Adoption im In- und Ausland - Alle wichtigen Informationen zu
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Inhalte:
Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten Seite 3
Erste Fragen zur Adoption
Welche Kinder können adoptiert werden? Seite 4
Wer kann adoptieren? Seite 4
Warum geben Eltern ihr Kind zur Adoption frei? Seite 5
Wenn der Adoptionswunsch konkret wird
Wer vermittelt Kinder? Seite 6
Was sind die ersten Schritte für Adoptionsinteressierte? Seite 6
Wie läuft das Bewerberverfahren ab? Seite 6
Wie kommen Kind und Eltern zueinander? Seite 7
Wenn das Kind in die neue Familie kommt
Was bedeutet Adoptionspflegezeit? Seite 8
Welche Pflichten übernehmen Adoptivpflegeeltern? Seite 8
Was bedeutet Offene Adoption oder Inkognito Adoption? Seite 8Wie wird das Adoptionsverfahren abgeschlossen?
Welche Rechtsfolgen ergeben sich? Seite 9
Nach der Adoption – Die neue Familie
Aufklärung des Kindes über seine Herkunft Seite 11
Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung Seite 11
Wann können Adoptierte ihre Akte einsehen? Seite 11
Wie lange sind Adoptionsakten aufzubewahren? Seite 11
Wenn Sie im Ausland adoptieren möchten
Welche Voraussetzungen müssen Bewerber mitbringen? Seite 12
Für welche Kinder werden Eltern gesucht? Seite 12
Wer vermittelt Kinder aus dem Ausland? Seite 12
Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden? Seite 13
Wie ist der konkrete Ablauf? Seite 13
Rechtliche Grundlagen Seite 14
Kontaktadressen Seite 17
1Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten Im Bewusstsein der Gesellschaft und in der Entwicklung der
gesetzlichen Bestimmungen haben sich Einstellungen und
Ansichten zur Adoption grundlegend geändert.
War die frühere „Annahme an Kindes statt“ vorrangig orien-
tiert an Vorstellungen und Wünschen der Annehmenden, z. B.
zur Erhaltung des Familiennamens, Weitergabe des Besitzes an
Erbe oder Erbin, „Überwindung“ der Kinderlosigkeit, so wird
heute davon ausgegangen, dass die Adoption eine Hilfe für
Kinder sein soll, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen
können.
Die Adoptionsvermittlungsstellen haben den gesetzlichen
Auftrag, für Kinder, die zur Adoptionsvermittlung gemeldet
sind, Eltern zu finden, nicht für Adoptionsbewerber Kinder zu
suchen.
Für das Kind bedeutet dies die Möglichkeit, sich in einer neuen
Elternbeziehung geborgen zu fühlen, für die Adoptionsbewer-
berpaare Eltern zu werden.
Diese Broschüre soll erste Informationen
zum Thema Adoption geben.
Anmerkung:
Zur besseren Lesbarkeit ist der gesamte Text in der männlichen Form verfasst.
3Erste Fragen zur Adoption Bis seelische Verletzungen und Entwicklungsverzögerungen
ausgeglichen sind, braucht es Zeit, Verständnis und möglicher-
Welche Kinder können adoptiert werden? weise auch Beratung und Hilfe von außen.
Zur Adoption vermittelt werden Kinder verschiedenen Alters Wer kann adoptieren?
und unterschiedlicher Nationalität, die wegen einer persönli-
chen oder sozialen Notlage nicht bei ihrer Familie aufwachsen Ein Kind annehmen können:
können. • Ehepaare
Sehr selten werden Waisenkinder zur Adoption gemeldet. Ehepaare können nur gemeinsam adoptieren. Ein Ehepart-
Diese werden meistens von Verwandten aufgenommen. ner muss das 25. Lebensjahr, der andere das 21. Lebensjahr
vollendet haben.
Die in den stationären Jugendhilfeeinrichtungen (Heimen)
• Alleinstehende
lebenden Kinder können in der Regel nicht adoptiert werden.
Alleinstehende können adoptieren, wenn sie mindestens
Es sei denn, deren leibliche Eltern würden einer Adoption zu-
25 Jahre alt sind.
stimmen. In der Praxis wird nur in besonderen Ausnahmefällen
die Einwilligung der Eltern gerichtlich ersetzt. • Lebenspartner
Lebenspartner (eingetragene Lebenspartnerschaften)
Säuglinge werden von der Adoptionsvermittlungsstelle bei
§ 9 LPartG (Lebenspartnerschaftsgesetz) können nur als
rechtzeitigem Wunsch der leiblichen Eltern unmittelbar aus der
Einzelperson adoptieren.
Geburtsklinik zu Adoptiveltern vermittelt. Da sich die meisten
Die Einwilligung des anderen Lebenspartners ist erforderlich.
Adoptionsbewerber um die Vermittlung eines Säuglings bemü-
hen, stehen in der Regel deutlich mehr mögliche Adoptiveltern Der Altersunterschied zwischen den Adoptiveltern und den
zur Verfügung als zur Vermittlung gemeldete Babys. Adoptivkindern soll einem natürlichen Eltern-Kind-Altersver-
hältnis entsprechen. Er sollte möglichst nicht mehr als 40 Jahre
Anders sieht es für Kinder mit gesundheitlichen Belastungen,
betragen.
für ältere oder behinderte Kinder aus.
Besonders zu berücksichtigen sind die Bedürfnisse von Kindern,
Ein Kind mit besonderen Problemen anzunehmen ist eine
die bereits in der Familie leben.
Aufgabe, die den Adoptiveltern in hohem Maße Engagement,
Einfühlungsvermögen und Belastbarkeit abverlangt. Kinder Häufig entsteht der Adoptionswunsch aus der eigenen Kinder-
mit einer problematischen Lebensgeschichte sind auf Geduld, losigkeit. Die Motivation zur Aufnahme eines „fremden“ Kin-
Gelassenheit und die persönliche Sicherheit der Annehmenden des muss gut hinterfragt sein. Dazu gehört es, dass die eigene
angewiesen. Kinderlosigkeit akzeptiert und die Trauer bewältigt worden ist.
4Ein Adoptivkind möchte um seiner selbst Warum geben Eltern ihr Kind zur
willen angenommen werden. Adoption frei?
Adoptiveltern sollten in einer stabilen
Es gibt verschiedene Gründe, warum
Partnerschaft leben, über die erforder-
Mütter bzw. Eltern ein Kind zur
liche persönliche Reife, aber auch über
Adoption freigeben, zum Beispiel:
ein gesichertes Einkommen sowie über
ausreichend Wohnraum verfügen. Sie • Die Mutter ist alleinstehend und kann
sollten sich in guter geistiger, seelischer vom Vater des Kindes oder sonstigen
und körperlicher Verfassung befinden. Familienangehörigen keine Unterstüt-
zung erwarten.
Je nach Alter und Bedürfnis des Kindes
wird es notwendig sein, dass ein Ad- • Eine unerwünschte Schwangerschaft
optivelternteil seine berufliche Tätig- führt zu einer emotionalen oder sozi-
keit vorübergehend aussetzt oder in alen Überforderung.
Teilzeitarbeit neu gestaltet. Kinder, die • Besondere Lebenssituationen der El-
Beziehungsbrüche und Umgebungs- tern, die sich auch in Zukunft mit dem
wechsel erlebt haben, benötigen Eltern, Kind und seinem Anspruch auf Liebe,
die ihnen besondere Aufmerksamkeit, Geborgenheit und Förderung nicht
Zeit, Geduld und Einfühlungsvermögen vereinbaren lassen.
entgegenbringen. Oft kommen für die Entscheidung zur
Freigabe mehrere Gründe zusammen.
Immer handelt es sich um eine komple-
xe Notlage, in der die Adoption als beste
Lösung im Interesse von Kind und Eltern
erscheint und sehr verantwortungsvoll
entschieden wird. Die Eltern sind in der
Regel in vorhergehenden intensiven
Beratungsgesprächen über andere Mög-
lichkeiten der Betreuung ihres Kindes
informiert worden.
5Wenn der Adoptionswunsch konkret wird Wie läuft das Bewerberverfahren ab?
Sobald das Interesse an einer Adoption formuliert ist, werden
Wer vermittelt Kinder? mehrere Beratungsgespräche mit den Fachkräften der Adopti-
Die Adoptionsvermittlung ist Aufgabe des Jugendamtes sowie
onsberatung und den Bewerbern geführt. Sie dienen der Her-
anführung an die besonderen Themenbereiche einer Adoption
der staatlich anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen der
und der Einschätzung der persönlichen Befähigung der Bewer-
freien Träger. Anderen Personen oder Organisationen sind
ber als Adoptiveltern. Somit stellt sich das Bewerberverfahren
Adoptionsvermittlungen gesetzlich untersagt.
immer als zweiseitiger Entscheidungsprozess dar. Im Rahmen
Mit der Vermittlung von Kindern beim Jugendamt sind erfahre- des Bewerberverfahrens findet ein Vorbereitungsseminar statt.
ne Fachkräfte betraut. In der regionalen Zuständigkeit nimmt
Das Vorbereitungsseminar soll eine Orientierungshilfe im
die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter
Adoptionsprozess sein und alle Aspekte erörtern, die bei einem
Landkreis Fulda, Stadt Fulda und Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Adoptionswunsch von Bedeutung sein können.
diese Aufgabe wahr.
Wichtige Themen, wie der Abschied vom leiblichen Kind, die
Was sind die ersten Schritte für Adoptionsinteressierte? Überprüfung der eigenen Motivation zur Adoption, Erwartun-
gen und Ängste, die mit der Adoption verbunden sind, werden
Interessierte mit Wohnsitz im Landkreis Fulda, Stadt Fulda besprochen. Weiterhin vermittelt das Seminar Informationen
und Landkreis Hersfeld-Rotenburg werden zunächst zu einem zur Herkunft der Kinder, zur Situation der abgebenden Eltern,
Informationsabend eingeladen und erhalten auf Wunsch einen zum Ablauf des Adoptionsverfahrens und zum Umgang mit
Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Hier wer- dem Jugendamt.
den einführende Informationen zur Eignungsprüfungs- und Fragen zu Reaktionen von Verwandten, Nachbarn, Freunden
Vermittlungspraxis bzw. zu den verschiedenen Aspekten einer auf den Adoptionswunsch sowie zum Zusammenleben in der
Adoption gegeben. Adoptivfamilie und besonders zur Identitätsfindung des adop-
Bei einer Adoption geht es um eine lebenslange Entscheidung tierten Kindes werden bearbeitet.
für ein Kind. Die Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstelle Fachvorträge und Erfahrungsberichte von Adoptivfamilien
sind bei der Vermittlung eines Kindes auf eine gute Kenntnis runden das Vorbereitungsseminar ab. Somit ist das Bewerber-
der Persönlichkeiten der zukünftigen Eltern und auf eine ver- verfahren ein umfangreicher, bis zu einem Jahr andauernder,
trauensvolle Zusammenarbeit mit ihnen angewiesen. Prozess. Einen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines
Kindes gibt es nicht.
6Wie kommen Kind und Eltern Die leiblichen Eltern werden nach
zueinander? Absprache über die Persönlichkeit der Was gehört zum Bewerberverfahren?
Annehmenden und den Vermittlungs-
• Vorbereitungsseminar
Es ist Aufgabe der Fachkräfte von Ad-
optionsvermittlungsstellen für das Kind
verlauf informiert. Die Eltern des Kindes
werden im weiteren Verlauf gebeten, in • mehrere Einzelgespräche
Eltern zu finden. Unter den als geeignet die Adoption ihres Kindes durch diese • Hausbesuch
anerkannten Adoptivbewerbern werden Adoptiveltern bei einem Notar einzuwil- • Seminar der Gemeinsamen Zent-
die ausgewählt, von denen angenom- ligen. Dies ist frühestens acht Wochen ralen Adoptionsstelle Hessen und
men wird, dass sie das Kind mit seiner nach der Geburt des Kindes rechtswirk- Rheinland-Pfalz (GZA) –
Persönlichkeit, seinen besonderen sam möglich und ist dann unwiderruf- bei Auslandsadoption empfohlen
Bedürfnissen und seinem familiären lich. • Seminar(e) der staatlich anerkann-
Hintergrund annehmen können und sich ten Auslandsvermittlungsstellen
Die notarielle Einwilligungserklärung
den Anforderungen, die es an künftige
ist mit Vorlage beim Familiengericht
Eltern stellt, gewachsen sehen.
rechtswirksam und hat zur Folge, dass Welche Unterlagen werden benötigt?
Mit den zukünftigen Adoptiveltern die Rechte der leiblichen Eltern ruhen
werden bei Vermittlungsbeginn die Her- und eine Adoptionsamtsvormundschaft • Fragebogen der
kunftsgeschichte, der Entwicklungsstand Adoptionsvermittlungsstelle
eintritt. Vormund wird das Jugendamt
und die gesundheitliche Situation des (§ 1751 BGB). In ganz besonderen Aus- • Lebensbericht
Kindes ausführlich besprochen. Werden nahmefällen kann die elterliche Zustim- • Fotos der Bewerber
die Informationen weitgehend akzep- mung vom Gericht ersetzt werden. • Beglaubigte Abschrift aus dem
tiert, wird ein erster Kontakt zum Kind Geburtenregister
und womöglich auch mit den Eltern • Eheurkunde
vorbereitet und begleitet. Besonders • Gegebenenfalls Scheidungsurkunde
bei älteren Kindern ist eine längere, von
• Ärztliches Attest
Beratung begleitete, Anbahnungszeit
notwendig. • Im Bedarfsfall zusätzlich ein
fachärztliches Gutachten
Haben sich die ausgewählten Adop- • Polizeiliches Führungszeugnis
tiveltern für die Aufnahme des Kindes
• Einkommensbescheinigung
entschieden, wird ihnen das Kind in
„Adoptionspflege“ anvertraut.
7Wenn das Kind in die neue Gleichzeitig stimmt der Vormund dem Werden briefliche Kontakte über die
Familie kommt Annahmeantrag der Adoptivpflegeeltern Adoptionsvermittlungsstelle zwischen
zu. Adoptiveltern und leiblichen Eltern aus-
getauscht, spricht man von einer
Was bedeutet Adoptionspflegezeit?
Welche Pflichten übernehmen Halboffenen Adoption. Es kann auch
Jeder Adoption geht eine gesetzlich Adoptivpflegeeltern? zu einem persönlichen Kontakt in der
vorgeschriebene angemessene Pfle- Adoptionsvermittlungsstelle kommen.
gezeit voraus. Bis zum Adoptionsbe- Vom Zeitpunkt der Aufnahme an Lernen sich leibliche Eltern und zu-
schluss vergeht in der Regel ein Jahr, in übernehmen die Adoptivpflegeeltern die künftige Adoptiveltern namentlich und
einzelnen Fällen kann die Adoptions- Versorgung und Betreuung des Kindes persönlich kennen, handelt es sich um
pflegezeit auch mehrere Jahre dauern. und alle damit verbundenen Kosten. eine Offene Adoption. Die Beteiligten
Während der Zeit der Adoptionspflege Pflegegeld wird nicht gezahlt. entscheiden dann selbst über die weitere
haben Adoptivpflegeeltern und Kind Die Adoptivpflegeeltern haben An- Gestaltung ihrer Beziehungen.
Anspruch auf Beratung und Unterstüt- spruch auf Kindergeld, Erziehungsgeld In dieser Begegnung wird die Mög-
zung in allen Fragen der familiären und und Leistungen ihrer eigenen Kran- lichkeit geschaffen, einen persönlichen
sozialen Integration. Diese Beratung und kenkasse. Die Adoptivpflegeeltern sind Eindruck voneinander zu gewinnen und
Unterstützung wird bis zum Abschluss berechtigt, in Angelegenheiten des tägli- über offene Fragen zu sprechen. Die zu-
des Adoptionsverfahrens und darüber chen Lebens selbst zu entscheiden. künftigen Adoptiveltern erhalten durch
hinaus von den Fachkräften der Ge- den unmittelbaren Kontakt die Chance,
meinsamen Adoptionsvermittlungsstelle Was bedeutet Offene Adoption dem Kind später eindrucksvoller und
wahrgenommen. oder Inkognito Adoption? lebendiger von den biologischen Eltern
Die Fachkräfte erstellen am Ende der berichten zu können. Dies kann dem
Adoptionspflegezeit eine fachliche Unter Inkognito versteht man den An- Kind bei seiner Identitätsbildung hilfreich
Äußerung für das Familiengericht. spruch der Adoptiveltern auf Geheim- sein. Immer häufiger werden Adopti-
Sie berichten u. a., ob die Beziehung haltung ihrer Identität gegenüber der onsvermittlungen im Einvernehmen mit
zwischen Annehmenden und „ihrem Herkunftsfamilie des Kindes. Dieser An- den Beteiligten als Offene Adoptionen
Kind“ einem Eltern-Kind-Verhältnis ent- spruch ist gesetzlich festgeschrieben und geplant.
spricht, die Integration des Kindes in die gilt umgekehrt nicht. Bei der Inkognito-
Familie gelungen ist und die Adoption vermittlung lernen sich die Beteiligten
dem Wohle des Kindes dient. nicht kennen und erfahren auch keine
Namen und Anschriften.
8Wie wird das Adoptionsverfahren abgeschlossen?
Welche Unterlagen werden für das gerichtliche
Am Ende der Adoptionspflegezeit stellen die künftigen Ad- Adoptionsverfahren benötigt?
optiveltern für ihr Adoptivpflegekind einen Adoptionsantrag.
• Notariell beglaubigter Adoptionsantrag
Dieser muss notariell beurkundet werden. Der notarielle Ad-
optionsantrag ist an das für den Wohnort der Annehmenden • Notariell beglaubigte Einwilligung des gesetzlichen
Vertreters des Kindes
zuständige Familiengericht zu richten.
• Personalunterlagen der zukünftigen Adoptiveltern
Welche Rechtsfolgen ergeben sich? • Fachliche Äußerung der Gemeinsamen Adoptionsvermitt-
lungsstelle für das Familiengericht
Mit Ausspruch der Annahme als Kind durch Gerichtsbeschluss • Stellungnahme der Gemeinsamen Zentralen Adoptions-
erhält das Kind den Familiennamen der Annehmenden. Es vermittlungsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen (GZA) bei
erlangt die rechtliche Stellung eines Kindes der Annehmenden Adoptionen mit Auslandsberührung
und erwirbt in der Regel deren Staatsangehörigkeit. Alle recht- ...................................................................................................
lichen Beziehungen zu seinen leiblichen Eltern erlöschen, sowie
die Verwandtschaftsverhältnisse zu den bisherigen Verwandten Welchen rechtlichen Status bekommt das Kind?
und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten.
• Das Adoptivkind erhält durch die Adoption den gleichen
Der Familienname der Annehmenden wird der Geburtsname Status wie ein leibliches Kind.
des Kindes. • Die Rechtsbeziehungen zu den leiblichen Eltern erlöschen.
Dem neuen Familiennamen des Kindes kann der bisherige • Das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu den bisherigen
Familienname vorangestellt oder angefügt werden, wenn dies Verwandten und die sich aus ihm ergebenden Rechte und
aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes erfor- Pflichten (Unterhaltsrecht, Erbrecht) erlöschen.
derlich ist. • Es besteht vom ersten Tag an Unterhaltspflicht und das
Adoptivkind ist erbberechtigt.
Die Adoptiveltern fordern nach abgeschlossener Adoption
beim Standesamt, das die Geburt des Kindes beurkundet hat, • Der Familienname der Annehmenden wird der Geburtsname
des Kindes.
eine Geburtsurkunde auf den Adoptivnamen des Kindes an.
• Eine Adoption ist nur in besonderen Ausnahmefällen rück-
Die Adoptiveltern haben die Möglichkeit, im Rahmen des gängig zu machen.
Adoptionsantrages beim Familiengericht, dem Vornamen des
Kindes einen weiteren, selbstgewählten hinzuzufügen, wenn
dies dem Wohle des Kindes entspricht.
9Nach der Adoption – Die neue Recht auf Kenntnis der eigenen Wie lange sind Adoptionsakten
Familie Abstammung aufzubewahren?
Das Recht auf Kenntnis der eigenen Nach § 9b,1 AdVermiG sind Aufzeich-
Aufklärung des Kindes über seine Abstammung ist ein Grundrecht, das in nungen und Unterlagen über jede Ver-
Herkunft § 1,2 GG (Grundgesetz) verankert ist. mittlung bis zum sechzigsten Geburtstag
des Adoptierten aufzubewahren.
Jedes Kind sollte mit dem Wissen um
seine Herkunft von Anfang an auf- Wann können Adoptierte ihre Akte
wachsen. Eine respektvolle Haltung einsehen?
den leiblichen Eltern gegenüber und ein
Adoptierte können nach Vollendung des
realistisches Bild der Herkunftsfamilie
16. Lebensjahres Einsicht in die Vermitt-
verhilft den Kindern zu einer positiven
lungsakte der Adoptionsvermittlungs-
Identitätsbildung. Der selbstverständ-
stelle des Jugendamtes nehmen, um
liche und liebevolle Umgang und die
über ihre Herkunft und Lebensgeschich-
Auseinandersetzung mit der Adoption
te Auskunft zu erhalten § 9b,2 AdVer-
sind ein lebenslanger Prozess für alle
miG (Adoptionsvermittlungsgesetz).
Beteiligten.
Vor Vollendung des 16. Lebensjahres
Früher oder später möchten die meisten ist die Akteneinsicht dem gesetzlichen
Adoptivkinder mehr über ihre Wurzeln Vertreter gestattet. Die Einsichtnahme
erfahren. Auch dann erhalten Adoptierte erfolgt stets unter Begleitung einer
und Adoptiveltern jederzeit beratende Fachkraft. Ebenso ist die Einsicht in das
Unterstützung durch die Adoptionsver- Personenstandsregister bei dem Stan-
mittlungsstelle. desamt, das ihre Geburt beurkundet hat
möglich.
11Wenn Sie ein Kind im Ausland Für die Adoption eines Kindes aus dem Wer vermittelt Kinder aus dem
adoptieren möchten Ausland gilt es zusätzlich sich dem Her- Ausland?
kunftsland des Kindes gegenüber sensi-
bel und respektvoll zu verhalten und das In Deutschland gibt es rund ein Dutzend
Auslandsadoptionen haben sich in den Kind zu unterstützen, seine Identität zu staatlich anerkannte Auslandsvermitt-
letzten 50 Jahren stark gewandelt. erhalten. Es werden Eltern gesucht, die lungsstellen.
Standen früher humanitäre Gründe als das Kind liebevoll und verantwortungs- Die Auslandsvermittlungsstellen koor-
Adoptionsmotiv im Vordergrund, so bewusst bei der Integration in Familie dinieren die Zusammenarbeit zwischen
sind es heute überwiegend die steigen- und soziales Umfeld begleiten. deutschen und ausländischen Fach-
de Zahl kinderloser Ehepaare, deren stellen, informieren länderspezifisch
leiblicher Kinderwunsch oft selbst nach Für welche Kinder werden Eltern und führen eigene Vorbereitungskurse
Fertilitätsbehandlungen unerfüllt bleibt. gesucht? durch. Außerdem wird von der Adop-
Da die Aussicht gering ist, ein deutsches tionsvermittlungsstelle am Wohnort
Kind adoptieren zu können, streben Die Adoption eines ausländischen Kin- der Adoptivbewerber ein Sozialbericht
viele eine Auslandsadoption an. des stellt besondere Anforderungen an (Home-Study) angefragt, der zur Vorla-
die Belastbarkeit, Risikobereitschaft und ge bei der ausländischen Kontaktstelle
Welche Voraussetzungen müssen Flexibilität der Adoptiveltern. notwendig ist.
Bewerber mitbringen? Insbesondere werden Eltern für die Adoptionsinteressierte, die ein Kind
Aufnahme eines älteren Kindes gesucht. aus dem Ausland aufnehmen wollen,
Für jede Adoption eines Kindes werden Häufig waren diese Kinder über einen können von den Fachkräften der Ge-
Eltern gesucht, die ihre Enttäuschung längeren Zeitraum Bedingungen ausge- meinsamen Adoptionsvermittlungsstelle
über ihre eigene Kinderlosigkeit verar- setzt, die ihrer Entwicklung nicht förder- Informationen über diese Vermittlungs-
beitet haben und denen bewusst ist, lich waren. Vernachlässigung, Miss- stellen erhalten.
dass sie die zweiten Eltern des Kindes brauch oder Gewalt können das Kind in Darüber hinaus informiert die Gemein-
sind. Paare, die bereit sind das Risiko seiner weiteren Entwicklung maßgeblich same Zentrale Adoptionsstelle (GZA)
einzugehen, ein Kind anzunehmen, von prägen. Fragen der familiären Herkunft, Rheinland-Pfalz und Hessen, Landesamt
dem sie nur wenig Informationen über der gesundheitlichen Entwicklung für Soziales, Jugend und Versorgung,
seine Herkunft und seine Lebensverhält- und der rechtlichen Voraussetzungen Postfach 2964, 55019 Mainz.
nisse haben. können häufig nur unzureichend geklärt
werden.
12Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen
eingehalten werden? Wie ist der konkrete Ablauf?
Deutschland ist Vertragsstaat des Haager Adoptionsüberein- • Kontaktaufnahme mit der Gemeinsamen Adoptionsvermitt-
Fürlungsstelle
die Erstellung des Sozialberich-
der Jugendämter Landkreis Fulda, Stadt Fulda
kommen, das den Schutz von Kindern und die Zusammenar- tes für eine Auslandsadoption
und Landkreis Hersfeld-Rotenburg und Teilnahme an dem
beit auf dem Gebiet der internationalen Adoption regelt. wird eine Gebühr von
Bewerberverfahren 1.200
(siehe EUR
Seite 6/7).
Bei jeder Adoption steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. erhoben. Zusätzlich entstehen
• Kontakt zu einer staatlich
Kosten für Übersetzungen und anerkannten Auslandsvermitt-
Dies gilt auch insbesondere dann, wenn für das Kind mit der lungsstelle und Teilnahme an vorbereitenden Seminaren zur
Adoption ein Wechsel in ein fremdes geografisches und kultu- Beglaubigungen der erforderlichen
Auslandsadoption.
Dokumente, Seminargebühren,
relles Umfeld verbunden ist.
• Die Teilnahme
Kosten an einem Seminar der Gemeinsamen Zentra-
für die Kooperationspartner
Eine Adoption in ein anderes Land soll danach nur dann erfol- len
der Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen (GZA) für
Auslandsvermittlungsstellen
gen, wenn die Adoptionsbedürftigkeit des Kindes festgestellt Bewerber einer Auslandadoption
im Herkunftsland des Kindes, Flug- ist erwünscht.
ist, d. h. in der Herkunftsfamilie ein Verbleib nicht möglich ist und Hotelkosten
• Sind in das Heimatland
die Adoptivbewerber im Ausland anerkannt, erfolgt
und sich im Heimatstaat des Kindes keine geeigneten Bewer- des Kindes.
nach einer Wartezeit von einem bis zu mehreren Jahren
ber finden. Die Rechte der leiblichen Eltern und des Kindes sind Die(jeAdoptiveltern
nach Land) ein Kindervorschlag
verpflichten sich, und die Reise in das
zu achten. Kinderhandel sowie unstatthafte Vermögens- und Herkunftsland
weiterhin mit der desAdoptionsver-
Kindes.
sonstige Vorteile in Zusammenhang mit der Adoption sollen mittlungsstelle zusammenzuar-
beiten. Die Gemeinsame Adopti-
verhindert werden. Welche Kosten entstehen bei einer Adoption im Ausland?
onsvermittlungsstelle übernimmt
Es wird dringend empfohlen, nur mit staatlich anerkannten die Nachbegleitung
• Für die Erstellung des des Kindes
Sozialberichtes für eine Auslandsad-
Stellen zusammen zu arbeiten, um sich nicht ungewollt an und fertigt
option wirdineine
Kooperation
Gebühr von mit1.200
den EUR erhoben. Zusätzlich
Kinderhandel zu beteiligen. Bei einer Privatadoption besteht Adoptiveltern
entstehen die für
Kosten entsprechenden
Übersetzungen und Beglaubigungen
das Risiko, dass eine Einreise des Kindes nach Deutschland Entwicklungsberichte
der für das Her-
erforderlichen Dokumente, Seminargebühren, Kosten für
kunftsland des Kindes an.der Auslandsvermittlungsstellen im
die Kooperationspartner
nicht möglich ist.
Herkunftsland des Kindes, Flugkosten und Hotelkosten im
Im Rahmen der Umsetzung des Übereinkommens nehmen Heimatland des Kindes.
Heimatstaat und Aufnahmestaat unterschiedliche Aufgaben- • Die Adoptiveltern verpflichten sich, weiterhin mit der
schwerpunkte wahr: Das Herkunftsland hat die Aufgabe, die Adoptionsvermittlungsstelle zusammenzuarbeiten. Die
Adoptionsbedürftigkeit des Kindes zu klären. Der Aufnahme- Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle übernimmt die
staat prüft die Eignung der Adoptivbewerber und stellt sicher, Nachbegleitung des Kindes und fertigt in Kooperation mit
dass das Kind in den Aufnahmestaat einreisen und sich dort den Adoptiveltern die entsprechenden Entwicklungsberichte
aufhalten kann. Heimat- und Aufnahmestaat entscheiden ge- für das Herkunftsland des Kindes an.
meinsam, ob sie der Fortsetzung des Verfahrens zustimmen.
13Rechtliche Grundlagen Einwilligungserklärungen Adoptionsvermittlungsgesetz
(AdVermiG)
Das deutsche Adoptionsrecht ist festge- Die Annahme bedarf der notariell beur-
schrieben im: Bürgerlichen Gesetzbuch kundeten Einwilligungserklärung: Das Adoptionsvermittlungsgesetz
(BGB), § 1741ff „Annahme als Kind“. • des Kindes bzw. seines gesetzlichen verpflichtet die Adoptionsvermitt-
Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn Vertreters, wenn es geschäftsunfähig lungsstellen für elternlose Kinder
„sie dem Wohl des Kindes dient und oder noch nicht 14 Jahre alt ist Adoptiveltern zu suchen. Dabei sind sie
wenn zu erwarten ist, dass zwischen gehalten besonders zu „prüfen, ob die
• des Kindes selbst, wenn es das 14.
den Annehmenden und dem Kind ein Adoptivbewerber unter der Berücksich-
Lebensjahr vollendet hat mit Zustim-
Eltern-Kind-Verhältnis entsteht“. tigung der Persönlichkeit des Kindes
mung seines gesetzlichen Vertreters
und seiner besonderen Bedürfnisse für
• der leiblichen Eltern des Kindes die Adoption des Kindes geeignet“ sind
Zu beachten ist, dass die rechtswirksame (§ 7 AdVermiG). Die Feststellung der
Einwilligungserklärung der Eltern erst Adoptionseignung ist ein herausragen-
erteilt werden kann, wenn das Kind der Aufgabenschwerpunkt der Adopti-
acht Wochen alt ist. Sämtliche Einwilli- onsvermittlungsstellen. „An dieser Stelle
gungserklärungen sind gegenüber dem wird der hoheitliche Aspekt der Adopti-
Familiengericht abzugeben. onsvermittlung ganz besonders sichtbar,
weil die Adoption eines Kindes keine
Ausforschungsverbot Privatsache ist“ (Gemeinsame Zentrale
Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und
Nach § 1758 BGB (Bürgerliches Ge- Hessen 2009).
setzbuch) ist die Adoptivfamilie vor
Ausforschungen geschützt. Das Aus-
forschungsverbot haben grundsätzlich
Dritte aber auch Fachkräfte der Adopti-
onsvermittlungsstellen zu beachten.
14Weitere Rechtsgrundlagen bei Auslandsadoption Nachbeurkundung der Geburtsurkunde
bei Auslandsadoption
Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den
Bei Kindern, die im Ausland geboren sind, wird empfohlen,
Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem
eine Nachbeurkundung der ausländischen Geburtsurkunde
Gebiet der internationalen Adoption beim örtlich zuständigen Standesamt zu beantragen.
Das Haager Adoptionsübereinkommen ist seit dem 1. März Nur mit der nachbeurkundeten Geburtsurkunde kann eine
2002 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. internationale Geburtsurkunde (erforderlich z. B. bei Heirat im
Dem Abkommen gehören weltweit mehr als 75 Staaten an. Ausland) ausgestellt werden.
Adoptionsübereinkommens –
Ausführungsgesetz (AdÜbAG)
Das Ausführungsgesetz strebt vor allem übersichtliche und
klar festgelegte Zuständigkeiten an. Darüber hinaus soll dem
Kinderhandel entgegengewirkt werden. Schließlich führt das
Übereinkommen zu mehr Rechtsicherheit mit Blick auf die
Anerkennung der ausländischen Adoption.
Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG)
Das Adoptionswirkungsgesetz sieht die Möglichkeit der Aner-
kennungs- und Wirkungsfeststellung für eine Auslandsadopti-
on vor. Ferner besteht die Möglichkeit der Umwandlung einer
schwachen Adoption in eine Volladoption.
15Kontaktadressen
Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle bietet in jedem Jahr
Seminare, Vorträge und Treffen für Adoptivfamilien an, die in einem
Veranstaltungskalender veröffentlicht werden.
Diesen erhalten Sie bei:
Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter Landkreis
Fulda, Stadt Fulda und Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Leipziger Straße 6
36037 Fulda
Tel. 0661 / 60 06-93 91 oder -93 92
Fax 0661 / 60 06-93 95
adoption@landkreis-fulda.de
✆
www.landkreis-fulda.de / www.fulda.de / www.hef-rof.de
Weitere Unterstützung:
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Marienstraße 5 / 36039 Fulda
Tel. 0661/9015780
erziehungsberatung@landkreisfulda.de Der jährliche Veranstaltungskalender für Adoptivfamilien
www.erziehungsberatung-fulda.de
Psychologische Beratungsstelle – Erziehungsberatung Herausgeber:
Kirchplatz 6 / 36251 Bad Hersfeld Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter
Landkreis Fulda, Stadt Fulda und Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Tel. 06621/14695
psyeb.diakonie.hefrof@ekkw.de Leipziger Straße 6
36037 Fulda
Außenstelle Rotenburg In Kooperation mit:
Kirchplatz 3 / 36199 Rotenburg
Arbeitsgemeinschaft der Nordhessischen Jugendämter
Tel. 06623/42174
www.diakonie-hef-rof.de Stand: Oktober 2012
17© dasgrafikbuero.com „Adoptionsbedürftige Kinder sind Kinder, die viel verloren, aber auch viel zu gewinnen haben“ GZA 2009 Persönliche Beratung: Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter Landkreis Fulda, Stadt Fulda und Landkreis Hersfeld-Rotenburg Leipziger Straße 6 36037 Fulda Tel. 0661 / 60 06-93 91 [Ines George] Tel. 0661 / 60 06-93 92 [Irmgard Plappert] adoption@landkreis-fulda.de Weitere Informationen: www.landkreis-fulda.de www.fulda.de www.hef-rof.de
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