Zahnärztliches Qualitätsmanagementsystem - (Z-QMS)
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Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz Zahnärztliches Qualitätsmanagementsystem (Z-QMS) BuS-Präventionskonzept Umsetzung der gesetzlichen Pflichten nach dem SGB V und dem Arbeits-Sicherheitsgesetz für Zahnärztinnen und Zahnärzte Institut Bildung und Wissenschaft Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
Zahnärztliches Qualitätsmanagementsystem (Z-QMS) Seit 01. Januar 2007 sind alle medizinischen Einrichtun- gen – und damit auch alle Zahnarztpraxen – gesetzlich verpflichtet, ein so genann- tes „einrichtungsinternes Qualitätsmanagement“ einzuführen und umzusetzen (s. Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses). Recht- liche Grundlage ist § 135a Abs. 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch V. Im Vorfeld wurden die Inhalte von Z-QMS mit der Kassen- zahnärztlichen Vereinigung abgestimmt, da diese den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen stichprobenartig über- prüft. Die ordnungsgemäße Bearbeitung von Z-QMS gibt Ihnen somit auch Rechtssicherheit. Z-QMS erfüllt – in Kombination mit dem BuS-Präventions- konzept – alle gesetzlichen Auflagen. EDV-gestützt (Online- Plattform) enthält Z-QMS alle notwendigen Unterlagen und Formblätter übersichtlich nach zahnärztlichen Themenge- bieten gegliedert. Zusätzlich bietet Z-QMS ein Ablagesystem, Z-QMS Hand- buch, welches Ihnen die Dokumentation und damit den Nachweis gegenüber den Überwachungsbehörden erleich- tert. Z-QMS ist selbsterklärend, zeitraubende Einführungs- seminare sind damit entbehrlich. Die Landeszahnärztekammer bietet Interessierten auf freiwilliger Basis den Z-QMS-Einsteiger- Workshop und für Geübte den Z-QMS-Workshop für Fortgeschrittene an. Die Teilnahme an Z-QMS setzt die Teilnahme am BuS-Präventionskonzept voraus.
BuS-Präventionskonzept In Kooperation mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ist seit 1998 jede/r Arbeitgeber/in mit mindestens einer/m Angestellten zur Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes nach DGUV 1 und DGUV 2 verpflichtet. • Sie, der/die Praxisinhaber/in, erfüllen als „Sicherheits- verantwortliche/r“ Ihrer Praxis die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) eigenverantwortlich. • Die Kammer hält die „Zahnärztliche Stelle für Arbeits- sicherheit und Arbeitsmedizinische Betreuung“ vor, in der Ihnen eine qualifizierte Betriebsärztin und ein Sicher- heitsingenieur via Hotline als Berater zur Verfügung stehen. • Eine Praxisbegehung durch die Experten erfolgt nur bei Bedarf und auf Ihren ausdrücklichen Wunsch gegen gesonderte Berechnung (Einzelvereinbarung). • Im Verlauf nehmen Sie an einer Einführungsveranstaltung teil, im Rahmen derer Sie mit den Aufgaben und Pflich- ten vertraut gemacht werden. Ebenfalls Bestandteil des Konzepts sind regelmäßige Online-Schulungen (alle fünf Jahre). Diese sind verbindlich. • Die Landeszahnärztekammer hat für Sie ein Handbuch mit Checklisten (BuS-Präventionskonzept) als Orientierungs- hilfen erstellt, das im Z-QMS Onlineportal verfügbar ist. • Die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz als Koopera- tionspartner der Berufsgenossenschaft für Gesundheits- dienst und Wohlfahrtspflege (BGW) meldet Ihre Unterneh- mensdaten einmal jährlich an die BGW, womit Ihre Mitgliedschaft im BuS-Präventionskonzept dokumentiert wird.
BuS-Präventionskonzept Vorteile für Ihre Praxis In Kooperation mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Unterstützung Nach durch Ihre Kammerist seit 1998 jede/r dem Arbeitssicherheitsgesetz Sie als Praxisinhaber/in Arbeitgeber/in kennen mit mindestens Ihre eigenen einer/m Praxisstruk- Angestellten zur turen am besten Umsetzung und können mit Hilfe fachmännischer des Arbeitssicherheitsgesetzes nach DGUV 1 Beratung und DGUV die Überprüfung 2 verpfl ichtet. und die Dokumentation in Eigen- regie durchführen. • Sie, der/die Praxisinhaber/in, erfüllen als „Sicherheits- Eigenverantwortlichkeit verantwortliche/r“ Ihrer Praxis die Anforderungen des Die Planung und Durchführung obliegt allein Ihnen, Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) eigenverantwortlich. Absprachen mit externen Personen erübrigen sich. •Kostenoptimierung Die Kammer hält die „Zahnärztliche Stelle für Arbeits- Das von derund sicherheit Landeszahnärztekammer installierte vor, Arbeitsmedizinische Betreuung“ Z-QMSin und derdas BuS-Präventionskonzept Ihnen müssen lediglich eine qualifizierte Betriebsärztin und ein kosten- Sicher- deckend arbeiten, heitsingenieur viaökonomische Interessen Hotline als Berater wie sie bei zur Verfügung privaten stehen.Dienstleistern zwangsläufig gegeben sind, bleiben außen vor. •Die Kosten Eine für das Z-QMS Praxisbegehung unddie durch das BuS-Präventionskonzept Experten erfolgt nur belaufen bei Bedarfsichund proauf Jahr undausdrücklichen Ihren Praxis auf 195,00 Euro. gegen Wunsch gesonderte Berechnung (Einzelvereinbarung). Beratung bei Bedarf Bei Bedarf steht Ihnen nach Absprache der entsprechende • Im Verlauf nehmen Sie an einer Einführungsveranstaltung Experte (Sicherheitsingenieur/Betriebsärztin) der Landes- teil, im Rahmen derer Sie mit den Aufgaben und Pflich- zahnärztekammer vor Ort gegen gesonderte Berechnung ten vertraut gemacht werden. Ebenfalls Bestandteil des mit Rat und Tat zur Seite. Konzepts sind regelmäßige Online-Schulungen (alle fünf Die Landeszahnärztekammer Jahre). Diese sind verbindlich. bietet darüber hinaus weitere Serviceleistungen im Rahmen des Konzeptes an: •• Die spezielle Internetseiten u. a. hat Landeszahnärztekammer mit für Formulardownload Sie ein Handbuch mit • Checklisten regelmäßige Rundschreiben/Newsletter (BuS-Präventionskonzept) als Orientierungs- • hilfen BuS-Compact erstellt, das im Z-QMS Onlineportal verfügbar ist. • Z-QMS-Handbuch •• Die Servicehotline Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz als Koopera- • Sonderseiten im Zahnärzteblatt Rheinland-Pfalz tionspartner der Berufsgenossenschaft für Gesundheits- • Mitarbeiter/innen-Workshops (kostenpflichtig) dienst und Wohlfahrtspflege (BGW) meldet Ihre Unterneh- • Online-Schulungen mensdaten einmal jährlich an die BGW, womit Ihre Organisation: Mitgliedschaft im Institut Bildung und Wissenschaft BuS-Präventionskonzept dokumentiert wird. der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz Durchführung: PraxisinhaberIn/Praxisteam Beratung/Info: durch Ihre Kammer Praxisbegehung: auf Wunsch/bei Bedarf
Anmeldung (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.) Institut Bildung und Wissenschaft Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz Hiermit erkläre ich meine Teilnahme am Z-QMS und am BuS-Präventionskonzept im Institut für Bildung und Wissen- schaft der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz. Die Kosten betragen pro Jahr und Teilnehmer/in 195,00 Euro. Die Teilnahme an beiden Konzepten ist unbefristet und kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Anschrift (Praxisstempel) Praxisinhaber/in (Name, Vorname) SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-ID: DE62ZZZ00000438845 Ich ermächtige die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Landes- zahnärztekammer Rheinland-Pfalz auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betra- ges verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber Kreditinstitut IBAN BIC Ort, Datum, Unterschrift Anmeldung per Post an: Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz, Institut Bildung und Wissenschaft, Langenbeckstraße 2, 55131 Mainz
Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz Institut Bildung und Wissenschaft Langenbeckstraße 2 55131 Mainz Tel.: 0 61 31-9 61 36 60 Fax: 0 61 31-9 61 36 89 www.lzk.de
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