Industriebroschüre mit Buchungsunterlagen - Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) Berlin, 20 - 23. Oktober 2020
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Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) Berlin, 20. – 23. Oktober 2020 Industriebroschüre mit Buchungsunterlagen
INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE AUSSTELLERINFORMATIONEN & KONTAKT .................................................................... 3 STATISTISCHE INFORMATIONEN ZU DEN TEILNEHMENDEN ................................................................ 4 ETHICAL MEDTECH BESTÄTIGUNG: „PROVISIONALLY COMPLIANT“ ................................................... 5 ÜBERSICHTSPLAN & GELÄNDEÜBERSICHT ........................................................................................... 6 ANERKENNUNG DER INDUSTRIE & INDUSTRIEAUSSTELLUNG ............................................................ 8 LUNCH-WORKSHOPS/-SYMPOSIEN .................................................................................................... 13 BESPRECHUNGSRÄUME ....................................................................................................................... 13 ANZEIGENSCHALTUNGEN .................................................................................................................... 14 VORPROGRAMM ..................................................................................................................................................... 14 POCKETGUIDE ......................................................................................................................................................... 14 DKOU-APP FÜR SMARTPHONES ........................................................................................................................... 14 MARKETINGLEISTUNGEN ..................................................................................................................... 15 EXKLUSIVLEISTUNGEN .......................................................................................................................................... 15 WERBUNG AUF EINEM PILA-RAHMEN.................................................................................................................. 15 STIFTE & BLÖCKE .................................................................................................................................................... 15 LANYARDS ............................................................................................................................................................... 15 PARTNER DER MEDIENANNAHME ........................................................................................................................ 16 TEILNEHMERMAILING ............................................................................................................................................ 16 W-LAN ...................................................................................................................................................................... 16 ONLINE–MARKETING ............................................................................................................................................. 17 BANNER IM INTERNET ........................................................................................................................................... 17 BANNER IM KONGRESS-NEWSLETTER ................................................................................................................. 17 MARKETING VOR ORT ............................................................................................................................................ 18 SAAL-INFOSYSTEM ................................................................................................................................................. 18 DIGITALE PAUSENPRÄSENTATION (FILM) ........................................................................................................... 18 STIFTE AM REGISTRIERUNGSCOUNTER ............................................................................................................... 19 FIRMENLOGO AUF DER KONGRESSBESCHILDERUNG........................................................................................ 19 PLATZIERUNG VON ROLL-UPS IM BEREICH DER VORTRAGSSÄLE .................................................................... 19 RUHEZONEN IN DER AUSSTELLUNG ODER IM POSTERAREAL .......................................................................... 19 BARCODE-SCANNER ............................................................................................................................................... 20 ANHANG BUCHUNGSFORMULARE AGB und Datenschutzerklärung der Intercongress GmbH Veranstalter: Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland 2
ALLGEMEINE AUSSTELLERINFORMATIONEN & KONTAKT Kongress: Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie 2020 Datum: 20. - 23. Oktober 2020 Veranstaltungsort: Messe Berlin/Südgelände Berlin ExpoCenter City (Eingang Süd) Jafféstraße 14055 Berlin Tel.: +49 30 3038-2058 Veranstalter: Intercongress GmbH Ausstellungsflächen: im Messegelände: Hallen 2.2 und 4.2 KONGRESSPRÄSIDENTEN 2020 für die DGOU, DGOOC: für die DGU: für den BVOU: Univ.-Prof. Dr. med. Dieter C. Wirtz Univ.-Prof. Dr. med. Michael J. Raschke Dr. med. Burkhard Lembeck Schwerpunktthemen: 1. Ökonomie und Ökologie – Nachhaltigkeit im FOCUS? 2. Komplikationsmanagement: Wann was revidieren? 3. Best Ager Plus – neue Herausforderungen für O&U 4. Nachwuchs: Wer soll uns zukünftig behandeln? 5. 2030: Zukunftsstruktur in O&U GASTNATION: 6. Digitalisierung: Was brauchen wir wirklich? 7. Innovationsstandort Deutschland: Sind wir noch top? 8. Spitzen- versus Breitensport: Gelten andere Regeln? 9. Schnittstellen mit anderen Disziplinen: Kooperation und Konzentration 10. Konservative Verfahren: Standards, Chancen und Grenzen 11. Register in O&U 12. Wachstumsfaktoren, Stammzellen und Co: Viel versprochen – nichts gehalten? Veranstalter: Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland 3
KONTAKT FÜR INDUSTRIEAUSSTELLUNG UND SPONSORING Intercongress GmbH Thomas Miltz Antonia Herbert Lisa Jung Friedrichstr. 6 Ausstellung Marketingleistungen Workshops 65185 Wiesbaden www.intercongress.de thomas.miltz@intercongress.de antonia.herbert@intercongress.de lisa.jung@intercongress.de 0611-97716-10 0611-97716-31 0611-97716-45 STATISTISCHE INFORMATIONEN ZU DEN TEILNEHMENDEN Der DKOU ist mit 10.000 - 11.000 Kongressteilnehmenden in Europa der größte medizinische Kongress im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie und zählt auf diesem Fachgebiet international zu einer der bedeutendsten Veranstaltungen. Die Teilnehmerstruktur setzt sich aus über 50% Chefärzten, Oberärzten und niedergelassenen Orthopäden/Chirurgen zusammen – und umfasst somit zahlreiche wichtige Entscheidungsträger für Ihr Unternehmen! Die Teilnehmenden sind nicht nur thematisch stark spezialisiert, sondern auch hoch motiviert und kamen 2019 aus 83 Ländern. 85,4% der Teilnehmenden kamen aus Deutschland, 5% aus der Schweiz, 4% aus Österreich und der Rest aus den sonstigen Ländern der Welt. Seit 2013 findet der DKOU erfolgreich auf dem Südgelände statt, die Internationalisierung ist in vollem Gange und spiegelt sich in zwei ganztägigen englischsprachigen Strängen über die gesamte Kongressdauer wider. WICHTIGE DEADLINES Annahmeschluss Abstracteinreichung: 15. Januar 2020 DEADLINE Standanmeldung: 13. März 2020 Anmeldeschluss Symposium/Workshop: 30. März 2020 Anzeigenschluss Vorprogramm: 30. März 2020 Veröffentlichung von Informationen zum gesetzten Programm und Fest-/Abendveranstaltungen: 01. Mai 2020 Veranstalter: Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland 4
ETHICAL MEDTECH BESTÄTIGUNG: „PROVISIONALLY COMPLIANT“ Von: cvs@ethicalmedtech.eu Gesendet: Donnerstag, 12. Dezember 2019 18:57:06 An: Kerstin Schwarz-Closs Betreff: EthicalMedTech - CVS - Assessment decision Dear Kerstin Schwarz-Cloß, We refer to your submission dated 11-12-2019 related to the EMT20483 DKOU - Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie 2020 on 20-10-2020 in Berlin, Germany (herewith referred to as the "Event"). We are pleased to inform you that following our assessment we have determined that the Event is: PROVISIONALLY COMPLIANT. This partial assessment decision will remain valid until 35 days prior to the event starting date. By that time, you should have provided to the Compliance Officer, via the exiting online form, information on the missing criteria for a full assessment to be made. If we do not receive such a submission, by the 35th day deadline, the event will not be assessed and a non-assessment notice will be posted on our website: www.ethicalmedtech.eu. Please note that: a. In rendering this decision, we have relied on the documents and information which have been provided to us. We have not independently verified the accuracy of that information or of those documents nor have we determined whether they are up-to-date. b. This decision does not take into account national or local laws, regulations or professional or company codes that may impose more stringent requirements. Sincerely, Marcella PAVONE Compliance Officer Veranstalter: Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland 5
ÜBERSICHTSPLAN & GELÄNDEÜBERSICHT Plan und Legende: DKOU2019 Veranstalter: Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland 6
Plan und Legende: DKOU2019 Veranstalter: Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland 7
ANERKENNUNG DER INDUSTRIE & INDUSTRIEAUSSTELLUNG Die Industrieausstellung ist mit etwa 250 ausstellenden Firmen/Institutionen neben dem wissenschaftlichen Programm ein wesentlicher Bestandteil des Kongresses. Sämtliche gastronomischen Angebote sind in die Ausstellung integriert, die für die Industrie eine sehr gute Plattform zur Kontaktpflege und Knüpfung neuer Kontakte darstellt. Als Anerkennung für die Unterstützung des DKOU2020 werden alle Partner und Ausstellenden namentlich in einem Ausstellerverzeichnis auf der Kongress-Website (www.dkou.org), im Vorprogramm (bei Anmeldung bis zum 13. März 2020) in der Kongress-App sowie auf Aushängen vor Ort während des Kongresses gelistet. Die Standverteilung erfolgt nach Eingangsdatum der Anmeldung unter Berücksichtigung der jeweiligen Treuepunkte. Mietgebühren Messegelände (Halle 2.2 & 4.2): 500 EUR zzgl. MwSt. pro qm Stellfläche plus 10% Nebenkosten Zuschläge erfolgen für: Eckstände (2 Seiten offen) zzgl. 10% Kopfstände (3 Seiten offen) zzgl. 15% Blockstände (4 Seiten offen) zzgl. 20% Die o. a. Preise gelten für die gesamte Ausstellungs-, Auf- und Abbauzeit und verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzl. MwSt. Bei der Berechnung der gemieteten Standfläche wird jeder angefangene qm voll berechnet. Kosten für zusätzliche Bestellungen (Standausstattung wie Standbau, Mobiliar, Stromanschlüsse etc.) werden gesondert berechnet. Aktivitäten müssen sich immer auf die eigene Standfläche beschränken und eine Nutzung der Gangflächen ist – aus Sicherheitsgründen – nicht erlaubt. Bitte beachten Sie dies auch bei Ihren Catering-Planungen. Voraussichtliche Auf-, Abbau- und Ausstellungszeiten: Voraussichtlicher Aufbau und Anlieferung Freitag, 16.10.2020: 08:00 – 20:00 Uhr Samstag, 17.10.2020: 08:00 – 20:00 Uhr Sonntag, 18.10.2020: 08:00 – 20:00 Uhr Montag, 19.10.2020: 08:00 – 20:00 Uhr Voraussichtliche Öffnungszeiten der Ausstellung während des Kongresses Dienstag, 20.10.2020: 08:30 – 18:30 Uhr Mittwoch, 21.10.2020: 08:30 – 19:00 Uhr Donnerstag, 22.10.2020: 08:30 – 18:30 Uhr Freitag, 23.10.2020: 08:30 – 17:30 Uhr Voraussichtlicher Abbau Freitag, 23.10.2020: 17:30 – 22:00 Uhr Samstag, 24.10.2020: 08:00 – 22:00 Uhr Veranstalter: Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland 8
In den Mietgebühren und Nebenkosten ist Folgendes enthalten: - Nutzung der angemieteten Fläche zur Präsentation von Waren und Dienstleistungen. - Veröffentlichung des Firmennamens auf einer Unterseite „Industrie“ der Kongress-Homepage www.dkou.org. - Einladungs- und Vorprogramm als Download über Kongresshomepage per PDF abrufbar. - Erhalt von Pocket Programmen vor Ort in Berlin. - 1 kostenfreier Auf-/Abbauausweis pro 3 qm Fläche. - Erhalt von kostenfreien Ausstellerausweisen (abhängig von m²-Zahl, s. Liste auf Folgeseite), die zum Besuch des wissenschaftlichen Programms (außer kostenpflichtige Kurse) berechtigen. - Erwerb von weiteren kostenpflichtigen zusätzlichen Eintrittskarten (zum Eintritt ins Gelände und den wiss. Vorträgen), Preise s. Website (ab Mai 2020). - Berechtigung vor Ort während des Kongresses Eintrittskarten für Kurse/Seminare zu erwerben. - Veröffentlichung des Firmennames im Branchenverzeichnis des Vorprogramms. - Veröffentlichung von Firmenname und Standnummer im Branchenverzeichnis auf einer Unterseite „Industrie“ der Kongress-Homepage sowie Verlinkung zur Firmenwebsite. - Veröffentlichung von Firmenname und Standnummer in den Listen/Plänen, die im Veranstaltungsort ausgehängt werden. - Veröffentlichung von Firmenname und Standnummer in der Kongressapp sowie Verlinkung zur Firmenwebsite. - Service am Ausstellungs-Servicecounter vor Ort. - Abfallentsorgung beim Auf- und Abbau. - Verlegen von Teppichboden in den Gängen und Gangreinigung vor Ort. Für einen Mitausstellenden am Stand werden 800 EUR zzgl. MwSt. berechnet. In den Mitausstellergebühren ist Folgendes enthalten: - Mitnutzung der Fläche des Hauptausstellers gemäß Absprache. - Veröffentlichung des Firmennamens auf einer Unterseite „Industrie“ der Kongress-Homepage www.dkou.org. - Einladungs- und Vorprogramm als Download über Kongresshomepage per PDF abrufbar. - Erhalt von Pocket Programmen vor Ort in Berlin. - Erwerb von kostenpflichtigen Eintrittskarten (zum Eintritt ins Gelände und den wiss. Vorträgen), Preise s. Website (ab Mai 2019). - Berechtigung vor Ort während des Kongresses Eintrittskarten für Kurse zu erwerben. - Veröffentlichung des Firmennames im Branchenverzeichnis des Vorprogramms. - Veröffentlichung von Firmenname und Standnummer im Branchenverzeichnis auf einer Unterseite „Industrie“ der Kongress-Homepage sowie Verlinkung zur Firmenwebsite. - Veröffentlichung von Firmenname und Standnummer in den Listen/Plänen, die im Veranstaltungsort ausgehängt werden. - Veröffentlichung von Firmenname und Standnummer in der Kongressapp sowie Verlinkung zur Firmenwebsite. - Service am Ausstellungs-Servicecounter vor Ort. Seit 2018 müssen die Ausstellerausweise personalisiert werden. Die Anmeldung des Standpersonals vor Ort muss bis zwei Wochen vor Kongress bei Intercongress eingegangen sein. Je nach m² Zahl ergibt sich ein Kontingent an kostenfreien Ausstellerausweisen, s. Folgeseite. Die Registrierung von kostenfreien Ausweisen ist ausschließlich bis zum 05. Oktober 2020 möglich, danach verfällt der Anspruch auf kostenfreie Ausstellerausweise. Die Ausstellerausweise können vor Ort (an Self-print-Terminals) abgeholt werden. Anmeldungen nach der Deadline und Buchung zusätzlicher Ausweise können zu den regulären Tarifen vorgenommen werden, s. Preise Website www.dkou.org (ab Mai 2020). Veranstalter: Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland 9
Verteilung der Ausstellungsausweise anhand der Standfläche: m² Anzahl Ausstellungsausweise bis 9 m² 2 10 - 15 m² 3 16 – 21 m² 4 22 – 27 m² 5 28 – 33 m² 6 34 – 39 m² 7 40 – 45 m² 8 46 – 51 m² 9 52 – 57 m² 10 58 – 63 m² 11 64 – 69 m² 12 70 – 75 m² 13 76 – 81 m² 14 82 – 87 m² 15 88 – 93 m² 16 94 – 99 m² 17 100 – 105 m² 18 106 – 111 m“ 19 112 – 117 m² 20 118 – 123 m² 21 124 – 129 m² 22 130 – 135 m² 23 136 – 141 m² 24 142 – 147 m² 25 148 – 153 m² 26 154 – 159 m² 27 160 – 165 m² 28 166 – 171 m² 29 172 – 177 m² 30 178 – 183 m² 31 184 – 189 m² 32 190 – 195 m² 33 196 - 201 m² 34 202 – 207 m² 35 …. 300 m² 51 Externes Servicepersonal am Stand (für auszugebendes Catering) erhält kostenfreie Ausstellerausweise. Bitte senden Sie einen entsprechenden Nachweis inklusive Namensliste an thomas.miltz@intercongress.de. Weitere Informationen folgen im Service-Handbuch ab Mai/Juni 2020. Die Ausgabe erfolgt vor Ort am Ausstellungs-Servicecounter. Veranstalter: Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland 10
VERFAHREN ZUR FLÄCHENZUTEILUNG Ausstellereignung Die Veranstaltung steht in erster Linie Herstellerfirmen offen. Vertriebsfirmen und Importeure können nur als Aussteller zugelassen werden, wenn sie das Exklusivvertriebsrecht für die Bundesrepublik Deutschland nachweisen können. Intercongress GmbH entscheidet nach Rücksprache mit dem Initiator über die Zulassung eines Ausstellers. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung zur Veranstaltung. Der Ausstellende darf den Stand nur selbst nutzen. Die vollständige oder teilweise Überlassung an andere Unternehmer bedarf der Zustimmung des Veranstalters und bedarf einer separaten, schriftlichen Anmeldung der Mitausstellenden. Der Veranstalter darf den Preis für die Standmiete erhöhen oder eine zusätzliche Mitausstellungs-Gebühr erheben. Die Mitausstellenden haften für alle Vertragspflichten als Gesamtschuldner. Der Ausstellende muss in einem positiven finanziellen Ansehen bei Intercongress GmbH stehen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Unternehmen, die in der Vergangenheit ihren finanziellen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen sind, die Zulassung zur Veranstaltung zu entziehen. Flächenzuteilungsverfahren Ausstellungsflächen werden nach einer Rangfolge entsprechend des Umfangs und der Dauer der Unterstützung im Rahmen der Beteiligung am gemeinsamen Kongress von BVOU, DGOOC und DGU seit 2003 vergeben. Pro Teilnahmejahr seit 2003 werden 2 Treue-Punkte vergeben, so dass Gruppen mit 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33 oder 34 Punkten entstehen. Ungerade Punktzahlen ergeben sich durch Punktabzug wegen verspäteter Zahlung oder vorzeitigem Abbau. Aktuelle Treuepunkte: 57 Firmen mit 31 bis 34 Treue-Punkten 32 Firmen mit 25 bis 30 Treue-Punkten 36 Firmen mit 19 bis 24 Treue-Punkten 50 Firmen mit 13 bis 18 Treue-Punkten 117 Firmen mit 7 bis 12 Treue-Punkten 514 Firmen mit 1 bis 6 Treue-Punkten Falls Sie eine Übersicht Ihrer Treuepunkte benötigen, senden Sie gern eine E-Mail an thomas.miltz@intercongress.de Unternehmen, die mit anderen Unternehmen fusioniert haben, oder andere Unternehmen aufgekauft haben, können sich für die Nutzung der höchsten Anzahl von Treue-Punkten entscheiden. Eine Addition von Treue-Punkten ist jedoch ausgeschlossen. Alle Anträge für Übertragungen von Treue-Punkten müssen vor der Nutzung von allen beteiligten Unternehmen schriftlich bei Intercongress eingegangen und durch Intercongress bestätigt worden sein. Darüber hinaus behält sich Intercongress GmbH das Recht vor, anderweitige Verfahren zur Flächenvergabe anzuwenden, sofern diese besser geeignet erscheinen. Die Ausstellung wird gemäß einer optimalen Flächennutzung aufgeplant. Bei Bedarf wird Intercongress GmbH die erste Aufplanung jedoch abändern, um allen Wünschen gerecht zu werden. Auswahl von Standflächen Bitte teilen Sie uns auf dem Formular „Standanmeldung“ die von Ihnen gewünschte Standgröße, Standart und Ausstellungshalle mit. Sie sind in Ihrer Angabe völlig frei, da ab Mitte/Ende März eine Aufplanung der Hallen 2.2 und 4.2 gemäß den gemachten Wünschen erfolgt. Bitte geben Sie nur Alternativen an, die Sie auch wirklich buchen möchten! Da bei Firmen mit der gleichen Anzahl an Treue-Punkten das Eingangsdatum der Standanmeldung über die bevorzugte Berücksichtigung bei der Flächenzuteilung entscheidet, ist es sinnvoll, die Standanmeldung so früh wie möglich einzusenden. Sollten nicht alle Ihre auf der Standanmeldung angegebenen Wünsche zu realisieren sein, werden Sie einen Vorschlag erhalten, der sich an der von Ihnen angegebenen Standgröße orientiert. Veranstalter: Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland 11
Flächenvergabe Um an der ersten Flächenvergabe teilnehmen zu können, muss Ihre Standanmeldung bis zum 13. März 2020 bei Intercongress GmbH eingegangen sein. Ausschlaggebend ist der Eingang in unserem Büro in der Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden – per Fax, E- Mail oder Post. Der Erhalt Ihrer Anmeldung wird innerhalb von 10 Arbeitstagen von Intercongress GmbH per E-Mail bestätigt. Bitte beachten Sie, dass diese Zwischenbestätigung noch keine Bestätigung Ihrer Standwahl ist, sondern Sie lediglich über den Eingang Ihrer Standanmeldung unterrichtet. Anmeldungen, die bis zum 13. März 2020 bei Intercongress GmbH eingegangen sind, werden im Rahmen der ersten Flächenvergabe berücksichtigt – bei Firmen mit der gleichen Anzahl an Treue-Punkten entscheidet das Eingangsdatum der Standanmeldung über die bevorzugte Berücksichtigung bei der Flächenzuteilung. Daher ist es sinnvoll, die Standanmeldung so früh wie möglich einzusenden. Anmeldungen, die ab dem 14. März 2020 bei Intercongress GmbH eingehen, werden erst berücksichtigt, wenn die erste Flächenvergabe erfolgt ist und die Standbestätigungen an die Ausstellenden versandt sind. Falls zu diesem Zeitpunkt keine freien Flächen mehr verfügbar sind, werden diese Unternehmen auf eine Warteliste genommen. Über die Platzierung auf der Warteliste entscheidet das Eingangsdatum der Standanmeldung. Intercongress versendet in diesem Falle Benachrichtigungen über die Platzierung auf der Warteliste. Sobald Flächen durch Stornierung frei werden, werden diese Unternehmen über die freien Flächen informiert. Zahlungsbedingungen Nach Zuteilung der Flächen werden Rechnungen über die Standgebühren versandt, die innerhalb von 4 Wochen zu begleichen sind – das Zahlungsdatum wird auf der Rechnung ausgewiesen. Rechnungen, die zum 20. Juli 2020 noch nicht vollständig bezahlt sind, können vom Veranstalter wieder storniert und die zugeteilte Fläche kann an ein anderes Unternehmen vermietet werden. Bei verspätetem Zahlungseingang nach dem 20. Juli 2020 wird automatisch 1 Treue-Punkt abgezogen. Kein Unternehmen wird zum Kongress eingelassen, solange die Standgebühr nicht vollständig bezahlt ist. Bitte beachten Sie, dass bei offenen Rechnungen auch keine Auf-/Abbauausweise versandt werden. Stornierungsbedingungen Stornierungen und Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen und sind erst mit schriftlicher Bestätigung durch Intercongress gültig. Bei Erhalt einer schriftlichen Stornierung für eine Standfläche bis zum 12. März 2020 fallen Kosten in Höhe von 25% der vollen Standmiete ohne Nebenkosten an. Bei Erhalt einer schriftlichen Stornierung für eine Standfläche ab dem 13. März 2020 bis zum 19. August 2020 werden 50% der vollen Standmiete ohne Nebenkosten erhoben. Bei Erhalt einer schriftlichen Stornierung für eine Standfläche ab dem 20. August 2020 oder bei Nichterscheinen des Ausstellers zur Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung der Standgebühren. Unternehmen, die Intercongress über ihr Nicht-Erscheinen nicht schriftlich informieren, werden zum DKOU2021 nicht zugelassen. Vorzeitiger Standabbau Der Abbau der Ausstellungsstände erfolgt am Freitag, 23. Oktober 2020 ab 17.30 Uhr. Mit der Standbuchung bestätigt der Ausstellende, dass er nicht vorher abbauen wird. Vorzeitiges Abbauen oder teilweises Räumen der Stände ist nicht statthaft und wird mit einer Vertragsstrafe von 50% der Standmiete geahndet. Bei vorzeitigem Abbau wird zudem automatisch 1 Treue-Punkt abgezogen. Veranstalter: Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland 12
LUNCH-WORKSHOPS/-SYMPOSIEN Veranstaltungstage: Dienstag, 20. Oktober bis Freitag, 23. Oktober 2020 Veranstaltungsdauer: jew. 1 Std. in der Mittagspause, 13.00 – 14.00 Uhr (zzgl. Auf- und Abbauzeit von je 15 Minuten vor Beginn und nach der Durchführung) Bestuhlung: Reihenbestuhlung Beschilderung: direkt vor dem Workshopraum; Vorsitzschilder sind NICHT inkludiert Technik: Standardtechnik für Datenprojektion (Beamer, Leinwand – Laptops NUR in den Sälen) Gebühr: Mittwoch/Donnerstag: 5.000 EUR zzgl. MwSt. pro Raum für 46 - 69 Pers. ACHTUNG: 8.500 EUR zzgl. MwSt. pro Saal ab 100 Pers. Einlasskontrolle durch Dienstag/Freitag Hostessen zum Scannen 4.000 EUR zzgl. MwSt. pro Raum für 46 - 69 Pers. der Teilnehmer-Adressen! 7.000 EUR zzgl. MwSt. pro Saal ab 100 Pers. Hinweis: Ausrichter, die keinen Ausstellungsstand angemietet haben, müssen für die Nutzung der Werbeplattform einen Aufschlag von 2.000 EUR zzgl. MwSt. pro Veranstaltung entrichten (inkl. 10 Tageskarten). Veröffentlichung: Berücksichtigung auf der Website im Web-Programm ab 30. April 2020 Raumvergabe: nach Eingangsdatum der Anmeldung. Zahlungs- und Stornierungsbedingungen: Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH für die Durchführung von Kongress begleitenden Veranstaltungen. BESPRECHUNGSRÄUME Veranstaltungstage: Dienstag, 20. Oktober bis Freitag, 23. Oktober 2020 Nutzungsdauer: Am jeweils gebuchten Tag während der Ausstellungszeit (08.30 – 18.30 Uhr) (inkl. Auf- und Abbauzeit) Beschilderung: Raumbeschilderung und Vorsitzschilder sind NICHT inkludiert Technik: Technik für Datenprojektion (Beamer, ggf. Leinwand) inklusive Nuztungszeitraum: täglich, 09:00 – 18:00 Uhr NEU: Räume jetzt auch stundenweise buchbar! Gebühr: Raum bis 49 m² (14/16pax.) 400 EUR pro Slot (1,5 h) zzgl. MwSt. Hinweise: Nur für interne Nutzung (keine Kundenworkshops!) - keine Veröffentlichung im Programm – nur für ausstellende Firmen buchbar Räume sind ohne Tageslicht/Fenster Raumbuchung/ Buchungsformular und Prüfung der Verfügbarkeit auf Anfrage bei lisa.jung@intercongress.de -verfügbarkeit: Hinweis: Ausrichter, die keinen Ausstellungsstand angemietet haben, müssen für die Nutzung der Werbeplattform einen Aufschlag von 2.000 EUR zzgl. MwSt. pro Veranstaltung entrichten (inkl. 10 Tageskarten). Zahlungs- und Stornierungsbedingungen: Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH für die Durchführung von Kongress begleitenden Veranstaltungen. Veranstalter: Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland 13
ANZEIGENSCHALTUNGEN VORPROGRAMM Auflage: 20.000 Stück (überwiegend digital) Format: DIN A5 (vertikal) Sprache: deutsch/englisch ACHTUNG: Marketingleistungen zum günstigen Sonderpreis! Preis je Anzeige (4-farbig): 4. Umschlagseite 2.500 EUR zzgl. MwSt. 3. Umschlagseite 2.000 EUR zzgl. MwSt. 2. Umschlagseite 2.000 EUR zzgl. MwSt. Innenteil 1.500 EUR zzgl. MwSt. Anzeigenschluss: 30. März 2020 HAUPTPROGRAMM - POCKETGUIDE Auflage: 7.000 Stück Format: DIN A5 (vertikal) Sprache: deutsch/englisch Preis je Anzeige (4-farbig): 4. Umschlagseite bereits gebucht Anzeigenschluss: 31. August 2020 DKOU-APP FÜR SMARTPHONES Alle Partner und Ausstellenden werden mit Firmennamen und Standnummer in einem Ausstellerverzeichnis in der Kongress-App veröffentlicht. In 2019 wurde die App von über 3.600 Usern genutzt. Erweitern Sie Ihre Sichtbarkeit beim DKOU2020 durch zusätzliche, induviduell buchbare In-App-Werbemöglichkeiten! Exklusiv: Buchung des Ladescreens („Splashscreen“) 2.000 EUR zzgl. MwSt. (erscheint beim Herunterladen des DKOU von der Plattform) – nur für ein Unternehmen möglich - Ganzseitige Firmenwerbung Buchung eines Werbebanners mit Verlinkung auf Ihre Website 2.000 EUR zzgl. MwSt. (immer im unteren Drittel des zentralen Bildschirms) - rollierend, max. 3 Stk. möglich - Senden einer Push-Nachricht an alle User 800 EUR zzgl. MwSt. (Text mit max. 120 Zeichen) - max. 4 Nachrichten pro Tag möglich - Veranstalter: Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland 14
MARKETINGLEISTUNGEN Hinweis: Firmen, die keinen Ausstellungsstand angemietet haben, müssen für die Nutzung der Werbeplattformen einen Aufschlag von 2.000 EUR zzgl. MwSt. pro Leistung entrichten. EXKLUSIVLEISTUNGEN Sie möchten sich exklusiv am DKOU2020 beteiligen und dadurch eine verbesserte Werbeleistung für ihr Unternehmen erzielen? Die folgenden Werbeleistungen sind jeweils auf einen Industriepartner beschränkt und daher eine sehr wirksame Werbemaßnahme. WERBUNG AUF EINEM PILA-RAHMEN Platzierung eines Pila-Rahmens 4,80 x 2,40 m (einseitig bedruckt, Rahmensystem leihweise) während des DKOU2020. Der Pila-Rahmen wird vor dem Großen Saal in Halle 1.2 oder vor dem Festsaal in Halle 3.2 platziert Marketinggebühr (pro Rahmen) 10.000 EUR zzgl. MwSt STIFTE & BLÖCKE Einlage von je 6.500 Blöcken und Stiften mit Ihrem Firmenlogo in die Kongresstaschen für die Kongressteilnehmenden. Begrenzt auf ein Unternehmen! Marketinggebühr (zzgl. Materialkosten) 2.000 EUR zzgl. MwSt. LANYARDS Verteilung von 9.500 Lanyards mit Ihrem Firmenlogo und 2.500 Clips an alle Teilnehmenden, Vortragenden und Ehrengäste. Die Produktion der Lanyards mit Firmenlogo und dem Aufdruck "Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie, Berlin 2020" erfolgt durch den Sponsor. Begrenzt auf ein Unternehmen! Marketinggebühr (zzgl. Materialkosten) 9.500 EUR zzgl. MwSt. Veranstalter: Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland 15
PARTNER DER MEDIENANNAHME Werden Sie exklusiver Partner der Medienannahme und statten Sie diese für die 1.500 Vortragenden/ Vorsitzenden mit Ihren Blöcken & Stiften aus, sowie Werbescreens auf den Laptops, Mousepads mit Firmen- /Produktlogo und platzieren Sie Ihre Roll-Ups im Raum. Begrenzt auf ein Unternehmen! Marketinggebühr (zzgl. Materialkosten) 2.500 EUR zzgl. MwSt. TEILNEHMERMAILING Versand eines Werbe-E-Mailing an die ca. 5.000 vorangemeldeten Teilnehmenden 1 Woche vor Beginn des Kongresses. Das E-Mailing wird an die Teilnehmenden mit dem Betreff DKOU2020 versendet. Der Inhalt ist frei bestimmbar – z. B. Ihre persönliche Einladung an den Stand oder zu einer besonderen Aktion während des DKOU oder auch nur Infos zu einem Produkt. Alle Adressaten werden persönlich angeschrieben. Der Vorteil eines solchen E-Mailings ist, dass ausschließlich Personen kontaktiert werden, die tatsächlich beim DKOU anwesend sein werden und man dadurch extrem gezielt bewerben kann. Begrenzt auf ein Unternehmen! Marketinggebühr 4.500 EUR zzgl. MwSt. W-LAN Leistungen: W-LAN Abdeckung im gesamten Kongressgelände (Eingangsbereich, Ausstellungshallen 2.2, 4.2, Posterhalle, Vortragssäle Hallen 7, Großer Saal, Festsaal) Firmenbranding/Werbung auf der Portalseite und Verlinkung auf eine zu benennende Website des Partners Bestimmung des Passworts durch einen Partner, welches allen Kongress- teilnehmenden mitgeteilt und in Vor-sowie Pocketprogramm abgedruckt wird. Nennung als Partner im Vor- und Pocketprogramm und auf der Kongress-Homepage mit Logo Begrenzt auf ein Unternehmen! Abdeckung in ALLEN Hallen – auch in Marketinggebühr 8.000 EUR zzgl. MwSt. den Vortragssälen der Hallen 7! Veranstalter: Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland 16
ONLINE–MARKETING Durch angebotene Online Werbemaßnahmen können Sie während des gesamten Jahres bereits im Vorfeld und im Nachgang des DKOU2020 Ihre Produkte bewerben. Die unterschiedlichen Werbemöglichkeiten sind ab Buchung das ganze Jahr online verfügbar. BANNER IM INTERNET Platzierung eines Webebanners auf der Kongresshomepage www.dkou.org. Aufgrund der Digitaliserung ist der Mehrwert gestiegen. Netzpräsenz der Domain: bis 31.03.2021 Netzpräsenz der Werbung: 10 Arbeitstage nach Dateneingang Anzahl der Werbe-Einblendungen: max. 1 Banner pro Seite Reichweite: über 260.000 Besucher in 2019 Preis je Werbebanner pro Hauptseite: Programm (über 52.000 Besucher) 4.000 EUR zzgl. MwSt. Registrierung (über 22.000 Besucher) 2.500 EUR zzgl. MwSt. Information (über 13.000 Besucher) 1.500 EUR zzgl. MwSt. Events (über 11.000 Besucher) 1.500 EUR zzgl. MwSt. Reise & Hotel (über 10.900 Besucher) 1.500 EUR zzgl. MwSt. Industrie (über 8.000 Besucher) 1.500 EUR zzgl. MwSt. Zusatzleistungen (Graphische Ausgestaltung, Animation) auf Anfrage BANNER IM KONGRESS-NEWSLETTER Mit einem Banner im Kongress-Newsletter erreichen Sie mehr Personen als die tatsächlichen Teilnehmenden während der Veranstaltung. Probieren Sie es aus und weisen Sie so auf Ihr Produkt und Unternehmen hin. Der Newsletter wird an über 19.000 Adressaten versendet. Bei Interesse setzen Sie sich mit Antonia Herbert antonia.herbert@intercongress.de in Verbindung. Veranstalter: Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland 17
MARKETING VOR ORT Marketingmaßnahmen vor Ort sind für die gesamte Dauer des Kongresses buchbar. Diese Sponsoringmaßnahmen ermöglichen Ihnen die Teilnehmenden vor Ort nochmals gezielt auf Ihr Unternehmen und Ihre Produkte aufmerksam zu machen. SAAL-INFOSYSTEM Im Rahmen des DKOU bieten wir allen Ausstellenden und Partnern die Möglichkeit an den Kongresstagen einen Infotext bzw. eine Ankündigung auf den 14 Plasmabildschirmen (Saal-Infosystem) vor den Vortragssälen zu schalten. Diese Werbeleistung eignet sich insbesondere hervorragend zur Ankündigung eines Firmenworkshops oder von geplanten Aktionen am Ausstellungsstand. „S-Paket“ Pro halbem Tag werden max. 3 verschiedene Werbetexte PERMANENT auf der unteren Bildschirmhälfte (grüner Kreis) eingeblendet. Ein Werbetext darf maximal 20 Wörter umfassen. Preis je Werbetext: 500 EUR zzgl. MwSt. pro halbem Tag Einblendungszeit: Vormittags: 08.30 – 13.30 Uhr Nachmittags: 13:30 – 18:30 Uhr „L-Paket“ Pro Tag kann eine Werbeseite exklusiv ganzflächig eingeblendet werden. Diese Seite wird im Wechsel mit der Sitzungsübersicht gezeigt. Preis (pro Tag): 1.500 EUR zzgl. MwSt. DIGITALE PAUSENPRÄSENTATION (FILM) Leistung: Einblendung eines Films/einer digitalen Pausenpräsentation in allen 14 Vortragssälen auf dem Gelände des DKOU (inkl. Hauptvortragssaal „Festsaal“) in allen Pausen. Termine: Dienstag, 20. Oktober 2020 Mittwoch, 21. Oktober 2020 Donnerstag, 22. Oktober 2020 Freitag, 23. Oktober 2020 Dauer der Präsentation: ca. 2 Minuten (läuft permanent in Schleife) Max. Anzahl Präsentationen: 1 pro Tag Preis (pro Tag): 1.500 EUR zzgl. MwSt. Veranstalter: Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland 18
STIFTE AM REGISTRIERUNGSCOUNTER Zur Einschreibung am Registrierungscounter (Kongressbüro) benötigen die Teilnehmenden Stifte, da sie ihre eigenen oft vergessen. Die werden nach Nutzung gern mitgenommen. Wir können deshalb 1.000 Kugelschreiber mit Ihrem Firmenlogo an die Kongressteilnehmenden am Registrierungscounter verteilen. Begrenzt auf ein Unternehmen! Marketinggebühr (zzgl. Materialkosten) 1.000 EUR zzgl. MwSt. FIRMENLOGO AUF DER KONGRESSBESCHILDERUNG Abdruck des Firmenlogos auf der Beschilderung innerhalb des Kongressgebäudes. Marketinggebühr pro Schild 500 EUR zzgl. MwSt. PLATZIERUNG VON ROLL-UPS IM BEREICH DER VORTRAGSSÄLE Platzierung von Roll-Ups im Bereich der Vortragssäle in Halle 7. Preis (pro Roll-Up) 500 EUR zzgl. MwSt. RUHEZONEN IN DER AUSSTELLUNG ODER IM POSTERAREAL Innerhalb der Ausstellungshallen werden Sitzbereiche zur Erholung für alle Teilnehmenden, Vortragenden und Ehrengäste eingerichtet. Der DKOU bietet allen Partnern und Ausstellenden die Möglichkeit eine (oder mehrere) Ruhezonen mit 2 Roll-Ups und Werbematerial auszustatten und sich somit als Partner einer „Ruhezone“ zu präsentieren. Preis (pro Ruhezone) 1.200 EUR zzgl. MwSt. Veranstalter: Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland 19
BARCODE-SCANNER Veranstalter: Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland 20
Veranstalter: Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland 21
Mail- oder Faxantwort bitte schnellstmöglich STANDANMELDUNG - allerspätestens bis zum 13. März 2020 – an: Anzahl Treuepunkte: Intercongress GmbH Thomas Miltz, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden fon +49 611 977 16-10 fax +49 611 977 16-16 thomas.miltz@intercongress.de Hersteller Vertriebsfirma Firma: ______________________________________________ Bitte geben Sie eventuelle Mitaussteller auf einer separaten Seite an (mit entsprechender Rechnungsadresse). Straße: ______________________________________ ________ PLZ, Ort, Land: __________________________________________ ____ Diese Adresse wird veröffentlicht. Bitte geben Sie eine eventuell abweichende Rechnungsadresse separat an. Telefon/Fax: __________________/_______________________ ____ E-Mail: __________________________________________ ____ Ansprechpartner: Herr Frau _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ UST-/VAT-ID: _____________________ Internetadresse: __________________________________________ ____ Eine Verlinkung von der Ausstellerliste zu Ihrer Homepage ist in der Standgebühr enthalten. Ist Ihre Standfläche groß genug für Ihre geplanten Gewünschte Standfläche: .................. m² ( Länge ....... m x Tiefe ...... m) (Mindestgröße: 6 m²) Aktionen am Stand? Bevorzugte Ausstellungshalle: Halle 2.2 Halle 4.2 möglichst neben Firma: ……………………….…………..… NICHT neben Firma: …………………………..…………..… Standgebühr: 500 EUR zzgl. MwSt. pro m² Stellfläche in den Hallen 2.2 & 4.2 zzgl. 10% Nebenkosten (für Aussteller-Service, Abfallentsorgung während Auf- und Abbau, Gangreinigung sowie Eintrag in die Ausstellerlisten im Vorprogramm, im Internet, in der Kongressapp und vor Ort) Rabatt für Start-Ups: 20% auf (die ersten) 6 qm Standfläche (Gründungsjahr nachweislich 2019 oder 2020 – schriftlicher Nachweis muss der Standanmeldung beiliegen!) Zuschläge: Reihenstand (1 Seite offen) ohne Zuschlag Eckstand (2 Seiten offen) zzgl. 10% Kopfstand (3 Seiten offen) zzgl. 15% Blockstand (4 Seiten offen) zzgl. 20% Bitte geben Sie Ihre Hauptproduktgruppe an - max. 1 Kategorie (wie möchten Sie z. B. in der App gefunden werden?) Abrechnungsmanagement/Praxiseinrichtung Arthroskopie Ausbildung/Weiterbildung Bewegungs-/Haltungsdiagnostik Bildgebung Biomaterial Computer/Software Fachliteratur/Medien Implantate Klinik/Krankenhaus Medizinische Gesellschaft Medizinische Hilfsmittel Medizintechnik Orthopädietechnik Pharmazeutika Ergonomisches Zubehör Spinale Instrumente Hinweis: Bei Stornierung eines Ausstellungsstandes ab dem 20.08.2020 oder bei Nichterscheinen des Ausstellers zur Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung der Standgebühren. Übrige Bedingungen siehe Seite 11/12 der Industriebroschüre. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen mit dem Abbau am Freitag, 23.10.2020 erst um 17.30 Uhr beginnen wird. ______________________ _ _ _ __ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Ort, Datum Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH, deren Kenntnis der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigt. Der Gerichtsstand ist Freiburg. Hinweis gem. § 33 BDSG: Kundendaten werden gespeichert.
Mail- oder/ Faxantwort bitte schnellstmöglich an: ANZEIGEN-/ BANNERSCHALTUNG Intercongress GmbH Antonia Herbert, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden fon +49 611 977 16-31 fax +49 611 977 16-16 antonia.herbert@intercongress.de Firma: ______________________________________________ Straße: ______________________________________________ PLZ, Ort, Land: ______________________________________________ Diese Adresse wird veröffentlicht. Bitte geben Sie eine eventuell abweichende Rechnungsadresse separat an. Telefon/Fax: __________________/___________________________ E-Mail: ______________________________________________ Ansprechpartner: Herr Frau _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ UST-/VAT-ID: _____________________ Wir möchten folgende Werbeleistung buchen: VORPROGRAMM (Auflage: 20.000 Stück) 4. Umschlagseite 2.500 EUR 3. Umschlagseite 2.000 EUR 2. Umschlagseite 2.000 EUR Innenteil 1.500 EUR Anzeigenschluss: 30. März 2020 POCKETPROGRAMM (Auflage: 7.000 Stück) 4. Umschlagseite bereits gebucht Anzeigenschluss: 31. August 2020 KONGRESS-APP Exklusiv: Buchung des Ladescreens („Splashscreen“) 2.000 EUR (erscheint beim Herunterladen des DKOU von der Plattform) – nur für ein Unternehmen möglich - Ganzseitige Firmenwerbung Buchung eines Werbebanners mit Verlinkung auf Ihre Website 2.000 EUR (immer im unteren Drittel des zentralen Bildschirms) - rollierend, max. 3 Stk. möglich - Senden einer Push-Nachricht an alle User am _ _.10.2020 um _ _._ _ Uhr 800 EUR (Text mit max. 120 Zeichen) - max. 4 Nachrichten pro Tag möglich - (alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.) ______________________ _ _ _ __ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Ort, Datum Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH, deren Kenntnis der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigt. Der Gerichtsstand ist Freiburg. Hinweis gem. § 33 BDSG: Kundendaten werden gespeichert.
Mail- oder/ Faxantwort bitte schnellstmöglich - allerspätestens bis zum 30. März 2020 – an: LUNCH-WORKSHOP/-SYMPOSIUM Intercongress GmbH Lisa Jung, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden fon +49 611 977 16-45 fax +49 611 977 16-16 lisa.jung@intercongress.de Firma: ______________________________________________ Straße: ______________________________________________ PLZ, Ort, Land: ______________________________________________ Diese Adresse wird veröffentlicht. Bitte geben Sie eine eventuell abweichende Rechnungsadresse separat an. Telefon/Fax: __________________/___________________________ E-Mail: ______________________________________________ Ansprechpartner: Herr Frau _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ UST-/VAT-ID: _____________________ Internetadresse: ______________________________________________ Wir möchten folgende kongressbegleitende Veranstaltung durchführen: LUNCH-WORKSHOP/SYMPOSIUM ACHTUNG: Bevorzugter Termin: ......... Oktober 2020, 13.00–14.00 Uhr Es gelten strenge Brandschutzbestimmungen Bevorzugte Raumgröße: Mi./Do. Di./Fr. der Messe Berlin bei der Raum (46-69 Personen) 5.000 EUR 4.000 EUR Raumbelegung. Saal (ab 100 Personen) 8.500 EUR 7.000 EUR Ist Ihr Raum groß genug? Erwartete Teilnehmerzahl: ………………. Art der Veranstaltung: Workshop Symposium Sonstiges: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Hinweis: Ausrichter, die keinen Ausstellungsstand angemietet haben, müssen für die Nutzung der Werbeplattform einen Aufschlag von 2.000 EUR zzgl. MwSt. pro Veranstaltung entrichten (inkl. 10 Tageskarten). Das Scannen der Teilnehmenden an Workshops/Symposien ist in der Gebühr inkludiert. Werbemöglichkeiten für Ihren Workshop Banner im Internet (pro Hauptseite) Programm (über 52.000 Besucher) 4.000 EUR Registrierung (über 22.000 Besucher) 2.500 EUR Information (über 13.000 Besucher) 1.500 EUR Reise & Hotel (über 10.900 Besucher) 1.500 EUR Events (über 11.000 Besucher) 1.500 EUR Industrie (über 8.000 Besucher) 1.500 EUR Saal-Infosystem Infotext, halber Tag Datum: ……….Oktober 2020 Vormittags Nachmittags 500 EUR Infotext, ganzer Tag Datum: ……….Oktober 2020 1.000 EUR Einblendung ganzer Tag Datum: ……….Oktober 2020 1.500 EUR Digitale Produkt-Präsentation/Film während der Sitzungspausen (pro Tag) 1.500 EUR Gewünschter Tag: ………. Oktober 2020 (alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.) ______________________ _ _ _ __ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Ort, Datum Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH, deren Kenntnis der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigt. Der Gerichtsstand ist Freiburg. Hinweis gem. § 33 BDSG: Kundendaten werden gespeichert. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Mail- oder/ Faxantwort bitte schnellstmöglich EXKLUSIVLEISTUNGEN - allerspätestens bis zum 13. März 2020 – an: Intercongress GmbH Antonia Herbert, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden fon +49 611 977 16-31 fax +49 611 977 16-16 antonia.herbert@intercongress.de Firma: ______________________________________________ Straße: ______________________________________________ PLZ, Ort, Land: ______________________________________________ Diese Adresse wird veröffentlicht. Bitte geben Sie eine eventuell abweichende Rechnungsadresse separat an. Telefon/Fax: __________________/___________________________ E-Mail: ______________________________________________ Ansprechpartner: Herr Frau _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ UST-/VAT-ID: _____________________ Wir möchten folgende Exklusivleistung buchen: Stifte & Blöcke für die Kongresstasche 2.000 EUR (Einlage Ihrer je 6.500 Blöcke und Stifte mit Ihrem Firmenlogo in die Kongresstaschen für die Kongressteilnehmenden) Partner der Medienannahme 2.500 EUR (Ausstattung mit Blöcken & Stiften, Werbescreen auf den Laptops, Mousepads, Roll-Ups, etc.) für die 1.500 Vortragenden/Vorsitzenden Teilnehmer-E-Mailing 4.500 EUR (Versand eines Werbe-E-Mailing an die ca. 5.000 vorangemeldeten Kongressteilnehmenden) W-LAN bereits gebucht (Nennung als Partner, Bestimmung des Passworts, Firmenbranding/Werbung auf der Portalseite und Verlinkung auf eine zu benennende Website des Partners) Lanyards (Stellung von 9.500 Lanyards & 2.500 Clips) 9.500 EUR Werbung auf dem Pila-Rahmen 10.000 EUR Großer Saal Festsaal (alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.) ______________________ _ _ _ __ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Ort, Datum Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH, deren Kenntnis der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigt. Der Gerichtsstand ist Freiburg. Hinweis gem. § 33 BDSG: Kundendaten werden gespeichert.
Mail- oder/ Faxantwort bitte schnellstmöglich an: MARKETINGLEISTUNGEN Intercongress GmbH Antonia Herbert, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden fon +49 611 977 16-31 fax +49 611 977 16-16 antonia.herbert@intercongress.de Firma: ______________________________________________ Straße: ______________________________________________ PLZ, Ort, Land: ______________________________________________ Bitte geben Sie eine eventuell abweichende Rechnungsadresse separat an. Telefon/Fax: __________________/___________________________ E-Mail: ______________________________________________ Ansprechpartner: Herr Frau _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ UST-/VAT-ID: _____________________ Wir möchten folgende kongressbegleitende Marketingleistung buchen: ONLINE – MARKETING Banner im Internet (pro Hauptseite) Programm (über 52.000 Besucher) 4.000 EUR Registrierung (über 22.000 Besucher) 2.500 EUR Information (über 13.000 Besucher) 1.500 EUR Reise & Hotel (über 10.900 Besucher) 1.500 EUR Events (über 11.000 Besucher) 1.500 EUR Industrie (über 8.000 Besucher) 1.500 EUR MARKETING VOR ORT Firmenlogo auf der Kongressbeschilderung 500 EUR (Abdruck des Firmenlogos auf einem Schild innerhalb des Kongressgebäudes) Stifte am Registrierungscounter 1.000 EUR (Stellung von 1.000 Stiften mit Ihrem Firmenlogo) Saal-Infosystem Infotext, halber Tag Datum: ……….Oktober 2020 Vormittags Nachmittags 500 EUR Infotext, ganzer Tag Datum: ……….Oktober 2020 1.000 EUR Einblendung ganzer Tag Datum: ……….Oktober 2020 1.500 EUR Digitale Produkt-Präsentation/Film während der Sitzungspausen (pro Tag) 1.500 EUR Gewünschter Tag: ………. Oktober 2020 Platzierung von Roll-Ups im Bereich der Vortragssäle (pro Stück, an allen 4 Tagen) 500 EUR Ruhezonen (pro Stück, an allen 4 Tagen) 1.200 EUR Werbung außerhalb der Standfläche (Werbeläufer o. Ä. pro Tag) 10.000 EUR (alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.) ______________________ _ _ _ __ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Ort, Datum Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH, deren Kenntnis der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigt. Der Gerichtsstand ist Freiburg. Hinweis gem. § 33 BDSG: Kundendaten werden gespeichert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ausstellungsflächen 1. Allgemeines Rechtsgeschäft beteiligt sind, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen bei Verzug 8% über 1.1. Vertragspartner des Mietvertrages sind der Veranstalter und der Aussteller. In den dem Basiszins. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Veranstalter Kongressdrucksachen (Einladungs-/Vor-/Hauptprogramm) wird ausgewiesen, wer der Veranstalter vorbehalten. Dem Aussteller bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Verzugsschaden der Veranstaltung ist. Falls Intercongress GmbH nicht selbst als Veranstalter auftritt, wird der nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist. Ist der Aussteller Kaufmann, ist er zwei Veranstalter bei Abschluss, Änderung und Ausübung von Gestaltungsrechten sowie bei der Wochen nach Absendung der Rechnung zur Zahlung der genannten Zinsen verpflichtet, ohne Durchführung des Vertrages von der Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden (im dass es einer Mahnung bedarf. Folgenden: „IC"), vertreten. 7.3. Bei der Verwertung derjenigen Gegenstände, an denen dem Veranstalter ein 1.2 Hinweis auf das Antikorruptionsgesetz: IC als Kongressveranstalter setzt auf eine nachhaltige und Vermieterpfandrecht zusteht, ist dieser frei; die gesetzlichen Vorschriften sind, soweit transparente Zusammenarbeit mit den Vertretern aus der Industrie und hält sich an die Richtlinien gesetzlich zulässig, abgedungen. Eine freie Verwertung von Pfandgegenständen wird immer der Fachverbände. Zu dem im Jahr 2016 voraussichtlich in Kraft tretenden Antikorruptionsgesetz ausdrücklich geprüft. erfolgt der ausdrückliche Hinweis, dass IC keine Garantenstellung übernimmt für die Einordnung der Rechtmäßigkeit von Leistungen, die von einem Beteiligten gewährt werden. Bei der Teilnahme an 7.4. Der Aussteller kann gegen Forderungen des Veranstalters aus dem Mietvertrag nur solche einer Veranstaltung, die gesponsert wird von Unternehmen der Pharmaindustrie, Forderungen aufrechnen und nur hinsichtlich solcher Forderungen ein Rückbehaltungsrecht Medizinprodukteunternehmen und Sanitätshäusern etc. ist jeder Angehörige eines Heilberufs geltend machen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. verpflichtet, zu prüfen, ob er hierdurch seine Berufsausübungspflichten verletzt. IC kann grundsätzlich keine verbindlichen Rechtsauskünfte erteilen. 8. Ausfall und Änderung der Veranstaltung 8.1 Wird eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund abgesagt, gekürzt 1.3. Die Leistungen des Veranstalters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen oder auf einen neuen Termin verlegt, ist IC verpflichtet den Aussteller unverzüglich hierüber zu Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für die Teilnahme des Ausstellers an künftigen informieren. Veranstaltungen des Veranstalters, sofern dieser auch insoweit von IC vertreten wird. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder ihnen entgegenstehende Bedingungen des Ausstellers 8.2 Im Falle der Verlegung oder Kürzung ist der Aussteller berechtigt innerhalb von 2 Wochen nach werden nicht anerkannt, und zwar auch dann nicht, wenn der Veranstalter seine Leistungen ohne Zugang der Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Macht der Aussteller von diesem Recht weitere Vorbehalte ausführt. keinen Gebrauch wird der Vertrag zu den mitgeteilten geänderten Bedingungen fortgeführt. 2. Angebot und Vertragsabschluss 8.3 Bei Ausfall der Veranstaltung oder im Falle des Rücktritts des Ausstellers werden eventuelle 2.1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bzgl. der Preisangaben - freibleibend Vorauszahlungen des Ausstellers erstattet, soweit diese nicht mit dem Anspruch für erbrachte und unverbindlich. Das Vertragsangebot des Ausstellers erfolgt durch Einsendung des ausgefüllten Teilleistungen verrechnet werden können. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aufgrund Anmeldeformulars. Der Aussteller ist bis vier Wochen nach Ablauf der dort angegebenen eines Ausfalls, teilweisen Ausfalls oder Verlegung der Veranstaltung. Anmeldefrist an dieses Angebot gebunden. Ist die Anmeldefrist bereits abgelaufen, so ist der Aussteller bis vier Wochen nach Abgabe seines Angebotes an dieses gebunden. Handelt es sich um 9. Vorzeitige Vertragsbeendigung, Rückgewähr von Leistungen einen Kaufmann, so ist der Inhalt der Standbestätigung für den Vertrag auch dann maßgeblich, wenn 9.1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein er vom Inhalt der Anmeldung abweicht und der Aussteller nicht innerhalb von 14 Tagen der wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Änderung widerspricht. a) die andere Vertragspartei schuldhaft gegen ihr obliegende wesentliche vertragliche Verpflichtungen verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener 2.2. Vertragsinhalt werden auch die Hausordnung, das Warenverzeichnis sowie die organisatorischen und Frist abstellt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn sie zwecklos, oder der zur technischen Bestimmungen, die dem Aussteller vor der Veranstaltung zugehen. Kündigung berechtigten Vertragspartei nicht zumutbar ist; b) die andere Vertragspartei schuldhaft gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, welche zur 3. Zulassung zur Veranstaltung Durchführung dieses Vertrages unmittelbar oder mittelbar bedeutsam sind. Die 3.1. IC entscheidet nach Rücksprache mit dem Veranstalter über die Zulassung eines Ausstellers. Es Vertragsparteien stimmen überein, dass bereits der hinreichende Verdacht eines schuldhaften besteht kein Anspruch auf Zulassung. Verstoßes einen ausreichenden wichtigen Grund darstellt; c) der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der 3.2. Die Veranstaltung steht in erster Linie Herstellerfirmen offen. Vertriebsfirmen und Importeure Vertragsparteien gestellt wird; können nur als Aussteller zugelassen werden, wenn sie das Exklusivvertriebsrecht für die Bundesrepublik Deutschland nachweisen können. Für gleiche Erzeugnisse eines Herstellers darf nur 9.2 Die Kündigung bedarf der Schriftform. jeweils ein Stand gemietet und für die Ausstellung verwendet werden. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass der Aussteller diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der 9.3 Hat eine Vertragspartei die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zu vertreten, so ist sie zur Veranstalter vom Vertrag zurück treten. Rückgewähr der von der anderen Vertragspartei empfangenen Leistungen verpflichtet, nicht jedoch zur Rückforderung der von ihr gewährten Leistungen berechtigt. Ist die 3.3. Der Aussteller darf den Stand nur selbst nutzen. Die vollständige oder teilweise Überlassung an rückgewährpflichtige Vertragspartei wegen der Beschaffenheit der erlangten Leistung(en) oder andere Unternehmer bedarf der Zustimmung des Veranstalters. Dieser darf den Preis (Ziff. 6) aus sonstigen Gründen zur Rückgewähr außerstande, so hat sie den marktüblichen Wert der erhöhen. Die Mitaussteller haften für alle Vertragspflichten als Gesamtschuldner. empfangenen Leistungen zu ersetzen. Der zur fristlosen Kündigung berechtigten Vertragspartei bleibt das Recht vorbehalten, einen weiteren Schaden geltend zu machen. 4. Zuweisungen der Ausstellungsflächen 4.1. Die Zuweisung der Standflächen erfolgt nach Eingang der Anmeldung. Es entscheidet das 10 . Schadensersatz Eingangsdatum bei IC. Tritt der Veranstalter oder IC aus einem vom Aussteller zu vertretendem Grund vom Vertrag zurück, so ist der Aussteller zum Schadensersatz verpflichtet. 4.2. IC behält sich vor, dem Aussteller abweichend von der Standbestätigung nachträglich einen Stand in Die Schadensersatzleistung wird pauschalisiert wie folgt festgesetzt: anderer Lage zuzuweisen, die Größe seiner Ausstellungsfläche zu ändern, Ein- und Ausgänge zum Erfolgt der Rücktritt mindestens 6 Monate vor dem Termin der Veranstaltung, wird fällig Messegelände oder zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen. Sofern eine solche Änderung unter 25 % der vollen Standmiete, ohne Nebenkosten Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Aussteller zumutbar ist, ein Festhalten an Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 6 Monaten vor dem Termin der Veranstaltung, wird fällig 50 der Standbestätigung aber für den Veranstalter zu einer unzumutbaren Härte führen würde, darf % der vollen Standmiete, ohne Nebenkosten dieser vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 2 Monaten vor dem Termin der Veranstaltung, wird fällig 100 % der vollen Standmiete zzgl. Nebenkosten mit Ausnahme der Stromkosten. 5. Standbau und Standgestaltung Ist der tatsächlich entstandene Schaden höher, darf der Veranstalter den höheren Schaden 5.1. Standbau und Standgestaltung müssen den allgemeinen wettbewerbs- und ordnungsrechtlichen geltend machen. Weist der Aussteller nach, dass dem Veranstalter kein Schaden oder ein Regeln und technischen Schutzvorschriften entsprechen. Visuelle und akustische Belästigungen der geringerer Schaden als die vorgenannten Pauschalen entstanden ist, entfällt die Pflicht zum benachbarten Stände oder Verkehrsbehinderungen auf den Stand- und Gangflächen dürfen nicht Schadenersatz bzw. reduziert sich dieser auf die Höhe des dem Veranstalter tatsächlich entstehen. entstandenen Schadens. 5.2. Die Stände müssen während der Öffnungszeiten personell besetzt und mit Ausstellungsgut bestückt 11. Haftungsbegrenzung sein. Ein verfrühter Abbau ist nicht gestattet. 11.1 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, 5.3. Es dürfen nur Gegenstände ausgestellt werden, die dem Ausstellungsprogramm entsprechen, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig angemeldet und fabrikneu sind. Andere Gegenstände dürfen nur dann ausgestellt werden, wenn dies gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. für die Darstellung bzw. den Funktionsablauf des zulässigen Ausstellungsobjektes unabdingbar Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug bei leichter erforderlich ist. Fahrlässigkeit ist auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Die Haftung für sonstige Sach- und Körperschäden ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, dass den 5.4. Der Verkauf von Ausstellungsware - auch von Messemustern, Software und Fachliteratur - an Veranstalter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Privatpersonen ist außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten unzulässig; im Übrigen sind die Vorschriften der Preisangabenverordnung zu beachten . 11.2 Gegen den Veranstalter gerichtete Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von vertraglichen oder quasivertraglichen Pflichtverletzungen sowie aus Delikt müssen innerhalb 5.5. Der Veranstalter ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände auf Kosten des Ausstellers vom Stand zu der Ausschlussfrist von 6 Monaten klageweise geltend gemacht werden. Die Ausschlussfrist entfernen oder entfernen zu lassen, wenn ihre Ausstellung unzulässig ist und der Aussteller sie auf beginnt ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme, spätestens jedoch ab der Beendigung der Aufforderung durch den Veranstalter nicht unverzüglich entfernt. Ist die Entfernung des Veranstaltung. Die Ausschlussfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher Gegenstandes nicht möglich oder für die Herstellung eines zuverlässigen Zustandes nicht genügend, Pflicht- oder Rechtsverletzung. darf der Veranstalter den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. 12. Schlussbestimmungen 6. Preise 12.1. Erklärungen, die mit Bezug auf diesen Vertrag abgegeben werden, bedürfen der Schriftform 6.1. Die angegebenen Preise gelten pro angefangenen Quadratmeter Standfläche zzgl. der jeweils und sind erst dann gültig, wenn Sie von IC oder dem Veranstalter schriftlich bestätigt werden. geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein Abzug für Hallenstützen erfolgt nicht. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Pauschalpreise für die gesamte Ausstellungszeit 12.2. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vereinbarungen einschließlich der Auf- und Abbautage. zwischen den Parteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine 6.2. Nebenkosten für Strom, Mobiliar, Blumen, Dekoration etc. werden gesondert berechnet. Für wirksame Bedingung als vereinbart, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am Mitaussteller werden zusätzliche Gebühren erhoben. nächsten kommt. 7. Zahlungsbedingungen 12.3. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. 7.1. Die Standmiete ist zzgl. einer vom Veranstalter festzulegenden angemessenen Vorauszahlung auf die Nebenkosten und zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer ohne Abzug mit Anmeldung und Erteilung einer 12.4. Ist der Aussteller Kaufmann oder hat er innerhalb der Bundesrepublik Deutschland keinen Rechnung durch IC zum genannten Zahlungsziel zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ausschließlich auf allgemeinen Gerichtsstand, so ist Freiburg Gerichtsstand. Der Veranstalter und IC sind ein noch zu benennendes Sonderkonto zu leisten. Ggf. anfallende Bank-/Zahlungsgebühren gehen zu daneben aber auch berechtigt, den Aussteller an dessen allgemeinem Gerichtsstand oder an Lasten des entsendenden Unternehmens. einem etwa bestehenden besonderen Gerichtsstand zu verklagen. 7.2. Ist der Aussteller mit einer Zahlung im Verzug, so darf der Veranstalter Verzugszinsen in Höhe von 5% p. a. über dem bei Verzugseintritt geltenden Basiszins fordern. Soweit nur Kaufleute an dem Intercongress GmbH, 2018
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