SG-Weiterbildungsnachweis beantragen - So geht's: Systemische Gesellschaft
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SG-Weiterbildungsnachweis beantragen - So geht‘s: Das Weiterbildungsinstitut, an dem Sie Ihre Systemische Weiterbildung absolvieren, muss Mitglied der Systemischen Gesellschaft sein. Wenn Sie den SG-Nachweis beantragen wollen, sind folgende Schritte erforderlich: 1. Antrag auf Mitgliedschaft stellen und an die SG-Geschäftsstelle schicken (falls Sie noch kein Mitglied sind) 2. Antrag auf den SG-Weiterbildungsnachweis stellen und vom Institut unterschreiben lassen 1. SG-Mitglied werden Als gemeinnütziger Verein können wir Weiterbildungsnachweise nur an unsere Mitglieder vergeben. Deshalb ist es erforderlich, dass Sie zunächst die SG-Mitgliedschaft beantragen, wenn Sie nicht schon Mitglied sind. Füllen Sie dazu bitte das Online-Formular aus unter systemische-gesellschaft.de/mitglieder/sg-mit- glieder/mitglied-werden/formular-mitgliedsantrag/ Den unterschriebenen Antrag schicken Sie zusammen mit Ihrem Weiterbildungvertrag, in dem das Ende der Weiterbildung ersichtlich ist, per Post, Fax oder E-Mail-Anhang an die SG-Geschäftsstelle. Nachdem wir Sie aufgenommen haben, ziehen wir Ihren Mitgliedsbeitrag per SEPA-Lastschriftmandat ein oder Sie bekommen von uns ein Schreiben mit der Bitte, Ihren Beitrag zu überweisen. 2. Antrag auf SG-Weiterbildungsnachweis stellen Nach Ende Ihrer Weiterbildung füllen Sie den Antrag auf einen SG-Weiterbildungsnachweis online aus auf der Seite systemische-gesellschaft.de/zertifizierung/zertifikat-beantragen/zertifizierungsantrag/ Wir empfehlen Ihnen, Ihren SG-Mitgliedsantrag zu stellen, während Sie sich noch in der Weiter- bildung befinden, da eine Mitgliedschaft für Weiterbildungsteilnehmende nur 60,- Euro pro Jahr kostet. Stellen Sie den Mitgliedsantrag nach Beendigung der Weiterbildung, beträgt die Mtglied- schaft 120,- pro Jahr. Seite 1
Nach dem Ausfüllen der Buchstabenkombination (Captcha) zur Sicherheit Ihrer Angaben senden Sie das Online-Formular ab. Sie erhalten unmittelbar im Anschluss eine E-Mail, in der Sie das Antragsformular als PDF-Datei angehängt finden, so dass Sie es nur noch auszudrucken brauchen. Bitte unterschreiben Sie den Antrag und fügen die erforderlichen Angaben und Unterlagen an. Auf Seite 2 der Ihnen zugesandten PDF-Datei können Sie ersehen, um welche es sich dabei handelt. Dies ist je nach Arbeitsbereich unterschiedlich. Auf jeden Fall ist eine Kopie des SG-Weiterbildungsnach- weises bzw. der Bescheinigung des Institutes beizufügen. Auf dem Antrag muss neben Ihrer Unterschrift (linke Seite) der Stempel und die Unterschrift des SG-Institutes stehen (rechte Seite). Damit bestätigt das Institut, dass die Kriterien entsprechend der SG-Rahmenrichtlinien erfüllt sind. Einreichungsfrist für Anträge: März und September Die von Ihrem SG-Institut unterschriebenen und gestempelten Anträge auf einen SG-Wei- terbildungsnachweis müssen spätestens jeweils am 30. März oder am 30. September eines Jahres in der SG-Geschäftsstelle vorliegen. Das bedeutet, Sie sollten Ihren Antrag bis spä- testens Mitte März oder Mitte September bei Ihrem Institut vorlegen, damit Sie Ihren SG-Weiterbildungsnachweis zügig erhalten. Wenn die Antragsunterlagen in der Geschäftsstelle eingegangen und in Bearbeitung sind, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Dies kann möglicherweise einige Wochen nach Einreichen der Un- terlagen erfolgen. Die Weiterbildungsgremien treffen sich jeweils zwischen Mitte April und Mitte Juni und zwi- schen MItte Oktober und Anfang Dezember, so dass Sie bei Einreichung Ihrer vollständigen Unterlagen mit dem SG-Nachweis bis Juli bzw. bis Mitte Dezember rechnen können. Nach der Bearbeitung und Vorprüfung werden die Anträge an die entsprechenden Weiterbildungs- gremien geleitet. Die Gutachter_innen prüfen in jedem Einzelfall die Einhaltung der Weiterbildungs- standards, auf deren Basis die SG-Weiterbildungsnachweise ausgestellt werden. Sie stellen fest, ob die notwendigen formalen und inhaltlichen Kriterien erfüllt sind, und bescheinigen ggf. den Antrag auf SG-Weiterbildungsnachweis. Die Geschäftsstelle erstellt und versendet die SG-Weiterbildungs- nachweise im Anschluss an die Prüfung. Achten Sie unbedingt auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen (bitte Seite 2 des Antragsformulars beachten, das Ihnen mit dem Antragsformular per E-Mail zugesandt wird). Unvollständig eingereichte Anträge werden abgelehnt und kön- nen erst 6 Monate später wieder bearbeitet werden! Bearbeitungsgebühr Die Gebühr für die umfangreiche Bearbeitung und Prüfung beträgt 119,50 Euro (für den Lehren- den-Nachweis 300,– Euro) und ist bis zum Eingang des Antrages zu überweisen. Mit der Gebühr wird der Arbeitsaufwand vergütet, daher kann sie bei einer Ablehnung des Antrages nicht zurückerstattet werden. Geben Sie auf der Überweisung bitte Ihren Namen und den Weiterbildungsgang (SB, ST, KiJu, SV oder SC) sowie das Kürzel des Institutes an. Seite 2
Häufige Fragen und Antworten zum SG-Weiterbildungsnachweis Ich habe viele verschiedene Fort- und Weiterbildungen bei namhaften systemischen Einrichtun- gen und Lehrenden besucht. Kann die SG mir nicht dafür einen SG-Weiterbildungsnachweis ertei- len? Da die SG keine Zertifizierungsstelle ist, kann sie die Gewähr, die in den SG-Weiterbildungsnach- weisen zum Ausdruck gebracht wird, nur für die Weiterbildungen übernehmen, die von SG-Insti- tuten durchgeführt werden. Einzig von der DGSF autorisierte Curricula können als Basis für die Aufbauweiterbildungen anerkannt werden. Wenn ich bereits Teile einer Weiterbildung absolviert habe und nun das Institut wechseln möchte, wie bekomme ich heraus, was mir zur Anerkennung fehlt? Das Institut, bei dem Sie Ihre systemische Weiterbildung abschließen, prüft, welche Vorleistungen es Ihnen anerkennen kann. Diese Prüfung wird nicht von der SG vorgenommen, sondern von dem jeweiligen Mitgliedsinstitut, das hierüber autonom entscheidet. Warum sind die Prüfungen, der Nachweis bestimmter Qualifikationen, Formblätter etc. so umfang- reich? Das Bearbeitungsverfahren durch die SG dient der Qualitätssicherung und beansprucht Zeit für die gewissenhafte Prüfung der eingereichten Anträge durch die Gutachter_innen. Wie lange muss ich „netto“ warten, bis ich den SG-Weiterbildungsnachweis erhalte? Die Mitglieder der Weiterbildungsgremien treffen sich zweimal im Jahr nach Ablauf der Antrags- frist. In der Regel werden die SG-Weiterbildungsnachweise für die Anträge, die bis Ende März eintreffen, im Juni oder Juli verschickt, und diejenigen, die bis Ende September ihre Anträge einrei- chen, bekommen den SG-Weiterbildungsnachweis zum Ende des Jahres. Wenn in einzelnen Fäl- len noch offene Fragen zu klären sind, kann sich die Versendung des SG-Weiterbildungsnachwei- ses verzögern. Davon werden Sie ggf. in Kenntnis gesetzt. Warum wurde mein Antrag abgelehnt, obwohl ein_e Kolleg_in / der gleichen Weiterbildung den SG-Weiterbildungsnachweis erhalten hat? Möglicherweise haben bei der/dem Kolleg_in andere Voraussetzungen vorgelegen. Jeder Antrag wird individuell geprüft. Wie finde ich im Vorfeld heraus, ob meinem Antrag auf den SG-Weiterbildungsnachweis stattgege- ben wird? Sie können Ihre Voraussetzungen mit den Bedingungen in den SG-Rahmenrichtlinien abgleichen. Die Rahmenrichtlinien finden Sie hier: systemische-gesellschaft.de/weiterbildung/sg-zertifikat/ Die SG-Geschäftsstelle kann im voraus keine Aussagen darüber treffen, ob Ihrem Weiterbildungs- antrag stattgegeben wird, denn entscheidend ist das Urteil der Weiterbildungsgremien. Seite 3
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