Abitur 2018 Regelungen zur Durchführung der mündlichen Abiturprüfung Präsentations- und Fachprüfung

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Abitur 2018
                     Regelungen zur Durchführung der
                        mündlichen Abiturprüfung
                          Präsentations- und Fachprüfung

                                          Einleitung
Die schulinternen Regelungen zur Präsentationsprüfung präzisieren die Vorgaben der Behörde
und vereinheitlichen sie für die Fächer. Im 1. Teil werden die behördlichen Vorgaben zur
Präsentationsprüfung zusammengefasst wiedergegeben. Im 2. Teil sind die vereinheitlichten
Anforderungen an eine Präsentationsprüfung einschließlich der Termine im aktuellen
Prüfungsjahr festgehalten. Im 3. Teil werden die Anforderungen und Erwartungen an eine
Präsentationsleistung dargestellt. Der 4. Teil gibt Hinweise und Hilfen zur Vorbereitung und
Durchführung der Präsentationsprüfung, die auch für die Präsentationsleistung herangezogen
werden sollten. Der abschließende 5. Teil geht auf die Regularien für die Fachprüfung ein.
                                       1.Teil: Formales
Die Präsentationsprüfung besteht aus einem mediengestütztem Vortrag und einem
anschließenden Fachgespräch (Prüfungsgespräch). Außerdem ist eine Dokumentation zum
Ablauf und den Inhalten des Vortrags zu erstellen. Für die Durchführung der Prüfung und
Bewertung der Prüfungsleistung gelten die Regelungen der „Ausbildungs- und Prüfungsordnung
zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife“ (APO-AH) und der „Richtlinie für die
Aufgabenstellung und Bewertung der Leistungen in der Abiturprüfung“ in der jeweils aktuellen
Fassung. Diesen Regelungen entnimmt man, dass in der mündlichen Prüfung die Prüflinge einen
in der Regel 15 Minuten langen, medienunterstützten Vortrag (Präsentation) halten, dem ein
ebenfalls 15 Minuten langes Fachgespräch mit dem Prüfungsausschuss folgt (§26 Absatz 1).
Dabei dürfen sich die in der mündlichen Prüfung zu bearbeitenden Aufgaben trotz einer
erforderlichen Schwerpunktbildung nicht auf die Themengebiete eines Semesters
beschränken….(§26 Absatz 3).
Einhaltung der Fristen
Der Prüfling ist dafür verantwortlich, dass die Dokumentation rechtzeitig beim Vorsitzenden des
Prüfungsausschusses eingeht. Wenn der Prüfling sich wegen einer Erkrankung oder aus einem
anderen wichtigen Grund, den die Schule akzeptiert, nicht in der Lage sieht, die Prüfungstermine
(Abgabe der Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch) einzuhalten, kann er seine
Aufgabe zurückgeben. Eine Fristverlängerung ist in jedem Fall ausgeschlossen, sodass eine neue
Aufgabenstellung mit allen dazu gehörenden Fristen erfolgt. Die Ansetzung einer neuen Prüfung
kann dazu führen, dass das Prüfungsverfahren erst nach den Sommerferien abgeschlossen
werden kann.
Prüfungsgebiet – Wahl des Kompetenz- und Inhaltsbereichs
Der Prüfling gibt in schriftlicher Form einen Prüfungsbereich – Kompetenz- und Inhaltsbereich -
aus einem Semester an, der Bestandteil der Prüfungsaufgabe sein soll. Der zweite Prüfungs-
bereich wird von der Schule gesetzt.
Zu beachten sind hierbei unbedingt die Hinweise zum Prüfungsgespräch.
Die Prüfungsaufgabe
Der Prüfungsausschuss stimmt der Wahl des einen Prüfungsgebiets des Prüflings zu oder weist
ihn innerhalb der genannten Frist zurück. Ist das Gebiet zugelassen, entwickelt die Prüferin/ der
Prüfer aus dem angegebenen Themengebiet sowie dem zweiten, von der Schule gesetzten
Themengebiet eine Aufgabenstellung. Diese Aufgabenstellung erhält der Prüfling in schriftlicher
Form. Ab diesem Zeitpunkt darf der Prüfling von den Mitgliedern des Kollegiums keinerlei
Hilfen oder Informationen bezüglich der Aufgabenstellung erfragen.
2. Teil: Inhaltliches
Erarbeitung des Vortrags und Recherche
Zuerst werden die Anknüpfungspunkte an das eigene Vorwissen oder dem im Unterricht
Erarbeiteten zusammengestellt. Sehr hilfreich für den Prüfling ist es, wenn er bereits vor der
Themenangabe sein Vorwissen strukturiert und wichtige Quellen recherchiert hat sowie sich mit
der Bücherausleihe (www.buecherhallen.de, www.stabi.de) vertraut gemacht hat.
Aufgabenstellung und Leitfrage
Im Allgemeinen ist die Aufgabenstellung weit gefasst. Sie erfordert eine thematische Ein-
grenzung, eine Problematisierung bzw. das Herausarbeiten eines Aspekts, unter dem die
Aufgabe bearbeitet wird. Nur in seltenen Fällen kann auf die Entwicklung einer Leitfrage durch
den Prüfling verzichtet werden. Bei der Wahl der Leitfrage ist u.a. darauf zu achten, dass ihre
Formulierung klar verständlich ist, einen deutlichen Bezug zur Aufgabenstellung besitzt, eine
Problematisierung beinhaltet und ihre Beantwortung nachvollziehbar und schlüssig ist. In der
Regel steht die Leitfrage am Anfang des Vortrags. Im mediengestützten Vortrag wird dann eine
in sich schlüssige Argumentationskette aufgebaut, deren Ergebnis in der Beantwortung der
eingangs gestellten Leitfrage besteht. Die Leitfrage sollte ein Ergebnis auf dem Niveau der
Anforderungsbereiche II und III (siehe Bewertung) zum Ziel setzen.
Dokumentation
Die Dokumentation enthält die erforderlichen Angaben wie Datum der Prüfung, Namen des
Prüflings, des Prüfers, des Prüfungsfaches und zur Aufgabenstellung. Sie enthält Angaben zu
den verwendeten Medien sowie den in der Prüfung verwendeten Hilfsmitteln. Sie stellt den
geplanten Ablauf des mediengestützten Vortags dar. Die Dokumentation gibt Auskunft über die
erarbeiteten Inhalte sowie die verwendeten Quellen. Sie enthält eine Versicherung darüber, dass
ausschließlich die angegebenen Hilfsmittel verwendet wurden (s.u. eigene Leistung). Mit der
Aufgabenstellung wird ein einheitliches Formular hierzu verteilt. Ohne dass für die
Dokumentation eine Benotung erteilt wird, wird sie zur Bewertung der Leistung insgesamt mit
herangezogen. Abweichungen im Vortrag von der Dokumentation müssen nachvollziehbar im
Fachgespräch begründet werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, in welchem Maße
eine nicht fristgerechte oder gar nicht eingereichte Dokumentation in die Benotung einfließt. Es
kann insgesamt zu der Beurteilung führen, dass die Gesamtnote nicht mehr im ausreichenden
Bereich liegt.
Quellen
In der Regel werden als Quelle wissenschaftsnahe Publikationen erwartet, die zudem der
Thematik und dem Anspruch der Prüfung genügen. Nur bei sehr aktuellen Themen kann es sein,
dass ausschließlich digitale Quellen verwendet werden. Eine Liste der Quellen ist der
Dokumentation beizufügen. Ausschließlich die Quellen, zu denen in der Prüfung ein inhaltlicher
Bezug hergestellt werden kann, sind aufzuführen. Der Bezug sollte aus der Dokumentation
hervorgehen und wird im Fachgespräch gegebenenfalls hinterfragt.
Internetseiten als Quellen müssen die vollständige URL (Uniform Resource Locator) und das
Datum der Entnahme enthalten. Internetseiten, deren Autor nicht bekannt ist, sind als Quelle
ungeeignet, da die Qualität der Information nicht beurteilt werden kann.
Versicherung der eigenen Leistung
Ein Täuschungsversuch liegt vor, wenn sich in der Prüfung oder innerhalb von fünf Jahren nach
der Prüfung zeigt, dass fremdes geistiges Eigentum als eigene Leistung dargestellt wird. In
diesem Fall kann die zuständige Behörde die gesamte Prüfung für nicht bestanden erklären und
auch nachträglich ein erteiltes Zeugnis wieder einziehen.
Hilfsmittel im Fachgespräch
Im Prüfungsgespräch können die für alle Mitglieder des Prüfungsausschusses einsehbaren und
im Vortrag genutzten Medien verwendet werden. Es kann sich um Folien, Plakate,
Tafelanschriebe o.ä. handeln. Karteikarten oder weitere Aufzeichnungen sind nicht zulässig. Das
im Fachgespräch verwendete Material wird nach der Prüfung eingesammelt und den
Prüfungsunterlagen beigefügt.
Bewertung
Wird die Dokumentation nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, so kann der Prüfungs-
ausschuss zu dem Ergebnis kommen, dass insgesamt keine ausreichende Leistung mehr erreicht
werden kann (s.o.).
Der Prüfling hat die Prüfungsleistung eigenständig zu erbringen. Kommt der Prüfungsausschuss
zu dem Ergebnis, dass eine eigenständige Leistung nicht erkennbar ist, so wird die Prüfung mit
null Punkten bewertet. Im Falle einer Täuschung ist die gesamte Abiturprüfung nicht bestanden.
Das Fachgespräch im Anschluss an die Prüfung dient u.a. zur Überprüfung, ob eine
eigenständige Leistung vorliegt.
Die Bewertung erfolgt durch den Fachprüfungssusschuss unter Einbeziehung der drei Aspekte
Inhalt – Kommunikation- Präsentation sowie die Einordnung der erbrachten Leistungen in die
Anforderungsbereiche
AfB 1 (Reproduktion): Wiedergabe von Sachverhalten
AfB 2 (Reorganisation): Selbstständiges Erklären und Anwenden des Gelernten und
                           Verstandenen
                           Anwenden von fach- und sachadäquaten Methoden und
                           Arbeitstechniken
AfB 3 (Transfer und Problemlösen):
                           Problembezogenes Denken, Urteilen, Begründen
                           Beurteilen von Methoden
Dabei ist zu beachten, dass
     es einen festen Prozentschlüssel für die drei genannten Anteile nicht gibt,
     eine ungenügende Leistung im fachlichen Teil nicht mehr zu einer insgesamt
        ausreichenden Bewertung führen kann,
     für eine gute Leistung sind Leistungen im AfB 3 erforderlich.
Die Dokumentation wird in der Regel nicht bewertet. Eine mangelhafte, nicht fristgerecht
abgegebene oder gar nicht abgegebene Dokumentation führt zu einer insgesamt schlechteren
Beurteilung (s.o).

                                3. Teil: Hinweise und Tipps
Vorbereitung der Prüfung

Struktur des Vortrags
Aus den gesammelten Informationen entwickelt man die Struktur des Vortrags, der in der
Einleitung zur Leitfrage hinführt. Bei der Formulierung der Leitfrage ist darauf zu achten, dass
diese nicht nur Teile der Aufgabenstellung abdeckt, sondern sämtliche in der Aufgabe
enthaltenen Aspekte integriert. Der Hauptteil führt zielgerichtet zur Beantwortung der Leitfrage.
Entsprechend gestaltet der Prüfling den Aufbau seiner Präsentation: Die Ausrichtung auf die
Leitfrage ist zu jedem Zeitpunkt der Präsentation spürbar und umfasst die gedankliche
Entwicklung von der Leitfrage/der Aufgabenstellung zu den Kernaussagen. Bezüge werden
aufgezeigt, die Aussagen begründet. Im Schlussteil werden die wesentlichen Ergebnisse
zusammenfassend dargestellt, weitere Entwicklungen aufgezeigt, offene Fragen formuliert oder
Grenzen der Aussagemöglichkeiten aufgezeigt. Eine persönliche Bewertung rundet diesen Teil
ab. Bis zur Abgabe der Dokumentation sollten die meisten inhaltlichen Fragen geklärt sein.

Vorbereitung auf den Vortrag
Das methodische Vorgehen liegt mit Abgabe der Dokumentation im Wesentlichen fest. Die Zeit
zwischen der Abgabe der Dokumentation und dem Halten des Vortrags muss genutzt werden,
um den Vortrag einzuüben, d.h. ihn mehrmals zu halten und den Umgang mit den Medien zu
trainieren. Formulierungen sind zu festigen und der Zeitbedarf wird überprüft. Es ist zu
beachten, dass für den Vortrag 15 min vorgesehen sind. Eine geringfügige Unter- oder
Überschreitung (+/- 10%) wird toleriert. Ist der Vortrag zu kurz, wirkt sich dies auf die Benotung
aus. Ein zu langer Vortrag wird abgebrochen, sodass eventuell eine Beantwortung der Leitfrage
nicht abgeschlossen werden kann. Das Wissen zum Thema ist in der Zeit vor der Prüfung zu
vertiefen und abzurunden. Bezüge zu anderen Themen, die im Fachgespräch hergestellt werden
könnten, sollten erarbeitet werden. Auch Überlegungen zu möglichen Fragestellungen im
Fachgespräch und deren Beantwortung sollten angestellt werden.
Medienauswahl
Wenn die inhaltliche Vorgehensweise geklärt ist, entscheidet man sich für die einzusetzenden
Medien. Die Wahl der Medien muss durch die Inhalte begründet sein. Dabei sollen die
wesentlichen Inhalte zur Erhöhung des Verständnisses visualisiert werden. Diagramme, Skizzen,
Schaubilder, Video- oder Audiosequenzen unterstützen den Vortragenden.
Mögliche Medien, die eingesetzt werden können sind
    Overheadprojektor
    Dokumentenkamera mit Beamer
    Flipchart
    Pinnwand
    Tafel
    Smartboard mit/ohne Presenter
    Notebook/Beamer

Der Overheadprojektor eignet sich als Medium, wenn überwiegend mit wenigen Folien
gearbeitet werden soll, die z.B. während des Vortrags mit weiteren, wenigen Markierungen
versehen werden. Technische Probleme sind hierbei eher nicht zu erwarten. Ähnliches gilt auch
für den Einsatz einer Dokumentenkamera in Kombination mit einem Beamer.

Eine PowerPoint-Präsentation enthält in der Regel ebenfalls statische Folien, die meist mehr
Informationen enthalten als Folien für den Overheadprojektor. Die Qualität von Bildern ist
besser. Ihr Einsatz mit Beamer und Notebook bzw. mit dem Smartboard erfordert eine
ausreichende Vorbereitung und Überlegungen, wie bei technischen Problemen zu verfahren ist.
Auf stark animierte Effekte sollte verzichtet werden. Durch das Einbinden weiterer Medien wie
Audio- oder Videodateien ergeben sich ganz andere Möglichkeiten als mit dem
Overheadprojektor.

Die Tafel eignet sich gut, wenn ein Gedankengang entwickelt und dargestellt werden soll, wobei
der Anschrieb eher kurz und überschaubar gehalten werden kann. Die Tafel ermöglicht häufig
ein besseres Schriftbild als die Verwendung des Smartboards. Geht es nur um die Verwendung
von Formeln, so ist die Tafel das bessere Medium. Sollen auch noch fertige Diagramme o.ä.
gezeigt werden, ist das Smartboard sicherlich die bessere Wahl. Eine Kombination von beiden ist
gut vorstellbar.

Die Pinnwand kann eingesetzt werden, wenn man z.B. auf vorbereiteten Karten Stichworte
notiert hat und diese dann an die Wand heftet. Damit kann ein Sachverhalt strukturiert und im
Vortrag durch Umordnen der Karten umstrukturiert werden.

Die Wahl der Medien muss mit Bedacht erfolgen. Ihr Einsatz ist vor dem Vortrag zu üben und es
muss geklärt sein, was für ihren Einsatz benötigt wird.

Sicherstellung der Mediennutzung
Am Tag vor der Prüfung hat der Prüfling Gelegenheit, sich mit dem Prüfungsraum vertraut zu
machen. Am Prüfungstag kann sich der Prüfling 30 Minuten vor Prüfungsbeginn den Raum
einrichten. Technische Hilfe kann zuvor gewährt werden. Wichtig ist, dass die Prüfung zum
angesetzten Termin stattfindet. Technische Probleme, auch wenn sie nicht durch den Prüfling zu
vertreten sind, führen nicht zu einer Verschiebung der Prüfung. Daraus ergibt sich die
Notwendigkeit für den Prüfling alternative Medien heranzuziehen.
Das Prüfungsgespräch
Das Prüfungsgespräch dient u.a. dazu, den Nachweis der eigenen Leistung zu erbringen. Darüber
hinaus muss der Prüfling hier zeigen, dass er kenntnisreich und kompetent die präsentierten
Inhalte beherrscht und es ihm gelingt, diese thematisch in einen übergeordneten Rahmen
einzuordnen. Das Prüfungsgespräch erstreckt sich auf die Kompetenz- und Inhaltsbereiche
mindestens zweier Semester. Gerade aus dieser Befragung nach der Präsentation ergibt sich
die Note für den inhaltlichen Teil und muss neben dem Vortrag gut vorbereitet werden.

                            4.Teil: Die Präsentationsleistung
Jeder Schüler muss in jedem Schuljahr genau eine Präsentationsleistung erbringen und ersetzt in
dem gleichen Fach damit eine Klausur. Präsentationsleistungen dienen der Vorbereitung auf eine
Präsentationsprüfung. Sie bestehen aus einer 15-minütigen fachlichen Präsentation zu einem aus
dem Fachunterricht erwachsenen Thema sowie einer anschließenden Befragung. Der im Rahmen
der Präsentationsleistung erfolgte mediengestützte Vortrag wendet sich an die Kursteilnehmer.
Die Aufgabenstellung kann durchaus langfristiger erfolgen, jedoch spätestens zwei Wochen vor
der Präsentation erfährt der Schüler seine Aufgabenstellung. Spätestens eine Woche vor der PL
ist die Dokumentation bei dem Fachlehrer abzugeben (schriftlich, ausgedruckt, termingerecht).
Im Gegensatz zur PP wird die Dokumentation – da sie eine Klausur ersetzt – benotet und ergibt
bis zu 20% der PL-Note. Die Befragung erfolgt zunächst durch die Kursteilnehmer und im
weiteren Verlauf durch den Fachlehrer. Um zu sehen, wie die Thematik des Vortrags im
Semesterthema verankert ist, kann die Befragung über die Präsentationsinhalte hinausgehen. Es
wird somit eine Vergleichbarkeit zum inhaltlichen Umfang einer Klausur hergestellt.
Die PL kann in einem Fach auf erhöhtem Niveau keine Langklausur ersetzten sowie in
Klassenstufe 12 nicht in einem schriftlichen Prüfungsfach erfolgen.

                                 5.Teil: Die Fachprüfung
Die Fachprüfung (klassische Prüfung)
Die Fachprüfung besteht aus einem 30 minütigen Prüfungsgespräch, das sich zu gleichen Teilen
auf die Inhalte und Kompetenzen mindestens zweier Semester bezieht. Ein Prüfungsgebiet
wurde zuvor gewählt (vgl. Teil 1), das zweite wird im Rahmen der Aufgabenverteilung für die
Präsentationsprüfungen (30. Mai – 1. Juni) bekannt gegeben. Bis zum Prüfungstermin kann sich
der Prüfling für Nachfragen an den Fachprüfungsausschuss wenden.
Der Prüfungsplan weist immer den Prüfungsbeginn aus. Der Prüfling erhält genau 30 Minuten
vor Prüfungsbeginn im Vorbereitungsraum seine Aufgabenstellung und bearbeitet sie dort. Zu
Prüfungsbeginn wird er dann von seiner Prüferin/ seinem Prüfer in den Prüfungsraum begleitet.
Beide Prüfungsgebiete sind gleichgewichtig. Im Anschluss an die Prüfung setzt der
Fachprüfungsausschuss die Note fest und teilt dem Prüfling die Note begründet mit.
Bewertung
Die Bewertung erfolgt durch den Fachprüfungsausschuss, wobei die erbrachten Leistungen in
die folgenden Anforderungsbereiche zugeordnet werden
AfB 1 (Reproduktion): Wiedergabe von Sachverhalten
AfB 2 (Reorganisation): Selbstständiges Erklären und Anwenden des Gelernten und
                           Verstandenen
                           Anwenden von fach- und sachadäquaten Methoden und
                           Arbeitstechniken
AfB 3 (Transfer und Problemlösen):
                           Problembezogenes Denken, Urteilen, Begründen
                           Beurteilen von Methoden
Dabei ist zu beachten, dass für eine gute Leistung Leistungen im AfB 3 erforderlich sind.
Fristen für die Präsentationsprüfung 2018
                    und der zeitliche Ablauf bis zur Aushändigung der Abiturzeugnisse

   Bis zum 29. März 2018 muss beim Referenten (Prüfer/-in) oder der Schulleitung in schriftlicher
    Form (siehe Formblatt) ein Prüfungsgebiet eingereicht werden. Es umfasst die Angabe des
    Kompetenz- und Inhaltsbereichs sowie die Angabe des Semester, auf das sich die Bereiche
    inhaltlich und methodisch beziehen soll.
   Bis zum 13. April 2018 (Zeugnisausgabe S4) kann das Thema abgelehnt werden.
   Bis zum 22. Mai 2018 reichen die Referenten das Prüfungsthema bei der Schulleitung ein.
    Die Prüfungstermine für die mündlichen Prüfungen stehen voraussichtlich bis zu diesem
    Termin fest.
   Am 30. Mai- 1. Juni 2018 werden die Aufgaben durch die Schulleitung an die Prüflinge verteilt.
   Die Dokumentationen müssen am 6. - 8. Juni bis 12.00 Uhr bei der Schulleitung/ dem
    Oberstufenkoordinator - abgegeben werden.
   Die mündlichen Prüfungen finden am 13. - 15. Juni (18. Juni MUNoL-Teilnehmer) statt.

    Formulare und Hinweise
    Die Schule hat auf ihrer Website einen Bereich eingerichtet, aus dem alle Formulare und
    Hinweise als PDF-Dokument kopiert werden können
    Terminplan im Überblick bis zum Abitur 2018
    bis 29. März                   Abgabe der Aufgabengebiete für die mündliche Prüfung durch
                                   die Schüler
    5. April                       Nachschreibetermin und Notenvorkonferenz
    6. April, 12.00 Uhr            Abiturverpflichtung S4 Schüler im ATRIUM
    10. April, 14.00 Uhr           Semesterkonferenz und Zulassung zum schriftlichen Abitur
    bis 13. April                  Möglichkeit zur Ablehnung des gewählten Aufgabengebiets
    13. April, 9.30 Uhr            S4-Zeugnisse durch die Tutorin/ den Tutor
    16. April bis 4. Mai           Abiturklausuren, Beginn jeweils um 9.00 Uhr
    16. April                      Biologie, Chemie, Physik, Informatik, Sport
    17. April                      Geschichte
    18. April            .         History, PGW
    19. April                      Geographie
    20. April                      Englisch
    23. April                      Wirtschaft, Religion
    27. April                      Deutsch, Kunst
    2. Mai                         Mathematik
    3. Mai                         Philosophie
    bis 22. Mai                    Referenten reichen ihre Aufgabenvorschläge für die PP bei der
                                   Schulleitung ein,
    23. Mai 10.00 Uhr              Vollversammlung S4 Hinweise zur mündliche Prüfung
    30. Mai - 1. Juni              Aufgabenverteilung an die Prüflinge
    6. -8. Juni                    Abgabe der Dokumentation bei dem Oberstufenkoordinator
    8. Juni, 12.00 Uhr             Mitteilung der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen
                                   Zulassung zur mündlichen Prüfung
    11. Juni                       Frist zur Beantragung einer Nachprüfung
    13.- 15. Juni                  mündliche Prüfung
    19./20. Juni                   mündliche Nachprüfungen
    22. Juni                       Ausgabe der Abiturzeugnisse im FORUM (15.00 Uhr)
    23. Juni                       Abiball
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