2015 ADOBE DESIGN ACHIEVEMENT AWARDS
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2015 ADOBE DESIGN ACHIEVEMENT AWARDS An alle Studierenden: Holt euch die Anerkennung der weltweiten kreativen Community! Und außerdem Adobe-Software, Bargeld, persönliche Betreuung durch einen Kreativprofi und vieles mehr. Noch bis zum 19. Juni kannst du deinen Beitrag auf der ADAA-Website einreichen. Kategorien Einzelpersonen und Gruppen können in jeder der folgenden Kategorien bis zu drei Projekte einreichen: BEREICH „INTERAKTIVE MEDIEN“ Web- und Anwendungs-Design Zulässige Beiträge sind Konzepte, die mittels eines Browsers auf einem Desktop-Computer oder Tablet angezeigt werden. Hierzu zählen unter anderem: • Navigationssysteme • Websites • Benutzeroberflächen • E-Learning-Inhalte Der Beitrag kann interaktive und informative Elemente enthalten, wie z. B. Erlebnis-Design, Info-Terminals, Ausstellungsobjekte oder Umgebungsgrafiken. Im Allgemeinen sollten die Beiträge überwiegend digital sein; physische Installationen mit einer wesentlichen digitalen Komponente sind jedoch ebenfalls zulässig. Es werden nur Beiträge zugelassen, die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe erstellt wurden. Reich dein Projekt auf eine der folgenden Arten ein: • Optional eine PDF-Datei mit Bildern, dem Konzept oder Informationen zum Konzept • URL zu einer Website oder App: Achte darauf, dass die URL bis zum 30. November 2015 zugänglich bleibt und der Inhalt in dieser Zeit nicht verändert wird. • Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format Spiele-Design Zulässige Beiträge sind digitale Spiele, interaktive Echtzeiterlebnisse, Spielkonsolen, elektronische Computer-Spiele oder Spiele für mobile Endgeräte (auch als Apps) für Einzelpersonen oder Teams. HTML5-basierte Browsergames sind ebenfalls zulässig. Adobe Flash Player- oder Adobe AIR-basierte Spiele können eingereicht werden; die Verwendung
ADAA dieser Technologien ist jedoch keine zwingende Voraussetzung. Zulässig sind auch Spiele und interaktive Erlebnisse, die Plattformen von Drittanbietern nutzen, sofern Assets, Animationen und virtuelle Welten mithilfe von Adobe-Technologien entwickelt wurden. Es werden nur Konzepte zugelassen, die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe erstellt wurden. Beim Einreichen des Beitrags sollten im Feld für das Design-Ziel Spielregeln, Spielweise und Einsetzbarkeit des Spiels beschrieben werden. Eingereichte Beiträge müssen keine in der Endversion vorliegenden, einsatzfähigen Spiele sein. Entscheidend ist die Qualität von Design und Spielkonzept. Das Konzept sollte in einem Demovideo oder anhand von Standbildern klar verständlich demonstriert werden. Reich dein Projekt auf eine der folgenden Arten ein: • Bis zu 10 Bilder oder Screenshots von Artwork oder Design des Spiels im JPEG-, PNG- oder GIF-Format • Optional eine visuelle Darstellung des Spielkonzepts im PDF-Format • Auf Behance, Vimeo oder YouTube hochgestelltes Demovideo des Design-Erlebnisses. Vergiss nicht, das Kennwort anzugeben. • Wenn das Spiel funktionsfähig ist, gib die URL an, über die der Benutzer das Spiel starten kann. Achte darauf, dass die URL bis zum 30. November 2015 zugänglich bleibt und der Inhalt in dieser Zeit nicht verändert wird. Zum Ausführen des Spiels kann Adobe-Software genutzt werden; dies ist jedoch keine Voraussetzung. Messe- und Ausstellungs-Design Zulässige Beiträge sind Ausstellungsentwürfe, Installationen, Navigationssysteme, Info-Terminals, Umgebungs-Designs, Interaktions- oder Projektions-Designs und Ladendekorationen, bei denen die Sinne des Betrachters angeregt werden und die eine Interaktion erforderlich machen. Es werden nur Beiträge zugelassen, die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe erstellt wurden. Reich dein Projekt auf eine der folgenden Arten ein: • Optional eine PDF-Datei mit Bildern, dem Konzept oder Informationen zur Ausstellung • URL-Referenz: Achte darauf, dass die URL bis zum 30. November 2015 zugänglich bleibt und der Inhalt in dieser Zeit nicht verändert wird. • Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format • Auf Behance, Vimeo oder YouTube hochgeladenes Demovideo des Entwurfs. Vergiss nicht, das Kennwort anzugeben. Digitales Publishing Zulässige Beiträge sind digitale Produktionen im journalistischen Bereich, z. B.: • Elektronische Zeitungen • Online-Zeitschriften • Als Apps erstellte Online-Publikationen • E-Books • E-Portfolios als digitales Buch
ADAA Die Beiträge werden nach ihrem ästhetischen Gesamteindruck, dem visuellen Ausdruck sowie dem Design-Layout bewertet. Multimedia-Inhalte oder interaktive, dynamische Elemente wie 3D-Inhalte können, müssen aber nicht integriert werden. Es werden nur Beiträge zugelassen, die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe erstellt wurden. Beiträge können die Adobe Digital Publishing Suite oder den Adobe Content Viewer nutzen. Reich dein Projekt auf eine der folgenden Arten ein: • Optional eine PDF-Datei mit Bildern, dem Konzept oder Informationen zum Konzept • URL-Referenz: Achte darauf, dass die URL bis zum 30. November 2015 zugänglich bleibt und der Inhalt in dieser Zeit nicht verändert wird. • Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format • Auf Behance, Vimeo oder YouTube hochgeladenes Demovideo des Entwurfs. Vergiss nicht, das Kennwort anzugeben. Soziales Design Zulässige Beiträge sind in erster Linie darauf ausgerichtet, das Bewusstsein für sozial relevante Konzepte zu erhöhen oder innovative Lösungen anzubieten, die diesen Konzepten gerecht werden. Der Beitrag kann in einem beliebigen Medium eingereicht werden, einschließlich traditioneller Medien, Video, Animation oder interaktiver Medien. Unabhängig vom Medium muss sich das Design durch eine inspirierende, eindrucksvolle und hochkreative Ästhetik oder Oberfläche auszeichnen. Für die Bewertung entscheidend ist, wie wirkungsvoll der Betrachter auf einen bestimmten Sachverhalt oder eine Problematik aufmerksam gemacht wird. Der Beitrag muss Potenzial zur Lösung eines gesellschaftlichen Problems der heutigen Zeit aufweisen und darauf abzielen, unbefriedigte Bedürfnisse zu erfüllen. Es werden nur Beiträge zugelassen, die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe erstellt wurden. Reich dein Projekt auf mindestens eine der folgenden Arten ein: • Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format • PDF-Datei mit Informationen dazu, auf welche Weise das Design eine sozial orientierte Funktion erfüllt • URL zu einer Website oder App: Achte darauf, dass die URL bis zum 30. November 2015 zugänglich bleibt und der Inhalt in dieser Zeit nicht verändert wird. • Auf Behance, Vimeo oder YouTube hochgeladenes Demovideo des Entwurfs. Vergiss nicht, das Kennwort anzugeben. BEREICH „BEWEGUNG UND VIDEO“ Animation Zulässige Beiträge sind unter anderem erzählende oder dynamische Zeichentrickfilme mit einer beliebigen Kombination aus Computer-generierten Grafiken, visuellen Effekten und
ADAA digitalen Reproduktionen gezeichneter Bilder. Es werden nur Beiträge zugelassen, die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe erstellt wurden. Beurteilt werden nur die ersten fünf Minuten des Videos. Reich dein Projekt auf folgende Art ein: • URL zu einem Video auf Behance, Vimeo oder YouTube. Vergiss nicht, das Kennwort anzugeben. Postproduktion und Schnitt Zulässige Beiträge sind Beispiele für Videoproduktionen oder Live-Aufnahmen, die die Beherrschung der Adobe-Werkzeuge für Postproduktion und Videoschnitt demonstrieren. Der Beitrag kann eine beliebige Kombination aus Computer-generierten Grafiken, visuellen Effekten und digitalen Reproduktionen von Bildern enthalten. Beurteilt werden nur die ersten fünf Minuten des Videos. Es werden nur Beiträge zugelassen, bei denen für Bildbearbeitung, Schnitt und/oder Effekte sowie andere Schritte der Postproduktion überwiegend (zu mehr als 50 %) Werkzeuge von Adobe eingesetzt wurden. Reich dein Projekt auf folgende Art ein: • URL zu einem Video auf Behance, Vimeo oder YouTube. Vergiss nicht, das Kennwort anzugeben. Grafikanimation Zulässige Beiträge sind Videoprojekte mit Kompositionen aus Text, animierten Standbildern oder Live-Aufnahmen mit Grafiken für Film-Trailer, Filmvorspänne, Werbe-Spots, Markenwerbung, öffentliche Bekanntmachungen usw. Es werden nur Beiträge zugelassen, die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe erstellt wurden. Reich dein Projekt auf folgende Art ein: • URL zu einem Video auf Behance, Vimeo oder YouTube. Vergiss nicht, das Kennwort anzugeben. BEREICH „TRADITIONELLE MEDIEN“ Illustration Zulässige Beiträge sind redaktionelle Illustrationen, die Informationen übermitteln oder Konzepte verdeutlichen, erzählende Illustrationen (z. B. eine Serie von maximal zehn Illustrationen für Bücher), Illustrationen für Computer-Spiele und Figuren sowie technische, wissenschaftliche oder architektonische Illustrationen. Es werden nur
ADAA Beiträge zugelassen, die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe erstellt wurden. Reich dein Projekt auf folgende Art ein: • Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format sowie optional eine PDF-Datei Verpackung Zulässige Beiträge sind unter anderem: • Entwürfe für Bekleidung und Accessoires • Textil-Design • Beispiele oder Bilder von 3D-Produkten und ihrer Verpackung • Verpackungs-Design (einschließlich flacher Layouts für Produktkartons, Etiketten, Taschen oder Werbeartikel für die Auslage im Laden) Es werden nur Beiträge zugelassen, die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe erstellt wurden. Reich dein Projekt auf folgende Art ein: • Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format sowie optional eine PDF-Datei Fotografie Zulässige Beiträge sind einzelne Bilder oder Serien aus maximal zehn Bildern. Die Bilder müssen auf Fotografien basieren und digital nachbearbeitet oder künstlerisch verändert sein. Es werden nur Beiträge zugelassen, die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe bearbeitet wurden. Reich dein Projekt auf folgende Art ein: • Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format sowie optional eine PDF-Datei Werbefotografie Zulässige Beiträge sind einzelne Bilder oder Serien aus maximal zehn Bildern. Die Bilder müssen auf Fotografien basieren und digital nachbearbeitet werden, um ihren kommerziellen bzw. Werbezweck zu belegen. Es werden nur Beiträge zugelassen, die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe bearbeitet wurden. Reich dein Projekt auf folgende Art ein: • Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format sowie optional eine PDF-Datei
ADAA Print-Kommunikation Zulässige Beiträge sind Anzeigen, Branding-Konzepte und anderes Werbematerial, Bücher, Broschüren, Kataloge, Magazine, Poster und sonstige Print-Dokumente. Es werden nur Beiträge zugelassen, die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe erstellt wurden. Reich dein Projekt auf folgende Art ein: • Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format sowie optional eine PDF-Datei
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