ADAC OPEL RALLYE CUP REGLEMENT 2018 - www.adac.de/opel-rallye-cup - ADAC Motorsport
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ADAC OPEL RALLYE CUP REGLEMENT 2018 www.adac.de/motorsport www.adac.de/opel-rallye-cup Die Partner des ADAC Opel Rallye Cup:
Inhaltsverzeichnis: Teil 1: Sportliches Reglement 1. Einleitung 2. Organisation 2.1 Einzelheiten zu den Titeln und Prädikaten der Serie 2.2 Name des zuständigen ASN 2.3 ASN Visum/Genehmigungs-Nummer 2.4 Name des Veranstalters/Promoters, Adresse und Kontaktdaten 2.5 Zusammensetzung des Organisationskomitees 2.6 Permanente DMSB Offizielle 2.7 Weitere permanente Delegierte 2.8 Liste aller Offiziellen 3. Bestimmungen und Rechtsgrundlagen der Serie 3.1 Offizielle Sprache 3.2 Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung 4. Nennungen 4.1 Einschreibungen/Nennungen, Nennungsschluss und Teilnahmeverpflichtung 4.2 Nenngeld für die Saison und je Veranstaltung 4.2.1 Enthaltene Leistungen in der Einschreibegebühr 4.3 Startnummern 5. Lizenzen 5.1 Erforderliche Lizenzstufen 5.2 Bedingungen für Bewerber außerhalb ihres nationalen Gebiets 6. Versicherung, Haftungsausschluss und Verzichtserklärung 6.1 Versicherung des Veranstalters/Promoters 6.2 Haftungsausschluss von Bewerber, Fahrer und Beifahrer (Bewerber, Fahrer und Beifahrer = Teilnehmer) 6.3 Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers 7. Veranstaltungen 7.1 Serien-Terminkalender 7.2 Durchführung der Wettbewerbe 7.2.1 Allgemeines 7.2.2 Offizielle Termine 7.2.3 Siegerehrung 7.2.4 Servicepark 8. Wertung 8.1 Wertung und Punkteverteilung 8.1.1 Wertung ADAC Opel Rallye Cup 8.1.2 Wertung ADAC Opel Rallye Junior Cup 8.2 Punktegleichheit 9. Dokumentenabnahme 10. Technische Abnahme/Technische Kontrollen 10.1 Reparatur, Verplombung und Kennzeichnung von Fahrzeugteilen 10.2 Technische Abnahme vor dem Start und Schlussabnahme: Ort und Zeitplan 10.3 Sportliche Test- und Einstellfahrt/Shakedown
11. Kontrollstellen 12. Veranstaltungsablauf/Programm 13. Vorauswagen 14. Titel, Preisgeld und Pokale 14.1 Titel Gesamtsieger 14.2 Preisgeld und Pokale 14.3 Preisgeld ADAC Opel Rallye Junior Cup 14.4 Nachwuchsförderung 15. Protest und Berufung 16. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung 17. Anerkennung des Reglements 18. TV-Rechte/Werbe- und Fernsehrechte 18.1 Verwendung von Logos und Titel des ADAC Opel Rallye Cups 19. Besondere Bestimmungen
Teil 2 Technisches Reglement 1. Technische Bestimmungen der Serie 1.1 Übersicht der ausgeschriebenen Gruppen/ Klassen 1.2 Grundlagen der Technischen Bestimmungen 1.3 Allgemeines/Präambel 1.4 Fahrerausrüstung 1.5 Generelle Bestimmungen, Erlaubte Änderungen und Einbauten 1.6 Fahrzeug-Mindestgewichte und Ballast 1.7 Hubraumfaktor für aufgeladene Motoren 1.8 Abgasvorschriften 1.9 Geräuschbestimmungen 1.10 Werbung an Fahrerausrüstung/Wettbewerbsfahrzeug und Startnummern 1.11 Sicherheitsausrüstung 1.12 Kraftstoff und ggf. Einheits-Kraftstoff 1.12.1 Kraftstoffkontrollen 1.12.2 Nachtanken, Tankanlagen und Kontrolle 1.13 Definitionen Technik 2. Besondere Technische Bestimmungen 2.1 Allgemeines 2.2 Motor 2.2.1 Abgasanlage 2.3 Kraftübertragung 2.4 Bremsen 2.5 Lenkung 2.6 Radaufhängung 2.7 Räder (Radschüssel + Felge) und Reifen 2.7.1 Limitierung 2.8 Karosserie und Abmessungen a) Karosserie außen (inkl. Scheiben) b) Fahrgastraum/Cockpit c) Zusätzliches Zubehör 2.9 Aerodynamische Hilfsmittel 2.10 Elektrische Ausrüstung 2.11 Kraftstoffkreislauf 2.12 Schmierungssystem 2.13 Datenübertragung 2.14 Lampenbaum/Zusatzscheinwerfer 2.15 Sonstiges Teil 3 Anlagen/Zeichnungen Anlage 1: Sponsorenfläche Fahrer-/Beifahreroverall Anlage 2: Sponsorenfläche Teamkleidung Anlage 3: Beklebungsvorschrift Fahrzeuge Anlage 4: Beklebungsvorschrift Servicefahrzeuge Anlage 5: Fahrer-/Beifahrersitzbefestigung Anlage 6: Empfehlung Fahrwerkgrundeinstellung Anlage 7: Ersatzteilkatalog Diese Ausschreibung besteht aus 39 Seiten inkl. 7 Anlagen.
Teil 1 Sportliches Reglement 1. Einleitung Die Serie ADAC Opel Rallye Cup wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Inter- nationalen Sportgesetzes und seiner Anhänge und den nationalen Wettbewerbsbestimmun- gen des DMSB durchgeführt. Sie findet in Übereinstimmung mit den Wettbewerbsbestimmun- gen und den Technischen Bestimmungen der Serie statt, wobei die Technischen Bestimmun- gen mit den Sicherheitsbestimmungen des Anhang J der FIA (Artikel 253 inkl. 8.3) überein- stimmen. Die Wettbewerbe werden nach dem Veranstaltungs- und Rallyereglement des DMSB durch- geführt, soweit nachfolgend oder in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung nichts anderes bestimmt ist. Die Serie wird von folgenden Organisationen/Firmen unterstützt: ADAC e.V. Opel Automobile GmbH 2. Organisation 2.1 Einzelheiten zu den Titeln und Prädikaten der Serie Der ADAC e.V., nachfolgend Serienausschreiber genannt, schreibt für das Jahr 2018 den ADAC Opel Rallye Cup aus. 2.2 Name des zuständigen ASN DMSB – Deutscher Motor Sport Bund e.V. 2.3 ASN Visum/Genehmigungs-Nummer Die ausgeschriebene Serie mit dem vorliegenden sportlichen und technischen Reglement ist vom Deutschen Motor Sport Bund mit Datum am 28.02.2018 unter Reg.-Nr.: 857/18 genehmigt. 2.4 Name des Veranstalters/Promoters, Adresse und Kontaktdaten (permanentes Rallyebüro) ADAC e.V. Ressort Motorsport Hansastraße 19 80686 München Ansprechpartner: Frederic Elsner Tel: 089 7676 4459 Mobil: 0178 543 5799 E-Mail: frederic.elsner@adac.de
2.5 Zusammensetzung des Organisationskomitees Leiter Automobil- und Motorbootsport ADAC e.V.: Andreas Bachmeier Director Opel Motorsport: Jörg Schrott Serienkoordinator ADAC Opel Rallye Cup: Frederic Elsner Senior Manager Motorsport Opel: Dietmar Metrich Manager Motorsport Opel: Matthias Staiger 2.6 Permanente DMSB Offizielle N.N. 2.7 Weitere permanente Delegierte ADAC Sporting Manager Frederic Elsner, München Vorsitzende der Sportkommissare: Wolfgang Gastorfer SPA 1061002 Michael Heß SPA 1141572 Obmänner der Technischen Kommissare: Ralf Kleebusch SPA 1039795 Florian Wilke SPA 1152455 Den Einsatz weiterer permanenter Sportwarte und Delegierten behält sich der DMSB / ADAC e.V. München vor. 2.8 Liste aller Offiziellen Die Offiziellen und Delegierten sind in den jeweiligen Veranstaltungsausschreibungen aufgeführt. 3. Bestimmungen und Rechtsgrundlagen der Serie Diese Serie unterliegt den folgenden Bestimmungen: • Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) mit Anhängen • DMSB-Veranstaltungsreglement • DMSB-Rallye-Reglement • DMSB-Lizenzbestimmungen • Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO) • Rechts- und Verfahrensregeln der FIA • Beschlüsse und Bestimmungen des DMSB • Umweltrichtlinien des DMSB • Anti-Doping Regelwerk der nationalen und internationalen Anti-Doping Agentur (WADA/NADA-Code) sowie den Anti-Dopingbestimmungen der FIA • Sportliches und Technisches Reglement dieser Serie mit den vom DMSB genehmigten Änderungen und Ergänzungen (Bulletins) • Ausschreibungen der Veranstaltungen mit eventuellen Änderungen und Ergänzungen • Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland • dem Ethikkodex und Verhaltenskodex der FIA und dem Ethikkodex des DMSB
• den sonstigen Bestimmungen der FIA und des DMSB 3.1 Offizielle Sprache Die offizielle Sprache ist Deutsch. Nur der deutsche, vom DMSB genehmigte Reglementtext ist verbindlich. 3.2 Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung (1) Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug ver- ursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. (2) Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung oder einzelne Wettbewerbe abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflichten zu übernehmen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung nicht Haftungsausschluss vereinbart ist. 4. Nennungen 4.1 Einschreibungen/Nennungen, Nennungsschluss und Teilnahmeverpflichtung Der Bewerber und/oder Fahrer/Beifahrer muss sich mit dem vom Serienausschreiber heraus- gegebenen „Antrag auf Einschreibung“ bis zum 06.02.2018 im ADAC Opel Rallye Cup ein- schreiben. Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor, auch später eingehende Anträge anzuneh- men. Grundsätzlich ist die Teilnehmerzahl des ADAC Opel Rallye Cups 2018 auf 38 Fahrer/ Fahrzeuge begrenzt. Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antrag ist an folgende Adresse zu senden: ADAC e.V. z.H. Herrn Frederic Elsner Ressort Motorsport Hansastrasse 19 80686 München Die Einschreibung gilt erst nach Eingang der vollständigen Einschreibung sowie dem Eingang der Einschreibegebühr und mit schriftlicher Bestätigung durch die Organisation als angenom- men. Erst durch die Bestätigung sind Fahrer/in punkt- und preisgeldberechtigt. Die Organisation behält sich das Recht vor, eine Einschreibung mit Angabe von Gründen abzulehnen. Nur Fahrer/in, die sich mit einem Opel ADAM Rallye Cup-Fahrzeug bei der Organisation gemäß den Einschreibebedingungen eingeschrieben haben, können am ADAC Opel Rallye Cup 2018 teilnehmen. Siehe Art. 5.1 e) Gaststarter.
Mit dem „Antrag auf Einschreibung“ beauftragen und bevollmächtigen Bewerber und Fahrer/ Beifahrer den Serienausschreiber, in seinem Namen Nennungen zu den Veranstaltungen bei denen Wertungsläufe zum ADAC Opel Rallye Cup durchgeführt werden, abzugeben (Blocknennung). Mit der Einschreibung verpflichtet sich der Bewerber und/oder Fahrer/Beifahrer an allen Wertungsläufen teilzunehmen, außer in Fällen von höherer Gewalt. 4.2 Nenngeld für die Saison und je Veranstaltung Die/das Einschreibegebühr/Nenngeld sowie eine eventuelle Kaution sind gemäß dem „Antrag auf Einschreibung“ fällig. Folgende Einschreibgebühren/Nenngelder sind vom Team zu entrichten: Pro Teilnehmer-Fahrzeug ist eine Einschreibegebühr in Höhe von 3.900 € zzgl. USt. an den ADAC zu zahlen. Nach dem 06.02.2018 beträgt die Einschreibegebühr 4.900 € zzgl. USt. unter Voraussetzung der Annahme des Antrags zur Einschreibung durch die Organisation nach Ablauf der Einschreibefrist. Sollte ein Bewerber/Fahrer trotz Einschreibung nicht an der Serie oder an einzelnen Wertungs- läufen zur Serie teilnehmen, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes. 4.2.1 Enthaltene Leistungen in der Einschreibgebühr Fahrer/in und Beifahrer/in welche bereits 2013 und/oder 2014 und/oder 2015 und/oder 2016 und/oder 2017 am ADAC Opel Rallye Cup teilgenommen haben und deren Einschreibung von der Organisation bestätigt wurde, erhalten mit Bestätigung der Einschreibung folgende Leistungen: • Nennung durch den Serienausschreiber zu den jeweiligen Wertungsläufen des ADAC Opel Rallye Cups 2018 • Nenngeld zu allen Wertungsläufen des ADAC Opel Rallye Cups 2018 • Zutritt zur Hospitality für 4 Personen während der Saison Fahrer/in und Beifahrer/in welche erstmals am ADAC Opel Rallye Cup teilnehmen werden und deren Einschreibung von der Organisation bestätigt wurde, erhalten mit Bestätigung der Einschreibung folgende Leistungen: • Nennung durch den Serienausschreiber zu den jeweiligen Wertungsläufen des ADAC Opel Rallye Cups 2018 • Nenngeld zu allen Wertungsläufen des ADAC Opel Rallye Cups 2018 • Je ein ADAC Opel Rallye Cup-Overall für Fahrer/in und Beifahrer/in (gemäß aktueller FIA-Vorschrift) • Teamwear für Fahrer/in und Beifahrer/in • Servicezelt und Bodenplane • Zutritt zur Hospitality für 4 Personen während der Saison 4.3 Startnummern Die Teams erhalten vom Serienausschreiber permanente Startnummern für die komplette Saison.
5. Lizenzen 5.1 Erforderliche Lizenzstufen a) Fahrer Fahrer mit einer für das Jahr 2018 gültigen Internationalen Bewerber- und Fahrerlizenz des DMSB der Stufen A, B, C, D, die bei dem ADAC Opel Rallye Cup eingeschrieben sind und die Einschreibegebühren entrichtet haben, sind teilnahmeberechtigt. Fahrer mit einer für das Jahr 2018 gültigen Nationalen Bewerber- und Fahrerlizenz der Stufe A des DMSB und/oder der nationalen EU-Profilizenz des DMSB, bzw. eines ausländischen ASN, die bei dem ADAC Opel Rallye Cup eingeschrieben sind und die Einschreibegebühren entrichtet haben, sind teilnahmeberechtigt. Ausländische Bewerber/Fahrer mit einer Internationalen, bzw. entsprechenden Nationalen Lizenz sind als Starter bei Veranstaltungen gem. der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung zugelassen, aber im ADAC Opel Rallye Cup nicht punkt- und preisgeldberechtigt. Für die Punkte- bzw. die Preisgeldwertung im ADAC Opel Rallye Cup 2018 rücken die eingeschriebenen Teilnehmer nach. Die Fahrer/innen dürfen in den vergangenen 2 Jahren nicht Prioritätsfahrer der FIA oder eines ASN gewesen sein. Gewertet werden ausschließlich ADAC-Mitglieder mit einer DMSB-Lizenz. b) Beifahrer Beifahrer mit einer für das Jahr 2018 gültigen Internationalen Bewerber- und Fahrerlizenz des DMSB oder eines anderen der FIA angeschlossenen ASN der Stufen A, B, C, D, die bei dem ADAC Opel Rallye Cup eingeschrieben sind und die Einschreibegebühren entrichtet haben, sind teilnahmeberechtigt. Beifahrer mit einer für das Jahr 2018 gültigen Nationalen Bewerber- und Fahrerlizenz der Stufe A des DMSB oder eines anderen der FIA angeschlossenen ASN, einer nationalen EU- Profilizenz des DMSB, bzw. eines ausländischen ASN und/oder der Stufe C/C Plus des DMSB, die bei dem ADAC Opel Rallye Cup eingeschrieben sind und die Einschreibegebühren entrichtet haben, sind teilnahmeberechtigt. c) Bewerber Bewerber, die sich mit dem Fahrer einschreiben, müssen eine Internationale Firmen- oder Internationale Club Bewerberlizenz des DMSB oder eines anderen der FIA angeschlossenen ASN für das Jahr 2018 besitzen und die Einschreibegebühr entrichtet haben. d) DMSB-Sponsor-Card Sponsoren oder Namensgeber, die neben dem Fahrernamen im offiziellen Programmteil sowie Nenn-, Starter- und Ergebnislisten genannt werden wollen, ohne gleichzeitig die Funktion eines Bewerbers zu übernehmen, können dies durch den Erwerb einer „DMSB- Sponsor-Card für Firmen, Clubs, Teams“ erreichen (nur für DMSB-genehmigte Veranstaltungen mit Ausnahme von Veranstaltungen mit FIA-Prädikat. Serienausschreiber von Internationalen Serien müssen eventuelle Einschränkungen zur Gültigkeit der DMSB-Sponsor-Card für Auslands-Veranstaltungen prüfen. e) Gastteams Die ADAC Opel Rallye Cup-Organisation kann Gastteams mit einer gültigen Internationalen Bewerber- und Fahrerlizenz gemäß Art. 5.1. bzw. Nationalen Lizenz der Stufe A des DMSB oder eines anderen der FIA angeschlossenen ASN, einer der nationalen EU-Profilizenz des DMSB, bzw. eines ausländischen ASN und/oder Nationalen Lizenz der Stufe C/C Plus für Beifahrer zu den Wertungsläufen zulassen. Wenn diese die Bedingungen der
Serienausschreibung sowie der Ausschreibung zu der jeweiligen Veranstaltung erfüllen, können sie außerhalb der Punkte- und Preisgeldwertung teilnehmen. Die eingeschriebenen Teilnehmer haben vorrangige Startberechtigung. Für die Punkte- bzw. die Preisgeldwertung rücken die eingeschriebenen Teilnehmer nach. Eine Ablehnung eines Gaststarts kann mit Angabe von Gründen durch den Veranstalter/Organisation erfolgen. Der/die Gast- fahrer/Gastfahrerinnen sowie deren Beifahrer/innen verpflichten sich, den offiziellen ADAC Opel Rallye Cup-Overall respektive die offizielle ADAC Opel Rallye Cup-Teamkleidung während der Veranstaltung zu tragen. f) Altersregelung gemäß den gültigen DMSB-Lizenzbestimmungen 5.2 Bedingungen für Bewerber außerhalb ihres nationalen Gebiets Bei Veranstaltungen mit dem Status National A (NEAFP) sind ausschließlich DMSB-Lizenz- nehmer, bzw. Inhaber einer nationalen EU-Profilizenz eines ausländischen ASN, in dieser Serie wertungsberechtigt. Weitere Lizenznehmer eines anderen der FIA angeschlossenen ASN sind teilnahmeberechtigt, erhalten jedoch keine Punkte für diese Serie. Bei allen Veranstaltungen benötigen Ausländische Bewerber/Fahrer/Beifahrer die Zustimmung des eigenen ASN nach Art. 2.3 des ISG. 6. Versicherung, Haftungsausschluss und Verzichtserklärung 6.1 Versicherung des Veranstalters/Promotors Gemäß DMSB-Veranstaltungsreglement 6.2 Haftungsausschluss von Bewerber, Fahrer und Beifahrer (Bewerber, Fahrer und Beifahrer = Teilnehmer) Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung (= ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber - den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern, - den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern, - der FIA, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären, - dem ADAC e. V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen,, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, - der Opel Automobile GmbH, den Gesellschaften der Holzer Firmengruppe (Performance GmbH, RPC GmbH, Holzer Karosserie- und Lackierzentrum GmbH und HHR GmbH), deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, - dem Promotor/Serienorganisator,
- dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträgern und den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Ver- tragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahr- lässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall- Versicherung) für Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung, die auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird. Sie verpflichten sich, auch den Halter und Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegen- über dem Renn-/Rallyeleiter, lt. Rallyearzt, Sportkommissar, Medizinischen Einsatzleiter, DMSB-Verbandsarzt, Koordination Automobilsport (DMSB) und dem Versicherungsschadensbüro. 6.3 Haftungsverzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers Der Fahrzeugeigentümer ist mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung einverstanden und erklärt den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die ihm im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen- über - den eigenen Teilnehmern und Helfern, - den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern, - der FIA, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären, - dem ADAC e. V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e.V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, General-sekretären, - der Opel Automobile GmbH, den Gesellschaften der Holzer Firmengruppe (Performance GmbH, RPC GmbH, Holzer Karosserie- und Lackierzentrum GmbH und HHR GmbH), deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, - dem Promotor/Serienorganisator,
- dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträgern und - den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahr- lässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. 7. Veranstaltungen 7.1 Serien-Terminkalender 02./03.03.18 ADAC Saarland-Pfalz Rallye, St. Wendel 25./26.05.18 AvD-Sachsen-Rallye, Zwickau 15./16.06.18 ADAC Rallye Stemweder Berg, Lübbecke 27./28.07.18 ADAC Rallye Wartburg, Eisenach 16./19.08.18 ADAC Rallye Deutschland, Bostalsee (Doppellauf) 28./29.09.18 ADMV Rallye Erzgebirge, Stollberg 19./20.10.18 ADAC 3-Städte-Rallye, Ostbayern Eine Wertung zur Serie erfolgt ausschließlich bei o.g. Veranstaltungen. Die Division 8 wird bei den restlichen, nicht im ADAC Opel Rallye Cup-Kalender enthaltenen, ADAC Rallye Masters- Läufen ausgeschrieben. An den benannten Veranstaltungen dürfen nur eingeschriebene Teilnehmer (Fahrer) sowie Gastteams in Abstimmung mit dem Serienausschreiber mit einem Opel ADAM Cup-Fahrzeug teilnehmen. Voraussetzung ist die fristgerechte Entrichtung des jeweiligen Veranstaltungs-Nenngeldes. Die Beklebevorschrift des ADAC Opel Rallye Cups sind bei den benannten Veranstaltungen des ADAC Rallye Masters einzuhalten. 7.2 Durchführung der Wettbewerbe Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen des DMSB Rallye-Reglements mit folgenden Be- sonderheiten.
7.2.1 Allgemeines • Der Veranstalter ist für die selbstständige Organisation und Durchführung sowie für die Genehmigung (Behörden, DMSB, etc.) der Veranstaltung verantwortlich. • Die sportliche Durchführung der Veranstaltung findet an zwei Tagen (Freitag/Samstag) statt. Ausgenommen ADAC Rallye Deutschland (Doppellauf) • Die Durchführung einer sportlichen Test- und Einstellfahrt (maximal sechs Kilometer) ist vorgeschrieben und muss am jeweiligen Veranstaltungs-Donnerstag durchgeführt und sollte als Start/Ziel-Prüfung gefahren werden. Die Höhe des diesbezüglichen Nenngeldes legt der Veranstalter fest. • Die Durchführung einer verbindlichen Fahrerbesprechung ist vorgeschrieben und muss am jeweiligen Veranstaltungs-Freitag zwischen dem Ende der Besichtigung und dem Start des 1. Fahrzeugs durchgeführt werden. Diese Fahrerbesprechung informiert die Teilnehmer (Fahrer und Beifahrer) über allgemeine und veranstaltungsspezifische Regelungen. Geleitet wird die Fahrerbesprechung vom jeweiligen Rallyeleiter sowie bei Bedarf von weiteren durch den Veranstalter definierten Personen. Die Fahrerbesprechung ist für alle Teilnehmer verpflichtend und muss in der Ausschreibung mit Nennung von Uhrzeit und Ort entsprechend frühzeitig kommuniziert werden. Über die Anwesenheit bei der Fahrerbesprechung wird eine Liste angefertigt. Teilnehmer, die nicht oder zu spät an der Fahrerbesprechung teilgenommen haben, werden mir einer Geldbuße in Höhe von 100 Euro bestraft. Es gelten die Bestimmungen des DMSB-Veranstaltungsreglements 2018 – Art. 18 Fahrerbesprechung/Verlassen der Veranstaltung. • Die gesamten WP-Kilometer pro Veranstaltung betragen mind. 120 km und max. 160 km. • Die einfache Gesamtlänge aller Wertungsprüfungen (ohne Wiederholungen und bei Rundkursen nur 1 Runde plus Auslauf) muss mindestens 50 km betragen. • Eine Wertungsprüfung darf mit der gleichen Streckenführung maximal nur zweimal gefahren werden. • Die Startreihenfolge bei den Veranstaltungen in der Saison 2018 erfolgt ausschließlich gemäß DMSB Rallye-Reglement • Die Durchführung von Wertungsprüfungen im „Reißverschlussverfahren“ ist im DMSB Rallye-Reglement nicht vorgesehen und somit nicht gestattet. • Die Standzeiten vor Rundkursen mit Gruppenstart sind für die Teams so kurz wie möglich zu halten. • Die Besichtigung der Wertungsprüfungen erfolgt gemäß DMSB Rallye-Reglement und ist bei allen Veranstaltungen maximal zweimal möglich. Die Einhaltung der Regularien der Besichtigung muss entsprechend vom Veranstalter kontrolliert werden. Die Verwendung des durch RallySafe Nederland zur Verfügung gestellten Data-Loggers zur Auswertung der Besichtigung ist vorgeschrieben. Verstöße müssen seitens der Rallyeleitung basierend auf dieser Auswertung entsprechend den DMSB-Regularien geahndet werden. Um durch den Veranstalter ausgewählte Abschnitte zu analysieren, sollten diese entsprechend im Road Book respektive auf der WP (Beschilderung) entsprechend erkennbar und gekennzeichnet sein. Dem Teilnehmer wird jedoch im Vorfeld nicht mitgeteilt, welche Streckenabschnitte auf den Wertungsprüfungen im Rahmen der Besichtigung ausgewertet werden. Wichtig ist eine Nachvollbeziehbarkeit für den Teilnehmer. • Bei allen Veranstaltungen wird für die Sicherheit der Teilnehmer ein Tracking System (RallySafe) eingesetzt. Der Einbau erfolgt nach gesondert veröffentlichten Einbauanweisungen. Die Anwendung und Regularien zum Tracking System ergeben sich aus dem DMSB Rallye-Reglement Art. 40.2, 40.5 und dem Anhang III • Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass sowohl der Data Logger als auch das Tracking System während der Veranstaltung voll funktionsfähig ist und bleibt. Sollten die beiden Systeme aus Gründen, die der einzelne Teilnehmer zu vertreten haben (z.B. falsche Stromversorgung) teilweise oder gänzlich nicht funktionsfähig sein, kann durch den Rallyeleiter eine Geldbuße von 100 € im Einzelfall verhängt werden.
• Weitere Serien (GLP, Rahmenprogramm etc.) dürfen grundsätzlich nur am Ende des Starterfeldes einer Veranstaltung mit DMSB-Prädikat eingeordnet werden. • Ein zentraler Serviceplatz ist vorgeschrieben. • Jeder Veranstalter muss eine den DMSB-Richtlinien entsprechende Tankzone für Fahrzeuge mit FIA-Sicherheitstanks zur Verfügung stellen. • Bei Unfällen mit Personenschaden (Teilnehmer/Zuschauer) sind die Technischen Kommissare zur Beweisaufnahme und zur Fahrzeugsicherung in jedem Fall an den Unfallort zu beordern. • Schwerwiegende Verstöße der genannten Teilnehmer müssen den Sportkommissaren durch den Rallyeleiter gemeldet werden, beispielsweise: • Verbotene Besichtigung einer Wertungsprüfung • Fehlverhalten bei Unfall • Missachtung der gelben Flagge • Erhöhte Geschwindigkeit im Servicepark • Unangemessenes persönliches Verhalten • Verstöße gegen Umweltauflagen Erster Tag • Dokumentenabnahme • Besichtigung der Wertungsprüfungen • Technische Abnahme • Verpflichtende Fahrerbesprechung • Die WP-Kilometer der Etappe 1 müssen mindestens 10 % der gesamten WP-Kilometer betragen • Die Startreihenfolge der Etappe 2 ergibt sich nach dem Gesamtstand nach Etappe 1 nach der letzten Wertungsprüfung der Etappe 1 • Der sportliche Teil des ersten Tages (Etappe 1) muss um 24:00 Uhr abgeschlossen sein. • RE-Start nach Ausfall / Rallye 2 – siehe Bestimmungen des DMSB Rallyereglement 2018 - Art. 46 (neu) und 47 Zweiter Tag • Etappe 2 mit Durchführung einer Power Stage (keine Rundkurs-WP) • Jeder Veranstalter muss eine spezielle Wertungsprüfung (Power Stage) ausweisen. Die Power Stage muss im Verlauf der Etappe 2 stattfinden und darf nicht als Rundkurs gefahren werden. Die Zusatzpunktewertung für die fünf schnellsten Zeiten auf der Power Stage ist wie folgt: 5 – 4 – 3 – 2 – 1 • Die zusätzlichen Punkte der Power Stage zählen ausschließlich in den DRM-Wertungen und im ADAC Opel Rallye Cup. • Der sportliche Teil der Veranstaltung muss am zweiten Tag bis 18:00 Uhr beendet sein. • Der Aushang der vorläufigen Ergebnisse sowie die Siegerehrung finden unbenommen einer noch nicht beendeten Schlusskontrolle und des Abschlusses von sportrechtlichen Untersuchungen möglichst pünktlich gemäß dem Zeitplan in der Ausschreibung statt. Des Weiteren besteht für den Veranstalter die Möglichkeit eine vollständige Siegerehrung gemäß der vorläufigen Endergebnisse auf der Rampe durchzuführen. Hierfür muss vor der Zielankunft an der Rampe ein entsprechendes Regrouping eingeplant werden.
7.2.2 Offizielle Termine Pflichttermine (wie z.B. offizielle Fahrer-/Teambesprechungen) am Veranstaltungswochenende werden den Teilnehmern im Bedarfsfall schnellstmöglich schriftlich oder durch Aushang im Cup-Village des ADAC Opel Rallye Cups bekannt gegeben. Nichtteilnahme oder verspätetes Erscheinen kann vom Serienkoordinator mit einer Geldbuße geahndet werden. Im Wiederholungsfall droht der Ausschluss aus dem Cup. Teilnehmer sind verpflichtet während der gesamten Veranstaltung entweder im offiziellen ADAC Opel Rallye Cup-Overall oder der offiziellen Teamwear aufzutreten. 7.2.3 Siegerehrung Pro Veranstaltung findet eine Siegerehrung statt, Ausnahmen werden vorab von dem/der Veranstalter/Organisation bekannt gegeben. Fahrer/in und Beifahrer/in, die einen der ersten zehn Plätze bei einer Veranstaltung belegen, sind verpflichtet, an den Siegerehrungen teilzunehmen. Der Veranstalter/Organisation behält sich vor, Bewerber/Fahrer aus besonderem Grund für einzelne Veranstaltungen von diesen Verpflichtungen zu befreien. Teilnehmer, die eine Platzierung unter den ersten zehn im ADAC Opel Rallye Cup bei der jeweiligen ADAC Opel Rallye Cup-Veranstaltung erreichen, sind verpflichtet, die offizielle Teamkleidung des ADAC Opel Rallye Cups bei der Siegerehrung zu tragen. Wird dies missachtet, wird der/die jeweilige Fahrer/in und/oder Beifahrer/in mit einer Geldstrafe in Höhe von 100,- €, zahlbar an den DMSB, belegt. Teilnehmer, die eine Platzierung unter den ersten zehn im ADAC Opel Rallye Cup bei der jeweiligen Veranstaltung erreichen, erhalten das entsprechende Preisgeld in der darauffolgenden Kalenderwoche per Überweisung an die in der Einschreibung angegebene Bankverbindung. 7.2.4 Servicepark Entsprechende Stellflächen im Servicepark werden zentral durch den Veranstalter/ADAC Opel Rallye Cup-Organisation zugewiesen. Das Erscheinungsbild der Arbeitszelte und der Rennserie muss jederzeit einem professionellen Standard entsprechen. Jedes Team erhält bei der Auslieferung der Zelte sechs Seitenwände. Einer dieser Seitenwände ist außen schwarz und innen gelb mit dem Cup-Logo bedruckt. Um einen einheitlichen Auftritt zu gewährleisten, sind alle Teams dazu verpflichtet, diese Seitenwand ausschließlich auf der kurzen Seite (3-Meter-Seite) im hinteren Bereich des Zeltes zu positionieren. 8. Wertung 8.1 Wertung und Punkteverteilung Bei den Veranstaltungen des ADAC Rallye Masters wird ein gesondertes Klassement für den ADAC Opel Rallye Cup erstellt. Punkte und Preisgeld erhalten ausschließlich die Fahrer eines Teams, die grundsätzlich als Fahrzeuglenker (1. Fahrer) die Wertungsprüfungen fahren und im Besitz einer gültigen DMSB-Lizenz oder Nat.EU Profi-Lizenz eines anders der FIA ange- schlossenen ASN sind. Zusätzlich werden die Teilnehmer bei der Divisionswertung beim ADAC Rallye Masters gewertet. Die Divisionswertung fließt nicht in die Gesamtwertung des ADAC Rallye Masters
ein, sondern wird völlig autark behandelt. Diese Punkte werden jedoch nicht in der ADAC Opel Rallye Cup-Wertung berücksichtigt. Die Punktezuteilung erfolgt gemäß der offiziellen Ergebnisliste. 8.1.1 Wertung ADAC Opel Rallye Cup Die Wertung zum ADAC Opel Rallye Cup erfolgt auf Grundlage der offiziellen Ergebnislisten der Veranstalter. Bei jeder Veranstaltung werden nachstehende Punkte vergeben: Platz 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Punkte 40 30 24 20 17 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 Die ersten fünf bestplatzierten Fahrer der Power Stage der jeweiligen Veranstaltung erhalten 5, 4, 3, 2, 1 Zusatzpunkte für die ADAC Opel Rallye Cup-Wertung. Des Weiteren erhält der eingeschriebene Fahrer des ADAC Opel Rallye Cups, der die meisten Wertungsprüfungs- Bestzeiten erzielt hat, 5 Bonuspunkte. Sollten zwei oder mehr Fahrer gleich viele Bestzeiten gefahren haben, so erhält jeder dieser Fahrer die Bonuspunkte. 8.1.2. Wertung ADAC Opel Rallye Junior Cup Innerhalb des ADAC Opel Rallye Cups gibt es eine spezielle Wertung für Fahrer/innen bis einschließlich 27 Jahren (Jahrgang 1991 und jünger). Diese werden sowohl in der Gesamtwertung des ADAC Opel Rallye Cups als auch in einer gesonderten Wertung, dem ADAC Opel Rallye Junior Cup, mit einbezogen: Die Wertung des ADAC Opel Rallye Junior Cups ergibt sich für die Junior-Piloten (Jahrgang 1991 und jünger) aus der Gesamtwertung des ADAC Opel Rallye Cups. Gesonderte Punkte im ADAC Opel Rallye Junior Cup werden nicht vergeben. 8.2 Punktegleichheit Bei Punktgleichheit (ex aequo) entscheidet die größere Anzahl der erzielten ersten, dann der zweiten und eventuell weiteren Plätze aller für die ADAC Opel Rallye Cup durchgeführten Wettbewerbe der laufenden Saison. Sofern dann noch Punktgleichheit besteht, entscheidet die bessere Platzierung im letzten Wertungslauf. 9. Dokumentenabnahme Folgende Dokumente müssen vom Fahrer/Bewerber vorgelegt werden: • Bewerber- und/oder Sponsorenlizenzen • Fahrer und Beifahrer Lizenzen • Fahrer und Beifahrer Personalausweis / Reisepässe • Führerschein (Fahrer / Beifahrer) • medizinische Eignungsbestätigung • ASN Genehmigung für ausländische Teilnehmer (falls erforderlich) • Vervollständigung aller Details im Nennungsformular • Versicherungsbestätigung. • Zulassungsbescheinigung, Nachweis Haftpflichtversicherung
• Zustimmung des Fahrzeugbesitzers (wenn Fahrer nicht Besitzer des Fahrzeuges ist) 10. Technische Abnahme/Technische Kontrollen Bei der Technischen Abnahme müssen die Fahrer oder von ihnen beauftragte Personen mit dem Wettbewerbsfahrzeug und der vorgeschriebenen Fahrer-Sicherheitsausrüstung erschei- nen. Das Fahrzeug muss so vorgeführt werden, wie es im Wettbewerb eingesetzt wird (inkl. Startnummern und Beklebevorschrift der Serie) und muss den geltenden technischen Bestim- mungen entsprechen. Das komplette Tracking System muss installiert sein Folgende Fahrzeug-Dokumente sind vorzulegen: • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I • Homologationsblatt für Katalysator • Zertifikat der Überrollvorrichtung • „DMSB Kraftfahrzeugpass (KFP), für Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland • SOS/OK-Schild mindestens Größe DIN A3 10.1 Reparatur, Verplombung und Kennzeichnung von Fahrzeugteilen Gemäß Art. 2.2 des Technischen Reglements dieser Ausschreibung. 10.2 Zeitplan Technische Abnahme/Technische Kontrollen Gemäß jeweiliger Veranstaltungsausschreibung. 10.3 Sportliche Test- und Einstellfahrt/Shakedown Für Teilnehmer an der sportlichen Test- und Einstellfahrt/Shakedown sind die Fahrzeugbeklebung gemäß Teil 3 und Art. 10 des Reglements 2018 und der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung sowie die komplette Installation des Tracking Systems nach gesondert veröffentlichten Einbauanweisungen (siehe auch Art. 7.3) verbindlich vorgeschrieben. 11. Kontrollstellen Es gelten die Bestimmungen des DMSB-Rallye-Reglements 2018, Art. 31. 12. Veranstaltungsablauf/Programm Siehe Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung sowie Rallye-Guide. 13. Vorauswagen Es gelten die Bestimmungen des DMSB-Rallye-Reglements 2018, Art. 5.1.4 im Anhang III.
14. Titel, Preisgeld und Pokale 14.1 Titel Gesamtsieger Das Team mit der insgesamt höchsten Punktzahl nach allen Wertungsläufen im ADAC Opel Rallye Cup erhält den Titel: „ADAC Opel Rallye Cup-Sieger 2018“ Das Team mit der insgesamt höchsten Punktzahl nach allen Wertungsläufen im ADAC Opel Rallye Junior Cup erhält den Titel: „ADAC Opel Rallye Junior Cup-Sieger 2018“ Der jeweilige Sieger (inkl. Beifahrer), die jeweiligen Zweit- sowie die Drittplatzierten verpflichten sich, eine eventuelle Einladung zur ADAC SportGala oder zu einer Messe wie z.B. der Essen Motor Show anzunehmen. Der Sieger verpflichtet sich, das Sieger-Fahrzeug für die Essen Motor Show sowie für die ADAC SportGala kostenfrei dem ADAC e.V. zur Verfügung zu stellen. 14.2 Preisgeld und Pokale Das Preisgeld (inkl. USt.) pro Veranstaltung beträgt für die eingeschriebenen Fahrer/innen im ADAC Opel Rallye Cup: Platz 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Preis brutto € 1.600 1.200 900 600 500 350 300 250 200 150 Bei Punktegleichheit entscheidet die höhere Punktezahl ohne Zusatz- und Bonuspunkte. 14.3 Preisgeld ADAC Opel Rallye Junior Cup Zusätzlich erhalten die drei Bestplatzierten eingeschriebenen Fahrer/innen im ADAC Opel Rallye Junior Cup bei der Jahresendwertung folgendes Preisgeld (inkl. USt.): Platz 1 2 3 Preis brutto € 26.000 17.000 8.000 Sämtliche Preisgelder verstehen sich inkl. USt. und werden grundsätzlich nach jeder Veran- staltung an die Bewerber bzw. Fahrer/Teams laut Einschreibung ausbezahlt. Die Preisgelder der Jahresendwertung im ADAC Opel Rallye Junior Cup werden nach Abschluss der Saison an die Bewerber bzw. Fahrer/Teams laut Einschreibung ausbezahlt. Bei einem vorläufigen Ergebnis verlängert sich die Frist entsprechend. Die USt. kann aus verwaltungstechnischen Gründen nur ausgezahlt werden, wenn dem ADAC e.V. eine Bestätigung des Bewerbers bzw. Fahrer/Teams hinsichtlich seiner inländischen Unternehmereigenschaft bis zum 15. Oktober 2018 vorliegt. Evtl. noch ausstehende Forderungen an Fahrer/Teams/Bewerber seitens ADAC e.V. oder der Opel Automobile GmbH, den offiziellen Ausrüstern der Serie, dem Ersatzteillieferanten und/oder beim Veranstalter können mit dem Preisgeld verrechnet werden. Gemäß der Platzierung im Gesamtklassement der Jahresendwertung des ADAC Opel Rallye Cups 2018 werden Pokale an die besten zehn gewerteten Teilnehmer ausgegeben.
Gemäß der Platzierung im Gesamtklassement der Jahresendwertung des ADAC Opel Rallye Junior Cups 2018 werden Pokale an die besten drei gewerteten Teilnehmer ausgegeben. 14.4 Nachwuchsförderung Dem ADAC e.V. steht es in der Saison 2019 grundsätzlich frei, ein Nachwuchsförderprogramm in der Klasse R2 durchzuführen. Wird das weitergehende Förderprogramm in der Saison 2019 umgesetzt, ist ein Sichtungslehrgang am Ende der Saison 2018 geplant, bei dem die drei Erstplatzierten des ADAC Opel Rallye Cups 2018 sowie weitere Talente aus der Rennserie eingeladen werden. Anschließend werden die Details des Nachwuchsförderungsprogramms 2019 bekanntgegeben. 15. Protest und Berufung Bei Protesten und Berufung gelten das Internationale Sportgesetz der FIA, das Veranstaltungsreglement des DMSB, die Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB sowie bei Berufungen zur FIA die Rechts- und Verfahrensordnung der FIA. Protestkaution – zahlbar an den genehmigenden ASN der Veranstaltung: Status International / National: siehe jeweilige Veranstaltungsausschreibung Berufungskaution – zahlbar an den DMSB: Status National A 1.000,00 € Berufungskaution – zahlbar an die FIA: 6,000.00 € zzgl. DMSB-Kostenpauschale für Internationale Berufung (FIA) 3.000,00 € (Protest- und Berufungskautionen sind mehrwertsteuerfrei) 16. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung (1) Bei Entscheidung der FIA, DMSB, deren Gerichtsbarkeit, der Sportkommissare, des Serienausschreibers oder des Veranstalters als Preisrichter im Sinne des § 661 BGB ist der Rechtsweg ausgeschlossen. (2) Aus Maßnahmen und Entscheidungen des DMSB bzw. seiner Sportgerichtsbarkeit sowie der Beauftragten des DMSB und des Serienausschreibers können keine Ersatzansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung. 17. Anerkennung des Reglements Jeder Bewerber und Fahrer/Beifahrer des/der ADAC Opel Rallye Cups bestätigt durch seine Unterschrift im „Antrag auf Einschreibung“ die Anerkennung des vorliegenden Reglements insgesamt mit den Bestimmungen des DMSB und des Internationalen Sportgesetzes der FIA mit Anhängen.
18. TV-Rechte/Werbe- und Fernsehrechte Alle Copyright und Bildrechte liegen beim ADAC e.V. und der Opel Automobile GmbH einschließlich der Bilder, die von Fernsehübertragungen des ADAC Opel Rallye Cup übernommen werden. Alle Fernsehrechte des ADAC Opel Rallye Cups, sowohl für terrestrische Übertragung als auch für Kabel- und Satellitenfernsehübertragung, alle Videorechte und alle Rechte zur Verwertung durch sämtliche elektronische Medien, einschließlich Internet liegen beim ADAC e.V. und der Opel Automobile GmbH. Jede Art von Aufnahmen, Ausstrahlung, Wiederholung oder Reproduktion zu kommerziellen Zwecken ist ohne schriftliche Zustimmung des ADAC e.V. und der Opel Automobile GmbH verboten. Der ADAC e.V., Opel und von beiden autorisierte Personen bzw. Unternehmen sind berechtigt für die Produktion von Spielen über die Serie, für die Vermarktung der Serie oder einzelner Elemente sämtliche Logos und Aufkleber der Sponsoren des Fahrers und/oder des Bewerbers, sämtliche Bilder und Darstellung der teilnehmenden Fahrzeuge, den Fahrer- und Bewerbernamen, sowie sämtliche Bilder und Darstellungen des Fahrers, des Bewerbers und deren Ausrüstung (betrifft auch die Team- und Fahrerbekleidung) zu verwenden. Alle Copyright- und Bildrechte liegen beim ADAC e.V. und Opel einschließlich der Bilder, die von möglichen Fernsehübertragungen der Serie übernommen werden. Speziell darf im Aufnahmebereich der Onboard-Kamera in und am Fahrzeug keine Werbung angebracht werden. Teilnehmer dürfen keine Werbetafel (Onboard-Schilder) mit privaten Sponsoren im Fahrzeug platzieren. Es darf das offizielle ADAC Opel Rallye Cup-Logo in keiner Weise in Videover- öffentlichungen von Dritten (auch Teilnehmer) ohne vorheriger Zustimmung der Cup- Organisation verwendet werden. Folgende Teilnehmerspezifischen Informationen dürfen in Videoveröffentlichungen (inkl. Onboard-Aufnahmen) eingebaut werden: • Bewerbername inkl. Bewerberlogo • Namen Fahrer und Beifahrer • Name des offiziellen Sponsors (Sponsor mit offizieller Sponsorcard) Die benannten Informationen dürfen graphisch eingefügt werden. Die Einblendungen dürfen aber keinen offiziellen Charakter haben. Teilnehmer, die im ADAC Opel Rallye Cup 2018 eingeschrieben sind, erhalten auf Anfrage durch den ADAC e.V. und Opel, die Rechte zur Nutzung von möglichem Fernsehmaterial für Messen und interne Zwecke ohne Rechtegebühren unter Übernahme der technischen Kosten. Rechtenutzung durch Sponsoren, Werbetreibende oder für jegliche andere Art der kommerziellen Verwertung müssen schriftlich beim ADAC e.V. und Opel beantragt werden und können mit Rechtegebühr belegt werden. Während allen offiziellen Veranstaltungen an denen der ADAC Opel Rallye Cup 2018 teilnimmt (Recce, Shakedowns und Wertungsprüfungen) dürfen in den Rennfahrzeugen nur nach Ge- nehmigung des ADAC e.V. und Opel Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte (z.B. TV Kameras, Digicam usw.) installiert werden. Diese müssen vom Technischen Kommissar bei der tech- nischen Abnahme abgenommen werden.
Ausgenommen hiervon sind Kameras für eventuelles Fernsehmaterial, welche in Absprache zwischen dem ADAC e.V., Opel und dem Technischen Kommissar an den Fahrzeugen verbaut werden dürfen. Dieses Bildmaterial steht nur dem ADAC e.V. und Opel zur Verfügung. 18.1 Verwendung von Logos und Titel des ADAC Opel Rallye Cups Die Reproduktion und Verwendung von ADAC und Opel Logos sowie des offiziellen ADAC Opel Rallye Cup-Logos ist für alle Bewerber, Teams, Fahrer und alle Personen, die mit ihnen in Verbindung stehen, verboten. Die Verwendung von ADAC und Opel registrierten Namen und/oder Titeln, mit der Ausnahme des Titels „ADAC Opel Rallye Cup“ ist ebenso verboten. Die Verwendung des Titels „ADAC Opel Rallye Cup“ ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den ADAC e.V. und Opel erlaubt. Weiterhin muss grundsätzlich bei allen durch Bewerber, Teams, Fahrer, Beifahrer und alle zugehörigen Personen produzierten Materialien jederzeit der volle Titel „ADAC Opel Rallye Cup“ angegeben werden. Darüber hinaus darf nur das vom ADAC e.V. und Opel freigegebene ADAC Opel Rallye Cup-Logo verwendet werden. 19. Besondere Bestimmungen Es gibt keine weiteren Besonderen Serienbestimmungen.
Teil 2 Technisches Reglement 1. Technische Bestimmungen der Serie 1.1 Übersicht der ausgeschriebenen Gruppen/ Klassen Im ADAC Opel Rallye Cup kommen ausschließlich Fahrzeuge zum Einsatz, die den technischen Vorgaben dieses Reglements entsprechen müssen. Zugelassene Fahrzeuge und Klasseneinteilung Opel ADAM Rallye Cup-Version 1.2 Grundlagen der Technischen Bestimmungen gemäß • Art. 253 des Anhang J (ISG der FIA) • Technische Bestimmungen des ADAC Opel Rallye Cup • Allgemeine Bestimmungen, Definitionen und Klarstellungen zu technischen Reglements (DMSB-Handbuch, blauer Teil) siehe auch Artikel 1.11 Sicherheitsausrüstung bei Veranstaltungen im Ausland • Vorliegendes Technisches Reglement • Reifenbestimmungen gemäß Anhang IV des DMSB Rallye-Reglements 2018 • DMSB genehmigte Technik Bulletins von ADAC e.V. und Opel Motorsport • Serviceleitfaden und Ersatzteilkatalog des ADAC Opel Rallye Cup 2018 1.3 Allgemeines/Präambel ADAC e.V. und Opel Automobile GmbH setzen einen permanenten Technischen Kommissar für den ADAC Opel Rallye Cup 2018 ein. Alles durch dieses Reglement, den FIA Anhang J, die DMSB-genehmigten Bulletins des ADAC e.V. und Opel Motorsport, die allgemeinen Bestimmungen des DMSB, den Kraftfahrzeugpass (KFP) sowie den Serviceleitfaden und Ersatzteilkatalog des ADAC Opel Rallye Cup nicht ausdrücklich Erlaubte ist verboten. Erlaubte Arbeiten bzw. Änderungen dürfen keine unerlaubten Änderungen oder Reglement- verstöße nach sich ziehen. Der Teilnehmer ist verantwortlich, dass sein Fahrzeug jederzeit dem Technischen Reglement entspricht. Verplombung: Das Öffnen der vorgeschriebenen Plomben an Motor, Getriebe und Steuergerät ist nur durch den Technischen Kommissar, durch von ihm autorisierte Personen oder mit seiner ausdrücklichen, schriftlichen Freigabe zulässig. Ebenso müssen der Ablauf nach Öffnen der Plombe, die dann zulässigen Arbeiten am Fahrzeug und die Vorgehensweise bei der Wiederverplombung eindeutig durch den Technischen Kommissar vorgegeben sein. Die Nachweispflicht über die Zulässigkeit des Entfernens einer Plombe, sowie den Ablauf nach deren Entfernung bis zur Wiederverplombung, liegt in jedem Fall beim Teilnehmer, d.h. er muss die Freigabe der Öffnung und aller weiteren Vorgänge durch den Technischen Kommissar zweifelsfrei belegen können.
1.4 Fahrer- und Beifahrerausrüstung Das Tragen von Overalls gemäß gültiger FIA-Norm sowie Unterwäsche (mit langen Ärmeln und Beinen), Kopfhaube, Socken, Schuhe und Handschuhe gemäß den gültigen FIA- Bestimmungen ist vorgeschrieben. Aufnäher an Overalls gemäß FIA-Standard 8856-2000 (Bull. 384); bei der Anbringung von Aufnähern (z.B. Werbeaufnäher) auf Overalls des FIA-Standards 8856-2000 ist folgendes zu beachten: • Das Befestigungsmaterial bzw. Garn (z.B. Nomexfaden), welches den Aufnäher mit dem FIA-homologierten Overall verbindet, muss flammenhemmend sein. (siehe detaillierte Anforderungen und Instruktionen im Anhang1 des FIA-Standards 8856- 2000). • Auch die komplette untere Lage des Aufnäher-Trägermaterials, also die Fläche, welche mit der äußeren Lage des Overalls Kontakt hat, muss aus flammenhemmendem Material, z. B. Nomex, bestehen und der ISO-Norm 15025 entsprechen. Weiterhin wird empfohlen, dass auch die übrigen Bestandteile des Aufnähers aus flammenhemmendem Material bestehen. DMSB-Hinweis: Der Text, dass das Nähgarn von Aufnähern nur durch die äußere Lage gehen darf, wurde gestrichen. Dies bedeutet, dass es nun auch erlaubt ist, mit Hilfe flammenhemmendem Garn die Aufnäher durch alle vorhandenen Lagen des Overalls zu befestigen. Bisher durfte dies nur durch die äußere Lage des Overalls realisiert werden. Vorstehendes betrifft ausschließlich Aufnäher. Es bleibt bei der Regelung, dass eingestickte Schriftzüge oder Zeichen nur an der äußeren Lage des Overalls befestigt sein dürfen. Des Weiteren muss ein Helm gemäß FIA-Bestimmungen (Anhang L des ISG) getragen werden. Darüber hinaus ist die Verwendung des Kopfrückhaltesystems (z.B. HANS) vorgeschrieben. 1.5 Generelle Bestimmungen, Erlaubte Änderungen und Einbauten: Es dürfen Arbeiten durchgeführt werden, die zum normalen Unterhalt des Fahrzeugs gehören oder dem Ersetzen von durch Verschleiß oder Unfall schadhaft gewordenen Teilen dienen. Änderungen und Einbauten dürfen nur innerhalb des nachfolgend bestimmten Rahmens durchgeführt werden. Durch Verschleiß oder Unfall beschädigte Teile dürfen nur durch identische Originalteile ausgetauscht werden. Am kompletten Fahrzeug dürfen die Befestigungs-Normteile, wie: Muttern, Schrauben, Unter- legscheiben, Federringe, Federscheiben, Splinte durch gleichwertige, der Originalform ent- sprechende, Normteile ersetzt werden. Bei Gewinden sind Gewindeart, -größe und -steigung (Bsp. M 8 x 1,25) beizubehalten. 1.6 Fahrzeug-Mindestgewichte und Ballast (Gewichtswert, Ermittlung, ggf. Referenzwaage, Befestigung von Ballast) Das Mindestgewicht des Fahrzeugs muss zu jeder Zeit der Veranstaltung 1240 kg inkl. Fahrer und Beifahrer mit deren Ausrüstung (z.B. Helme, HANS Systeme, Headsets, Overalls etc.)
betragen. Dies ist das reale Gewicht des Fahrzeugs mit Insassen und ohne Ablassen oder Nachfüllen von Flüssigkeiten. Sollte für das Erreichen des Mindestgewichts der Einbau von Zusatzgewichten erforderlich sein, so ist dies ausschließlich mittels der im Ersatzteilkatalog aufgeführten Gewichtswannen mit den Artikelnummern 1212 882 211 000 0100, bzw. 1212 882 212 000 0100 zulässig. Die wahlweise links, bzw. rechts unter den Sitzen angebrachten Wannen sind mit jeweils 2 Schrauben M10 (Güteklasse 12.9), Sicherungsmuttern und Unterlegscheiben am Fahrzeugboden zu befestigen und können mit zusätzlichen Gewichtsplatten gemäß Ersatzteilkatalog aufgefüllt werden. Die Befestigung muss einer Verzögerung von mind. 25g standhalten. Der Einbau der Gewichtswannen muss bei der Technischen Abnahme vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung durch den Technischen Kommissar abgenommen werden. Sollte dieser die Verplombung der Zusatzgewichte anordnen, so können über die Fa. Holzer entsprechend präparierte Schrauben zur Anbringung von Plombendraht bezogen werden. Wenn ein Fahrzeug während der Wertungsläufe ein im Reglement vorgeschriebenes Teil verliert, so kann das Gewicht dieses Teils beim Wiegen berücksichtigt werden. Nach Abstimmung mit dem permanenten Technischen Kommissar liegt es im Ermessen der Sportkommissare, ob und welches verlorene Teil beim Wiegen berücksichtigt wird. Es wird seitens der ADAC Opel Rallye Cup-Organisation eine offizielle Waage der Technischen Abnahme während eines für jede Veranstaltung individuell definierten Zeitfensters zur Verfügung gestellt. Teilnehmer können somit im Vorfeld der Technischen Abnahme das individuelle Fahrzeuggewicht ermitteln. Fahrer und Beifahrer werden am Tag der Veranstaltung während eines für jede Veranstaltung individuell definierten Zeitfensters, im rennbereiten Zustand (inkl. Helme, Overalls, Headsets und Hans Systeme) durch den Technischen Kommissar gewogen. DMSB-Hinweis: Die DMSB-Richtlinien für die Fahrzeugwägung (inkl. Kalibrierung bzw. Eichung von Waagen) müssen vom Veranstalter/Serienausschreiber beachtet werden. Demnach müssen mobile Waagen in Jahresabständen im Regelfall durch den Waagen-Hersteller überprüft werden. In Ausnahmefällen ist auch eine Kalibrierung/Überprüfung von einem staatlichen Eichamt zulässig, jedoch muss die Waage mindestens alle 2 Jahre durch den Hersteller kalibriert werden 1.7 Hubraumfaktor für aufgeladene Motoren N/A 1.8 Abgasvorschriften Die aktuellen DMSB-Abgasvorschriften (s. DMSB-Handbuch, blauer Teil) sind einzuhalten. Die Fahrzeuge müssen mit einem Einheits-Katalysator mit folgender Spezifikation ausgerüstet sein: − Hersteller: HJS − DMSB Homologationsnummer WRC 1112/10 PE 1.9 Geräuschbestimmungen
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