3G-STATUS IN PRÜFUNGEN & LEHRVERANSTALTUNGEN - Geimpft, Genesen, Getestet - 3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN

 
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3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN

3G-STATUS IN PRÜFUNGEN & LEHRVERANSTALTUNGEN

Geimpft, Genesen, Getestet
24.09.2021

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN
•    Hochschulen-Coronaverordnung (ab 22.8.2021)
     (aktuelle Fassung: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html), u.a.:

     §3(5)
     Der Zugang zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Innenbereich in Präsenz setzt voraus, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
     bezüglich des Coronavirus den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes, einer Genesung oder eines negativen Corona-Testergebnisses
     erbringen. Der Nachweis eines negativen Testergebnisses ist durch eine Bescheinigung einer für die Abnahme des Tests auf das Vorliegen
     einer Infektion mit dem Coronavirus zuständigen Stelle oder durch eine Bescheinigung über einen an der Hochschule unter Aufsicht
     durchgeführten Test auf das Coronavirus zu erbringen. Das negative Testergebnis darf nicht älter als drei Tage sein. Die Hochschule kann
     in ihrem Hygienekonzept eine kürzere Geltungsdauer vorsehen.

     §2(2)
     Personen, die dieser Verordnung oder dem Hygienekonzept der Hochschule zuwiderhandeln, kann die Hochschule einmalig oder bei
     wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen für einen angemessen zu befristenden Zeitraum ihrer Gebäude oder ihres Geländes
     verweisen.

•       Hygienekonzept der TH Lübeck (ab 22.8.2021)
        […] An Lehrveranstaltungen und Prüfungen darf nur teilnehmen, wer nachweislich (a) vollständig geimpft ist oder (b) einen negativen
        Corona-Test vorweisen kann, der nicht älter als 48h ist (Selbsttest ist nicht ausreichend) oder (c) von COVID-19 genesen ist. Die
        Nachweise werden geprüft. Es besteht kein Anspruch auf eine alternative digitale Lehre.
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Kontrolle: allgemeine Grundsätze

•   Ausgangspunkt: Studierende, die an einer Lehrveranstaltung / Prüfung teilnehmen, müssen in der Lage sein, ihren 3G-Status zu
    belegen, also beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Gebäude jederzeit entsprechende Nachweise vorlegen
    können (Vergleich: Fahrkartenkontrolle im Zug).
•   Die Hochschule hat das Recht und die Pflicht, das zu kontrollieren – vor, während oder auch nach der Prüfung / Lehrveranstaltung
    und ggf. die Teilnahme zu versagen.
•   Die kontrollierenden Personen – Prüfungsaufsicht, Türkontrollen o.a. – erhalten dazu das Hausrecht.
•   Bei wiederholtem Verstoß oder ernsthaften Täuschungen (z.B. Dokumentenfälschung) kann die Hochschule über das Präsidium in
    Absprache mit dem Prüfungsausschuss Sanktionen aussprechen (z.B. Hausverbot über einen befristeten Zeitraum).
•   Konflikte und Zuwiderhandlungen werden deshalb ausnahmslos gemeldet.
      •      Lehrende melden an das jeweilige Dekanat, dieses meldet an das Präsidium
      •      Zentrale Einlasskontrollen melden an Abteilung Kommunikation, diese meldet an das Präsidium
•   Für die Lehre ist jede Option erlaubt
•   Vom 27.09.2021 – 01.10.2021 wird die Einhaltung von GGG zentral überprüft

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Kontrolle am Gebäudeeingang

•   Im Allgemeinen durchgeführt von studentischen Aushilfen ab 27.09.2021
•   Der Schichtplan wird am 22.09. veröffentlicht. Lehrveranstaltungen außerhalb der zentral organisierten Schichten werden durch die
    Lehrenden kontrolliert.
•   Die Nachweise (Impfpass, Zertifikate) können auch digital und per App vorgelegt werden. Kopien von Impfpässen werden nicht
    akzeptiert. Ein offizieller Lichtbild-Ausweis (z.B. Perso, Führerschein) muss ebenfalls auf Nachfrage vorgezeigt werden.
•   Die kontrollierenden Personen haben das Recht und die Pflicht übertragen bekommen, bei nicht nachgewiesenem/ unklarem/
    ungültigen 3G-Status Personen, die an einer Lehrveranstaltung oder Prüfung teilnehmen wollen, das Betreten des Gebäudes zu
    verwehren bzw. sie des Gebäudes zu verweisen. Es gibt keine Ausnahmen.
•   Bei Widerspruch/Konflikten: Meldung an 0451 300 5011 (ab 27.09.)
      •      Wenn möglich mit Nennung des Namens der widersprechenden Person.
      •      Bei weiterbestehenden Konflikten: Hinweis auf möglichen längeren Ausschluss von Präsenzprüfungen und/oder –
             Lehrveranstaltungen. Die zweite Einlasskontrolle oder ggf. dritte Person als Zeugen hinzuziehen.
•   Grenzen: Kontrolliert werden nur Studierende der TH Lübeck, die an einer Prüfung/Lehrveranstaltung teilnehmen wollen.
    Hochschulangestellte werden nicht kontrolliert. Am Audimax werden THL-Studierende durch THL-Kontrollen kontrolliert, UzL-
    Studierende durch UzL-Kontrollen.

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Kontroll-Punkte ab 27.09.21
 Gebäudenummer               Eingang
                         1             1
                         2             2
                        25            25
                        14     Bauforum
                 Bauforum      Bauforum
                        15     Bauforum
                        13            17
                        17            17
                        18            17
                         9             9
                        10             9

             Audimax (UzL)

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Keine Kontroll-Punkte
Eigene Kontrollen durch Lehrende in Gebäude

                  11
                 MPA
                  4
                  5
                  6
                  21
                  64

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ZUGELASSENE IMPFSTOFFE UND IHRE FRISTEN

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                                                 Schutzimpfung sowie 14 Tage vergangen nach der
                                                 letzten Impfung.

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GEIMPFTE

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                                                  vollständig geimpft sind:

                                                          Impfpass

                                                            oder

                                                     digitaler Impfausweis
                                                 CovPass-App oder die Corona-
                                                    Warn-App (CWA) oder
                                                          die Luca-App

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GEIMPFTE

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GEIMPFTE
EU Covid-19 Vaccination Certificate

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GEIMPFTE
Nachweisdokument digital (App Corona-Warn)

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                                                  Frist von mind. 14 Tagen nach der
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GEIMPFTE

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GEIMPFTE
Nachweisdokument digital (App Luca)

                                                             Prüfung vollständig immunisiert & Frist
                                                             von 14 Tagen nach der letzten Impfung

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13                                               Quellenangaben: Digitaler Impfnachweis lässt sich auch in Luca-App eintragen | heise online
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GENESENE + (EINMALIG GEIMPFTE)
ACHTUNG: Der PCR-Test (bzw. die Coronaerkrankung) darf maximal sechs Monate her sein und muss mindestens 28 Tage
zurückliegen.

Anerkannte Dokumente                                                                   NICHT anerkannte Dokumente
•    PCR-Befund eines Labors                                                           •   ein Antigenschnelltestnachweis
•    PCR-Befund einer Ärztin/eines Arztes                                              •   Absonderungsbescheinigungen, die keine Angaben zu Testart
•    PCR-Befund einer Teststelle bzw. eines Testzentrums                                   und/oder Test-/Meldedatum enthalten
•    ärztliches Attest (sofern das Attest Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum       •   Antikörpernachweise
     enthält)
                                                                                       •   Krankheitsatteste
•    die Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und
     Test-/Meldedatum enthält)
•    weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart (PCR)
     und Test-/Meldedatum enthalten)
•    Digitales Zertifikat
•    Quarantäneanordnungen (wenn labordiagnostischer Nachweis draufsteht) +
     Impfnachweis
•    Genesenenausweise (werden auch nachträglich ausgestellt) + Impfnachweis
•    WICHTIG: Zeitraum zwischen Genesen und einmaliger Impfung muss nicht
     geprüft werden
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3G-STATUS IN PRÜFUNGEN

GENESENE + EINMALIG GEIMPFTE

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3G-STATZUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN

GENESENE
ACHTUNG: DER PCR-TEST (BZW. DIE CORONAERKRANKUNG) DARF MAXIMAL SECHS MONATE HER SEIN UND MUSS MINDESTENS 28 TAGE
ZURÜCKLIEGEN.

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GETESTETE

•    Nur mit Testzertifikat, Schnelltest zu Hause nicht ausreichend
•    Ein Schnelltest am Gebäudeeingang ist nicht möglich.
•    Gültigkeit an der TH Lübeck einheitlich 48 Stunden, egal ob Antigenschnelltest oder PCR-Schnelltests

Ab 11.10.:
•    Studierende, die sich nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, kann in Einzelfällen Zugang zu den
     Testkapazitäten für Beschäftigte (dienstags und donnerstags auf dem Campus) gewährt werden

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GETESTETE
Nachweisdokument analog: Testbescheinigung (exemplarisch für die TH)

                   Negatives Testergebnis

                        Personendaten

              Daten des Betreibers samt
               Unterschrift

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GETESTETE

                                                                     alle Tests gelten 48 Stunden
                                                                                                                                                 Alle Tests gelten 48 Stunden

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19                            Quellenangaben: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Testarten-Testnachweise.html
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GETESTETE

                                                                                                                     48 Stunden oder

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20                            Quellenangaben: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Testarten-Testnachweise.html
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GETESTETE

                                                                                                            48 Stunden oder

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21                            Quellenangaben: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Testarten-Testnachweise.html
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GETESTETE

                                                                                                                   48 Stunden oder

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22                            Quellenangaben: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Testarten-Testnachweise.html
3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN

GETESTETE

                                                                                                             48 Stunden oder

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23                            Quellenangaben: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Testarten-Testnachweise.html
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Testzentren in Lübeck und an der THL

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3G-STATUS IN PRÜFUNGEN UND LEHRVERANSTALTUNGEN

Beschleunigung der Kontrollen

Zur Beschleunigung der Kontrollen können Studierende freiwillig Aufkleber bzw. Bändchen erhalten.

•    Für Geimpfte:
      •      Dauerpass (Hologramm-Aufkleber auf Studierendenausweis)
      Oder
      •      Tagespass (farbiges Bändchen)

•    Für Genesene / Getestete
      •      Tagespass (farbiges Bändchen)

Die Erkennungszeichen sind freiwillig. Es ist auch möglich, den GGG-Nachweis bei jedem Eintritt ins Gebäude vorzuzeigen.

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Dauerpass

•    Der Dauerpass ist ein Hologramm-Aufkleber auf dem
     Studierendenausweis
•    Der Aufkleber zeigt das TH-Logo und ist gegen Fälschung gesichert
•    Jede Schicht holt einen Satz Aufkleber 15 min vor Schichtbeginn in Raum
     36-1.25 ab und bringt die Reste zu Schichtende dort wieder vorbei
•    Es wird eine Strichliste über verklebte Aufkleber geführt
•    Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot!

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Tagespass

•    Der Tagespass ist ein farbiges Armband
•    Die Farbe wechselt von Tag zu Tag
•    Die Farbe des Armbands sagt nichts darüber aus, welchen GGG-
     Nachweis die Person hat
•    Bei Ausgabe bitte Strichliste führen, ob geimpft, genesen oder getestet
•    Jede Schicht holt einen Satz Armbänder 15 min vor Schichtbeginn in
     Raum 36-1.25 ab und bringt die Reste zu Schichtende dort wieder vorbei
•    Es wird eine Strichliste über ausgegebene Armbänder geführt
•    Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot!
•    Für Lehrende werden die Armbandfarben für die Woche jeden
     Montagmorgen im Intranet bekanntgegeben

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Zugang ohne Tages-/Dauerpass

•    Der Zugang zu den Gebäuden ist ohne Tages-/Dauerpass möglich.
•    In diesem Fall ist bei jedem Eintritt in ein Gebäude der GGG-Nachweis
     vorzulegen.

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Zugang für Beschäftigte

•    Beschäftigte werden nicht kontrolliert.
•    Wir bitten darum, dass Beschäftigte vorrangig die Eingänge ohne
     Kontrollpunkte wählen, die sie mittels Schlüssel / Transponder passieren
     können.
•    Bitte achten Sie darauf, die Tür hinter sich wieder zu verschließen
•    Sollten Beschäftigte auf einen Kontrollpunkt-Eingang angewiesen sein,
     erhalten sie ab ca. 30. September einen Aufkleber auf ihrem
     Transponder / Schlüssel, um sich auszuweisen. Es handelt sich um einen
     halben Hologrammaufkleber.

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