3G-STATUS IN PRÜFUNGEN & LEHRVERANSTALTUNGEN - Geimpft, Genesen, Getestet - 3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN 3G-STATUS IN PRÜFUNGEN & LEHRVERANSTALTUNGEN Geimpft, Genesen, Getestet 24.09.2021 1
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN RECHTLICHE GRUNDLAGEN • Hochschulen-Coronaverordnung (ab 22.8.2021) (aktuelle Fassung: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html), u.a.: §3(5) Der Zugang zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Innenbereich in Präsenz setzt voraus, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bezüglich des Coronavirus den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes, einer Genesung oder eines negativen Corona-Testergebnisses erbringen. Der Nachweis eines negativen Testergebnisses ist durch eine Bescheinigung einer für die Abnahme des Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus zuständigen Stelle oder durch eine Bescheinigung über einen an der Hochschule unter Aufsicht durchgeführten Test auf das Coronavirus zu erbringen. Das negative Testergebnis darf nicht älter als drei Tage sein. Die Hochschule kann in ihrem Hygienekonzept eine kürzere Geltungsdauer vorsehen. §2(2) Personen, die dieser Verordnung oder dem Hygienekonzept der Hochschule zuwiderhandeln, kann die Hochschule einmalig oder bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen für einen angemessen zu befristenden Zeitraum ihrer Gebäude oder ihres Geländes verweisen. • Hygienekonzept der TH Lübeck (ab 22.8.2021) […] An Lehrveranstaltungen und Prüfungen darf nur teilnehmen, wer nachweislich (a) vollständig geimpft ist oder (b) einen negativen Corona-Test vorweisen kann, der nicht älter als 48h ist (Selbsttest ist nicht ausreichend) oder (c) von COVID-19 genesen ist. Die Nachweise werden geprüft. Es besteht kein Anspruch auf eine alternative digitale Lehre. 24.09.2021 2
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN Kontrolle: allgemeine Grundsätze • Ausgangspunkt: Studierende, die an einer Lehrveranstaltung / Prüfung teilnehmen, müssen in der Lage sein, ihren 3G-Status zu belegen, also beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Gebäude jederzeit entsprechende Nachweise vorlegen können (Vergleich: Fahrkartenkontrolle im Zug). • Die Hochschule hat das Recht und die Pflicht, das zu kontrollieren – vor, während oder auch nach der Prüfung / Lehrveranstaltung und ggf. die Teilnahme zu versagen. • Die kontrollierenden Personen – Prüfungsaufsicht, Türkontrollen o.a. – erhalten dazu das Hausrecht. • Bei wiederholtem Verstoß oder ernsthaften Täuschungen (z.B. Dokumentenfälschung) kann die Hochschule über das Präsidium in Absprache mit dem Prüfungsausschuss Sanktionen aussprechen (z.B. Hausverbot über einen befristeten Zeitraum). • Konflikte und Zuwiderhandlungen werden deshalb ausnahmslos gemeldet. • Lehrende melden an das jeweilige Dekanat, dieses meldet an das Präsidium • Zentrale Einlasskontrollen melden an Abteilung Kommunikation, diese meldet an das Präsidium • Für die Lehre ist jede Option erlaubt • Vom 27.09.2021 – 01.10.2021 wird die Einhaltung von GGG zentral überprüft 24.09.2021 3
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN Kontrolle am Gebäudeeingang • Im Allgemeinen durchgeführt von studentischen Aushilfen ab 27.09.2021 • Der Schichtplan wird am 22.09. veröffentlicht. Lehrveranstaltungen außerhalb der zentral organisierten Schichten werden durch die Lehrenden kontrolliert. • Die Nachweise (Impfpass, Zertifikate) können auch digital und per App vorgelegt werden. Kopien von Impfpässen werden nicht akzeptiert. Ein offizieller Lichtbild-Ausweis (z.B. Perso, Führerschein) muss ebenfalls auf Nachfrage vorgezeigt werden. • Die kontrollierenden Personen haben das Recht und die Pflicht übertragen bekommen, bei nicht nachgewiesenem/ unklarem/ ungültigen 3G-Status Personen, die an einer Lehrveranstaltung oder Prüfung teilnehmen wollen, das Betreten des Gebäudes zu verwehren bzw. sie des Gebäudes zu verweisen. Es gibt keine Ausnahmen. • Bei Widerspruch/Konflikten: Meldung an 0451 300 5011 (ab 27.09.) • Wenn möglich mit Nennung des Namens der widersprechenden Person. • Bei weiterbestehenden Konflikten: Hinweis auf möglichen längeren Ausschluss von Präsenzprüfungen und/oder – Lehrveranstaltungen. Die zweite Einlasskontrolle oder ggf. dritte Person als Zeugen hinzuziehen. • Grenzen: Kontrolliert werden nur Studierende der TH Lübeck, die an einer Prüfung/Lehrveranstaltung teilnehmen wollen. Hochschulangestellte werden nicht kontrolliert. Am Audimax werden THL-Studierende durch THL-Kontrollen kontrolliert, UzL- Studierende durch UzL-Kontrollen. 24.09.2021 4
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN Kontroll-Punkte ab 27.09.21 Gebäudenummer Eingang 1 1 2 2 25 25 14 Bauforum Bauforum Bauforum 15 Bauforum 13 17 17 17 18 17 9 9 10 9 Audimax (UzL) 24.09.2021 5
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN Keine Kontroll-Punkte Eigene Kontrollen durch Lehrende in Gebäude 11 MPA 4 5 6 21 64 24.09.2021 6
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN ZUGELASSENE IMPFSTOFFE UND IHRE FRISTEN Nachweis einer vollständigen SARS-CoV-2- Schutzimpfung sowie 14 Tage vergangen nach der letzten Impfung. 24.09.2021 7
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN GEIMPFTE Mögliche Nachweise, dass Sie vollständig geimpft sind: Impfpass oder digitaler Impfausweis CovPass-App oder die Corona- Warn-App (CWA) oder die Luca-App 24.09.2021 8
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN GEIMPFTE EU Covid-19 Vaccination Certificate 24.09.2021 10
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN GEIMPFTE Nachweisdokument digital (App Corona-Warn) Prüfung notw. Impfdosisanzahl Frist von mind. 14 Tagen nach der letzten notwendigen Impfung 24.09.2021 11
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN GEIMPFTE 24.09.2021 12
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN GEIMPFTE Nachweisdokument digital (App Luca) Prüfung vollständig immunisiert & Frist von 14 Tagen nach der letzten Impfung 24.09.2021 13 Quellenangaben: Digitaler Impfnachweis lässt sich auch in Luca-App eintragen | heise online
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN GENESENE + (EINMALIG GEIMPFTE) ACHTUNG: Der PCR-Test (bzw. die Coronaerkrankung) darf maximal sechs Monate her sein und muss mindestens 28 Tage zurückliegen. Anerkannte Dokumente NICHT anerkannte Dokumente • PCR-Befund eines Labors • ein Antigenschnelltestnachweis • PCR-Befund einer Ärztin/eines Arztes • Absonderungsbescheinigungen, die keine Angaben zu Testart • PCR-Befund einer Teststelle bzw. eines Testzentrums und/oder Test-/Meldedatum enthalten • ärztliches Attest (sofern das Attest Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum • Antikörpernachweise enthält) • Krankheitsatteste • die Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthält) • weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthalten) • Digitales Zertifikat • Quarantäneanordnungen (wenn labordiagnostischer Nachweis draufsteht) + Impfnachweis • Genesenenausweise (werden auch nachträglich ausgestellt) + Impfnachweis • WICHTIG: Zeitraum zwischen Genesen und einmaliger Impfung muss nicht geprüft werden 24.09.2021 14 Quellenangaben: https://www.theresienkrankenhaus.de/thkh/aktuelles/Nachweis-ueber-Covid-Infektion.php
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN GENESENE + EINMALIG GEIMPFTE 24.09.2021 15
3G-STATZUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN GENESENE ACHTUNG: DER PCR-TEST (BZW. DIE CORONAERKRANKUNG) DARF MAXIMAL SECHS MONATE HER SEIN UND MUSS MINDESTENS 28 TAGE ZURÜCKLIEGEN. 24.09.2021 16
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN GETESTETE • Nur mit Testzertifikat, Schnelltest zu Hause nicht ausreichend • Ein Schnelltest am Gebäudeeingang ist nicht möglich. • Gültigkeit an der TH Lübeck einheitlich 48 Stunden, egal ob Antigenschnelltest oder PCR-Schnelltests Ab 11.10.: • Studierende, die sich nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, kann in Einzelfällen Zugang zu den Testkapazitäten für Beschäftigte (dienstags und donnerstags auf dem Campus) gewährt werden 24.09.2021 17
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN GETESTETE Nachweisdokument analog: Testbescheinigung (exemplarisch für die TH) Negatives Testergebnis Personendaten Daten des Betreibers samt Unterschrift 24.09.2021 18
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN GETESTETE alle Tests gelten 48 Stunden Alle Tests gelten 48 Stunden 24.09.2021 19 Quellenangaben: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Testarten-Testnachweise.html
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN GETESTETE 48 Stunden oder 24.09.2021 20 Quellenangaben: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Testarten-Testnachweise.html
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN GETESTETE 48 Stunden oder 24.09.2021 21 Quellenangaben: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Testarten-Testnachweise.html
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN GETESTETE 48 Stunden oder 24.09.2021 22 Quellenangaben: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Testarten-Testnachweise.html
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN GETESTETE 48 Stunden oder 24.09.2021 23 Quellenangaben: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Testarten-Testnachweise.html
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN Testzentren in Lübeck und an der THL 24.09.2021 24
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN Beschleunigung der Kontrollen Zur Beschleunigung der Kontrollen können Studierende freiwillig Aufkleber bzw. Bändchen erhalten. • Für Geimpfte: • Dauerpass (Hologramm-Aufkleber auf Studierendenausweis) Oder • Tagespass (farbiges Bändchen) • Für Genesene / Getestete • Tagespass (farbiges Bändchen) Die Erkennungszeichen sind freiwillig. Es ist auch möglich, den GGG-Nachweis bei jedem Eintritt ins Gebäude vorzuzeigen. 24.09.2021 25
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN Dauerpass • Der Dauerpass ist ein Hologramm-Aufkleber auf dem Studierendenausweis • Der Aufkleber zeigt das TH-Logo und ist gegen Fälschung gesichert • Jede Schicht holt einen Satz Aufkleber 15 min vor Schichtbeginn in Raum 36-1.25 ab und bringt die Reste zu Schichtende dort wieder vorbei • Es wird eine Strichliste über verklebte Aufkleber geführt • Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot! 24.09.2021 26
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN Tagespass • Der Tagespass ist ein farbiges Armband • Die Farbe wechselt von Tag zu Tag • Die Farbe des Armbands sagt nichts darüber aus, welchen GGG- Nachweis die Person hat • Bei Ausgabe bitte Strichliste führen, ob geimpft, genesen oder getestet • Jede Schicht holt einen Satz Armbänder 15 min vor Schichtbeginn in Raum 36-1.25 ab und bringt die Reste zu Schichtende dort wieder vorbei • Es wird eine Strichliste über ausgegebene Armbänder geführt • Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot! • Für Lehrende werden die Armbandfarben für die Woche jeden Montagmorgen im Intranet bekanntgegeben 24.09.2021 27
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN Zugang ohne Tages-/Dauerpass • Der Zugang zu den Gebäuden ist ohne Tages-/Dauerpass möglich. • In diesem Fall ist bei jedem Eintritt in ein Gebäude der GGG-Nachweis vorzulegen. 24.09.2021 28
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN Zugang für Beschäftigte • Beschäftigte werden nicht kontrolliert. • Wir bitten darum, dass Beschäftigte vorrangig die Eingänge ohne Kontrollpunkte wählen, die sie mittels Schlüssel / Transponder passieren können. • Bitte achten Sie darauf, die Tür hinter sich wieder zu verschließen • Sollten Beschäftigte auf einen Kontrollpunkt-Eingang angewiesen sein, erhalten sie ab ca. 30. September einen Aufkleber auf ihrem Transponder / Schlüssel, um sich auszuweisen. Es handelt sich um einen halben Hologrammaufkleber. 24.09.2021 29
Sie können auch lesen