Industriebroschüre mit Buchungsunterlagen - Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) Berlin, 20 - 23. Oktober 2020

Die Seite wird erstellt Elias Sander
 
WEITER LESEN
Industriebroschüre mit Buchungsunterlagen - Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) Berlin, 20 - 23. Oktober 2020
Deutscher Kongress für Orthopädie und
       Unfallchirurgie (DKOU)

    Berlin, 20. – 23. Oktober 2020

     Industriebroschüre mit
      Buchungsunterlagen
Industriebroschüre mit Buchungsunterlagen - Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) Berlin, 20 - 23. Oktober 2020
INHALTSVERZEICHNIS

ALLGEMEINE AUSSTELLERINFORMATIONEN & KONTAKT .................................................................... 3
STATISTISCHE INFORMATIONEN ZU DEN TEILNEHMENDEN ................................................................ 4
ETHICAL MEDTECH BESTÄTIGUNG: „PROVISIONALLY COMPLIANT“ ................................................... 5
ÜBERSICHTSPLAN & GELÄNDEÜBERSICHT ........................................................................................... 6
ANERKENNUNG DER INDUSTRIE & INDUSTRIEAUSSTELLUNG ............................................................ 8
LUNCH-WORKSHOPS/-SYMPOSIEN .................................................................................................... 13
BESPRECHUNGSRÄUME ....................................................................................................................... 13
ANZEIGENSCHALTUNGEN .................................................................................................................... 14
   VORPROGRAMM ..................................................................................................................................................... 14
   POCKETGUIDE ......................................................................................................................................................... 14
   DKOU-APP FÜR SMARTPHONES ........................................................................................................................... 14
MARKETINGLEISTUNGEN ..................................................................................................................... 15
   EXKLUSIVLEISTUNGEN .......................................................................................................................................... 15
   WERBUNG AUF EINEM PILA-RAHMEN.................................................................................................................. 15
   STIFTE & BLÖCKE .................................................................................................................................................... 15
   LANYARDS ............................................................................................................................................................... 15
   PARTNER DER MEDIENANNAHME ........................................................................................................................ 16
   TEILNEHMERMAILING ............................................................................................................................................ 16
   W-LAN ...................................................................................................................................................................... 16
   ONLINE–MARKETING ............................................................................................................................................. 17
   BANNER IM INTERNET ........................................................................................................................................... 17
   BANNER IM KONGRESS-NEWSLETTER ................................................................................................................. 17
   MARKETING VOR ORT ............................................................................................................................................ 18
   SAAL-INFOSYSTEM ................................................................................................................................................. 18
   DIGITALE PAUSENPRÄSENTATION (FILM) ........................................................................................................... 18
   STIFTE AM REGISTRIERUNGSCOUNTER ............................................................................................................... 19
   FIRMENLOGO AUF DER KONGRESSBESCHILDERUNG........................................................................................ 19
   PLATZIERUNG VON ROLL-UPS IM BEREICH DER VORTRAGSSÄLE .................................................................... 19
   RUHEZONEN IN DER AUSSTELLUNG ODER IM POSTERAREAL .......................................................................... 19
   BARCODE-SCANNER ............................................................................................................................................... 20

ANHANG
BUCHUNGSFORMULARE
AGB und Datenschutzerklärung der Intercongress GmbH

                                                    Veranstalter:
                                   Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland
                                                                                                                                                                                2
Industriebroschüre mit Buchungsunterlagen - Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) Berlin, 20 - 23. Oktober 2020
ALLGEMEINE AUSSTELLERINFORMATIONEN & KONTAKT

Kongress:                       Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie 2020

Datum:                          20. - 23. Oktober 2020

Veranstaltungsort:              Messe Berlin/Südgelände
                                Berlin ExpoCenter City (Eingang Süd)
                                Jafféstraße
                                14055 Berlin
                                Tel.: +49 30 3038-2058

Veranstalter:                   Intercongress GmbH

Ausstellungsflächen:            im Messegelände: Hallen 2.2 und 4.2

KONGRESSPRÄSIDENTEN 2020

für die DGOU, DGOOC:                      für die DGU:                              für den BVOU:
Univ.-Prof. Dr. med. Dieter C. Wirtz      Univ.-Prof. Dr. med. Michael J. Raschke   Dr. med. Burkhard Lembeck

Schwerpunktthemen:               1.    Ökonomie und Ökologie – Nachhaltigkeit im FOCUS?
                                 2.    Komplikationsmanagement: Wann was revidieren?
                                 3.    Best Ager Plus – neue Herausforderungen für O&U
                                 4.    Nachwuchs: Wer soll uns zukünftig behandeln?
                                 5.    2030: Zukunftsstruktur in O&U
  GASTNATION:
                                 6.    Digitalisierung: Was brauchen wir wirklich?
                                 7.    Innovationsstandort Deutschland: Sind wir noch top?
                                 8.    Spitzen- versus Breitensport: Gelten andere Regeln?
                                 9.    Schnittstellen mit anderen Disziplinen: Kooperation und Konzentration
                                 10.   Konservative Verfahren: Standards, Chancen und Grenzen
                                 11.   Register in O&U
                                 12.   Wachstumsfaktoren, Stammzellen und Co: Viel versprochen – nichts
                                       gehalten?

                                          Veranstalter:
                         Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland
                                                                                                                3
Industriebroschüre mit Buchungsunterlagen - Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) Berlin, 20 - 23. Oktober 2020
KONTAKT FÜR INDUSTRIEAUSSTELLUNG UND SPONSORING
Intercongress GmbH                    Thomas Miltz              Antonia Herbert            Lisa Jung
Friedrichstr. 6                       Ausstellung               Marketingleistungen        Workshops
65185 Wiesbaden
www.intercongress.de

thomas.miltz@intercongress.de
antonia.herbert@intercongress.de
lisa.jung@intercongress.de
                                      0611-97716-10             0611-97716-31              0611-97716-45

STATISTISCHE INFORMATIONEN ZU DEN TEILNEHMENDEN

Der DKOU ist mit 10.000 - 11.000 Kongressteilnehmenden in Europa der größte medizinische Kongress im
Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie und zählt auf diesem Fachgebiet international zu einer der bedeutendsten
Veranstaltungen. Die Teilnehmerstruktur setzt sich aus über 50% Chefärzten, Oberärzten und niedergelassenen
Orthopäden/Chirurgen zusammen – und umfasst somit zahlreiche wichtige Entscheidungsträger für Ihr
Unternehmen!

Die Teilnehmenden sind nicht nur thematisch stark spezialisiert, sondern auch hoch motiviert und kamen 2019 aus
83 Ländern. 85,4% der Teilnehmenden kamen aus Deutschland, 5% aus der Schweiz, 4% aus Österreich und der
Rest aus den sonstigen Ländern der Welt.

Seit 2013 findet der DKOU erfolgreich auf dem Südgelände statt, die Internationalisierung ist in vollem Gange und
spiegelt sich in zwei ganztägigen englischsprachigen Strängen über die gesamte Kongressdauer wider.

WICHTIGE DEADLINES

Annahmeschluss Abstracteinreichung:                              15. Januar 2020
DEADLINE Standanmeldung:                                         13. März 2020
Anmeldeschluss Symposium/Workshop:                               30. März 2020
Anzeigenschluss Vorprogramm:                                     30. März 2020
Veröffentlichung von Informationen zum gesetzten
Programm und Fest-/Abendveranstaltungen:                         01. Mai 2020

                                        Veranstalter:
                       Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland
                                                                                                               4
Industriebroschüre mit Buchungsunterlagen - Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) Berlin, 20 - 23. Oktober 2020
ETHICAL MEDTECH BESTÄTIGUNG: „PROVISIONALLY COMPLIANT“

Von: cvs@ethicalmedtech.eu 
Gesendet: Donnerstag, 12. Dezember 2019 18:57:06
An: Kerstin Schwarz-Closs
Betreff: EthicalMedTech - CVS - Assessment decision

Dear Kerstin Schwarz-Cloß,
We refer to your submission dated 11-12-2019 related to the EMT20483 DKOU - Deutscher
Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie 2020 on 20-10-2020 in Berlin, Germany (herewith
referred to as the "Event"). We are pleased to inform you that following our assessment we have
determined that the Event is: PROVISIONALLY COMPLIANT.

This partial assessment decision will remain valid until 35 days prior to the event starting date. By
that time, you should have provided to the Compliance Officer, via the exiting online form,
information on the missing criteria for a full assessment to be made. If we do not receive such a
submission, by the 35th day deadline, the event will not be assessed and a non-assessment
notice will be posted on our website: www.ethicalmedtech.eu.
Please note that:
 a. In rendering this decision, we have relied on the documents and information which have been
 provided to us. We have not independently verified the accuracy of that information or of those
 documents nor have we determined whether they are up-to-date.
 b. This decision does not take into account national or local laws, regulations or professional or
 company codes that may impose more stringent requirements.

Sincerely,
Marcella PAVONE
Compliance Officer

                                      Veranstalter:
                     Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland
                                                                                                      5
Industriebroschüre mit Buchungsunterlagen - Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) Berlin, 20 - 23. Oktober 2020
ÜBERSICHTSPLAN & GELÄNDEÜBERSICHT

Plan und Legende: DKOU2019

                                     Veranstalter:
                    Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland
                                                                                        6
Industriebroschüre mit Buchungsunterlagen - Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) Berlin, 20 - 23. Oktober 2020
Plan und Legende: DKOU2019

                                     Veranstalter:
                    Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland
                                                                                        7
Industriebroschüre mit Buchungsunterlagen - Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) Berlin, 20 - 23. Oktober 2020
ANERKENNUNG DER INDUSTRIE & INDUSTRIEAUSSTELLUNG

Die Industrieausstellung ist mit etwa 250 ausstellenden Firmen/Institutionen neben dem wissenschaftlichen
Programm ein wesentlicher Bestandteil des Kongresses. Sämtliche gastronomischen Angebote sind in die
Ausstellung integriert, die für die Industrie eine sehr gute Plattform zur Kontaktpflege und Knüpfung neuer
Kontakte darstellt.

Als Anerkennung für die Unterstützung des DKOU2020 werden alle Partner und Ausstellenden namentlich in
einem Ausstellerverzeichnis auf der Kongress-Website (www.dkou.org), im Vorprogramm (bei Anmeldung bis zum
13. März 2020) in der Kongress-App sowie auf Aushängen vor Ort während des Kongresses gelistet.

Die Standverteilung erfolgt nach Eingangsdatum der Anmeldung unter Berücksichtigung der jeweiligen Treuepunkte.

Mietgebühren
Messegelände (Halle 2.2 & 4.2):                  500 EUR zzgl. MwSt. pro qm Stellfläche
                                                 plus 10% Nebenkosten

Zuschläge erfolgen für:                          Eckstände (2 Seiten offen)     zzgl. 10%
                                                 Kopfstände (3 Seiten offen)    zzgl. 15%
                                                 Blockstände (4 Seiten offen)   zzgl. 20%

Die o. a. Preise gelten für die gesamte Ausstellungs-, Auf- und Abbauzeit und verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzl.
MwSt. Bei der Berechnung der gemieteten Standfläche wird jeder angefangene qm voll berechnet. Kosten für
zusätzliche Bestellungen (Standausstattung wie Standbau, Mobiliar, Stromanschlüsse etc.) werden gesondert
berechnet.

Aktivitäten müssen sich immer auf die eigene Standfläche beschränken und eine Nutzung der Gangflächen
ist – aus Sicherheitsgründen – nicht erlaubt. Bitte beachten Sie dies auch bei Ihren Catering-Planungen.

Voraussichtliche Auf-, Abbau- und Ausstellungszeiten:

Voraussichtlicher Aufbau und Anlieferung
Freitag, 16.10.2020:   08:00 – 20:00 Uhr
Samstag, 17.10.2020:   08:00 – 20:00 Uhr
Sonntag, 18.10.2020:   08:00 – 20:00 Uhr
Montag, 19.10.2020:    08:00 – 20:00 Uhr

Voraussichtliche Öffnungszeiten der Ausstellung während des Kongresses
Dienstag, 20.10.2020:   08:30 – 18:30 Uhr
Mittwoch, 21.10.2020: 08:30 – 19:00 Uhr
Donnerstag, 22.10.2020: 08:30 – 18:30 Uhr
Freitag, 23.10.2020:    08:30 – 17:30 Uhr

Voraussichtlicher Abbau
Freitag, 23.10.2020:    17:30 – 22:00 Uhr
Samstag, 24.10.2020:    08:00 – 22:00 Uhr

                                           Veranstalter:
                          Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland
                                                                                                                     8
Industriebroschüre mit Buchungsunterlagen - Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) Berlin, 20 - 23. Oktober 2020
In den Mietgebühren und Nebenkosten ist Folgendes enthalten:

      -       Nutzung der angemieteten Fläche zur Präsentation von Waren und Dienstleistungen.
      -       Veröffentlichung des Firmennamens auf einer Unterseite „Industrie“ der Kongress-Homepage
              www.dkou.org.
      -       Einladungs- und Vorprogramm als Download über Kongresshomepage per PDF abrufbar.
      -       Erhalt von Pocket Programmen vor Ort in Berlin.
      -       1 kostenfreier Auf-/Abbauausweis pro 3 qm Fläche.
      -       Erhalt von kostenfreien Ausstellerausweisen (abhängig von m²-Zahl, s. Liste auf Folgeseite), die zum
              Besuch des wissenschaftlichen Programms (außer kostenpflichtige Kurse) berechtigen.
      -       Erwerb von weiteren kostenpflichtigen zusätzlichen Eintrittskarten (zum Eintritt ins Gelände und den
              wiss. Vorträgen), Preise s. Website (ab Mai 2020).
      -       Berechtigung vor Ort während des Kongresses Eintrittskarten für Kurse/Seminare zu erwerben.
      -       Veröffentlichung des Firmennames im Branchenverzeichnis des Vorprogramms.
      -       Veröffentlichung von Firmenname und Standnummer im Branchenverzeichnis auf einer Unterseite
              „Industrie“ der Kongress-Homepage sowie Verlinkung zur Firmenwebsite.
      -       Veröffentlichung von Firmenname und Standnummer in den Listen/Plänen, die im Veranstaltungsort
              ausgehängt werden.
      -       Veröffentlichung von Firmenname und Standnummer in der Kongressapp sowie Verlinkung zur
              Firmenwebsite.
      -       Service am Ausstellungs-Servicecounter vor Ort.
      -       Abfallentsorgung beim Auf- und Abbau.
      -       Verlegen von Teppichboden in den Gängen und Gangreinigung vor Ort.

Für einen Mitausstellenden am Stand werden 800 EUR zzgl. MwSt. berechnet.

In den Mitausstellergebühren ist Folgendes enthalten:
          -   Mitnutzung der Fläche des Hauptausstellers gemäß Absprache.
          -   Veröffentlichung des Firmennamens auf einer Unterseite „Industrie“ der Kongress-Homepage
              www.dkou.org.
          -   Einladungs- und Vorprogramm als Download über Kongresshomepage per PDF abrufbar.
          -   Erhalt von Pocket Programmen vor Ort in Berlin.
          -   Erwerb von kostenpflichtigen Eintrittskarten (zum Eintritt ins Gelände und den wiss. Vorträgen), Preise
              s. Website (ab Mai 2019).
          -   Berechtigung vor Ort während des Kongresses Eintrittskarten für Kurse zu erwerben.
          -   Veröffentlichung des Firmennames im Branchenverzeichnis des Vorprogramms.
          -   Veröffentlichung von Firmenname und Standnummer im Branchenverzeichnis auf einer Unterseite
              „Industrie“ der Kongress-Homepage sowie Verlinkung zur Firmenwebsite.
          -   Veröffentlichung von Firmenname und Standnummer in den Listen/Plänen, die im Veranstaltungsort
              ausgehängt werden.
          -   Veröffentlichung von Firmenname und Standnummer in der Kongressapp sowie Verlinkung zur
              Firmenwebsite.
          -   Service am Ausstellungs-Servicecounter vor Ort.

Seit 2018 müssen die Ausstellerausweise personalisiert werden. Die Anmeldung des Standpersonals vor Ort
muss bis zwei Wochen vor Kongress bei Intercongress eingegangen sein. Je nach m² Zahl ergibt sich ein
Kontingent an kostenfreien Ausstellerausweisen, s. Folgeseite. Die Registrierung von kostenfreien
Ausweisen ist ausschließlich bis zum 05. Oktober 2020 möglich, danach verfällt der Anspruch auf
kostenfreie Ausstellerausweise. Die Ausstellerausweise können vor Ort (an Self-print-Terminals) abgeholt
werden.
Anmeldungen nach der Deadline und Buchung zusätzlicher Ausweise können zu den regulären Tarifen
vorgenommen werden, s. Preise Website www.dkou.org (ab Mai 2020).

                                            Veranstalter:
                           Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland
                                                                                                                        9
Industriebroschüre mit Buchungsunterlagen - Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) Berlin, 20 - 23. Oktober 2020
Verteilung der Ausstellungsausweise anhand der Standfläche:

 m²                                                   Anzahl Ausstellungsausweise
 bis 9 m²                                             2
 10 - 15 m²                                           3
 16 – 21 m²                                           4
 22 – 27 m²                                           5
 28 – 33 m²                                           6
 34 – 39 m²                                           7
 40 – 45 m²                                           8
 46 – 51 m²                                           9
 52 – 57 m²                                           10
 58 – 63 m²                                           11
 64 – 69 m²                                           12
 70 – 75 m²                                           13
 76 – 81 m²                                           14
 82 – 87 m²                                           15
 88 – 93 m²                                           16
 94 – 99 m²                                           17
 100 – 105 m²                                         18
 106 – 111 m“                                         19
 112 – 117 m²                                         20
 118 – 123 m²                                         21
 124 – 129 m²                                         22
 130 – 135 m²                                         23
 136 – 141 m²                                         24
 142 – 147 m²                                         25
 148 – 153 m²                                         26
 154 – 159 m²                                         27
 160 – 165 m²                                         28
 166 – 171 m²                                         29
 172 – 177 m²                                         30
 178 – 183 m²                                         31
 184 – 189 m²                                         32
 190 – 195 m²                                         33
 196 - 201 m²                                         34
 202 – 207 m²                                         35
 ….
 300 m²                                               51

Externes Servicepersonal am Stand (für auszugebendes Catering) erhält kostenfreie Ausstellerausweise.
Bitte senden Sie einen entsprechenden Nachweis inklusive Namensliste an thomas.miltz@intercongress.de.
Weitere Informationen folgen im Service-Handbuch ab Mai/Juni 2020. Die Ausgabe erfolgt vor Ort am
Ausstellungs-Servicecounter.

                                      Veranstalter:
                     Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland
                                                                                                    10
VERFAHREN ZUR FLÄCHENZUTEILUNG

Ausstellereignung
Die Veranstaltung steht in erster Linie Herstellerfirmen offen. Vertriebsfirmen und Importeure können nur als Aussteller
zugelassen werden, wenn sie das Exklusivvertriebsrecht für die Bundesrepublik Deutschland nachweisen können.
Intercongress GmbH entscheidet nach Rücksprache mit dem Initiator über die Zulassung eines Ausstellers. Es besteht kein
Anspruch auf Zulassung zur Veranstaltung.
Der Ausstellende darf den Stand nur selbst nutzen. Die vollständige oder teilweise Überlassung an andere Unternehmer bedarf der
Zustimmung des Veranstalters und bedarf einer separaten, schriftlichen Anmeldung der Mitausstellenden. Der Veranstalter darf
den Preis für die Standmiete erhöhen oder eine zusätzliche Mitausstellungs-Gebühr erheben. Die Mitausstellenden haften für alle
Vertragspflichten als Gesamtschuldner.
Der Ausstellende muss in einem positiven finanziellen Ansehen bei Intercongress GmbH stehen. Der Veranstalter behält sich das
Recht vor, Unternehmen, die in der Vergangenheit ihren finanziellen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen sind, die
Zulassung zur Veranstaltung zu entziehen.

Flächenzuteilungsverfahren
Ausstellungsflächen werden nach einer Rangfolge entsprechend des Umfangs und der Dauer der Unterstützung im Rahmen der
Beteiligung am gemeinsamen Kongress von BVOU, DGOOC und DGU seit 2003 vergeben.
Pro Teilnahmejahr seit 2003 werden 2 Treue-Punkte vergeben, so dass Gruppen mit 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15,
16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33 oder 34 Punkten entstehen. Ungerade Punktzahlen ergeben
sich durch Punktabzug wegen verspäteter Zahlung oder vorzeitigem Abbau.
Aktuelle Treuepunkte:         57 Firmen mit      31 bis 34 Treue-Punkten
                              32 Firmen mit      25 bis 30 Treue-Punkten
                              36 Firmen mit      19 bis 24 Treue-Punkten
                              50 Firmen mit      13 bis 18 Treue-Punkten
                             117 Firmen mit       7 bis 12 Treue-Punkten
                             514 Firmen mit       1 bis 6 Treue-Punkten
Falls Sie eine Übersicht Ihrer Treuepunkte benötigen, senden Sie gern eine E-Mail an thomas.miltz@intercongress.de
Unternehmen, die mit anderen Unternehmen fusioniert haben, oder andere Unternehmen aufgekauft haben, können sich für die
Nutzung der höchsten Anzahl von Treue-Punkten entscheiden. Eine Addition von Treue-Punkten ist jedoch ausgeschlossen.
Alle Anträge für Übertragungen von Treue-Punkten müssen vor der Nutzung von allen beteiligten Unternehmen schriftlich bei
Intercongress eingegangen und durch Intercongress bestätigt worden sein.
Darüber hinaus behält sich Intercongress GmbH das Recht vor, anderweitige Verfahren zur Flächenvergabe anzuwenden, sofern
diese besser geeignet erscheinen.
Die Ausstellung wird gemäß einer optimalen Flächennutzung aufgeplant. Bei Bedarf wird Intercongress GmbH die erste Aufplanung
jedoch abändern, um allen Wünschen gerecht zu werden.

Auswahl von Standflächen
Bitte teilen Sie uns auf dem Formular „Standanmeldung“ die von Ihnen gewünschte Standgröße, Standart und Ausstellungshalle
mit. Sie sind in Ihrer Angabe völlig frei, da ab Mitte/Ende März eine Aufplanung der Hallen 2.2 und 4.2 gemäß den gemachten
Wünschen erfolgt. Bitte geben Sie nur Alternativen an, die Sie auch wirklich buchen möchten!
Da bei Firmen mit der gleichen Anzahl an Treue-Punkten das Eingangsdatum der Standanmeldung über die bevorzugte
Berücksichtigung bei der Flächenzuteilung entscheidet, ist es sinnvoll, die Standanmeldung so früh wie möglich einzusenden.
Sollten nicht alle Ihre auf der Standanmeldung angegebenen Wünsche zu realisieren sein, werden Sie einen Vorschlag erhalten,
der sich an der von Ihnen angegebenen Standgröße orientiert.

                                           Veranstalter:
                          Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland
                                                                                                                               11
Flächenvergabe
Um an der ersten Flächenvergabe teilnehmen zu können, muss Ihre Standanmeldung bis zum 13. März 2020 bei Intercongress
GmbH eingegangen sein. Ausschlaggebend ist der Eingang in unserem Büro in der Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden – per Fax, E-
Mail oder Post.
Der Erhalt Ihrer Anmeldung wird innerhalb von 10 Arbeitstagen von Intercongress GmbH per E-Mail bestätigt. Bitte beachten Sie,
dass diese Zwischenbestätigung noch keine Bestätigung Ihrer Standwahl ist, sondern Sie lediglich über den Eingang Ihrer
Standanmeldung unterrichtet.
Anmeldungen, die bis zum 13. März 2020 bei Intercongress GmbH eingegangen sind, werden im Rahmen der ersten
Flächenvergabe berücksichtigt – bei Firmen mit der gleichen Anzahl an Treue-Punkten entscheidet das Eingangsdatum der
Standanmeldung über die bevorzugte Berücksichtigung bei der Flächenzuteilung. Daher ist es sinnvoll, die Standanmeldung so
früh wie möglich einzusenden.
Anmeldungen, die ab dem 14. März 2020 bei Intercongress GmbH eingehen, werden erst berücksichtigt, wenn die erste
Flächenvergabe erfolgt ist und die Standbestätigungen an die Ausstellenden versandt sind.
Falls zu diesem Zeitpunkt keine freien Flächen mehr verfügbar sind, werden diese Unternehmen auf eine Warteliste genommen.
Über die Platzierung auf der Warteliste entscheidet das Eingangsdatum der Standanmeldung. Intercongress versendet in diesem
Falle Benachrichtigungen über die Platzierung auf der Warteliste. Sobald Flächen durch Stornierung frei werden, werden diese
Unternehmen über die freien Flächen informiert.

Zahlungsbedingungen
Nach Zuteilung der Flächen werden Rechnungen über die Standgebühren versandt, die innerhalb von 4 Wochen zu begleichen sind
– das Zahlungsdatum wird auf der Rechnung ausgewiesen.
Rechnungen, die zum 20. Juli 2020 noch nicht vollständig bezahlt sind, können vom Veranstalter wieder storniert und die
zugeteilte Fläche kann an ein anderes Unternehmen vermietet werden.
Bei verspätetem Zahlungseingang nach dem 20. Juli 2020 wird automatisch 1 Treue-Punkt abgezogen.
Kein Unternehmen wird zum Kongress eingelassen, solange die Standgebühr nicht vollständig bezahlt ist. Bitte beachten Sie, dass
bei offenen Rechnungen auch keine Auf-/Abbauausweise versandt werden.

Stornierungsbedingungen
Stornierungen und Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen und sind erst mit schriftlicher Bestätigung durch Intercongress
gültig.
Bei Erhalt einer schriftlichen Stornierung für eine Standfläche bis zum 12. März 2020 fallen Kosten in Höhe von 25% der vollen
Standmiete ohne Nebenkosten an.
Bei Erhalt einer schriftlichen Stornierung für eine Standfläche ab dem 13. März 2020 bis zum 19. August 2020 werden 50% der
vollen Standmiete ohne Nebenkosten erhoben.
Bei Erhalt einer schriftlichen Stornierung für eine Standfläche ab dem 20. August 2020 oder bei Nichterscheinen des Ausstellers
zur Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung der Standgebühren.
Unternehmen, die Intercongress über ihr Nicht-Erscheinen nicht schriftlich informieren, werden zum DKOU2021 nicht zugelassen.

Vorzeitiger Standabbau
Der Abbau der Ausstellungsstände erfolgt am Freitag, 23. Oktober 2020 ab 17.30 Uhr. Mit der Standbuchung bestätigt der
Ausstellende, dass er nicht vorher abbauen wird.
Vorzeitiges Abbauen oder teilweises Räumen der Stände ist nicht statthaft und wird mit einer Vertragsstrafe von 50% der
Standmiete geahndet.
Bei vorzeitigem Abbau wird zudem automatisch 1 Treue-Punkt abgezogen.

                                           Veranstalter:
                          Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland
                                                                                                                            12
LUNCH-WORKSHOPS/-SYMPOSIEN

Veranstaltungstage:      Dienstag, 20. Oktober bis Freitag, 23. Oktober 2020
Veranstaltungsdauer:     jew. 1 Std. in der Mittagspause, 13.00 – 14.00 Uhr
                         (zzgl. Auf- und Abbauzeit von je 15 Minuten vor Beginn und nach der Durchführung)
Bestuhlung:              Reihenbestuhlung
Beschilderung:           direkt vor dem Workshopraum; Vorsitzschilder sind NICHT inkludiert
Technik:                 Standardtechnik für Datenprojektion (Beamer, Leinwand – Laptops NUR in den Sälen)
Gebühr:                  Mittwoch/Donnerstag:
                         5.000 EUR zzgl. MwSt. pro Raum für 46 - 69 Pers.         ACHTUNG:
                         8.500 EUR zzgl. MwSt. pro Saal ab 100 Pers.              Einlasskontrolle durch
                         Dienstag/Freitag                                         Hostessen zum Scannen
                         4.000 EUR zzgl. MwSt. pro Raum für 46 - 69 Pers.         der Teilnehmer-Adressen!
                         7.000 EUR zzgl. MwSt. pro Saal ab 100 Pers.
                         Hinweis: Ausrichter, die keinen Ausstellungsstand angemietet haben, müssen für die Nutzung
                         der Werbeplattform einen Aufschlag von 2.000 EUR zzgl. MwSt. pro Veranstaltung entrichten
                         (inkl. 10 Tageskarten).
Veröffentlichung:        Berücksichtigung auf der Website im Web-Programm ab 30. April 2020
Raumvergabe:             nach Eingangsdatum der Anmeldung.

Zahlungs- und Stornierungsbedingungen: Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress
GmbH für die Durchführung von Kongress begleitenden Veranstaltungen.

BESPRECHUNGSRÄUME

Veranstaltungstage:      Dienstag, 20. Oktober bis Freitag, 23. Oktober 2020
Nutzungsdauer:           Am jeweils gebuchten Tag während der Ausstellungszeit (08.30 – 18.30 Uhr)
                         (inkl. Auf- und Abbauzeit)
Beschilderung:           Raumbeschilderung und Vorsitzschilder sind NICHT inkludiert
Technik:                 Technik für Datenprojektion (Beamer, ggf. Leinwand) inklusive

Nuztungszeitraum:        täglich, 09:00 – 18:00 Uhr
                                                                                        NEU: Räume jetzt auch
                                                                                        stundenweise buchbar!
Gebühr:                  Raum bis 49 m² (14/16pax.)       400 EUR pro Slot (1,5 h)
                                                          zzgl. MwSt.
Hinweise:                Nur für interne Nutzung (keine Kundenworkshops!) - keine Veröffentlichung im
                         Programm – nur für ausstellende Firmen buchbar
                         Räume sind ohne Tageslicht/Fenster
Raumbuchung/             Buchungsformular und Prüfung der Verfügbarkeit auf Anfrage bei lisa.jung@intercongress.de
-verfügbarkeit:

Hinweis: Ausrichter, die keinen Ausstellungsstand angemietet haben, müssen für die Nutzung der Werbeplattform
einen Aufschlag von 2.000 EUR zzgl. MwSt. pro Veranstaltung entrichten (inkl. 10 Tageskarten).

Zahlungs- und Stornierungsbedingungen: Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress
GmbH für die Durchführung von Kongress begleitenden Veranstaltungen.

                                        Veranstalter:
                       Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland
                                                                                                             13
ANZEIGENSCHALTUNGEN

VORPROGRAMM

Auflage: 20.000 Stück (überwiegend digital)
Format: DIN A5 (vertikal)
Sprache: deutsch/englisch                       ACHTUNG:
                                                Marketingleistungen zum
                                                günstigen Sonderpreis!
Preis je Anzeige (4-farbig):

4. Umschlagseite                                        2.500 EUR zzgl. MwSt.
3. Umschlagseite                                        2.000 EUR zzgl. MwSt.
2. Umschlagseite                                        2.000 EUR zzgl. MwSt.
Innenteil                                               1.500 EUR zzgl. MwSt.

Anzeigenschluss: 30. März 2020

HAUPTPROGRAMM - POCKETGUIDE

Auflage: 7.000 Stück
Format: DIN A5 (vertikal)
Sprache: deutsch/englisch

Preis je Anzeige (4-farbig):
4. Umschlagseite                                       bereits gebucht

Anzeigenschluss: 31. August 2020

DKOU-APP FÜR SMARTPHONES

Alle Partner und Ausstellenden werden mit Firmennamen und Standnummer in
einem Ausstellerverzeichnis in der Kongress-App veröffentlicht. In 2019 wurde
die App von über 3.600 Usern genutzt. Erweitern Sie Ihre Sichtbarkeit beim
DKOU2020 durch zusätzliche, induviduell buchbare In-App-Werbemöglichkeiten!

Exklusiv: Buchung des Ladescreens („Splashscreen“)                                      2.000 EUR zzgl. MwSt.
        (erscheint beim Herunterladen des DKOU von der Plattform)
        – nur für ein Unternehmen möglich -
        Ganzseitige Firmenwerbung

Buchung eines Werbebanners mit Verlinkung auf Ihre Website                              2.000 EUR zzgl. MwSt.
      (immer im unteren Drittel des zentralen Bildschirms)
      - rollierend, max. 3 Stk. möglich -

Senden einer Push-Nachricht an alle User                                                    800 EUR zzgl. MwSt.
       (Text mit max. 120 Zeichen)
       - max. 4 Nachrichten pro Tag möglich -

                                         Veranstalter:
                        Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland
                                                                                                             14
MARKETINGLEISTUNGEN

Hinweis: Firmen, die keinen Ausstellungsstand angemietet haben, müssen für die Nutzung der
Werbeplattformen einen Aufschlag von 2.000 EUR zzgl. MwSt. pro Leistung entrichten.

EXKLUSIVLEISTUNGEN

Sie möchten sich exklusiv am DKOU2020 beteiligen und dadurch eine verbesserte Werbeleistung für ihr
Unternehmen erzielen? Die folgenden Werbeleistungen sind jeweils auf einen Industriepartner beschränkt und daher
eine sehr wirksame Werbemaßnahme.

WERBUNG AUF EINEM PILA-RAHMEN

Platzierung eines Pila-Rahmens 4,80 x 2,40 m (einseitig bedruckt,
Rahmensystem leihweise) während des DKOU2020.

Der Pila-Rahmen wird vor dem Großen Saal in Halle 1.2 oder vor dem Festsaal
in Halle 3.2 platziert

Marketinggebühr (pro Rahmen)                  10.000 EUR zzgl. MwSt

STIFTE & BLÖCKE

Einlage von je 6.500 Blöcken und Stiften mit Ihrem Firmenlogo in die Kongresstaschen für die
Kongressteilnehmenden.

Begrenzt auf ein Unternehmen!

Marketinggebühr (zzgl. Materialkosten)                                                  2.000 EUR zzgl. MwSt.

LANYARDS

Verteilung von 9.500 Lanyards mit Ihrem Firmenlogo und 2.500 Clips an alle Teilnehmenden, Vortragenden und
Ehrengäste. Die Produktion der Lanyards mit Firmenlogo und dem Aufdruck "Deutscher Kongress für Orthopädie und
Unfallchirurgie, Berlin 2020" erfolgt durch den Sponsor.

Begrenzt auf ein Unternehmen!

Marketinggebühr (zzgl. Materialkosten)                                                  9.500 EUR zzgl. MwSt.

                                        Veranstalter:
                       Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland
                                                                                                             15
PARTNER DER MEDIENANNAHME

Werden Sie exklusiver Partner der Medienannahme und statten Sie diese für die 1.500 Vortragenden/
Vorsitzenden mit Ihren Blöcken & Stiften aus, sowie Werbescreens auf den Laptops, Mousepads mit Firmen-
/Produktlogo und platzieren Sie Ihre Roll-Ups im Raum.

Begrenzt auf ein Unternehmen!

Marketinggebühr (zzgl. Materialkosten)                                                     2.500 EUR zzgl. MwSt.

TEILNEHMERMAILING

Versand eines Werbe-E-Mailing an die ca. 5.000 vorangemeldeten Teilnehmenden 1 Woche vor Beginn des
Kongresses. Das E-Mailing wird an die Teilnehmenden mit dem Betreff DKOU2020 versendet. Der Inhalt ist frei
bestimmbar – z. B. Ihre persönliche Einladung an den Stand oder zu einer besonderen Aktion während des DKOU
oder auch nur Infos zu einem Produkt. Alle Adressaten werden persönlich angeschrieben.
Der Vorteil eines solchen E-Mailings ist, dass ausschließlich Personen kontaktiert werden, die tatsächlich beim DKOU
anwesend sein werden und man dadurch extrem gezielt bewerben kann.

Begrenzt auf ein Unternehmen!

Marketinggebühr                                                                            4.500 EUR zzgl. MwSt.

W-LAN

Leistungen:                 W-LAN Abdeckung im gesamten Kongressgelände (Eingangsbereich, Ausstellungshallen
                             2.2, 4.2, Posterhalle, Vortragssäle Hallen 7, Großer Saal, Festsaal)
                            Firmenbranding/Werbung auf der Portalseite und Verlinkung auf eine zu
                             benennende Website des Partners
                            Bestimmung des Passworts durch einen Partner, welches allen Kongress-
                             teilnehmenden mitgeteilt und in Vor-sowie Pocketprogramm abgedruckt wird.
                            Nennung als Partner im Vor- und Pocketprogramm und auf der Kongress-Homepage
                             mit Logo

Begrenzt auf ein Unternehmen!                                              Abdeckung in ALLEN Hallen – auch in
Marketinggebühr         8.000 EUR zzgl. MwSt.                              den Vortragssälen der Hallen 7!

                                        Veranstalter:
                       Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland
                                                                                                                 16
ONLINE–MARKETING

Durch angebotene Online Werbemaßnahmen können Sie während des gesamten Jahres bereits im Vorfeld und
im Nachgang des DKOU2020 Ihre Produkte bewerben. Die unterschiedlichen Werbemöglichkeiten sind ab Buchung
das ganze Jahr online verfügbar.

BANNER IM INTERNET

Platzierung eines Webebanners auf der Kongresshomepage www.dkou.org.
Aufgrund der Digitaliserung ist der Mehrwert gestiegen.

Netzpräsenz der Domain:                        bis 31.03.2021
Netzpräsenz der Werbung:                       10 Arbeitstage nach Dateneingang
Anzahl der Werbe-Einblendungen:                max. 1 Banner pro Seite
Reichweite:                                    über 260.000 Besucher in 2019

Preis je Werbebanner pro Hauptseite:

Programm (über 52.000 Besucher)                                                      4.000 EUR zzgl. MwSt.

Registrierung (über 22.000 Besucher)                                                 2.500 EUR zzgl. MwSt.

Information (über 13.000 Besucher)                                                   1.500 EUR zzgl. MwSt.
Events (über 11.000 Besucher)                                                        1.500 EUR zzgl. MwSt.
Reise & Hotel (über 10.900 Besucher)                                                 1.500 EUR zzgl. MwSt.
Industrie (über 8.000 Besucher)                                                      1.500 EUR zzgl. MwSt.

Zusatzleistungen (Graphische Ausgestaltung, Animation)                               auf Anfrage

BANNER IM KONGRESS-NEWSLETTER

Mit einem Banner im Kongress-Newsletter erreichen Sie mehr Personen als die tatsächlichen Teilnehmenden
während der Veranstaltung. Probieren Sie es aus und weisen Sie so auf Ihr Produkt und Unternehmen hin. Der
Newsletter wird an über 19.000 Adressaten versendet. Bei Interesse setzen Sie sich mit Antonia Herbert
antonia.herbert@intercongress.de in Verbindung.

                                        Veranstalter:
                       Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland
                                                                                                             17
MARKETING VOR ORT

Marketingmaßnahmen vor Ort sind für die gesamte Dauer des Kongresses buchbar. Diese Sponsoringmaßnahmen
ermöglichen Ihnen die Teilnehmenden vor Ort nochmals gezielt auf Ihr Unternehmen und Ihre Produkte aufmerksam
zu machen.

SAAL-INFOSYSTEM

Im Rahmen des DKOU bieten wir allen Ausstellenden und Partnern die Möglichkeit an den
Kongresstagen einen Infotext bzw. eine Ankündigung auf den 14 Plasmabildschirmen
(Saal-Infosystem) vor den Vortragssälen zu schalten. Diese Werbeleistung eignet sich
insbesondere hervorragend zur Ankündigung eines Firmenworkshops oder von
geplanten Aktionen am Ausstellungsstand.

„S-Paket“
Pro halbem Tag werden max. 3 verschiedene Werbetexte PERMANENT auf der unteren
Bildschirmhälfte (grüner Kreis) eingeblendet. Ein Werbetext darf maximal 20 Wörter
umfassen.

Preis je Werbetext:           500 EUR zzgl. MwSt. pro halbem Tag

Einblendungszeit:             Vormittags:      08.30 – 13.30 Uhr
                              Nachmittags:     13:30 – 18:30 Uhr

„L-Paket“
Pro Tag kann eine Werbeseite exklusiv ganzflächig eingeblendet
werden. Diese Seite wird im Wechsel mit der Sitzungsübersicht gezeigt.

Preis (pro Tag):              1.500 EUR zzgl. MwSt.

DIGITALE PAUSENPRÄSENTATION (FILM)

Leistung:                        Einblendung eines Films/einer digitalen Pausenpräsentation
                                 in allen 14 Vortragssälen auf dem Gelände des DKOU
                                 (inkl. Hauptvortragssaal „Festsaal“) in allen Pausen.
Termine:                         Dienstag, 20. Oktober 2020
                                 Mittwoch, 21. Oktober 2020
                                 Donnerstag, 22. Oktober 2020
                                 Freitag, 23. Oktober 2020
Dauer der Präsentation:          ca. 2 Minuten (läuft permanent in Schleife)
Max. Anzahl Präsentationen:      1 pro Tag

Preis (pro Tag):                 1.500 EUR zzgl. MwSt.

                                        Veranstalter:
                       Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland
                                                                                                          18
STIFTE AM REGISTRIERUNGSCOUNTER

Zur Einschreibung am Registrierungscounter (Kongressbüro) benötigen die Teilnehmenden Stifte, da sie ihre eigenen
oft vergessen. Die werden nach Nutzung gern mitgenommen. Wir können deshalb 1.000 Kugelschreiber mit Ihrem
Firmenlogo an die Kongressteilnehmenden am Registrierungscounter verteilen.

Begrenzt auf ein Unternehmen!

Marketinggebühr (zzgl. Materialkosten)                                                   1.000 EUR zzgl. MwSt.

FIRMENLOGO AUF DER KONGRESSBESCHILDERUNG

Abdruck des Firmenlogos auf der Beschilderung innerhalb des Kongressgebäudes.

Marketinggebühr                                                             pro Schild 500 EUR zzgl. MwSt.

PLATZIERUNG VON ROLL-UPS IM BEREICH DER VORTRAGSSÄLE

Platzierung von Roll-Ups im Bereich der Vortragssäle in Halle 7.

Preis (pro Roll-Up)                              500 EUR zzgl. MwSt.

RUHEZONEN IN DER AUSSTELLUNG ODER IM POSTERAREAL

Innerhalb der Ausstellungshallen werden Sitzbereiche zur Erholung für alle Teilnehmenden, Vortragenden und
Ehrengäste eingerichtet. Der DKOU bietet allen Partnern und Ausstellenden die Möglichkeit eine (oder mehrere)
Ruhezonen mit 2 Roll-Ups und Werbematerial auszustatten und sich somit als Partner einer „Ruhezone“ zu
präsentieren.

Preis (pro Ruhezone)                  1.200 EUR zzgl. MwSt.

                                         Veranstalter:
                        Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland
                                                                                                              19
BARCODE-SCANNER

                                   Veranstalter:
                  Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland
                                                                                      20
Veranstalter:
Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden, Deutschland
                                                                    21
Mail- oder Faxantwort bitte schnellstmöglich                                                                 STANDANMELDUNG
- allerspätestens bis zum 13. März 2020 – an:                                                                                           Anzahl Treuepunkte:
Intercongress GmbH
Thomas Miltz, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden
fon +49 611 977 16-10 fax +49 611 977 16-16
thomas.miltz@intercongress.de
                                                           Hersteller                              Vertriebsfirma

Firma:                                 ______________________________________________
                                       Bitte geben Sie eventuelle Mitaussteller auf einer separaten Seite an (mit entsprechender Rechnungsadresse).

Straße:                                ______________________________________ ________
PLZ, Ort, Land:                        __________________________________________ ____
                                       Diese Adresse wird veröffentlicht. Bitte geben Sie eine eventuell abweichende Rechnungsadresse separat an.

Telefon/Fax:                           __________________/_______________________ ____
E-Mail:                                __________________________________________ ____
Ansprechpartner:                        Herr           Frau _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
UST-/VAT-ID:                           _____________________
Internetadresse:                       __________________________________________ ____
                                       Eine Verlinkung von der Ausstellerliste zu Ihrer Homepage ist in der Standgebühr enthalten.

                                                                                                                                              Ist Ihre Standfläche groß
                                                                                                                                              genug für Ihre geplanten
Gewünschte Standfläche:                .................. m² ( Länge ....... m x Tiefe ...... m) (Mindestgröße: 6 m²)                         Aktionen am Stand?
Bevorzugte Ausstellungshalle:  Halle 2.2                                    Halle 4.2

 möglichst neben Firma: ……………………….…………..…                                            NICHT neben Firma: …………………………..…………..…
Standgebühr:                           500 EUR zzgl. MwSt. pro m² Stellfläche in den Hallen 2.2 & 4.2
                                       zzgl. 10% Nebenkosten (für Aussteller-Service, Abfallentsorgung während Auf- und Abbau, Gangreinigung
                                       sowie Eintrag in die Ausstellerlisten im Vorprogramm, im Internet, in der Kongressapp und vor Ort)

Rabatt für Start-Ups: 20% auf (die ersten) 6 qm Standfläche
(Gründungsjahr nachweislich 2019 oder 2020 – schriftlicher Nachweis muss der Standanmeldung beiliegen!)

Zuschläge:                             Reihenstand (1 Seite offen)                                                         ohne Zuschlag
                                       Eckstand (2 Seiten offen)                                                           zzgl. 10%
                                       Kopfstand (3 Seiten offen)                                                          zzgl. 15%
                                       Blockstand (4 Seiten offen)                                                         zzgl. 20%

Bitte geben Sie Ihre Hauptproduktgruppe an - max. 1 Kategorie (wie möchten Sie z. B. in der App gefunden werden?)
 Abrechnungsmanagement/Praxiseinrichtung                           Arthroskopie                                       Ausbildung/Weiterbildung
 Bewegungs-/Haltungsdiagnostik                                     Bildgebung                                         Biomaterial
 Computer/Software                                                 Fachliteratur/Medien                               Implantate
 Klinik/Krankenhaus                                                Medizinische Gesellschaft                          Medizinische Hilfsmittel
 Medizintechnik                                                    Orthopädietechnik                                  Pharmazeutika
 Ergonomisches Zubehör                                             Spinale Instrumente
Hinweis: Bei Stornierung eines Ausstellungsstandes ab dem 20.08.2020 oder bei Nichterscheinen des Ausstellers zur Veranstaltung
erfolgt keine Rückerstattung der Standgebühren. Übrige Bedingungen siehe Seite 11/12 der Industriebroschüre.

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen mit dem Abbau am Freitag, 23.10.2020 erst um 17.30 Uhr beginnen wird.

______________________                                                                 _ _ _ __ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Ort, Datum                                                                             Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH, deren Kenntnis der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigt. Der Gerichtsstand
ist Freiburg. Hinweis gem. § 33 BDSG: Kundendaten werden gespeichert.
Mail- oder/ Faxantwort bitte schnellstmöglich an:                                                        ANZEIGEN-/
                                                                                                         BANNERSCHALTUNG
Intercongress GmbH
Antonia Herbert, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden
fon +49 611 977 16-31 fax +49 611 977 16-16
antonia.herbert@intercongress.de

Firma:                                  ______________________________________________
Straße:                                 ______________________________________________
PLZ, Ort, Land:                         ______________________________________________
                                       Diese Adresse wird veröffentlicht. Bitte geben Sie eine eventuell abweichende Rechnungsadresse separat an.

Telefon/Fax:                            __________________/___________________________
E-Mail:                                 ______________________________________________
Ansprechpartner:                         Herr          Frau _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
UST-/VAT-ID:                            _____________________

Wir möchten folgende Werbeleistung buchen:

VORPROGRAMM (Auflage: 20.000 Stück)

          4. Umschlagseite                                                                                                                         2.500 EUR
          3. Umschlagseite                                                                                                                         2.000 EUR
          2. Umschlagseite                                                                                                                         2.000 EUR
          Innenteil                                                                                                                                1.500 EUR

Anzeigenschluss: 30. März 2020

POCKETPROGRAMM (Auflage: 7.000 Stück)
   4. Umschlagseite                                                                                                                             bereits gebucht

Anzeigenschluss: 31. August 2020

KONGRESS-APP

 Exklusiv: Buchung des Ladescreens („Splashscreen“)                                                                                                2.000 EUR
       (erscheint beim Herunterladen des DKOU von der Plattform)
       – nur für ein Unternehmen möglich -
       Ganzseitige Firmenwerbung

 Buchung eines Werbebanners mit Verlinkung auf Ihre Website                                                                                        2.000 EUR
      (immer im unteren Drittel des zentralen Bildschirms)
      - rollierend, max. 3 Stk. möglich -

 Senden einer Push-Nachricht an alle User am _ _.10.2020 um _ _._ _ Uhr                                                                             800 EUR
      (Text mit max. 120 Zeichen)
      - max. 4 Nachrichten pro Tag möglich -
(alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.)

______________________                                                                 _ _ _ __ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Ort, Datum                                                                             Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH, deren Kenntnis der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigt. Der Gerichtsstand
ist Freiburg. Hinweis gem. § 33 BDSG: Kundendaten werden gespeichert.
Mail- oder/ Faxantwort bitte schnellstmöglich
- allerspätestens bis zum 30. März 2020 – an:                       LUNCH-WORKSHOP/-SYMPOSIUM
Intercongress GmbH
Lisa Jung, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden
fon +49 611 977 16-45 fax +49 611 977 16-16
lisa.jung@intercongress.de

Firma:                                  ______________________________________________
Straße:                                 ______________________________________________
PLZ, Ort, Land:                         ______________________________________________
                                        Diese Adresse wird veröffentlicht. Bitte geben Sie eine eventuell abweichende Rechnungsadresse separat an.

Telefon/Fax:                            __________________/___________________________
E-Mail:                                 ______________________________________________
Ansprechpartner:                         Herr          Frau _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
UST-/VAT-ID:                            _____________________
Internetadresse:                        ______________________________________________

Wir möchten folgende kongressbegleitende Veranstaltung durchführen:

 LUNCH-WORKSHOP/SYMPOSIUM                                                                                                     ACHTUNG:
           Bevorzugter Termin:                      ......... Oktober 2020, 13.00–14.00 Uhr                                      Es gelten strenge
                                                                                                                                 Brandschutzbestimmungen
           Bevorzugte Raumgröße:                          Mi./Do.                           Di./Fr.                              der Messe Berlin bei der
           Raum (46-69 Personen)                        5.000 EUR                         4.000 EUR                            Raumbelegung.
           Saal (ab 100 Personen)                       8.500 EUR                         7.000 EUR                            Ist Ihr Raum groß genug?

           Erwartete Teilnehmerzahl:                ……………….

           Art der Veranstaltung:            Workshop                       Symposium                      Sonstiges: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Hinweis: Ausrichter, die keinen Ausstellungsstand angemietet haben, müssen für die Nutzung der Werbeplattform
einen Aufschlag von 2.000 EUR zzgl. MwSt. pro Veranstaltung entrichten (inkl. 10 Tageskarten). Das Scannen der
Teilnehmenden an Workshops/Symposien ist in der Gebühr inkludiert.

Werbemöglichkeiten für Ihren Workshop

Banner im Internet (pro Hauptseite)
  Programm (über 52.000 Besucher)                                                                                                                  4.000 EUR
  Registrierung (über 22.000 Besucher)                                                                                                             2.500 EUR
  Information (über 13.000 Besucher)                                                                                                               1.500 EUR
  Reise & Hotel (über 10.900 Besucher)                                                                                                             1.500 EUR
  Events (über 11.000 Besucher)                                                                                                                    1.500 EUR
  Industrie (über 8.000 Besucher)                                                                                                                  1.500 EUR

Saal-Infosystem
Infotext, halber Tag                     Datum: ……….Oktober 2020                               Vormittags Nachmittags                           500 EUR
 Infotext, ganzer Tag                     Datum: ……….Oktober 2020                                                                                 1.000 EUR
 Einblendung ganzer Tag                   Datum: ……….Oktober 2020                                                                                 1.500 EUR

Digitale Produkt-Präsentation/Film während der Sitzungspausen (pro Tag)                                                                            1.500 EUR
  Gewünschter Tag:    ………. Oktober 2020
(alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.)

______________________                                                                 _ _ _ __ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Ort, Datum                                                                             Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH, deren Kenntnis der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigt. Der Gerichtsstand
ist Freiburg. Hinweis gem. § 33 BDSG: Kundendaten werden gespeichert. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Mail- oder/ Faxantwort bitte schnellstmöglich                                                      EXKLUSIVLEISTUNGEN
- allerspätestens bis zum 13. März 2020 – an:
Intercongress GmbH
Antonia Herbert, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden
fon +49 611 977 16-31 fax +49 611 977 16-16
antonia.herbert@intercongress.de

Firma:                                 ______________________________________________
Straße:                                ______________________________________________
PLZ, Ort, Land:                        ______________________________________________
                                       Diese Adresse wird veröffentlicht. Bitte geben Sie eine eventuell abweichende Rechnungsadresse separat an.

Telefon/Fax:                           __________________/___________________________
E-Mail:                                ______________________________________________
Ansprechpartner:                        Herr          Frau _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
UST-/VAT-ID:                           _____________________


Wir möchten folgende Exklusivleistung buchen:

Stifte & Blöcke für die Kongresstasche                                                                                                            2.000 EUR
  (Einlage Ihrer je 6.500 Blöcke und Stifte mit Ihrem Firmenlogo in die Kongresstaschen
  für die Kongressteilnehmenden)

Partner der Medienannahme                                                                                                             2.500 EUR
     (Ausstattung mit Blöcken & Stiften, Werbescreen auf den Laptops, Mousepads, Roll-Ups, etc.)
     für die 1.500 Vortragenden/Vorsitzenden

Teilnehmer-E-Mailing                                                                                                                              4.500 EUR
 (Versand eines Werbe-E-Mailing an die ca. 5.000 vorangemeldeten Kongressteilnehmenden)

W-LAN                                                                          bereits gebucht
  (Nennung als Partner, Bestimmung des Passworts, Firmenbranding/Werbung auf der Portalseite und
  Verlinkung auf eine zu benennende Website des Partners)

 Lanyards (Stellung von 9.500 Lanyards & 2.500 Clips)                                                                                              9.500 EUR

 Werbung auf dem Pila-Rahmen                                                                                                                       10.000 EUR
  Großer Saal           Festsaal

(alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.)

______________________                                                                _ _ _ __ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Ort, Datum                                                                            Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH, deren Kenntnis der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigt. Der Gerichtsstand
ist Freiburg. Hinweis gem. § 33 BDSG: Kundendaten werden gespeichert.
Mail- oder/ Faxantwort bitte schnellstmöglich an:                                           MARKETINGLEISTUNGEN
Intercongress GmbH
Antonia Herbert, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden
fon +49 611 977 16-31 fax +49 611 977 16-16
antonia.herbert@intercongress.de

Firma:                                 ______________________________________________
Straße:                                ______________________________________________
PLZ, Ort, Land:                        ______________________________________________
                                       Bitte geben Sie eine eventuell abweichende Rechnungsadresse separat an.

Telefon/Fax:                           __________________/___________________________
E-Mail:                                ______________________________________________
Ansprechpartner:                        Herr          Frau _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
UST-/VAT-ID:                           _____________________

Wir möchten folgende kongressbegleitende Marketingleistung buchen:

ONLINE – MARKETING
Banner im Internet (pro Hauptseite)
  Programm (über 52.000 Besucher)                                                                                                  4.000 EUR
  Registrierung (über 22.000 Besucher)                                                                                             2.500 EUR
  Information (über 13.000 Besucher)                                                                                               1.500 EUR
  Reise & Hotel (über 10.900 Besucher)                                                                                             1.500 EUR
  Events (über 11.000 Besucher)                                                                                                    1.500 EUR
  Industrie (über 8.000 Besucher)                                                                                                  1.500 EUR

MARKETING VOR ORT
 Firmenlogo auf der Kongressbeschilderung                                                                                             500 EUR
(Abdruck des Firmenlogos auf einem Schild innerhalb des Kongressgebäudes)

Stifte am Registrierungscounter                                                                                                    1.000 EUR
  (Stellung von 1.000 Stiften mit Ihrem Firmenlogo)

Saal-Infosystem
Infotext, halber Tag                    Datum: ……….Oktober 2020                              Vormittags Nachmittags             500 EUR
 Infotext, ganzer Tag                    Datum: ……….Oktober 2020                                                                  1.000 EUR
 Einblendung ganzer Tag                  Datum: ……….Oktober 2020                                                                  1.500 EUR

Digitale Produkt-Präsentation/Film während der Sitzungspausen (pro Tag)                                                            1.500 EUR
  Gewünschter Tag:    ………. Oktober 2020

Platzierung von Roll-Ups im Bereich der Vortragssäle (pro Stück, an allen 4 Tagen)                                                   500 EUR

Ruhezonen (pro Stück, an allen 4 Tagen)                                                                                            1.200 EUR

Werbung außerhalb der Standfläche (Werbeläufer o. Ä. pro Tag)                                                                    10.000 EUR
(alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.)

______________________                                                               _ _ _ __ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Ort, Datum                                                                           Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intercongress GmbH, deren Kenntnis der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigt. Der Gerichtsstand
ist Freiburg. Hinweis gem. § 33 BDSG: Kundendaten werden gespeichert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ausstellungsflächen
1.     Allgemeines                                                                                                   Rechtsgeschäft beteiligt sind, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen bei Verzug 8% über
1.1.   Vertragspartner des Mietvertrages sind der Veranstalter und der Aussteller. In den                            dem Basiszins. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Veranstalter
       Kongressdrucksachen (Einladungs-/Vor-/Hauptprogramm) wird ausgewiesen, wer der Veranstalter                   vorbehalten. Dem Aussteller bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Verzugsschaden
       der Veranstaltung ist. Falls Intercongress GmbH nicht selbst als Veranstalter auftritt, wird der              nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist. Ist der Aussteller Kaufmann, ist er zwei
       Veranstalter bei Abschluss, Änderung und Ausübung von Gestaltungsrechten sowie bei der                        Wochen nach Absendung der Rechnung zur Zahlung der genannten Zinsen verpflichtet, ohne
       Durchführung des Vertrages von der Intercongress GmbH, Friedrichstr. 6, 65185 Wiesbaden (im                   dass es einer Mahnung bedarf.
       Folgenden: „IC"), vertreten.
                                                                                                              7.3.   Bei der Verwertung derjenigen Gegenstände, an denen dem Veranstalter ein
1.2    Hinweis auf das Antikorruptionsgesetz: IC als Kongressveranstalter setzt auf eine nachhaltige und             Vermieterpfandrecht zusteht, ist dieser frei; die gesetzlichen Vorschriften sind, soweit
       transparente Zusammenarbeit mit den Vertretern aus der Industrie und hält sich an die Richtlinien             gesetzlich zulässig, abgedungen. Eine freie Verwertung von Pfandgegenständen wird immer
       der Fachverbände. Zu dem im Jahr 2016 voraussichtlich in Kraft tretenden Antikorruptionsgesetz                ausdrücklich geprüft.
       erfolgt der ausdrückliche Hinweis, dass IC keine Garantenstellung übernimmt für die Einordnung der
       Rechtmäßigkeit von Leistungen, die von einem Beteiligten gewährt werden. Bei der Teilnahme an          7.4.   Der Aussteller kann gegen Forderungen des Veranstalters aus dem Mietvertrag nur solche
       einer Veranstaltung, die gesponsert wird von Unternehmen der Pharmaindustrie,                                 Forderungen aufrechnen und nur hinsichtlich solcher Forderungen ein Rückbehaltungsrecht
       Medizinprodukteunternehmen und Sanitätshäusern etc. ist jeder Angehörige eines Heilberufs                     geltend machen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
       verpflichtet, zu prüfen, ob er hierdurch seine Berufsausübungspflichten verletzt. IC kann
       grundsätzlich keine verbindlichen Rechtsauskünfte erteilen.                                            8.     Ausfall und Änderung der Veranstaltung
                                                                                                              8.1    Wird eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund abgesagt, gekürzt
1.3.   Die Leistungen des Veranstalters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen                          oder auf einen neuen Termin verlegt, ist IC verpflichtet den Aussteller unverzüglich hierüber zu
       Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für die Teilnahme des Ausstellers an künftigen                          informieren.
       Veranstaltungen des Veranstalters, sofern dieser auch insoweit von IC vertreten wird. Von diesen
       Geschäftsbedingungen abweichende oder ihnen entgegenstehende Bedingungen des Ausstellers               8.2    Im Falle der Verlegung oder Kürzung ist der Aussteller berechtigt innerhalb von 2 Wochen nach
       werden nicht anerkannt, und zwar auch dann nicht, wenn der Veranstalter seine Leistungen ohne                 Zugang der Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Macht der Aussteller von diesem Recht
       weitere Vorbehalte ausführt.                                                                                  keinen Gebrauch wird der Vertrag zu den mitgeteilten geänderten Bedingungen fortgeführt.

2.     Angebot und Vertragsabschluss                                                                          8.3    Bei Ausfall der Veranstaltung oder im Falle des Rücktritts des Ausstellers werden eventuelle
2.1.   In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bzgl. der Preisangaben - freibleibend            Vorauszahlungen des Ausstellers erstattet, soweit diese nicht mit dem Anspruch für erbrachte
       und unverbindlich. Das Vertragsangebot des Ausstellers erfolgt durch Einsendung des ausgefüllten              Teilleistungen verrechnet werden können. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aufgrund
       Anmeldeformulars. Der Aussteller ist bis vier Wochen nach Ablauf der dort angegebenen                         eines Ausfalls, teilweisen Ausfalls oder Verlegung der Veranstaltung.
       Anmeldefrist an dieses Angebot gebunden. Ist die Anmeldefrist bereits abgelaufen, so ist der
       Aussteller bis vier Wochen nach Abgabe seines Angebotes an dieses gebunden. Handelt es sich um         9.     Vorzeitige Vertragsbeendigung, Rückgewähr von Leistungen
       einen Kaufmann, so ist der Inhalt der Standbestätigung für den Vertrag auch dann maßgeblich, wenn      9.1.   Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein
       er vom Inhalt der Anmeldung abweicht und der Aussteller nicht innerhalb von 14 Tagen der                      wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
       Änderung widerspricht.                                                                                        a) die andere Vertragspartei schuldhaft gegen ihr obliegende wesentliche vertragliche
                                                                                                                     Verpflichtungen verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener
2.2.   Vertragsinhalt werden auch die Hausordnung, das Warenverzeichnis sowie die organisatorischen und              Frist abstellt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn sie zwecklos, oder der zur
       technischen Bestimmungen, die dem Aussteller vor der Veranstaltung zugehen.                                   Kündigung berechtigten Vertragspartei nicht zumutbar ist;
                                                                                                                     b) die andere Vertragspartei schuldhaft gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, welche zur
3.     Zulassung zur Veranstaltung                                                                                   Durchführung dieses Vertrages unmittelbar oder mittelbar bedeutsam sind. Die
3.1.   IC entscheidet nach Rücksprache mit dem Veranstalter über die Zulassung eines Ausstellers. Es                 Vertragsparteien stimmen überein, dass bereits der hinreichende Verdacht eines schuldhaften
       besteht kein Anspruch auf Zulassung.                                                                          Verstoßes einen ausreichenden wichtigen Grund darstellt;
                                                                                                                     c) der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der
3.2.   Die Veranstaltung steht in erster Linie Herstellerfirmen offen. Vertriebsfirmen und Importeure                Vertragsparteien gestellt wird;
       können nur als Aussteller zugelassen werden, wenn sie das Exklusivvertriebsrecht für die
       Bundesrepublik Deutschland nachweisen können. Für gleiche Erzeugnisse eines Herstellers darf nur       9.2    Die Kündigung bedarf der Schriftform.
       jeweils ein Stand gemietet und für die Ausstellung verwendet werden. Stellt sich nach
       Vertragsabschluss heraus, dass der Aussteller diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der            9.3    Hat eine Vertragspartei die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zu vertreten, so ist sie zur
       Veranstalter vom Vertrag zurück treten.                                                                       Rückgewähr der von der anderen Vertragspartei empfangenen Leistungen verpflichtet, nicht
                                                                                                                     jedoch zur Rückforderung der von ihr gewährten Leistungen berechtigt. Ist die
3.3.   Der Aussteller darf den Stand nur selbst nutzen. Die vollständige oder teilweise Überlassung an               rückgewährpflichtige Vertragspartei wegen der Beschaffenheit der erlangten Leistung(en) oder
       andere Unternehmer bedarf der Zustimmung des Veranstalters. Dieser darf den Preis (Ziff. 6)                   aus sonstigen Gründen zur Rückgewähr außerstande, so hat sie den marktüblichen Wert der
       erhöhen. Die Mitaussteller haften für alle Vertragspflichten als Gesamtschuldner.                             empfangenen Leistungen zu ersetzen. Der zur fristlosen Kündigung berechtigten Vertragspartei
                                                                                                                     bleibt das Recht vorbehalten, einen weiteren Schaden geltend zu machen.
4.     Zuweisungen der Ausstellungsflächen
4.1.   Die Zuweisung der Standflächen erfolgt nach Eingang der Anmeldung. Es entscheidet das                  10 .   Schadensersatz
       Eingangsdatum bei IC.                                                                                         Tritt der Veranstalter oder IC aus einem vom Aussteller zu vertretendem Grund vom Vertrag
                                                                                                                     zurück, so ist der Aussteller zum Schadensersatz verpflichtet.
4.2.   IC behält sich vor, dem Aussteller abweichend von der Standbestätigung nachträglich einen Stand in            Die Schadensersatzleistung wird pauschalisiert wie folgt festgesetzt:
       anderer Lage zuzuweisen, die Größe seiner Ausstellungsfläche zu ändern, Ein- und Ausgänge zum                 Erfolgt der Rücktritt mindestens 6 Monate vor dem Termin der Veranstaltung, wird fällig
       Messegelände oder zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen. Sofern eine solche Änderung unter              25 % der vollen Standmiete, ohne Nebenkosten
       Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Aussteller zumutbar ist, ein Festhalten an          Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 6 Monaten vor dem Termin der Veranstaltung, wird fällig 50
       der Standbestätigung aber für den Veranstalter zu einer unzumutbaren Härte führen würde, darf                 % der vollen Standmiete, ohne Nebenkosten
       dieser vom Vertrag zurücktreten.                                                                              Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 2 Monaten vor dem Termin der Veranstaltung, wird fällig
                                                                                                                     100 % der vollen Standmiete zzgl. Nebenkosten mit Ausnahme der Stromkosten.
5.     Standbau und Standgestaltung                                                                                  Ist der tatsächlich entstandene Schaden höher, darf der Veranstalter den höheren Schaden
5.1.   Standbau und Standgestaltung müssen den allgemeinen wettbewerbs- und ordnungsrechtlichen                      geltend machen. Weist der Aussteller nach, dass dem Veranstalter kein Schaden oder ein
       Regeln und technischen Schutzvorschriften entsprechen. Visuelle und akustische Belästigungen der              geringerer Schaden als die vorgenannten Pauschalen entstanden ist, entfällt die Pflicht zum
       benachbarten Stände oder Verkehrsbehinderungen auf den Stand- und Gangflächen dürfen nicht                    Schadenersatz bzw. reduziert sich dieser auf die Höhe des dem Veranstalter tatsächlich
       entstehen.                                                                                                    entstandenen Schadens.

5.2.   Die Stände müssen während der Öffnungszeiten personell besetzt und mit Ausstellungsgut bestückt        11.    Haftungsbegrenzung
       sein. Ein verfrühter Abbau ist nicht gestattet.                                                        11.1   Schadensersatzansprüche       aus    positiver     Forderungsverletzung,   Verschulden     bei
                                                                                                                     Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter,
5.3.   Es dürfen nur Gegenstände ausgestellt werden, die dem Ausstellungsprogramm entsprechen,                       sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
       angemeldet und fabrikneu sind. Andere Gegenstände dürfen nur dann ausgestellt werden, wenn dies               gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.
       für die Darstellung bzw. den Funktionsablauf des zulässigen Ausstellungsobjektes unabdingbar                  Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug bei leichter
       erforderlich ist.                                                                                             Fahrlässigkeit ist auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Die Haftung für
                                                                                                                     sonstige Sach- und Körperschäden ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, dass den
5.4.   Der Verkauf von Ausstellungsware - auch von Messemustern, Software und Fachliteratur - an                     Veranstalter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
       Privatpersonen ist außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten unzulässig; im Übrigen sind die
       Vorschriften der Preisangabenverordnung zu beachten .                                                  11.2    Gegen den Veranstalter gerichtete Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von
                                                                                                                     vertraglichen oder quasivertraglichen Pflichtverletzungen sowie aus Delikt müssen innerhalb
5.5.   Der Veranstalter ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände auf Kosten des Ausstellers vom Stand zu              der Ausschlussfrist von 6 Monaten klageweise geltend gemacht werden. Die Ausschlussfrist
       entfernen oder entfernen zu lassen, wenn ihre Ausstellung unzulässig ist und der Aussteller sie auf           beginnt ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme, spätestens jedoch ab der Beendigung der
       Aufforderung durch den Veranstalter nicht unverzüglich entfernt. Ist die Entfernung des                       Veranstaltung. Die Ausschlussfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher
       Gegenstandes nicht möglich oder für die Herstellung eines zuverlässigen Zustandes nicht genügend,             Pflicht- oder Rechtsverletzung.
       darf der Veranstalter den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
                                                                                                              12.   Schlussbestimmungen
6.     Preise                                                                                                 12.1. Erklärungen, die mit Bezug auf diesen Vertrag abgegeben werden, bedürfen der Schriftform
6.1.   Die angegebenen Preise gelten pro angefangenen Quadratmeter Standfläche zzgl. der jeweils                    und sind erst dann gültig, wenn Sie von IC oder dem Veranstalter schriftlich bestätigt werden.
       geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein Abzug für Hallenstützen erfolgt nicht. Bei den
       angegebenen Preisen handelt es sich um Pauschalpreise für die gesamte Ausstellungszeit                 12.2. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vereinbarungen
       einschließlich der Auf- und Abbautage.                                                                       zwischen den Parteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der
                                                                                                                    sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine
6.2.   Nebenkosten für Strom, Mobiliar, Blumen, Dekoration etc. werden gesondert berechnet. Für                     wirksame Bedingung als vereinbart, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am
       Mitaussteller werden zusätzliche Gebühren erhoben.                                                           nächsten kommt.

7.     Zahlungsbedingungen                                                                                    12.3. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
7.1.   Die Standmiete ist zzgl. einer vom Veranstalter festzulegenden angemessenen Vorauszahlung auf die
       Nebenkosten und zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer ohne Abzug mit Anmeldung und Erteilung einer         12.4. Ist der Aussteller Kaufmann oder hat er innerhalb der Bundesrepublik Deutschland keinen
       Rechnung durch IC zum genannten Zahlungsziel zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ausschließlich auf           allgemeinen Gerichtsstand, so ist Freiburg Gerichtsstand. Der Veranstalter und IC sind
       ein noch zu benennendes Sonderkonto zu leisten. Ggf. anfallende Bank-/Zahlungsgebühren gehen zu              daneben aber auch berechtigt, den Aussteller an dessen allgemeinem Gerichtsstand oder an
       Lasten des entsendenden Unternehmens.                                                                        einem etwa bestehenden besonderen Gerichtsstand zu verklagen.

7.2.   Ist der Aussteller mit einer Zahlung im Verzug, so darf der Veranstalter Verzugszinsen in Höhe von
       5% p. a. über dem bei Verzugseintritt geltenden Basiszins fordern. Soweit nur Kaufleute an dem                                                                                    Intercongress GmbH, 2018
Sie können auch lesen