AGB von Phoenix Reisen Stand: Januar 2018 - Sie können diese AGB mit STRG+S Speichern bzw. mit STRG+P ausdrucken - Kreuzfahrten-Flemming

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           AGB von Phoenix Reisen
             Stand: Januar 2018
Reise-undGeschäftsbedingungen 2. Rücktritt/Umbuchung                                    Reisevertagzukündigen.WirddieReise    den Reisenden unverzüglich zu infor-
                                            Für den Zeitpunkt des Rücktritts bzw.       ausobengenanntenGründenabgesagt,      mieren.Preiserhöhungenabdem20.Tag
Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen
                                            der Umbuchung ist der Eingang Ihrer         soerhältderReisendedeneingezahlten    vorReiseantrittsindunwirksam.Fürden
und uns regelt sich zunächst nach dem
                                            Erklärung bei Phoenix Reisen GmbH,          Reisepreis unverzüglich zurück.       Fall, dass die o.g. Kosten zu niedrigeren
BGB, §§ 651 a-y und den Artikeln 250
                                            Bonnmaßgebend.Umbuchungendes                                                      Ausgaben bei uns führen, so werden
und252desEGBGB(Einführungsgesetz
                                            Reiseterminssindnurnachvorherigem        5. Leistungen/Sonderwünsche              wir diese auf Ihr Verlangen und unter
zumBGB).DienachfolgendenReisebe-
                                            RücktrittmitnachfolgenderNeuanmel-       FürUmfangundArtderLeistungengel-         AbzugeinesVerwaltungsaufwandesan
dingungenfüllendiesegesetzlichenBe-
                                            dungmöglich.Siebedürfenderschriftli-     tenausschließlichdieBeschreibungen,      Sie weitergeben. Bei Preiserhöhungen
stimmungen aus und ergänzen sie. Mit
                                            chenBestätigungdurchPhoenixReisen.       Abbildungen und Preisangaben von         vonmehrals8%geltendieRegelungen
IhrerReiseanmeldungerkennenSiefür
                                            Bis zum Reiseantritt sind Sie berechtigt,Phoenix Reisen, die für den Reisezeit-   des § 651g n.F. BGB. Ein nach dieserVor-
sichunddievonIhnenmitangemeldeten
                                            eineErsatzpersonzustellen,dieanIhrer     raum gültig sind. Gelegentlich sind in   schriftvonunsabgegebenesAngebotzur
PersonendieReisebedingungenfüreinen
                                            StelleanderReiseteilnimmt,soferndiese    unserenPauschalpreisenLeistungen,die     Annahme der Preiserhöhung gilt nach
Pauschalreisevertagan,alsderenVertre-
                                            ErsatzpersondenbesonderenErfordernis-    bei anderen Reiseveranstaltungen im      AblaufdervonunsgesetztenFristalsvon
ter Sie auch in der Folgezeit uns gegen-
                                            senderReiseentsprichtundgesetzliche      Preiseingeschlossenseinkönnen,nicht      Ihnenangenommen.Dieveröffentlichten
über auftreten.
                                            Vorschriftenbzw.behördlicheAnordnun-     eingeschlossen.ProspekteandererReise-    FlugzeitenentsprechenderPlanungbei
                                            gendemnichtentgegenstehen.Dieuns         veranstalter,Hotelprospekteetc.begrün-   Drucklegung. Flugzeiten können sich
1.Anmeldung/Zahlung/Kundengeld-
                                            entstehendenMehrkostenberechnenwir       dendeshalbkeinenLeistungsanspruch        –gelegentlichauchkurzfristignachZu-
absicherung
                                            Ihnen weiter. Sie betragen mindestens    gegenuns.Sonderwünsche,Sonderbe-         sendungderReiseunterlagen–ändern.
VorAbschlusseinesPauschalreisevertra-
                                            €25,-proPerson.BeieinerNamensände-       dingungen etc. sind für Phoenix Reisen   Wir sind grundsätzlich bemüht, einen
gesmüssenwirSieabdem01.07.2018so-
                                            rungtrittderneueTeilnehmerindieRech-     nur dann verbindlich, wenn diese von     möglichstlangenAufenthaltamZielort
wohlüberEinzelheitenzuIhrerPauschal-
                                            te und Pflichten des Reisevertrages ein. Phoenix Reisen ausdrücklich bestätigt    zugewährleisten.EinRückerstattungsan-
reise,dieerheblichsind,alsauchüberIhre
                                                                                     werden.Agenturenbzw.Reisebürossind       spruchentstehtabernicht,wennHinflü-
RechtenachderEURichtlinie2015/2302
                                            3. Rücktrittskosten                      nichtberechtigt,imNamenvonPhoenix        geamNachmittag/AbendundRückflüge
unterrichten.DieInformationenzuIhrer
                                            Rücktrittskostenentstehenauchdann, ReisenweitergehendeLeistungszusagen            bereits am Morgen/Vormittag stattfin-
PauschalreisekönnenSiedenallgemeinen
                                            wennSiekeinVerschuldentrifft.Esbleibt zu machen.                                  den.DieAngabederReisedauernachTa-
unddenkonkretenLeistungsbeschreibun-
                                            Ihnen unbenommen den Nachweis zu                                                  genoderWochenbedeutetnichtjeweils
gen der Reisen und unseren Reise- und
                                            erbringen,dassimZusammenhangmit 6. Leistungs- und Preisänderungen                 24Stundenbzw.7mal24Stundenusw.;
Geschäftsbedingungenentnehmen.Zu
                                            demRücktrittgeringereKostenentstan- KanndieReiseinfolgeeinesUmstandes,            AbrechnungsgrundlageistimmerdieAn-
Ihren Rechten gemäß der EU Richtlinie
                                            den sind. Wir empfehlen dringend den dernachVertragsabschlusseingetreten          zahl der Übernachtungen.
2015/2302habenwirinunserenProspek-          Abschluss einer Reise-Rücktrittskos- undvonPhoenixReisennichtwiderTreu
ten bzw. auf unserer Homepage und in        ten-Versicherung.DieRücktrittskosten und Glauben herbeigeführt worden ist,        7. Haftung
IhremReisebürodasdafürvorgeschriebe-        betragenjenachReiseartbei:Flugreisen/ nichtvertragsgemäßdurchgeführtwer-          UnserevertraglicheHaftungfürSchäden,
neFormblatthinterlegtbzw.beifügt.Mit        Rundreisen/Nilkreuzfahrten/Nur-Hotel-/ den, so ist Phoenix Reisen berechtigt,     dienichtKörperschädensindundnicht
IhrerAnmeldungbietenSieunsdenAb-            Nur-Flug-Buchung Bis 30 Tage vor Rei- Reiseleistungen zu ändern, sofern die       schuldhaftherbeigeführtwurden,istauf
schlusseinesReisevertragesanundteilen       sebeginn20%desReisepreises,mindes- Abweichungzurursprünglichgebuchten             den dreifachen Reisepreis beschränkt.
unsdirektoderüberIhrReisebürodabei          tens€50,-proPerson;vom29.bis21.Tag Leistungobjektivnichterheblich,fürden          Möglicherweisedarüberhinausgehende
zugleichdieKenntnisnahmederobenge-          vor Reiseantritt 30%; vom 20. bis 11.Tag ReisendenzumutbaristunddenGesamt-        AnsprüchenachinternationalenÜberein-
nanntenvorvertraglichenInformationmit.      vor Reiseantritt 50%; vom 10. bis 2. Tag zuschnittdergebuchtenReisenichtbeein-    künftenbleibenvonderBeschränkung
PhoenixReisenversendeteineschriftliche      vorReiseantritt85%;1.TagsowieNicht- trächtigt.DerReiseveranstalterbehältsich      unberührt.DemKundenwirdindiesem
Reisebestätigung. Der Umfang der ver-       anreise90%desReisepreises.Seereisen, vor,denimReisevertragvereinbartenPreis       ZusammenhangimeigenenInteresseder
traglichgeschuldetenLeistungenergibt        Flussreisen, ohne Nilkreuzfahrten Bis imFallederErhöhungderBeförderungs-          AbschlusseinerReiseunfall-undReisege-
sichausdenLeistungsbeschreibungenzu         150 Tage vor Reisebeginn 10% des Rei- kostenoderderAbgabenfürbestimmte            päckversicherungempfohlen.Wirhaften
den Reisen und aus den hierauf bezug-       sepreises,mindestens€50,-proPerson, Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-        nichtfürLeistungsstörungen,Personen-
nehmendenAngabeninderReisebestä-            bis 90Tage 20%, bis 30Tage 35%, bis 22 gebühren,odereinerÄnderungderfürdie        und Sachschäden im Zusammenhang
tigung.KeineAgentur/keinReisebüroist        Tage 50%, bis 15Tage 60%, bis 1Tag vor betreffendeReisegeltendenWechselkurse      mitLeistungen,diealsFremdleistungen
berechtigt,überdieBestätigungbzw.die        Reisebeginn 85%, am Abreisetag 90% entsprechend wie folgt zu ändern:              lediglichvermitteltwerden(z.B.Sportver-
Reiseausschreibunghinausabweichende         des Reisepreises.                        1.ErhöhensichdiebeiAbschlussdesRei-      anstaltungen,Ausflüge,DB-Fahrkarten,
LeistungszusagenimNamenvonPhoenix           Wirbehaltenunsvor,anstelledervorste- severtragesbestehendenBeförderungs-          Theaterbesuche,Ausstellungenusw.)und
Reisenzumachen.BittelassenSiesichdie        hendenEntschädigungspauschaleneine kosten,insbesonderedieTreibstoffkosten,        dieinderReiseausschreibungausdrück-
schriftliche Bestätigung in Ihrem Reise-    höhere,individuellberechneteEntschädi- sokannderReiseveranstalterdenReise-        lichalsFremdleistunggekennzeichnet
büroaushändigen,fallsdieseIhnennicht        gungzufordern,soweitwirnachweisen, preisnachMaßgabedernachfolgenden               werden. Soweit wir vertraglicher oder
zugesandtwordenist.MitunsererBestä-         dassunswesentlichhöhereAufwendun- Berechnungerhöhen:a)Beieineraufden              ausführenderBefördererimHinblickauf
tigungwirdderVertragauchfürunsver-          genalsdiejeweilsanwendbareEntschä- SitzplatzbezogenenErhöhungkannder              die Schiffspassage sind oder als solcher
bindlich,wobeiunsdieBerichtigungvon         digungspauschaleentstandensind.Die ReiseveranstaltervomReisendendenEr-            nachgesetzlichenVorschriftenangese-
IrrtümernaufGrundvonoffensichtlichen        geforderteEntschädigungwirdunserseits höhungsbetragverlangen.b)Inanderen          henwerden,haftenwirbeiSchadenser-
Druck-oderRechenfehlernbiszumReise-         unter Berücksichtigung der ersparten FällenwerdendievomBeförderungsun-            satzansprüchenwegenPersonen-oder
antrittvorbehaltenbleibt.DievonIhnen        Aufwendungensowieabzüglichdessen, ternehmenproBeförderungsmittelgefor-            Gepäckschädennachdenbesonderen
imVorausgeleistetenZahlungensowie           waswirdurchanderweitigeVerwendung dertenzusätzlichenBeförderungskosten            gesetzlichenVorschriften(2.Seerechtsän-
notwendigeAufwendungen,dieIhnen             der Reiseleistungen erworben haben, durchdieZahlderSitzplätzedesverein-           derungsgesetz,insbesondereAnlagezu
infolgeZahlungsunfähigkeitoderKonkur-       konkret beziffert und begründet.         bartenBeförderungsmittelsgeteilt.Den     § 664 HGB). Im Schadensfalle trägt der
sesvonPhoenixReisenentstehen,haben                                                   sichsoergebendenErhöhungsbetragfür       Reisende einen Selbstbehalt von € 30,-
wir bei der Zurich Gruppe Deutschland       4. Rücktritt durch den Veranstalter/     denEinzelplatzkannderReiseveranstal-     beiVerlust oder Beschädigung von Ge-
abgesichert. Mit unserer (auch telefoni-    Kündigung                                tervomReisendenverlangen.2.Werden        päckbzw.€306,-beiBeschädigungeines
schen)BestätigungwirdeineAnzahlung          PhoenixReisenkannvorAntrittderReise die bei Abschluss des Reisevertrages          Kfz.SoweitwirimFlugbeförderungsbe-
in Höhe von 20% des Reisepreises (min-      vomReisevertragzurücktretenodernach bestehendenAbgabenwieHafen-oder               reichvertraglicherLuftfrachtführersind
destens € 25,- pro Person) fällig, ebenso   AntrittderReisedenReisevertragkündi- FlughafengebührengegenüberdemRei-            oder als solcher nach gesetzlichen Vor-
diePrämiefürdieReise-Rücktrittskosten-      gen–ohneEinhaltungeinerFrist,wenn severanstaltererhöht,sokannderReise-            schriftenangesehenwerden,haftenwir
Versicherung.DerRestbetragist20Tage         derReisendedieDurchführungderReise preisumdenentsprechendenanteiligen             nachdenbesonderengesetzlichenoder
vor Reiseantritt fällig.                    trotzAbmahnungnachhaltigstörtoder Betrag heraufgesetzt werden.                    ininternationalenAbkommengeregel-
Bitte leisten Sie alle Zahlungen mit An-    sichvertragswidrigverhält,–bisvierWo- 3.BeieinerÄnderungderWechselkurse           tenVorschriften(z.B.Luftverkehrsgesetz,
gabederBuchungs-/Rechnungsnummer            chenvorReiseantritt,wenndiePflicht,die nachAbschlussdesReisevertrageskann         WarschauerAbkommenmitHaagerPro-
nuran:PhoenixReisenGmbHBonn,z.B.            ReisedurchzuführenfürPhoenixReisen der Reisepreis in dem Umfange erhöht           tokoll,AbkommenvonGuadalajaraund
IBAN: DE56 3705 0198 0000 0070 70,          nachAusschöpfungallerMöglichkeiten werden, in dem sich die Reise dadurch          Montreal).
Sparkasse KölnBonn; IBAN: DE60 3804         dieÜberschreitungderwirtschaftlichen fürdenReiseveranstalterverteuerthat.4.
0007 0121 2000 00, Commerzbank              Opfergrenze,bezogenaufdieReise,be- EineErhöhungistnurzulässig,soferndie           8. Verjährung
Bonn.WeitereBankverbindungenfinden          deutenwürde,esseidenn,dassPhoenix zurErhöhungführendenUmständevor                 Ansprüchewegennichtvertragsgemäßer
SieaufjederBestätigung/Rechnungvon          ReisendiedazuführendenUmständezu Vertragsschlussnochnichteingetreten              Erbringung der Reise verjähren in zwei
Phoenix Reisen.                             vertretenhat.WirddieDurchführungder undbeiVertragsschlussfürdenReisever-          Jahren.DieVerjährungbeginntmitdem
                                            Reise vor Reisebeginn aufgrund unver- anstalternichtvorhersehbarwaren.5.Im        Tag, an dem die Reise demVertrag nach
                                            meidbarer,außergewöhnlicherUmstän- FalleeinernachträglichenÄnderungdes            endensollte.HabenSiesolcheAnsprüche
                                            degehindert,sosindwirberechtigtden Reisepreises hat der Reiseveranstalter         geltendgemacht,istdieVerjährungbiszu
    266
demTaggehemmt,andemPhoenixRei-
sendieAnsprücheschriftlichzurückweist.
                                                           demHotelier.Mehrbettzimmerkönnen
                                                           nurvonZusammenreisendengebucht
                                                                                                               Unterrichtung der Gäste einer Pauschalreise
Ansprüche aus unerlaubter Handlung                         werden.DreibettzimmersindinderRegel                 gemäß EU Richtlinie EU 2015/2302
verjährenindreiJahren.IhrReisebürotritt                    Doppelzimmer mit Zustellbett.
nuralsVermittlerbeimAbschlussdesRei-                                                                           Vor Abschluss eines Pauschalreisever-      erheblichgeändertwird.Wennderfür
severtrages auf. Es ist nicht befugt, nach                 11. Pass-, Visa- und                                trages ist der Reiseveranstalter ab dem    diePauschalreiseverantwortlicheUn-
ReiseendedieAnmeldungvonGewähr-                            Gesundheitsvorschriften                             01.07.2018gesetzlichverpflichtet,seine     ternehmerdiePauschalreisevorBeginn
leistungs-undSchadensersatzansprüchen                      PhoenixReisenwirdSieüberBestimmun-                  Gäste über ihre Rechte gemäß der EU        der Pauschalreise absagt, haben die
durchdenKundenentgegenzunehmen.                            genvonPass-,Visa-undGesundheitsvor-                 Richtlinie 2015/2302 zu unterrichten.      ReisendenAnspruchaufeineKostener-
                                                           schriftensowiedereneventuelleÄnde-                                                             stattungundunterUmständenaufeine
9.Mitwirkungspflicht/Kündigungdurch                        rungenvorReiseantrittunterrichten.Sie               ZuIhrenwichtigstenRechtengemäßderEU
                                                                                                                                                          Entschädigung.
den Reisenden/Gepäckschäden                                sindfürdieEinhaltungallerfürdieDurch-               Richtlinie2015/2302müssenwirinunseren
Sie sind verpflichtet, bei eventuell auf-                  führungderReisewichtigenVorschriften                Prospektendasnormierteuntenstehende • Die Reisenden können bei Eintritt au-
tretendenLeistungsstörungenimRah-                          selbstverantwortlich.AlleNachteile,die              Formblattmitdemwörtlichvorgeschriebe-   ßergewöhnlicher Umstände vor Be-
men der gesetzlichen Bestimmungen                          ausderNichtbeachtungdieserVorschrif-                nenTextbeifügen.DiesesFormblattfinden   ginnderPauschalreiseohneZahlung
mitzuwirken, um zu einer Behebung                          ten erwachsen, gehen zu Ihren Lasten,               Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Wir einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag
derStörungbeizutragenundeventuell                          ausgenommen, wenn sie durch eine                    bittenSie,dieseHinweisevorBuchungIhrer  zurücktreten,beispielsweisewennam
entstehendenSchadengeringzuhalten.                         schuldhafteFalsch-oderNichtinformati-               Reise zur Kenntnis zu nehmen:           BestimmungsortschwerwiegendeSi-
SämtlicheBeanstandungensindunver-                          on von Phoenix Reisen bedingt sind.                 BeiderIhnenangebotenenKombination       cherheitsproblemebestehen,diedie
züglichbeiderzuständigenReiseleitung                       Wir haften nicht für die rechtzeitige Er-           vonReiseleistungenhandeltessichum       Pauschalreise voraussichtlich beein-
zu rügen. Ist eine Reiseleitung vor Ort                    teilung und den Zugang notwendiger                  einePauschalreiseimSinnederRichtlinie trächtigen.
nicht vorhanden und vertraglich nicht                      Visa durch die jeweilige diplomatische              (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle • ZudemkönnendieReisendenjederzeit
geschuldet,sindetwaigeReisemängel                          Vertretung, es sei denn, dass wir eigene            EU-RechteinAnspruchnehmen,diefür           vor Beginn der Pauschalreise gegen
PhoenixReisenunmittelbarzurKenntnis                        Pflichten verletzt haben.                           Pauschalreisen gelten. Phoenix Reisen      Zahlungeinerangemessenenundver-
zubringen.VoreinereventuellenKündi-                                                                            trägtdievolleVerantwortungfürdieord-       tretbarenRücktrittsgebührvomVertrag
gungdesVertragessindSieverpflichtet,                       12. Informationspflichten über die                  nungsgemäßeDurchführungdergesam-           zurücktreten.
der Phoenix-Reiseleitung vor Ort oder                      Identität des ausführenden Luftfahrt-               tenPauschalreise.ZudemverfügtPhoenix
unmittelbarunseineangemesseneFrist                         unternehmens                                        Reisenüberdiegesetzlichvorgeschriebe- • KönnennachBeginnderPauschalreise
zur Abhilfeleistung zu setzen. Schäden                     SobaldunsderNamederausführenden                     neAbsicherungfürdieRückzahlungIhrer        wesentlicheBestandteilederPauschal-
amReisegepäcksindsofortnachFeststel-                       Fluggesellschaft bekannt ist oder ein               Zahlungenund,fallsderTransportinder        reisenichtvereinbarungsgemäßdurch-
lungdemBeförderungsunternehmenan-                          WechselbeiderbenanntenFluggesell-                   Pauschalreiseinbegriffenist,zurSicher-     geführtwerden,sosinddemReisenden
zuzeigen.DasgleichegiltfürdenVerlust                       schaft stattfinden sollte, werden wir Sie           stellung Ihrer Rückbeförderung im Fall     angemesseneandereVorkehrungen
vonReisegepäck.GleichzeitigistvomBe-                       umgehendinformieren.DieGemeinsa-                    seiner Insolvenz.                          ohneMehrkostenanzubieten.DerRei-
förderungsunternehmeneineschriftliche                      me Liste der EU ist über die Internetsei-                                                      sendekannohneZahlungeinerRück-
BestätigungüberdieBeschädigungbzw.                         tewww.ec.europa.eu/transport/modes/                                                            trittsgebührvomVertragzurücktreten
den Verlust zu fordern. Bitte bedenken                     air/safety/air-ban/index_de.htmabrufbar.            Wichtigste Rechte nach der                 (in der Bundesrepublik Deutschland
Sie,dassLeistungsträgerund/oderReise-                                                                          Richtlinie (EU) 2015/2302:                 heißtdiesesRechtKündigung),wenn
leitungamOrtgelegentlicheineigenes                         13. Gerichtsstand                                                                              LeistungennichtgemäßdemVertrag
Interesse daran haben, uns nicht über                      VereinbartistdieZuständigkeitderdeut-               • Die Reisenden erhalten alle wesentli-   erbrachtwerdenunddieserhebliche
eventuelleLeistungsstörungenzuinfor-                       schenGerichtenachdeutschemRecht.                         chenInformationenüberdiePauschal-     AuswirkungenaufdieErbringungder
mieren.DerVortrageinerMängelrügeim                         Phoenix Reisen nimmt nicht an einem                      reisevorAbschlussdesPauschalreise-    vertraglichenPauschalreiseleistungen
Hotelbzw.beiderOrtsreiseleitungersetzt                     StreitbeilegungsverfahrenvoreinerVer-                    vertrags.                             hat und der Reiseveranstalter es ver-
deshalb ausdrücklich nicht die fristge-                    braucherschlichtungsstelleteil.Gerichts-                                                       säumt, Abhilfe zu schaffen.
rechteMängelrügebeiPhoenixReisen.                          standfürKlagengegenPhoenixReisen                    • EshaftetimmermindestenseinUnter-
                                                           ist Bonn.                                                nehmer für die ordnungsgemäße Er- • Der Reisende hat Anspruch auf eine
10. Sonstiges                                              Veranstalter: Phoenix Reisen GmbH,                       bringungallerimVertraginbegriffenen   Preisminderungund/oderSchadener-
DaszugelasseneFrei-undHandgepäck                           Pfälzer Str. 14, 53111 Bonn,                             Reiseleistungen.                      satz, wenn die Reiseleistungen nicht
proErwachsenemrichtetsichnachden                           Fax +49 / (0) 228 / 9260-99,                                                                   odernichtordnungsgemäßerbracht
                                                                                                               • DieReisendenerhalteneineNotrufte-       werden.
BestimmungenderFluggesellschaften                          Email: Info@PhoenixReisen.com                            lefonnummeroderAngabenzueiner
bzw.denbehördlichenVorschriftenund                         (bittekeineDateianhängemitsenden!),                      Kontaktstelle,überdiesiesichmitdem • Der Reiseveranstalter leistet dem Rei-
beträgt in der Regel 20 kg pro Person                      Tel. +49 / (0) 228 / 9260-0                              ReiseveranstalteroderdemReisebüro     senden Beistand, wenn dieser sich in
(Kleinkinder:keinFreigepäck).Bittebe-                                                                                                                     Schwierigkeiten befindet.
                                                                                                                    in Verbindung setzen können.
achten Sie den Hinweis auf dem Flug- Drucklegung: Oktober 2017
ticket.DieEinteilungderZimmerobliegt                                                                           • DieReisendenkönnendiePauschalrei- • ImFallderInsolvenzdesReiseveranstal-
                                                                                                                   se-innerhalbeinerangemessenenFrist    ters oder - in einigen Mitgliedstaaten
 S                                                                                                                 und unter Umständen unter zusätzli-   -desReisevermittlerswerdenZahlun-
                                                                                                                   chen Kosten - auf eine andere Person  genzurückerstattet.TrittdieInsolvenz
 gemäß § 651 k des Bürgerlichen Gesetzbuches Nr. 704.004.234.127                                                                                         des Reiseveranstalters oder, sofern
                                                                                                                   übertragen.
  Die Gültigkeit dieses Sicherungsscheines ist begrenzt auf Reiseleistungen des unten angegebenen Unter­                                                 einschlägig,desReisevermittlersnach
  nehmens mit Reiseantritt zwischen dem 01.11.2017 und dem 31.05.2020. Maßgeblich ist der auf der              • Der Preis der Pauschalreise darf nur
  Reisebestätigung ausgewiesene Beginn der ersten Reiseleistung für die vom jeweiligen Kunden gebuchte                                                   BeginnderPauschalreiseeinundistdie
  Reise.
                                                                                                                   erhöhtwerden,wennbestimmteKos-        BeförderungBestandteilderPauschal-
                                                                                                                   ten(zumBeispielTreibstoffpreise)sich  reise,sowirddieRückbeförderungder
 Hiermit stellt die
                                                                                                                   erhöhenundwenndiesimVertragaus-       Reisendengewährleistet.PhoenixRei-
 Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Solmsstraße 27-37, 60486 Frankfurt
                                                                                                                   drücklichvorgesehenist,undinjedem     senhateineInsolvenzabsicherungmit
                       für die Phoenix Reisen GmbH, Pfälzer Str. 14, 53111 Bonn                                    Fall bis spätestens 20Tage vor Beginn
 gegenüber dem Reisenden sicher, dass von ihr erstattet werden:
                                                                                                                                                         ZurichInsuranceplcabgeschlossen.Die
                                                                                                                   der Pauschalreise. Wenn die Preiser-  ReisendenkönnendieseEinrichtung
 1. 
    der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des                 höhung8%desPauschalreisepreises
    Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen, und                                                                          unter
                                                                                                                   übersteigt, kann der Reisende vom
 2. 
    notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des
    Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen.                      Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein 	 Zurich Insurance plc Niederlassung
 Die vorstehende Haftung des Kundengeldabsicherers ist begrenzt. Er haftet für alle durch ihn in einem             Reiseveranstalter das Recht auf eine   für Deutschland, Solmsstraße 27-37,
 Jahr insgesamt zu erstattenden Beträge nur bis zu einem Betrag von 110 Mio. Euro. Sollte diese Summe              Preiserhöhungvorbehält,hatderRei-      60486 Frankfurt, Tel: 069/7115-0,
 nicht für alle Reisenden ausreichen, so verringert sich der Erstattungsbetrag in dem Verhältnis, in dem ihr       sendedasRechtaufeinePreissenkung,      E-Mail:service@zurich.dekontaktieren,
 Gesamtbetrag zu dem Höchstbetrag steht. Die Erstattung fälliger Beträge erfolgt erst nach Ablauf des Jahres
 (01.11. – 31.10.), in dem der Versicherungsfall eingetreten ist.                                                  wenndieentsprechendenKostensich        wenn ihnen Leistungen aufgrund
 Bei Rückfragen wenden Sie sich an Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Abteilung                   verringern.                            der Insolvenz von Phoenix Reisen
 Kautionsversicherung, Solmsstraße 27-37, 60486 Frankfurt, Tel: 069/7115-0; Fax: 069/7115-3422.                                                           verweigert werden.
                                                                                                               • Die Reisenden können ohne Zahlung
 Frankfurt/Main, den 18.10.2017
 Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland                                                                einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag Webseite, auf der die Richtlinie (EU)
                                                                                                                   zurücktreten und erhalten eine volle 2015/2302inderindasnationaleRecht
                                                                                                                   ErstattungallerZahlungen,wenneiner umgesetzten Form zu finden ist:
                                                                                                                   derwesentlichenBestandteilederPau- www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de.
Dolic                          Hernandez Hervas                                                                    schalreise mit Ausnahme des Preises
                                                                                                                                                                                       267
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           AGB von Phoenix Reisen
             Stand: Oktober 2016
Phoenix Reisen GmbH Reise- und Geschäftsbedingungen Stand Oktober 2016

Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und uns regelt sich zunächst nach dem BGB, § 651
a-k. Die nachfolgenden Reisebedingungen füllen diese gesetzlichen Bestimmungen aus
und ergänzen sie. Mit Ihrer Reiseanmeldung erkennen Sie für sich und die von Ihnen mit
angemeldeten Personen die Reisebedingungen an, als deren Vertreter Sie auch in der
Folgezeit uns gegenüber auftreten.

1. Anmeldung/Zahlung/Kundengeldabsicherung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages an. Phoenix
Reisen versendet eine schriftliche Reisebestätigung. Der Umfang der vertraglich
geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und
aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Keine Agentur/kein
Reisebüro ist berechtigt, über die Bestätigung bzw. die Reiseausschreibung hinaus
abweichende Leistungszusagen im Namen von Phoenix Reisen zu machen. Bitte lassen
Sie sich die schriftliche Bestätigung in Ihrem Reisebüro aushändigen, falls diese Ihnen
nicht zugesandt worden ist. Mit unserer Bestätigung wird der Vertrag auch für uns
verbindlich, wobei uns die Berichtigung von Irrtümern auf Grund von offensichtlichen
Druck- oder Rechenfehlern bis zum Reiseantritt vorbehalten bleibt. Die von Ihnen im
Voraus geleisteten Zahlungen sowie notwendige Aufwendungen, die Ihnen infolge
Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses von Phoenix Reisen entstehen, haben wir bei der
Zurich Gruppe Deutschland abgesichert. Mit unserer (auch telefonischen) Bestätigung
wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises (mindestens € 25,- pro Person)
fällig, ebenso die Prämie für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Der Restbetrag ist
20 Tage vor Reiseantritt fällig.

Bitte leisten Sie alle Zahlungen mit Angabe der Buchungs-/Rechnungsnummer nur an:
Phoenix Reisen GmbH Bonn z.B.
IBAN: DE56 3705 0198 0000 0070 70, Sparkasse KölnBonn;
IBAN: DE60 3804 0007 0121 2000 00, Commerzbank Bonn.
Weitere Bankverbindungen finden Sie auf jeder Bestätigung/Rechnung von Phoenix
Reisen.

2. Rücktritt/Umbuchung
Für den Zeitpunkt des Rücktritts bzw. der Umbuchung ist der Eingang Ihrer Erklärung bei
Phoenix Reisen GmbH, Bonn maßgebend. Umbuchungen des Reisetermins sind nur nach
vorherigem Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung möglich. Sie bedürfen der
schriftlichen Bestätigung durch Phoenix Reisen. Bis zum Reiseantritt sind Sie berechtigt,
eine Ersatzperson zu stellen, die an Ihrer Stelle an der Reise teilnimmt, sofern diese
Ersatzperson den besonderen Erfordernissen der Reise entspricht und gesetzliche
Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen dem nicht entgegenstehen. Die uns
entstehenden Mehrkosten berechnen wir Ihnen weiter. Sie betragen mindestens € 25,-
pro Person. Bei einer Namensänderung tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und
Pflichten des Reisevertrages ein.

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Phoenix Reisen GmbH Reise- und Geschäftsbedingungen Stand Oktober 2016

3. Rücktrittskosten
Rücktrittskosten entstehen auch dann, wenn Sie kein Verschulden trifft. Es bleibt Ihnen
unbenommen den Nachweis zu erbringen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt
geringere Kosten entstanden sind. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-
Rücktrittskosten-Versicherung. Die Rücktrittskosten betragen je nach Reiseart bei:
Flugreisen/Nur-Hotel-/Mietwagen-Buchung (Prospekte Orient, Kultur & Baden, Strand):
Bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises, mindestens € 50,- pro Person; vom
29. Bis 21. Tag vor Reiseantritt 30%; vom 20. bis 11. Tag vor Reiseantritt 50%; vom 10. bis
2. Tag vor Reiseantritt 85%; 1. Tag sowie Nichtanreise 90% des Reisepreises. Seereisen,
Flussreisen (Prospekte See, Fluss): Bis 150 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises,
mindestens € 50,- pro Person, bis 90 Tage 20%, bis 30 Tage 35%, bis 22 Tage 50%, bis 15
Tag vor Reisebeginn 60%, bis 1 Tag vor Reisebeginn 85%, am Abreisetag 90% des
Reisepreises.

4. Rücktritt durch den Veranstalter/ Kündigung
Phoenix Reisen kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach
Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen – ohne Einhaltung einer Frist, wenn der
Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich
vertragswidrig verhält, – bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Pflicht, die Reise
durchzuführen für Phoenix Reisen nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die
Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde,
es sei denn, dass Phoenix Reisen die dazu führenden Umstände zu vertreten hat. Wird die
Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht
vorhersehbarer Höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
sind wir und auch Sie berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen.

5. Leistungen/Sonderwünsche
Für Umfang und Art der Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen,
Abbildungen und Preisangaben in dem Prospekt von Phoenix Reisen, der für den
Reisezeitraum gültig ist. Gelegentlich sind in unseren Pauschalpreisen Leistungen, die bei
anderen Reiseveranstaltungen im Preis eingeschlossen sein können, nicht
eingeschlossen. Prospekte anderer Reiseveranstalter, Hotelprospekte etc. begründen
deshalb keinen Leistungsanspruch gegen uns. Sonderwünsche, Sonderbedingungen etc.
sind für Phoenix Reisen nur dann verbindlich, wenn diese von Phoenix Reisen ausdrücklich
bestätigt werden. Agenturen bzw. Reisebüros sind nicht berechtigt, im Namen von
Phoenix Reisen weitergehende Leistungszusagen zu machen.

6. Leistungs- und Preisänderungen
Kann die Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluss eingetreten und von
Phoenix Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, nicht
vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist Phoenix Reisen berechtigt, Reiseleistungen zu
ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht

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erheblich, für den Reisenden zumutbar ist und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigt. Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag
vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für
die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. 1.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach
Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz
bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag
verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der
Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden
verlangen. 2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie
Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der
Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 3. Bei einer
Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in
dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter
verteuert hat. 4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den
Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. 5. Im Falle einer nachträglichen Änderung
des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen
von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu
treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden
aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der
Mitteilung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu
machen. Die veröffentlichten Flugzeiten entsprechen der Planung bei Drucklegung.
Flugzeiten können sich – gelegentlich auch kurzfristig nach Zusendung der
Reiseunterlagen – ändern. Wir sind grundsätzlich bemüht, einen möglichst langen
Aufenthalt am Zielort zu gewährleisten. Ein Rückerstattungsanspruch entsteht aber nicht,
wenn Hinflüge am Nachmittag/Abend und Rückflüge bereits am Morgen/Vormittag
stattfinden. Die Angabe der Reisedauer im Prospekt nach Tagen oder Wochen bedeutet
nicht jeweils 24 Stunden bzw. 7 mal 24 Stunden usw.; Abrechnungsgrundlage ist immer
die Anzahl der Übernachtungen. Informationspflichten über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens Sobald uns der Name der ausführenden
Fluggesellschaft bekannt ist oder ein Wechsel bei der benannten Fluggesellschaft
stattfinden sollte, werden wir Sie umgehend informieren. Die Gemeinsame Liste der EU ist
über       die       Internetseite     www.ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-
ban/index_de.htm abrufbar.

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7. Haftung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt a) soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit wir für einen dem
Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind. Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden
gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung wegen Sachschäden, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen
Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Wir
haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, DB-
Fahrkarten, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung
ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Soweit wir vertraglicher oder
ausführender Beförderer im Hinblick auf die Schiffspassage sind oder als solcher nach
gesetzlichen Vorschriften angesehen werden, haften wir bei Schadensersatzansprüchen
wegen Personen- oder Gepäckschäden nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften (2.
Seerechtsänderungsgesetz, insbesondere Anlage zu § 664 HGB). Im Schadensfalle trägt
der Reisende einen Selbstbehalt von € 30,- bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck
bzw. € 306,- bei Beschädigung eines Kfz. Soweit wir im Flugbeförderungsbereich
vertraglicher Luftfrachtführer sind oder als solcher nach gesetzlichen Vorschriften
angesehen werden, haften wir nach den besonderen gesetzlichen oder in internationalen
Abkommen geregelten Vorschriften (z.B. Luftverkehrsgesetz, Warschauer Abkommen mit
Haager Protokoll, Abkommen von Guadalajara und Montrealer Abkommen).

8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Alle im Zusammenhang mit der Reise in Betracht kommenden Ansprüche, mit Ausnahme
von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, müssen Sie innerhalb eines
Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Phoenix
Reisen geltend machen. Später eingehende Ansprüche können nur berücksichtigt werden,
wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr, sofern
sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und soweit es sich nicht um
Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit handelt, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung von Phoenix
Reisen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Phoenix Reisen
beruhen. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise dem Vertrag nach enden
sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, ist die Verjährung bis zu dem Tag
gehemmt, an dem Phoenix Reisen die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus
unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. Ihr Reisebüro tritt nur als Vermittler beim
Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von
Gewährleistungs-       und     Schadensersatzansprüchen         durch      den     Kunden
entgegenzunehmen.

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9. Mitwirkungspflicht/Kündigung durch den Reisenden/Gepäckschäden
Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind
unverzüglich bei dem zuständigen Reiseleiter zu rügen. Vor einer eventuellen Kündigung
des Vertrages sind Sie verpflichtet, der Phoenix-Reiseleitung vor Ort eine angemessene
Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Schäden am Reisegepäck sind sofort nach Feststellung
dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gleiche gilt für den Verlust von
Reisegepäck. Gleichzeitig ist vom Beförderungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung
über die Beschädigung bzw. den Verlust zu fordern. Bitte bedenken Sie, dass
Leistungsträger und/oder Reiseleitung am Ort gelegentlich ein eigenes Interesse daran
haben, uns nicht über eventuelle Leistungsstörungen zu informieren. Der Vortrag einer
Mängelrüge im Hotel bzw. bei der Ortsreiseleitung ersetzt deshalb ausdrücklich nicht die
fristgerechte Mängelrüge bei Phoenix Reisen.

10. Sonstiges
Das zugelassene Frei- und Handgepäck pro Erwachsenem richtet sich nach den
Bestimmungen der Fluggesellschaften bzw. den behördlichen Vorschriften und beträgt in
der Regel 20 kg pro Person (Kleinkinder: kein Freigepäck). Bitte beachten Sie den Hinweis
auf dem Flugticket. Die Einteilung der Zimmer obliegt dem Hotelier. Mehrbettzimmer
können nur von Zusammenreisenden gebucht werden. Dreibettzimmer sind in der Regel
Doppelzimmer mit Zustellbett.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Phoenix Reisen steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates in dem die Reise angeboten
wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren
eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Sie sind für die Einhaltung aller
für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren
Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation
von Phoenix Reisen bedingt sind.

12. Gerichtsstand
Vereinbart ist die Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach deutschem Recht. Phoenix
Reisen     nimmt      nicht   an     einem     Streitbeilegungsverfahren   vor    einer
Verbraucherschlichtungsstelle teil. Gerichtsstand für Klagen gegen Phoenix Reisen ist
Bonn. Veranstalter: Phoenix Reisen GmbH, Pfälzer Str. 14, 53111 Bonn, Fax +49 / (0) 228
/ 9260-99, Email: Info@PhoenixReisen.com (bitte keine Dateianhänge mitsenden!), Tel.
+49 / (0) 228 / 9260-0 Drucklegung: Oktober 2016

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Sie können diese AGB mit STRG+S Speichern bzw. mit STRG+P
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           AGB von Phoenix Reisen
             Stand: Oktober 2015
Phoenix Reisen GmbH Reise- und Geschäftsbedingungen Stand Oktober 2015

  Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und uns regelt sich zunächst nach dem BGB, § 651 a-k. Die nachfolgenden
  Reisebedingungen füllen diese gesetzlichen Bestimmungen aus und ergänzen sie. Mit Ihrer Reiseanmeldung
  erkennen Sie für sich und die von Ihnen mit angemeldeten Personen die Reisebedingungen an, als deren Vertreter
  Sie auch in der Folgezeit uns gegenüber auftreten.

  1. Anmeldung/Zahlung/Kundengeldabsicherung
  Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages an. Phoenix Reisen versendet eine
  schriftliche Reisebestätigung. Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den
  Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
  Keine Agentur/kein Reisebüro ist berechtigt, über die Bestätigung bzw. die Reiseausschreibung hinaus
  abweichende Leistungszusagen im Namen von Phoenix Reisen zu machen. Bitte lassen Sie sich die schriftliche
  Bestätigung in Ihrem Reisebüro aushändigen, falls diese Ihnen nicht zugesandt worden ist. Mit unserer
  Bestätigung wird der Vertrag auch für uns verbindlich, wobei uns die Berichtigung von Irrtümern auf Grund von
  offensichtlichen Druck- oder Rechenfehlern bis zum Reiseantritt vorbehalten bleibt. Die von Ihnen im Voraus
  geleisteten Zahlungen sowie notwendige Aufwendungen, die Ihnen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses
  von Phoenix Reisen entstehen, haben wir bei der Zurich Gruppe Deutschland abgesichert. Mit unserer (auch
  telefonischen) Bestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises (mindestens € 25,- pro Person)
  fällig, ebenso die Prämie für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reiseantritt
  fällig. Bitte leisten Sie alle Zahlungen mit Angabe der Buchungs-/Rechnungsnummer nur an: Phoenix Reisen
  GmbH Bonn, z.B. IBAN: DE56 3705 0198 0000 0070 70, Sparkasse KölnBonn; IBAN: DE60 3804 0007 0121 2000
  00, Commerzbank Bonn. Weitere Bankverbindungen finden Sie auf jeder Bestätigung/Rechnung von Phoenix
  Reisen.

  2. Rücktritt/Umbuchung
  Für den Zeitpunkt des Rücktritts bzw. der Umbuchung ist der Eingang Ihrer Erklärung bei Phoenix Reisen GmbH,
  Bonn maßgebend. Umbuchungen des Reisetermins sind nur nach vorherigem Rücktritt mit nachfolgender
  Neuanmeldung möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Phoenix Reisen. Bis zum Reiseantritt sind
  Sie berechtigt, eine Ersatzperson zu stellen, die an Ihrer Stelle an der Reise teilnimmt, sofern diese Ersatzperson
  den besonderen Erfordernissen der Reise entspricht und gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen
  dem nicht entgegenstehen. Die uns entstehenden Mehrkosten berechnen wir Ihnen weiter. Sie betragen
  mindestens € 25,- pro Person. Bei einer Namensänderung tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des
  Reisevertrages ein.

  3. Rücktrittskosten
  Rücktrittskosten entstehen auch dann, wenn Sie kein Verschulden trifft. Es bleibt Ihnen unbenommen den
  Nachweis zu erbringen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt geringere Kosten entstanden sind. Wir
  empfehlen dringend den Abschluss einer Reise- Rücktrittskosten-Versicherung. Die Rücktrittskosten
  betragen je nach Reiseart bei: Flugreisen/Nur-Hotel-/Mietwagen-Buchung (Prospekte Orient, Kultur &
  Baden, Strand): Bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises, mindestens € 25,- pro Person; vom 29. bis
  21. Tag vor Reiseantritt 30%; vom 20. bis 11. Tag vor Reiseantritt 50%; vom 10. bis 2. Tag vor Reiseantritt
  60%; 1. Tag sowie Nichtanreise 75% des Reisepreises. Seereisen, Flussreisen (Prospekte See, Fluss): Bis
  90 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises, mindestens € 25,- pro Person, bis 30 Tage 20%, bis 22 Tage
  30%, bis 15 Tage 50%, bis 1 Tag vor Reisebeginn 75%, am Abreisetag 80% des Reisepreises.

  4. Rücktritt durch den Veranstalter/ Kündigung
  Phoenix Reisen kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den
  Reisevertrag kündigen – ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz
  Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält, – bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Pflicht,
  die Reise durchzuführen für Phoenix Reisen nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der
  wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde, es sei denn, dass Phoenix Reisen die dazu
  führenden Umstände zu vertreten hat. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Reisende den
  eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht
  vorhersehbarer Höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind wir und auch Sie
  berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen.

  5. Leistungen/Sonderwünsche
  Für Umfang und Art der Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in
  dem Prospekt von Phoenix Reisen, der für den Reisezeitraum gültig ist. Gelegentlich sind in unseren
  Pauschalpreisen Leistungen, die bei anderen Reiseveranstaltungen im Preis eingeschlossen sein können, nicht
  eingeschlossen. Prospekte anderer Reiseveranstalter, Hotelprospekte etc. begründen deshalb keinen
  Leistungsanspruch gegen uns. Sonderwünsche, Sonderbedingungen etc. sind für Phoenix Reisen nur dann
  verbindlich, wenn diese von Phoenix Reisen ausdrücklich bestätigt werden. Agenturen bzw. Reisebüros sind nicht
  berechtigt, im Namen von Phoenix Reisen weitergehende Leistungszusagen zu machen.

  6. Leistungs- und Preisänderungen
  Kann die Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluss eingetreten und von Phoenix Reisen nicht
  wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist Phoenix

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  Reisen berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv
  nicht erheblich, für den Reisenden zumutbar ist und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
  beeinträchtigt. Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der
  Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder
  Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie
  folgt zu ändern.
  1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die
  Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung
  erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den
  Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro
  Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
  Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der
  Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen. 2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
  Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um
  den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
  3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange
  erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. 4. Eine Erhöhung ist nur
  zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur
  Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den
  Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. 5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der
  Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt
  sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom
  Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
  der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot
  anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters über die
  Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen. Die veröffentlichten Flugzeiten entsprechen der Planung
  bei Drucklegung. Flugzeiten können sich – gelegentlich auch kurzfristig nach Zusendung der Reiseunterlagen –
  ändern. Wir sind grundsätzlich bemüht, einen möglichst langen Aufenthalt am Zielort zu gewährleisten. Ein
  Rückerstattungsanspruch entsteht aber nicht, wenn Hinflüge am Nachmittag/Abend und Rückflüge bereits am
  Morgen/Vormittag stattfinden. Die Angabe der Reisedauer im Prospekt nach Tagen oder Wochen bedeutet nicht
  jeweils 24 Stunden bzw. 7 mal 24 Stunden usw.; Abrechnungsgrundlage ist immer die Anzahl der
  Übernachtungen.
  Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
  Sobald uns der Name der ausführenden Fluggesellschaft bekannt ist oder ein Wechsel bei der benannten
  Fluggesellschaft stattfinden sollte, werden wir Sie umgehend informieren. Die Gemeinsame Liste der EU ist über
  die Internetseite www.ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar.

  7. Haftung
  Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen
  Reisepreises beschränkt a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
  herbeigeführt wird oder b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
  Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den
  Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung wegen Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  beruhen, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem
  Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
  Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
  vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, DB-Fahrkarten, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und
  die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Soweit wir vertraglicher
  oder ausführender Beförderer im Hinblick auf die Schiffspassage sind oder als solcher nach gesetzlichen
  Vorschriften angesehen werden, haften wir bei Schadensersatzansprüchen wegen Personen- oder Gepäckschäden
  nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften (2. Seerechtsänderungsgesetz, insbesondere Anlage zu § 664
  HGB). Im Schadensfalle trägt der Reisende einen Selbstbehalt von € 30,- bei Verlust oder Beschädigung von
  Gepäck bzw. € 306,- bei Beschädigung eines Kfz. Soweit wir im Flugbeförderungsbereich vertraglicher
  Luftfrachtführer sind oder als solcher nach gesetzlichen Vorschriften angesehen werden, haften wir nach den
  besonderen gesetzlichen oder in internationalen Abkommen geregelten Vorschriften (z.B. Luftverkehrsgesetz,
  Warschauer Abkommen mit Haager Protokoll, Abkommen von Guadalajara und Montrealer Abkommen).

  8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
  Alle im Zusammenhang mit der Reise in Betracht kommenden Ansprüche, mit Ausnahme von
  Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, müssen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich
  vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Phoenix Reisen geltend machen. Später eingehende Ansprüche
  können nur berücksichtigt werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
  war. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr, sofern sie nicht auf
  Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und soweit es sich nicht um Ansprüche wegen Schäden aus der
  Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, die auf einer mindestens fahrlässigen
  Pflichtverletzung von Phoenix Reisen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Phoenix Reisen
  beruhen. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche
  Ansprüche geltend gemacht, ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Phoenix Reisen die Ansprüche
  schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. Ihr Reisebüro tritt nur als

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  Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von
  Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch den Kunden entgegenzunehmen.

  9. Mitwirkungspflicht/Kündigung durch den Reisenden/Gepäckschäden
  Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
  mitzuwirken, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu
  halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei dem zuständigen Reiseleiter zu rügen. Vor einer
  eventuellen Kündigung des Vertrages sind Sie verpflichtet, der Phoenix-Reiseleitung vor Ort eine angemessene
  Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Schäden am Reisegepäck sind sofort nach Feststellung dem
  Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gleiche gilt für den Verlust von Reisegepäck. Gleichzeitig ist vom
  Beförderungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung über die Beschädigung bzw. den Verlust zu fordern. Bitte
  bedenken Sie, dass Leistungsträger und/oder Reiseleitung am Ort gelegentlich ein eigenes Interesse daran haben,
  uns nicht über eventuelle Leistungsstörungen zu informieren. Der Vortrag einer Mängelrüge im Hotel bzw. bei der
  Ortsreiseleitung ersetzt deshalb ausdrücklich nicht die fristgerechte Mängelrüge bei Phoenix Reisen.

  10. Sonstiges
  Das zugelassene Frei- und Handgepäck pro Erwachsenem richtet sich nach den Bestimmungen der
  Fluggesellschaften bzw. den behördlichen Vorschriften und beträgt in der Regel 20 kg pro Person (Kleinkinder:
  kein Freigepäck). Bitte beachten Sie den Hinweis auf dem Flugticket. Die Einteilung der Zimmer obliegt dem
  Hotelier. Mehrbettzimmer können nur von Zusammenreisenden gebucht werden. Dreibettzimmer sind in der Regel
  Doppelzimmer mit Zustellbett.

  11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
  Phoenix Reisen steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates in dem die Reise angeboten wird, über
  Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor
  Reiseantritt zu unterrichten. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
  selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren
  Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Phoenix Reisen bedingt
  sind.

  12. Gerichtsstand
  Vereinbart ist die Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach deutschem Recht. Gerichtsstand für Klagen gegen
  Phoenix Reisen ist Bonn.
  Veranstalter: Phoenix Reisen GmbH, Pfälzer Str. 14, 53111 Bonn,
  Fax +49 / (0) 228 / 9260-99,
  Email: Info@PhoenixReisen.com (bitte keine Dateianhänge mitsenden!),
  Tel. +49 / (0) 228 / 9260-0

  Drucklegung: Oktober 2015

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