Alle Betreuungsangebote und Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre - Stadt Weinstadt

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Alle Betreuungsangebote und Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre - Stadt Weinstadt
Alle Betreuungsangebote
und Ferienmaßnahmen für
Kinder und Jugendliche
ab 6 Jahre

                          2023
Alle Betreuungsangebote und Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre - Stadt Weinstadt
Inhalt
Anmeldeinformationen . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Ferien in Weinstadt 2023 . . . . . . . . . . . . . ab 4

Ferienbetreuung an der Schule. . . . . . . . . . . . . 4
Ferienmaßnahmen des Stadtjugendreferats . . . . . . 5
Stadtranderholung STARA 2023 . . . . . . . . . . . . 6
KinderHerbstWoche KiHeWo 2023 . . . . . . . . . . . 7
Angebote des Hort an der FCSUR . . . . . . . . . . . 8

Anmeldeformulare . . . . . . . . . . . . . . . . . ab 9

Anmeldung Betreuung in den Faschingsferien . . . . . 9
Anmeldung Betreuung in den Osterferien . . . . . . . 11
Anmeldung Betreuung in den Pfingstferien . . . . . . 13
Anmeldung Betreuung in den Sommerferien . . . . . 15
Anmeldung Betreuung in den Herbstferien . . . . . . 17

Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

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Alle Betreuungsangebote und Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre - Stadt Weinstadt
Anmeldeinformationen
Für Ihre Anmeldung zur gewünschten Ferienbetreuung oder Ferienmaßnahme füllen Sie bitte jeweils das entsprechende
Anmeldeformular aus. Bitte beachten Sie dabei die jeweiligen Anmeldefristen, da die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze
begrenzt ist. Die Anmeldung ist nach schriftlicher Zusage durch die Stadt Weinstadt verbindlich.
Betrifft die Ferienbetreuung an der Schule:
Die Gebühr für die Kinder der Kernzeitbetreuung, der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der Ganztagsschule entsteht durch
den schriftlichen Zusagebescheid der Stadt auf Grundlage Ihrer Anmeldung. Die Gebühr wird fällig, auch wenn Ihr Kind nicht an
der Ferienbetreuung teilnehmen kann. Ein Rechtsanspruch auf einen Ferienbetreuungsplatz besteht nicht. Das Angebot der
Ferienbetreuung für Grundschulkinder kommt nur zustande, wenn für mindestens sieben Kinder eine verbindliche Anmeldung
vorliegt. Die Betreuung findet für alle Weinstädter Ortsteile in Beutelsbach bzw. Endersbach statt.
Bei Fragen zur Ferienbetreuung an der Schule wenden Sie sich bitte an
Frau Bubeck
Sachgebiet Schulen
Telefon: (07151) 693-317
E-Mail ferienbetreuung@weinstadt.de
Betrifft die Ferienmaßnahmen des Stadtjugendreferats:
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online unter www.unser-ferienprogramm.de/weinstadt. Nach erfolgter Zusage, erhalten
Sie eine Rechnung über den entsprechenden Teilnehmerbeitrag. Danach haben Sie die Möglichkeit, von Ihrer Anmeldung unter
Zahlung einer Rücktrittspauschale zurückzutreten. Bitte beachten Sie hierzu die Teilnahmebedingungen. Um besonders
Kindern aus Familien mit geringerem Einkommen die Teilnahme zu ermöglichen, können Empfänger von Wohngeld,
Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I mit der Anmeldung einen formlosen Antrag auf Kostenermäßigung stellen. Bitte
schreiben Sie einfach eine E-Mail an ferien@weinstadt.de.
Bei Fragen zu den Ferienmaßnahmen des Stadtjugendreferats wenden Sie sich bitte an
Frau Welk
Sachgebiet Stadtjugendreferat
Telefon: (07151) 693-130
E-Mail: s.welk@weinstadt.de
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Alle Betreuungsangebote und Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre - Stadt Weinstadt
Ferienbetreuung an der Schule

Ferienbetreuung für Kinder der Kernzeitbetreuung, der flexiblen
Nachmittagsbetreuung und der Ganztagesschule

Wir starten mit einem gemeinsamen Frühstück in den Tag.         Mögliche Betreuungszeiten / Teilnehmergebühren:
Ausflüge, Spielplätze und die nähere Umgebung
                                                                u 7:00 - 14:00 Uhr                 73,00 €
erkunden, verschiedene Kreativangebote ausprobieren,
spielen oder auch nur mal chillen - gemeinsam haben wir         u 7:00 - 15:00 Uhr                120,00 €
Spaß in den Ferien und eine gute Zeit miteinander.              u 7:00 - 16:00 Uhr                129,00 €
                                                                u 7:00 - 17:00 Uhr                139,00 €
                                                                Die Teilnehmergebühr gilt für eine Woche.
                                                                Alle Kinder mit Mittagessen werden ausschließlich in
                                                                Endersbach betreut. Bei einer Betreuung über 14.00 Uhr
                                                                hinaus ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend.
                                                                Die Kosten für das Essen belaufen sich auf 26,00 € pro
                                                                Woche. Das Angebot kommt zustande, wenn für
                                                                mindestens sieben Kinder eine verbindliche Anmeldung
                                                                vorliegt. Die Gebühren richten sich nach der aktuell
                                                                gültigen Satzung für die Betreuung von Grundschülern in
                                                                Weinstadt, zu finden unter www.weinstadt.de

Gebühreneinzug:
Haben Sie uns für die Grundschülerbetreuung eine Abbuchungsermächtigung erteilt, wird die Gebühr für die Ferienbetreuung
vom gleichen Konto eingezogen. In allen anderen Fällen überweisen Sie die Gebühr nach Erhalt der Platzzusage / des
Gebührenbescheids unter Angaben des Buchungszeichens auf das dort genannte Konto der Stadtkasse Weinstadt.

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Alle Betreuungsangebote und Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre - Stadt Weinstadt
Ferienmaßnahmen des Stadtjugendreferats
Das Haus der Jugendarbeit bietet zu allen Ferienzeiten tolle Erlebnisse für
Kinder und Jugendliche.

Schöne Ferien für ALLE
Kinder- und Jugendarbeit fördert die gesellschaftliche Mitverantwortung und das
soziale Engagement junger Menschen und wird maßgeblich von ihnen mitbestimmt
und mitgestaltet. Dies ist einer unserer Leitlinien.
Aus diesem Grund werden alle unsere Maßnahmen von speziell geschulten und
ausgebildeten Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab 16 Jahren durchgeführt,
die dabei von hauptamtlichem Fachpersonal begleitet werden.
Das Haus der Jugendarbeit bietet allen Kindern und Jugendlichen Spaß und
Erholung zu allen Ferienzeiten. Deshalb achten Sie bitte auch auf unsere weiteren
Veröffentlichungen.
         In den Sommerferien bieten darüber hinaus mit uns zusammen viele
         Weinstädter Vereine und Verbände das traditionelle Sommerferien-
         programm „Nix wie hin!“ an. Hier findet jedes Kind in der schönsten Zeit
         des Jahres ein tolles und abwechslungsreiches Angebot direkt vor der
         Haustür.
ALLE Angebote sind offen für ALLE Kinder und Jugendlichen!
Das heißt: Jede und Jeder ist willkommen!

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Alle Betreuungsangebote und Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre - Stadt Weinstadt
Ferienmaßnahmen des Stadtjugendreferats

Urlaub für Kinder vor der eigenen Haustür.

Stadtranderholung - STARA 2023
Sommerferien vom 31.07. bis 11.08.2023
                                                             Anmeldungen:
Zwei Wochen Urlaub von zu Hause und der Schule               Angemeldet werden können nur Kinder mit Erstwohnsitz in
sowieso. Gemeinsam mit vielen anderen Kindern tolle          Weinstadt, die zu Beginn der Maßnahme zwischen sieben und
und erlebnisreiche Tage erleben, einfach mal wieder          zwölf Jahren alt sind .
Kind (und nicht Schüler) sein dürfen und dann doch im        Teilnehmerbeiträge für 2 Wochen:
eigenen Bett schlafen. Das ist die STARA - unsere            u für das erste Kind     190,00 €
Stadtranderholung. Ein unvergessliches Ferienerlebnis
direkt vor der Haustür!                                      u für das zweite Kind    170,00 €
                                                             u für jedes weitere Kind 150,00 €
Die Kinder erhalten täglich von 9:00 bis 16.30 Uhr in        Um besonders Kindern aus Familien mit geringerem Einkommen
und an der Prinz-Eugen-Halle in Großheppach neben            die Teilnahme zu ermöglichen, erhalten Empfänger von Wohngeld,
einem umfangreichen Beschäftigungs- und Aktions-             Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I auf Antrag eine Kostenermäßi-
angebot ein vollwertiges Mittagessen sowie zwischen-         gung. Bitte schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an
                                                             ferien@weinstadt.de. In diesem Falle entfällt für Geschwisterkinder
durch Getränke und kleine Snacks.                            der reduzierte Teilnehmerbeitrag.
Der eigens eingerichtete STARA-Bus holt die Kinder           Ausschließlich Onlineanmeldung unter
morgens in den Stadtteilen ab und bringt sie am Abend
wieder Heim.                                                 www.unser-ferienprogramm.de/weinstadt.

                                                             Anmeldeschluss ist der 24.02.2023
Zahlungsweise:
Den Teilnehmerbeitrag überweisen Sie bitte nach Erhalt der Rechnung unter Angaben des Buchungszeichens auf das dort
genannte Konto der Stadtkasse Weinstadt.

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Ferienmaßnahmen des Stadtjugendreferats
                                                                                 n
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KinderHerbstWoche                                                        +F
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                                                                                 e

Ganz VIEL Ferien - Ganz OHNE Schule.
Herbstferien vom 30.10. bis 03.11.2023
Mal richtig Ferien machen und dabei mal nicht an die          Anmeldungen:
Schule denken. Das ist die Kinder-Herbst-Woche - die          Angemeldet werden können nur Kinder mit Erstwohnsitz in
KiHeWo.                                                       Weinstadt, die zu Beginn der Maßnahme zwischen sechs und
                                                              zwölf Jahren alt sind .
Bei der KiHeWo sind Spaß und Freude garantiert. Denn
völlig ohne Leistungsdruck erleben die Kinder hier ein        Teilnehmerbeiträge für 4 Tage:
gemeinsames Miteinander, entdecken ein Wir-Gefühl und         u für das erste Kind      72,00 €
erleben, dass sie mitgestalten und mitbestimmen und           u für das zweite Kind     68,00 €
trotzdem einfach mal Kind sein können.                        u für jedes weitere Kind  64,00 €
Das Haus der Jugendarbeit verwandelt sich in dieser           Um besonders Kindern aus Familien mit geringerem Einkommen
Woche in eine Ferienerlebnislandschaft und bietet täglich     die Teilnahme zu ermöglichen, erhalten Empfänger von Wohngeld,
                                                              Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I auf Antrag eine Kosten-
(Feiertag ausgenommen) zwischen 9:00 und 16:30 Uhr            ermäßigung. Bitte schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an
neben einem wechselnden, umfangreichen                        ferien@weinstadt.de. In diesem Falle entfällt für Geschwisterkinder
Beschäftigungs- und Aktionsangebot außerdem ein               der reduzierte Teilnehmerbeitrag.
vollwertiges Mittagessen, Getränke und einen kleinen          Ausschließlich Onlineanmeldung unter
Zwischendurchsnack.
                                                              www.unser-ferienprogramm.de/weinstadt.

                                                              Anmeldeschluss ist der 22.09.2023

Zahlungsweise:
Den Teilnehmerbeitrag überweisen Sie bitte nach Erhalt der Rechnung unter Angaben des Buchungszeichens auf das dort
genannte Konto der Stadtkasse Weinstadt.

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Ferienbetreuung an der Clemens Schule

Ferienbetreuung Hort an der Clemens Schule
Alle Ferienzeiten 2023

Das Angebot des Horts an der Clemens Schule ist nicht    Anmeldungen direkt beim Veranstalter:
an die Schulzugehörigkeit gebunden, sondern steht
                                                         HORT an der CLEMENS Schule
allen Weinstädter Kindern der genannten Altersgruppe
offen.                                                   Ziegeleistraße 39 │ Endersbach
                                                         ( (07151) 9449083 │@ hort@clemens.schule
Bei diesem Angebot ist es den Eltern auch möglich, die
verschiedenen Zeiten (bis 14 oder bis 16 Uhr) zu         Angemeldet werden können Kinder zwischen fünf und elf
buchen, um Ihren individuellen Bedarf abzudecken.        Jahren direkt über unsere Homepage
                                                         www.clemens.schule/angebote/ferienprogramme/
Jedes Ferienprogramm steht unter einem Thema, zu
dem es kreative Aktionen und Spiele geben wird.          Teilnehmerbeiträge (tageweise buchbar):
                                                         u 8:00 - 14:00 Uhr    15,00 € pro Tag
Das sind die Betreuungstermine für 2023:
                                                         u 8:00 - 16:00 Uhr    20,00 € pro Tag
u Faschingsferien    20.02. - 24.02.2023
u Osterferien        03.04. - 14.04.2023                 Es kann eine Kostenübernahme beim Kreisjugendamt
                                                         beantragt werden.
u Pfingstferien      30.05. - 07.06.2023
u Sommerferien       31.07. - 11.08.2023

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Anmeldung
                                             Anmeldung für die Ferienbetreuung an der Schule in den
                                             Faschingsferien vom 20.02.2023 bis 24.02.2023
                                                                                                                   Folgende Betreuungszeiten möchte ich für mein
                                             Name / Vorname des Kindes:
                                                                                                                   Kind buchen (zutreffendes bitte ankreuzen Q):
(An dieser Linie aus dem Heft herauslösen)

                                                                                                                          7:00 Uhr - 14:00 Uhr
                                             Geburtsdatum des Kindes:
                                                                                                                          7:00 Uhr - 15:00 Uhr

                                             Name und Ort der besuchten Einrichtung:                                      7:00 Uhr - 16:00 Uhr

                                                                                                                          7:00 Uhr - 17:00 Uhr

                                             Name, Vorname und Anschrift des / der Personensorgeberechtigten:             Teilnahme am Mittagessen (26 €)
                                                     Der Verarbeitung der zum umseitig genannten                   Alle Kinder mit Mittagessen werden ausschließlich in
                                                     Zweck bereitgestellten personenbezogenen Daten                Endersbach betreut. Bei einer Betreuung über 14.00 Uhr
                                                     stimme ich zu.                                                hinaus, ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend.

                                             Datum / Unterschrift eines Personensorgeberechtigten:

                                             Anmeldeschluss für die Betreuung in den Faschingsferien ist der 20.01.2023. 14 Tage nach diesem Termin erhalten Sie einen Bescheid.
                    &

                                                                                                                                                                                   9
Information zur Datenerhebung (Datenschutzinformation)
Personenbezogene Daten werden von der Stadtverwaltung Weinstadt, Marktplatz 1, 71384 Weinstadt, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Michael Scharmann
erhoben. Behördlicher Datenschutzbeauftragter beim Prüfungsamt der Stadt Weinstadt, Traubenstraße 2, 71384 Weinstadt; Telefon (07151) 693-101,
datenschutz@weinstadt.de.
Zweck der Datenerhebung und geplante Dauer der Datenspeicherung
Personenbezogene Daten werden aufgrund der aktuellen gültigen Satzung über die Betreuung von Grundschülern in Weinstadt zum Zweck der Durchführung der
Ferienbetreuung erhoben und verarbeitet. Sie werden ab sofort bis 10 Jahre nach Ende der Betreuung wegen der Aufbewahrungsfrist gespeichert.
Empfänger der Daten
Beitragsrelevante Daten werden an die Stadtkasse der Stadt Weinstadt, personenbezogene Daten werden an die Betreuungseinrichtungen vor Ort in Form von Karteikarten
und Notfallkarten, sowie Ferienbetreuungslisten weitergegeben.
Bereitstellung der Daten und Folgen der Verweigerung
Sie sind nicht verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an die Stadt Weinstadt zu übermitteln. Alle Angaben sind freiwillig. Werden Angaben zu personenbezogenen Daten
von Ihnen nicht bereitgestellt, bzw. verweigert, kann die Schülerbetreuung nicht durchgeführt werden.
Betroffenenrechte
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadtverwaltung Weinstadt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung
unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen
Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach
Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich
beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.
Anmeldung
                                             Anmeldung für die Ferienbetreuung an der Schule in den
                                             Osterferien vom 03.04.2023 bis 12.04.2023
                                                                                                                   Folgende Betreuungszeiten möchte ich für mein
                                             Name / Vorname des Kindes:
                                                                                                                   Kind buchen (zutreffendes bitte ankreuzen Q):
(An dieser Linie aus dem Heft herauslösen)

                                                                                                                          1. Woche (03.04. - 06.04.2023)
                                             Geburtsdatum des Kindes:
                                                                                                                                 2. Woche (11.04. - 14.04.2023)

                                             Name und Ort der besuchten Einrichtung:                                             7:00 Uhr - 14:00 Uhr

                                                                                                                                 7:00 Uhr - 15:00 Uhr

                                                                                                                                 7:00 Uhr - 16:00 Uhr
                                             Name, Vorname und Anschrift des / der Personensorgeberechtigten:

                                                     Der Verarbeitung der zum umseitig genannten                                 7:00 Uhr - 17:00 Uhr
                                                     Zweck bereitgestellten personenbezogenen Daten
                                                     stimme ich zu.
                                                                                                                                 Teilnahme am Mittagessen (26 €)
                                                                                                                   Alle Kinder mit Mittagessen werden ausschließlich in
                                                                                                                   Endersbach betreut. Bei einer Betreuung über 14.00 Uhr
                                             Datum / Unterschrift eines Personensorgeberechtigten:
                                                                                                                   hinaus, ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend.

                                             Anmeldeschluss für die Betreuung in den Osterferien ist der 20.01.2023. 14 Tage nach diesem Termin erhalten Sie einen Bescheid.
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                                                                                                                                                                               11
Information zur Datenerhebung (Datenschutzinformation)
Personenbezogene Daten werden von der Stadtverwaltung Weinstadt, Marktplatz 1, 71384 Weinstadt, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Michael Scharmann
erhoben. Behördlicher Datenschutzbeauftragter beim Prüfungsamt der Stadt Weinstadt, Traubenstraße 2, 71384 Weinstadt; Telefon (07151) 693-101,
datenschutz@weinstadt.de.
Zweck der Datenerhebung und geplante Dauer der Datenspeicherung
Personenbezogene Daten werden aufgrund der aktuellen gültigen Satzung über die Betreuung von Grundschülern in Weinstadt zum Zweck der Durchführung der
Ferienbetreuung erhoben und verarbeitet. Sie werden ab sofort bis 10 Jahre nach Ende der Betreuung wegen der Aufbewahrungsfrist gespeichert.
Empfänger der Daten
Beitragsrelevante Daten werden an die Stadtkasse der Stadt Weinstadt, personenbezogene Daten werden an die Betreuungseinrichtungen vor Ort in Form von Karteikarten
und Notfallkarten, sowie Ferienbetreuungslisten weitergegeben.
Bereitstellung der Daten und Folgen der Verweigerung
Sie sind nicht verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an die Stadt Weinstadt zu übermitteln. Alle Angaben sind freiwillig. Werden Angaben zu personenbezogenen Daten
von Ihnen nicht bereitgestellt, bzw. verweigert, kann die Schülerbetreuung nicht durchgeführt werden.
Betroffenenrechte
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadtverwaltung Weinstadt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung
unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen
Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach
Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich
beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.
Anmeldung
                                             Anmeldung für die Ferienbetreuung an der Schule in den
                                             Pfingstferien vom 30.05.2023 bis 02.06.2023
                                                                                                                   Folgende Betreuungszeiten möchte ich für mein
                                             Name / Vorname des Kindes:
                                                                                                                   Kind buchen (zutreffendes bitte ankreuzen Q):
(An dieser Linie aus dem Heft herauslösen)

                                                                                                                          7:00 Uhr - 14:00 Uhr
                                             Geburtsdatum des Kindes:
                                                                                                                          7:00 Uhr - 15:00 Uhr

                                             Name und Ort der besuchten Einrichtung:                                      7:00 Uhr - 16:00 Uhr

                                                                                                                          7:00 Uhr - 17:00 Uhr

                                             Name, Vorname und Anschrift des / der Personensorgeberechtigten:             Teilnahme am Mittagessen (26 €)
                                                     Der Verarbeitung der zum umseitig genannten                   Alle Kinder mit Mittagessen werden ausschließlich in
                                                     Zweck bereitgestellten personenbezogenen Daten                Endersbach betreut. Bei einer Betreuung über 14.00 Uhr
                                                     stimme ich zu.                                                hinaus, ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend.

                                             Datum / Unterschrift eines Personensorgeberechtigten:

                                             Anmeldeschluss für die Betreuung in den Pfingstferien ist der 20.01.2023. 14 Tage nach diesem Termin erhalten Sie einen Bescheid.
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Information zur Datenerhebung (Datenschutzinformation)
Personenbezogene Daten werden von der Stadtverwaltung Weinstadt, Marktplatz 1, 71384 Weinstadt, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Michael Scharmann
erhoben. Behördlicher Datenschutzbeauftragter beim Prüfungsamt der Stadt Weinstadt, Traubenstraße 2, 71384 Weinstadt; Telefon (07151) 693-101,
datenschutz@weinstadt.de.
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Personenbezogene Daten werden aufgrund der aktuellen gültigen Satzung über die Betreuung von Grundschülern in Weinstadt zum Zweck der Durchführung der
Ferienbetreuung erhoben und verarbeitet. Sie werden ab sofort bis 10 Jahre nach Ende der Betreuung wegen der Aufbewahrungsfrist gespeichert.
Empfänger der Daten
Beitragsrelevante Daten werden an die Stadtkasse der Stadt Weinstadt, personenbezogene Daten werden an die Betreuungseinrichtungen vor Ort in Form von Karteikarten
und Notfallkarten, sowie Ferienbetreuungslisten weitergegeben.
Bereitstellung der Daten und Folgen der Verweigerung
Sie sind nicht verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an die Stadt Weinstadt zu übermitteln. Alle Angaben sind freiwillig. Werden Angaben zu personenbezogenen Daten
von Ihnen nicht bereitgestellt, bzw. verweigert, kann die Schülerbetreuung nicht durchgeführt werden.
Betroffenenrechte
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadtverwaltung Weinstadt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung
unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen
Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach
Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich
beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.
Anmeldung
                                             Anmeldung für die Ferienbetreuung an der Schule in den
                                             Sommerferien vom 27.07.2023 bis 18.08.2023
                                                                                                                  Folgende Betreuungszeiten möchte ich für mein
                                             Name / Vorname des Kindes:
                                                                                                                  Kind buchen (zutreffendes bitte ankreuzen Q):
(An dieser Linie aus dem Heft herauslösen)

                                                                                                                         1. Woche (27.07. - 04.08.2023)
                                             Geburtsdatum des Kindes:
                                                                                                                                2. Woche (07.08. - 11.08.2023)
                                                                                                                                       3. Woche (14.08. - 18.08.2023)
                                             Name und Ort der besuchten Einrichtung:
                                                                                                                                       7:00 Uhr - 14:00 Uhr
                                                                                                                                       7:00 Uhr - 15:00 Uhr
                                                                                                                                       7:00 Uhr - 16:00 Uhr
                                             Name, Vorname und Anschrift des / der Personensorgeberechtigten:
                                                                                                                                       7:00 Uhr - 17:00 Uhr
                                                     Der Verarbeitung der zum umseitig genannten
                                                     Zweck bereitgestellten personenbezogenen Daten                                    Teilnahme am Mittagessen (26 €)
                                                     stimme ich zu.

                                                                                                                  Alle Kinder mit Mittagessen werden ausschließlich in
                                                                                                                  Endersbach betreut. Bei einer Betreuung über 14.00 Uhr
                                             Datum / Unterschrift eines Personensorgeberechtigten:                hinaus, ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend.

                                             Anmeldeschluss für die Betreuung in den Sommerferien ist der 10.03.2023. 14 Tage nach diesem Termin erhalten Sie einen Bescheid.
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                                                                                                                                                                                15
Information zur Datenerhebung (Datenschutzinformation)
Personenbezogene Daten werden von der Stadtverwaltung Weinstadt, Marktplatz 1, 71384 Weinstadt, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Michael Scharmann
erhoben. Behördlicher Datenschutzbeauftragter beim Prüfungsamt der Stadt Weinstadt, Traubenstraße 2, 71384 Weinstadt; Telefon (07151) 693-101,
datenschutz@weinstadt.de.
Zweck der Datenerhebung und geplante Dauer der Datenspeicherung
Personenbezogene Daten werden aufgrund der aktuellen gültigen Satzung über die Betreuung von Grundschülern in Weinstadt zum Zweck der Durchführung der
Ferienbetreuung erhoben und verarbeitet. Sie werden ab sofort bis 10 Jahre nach Ende der Betreuung wegen der Aufbewahrungsfrist gespeichert.
Empfänger der Daten
Beitragsrelevante Daten werden an die Stadtkasse der Stadt Weinstadt, personenbezogene Daten werden an die Betreuungseinrichtungen vor Ort in Form von Karteikarten
und Notfallkarten, sowie Ferienbetreuungslisten weitergegeben.
Bereitstellung der Daten und Folgen der Verweigerung
Sie sind nicht verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an die Stadt Weinstadt zu übermitteln. Alle Angaben sind freiwillig. Werden Angaben zu personenbezogenen Daten
von Ihnen nicht bereitgestellt, bzw. verweigert, kann die Schülerbetreuung nicht durchgeführt werden.
Betroffenenrechte
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadtverwaltung Weinstadt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung
unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen
Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach
Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich
beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.
Anmeldung
                                             Anmeldung für die Ferienbetreuung an der Schule in den
                                             Herbstferien vom 30.10.2023 bis 03.11.2023
                                                                                                                   Folgende Betreuungszeiten möchte ich für mein
                                             Name / Vorname des Kindes:
                                                                                                                   Kind buchen (zutreffendes bitte ankreuzen Q):
(An dieser Linie aus dem Heft herauslösen)

                                                                                                                          7:00 Uhr - 14:00 Uhr
                                             Geburtsdatum des Kindes:
                                                                                                                          7:00 Uhr - 15:00 Uhr

                                             Name und Ort der besuchten Einrichtung:                                      7:00 Uhr - 16:00 Uhr

                                                                                                                          7:00 Uhr - 17:00 Uhr

                                             Name, Vorname und Anschrift des / der Personensorgeberechtigten:             Teilnahme am Mittagessen (26 €)
                                                     Der Verarbeitung der zum umseitig genannten                   Alle Kinder mit Mittagessen werden ausschließlich in
                                                     Zweck bereitgestellten personenbezogenen Daten                Endersbach betreut. Bei einer Betreuung über 14.00 Uhr
                                                     stimme ich zu.                                                hinaus, ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend.

                                             Datum / Unterschrift eines Personensorgeberechtigten:

                                             Anmeldeschluss für die Betreuung in den Herbstferien ist der 22.09.2023 . 14 Tage nach diesem Termin erhalten Sie einen Bescheid.
                    &

                                                                                                                                                                                 17
Information zur Datenerhebung (Datenschutzinformation)
Personenbezogene Daten werden von der Stadtverwaltung Weinstadt, Marktplatz 1, 71384 Weinstadt, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Michael Scharmann
erhoben. Behördlicher Datenschutzbeauftragter beim Prüfungsamt der Stadt Weinstadt, Traubenstraße 2, 71384 Weinstadt; Telefon (07151) 693-101,
datenschutz@weinstadt.de.
Zweck der Datenerhebung und geplante Dauer der Datenspeicherung
Personenbezogene Daten werden aufgrund der aktuellen gültigen Satzung über die Betreuung von Grundschülern in Weinstadt zum Zweck der Durchführung der
Ferienbetreuung erhoben und verarbeitet. Sie werden ab sofort bis 10 Jahre nach Ende der Betreuung wegen der Aufbewahrungsfrist gespeichert.
Empfänger der Daten
Beitragsrelevante Daten werden an die Stadtkasse der Stadt Weinstadt, personenbezogene Daten werden an die Betreuungseinrichtungen vor Ort in Form von Karteikarten
und Notfallkarten, sowie Ferienbetreuungslisten weitergegeben.
Bereitstellung der Daten und Folgen der Verweigerung
Sie sind nicht verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an die Stadt Weinstadt zu übermitteln. Alle Angaben sind freiwillig. Werden Angaben zu personenbezogenen Daten
von Ihnen nicht bereitgestellt, bzw. verweigert, kann die Schülerbetreuung nicht durchgeführt werden.
Betroffenenrechte
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadtverwaltung Weinstadt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung
unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen
Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach
Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich
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Herausgeber:
Stadt Weinstadt
Amt für Familie, Bildung und Soziales
Poststraße 15/1
71384 Weinstadt
Telefon:       (07151) 693-317
Telefax:       (07151) 693-132
E-Mail:        ferienbetreuung@weinstadt.de
Internet:      www.weinstadt.de
Layout:        Sabrina Welk, Stadtjugendreferat
Redaktion:     Sabrina Welk
V.i.S.d.P.:    Ulrich Spangenberg
Bildquellen:   brankospejs - stock.adobe.com (Titel)
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               Sunny Studio - stock.adobe.com (Seite 7)
Druck:         print24, Radebeul
Auflage:       1500 Stück
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