2015 ADOBE DESIGN ACHIEVEMENT AWARDS

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2015 ADOBE DESIGN ACHIEVEMENT AWARDS
2015 ADOBE DESIGN
            ACHIEVEMENT AWARDS
 An alle Studierenden: Holt euch die Anerkennung der weltweiten kreativen Community! Und außerdem
Adobe-Software, Bargeld, persönliche Betreuung durch einen Kreativprofi und vieles mehr. Noch bis zum
                  19. Juni kannst du deinen Beitrag auf der ADAA-Website einreichen.

      Kategorien
      Einzelpersonen und Gruppen können in jeder der folgenden Kategorien bis zu drei Projekte einreichen:

      BEREICH „INTERAKTIVE MEDIEN“

              Web- und Anwendungs-Design
              Zulässige Beiträge sind Konzepte, die mittels eines Browsers auf einem Desktop-Computer
              oder Tablet angezeigt werden.

              Hierzu zählen unter anderem:
              • Navigationssysteme
              • Websites
              • Benutzeroberflächen
              • E-Learning-Inhalte

              Der Beitrag kann interaktive und informative Elemente enthalten, wie z. B. Erlebnis-Design,
              Info-Terminals, Ausstellungsobjekte oder Umgebungsgrafiken. Im Allgemeinen sollten die
              Beiträge überwiegend digital sein; physische Installationen mit einer wesentlichen digitalen
              Komponente sind jedoch ebenfalls zulässig. Es werden nur Beiträge zugelassen, die
              überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe erstellt wurden.

              Reich dein Projekt auf eine der folgenden Arten ein:
              • Optional eine PDF-Datei mit Bildern, dem Konzept oder Informationen zum Konzept
              • URL zu einer Website oder App: Achte darauf, dass die URL bis zum 30. November 2015
                zugänglich bleibt und der Inhalt in dieser Zeit nicht verändert wird.
              • Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format

              Spiele-Design
              Zulässige Beiträge sind digitale Spiele, interaktive Echtzeiterlebnisse, Spielkonsolen,
              elektronische Computer-Spiele oder Spiele für mobile Endgeräte (auch als Apps) für
              Einzelpersonen oder Teams. HTML5-basierte Browsergames sind ebenfalls zulässig. Adobe
              Flash Player- oder Adobe AIR-basierte Spiele können eingereicht werden; die Verwendung
ADAA

       dieser Technologien ist jedoch keine zwingende Voraussetzung. Zulässig sind auch Spiele
       und interaktive Erlebnisse, die Plattformen von Drittanbietern nutzen, sofern Assets,
       Animationen und virtuelle Welten mithilfe von Adobe-Technologien entwickelt wurden. Es
       werden nur Konzepte zugelassen, die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von
       Adobe erstellt wurden. Beim Einreichen des Beitrags sollten im Feld für das Design-Ziel
       Spielregeln, Spielweise und Einsetzbarkeit des Spiels beschrieben werden.

       Eingereichte Beiträge müssen keine in der Endversion vorliegenden, einsatzfähigen Spiele
       sein. Entscheidend ist die Qualität von Design und Spielkonzept. Das Konzept sollte in einem
       Demovideo oder anhand von Standbildern klar verständlich demonstriert werden.

       Reich dein Projekt auf eine der folgenden Arten ein:
       • Bis zu 10 Bilder oder Screenshots von Artwork oder Design des Spiels im JPEG-, PNG- oder
         GIF-Format
       • Optional eine visuelle Darstellung des Spielkonzepts im PDF-Format
       • Auf Behance, Vimeo oder YouTube hochgestelltes Demovideo des Design-Erlebnisses.
         Vergiss nicht, das Kennwort anzugeben.
       • Wenn das Spiel funktionsfähig ist, gib die URL an, über die der Benutzer das Spiel starten
         kann. Achte darauf, dass die URL bis zum 30. November 2015 zugänglich bleibt und der
         Inhalt in dieser Zeit nicht verändert wird. Zum Ausführen des Spiels kann Adobe-Software
         genutzt werden; dies ist jedoch keine Voraussetzung.

       Messe- und Ausstellungs-Design
       Zulässige Beiträge sind Ausstellungsentwürfe, Installationen, Navigationssysteme,
       Info-Terminals, Umgebungs-Designs, Interaktions- oder Projektions-Designs und
       Ladendekorationen, bei denen die Sinne des Betrachters angeregt werden und die eine
       Interaktion erforderlich machen. Es werden nur Beiträge zugelassen, die überwiegend (zu
       mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe erstellt wurden.

       Reich dein Projekt auf eine der folgenden Arten ein:
       • Optional eine PDF-Datei mit Bildern, dem Konzept oder Informationen zur Ausstellung
       • URL-Referenz: Achte darauf, dass die URL bis zum 30. November 2015 zugänglich bleibt und
         der Inhalt in dieser Zeit nicht verändert wird.
       • Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format
       • Auf Behance, Vimeo oder YouTube hochgeladenes Demovideo des Entwurfs. Vergiss nicht,
         das Kennwort anzugeben.

       Digitales Publishing
       Zulässige Beiträge sind digitale Produktionen im journalistischen Bereich, z. B.:
       • Elektronische Zeitungen
       • Online-Zeitschriften
       • Als Apps erstellte Online-Publikationen
       • E-Books
       • E-Portfolios als digitales Buch
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           Die Beiträge werden nach ihrem ästhetischen Gesamteindruck, dem visuellen Ausdruck sowie
           dem Design-Layout bewertet. Multimedia-Inhalte oder interaktive, dynamische Elemente wie
           3D-Inhalte können, müssen aber nicht integriert werden. Es werden nur Beiträge zugelassen,
           die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe erstellt wurden. Beiträge
           können die Adobe Digital Publishing Suite oder den Adobe Content Viewer nutzen.

           Reich dein Projekt auf eine der folgenden Arten ein:
           • Optional eine PDF-Datei mit Bildern, dem Konzept oder Informationen zum Konzept
           • URL-Referenz: Achte darauf, dass die URL bis zum 30. November 2015 zugänglich bleibt und
             der Inhalt in dieser Zeit nicht verändert wird.
           • Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format
           • Auf Behance, Vimeo oder YouTube hochgeladenes Demovideo des Entwurfs. Vergiss nicht,
             das Kennwort anzugeben.

           Soziales Design
           Zulässige Beiträge sind in erster Linie darauf ausgerichtet, das Bewusstsein für sozial relevante
           Konzepte zu erhöhen oder innovative Lösungen anzubieten, die diesen Konzepten gerecht
           werden. Der Beitrag kann in einem beliebigen Medium eingereicht werden, einschließlich
           traditioneller Medien, Video, Animation oder interaktiver Medien. Unabhängig vom Medium
           muss sich das Design durch eine inspirierende, eindrucksvolle und hochkreative Ästhetik
           oder Oberfläche auszeichnen. Für die Bewertung entscheidend ist, wie wirkungsvoll der
           Betrachter auf einen bestimmten Sachverhalt oder eine Problematik aufmerksam gemacht wird.
           Der Beitrag muss Potenzial zur Lösung eines gesellschaftlichen Problems der heutigen Zeit
           aufweisen und darauf abzielen, unbefriedigte Bedürfnisse zu erfüllen. Es werden nur Beiträge
           zugelassen, die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe erstellt wurden.

           Reich dein Projekt auf mindestens eine der folgenden Arten ein:
           • Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format
           • PDF-Datei mit Informationen dazu, auf welche Weise das Design eine sozial orientierte
             Funktion erfüllt
           • URL zu einer Website oder App: Achte darauf, dass die URL bis zum 30. November 2015
             zugänglich bleibt und der Inhalt in dieser Zeit nicht verändert wird.
           • Auf Behance, Vimeo oder YouTube hochgeladenes Demovideo des Entwurfs. Vergiss nicht,
             das Kennwort anzugeben.

       BEREICH „BEWEGUNG UND VIDEO“

           Animation
           Zulässige Beiträge sind unter anderem erzählende oder dynamische Zeichentrickfilme mit
           einer beliebigen Kombination aus Computer-generierten Grafiken, visuellen Effekten und
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           digitalen Reproduktionen gezeichneter Bilder. Es werden nur Beiträge zugelassen, die
           überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe erstellt wurden. Beurteilt werden
           nur die ersten fünf Minuten des Videos.

           Reich dein Projekt auf folgende Art ein:
           • URL zu einem Video auf Behance, Vimeo oder YouTube. Vergiss nicht, das Kennwort
             anzugeben.

           Postproduktion und Schnitt
           Zulässige Beiträge sind Beispiele für Videoproduktionen oder Live-Aufnahmen, die die
           Beherrschung der Adobe-Werkzeuge für Postproduktion und Videoschnitt demonstrieren.
           Der Beitrag kann eine beliebige Kombination aus Computer-generierten Grafiken, visuellen
           Effekten und digitalen Reproduktionen von Bildern enthalten. Beurteilt werden nur die ersten
           fünf Minuten des Videos. Es werden nur Beiträge zugelassen, bei denen für Bildbearbeitung,
           Schnitt und/oder Effekte sowie andere Schritte der Postproduktion überwiegend (zu mehr als
           50 %) Werkzeuge von Adobe eingesetzt wurden.

           Reich dein Projekt auf folgende Art ein:
           • URL zu einem Video auf Behance, Vimeo oder YouTube. Vergiss nicht, das Kennwort
             anzugeben.

           Grafikanimation
           Zulässige Beiträge sind Videoprojekte mit Kompositionen aus Text, animierten Standbildern
           oder Live-Aufnahmen mit Grafiken für Film-Trailer, Filmvorspänne, Werbe-Spots,
           Markenwerbung, öffentliche Bekanntmachungen usw. Es werden nur Beiträge zugelassen,
           die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe erstellt wurden.

           Reich dein Projekt auf folgende Art ein:
           • URL zu einem Video auf Behance, Vimeo oder YouTube. Vergiss nicht, das Kennwort
             anzugeben.

       BEREICH „TRADITIONELLE MEDIEN“

           Illustration
           Zulässige Beiträge sind redaktionelle Illustrationen, die Informationen übermitteln
           oder Konzepte verdeutlichen, erzählende Illustrationen (z. B. eine Serie von maximal
           zehn Illustrationen für Bücher), Illustrationen für Computer-Spiele und Figuren sowie
           technische, wissenschaftliche oder architektonische Illustrationen. Es werden nur
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       Beiträge zugelassen, die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe
       erstellt wurden.

       Reich dein Projekt auf folgende Art ein:
       • Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format sowie optional eine PDF-Datei

       Verpackung
       Zulässige Beiträge sind unter anderem:
       • Entwürfe für Bekleidung und Accessoires
       • Textil-Design
       • Beispiele oder Bilder von 3D-Produkten und ihrer Verpackung
       • Verpackungs-Design (einschließlich flacher Layouts für Produktkartons, Etiketten, Taschen
         oder Werbeartikel für die Auslage im Laden)

       Es werden nur Beiträge zugelassen, die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von
       Adobe erstellt wurden.

       Reich dein Projekt auf folgende Art ein:
       • Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format sowie optional eine PDF-Datei

       Fotografie
       Zulässige Beiträge sind einzelne Bilder oder Serien aus maximal zehn Bildern. Die Bilder
       müssen auf Fotografien basieren und digital nachbearbeitet oder künstlerisch verändert sein.
       Es werden nur Beiträge zugelassen, die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von
       Adobe bearbeitet wurden.

       Reich dein Projekt auf folgende Art ein:
       • Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format sowie optional eine PDF-Datei

       Werbefotografie
       Zulässige Beiträge sind einzelne Bilder oder Serien aus maximal zehn Bildern. Die Bilder
       müssen auf Fotografien basieren und digital nachbearbeitet werden, um ihren kommerziellen
       bzw. Werbezweck zu belegen. Es werden nur Beiträge zugelassen, die überwiegend (zu mehr
       als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe bearbeitet wurden.

       Reich dein Projekt auf folgende Art ein:
       • Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format sowie optional eine PDF-Datei
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       Print-Kommunikation
       Zulässige Beiträge sind Anzeigen, Branding-Konzepte und anderes Werbematerial, Bücher,
       Broschüren, Kataloge, Magazine, Poster und sonstige Print-Dokumente. Es werden nur
       Beiträge zugelassen, die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe erstellt
       wurden.

       Reich dein Projekt auf folgende Art ein:
       • Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format sowie optional eine PDF-Datei
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