LIEFERPROGRAMM 2018 - Rhäticom AG
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INHALTSVERZEICHNIS LIEFERPROGRAMM Handfunkgeräte 4 - 10 Motorola 4 Tait 6 Hytera 8 Kenwood 10 Mobilfunkgeräte 12 - 14 Motorola 12 Hytera Mobilfunkgeräte 13 Kenwood Mobilfunkgeräte 13 Tait Mobilfunkgeräte 14 Basisstationen 15 Pager 16 Mietfunkgeräte 17 Ladetechnik 17 Wetech 17 Swiss Point 17 Zubehör 18 - 19 Savox 18 Ceotronics 18 Peltor 19 Swiss Point 19 Polycom 20 Vokkero 21 Softwarelösung 22 - 24 EUS - Einsatzunterstützungssoftware 22 Hytera – Smart Dispatch 23 Schmidt Funktechnik - Lokalisierungssystem 24 Digital Funk DMR 25 Qualitäts- und Versorgungsmessung 26 Antennenmessungen 27 Geschichte 28 Unser Team 28 Unsere Partner 30 Allgemeine Geschäftsbedingungen 31 www.rhaeticom.ch 3
MOTOROLA HANDFUNKGERÄTE DP4400e / DP4401e DP4600e / DP4601e DP4800e / DP4801e Ab CHF 515.- Ab CHF 565.- Ab CHF 635.- Akkulaufzeit d / a: 16 / 12 h Akkulaufzeit d / a: 16 / 12 h Akkulaufzeit d / a: 16 / 12 h Schutzstandard IP: IP 68 Schutzstandard IP: IP 68 Schutzstandard IP: IP 68 Ladesystem: IMPRES Ladesystem: IMPRES Ladesystem: IMPRES Bluetooth: Ja, DP4401e Bluetooth: Ja, DP4601e Bluetooth Ja, DP4801e GPS: Ja, DP4401e GPS Ja, DP4601e GPS Ja, DP4801e Man Down: zusätzliche Lizenz Man Down: zusätzliche Lizenz Man Down: zusätzliche Lizenz Lone Worker: Standard Lone Worker: Standard Lone Worker: Standard Zubehör MOT-WPLN4255 CHF 85.- MOT-WPLN4213 CHF 650.- MOT-PMLN5838 CHF 45.- MOT-PMMN4024 CHF 85.- MOT-PMLN6129 CHF 115.- MOT-NNTN8382 CHF 230.- 4 www.rhaeticom.ch
MOTOROLA HANDFUNKGERÄTE DP1400 DP3441e DP3661e CHF 375.- CHF 620.- CHF 720.- Akkulaufzeit d / a: 13.5 / 10.5 h Akkulaufzeit d / a: 16 / 12 h Akkulaufzeit d / a: 16 / 12 h Schutzstandard IP: IP 54 Schutzstandard IP: IP 68 Schutzstandard IP: IP 68 Ladesystem: Standard Ladesystem: IMPRES Ladesystem: IMPRES Bluetooth: Nicht möglich Bluetooth: Standard Bluetooth: Standard GPS: Nicht möglich GPS: Standard GPS: Standard Man Down: Nein Man Down: zusätzliche Lizenz Man Down: zusätzliche Lizenz Lone Worker: Nein Lone Worker: Standard Lone Worker: Standard Zubehör MOT-PMLN5192 CHF 50.- MOT-PMLN5188 CHF 75.- MOT-PMMN4071 CHF 90.- MOT-PMMN4013 CHF 60.- MOT-RLN5500A CHF 10.- MOT-PMLN4471A CHF 20.- www.rhaeticom.ch 5
TAIT HANDFUNKGERÄTE TP9310 TP9355 TP9360 Auf Anfrage Auf Anfrage Auf Anfrage Akkulaufzeit d / a: 15 / 12 h Akkulaufzeit d / a: 15 / 12 h Akkulaufzeit d / a: 15 / 12 h Schutzstandard IP: IP68 + IP 65 Schutzstandard IP: IP68 + IP 65 Schutzstandard IP: IP68 + IP 65 Ladesystem: Standard Ladesystem: Standard Ladesystem: Standard Bluetooth: Standard Bluetooth: Standard Bluetooth: Standard GPS: Standard GPS: Standard GPS: Standard Man Down: Standard Man Down: Standard Man Down: Standard Lone Worker: Standard Lone Worker: Standard Lone Worker: Standard Zubehör TAI-T03-00012-ADAA Auf Anfrage TAI-T03-00013-ADAA Auf Anfrage RHA-19241/2/3 CHF 162.30 TAI-T03-00046-FAAA Auf Anfrage TAI-T03-00045-FRAA Auf Anfrage TAI-T03-00120-AAAE Auf Anfrage 6 www.rhaeticom.ch
TAIT RAIL - HANDFUNKGERÄTE TP9310R TP9355R TP93600R Auf Anfrage Auf Anfrage Auf Anfrage Akkulaufzeit d / a: 19 / 15 h Akkulaufzeit d / a: 19 / 15 h Akkulaufzeit d / a: 19 / 15 h Schutzstandard IP: IP68 + IP 65 Schutzstandard IP: IP68 + IP 65 Schutzstandard IP: IP68 + IP 65 Ladesystem: Standard Ladesystem: Standard Ladesystem: Standard Bluetooth: Standard Bluetooth: Standard Bluetooth: Standard GPS: Standard GPS: Standard GPS: Standard Man Down: Standard Man Down: Standard Man Down: Standard Lone Worker: Standard Lone Worker: Standard Lone Worker: Standard Zubehör RHA-19216 CHF 26.30 TAI-T03-00045-DMAA Auf Anfrage TAI-T03-00045-KFAA Auf Anfrage RHA-19239 CHF 63.50 RHA-19238 CHF 63.50 RHA-19237 CHF 63.50 www.rhaeticom.ch 7
HYTERA HANDFUNKGERÄTE PD705 / PD705G PD755 / PD755G PD785 / PD785G Auf Anfrage Auf Anfrage Auf Anfrage Akkulaufzeit d / a: 13.5 / 11 h Akkulaufzeit d / a: 13.5 / 11 h Akkulaufzeit d / a: 13.5 / 11 h Schutzstandard IP: IP 67 Schutzstandard IP: IP 67 Schutzstandard IP: IP 67 Ladesystem: Standard Ladesystem: Standard Ladesystem: Standard Bluetooth: Zubehör Bluetooth: Zubehör Bluetooth: Zubehör GPS: Ja, PD705G GPS: Ja, PD755G GPS: Ja, PD785G Man Down: Ja, PD705MD Man Down: Ja, PD755MD Man Down: Ja, PD785MD Lone Worker: Standard Lone Worker: Standard Lone Worker: Standard Zubehör HYT-580.002.003.010 Auf Anfrage HYT-580.001.001.020 Auf Anfrage HYT-580.002.003.029 Auf Anfrage HYT-580.002.004.000 Auf Anfrage HYT-580.002.004.007 Auf Anfrage HYT-580.002.003.061 Auf Anfrage 8 www.rhaeticom.ch
HYTERA HANDFUNKGERÄTE PD505 PD605 (GMD) PD655 (GMD) Auf Anfrage Auf Anfrage Auf Anfrage Akkulaufzeit d / a: 16 / 11 h Akkulaufzeit d / a: 16 / 11 h Akkulaufzeit d / a: 16 / 11 h Schutzstandard IP: IP54 Schutzstandard IP: IP67 Schutzstandard IP: IP67 Ladesystem: Standard Ladesystem: Standard Ladesystem: Standard Bluetooth: nicht möglich Bluetooth: Zubehör Bluetooth: Zubehör GPS: nicht möglich GPS: Ja, PD605GMD GPS: Ja, PD655GMD Man Down: nicht möglich Man Down: Ja, PD605GMD Man Down: Ja, PD655GMD Lone Worker: Standard Lone Worker: Standard Lone Worker: Standard Zubehör HYT-580.002.033.003 Auf Anfrage HYT-580.002.030.007 Auf Anfrage HYT-580.002.033.007 Auf Anfrage HYT-580.003.013.007 Auf Anfrage HYT-580.002.034.00 Auf Anfrage HYT-580.001.001.018 Auf Anfrage www.rhaeticom.ch 9
KENWOOD HANDFUNKGERÄTE NX-3220E3 / NX-3320E3 NX-3220E2 / NX-3320E2 NX-3220E / NX-3320E CHF 505.00 CHF 600.00 CHF 635.00 Akkulaufzeit d / a: 13.5 / 11 h Akkulaufzeit d / a: 13.5 / 11 h Akkulaufzeit d / a: 13.5 / 11 h Schutzstandard IP: IP54/55/67 Schutzstandard IP: IP54/55/67 Schutzstandard IP: IP54/55/67 Ladesystem: Standard Ladesystem: Standard Ladesystem: Standard Bluetooth: Lizenz Bluetooth: Lizenz Bluetooth: Lizenz GPS: Standard GPS: Standard GPS: Standard Man Down: Standard Man Down: Standard Man Down: Standard Lone Worker: Standard Lone Worker: Standard Lone Worker: Standard Zubehör KEN-KSC-25L CHF 78.- KEN-KSC-256 CHF 640.- KEN-KLH-206PGDE2 CHF 65.- KEN-KMC-45 CHF 95.- KEN-KMC-21 CHF 50.- KEN-KMC-21-F CHF 276.85 10 www.rhaeticom.ch
KENWOOD HANDFUNKGERÄTE TKD-240 / TKD-340 TK-3401D (PMR) FBI-Koffer (PMR) CHF 335.00 CHF 280.00 CHF 990.00 Akkulaufzeit d / a: 13.5 / 11.5 h Akkulaufzeit d / a: 18h Set bestehend aus: Schutzstandard IP: IP54 + IP 55 Schutzstandard IP: IP54 + IP 55 - 3 Stück TK-3401D Ladesystem: Standard Ladesystem: Standard - 3 Einzelladestationen Bluetooth: nicht möglich Bluetooth: nicht möglich - 3 FBI Sprechgarnituren GPS: nicht möglich GPS: nicht möglich - 1 Koffer mit angepasster Man Down: nicht möglich Man Down: nicht möglich Schaumstoffeinlage Lone Worker: nicht möglich Lone Worker: nicht möglich Zubehör KEN-KSC-35 CHF 55.- KEN-M1473 CHF 90.- KEN-KHS-7A CHF 165.- KEN-KVC-19 CHF 178.- KEN-KLH-131PC CHF 56.- MOT-DSA51031 CHF 195.- www.rhaeticom.ch 11
MOTOROLA MOBILFUNKGERÄTE DM2600 DM4400 / DM4401e DM4600 / DM4601e CHF 540.- Ab CHF 575.- Ab CHF 720.- Schutzstandard IP: IP 54 Schutzstandard IP: IP 54 Schutzstandard IP: IP 54 5-Ton: Standard 5-Ton: Standard 5-Ton: Standard Bluetooth: nicht möglich Bluetooth: Ja, bei 01e Bluetooth: Ja, bei 01e GPS: nicht möglich GPS: Ja, bei 01e GPS: Ja, bei 01e Lone Worker: nicht möglich Lone Worker: Standard Lone Worker: Standard Abgesetzte Bedienung: nicht möglich Abgesetzte Bedienung: möglich Abgesetzte Bedienung: möglich Zubehör MOT-FTN6083A CHF 45.- MOT-RLN6465A CHF 31.- MOT-RMN5050 CHF 100.- MOT-DAL-AD-CM CHF 260.- MOT-MDRLN6551 CHF 600.- MOT-PMLN6404 CHF 165.- 12 www.rhaeticom.ch
HYTERA / KENWOOD MOBILFUNKGERÄTE MD655 / MD785G MD785 / MD785G NX-3720E / NX-3820E Auf Anfrage Auf Anfrage Ab CHF 600.00 Schutzstandard IP: IP 54 Schutzstandard IP: IP 54 Schutzstandard IP: IP 54 5-Ton: Standard 5-Ton: Standard 5-Ton: Standard Bluetooth: mit Adapter Bluetooth: mit Adapter Bluetooth: Ja, bei GE Version GPS: möglich GPS: möglich GPS: Ja, bei GE Version Lone Worker: Standard Lone Worker: Standard Lone Worker: nein Abgesetzte Bedienung: nicht möglich Abgesetzte Bedienung: möglich Abgesetzte Bedienung: möglich Zubehör HYT-580.002.038.002 Auf Anfrage HYT-580.002.005.042 Auf Anfrage KEN-KDI-03 CHF 75.- HYT-580.002.038.003/004 Auf Anfrage HYT-580.002.005.031 Auf Anfrage KEN-KMC-9C CHF 160.- www.rhaeticom.ch 13
TAIT MOBILFUNKGERÄTE TM9355 TM9315 TM8250 Auf Anfrage Auf Anfrage Auf Anfrage Schutzstandard IP: IP 54 Schutzstandard IP: IP 54 Schutzstandard IP: IP 54 5-Ton: Standard 5-Ton: Standard 5-Ton: Standard Bluetooth: nicht möglich Bluetooth: nicht möglich Bluetooth: nicht möglich GPS: Standard GPS: Standard GPS: Standard Lone Worker: Standard Lone Worker: Standard Lone Worker: Standard Abgesetzte Bedienung: möglich Abgesetzte Bedienung: möglich Abgesetzte Bedienung: möglich Zubehör TAI-T02-00062-2001 Auf Anfrage TAI-TMAA13-24 Auf Anfrage TAI-TMAA11-07 Auf Anfrage TAI-T02-00073-AAAA Auf Anfrage TAI-T02-00005-ACAA Auf Anfrage TAI-T02-00005-ABAA Auf Anfrage 14 www.rhaeticom.ch
RADIO ACTIVITY / MOTOROLA / HYTERA BASISSTATIONEN Kairos SLR5500 RD985S Auf Anfrage Auf Anfrage Auf Anfrage Sendeleistung: 1 – 25 W Sendeleistung: 1 – 50 W Sendeleistung : 1 – 50 W Frequenzband: Alle Frequenzband: VHF, UHF Frequenzband VHF, UHF Betriebsarten: DMR Tier 2 Betriebsarten: DMR Tier 2 Betriebsarten: DMR Tier 2 Analog Analog Analog DMR Simulcast IP Site Connect XPT Analog Simulcast DMR Tier 3 DMR Tier 3 DMR Simulcast Zubehör RHA-19166 Auf Anfrage PRO-DPF70/6-9/13 N Auf Anfrage HYT-580.002.006.002 Auf Anfrage POL-T01113245 Auf Anfrage EXI-CLG-150-12A Auf Anfrage HYT-580.002.005.020 Auf Anfrage www.rhaeticom.ch 15
SWISSPHONE / TPL / OELMANN PAGER s.QUAD X15 Birdy WPS LX4 CHF 350.00 CHF 310.00 CHF 320.00 Akkulaufzeit d / a: 2500h Akkulaufzeit d / a: 4000h Akkulaufzeit d / a: 1400h Schutzstandard IP: IP 67 Schutzstandard IP: IP 67 Schutzstandard IP: IP 52 Alarmarten: 5 Alarmarten: 3 Alarmarten: 3 Anzahl RIC: 16 Anzahl RIC: 8 Anzahl RIC: 64 Display: vollgrafisch Display: 5-Zeilen Display: 4-Zeilen Gewicht: 108g Gewicht: 120g Gewicht: 65g Zubehör SWI-0810940 CHF 97.-- EVO-10101-2 (ohne NT) CHF 68.00 MOT-2410200 CHF 95.- SWI-0321319 CHF 30.- EVO-10109-1 CHF 35.00 MOT-19164/64 CHF 26.- 16 www.rhaeticom.ch
RHÄTICOM MIETFUNKGERÄTE Wochenendmiete Wochenmiete Monatsmiete Freitag bis Montag 7 Tage Handfunkgeräte Konzessionspflichtig Preis pro Gerät 50.00 80.00 190.00 Jeder weitere Tag pro Gerät 10.00 10.00 10.00 Handmonofon 8.00 10.00 20.00 Ohrhörer 4.00 5.00 10.00 Konzessionsantrag pro Anlass 25.00 25.00 25.00 Handfunkgeräte PMR nicht Konzessionspflichtig Preis pro Gerät 50.00 80.00 190.00 Jeder weitere Tag pro Gerät 10.00 10.00 10.00 Handmonofon 8.00 10.00 20.00 Ohrhörer 4.00 5.00 10.00 WETECH / SWISS POINT LADETECHNIK WTCxxx Netzteil zu WTC SWP Ladestation Netzteil zu SWP Ab CHF 190.- CHF 45.- Ab CHF 145.- CHF 39.- Fahrzeugladehalterung 230VAC Netzteil zu Wetech Universallader Netzteil zu SWP passend zu: Fahrzeugladehalterungen passend zu: Universallader Motorola DP4000e-Serie Tait TP9300-Serie Hytera PD7- Serie Motorola DP4000e-Serie Tait TP81/9300 TPH700 12VDC / 24VDC TPH900 LED-Anzeige Einfach bis zu 6 Befestigungsbügel Ladestationen erweiterbar Verschiedene Ladestationen miteinander kombinierbar www.rhaeticom.ch 17
SAVOX / CEOTRONICS ZUBEHÖR C-C500 HC-1 Freephone Vigilite Ab CHF 360.- CHF 240.- CHF 80.- Ab CHF 55.- Integrierter Lautsprecher Schädelknochenmikrofon Ohrknochenmikrofon FBI-Garnitur mit DIN Stecker kann abgeschaltet werden mit Lautsprecher und mit integriertem Lautsprecher für verschiedene Ohrhörer: keine 3.5mm Klinke Buchse Nexus/Savox Stecker und Nexus/Savox Stecker - Schallschlauch Schutzstandart IP67 85g leicht 20g leicht - D-Shape Passend zu: Bügel kurz oder lang - Bügel - Motorola Bügel abnehmbar Passend zu: - Kenwood - Motorola - Hytera - Kenwood - Tait - Polycom TPH700 CT-MultiCom 65 CT-MultiCom 67 12-Pin Gerätadapter CT-ThroatMike Auf Anfrage Auf Anfrage Auf Anfrage Auf Anfrage Integrierter Lautsprecher Integrierter Lautsprecher kann 12- Pin Adapter für MC67 Kehlkopfgarnitur mit kann abgeschaltet werden abgeschaltet werden Passend zu: elastischem Gummiband mit 3.5mm Klinke Buchse mit 3.5mm Klinke Buchse - Motorola Mototrbo D-Shape Ohrhörer Schutzstandart IP65 Schutzstandart IP67 - Motorola GP 4-poliger Nexus Stecker Passiver Lautstärkeregler Passiver Lautstärkeregler - Polycom TPH900 1 Tonabnehmer Passend zu: Nur mit Adapter erhältlich - Polycom TPH700 - Motorola (zusätzliche Ledertasche - Polycom TPH700 empfohlen) 18 www.rhaeticom.ch
PELTOR / SWISS POINT ZUBEHÖR Flex Headset Tactical XP Flex WS ProTac XP Flex Kabel FL6Uxx Ab CHF 266.90 Ab CHF 374.95 Ab CHF 702.90 Ab CHF 55.- Mikrofon mit Active Hearing Funktion Active Hearing Funktion Flex Kabel passend zu: Lärmkompensation Sprachgeführtes Menu Sprachgeführtes Menu - Motorola Mototrbo PTT-Taste an der Kapsel PTT-Taste an der Kapsel PTT-Taste an der Kapsel - Motorola DP1400 Flex-Buchse Flex-Buchse Bluetooth Funktion - Motorola Professional Verfügbar mit Kopfbügel Optional Akku und Ladegerät Mit Flex-Buchse möglich - Kenwood 2-Pin oder Helmbefestigung Verfügbar mir Kopfbügel, Optional Akku und Ladegerät Nackenbügel und Verfügbar mir Kopfbügel, Helmbefestigung Nackenbügel und Helmbefestigung Titan MM20 Ohrhörer Kehlkopfgarnitur M03 Ab CHF 300.- CHF 49.00 Ab CHF 225.- Ab CHF 79.- Integrierter Lautsprecher Schallschlauch Ohrhörer Kehlkopfsprechgarnitur Handmonofon mit kann abgeschaltet werden 3,5 mm Klinkenstecker mit Schallschlauch Lautsprecher mit 3.5mm Klinke Buchse Inkl. drei verschiedene Spiralkabel IP 67 Schutzstandart IP6x Grössen der Ohreinsätze Nexus 6,3mm Stecker 3,5mm Klinkenbuchse Passiver Lautstärkeregler Passend zu: Passend zu: - Motorola GP3xx - Motorola - Hytera PD7 Serie - Tait - Tait TP81/9300 - Polycom TPH700 - Polycom TPH700 - Polycom TPH900 www.rhaeticom.ch 19
POLYCOM ZUBEHÖR Standard Handmonofon Multicom65 Multicom67 Titan MM20 CHF 198.- Auf Anfrage Auf Anfrage CHF 300.- IP 54 IP 65 IP 67 IP 65 3,5mm Klinkenbuchse 3,5mm Klinkenbuchse 3,5mm Klinkenbuchse 3,5mm Klinkenbuchse Channel free on/off Nexus-Buchse Nexus-Buchse Nexus-Buchse Blue LED on/off Drehclip Drehclip Drehclip Drehclip Ceotronics Adapter notwendig Swiss Point Akkupoint Ceotronics Einzellader TPH900 Einzellader TPH700 Passive Autoladehalterung Aktive Autoladehalterung CHF 159.- CHF 108.- Ab CHF 260.- CHF 684.- Zusätzliches Fach für Akku Zusätzliches Fach für Akku Einfache Ladehalterung Original zu TPH700 Reset Taste Zusammensteckbar mit 230VAC oder 12 / 24 VDC 12V Anschluss Zusammensteckbar ohne elektronische Verbindung Speisung möglich Antennenanschluss elektronische Verbindung Swiss Point Swiss Point Handmonofon Akku Point Pilacom FSEPG3-M FSEPG3-H Handmonofon klein Diskret-Hörsprechgarnitur CHF 460.- CHF 385.- CHF 109.- CHF 119.- Freisprecheinrichtung zu Freisprecheinrichtung zu IP 67 Herkömmliches Headset Mobilfunk TPM700 Mobilfunk TPH700 3,5mm Klinkenbuchse anschliessbar Verbindungsbox zu TPM700 Verbindungsbox zu TPH700 Drehclip 3,5mm Klinkenbuchse 2.5m Verbindungskabel 1,5m Verbindungskabel Akku Point (Mono / Stereo / Headset) Lautsprecher Lautsprecher Akku Point Handsprechtaste Handsprechtaste (Option Fusssprechtaste) (Option Fusssprechtaste) Pilacom Pilacom 20 www.rhaeticom.ch
VOKKERO VOLLDUPLEX-INTERCOM LÖSUNG Mit einem Funkgerät handfrei und vollduplex kommunizieren, dies bietet Vokkero. Vokkero erzielt eine Reichweite von bis zu 1000 m im freien Feld. In Gebäuden ist die Reichweite abhängig von der Bauart und muss bei Bedarf mit einem Test, zu welchem wir ein Geräteset kostenlos zur Verfügung stellen, ermittelt werden. Neu auf dem Markt seit Sommer 2017: Vokkero Guardian, der Nachfolger des bewährten Produktes Vok-Safe. Gegenüber dem Vorgängerprodukt ist Guardian in vielen Punkten verbessert worden, ist in Sets von 2-10 Geräten erhältlich und bietet optional auch Bluetooth an. Zudem sind auch ATEX-Versionen erhältlich. Das Spezielle an Guardian: Die Teilnehmerzahl pro Gruppe ist nicht beschränkt. Bis zu 4 Personen können gleichzeitig sprechen, die übrigen Teilnehmer hören mit und können bei Bedarf sprechen (vorausgesetzt, es sind nicht schon 4 Personen am Sprechen). Audio: HD Audio System Reichweite: Bis zu 1 km Akkulaufzeit: Bis zu 12 Stunden (Li-Polymer Akku) Frequenzen: Lizenzfreie vorprogrammierte Frequenzen Gewicht: 250g Abmessungen: 70 x 110 x 28mm Betriebstemperatur: -10°C / +50°C Alarmfunktion: Alarmierung der anderen Teilnehmern mit Vibra und akustischem Signal Akkuladezeit: max. 4 Stunden www.rhaeticom.ch 21
EUS - EINSATZUNTERSTÜTZUNGSSOFTWARE SOFTWARELÖSUNGEN 22 www.rhaeticom.ch
HYTERA - SMARTDISPATCH SOFTWARELÖSUNGEN SmartDispatch ist Hyteras Dispatcher-System, das in Übereinstimmung mit dem digitalen ETSI-Funkstandard DMR entwickelt wurde. SmartDispatch ist ausgelegt auf eine effiziente Kommunikation und unterstützt Sie im Verwalten und Leiten der Funkteilnehmer im DMR- Funksystem. Durch seine Client-Server-Architektur, seinem modularen Design und seiner Voice-over-IP-Unterstützung bietet SmartDispatch Ihnen nahezu alle modernen Dispatch-Funktionen in nur einer Software. Modularität und Flexibilität SmartDispatch ist ein Client-Server-System, das aus verschiedenen Komponenten besteht. Damit hilft SmartDispatch bei dem Aufbau von Dispatcher-Systemen unterschiedlicher Grösse und Topologie, ganz nach den jeweiligen Kundenanforderungen. SmartDispatch kann als ein Einzelplatzsystem oder als eine umfangreiche Dispatcher-Lösung eingesetzt werden, die über mehrere Standorte verteilt ist. Bedarfsgerechte Zugangssteuerung Jeder Arbeitsplatz kann mit Rechten für das Verwalten von ausgewählten Endgeräten, ganzen Flotten oder ausgewählten Teilen des DMR-Funksystems konfiguriert werden. IP-Anbindung Neben der Anbindung von Fahrzeugfunkgeräten, um das System als Radio-Dispatcher zu nutzen, können auch Repeater über IP angebunden werden. Somit lässt sich ein IP-Dispatching-System errichten, das netzweite Sprachaufzeichnung und eine direkte Kontrolle der Zeitschlitze der Repeater ermöglicht. Unterstützung mehrerer Bildschirme Der SmartDispatch-Client unterstützt verschiedene Darstellungsweisen und kann auf mehrere Bildschirme aufgeteilt werden, sodass Anwender alle wichtigen Informationen im Blickfeld haben. Sprachunterstützung SmartDispatch unterstützt mehrere Anwendungssprachen. Die Sprache des SmartDispatch-Clients kann bei Bedarf sofort geändert werden, ohne die Anwendung neu zu starten. Über das mitgelieferte Sprachentool können Administratoren weitere Sprachen in das SmartDispatch-System nachpflegen. Keine wiederkehrenden Kosten für die Standortbestimmung Im Vergleich zu GPRS-basierten Lösungen für die Standortbestimmung setzt SmartDispatch auf die Möglichkeiten des DMR-Funksystems in Verbindung mit der GPS-Technologie. Damit fallen keine wiederkehrenden Kosten für die Verwendung des GPRS-Protokolls an. www.rhaeticom.ch 23
SCHMIDT FUNKTECHNIK – FLUX GUIDE SOFTWARELÖSUNGEN Grundfunktionen: Ortung, Zielführung, Statussystem, Routenplanung, Historienaufzeichnung, Mandantenfähigkeit, Mehrplatzfähigkeit, intuitiv und einfach zu bedienende Benutzeroberfläche, modernes Design Besonderheiten und Vorteile: Verwendung von freiem Kartenmaterial - Open Street Map - keine Kosten für Kartenupdates - eigene Karten und Lagepläne einbindbar Keine Web-Browser Lösung sondern Client-Server Konzept - Darstellung der Vorgänge ohne Zeitverlust in Echtzeit - Sicherheit: alle Daten bleiben in Ihrer Hand - keine monatlichen Folgekosten für externes Datenhosting Unterstützt alle modernen digitale Funkwege - TETRA, GSM, TETRAPOL, DMR (Mototrbo, Nexedge, Hytera) - Mischbetrieb möglich Professionelle Zielführung im Fahrzeug von GARMIN - unterstützt die bekannten GARMIN - Navigationsgeräte mit FMI-Schnittstelle - keine Umgewöhnung für den Fahrer Ausführung als Portable App - Arbeitsplatz kann komplett von externen Datenträgern gestartet werden - keine Installation am Arbeitsplatzrechner notwendig (ab Win7) Offengelegte Client-Schnittstelle - Einbindung vorhandener Leitstellen oder eigener Applikationen möglich Ressourcenschonend - Läuft auf allen Windows-Betriebssystemen ab XP 24 www.rhaeticom.ch
DIGITALFUNK DMR FUNKTECHNIK Mit dem DMR Digitalfunk beginnt eine neue Ära der Funkkommunikation. DMR ermöglicht dank dem Zeitschlitzverfahren ein gleichzeitiges Übertragen von Sprach- oder Datenverbindungen auf einem einzigen Funkkanal. So können in einem Relaisnetz, mit einem einzigen HF-Kanal und einem einzigen Repeater pro Standort, zwei Benutzergruppen unabhängig voneinander kommunizieren. Mit bis zu 4 kBit/s (Brutto/Zeitschlitz) können z.B. betriebliche Daten oder auch Positionsdaten übertragen werden. Hand- und Mobilfunkgeräte sind mit integriertem GPS-Empfänger erhältlich. Eine mögliche Anwendung dafür liegt im Sicherheitsbereich wie bei Alleinarbeiterschutz und Standortüberwachungen sowie bei Messwertübertragungen. Vorteile: Digitale Übertragungsqualität Zwei Sprachkanäle oder ein Sprach- und ein Datenkanal Analoger Betrieb möglich (rückwärts kompatibel) Abhörsicherheit ohne Zusatzausrüstung Laute Umgebungsgeräusche werden unterdrückt Längere Betriebszeit mit einer Akkuladung Analoge Funkübertragung Digitale Zeitschlitzübertragung Slot 2 Slot 1 Slot 2 Slot 1 Slot 2 Slot 1 Kanal Bandbreite Kanal 12.5 / 25kHz Kanal Bandbreite 12.5kHz Kanal 12.5kHz / 25kHz 12.5kHz TDMA 1 Sprachkanal auf einem 12.5 / 25kHz Kanal Unterteilt den Kanal in 2 Zeitschlitze www.rhaeticom.ch 25
RHÄTICOM AG QUALITÄTS- UND VERSORGUNGSMESSUNGEN Wissen, wo die Versorgung oder die Qualität optimal ist. Um einen sicheren und zuverlässigen Funkbetrieb bei den gegebenen räumlichen Bedingungen zu gewährleisten, ist bei der Planung sowie bei der Optimierung komplexer Funknetze eine qualifizierte Beurteilung der Funkausbreitung notwendig. Mit Hilfe der Versorgungs– und Qualitätsmessungen können Versorgungsreichweiten und die Signalqualität in einem analogen und digitalen Netz (DMR) gemessen werden. Somit kann eine optimale Positionierung der Antennenstandorte ermittelt werden. Messungen empfehlen wir bei: Planung eines Funknetzes Planung einer Fixstation Optimierung eines Funknetzes Jahreskontrolle Die gesammelten Messdaten werden zusammengestellt und dokumentiert. Als Resultat erhalten Sie einen ausführlichen, visualisierten Bericht mit Empfehlungen. 26 www.rhaeticom.ch
RHÄTICOM AG ANTENNENMESSUNGEN Eine optimale Antennenanlage ist wichtiger als eine hohe Sendeleistung Eine richtig funktionierende Antennenanlage wirkt sich stark auf die Sende- und Empfangsqualität eines Funksystems aus. Um die Antennenanlage richtig zu nutzen, müssen Antennenanlage und Filter optimal sein. Mit Hilfe einer Messung können Fehler an der Antenne, am Kabel oder bei Filtern festgestellt werden, um Fehlfunktionen aufzuspüren und zu beheben. Antennenmessungen empfehlen wir bei: Installationen Optimierung eines Funknetzes Jahreskontrolle Antennenmessungen Filtermessungen Die gesammelten Messdaten werden zusammengestellt und dokumentiert. Als Resultat erhalten Sie einen ausführlichen, visualisierten Bericht mit Empfehlungen. www.rhaeticom.ch 27
RHÄTICOM AG GESCHICHTE Erfahrung und Know-how erarbeitet man sich nicht von heute auf morgen. Die heutige Rhäticom AG hat ihren Ursprung im Jahr 1974. Als Vertragspartner der damaligen Firma Brown, Boveri & Cie. (BBC) war sie für den Vertrieb und Unterhalt von deren eigenen Funksystemen verantwortlich. Im Laufe der Jahre haben wir uns als zuverlässiger Partner von Industrie, Feuerwehren, Sicherheitsdiensten und öffentlichen Auftraggebern hervorgehoben. Ein wesentlicher Beitrag leistete dabei unsere Erkenntnis, dass spezielle Kundenbedürfnisse nicht mit herkömmlichen Standardprodukten befriedigt werden können. So konnten wir uns mit Applikationen an handelsüblichen Funk-Produkten und später mit kundenspezifischen Eigenentwicklungen etablieren. Bis zur führenden Funk-Kommunikationsfirma im Kanton Graubünden. Eine Bereichserweiterung entstand im Jahr 2003 mit den Unterhaltsarbeiten an UKW-Sendeanlagen der TeleRätia AG und Tunnelfunksystemen mit UKW im Kanton Graubünden. Im 2006 folgt ein weiterer Meilenstein, die Partelcom wird von der Rhäticom AG zu 100% übernommen. Einen grossen Schritt der Unternehmung wurde im 2017 gemacht. Die Pilacom AG in Kriens erst und die Telsec GmbH in Worb danach wurden als Partner der Rhäticom aufgenommen. Seit Beginn sind wir gewachsen und uns dabei treu geblieben. Schliesslich ist es genau diese Haltung, die das Zusammengehörigkeitsgefühl der Rhäticom AG prägt und stärkt. Die gelebte Kundennähe und von uns sehr geschätzte Unabhängigkeit formten über die Jahrzehnte einen umfassenden, vielseitigen und fairen Partner für zahlreiche Kunden aus den unterschiedlichsten Bereichen. Dabei liegt auch das Know-how über unsere Welt inhouse. Wir wissen was wir tun – deshalb übernehmen wir auch Installationen oder Reparaturen selbst. Dies alles funktioniert dank den Menschen, die mit dem Unternehmen wachsen und es mitgestalten. Mitsprache- und Entscheidungsrechte sowie grosse Verantwortung sorgen dafür, dass jedem Einzelnen die Entwicklung des Unternehmens am Herzen liegt. Und diese durch den persönlichen Einsatz massgeblich beeinflusst. Das wiederum schätzt jeder Einzelne. Eine verbundene Einheit, eine runde Sache. Unsere Mitarbeiter sind nicht nur Teil der Rhäticom – sie sind die Rhäticom. Diese Verbundenheit spiegelt sich in unserer Positionierung wider und wird durch den Slogan «Bereits verbunden» treffend abgerundet. Der innere Zusammenhalt und die daraus entstehende Stärke möchten wir auch nach aussen kommunizieren. So treten wir als Gruppe auf und binden unsere Partnerunternehmen in dieses Konstrukt ein. Die einfache und klare Darstellung unterstreicht dabei abermals unseren grössten Kundennutzen: persönlich, schnell und unkompliziert zur individuellen Lösung. UNSER TEAM CELERINA Via Nouva 11 CH - 7505 Celerina T +41 81 833 11 55 celerina@rhaeticom.ch Rico Strimer Marco Eichholzer Andrej Leder Philipp Preisel 28 www.rhaeticom.ch
UNSER TEAM CHUR Rossbodenstrasse 33 CH - 7000 Chur T + 41 81 252 17 75 chur@rhaeticom.ch Thomas Brügger Kuno Schaniel Tim Niederdorfer Stefano Maniglio ST. GALLEN Fürstenlandstrasse 96 CH - 9000 St. Gallen T +41 71 260 18 88 st.gallen@rhaeticom.ch Marco Germann Simon Gnädinger Stefano Maniglio www.rhaeticom.ch 29
UNSERE PARTNER KRIENS Pilacom AG Industriestrasse 14 CH - 6010 Kriens T +41 41 311 13 13 info@pilacom.ch Josef Amstad Kurt Müller René Kipfer Hansjörg Baschung WORB Telsec GmbH Bollstrasse 63 CH - 3076 Worb T +41 31 838 30 00 info@telsec.ch Daniel Schürch Pascal Sallin Christian Schmutz 30 www.rhaeticom.ch
AGB 1. Offerten 1.1 Offerten, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich. 2 Vertragsabschluss 2.1 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir nach Eingang einer Bestellung ihre Annahme schriftlich bestätigt haben. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich bestätigt worden sind. 3 Umfang und Ausführung 10 Prüfung und Annahme der Lieferung 3.1 Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist unsere Bestellungsbestätigung massgebend. 10.1 Die Prüfung der Lieferung vor Versand erfolgt im Rahmen unserer diesbezüglichen Material und Leistung, die darin nicht enthalten sind, werden besonders berechnet Prüfbestimmungen auf unsere Kosten. Weitergehende Versuche sind bei 4 Technische Unterlagen Vertragsabschluss besonders zu vereinbaren und gehen zu Lasten des Bestellers. 4.1 Technische Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen und dergleichen 10.2 Der Besteller hat die Lieferung innert angemessener Frist zu prüfen und uns allfällige sowie allfällige Gewichtsangaben sind, falls sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet Mängel, für die wir auf Grund unserer vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich sind, sind, nur annähernd massgebend, wir behalten uns die notwendig erscheinenden unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als Änderungen vor. genehmigt. 4.2 Technische Unterlagen sind vom Besteller vertraulich zu behandeln. Sie bleiben unser 10.3 Abnahme erfolgen nur, wenn sie mit dem Besteller schriftlich vereinbart worden sind. Sie geistiges Eigentum und dürfen weder kopiert noch vervielfältigt noch Dritten in irgendeiner werden, soweit die Umstände es zulassen, in unseren Werkstätten vorgenommen. Können Weise zur Kenntnis gebracht noch zur Anfertigung des Werkes oder von Bestandteilen sie aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, innert der festgelegten Frist nicht verwendet werden. Sie dürfen für die Wartung und die Bedienung benützt werden. durchgeführt werden, so gelten die mit diesen Prüfungen festzustellenden Eigenschaften 4.3 Sämtliche Unterlagen zu Offerten, die nicht zu einer Bestellung führen, sind uns auf als vorhanden. Verlangen zurückzugeben. 10.4 Erweist sich die Lieferung bei einer der vorstehend genannten Prüfungen als nicht 5 Vorschriften am Bestimmungsort vertragsgemäss, so hat uns der Besteller umgehend Gelegenheit zur Behebung der 5.1 Der Besteller hat uns auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften Mängel zu geben. aufmerksam zu machen, die bei Erfüllung des Vertrages zu beachten sind. 10.5 Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf 6 Preis Schadenersatz und Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. 6.1 Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk, ohne Verpackung in frei verfügbaren 11 Verpackung Schweizerfranken, ohne irgendwelche Abzüge. Sämtliche Nebenkosten. wie z.B. die Kosten 11.1 Die Verpackung wird von uns gesondert berechnet und nicht zurückgenommen. Ist sie für Verpackung, Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-. Einfuhr- und andere jedoch als unser Eigentum bezeichnet worden, so muss sie franko an uns zurückgesandt Bewilligungen sowie Beurkundungen gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der werden. Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren und Zölle zu tragen. Haben wir die 12 Übergang von Nutzen und Gefahr Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung und andere Nebenkosten in unserer Offerte 12.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Besteller oder im Lieferpreis eingeschlossen oder in der Offerte oder Bestellungsbestätigung über, und zwar auch dann, wenn die Lieferung franko, cif. tob. unter ähnlichen Klauseln gesondert ausgewiesen, so behalten wir uns vor, unsere Ansätze bei Änderung der Tarife oder einschliesslich Montage erfolgt oder wenn der Transport durch uns organisiert und entsprechend anzupassen. geleitet wird. Wird der Versand verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die wir nicht zu 6.2 Preisanpassungen nach Vertragsabschluss erfolgen, soweit vertreten haben, so wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert - Gleitpreise vereinbart worden sind 13 Transport und Versicherung - nachträglich eine Lieferfristverlängerung aus einem der in Ziff. 9.2 genannten Gründe 13.1 Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind uns rechtzeitig erfolgt bekanntzugeben. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. - der Umfang der vereinbarten Lieferung bzw. Leistungen eine Änderung erfahren hat oder Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der - das Material oder die Ausführung Änderungen erfahren, weil die uns vom Besteller Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten. überlassenen Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben oder 13.2 Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Auch wenn sie unvollständig waren. durch uns zu besorgen ist, gilt sie als im Auftrag und für Rechnung und Gefahr des 7 Zahlungsbedingungen Bestellers abgeschlossen. 7.1 Die Zahlungen sind vom Besteller ohne irgendwelche Abzüge wie Skonto, Spesen, Steuern 14 Montage und Gebühren den in der Bestellungsbestätigung enthaltenen Bedingungen zu leisten. Die 14.1 Übernahme wir auch die Montage, so finden unsere Allgemeinen Montagebedingungen Zahlungspflicht ist erfüllt, wenn in der Schweiz Schweizerfranken zu unserer freien zusätzlich Anwendung Verfügung gestellt worden sind. Werden Teillieferungen fakturiert, so hat die Zahlung nach 15 Garantie Massgabe der vereinbarten Zahlungsbedingungen für jede einzelne Lieferung zu erfolgen. 15.1 Wir verpflichten uns, während der Garantiezeit auf schriftliche Aufforderung des Bestellers 7.2 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, hin alle Teile unserer Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch haben, verzögert oder verunmöglicht werden. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen als möglich nach unserer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Beanstandung, Ansprüchen oder von uns nicht anerkannten Gegenforderungen des unser Eigentum. Bestellers zu kürzen oder zurückzubehalten. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn 15.2 Wir tragen nur die Kosten, die durch die Reparatur oder den Ersatz der schadhaften Teile unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht in unseren Werkstätten entstehen. Können die schadhaften Teile aus Gründen, die wir wird oder wenn sich an der Lieferung Nacharbeiten als notwendig erweisen. nicht zu vertreten haben, in unseren Werkstätten nicht repariert oder ersetzt werden, so 7.3 Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne besondere gehen alle daraus entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Bestellers. Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der sich nach 15.3 Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf dem am Domizil des Bestellers üblichen Zinsverhältnisse richtet, jedoch mindestens 4 Schadenersatz und Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt, sofern 15.4 Die Garantiezeit beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit der Versandbereitschaft bzw. bei nicht ein höherer Zinssatz vereinbart worden ist. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird Beendigung der Montage, falls wir diese übernommen haben. Wird der Versand, die die Verpflichtung zu vertragsgemässer Zahlung nicht aufgehoben. Montage oder Inbetriebsetzung aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben, 8 Eigentumsvorbehalt so endet die Garantiezeit spätestens 18 Monate nach Versandbereitschaft. 8.1 Das von uns gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der 15.5 Für ersetzte Teile beginnt die Garantiezeit neu zu laufen, sie endet spätestens 24 Monate Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze unseres Eigentums nach Beginn der Garantiezeit für die Hauptlieferung oder, sofern deren Versand, Montage erforderlich sind, mitzuwirken. oder Inbetriebsetzung aus Gründen verzögert wurden, die wir nicht zu vertreten haben, 9 Lieferfrist spätestens 30 Monate nach Versandbereitschaft der Hauptlieferung. 9.1 Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behördlichen 15.6 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, Formalitäten wie Einfuhr- und Zahlungsbewilligungen eingeholt, die bei Bestellung zu mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung, erbringenden Zahlungen und allfälligen Sicherheiten geleistet sowie die wesentlichen übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder technischen Punkte bereinigt worden sind. Sie gilt als eingehalten, wenn bei ihrem Ablauf elektrolytischer Einflüsse, sandhaItigen, inkrustierenden oder verunreinigten Wassers, die Lieferung im Werk fertiggestellt ist. Korrosionen, Erosionen, Kavitationen und dergleichen, mangelhafter, nicht von uns 9.2 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert: ausgeführter Fundament-, Bau- und Montagearbeiten sowie infolge anderer Gründe, die a) Wenn uns die Angaben, die wir für die Ausführung der Bestellung benötigen, nicht wir nicht zu vertreten haben. rechtzeitig zugehen oder wenn sie der Besteller nachträglich abändert und damit eine 15.7 Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Verzögerung der Lieferung verursacht. Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen, oder wenn der Besteller nicht b) Wenn Hindernisse auftreten , die wir trotz Anwendung aller gebotenen Sorgfalt nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und wir den abwenden können, wie beispielweise Epidemien, Mobilmachung, Krieg Aufruhr, Streik, Mangel beheben können. Sperren und Aussperrung, erhebliche Betriebsstörung en, Unfälle, Arbeitskonflikte, 15.8 Macht der Besteller bis zum Ablauf der Garantiefrist nicht bestimmte Ansprüche aus der verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, Halb oder Garantie schriftlich geltend, so sind wir unserer Verpflichtung aus derselben enthoben. Fertigfabrikate, Ausschusswerden von wichtigen Werkstücken behördliche oder sonstige 15.9 Für Fremdlieferung übernehmen wir die Gewähr lediglich im Rahmen der Massnahmen irgendwelche Art, Transporthindernisse, Naturereignisse. Garantieverpflichtungen des Unterlieferanten. c) Wenn der Besteller mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der 16 Haftung Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er die 16.1 Wir verpflichten uns, die Lieferung vertragsgemäss auszuführen und unsere Garantiepflicht Zahlungsbedingungen nicht einhält. zu erfüllen. Jede weitere Haftung gegenüber dem Besteller für irgendwelche Schäden ist 9.3 Eine Konventionalstrafe für verspätete Lieferung bedarf einer besonderen schriftlichen wegbedungen. Vereinbarung. Sie kann nur geltend gemacht werden, wenn die Verspätung nachweisbar 17 Erfüllungsort durch uns verschuldet und nur soweit der Besteller einen ihm daraus entstandenen Schaden 17.1 Erfüllungsort für den Besteller und für uns ist Celerina oder Chur und zwar auch dann, nachweisen kann. Wird dem Besteller durch Ersatzlieferung ausgeholfen, so fällt der wenn die Lieferung franko eif. fob. oder unter ähnlichen Klauseln erfolgt. Haben wir auch Anspruch auf eine Konventionalstrafe dahin. die Montage übernommen, so gilt der Aufstellungsort nur hinsichtlich unserer 9.4 Eine allfällige Konventionalstrafe beträgt für jede volle Woche Verspätung höchstens 1/4 Montageverpflichtung als Erfüllungsort. Prozent, insgesamt aber nicht mehr als 5 Prozent, berechnet auf dem Verkaufspreis ab 18 Gerichtsstand und anwendbares Recht Werk des verspäteten Teils der Lieferung (d.h. ausschliesslich aller Spesen für Verpackung, 18.1 Gerichtsstand für den Besteller und für uns ist St. Moritz. Es steht uns aber auch das Recht Zoll, Gebühren irgendwelcher Art, Montage usw.). Bei Lieferfrist von mehr als 6 Monaten hat zu, das im Lande des Bestellers zuständige Gericht aufzurufen. der Besteller für die zwei ersten Wochen der Verspätung keinen Anspruch auf eine 18.2 Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Konventionalstrafe. 19 Gültigkeit 9.5 Bei verspäteter Lieferung steht dem Besteller kein Recht auf Schadenersatz oder Rücktritt 19.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in allen Punkten, welche nicht vom Vertrag zu. gegenseitig schriftlich in anderer Weise geregelt sind. Besondere Bedingungen des Bestellers, die mit diesen Allgemeinen Lieferungsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten nur, wenn wir uns schriftlich damit einverstanden erklärt haben. Alle Preise ohne Gewähr und exkl. Mehrwertsteuer. www.rhaeticom.ch 31
CHUR CELERINA ST. GALLEN Rhäticom AG Rhäticom AG Partelcom AG Rossbodenstrasse 33 Via Nouva 11 Fürstenlandstrasse 96 CH - 7000 Chur CH - 7505 Celerina CH - 9000 St. Gallen T + 41 81 252 17 75 T +41 81 833 11 55 T +41 71 260 18 88 chur@rhaeticom.ch celerina@rhaeticom.ch st.gallen@rhaeticom.ch Partner der Rhäticom KRIENS WORB Pilacom AG Telsec GmbH Industriestrasse 14 Bollstrasse 63 CH - 6010 Kriens CH - 3076 Worb T +41 41 311 13 13 T +41 31 838 30 00 info@pilacom.ch info@telsec.ch www.rhaeticom.ch 32
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