Verantwortung aufgleisen - NET
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Liebe Leserin, lieber Leser Alle wünschen sich Nachhaltigkeit – und nur wenige wissen, was es dafür braucht. Als Familienunternehmen sind wir immerhin schon seit 1936 für Sie unterwegs. Über die letzten Jahre haben wir unser firmeneige- nes Güterbahnnetz ausgebaut und eine Reihe von umweltschonenden Logistikdienstleistungen für Sie aufgegleist. Mit unseren 13 Bahncentern in den grössten Agglomerationen erschliessen wir Ihnen jeden Wirtschafts- quadratmeter der Schweiz umweltfreundlich – ob mitten in der Stadt oder im hintersten Winkel Ihrer Zielregion. Auf der Schiene umfahren wir mit rund 60% Ihrer Sendungen Baustellen und schlechte Witterungsverhältnisse und nutzen dabei den Nachtsprung. Seit Anfang 2018 sind wir mit unserem Paketservice „Planzer Paket“ unterwegs und transportieren Sendungen bis 30 kg. Und auch für diesen Service nutzen wir unsere Bahncenter. Damit bieten wir Ihnen eine prall gestapelte Palette mit massgeschneiderten Dienstleistungen und Lösungen. In dieser Broschü- re finden Sie alles, was Sie über unsere Bahntransporte und unseren Paketdienst wissen sollten – und einiges mehr. Wir wünschen Ihnen nachhaltige Geschäfte und freuen uns auf den nächsten Kilometer in Ihrem Auftrag. Nils Planzer Severin Baer Nicolas Baer 2
Logi(sti)k mit System Erreichbarkeit, Erhältlichkeit, Effizienz – das und einiges mehr gehört zu einem nachhaltigen und erfolgreichen Vertrieb. Darum haben wir für Ihre Transportwünsche ein dichtes, schweiz- weites Bahnsystem aufgebaut und es mit sämtlichen Trans- port- und Lagerlogistikangeboten verknüpft. So bringen wir Ihre eigene und jede andere Region in Ihre Nähe. Und retour. SCHIENE 60% MODALSPLIT 40% STRASSE Heute fahren wir rund 60% Ihrer Sendungen auf der umwelt- freundlichen Schiene. Damit übernehmen unsere Bahncenter in den Agglomerationen die Drehscheibenfunktion für Ihre Pro- duktivität. Denn die Feinverteilung auf der letzten Meile erle- digen nicht nur unsere LKW. Im Rahmen unserer Stadtlogistik setzen wir heute bereits E-Cargobikes sowie einen E-LKW ein. FAKT IST: – 13 Bahncenter – Jede Nacht befördern 350 Bahnwagen 13 500 Sendungen – 85 % der Sendungen bis zum Mittag geliefert – 10 Mio. saubere Bahnkilometer 3
Bei uns sind Sie am Zug – Tag und Nacht für Sie unterwegs: heute abgeholt, morgen geliefert – 60 % aller Sendungen auf der emmissionsarmen Schiene – Regionale Ansprechpartner, die Ihre Sprache sprechen: vom Disponenten bis zum Fahrer – Vielseitige Logistiklösungen aus einer Hand – Faire, markt- und kundenorientierte Preise – Moderne Fahrzeuge nach strengsten Sicherheitsstandards – Total digital mit unserem Kundenportal: E-Auftragsübermittlung, Echtzeit-Sendungsverfolgung, Online-Lieferscheine etc. 4
Stadtlogistik Im Rahmen unserer City-Logistik setzen wir heute bereits Fahrzeuge mit alternativen Antrieben wie ein Elektro-LKW ein. 5 Kapitel Xxx
Bahnbrechende Tarife 1000–1199 1200–1299 Unsere Frachttarife halten Ihrem spitzen Bleistift stand. Die Ta- 1300–1499 rifzone Ihrer Sendung liegt im Schnittbereich von Absender- und 1500–1599 1000–1199 1 Empfänger-Postleitzahl. Den effektiven Frachttarif entnehmen Sie 1600–1699 1200–1299 2 1 der nebenstehenden Tabelle mit Tarifzone und Sendungsgewicht. 1700–1799 1300–1499 2 2 1 1800–1870 1500–1599 2 3 2 1 1871–1920 1600–1699 2 3 2 1 1 1921–1949 1700–1799 2 3 2 1 1 1 1950–1960 1800–1870 2 3 2 2 2 2 1 1961–1999 1871–1920 2 3 2 2 2 2 2 1 2000–2499 1921–1949 4 5 5 5 5 5 3 3 2 2500–2699 1950–1960 2 3 3 3 2 3 2 1 3 1 2700–2859 1961–1999 4 5 5 5 5 5 4 3 4 2 2 2860–2999 2000–2499 3 4 2 2 3 3 3 4 6 5 7 1 3000–3199 2500–2699 3 3 2 2 2 2 3 3 5 4 6 2 1 3200–3299 2700–2859 4 5 4 3 4 3 4 5 6 6 8 4 2 1 3300–3707 3901, 3961, 3905–3929 exkl. 2860–2999 5 6 4 4 5 4 5 6 8 7 8 3 2 2 1 3708–3799 3000–3199 2 3 2 1 2 1 2 3 5 4 6 3 2 3 4 1 3900–3979 exkl. 3200–3299 2 3 2 1 2 2 3 3 5 4 6 2 1 2 3 1 1 3801–3899 3300–3707 3 4 3 2 2 2 3 4 6 4 7 3 2 3 4 2 2 1 3800 3708–3799 5 5 5 5 5 4 4 5 7 6 8 5 4 6 6 4 4 3 2 3800 3 4 3 3 3 2 3 4 6 5 7 3 2 3 4 2 2 2 3 1 3801–3899 5 6 5 5 5 4 5 6 8 6 9 6 4 6 7 4 4 4 4 3 2 3980–3999 3900–3979 exkl. 3 4 4 4 3 4 3 2 3 2 3 5 4 7 7 4 4 5 7 5 7 1 3920 4000–4199 3901, 3961, 3905–3929 exkl. 6 7 7 7 6 7 6 5 7 4 5 8 7 9 10 7 7 8 10 9 10 4 3 4200–4499 3920 6 7 7 7 6 7 6 5 7 4 5 8 7 9 10 7 7 8 10 9 10 4 3 3 4500–4999 3980–3999 5 6 6 6 5 6 5 4 6 3 5 8 7 9 9 6 6 7 7 8 8 3 6 6 2 5000–5999 4000–4199 4 5 4 3 4 3 4 5 6 5 7 4 3 3 3 2 2 2 4 3 5 6 9 9 8 1 6000–6050 4200–4499 4 5 4 3 4 3 4 5 6 5 7 4 3 3 3 2 2 2 4 3 5 6 9 9 8 1 1 4500–4999 3 4 3 2 3 2 3 4 6 5 6 3 2 2 3 2 1 2 4 3 5 6 9 9 8 2 2 1 5000–5999 4 5 4 3 4 3 4 5 7 6 7 3 3 3 3 2 2 3 5 3 5 6 9 9 8 2 1 1 1 6000–6050 4 5 4 4 4 3 4 5 7 6 8 4 3 4 4 3 2 2 6 3 4 7 10 10 9 2 2 1 1 1 6051–6350 4 5 4 4 4 3 4 5 7 6 8 4 3 4 4 3 3 3 7 3 5 7 10 10 9 2 2 2 2 1 6351–6499 5 6 5 5 5 4 5 6 8 7 9 5 4 5 5 3 3 3 7 3 5 8 10 10 9 3 3 2 3 2 6500–6599 exkl. 7 8 7 6 6 6 7 7 9 8 10 7 6 7 7 5 5 5 8 6 8 9 10 10 10 5 5 4 4 3 6534–6589 8 9 8 7 7 7 8 8 10 9 10 8 7 8 9 7 7 7 9 7 9 10 10 10 10 7 7 6 6 5 6600–6799 exkl. 7 8 8 7 7 7 8 8 9 8 10 7 6 7 8 6 6 6 8 6 8 9 10 10 10 6 6 5 5 4 6611–6699 8 9 8 8 8 8 9 9 10 9 10 8 7 8 9 7 7 7 9 7 9 10 10 10 10 7 7 6 6 5 6800–6999 7 8 7 6 6 6 7 7 9 8 10 7 6 7 7 5 5 5 8 6 8 9 10 10 10 5 5 4 5 3 7000–7023 7 8 7 7 7 6 7 8 10 8 10 7 5 7 7 5 5 5 8 6 8 9 10 10 10 4 4 4 4 4 7024–7299 exkl. 9 10 9 8 9 8 9 10 10 10 10 9 7 9 9 7 7 7 10 8 10 10 10 10 10 6 6 6 6 6 7200–7209 7 8 7 7 7 6 7 8 10 8 10 7 5 7 7 5 5 5 8 6 8 9 10 10 10 4 4 4 4 4 7300–7430 7 8 7 7 7 6 7 8 10 8 10 7 5 7 7 5 5 5 8 6 8 9 10 10 10 4 4 4 4 4 7431–7529 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 9 9 9 8 8 7530–7999 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 9 9 9 8 8 8000–8199 4 5 4 4 4 3 4 5 7 6 8 4 3 4 4 3 3 3 6 4 6 7 9 10 9 2 2 2 2 2 8200–8299 5 6 5 5 5 4 5 6 8 7 9 5 4 5 5 4 4 4 7 5 7 8 10 10 10 3 3 3 3 3 8300–8550 5 6 5 5 5 4 5 6 8 7 9 5 4 5 5 4 4 4 7 5 7 8 10 10 10 3 3 3 2 3 8551–8599 6 7 6 6 7 6 7 7 9 8 10 6 5 5 6 5 5 5 7 5 7 8 10 10 10 4 4 4 3 4 8600–8899 exkl. 5 6 5 5 5 4 5 6 8 7 9 5 4 5 5 4 4 4 7 5 7 8 10 10 10 3 3 3 2 3 8750–8799, 8873–8899 6 7 6 5 6 5 6 7 8 8 9 5 4 5 5 4 4 4 7 5 7 8 10 10 10 3 3 3 3 3 8900–8999 4 5 4 4 4 3 4 5 7 6 9 4 3 4 4 3 3 3 6 4 6 7 9 10 9 2 2 2 2 2 9000–9299 6 7 6 6 6 5 6 7 9 8 10 6 5 5 6 4 5 5 7 5 7 8 10 10 10 4 4 4 3 3 9300–9432 7 8 7 7 7 6 7 7 9 8 10 6 6 5 6 5 6 5 7 6 7 9 10 10 10 4 4 5 4 4 9433–9499 6 8 8 7 7 6 7 7 9 9 10 6 6 5 7 5 6 5 7 6 8 9 10 10 10 4 4 5 4 4 9500–9599 6 7 6 6 5 4 6 6 8 7 9 5 4 5 6 4 4 4 7 5 7 8 10 10 10 3 3 3 3 3 9600–9699 7 8 7 7 6 6 7 8 10 8 10 7 5 6 7 5 5 5 8 6 8 9 10 10 10 4 4 4 4 4 7
Tarifzone 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 CHF je Sendung 30 kg 50.– 55.– 59.– 60.– 64.– 69.– 73.– 80.– 83.– 86.– 50 kg 54.– 59.– 64.– 69.– 75.– 83.– 87.– 92.– 96.– 99.– 75 kg 57.– 62.– 67.– 72.– 82.– 86.– 91.– 94.– 99.– 103.– 100 kg 61.– 65.– 71.– 75.– 84.– 89.– 94.– 97.– 104.– 109.– 125 kg 64.– 77.– 84.– 92.– 99.– 105.– 110.– 114.– 123.– 136.– 150 kg 69.– 85.– 95.– 105.– 118.– 123.– 129.– 136.– 146.– 159.– 200 kg 82.– 100.– 113.– 129.– 145.– 149.– 159.– 174.– 185.– 208.– 250 kg 93.– 116.– 137.– 159.– 171.– 194.– 206.– 217.– 224.– 268.– 300 kg 108.– 138.– 160.– 192.– 203.– 228.– 247.– 261.– 270.– 321.– 400 kg 113.– 145.– 173.– 209.– 233.– 252.– 275.– 287.– 305.– 359.– 500 kg 120.– 153.– 189.– 230.– 264.– 284.– 313.– 332.– 342.– 399.– 600 kg 131.– 166.– 210.– 255.– 296.– 324.– 355.– 378.– 384.– 436.– 700 kg 142.– 181.– 236.– 282.– 326.– 361.– 395.– 423.– 430.– 483.– 800 kg 159.– 204.– 266.– 318.– 358.– 401.– 437.– 471.– 477.– 536.– 900 kg 180.– 226.– 293.– 348.– 388.– 435.– 479.– 518.– 530.– 605.– 1000 kg 199.– 252.– 318.– 371.– 422.– 472.– 521.– 558.– 591.– 675.– 1250 kg 216.– 271.– 341.– 399.– 469.– 512.– 558.– 608.– 652.– 752.– 1500 kg 232.– 288.– 365.– 421.– 487.– 548.– 594.– 661.– 728.– 836.– 1750 kg 251.– 313.– 393.– 461.– 537.– 597.– 664.– 731.– 800.– 914.– 2000 kg 267.– 330.– 424.– 499.– 594.– 660.– 744.– 818.– 890.– 995.– 3000 kg 342.– 432.– 546.– 660.– 786.– 862.– 978.– 1064.– 1165.– 1313.– 4000 kg 409.– 503.– 655.– 786.– 942.– 1033.– 1177.– 1271.– 1413.– 1585.– 5000 kg 463.– 588.– 751.– 891.– 1046.– 1176.– 1331.– 1450.– 1635.– 1796.– 7500 kg 545.– 684.– 872.– 1046.– 1248.– 1375.– 1532.– 1700.– 1922.– 2082.– 10 000 kg 650.– 818.– 1080.– 1258.– 1434.– 1570.– 1740.– 1904.– 2168.– 2342.– 12 500 kg 703.– 950.– 1213.– 1423.– 1633.– 1790.– 1998.– 2203.– 2429.– 2654.– 15 000 kg 757.– 999.– 1307.– 1563.– 1780.– 1965.– 2151.– 2325.– 2566.– 2802.– 17 500 kg 793.– 1070.– 1400.– 1669.– 1919.– 2105.– 2280.– 2447.– 2704.– 2965.– 20 000 kg 854.– 1151.– 1484.– 1745.– 2000.– 2185.– 2346.– 2568.– 2843.– 3079.– 6051–6350 6500–6599 exkl. 22 500 kg 925.– 1241.– 1590.– 1860.– 2128.– 2335.– 2496.– 2689.– 2981.– 3192.– 6351–6499 25 000 kg 999.– 1297.– 1662.– 1977.– 2278.– 2474.– 2646.– 2852.– 3100.– 3304.– 6600–6799 exkl. 6534–6589 1 2 1 6611–6699 3 3 1 Die Preise gelten für Ortschaften, die regulär auf der Strasse 6800–6999 7024–7299 exkl. 5 5 2 1 erreichbar sind. Gebühren und sonstige Auslagen wie 7000–7023 4 4 1 2 1 Anschlussfrachten für Bergbahnen und Sonderbewilligun- 5 5 2 2 2 1 gen sind nicht inbegriffen. Die Mehrwertsteuer, der Treib 7200–7209 3 3 1 2 2 2 1 7300–7430 stoffzuschlag sowie der relationsbezogene Stauzuschlag 4 5 4 5 5 5 4 1 werden zusätzlich erhoben. 7431–7529 6 6 6 7 6 7 6 3 2 7530 –7999 4 5 4 5 5 5 4 1 3 1 8000–8199 Preisänderungen vorbehalten 4 5 4 5 5 5 4 1 3 1 1 Stand Januar 2021 8200–8299 8750 –8799, 8873–8899 9 9 8 9 8 9 8 5 7 5 5 3 8300 –8550 8600 –8899 exkl. 9 9 8 9 8 9 8 5 7 5 5 6 3 8551–8599 2 3 5 6 5 6 5 3 5 3 3 6 7 1 3 4 6 7 6 7 6 4 6 4 4 7 8 2 1 3 4 5 6 5 6 5 4 6 4 4 7 8 2 1 1 8900 –8999 4 5 6 7 6 7 6 4 6 4 4 7 8 2 1 1 1 9000– 9299 3 4 5 6 5 6 5 4 6 4 4 7 8 2 2 1 2 1 9300–9432 3 4 6 7 6 7 6 2 4 2 2 6 6 2 3 2 3 2 1 9433–9499 2 3 5 6 5 6 5 3 5 3 3 6 7 1 2 2 3 2 2 1 9500 –9599 3 4 6 7 6 7 6 3 5 3 3 6 7 2 2 1 1 2 2 3 1 9600– 9699 4 5 6 7 6 7 6 3 5 3 3 6 7 3 2 2 1 3 3 3 1 1 3 4 5 6 5 6 5 2 4 2 2 6 6 3 3 3 2 2 2 3 2 1 1 3 4 6 7 6 7 6 3 5 3 3 6 7 2 2 1 1 1 2 2 1 1 2 1 4 5 7 8 7 8 7 4 6 4 4 7 8 3 3 2 2 2 3 3 2 2 3 2 2 8
Weil jeder sein Päckchen zu tragen hat Jedes Jahr werden in der Schweiz über 160 Millionen Pakete transportiert – Ten- denz steigend. Diesem Boom begeg- nen wir seit 2018 mit unserem neuen Paketdienst «Planzer Paket». Das Schö- ne daran: Ihre Sendungen bis 30 Kilo- gramm an Geschäfts- und Privatkunden legen die weiten Strecken über Nacht mit unserer Bahn zurück. Auf der letzten Meile übernimmt dann «Planzer Paket» die Feinverteilung. So nutzen Sie die be- währte Qualität unseres schweizweiten Bahnnetzes. Übrigens: Unsere Paketdienstfahrer bilden wir im eigenen Schulungszen- trum aus und lassen die Lieferwagen von unseren Lagermitarbeitenden bela- den. Damit bedienen die Paketdienst- fahrer / innen ihre Kunden in tadellosem Outfit, pünktlich, freundlich und rundum flexibel. 9
Das Beste aus einer Hand Gut ist uns nicht gut genug, denn für Sie wollen wir das Beste – und geben dafür unser Bestes. Wir übernehmen natio- nale und internationale Transporte, Lagerlogistikaufgaben und Spezialaufträge. Seit jüngstem gehört auch ein Paketdienst dazu. Ganz gleich, ob per Bahn, E-LKW oder Cargobike, ob am Tag oder in der Nacht, ob in die Schweiz oder ins Ausland: Unseren Dienstleistungen gemeinsam sind 100% Verlässlichkeit und 200 % Qualität. E wie schon erledigt Track & Trace, TansNet, LogNet – die- se und weitere Anwendungen erleich- tern Ihnen die Administration rund um Ihre Logistik. Zu Ihrem Vorteil haben wir sämtliche elektronischen Dienste in einem webbasierten Kundenportal vereint. Hier greifen Sie rund um die Uhr über ein persönliches Login auf Ihre Transport- und Logistikdaten zu. Mit nur wenigen Klicks wickeln Sie Ihre Aufträge ab, bewirtschaften Ihr Lager und bleiben in Echtzeit Ihren Sendungen auf der Spur. 10
Allgemeine Allgemeine Geschäftsbestimmungen Geschäftsbestimmungen Standardleistungen Für Bergregionen, Seitentäler und abgelegene Ortschaften 4.3.4 Austausch Standardleistungen Für Bergregionen, Seitentäler und abgelegene Ortschaften 4.3.4 Austausch wird ein Zuschlag von 10 % – 30 % erhoben (im GU-Tarif be- Können die Tauschgeräte beim Empfänger nicht Zug-um- wird ein Zuschlag von 10 % – 30 % erhoben (im GU-Tarif be- Können die Tauschgeräte beim Empfänger nicht Zug-um- 1 Transportservice reits enthalten). Zug getauscht werden, ist der Frachtführer berechtigt die 1 Transportservice reits enthalten). Zug getauscht werden, ist der Frachtführer berechtigt die Sendungen werden flächendeckend in der ganzen Schweiz Tauschgeräte-Guthaben beim Auftraggeber einzufordern. Sendungen werden flächendeckend in der ganzen Schweiz Gebühren und sonstige Auslagen für Anschlussverkehre Tauschgeräte-Guthaben beim Auftraggeber einzufordern. und dem Fürstentum Liechtenstein in der Regel innert Gebühren und sonstige Auslagen für Anschlussverkehre und dem Fürstentum Liechtenstein in der Regel innert (z.B. Bergbahnen oder Elektrofahrzeuge) sowie Sonderbe- Sollte das Tauschgeräte-Guthaben des Auftraggebers 24 Stunden zugestellt. Die Standardleistung Haus-zu-Haus- (z.B. Bergbahnen oder Elektrofahrzeuge) sowie Sonderbe- Sollte das Tauschgeräte-Guthaben des Auftraggebers 24 Stunden zugestellt. Die Standardleistung Haus-zu-Haus- willigungen werden gemäss Auslagen als Zusatzleistung 450 Europaletten, 250 Rahmen oder 250 Deckel übersteigen Service beinhaltet die Abholung, Beförderung und die Auslie- willigungen werden gemäss Auslagen als Zusatzleistung 450 Europaletten, 250 Rahmen oder 250 Deckel übersteigen Service beinhaltet die Abholung, Beförderung und die Auslie- weiterbelastet. und kann kein Schuldenausgleich durchgeführt werden, wird ferung an die Empfänger. Die Abholung bzw. die Zustellung der weiterbelastet. und kann kein Schuldenausgleich durchgeführt werden, wird ferung an die Empfänger. Die Abholung bzw. die Zustellung der eine Lagergebühr erhoben. Die Verrechnung dieser erfolgt Güter erfolgt ab / bis Rampe bzw. Bordsteinkante. eine Lagergebühr erhoben. Die Verrechnung dieser erfolgt Güter erfolgt ab / bis Rampe bzw. Bordsteinkante. 4.2 Anwendbares Tarifgewicht über den kompletten Tauschgerätebestand und wird wie folgt 4.2 Anwendbares Tarifgewicht über den kompletten Tauschgerätebestand und wird wie folgt Die Grundlage der Preisberechnung ist das Tarifgewicht der verrechnet: 2 Transportgüter Die Grundlage der Preisberechnung ist das Tarifgewicht der verrechnet: 2 Transportgüter einzelnen Transporteinheiten. Das Tarifgewicht ergibt sich Europaletten mind. 2.5 Rp. pro Palette / Tag Transportiert werden grundsätzlich Waren jeder Grösse und je- einzelnen Transporteinheiten. Das Tarifgewicht ergibt sich Europaletten mind. 2.5 Rp. pro Palette / Tag Transportiert werden grundsätzlich Waren jeder Grösse und je- aus dem höheren Wert der Gegenüberstellung vom Volu- Deckel mind. 2.5 Rp. pro Deckel / Tag der Art (mit Ausnahme von lebenden Tieren), solange die Güter aus dem höheren Wert der Gegenüberstellung vom Volu- Deckel mind. 2.5 Rp. pro Deckel / Tag der Art (mit Ausnahme von lebenden Tieren), solange die Güter mengewicht und dem effektiven Bruttogewicht der einzel- Rahmen mind. 5.0 Rp. pro Rahmen / Tag in gedeckte Camions und gedeckte Bahnwagen verladbar sind. mengewicht und dem effektiven Bruttogewicht der einzel- Rahmen mind. 5.0 Rp. pro Rahmen / Tag in gedeckte Camions und gedeckte Bahnwagen verladbar sind. nen Transporteinheiten (inkl. Palette und Verpackung). Der Auftraggeber resp. Absender hat für eine geeignete Ver- nen Transporteinheiten (inkl. Palette und Verpackung). Die Volumengewichtsberechnung ergibt sich wie folgt: Tarifzuschläge Der Auftraggeber resp. Absender hat für eine geeignete Ver- Tarifzuschläge packung für Strassen und / oder Bahntransport besorgt zu Die Volumengewichtsberechnung ergibt sich wie folgt: packung für Strassen und / oder Bahntransport besorgt zu Stapelbare Güter 1 m3 = 250 kg sein. Jede schädigende Einwirkung auf das Frachtgut selbst, Stapelbare Güter 1 m3 = 250 kg 5 Gefahrgut sein. Jede schädigende Einwirkung auf das Frachtgut selbst, Nicht stapelbare Güter 1 m2 = 500 kg auf die übrige Ladung, das Transportmittel und auf Personen Nicht stapelbare Güter 1 m2 = 500 kg 5 Gefahrgut Lademeter (LM) 1 LM = 1200 kg Bei Gefahrgütern beträgt der Zuschlag 10 % auf den Fracht- auf die übrige Ladung, das Transportmittel und auf Personen Bei Gefahrgütern beträgt der Zuschlag 10 % auf den Fracht- ist auszuschliessen. Lademeter (LM) 1 LM = 1200 kg preis (mindestens CHF 20.–, maximal CHF 50.– / Sendung). ist auszuschliessen. Beim Versand von SBB- / EURO-Paletten, Rahmen und Deckel preis (mindestens CHF 20.–, maximal CHF 50.– / Sendung). Der Auftraggeber trägt die Verantwortung, dass das Ge- Beim Versand von SBB- / EURO-Paletten, Rahmen und Deckel Bei Transporten von Gütern der Klasse 1, welche Ex-geschützte Der Auftraggeber trägt die Verantwortung, dass das Ge- kommt folgende Volumengewicht-Regelung zur Anwendung Bei Transporten von Gütern der Klasse 1, welche Ex-geschützte fahrgut gemäss den Vorschriften von ADR / SDR verpackt, kommt folgende Volumengewicht-Regelung zur Anwendung Fahrzeuge bedingen, beträgt der Zuschlag 20 % (mindestens fahrgut gemäss den Vorschriften von ADR / SDR verpackt, (max. Grundfläche 1,2 x 0,8 m / ohne Überhang): Fahrzeuge bedingen, beträgt der Zuschlag 20 % (mindestens gekennzeichnet und mit den notwendigen Begleitpapieren (max. Grundfläche 1,2 x 0,8 m / ohne Überhang): CHF 50.–, maximal CHF 130.–). gekennzeichnet und mit den notwendigen Begleitpapieren Euro I CHF 50.–, maximal CHF 130.–). versehen ist. Folgende Sendungen erfordern eine besondere versehen ist. Folgende Sendungen erfordern eine besondere Euro I Absprache und müssen bei der Auftragserteilung speziell er- Gesamthöhe < 60 cm, mind. 125 kg Volumengewicht 6 Leerfahrten / Zweitzustellungen / Wartezeiten / Absprache und müssen bei der Auftragserteilung speziell er- Gesamthöhe < 60 cm, mind. 125 kg Volumengewicht 6 Leerfahrten / Zweitzustellungen / Wartezeiten / wähnt werden: Euro II Mehrabladestellen wähnt werden: Euro II Mehrabladestellen – Einzelstücke mit einem maximalen Bruttogewicht von Gesamthöhe 61 – 100 cm, mind. 250 kg Volumengewicht – Leerfahrten bei Abholaufträgen aufgrund falscher Angaben – Einzelstücke mit einem maximalen Bruttogewicht von Gesamthöhe 61 – 100 cm, mind. 250 kg Volumengewicht – Leerfahrten bei Abholaufträgen aufgrund falscher Angaben über 1500 kg werden mit einem Pauschalbetrag von CHF 50.– verrechnet über 1500 kg Euro III werden mit einem Pauschalbetrag von CHF 50.– verrechnet – Leicht verderbliche Güter Euro III – Leicht verderbliche Güter Gesamthöhe > 100 cm, mind. 400 kg Volumengewicht – Bei Zweitzustellungen wird ein Zuschlag gemäss Auf- – Lebende Pflanzen Gesamthöhe > 100 cm, mind. 400 kg Volumengewicht – Bei Zweitzustellungen wird ein Zuschlag gemäss Auf- – Lebende Pflanzen wand / Regie verrechnet – Güter mit sehr hohem Warenwert (z.B. Uhren, Edelmetalle wand / Regie verrechnet – Güter mit sehr hohem Warenwert (z.B. Uhren, Edelmetalle 4.3 Ladehilfsmittel – Für Wartezeiten wird ein Zuschlag zu den Frachtkosten und Valoren) 4.3 Ladehilfsmittel – Für Wartezeiten wird ein Zuschlag zu den Frachtkosten und Valoren) 4.3.1 Allgemein von CHF 90.– / h verrechnet (Auf- und Abladezeit sind in 4.3.1 Allgemein von CHF 90.– / h verrechnet (Auf- und Abladezeit sind in Im allgemeinen Verkehr mit Ladehilfsmitteln mit den Versen- den Frachtkosten bis max. 5 Minuten pro 1000 kg mitein- 3 Transportauftrag Im allgemeinen Verkehr mit Ladehilfsmitteln mit den Versen- den Frachtkosten bis max. 5 Minuten pro 1000 kg mitein- 3 Transportauftrag dern resp. Empfängern dürfen nur intakte, transportfähige geschlossen) (Frachtbrief – Transportbegleitpapiere) dern resp. Empfängern dürfen nur intakte, transportfähige geschlossen) (Frachtbrief – Transportbegleitpapiere) Ladehilfsmittel verwendet werden, welche einen rationellen – Mehrere Auflade- bzw. mehrere Abladestellen an glei- Für die Transportabwicklung ist eine elektronische Auftrags- Ladehilfsmittel verwendet werden, welche einen rationellen Für die Transportabwicklung ist eine elektronische Auftrags- Transport und Umschlag erlauben (zum Beispiel EURO / SBB- – Mehrere Auflade- bzw. mehrere Abladestellen an glei- anmeldung erforderlich, welche vom Auftraggeber folgende cher Adresse werden mit CHF 60.– pro zusätzlicher Lade- Transport und Umschlag erlauben (zum Beispiel EURO / SBB- cher Adresse werden mit CHF 60.– pro zusätzlicher Lade- anmeldung erforderlich, welche vom Auftraggeber folgende Paletten gemäss EPAL / UIC-Norm oder gleichwertige Lade- und / oder Abladestelle verrechnet. Mindestangaben enthält: Paletten gemäss EPAL / UIC-Norm oder gleichwertige Lade- Mindestangaben enthält: hilfsmittel, wie Deckel und Rahmen). und / oder Abladestelle verrechnet. – Vollständige Absender- und Empfängeradresse hilfsmittel, wie Deckel und Rahmen). – Vollständige Absender- und Empfängeradresse 7 Treibstoffzuschlag – Warenart, Stückzahl, Verpackungsart, Bruttogewicht – Warenart, Stückzahl, Verpackungsart, Bruttogewicht 4.3.2 Rücktransport Ladehilfsmittel 7 Treibstoffzuschlag und Abmessungen der einzelnen Transporteinheiten Treibstoffpreisschwankungen werden in Form eines separa- 4.3.2 Rücktransport Ladehilfsmittel Treibstoffpreisschwankungen werden in Form eines separa- und Abmessungen der einzelnen Transporteinheiten Sofern der Frachtführer dem Auftraggeber keine Tauschgerä- ten Treibstoffzuschlages auf den vereinbarten Frachtpreisen (Länge x Breite x Höhe) Sofern der Frachtführer dem Auftraggeber keine Tauschgerä- (Länge x Breite x Höhe) te schuldet, werden die leeren Normtauschgeräte nach den ten Treibstoffzuschlages auf den vereinbarten Frachtpreisen – Besondere Liefervorschriften (z.B. Avisierung / Terminver- separat ausgewiesen und abgerechnet. Der aktuelle Diesel- te schuldet, werden die leeren Normtauschgeräte nach den separat ausgewiesen und abgerechnet. Der aktuelle Diesel- – Besondere Liefervorschriften (z.B. Avisierung / Terminver- folgenden Ansätzen transportiert: floater ist auf der Internetseite des Frachtführers ersichtlich. einbarung, Nachnahmen, Termine, Öffnungszeiten, etc.) folgenden Ansätzen transportiert: einbarung, Nachnahmen, Termine, Öffnungszeiten, etc.) floater ist auf der Internetseite des Frachtführers ersichtlich. Europalette CHF 2.– / Stück Die «besonderen Liefervorschriften» müssen separat in der Europalette CHF 2.– / Stück Die «besonderen Liefervorschriften» müssen separat in der Rahmen CHF 6.–/ Stück 8 Stauzuschlag jeweiligen Transportabteilung angemeldet werden und sind Rahmen CHF 6.–/ Stück 8 Stauzuschlag jeweiligen Transportabteilung angemeldet werden und sind Deckel CHF 1.– / Stück Die Verkehrsbelastung auf Schweizer Strecken wird mit mit Zusatzkosten verbunden. Die Verpackungseinheiten sind Deckel CHF 1.– / Stück Die Verkehrsbelastung auf Schweizer Strecken wird mit mit Zusatzkosten verbunden. Die Verpackungseinheiten sind Mindestens CHF 20.– / Auftrag einem relationsbezogenen Stauzuschlag auf den Frachtprei- mit der Transportetikette des Frachtführers zu versehen. Mindestens CHF 20.– / Auftrag einem relationsbezogenen Stauzuschlag auf den Frachtprei- mit der Transportetikette des Frachtführers zu versehen. sen ausgewiesen und abgerechnet. Basis bildet die Stau- sen ausgewiesen und abgerechnet. Basis bildet die Stau- Gefahrgüter sind gemäss den gesetzlichen Vorschriften zu 4.3.3 Tauschgeräteverkehr stundenberechnung des ASTRA (Bundesamt für Strassen). Gefahrgüter sind gemäss den gesetzlichen Vorschriften zu 4.3.3 Tauschgeräteverkehr stundenberechnung des ASTRA (Bundesamt für Strassen). deklarieren. Zudem hat der Versender an der Verpackungs- Der Auftraggeber muss bei der Auftragsanmeldung ein- Der aktuelle Stauindex ist auf der Internetseite des Fracht- deklarieren. Zudem hat der Versender an der Verpackungs- Der Auftraggeber muss bei der Auftragsanmeldung ein- Der aktuelle Stauindex ist auf der Internetseite des Fracht- einheit gut ersichtliche und eindeutige Hinweise für ein deutig angeben, ob Ladehilfsmittel (nur Normgeräte führers ersichtlich. einheit gut ersichtliche und eindeutige Hinweise für ein deutig angeben, ob Ladehilfsmittel (nur Normgeräte führers ersichtlich. besonderes Handling der Ware, wie. z.B. Schwerpunktver- wie EURO-Paletten, Rahmen, Deckel) getauscht werden besonderes Handling der Ware, wie. z.B. Schwerpunktver- wie EURO-Paletten, Rahmen, Deckel) getauscht werden teilung und dergleichen zu vermerken. müssen oder nicht. Beim Auftrag mit Tauschgeräten wird teilung und dergleichen zu vermerken. müssen oder nicht. Beim Auftrag mit Tauschgeräten wird eine Dienstleistungsgebühr erhoben und separat auf der 4 Preisberechnung eine Dienstleistungsgebühr erhoben und separat auf der Transportrechnung ausgewiesen: 4 Preisberechnung Transportrechnung ausgewiesen: 4.1 Frachtpreis – 2.5 % des Nettofrachtlohnes für tauschfähige Paletten 4.1 Frachtpreis – 2.5 % des Nettofrachtlohnes für tauschfähige Paletten Die Grundlage der Transport Preisberechnung ist der aktuell gemäss EPAL / UIC-Kriterien Die Grundlage der Transport Preisberechnung ist der aktuell gemäss EPAL / UIC-Kriterien gültige GU-Tarif der ASTAG. Für die Ermittlung des Fracht- gültige GU-Tarif der ASTAG. Für die Ermittlung des Fracht- – 4.5 % des Nettofrachtlohnes bei Einsatz von Rahmen preises werden folgende Angaben benötigt: – 4.5 % des Nettofrachtlohnes bei Einsatz von Rahmen preises werden folgende Angaben benötigt: und Deckel sowie für Paletten im grenzüberschreiten- – Postleitzahl des Abgangs- sowie Empfangsortes und Deckel sowie für Paletten im grenzüberschreiten- – Postleitzahl des Abgangs- sowie Empfangsortes den Verkehr – Bruttogewicht der einzelnen Transporteinheiten (inkl. Pa- den Verkehr – Bruttogewicht der einzelnen Transporteinheiten (inkl. Pa- – 4.5 % des Nettofrachtlohnes, wenn neuwertige Tausch- lette und Verpackung) – 4.5 % des Nettofrachtlohnes, wenn neuwertige Tausch- lette und Verpackung) geräte angeliefert werden müssen – Abmessungen der einzelnen Transporteinheiten geräte angeliefert werden müssen – Abmessungen der einzelnen Transporteinheiten (Länge x Breite x Höhe) (Länge x Breite x Höhe) – Stapelbarkeit der einzelnen Transporteinheiten 11 – Stapelbarkeit der einzelnen Transporteinheiten 11 1 Als stapelbare Güter werden Transporteinheiten bezeichnet, welche mit weiteren schweren Transporteinheiten belastet werden können. 1 Als stapelbare Güter werden Transporteinheiten bezeichnet, welche mit weiteren schweren Transporteinheiten belastet werden können.
Allgemeine Geschäftsbestimmungen Standardleistungen Für Bergregionen, Seitentäler und abgelegene Ortschaften 4.3.4 Austausch Zusatzleistungen wirdLiefernachweis 14 ein Zuschlag von 10 % – 30 % erhoben (im GU-Tarif be- Können die Schäden aus Tauschgeräte beimAblieferung Verspätung in der Empfängersind nicht vomZug-um- Fracht- 1 Transportservice Zusatzleistungen reits 14 enthalten). Liefernachweis Die Empfangsbestätigung bei der Auslieferung erfolgt mit- Zug getauscht Schäden werden, ist der Frachtführer berechtigt führer nur zu vergüten, wenn die Haftung hierfürvom aus Verspätung in der Ablieferung sind die Fracht- schriftlich 9Sendungen Verbringenwerdenderflächendeckend Ware in der ganzen Schweiz Die tels Empfangsbestätigung digitaler bei Derder Auslieferung erfolgt mit- Tauschgeräte-Guthaben führer nur zu vereinbart vergüten, wurde. beimhaftet wenn Diesfalls Auftraggeber die Haftung einzufordern. hierfür schriftlich der Frachtführer höchs- Gebühren undUnterschrift. sonstige Auslagen Liefernachweis kann elekt- für Anschlussverkehre 9und Verbringen Das dem Fürstentum Verbringen derWare der Liechtenstein Ware in der Regel (ab Bordsteinkante) innert in ein Stock- tels (z.B.digitaler ronisch Unterschrift. zur Verfügung Bergbahnen Derwerden. odergestellt Liefernachweis Elektrofahrzeuge) sowiekann elekt- Sonderbe- vereinbart tens zumwurde. bis das Sollte Betrag Diesfalls haftet der des vereinbarten Tauschgeräte-Guthaben Frachtführer Frachtentgeltes. des höchs- Auftraggebers 24 Stunden Das Verbringen werk, zugestellt. derusw. einen Keller, Ware Die Standardleistung (ab Bordsteinkante) erfolgt Haus-zu-Haus- in einAuftrag nur auf schriftlichen Stock- ronisch zur Verfügung gestellt Auslagen werden. als Zusatzleistung tens bis zum Betrag 250des Rahmen vereinbarten Frachtentgeltes. willigungen Sofern werden gemäss vom Auftraggeber verlangt, kann vom Empfänger 450 Europaletten, oder 250 Deckel übersteigen Die Haftung für mittelbare Schäden wie z.B. entgangener Service werk, und beinhaltet einen sofern Keller, mit die usw.Abholung, erfolgt Palettenrolli Beförderung nur zugänglichaufund undEinzelstücke schriftlichen / oder dieAuftrag Auslie- weiterbelastet. Sofern vom Auftraggeber verlangt, kann vom unterzeich- gegen Aufpreis ein physisches Lieferdokument Empfänger und Haftung Die kannBetriebsausfall Gewinn, keinfürSchuldenausgleich mittelbare durchgeführt undSchäden sonstigewie werden, wird z.B. entgangener Folgekosten ist aus- ferung und max. 25ankg. sofern die mitEmpfänger. Es Diezugänglich Palettenrolli wird ein ZuschlagAbholung bzw. von und die Zustellung CHF/ 10.– oder der /Einzelstücke 100 kg ver- gegen Aufpreis ein physisches Lieferdokument unterzeich- net werden. eine Lagergebühr Gewinn, geschlossen. erhoben. Betriebsausfall undDie Verrechnung sonstige dieseristerfolgt Folgekosten aus- Güter25 max. rechneterfolgt abwird kg. Es / bis Rampe (mindestens: ein bzw./ Bordsteinkante. Zuschlag CHF 50.– von CHF 10.– / 100 kg ver- Sendung) 4.2 werden. net Anwendbares Tarifgewicht über den kompletten Tauschgerätebestand und wird wie folgt geschlossen. rechnet (mindestens: CHF 50.– / Sendung) 2 Terminlieferungen Transportgüter 15 Messen der Preisberechnung ist das Tarifgewicht der Die Grundlage verrechnet: 21 EDI-Anbindung / TransNet 10 / -abholungen einzelnen Transporteinheiten. Transportiert werden grundsätzlich Waren 15 Messen Sofern nicht individuell offeriertDas undTarifgewicht ergibt sich unter Berücksichtigung Europaletten 21 Eine mind. EDI-Anbindung Haftung für 2.5 SchädenRp.infolge pro Palette / TransNet / Tag elektroni- fehlerhafter 10 Terminlieferungen Zeitlich eingeschränkte / -abholungen Auslieferungen bzw.jeder Grösse und Abholungen je- müs- aus Punkt dem höheren der vorgängig Art (mit Ausnahme von lebenden Tieren), solange die Güter Sofern von nicht wirdWert 4.1,individuell der Gegenüberstellung offeriert für Transporte und vom Volu- unterMessegelände auf/ab Berücksichtigungan Deckel Eine scherHaftung mind. für 2.5 Rp. Schäden Auftragsanmeldung pro Deckel infolge (Transnet / Tag fehlerhafter oder elektroni- individuelle EDI- Zeitlich sen eingeschränkte Auslieferungen mit der zuständigen bzw. Abholungen Disposition müs- des Frachtführers mengewicht und dem effektiven Bruttogewicht in gedeckte Camions und gedeckteDisposition Bahnwagen von Punkt 4.1, Werktagen einwird für Transporte Zuschlag auf/abpro von CHF 150.– Lieferungeinzel- der Messegelände an oder Rahmen scher Anbindung) mind. 5.0 Rp. Auftragsanmeldung pro Rahmen (Transnet ist ausgeschlossen. oder/individuelle Tag EDI- sen vorgängig abgesprochen mit der zuständigen werden (Insbesondere desverladbar sind Terminlieferungensind. Frachtführers in nen Transporteinheiten (inkl. Palette undsonntags Verpackung). Werktagen Abholung ein Zuschlag belastet, samstagsvon CHF CHF 150.– 300.–, pro Lieferung oder oder allg. Anbindung) ist ausgeschlossen. abgesprochen Der Auftraggeber Berg- werden resp.(Insbesondere und Randregionen, Absender wie bspw.hat sind fürTerminlieferungen eine Bündner geeignete und in Walliser Ver- Sei- Tarifzuschläge Abholung Feiertage belastet, CHF 350.–.samstags CHF 300.–, Die Volumengewichtsberechnung ergibtsonntags oder allg. sich wie folgt: Weiteres Berg- underst packung tentäler Randregionen, für Strassen ab wieins und 10.00 Uhr, bspw. / oder Bündner und Walliser Bahntransport Engadin, Puschlav, besorgtSei- Bergell zu und Feiertage StapelbareCHF 350.–. Güter 1 m3 = 250 kg Weiteres tentäler erstschädigende sein. Jede Münstertal ab 10.00 erst Uhr, ab 14.00 ins möglich). Uhr, Engadin, Einwirkung auf Puschlav, Bergell das Frachtgut Zudem muss und selbst, der ver- 5 Gültigkeit Gefahrgut der Tarife 16 NichtZwischenlagerung stapelbare Güter 1 m2 = 500 kg 22 Münstertal auf die übrige einbarte erstLadung, ab 14.00 Liefertermin beidasUhr, der möglich). Zudem Transportmittel und muss Transportanmeldung der ver- auf Personen eindeutig Bei Gültigkeit Gefahrgütern beträgt der Zuschlag 16 Bei Zwischenlagerung Sendungen, Lademeter (LM) die länger1 LMals 5 Kalendertage = zwischen- 1200 kg 22 Sofern der nicht anders Tarife vereinbart, haben 10 die%Tarife auf den Fracht- eine Gül- einbarte Liefertermin werden. bei der Transportanmeldung eindeutig ist auszuschliessen. angegeben preis (mindestens CHF 20.–, maximal CHF 50.– / Sendung). Bei Sendungen, lagern, die länger erfolgt deren als 5 und Behandlung Kalendertage Abrechnungzwischen- für diese Sofern tigkeit bis zum Jahresende. In den Folgejahren sindGül- nicht anders vereinbart, haben die Tarife eine die angegeben werden. Beim Versand von SBB- / EURO-Paletten, Rahmen und Deckel Derzusätzlichen Die Auftraggeber trägt die Verantwortung, Aufwendungen werden wie folgtdass das Ge-2 verrechnet: lagern, Zeit erfolgt zu den bei deren Behandlung Lageraufträgen und Abrechnung üblichen für diese Bedingungen (min- Bei Transporten tigkeit Tarife bis zum von freibleibend. Gütern der Klasse Jahresende. In den1,Folgejahren welche Ex-geschützte sind die kommt folgende Volumengewicht-Regelung zur Anwendung Die zusätzlichen fahrgut AuslieferunggemässAufwendungen den Vorschriftenwerden von wie ADRfolgt / SDR verpackt,2 verrechnet: Zeit zu den destens CHFbei0.50 Lageraufträgen pro m2 / Tag). üblichen Bedingungen (min- Fahrzeuge Tarife bedingen, beträgt der Zuschlag 20 % (mindestens freibleibend. (max. Grundfläche 1,2 x 0,8 m / ohne Überhang): Auslieferung gekennzeichnet Fixtermin ganzerundTag:mit den CHFnotwendigen 80.– Begleitpapieren destens CHF 0.50 pro m2 / Tag). CHFSteuern 23 50.–, maximal CHF 130.–). / Abgaben Das Absichern und Versichern der Sendung gegen Feuer, Fixtermin ganzer versehen ist. Tag: Sendungen Folgende CHF 80.–erfordern eine besondere Euro I 23 Steuern Steuern (neue/oder Abgaben bestehende), Abgaben (neue oder beste- Bis - Termine zu vollen Stunden: Das Absichern Wasser und Versichern oder Diebstahl der Auftraggeber. obliegt dem Sendung gegen Feuer, Absprache und müssen bei der Auftragserteilung speziell er- Gesamthöhe < 60 cm, mind. 125 kg Volumengewicht 6 Leerfahrten Steuern hende), (neue oder/ bestehende), insbesondere Zweitzustellungen Abgaben die LSVA, oder / Wartezeiten (neue oder Erhöhungen / beste- derselben, Bis -09.00 bis Termine Uhr:zu vollen Stunden: CHF 80.– Wasser oder Diebstahl obliegt dem Auftraggeber. wähnt werden: EuroFehlende II Mehrabladestellen hende), werden insbesondere die der ab Inkrafttreten LSVA, odergesetzlichen neuen Erhöhungen Reglung derselben, in bis 09.00 nach 09.00Uhr: Uhr: 80.– CHF 60.– 17 Abmessungen – Einzelstücke mit einem maximalen Bruttogewicht von Gesamthöhe 61Abmessungen – 100 cm, mind. 250derkg Volumengewicht werden abgestellt. Rechnung Inkrafttreten – Leerfahrten der neuenaufgrund bei Abholaufträgen gesetzlichen Reglung falscher in Angaben nach Abholung 09.00 Uhr: CHF 60.– 17 Fehlende Allfällige fehlende Abmessungen Transporteinheiten über 1500 kg Rechnung werdengestellt. mit einem Pauschalbetrag von CHF 50.– verrechnet Abholung Gilt für Drittadressen: Allfällige werden fehlende Euro III gegen Abmessungen Aufpreis der Transporteinheiten (CHF 5.– / Transporteinheit) durch – Leicht verderbliche Güter 24 Anwendbares Rechtwird / Gerichtstand Gilt16.30 ab für Drittadressen: Uhr:Pflanzen CHF 80.– werden Gesamthöhe > 100 cm, mind. 400 kg Volumengewichtdurch den gegen Aufpreis Frachtführer (CHF aufgenommen.5.– / Transporteinheit) – Bei Zweitzustellungen ein Zuschlag gemäss Auf- – Lebende 24 wand Anwendbares ab 16.30 Uhr: CHF 80.– den Frachtführer aufgenommen. Die / Regie verrechnet / Gerichtstand Vereinbarung Recht untersteht schweizerischem Recht. Aus- – Güter mit sehr hohem Warenwert (z.B. Uhren, Edelmetalle Die Vereinbarung schliesslicher untersteht ist Gerichtsstand schweizerischem Recht. Aus- am Sitz des Frachtführers. 11 und Avisierung (telefonisch) & Terminvereinbarung Zahlungskonditionen 4.3 Ladehilfsmittel – Für Wartezeiten wird ein Zuschlag zu den Frachtkosten Valoren) schliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz des Frachtführers. 11 (elektronisch) Avisierung (telefonisch) & Terminvereinbarung Zahlungskonditionen 4.3.1 Allgemein von CHF 90.– / h verrechnet (Auf- und Abladezeit sind in Sofern (elektronisch) vom Auftraggeber verlangt, erfolgt eine telefonische 18 Rechnungsstellung Im allgemeinen Verkehr mit/Ladehilfsmitteln Zahlungsbedingungenmit den Versen- den Frachtkosten bis max. 5 Minuten pro 1000 kg mitein- 3 Transportauftrag Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Sofern Avisierungvom bzw. Auftraggeber verlangt, erfolgt eine eine Terminvereinbarung via telefonische E-Mail oder 18 dernRechnungsstellung Sofern nichtEmpfängern resp. anders vereinbart,/ Zahlungsbedingungen dürfen erfolgt nur die Rechnungsstel- intakte, transportfähige geschlossen) (Frachtbrief – Transportbegleitpapiere) Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Avisierung SMS mit bzw.Empfänger dem eine Terminvereinbarung bzw. Absender via E-Mail einer oder Sendung. Sofern lung nicht anders wöchentlich Ladehilfsmittel vereinbart, und verwendet in Schweizer werden,erfolgt dieeinen welche Rechnungsstel- Franken. Die verein- rationellen – Mehrere Auflade- bzw. mehrere Abladestellen an glei- Für die Transportabwicklung ist eine elektronische Auftrags- SMS mit Hierfür dem Empfänger werden CHF 5.– probzw. Absender Avisierung bzw.einer Sendung. Terminverein- lung barten wöchentlich TransportFrachtpreise und und Umschlag inerlauben Schweizer verstehen sich (zum Franken. ohne Beispiel Die verein- Mehrwertsteuer, EURO / SBB- cher Adresse werden mit CHF 60.– pro zusätzlicher Lade- anmeldung erforderlich, welche vom Auftraggeber folgende Hierfür werden barung CHF 5.– in Rechnung pro Avisierung gestellt. bzw. Terminverein- Bei Zustellungen an Privat- barten diese Paletten Frachtpreise wird separatEPAL gemäss verstehen ausgewiesen. / UIC-Norm sichoder ohne Mehrwertsteuer, gleichwertige Lade- und / oder Abladestelle verrechnet. Mindestangaben enthält: barung haushalte in erfolgt Rechnung die gestellt. Bei Zustellungen Verrechnung der an Privat- Terminvereinbarung diese wird separat hilfsmittel, wie Deckelausgewiesen. und Rahmen). – Vollständige Absender- und Empfängeradresse Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen rein netto ab haushalte erfolgt die Verrechnung der Terminvereinbarung automatisch. Die Rechnungen sind Rechnungsdatum. zahlbar Erfolgt innert 30nicht die Zahlung Tagen rein30 innert netto ab Tagen 7 Treibstoffzuschlag – Warenart, Stückzahl, Verpackungsart, Bruttogewicht automatisch. 4.3.2 Rücktransport Rechnungsdatum. (Verfalltag), so ist abLadehilfsmittel Erfolgt dem die Zahlung Folgetag einnicht innert 30von Verzugszins Tagen 5% Treibstoffpreisschwankungen werden in Form eines separa- und Abmessungen der einzelnen Transporteinheiten 12 (Länge Inkasso Sofern der Frachtführer (Verfalltag), geschuldet. so ist ab dem Allfällige dem Auftraggeber Folgetag Skontoabzüge keine Tauschgerä- ein werden Verzugszins von 5 % nachbelas- ten Treibstoffzuschlages auf den vereinbarten Frachtpreisen x Breite x Höhe) 12 Die Inkasso Inkassoprovision beträgt 2 % des te schuldet, werden dieakzeptiert leeren Normtauschgeräte nachkeine den – Besondere Liefervorschriften (z.B.Inkassobetrages, jedoch Avisierung / Terminver- geschuldet. tet. Allfällige Der Frachtführer Skontoabzüge werden nachbelas- als Zahlungsmittel separat ausgewiesen und abgerechnet. Der aktuelle Diesel- Die Inkassoprovision mindestens CHF 30.–beträgt 2 % desInkassoaufträge pro Sendung. Inkassobetrages, jedoch folgenden Ansätzen transportiert: einbarung, Nachnahmen, Termine, Öffnungszeiten,müssenetc.) tet. Der WIR Frachtführer akzeptiert als Zahlungsmittel keine Checks. floater ist auf der Internetseite des Frachtführers ersichtlich. mindestensund eindeutig CHF gesondert 30.– pro Sendung. Inkassoaufträge beim Frachtführer müssen angemeldet WIR Checks. CHF 2.– / Stück Europalette Die «besonderen Liefervorschriften» müssen separat in der Sind der Auftraggeber und der Frachtzahler nicht identisch, eindeutig werden. undInkassoauftrag Der gesondert beim mussFrachtführer folgende angemeldet Erfordernisse Rahmen CHF 6.–/ Stück 8 Stauzuschlag jeweiligen Transportabteilung angemeldet werden und sind Sind so der Auftraggeber haftet der Auftraggeberund fürder das Frachtzahler nichtsolidarisch Frachtentgelt identisch, werden. einhalten: Der Inkassoauftrag muss folgende Erfordernisse Deckel CHF 1.– / Stück Die Verkehrsbelastung auf Schweizer Strecken wird mit mitSchriftliche Zusatzkosten verbunden. Dieden Verpackungseinheiten sind so haftet auf der Auftraggeber für das Frachtentgelt solidarisch erste Aufforderung. –einhalten: Erteilung durch Auftraggeber Mindestens CHF 20.– / Auftrag einem relationsbezogenen Stauzuschlag auf den Frachtprei- auf erste Aufforderung. –mitPro derEmpfänger Transportetikette Schriftliche Erteilung des nur eindurchFrachtführers zu versehen. den Auftraggeber Inkasso-Totalbetrag in Schweizer sen ausgewiesen und abgerechnet. Basis bildet die Stau- Haftung –Gefahrgüter Pro Empfänger Franken nur ein Inkasso-Totalbetrag ausgewiesen sind gemäss in Schweizer den gesetzlichen Vorschriften zu 4.3.3 Tauschgeräteverkehr stundenberechnung des ASTRA (Bundesamt für Strassen). Haftung Franken –deklarieren.ausgewiesen Die Zahlung der Inkassobeträge Zudem ist nuranmit hat der Versender derBargeld möglich Verpackungs- Der Auftraggeber muss bei der Auftragsanmeldung ein- Der aktuelle Stauindex ist auf der Internetseite des Fracht- 19 Schadenvorbehalt –einheit Die Zahlung der Inkassobeträge gut ersichtliche ist nur mit und eindeutige Bargeld möglich Hinweise für ein deutig angeben, ob Ladehilfsmittel (nur Normgeräte führers ersichtlich. 19 Schadenvorbehalt Beschädigungen oder fehlende Waren müssen sofort und in 13 Transportversicherung besonderes Handling der Ware, wie. z.B. Schwerpunktver- wie EURO-Paletten, Rahmen, Deckel) getauscht werden Beschädigungen Anwesenheit desoder fehlendeangebracht Chauffeurs Waren müssen sofort werden. Fürund in äus- 13 Die Transportversicherung Transportgüter teilung sind durch und dergleichen den Frachtführer nicht sach- zu vermerken. müssen oder nicht. Beim Auftrag mit Tauschgeräten wird Anwesenheit serlich des Chauffeurs nicht erkennbare angebracht Schäden werden.innerhalb ist spätestens Für äus- Die Transportgüter versichert sind durch den Frachtführer (sog. transportversichert). Sofern durchnicht densach- Auf- eine Dienstleistungsgebühr erhoben und separat auf der serlich von achtnicht erkennbare Tagen Schäden ist nach Ablieferung, denspätestens innerhalb Tag der Ablieferung versichert traggeber (sog. transportversichert). explizit 4 Preisberechnung beauftragt, Sofern schliesst derdurch den Auf- Frachtführer Transportrechnung ausgewiesen: von acht Tagen nach miteingerechnet, Ablieferung, schriftlich Anzeigeden Tag der Ablieferung zu erstatten. traggeber auf 4.1 Kosten explizit beauftragt, eine des Auftraggebers Frachtpreis schliesst der Frachtführer Transportversicherung – 2.5 % des Nettofrachtlohnes miteingerechnet, fürzutauschfähige schriftlich Anzeige erstatten. Paletten auf Die Kosten (all risk, Grundlage desder Verlust Auftraggebers und eine Transportversicherung Beschädigung Transport des Gutes) Preisberechnung ab. aktuell ist der Versi- 20 gemäss EPALNational Transport / UIC-Kriterien (all risk,GU-Tarif Verlust der cherungsprämien gültige und Beschädigung fürASTAG. Transporte des Gutes) Schweiz Für die ab. Fracht- Versi- und Fürstentum Ermittlung des 20 – 4.5 Die Transport Haftung National % desrichtet Nettofrachtlohnes sich nach denbei Einsatz von Rahmen Haftungsbestimmungen cherungsprämien Liechtenstein: ab für 0,2Transporte % des Schweiz Warenwertes, preises werden folgende Angaben benötigt: und imFürstentum Minimum Dieund Haftung (FFHB) Deckel der richtet sowie ASTAG. sich fürnach denbeschränkt Paletten Insbesondere Haftungsbestimmungen im grenzüberschreiten- sich dabei die Liechtenstein: CHF ab des0,2 30.– / Sendung. – Postleitzahl % des sowie Abgangs- Warenwertes, im Minimum Empfangsortes (FFHB) den der Haftung desASTAG. Verkehr Insbesondere Frachtführers beschränktoder bei Beschädigung sichVerlust dabei des die CHF 30.– / Sendung. – Bruttogewicht der einzelnen Transporteinheiten (inkl. Pa- Haftung des TransportgutesFrachtführers auf max. bei CHF Beschädigung 15.– pro kg oder Verlust effektives – 4.5 % des Nettofrachtlohnes, wenn neuwertige Tausch- des Fracht- lette und Verpackung) Transportgutes gewicht geräteder auf max. beschädigten angeliefert CHF werdenoder15.– pro kg effektives in Verlust müssen geratenen Fracht- Ware. – Abmessungen der einzelnen Transporteinheiten gewicht Die der beträgt Haftung beschädigten maximaloder CHFin 40 Verlust 000.–geratenen gesamthaft Ware. pro (Länge x Breite x Höhe) Die Haftung beträgt maximal CHF 40 000.– gesamthaft pro Ereignis. – Stapelbarkeit der einzelnen Transporteinheiten 1 Ereignis. 1 Als stapelbare Güter werden Transporteinheiten bezeichnet, welche mit weiteren schweren Transporteinheiten belastet werden können. 2 Karenzzeit: Die Toleranzspanne beträgt für Fixtermine + / -30 Minuten, für Bis-Termine + 30 Minuten. 2 Karenzzeit: Die Toleranzspanne beträgt für Fixtermine + / -30 Minuten, für Bis-Termine + 30 Minuten. 12
Frachtführerhaftungsbestimmungen für Transporte innerhalb der Schweiz 1 Haftung – Kratz-, Schramm-, Druck- und Scheuerschäden, einbarung darf der Frachtführer das Transportgut Der Frachtführer haftet für unmittelbare Schäden, Emaille- und Farbabsplitterung, Politurrisse sowie per Bahn transportieren. die vom Zeitpunkt der Übernahme des Transport- das Lösen von geleimten Teilen und Furnieren gutes bis zu seiner Ablieferung gemäss Ziff. 1 der – Höhere Gewalt 6 Haftung im grenzüberschreitenden AGB nachgewiesenermassen, sei es durch ihn – Böswillige Beschädigung durch Dritte Verkehr selbst oder seine Hilfsperson, verursacht wurden. Für Transporte im grenzüberschreitenden Verkehr b) Schäden bei Auf- und Ablad gelten die Haftungsbestimmungen des CMR 2 Haftungsbedingungen Der Auf- und Ablad erfolgt durch den Absender (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag a) Pflichten des Absenders resp. Auftraggebers bzw. Empfänger. Gibt der Absender resp. der im internationalen Strassengüterverkehr). Der Auftraggeber bzw. Absender ist verpflichtet, Empfänger dem Fahrer, nach dem er sich bei die in den Dienstleistungen, Punkte 2 und 3 der ihm anmeldete, den Auftrag die Ware abzuladen, 7 Verwirkung und Verjährung AGB, geforderten Angaben resp. Verpackungs- so tut er dies im Auftrag des Versenders resp. Die Verwirkung aller Haftungsansprüche und die anforderungen zu erfüllen. Insbesondere hat der des Empfängers. Für Schäden, die bei dieser Verjährung von Ersatzklagen richtet sich nach Art. Absender resp. Auftraggeber für eine geeignete Tätigkeit entstehen, haftet der Frachtführer nicht. 452 und Art. 454 des Schweizerischen Obligatio- Verpackung zu sorgen. Er hat dem Frachtführer Der Fahrer besorgt diese Tätigkeit als Hilfsperson nenrechtes. die Adresse des Empfängers, den Ort der Ablie- des Absenders bzw. Empfängers. Erfolgt der ferung, die Anzahl, die Verpackung, den Inhalt, Auf- bzw. Ablad durch den Fahrer, ohne dass 8 Transportversicherung das Gewicht und die Abmessung der Frachtstü- er sich beim Absender resp. Empfänger ange- Der Auftraggeber kann den Frachtführer beauftra- cke, die Lieferzeit und den Transportweg genau meldet hat, so richtet sich die Bemessung des gen, eine Transportversicherung für das Transportgut zu bezeichnen. Schadenersatzes gemäss Ziff. 4. abzuschliessen. Die Transportversicherungsprämie Der Absender resp. Auftraggeber hat den geht zu Lasten des Auftraggebers. Die Transport- Warenwert unaufgefordert zu deklarieren, c) Mittelbarer Schaden versicherung deckt Schäden und Verluste zum sofern das Transportgut einen Warenwert von Die Haftung für mittelbare Schäden wie z. B. Einstandspreis (Versicherungssumme) des beschä- über CHF 15.–pro kg effektives Frachtgewicht entgangener Gewinn, Betriebsausfall und digten oder in Verlust geratenen Transportgutes. übersteigt, insbesondere sind Waren mit einem sonstige Folgekosten ist wegbedungen. Risiken wie z. B. entgangener Gewinn, Betriebs- erhöhten Warenwerten und / oder sonstigen ausfall usw. (mittelbarer Schaden) sind nicht über diebstahlgefährdeter Waren zu deklarieren. 4 Haftungsbeschränkungen / Bemessung die Transportversicherung gedeckt. Hierfür muss Der Absender resp. Auftraggeber ist insbe- des Schadenersatzes der Auftraggeber eine eigene entsprechende sondere verpflichtet, den Frachtführer auf die a) Beschädigung oder Verlust des Transportgutes Versicherung abschliessen. besondere Beschaffenheit des Transportgutes, Der Umfang der Schadenersatzpflicht be- seine Gewichtsverteilung und Schadenan- schränkt sich, soweit gesetzlich zulässig, auf 9 Ladehilfsmittel fälligkeit aufmerksam zu machen. Er ist für den Wert des Gutes am Ort und zur Zeit seiner Im allgemeinen Verkehr mit Ladehilfsmitteln mit den genügende Kennzeichnung und eventuell auch Übernahme zur Beförderung, maximal auf CHF Versendern resp. Empfängern dürfen nur intakte, Nummerierung der Frachtstücke verantwortlich. 15.– pro kg effektives Frachtgewicht der be- transportfähige Ladehilfsmittel verwendet werden, Die aus Unterlassung oder Ungenauigkeit sol- schädigten oder in Verlust geratenen Ware. Die welche einen rationellen Transport und Umschlag er- cher Angaben entstehenden Nachteile, Schäden Haftung beträgt jedoch maximal CHF 40 000.– lauben. Die Ladehilfsmittel entsprechen den EPAL / oder Verluste gehen zu Lasten des Absenders. Der gesamthaft pro Ereignis UIC-Richtlinien und EPAL / UIC-Tauschkriterien. Frachtführer ist hierfür nicht entschädigungspflichtig. Lehnt ein Empfänger bei der Anlieferung des Trans- b) Schäden aus Verspätung portgutes die Entgegennahme des Ladehilfsmittels b) Schadenvorbehalt Schäden aus Verspätung in der Ablieferung ab und hat der Frachtführer diese wieder ans Lager Beschädigungen oder fehlende Waren müssen sind vom Frachtführer nur zu vergüten, wenn zurückzunehmen, so kann der Frachtführer dem sofort und in Anwesenheit des Chauffeurs auf die Haftung hierfür schriftlich vereinbart wurde. Auftraggeber die beanspruchte Lagerfläche zzgl. dem Lieferschein resp. der Empfangsbestäti- Diesfalls haftet der Frachtführer höchstens bis den administrativen Aufwand für die gesamte gung mit einem Vorbehalt angebracht werden. zum Betrag des vereinbarten Frachtentgeltes. Dauer der Obhut in Rechnung stellen. Für äusserlich nicht erkennbare Schäden ist Der Frachtführer lehnt die Haftung für Kosten ab, spätestens innerhalb von acht Tagen nach c) Schäden aus reinen Umschlagstätigkeiten die dem Absender oder Empfänger für eine allfälli- Ablieferung, den Tag der Ablieferung miteinge- Erfüllt der Frachtführer in der Funktion als ge Umpalettierung des Transportgutes entstehen. rechnet, schriftlich Anzeige zu erstatten. Lagerhalter reine Umschlagstätigkeiten, haftet Es ist Sache des Auftraggebers seine Kunden resp. er nur dann für Verspätungen, Falschablad Empfänger zu verpflichten nur EPAL / UIC konforme 3 Haftungsausschluss und -auflad, Leerfracht, Standgelder aller Art, Ladehilfsmittel zu verwenden. Ein daraus entste- a) Allgemein Verlust einer Buchung, Umpacken etc., wenn hender Nachteil jeglicher Art ist vom Auftraggeber Von der Haftung des Frachtführers ausge- die Haftung dafür schriftlich vereinbart wurde. resp. Empfänger zu tragen. schlossen sind Fälle wie: Ist die Haftung für Schäden aus reiner Um- Der Auftraggeber hält den Frachtführer gegen – Schäden aus unsachgemässem Verlad auf der schlagstätigkeit schriftlich vereinbart worden, sämtliche Forderungen oder sonstige Ansprüche Lastwagenladefläche durch Hilfspersonen des haftet der Frachtführer höchstens bis zur Höhe schadlos, die Dritte, insbesondere die Empfänger, Absenders des entstandenen Schadens maximal bis CHF im Zusammenhang mit Ladehilfsmittel gegen den – Bruchschäden infolge normaler Erschütterungen 2500.– pro Ereignis (= einheitliche Schadenursa- Frachtführer stellen. – Bruch der Produkte in sich selbst che, auch bei mehreren Sendungen pro Auftrag). Es ist Sache des Auftraggebers, seine Kunden – Beschädigungen oder Verluste bei Gütern, die Bei Verlust oder Beschädigung des Transportgu- resp. Empfänger dementsprechend vertraglich zu in verschlossenen oder äusserlich unbe- tes richtet sich die Schadenersatzpflicht nach den verpflichten. schädigten Kisten, Kartons oder Behältern übrigen Bestimmungen der vorliegenden FFHB. transportiert werden und deren einwandfreier 10 Verrechnungsausschluss Zustand und Vollzähligkeit bei der Übernahme 5 Haftung bei Fremdvergabe Eine Verrechnung der Schadenforderungen mit nicht kontrolliert werden konnte Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes verein- dem Frachtentgelt ist ausgeschlossen. – Schäden infolge mangelhafter oder ungeeigneter bart wurde, ist der Frachtführer berechtigt, den Verpackung Frachtauftrag ganz oder teilweise durch einen 11 Gerichtsstand – Schäden infolge Witterungseinflüssen Zwischenfrachtführer ausführen zu lassen. Er Der Gerichtsstand für alle Klagen auf Haftung – Schäden infolge ungenügendem Raumprofil haftet in diesem Fall gegenüber dem Auftragge- des Frachtführers befindet sich am Domizil des oder Fahr-Trasse, wenn der Absender oder ber in gleicher Weise, wie wenn er den Auftrag Frachtführers. Es gilt Schweizer Recht. Empfänger diese Zufahrt verlangt hat selber ausgeführt hätte. Ohne gegenteilige Ver- 13
Sie können auch lesen