Adoption im In- und Ausland - Alle wichtigen Informationen zu

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Adoption im In- und Ausland - Alle wichtigen Informationen zu
Alle wichtigen Informationen zu:
Adoption im In- und Ausland
Adoption im In- und Ausland - Alle wichtigen Informationen zu
Inhalte:
           Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten                            Seite   3

           Erste Fragen zur Adoption
                Welche Kinder können adoptiert werden?                     Seite   4
                Wer kann adoptieren?                                       Seite   4
                Warum geben Eltern ihr Kind zur Adoption frei?             Seite   5

           Wenn der Adoptionswunsch konkret wird
                Wer vermittelt Kinder?                                     Seite   6
                Was sind die ersten Schritte für Adoptionsinteressierte?   Seite   6
                Wie läuft das Bewerberverfahren ab?                        Seite   6
                Wie kommen Kind und Eltern zueinander?                     Seite   7

           Wenn das Kind in die neue Familie kommt
                Was bedeutet Adoptionspflegezeit?                          Seite   8
                Welche Pflichten übernehmen Adoptivpflegeeltern?           Seite   8
                Was bedeutet Offene Adoption oder Inkognito Adoption?      Seite   8
Adoption im In- und Ausland - Alle wichtigen Informationen zu
Wie wird das Adoptionsverfahren abgeschlossen?
     Welche Rechtsfolgen ergeben sich?                             Seite   9

Nach der Adoption – Die neue Familie
     Aufklärung des Kindes über seine Herkunft                     Seite   11
     Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung                     Seite   11
     Wann können Adoptierte ihre Akte einsehen?                    Seite   11
     Wie lange sind Adoptionsakten aufzubewahren?                  Seite   11

Wenn Sie im Ausland adoptieren möchten
     Welche Voraussetzungen müssen Bewerber mitbringen?            Seite   12
     Für welche Kinder werden Eltern gesucht?                      Seite   12
     Wer vermittelt Kinder aus dem Ausland?                        Seite   12
     Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden?   Seite   13
     Wie ist der konkrete Ablauf?                                  Seite   13

Rechtliche Grundlagen                                              Seite 14

Kontaktadressen                                                    Seite 17

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Adoption im In- und Ausland - Alle wichtigen Informationen zu
Adoption im In- und Ausland - Alle wichtigen Informationen zu
Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten   Im Bewusstsein der Gesellschaft und in der Entwicklung der
                                       gesetzlichen Bestimmungen haben sich Einstellungen und
                                       Ansichten zur Adoption grundlegend geändert.
                                       War die frühere „Annahme an Kindes statt“ vorrangig orien-
                                       tiert an Vorstellungen und Wünschen der Annehmenden, z. B.
                                       zur Erhaltung des Familiennamens, Weitergabe des Besitzes an
                                       Erbe oder Erbin, „Überwindung“ der Kinderlosigkeit, so wird
                                       heute davon ausgegangen, dass die Adoption eine Hilfe für
                                       Kinder sein soll, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen
                                       können.
                                       Die Adoptionsvermittlungsstellen haben den gesetzlichen
                                       Auftrag, für Kinder, die zur Adoptionsvermittlung gemeldet
                                       sind, Eltern zu finden, nicht für Adoptionsbewerber Kinder zu
                                       suchen.
                                       Für das Kind bedeutet dies die Möglichkeit, sich in einer neuen
                                       Elternbeziehung geborgen zu fühlen, für die Adoptionsbewer-
                                       berpaare Eltern zu werden.

                                       Diese Broschüre soll erste Informationen
                                       zum Thema Adoption geben.

                                       Anmerkung:
                                       Zur besseren Lesbarkeit ist der gesamte Text in der männlichen Form verfasst.

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Adoption im In- und Ausland - Alle wichtigen Informationen zu
Erste Fragen zur Adoption                                        Bis seelische Verletzungen und Entwicklungsverzögerungen
                                                                     ausgeglichen sind, braucht es Zeit, Verständnis und möglicher-
    Welche Kinder können adoptiert werden?                           weise auch Beratung und Hilfe von außen.

    Zur Adoption vermittelt werden Kinder verschiedenen Alters       Wer kann adoptieren?
    und unterschiedlicher Nationalität, die wegen einer persönli-
    chen oder sozialen Notlage nicht bei ihrer Familie aufwachsen    Ein Kind annehmen können:
    können.                                                          • Ehepaare
    Sehr selten werden Waisenkinder zur Adoption gemeldet.             Ehepaare können nur gemeinsam adoptieren. Ein Ehepart-
    Diese werden meistens von Verwandten aufgenommen.                  ner muss das 25. Lebensjahr, der andere das 21. Lebensjahr
                                                                       vollendet haben.
    Die in den stationären Jugendhilfeeinrichtungen (Heimen)
                                                                     • Alleinstehende
    lebenden Kinder können in der Regel nicht adoptiert werden.
                                                                       Alleinstehende können adoptieren, wenn sie mindestens
    Es sei denn, deren leibliche Eltern würden einer Adoption zu-
                                                                       25 Jahre alt sind.
    stimmen. In der Praxis wird nur in besonderen Ausnahmefällen
    die Einwilligung der Eltern gerichtlich ersetzt.                 • Lebenspartner
                                                                       Lebenspartner (eingetragene Lebenspartnerschaften)
    Säuglinge werden von der Adoptionsvermittlungsstelle bei
                                                                       § 9 LPartG (Lebenspartnerschaftsgesetz) können nur als
    rechtzeitigem Wunsch der leiblichen Eltern unmittelbar aus der
                                                                       Einzelperson adoptieren.
    Geburtsklinik zu Adoptiveltern vermittelt. Da sich die meisten
                                                                       Die Einwilligung des anderen Lebenspartners ist erforderlich.
    Adoptionsbewerber um die Vermittlung eines Säuglings bemü-
    hen, stehen in der Regel deutlich mehr mögliche Adoptiveltern    Der Altersunterschied zwischen den Adoptiveltern und den
    zur Verfügung als zur Vermittlung gemeldete Babys.               Adoptivkindern soll einem natürlichen Eltern-Kind-Altersver-
                                                                     hältnis entsprechen. Er sollte möglichst nicht mehr als 40 Jahre
    Anders sieht es für Kinder mit gesundheitlichen Belastungen,
                                                                     betragen.
    für ältere oder behinderte Kinder aus.
                                                                     Besonders zu berücksichtigen sind die Bedürfnisse von Kindern,
    Ein Kind mit besonderen Problemen anzunehmen ist eine
                                                                     die bereits in der Familie leben.
    Aufgabe, die den Adoptiveltern in hohem Maße Engagement,
    Einfühlungsvermögen und Belastbarkeit abverlangt. Kinder         Häufig entsteht der Adoptionswunsch aus der eigenen Kinder-
    mit einer problematischen Lebensgeschichte sind auf Geduld,      losigkeit. Die Motivation zur Aufnahme eines „fremden“ Kin-
    Gelassenheit und die persönliche Sicherheit der Annehmenden      des muss gut hinterfragt sein. Dazu gehört es, dass die eigene
    angewiesen.                                                      Kinderlosigkeit akzeptiert und die Trauer bewältigt worden ist.

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Adoption im In- und Ausland - Alle wichtigen Informationen zu
Ein Adoptivkind möchte um seiner selbst       Warum geben Eltern ihr Kind zur
willen angenommen werden.                     Adoption frei?
Adoptiveltern sollten in einer stabilen
                                              Es gibt verschiedene Gründe, warum
Partnerschaft leben, über die erforder-
                                              Mütter bzw. Eltern ein Kind zur
liche persönliche Reife, aber auch über
                                              Adoption freigeben, zum Beispiel:
ein gesichertes Einkommen sowie über
ausreichend Wohnraum verfügen. Sie            • Die Mutter ist alleinstehend und kann
sollten sich in guter geistiger, seelischer     vom Vater des Kindes oder sonstigen
und körperlicher Verfassung befinden.           Familienangehörigen keine Unterstüt-
                                                zung erwarten.
Je nach Alter und Bedürfnis des Kindes
wird es notwendig sein, dass ein Ad-          • Eine unerwünschte Schwangerschaft
optivelternteil seine berufliche Tätig-         führt zu einer emotionalen oder sozi-
keit vorübergehend aussetzt oder in             alen Überforderung.
Teilzeitarbeit neu gestaltet. Kinder, die     • Besondere Lebenssituationen der El-
Beziehungsbrüche und Umgebungs-                 tern, die sich auch in Zukunft mit dem
wechsel erlebt haben, benötigen Eltern,         Kind und seinem Anspruch auf Liebe,
die ihnen besondere Aufmerksamkeit,             Geborgenheit und Förderung nicht
Zeit, Geduld und Einfühlungsvermögen            vereinbaren lassen.
entgegenbringen.                              Oft kommen für die Entscheidung zur
                                              Freigabe mehrere Gründe zusammen.
                                              Immer handelt es sich um eine komple-
                                              xe Notlage, in der die Adoption als beste
                                              Lösung im Interesse von Kind und Eltern
                                              erscheint und sehr verantwortungsvoll
                                              entschieden wird. Die Eltern sind in der
                                              Regel in vorhergehenden intensiven
                                              Beratungsgesprächen über andere Mög-
                                              lichkeiten der Betreuung ihres Kindes
                                              informiert worden.

                                                                                          5
Adoption im In- und Ausland - Alle wichtigen Informationen zu
Wenn der Adoptionswunsch konkret wird                           Wie läuft das Bewerberverfahren ab?
                                                                    Sobald das Interesse an einer Adoption formuliert ist, werden
    Wer vermittelt Kinder?                                          mehrere Beratungsgespräche mit den Fachkräften der Adopti-
    Die Adoptionsvermittlung ist Aufgabe des Jugendamtes sowie
                                                                    onsberatung und den Bewerbern geführt. Sie dienen der Her-
                                                                    anführung an die besonderen Themenbereiche einer Adoption
                                                                                                                                     
    der staatlich anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen der
                                                                    und der Einschätzung der persönlichen Befähigung der Bewer-
    freien Träger. Anderen Personen oder Organisationen sind
                                                                    ber als Adoptiveltern. Somit stellt sich das Bewerberverfahren
    Adoptionsvermittlungen gesetzlich untersagt.
                                                                    immer als zweiseitiger Entscheidungsprozess dar. Im Rahmen
    Mit der Vermittlung von Kindern beim Jugendamt sind erfahre-    des Bewerberverfahrens findet ein Vorbereitungsseminar statt.
    ne Fachkräfte betraut. In der regionalen Zuständigkeit nimmt
                                                                    Das Vorbereitungsseminar soll eine Orientierungshilfe im
    die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter
                                                                    Adoptionsprozess sein und alle Aspekte erörtern, die bei einem
    Landkreis Fulda, Stadt Fulda und Landkreis Hersfeld-Rotenburg
                                                                    Adoptionswunsch von Bedeutung sein können.
    diese Aufgabe wahr.
                                                                    Wichtige Themen, wie der Abschied vom leiblichen Kind, die
    Was sind die ersten Schritte für Adoptionsinteressierte?        Überprüfung der eigenen Motivation zur Adoption, Erwartun-
                                                                    gen und Ängste, die mit der Adoption verbunden sind, werden
    Interessierte mit Wohnsitz im Landkreis Fulda, Stadt Fulda      besprochen. Weiterhin vermittelt das Seminar Informationen
    und Landkreis Hersfeld-Rotenburg werden zunächst zu einem       zur Herkunft der Kinder, zur Situation der abgebenden Eltern,
    Informationsabend eingeladen und erhalten auf Wunsch einen      zum Ablauf des Adoptionsverfahrens und zum Umgang mit
    Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Hier wer-        dem Jugendamt.
    den einführende Informationen zur Eignungsprüfungs- und         Fragen zu Reaktionen von Verwandten, Nachbarn, Freunden
    Vermittlungspraxis bzw. zu den verschiedenen Aspekten einer     auf den Adoptionswunsch sowie zum Zusammenleben in der
    Adoption gegeben.                                               Adoptivfamilie und besonders zur Identitätsfindung des adop-
    Bei einer Adoption geht es um eine lebenslange Entscheidung     tierten Kindes werden bearbeitet.
    für ein Kind. Die Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstelle    Fachvorträge und Erfahrungsberichte von Adoptivfamilien
    sind bei der Vermittlung eines Kindes auf eine gute Kenntnis    runden das Vorbereitungsseminar ab. Somit ist das Bewerber-
    der Persönlichkeiten der zukünftigen Eltern und auf eine ver-   verfahren ein umfangreicher, bis zu einem Jahr andauernder,
    trauensvolle Zusammenarbeit mit ihnen angewiesen.               Prozess. Einen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines
                                                                    Kindes gibt es nicht.

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Adoption im In- und Ausland - Alle wichtigen Informationen zu
Wie kommen Kind und Eltern                  Die leiblichen Eltern werden nach
zueinander?                                 Absprache über die Persönlichkeit der       Was gehört zum Bewerberverfahren?
                                            Annehmenden und den Vermittlungs-
                                                                                        • Vorbereitungsseminar
Es ist Aufgabe der Fachkräfte von Ad-
optionsvermittlungsstellen für das Kind
                                            verlauf informiert. Die Eltern des Kindes
                                            werden im weiteren Verlauf gebeten, in      • mehrere Einzelgespräche         
Eltern zu finden. Unter den als geeignet    die Adoption ihres Kindes durch diese       • Hausbesuch
anerkannten Adoptivbewerbern werden         Adoptiveltern bei einem Notar einzuwil-     • Seminar der Gemeinsamen Zent-
die ausgewählt, von denen angenom-          ligen. Dies ist frühestens acht Wochen        ralen Adoptionsstelle Hessen und
men wird, dass sie das Kind mit seiner      nach der Geburt des Kindes rechtswirk-        Rheinland-Pfalz (GZA) –
Persönlichkeit, seinen besonderen           sam möglich und ist dann unwiderruf-          bei Auslandsadoption empfohlen
Bedürfnissen und seinem familiären          lich.                                       • Seminar(e) der staatlich anerkann-
Hintergrund annehmen können und sich                                                      ten Auslandsvermittlungsstellen
                                            Die notarielle Einwilligungserklärung
den Anforderungen, die es an künftige
                                            ist mit Vorlage beim Familiengericht
Eltern stellt, gewachsen sehen.
                                            rechtswirksam und hat zur Folge, dass       Welche Unterlagen werden benötigt?
Mit den zukünftigen Adoptiveltern           die Rechte der leiblichen Eltern ruhen
werden bei Vermittlungsbeginn die Her-      und eine Adoptionsamtsvormundschaft         • Fragebogen der
kunftsgeschichte, der Entwicklungsstand                                                   Adoptionsvermittlungsstelle
                                            eintritt. Vormund wird das Jugendamt
und die gesundheitliche Situation des       (§ 1751 BGB). In ganz besonderen Aus-       • Lebensbericht
Kindes ausführlich besprochen. Werden       nahmefällen kann die elterliche Zustim-     • Fotos der Bewerber
die Informationen weitgehend akzep-         mung vom Gericht ersetzt werden.            • Beglaubigte Abschrift aus dem
tiert, wird ein erster Kontakt zum Kind                                                   Geburtenregister
und womöglich auch mit den Eltern                                                       • Eheurkunde
vorbereitet und begleitet. Besonders                                                    • Gegebenenfalls Scheidungsurkunde
bei älteren Kindern ist eine längere, von
                                                                                        • Ärztliches Attest
Beratung begleitete, Anbahnungszeit
notwendig.                                                                              • Im Bedarfsfall zusätzlich ein
                                                                                          fachärztliches Gutachten
Haben sich die ausgewählten Adop-                                                       • Polizeiliches Führungszeugnis
tiveltern für die Aufnahme des Kindes
                                                                                        • Einkommensbescheinigung
entschieden, wird ihnen das Kind in
„Adoptionspflege“ anvertraut.

                                                                                                                               7
Adoption im In- und Ausland - Alle wichtigen Informationen zu
Wenn das Kind in die neue                    Gleichzeitig stimmt der Vormund dem         Werden briefliche Kontakte über die
    Familie kommt                                Annahmeantrag der Adoptivpflegeeltern       Adoptionsvermittlungsstelle zwischen
                                                 zu.                                         Adoptiveltern und leiblichen Eltern aus-
                                                                                             getauscht, spricht man von einer
    Was bedeutet Adoptionspflegezeit?
                                                 Welche Pflichten übernehmen                 Halboffenen Adoption. Es kann auch
    Jeder Adoption geht eine gesetzlich          Adoptivpflegeeltern?                        zu einem persönlichen Kontakt in der
    vorgeschriebene angemessene Pfle-                                                        Adoptionsvermittlungsstelle kommen.
    gezeit voraus. Bis zum Adoptionsbe-          Vom Zeitpunkt der Aufnahme an               Lernen sich leibliche Eltern und zu-
    schluss vergeht in der Regel ein Jahr, in    übernehmen die Adoptivpflegeeltern die      künftige Adoptiveltern namentlich und
    einzelnen Fällen kann die Adoptions-         Versorgung und Betreuung des Kindes         persönlich kennen, handelt es sich um
    pflegezeit auch mehrere Jahre dauern.        und alle damit verbundenen Kosten.          eine Offene Adoption. Die Beteiligten
    Während der Zeit der Adoptionspflege         Pflegegeld wird nicht gezahlt.              entscheiden dann selbst über die weitere
    haben Adoptivpflegeeltern und Kind           Die Adoptivpflegeeltern haben An-           Gestaltung ihrer Beziehungen.
    Anspruch auf Beratung und Unterstüt-         spruch auf Kindergeld, Erziehungsgeld       In dieser Begegnung wird die Mög-
    zung in allen Fragen der familiären und      und Leistungen ihrer eigenen Kran-          lichkeit geschaffen, einen persönlichen
    sozialen Integration. Diese Beratung und     kenkasse. Die Adoptivpflegeeltern sind      Eindruck voneinander zu gewinnen und
    Unterstützung wird bis zum Abschluss         berechtigt, in Angelegenheiten des tägli-   über offene Fragen zu sprechen. Die zu-
    des Adoptionsverfahrens und darüber          chen Lebens selbst zu entscheiden.          künftigen Adoptiveltern erhalten durch
    hinaus von den Fachkräften der Ge-                                                       den unmittelbaren Kontakt die Chance,
    meinsamen Adoptionsvermittlungsstelle        Was bedeutet Offene Adoption                dem Kind später eindrucksvoller und
    wahrgenommen.                                oder Inkognito Adoption?                    lebendiger von den biologischen Eltern
    Die Fachkräfte erstellen am Ende der                                                     berichten zu können. Dies kann dem
    Adoptionspflegezeit eine fachliche           Unter Inkognito versteht man den An-        Kind bei seiner Identitätsbildung hilfreich
    Äußerung für das Familiengericht.            spruch der Adoptiveltern auf Geheim-        sein. Immer häufiger werden Adopti-
    Sie berichten u. a., ob die Beziehung        haltung ihrer Identität gegenüber der       onsvermittlungen im Einvernehmen mit
    zwischen Annehmenden und „ihrem              Herkunftsfamilie des Kindes. Dieser An-     den Beteiligten als Offene Adoptionen
    Kind“ einem Eltern-Kind-Verhältnis ent-      spruch ist gesetzlich festgeschrieben und   geplant.
    spricht, die Integration des Kindes in die   gilt umgekehrt nicht. Bei der Inkognito-
    Familie gelungen ist und die Adoption        vermittlung lernen sich die Beteiligten
    dem Wohle des Kindes dient.                  nicht kennen und erfahren auch keine
                                                 Namen und Anschriften.

8
Wie wird das Adoptionsverfahren abgeschlossen?
                                                                  Welche Unterlagen werden für das gerichtliche
Am Ende der Adoptionspflegezeit stellen die künftigen Ad-         Adoptionsverfahren benötigt?
optiveltern für ihr Adoptivpflegekind einen Adoptionsantrag.
                                                                  • Notariell beglaubigter Adoptionsantrag
Dieser muss notariell beurkundet werden. Der notarielle Ad-
optionsantrag ist an das für den Wohnort der Annehmenden          • Notariell beglaubigte Einwilligung des gesetzlichen
                                                                    Vertreters des Kindes
zuständige Familiengericht zu richten.
                                                                  • Personalunterlagen der zukünftigen Adoptiveltern

Welche Rechtsfolgen ergeben sich?                                 • Fachliche Äußerung der Gemeinsamen Adoptionsvermitt-
                                                                    lungsstelle für das Familiengericht
Mit Ausspruch der Annahme als Kind durch Gerichtsbeschluss        • Stellungnahme der Gemeinsamen Zentralen Adoptions-
erhält das Kind den Familiennamen der Annehmenden. Es               vermittlungsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen (GZA) bei
erlangt die rechtliche Stellung eines Kindes der Annehmenden        Adoptionen mit Auslandsberührung
und erwirbt in der Regel deren Staatsangehörigkeit. Alle recht-   ...................................................................................................
lichen Beziehungen zu seinen leiblichen Eltern erlöschen, sowie
die Verwandtschaftsverhältnisse zu den bisherigen Verwandten      Welchen rechtlichen Status bekommt das Kind?
und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten.
                                                                  • Das Adoptivkind erhält durch die Adoption den gleichen
Der Familienname der Annehmenden wird der Geburtsname               Status wie ein leibliches Kind.
des Kindes.                                                       • Die Rechtsbeziehungen zu den leiblichen Eltern erlöschen.
Dem neuen Familiennamen des Kindes kann der bisherige             • Das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu den bisherigen
Familienname vorangestellt oder angefügt werden, wenn dies          Verwandten und die sich aus ihm ergebenden Rechte und
aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes erfor-              Pflichten (Unterhaltsrecht, Erbrecht) erlöschen.
derlich ist.                                                      • Es besteht vom ersten Tag an Unterhaltspflicht und das
                                                                    Adoptivkind ist erbberechtigt.
Die Adoptiveltern fordern nach abgeschlossener Adoption
beim Standesamt, das die Geburt des Kindes beurkundet hat,        • Der Familienname der Annehmenden wird der Geburtsname
                                                                    des Kindes.
eine Geburtsurkunde auf den Adoptivnamen des Kindes an.
                                                                  • Eine Adoption ist nur in besonderen Ausnahmefällen rück-
Die Adoptiveltern haben die Möglichkeit, im Rahmen des              gängig zu machen.
Adoptionsantrages beim Familiengericht, dem Vornamen des
Kindes einen weiteren, selbstgewählten hinzuzufügen, wenn
dies dem Wohle des Kindes entspricht.

                                                                                                                                                                        9
Nach der Adoption – Die neue              Recht auf Kenntnis der eigenen              Wie lange sind Adoptionsakten
Familie                                   Abstammung                                  aufzubewahren?
                                          Das Recht auf Kenntnis der eigenen          Nach § 9b,1 AdVermiG sind Aufzeich-
Aufklärung des Kindes über seine          Abstammung ist ein Grundrecht, das in       nungen und Unterlagen über jede Ver-
Herkunft                                  § 1,2 GG (Grundgesetz) verankert ist.       mittlung bis zum sechzigsten Geburtstag
                                                                                      des Adoptierten aufzubewahren.
Jedes Kind sollte mit dem Wissen um
seine Herkunft von Anfang an auf-         Wann können Adoptierte ihre Akte
wachsen. Eine respektvolle Haltung        einsehen?
den leiblichen Eltern gegenüber und ein
                                          Adoptierte können nach Vollendung des
realistisches Bild der Herkunftsfamilie
                                          16. Lebensjahres Einsicht in die Vermitt-
verhilft den Kindern zu einer positiven
                                          lungsakte der Adoptionsvermittlungs-
Identitätsbildung. Der selbstverständ-
                                          stelle des Jugendamtes nehmen, um
liche und liebevolle Umgang und die
                                          über ihre Herkunft und Lebensgeschich-
Auseinandersetzung mit der Adoption
                                          te Auskunft zu erhalten § 9b,2 AdVer-
sind ein lebenslanger Prozess für alle
                                          miG (Adoptionsvermittlungsgesetz).
Beteiligten.
                                          Vor Vollendung des 16. Lebensjahres
Früher oder später möchten die meisten    ist die Akteneinsicht dem gesetzlichen
Adoptivkinder mehr über ihre Wurzeln      Vertreter gestattet. Die Einsichtnahme
erfahren. Auch dann erhalten Adoptierte   erfolgt stets unter Begleitung einer
und Adoptiveltern jederzeit beratende     Fachkraft. Ebenso ist die Einsicht in das
Unterstützung durch die Adoptionsver-     Personenstandsregister bei dem Stan-
mittlungsstelle.                          desamt, das ihre Geburt beurkundet hat
                                          möglich.

                                                                                                                                11
Wenn Sie ein Kind im Ausland                Für die Adoption eines Kindes aus dem        Wer vermittelt Kinder aus dem
     adoptieren möchten                          Ausland gilt es zusätzlich sich dem Her-     Ausland?
                                                 kunftsland des Kindes gegenüber sensi-
                                                 bel und respektvoll zu verhalten und das     In Deutschland gibt es rund ein Dutzend
     Auslandsadoptionen haben sich in den        Kind zu unterstützen, seine Identität zu     staatlich anerkannte Auslandsvermitt-
     letzten 50 Jahren stark gewandelt.          erhalten. Es werden Eltern gesucht, die      lungsstellen.
     Standen früher humanitäre Gründe als        das Kind liebevoll und verantwortungs-       Die Auslandsvermittlungsstellen koor-
     Adoptionsmotiv im Vordergrund, so           bewusst bei der Integration in Familie       dinieren die Zusammenarbeit zwischen
     sind es heute überwiegend die steigen-      und soziales Umfeld begleiten.               deutschen und ausländischen Fach-
     de Zahl kinderloser Ehepaare, deren                                                      stellen, informieren länderspezifisch
     leiblicher Kinderwunsch oft selbst nach     Für welche Kinder werden Eltern              und führen eigene Vorbereitungskurse
     Fertilitätsbehandlungen unerfüllt bleibt.   gesucht?                                     durch. Außerdem wird von der Adop-
     Da die Aussicht gering ist, ein deutsches                                                tionsvermittlungsstelle am Wohnort
     Kind adoptieren zu können, streben          Die Adoption eines ausländischen Kin-        der Adoptivbewerber ein Sozialbericht
     viele eine Auslandsadoption an.             des stellt besondere Anforderungen an        (Home-Study) angefragt, der zur Vorla-
                                                 die Belastbarkeit, Risikobereitschaft und    ge bei der ausländischen Kontaktstelle
     Welche Voraussetzungen müssen               Flexibilität der Adoptiveltern.              notwendig ist.
     Bewerber mitbringen?                        Insbesondere werden Eltern für die           Adoptionsinteressierte, die ein Kind
                                                 Aufnahme eines älteren Kindes gesucht.       aus dem Ausland aufnehmen wollen,
     Für jede Adoption eines Kindes werden       Häufig waren diese Kinder über einen         können von den Fachkräften der Ge-
     Eltern gesucht, die ihre Enttäuschung       längeren Zeitraum Bedingungen ausge-         meinsamen Adoptionsvermittlungsstelle
     über ihre eigene Kinderlosigkeit verar-     setzt, die ihrer Entwicklung nicht förder-   Informationen über diese Vermittlungs-
     beitet haben und denen bewusst ist,         lich waren. Vernachlässigung, Miss-          stellen erhalten.
     dass sie die zweiten Eltern des Kindes      brauch oder Gewalt können das Kind in        Darüber hinaus informiert die Gemein-
     sind. Paare, die bereit sind das Risiko     seiner weiteren Entwicklung maßgeblich       same Zentrale Adoptionsstelle (GZA)
     einzugehen, ein Kind anzunehmen, von        prägen. Fragen der familiären Herkunft,      Rheinland-Pfalz und Hessen, Landesamt
     dem sie nur wenig Informationen über        der gesundheitlichen Entwicklung             für Soziales, Jugend und Versorgung,
     seine Herkunft und seine Lebensverhält-     und der rechtlichen Voraussetzungen          Postfach 2964, 55019 Mainz.
     nisse haben.                                können häufig nur unzureichend geklärt
                                                 werden.

12
Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen
eingehalten werden?                                                 Wie ist der konkrete Ablauf?

Deutschland ist Vertragsstaat des Haager Adoptionsüberein-          • Kontaktaufnahme mit der Gemeinsamen Adoptionsvermitt-
                                                                    Fürlungsstelle
                                                                         die Erstellung   des Sozialberich-
                                                                                    der Jugendämter      Landkreis Fulda, Stadt Fulda
kommen, das den Schutz von Kindern und die Zusammenar-                 tes für  eine Auslandsadoption
                                                                       und   Landkreis   Hersfeld-Rotenburg und Teilnahme an dem
beit auf dem Gebiet der internationalen Adoption regelt.               wird   eine Gebühr von
                                                                       Bewerberverfahren          1.200
                                                                                              (siehe     EUR
                                                                                                      Seite 6/7).
Bei jeder Adoption steht das Wohl des Kindes im Vordergrund.           erhoben. Zusätzlich entstehen
                                                                    • Kontakt    zu einer  staatlich
                                                                       Kosten für Übersetzungen und   anerkannten   Auslandsvermitt-
Dies gilt auch insbesondere dann, wenn für das Kind mit der            lungsstelle  und Teilnahme      an vorbereitenden Seminaren zur
Adoption ein Wechsel in ein fremdes geografisches und kultu-           Beglaubigungen      der erforderlichen
                                                                       Auslandsadoption.
                                                                       Dokumente, Seminargebühren,
relles Umfeld verbunden ist.
                                                                    • Die   Teilnahme
                                                                       Kosten            an einem Seminar der Gemeinsamen Zentra-
                                                                                für die Kooperationspartner
Eine Adoption in ein anderes Land soll danach nur dann erfol-          len
                                                                       der Adoptionsstelle     Rheinland-Pfalz und Hessen (GZA) für
                                                                            Auslandsvermittlungsstellen
gen, wenn die Adoptionsbedürftigkeit des Kindes festgestellt           Bewerber    einer Auslandadoption
                                                                       im Herkunftsland     des Kindes, Flug- ist erwünscht.
ist, d. h. in der Herkunftsfamilie ein Verbleib nicht möglich ist      und Hotelkosten
                                                                    • Sind                 in das Heimatland
                                                                             die Adoptivbewerber      im Ausland anerkannt, erfolgt
und sich im Heimatstaat des Kindes keine geeigneten Bewer-             des Kindes.
                                                                       nach   einer Wartezeit von einem bis zu mehreren Jahren
ber finden. Die Rechte der leiblichen Eltern und des Kindes sind    Die(jeAdoptiveltern
                                                                           nach Land) ein    Kindervorschlag
                                                                                          verpflichten  sich, und die Reise in das
zu achten. Kinderhandel sowie unstatthafte Vermögens- und              Herkunftsland
                                                                       weiterhin mit der desAdoptionsver-
                                                                                             Kindes.
sonstige Vorteile in Zusammenhang mit der Adoption sollen              mittlungsstelle zusammenzuar-
                                                                       beiten. Die Gemeinsame Adopti-
verhindert werden.                                                  Welche Kosten entstehen bei einer Adoption im Ausland?
                                                                       onsvermittlungsstelle übernimmt
Es wird dringend empfohlen, nur mit staatlich anerkannten              die Nachbegleitung
                                                                    • Für   die Erstellung des des  Kindes
                                                                                                 Sozialberichtes   für eine Auslandsad-
Stellen zusammen zu arbeiten, um sich nicht ungewollt an               und fertigt
                                                                       option   wirdineine
                                                                                        Kooperation
                                                                                           Gebühr von  mit1.200
                                                                                                           den EUR erhoben. Zusätzlich
Kinderhandel zu beteiligen. Bei einer Privatadoption besteht           Adoptiveltern
                                                                       entstehen        die für
                                                                                   Kosten   entsprechenden
                                                                                                Übersetzungen und Beglaubigungen
das Risiko, dass eine Einreise des Kindes nach Deutschland             Entwicklungsberichte
                                                                       der                       für das Her-
                                                                            erforderlichen Dokumente,       Seminargebühren, Kosten für
                                                                       kunftsland   des Kindes an.der Auslandsvermittlungsstellen im
                                                                       die Kooperationspartner
nicht möglich ist.
                                                                       Herkunftsland des Kindes, Flugkosten und Hotelkosten im
Im Rahmen der Umsetzung des Übereinkommens nehmen                      Heimatland des Kindes.
Heimatstaat und Aufnahmestaat unterschiedliche Aufgaben-            • Die Adoptiveltern verpflichten sich, weiterhin mit der
schwerpunkte wahr: Das Herkunftsland hat die Aufgabe, die             Adoptionsvermittlungsstelle zusammenzuarbeiten. Die
Adoptionsbedürftigkeit des Kindes zu klären. Der Aufnahme-            Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle übernimmt die
staat prüft die Eignung der Adoptivbewerber und stellt sicher,        Nachbegleitung des Kindes und fertigt in Kooperation mit
dass das Kind in den Aufnahmestaat einreisen und sich dort            den Adoptiveltern die entsprechenden Entwicklungsberichte
aufhalten kann. Heimat- und Aufnahmestaat entscheiden ge-             für das Herkunftsland des Kindes an.
meinsam, ob sie der Fortsetzung des Verfahrens zustimmen.

                                                                                                                                          13
Rechtliche Grundlagen                     Einwilligungserklärungen                   Adoptionsvermittlungsgesetz
                                                                                          (AdVermiG)
     Das deutsche Adoptionsrecht ist festge-   Die Annahme bedarf der notariell beur-
     schrieben im: Bürgerlichen Gesetzbuch     kundeten Einwilligungserklärung:           Das Adoptionsvermittlungsgesetz
     (BGB), § 1741ff „Annahme als Kind“.       • des Kindes bzw. seines gesetzlichen      verpflichtet die Adoptionsvermitt-
     Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn     Vertreters, wenn es geschäftsunfähig     lungsstellen für elternlose Kinder
     „sie dem Wohl des Kindes dient und          oder noch nicht 14 Jahre alt ist         Adoptiveltern zu suchen. Dabei sind sie
     wenn zu erwarten ist, dass zwischen                                                  gehalten besonders zu „prüfen, ob die
                                               • des Kindes selbst, wenn es das 14.
     den Annehmenden und dem Kind ein                                                     Adoptivbewerber unter der Berücksich-
                                                 Lebensjahr vollendet hat mit Zustim-
     Eltern-Kind-Verhältnis entsteht“.                                                    tigung der Persönlichkeit des Kindes
                                                 mung seines gesetzlichen Vertreters
                                                                                          und seiner besonderen Bedürfnisse für
                                               • der leiblichen Eltern des Kindes         die Adoption des Kindes geeignet“ sind
                                               Zu beachten ist, dass die rechtswirksame   (§ 7 AdVermiG). Die Feststellung der
                                               Einwilligungserklärung der Eltern erst     Adoptionseignung ist ein herausragen-
                                               erteilt werden kann, wenn das Kind         der Aufgabenschwerpunkt der Adopti-
                                               acht Wochen alt ist. Sämtliche Einwilli-   onsvermittlungsstellen. „An dieser Stelle
                                               gungserklärungen sind gegenüber dem        wird der hoheitliche Aspekt der Adopti-
                                               Familiengericht abzugeben.                 onsvermittlung ganz besonders sichtbar,
                                                                                          weil die Adoption eines Kindes keine
                                               Ausforschungsverbot                        Privatsache ist“ (Gemeinsame Zentrale
                                                                                          Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und
                                               Nach § 1758 BGB (Bürgerliches Ge-          Hessen 2009).
                                               setzbuch) ist die Adoptivfamilie vor
                                               Ausforschungen geschützt. Das Aus-
                                               forschungsverbot haben grundsätzlich
                                               Dritte aber auch Fachkräfte der Adopti-
                                               onsvermittlungsstellen zu beachten.

14
Weitere Rechtsgrundlagen bei Auslandsadoption                  Nachbeurkundung der Geburtsurkunde
                                                               bei Auslandsadoption
Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den
                                                               Bei Kindern, die im Ausland geboren sind, wird empfohlen,
Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem
                                                               eine Nachbeurkundung der ausländischen Geburtsurkunde
Gebiet der internationalen Adoption                            beim örtlich zuständigen Standesamt zu beantragen.
Das Haager Adoptionsübereinkommen ist seit dem 1. März         Nur mit der nachbeurkundeten Geburtsurkunde kann eine
2002 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft.              internationale Geburtsurkunde (erforderlich z. B. bei Heirat im
Dem Abkommen gehören weltweit mehr als 75 Staaten an.          Ausland) ausgestellt werden.

Adoptionsübereinkommens –
Ausführungsgesetz (AdÜbAG)
Das Ausführungsgesetz strebt vor allem übersichtliche und
klar festgelegte Zuständigkeiten an. Darüber hinaus soll dem
Kinderhandel entgegengewirkt werden. Schließlich führt das
Übereinkommen zu mehr Rechtsicherheit mit Blick auf die
Anerkennung der ausländischen Adoption.

Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG)
Das Adoptionswirkungsgesetz sieht die Möglichkeit der Aner-
kennungs- und Wirkungsfeststellung für eine Auslandsadopti-
on vor. Ferner besteht die Möglichkeit der Umwandlung einer
schwachen Adoption in eine Volladoption.

                                                                                                                                 15
Kontaktadressen
Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle bietet in jedem Jahr
Seminare, Vorträge und Treffen für Adoptivfamilien an, die in einem
Veranstaltungskalender veröffentlicht werden.
Diesen erhalten Sie bei:
Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter Landkreis
Fulda, Stadt Fulda und Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Leipziger Straße 6
36037 Fulda
Tel. 0661 / 60 06-93 91 oder -93 92
Fax 0661 / 60 06-93 95
adoption@landkreis-fulda.de
                                        ✆
www.landkreis-fulda.de / www.fulda.de / www.hef-rof.de

Weitere Unterstützung:
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Marienstraße 5 / 36039 Fulda
Tel. 0661/9015780
erziehungsberatung@landkreisfulda.de                                  Der jährliche Veranstaltungskalender für Adoptivfamilien
www.erziehungsberatung-fulda.de

Psychologische Beratungsstelle – Erziehungsberatung                   Herausgeber:
Kirchplatz 6 / 36251 Bad Hersfeld                                     Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter
                                                                      Landkreis Fulda, Stadt Fulda und Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Tel. 06621/14695
psyeb.diakonie.hefrof@ekkw.de                                         Leipziger Straße 6
                                                                      36037 Fulda
Außenstelle Rotenburg                                                 In Kooperation mit:
Kirchplatz 3 / 36199 Rotenburg
                                                                      Arbeitsgemeinschaft der Nordhessischen Jugendämter
Tel. 06623/42174
www.diakonie-hef-rof.de                                               Stand: Oktober 2012

                                                                                                                                      17
© dasgrafikbuero.com
„Adoptionsbedürftige Kinder sind Kinder, die viel verloren, aber auch viel zu gewinnen haben“
GZA 2009

Persönliche Beratung:
Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter
Landkreis Fulda, Stadt Fulda und Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Leipziger Straße 6
36037 Fulda

Tel. 0661 / 60 06-93 91 [Ines George]
Tel. 0661 / 60 06-93 92 [Irmgard Plappert]

adoption@landkreis-fulda.de

Weitere Informationen:
www.landkreis-fulda.de
www.fulda.de
www.hef-rof.de
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