24-Stunden-Betreuung zu Hause - Das Sozialministerium informiert Neues und Wissenswertes
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Das Sozialministerium informiert 24-Stunden- Betreuung zu Hause Neues und Wissenswertes www.bmsk.gv.at
Inhalt Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz Stubenring 1, A-1010 Wien Kapitel 1 Redaktion: Mag. Karin Hönig-Robier Marketing- & PR-Beratung, A-1180 Wien Die neuen Bestimmungen zur 24-Stunden-Betreuung Seite 8 Layout: Grösel Grafik, A-1210 Wien Druck: BMSK Fotos: BMSK, Buenos Dias, Ulrike Grösel, Mauritius, Keith Thomas Productions Kapitel 2 4. Auflage: Jänner 2009 Das Fördermodell des Sozialministeriums Seite 16 ISBN 978-3-85010-195-0 Alle Rechte vorbehalten: Jede Verwertung (auch auszugsweise) ist ohne schrift- Kapitel 3 liche Zustimmung des Medieninhabers unzulässig. Dies gilt insbesondere für jede Art der Vervielfältigung, der Übersetzung, der Mikroverfilmung, der Wiedergabe in Schritt für Schritt zur Umsetzung Seite 22 Fernsehen und Hörfunk, sowie der Verarbeitung und Einspeicherung in elektronische Medien, wie z. B. Internet oder CD-Rom. Variante A: Angestellte Betreuungskräfte Seite 22 Die in der Broschüre getätigten Ausführungen basieren – so nicht ohnedies Variante B: Selbständige Betreuungskräfte Seite 27 gesondert gekennzeichnet, bzw. grau unterlegt – unter anderem auf Publikationen des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Bundesministeriums für Finanzen, der SV der gewerblichen Wirtschaft, der NÖ-Gebietskrankenkasse und Kapitel 4 des Österreichischen Hilfswerks. Besonderes wichtige Informationen sind ent- sprechend mit ✗ Wichtig gekennzeichnet. Weitere wichtige Fragen Seite 35 4 5
Kapitel 1 Die neuen Bestimmungen zur 24-Stunden-Betreuung Die neuen Bestimmungen zur 24-Stunden-Betreuung 1.3. Was dürfen Betreuungskräfte tun? Bei angestellten (unselbständigen) • praktische Vorbereitung der Betreuungskräften umfasst die betreuungsbedürftigen Person auf Betreuung laut Hausbetreuungsgesetz: einen Ortswechsel (Kofferpacken und ähnliches) • Tätigkeiten für die zu betreuende • Organisation von Personenbe- Person, die in der Hilfestellung, treuung (z. B. Termine vereinbaren) insbesondere bei der Haushalts- und Lebensführung, bestehen Betreuung umfasst demnach alle (soweit diese Tätigkeiten nicht Tätigkeiten, die der Hilfestellung – dem Gesundheits- und Kranken- insbesondere in Haushalts- und pflegegesetz unterliegen), sowie Lebensführung – dienen. Dazu zählt • sonstige, aufgrund der Betreuungs- auch die erforderliche und vorsorgliche bedürftigkeit notwendige Anwesen- Anwesenheit. Betreuung im Sinne des 1.1. Warum erfolgte eine gesetzliche Neuregelung? heiten. Hausbetreuungsgesetzes bzw. im Rahmen des freien Gewerbes der Die bisherige Praxis stellte einen Ver- Konsumentenschutz – ein Modell ent- Selbständige Betreuungskräfte Personenbetreuung (lt. Gewerbeordnung stoß gegen mehrere Rechtsvorschriften wickelt, das Ihnen auf ganz legaler dürfen die ihnen anvertrauten Menschen 1994) erfordert keine speziellen, beruf- (z. B. Ausländerbeschäftigungsrecht, Basis die Inanspruchnahme einer laut Gewerbeordnung 1994 durch lichen Qualifikationen. Sozialversicherungsrecht, Berufsrecht, 24-Stunden-Betreuung ermöglicht. folgende Tätigkeiten unterstützen: Mindestlöhne, etc.) dar. Daher hat das Dazu waren eine Novellierung der Bundesministerium für Wirtschaft und Gewerbeordnung und die Schaffung • Haushaltsnahe Dienstleistungen Arbeit – in enger Kooperation mit dem eines neuen Hausbetreuungsgesetzes (Zubereitung von Mahlzeiten, Bundesministerium für Soziales und nötig. Besorgungen, Reinigungstätigkeiten, Hausarbeiten und Botengänge, Sorgen für gesundes Raumklima 1.2. Wie muss legale 24-Stunden-Betreuung organisiert sein? (Lüften), Betreuung von Pflanzen und auch Tieren sowie Wäsche Seit 1.7.2007 haben Sie drei Möglich- Anbieter (z. B. Volkshilfe, Hilfswerk, waschen, bügeln und ausbessern) keiten für die Betreuung in Privathaus- Caritas, Rotes Kreuz, Diakonie- • Unterstützung bei der Lebens- halten zur Auswahl: Österreich) angestellt ist, führung (Gestaltung des Tages- oder : ablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen • Sie oder ein/e Angehörige/r führen • Sie engagieren eine selbständig Verrichtungen) die Betreuungskraft als Angestellte/n, erwerbstätige Betreuungskraft, • Gesellschaft leisten, Konversation oder : die den Gewerbeschein der führen, Aufrechterhaltung gesell- • Sie beschäftigen eine Betreuungs- Personenbetreuung besitzt. schaftlicher Kontakte, Begleitung kraft, die bei einem gemeinnützigen bei diversen Aktivitäten 8 9
Die neuen Bestimmungen zur 24-Stunden-Betreuung Die neuen Bestimmungen zur 24-Stunden-Betreuung Seit 10. April 2008 umfasst Betreuung, oder: • Unterstützung bei der Körperpflege, die von selbständigen oder unselbstän- • eine 6 Monate andauernde, sachge- • Unterstützung beim An- und Aus- digen PersonenbetreuerInnen ausgeübt rechte Betreuung des Förderwerbers kleiden, wird, zusätzlich auch alle pflegerischen durch die Betreuungskraft, • Unterstützung beim Essen und und ärztlichen Tätigkeiten im Sinne des Trinken sowie bei der Arzneimittel- nachstehenden Punktes 1.5. oder: aufnahme, Der Erhalt einer Förderung aus dem • eine Delegation von pflegerischen • Unterstützung bei Benützung von Unterstützungsfonds für Menschen mit oder ärztlichen Aufgaben an die Toilette oder Leibstuhl einschließ- Behinderungen setzt jedoch als Betreuungskraft im Sinne des lich Hilfestellung beim Wechsel von Mindesterfordernis entweder Punktes 1.5. Inkontinenzprodukten und voraus. • Unterstützung beim Aufstehen, • eine Ausbildung der Betreuungskraft, Niederlegen, Niedersetzen und die im Wesentlichen der theoretischen Gehen. Ausbildung einer HeimhelferIn nach dem Vertrag zwischen Bund ✗ Wichtig: Eine dieser drei Ebenfalls seit 10. April 2008 zählen Voraussetzungen muss spätestens und Ländern über Sozialbetreuungs- ab 1. Jänner 2009 erfüllt sein. nun folgende ärztliche Tätigkeiten, berufe entspricht, soweit und sofern diese von Ärzten gemäß Ärztegesetz 1998 an Per- sonenbetreuerInnen delegiert werden Zulässig ist die Vornahme dieser 1.4. Was dürfen Betreuungskräfte nicht tun? können, zur Betreuung: Tätigkeiten durch die Betreuungskraft Für Betreuungskräfte sind derzeit durch gemäß Ärztegesetz 1998 von ihnen • Verabreichung von Arzneimitteln, • ausschließlich an der betreuten das Hausbetreuungsgesetz und die nur im Sinne der unter Punkt 1.5. • Anlegen von Verbänden und Person in deren Privathaushalt, Bestimmungen der Gewerbeordnung genannten Voraussetzungen vorge- Bandagen, • nur dann, wenn die Betreuungs- 1994 noch keine bestimmten nommen werden. • Verabreichung von subkutanen kraft dauernd oder zumindest Qualifikationen vorgeschrieben. Daher Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen Insulinspritzen, regelmäßig täglich oder mehrmals dürfen Pflegemaßnahmen gemäß wir Ihnen, Pflegemaßnahmen nur von • Blutentnahme aus der Kapillare wöchentlich über längere Zeiträume Gesundheits- und Krankenpflege- qualifizierten Pflegekräften vornehmen zur Bestimmung des Blutzucker- im Privathaushalt der betreuten gesetz bzw. ärztliche Tätigkeiten zu lassen. spiegels mittels Teststreifens Person anwesend ist, • oder einfache Wärme- und Licht- • nur bei rechtsgültiger Einwilligung, anwendungen. • je nach Tätigkeit nur nach Anleitung 1.5. Welche pflegerischen und ärztlichen Tätigkeiten darf die ✗Wichtig: Diese Möglichkeiten der und Unterweisung durch einen An- Betreuung im Einzelfall umfassen? gehörigen des gehobenen Dienstes Übertragung pflegerischer sowie für Gesundheits- und Krankenpflege Nach dem Gesundheitsberufe-Rechts- betreuerInnen (soweit bzw. sofern von auch ärztlicher Tätigkeiten an die bzw. durch einen Arzt/eine Ärztin, änderungsgesetz 2007 dürfen jetzt seit diplomiertem Gesundheits- und Betreuungskräfte wurden nur für den und 10. April 2008 auch folgende pflege- Krankenpflegepersonal übertragen) Einzelfall geschaffen. • grundsätzlich nur nach schrift- rischen Tätigkeiten durch Personen- durchgeführt werden: licher Anordnung. 10 11
Die neuen Bestimmungen zur 24-Stunden-Betreuung Die neuen Bestimmungen zur 24-Stunden-Betreuung ✗ Wichtig: Um das erforderliche Maß an Qualitätssicherung bei der 1.7. Welche konkreten Arbeitszeitgrenzen sieht das Hausbetreuungsgesetz vor? Durchführung durch Betreuungskräfte zu gewährleisten, ist über die oben genannten Voraussetzungen hinaus Folgendes zu beachten: • es besteht jederzeit die Möglichkeit, die Anordnung zu widerrufen >>> Angestellte Betreuungskräfte: • die Anordnung ist zeitlich zu limitieren, ebenso wie die Zahl der Betreuungsverhältnisse streng limitiert ist Die folgenden Ausführungen sind der • Für die restlichen 21 Stunden • PersonenbetreuerInnen unterliegen der Dokumentations- und Informationspflicht vom Bundesministerium für Wirtschaft kann Arbeitsbereitschaft vereinbart • eine begleitende Kontrolle bei pflegerischen Tätigkeiten durch diplomiertes und Arbeit publizierten Broschüre werden. Tatsächliche Arbeitsein- Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, bzw. bei ärztlichen Tätigkeiten „Betreuung daheim“ entnommen: sätze dürfen jedoch nur während durch einen Arzt oder eine Ärztin sollte regelmäßig stattfinden höchstens 11 Stunden pro Tag • In zwei aufeinander folgenden erfolgen. Wochen darf die Arbeitszeit ein- 1.6. Wann kann man die 24-Stunden-Betreuung in Anspruch schließlich der Arbeitsbereitschaft • Da eine einzelne Arbeitsperiode nehmen? 128 Stunden nicht überschreiten. mit höchstens 14 Tagen begrenzt ist, müssen für eine durchgehende Das Hausbetreuungsgesetz ermöglicht mindestens der gleichen Dauer durch erweiterte Arbeitszeitgrenzen gewährt werden (14 Tage Arbeit, • Über diese Höchstgrenze hinaus- Betreuung durch Arbeitnehmer gehende Zeiten der Arbeitsbereit- Arbeitsverhältnisse mit mindestens eine bis zu 24-Stunden-Betreuung. 14 Tage frei oder 7 Tage Arbeit, schaft, die die Betreuungskraft ver- zwei Betreuungskräften abge- Für die Betreuung durch eine un- 7 Tage frei, etc.); einbarungsgemäß in ihrem Wohn- schlossen werden. selbständige Kraft gelten folgende • die vereinbarte Arbeitszeit muss raum oder in näherer häuslicher Voraussetzungen: mindestens 48 Stunden/Woche Umgebung verbringt und während und darf höchstens 128 Stunden/ der sie im übrigen frei über ihre Zeit >>> Selbständige Betreuungskräfte: • die zu betreuende Person muss 2 Wochen betragen; verfügen kann, gelten nicht als a) Anspruch auf Pflegegeld zumindest • die Betreuungskraft muss für die Arbeitszeit im Sinne dieses Mit selbständigen Betreuungskräften, der Stufe 3 nach dem Bundespflege- Dauer der Arbeitsperiode in die Bundesgesetzes. die das Gewerbe der Personenbe- gesetz oder gemäß den Pflegegeld- Hausgemeinschaft der zu treuung ausüben, sind die Arbeits- sätzen der Bundesländer oder eine betreuenden Person aufgenommen gleichartige Leistung, bzw.: werden (Wohnraum und volle • Die tägliche Arbeitszeit ist durch zeiten frei vereinbar. Ruhepausen von insgesamt b) bei einer nachweislichen Demenz- Verpflegung); mindestens drei Stunden zu unter- erkrankung Anspruch auf Pflegegeld • es dürfen nur Betreuungstätigkeiten brechen. Davon sind mindestens zumindest der Stufe 1 haben; wie unter Punkt 1.4. beschrieben, zwei Ruhepausen von 30 Minuten • es muss ein ständiger Betreuungs- geleistet werden. ununterbrochen zu gewähren. Für bedarf gegeben sein; diese Zeit darf auch keine Arbeits- • die Betreuungskraft muss das Zu den Voraussetzungen zur Betreuung bereitschaft vereinbart werden. 18. Lebensjahr vollendet haben; durch eine selbständige Betreuungs- • nach einer Arbeitsperiode von kraft siehe die Ausführungen in höchstens 14 Tagen muss eine Kapitel 3/Variante B. durchgehende Freizeit von 12 13
Die neuen Bestimmungen zur 24-Stunden-Betreuung Die neuen Bestimmungen zur 24-Stunden-Betreuung 1.8. Was ist, wenn noch kein Anspruch auf Pflegegeldstufe 3 1.9. Was kann eine legale 24-Stunden-Betreuung kosten? besteht? Dies richtet sich danach, ob Sie eine • Werden Sie von einer/einem selb- Wenn weder eine nachweisliche angestellte oder selbständige Betreu- ständig Erwerbstätigen betreut, so Demenzerkrankung noch ein Pflege- ungskraft beschäftigen. unterliegt das Honorar der freien geldanspruch in Höhe der Mindest- Vereinbarung zwischen AuftraggeberIn stufe 3 besteht, gelten folgende • Bei Angestellten fallen für den Dienst- und AuftragnehmerIn. Selbständige Regelungen: geber zusätzlich zum vereinbarten Betreuungskräfte sind für die Ent- Gehalt auch Steuern und Sozialab- richtung ihrer Steuern und Sozial- Ist die Betreuungsperson in die Haus- gaben an. Orientieren kann man sich abgaben selbst verantwortlich. gemeinschaft integriert, gelten für sie derzeit beispielsweise an den Mindest- in dem Fall die schon bisher geltenden lohntarifen für Hausangestellte, die Regelungen aus dem Hausange- allerdings von Bundesland zu Bundes- stelltengesetz: land variieren. Über diese Mindest- lohntarife kann man sich beispiels- • In zwei aufeinander folgenden weise unter www.bmwa.gv.at Wochen darf die Arbeitszeit von genauer informieren. insgesamt 128 Stunden nicht überschritten werden. 1.10. Wie kann man Betreuungskosten steuerlich absetzen? • Eine tägliche Ruhezeit von 10 Stunden und tägliche Ruhepausen Den folgenden Ausführungen liegt bezüge für die Betreuungskräfte, even- im Ausmaß von insgesamt 3 Stunden die Info des Bundesministeriums für tuelle Aufwendungen für die Ver- müssen zugestanden werden. Finanzen, BMF VI/7/2007 vom mittlungsorganisation und überdies 3.12.2007 zugrunde. Arztkosten sowie Kosten für Arznei- • Zwischen 21 Uhr und 6 Uhr gilt und Pflegemittel als außergewöhnliche ein Nachtarbeitsverbot. Belastung geltend gemacht werden. Wie bei einer Heimbetreuung sind auch • Der Betreuungskraft stehen weiters bei einer 24-Stunden-Betreuung zu Die Höhe der außergewöhnlichen folgende Freizeiten zu: Hause die damit verbundenen Auf- Belastung ergibt sich aus den oben >>> Ein freier Nachmittag ✗Beschäftigung Wichtig: Die bewilligungsfreie ausländischer Arbeits- wendungen ab Bezug von Pflegegeld der Stufe 1 als außergewöhnliche genannten Aufwendungen und Aus- gaben abzüglich steuerfrei erhaltener (ab 14 Uhr) pro Woche kräfte (siehe Kapitel 4/Weitere wichti- Belastung abzugsfähig. Zuschüsse wie Pflegegeld und >>> Ein freier Sonntag in ge Fragen) gilt nur ab der Pflege- Förderung. Letztere wurde geschaffen, 2 Wochen stufe 3. Für Pflegestufen 1 und 2 Dabei können alle im Zusammenhang um Betroffene bei der Finanzierung >>> Eine Maximalarbeitszeit braucht man eine Bewilligung nach mit der Betreuung anfallenden Auf- der 24-Stunden-Betreuung zu Hause von 6 Stunden am nicht dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. wendungen und Ausgaben wie zum zu unterstützen. Sie wird im nachfol- freien Sonntag Beispiel Geldaufwendungen und Sach- genden Kapitel ausführlich dargestellt. 14 15
Kapitel 2 Das Fördermodell des Sozialministeriums Das Fördermodell des Sozialministeriums 2.2. Welche Einkommensgrenzen gelten für die Förderung? Eine Förderung kann gewährt werden, Nicht zum Einkommen zählen u. a. wenn das monatliche Netto-Gesamt- Pflegegeld, Versehrtenrenten (Unfall- einkommen der zu betreuenden Person renten) oder vergleichbare Leistungen, einen Betrag von EUR 2.500,00 nicht Sonderzahlungen, Familienbeihilfen, übersteigt. Diese Einkommensgrenze Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfen erhöht sich für jede/n unterhaltsberech- oder Wohnbeihilfen. tigte/n Angehörige/n um EUR 400,00, für eine/n behinderte/n, unterhaltsberech- tigte/n Angehörige/n um EUR 600,00. 2.3. Wie hoch ist die Förderung? Die Höhe der Förderung, die zwölfmal Betreuungskräfte also EUR 550,00. jährlich ausbezahlt wird, ist davon ab- Voraussetzung ist, dass die Betreu- hängig, ob Sie unselbständige oder ungskraft das freie Gewerbe der Per- 2.1. Wann erhalte ich eine Förderung? selbständige Betreuungskräfte sonenbetreuung angemeldet hat oder beschäftigen. ihre selbständige Tätigkeit von einem Zu den Mehrkosten, die aus der legali- von der Notwendigkeit einer solchen anderen EU-Mitgliedsstaat aus vor- sierten 24-Stunden-Betreuung entste- Betreuung auszugehen sein. Bei • Ist die Betreuungskraft angestellt, übergehend in Österreich ausübt. hen, können unter folgenden Voraus- BezieherInnen von Pflegegeld der beträgt die monatliche Förderung Näheres dazu siehe auch unter setzungen finanzielle Förderungen Stufen 3 und 4 ist die Notwendigkeit EUR 550,00 (eine angestellte Be- Kapitel 4/Weitere wichtige Fragen. gewährt werden: einer 24-Stunden-Betreuung durch treuungskraft), bzw. EUR 1.100,00 eine begründete (fach-)ärztliche (zwei angestellte Betreuungskräfte). Die unterschiedliche Förderungshöhe • Es muss ein Betreuungsverhältnis Bestätigung oder durch eine be- erklärt sich durch die jeweilige Höhe im Sinne des Hausbetreuungs- gründete Bestätigung anderer zur • Bei Selbständigen beträgt die der Sozialversicherungsabgaben bei gesetzes vorliegen. Beurteilung des Pflegebedarfs Förderung pro Betreuungskraft selbständigem oder unselbständigem • Der/die zu Betreuende muss bereits berufener ExpertInnen nachzuweisen. EUR 275,00 pro Monat, für zwei Betreuungsverhältnis. Pflegegeld zumindest in Höhe der Musterformulare zum Download Stufe 3 nach dem Bundespflege- finden Sie auf folgenden Internet- geldgesetz oder einem Landes- Seiten: www.pflegedaheim.at und pflegegeldgesetz beziehen. www.bundessozialamt.gv.at • Es muss eine Notwendigkeit zur • Ab 1. Jänner 2009 muss auch ein 24-Stunden-Betreuung vorliegen. Nachweis im Sinne des § 21 b, Bei BezieherInnen von Pflegegeld Absatz 2 Z 5 des Bundespflegegeld- ab der Stufe 5 wird in aller Regel gesetzes vorgelegt werden. 16 17
Das Fördermodell des Sozialministeriums Das Fördermodell des Sozialministeriums 2.4. Was ist, wenn mein Einkommen knapp darüber liegt? Übersteigt das monatliche Einkommen Zuwendung gewährt werden, wenn die jeweilige Einkommensgrenze um er mindestens EUR 50,00 beträgt. weniger als die maximale Zuwendung Beispiel: Liegt das monatliche Netto- (EUR 1.100,00 bei 2 Beschäftigungs- Einkommen bei EUR 2.700,00 werden verhältnissen, EUR 550,00 bei einem für zwei angestellte Betreuungskräfte Beschäftigungsverhältnis) kann der max. EUR 900,00 an Förderung Differenzbetrag trotzdem als gewährt. 2.5. Welche Voraussetzungen gelten noch, um eine Förderung zu erhalten? Für eine bloße Betreuungstätigkeit im rechten Betreuung des Förder- Sinne des Hausbetreuungsgesetzes werbers durchgeführt hat, oder und im Rahmen des freien Gewerbes der Personenbetreuung, gemäß Ge- • es muss eine Befugnis der Be- werbeordnung 1994, ist grundsätzlich treuungskraft gem. §§ 3 b oder keine Ausbildung vorgeschrieben. 15 Abs. 7 des Gesundheits- und Möchten Sie aber eine Förderung für Krankenpflegegesetzes oder aber 2.6. Wo kann ich die Förderung beantragen? die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung gemäß § 50 b des Ärztegesetzes beanspruchen, muss ab 1. Jänner 2009 1998 gegeben sein. Als erste Anlaufstelle für alle dies- Beachten Sie bitte, dass bezüglichen Fragen steht Ihnen das •das Ansuchen auf Gewährung einer • die Betreuungskraft entweder eine Bundessozialamt zur Verfügung Zuwendung nach Möglichkeit vor theoretische Ausbildung vorweisen, (kostenfreie Telefonnummer Beginn des Betreuungsverhältnisses die im Wesentlichen derjenigen einer 0800/22 03 03). Hier können Sie auch bzw. in zeitlicher Nähe zur Begrün- Heimhelferin nach dem Vertrag den Antrag stellen. Verwenden Sie dung desselben einzubringen ist, zwischen dem Bund und den dazu bitte die Formulare des Bundes- •das Ansuchen entweder eigen- Ländern über Sozialbetreuungs- sozialamtes. Zum Nachweis eines händig, von einer gesetzlichen berufe entspricht, oder ständigen Betreuungsbedarfs in den Vertretungsperson oder von einem Pflegestufen 3 und 4 wurde ebenfalls Familienmitglied zu unterfertigen ist, • es muss nachgewiesen werden, dass ein Formular bereitgestellt. Diese •das Ansuchen auch bei den Ent- die Betreuungskraft seit mindestens Formulare können Sie auf der Internet- scheidungsträgern im Sinne des sechs Monaten Ihr Engagement nach Seite des Bundessozialamts unter § 22 Bundespflegegeldgesetz oder den Erfordernissen einer sachge www.bundessozialamt.gv.at bei Trägern der Sozialhilfe (z. B. das downloaden oder sich zuschicken lassen. Land) eingebracht werden kann. 18 19
Das Fördermodell des Sozialministeriums Das Fördermodell des Sozialministeriums 2.7. Welche Unterlagen muss ich dem Antragsformular für die >>> Bei Beschäftigung von • den Meldezettel der Betreuungskraft Förderung beilegen? selbständigen Betreuungskräften: und >>> Bei Beschäftigung von • Bestätigung der Anmeldung • eine Erklärung, dass eine • eine Erklärung über Einkommen, angestellten (unselbständigen) der Betreuungskraft beim Sozial- Betreuung im Sinne des § 1 Abs. 1 Unterhaltsverpflichtungen der Betreuungskräften: versicherungsträger, bzw. Vorlage Hausbetreuungsgesetzes vorliegt; pflegebedürftigen Person; einer Bescheinigung über die • eine Erklärung, dass eine Zuständigkeit eines anderen • eine Erklärung, dass die selb- • bei BezieherInnen von Pflegegeld Betreuung im Sinne des § 1 Abs. 1 EU-Mitgliedsstaates/EWR-Staates/ ständige Erwerbstätigkeit auf einer der Stufen 3 und 4 eine begründete Hausbetreuungsgesetzes vorliegt; der Schweiz im Bereich der Sozial- Beitragsgrundlage von EUR 537,78 (fach-)ärztliche Bestätigung bzw. versicherung (E 101), bzw. einer beruht und die Einsatzzeit der eine begründete Bestätigung • eine Erklärung, dass die verein- entsprechenden, bilateralen Betreuungskraft mindestens anderer zur Beurteilung des Pflege- barte Arbeitszeit mindestens Vereinbarung; 48 Stunde pro Woche beträgt; bedarfs berufener ExpertInnen über 48 Stunden pro Woche und die Notwendigkeit der 24-Stunden- höchstens 128 Stunden in zwei auf- • den Meldezettel der Betreuungskraft; • eine Erklärung, dass für den Betreuung; einander folgenden Wochen beträgt; Zuwendungszeitraum keine • eine Erklärung über Einkommen, begünstigte sozialversicherungs- • bei Betreuungskräften aus anderen • eine Erklärung, dass eine Verein- Unterhaltsverpflichtungen der rechtliche Absicherung pflegender EU-Mitgliedsstaaten den Nachweis, barung besteht, wonach die Betreu- pflegebedürftigen Person; Angehöriger im Sinne der §§ 77 dass die Einsatzzeit der Betreuungs- ungskraft allenfalls darüber hinaus Abs. 9 ASVG; 33 Abs. 10 GSVG kraft mindestens 48 Stunden pro gehende Zeiten der Arbeitsbereit- • bei BezieherInnen von Pflegegeld oder 28 Abs. 7 BSVG in Anspruch Woche beträgt. schaft in ihrem Wohnraum oder in der Stufen 3 und 4 eine begründete genommen wird; der näheren häuslichen Umgebung (fach-)ärztliche Bestätigung bzw. • ab 1. Jänner 2009 muss auch ein verbringt; eine begründete Bestätigung • den letzten rechtskräftigen Bescheid/ Nachweis im Sinne des § 21 b, anderer zur Beurteilung des Pflege- Urteil über den Pflegegeldbezug; Absatz 2 Z 5 des Bundespflegegeld- • eine Erklärung, dass für den bedarfs berufener ExpertInnen über gesetzes vorgelegt werden. Zuwendungszeitraum keine die Notwendigkeit der 24-Stunden- • Bestätigung der Anmeldung der begünstigte sozialversicherungs- Betreuung; Betreuungskraft beim Sozialver- rechtliche Absicherung pflegender sicherungsträger, bzw. Vorlage Angehöriger im Sinne der §§ 77 • ab 1. Jänner 2009 muss auch ein einer Bescheinigung über die Abs. 9 ASVG; 33 Abs. 10 GSVG Nachweis im Sinne des § 21 b, Zuständigkeit eines anderen oder 28 Abs. 7 BSVG in Anspruch Absatz 2 Z 5 des Bundespflegegeld- EU-Mitgliedsstaates/EWR-Staates/ genommen wird; gesetzes vorgelegt werden. der Schweiz im Bereich der Sozial- versicherung (E 101), bzw. einer • den letzten rechtskräftigen Bescheid/ entsprechenden, bilateralen Urteil über den Pflegegeldbezug; Vereinbarung; 20 21
Kapitel 3 Schritt für Schritt zur Umsetzung – Variante A Schritt für Schritt zur Umsetzung – Variante A Variante A – Angestellte Betreuungskräfte 2. Welche Lohnnebenkosten muss ich an die Gebietskrankenkasse zahlen? 1. Was muss ich zur Anmeldung tun? Kranken-, Unfall- und Pensions- Auf Sie als DienstgeberIn entfallen versicherung, Arbeitslosenversicherung, hievon 23,23 %, auf die Betreuungs- • Sofern Österreich für die Wohnbauförderung, Insolvenz-Entgelt- person 18,20 %, die noch vor Aus- Sozialversicherung der Betreuungs- sicherungszuschlag, Arbeiterkammer- zahlung der Entlohnung abzuziehen kraft zuständig ist, trifft Sie als Dienst- Umlage sowie der Beitrag für die be- sind. Dieses Recht müssen Sie, bei geberIn die Meldepflicht. Diese kön- triebliche Mitarbeitervorsorge betragen sonstigem Verlust, spätestens bei der nen Sie allerdings auf Bevollmächtigte insgesamt 41,43 % vom Bruttolohn auf die Fälligkeit des Beitrages nächst- übertragen. Name und Anschrift plus Sachbezug. folgenden Entgeltzahlung ausüben. dieser Bevollmächtigten sind – mit deren zusätzlicher Unterschrift ver- sehen – der zuständigen Gebiets- ✗Sozialversicherung Wichtig: Ist Österreich für die der Betreuungs- Allerdings können Sie auch mit der Betreuungskraft eine formlose, krankenkasse mitzuteilen. kraft nicht zuständig, können Bei- schriftliche Vereinbarung treffen, träge in einem anderen EU-Mitglieds- wonach sich die Betreuungskraft • Schließen Sie einen Dienstvertrag krankenkasse über die Modalitäten staat/EWR-Staat/der Schweiz durch selbst um Anmeldung und Beitrags- mit der Betreuungskraft ab. Einen der Anmeldung. Sie als Dienstgeber zu zahlen sein. zahlung beim ausländischen Ver- Mustervertrag finden Sie auf der Empfehlenswert ist ein Antrag bei Ausmaß und Einzelheiten sind beim sicherungsträger kümmert (Verein- Internet-Seite des Wirtschafts- der Gebietskrankenkasse auf Be- zuständigen, ausländischen Sozial- barung nach Artikel 109 der Ver- ministeriums: www.bmwa.gv.at rechnung und Vorschreibung der versicherungsträger zu erfragen. ordnung (EWG) Nr. 574/72). sowie beim Bundessozialamt unter Beiträge. In dem Fall geht der Erlag- www.bundessozialamt.gv.at. schein Ihnen als DienstgeberIn im Über die bewilligungsfreie Anstel- Folgemonat zu; ein Einziehungs- lung von ausländischen Kräften bzw. Abbuchungsauftrag ist möglich informiert das Kapitel 4/Weitere und sogar erwünscht. wichtige Fragen/Punkt 1. Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht ist auch der Abschluss eines • Bei der erstmaligen Anmeldung be- Dienstvertrages mit einer/einem schaffen Sie sich als DienstgeberIn Angehörigen als Betreuungskraft 3. Welche Pflichten habe ich als DienstgeberIn noch bei der zuständigen Gebietskranken- möglich. Handelt es sich dabei um gegenüber der Gebietskrankenkasse? kasse – jene, wo der Beschäftigungs- den Ehegatten/die Ehegattin, ist die ort liegt – eine Dienstgeberkonto- genaue Durchführbarkeit zuerst mit Als DienstgeberIn müssen Sie einmal beendet, so ist die Betreuungskraft bei nummer und melden dort auch das der Gebietskrankenkasse zu klären. pro Jahr einen Lohnzettel mit den sozi- der Gebietskrankenkasse abzumelden; Dienstverhältnis bei der Sozialver- Die Betreuungskraft ist vor Arbeits- alversicherungsrechtlichen Daten aus- die Übermittlung des Lohnzettels muss sicherung an. Dazu müssen Sie antritt anzumelden. Eine Kopie der füllen und der Gebietskrankenkasse in diesem Fall bis zum Ende des nicht persönlich anwesend sein. Anmeldung ist unverzüglich der bis Ende Jänner des Folgejahres zu- Folgemonates der Beendigung des Erkundigen Sie sich bei der Gebiets- Betreuungskraft zu übergeben. senden. Wird das Dienstverhältnis Dienstverhältnisses erfolgen. 22 23
Schritt für Schritt zur Umsetzung – Variante A Schritt für Schritt zur Umsetzung – Variante A 4. Welche Verpflichtungen habe ich als DienstgeberIn gegenüber dem Finanzamt? Den folgenden Ausführungen liegt • Für die Bereitstellung von Kost die Info des Bundesministeriums für und Quartier ist der Sachbezugs- Finanzen, BMF VI/7/2007 vom wert für die volle freie Station 3.12.2007 zugrunde. in Höhe von EUR 196,20 pro Monat bzw. EUR 98,10 für • Die Lohnsteuer ist bei jeder Lohn- einen halben Monat bzw. zahlung selbst zu berechnen, ein- EUR 6,54 für einen Tag dem zubehalten und an das zuständige Arbeitslohn hinzuzurechnen. Finanzamt (Wohnsitz der betreuten Der Sachbezug erhöht die Person) bis zum 15. des folgenden Bemessungsgrundlage für die Kalendermonats abzuführen. Berechnung der Sozial- • Der Betreuungsperson ist versicherungsbeiträge und monatlich eine Lohnabrechnung der Lohnsteuer. auszustellen. • Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber • Für die Betreuungsperson ist ein hat nach Ablauf des Kalender- Lohnkonto zu führen. jahres bis Ende Jänner bzw. bei • Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber elektronischer Übermittlung bis haftet für die Einbehaltung und Ende Februar den Jahres- Abfuhr der Lohnsteuer. lohnzettel an das zuständige • Sofern die Betreuungskraft nicht Finanzamt bzw. an den den Rechtsvorschriften über Krankenversicherungsträger Sozialversicherung eines anderen zu übermitteln. Staates unterliegt, hat der • Wird das Dienstverhältnis im Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin Laufe des Kalenderjahres beendet, an das zuständige Finanzamt den muss die Arbeitgeberin/der Dienstgeberbeitrag zum Familien- Arbeitgeber einen Lohnzettel bis lastenausgleichsfond zu entrichten, zum Ende des Folgemonats an wenn die Summe der monatlichen Bezügen aus allen Dienstver- das zuständige Finanzamt oder den Krankenversicherungsträger ✗anderer Wichtig: Bei unselbständigen Betreuungskräften ist abzuklären, ob nicht ein Staat für die Steuer zuständig ist. Dies kann etwa der Fall sein, wenn hältnissen EUR 1.095,00 übersteigt übermitteln. die Beschäftigung in Österreich in Summe kürzer als 183 Tage pro Jahr ist. (siehe § 41 Abs. 1 Z 4 FLAG 1967). Es wird empfohlen, sich diesbezüglich mit dem Bundesministerium für Kommunalsteuer fällt für private Finanzen in Verbindung zu setzen. Haushalte nicht an. Das vollständige Informationsblatt steht auf der Internet-Seite des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at zum Download zur Verfügung. 24 25
Schritt für Schritt zur Umsetzung – Variante A Schritt für Schritt zur Umsetzung – Variante B Kapitel 3 5. Welche Maßnahmen sind zur Qualitätssicherung Variante B – Selbständige Betreuungskräfte vorgesehen? Die angestellte Betreuungskraft ist und diese auch widerrufen werden 1. Wann muss die selbständige Betreuungskraft das zusätzlich zu den im Arbeitsvertrag kann. Gewerbe anmelden? vereinbarten Maßnahmen auch • Weiters sind Betreuungskräfte zur verpflichtet: Dokumentation und Information ver- pflichtet und sollen begleitend • bestimmte, festgelegte Handlungs- kontrolliert werden. leitlinien für den Alltag und den Not- fall einzuhalten. Dazu zählen insbe- sondere die Verständigung bzw. Bei- ziehung von Angehörigen, ÄrztInnen oder Einrichtungen, die mobile Dienste anbieten, speziell dann, wenn sich der Zustand des/der zu Betreuenden erkennbar ver- schlechtert; • mit anderen, in die Pflege und Betreuung involvierten Personen und Einrichtungen (z. B. Volkshilfe, Hilfswerk, Caritas, Rotes Kreuz, Diakonie-Österreich, etc.) zum Wohle der zu betreuenden Person zusammenzuarbeiten; • über alle ihr in Ausübung ihrer Tätig- keit bekannt gewordenen oder an- vertrauten Angelegenheiten Still- schweigen zu bewahren, soweit sie nicht davon befreit wurde oder sich nicht eine Auskunftsverpflich- • Eine Gewerbeanmeldung ist erforder- kraft aus dem EU-Raum nur vorüber- tung aus gesetzlichen Bestimmungen lich, wenn eine österreichische oder gehend (beispielsweise im Rahmen ergibt. eine aus dem EU-Raum stammende einer kurzfristigen Vertretung) in • Als zusätzliche Maßnahme zur Betreuungskraft dauerhaft (Nieder- Österreich tätig und im Herkunfts- Qualitätssicherung sieht das lassung) in Österreich als Personen- land berechtigt ist, die Tätigkeiten Gesundheitsberufe-Rechtsände- betreuerIn tätig ist. der Personenbetreuung selbständig rungsgesetz 2007 u.a. vor, dass die • Eine Gewerbeanmeldung ist nicht auszuüben. Anordnung schriftlich erfolgen muss erforderlich, wenn die Betreuungs- 26 27
Schritt für Schritt zur Umsetzung – Variante B Schritt für Schritt zur Umsetzung – Variante B 2. Wer darf als selbständige Betreuungskraft tätig sein? 4. Welche Unterlagen benötigt man zur Gewerbeanmeldung? Zur Ausübung des Gewerbes Liechtenstein, Norwegen oder Da das Gewerbe der Personen- • Meldezettel: „Personenbetreuung“ gelten folgende Schweiz oder Vorliegen einer betreuung zu den freien Gewerben Die selbständige Betreuungskraft Voraussetzungen: Aufenthaltsberechtigung, zählt, sind zwar keine Befähigungs- kann auch im Haushalt der Person, • Vollendung des 18. Lebensjahres • keine Ausschlussgründe nachweise, dafür jedoch folgende für die sie tätig ist, gemeldet sein. (Eigenberechtigung), (z. B. Vorstrafen, Verurteilung wegen Dokumente erforderlich: • Staatsangehörigkeit zu einem betrügerischer Krida). • Strafregisterbescheinigung: EU-Mitgliedstaat bzw. Island, • Personaldokumente: Diese muss aus dem jeweiligen Her- Geburtsurkunde, Heirats- oder kunftsland stammen und ist für alle Scheidungsurkunde (nur bei Namens- jene vorgeschrieben, die noch nicht änderung), Staatsbürgerschafts- oder seit weniger als fünf Jahren in nachweis oder Reisepass. Österreich niedergelassen sind. 5. Was kostet die Gewerbeanmeldung? Bei der Gewerbeanmeldung zur Wirtschaftskammer zu wenden. selbständigen Betreuungskraft fallen Durch die Pflichtmitgliedschaft zur EUR 70,00 an. Dieser Betrag kann Kammer der gewerblichen Wirtschaft aber nach dem Neugründungsförde- entstehen Mitgliedsbeiträge. Diese rungsgesetz erlassen werden. variieren je nach Bundesland und Daher wird empfohlen, sich noch vor betragen zwischen EUR 40,00 Gewerbeanmeldung an den Gründer- und EUR 140,00 pro Jahr. service der regional zuständigen 3. Wo muss die selbständige Betreuungskraft ihr Gewerbe anmelden? Zur Ausübung des freien Gewerbes „Standort“ kann auch die Adresse des „Personenbetreuung“ ist nur die An- Haushaltes, in dem man arbeitet, sein. meldung bei der zuständigen Ge- Anmelden kann man sich persönlich, werbebehörde (Bezirkshauptmann- auf dem Postweg oder über Internet. schaft bzw. Magistrat) des Bezirkes, Sobald man angemeldet ist, darf man in dem der Standort liegt, notwendig. zu arbeiten beginnen. 28 29
Schritt für Schritt zur Umsetzung – Variante B Schritt für Schritt zur Umsetzung – Variante B 6. Welche Sozialversicherungspflicht besteht für 7. Wie werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert? Selbständige? Den nachstehenden Ausführungen • Umsatzsteuer: liegt die Info des Bundesministeriums Da die Wohnung der betreuten Sofern Österreich für die Sozialver- Die Höhe der Beiträge ist wie folgt: für Finanzen, BMF VI/7/2007 vom Person als Betriebsstätte anzu- sicherung der Betreuungskraft zuständig 3.12.2007 zugrunde. sehen ist, besteht Umsatzsteuer- ist, gilt Folgendes: Krankenversicherung 7,65% pflicht in Österreich. Durch die Gewerbeanmeldung entsteht eine Pflichtversicherung (Kranken-, Pensionsversicherung Zukunftsvorsorge 16% 1,53% • Einkommensteuer: Bei Jahreseinnahmen bis zu netto Selbständige Betreuungskräfte EUR 30.000,00 ist die Steuer- Unfall- und Pensionsversicherung) bei Unfallversicherung – führen dazu am besten eine befreiung für Kleinunternehmer der Sozialversicherungsanstalt der Fixbetrag EUR 7,84 mtl. Einnahmen-/Ausgabenrechung. anzuwenden: Es besteht keine gewerblichen Wirtschaft. Üblicherweise Zu den Betriebseinnahmen zählen Umsatzsteuerpflicht, es darf wird die Sozialversicherung von der neben dem Honorar auch Sach- aber auch keine Umsatzsteuer Gewerbebehörde über die Neuanmel- In den ersten 3 Jahren der Versiche- leistungen (z. B. Erhalt von Kost in Rechnung gestellt werden. dung automatisch informiert und schreibt rung gelten monatliche Mindestbei- und Logis). in weiterer Folge die Beiträge quartals- träge von EUR 141,72. Zu den Ausgaben zählen beispiels- • Einkommensteuerbescheid und weise der selbständigen Betreuungs- Wenn die jährlichen Einkünfte weise Fahrtkosten vom eigenen Nachverrechnung: kraft vor. EUR 4.292,88 (Wert für 2009) und Wohnort oder Herkunftsland zum Sollte eine selbständige Betreu- der jährliche Umsatz aus gewerblicher Wohnort der zu betreuenden ungskraft mehr als EUR 10.000,00 Tätigkeit EUR 30.000,00 nicht über- Person. pro Jahr verdienen (bei weiterer schreiten, kann eine Ausnahme von Die Pflicht zur Abgabe einer Ein- Tätigkeit oder höherem Honorar), der Kranken- und Pensionsversiche- kommenssteuererklärung entsteht oder auch bei Einkünften unter rung beantragt werden. In diesem Fall bei selbständigen Betreuungs- EUR 10.000,00 (aus welchem gebührt aber keine Förderung. kräften erst bei Jahreseinkünften Grund auch immer) ein Einkommen- von mehr als EUR 10.000,00 steuerbescheid erstellt werden, (= Betriebseinnahmen minus Be- aus dem sich eine höhere Bei- triebsausgaben). Die Einkommens- tragsgrundlage ergibt, so ist im steuererklärung ist beim Wohn- Zuge der Nachbemessung mit sitzfinanzamt einzureichen. Bei einer Beitragsnachforderung durch ausländischen Betreuungskräften die Sozialversicherungsanstalt der ist dies üblicherweise jenes Finanz- gewerblichen Wirtschaft zu rechnen. amt, in dessen Zuständigkeitsbe- reich der Wohnort der zu betreu- Weitere Informationen erhalten Sie enden Person liegt. bei der jeweiligen Landesstelle der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. 30 31
Schritt für Schritt zur Umsetzung – Variante B Schritt für Schritt zur Umsetzung – Variante B 8. Was tun, wenn die Betreuungskraft z. B. wegen Krankheit, 9. Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind Urlaub oder Kur ausfällt? vorgesehen? Wichtig ist, sich bereits im vorhinein Das Wohl des oder der zu Betreuen- • Als zusätzliche Maßnahme zur Gedanken über einen Ersatz der den hat im Vordergrund zu stehen. Qualitätssicherung sieht das Betreuungskraft zu machen. Daher Betreuungskräfte sind daher bei Be- Gesundheitsberufe-Rechtsände- sollten Sie bereits im Betreuungsver- sorgungen für den/die zu Betreuende rungsgesetz 2007 u. a. vor, dass die trag mit der selbständigen Betreuungs- an die Grundsätze der Sparsamkeit, Anordnung schriftlich erfolgen muss kraft Festlegungen über allfällige Er- Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit und diese auch widerrufen werden satzkräfte treffen. gebunden. kann. • Weiters sind Betreuungskräfte zur Alternativ dazu haben Sie natürlich Um die Qualität der Betreuung durch Dokumentation und Information auch die Möglichkeit, vorübergehend selbständig Erwerbstätige sicher zu verpflichtet und sollen begleitend stellen, ist vorgesehen: kontrolliert werden. • die Angebote sozialer Dienste • die Führung eines Haushalts- (Tageszentren, Heimhilfe, etc.) buches durch die/den Gewerbe- treibende/n, in dem alle getätigten • stationäre Kurzzeitpflege, die Ausgaben zu verzeichnen sind mittlerweile viele Pflegeheime (dieses ist samt Belegsammlung während des Urlaubes oder 2 Jahre lang aufzubewahren); Kuraufenthaltes der Hauptpflege- • die Festlegung von Handlungs- person anbieten, leitlinien für den Alltag und für den Notfall (z. B. über die Verständi- in Anspruch zu nehmen. gung von ÄrztInnen im Falle der erkennbaren Verschlechterung Für diesbezügliche Angebote wenden des Zustandes); Sie sich bitte an Ihre Gemeinde oder • die ausreichende und regelmäßige Ihr Magistrat, Ihre Bezirkshauptmann- Dokumentation der erbrachten schaft oder Landesregierung. Dienstleistungen. Diese hat schrift- lich zu erfolgen und ist beiden Informationen finden Sie auch in Vertragsteilen zugänglich zu der Broschüre des Sozialministeriums machen. „Altenheime und Pflegeheime in • Ein kostenloser Hausbesuch durch Österreich“ und im Internet unter eine diplomierte Pflegefachkraft, der www.infoservice.bmsk.gv.at. vom Kompetenzzentrum „Qualitäts- sicherung in der häuslichen Pflege“ der Sozialversicherungsanstalt der Bauern organisiert wird. 32 33
Schritt für Schritt zur Umsetzung – Variante B Weitere wichtige Fragen Kapitel 4 10. Welche Inhalte soll der Betreuungsvertrag aufweisen? Der Vertrag zwischen dem/der zu Bitte beachten Sie: Betreuenden (oder seinen/ihren Nach den Bestimmungen des Gesund- Angehörigen) und der Betreuungskraft heitsberufe-Rechtsänderungsgesetzes ist schriftlich abzuschließen und hat 2007 ist eine vorherige Konsultation folgende Mindestangaben zu bein- mit dem Gesundheits- und Kranken- halten: pflegepersonal, bzw. dem Arzt/der • Namen und Anschrift der Vertrags- Ärztin zur Übertragung der pflegeri- partnerInnen, schen oder ärztlichen Tätigkeiten an • Beginn und Dauer des Vertragsver- die Betreuungskraft bindend und somit hältnisses, integrierter Bestandteil des Betreuungs- • Leistungsinhalte vertrages. (siehe Auflistung der Tätigkeiten von Musterverträge zur Erbringung von Betreuungskräften), Leistungen der Personenbetreuung • Festlegung von Handlungsleitlinien finden Sie unter www.pflegedaheim.at (siehe Qualitätssicherung), bzw. unter www.bmwa.gv.at. • Vereinbarung, ob im Fall der Verhin- Als erste Anlaufstelle für Ihre derung für eine Vertretung gesorgt Fragen im Zusammenhang mit der ist und allenfalls die Namen und 24-Stunden-Betreuung dient Ihnen 1. Was gilt, wenn die Betreuungskraft aus den neuen Kontaktadressen des Vertreters/der das Bundessozialamt, das Sie unter EU-Mitgliedstaaten kommt? Vertreterin, kostenfreien Telefonnummer • Bestimmungen über die Beendigung 0800/22 03 03 Österreich weit Seit November 2006 dürfen • die Tätigkeit im Rahmen einer voll- des Vertragsverhältnisses. erreichen. Betreuungskräfte aus den neuen versicherungspflichtigen Beschäf- EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien, tigung (also über der Geringfügig- Estland, Lettland, Litauen, Polen, keitsgrenze) ausgeübt wird. Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn) Die Betreuungskraft ist nach dem bewilligungsfrei in Österreich jeweiligen Mindestlohntarif zu beschäftigt werden, wenn: entlohnen und, sofern Österreich für die Sozialversicherung zuständig • die betreuungsbedürftige Person ist, bei der Sozialversicherung 12. Wie erfolgt die Vertragsauflösung? Pflegegeld ab der Pflegestufe 3 anzumelden. bezieht, Jede/r Vertragspartner/in kann den Verstirbt die zu betreuende Person, Die bewilligungsfreie Beschäftigung Vertrag unter Einhaltung einer zwei- so erlischt der Personenbetreuungs- • die zu betreuende Person oder ihre gilt auch für Betreuungskräfte aus wöchigen Kündigungsfrist zum Ende vertrag automatisch. Angehörigen Arbeitgeber sind, und den alten EU-Mitgliedsstaaten sowie des Kalendermonats auflösen. für solche aus Malta und Zypern. 34 35
Weitere wichtige Fragen Weitere wichtige Fragen 2. Was kann passieren, wenn ich jemanden • Erfolgt die Einzahlung der Sozialver- schreiben, wenn kein Beitragszu- illegal beschäftige? sicherungsbeiträge verspätet, so schlag vorgeschrieben wird. sind Verzugszinsen in der festgeleg- Im Februar 2008 wurde das so genannte zogen. Für diesen Zeitraum werden ten Höhe (2008: 7,32 % p.a.) vorzu- „Pflege-Verfassungsgesetz“ beschlos- dem/der DienstgeberIn auch sen, das nun für alle Betroffenen Rechts- Beiträge vorgeschrieben. 3. Wohin kann ich mich wenden, wenn ich sicherheit herstellt. Denn das Pflege- • Weiters stellen seit dem 1. Juli 2008 24-Stunden-Betreuung benötige? Verfassungsgesetz schützt sowohl die Verstöße gegen die Melde-, Anzeige- zu betreuenden Personen und deren und Auskunftspflicht (gegen melde- Betreuung von Personen wird von Soziale Dienste werden insbesondere Angehörige, als auch selbständig er- rechtliche Vorschriften) gemäß den jeweiligen Trägern der Sozialen von den großen Trägern wie z. B. werbstätige Betreuungskräfte vor Nach- § 111 ASVG Verwaltungsüber- Dienste angeboten. Für nähere Volkshilfe, Hilfswerk, Caritas, Rotes forderungen von Sozialversicherungs- tretungen dar, die von der Bezirks- Informationen wenden Sie sich bitte Kreuz und Diakonie Österreich ange- beiträgen und vor Verwaltungsstrafen. verwaltungsbehörde bestraft werden. an Ihre Gemeinde, Ihr Magistrat, boten, die in der Bundesarbeits- Die Bezirksverwaltungsbehörde ist Ihre Bezirkshauptmannschaft oder gemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG) Für die bis dahin unangemeldete Betreu- ermächtigt, bei einem erstmaligen Landesregierung sowie an das zusammengefasst sind. ung des pflegebedürftigen Menschen ordnungswidrigen Handeln, gering- Bundessozialamt (kostenfreie im Privathaushalt konnten demnach fügigem Verschulden und unbedeu- Telefonnummer 0800/22 03 03). Nachstehend die Kontaktadressen weder Beitragsforderungen für Betreu- tenden Folgen die Geldstrafe herab- einiger großer Hilfsorganisationen: ungstätigkeiten vor dem 1. Jänner 2008 zusetzen. Informationen über mobile Soziale erhoben noch Verwaltungsstrafen ver- • Weiters werden seit Auslaufen des Dienste finden Sie auch im Info- Volkshilfe Österreich hängt werden. Voraussetzung dafür Pflege-Verfassungsgesetzes von den Service des Sozialministeriums unter 1010 Wien, Auerspergstraße 4 war allerdings, dass die Anmeldung Gebietskrankenkassen Beitragszu- www.infoservice.bmsk.gv.at. Tel.: (01) 402 62 09, www.volkshilfe.at der Betreungskraft/-kräfte bis spä- schläge gemäß § 113 ASVG vorge- Die Internetplattform Info-Service testens 30. Juni 2008 erfolgte. Mit schrieben, wenn die Anmeldung zur beinhaltet eine Österreich weite Österreichisches Hilfswerk der Schaffung dieses Übergangszeit- Sozialversicherung nicht oder ver- Sammlung mobiler Sozialer Dienste im 1070 Wien, Apollogasse 4/5 raums bis Ende Juni 2008 wurde somit spätet erstattet, das Entgelt nicht Zusammenhang mit häuslicher Pflege Tel.: (01) 404 42-0, www.hilfswerk.at ein verstärkter Anreiz zur Anmeldung oder verspätet gemeldet oder ein zu und unterstützender Haushaltsführung. der Betreuungskraft bei der gesetzli- niedriges Entgelt gemeldet wird, Das Leistungsangebot dieser Sozialen Caritas Österreich chen Sozialversicherung geschaffen. bzw. wenn Fristen für die Vorlage Dienste reicht von „Essen auf 1160 Wien, Albrechtskreithgasse 19-21 von Versicherungs- oder Abrech- Rädern“, „Heimhilfe“, „Besuchsdienst“ Tel.: (01) 488 31-0, www.caritas.at Seit dem 1. Juli 2008 gilt bei illegaler nungsunterlagen nicht eingehalten bis „Hauskrankenpflege“. Darüber Beschäftigung Folgendes: werden. Die Höhe des Zuschlages hinaus bietet Ihnen diese Österreichisches Rotes Kreuz • Erlangt die Gebietskrankenkasse hängt jeweils von der Art des Ver- Datensammlung einen groben Über- 1041 Wien, Wiedner Hauptstraße 32 von einer illegalen Beschäftigung stoßes ab, wobei auch die wirtschaft- blick über das vorhandene Angebot in Tel.: (01) 589 00-190, www.roteskreuz.at Kenntnis, wird die Betreuungskraft lichen Verhältnisse des Beitrags- Ihrer Region. mit Beginn der Beschäftigung, also schuldners oder der Beitrags- Diakonie Österreich rückwirkend (maximal für fünf Jahre), schuldnerin und die Art des Melde- 1080 Wien, Trautsongasse 8 in die Pflichtversicherung einbe- verstoßes zu berücksichtigen sind. Tel.: (01) 409 80 01, www.diakonie.at 36 37
Weitere wichtige Fragen 4. Wo kann ich mich noch ausführlich informieren? Für Fragen • zum Gesundheitsberufe- Rechtsänderungsgesetz 2007, • zum Fördermodell zur 24-Stunden- bzw. zu § 50 b des Ärztegesetzes Betreuung dient Ihnen das Bundes- 1998 informiert Sie das sozialamt (BSB) als erste Anlauf- Bundesministerium für Gesund- stelle. Unter der kostenfreien heit, Familie und Jugend unter: Telefonnummer 0800/22 03 03 Tel.: 71100-4808 erhalten Sie Österreich weit E-Mail: bürgerservice@bmgfj.gv.at telefonisch Auskunft, ebenso auf www.bmgfj.gv.at der Internet-Seite des BSB unter www.bundessozialamt.gv.at Nähere Informationen zu zahlreichen aktuellen, sozialen Themen findet man • zur Pflege durch Angehörige infor- auch im Internet unter www.help.gv.at miert Sie das Bundesministerium (Soziales und Notfälle). für Soziales und Konsumenten- schutz auf einer eigens eingerich- teten Internet-Seite unter www.pflegedaheim.at • zum Hausbetreuungsgesetz und zur Novelle zur Gewerbeordnung, in der das freie Gewerbe der Per- sonenbetreuung genau geregelt ist, wenden Sie sich bitte ans Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unter www.bmwa.gv.at, bzw. an die Wirtschaftskammer Österreich unter www.wko.at • zu Gewerberecht und Arbeitsrecht erhalten Sie Auskunft beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unter: Tel: 0810-013571 E-Mail: service@bmwa.gv.at www.bmwa.gv.at 38
www.bmsk.gv.at
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