Abitur 2018 Regelungen zur Durchführung der mündlichen Abiturprüfung Präsentations- und Fachprüfung
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Abitur 2018 Regelungen zur Durchführung der mündlichen Abiturprüfung Präsentations- und Fachprüfung Einleitung Die schulinternen Regelungen zur Präsentationsprüfung präzisieren die Vorgaben der Behörde und vereinheitlichen sie für die Fächer. Im 1. Teil werden die behördlichen Vorgaben zur Präsentationsprüfung zusammengefasst wiedergegeben. Im 2. Teil sind die vereinheitlichten Anforderungen an eine Präsentationsprüfung einschließlich der Termine im aktuellen Prüfungsjahr festgehalten. Im 3. Teil werden die Anforderungen und Erwartungen an eine Präsentationsleistung dargestellt. Der 4. Teil gibt Hinweise und Hilfen zur Vorbereitung und Durchführung der Präsentationsprüfung, die auch für die Präsentationsleistung herangezogen werden sollten. Der abschließende 5. Teil geht auf die Regularien für die Fachprüfung ein. 1.Teil: Formales Die Präsentationsprüfung besteht aus einem mediengestütztem Vortrag und einem anschließenden Fachgespräch (Prüfungsgespräch). Außerdem ist eine Dokumentation zum Ablauf und den Inhalten des Vortrags zu erstellen. Für die Durchführung der Prüfung und Bewertung der Prüfungsleistung gelten die Regelungen der „Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife“ (APO-AH) und der „Richtlinie für die Aufgabenstellung und Bewertung der Leistungen in der Abiturprüfung“ in der jeweils aktuellen Fassung. Diesen Regelungen entnimmt man, dass in der mündlichen Prüfung die Prüflinge einen in der Regel 15 Minuten langen, medienunterstützten Vortrag (Präsentation) halten, dem ein ebenfalls 15 Minuten langes Fachgespräch mit dem Prüfungsausschuss folgt (§26 Absatz 1). Dabei dürfen sich die in der mündlichen Prüfung zu bearbeitenden Aufgaben trotz einer erforderlichen Schwerpunktbildung nicht auf die Themengebiete eines Semesters beschränken….(§26 Absatz 3). Einhaltung der Fristen Der Prüfling ist dafür verantwortlich, dass die Dokumentation rechtzeitig beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingeht. Wenn der Prüfling sich wegen einer Erkrankung oder aus einem anderen wichtigen Grund, den die Schule akzeptiert, nicht in der Lage sieht, die Prüfungstermine (Abgabe der Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch) einzuhalten, kann er seine Aufgabe zurückgeben. Eine Fristverlängerung ist in jedem Fall ausgeschlossen, sodass eine neue Aufgabenstellung mit allen dazu gehörenden Fristen erfolgt. Die Ansetzung einer neuen Prüfung kann dazu führen, dass das Prüfungsverfahren erst nach den Sommerferien abgeschlossen werden kann. Prüfungsgebiet – Wahl des Kompetenz- und Inhaltsbereichs Der Prüfling gibt in schriftlicher Form einen Prüfungsbereich – Kompetenz- und Inhaltsbereich - aus einem Semester an, der Bestandteil der Prüfungsaufgabe sein soll. Der zweite Prüfungs- bereich wird von der Schule gesetzt. Zu beachten sind hierbei unbedingt die Hinweise zum Prüfungsgespräch. Die Prüfungsaufgabe Der Prüfungsausschuss stimmt der Wahl des einen Prüfungsgebiets des Prüflings zu oder weist ihn innerhalb der genannten Frist zurück. Ist das Gebiet zugelassen, entwickelt die Prüferin/ der Prüfer aus dem angegebenen Themengebiet sowie dem zweiten, von der Schule gesetzten Themengebiet eine Aufgabenstellung. Diese Aufgabenstellung erhält der Prüfling in schriftlicher Form. Ab diesem Zeitpunkt darf der Prüfling von den Mitgliedern des Kollegiums keinerlei Hilfen oder Informationen bezüglich der Aufgabenstellung erfragen.
2. Teil: Inhaltliches Erarbeitung des Vortrags und Recherche Zuerst werden die Anknüpfungspunkte an das eigene Vorwissen oder dem im Unterricht Erarbeiteten zusammengestellt. Sehr hilfreich für den Prüfling ist es, wenn er bereits vor der Themenangabe sein Vorwissen strukturiert und wichtige Quellen recherchiert hat sowie sich mit der Bücherausleihe (www.buecherhallen.de, www.stabi.de) vertraut gemacht hat. Aufgabenstellung und Leitfrage Im Allgemeinen ist die Aufgabenstellung weit gefasst. Sie erfordert eine thematische Ein- grenzung, eine Problematisierung bzw. das Herausarbeiten eines Aspekts, unter dem die Aufgabe bearbeitet wird. Nur in seltenen Fällen kann auf die Entwicklung einer Leitfrage durch den Prüfling verzichtet werden. Bei der Wahl der Leitfrage ist u.a. darauf zu achten, dass ihre Formulierung klar verständlich ist, einen deutlichen Bezug zur Aufgabenstellung besitzt, eine Problematisierung beinhaltet und ihre Beantwortung nachvollziehbar und schlüssig ist. In der Regel steht die Leitfrage am Anfang des Vortrags. Im mediengestützten Vortrag wird dann eine in sich schlüssige Argumentationskette aufgebaut, deren Ergebnis in der Beantwortung der eingangs gestellten Leitfrage besteht. Die Leitfrage sollte ein Ergebnis auf dem Niveau der Anforderungsbereiche II und III (siehe Bewertung) zum Ziel setzen. Dokumentation Die Dokumentation enthält die erforderlichen Angaben wie Datum der Prüfung, Namen des Prüflings, des Prüfers, des Prüfungsfaches und zur Aufgabenstellung. Sie enthält Angaben zu den verwendeten Medien sowie den in der Prüfung verwendeten Hilfsmitteln. Sie stellt den geplanten Ablauf des mediengestützten Vortags dar. Die Dokumentation gibt Auskunft über die erarbeiteten Inhalte sowie die verwendeten Quellen. Sie enthält eine Versicherung darüber, dass ausschließlich die angegebenen Hilfsmittel verwendet wurden (s.u. eigene Leistung). Mit der Aufgabenstellung wird ein einheitliches Formular hierzu verteilt. Ohne dass für die Dokumentation eine Benotung erteilt wird, wird sie zur Bewertung der Leistung insgesamt mit herangezogen. Abweichungen im Vortrag von der Dokumentation müssen nachvollziehbar im Fachgespräch begründet werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, in welchem Maße eine nicht fristgerechte oder gar nicht eingereichte Dokumentation in die Benotung einfließt. Es kann insgesamt zu der Beurteilung führen, dass die Gesamtnote nicht mehr im ausreichenden Bereich liegt. Quellen In der Regel werden als Quelle wissenschaftsnahe Publikationen erwartet, die zudem der Thematik und dem Anspruch der Prüfung genügen. Nur bei sehr aktuellen Themen kann es sein, dass ausschließlich digitale Quellen verwendet werden. Eine Liste der Quellen ist der Dokumentation beizufügen. Ausschließlich die Quellen, zu denen in der Prüfung ein inhaltlicher Bezug hergestellt werden kann, sind aufzuführen. Der Bezug sollte aus der Dokumentation hervorgehen und wird im Fachgespräch gegebenenfalls hinterfragt. Internetseiten als Quellen müssen die vollständige URL (Uniform Resource Locator) und das Datum der Entnahme enthalten. Internetseiten, deren Autor nicht bekannt ist, sind als Quelle ungeeignet, da die Qualität der Information nicht beurteilt werden kann. Versicherung der eigenen Leistung Ein Täuschungsversuch liegt vor, wenn sich in der Prüfung oder innerhalb von fünf Jahren nach der Prüfung zeigt, dass fremdes geistiges Eigentum als eigene Leistung dargestellt wird. In diesem Fall kann die zuständige Behörde die gesamte Prüfung für nicht bestanden erklären und auch nachträglich ein erteiltes Zeugnis wieder einziehen. Hilfsmittel im Fachgespräch Im Prüfungsgespräch können die für alle Mitglieder des Prüfungsausschusses einsehbaren und im Vortrag genutzten Medien verwendet werden. Es kann sich um Folien, Plakate, Tafelanschriebe o.ä. handeln. Karteikarten oder weitere Aufzeichnungen sind nicht zulässig. Das im Fachgespräch verwendete Material wird nach der Prüfung eingesammelt und den Prüfungsunterlagen beigefügt.
Bewertung Wird die Dokumentation nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, so kann der Prüfungs- ausschuss zu dem Ergebnis kommen, dass insgesamt keine ausreichende Leistung mehr erreicht werden kann (s.o.). Der Prüfling hat die Prüfungsleistung eigenständig zu erbringen. Kommt der Prüfungsausschuss zu dem Ergebnis, dass eine eigenständige Leistung nicht erkennbar ist, so wird die Prüfung mit null Punkten bewertet. Im Falle einer Täuschung ist die gesamte Abiturprüfung nicht bestanden. Das Fachgespräch im Anschluss an die Prüfung dient u.a. zur Überprüfung, ob eine eigenständige Leistung vorliegt. Die Bewertung erfolgt durch den Fachprüfungssusschuss unter Einbeziehung der drei Aspekte Inhalt – Kommunikation- Präsentation sowie die Einordnung der erbrachten Leistungen in die Anforderungsbereiche AfB 1 (Reproduktion): Wiedergabe von Sachverhalten AfB 2 (Reorganisation): Selbstständiges Erklären und Anwenden des Gelernten und Verstandenen Anwenden von fach- und sachadäquaten Methoden und Arbeitstechniken AfB 3 (Transfer und Problemlösen): Problembezogenes Denken, Urteilen, Begründen Beurteilen von Methoden Dabei ist zu beachten, dass es einen festen Prozentschlüssel für die drei genannten Anteile nicht gibt, eine ungenügende Leistung im fachlichen Teil nicht mehr zu einer insgesamt ausreichenden Bewertung führen kann, für eine gute Leistung sind Leistungen im AfB 3 erforderlich. Die Dokumentation wird in der Regel nicht bewertet. Eine mangelhafte, nicht fristgerecht abgegebene oder gar nicht abgegebene Dokumentation führt zu einer insgesamt schlechteren Beurteilung (s.o). 3. Teil: Hinweise und Tipps Vorbereitung der Prüfung Struktur des Vortrags Aus den gesammelten Informationen entwickelt man die Struktur des Vortrags, der in der Einleitung zur Leitfrage hinführt. Bei der Formulierung der Leitfrage ist darauf zu achten, dass diese nicht nur Teile der Aufgabenstellung abdeckt, sondern sämtliche in der Aufgabe enthaltenen Aspekte integriert. Der Hauptteil führt zielgerichtet zur Beantwortung der Leitfrage. Entsprechend gestaltet der Prüfling den Aufbau seiner Präsentation: Die Ausrichtung auf die Leitfrage ist zu jedem Zeitpunkt der Präsentation spürbar und umfasst die gedankliche Entwicklung von der Leitfrage/der Aufgabenstellung zu den Kernaussagen. Bezüge werden aufgezeigt, die Aussagen begründet. Im Schlussteil werden die wesentlichen Ergebnisse zusammenfassend dargestellt, weitere Entwicklungen aufgezeigt, offene Fragen formuliert oder Grenzen der Aussagemöglichkeiten aufgezeigt. Eine persönliche Bewertung rundet diesen Teil ab. Bis zur Abgabe der Dokumentation sollten die meisten inhaltlichen Fragen geklärt sein. Vorbereitung auf den Vortrag Das methodische Vorgehen liegt mit Abgabe der Dokumentation im Wesentlichen fest. Die Zeit zwischen der Abgabe der Dokumentation und dem Halten des Vortrags muss genutzt werden, um den Vortrag einzuüben, d.h. ihn mehrmals zu halten und den Umgang mit den Medien zu trainieren. Formulierungen sind zu festigen und der Zeitbedarf wird überprüft. Es ist zu beachten, dass für den Vortrag 15 min vorgesehen sind. Eine geringfügige Unter- oder Überschreitung (+/- 10%) wird toleriert. Ist der Vortrag zu kurz, wirkt sich dies auf die Benotung aus. Ein zu langer Vortrag wird abgebrochen, sodass eventuell eine Beantwortung der Leitfrage
nicht abgeschlossen werden kann. Das Wissen zum Thema ist in der Zeit vor der Prüfung zu vertiefen und abzurunden. Bezüge zu anderen Themen, die im Fachgespräch hergestellt werden könnten, sollten erarbeitet werden. Auch Überlegungen zu möglichen Fragestellungen im Fachgespräch und deren Beantwortung sollten angestellt werden. Medienauswahl Wenn die inhaltliche Vorgehensweise geklärt ist, entscheidet man sich für die einzusetzenden Medien. Die Wahl der Medien muss durch die Inhalte begründet sein. Dabei sollen die wesentlichen Inhalte zur Erhöhung des Verständnisses visualisiert werden. Diagramme, Skizzen, Schaubilder, Video- oder Audiosequenzen unterstützen den Vortragenden. Mögliche Medien, die eingesetzt werden können sind Overheadprojektor Dokumentenkamera mit Beamer Flipchart Pinnwand Tafel Smartboard mit/ohne Presenter Notebook/Beamer Der Overheadprojektor eignet sich als Medium, wenn überwiegend mit wenigen Folien gearbeitet werden soll, die z.B. während des Vortrags mit weiteren, wenigen Markierungen versehen werden. Technische Probleme sind hierbei eher nicht zu erwarten. Ähnliches gilt auch für den Einsatz einer Dokumentenkamera in Kombination mit einem Beamer. Eine PowerPoint-Präsentation enthält in der Regel ebenfalls statische Folien, die meist mehr Informationen enthalten als Folien für den Overheadprojektor. Die Qualität von Bildern ist besser. Ihr Einsatz mit Beamer und Notebook bzw. mit dem Smartboard erfordert eine ausreichende Vorbereitung und Überlegungen, wie bei technischen Problemen zu verfahren ist. Auf stark animierte Effekte sollte verzichtet werden. Durch das Einbinden weiterer Medien wie Audio- oder Videodateien ergeben sich ganz andere Möglichkeiten als mit dem Overheadprojektor. Die Tafel eignet sich gut, wenn ein Gedankengang entwickelt und dargestellt werden soll, wobei der Anschrieb eher kurz und überschaubar gehalten werden kann. Die Tafel ermöglicht häufig ein besseres Schriftbild als die Verwendung des Smartboards. Geht es nur um die Verwendung von Formeln, so ist die Tafel das bessere Medium. Sollen auch noch fertige Diagramme o.ä. gezeigt werden, ist das Smartboard sicherlich die bessere Wahl. Eine Kombination von beiden ist gut vorstellbar. Die Pinnwand kann eingesetzt werden, wenn man z.B. auf vorbereiteten Karten Stichworte notiert hat und diese dann an die Wand heftet. Damit kann ein Sachverhalt strukturiert und im Vortrag durch Umordnen der Karten umstrukturiert werden. Die Wahl der Medien muss mit Bedacht erfolgen. Ihr Einsatz ist vor dem Vortrag zu üben und es muss geklärt sein, was für ihren Einsatz benötigt wird. Sicherstellung der Mediennutzung Am Tag vor der Prüfung hat der Prüfling Gelegenheit, sich mit dem Prüfungsraum vertraut zu machen. Am Prüfungstag kann sich der Prüfling 30 Minuten vor Prüfungsbeginn den Raum einrichten. Technische Hilfe kann zuvor gewährt werden. Wichtig ist, dass die Prüfung zum angesetzten Termin stattfindet. Technische Probleme, auch wenn sie nicht durch den Prüfling zu vertreten sind, führen nicht zu einer Verschiebung der Prüfung. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit für den Prüfling alternative Medien heranzuziehen.
Das Prüfungsgespräch Das Prüfungsgespräch dient u.a. dazu, den Nachweis der eigenen Leistung zu erbringen. Darüber hinaus muss der Prüfling hier zeigen, dass er kenntnisreich und kompetent die präsentierten Inhalte beherrscht und es ihm gelingt, diese thematisch in einen übergeordneten Rahmen einzuordnen. Das Prüfungsgespräch erstreckt sich auf die Kompetenz- und Inhaltsbereiche mindestens zweier Semester. Gerade aus dieser Befragung nach der Präsentation ergibt sich die Note für den inhaltlichen Teil und muss neben dem Vortrag gut vorbereitet werden. 4.Teil: Die Präsentationsleistung Jeder Schüler muss in jedem Schuljahr genau eine Präsentationsleistung erbringen und ersetzt in dem gleichen Fach damit eine Klausur. Präsentationsleistungen dienen der Vorbereitung auf eine Präsentationsprüfung. Sie bestehen aus einer 15-minütigen fachlichen Präsentation zu einem aus dem Fachunterricht erwachsenen Thema sowie einer anschließenden Befragung. Der im Rahmen der Präsentationsleistung erfolgte mediengestützte Vortrag wendet sich an die Kursteilnehmer. Die Aufgabenstellung kann durchaus langfristiger erfolgen, jedoch spätestens zwei Wochen vor der Präsentation erfährt der Schüler seine Aufgabenstellung. Spätestens eine Woche vor der PL ist die Dokumentation bei dem Fachlehrer abzugeben (schriftlich, ausgedruckt, termingerecht). Im Gegensatz zur PP wird die Dokumentation – da sie eine Klausur ersetzt – benotet und ergibt bis zu 20% der PL-Note. Die Befragung erfolgt zunächst durch die Kursteilnehmer und im weiteren Verlauf durch den Fachlehrer. Um zu sehen, wie die Thematik des Vortrags im Semesterthema verankert ist, kann die Befragung über die Präsentationsinhalte hinausgehen. Es wird somit eine Vergleichbarkeit zum inhaltlichen Umfang einer Klausur hergestellt. Die PL kann in einem Fach auf erhöhtem Niveau keine Langklausur ersetzten sowie in Klassenstufe 12 nicht in einem schriftlichen Prüfungsfach erfolgen. 5.Teil: Die Fachprüfung Die Fachprüfung (klassische Prüfung) Die Fachprüfung besteht aus einem 30 minütigen Prüfungsgespräch, das sich zu gleichen Teilen auf die Inhalte und Kompetenzen mindestens zweier Semester bezieht. Ein Prüfungsgebiet wurde zuvor gewählt (vgl. Teil 1), das zweite wird im Rahmen der Aufgabenverteilung für die Präsentationsprüfungen (30. Mai – 1. Juni) bekannt gegeben. Bis zum Prüfungstermin kann sich der Prüfling für Nachfragen an den Fachprüfungsausschuss wenden. Der Prüfungsplan weist immer den Prüfungsbeginn aus. Der Prüfling erhält genau 30 Minuten vor Prüfungsbeginn im Vorbereitungsraum seine Aufgabenstellung und bearbeitet sie dort. Zu Prüfungsbeginn wird er dann von seiner Prüferin/ seinem Prüfer in den Prüfungsraum begleitet. Beide Prüfungsgebiete sind gleichgewichtig. Im Anschluss an die Prüfung setzt der Fachprüfungsausschuss die Note fest und teilt dem Prüfling die Note begründet mit. Bewertung Die Bewertung erfolgt durch den Fachprüfungsausschuss, wobei die erbrachten Leistungen in die folgenden Anforderungsbereiche zugeordnet werden AfB 1 (Reproduktion): Wiedergabe von Sachverhalten AfB 2 (Reorganisation): Selbstständiges Erklären und Anwenden des Gelernten und Verstandenen Anwenden von fach- und sachadäquaten Methoden und Arbeitstechniken AfB 3 (Transfer und Problemlösen): Problembezogenes Denken, Urteilen, Begründen Beurteilen von Methoden Dabei ist zu beachten, dass für eine gute Leistung Leistungen im AfB 3 erforderlich sind.
Fristen für die Präsentationsprüfung 2018 und der zeitliche Ablauf bis zur Aushändigung der Abiturzeugnisse Bis zum 29. März 2018 muss beim Referenten (Prüfer/-in) oder der Schulleitung in schriftlicher Form (siehe Formblatt) ein Prüfungsgebiet eingereicht werden. Es umfasst die Angabe des Kompetenz- und Inhaltsbereichs sowie die Angabe des Semester, auf das sich die Bereiche inhaltlich und methodisch beziehen soll. Bis zum 13. April 2018 (Zeugnisausgabe S4) kann das Thema abgelehnt werden. Bis zum 22. Mai 2018 reichen die Referenten das Prüfungsthema bei der Schulleitung ein. Die Prüfungstermine für die mündlichen Prüfungen stehen voraussichtlich bis zu diesem Termin fest. Am 30. Mai- 1. Juni 2018 werden die Aufgaben durch die Schulleitung an die Prüflinge verteilt. Die Dokumentationen müssen am 6. - 8. Juni bis 12.00 Uhr bei der Schulleitung/ dem Oberstufenkoordinator - abgegeben werden. Die mündlichen Prüfungen finden am 13. - 15. Juni (18. Juni MUNoL-Teilnehmer) statt. Formulare und Hinweise Die Schule hat auf ihrer Website einen Bereich eingerichtet, aus dem alle Formulare und Hinweise als PDF-Dokument kopiert werden können Terminplan im Überblick bis zum Abitur 2018 bis 29. März Abgabe der Aufgabengebiete für die mündliche Prüfung durch die Schüler 5. April Nachschreibetermin und Notenvorkonferenz 6. April, 12.00 Uhr Abiturverpflichtung S4 Schüler im ATRIUM 10. April, 14.00 Uhr Semesterkonferenz und Zulassung zum schriftlichen Abitur bis 13. April Möglichkeit zur Ablehnung des gewählten Aufgabengebiets 13. April, 9.30 Uhr S4-Zeugnisse durch die Tutorin/ den Tutor 16. April bis 4. Mai Abiturklausuren, Beginn jeweils um 9.00 Uhr 16. April Biologie, Chemie, Physik, Informatik, Sport 17. April Geschichte 18. April . History, PGW 19. April Geographie 20. April Englisch 23. April Wirtschaft, Religion 27. April Deutsch, Kunst 2. Mai Mathematik 3. Mai Philosophie bis 22. Mai Referenten reichen ihre Aufgabenvorschläge für die PP bei der Schulleitung ein, 23. Mai 10.00 Uhr Vollversammlung S4 Hinweise zur mündliche Prüfung 30. Mai - 1. Juni Aufgabenverteilung an die Prüflinge 6. -8. Juni Abgabe der Dokumentation bei dem Oberstufenkoordinator 8. Juni, 12.00 Uhr Mitteilung der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen Zulassung zur mündlichen Prüfung 11. Juni Frist zur Beantragung einer Nachprüfung 13.- 15. Juni mündliche Prüfung 19./20. Juni mündliche Nachprüfungen 22. Juni Ausgabe der Abiturzeugnisse im FORUM (15.00 Uhr) 23. Juni Abiball
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