Stadt Kelkheim am Taunus Bebauungsplan 14/15 "Feuerwehrhaus Eppenhain" Faunistische Bestandserhebung mit Artenschutzbeitrag

 
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Stadt Kelkheim am Taunus Bebauungsplan 14/15 "Feuerwehrhaus Eppenhain" Faunistische Bestandserhebung mit Artenschutzbeitrag
Stadt Kelkheim am Taunus

                  Bebauungsplan 14/15
               "Feuerwehrhaus Eppenhain"

Faunistische Bestandserhebung mit Artenschutzbeitrag

          im Auftrag des Magistrats der Stadt Kelkheim

                            Bearbeitung:
                  Dipl.-Geogr. Berthold Hilgendorf
    Dipl.-Biol. Matthias Fehlow (faunistische Geländeerhebung)

            Büro für Angewandte Landschaftsökologie
                       Berthold Hilgendorf
                        Goldbachstraße 5
                         65817 Eppstein
                        06198 - 571 852
                  buero@berthold-hilgendorf.de

                      Eppstein, 12.01.2021
Stadt Kelkheim am Taunus Bebauungsplan 14/15 "Feuerwehrhaus Eppenhain" Faunistische Bestandserhebung mit Artenschutzbeitrag
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG..............................................................................................................1
   1.1 Anlass..................................................................................................................1

2 FAUNISTISCHE ERHEBUNG...................................................................................2
   2.1 Untersuchungsumfang, Begehungstermine...................................................2
   2.2 Vögel....................................................................................................................2
      2.2.1 Methodik.................................................................................................................2
      2.2.2 Ergebnisse..............................................................................................................3
      2.2.3 Status und Bestandssituation der bemerkenswerten Arten.....................................5
      2.2.4 Bewertung der Ergebnisse......................................................................................6
   2.3 Fledermäuse.......................................................................................................7
      2.3.1 Methodik.................................................................................................................7
      2.3.2 Ergebnisse..............................................................................................................7
      2.3.3 Status und Bestandssituation der bemerkenswerten Arten.....................................9
      2.3.4 Bewertung der Ergebnisse....................................................................................10
   2.4 Hirschkäfer (Lucanus cervus).........................................................................11
      2.4.1 Methodik................................................................................................................11
      2.4.2 Ergebnisse............................................................................................................11
   2.5 Sonstige Beobachtungen................................................................................12

3 ARTENSCHUTZPRÜFUNG.....................................................................................12
   3.1 Rechtliche Beurteilungsgrundlagen..............................................................12
   3.2 Ermittlung der aus artenschutzrechtlicher Sicht beurteilungsrelevanten
         Arten.............................................................................................................13
   3.3 Beschreibung der Planungsabsichten und potenzieller Wirkfaktoren......14
   3.4 Artenschutzprüfung der Planungsabsichten (Fledermäuse)......................14
   3.5 Artenschutzprüfung der Planungsabsichten (Europäische Vogelarten)...15

4 ARTENSCHUTZRECHTLICH BEDINGTE ODER MITBEDINGTE MASSNAHMEN
    ..............................................................................................................................17

5 LITERATUR..............................................................................................................18

6 ANHANG..................................................................................................................20
   6.1 Prüfbogen Mittelspecht...................................................................................20
   6.2 Prüftabelle von Vogelarten im günstigen Erhaltungszustand....................24
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                      Bebauungsplan 14/15 "Feuerwehrhaus Eppenhain"

                    Faunistische Bestandserhebung mit Artenschutzbeitrag

1 Einleitung
1.1   Anlass

Am nordöstlichen Ortsrand von Eppenhain ist auf bisheriger Waldfläche die Errichtung eines
neuen Feuerwehrhauses vorgesehen. Der Geltungsbereich des hierfür aufzustellenden Be-
bauungsplans liegt zwischen dem Gelände der Alten Schule und der von Ruppertshain nach
Eppenhain führenden Eppenhainer Straße (K775) und umfasst den Südrand eines sich wei-
ter nach Norden und Osten fortsetzenden Waldbestands (Abb. 1). Die Flächengröße des
Geltungsbereichs beträgt 0,2157 ha.

Als Grundlage für die artenschutzrechtliche Beurteilung der Planung wurde für die Vegetati-
onsperiode 2020 eine faunistische Bestandserhebung mit darauf aufbauender artenschutz-
rechtlicher Prüfung in Auftrag gegeben. Auf Basis einer mit der UNB abgestimmten Einschät-
zung des planungsrelevanten Arteninventars wurde die Erhebung von Fledermäusen, Vögeln
und des Hirschkäfers beauftragt.

             Abbildung 1: Lage des Plangebiets am Nordostrand von Eppenhain

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2 Faunistische Erhebung
2.1     Untersuchungsumfang, Begehungstermine

Der Untersuchungsumfang erstreckte sich auf die Erhebung der europäischen Vogelarten,
Fledermäuse und Hirschkäfer. Auf eventuelle Vorkommen weiterer artenschutzrechtlich rele-
vanter Tierarten wurde bei den Begehungen ebenfalls geachtet. Begehungen wurden an fol-
genden Terminen durchgeführt: 15.03., 05.04., 27.04., 05.05. (abends und nachts), 10.05.
(nachts), 11.05., 29.05. (nachts), 30.05., 17.06., 04.07., 04.08. (nachts) und 05.08.2020.

2.2     Vögel

2.2.1     Methodik

Bei den Begehungen wurde das Artenspektrum aller im Untersuchungsgebiet jeweils ange-
troffenen Vogelarten aufgenommen. Vor dem Laubaustrieb wurden darüber hinaus sämtliche
im Gebiet stehenden Bäume aus der Bodensicht nach erkennbaren Horsten oder Naturhöh-
len abgesucht. Soweit vorhanden, wurden diese bei den späteren Begehungen auf Besatz
kontrolliert.

Bei der Erfassung der Arten wurde unterschieden zwischen Brutvögeln mit sicherem Brut-
nachweis (B) und solchen mit Brutverdacht (BV) sowie Nahrungsgästen. Außerdem wurden
Brutvögel des angrenzenden Umfelds mit aufgenommen, deren Revier zwar in das Gebiet
reicht, deren Revierzentrum mit dem eigentlichen Brutplatz aber außerhalb liegt.

Als Kriterien für die Status-Zuordnung als Brutvogel wurden Nestfunde, Beobachtung von
Futtereintrag, Sichtung von gerade flügge gewordenen Jungvögeln oder revieranzeigende
Verhaltensweisen wie Gesang oder Revierkämpfe herangezogen. Die Arten mit Brutnach-
weis oder Brutverdacht werden als Brutvogelarten behandelt. Nomenklatur nach KREUZIGER
ET AL. (2014).

Die Erfassung der Brutvogelarten wurde in Form einer Siedlungsdichte-Untersuchung durch-
geführt. Diese erfolgte mittels der Revierkartierung nach der Methode von ERZ ET AL. (1968)
bzw. OELKE (1970, 1975) (beschrieben in SÜDBECK ET AL. 2005). Bei dieser Methode werden
in erster Linie revierverteidigende, nicht koloniebildende Singvögel sowie Nichtsingvögel mit
ähnlichem Verhalten (Spechte, Tauben) berücksichtigt. Alle Brutvogelbeobachtungen wurden
auf Tageskarten des Gebiets eingetragen. Aus den Tageskarten wurden dann Artkarten für
die einzelnen Arten erstellt, auf denen sich dann über die sogenannten Papierreviere die
Siedlungsdichte dieser Arten auf der Fläche ablesen lässt.

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2.2.2      Ergebnisse

Bei den durchgeführten Begehungen wurden im Plangebiet 11 Vogelarten nachgewiesen.
Davon waren vier Arten sichere Brutvogelarten, deren Status durch Nestfunde, fütternde Alt-
vögel oder die Beobachtung frisch ausgeflogener Jungvögel belegt werden konnte (Brut-
nachweis, B). Bei weiteren fünf Arten wurden durch mehrfache Beobachtungen von Revier
anzeigenden Verhaltensweisen Brutreviere festgestellt, auch wenn keine besetzten Nester
gefunden werden konnten (Brutverdacht, BV). Zwei Arten waren Nahrungsgäste, die jeweils
nur einmal im Gebiet beobachtet wurden. Sieben weitere Vogelarten brüteten im erweiterten
Umfeld des Plangebiets. Diese Arten sind in der Artenliste ebenfalls mit aufgeführt. Zur Lage
der im Geltungsbereich nachgewiesenen Brutreviere siehe Abb. 2.

Deutscher Name             Wissenschaftlicher Name            BNG     VSRL   RLD     RLH     EZ       Nest
                                           Brutvögel / Brutverdacht
Amsel                      Turdus merula               (B)      §      -       -       -      G       N, F
Buchfink                   Fringilla coelebs          (BV)      §      -       -       -      G        F
Gartenbaumläufer           Certhia brachydactyla      (BV)      §      -       -       -      G        N
Kohlmeise                  Parus major                (BV)      §      -       -       -      G        H
Mönchsgrasmücke            Sylvia atricapilla          (B)      §      -       -       -      G        F
Ringeltaube                Columba palumbus           (BV)      §      -       -       -      G       F, N
Rotkehlchen                Erithacus rubecula          (B)      §      -       -       -      G       B, N
Zaunkönig                  Troglodytes troglodytes     (B)      §      -       -       -      G       F, N
Zilpzalp                   Phylloscopus collybita     (BV)      §      -       -       -      G        B
                             Brutvögel mit Revierzentrum im erweiterten Umfeld
Blaumeise                  Parus caeruleus                     §       -       -       -      G        H
Buntspecht                 Dendrocopos major                   §       -       -       -      G        H
Eichelhäher                Garrulus glandarius                 §       -       -       -      G        F
Kleiber                    Sitta europaea                      §       -       -       -      G        H
Mittelspecht               Dendrocopos medius                  §§      I       -       -      U        F
Singdrossel                Turdus philomelos                   §       -       -       -      G        F
Star                       Sturnus vulgaris                    §       -       3       -      G        H
                                                Nahrungsgäste
Elster                     Pica pica                            §      -       -       -      G         -
Rabenkrähe                 Corvus corone                        §      -       -       -      G         -

BNG            Besonders (§) oder streng (§§) geschützt nach § 7 BNatSchG und dort Bezug nehmenden na-
               tionalen und internationalen Richtlinien und Verordnungen.
VSRL           EG-Vogelschutzrichtlinie Nr. 79/409/EG zum Schutz aller europäischen Vogelarten (02.04.1979):
               I = Anhang I VSRL, Z = Artikel 4 (2) VSRL, W = Artikel 3 VSRL (wertgebende Art in Hessen)
RLD, RLH       Angaben der Roten Liste Deutschland (2016) bzw. der Roten Liste Hessen (2014).
               Gefährdungsrade: 1: vom Aussterben bedroht; 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; R: extrem selten;
               V: Vorwarnliste; merklich zurückgegangen, aber aktuell noch nicht gefährdet
EZ             Erhaltungszustand der Brutvogelarten Hessens (WERNER ET AL 2014); es bedeuten:
               G = günstig, U = ungünstig – unzureichend, S = ungünstig – schlecht,
               X = in Hessen kein Brutvogel, deshalb ohne Angabe
Nest           Nestanlage in folgenden Habitaten: B = Bodenbrüter, F = Freibrüter (in Bäumen oder Gebüschen),
               N = Nischenbrüter (auch oder vorwiegend an Gebäuden), H = Höhlenbrüter (z.B. Baumhöhlen, Nist-
               kästen), K = Koloniebrüter, NF= Nestflüchter

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      Abbildung 2: Lage der im Geltungsbereich nachgewiesenen Brutvogel-Reviere

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Siedlungsdichte innerhalb des Geltungsbereichs

Deutscher Name                 Wissenschaftlicher Name                   Anz. Reviere
Amsel                          Turdus merula                                    1
Buchfink                       Fringilla coelebs                                1
Gartenbaumläufer               Certhia brachydactyla                            1
Kohlmeise                      Parus major                                      1
Mönchsgrasmücke                Sylvia atricapilla                               1
Ringeltaube                    Columba palumbus                                 1
Rotkehlchen                    Erithacus rubecula                               1
Zaunkönig                      Troglodytes troglodytes                          1
Zilpzalp                       Phylloscopus collybita                           1
                                                              Summe             9

Die neun im eigentlichen Plangebiet festgestellten Brutvogelarten waren hier jeweils nur mit
einem Brutrevier vertreten. Dabei handelte es sich bei Amsel, Mönchsgrasmücke, Zaunkö-
nig, Rotkehlchen und Zilpzalp um Gebüsch- oder Bodenbrüter, deren Reviere in den
Strauchbeständen entlang des Schulwegs an der Nordwestseite des Gebietes lagen. Kohl-
meise und Gartenbaumläufer als Höhlen- bzw. Spaltenbrüter sowie Ringeltaube und Buch-
fink als Freibrüter brüteten in den höheren Laubbäumen des zentralen Gebietsteils. Im nähe-
ren Umfeld des Plangebiets lagen die Revierzentren von sieben weiteren Arten, die in der
Liste mit aufgeführt sind. Bemerkenswerte Arten sind hierbei der in der Roten Liste Hessen
verzeichnete Star sowie der sich in einem hessenweit ungünstigen Erhaltungszustand be-
findliche Mittelspecht. Alle übrigen Brutvogelarten sind in der Region noch mehr oder weni-
ger weit verbreitet und weisen einen hessenweit günstigen Erhaltungszustand auf.

Als Gastvogelarten wurden Rabenkrähe und Elster jeweils nur einmal im Gebiet und dem an-
grenzenden Umfeld beobachtet. Ihre Brutreviere liegen in weiterer Entfernung.

2.2.3     Status und Bestandssituation der bemerkenswerten Arten

Nachfolgend werden die Nachweise von Brutvogelarten näher erläutert, die in einer der Ro-
ten Listen aufgeführt und/oder in Hessen einen ungünstigem Erhaltungszustand aufweisen.
Bei den zwei Arten Mittelspecht und Star handelt es sich um solche, die nicht im eigentlichen
Plangebiet brüteten, sondern im erweiterten Umfeld desselben.

Mittelspecht (Dendrocopos medius)
Grundinformation:
Der Mittelspecht (Dendrocopos medius) ist in Hessen als Standvogel ganzjährig zu beobachten. Bedingt durch
die Bevorzugung von Bäumen mit grobrissiger Rinde (Eiche, Linde, Erle, Weide) brütet der Mittelspecht bevor-
zugt in Wäldern mit hohem Eichenanteil, vor allem in Hartholzauen, Erlenbruchwäldern, Buchenwäldern sehr ho-
hen Alters (Zerfallsphase) und in Eichen-Hainbuchenwäldern. Daneben werden manchmal auch alte Streuobstbe-
stände sowie in Waldnähe gelegene Parkanlagen besiedelt. Er ernährt sich vorwiegend von Arthropoden und ih-
ren Larven, die er in Ritzen der Rinde sucht und nur selten aus dem Holz hackt. Der Mittelspecht besitzt in sei-
nem Revier in aller Regel mehrere Höhlen. Er kann über mehrere Jahre die gleiche Baumhöhle als Brutplatz und
als Schlafplatz außerhalb der Brutzeit aufsuchen, legt aber auch häufiger neue Bruthöhlen an. Als Mindestgröße
des Reviers wird eine Waldfläche von 30 ha angenommen. Die Siedlungsdichte kann unter optimalen Bedingun-
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gen bis zu 0,5-2,5 Brutpaare auf 10 ha betragen. Zur Brut werden selbstgebaute Nisthöhlen in Stämmen oder
starken Ästen von Laubhölzern (Eichen, Buchen, Erlen) in einer Höhe von 1-10 (max. 20) m angelegt, wobei die
mittlere Höhe bei ca. 9 m liegt. Die Anlage der Höhlen erfolgt in der Regel im Bereich von Schadstellen sowie in
abgestorbenen oder morschen Bäumen oder stärkeren Ästen.
In Hessen ist die streng geschützte Art vor allem in Alteichenbeständen Südhessens und im westlichen Mittelhes-
sen weit verbreitet. Der Gesamtbestand wird mit mehr als 5.000-9.000 Brutpaaren angegeben (WERNER ET AL
2014) und gilt derzeit als stabil. Wegen der ungünstigen Einschätzung der Habitatsituation wird der hessische Er-
haltungszustand als ungünstig-unzureichend eingestuft.
Vorkommen im Untersuchungsgebiet:
Ein Paar des Mittelspechtes besetzte ein Brutrevier im Laubwald ca. 70 m nordöstlich der Grenze des Plange-
biets, unweit der Straße von Ruppertshain nach Eppenhain. Beide Partner dieses Brutpaares wurden mehrfach
bei der Nahrungssuche an den alten Eichen sowohl innerhalb als auch südlich des Plangebiets beobachtet.

Star (Sturnus vulgaris)
Grundinformation:
Der Star ist heute ein Teil- oder Kurzstreckenzieher, der in milden Wintern auch in großen Zahlen in Hessen über-
wintert. Stare brüten als Höhlenbrüter in Wäldern, Parks, Alleen und Streuobstwiesen, nutzen aber sehr gerne
auch Nistkästen oder Baumhöhlen im Siedlungsraum oder Nischen und Löcher an Gebäuden. Als teilweise Kolo-
niebrüter können in günstigen Lebensräumen Dichten von über 50 Revieren/10 ha erreicht werden. Während der
Brutzeit ernährt sich die Art vorwiegend von Insekten und anderen Wirbellosen, die bevorzugt auf kurzrasigen
Flächen erbeutet werden. Im Spätsommer wird die Ernährung dann weitgehend auf Früchte umgestellt, so dass
es durch große Schwärme manchmal zu Schäden in Obst- und Weinbaugebieten kommt. Der Star ist in Hessen
noch weit verbreitet und fehlt als Brutvogel nur in vollständig ausgeräumten Ackerlandschaften. Der Gesamtbe-
stand wird mit mehr als 186.000 bis 243.000 Revieren angegeben (WERNER ET AL 2014). Wegen starker Be-
standsrückgänge wird sein Erhaltungszustand in Hessen zwar noch als günstig, aber als sich verschlechternd an-
gegeben. In Deutschland wird die Art seit 2016 wegen starker Abnahme als gefährdet eingestuft.
Vorkommen im Untersuchungsgebiet:
Mindestens zwei Brutpaare des Stars brüteten im Kronenbereich der alten Laubbäume nordöstlich und südlich
der untersuchten Fläche. Während der Brutzeit wurden häufiger Stare bei der Nahrungssuche im Untersuchungs-
gebiet beobachtet, welches damit Teil dieser beiden Brutreviere war.

2.2.4     Bewertung der Ergebnisse

Das nur rund 0,2 ha große Plangebiet bildet einen vergleichsweise kleinen Ausschnitt eines
gehölzreichen Lebensraumkomplexes im Rand- und Übergangsbereich ausgedehnter
Waldareale und dem ebenfalls stark von Gehölzen geprägten Ortsrand von Eppenhain. Be-
zogen auf den Flächenanteil ist das Gebiet im Vergleich zu geschlossenen Laubwäldern mit
dem Nachweis von 9 Brutrevieren und weiteren Bruten in der näheren Umgebung recht dicht
besiedelt. Dies wird aber dadurch relativiert, dass es sich hier um Wald- und Siedlungsrand-
bereiche mit zahlreichen Grenzlinien und Randstrukturen handelt, die hinsichtlich ihrer Habi-
tatvielfalt mehr oder weniger deutlich vom Inneren geschlossener Wälder abweichen. Unter
Berücksichtigung dieser Faktoren entspricht die angetroffene Siedlungsdichte weitestgehend
dem zu erwartenden Wert.

Beim Spektrum der festgestellten Arten handelt es sich mit Ausnahme des weiter nordöstlich
im Wald brütenden Mittelspechts um solche, die regional noch mehr oder weniger häufig
sind, und von denen die meisten auch innerhalb der Siedlungsräume noch in zum Teil hoher
Dichte brüten.

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2.3     Fledermäuse

2.3.1     Methodik

Vor Beginn der Belaubung wurde der im Gebiet gelegene Baumbestand gezielt auf Baum-
höhlen oder andere als Fledermausquartier potenziell geeignete Strukturen abgesucht. Nä-
here Untersuchungen zur Aktivität von Fledermäusen wurden bei vier Nachtbegehungen am
05.05., 10.05., 29.05. und 04.08.2020 durchgeführt. Es handelte sich um warme und wind-
stille Nächte, um ein Optimum an jagenden Fledermäusen anzutreffen. Die Begehungen er-
folgten in der Zeit zwischen dem Beginn der Dämmerung und ca. 24.00 Uhr.

Da Fledermäuse fast ausschließlich in der Dunkelheit jagen, stellt der Einsatz von so ge-
nannten Bat-Detektoren (Ultraschalldetektoren) die einzige Möglichkeit dar, durch die Ultra-
schallrufe die Jagdgebiete der Tiere ausfindig zu machen (und die Arten voneinander zu un-
terscheiden). Bei den Begehungen wurde ein BatLogger der Firma Elekon eingesetzt, mit
dem bei jedem Termin die um das Gebiet verlaufenden Wege sowie die innerhalb verlaufen-
den Pfade ab Sonnenuntergang in den jeweils ersten zwei bis drei Nachtstunden mit Detek-
tor jeweils langsam abgegangen und die Fledermausrufe aufgezeichnet wurden. Die älteren
Bäume und besonders die einzige gefundene Baumhöhle im Gebiet wurden jeweils länger
beobachtet, um mögliche Ausflüge von Fledermäusen aus eventuell im Gebiet vorhandenen
Quartieren zu erkennen. Bei den drei Begehungen am 10.05., 29.05. und 04.08. wurde au-
ßerdem jeweils eine Horchbox (Model BLA1162 der Firma Elekon) bis zum nächsten Morgen
zentral im Gebiet aufgestellt, die alle nächtlichen Fledermausrufe aufnahm.

Die Auswertung der Aufzeichnungen erfolgte später unter Zuhilfenahme des Programms Bat-
Explorer, Version 2.1.7.0. Anhand der Sonogramme wurden die Rufe bestimmt (ohne Ver-
wendung der automatischen Bestimmungsfunktion).

2.3.2     Ergebnisse

Insgesamt wurden ca. 4.000 Tonaufnahmen ausgewertet. Davon konnte auf 2.790 Aufnah-
men auch mindestens eine Fledermausart identifiziert werden. Die restlichen Aufnahmen be-
trafen Heuschreckengesänge, Vogelrufe, sonstige Störgeräusche oder Fledermausrufe, die
wegen zu schlechter Qualität nicht eindeutig bestimmt werden konnten.

Im Plangebiet wurden insgesamt sechs Fledermausarten nachgewiesen. Die mit Abstand
häufigste Art war dabei die Zwergfledermaus, auf die 2.754 der 2.790 Aufnahmen entfielen.
Die Zwergfledermaus konnte auch während der Begehungen mit jeweils mehreren Individu-
en bei der Jagd beobachtet werden.

Daneben wurden bei allen Begehungen auch einzelne Breitflügelfledermäuse beobachtet
und/oder aufgenommen. Am Abend des 29. Mai jagte ein Exemplar dieser Art länger über ei-
ner kleinen Lichtung am Schulweg. Mit Bechstein-, Mücken- und Rauhautfledermaus wurden
drei weitere Arten jeweils nur an ein bis zwei Terminen und jeweils auch nur mit wenigen Ein-
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zelexemplaren nachgewiesen. Wegen der meist nur sehr kurzen Einzelaufnahmen kann da-
von ausgegangen werden, dass es sich hierbei um Transferflüge handelte, bei denen die
Tiere das Gebiet nur kurzzeitig durchflogen.

Zusätzlich wurden an zwei Tagen insgesamt drei Tonaufnahmen einer Langohrfledermaus
der Gattung Plecotus aufgezeichnet. Da beide heimischen Arten dieser Gattung in der Regi-
on vorkommen und die relativ schlechten Aufnahmen eine genaue Artbestimmung nicht zu-
lassen, konnte eine genaue Artbestimmung nicht erfolgen. Auch hier dürfte es sich allerdings
um Individuen gehandelt haben, die das Gebiet nur kurz durchflogen.

Bei der Suche nach möglichen Quartieren wurde nur in einer am Nordwestrand des Plange-
biets stehenden Buche eine Stammspalte gefunden, die eine potenzielle Eignung als Som-
merquartier aufweist. Diese in ca. 6-7 m Höhe nach Südosten ausgerichtete Stammspalte
wurde bei den Abendbegehungen jeweils länger beobachtet, ohne dass hier der Ausflug ei-
ner Fledermaus registriert werden konnte. Insgesamt ergaben sich damit keine Hinweise auf
im Gebiet befindliche Fledermausquartiere.

Deutscher Name                    Wissenschaftlicher Name             BNG    FFH      RLD   RLH    EZ          ST.
Bechsteinfledermaus               Myotis bechsteinii                   §§    II, IV    2     2     U            T
Breitflügelfledermaus             Eptesicus serotinus                  §§      IV      3     2     FV           J
Langohrfledermaus                 Plecotus auritus/ austriacus                                    F       U
                                                                       §§     IV      3/1   2/2   V       1     T
Mückenfledermaus                  Pipistrellus pygmaeus                §§     IV       -     2        U         T
Rauhhautfledermaus                Pipistrellus nathusii                §§     IV       -     2     FV           T
Zwergfledermaus                   Pipistrellus pipistrellus            §§     IV       -     3     FV           J

BNG         Besonders (§) oder streng (§§) geschützt nach § 7 BNatSchG und dort Bezug nehmenden nationa-
            len und internationalen Richtlinien und Verordnungen.
FFH         Art des Anhangs II, IV oder V der FFH-Richtlinie
RLD, RLH    Angaben der Roten Liste Deutschland (2008) bzw. der Roten Liste Hessen (1996).
            Gefährdungsgrade: 1: vom Aussterben bedroht; 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; R: extrem selten;
            V: Vorwarnliste, merklich zurückgegangen, aber aktuell noch nicht gefährdet; G: Gefährdung anzu-
            nehmen; D: Daten unzureichend
            Erhaltungszustand der Fledermausarten Hessens; es bedeuten:
EZ          FV = günstig („favourable“), U1 = unzureichend („unfavourable-inadequate“), U2 = schlecht („unfa-
            vourable-bad“)
            Status im Gebiet. Q: Quartierfund; J: Beobachtung im Jagdhabitat oder überfliegend; T: Transferflug
ST.
            durch das Gebiet ohne längeren Aufenthalt
Anz.        Anzahl der Aufnahmen der Art

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2.3.3     Status und Bestandssituation der bemerkenswerten Arten

Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)
Grundinformation:
Die Bechsteinfledermaus ist die wohl am stärksten an großflächige und zusammenhängende Waldgebiete gebun-
dene Fledermausart in Mitteleuropa. Bevorzugte Quartiere sind Baumhöhlen und gebietsweise Fledermauskäs-
ten. Bechsteinfledermäuse bilden Wochenstubenkolonien mit etwa zehn bis 30 Tieren. Die Winterquartiere liegen
in Bergwerksstollen, Höhlen und Kellern in geringer Entfernung (bis 35 km) zum Sommerquartier. Die bisherigen
Funde der Bechsteinfledermaus liegen überwiegend in naturnahen Laubmischwäldern, teilweise durchzogen von
Still- und Fließgewässern, aber auch in Obstgärten nahe des Siedlungsraums. In nadelholzdominierten Wäldern
wird die Art weitaus seltener nachgewiesen. Die Umwandlung strukturreicher Laub- und Laubmischwälder mit ei-
nem ausreichenden Anteil von Baumhöhlen in großflächige Reinbestände von Nadelbäumen und forsttypische Al-
tersklassenwälder gefährden die Art ebenso, wie der Wegfall von Obstbaumwiesen im Siedlungsbereich. Der Le-
bensraumverlust durch großflächige Rodungen und die Lebensraumzerschneidung durch breite Verkehrswege ist
eine besonders gewichtige Gefährdungsursache.
Die Bechsteinfledermaus hat ihren Verbreitungsschwerpunkt in Süddeutschland. In Hessen sind derzeit ca. 20
Wochenstuben mit einer mittleren Zahl von 20 Tieren (adulte Weibchen und Jungtiere) bekannt. Die Hauptver-
breitung der Art in Hessen liegt offenbar in den laubwaldreichen Mittelgebirgslagen.
Vorkommen im Untersuchungsgebiet:
Die Bechsteinfledermaus wurde nur durch eine einzelne, sicher bestimmbare Tonaufnahme in der Nacht vom 4.
auf den 5. August im Gebiet nachgewiesen. Mehrere nicht eindeutig bestimmbare Aufnahmen einer Fledermaus
aus der Gattung Myotis aus der gleichen Nacht betrafen aber wahrscheinlich ebenfalls diese Art.

Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
Grundinformation:
Jagende Breitflügelfledermäuse findet man u. a. im Siedlungsbereich, über Weiden (Mistkäfer!) und Wiesen, im
Wald und an Gewässerufern. Die Wochenstubenquartiere liegen in der Regel im Flachland und entlang von Flus-
stälern. Die Koloniegrößen schwanken zwischen zehn und 70 adulten Weibchen, selten mehr (bis zu 200). Bevor-
zugte Hangplätze sind die Firstbereiche von Gebäuden, Hausverkleidungen und Fensterläden, sowie Zwischen-
böden. Regelmäßige Quartierwechsel, aber mit Konstanz in der Quartierwahl, sind typisch für die Breitflügelfle-
dermaus. Winterquartiere sind bisher kaum bekannt und vermutlich überwintert ein Teil der Tiere in Wohnhäu-
sern. Die Breitflügelfledermaus kommt in ganz Deutschland vor, wobei der Verbreitungsschwerpunkt eher im
Norddeutschen Tiefland liegt. In Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachen stellt sie ver-
mutlich die häufigste Hausfledermaus dar. In Hessen sind Wochenstuben unter anderem in den Kreisen Marburg-
Biedenkopf und Darmstadt-Dieburg, aber auch aus dem Hochtaunuskreis bekannt.
Vorkommen im Untersuchungsgebiet:
Die Breitflügelfledermaus wurde in allen vier Untersuchungsnächten in Einzeltieren im Gebiet beobachtet oder
aufgezeichnet. Sie war mit 20 Aufnahmen die zweithäufigste der hier nachgewiesenen Arten. Die festgestellten
Exemplare stammten wahrscheinlich ebenso wie die Zwergfledermäuse aus Gebäudequartieren in Eppenhain.

Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus)
Grundinformation:
Die erst im Jahr 2000 wissenschaftlich beschriebene Art ist eine nahe Verwandte der Zwergfledermaus, die aber
meist deutlich seltener als diese nachgewiesen wird.
Wie bei der Zwergfledermaus liegen die meisten der Wochenstubenquartiere an Gebäuden in Spalten und hinter
Außenverkleidungen, es werden aber auch Fledermauskästen oder Baumhöhlen angenommen. Dabei können
einzelne Wochenstuben wesentlich mehr Tiere umfassen als bei der Zwergfledermaus (teilweise über 1.000 Ex-
emplare). Die Mückenfledermäuse jagen nach bisherigen Erkenntnissen vorwiegend in Auwäldern und an oder
über Gewässern in tieferen Lagen, aber auch entlang von Waldrändern, Hecken und sonstigen Randstrukturen.
Die Verbreitung der Art in Europa ist noch nicht vollständig bekannt, in Mitteleuropa und damit auch in Deutsch-
land ist sie aber weit verbreitet mit Nachweisen aus den meisten Bundesländern.
Vorkommen im Untersuchungsgebiet:
Die Mückenfledermaus wurde nur in zwei Nächten durch jeweils drei zeitlich weit auseinander liegende Aufnah-
men festgestellt. Es handelte sich offenbar um Tiere, die das Gebiet jeweils nur kurz bei Transferflügen durch-
querten und hier nicht für längere Zeit jagten.

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Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
Grundinformation:
Die Wochenstubenquartiere der Rauhhautfledermaus liegen überwiegend in Baumhöhlen, hinter abstehender
Rinde und regional in Fledermauskästen. Einzelne Quartiere sind aus Spalten an Häusern bekannt, öfters in Ver-
gesellschaftung mit Zwergfledermäusen und Bartfledermäusen. Winterquartierfunde der Art aus Deutschland sind
sehr selten, diese liegen meist in Felsspalten oder Baumhöhlen. Die Sommerlebensräume der Rauhhautfleder-
maus liegen alle im norddeutschen Tiefland, wobei gewässerreiche Waldlandschaften (sowohl Kiefern- als auch
feuchte Laubmischwälder) typisch sind (z. B. Plöner Seenplatte, Mecklenburger Seenplatte, Müritzsee). Die
Rauhhautfledermaus wurde in allen Bundesländern nachgewiesen, allerdings sind Wochenstuben nur aus dem
Norddeutschen Tiefland, d. h. aus den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
und vor allem Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (hier vermutlich die häufigste Waldfledermaus) be-
kannt. In den anderen Bundesländern tritt die Art überwiegend zur Zugzeit im Herbst auf. In Hessen werden
Rauhhautfledermäuse vor allem in den Monaten August und September in größerer Zahl angetroffen. Gefunden
werden meist Paarungsgesellschaften, aber aus dem Rhein-Main Gebiet sind auch einzelne Winterquartiere be-
kannt.
Vorkommen im Untersuchungsgebiet:
Die Rauhautfledermaus konnte nur in den Nächten vom 10. auf den 11 und vom 29. auf den 30. Mai insgesamt
fünfmal beim jeweils nur kurzen Durchqueren des Luftraums über dem Gebiet nachgewiesen werden.

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
Grundinformation:
Die Lebensräume der Zwergfledermaus sind sehr vielfältig. Häufig aufgesuchte Jagdgebiete sind historische
Dorfkerne mit naturnahen Gärten und altem Baumbestand, Obstwiesen und Hecken am Dorfrand, Parks in Städ-
ten, beleuchtete Plätze, Gewässer und verschiedene Waldbereiche. Die Wochenstubenquartiere der Art sind un-
terschiedlich stark besetzt (zehn bis 300 Tiere) und sehr variabel. Typischerweise werden Spalten am und im
Haus bezogen, wie z. B. Fensterläden, Holz-, Schiefer- und Metallverkleidungen, Zwischenwände und -böden,
Kammern in Hohlblocksteinen und Rollladenkästen. Teilweise liegen die Quartiere auch in hohlen Bäumen und
hinter abstehender Rinde. Im Winter suchen die Tiere oft die gleichen Quartiertypen auf, z.B. Spalten in Kellern
historischer Gebäude, Brücken und in Holzstößen.
Entsprechend ihrem europäischen Verbreitungsareal findet man die Art in der gesamten Bundesrepublik. Sie ist in
allen Bundesländern und so auch in Hessen mit teilweise sehr vielen bekannten Wochenstuben vertreten und
scheint die häufigste Hausfledermaus zu sein. Auffällig sind die spätsommerlichen-frühherbstlichen "Invasionen",
wobei teilweise mehrere hundert Tiere durch offen stehende Fenster in Wohnungen einfliegen.
Vorkommen im Untersuchungsgebiet:
Die Zwergfledermaus war im Untersuchungsgebiet ausgesprochen häufig anzutreffen. Sie wurde bei allen vier
Begehungen praktisch dauerhaft und häufig mit mehreren Exemplaren im Gebiet beobachtet bzw. aufgenommen.
Auch bei den Aufzeichnungen der Horchboxen stellte sie den bei weitem größten Anteil der Aufnahmen. Insge-
samt betrafen 2.754 und damit über 98 % aller Aufnahmen Tiere dieser Art. Die Sommerquartiere der hier jagen-
den Zwergfledermäuse liegen höchstwahrscheinlich in älteren Gebäuden im Ortskern von Eppenhain. Die Tiere
nutzten die Ränder der Laubwaldbestände entlang der Eppenhainer Straße nicht nur zur Nahrungssuche, son-
dern auch als Transferbereiche auf dem Weg in die nördlich angrenzenden Wälder.

2.3.4     Bewertung der Ergebnisse

Unter den sechs erfassten Arten waren vier, die nur beim Durch- oder Überflug erfasst wer-
den konnten. Sie sind damit als Arten einzustufen, die keinen direkten Bezug zum Plangebiet
haben. Bei den zwei verbleibenden Arten handelt es sich um Zwerg- und Breitflügelfleder-
maus, die das Gebiet als Teil ihres Jagdgebiets nutzten. Insbesondere die Zwergfledermaus
wurde dabei häufig beobachtet und durch die Tonaufzeichnungen der Horchboxen häufig er-
fasst. Bei den Begehungen war allerdings auch zu beobachten, dass in den nordwestlich an-
grenzenden Grünflächen des alten Schulgeländes eine noch viel höhere Flugaktivität zu ver-
zeichnen war. Die Attraktivität als Jagdgebiet dürfte sowohl im Plangebiet als auch in den an-
grenzenden Schul- und sonstigen Waldrandlagen stark mit der Randliniensituation in Zusam-

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menhang stehen, wo ein besseres Nahrungsangebot besteht, als es in geschlossenen Wald-
beständen der Fall ist (Freiflächen des Schulgeländes, Randlinien entlang des Schulwegs
und der angrenzenden Landstraße und innere Randlinien im Umfeld einer durch Baumfäl-
lung entstandenen Lichtung).

Über die Funktion als Teil des Jagdgebiets hinaus ergaben sich keine Hinweise auf eine im
Gebiet erfolgende Lebensstättennutzung. Die einzige potenziell als Sommerquartier geeig-
nete Stammspalte war bei den Begehungen unbesiedelt, und es wurden auch sonst keine
Hinweise darauf festgestellt, dass Fledermäuse aus dem Kronenbereich von Bäumen des
Plangebiets ausgeflogen sein könnten. Damit gibt es keine Hinweise auf das Vorhandensein
von Fledermausquartieren. Es ist zu vermuten, dass die im Gebiet jagenden Individuen ihre
Quartiere in Gebäuden der Ortslage haben, zumal die zwei hier vorkommenden Arten ihre
Sommerquartiere bevorzugt in Gebäuden anlegen.

2.4     Hirschkäfer (Lucanus cervus)

2.4.1     Methodik

Bei zwei abends und nachts durchgeführten Begehungen am 10. und 29. Mai wurde gezielt
nach Vorkommen von Hirschkäfern gesucht. Hierzu wurden die Stämme der älteren Laub-
bäume mit einer starken Taschenlampe abgeleuchtet und auf das Vorhandensein von Imagi-
nes des Hirschkäfers kontrolliert. Außerdem wurde mittels Fernglas der Luftraum im Kronen-
bereich und Umfeld großer Eichen auf eventuell dort fliegende Käfer abgesucht.

Bei den tagsüber erfolgten Begehungen wurde darüber hinaus unter älteren Bäumen, die als
Lebensstätten der Art in Frage kommen, nach Hirschkäferresten oder getöteten Individuen
gesucht, die von Vögeln oder anderen Fraßfeinden erbeutet und/oder verzehrt wurden. Wei-
terhin wurden die wenigen älteren Baumstümpfe auf Wildschwein-Wühlspuren kontrolliert so-
wie nach eventuellen Schlupflöchern von Hirschkäfern abgesucht, die sich hier entwickelt ha-
ben könnten.

2.4.2     Ergebnisse

Während der Abend- und Nachtbegehungen wurden keine im Gebiet fliegenden Hirschkäfer
gefunden. Auch die tagsüber durchgeführten Kontrollen auf tote Käfer oder Käferreste blie-
ben ohne Ergebnis.

Im Gebiet gibt es zwei größere Baumstümpfe, die als Entwicklungshabitat für Hirschkäfer po-
tenziell in Frage kommen könnten. Auch dort konnten weder Wildschweinwühlspuren noch
Schlupflöcher von Hirschkäfern gefunden werden.

Zusammenfassend erbrachten die Untersuchungen keine Hinweise auf Hirschkäfer-Vorkom-
men im Plangebiet und seiner näheren Umgebung.
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2.5   Sonstige Beobachtungen

Über die erfassten Vogel- und Fledermausarten hinaus wurden als Zufallsbeobachtung fünf
Kleinsäuger im Plangebiet festgestellt. Dies sind Eichhörnchen, Rötel- und Waldmaus mit je-
weils mehreren Sichtbeobachtungen. Die Waldspitzmaus wurde durch einen Totfund im Be-
reich des Schulwegs nachgewiesen. Weiterhin bei einer der Nachtbegehungen ein einzelner
Igel bei der Nahrungssuche im Unterholz angetroffen. Hinweise auf Vorkommen streng ge-
schützter Arten ergaben sich nicht.

3 Artenschutzprüfung
3.1   Rechtliche Beurteilungsgrundlagen

Die Prüfung bezieht sich auf die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Demnach ist verboten,
    1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen,
       zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entneh-
       men, zu beschädigen oder zu zerstören,
    2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten
       während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungs-
       zeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Stö-
       rung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
    3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten
       Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
    4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsfor-
       men aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu
       zerstören (Zugriffsverbote).

In Absatz 5 ist weiterhin geregelt:
Für nach § 15 Absatz 1 unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Eingriffe in Natur und
Landschaft, die nach § 17 Absatz 1 oder Absatz 3 zugelassen oder von einer Behörde durch-
geführt werden, sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1 gelten die Zugriffs-,
Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buch-
stabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche
Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt
sind, liegt ein Verstoß gegen
    1. das Tötungs- und Verletzungsverbot nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Be-
         einträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs- und Verletzungsri-
         siko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beein-
         trächtigung bei Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen
         nicht vermieden werden kann,
    2. das Verbot des Nachstellens und Fangens wild lebender Tiere und der Entnahme,
         Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen nach Absatz 1 Nummer 1
         nicht vor, wenn die Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderli-
         chen Maßnahme, die auf den Schutz der Tiere vor Tötung oder Verletzung oder ihrer
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       Entwicklungsformen vor Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung und die Erhaltung
       der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zu-
       sammenhang gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigungen un-
       vermeidbar sind,
   3. das Verbot nach Absatz 1 Nummer 3 nicht vor, wenn die ökologische Funktion der
       von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im
       räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.
Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden. ...

Die Bearbeitung orientiert sich am "Leitfaden für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hes-
sen" in der zweiten Auflage vom Mai 2011 vor (HMUELV 2011), ergänzt durch den "Musterbo-
gen für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen" in der 3. Fassung vom Dezember 2015
(HMUKLV 2015). Die Bewertung der Erhaltungszustände der Brutvögel basiert auf der "Ge-
samtartenliste Brutvögel Hessens mit Angaben zu Schutzstatus, Bestand, Gefährdungssta-
tus sowie Erhaltungszustand" (STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN, RHEINLAND-
PFALZ UND SAARLAND 2014 bzw. WERNER ET AL. 2014).

3.2   Ermittlung der aus artenschutzrechtlicher Sicht beurteilungsrelevanten
      Arten

Bei Planungs- und Zulassungsverfahren für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe sind für
die artenschutzrechtliche Prüfung folgende Artengruppen relevant:
     Europäische Vogelarten.
     Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie; gleichzeitig streng
        geschützte Arten).
     Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs.1, Nummer 2 BNatSchG aufge-
        führt sind.
Aufgrund der im Vorfeld der faunistischen Erhebung durchgeführt Analyse der Gebiets- und
Nutzungsstrukturen waren in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde Vorkommen
folgender Arten oder Artengruppen des speziellen Artenschutzes denkbar und wurden bei
der faunistischen Erhebung genauer untersucht:
    • Europäische Vogelarten
    • Fledermäuse sowie
    • Hirschkäfer als Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie

In der Strategischen Umweltprüfung (SUP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain ist ein
Hinweis auf einen "prioritären Hauptkorridor" für die Wildkatze enthalten. Aufgrund der im
Gebiet vorliegenden Strukturen, der Lage am Siedlungsrand und der geringen Flächengröße
ist eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit der Wildkatze jedoch auszuschließen.

Die durchgeführte faunistische Erhebung hat den Nachweis von 18 Vogelarten ergeben, wo-
bei die Revierzentren von 9 Arten im Plangebiet lagen. Weitere sieben Arten brüteten in der
näheren Umgebung und könnten deshalb von der Planung indirekt betroffen sein.
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Bei der Untersuchung der Fledermäuse ergaben sich keine Hinweise auf vorhandene Fleder-
mausquartiere. Von den sechs nachgewiesenen Arten wurden vier nur beim Durchqueren
des Gebiets festgestellt, und die zwei verbleibenden Arten nutzten das Gebiet als Jagdge-
biet.

Im Hinblick auf Hirschkäfer ergaben sich keine Hinweise auf deren Vorkommen.

Einer näheren Prüfung sind zu unterziehen: Fledermäuse und Europäische Vogelarten.

3.3   Beschreibung der Planungsabsichten und potenzieller Wirkfaktoren

Die Planungsabsichten bestehen in der planerischen Vorbereitung der Errichtung eines Feu-
erwehrhauses auf bisheriger Waldfläche in Ortsrandlage.

Baubedingt ist die Rodung des Waldbestands erforderlich, die zunächst mit dem vollständi-
gen Verlust des dortigen Lebensstättenpotenzials einhergeht. Hierzu kommen baubedingte
Störungen z.B. durch Lärm oder Erschütterungen, die auch in benachbarte Flächen hinein-
reichen können.

Anlage- und betriebsbedingt bedeutet die Flächeninanspruchnahme durch das entstehende
Gebäude sowie die erforderlichen Zufahrten und Nebenanlagen den Verlust derzeitiger Habi-
tatflächen und mit Ausnahme der verbleibenden Grünflächen deren dauerhaften Entzug für
bislang dort lebende Tierarten.

3.4   Artenschutzprüfung der Planungsabsichten (Fledermäuse)

Von den sechs erfassten Fledermausarten waren vier, die nur beim Durch- oder Überflug er-
fasst werden konnten. Sie sind damit als Arten einzustufen, die keinen direkten Bezug zum
Plangebiet haben und können von weiteren Prüfschritten ausgenommen werden. Bei den
zwei verbleibenden Arten handelt es sich um Zwerg- und Breitflügelfledermaus, die das Ge-
biet als Teil ihres Jagdgebiets nutzten. Hinweise auf eine im Gebiet erfolgende Lebensstät-
tennutzung ergaben sich nicht. Damit beschränkt sich die Funktion des Gebiets auf die eines
Nahrungs- und Jagdhabitats.

Das Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG könnte in einem solchen Fall nur
dann gegeben sein, wenn durch die Zerstörung oder Beeinträchtigung eines Nahrungs- oder
Jagdhabitates die ökologische Nutzbarkeit einer jenseits gelegenen Fortpflanzungs- oder
Ruhestätte nachhaltig beeinträchtigt wäre. Ansonsten fallen Nahrungsflächen grundsätzlich
nicht unter den Schutz der Fortpflanzungs- und Ruhestätten des BNatSchG. Für beide hier
jagende Fledermausarten ist nicht zu prognostizieren, dass es zu solchen Wirkungen kommt.
Dies gilt umso mehr, als sich die günstigen Jagdhabitate jenseits des Plangebiets in den
Übergangsbereichen zwischen Wald- und Siedlung auf großer Fläche fortsetzen und das

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Stadt Kelkheim am Taunus

                      Bebauungsplan 14/15 "Feuerwehrhaus Eppenhain"

                    Faunistische Bestandserhebung mit Artenschutzbeitrag

Plangebiet nur einen kleinen Anteil an dieser Gesamtfläche hat. Darüber hinaus werden
Übergangs- und Grenzlinien im Plangebiet über das vorhandene Maß hinaus neu entstehen.

3.5   Artenschutzprüfung der Planungsabsichten (Europäische Vogelarten)

Gastvogelarten
Die zwei Gastvogelarten Rabenkrähe und Elster wurden jeweils nur einmal kurz im Gebiet
beobachtet. Für sie könnte das Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nur
dann gegeben sein, wenn durch die Zerstörung oder Beeinträchtigung eines Nahrungs- oder
Jagdhabitates die ökologische Nutzbarkeit einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte nachhaltig
beeinträchtigt wäre. Ansonsten fallen Nahrungsflächen grundsätzlich nicht unter den Schutz
der Fortpflanzungs- und Ruhestätten des BNatSchG. Für beide Gastvogelarten ist nicht zu
prognostizieren, dass es zu solchen Wirkungen kommt.

Brutvögel im günstigen Erhaltungszustand
Entsprechend den Hinweisen im "Leitfaden für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen"
muss für die Arten mit günstigem Erhaltungszustand keine ausführliche Art-für-Art-Prüfung
durchgeführt werden. Es kann vielmehr eine vereinfachte Prüfung in tabellarischer Form er-
folgen, "in der die jeweilige Betroffenheit (unter Angabe des Verbotstatbestandes sowie ent-
sprechender Erläuterung zum Ausmaß der Betroffenheit) kurz dargestellt werden". Soweit
keine größere Anzahl von Individuen/Brutpaaren betroffen ist, "sind die Verbotstatbestände in
der Regel letztlich nicht zutreffend, da aufgrund ihrer Häufigkeit und Anpassungsfähigkeit da-
von ausgegangen werden kann, dass die ökologische Funktion ihrer Fortpflanzungs- und
Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang (bezogen auf § 44 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG) wei-
terhin gewahrt wird bzw. keine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Popu-
lation eintritt (bezogen auf § 44 Abs.1 Nr.2 BNatSchG)".

Die in Anlehnung an die Mustertabelle des Leitfadens erstellte Tabelle der nachgewiesenen
neun Vogelarten im günstigen Erhaltungszustand ist im Anhang beigefügt. Dort ebenfalls mit
aufgeführt sind fünf weitere Arten, deren Brutplätze in der Nähe, aber jenseits des Plange-
biets liegt und/oder deren Revier teilweise ins Plangebiet reicht.

Für die im Plangebiet nachgewiesenen Arten wird der Verlust von geeigneten Lebensstätten
planerisch vorbereitet. Bei den in den angrenzenden Bereichen vorkommenden Arten könn-
ten die Störungstatbestände tangiert sein. Die Tötungs- und Verletzungstatbestände nach
§ 44 (1) Nr. 1 werden demgegenüber wegen der gesetzlich vorgegebenen Beschränkung der
Rodungsarbeiten auf den Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Ende Februar nicht zum
Tragen kommen.

Bei der Beurteilung der Eingriffserheblichkeit in die Lebensstättensituation ist auch zu be-
rücksichtigen, dass vergleichbare Habitatstrukturen, wie sie hier vorliegen, im näheren und
weiteren Umfeld des Wald- und Siedlungsrandbereichs von Eppenhain auf relativ großer Flä-
che ausgebildet sind. Die hier entfallenden ca. 2.100 m² an Waldfläche in Randlage bilden

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nur einen sehr kleinen Anteil dieser insgesamt vorhandenen Flächen mit ähnlicher lebens-
räumlicher Ausstattung.

Durch die Festsetzung zum Erhalt und zur Entwicklung von Gehölzflächen im Norden und
Süden des Plangebiets bleiben darüber hinaus Gehölzflächen erhalten bzw. werden struktu-
rell neu aufgebaut, die zumindest bei mittelfristiger Betrachtung weiterhin Brutmöglichkeiten
für die lokale Brutvogelfauna bieten. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen des forstrechtlichen
Waldausgleichs im erweiterten räumlichen Zusammenhang nahe des Rettershofes (Luftlinie
ca. 3 km östlich) die Anlage eines gestuften Waldrandes mittels sechsreihiger Strauchpflan-
zung. Dort werden mittelfristig Brutplätze für an Gehölze gebundene Vogelarten neu entste-
hen.

Unter Berücksichtigung dieser Faktoren kann auch im Plangebiet von der im Artenschutzleit-
faden formulierten Annahme ausgegangen werden, dass für die aufgeführten Vogelarten im
günstigen Erhaltungszustand "die Verbotstatbestände in der Regel letztlich nicht zutreffend
(sind), da aufgrund ihrer Häufigkeit und Anpassungsfähigkeit davon ausgegangen werden
kann, dass die ökologische Funktion ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen
Zusammenhang (bezogen auf § 44 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG) weiterhin gewahrt wird bzw. kei-
ne Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population eintritt (bezogen auf §
44 Abs.1 Nr.2 BNatSchG)".

Brutvögel im ungünstigen Erhaltungszustand
Brutvögel im ungünstigen Erhaltungszustand sind im Plangebiet nicht direkt betroffen. Bei
der faunistischen Erhebung wurde allerdings im weiter nordöstlich folgenden Waldbereich ein
Revier des Mittelspechts festgestellt, der in Hessen einen ungünstig-unzureichenden Erhal-
tungszustand (gelb) aufweist. Wegen der relativen räumlichen Nähe des Brutreviers wurde
für diese Art eine vertiefende Art-für-Art-Prüfung unter Zugrundelegung des im Hessischen
Artenschutzleitfaden vorgegebenen Prüfbogens durchgeführt (siehe Anlage). Hieraus ergibt
sich im Wesentlichen das Ergebnis, dass eine Beeinträchtigung der Lebensstätte des Mittel-
spechts und damit eine artenschutzrechtliche Betroffenheit letztlich nicht abzuleiten ist.

Zusammenfassende Prognose des Eintretens von Verbotstatbeständen des § 44
Abs. 1 Nr. 1-4 BNatSchG
Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist zu prognostizieren, dass durch
die Planung und die damit vorbereiteten Eingriffe kein Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr.
1-4 BNatSchG eintritt.

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