2015 ADOBE DESIGN ACHIEVEMENT AWARDS
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2015 ADOBE DESIGN
ACHIEVEMENT AWARDS
An alle Studierenden: Holt euch die Anerkennung der weltweiten kreativen Community! Und außerdem
Adobe-Software, Bargeld, persönliche Betreuung durch einen Kreativprofi und vieles mehr. Noch bis zum
19. Juni kannst du deinen Beitrag auf der ADAA-Website einreichen.
Kategorien
Einzelpersonen und Gruppen können in jeder der folgenden Kategorien bis zu drei Projekte einreichen:
BEREICH „INTERAKTIVE MEDIEN“
Web- und Anwendungs-Design
Zulässige Beiträge sind Konzepte, die mittels eines Browsers auf einem Desktop-Computer
oder Tablet angezeigt werden.
Hierzu zählen unter anderem:
• Navigationssysteme
• Websites
• Benutzeroberflächen
• E-Learning-Inhalte
Der Beitrag kann interaktive und informative Elemente enthalten, wie z. B. Erlebnis-Design,
Info-Terminals, Ausstellungsobjekte oder Umgebungsgrafiken. Im Allgemeinen sollten die
Beiträge überwiegend digital sein; physische Installationen mit einer wesentlichen digitalen
Komponente sind jedoch ebenfalls zulässig. Es werden nur Beiträge zugelassen, die
überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe erstellt wurden.
Reich dein Projekt auf eine der folgenden Arten ein:
• Optional eine PDF-Datei mit Bildern, dem Konzept oder Informationen zum Konzept
• URL zu einer Website oder App: Achte darauf, dass die URL bis zum 30. November 2015
zugänglich bleibt und der Inhalt in dieser Zeit nicht verändert wird.
• Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format
Spiele-Design
Zulässige Beiträge sind digitale Spiele, interaktive Echtzeiterlebnisse, Spielkonsolen,
elektronische Computer-Spiele oder Spiele für mobile Endgeräte (auch als Apps) für
Einzelpersonen oder Teams. HTML5-basierte Browsergames sind ebenfalls zulässig. Adobe
Flash Player- oder Adobe AIR-basierte Spiele können eingereicht werden; die VerwendungADAA
dieser Technologien ist jedoch keine zwingende Voraussetzung. Zulässig sind auch Spiele
und interaktive Erlebnisse, die Plattformen von Drittanbietern nutzen, sofern Assets,
Animationen und virtuelle Welten mithilfe von Adobe-Technologien entwickelt wurden. Es
werden nur Konzepte zugelassen, die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von
Adobe erstellt wurden. Beim Einreichen des Beitrags sollten im Feld für das Design-Ziel
Spielregeln, Spielweise und Einsetzbarkeit des Spiels beschrieben werden.
Eingereichte Beiträge müssen keine in der Endversion vorliegenden, einsatzfähigen Spiele
sein. Entscheidend ist die Qualität von Design und Spielkonzept. Das Konzept sollte in einem
Demovideo oder anhand von Standbildern klar verständlich demonstriert werden.
Reich dein Projekt auf eine der folgenden Arten ein:
• Bis zu 10 Bilder oder Screenshots von Artwork oder Design des Spiels im JPEG-, PNG- oder
GIF-Format
• Optional eine visuelle Darstellung des Spielkonzepts im PDF-Format
• Auf Behance, Vimeo oder YouTube hochgestelltes Demovideo des Design-Erlebnisses.
Vergiss nicht, das Kennwort anzugeben.
• Wenn das Spiel funktionsfähig ist, gib die URL an, über die der Benutzer das Spiel starten
kann. Achte darauf, dass die URL bis zum 30. November 2015 zugänglich bleibt und der
Inhalt in dieser Zeit nicht verändert wird. Zum Ausführen des Spiels kann Adobe-Software
genutzt werden; dies ist jedoch keine Voraussetzung.
Messe- und Ausstellungs-Design
Zulässige Beiträge sind Ausstellungsentwürfe, Installationen, Navigationssysteme,
Info-Terminals, Umgebungs-Designs, Interaktions- oder Projektions-Designs und
Ladendekorationen, bei denen die Sinne des Betrachters angeregt werden und die eine
Interaktion erforderlich machen. Es werden nur Beiträge zugelassen, die überwiegend (zu
mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe erstellt wurden.
Reich dein Projekt auf eine der folgenden Arten ein:
• Optional eine PDF-Datei mit Bildern, dem Konzept oder Informationen zur Ausstellung
• URL-Referenz: Achte darauf, dass die URL bis zum 30. November 2015 zugänglich bleibt und
der Inhalt in dieser Zeit nicht verändert wird.
• Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format
• Auf Behance, Vimeo oder YouTube hochgeladenes Demovideo des Entwurfs. Vergiss nicht,
das Kennwort anzugeben.
Digitales Publishing
Zulässige Beiträge sind digitale Produktionen im journalistischen Bereich, z. B.:
• Elektronische Zeitungen
• Online-Zeitschriften
• Als Apps erstellte Online-Publikationen
• E-Books
• E-Portfolios als digitales BuchADAA
Die Beiträge werden nach ihrem ästhetischen Gesamteindruck, dem visuellen Ausdruck sowie
dem Design-Layout bewertet. Multimedia-Inhalte oder interaktive, dynamische Elemente wie
3D-Inhalte können, müssen aber nicht integriert werden. Es werden nur Beiträge zugelassen,
die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe erstellt wurden. Beiträge
können die Adobe Digital Publishing Suite oder den Adobe Content Viewer nutzen.
Reich dein Projekt auf eine der folgenden Arten ein:
• Optional eine PDF-Datei mit Bildern, dem Konzept oder Informationen zum Konzept
• URL-Referenz: Achte darauf, dass die URL bis zum 30. November 2015 zugänglich bleibt und
der Inhalt in dieser Zeit nicht verändert wird.
• Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format
• Auf Behance, Vimeo oder YouTube hochgeladenes Demovideo des Entwurfs. Vergiss nicht,
das Kennwort anzugeben.
Soziales Design
Zulässige Beiträge sind in erster Linie darauf ausgerichtet, das Bewusstsein für sozial relevante
Konzepte zu erhöhen oder innovative Lösungen anzubieten, die diesen Konzepten gerecht
werden. Der Beitrag kann in einem beliebigen Medium eingereicht werden, einschließlich
traditioneller Medien, Video, Animation oder interaktiver Medien. Unabhängig vom Medium
muss sich das Design durch eine inspirierende, eindrucksvolle und hochkreative Ästhetik
oder Oberfläche auszeichnen. Für die Bewertung entscheidend ist, wie wirkungsvoll der
Betrachter auf einen bestimmten Sachverhalt oder eine Problematik aufmerksam gemacht wird.
Der Beitrag muss Potenzial zur Lösung eines gesellschaftlichen Problems der heutigen Zeit
aufweisen und darauf abzielen, unbefriedigte Bedürfnisse zu erfüllen. Es werden nur Beiträge
zugelassen, die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe erstellt wurden.
Reich dein Projekt auf mindestens eine der folgenden Arten ein:
• Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format
• PDF-Datei mit Informationen dazu, auf welche Weise das Design eine sozial orientierte
Funktion erfüllt
• URL zu einer Website oder App: Achte darauf, dass die URL bis zum 30. November 2015
zugänglich bleibt und der Inhalt in dieser Zeit nicht verändert wird.
• Auf Behance, Vimeo oder YouTube hochgeladenes Demovideo des Entwurfs. Vergiss nicht,
das Kennwort anzugeben.
BEREICH „BEWEGUNG UND VIDEO“
Animation
Zulässige Beiträge sind unter anderem erzählende oder dynamische Zeichentrickfilme mit
einer beliebigen Kombination aus Computer-generierten Grafiken, visuellen Effekten undADAA
digitalen Reproduktionen gezeichneter Bilder. Es werden nur Beiträge zugelassen, die
überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe erstellt wurden. Beurteilt werden
nur die ersten fünf Minuten des Videos.
Reich dein Projekt auf folgende Art ein:
• URL zu einem Video auf Behance, Vimeo oder YouTube. Vergiss nicht, das Kennwort
anzugeben.
Postproduktion und Schnitt
Zulässige Beiträge sind Beispiele für Videoproduktionen oder Live-Aufnahmen, die die
Beherrschung der Adobe-Werkzeuge für Postproduktion und Videoschnitt demonstrieren.
Der Beitrag kann eine beliebige Kombination aus Computer-generierten Grafiken, visuellen
Effekten und digitalen Reproduktionen von Bildern enthalten. Beurteilt werden nur die ersten
fünf Minuten des Videos. Es werden nur Beiträge zugelassen, bei denen für Bildbearbeitung,
Schnitt und/oder Effekte sowie andere Schritte der Postproduktion überwiegend (zu mehr als
50 %) Werkzeuge von Adobe eingesetzt wurden.
Reich dein Projekt auf folgende Art ein:
• URL zu einem Video auf Behance, Vimeo oder YouTube. Vergiss nicht, das Kennwort
anzugeben.
Grafikanimation
Zulässige Beiträge sind Videoprojekte mit Kompositionen aus Text, animierten Standbildern
oder Live-Aufnahmen mit Grafiken für Film-Trailer, Filmvorspänne, Werbe-Spots,
Markenwerbung, öffentliche Bekanntmachungen usw. Es werden nur Beiträge zugelassen,
die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe erstellt wurden.
Reich dein Projekt auf folgende Art ein:
• URL zu einem Video auf Behance, Vimeo oder YouTube. Vergiss nicht, das Kennwort
anzugeben.
BEREICH „TRADITIONELLE MEDIEN“
Illustration
Zulässige Beiträge sind redaktionelle Illustrationen, die Informationen übermitteln
oder Konzepte verdeutlichen, erzählende Illustrationen (z. B. eine Serie von maximal
zehn Illustrationen für Bücher), Illustrationen für Computer-Spiele und Figuren sowie
technische, wissenschaftliche oder architektonische Illustrationen. Es werden nurADAA
Beiträge zugelassen, die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe
erstellt wurden.
Reich dein Projekt auf folgende Art ein:
• Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format sowie optional eine PDF-Datei
Verpackung
Zulässige Beiträge sind unter anderem:
• Entwürfe für Bekleidung und Accessoires
• Textil-Design
• Beispiele oder Bilder von 3D-Produkten und ihrer Verpackung
• Verpackungs-Design (einschließlich flacher Layouts für Produktkartons, Etiketten, Taschen
oder Werbeartikel für die Auslage im Laden)
Es werden nur Beiträge zugelassen, die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von
Adobe erstellt wurden.
Reich dein Projekt auf folgende Art ein:
• Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format sowie optional eine PDF-Datei
Fotografie
Zulässige Beiträge sind einzelne Bilder oder Serien aus maximal zehn Bildern. Die Bilder
müssen auf Fotografien basieren und digital nachbearbeitet oder künstlerisch verändert sein.
Es werden nur Beiträge zugelassen, die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von
Adobe bearbeitet wurden.
Reich dein Projekt auf folgende Art ein:
• Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format sowie optional eine PDF-Datei
Werbefotografie
Zulässige Beiträge sind einzelne Bilder oder Serien aus maximal zehn Bildern. Die Bilder
müssen auf Fotografien basieren und digital nachbearbeitet werden, um ihren kommerziellen
bzw. Werbezweck zu belegen. Es werden nur Beiträge zugelassen, die überwiegend (zu mehr
als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe bearbeitet wurden.
Reich dein Projekt auf folgende Art ein:
• Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format sowie optional eine PDF-DateiADAA
Print-Kommunikation
Zulässige Beiträge sind Anzeigen, Branding-Konzepte und anderes Werbematerial, Bücher,
Broschüren, Kataloge, Magazine, Poster und sonstige Print-Dokumente. Es werden nur
Beiträge zugelassen, die überwiegend (zu mehr als 50 %) mit Werkzeugen von Adobe erstellt
wurden.
Reich dein Projekt auf folgende Art ein:
• Bis zu 10 Bilder im JPEG-, PNG- oder GIF-Format sowie optional eine PDF-DateiSie können auch lesen