Adoption im In- und Ausland - Alle wichtigen Informationen zu
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Inhalte: Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten Seite 3 Erste Fragen zur Adoption Welche Kinder können adoptiert werden? Seite 4 Wer kann adoptieren? Seite 4 Warum geben Eltern ihr Kind zur Adoption frei? Seite 5 Wenn der Adoptionswunsch konkret wird Wer vermittelt Kinder? Seite 6 Was sind die ersten Schritte für Adoptionsinteressierte? Seite 6 Wie läuft das Bewerberverfahren ab? Seite 6 Wie kommen Kind und Eltern zueinander? Seite 7 Wenn das Kind in die neue Familie kommt Was bedeutet Adoptionspflegezeit? Seite 8 Welche Pflichten übernehmen Adoptivpflegeeltern? Seite 8 Was bedeutet Offene Adoption oder Inkognito Adoption? Seite 8
Wie wird das Adoptionsverfahren abgeschlossen? Welche Rechtsfolgen ergeben sich? Seite 9 Nach der Adoption – Die neue Familie Aufklärung des Kindes über seine Herkunft Seite 11 Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung Seite 11 Wann können Adoptierte ihre Akte einsehen? Seite 11 Wie lange sind Adoptionsakten aufzubewahren? Seite 11 Wenn Sie im Ausland adoptieren möchten Welche Voraussetzungen müssen Bewerber mitbringen? Seite 12 Für welche Kinder werden Eltern gesucht? Seite 12 Wer vermittelt Kinder aus dem Ausland? Seite 12 Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden? Seite 13 Wie ist der konkrete Ablauf? Seite 13 Rechtliche Grundlagen Seite 14 Kontaktadressen Seite 17 1
Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten Im Bewusstsein der Gesellschaft und in der Entwicklung der gesetzlichen Bestimmungen haben sich Einstellungen und Ansichten zur Adoption grundlegend geändert. War die frühere „Annahme an Kindes statt“ vorrangig orien- tiert an Vorstellungen und Wünschen der Annehmenden, z. B. zur Erhaltung des Familiennamens, Weitergabe des Besitzes an Erbe oder Erbin, „Überwindung“ der Kinderlosigkeit, so wird heute davon ausgegangen, dass die Adoption eine Hilfe für Kinder sein soll, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können. Die Adoptionsvermittlungsstellen haben den gesetzlichen Auftrag, für Kinder, die zur Adoptionsvermittlung gemeldet sind, Eltern zu finden, nicht für Adoptionsbewerber Kinder zu suchen. Für das Kind bedeutet dies die Möglichkeit, sich in einer neuen Elternbeziehung geborgen zu fühlen, für die Adoptionsbewer- berpaare Eltern zu werden. Diese Broschüre soll erste Informationen zum Thema Adoption geben. Anmerkung: Zur besseren Lesbarkeit ist der gesamte Text in der männlichen Form verfasst. 3
Erste Fragen zur Adoption Bis seelische Verletzungen und Entwicklungsverzögerungen ausgeglichen sind, braucht es Zeit, Verständnis und möglicher- Welche Kinder können adoptiert werden? weise auch Beratung und Hilfe von außen. Zur Adoption vermittelt werden Kinder verschiedenen Alters Wer kann adoptieren? und unterschiedlicher Nationalität, die wegen einer persönli- chen oder sozialen Notlage nicht bei ihrer Familie aufwachsen Ein Kind annehmen können: können. • Ehepaare Sehr selten werden Waisenkinder zur Adoption gemeldet. Ehepaare können nur gemeinsam adoptieren. Ein Ehepart- Diese werden meistens von Verwandten aufgenommen. ner muss das 25. Lebensjahr, der andere das 21. Lebensjahr vollendet haben. Die in den stationären Jugendhilfeeinrichtungen (Heimen) • Alleinstehende lebenden Kinder können in der Regel nicht adoptiert werden. Alleinstehende können adoptieren, wenn sie mindestens Es sei denn, deren leibliche Eltern würden einer Adoption zu- 25 Jahre alt sind. stimmen. In der Praxis wird nur in besonderen Ausnahmefällen die Einwilligung der Eltern gerichtlich ersetzt. • Lebenspartner Lebenspartner (eingetragene Lebenspartnerschaften) Säuglinge werden von der Adoptionsvermittlungsstelle bei § 9 LPartG (Lebenspartnerschaftsgesetz) können nur als rechtzeitigem Wunsch der leiblichen Eltern unmittelbar aus der Einzelperson adoptieren. Geburtsklinik zu Adoptiveltern vermittelt. Da sich die meisten Die Einwilligung des anderen Lebenspartners ist erforderlich. Adoptionsbewerber um die Vermittlung eines Säuglings bemü- hen, stehen in der Regel deutlich mehr mögliche Adoptiveltern Der Altersunterschied zwischen den Adoptiveltern und den zur Verfügung als zur Vermittlung gemeldete Babys. Adoptivkindern soll einem natürlichen Eltern-Kind-Altersver- hältnis entsprechen. Er sollte möglichst nicht mehr als 40 Jahre Anders sieht es für Kinder mit gesundheitlichen Belastungen, betragen. für ältere oder behinderte Kinder aus. Besonders zu berücksichtigen sind die Bedürfnisse von Kindern, Ein Kind mit besonderen Problemen anzunehmen ist eine die bereits in der Familie leben. Aufgabe, die den Adoptiveltern in hohem Maße Engagement, Einfühlungsvermögen und Belastbarkeit abverlangt. Kinder Häufig entsteht der Adoptionswunsch aus der eigenen Kinder- mit einer problematischen Lebensgeschichte sind auf Geduld, losigkeit. Die Motivation zur Aufnahme eines „fremden“ Kin- Gelassenheit und die persönliche Sicherheit der Annehmenden des muss gut hinterfragt sein. Dazu gehört es, dass die eigene angewiesen. Kinderlosigkeit akzeptiert und die Trauer bewältigt worden ist. 4
Ein Adoptivkind möchte um seiner selbst Warum geben Eltern ihr Kind zur willen angenommen werden. Adoption frei? Adoptiveltern sollten in einer stabilen Es gibt verschiedene Gründe, warum Partnerschaft leben, über die erforder- Mütter bzw. Eltern ein Kind zur liche persönliche Reife, aber auch über Adoption freigeben, zum Beispiel: ein gesichertes Einkommen sowie über ausreichend Wohnraum verfügen. Sie • Die Mutter ist alleinstehend und kann sollten sich in guter geistiger, seelischer vom Vater des Kindes oder sonstigen und körperlicher Verfassung befinden. Familienangehörigen keine Unterstüt- zung erwarten. Je nach Alter und Bedürfnis des Kindes wird es notwendig sein, dass ein Ad- • Eine unerwünschte Schwangerschaft optivelternteil seine berufliche Tätig- führt zu einer emotionalen oder sozi- keit vorübergehend aussetzt oder in alen Überforderung. Teilzeitarbeit neu gestaltet. Kinder, die • Besondere Lebenssituationen der El- Beziehungsbrüche und Umgebungs- tern, die sich auch in Zukunft mit dem wechsel erlebt haben, benötigen Eltern, Kind und seinem Anspruch auf Liebe, die ihnen besondere Aufmerksamkeit, Geborgenheit und Förderung nicht Zeit, Geduld und Einfühlungsvermögen vereinbaren lassen. entgegenbringen. Oft kommen für die Entscheidung zur Freigabe mehrere Gründe zusammen. Immer handelt es sich um eine komple- xe Notlage, in der die Adoption als beste Lösung im Interesse von Kind und Eltern erscheint und sehr verantwortungsvoll entschieden wird. Die Eltern sind in der Regel in vorhergehenden intensiven Beratungsgesprächen über andere Mög- lichkeiten der Betreuung ihres Kindes informiert worden. 5
Wenn der Adoptionswunsch konkret wird Wie läuft das Bewerberverfahren ab? Sobald das Interesse an einer Adoption formuliert ist, werden Wer vermittelt Kinder? mehrere Beratungsgespräche mit den Fachkräften der Adopti- Die Adoptionsvermittlung ist Aufgabe des Jugendamtes sowie onsberatung und den Bewerbern geführt. Sie dienen der Her- anführung an die besonderen Themenbereiche einer Adoption der staatlich anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen der und der Einschätzung der persönlichen Befähigung der Bewer- freien Träger. Anderen Personen oder Organisationen sind ber als Adoptiveltern. Somit stellt sich das Bewerberverfahren Adoptionsvermittlungen gesetzlich untersagt. immer als zweiseitiger Entscheidungsprozess dar. Im Rahmen Mit der Vermittlung von Kindern beim Jugendamt sind erfahre- des Bewerberverfahrens findet ein Vorbereitungsseminar statt. ne Fachkräfte betraut. In der regionalen Zuständigkeit nimmt Das Vorbereitungsseminar soll eine Orientierungshilfe im die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter Adoptionsprozess sein und alle Aspekte erörtern, die bei einem Landkreis Fulda, Stadt Fulda und Landkreis Hersfeld-Rotenburg Adoptionswunsch von Bedeutung sein können. diese Aufgabe wahr. Wichtige Themen, wie der Abschied vom leiblichen Kind, die Was sind die ersten Schritte für Adoptionsinteressierte? Überprüfung der eigenen Motivation zur Adoption, Erwartun- gen und Ängste, die mit der Adoption verbunden sind, werden Interessierte mit Wohnsitz im Landkreis Fulda, Stadt Fulda besprochen. Weiterhin vermittelt das Seminar Informationen und Landkreis Hersfeld-Rotenburg werden zunächst zu einem zur Herkunft der Kinder, zur Situation der abgebenden Eltern, Informationsabend eingeladen und erhalten auf Wunsch einen zum Ablauf des Adoptionsverfahrens und zum Umgang mit Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Hier wer- dem Jugendamt. den einführende Informationen zur Eignungsprüfungs- und Fragen zu Reaktionen von Verwandten, Nachbarn, Freunden Vermittlungspraxis bzw. zu den verschiedenen Aspekten einer auf den Adoptionswunsch sowie zum Zusammenleben in der Adoption gegeben. Adoptivfamilie und besonders zur Identitätsfindung des adop- Bei einer Adoption geht es um eine lebenslange Entscheidung tierten Kindes werden bearbeitet. für ein Kind. Die Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstelle Fachvorträge und Erfahrungsberichte von Adoptivfamilien sind bei der Vermittlung eines Kindes auf eine gute Kenntnis runden das Vorbereitungsseminar ab. Somit ist das Bewerber- der Persönlichkeiten der zukünftigen Eltern und auf eine ver- verfahren ein umfangreicher, bis zu einem Jahr andauernder, trauensvolle Zusammenarbeit mit ihnen angewiesen. Prozess. Einen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes gibt es nicht. 6
Wie kommen Kind und Eltern Die leiblichen Eltern werden nach zueinander? Absprache über die Persönlichkeit der Was gehört zum Bewerberverfahren? Annehmenden und den Vermittlungs- • Vorbereitungsseminar Es ist Aufgabe der Fachkräfte von Ad- optionsvermittlungsstellen für das Kind verlauf informiert. Die Eltern des Kindes werden im weiteren Verlauf gebeten, in • mehrere Einzelgespräche Eltern zu finden. Unter den als geeignet die Adoption ihres Kindes durch diese • Hausbesuch anerkannten Adoptivbewerbern werden Adoptiveltern bei einem Notar einzuwil- • Seminar der Gemeinsamen Zent- die ausgewählt, von denen angenom- ligen. Dies ist frühestens acht Wochen ralen Adoptionsstelle Hessen und men wird, dass sie das Kind mit seiner nach der Geburt des Kindes rechtswirk- Rheinland-Pfalz (GZA) – Persönlichkeit, seinen besonderen sam möglich und ist dann unwiderruf- bei Auslandsadoption empfohlen Bedürfnissen und seinem familiären lich. • Seminar(e) der staatlich anerkann- Hintergrund annehmen können und sich ten Auslandsvermittlungsstellen Die notarielle Einwilligungserklärung den Anforderungen, die es an künftige ist mit Vorlage beim Familiengericht Eltern stellt, gewachsen sehen. rechtswirksam und hat zur Folge, dass Welche Unterlagen werden benötigt? Mit den zukünftigen Adoptiveltern die Rechte der leiblichen Eltern ruhen werden bei Vermittlungsbeginn die Her- und eine Adoptionsamtsvormundschaft • Fragebogen der kunftsgeschichte, der Entwicklungsstand Adoptionsvermittlungsstelle eintritt. Vormund wird das Jugendamt und die gesundheitliche Situation des (§ 1751 BGB). In ganz besonderen Aus- • Lebensbericht Kindes ausführlich besprochen. Werden nahmefällen kann die elterliche Zustim- • Fotos der Bewerber die Informationen weitgehend akzep- mung vom Gericht ersetzt werden. • Beglaubigte Abschrift aus dem tiert, wird ein erster Kontakt zum Kind Geburtenregister und womöglich auch mit den Eltern • Eheurkunde vorbereitet und begleitet. Besonders • Gegebenenfalls Scheidungsurkunde bei älteren Kindern ist eine längere, von • Ärztliches Attest Beratung begleitete, Anbahnungszeit notwendig. • Im Bedarfsfall zusätzlich ein fachärztliches Gutachten Haben sich die ausgewählten Adop- • Polizeiliches Führungszeugnis tiveltern für die Aufnahme des Kindes • Einkommensbescheinigung entschieden, wird ihnen das Kind in „Adoptionspflege“ anvertraut. 7
Wenn das Kind in die neue Gleichzeitig stimmt der Vormund dem Werden briefliche Kontakte über die Familie kommt Annahmeantrag der Adoptivpflegeeltern Adoptionsvermittlungsstelle zwischen zu. Adoptiveltern und leiblichen Eltern aus- getauscht, spricht man von einer Was bedeutet Adoptionspflegezeit? Welche Pflichten übernehmen Halboffenen Adoption. Es kann auch Jeder Adoption geht eine gesetzlich Adoptivpflegeeltern? zu einem persönlichen Kontakt in der vorgeschriebene angemessene Pfle- Adoptionsvermittlungsstelle kommen. gezeit voraus. Bis zum Adoptionsbe- Vom Zeitpunkt der Aufnahme an Lernen sich leibliche Eltern und zu- schluss vergeht in der Regel ein Jahr, in übernehmen die Adoptivpflegeeltern die künftige Adoptiveltern namentlich und einzelnen Fällen kann die Adoptions- Versorgung und Betreuung des Kindes persönlich kennen, handelt es sich um pflegezeit auch mehrere Jahre dauern. und alle damit verbundenen Kosten. eine Offene Adoption. Die Beteiligten Während der Zeit der Adoptionspflege Pflegegeld wird nicht gezahlt. entscheiden dann selbst über die weitere haben Adoptivpflegeeltern und Kind Die Adoptivpflegeeltern haben An- Gestaltung ihrer Beziehungen. Anspruch auf Beratung und Unterstüt- spruch auf Kindergeld, Erziehungsgeld In dieser Begegnung wird die Mög- zung in allen Fragen der familiären und und Leistungen ihrer eigenen Kran- lichkeit geschaffen, einen persönlichen sozialen Integration. Diese Beratung und kenkasse. Die Adoptivpflegeeltern sind Eindruck voneinander zu gewinnen und Unterstützung wird bis zum Abschluss berechtigt, in Angelegenheiten des tägli- über offene Fragen zu sprechen. Die zu- des Adoptionsverfahrens und darüber chen Lebens selbst zu entscheiden. künftigen Adoptiveltern erhalten durch hinaus von den Fachkräften der Ge- den unmittelbaren Kontakt die Chance, meinsamen Adoptionsvermittlungsstelle Was bedeutet Offene Adoption dem Kind später eindrucksvoller und wahrgenommen. oder Inkognito Adoption? lebendiger von den biologischen Eltern Die Fachkräfte erstellen am Ende der berichten zu können. Dies kann dem Adoptionspflegezeit eine fachliche Unter Inkognito versteht man den An- Kind bei seiner Identitätsbildung hilfreich Äußerung für das Familiengericht. spruch der Adoptiveltern auf Geheim- sein. Immer häufiger werden Adopti- Sie berichten u. a., ob die Beziehung haltung ihrer Identität gegenüber der onsvermittlungen im Einvernehmen mit zwischen Annehmenden und „ihrem Herkunftsfamilie des Kindes. Dieser An- den Beteiligten als Offene Adoptionen Kind“ einem Eltern-Kind-Verhältnis ent- spruch ist gesetzlich festgeschrieben und geplant. spricht, die Integration des Kindes in die gilt umgekehrt nicht. Bei der Inkognito- Familie gelungen ist und die Adoption vermittlung lernen sich die Beteiligten dem Wohle des Kindes dient. nicht kennen und erfahren auch keine Namen und Anschriften. 8
Wie wird das Adoptionsverfahren abgeschlossen? Welche Unterlagen werden für das gerichtliche Am Ende der Adoptionspflegezeit stellen die künftigen Ad- Adoptionsverfahren benötigt? optiveltern für ihr Adoptivpflegekind einen Adoptionsantrag. • Notariell beglaubigter Adoptionsantrag Dieser muss notariell beurkundet werden. Der notarielle Ad- optionsantrag ist an das für den Wohnort der Annehmenden • Notariell beglaubigte Einwilligung des gesetzlichen Vertreters des Kindes zuständige Familiengericht zu richten. • Personalunterlagen der zukünftigen Adoptiveltern Welche Rechtsfolgen ergeben sich? • Fachliche Äußerung der Gemeinsamen Adoptionsvermitt- lungsstelle für das Familiengericht Mit Ausspruch der Annahme als Kind durch Gerichtsbeschluss • Stellungnahme der Gemeinsamen Zentralen Adoptions- erhält das Kind den Familiennamen der Annehmenden. Es vermittlungsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen (GZA) bei erlangt die rechtliche Stellung eines Kindes der Annehmenden Adoptionen mit Auslandsberührung und erwirbt in der Regel deren Staatsangehörigkeit. Alle recht- ................................................................................................... lichen Beziehungen zu seinen leiblichen Eltern erlöschen, sowie die Verwandtschaftsverhältnisse zu den bisherigen Verwandten Welchen rechtlichen Status bekommt das Kind? und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten. • Das Adoptivkind erhält durch die Adoption den gleichen Der Familienname der Annehmenden wird der Geburtsname Status wie ein leibliches Kind. des Kindes. • Die Rechtsbeziehungen zu den leiblichen Eltern erlöschen. Dem neuen Familiennamen des Kindes kann der bisherige • Das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu den bisherigen Familienname vorangestellt oder angefügt werden, wenn dies Verwandten und die sich aus ihm ergebenden Rechte und aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes erfor- Pflichten (Unterhaltsrecht, Erbrecht) erlöschen. derlich ist. • Es besteht vom ersten Tag an Unterhaltspflicht und das Adoptivkind ist erbberechtigt. Die Adoptiveltern fordern nach abgeschlossener Adoption beim Standesamt, das die Geburt des Kindes beurkundet hat, • Der Familienname der Annehmenden wird der Geburtsname des Kindes. eine Geburtsurkunde auf den Adoptivnamen des Kindes an. • Eine Adoption ist nur in besonderen Ausnahmefällen rück- Die Adoptiveltern haben die Möglichkeit, im Rahmen des gängig zu machen. Adoptionsantrages beim Familiengericht, dem Vornamen des Kindes einen weiteren, selbstgewählten hinzuzufügen, wenn dies dem Wohle des Kindes entspricht. 9
Nach der Adoption – Die neue Recht auf Kenntnis der eigenen Wie lange sind Adoptionsakten Familie Abstammung aufzubewahren? Das Recht auf Kenntnis der eigenen Nach § 9b,1 AdVermiG sind Aufzeich- Aufklärung des Kindes über seine Abstammung ist ein Grundrecht, das in nungen und Unterlagen über jede Ver- Herkunft § 1,2 GG (Grundgesetz) verankert ist. mittlung bis zum sechzigsten Geburtstag des Adoptierten aufzubewahren. Jedes Kind sollte mit dem Wissen um seine Herkunft von Anfang an auf- Wann können Adoptierte ihre Akte wachsen. Eine respektvolle Haltung einsehen? den leiblichen Eltern gegenüber und ein Adoptierte können nach Vollendung des realistisches Bild der Herkunftsfamilie 16. Lebensjahres Einsicht in die Vermitt- verhilft den Kindern zu einer positiven lungsakte der Adoptionsvermittlungs- Identitätsbildung. Der selbstverständ- stelle des Jugendamtes nehmen, um liche und liebevolle Umgang und die über ihre Herkunft und Lebensgeschich- Auseinandersetzung mit der Adoption te Auskunft zu erhalten § 9b,2 AdVer- sind ein lebenslanger Prozess für alle miG (Adoptionsvermittlungsgesetz). Beteiligten. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres Früher oder später möchten die meisten ist die Akteneinsicht dem gesetzlichen Adoptivkinder mehr über ihre Wurzeln Vertreter gestattet. Die Einsichtnahme erfahren. Auch dann erhalten Adoptierte erfolgt stets unter Begleitung einer und Adoptiveltern jederzeit beratende Fachkraft. Ebenso ist die Einsicht in das Unterstützung durch die Adoptionsver- Personenstandsregister bei dem Stan- mittlungsstelle. desamt, das ihre Geburt beurkundet hat möglich. 11
Wenn Sie ein Kind im Ausland Für die Adoption eines Kindes aus dem Wer vermittelt Kinder aus dem adoptieren möchten Ausland gilt es zusätzlich sich dem Her- Ausland? kunftsland des Kindes gegenüber sensi- bel und respektvoll zu verhalten und das In Deutschland gibt es rund ein Dutzend Auslandsadoptionen haben sich in den Kind zu unterstützen, seine Identität zu staatlich anerkannte Auslandsvermitt- letzten 50 Jahren stark gewandelt. erhalten. Es werden Eltern gesucht, die lungsstellen. Standen früher humanitäre Gründe als das Kind liebevoll und verantwortungs- Die Auslandsvermittlungsstellen koor- Adoptionsmotiv im Vordergrund, so bewusst bei der Integration in Familie dinieren die Zusammenarbeit zwischen sind es heute überwiegend die steigen- und soziales Umfeld begleiten. deutschen und ausländischen Fach- de Zahl kinderloser Ehepaare, deren stellen, informieren länderspezifisch leiblicher Kinderwunsch oft selbst nach Für welche Kinder werden Eltern und führen eigene Vorbereitungskurse Fertilitätsbehandlungen unerfüllt bleibt. gesucht? durch. Außerdem wird von der Adop- Da die Aussicht gering ist, ein deutsches tionsvermittlungsstelle am Wohnort Kind adoptieren zu können, streben Die Adoption eines ausländischen Kin- der Adoptivbewerber ein Sozialbericht viele eine Auslandsadoption an. des stellt besondere Anforderungen an (Home-Study) angefragt, der zur Vorla- die Belastbarkeit, Risikobereitschaft und ge bei der ausländischen Kontaktstelle Welche Voraussetzungen müssen Flexibilität der Adoptiveltern. notwendig ist. Bewerber mitbringen? Insbesondere werden Eltern für die Adoptionsinteressierte, die ein Kind Aufnahme eines älteren Kindes gesucht. aus dem Ausland aufnehmen wollen, Für jede Adoption eines Kindes werden Häufig waren diese Kinder über einen können von den Fachkräften der Ge- Eltern gesucht, die ihre Enttäuschung längeren Zeitraum Bedingungen ausge- meinsamen Adoptionsvermittlungsstelle über ihre eigene Kinderlosigkeit verar- setzt, die ihrer Entwicklung nicht förder- Informationen über diese Vermittlungs- beitet haben und denen bewusst ist, lich waren. Vernachlässigung, Miss- stellen erhalten. dass sie die zweiten Eltern des Kindes brauch oder Gewalt können das Kind in Darüber hinaus informiert die Gemein- sind. Paare, die bereit sind das Risiko seiner weiteren Entwicklung maßgeblich same Zentrale Adoptionsstelle (GZA) einzugehen, ein Kind anzunehmen, von prägen. Fragen der familiären Herkunft, Rheinland-Pfalz und Hessen, Landesamt dem sie nur wenig Informationen über der gesundheitlichen Entwicklung für Soziales, Jugend und Versorgung, seine Herkunft und seine Lebensverhält- und der rechtlichen Voraussetzungen Postfach 2964, 55019 Mainz. nisse haben. können häufig nur unzureichend geklärt werden. 12
Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden? Wie ist der konkrete Ablauf? Deutschland ist Vertragsstaat des Haager Adoptionsüberein- • Kontaktaufnahme mit der Gemeinsamen Adoptionsvermitt- Fürlungsstelle die Erstellung des Sozialberich- der Jugendämter Landkreis Fulda, Stadt Fulda kommen, das den Schutz von Kindern und die Zusammenar- tes für eine Auslandsadoption und Landkreis Hersfeld-Rotenburg und Teilnahme an dem beit auf dem Gebiet der internationalen Adoption regelt. wird eine Gebühr von Bewerberverfahren 1.200 (siehe EUR Seite 6/7). Bei jeder Adoption steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. erhoben. Zusätzlich entstehen • Kontakt zu einer staatlich Kosten für Übersetzungen und anerkannten Auslandsvermitt- Dies gilt auch insbesondere dann, wenn für das Kind mit der lungsstelle und Teilnahme an vorbereitenden Seminaren zur Adoption ein Wechsel in ein fremdes geografisches und kultu- Beglaubigungen der erforderlichen Auslandsadoption. Dokumente, Seminargebühren, relles Umfeld verbunden ist. • Die Teilnahme Kosten an einem Seminar der Gemeinsamen Zentra- für die Kooperationspartner Eine Adoption in ein anderes Land soll danach nur dann erfol- len der Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen (GZA) für Auslandsvermittlungsstellen gen, wenn die Adoptionsbedürftigkeit des Kindes festgestellt Bewerber einer Auslandadoption im Herkunftsland des Kindes, Flug- ist erwünscht. ist, d. h. in der Herkunftsfamilie ein Verbleib nicht möglich ist und Hotelkosten • Sind in das Heimatland die Adoptivbewerber im Ausland anerkannt, erfolgt und sich im Heimatstaat des Kindes keine geeigneten Bewer- des Kindes. nach einer Wartezeit von einem bis zu mehreren Jahren ber finden. Die Rechte der leiblichen Eltern und des Kindes sind Die(jeAdoptiveltern nach Land) ein Kindervorschlag verpflichten sich, und die Reise in das zu achten. Kinderhandel sowie unstatthafte Vermögens- und Herkunftsland weiterhin mit der desAdoptionsver- Kindes. sonstige Vorteile in Zusammenhang mit der Adoption sollen mittlungsstelle zusammenzuar- beiten. Die Gemeinsame Adopti- verhindert werden. Welche Kosten entstehen bei einer Adoption im Ausland? onsvermittlungsstelle übernimmt Es wird dringend empfohlen, nur mit staatlich anerkannten die Nachbegleitung • Für die Erstellung des des Kindes Sozialberichtes für eine Auslandsad- Stellen zusammen zu arbeiten, um sich nicht ungewollt an und fertigt option wirdineine Kooperation Gebühr von mit1.200 den EUR erhoben. Zusätzlich Kinderhandel zu beteiligen. Bei einer Privatadoption besteht Adoptiveltern entstehen die für Kosten entsprechenden Übersetzungen und Beglaubigungen das Risiko, dass eine Einreise des Kindes nach Deutschland Entwicklungsberichte der für das Her- erforderlichen Dokumente, Seminargebühren, Kosten für kunftsland des Kindes an.der Auslandsvermittlungsstellen im die Kooperationspartner nicht möglich ist. Herkunftsland des Kindes, Flugkosten und Hotelkosten im Im Rahmen der Umsetzung des Übereinkommens nehmen Heimatland des Kindes. Heimatstaat und Aufnahmestaat unterschiedliche Aufgaben- • Die Adoptiveltern verpflichten sich, weiterhin mit der schwerpunkte wahr: Das Herkunftsland hat die Aufgabe, die Adoptionsvermittlungsstelle zusammenzuarbeiten. Die Adoptionsbedürftigkeit des Kindes zu klären. Der Aufnahme- Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle übernimmt die staat prüft die Eignung der Adoptivbewerber und stellt sicher, Nachbegleitung des Kindes und fertigt in Kooperation mit dass das Kind in den Aufnahmestaat einreisen und sich dort den Adoptiveltern die entsprechenden Entwicklungsberichte aufhalten kann. Heimat- und Aufnahmestaat entscheiden ge- für das Herkunftsland des Kindes an. meinsam, ob sie der Fortsetzung des Verfahrens zustimmen. 13
Rechtliche Grundlagen Einwilligungserklärungen Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) Das deutsche Adoptionsrecht ist festge- Die Annahme bedarf der notariell beur- schrieben im: Bürgerlichen Gesetzbuch kundeten Einwilligungserklärung: Das Adoptionsvermittlungsgesetz (BGB), § 1741ff „Annahme als Kind“. • des Kindes bzw. seines gesetzlichen verpflichtet die Adoptionsvermitt- Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn Vertreters, wenn es geschäftsunfähig lungsstellen für elternlose Kinder „sie dem Wohl des Kindes dient und oder noch nicht 14 Jahre alt ist Adoptiveltern zu suchen. Dabei sind sie wenn zu erwarten ist, dass zwischen gehalten besonders zu „prüfen, ob die • des Kindes selbst, wenn es das 14. den Annehmenden und dem Kind ein Adoptivbewerber unter der Berücksich- Lebensjahr vollendet hat mit Zustim- Eltern-Kind-Verhältnis entsteht“. tigung der Persönlichkeit des Kindes mung seines gesetzlichen Vertreters und seiner besonderen Bedürfnisse für • der leiblichen Eltern des Kindes die Adoption des Kindes geeignet“ sind Zu beachten ist, dass die rechtswirksame (§ 7 AdVermiG). Die Feststellung der Einwilligungserklärung der Eltern erst Adoptionseignung ist ein herausragen- erteilt werden kann, wenn das Kind der Aufgabenschwerpunkt der Adopti- acht Wochen alt ist. Sämtliche Einwilli- onsvermittlungsstellen. „An dieser Stelle gungserklärungen sind gegenüber dem wird der hoheitliche Aspekt der Adopti- Familiengericht abzugeben. onsvermittlung ganz besonders sichtbar, weil die Adoption eines Kindes keine Ausforschungsverbot Privatsache ist“ (Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Nach § 1758 BGB (Bürgerliches Ge- Hessen 2009). setzbuch) ist die Adoptivfamilie vor Ausforschungen geschützt. Das Aus- forschungsverbot haben grundsätzlich Dritte aber auch Fachkräfte der Adopti- onsvermittlungsstellen zu beachten. 14
Weitere Rechtsgrundlagen bei Auslandsadoption Nachbeurkundung der Geburtsurkunde bei Auslandsadoption Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Bei Kindern, die im Ausland geboren sind, wird empfohlen, Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem eine Nachbeurkundung der ausländischen Geburtsurkunde Gebiet der internationalen Adoption beim örtlich zuständigen Standesamt zu beantragen. Das Haager Adoptionsübereinkommen ist seit dem 1. März Nur mit der nachbeurkundeten Geburtsurkunde kann eine 2002 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. internationale Geburtsurkunde (erforderlich z. B. bei Heirat im Dem Abkommen gehören weltweit mehr als 75 Staaten an. Ausland) ausgestellt werden. Adoptionsübereinkommens – Ausführungsgesetz (AdÜbAG) Das Ausführungsgesetz strebt vor allem übersichtliche und klar festgelegte Zuständigkeiten an. Darüber hinaus soll dem Kinderhandel entgegengewirkt werden. Schließlich führt das Übereinkommen zu mehr Rechtsicherheit mit Blick auf die Anerkennung der ausländischen Adoption. Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG) Das Adoptionswirkungsgesetz sieht die Möglichkeit der Aner- kennungs- und Wirkungsfeststellung für eine Auslandsadopti- on vor. Ferner besteht die Möglichkeit der Umwandlung einer schwachen Adoption in eine Volladoption. 15
Kontaktadressen Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle bietet in jedem Jahr Seminare, Vorträge und Treffen für Adoptivfamilien an, die in einem Veranstaltungskalender veröffentlicht werden. Diesen erhalten Sie bei: Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter Landkreis Fulda, Stadt Fulda und Landkreis Hersfeld-Rotenburg Leipziger Straße 6 36037 Fulda Tel. 0661 / 60 06-93 91 oder -93 92 Fax 0661 / 60 06-93 95 adoption@landkreis-fulda.de ✆ www.landkreis-fulda.de / www.fulda.de / www.hef-rof.de Weitere Unterstützung: Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Marienstraße 5 / 36039 Fulda Tel. 0661/9015780 erziehungsberatung@landkreisfulda.de Der jährliche Veranstaltungskalender für Adoptivfamilien www.erziehungsberatung-fulda.de Psychologische Beratungsstelle – Erziehungsberatung Herausgeber: Kirchplatz 6 / 36251 Bad Hersfeld Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter Landkreis Fulda, Stadt Fulda und Landkreis Hersfeld-Rotenburg Tel. 06621/14695 psyeb.diakonie.hefrof@ekkw.de Leipziger Straße 6 36037 Fulda Außenstelle Rotenburg In Kooperation mit: Kirchplatz 3 / 36199 Rotenburg Arbeitsgemeinschaft der Nordhessischen Jugendämter Tel. 06623/42174 www.diakonie-hef-rof.de Stand: Oktober 2012 17
© dasgrafikbuero.com „Adoptionsbedürftige Kinder sind Kinder, die viel verloren, aber auch viel zu gewinnen haben“ GZA 2009 Persönliche Beratung: Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter Landkreis Fulda, Stadt Fulda und Landkreis Hersfeld-Rotenburg Leipziger Straße 6 36037 Fulda Tel. 0661 / 60 06-93 91 [Ines George] Tel. 0661 / 60 06-93 92 [Irmgard Plappert] adoption@landkreis-fulda.de Weitere Informationen: www.landkreis-fulda.de www.fulda.de www.hef-rof.de
Sie können auch lesen