 2020 sind für das Planjahr 2021 keine außergewöhnlichen Erträge in größerem Umfang, vorgesehen. 2020 ist in diesem Bereich durch die nicht vorhersehbaren Erstattungen des Landes für die Unterstützungs- leistung der IHK bei der Abwicklung der Corona-Soforthilfeanträge sowie dem geplanten Sondereffekt der Liegenschaftsveräußerung in Nürtingen geprägt. Ebenso entfällt 2021 der Einmaleffekt im Bereich der Finanzerträge durch die Einbringung des IHK-Spezialfonds zur Pensionssicherung in den von der Vollversammlung im November 2019 beschlossenen CTA. Nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Erträge im Vergleich: In Euro Ist 2019 Plan 2020 HoRe 2020 Plan 2021 Erträge aus Beiträgen *)34.378.831 41.120.000 35.680.000 36.000.000 Erträge aus Gebühren 8.570.162 8.233.000 7.668.000 8.072.900 Erträge aus Entgelten 636.992 831.100 365.000 608.500 Sonstige betriebliche 6.158.023 8.057.800 10.105.300 6.999.000 Erträge Finanzerträge 98.351 4.090.000 4.233.300 90.000 Erträge (inkl. 49.842.359 62.331.900 58.051.600 51.770.400 Finanzerträge) *) beinhaltet außerplanmäßige Beitragssenkung um 24%. 6
Erträge aus Beiträgen Die Mitgliedsbeiträge teilen sich auf in die ertragsunabhängige Komponente des Grundbei- trags und der Umlage, deren Bemessungsgrundlage der Gewerbeertrag ist. Bemessungs- grundlage für die Veranlagung ist immer der voraussichtliche Gewerbeertrag des Veranla- gungsjahres. Da dieser im Zeitpunkt der Veranlagung noch nicht feststeht, erfolgt zunächst eine vorläufige Veranlagung auf Grundlage des zuletzt vom Finanzamt festgestellten oder vom Unternehmen angepassten Gewerbeertrags. Erst nach Feststellung des Gewerbeertrags durch das Finanzamt erfolgt die endgültige Abrechnung, die dann zu einer Nachzahlung des Mitglieds oder einer Rückzahlung der IHK führen kann. Entsprechend setzen sich die Beitragserträge der IHK zusammen aus den Grundbeiträgen, der Umlage aus Vorjahren (also der endgültigen Abrechnungen der zunächst vorläufig veranlagten Beitragsjahre) und der vorläufigen Umlage des aktuellen Veranlagungsjahres. Da der Zeitpunkt der Feststellung des Finanzamtes weder bekannt noch planbar ist, sind die jährlichen Beitragserträge neben den konjunkturellen Entwicklungen auch durch diese fehlende Einschätzbarkeit nur bedingt plan- bar und weisen teilweise erhebliche Schwankungen auf. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht die Problematik, wobei für die Jahre 2018 und 2019 die jeweiligen Beitragsreduzierungen zu berücksichtigen sind. 50 45 40 35 30 Mio. Euro 25 20 15 10 5 0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 HoRe Plan 2020 2021 Grundbeiträge Umlage Vorjahre Umlage laufendes Jahr Beitragsentlastung Planwert Im Detail bestehen die Beiträge der IHK Region Stuttgart zu rund 27 % aus Grundbeiträgen und rund 73 % aus Umlagen. Dabei unterteilt sich die Umlage in die vorläufige Umlage aus der Veranlagung für das aktuelle Geschäftsjahr und der Umlage der Vorjahre, die sich aus der Abrechnung der Bemessungsgrundlagen, die zunächst vorläufig veranlagt wurden, ergibt. Die Verteilung zwischen der Umlage des laufenden Jahres und der Umlage aus Vorjahren schwankt erheblich. Die endgültige Abrechnung erfolgt im Schnitt mit einem zeitlichen Versatz von durchschnittlich drei Jahren, manchmal auch später. 7
Der Planansatz der Beitragserträge für das Jahr 2021 berücksichtigt die durch die Corona- Pandemie ausgelöste wirtschaftliche Situation in der Region Stuttgart. Die von den Mitgliedern beantragten Beitragsanpassungen in 2020 wirken sich wegen des zeitlichen Versatzes in der endgültigen Abrechnung auch in den Folgejahren aus. in Euro Ist 2019*) Plan 2020 HoRe 2020 Plan 2021 Grundbeiträge 7.275.147 9.490.000 9.690.000 9.852.000 Umlagen Vorjahre 9.294.686 6.180.000 5.540.000 4.942.000 Umlagen laufendes Jahr 17.808.999 25.450.000 20.450.000 21.206.000 Erträge aus Beiträgen 34.378.831 41.120.000 35.680.000 36.000.000 *) beinhaltet außerplanmäßige Beitragssenkung um 24%. Erträge aus Gebühren Für ihre antragsgebundenen und individuell nutzbaren hoheitlichen Dienstleistungen erhebt die IHK Region Stuttgart Gebühren. Diese sind in der Regel kostendeckend kalkuliert und werden in folgenden Bereichen erzielt: in Euro Ist 2019 Plan 2020 HoRe 2020 Plan 2021 Berufsausbildung 3.470.301 3.551.000 3.413.000 3.315.000 Berufliche Weiterbildung 2.704.560 2.546.000 2.267.000 2.549.000 Außenwirtschaftsdokumente, Zweitschriften 1.143.871 1.030.700 896.200 1.016.600 Berufszulassungsvoraussetzungen 808.000 742.300 660.600 764.500 EU-Vermittlerrichtlinie 433.360 351.000 422.200 417.300 Mahngebühren 10.071 12.000 9.000 10.500 Erträge aus Gebühren 8.570.162 8.233.000 7.668.000 8.072.900 Die Eintragungs- und Betreuungsgebühr für Berufsausbildungsverhältnisse ist eine der wenigen Gebühren, die auf Beschluss der Vollversammlung nicht kostendeckend erhoben wird. Der Deckungsgrad beträgt rund ein Viertel. Die Gebühren belaufen sich seit dem Ausbildungsjahr 2017 auf 240 bzw. 320 Euro in kaufmännischen bzw. gewerblich-technischen Berufen. Die Gebühr wird zu Beginn der Ausbildung einmalig erhoben und gilt für die Gesamt- dauer der Ausbildung von drei bis dreieinhalb Jahren. Aufgrund der erforderlichen perioden- gerechten Abgrenzung der Eintragungs- und Betreuungsgebühr in der Berufsausbildung entfällt jedoch nur ein Anteil auf die einzelnen Jahre. Daher wirkt sich der deutliche Rückgang der Neueintragungen in der Berufsausbildung auf den Planwert 2021 aus. In der beruflichen Weiterbildung wird nach dem pandemiebedingten Rückgang für 2021 wieder ein stabiles Niveau geplant. Die Nachfrage nach Außenwirtschaftsdokumenten ist in Summe in der Planung wieder weitgehend stabil zum Niveau vor dem coronabedingten „lock down“ in 2020 und beinhaltet Erträge für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Carnets. Die Gebührenerträge der Berufszulassungsvoraussetzungen bestehen größtenteils aus den Fach- und Sachkundeprüfungen im Verkehrsgewerbe, sowie den Unterrichtungsverfahren im 8
Bewachungs- und Gaststättengewerbe. In vielen Bereichen wird von einer stetigen Nachfrage für 2021 ausgegangen. Die geplanten Erträge aus den Gebührentatbeständen, die sich aus der EU-Vermittlerrichtlinie verzeichnen für 2021 ebenfalls eine Nachfrage auf stabilem Niveau. Für die Erträge aus Gebühren werden grundsätzlich die Vorjahreswerte und die zum Planungszeitpunkt bekannten aktuellen Informationen als Basis für den Planansatz des Folge- jahres herangezogen. Erträge aus Entgelten Bei den Erträgen aus Entgelten basieren die erwarteten Seminarerträge für 2021 auf einer vorsichtigen Einschätzung der möglichen Durchführung von Präsenzveranstaltungen. Die weiteren Entgelterträge bleiben auf stabilem Niveau. In Sonstiges sind Erträge für Lehrgangs- materialien für die Unterrichtungen im Bewachungsgewerbe enthalten, welche für 2020 ursprünglich in den Seminarentgelten eingeplant waren. Nachfolgende Tabelle zeigt die verschiedenen Entgelterträge: in Euro Ist 2019 Plan 2020 HoRe 2020 Plan 2021 Seminare 423.652 629.600 163.200 388.600 Ehrenurkunden 55.530 53.000 46.000 49.000 Fotokopien 39.053 45.500 41.400 46.500 Formulare 56.505 53.500 49.100 49.100 Erträge aus Veranstaltungs-Börsen 40.480 48.000 48.000 52.800 Sonstiges 21.772 1.500 17.300 22.500 Erträge aus Entgelten 636.992 831.100 365.000 608.500 Sonstige betriebliche Erträge in Euro Ist 2019 Plan 2020 HoRe 2020 Plan 2021 Erstattungen 2.918.612 3.327.800 3.006.200 3.482.500 Öffentliche Zuwendungen 1.527.387 1.878.900 1.643.200 1.659.500 Buchgewinn 34.932 2.500.000 2.766.500 0 Rückstellungsauflösungen 678.247 0 0 1.504.500 Mieterträge 319.809 303.100 187.400 205.100 Übrige sonstige betriebliche Erträge 679.036 48.000 2.502.000 147.400 Sonstige betriebliche Erträge 6.158.023 8.057.800 10.105.300 6.999.000 Die Erstattungen resultieren größtenteils aus den von der IHK für die Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) erbrachten Leistungen und den Personalgestellungen an verwandte Organisationen. Die Erstattungen der PAL in der Planung für 2021 betragen rund 1,7 Mio. Euro. Für die Umsetzung von Projekten im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, wie zum Beispiel das Projekt KAUSA oder Valikom sowie zum Technologietransfer erhält die IHK öffentliche Zuwendungen. In der Planung wird von einem weitgehend stabilen Niveau 9 19
ausgegangen. Die Rückgänge in 2020 gegenüber dem Planwert erklären sich u.a. aus nicht durchführbaren und damit auch nicht erstattungsfähigen Maßnahmen im Projekt „Manager- fortbildung“ aufgrund der coronabedingten Reisebeschränkungen. Die Rückstellungsauflösungen bestehen aus den Auflösungen von Rückstellungen für Pensionen aufgrund des geänderten Buchungsvorgehens (siehe Personalaufwand). Die Position Mieterträge setzt sich aus den Erträgen für die Vermietung der Veranstaltungs- räume, der Tiefgarage sowie weiteren Räumlichkeiten zusammen. Hierbei ist in 2021 ein Rückgang der Mieten für Veranstaltungsräume aufgrund anhaltender Kontaktbeschränkungen geplant. Der Hochrechnungswert 2020 spiegelt dies bereits wider. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich aus einer Vielzahl kleiner Positionen, wie den nicht planbaren periodenfremden Erträgen, den Erträgen aus Schadenersatz- leistungen und Veräußerungen sowie abgeschriebenen Forderungen zusammen. In 2020 weist der vergleichsweise hohe Hochrechnungswert 2020 die unvorhersehbaren Einnahmen aus der Erstattung des Landes für die Bearbeitung der Corona-Soforthilfeanträge in einer Größenordnung von knapp 2,5 Mio. Euro aus. Aufwendungen Wie in vergleichbaren Dienstleistungsunternehmen auch, ist die Aufwandsseite der IHK durch einen entsprechenden Personalaufwand (rund 55 % im Plan 2021) gekennzeichnet. in Euro Ist 2019 Plan 2020 HoRe 2020 Plan 2021 Materialaufwand 5.555.194 6.512.300 5.749.300 6.713.400 Personalaufwand 31.615.009 29.265.100 28.620.900 29.318.700 Abschreibungen 2.035.429 2.287.600 2.038.900 2.200.000 sonstiger betrieblicher Aufwand 14.747.220 16.949.500 16.575.600 14.480.100 Betriebsaufwand 53.952.853 55.014.500 52.984.700 52.712.200 In der Planung 2021 setzt sich der Betriebsaufwand der IHK Region Stuttgart in folgendem Verhältnis zusammen: Sozialaufwand Abschreibungen sonstiger betr. Gehaltsaufwand 14% 4% Aufwand 42% 27% Materialaufwand 13% 10
Materialaufwand Der Materialaufwand besteht zu knapp 63 Prozent aus Prüferentschädigungen und Prüfungs- mitteln, die größtenteils für die Aus- und Weiterbildung erbracht werden. Zudem werden Fremdleistungen bezogen, die für die Leistungserstellung notwendig sind. Aufgrund der hoheitlichen Aufgabenzuweisung sind diese Werte in Teilen „fremdbestimmt“, wie z.B. die gesetzlich vorgegebene Entschädigungshöhe für Prüfer/innen. Einsparungen sind dort daher nur beschränkt beziehungsweise in Teilen nicht möglich. in Euro Ist 2019 Plan 2020 HoRe 2020 Plan 2021 Prüferentschädigungen 2.713.069 2.847.600 2.723.900 3.021.200 Prüfungsmittel 1.202.052 1.198.500 1.107.000 1.226.400 Fremdleistungen 627.105 707.600 547.500 697.900 Druckaufwendungen 461.671 988.800 904.000 987.300 Dozentenhonorare 220.664 330.000 142.000 306.200 Formulare, Broschüren, Servicedienstleistungen 138.417 166.300 164.100 195.600 Honorare Sachverständigenausschüsse 107.160 123.500 122.300 122.000 Gutachten 85.055 150.000 38.500 156.800 Materialaufwand 5.555.194 6.512.300 5.749.300 6.713.400 Im Planansatz der Prüferentschädigungen ist die Erhöhung der Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz in 2021 berücksichtigt. Prüfungsmittel, die insbesondere für die Prüfungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung im Bewachungsgewerbe, bei den Vermittlern und im Verkehr, beschafft werden, bleiben im Planwert stabil. Die Fremdleistungen beinhalten insbesondere Gebühren für die Prüflinge, die zur Mitprüfung an andere IHKs überwiesen werden. Im Ansatz enthalten sind weiter auch die Aufwendungen für die Registrierung und Erlaubniserteilung der Vermittler, für die Erstellung des „Magazin Wirtschaft“ und für die Außenwirtschaftsprojekte „Managerfortbildung“ und „Kammerpartner- schaftsprogramm“. Die Druckaufwendungen beinhalten neben Flyern, Broschüren etc. auch den Druckkosten- zuschuss für das Magazin Wirtschaft. Dem Planansatz für Dozentenhonorare in den Bereichen Existenzgründung, Verkehr, Bildung, Außenwirtschaft, Gaststättenunterrichtung, Recht, stehen Erträge aus den Veranstaltungen, Gebührenerträge bei den Sach- und Fachkundeprüfungen und Zuwendungen für Projekte gegenüber. Bei den Formularen, Broschüren, Servicedienstleistungen bleiben die Aufwendungen im Ansatz in vergleichbarer Höhe und schwanken aufgrund der geforderten Mengen. Für 2021 sind Gutachten vor allem in den Bereichen Logistik, Handel, Energieeffizienz, Bioökonomie, Wirtschaftsstruktur und Außenwirtschaft geplant. 11
Personalaufwand Die IHK Region Stuttgart (ohne PAL und Bildungshaus) beschäftigt voraussichtlich per 31.12.2020 insgesamt 380 Personen bzw. aufgrund von Teilzeitarbeitsverhältnissen 320,6 Personenjahre (PJ). Hinzu kommen 27 Mitarbeiter/Innen (23,1 PJ) in Elternzeit. Die IHK bildet zudem 20 Auszubildende in den Berufen Kaufmann/-frau für Büromanagement, fünf DH- Studierende im Studiengang Dienstleistungsmanagement in Non-Profit-Organisationen und fünf Trainees aus. Der Gehaltsaufwand teilt sich wie folgt auf: in Euro Ist 2019 Plan 2020 HoRe 2020 Plan 2021 Gehälter*) 20.992.569 21.115.000 20.545.000 21.250.000 Jubiläumsrückstellung 8.790 0 0 0 Ausbildungsvergütungen 564.208 590.000 525.000 530.000 Gehaltsnebenkosten 489.595 513.800 421.000 440.000 Sonstige Aufwendungen 15.824 16.800 14.200 16.000 Gehaltsaufwand 22.070.985 22.235.600 21.505.200 22.236.000 *) Das garantierte Jahresgehalt des Hauptgeschäftsführers beträgt 2021 rund 207 T Euro plus etwaiger Tarifsteigerung und zuzüglich eines variablen Vergütungsanteils, der von 0 bis 25% des Jahresgehalts reicht und abhängig von der Erreichung festgelegter Ziele des Präsidiums gewährt werden kann. Die weitgehende Stabilität des Gehaltsaufwands seit 2019 trotz der maßgeblichen Tarif- abschlüsse des öffentlichen Dienstes von 3,12 % für 2020 und 1,29% für 2021 resultiert aus einem umfangreichen Sparparket, das mit den Beschäftigten vereinbart werden konnte. Im Jahr 2020 wurde über die geplanten Maßnahmen hinaus durch Verzichte und Kürzungen ein Sparpaket von rund einer zusätzlichen Million Euro vereinbart. Auch für 2021 ist ein Sparbeitrag der IHK-Belegschaft mit einem Volumen von rund 1 Mio. Euro berücksichtigt, das trotz der teils hohen Zusatzbelastung der Belegschaft durch die Corona-Hilfsprogramme und Beratungen solidarisch vereinbart werden konnte. In den Ausbildungsvergütungen für 2021 sind die Vergütungen von Auszubildenden, DH- Studierenden und der Trainees enthalten. Unter den Gehaltsnebenkosten sind vermögensbildende Leistungen, Fahrtkostenzuschüsse, Essenszuschüsse, Dienstjubiläen und Aufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz zusammengefasst. Die Sonstigen Aufwendungen beinhalten vorwiegend die Pauschalversteuerung der gering- fügig Beschäftigten, insbesondere der Prüfungsaufsichten. 12
Die Entwicklung bei den Sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und Unter- stützung sieht wie folgt aus: in Euro Ist 2019 Plan 2020 HoRe 2020 Plan 2021 Sozialversicherung 3.705.432 3.620.100 3.688.000 3.815.000 Versorgungsleistungen 5.201.182 5.315.100 5.310.000 *)0 Beihilfen 401.836 500.000 400.000 400.000 Rückstellungsveränderungen -20.621 -2.606.100 -2.542.300 **)2.597.700 Direktversicherung 140.196 100.400 150.000 160.000 Berufsgenossenschaft 116.000 100.000 110.000 110.000 Soziale Abgaben / Altersversorgung 9.544.024 7.029.500 7.115.700 7.082.700 *) nachrichtlich Versorgungsleistungen 2021: 5.351.300 Euro **) Änderung in der Darstellung ab 2021: Nur noch Zuführungsbedarf; Auflösungen werden unter sonstige betriebliche Erträge dargestellt; s. nachfolgende Erläuterung Einschließlich der HoRe 2020 wurden die jährlich zu buchenden Veränderungen der Pensions- rückstellung saldiert in der Position „Rückstellungsveränderungen“ dargestellt. Man fasste dabei die strukturellen Zuführungen, Inanspruchnahmen der Rückstellung aus Versorgungs- leistungen sowie notwendige Auflösungen der Rückstellung in dieser GuV-Position zusammen. Zudem wurden die unterjährig gezahlten Versorgungsleistungen, die im Wege der Rückstellungsinanspruchnahme im Erfolgsplan neutralisiert werden, offen ausgewiesen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die saldierte Darstellung der Rückstellungsver- änderungen bei den Lesern des Wirtschaftsplans- bzw. des Jahresabschlusses Fragen aufwirft. Um zukünftig an diesem Punkt eine Verbesserung zu erzielen, werden ab dem Wirtschaftsjahr 2021 die auf eine Rückstellungsveränderung einflussnehmenden Faktoren getrennt und damit transparenter in der GuV ausgewiesen. Die Inanspruchnahme der Pensionsrückstellung wird direkt gegen die entsprechende Aufwandsart (Versorgungsleistungen) gebucht und neutralisiert diese. Ein Hinweis auf die geplanten bzw. gezahlten Versorgungsleistungen erfolgt zukünftig in den schriftlichen Erläuterungen zum Personalaufwand. Die Information geht somit nicht verloren. Notwendige Auflösungen, die beispielsweise durch Todesfälle bedingt sein können, werden ab dem Wirtschaftsjahr 2021 in den sonstigen betrieblichen Erträgen berücksichtigt. Die Position Rückstellungsver- änderungen umfasst zukünftig lediglich den strukturell notwendigen Zuführungsbedarf. Die vorgenannten Änderungen werden hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Regelungen der Doppik von der Rechnungsprüfungsstelle getragen und begrüßt. Aus der Umstellung resultiert keine Ergebniswirkung, wie im nachfolgenden Schaubild an Hand der Zahlen des Wirtschaftsplan 2021 dargestellt wird. 13
Die Versorgungsleistungen liegen in der Hochrechnung 2020 auf Planniveau. Der Anstieg des in der Planung für 2021 nachrichtlich mitgeteilten Werts resultiert hauptsächlich aus den tarfilichen Anpassungen bei den zusatzversorgten (1,8% ab Juli) und den beamtenversorgten (3,2% ab Januar) Versorgungsempfängern. Die Rückstellungsveränderungen in der Hochrechnung 2020 liegen über dem Planansatz, insbesondere aufgrund des Wegfalls der Verpflichtung für Versorgungsempfänger, die innerhalb des Jahres verstorben sind. Wie bereits oben beschrieben, wird für das Jahr 2021 eine Umstellung der Buchungslogik vorgenommen, sodass an dieser Stelle nur noch der Zuführungsbedarf zur Rückstellung ausgewiesen wird. Ab dem Jahr 2021 wird beim Gutachten zur Berechnung der Pensionsrückstellungen als Grundlage ein langfristiger Gehaltstrend von 2,0 % anstatt 2,5 % angesetzt. Dies führt dazu, dass der Zuführungsbedarf unter dem Wert des aktuellen Jahres liegt. Zur Alterversorgung und deren Finanzierung siehe auch Ausführungen beim Finanzergebnis. Die Position Direktversicherung als Teil der betrieblichen Altersversorgung der IHK verzeichnet aufgrund von bereits erfolgten Neuverträgen einen Anstieg. Der Aufwand der gewährten Beihilfen hängt von der Inanspruchnahme der entsprechenden Versorgungsempfänger ab. Abschreibungen Die maßgeblichen Größen der Abschreibungen entfallen auf die Gebäude. Schwankungen im Planwert ergeben sich aus der Beschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG), welche im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden. Die IHK wendet auch in 2021, wie in den Vorjahren, die Sofortabschreibungsmethode an. 14
In der Gruppe der immateriellen Vermögensgegenstände geht vermehrt der Trend zu Software-Abos, die über den sonstigen betrieblichen Aufwand abzubilden sind. in Euro Ist 2019 Plan 2020 HoRe 2020 Plan 2021 Abschreibungen 2.035.429 2.287.600 2.038.900 2.200.000 Sonstiger betrieblicher Aufwand Die wesentlichen Aufwandspositionen des sonstigen betrieblichen Aufwands sind nachste- hend mit ihrer Entwicklung aufgeführt: in Euro Ist 2019 Plan 2020 HoRe 2020 Plan 2021 DIHK 2.747.763 3.279.000 3.131.000 ***)3.200.000 BWIHK und andere Mitgliedschaften 563.927 689.800 700.100 650.000 Grundstücke, Gebäude, Geschäftsausstattung 1.543.195 1.722.600 1.316.900 1.678.500 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen, Leasing 678.934 773.400 696.800 747.500 Softwarelizenzen 78.694 198.500 225.100 420.000 IT-Fremdleistungen *) 1.895.635 2.794.400 2.641.200 2.465.000 Ausgelagerte Dienstleistungen *) 1.191.384 1.325.100 1.139.500 1.295.800 Dienstleistungen für internen Organisations- und Prozessaufwand *) 478.884 672.900 514.600 362.600 IHK-Netzwerk, Veranstaltungen 1.003.803 892.500 528.200 850.100 Bürobedarf, Porto, Literatur, Telekommunikation 1.199.014 1.455.500 1.160.100 937.900 Reisekosten 237.944 210.000 93.800 167.800 Weiterbildung des Personals **) 325.869 260.000 83.500 205.000 Sonstiger Personalaufwand **) 162.559 206.900 132.100 163.100 Rechts- und Beratungskosten 649.115 650.000 421.400 513.000 Versicherungen 105.066 120.000 112.100 106.300 Forderungsverluste 511.598 434.500 924.200 554.500 Periodenfremde Aufwendungen 102.601 0 14.000 0 Sonstiges 1.271.235 1.264.400 2.741.000 163.000 Sonstiger betrieblicher Aufwand 14.747.220 16.949.500 16.575.600 14.480.100 *), **) jeweils in der Mindestgliederung Erfolgsplan zusammengefasst ***) Hierin enthaltene DIHK-Umlage (2,2 Mio. Euro) vorbehaltlich Einhaltung der Grundsätze des BVerwG-Urteils vom 14.10.2020; die endgültige Höhe kann sich bis zur DIHK-Beschlussfassung Ende November noch ändern Der Anteil der IHK Region Stuttgart an der Finanzierung des DIHK hängt vom Anteil der Gewerbeerträge der Unternehmen der IHK Region Stuttgart am bundesweiten gesamten Gewerbeertragsaufkommen ab. Die Veranlagung erfolgt zunächst vorläufig und wird erst nach Vorliegen der endgültigen Daten abgerechnet. Daher kommt es zu Schwankungen. Die IHK Region Stuttgart trägt als einer der derzeit drei größten Kammerbezirke einen großen Anteil des Beitrags. Für den Plan 2021 wird von einer weiteren Steigerung ausgegangen als Bedarf für die Umsetzung der bezirksübergreifenden Digitalisierungsmaßnahmen. Die Position BWIHK und andere Mitgliedschaften umfasst insbesondere die Finanzierung des BWIHK-Tags und des Wirtschaftsarchivs, das für die IHK die Archivfunktion nach dem Landesarchivgesetz übernimmt. Die Finanzierung des BWIHK erfolgt durch die baden- württembergischen Kammern und ergibt sich aus dem Umlageschlüssel. Für 2021 wird seitens des BWIHK-Tags mit Einsparungen gerechnet. 15 25
Der Planansatz 2021 für Grundstücke und Gebäude beinhaltet die laufenden Instandhaltungs- maßnahmen der Liegenschaften. Der Ansatz für Mieten, Pachten, Erbbauzinsen, Leasing beinhaltet die Mieten für Veran- staltungsräume (380 T Euro) für Prüfungen, die extern ausgeführt werden, Miete für Kopierer und andere Geräte (104 T Euro) und für die Diensträume in Nürtingen (111 T Euro). Der Position Softwarelizenzen beinhaltet als größten Anteil die laufenden Softwareabos von „Office 365“.Die Aumstellung auf „Office 365“ wurde in 2020 durchgeführt und erleichert in hohem Maß der Pandemielage ensprechend digitale Zusammenarbeitsformen. Große Standardpositionen der IT-Fremdleistungen für den laufenden Betrieb sind GFI-Dienst- leistungen und die Bereitstellung der IT-Server-Infrastruktur (rd. 950 T Euro), Software- wartungen (300 T Euro), Betrieb „Projektanträge online“ (190 T Euro), Aufwendungen für die Anbindung ans Internet und Netzwerk (165 T Euro) und die TK-Cloud (140 T Euro). Enthalten sind dazu Aufwendungen für IT-Projekte für die weitere Digitalisierung mit zentralen Projekten (150 T Euro). Der Planaufwand für Ausgelagerte Dienstleistungen enthält Aufwendungen für Catering, Schließdienst, Hausdruckerei, Poststelle, Reinigung und Entsorgung. Die Position Dienstleistungen für internen Organisations- und Prozessaufwand beinhaltet diverse Dienstleistungen unter anderem für Veranstaltungen, die Organisation von Auslands- reisen für Mitgliedsunternehmen und für die Clearingstelle zur Beitragserhebung. Die Aufwendungen für IHK-Netzwerk und Veranstaltungen werden für 2021 aufgrund von allgemeinen Einsparungen und zurückhaltendem Veranstaltungskonzept geringer eingeplant. Unter Bürobedarf, Porto, Literatur, Telekommunikation sind die Aufwendungen für Online- dienste, Literatur, Zeitungen und Loseblattsammlungen, Telekommunikation, Kopierpapier und Kleinmaterial für die IT zusammengefasst. Diese Positionen wurden auf Einsparpotentiale untersucht und mit entsprechender Reduzierung gegenüber dem Vorjahr eingeplant. Für 2021 ist weiterhin von zunehmenden virtuellen Veranstaltungen und Besprechungen auszugehen. Davon profitiert der Planansatz 2021 für die Reisekosten. Der Planansatz 2021 für die interne Weiterbildung beträgt 205 T Euro. Es sind keine besonderen oder außergewöhnlichen Weiterbildungsmaßnahmen für das Planjahr vorgesehen. Im Sonstigen Personalaufwand sind neben Stellenanzeigen auch Maßnahmen für die Arbeitssicherheit enthalten. Die Position Rechts- und Beratungskosten beinhaltet unter anderem den Aufwand für interne Prozessverbesserungen sowie die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Rechnungs- prüfungsstelle. 16
Die Versicherungen für Gebäude, Fahrzeuge und Sonstiges bleiben im Planansatz stabil. Beim Planansatz für den Aufwand für Forderungsverluste erklärt sich der Anstieg in 2020 durch einen Insolvenzfall. Für 2021 wird auf dem Niveau der Vorjahre geplant. Für das Planjahr 2021 erfolgt kein Ansatz der periodenfremden Aufwendungen, da die entsprechenden Positionen bereits in den entsprechenden Aufwandskonten berücksichtigt sind. Unter Sonstiges sind für 2021 laufende Kfz-Betriebskosten, Verbrauchsmaterial und Klein- geräte die größten Positionen. Im Hochrechnungswert 2020 sind zudem noch Verluste aus Vermögensabgängen und Aufwendungen für die Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste aus dem Beitrag enthalten. Finanzergebnis Die IHK Region Stuttgart hat Mitte 2007 auf Beschluss der Gremien begonnen, über die Einrichtung eines Spezialfonds die Absicherung der Altersversorgungszusagen aufzubauen. Der Fonds ist bei der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH ausschließlich für die IHK Region Stuttgart aufgelegt worden und unterliegt den strengen Anlagevorschriften, die für die IHK Region Stuttgart als Körperschaft des öffentlichen Rechts gelten. Spekulative Anlageformen sind in Art und Volumen nur sehr restriktiv zugelassen. Damit sind keine hohen Erträge auf Ebene des Fonds zu realisieren, der Kapitalerhalt hat Vorrang. Die im Wirtschaftsplan 2020 vorgesehene und von der Vollversammlung im November 2019 beschlossene Einbringung des oben genannten Spezialfonds in eine für die Pensions- sicherung zweckgebundene Treuhandlösung (CTA) wurde entsprechend dem öffentlichen Ausschreibungsergebnis mit Wirkung zum 31.08.2020 mit dem Bankhaus Metzler als Partner umgesetzt. Die Einbringung des Fonds erfolgte dabei aufgrund zwingender HGB-Regelungen zum Marktwert des betreffenden Stichtags. Dieser lag bei 24.233 T Euro. Die Anschaffungs- kosten des Fonds belaufen sich auf 20.000 T Euro. Dies ermöglicht zum Jahresende als Einmaleffekt die Realisierung eines Finanzertrages in Höhe von 4.233 T Euro und stellt gegenüber dem Planansatz 2020 in Höhe von 4.090 T Euro eine Verbesserung in Höhe von 144 T Euro dar. Die Finanzerträge werden für das Wirtschaftsjahr 2021 in etwa bei 90 T Euro liegen. Der Finanzaufwand besteht hauptsächlich aus dem Zinsaufwand der Anpassungen der Pensions- und Beihilferückstellungen. Hieraus resultiert das insgesamt negative Finanz- ergebnis und stellt sich folgendermaßen dar: in Euro Ist 2019 Plan 2020 HoRe 2020 Plan 2021 Finanzerträge 98.351 4.090.000 4.233.300 90.000 Finanzaufwendungen -9.541.397 -8.376.100 -8.538.600 -9.165.800 davon: Zuführungsbedarf Rückstellungen 9.541.164 8.346.100 8.538.600 9.165.800 Finanzergebnis -9.443.046 -4.286.100 -4.305.300 -9.075.800 17
Der Zinsaufwand für die Pensions- und Beihilferückstellungen setzt sich zusammen aus dem Zinsaufwand, der sich aus der Verpflichtung an sich ergibt und aus dem Zinsaufwand, der aus der Änderung des Zinssatzes resultiert. Letzterer wird über die Rücklage zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos abgesichert. Finanzierung der Altersversorgung Die aktuelle Entwicklung der Verpflichtungsvolumina aus den bestehenden Altersversorgungs- zusagen stellt sich wie folgt dar: Verpflichtungsvolumen per 31.12. in Mio.Euro Rechnungszins 2019 101,2 2,71 % 2020 (Prognose) 106,2 2,31 % 2021 (Prognose) 110,6 1,86 % Jahresergebnis Hochrechnung 2020 Nach aktueller Prognose ist für das Jahr 2020 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 3,7 Mio. Euro und damit um ca. 2,4 Mio. Euro schlechterem Ergebnis als geplant zu rechnen. Das gegenüber dem Wirtschaftsplan 2020 verminderte Ergebnis steht insgesamt unter den zum Planungszeitpunkt unvorhersehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie. Es ist zum einen geprägt durch unter Plan liegende Betriebserträge in Höhe von rund 4,4 Mio. Euro. Dabei zeigen sich insbesondere die Erlöse aus IHK-Beiträgen mit einem Minus in Höhe von rund 5,4 Mio. Euro als vorrangige Verursacher. Gegenläufige Entwicklungen im Bereich der sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von ca. 2,0 Mio. Euro können den Beitragsrückgang nur zum Teil kompensieren. Der Betriebsaufwand wird sich gegenüber dem Plan 2020 voraussichtlich um ca. 2 Mio. Euro verbessert darstellen. Einsparungen im Materialaufwand in Höhe von 0,8 Mio. Euro sowie im Personalaufwand in Höhe von 0,6 Mio. Euro treiben die Verbesserung an dieser Stelle maßgeblich. Die mit Ausbruch der Pandemie unverzüglich eingeleiteten Einsparmaßnahmen werden den sonstigen betrieblichen Aufwand voraussichtlich um ca. 0,4 Mio. Euro besser schließen lassen, als im Plan 2020 angenommen. Das Finanzergebnis wird voraussichtlich in Höhe von 4,3 Mio. Euro auf Höhe des Plans 2020 auskommen. Dabei werden sich der positive aus der Aufdeckung der stillen Reserven bei der Einbringung des Spezialfonds der LBBW in CTA mit einem leicht erhöhten Aufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen nahezu ausgleichen. Es ist beabsichtigt, den Fehlbetrag durch eine weitere Auflösung der Ausgleichsrücklage in Höhe von ca. 3,0 Mio. Euro, der Restauflösung der Digitalisierungsrücklage in Höhe von ca. 0,6 Mio. Euro und einer Teilauflösung der Instandhaltungsrücklage in Höhe von 0,06 Mio. Euro auszugleichen. 18
Wirtschaftsplan 2021 Die Planung 2021 sieht einen Jahresfehlbetrag in Höhe von ca. 10,3 Mio. Euro vor. Insgesamt wird mit Betriebserträgen in Höhe von ca. 51,7 Mio. Euro geplant. Ihnen stehen geplante Betriebsaufwendungen in Höhe von ca. 52,7 Mio. Euro gegenüber. Durch die notwendige Aufzinsung der Pensionsrückstellungen ist das Finanzergebnis mit ca. 9,1 Mio. negativ und somit im Wesentlichen maßgeblich für den geplanten Jahresfehlbetrag der Kammer in 2021. Das negative Ergebnis soll durch eine weitere Reduzierung der Ausgleichsrücklage in Höhe von ca. 3,9 Mio. Euro sowie durch eine weitere Entnahme aus der Zinsänderungsrücklage in Höhe von ca. 6,5 Mio. Euro abgedeckt werden. 19 29
Pos. Plan 2021 Plan 2021 Plan 2020 Ist 2019 Euro Euro Euro Euro 1. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag vor außerordentlichem Posten -10.333.400 -1.268.000 -6.354.258 2. Abschreibungen 2.200.000 2.287.600 1.931.588 3. Veränderungen Rückstellungen / RAPs 4.907.700 5.020.000 6.608.883 3.1. Veränderung der Rückstellungen 4.907.700 6.379.221 3.1.1. Veränderung der Rückstellungen (Zunahme) 11.763.500 3.1.2. Veränderung der Rückstellungen (Abnahme) -6.855.800 3.2.1. Veränderung der aktiven RAP 86.803 3.2.2. Veränderung der passiven RAP 142.859 4. Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge XXX XXX -285.450 5. Abgänge von Gegenständen des Anlagevermögens 0,00 -5.425.000 -4.993 Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens XXX Gewinne aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 0 6. Veränderung aus der Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Beiträgen, Gebühren, Entgelte und sonstigen Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind XXX XXX -192.707 Abnahme XXX Zunahme XXX 7. Veränderungen aus der Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind XXX XXX 408.028 Zunahme XXX Abnahme XXX 8. Außerordentliche Posten XXX XXX Einzahlungen XXX Auszahlungen XXX 9. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 0 -3.225.700 614.600 2.111.090 10. Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagevermögen 0 2.500.000 7.045 11. Auszahlungen für Investitionen Sachanlagevermögen -819.000 -1.458.700 -533.960 a) Grundstücke und Gebäude Umbau EG Stuttgart -66.000 Erweiterung Gebäude-Sicherheitstechnik -90.000 Pauschal veranschlagt -50.000 Teilsumme -206.000 b) Technische Anlagen Pauschal veranschlagt -50.000 Teilsumme -50.000 c) Betriebs- und Geschäftsausstattung Büro-, Veranstaltungsraum-, sonstige Möblierung Gesamt -93.000 Digitalisierung Hardware -50.000 Arbeitsplatzrechner / Thin Clients -100.000 Netzwerkswitche und USV -50.000 Einrichtung und Ausstattung Umbau EG -100.000 Pauschal veranschlagt -170.000 Teilsumme -563.000 12. Einzahlungen Abgänge immaterielles Anlagevermögen XXX XXX 0 13. Auszahlungen für Investitionen des immateriellen Anlagevermögens -240.000 -479.700 -224.425 Digitalisierung Software -50.000 Software HR-Suite/Gehaltsbuchhaltung -150.000 Pauschal veranschlagt -40.000 Teilsumme -240.000 14. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 0 0 4.794 15. Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0 0 0 16. Cashflow aus der Investitionstätigkeit 0 -1.059.000 561.600 -746.545 17. Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten u. aus Investitionszuschüssen 0 0 602 a) Investitionszuschüsse 0 0 0 b) Kassenkredite 0 0 0 18. Auszahlungen zur Tilgung von Krediten 0 0 -87 19. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 0 0,00 0,00 515 20. Zahlungswirksame Veränderungen Finanzmittelbestand 0 -4.284.700 1.176.200 1.365.059 XXX = für diese Positionen sind keine Planwerte im Finanzstatut der IHKn vorgesehen
Erläuterungen zum Finanzplan 2021 – Haupthaushalt __________________________________________________________ Investitionen Die Investitionsplanung sieht, neben den ausgewiesenen Einzelinvestitionen, vor allem folgende Beschaffungen vor: ▪ Netzwerktechnik ▪ Medientechnik ▪ Software Die Kosten enthalten neben den rein investiven Kosten auch externe Dienstleistungen und die Untersuchung der digitalen Zukunftsthemen, sodass sich das Projekt sowohl im Finanz- wie im Erfolgsplan niederschlägt. Veränderung des Finanzmittelbestandes Nach der Datenlage ist mit einem Mittelabfluss in Höhe von 4.285 T Euro zu rechnen. Zu beachten ist jedoch, dass das Finanzstatut keine Planwerte vorsieht und damit eine sach- gerechte Aussage zur Veränderung des Finanzmittelbestandes nicht möglich ist. 21
22
Wirtschaftsplan 2021 Bezirkliche Ansätze Die Bezirksversammlungen beraten die Ansätze für Aufwendungen für ihre Bezirkskammer und schlagen diese der Vollversammlung zur Beschlussfassung vor. Da die Bezirksversammlungen erst nach Versand der Unterlagen tagen, gelten sie vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksversammlungen. 23
Bezirkliche Ansätze __________________________________________________________ Für den Haupthaushalt der IHK Region Stuttgart enthält der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan und Finanzplan) alle Ansätze (Erträge, Aufwendungen, Investitionen) der Zentrale in Stuttgart sowie die aller Bezirkskammern. Gemäß der Satzung der IHK Region Stuttgart ▪ § 7 (2) sind „die Bezirksversammlungen über die bezirklichen Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsplans zu unterrichten. Sie schlagen der Vollversammlung insbesondere vor a) die Planansätze der Aufwendungen für ihren Bezirk“ ▪ § 11 (5) können „die Bezirkskammern im Rahmen der von der Vollversammlung beschlossenen bezirklichen Planansätze Aufwendungen tätigen.“ Für die Bezirkskammer sind entsprechend der satzungsrechtlichen Regelung die nachfolgenden Informationen aufbereitet und die Unterlagen zur Beschlussfassung vorbereitet. Ergänzende Informationen zu den Erträgen Die IHK Region Stuttgart erhebt zur Deckung der Kosten, die durch die Erfüllung ihrer Aufgaben entstehen, Beiträge bei ihren Mitgliedsunternehmen. Gemäß IHKG dienen die Beitragserträge zur Deckung aller nicht anderweitig gedeckten Kosten. Daher erfolgt die Erhebung und die Verbuchung der Beitragserträge zentral auch für die gesamte IHK Region Stuttgart. Eine Aufteilung auf Bezirke erfolgt nicht. Die Gesamtsummen sind den Erläuterungen zum Erfolgsplan des Haupthaushaltes zu entnehmen. Ähnlich verhält es sich mit den Zinserträgen aus Finanzanlagen. Auch hier erfolgt keine dezentrale Aufteilung, da die Finanzanlagen nur für den Haupthaushalt insgesamt erfolgen. Erträge, die in direktem Zusammenhang mit vom jeweiligen Standort erbrachten Leistungen stehen, können den jeweiligen Bezirkskammern verursachungsgerecht zugeordnet werden. Dabei handelt es sich im Einzelnen um: ▪ Erträge aus Gebühren ▪ Erträge aus Entgelten ▪ Sonstige betriebliche Erträge Für diese Erträge erfolgen bezirkliche Ansätze. Die Bezirksversammlung wird hierüber unterrichtet. Ergänzende Informationen zu den Aufwendungen Die gesamten Aufwendungen der IHK Region Stuttgart werden durch die gesamten Erträge gedeckt. Aufwendungen entstehen für bestimmte Leistungen, die den jeweiligen Standorten der Leistungserbringung direkt zurechenbar sind. 24
Sie können auch lesen