Alle Betreuungsangebote und Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre - Stadt Weinstadt
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Inhalt Anmeldeinformationen . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Ferien in Weinstadt 2023 . . . . . . . . . . . . . ab 4 Ferienbetreuung an der Schule. . . . . . . . . . . . . 4 Ferienmaßnahmen des Stadtjugendreferats . . . . . . 5 Stadtranderholung STARA 2023 . . . . . . . . . . . . 6 KinderHerbstWoche KiHeWo 2023 . . . . . . . . . . . 7 Angebote des Hort an der FCSUR . . . . . . . . . . . 8 Anmeldeformulare . . . . . . . . . . . . . . . . . ab 9 Anmeldung Betreuung in den Faschingsferien . . . . . 9 Anmeldung Betreuung in den Osterferien . . . . . . . 11 Anmeldung Betreuung in den Pfingstferien . . . . . . 13 Anmeldung Betreuung in den Sommerferien . . . . . 15 Anmeldung Betreuung in den Herbstferien . . . . . . 17 Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 2
Anmeldeinformationen Für Ihre Anmeldung zur gewünschten Ferienbetreuung oder Ferienmaßnahme füllen Sie bitte jeweils das entsprechende Anmeldeformular aus. Bitte beachten Sie dabei die jeweiligen Anmeldefristen, da die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze begrenzt ist. Die Anmeldung ist nach schriftlicher Zusage durch die Stadt Weinstadt verbindlich. Betrifft die Ferienbetreuung an der Schule: Die Gebühr für die Kinder der Kernzeitbetreuung, der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der Ganztagsschule entsteht durch den schriftlichen Zusagebescheid der Stadt auf Grundlage Ihrer Anmeldung. Die Gebühr wird fällig, auch wenn Ihr Kind nicht an der Ferienbetreuung teilnehmen kann. Ein Rechtsanspruch auf einen Ferienbetreuungsplatz besteht nicht. Das Angebot der Ferienbetreuung für Grundschulkinder kommt nur zustande, wenn für mindestens sieben Kinder eine verbindliche Anmeldung vorliegt. Die Betreuung findet für alle Weinstädter Ortsteile in Beutelsbach bzw. Endersbach statt. Bei Fragen zur Ferienbetreuung an der Schule wenden Sie sich bitte an Frau Bubeck Sachgebiet Schulen Telefon: (07151) 693-317 E-Mail ferienbetreuung@weinstadt.de Betrifft die Ferienmaßnahmen des Stadtjugendreferats: Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online unter www.unser-ferienprogramm.de/weinstadt. Nach erfolgter Zusage, erhalten Sie eine Rechnung über den entsprechenden Teilnehmerbeitrag. Danach haben Sie die Möglichkeit, von Ihrer Anmeldung unter Zahlung einer Rücktrittspauschale zurückzutreten. Bitte beachten Sie hierzu die Teilnahmebedingungen. Um besonders Kindern aus Familien mit geringerem Einkommen die Teilnahme zu ermöglichen, können Empfänger von Wohngeld, Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I mit der Anmeldung einen formlosen Antrag auf Kostenermäßigung stellen. Bitte schreiben Sie einfach eine E-Mail an ferien@weinstadt.de. Bei Fragen zu den Ferienmaßnahmen des Stadtjugendreferats wenden Sie sich bitte an Frau Welk Sachgebiet Stadtjugendreferat Telefon: (07151) 693-130 E-Mail: s.welk@weinstadt.de 3
Ferienbetreuung an der Schule Ferienbetreuung für Kinder der Kernzeitbetreuung, der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der Ganztagesschule Wir starten mit einem gemeinsamen Frühstück in den Tag. Mögliche Betreuungszeiten / Teilnehmergebühren: Ausflüge, Spielplätze und die nähere Umgebung u 7:00 - 14:00 Uhr 73,00 € erkunden, verschiedene Kreativangebote ausprobieren, spielen oder auch nur mal chillen - gemeinsam haben wir u 7:00 - 15:00 Uhr 120,00 € Spaß in den Ferien und eine gute Zeit miteinander. u 7:00 - 16:00 Uhr 129,00 € u 7:00 - 17:00 Uhr 139,00 € Die Teilnehmergebühr gilt für eine Woche. Alle Kinder mit Mittagessen werden ausschließlich in Endersbach betreut. Bei einer Betreuung über 14.00 Uhr hinaus ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend. Die Kosten für das Essen belaufen sich auf 26,00 € pro Woche. Das Angebot kommt zustande, wenn für mindestens sieben Kinder eine verbindliche Anmeldung vorliegt. Die Gebühren richten sich nach der aktuell gültigen Satzung für die Betreuung von Grundschülern in Weinstadt, zu finden unter www.weinstadt.de Gebühreneinzug: Haben Sie uns für die Grundschülerbetreuung eine Abbuchungsermächtigung erteilt, wird die Gebühr für die Ferienbetreuung vom gleichen Konto eingezogen. In allen anderen Fällen überweisen Sie die Gebühr nach Erhalt der Platzzusage / des Gebührenbescheids unter Angaben des Buchungszeichens auf das dort genannte Konto der Stadtkasse Weinstadt. 4
Ferienmaßnahmen des Stadtjugendreferats Das Haus der Jugendarbeit bietet zu allen Ferienzeiten tolle Erlebnisse für Kinder und Jugendliche. Schöne Ferien für ALLE Kinder- und Jugendarbeit fördert die gesellschaftliche Mitverantwortung und das soziale Engagement junger Menschen und wird maßgeblich von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet. Dies ist einer unserer Leitlinien. Aus diesem Grund werden alle unsere Maßnahmen von speziell geschulten und ausgebildeten Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab 16 Jahren durchgeführt, die dabei von hauptamtlichem Fachpersonal begleitet werden. Das Haus der Jugendarbeit bietet allen Kindern und Jugendlichen Spaß und Erholung zu allen Ferienzeiten. Deshalb achten Sie bitte auch auf unsere weiteren Veröffentlichungen. In den Sommerferien bieten darüber hinaus mit uns zusammen viele Weinstädter Vereine und Verbände das traditionelle Sommerferien- programm „Nix wie hin!“ an. Hier findet jedes Kind in der schönsten Zeit des Jahres ein tolles und abwechslungsreiches Angebot direkt vor der Haustür. ALLE Angebote sind offen für ALLE Kinder und Jugendlichen! Das heißt: Jede und Jeder ist willkommen! 5
Ferienmaßnahmen des Stadtjugendreferats Urlaub für Kinder vor der eigenen Haustür. Stadtranderholung - STARA 2023 Sommerferien vom 31.07. bis 11.08.2023 Anmeldungen: Zwei Wochen Urlaub von zu Hause und der Schule Angemeldet werden können nur Kinder mit Erstwohnsitz in sowieso. Gemeinsam mit vielen anderen Kindern tolle Weinstadt, die zu Beginn der Maßnahme zwischen sieben und und erlebnisreiche Tage erleben, einfach mal wieder zwölf Jahren alt sind . Kind (und nicht Schüler) sein dürfen und dann doch im Teilnehmerbeiträge für 2 Wochen: eigenen Bett schlafen. Das ist die STARA - unsere u für das erste Kind 190,00 € Stadtranderholung. Ein unvergessliches Ferienerlebnis direkt vor der Haustür! u für das zweite Kind 170,00 € u für jedes weitere Kind 150,00 € Die Kinder erhalten täglich von 9:00 bis 16.30 Uhr in Um besonders Kindern aus Familien mit geringerem Einkommen und an der Prinz-Eugen-Halle in Großheppach neben die Teilnahme zu ermöglichen, erhalten Empfänger von Wohngeld, einem umfangreichen Beschäftigungs- und Aktions- Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I auf Antrag eine Kostenermäßi- angebot ein vollwertiges Mittagessen sowie zwischen- gung. Bitte schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an ferien@weinstadt.de. In diesem Falle entfällt für Geschwisterkinder durch Getränke und kleine Snacks. der reduzierte Teilnehmerbeitrag. Der eigens eingerichtete STARA-Bus holt die Kinder Ausschließlich Onlineanmeldung unter morgens in den Stadtteilen ab und bringt sie am Abend wieder Heim. www.unser-ferienprogramm.de/weinstadt. Anmeldeschluss ist der 24.02.2023 Zahlungsweise: Den Teilnehmerbeitrag überweisen Sie bitte nach Erhalt der Rechnung unter Angaben des Buchungszeichens auf das dort genannte Konto der Stadtkasse Weinstadt. 6
Ferienmaßnahmen des Stadtjugendreferats n erie KinderHerbstWoche +F - Sc hul e Ganz VIEL Ferien - Ganz OHNE Schule. Herbstferien vom 30.10. bis 03.11.2023 Mal richtig Ferien machen und dabei mal nicht an die Anmeldungen: Schule denken. Das ist die Kinder-Herbst-Woche - die Angemeldet werden können nur Kinder mit Erstwohnsitz in KiHeWo. Weinstadt, die zu Beginn der Maßnahme zwischen sechs und zwölf Jahren alt sind . Bei der KiHeWo sind Spaß und Freude garantiert. Denn völlig ohne Leistungsdruck erleben die Kinder hier ein Teilnehmerbeiträge für 4 Tage: gemeinsames Miteinander, entdecken ein Wir-Gefühl und u für das erste Kind 72,00 € erleben, dass sie mitgestalten und mitbestimmen und u für das zweite Kind 68,00 € trotzdem einfach mal Kind sein können. u für jedes weitere Kind 64,00 € Das Haus der Jugendarbeit verwandelt sich in dieser Um besonders Kindern aus Familien mit geringerem Einkommen Woche in eine Ferienerlebnislandschaft und bietet täglich die Teilnahme zu ermöglichen, erhalten Empfänger von Wohngeld, Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I auf Antrag eine Kosten- (Feiertag ausgenommen) zwischen 9:00 und 16:30 Uhr ermäßigung. Bitte schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an neben einem wechselnden, umfangreichen ferien@weinstadt.de. In diesem Falle entfällt für Geschwisterkinder Beschäftigungs- und Aktionsangebot außerdem ein der reduzierte Teilnehmerbeitrag. vollwertiges Mittagessen, Getränke und einen kleinen Ausschließlich Onlineanmeldung unter Zwischendurchsnack. www.unser-ferienprogramm.de/weinstadt. Anmeldeschluss ist der 22.09.2023 Zahlungsweise: Den Teilnehmerbeitrag überweisen Sie bitte nach Erhalt der Rechnung unter Angaben des Buchungszeichens auf das dort genannte Konto der Stadtkasse Weinstadt. 7
Ferienbetreuung an der Clemens Schule Ferienbetreuung Hort an der Clemens Schule Alle Ferienzeiten 2023 Das Angebot des Horts an der Clemens Schule ist nicht Anmeldungen direkt beim Veranstalter: an die Schulzugehörigkeit gebunden, sondern steht HORT an der CLEMENS Schule allen Weinstädter Kindern der genannten Altersgruppe offen. Ziegeleistraße 39 │ Endersbach ( (07151) 9449083 │@ hort@clemens.schule Bei diesem Angebot ist es den Eltern auch möglich, die verschiedenen Zeiten (bis 14 oder bis 16 Uhr) zu Angemeldet werden können Kinder zwischen fünf und elf buchen, um Ihren individuellen Bedarf abzudecken. Jahren direkt über unsere Homepage www.clemens.schule/angebote/ferienprogramme/ Jedes Ferienprogramm steht unter einem Thema, zu dem es kreative Aktionen und Spiele geben wird. Teilnehmerbeiträge (tageweise buchbar): u 8:00 - 14:00 Uhr 15,00 € pro Tag Das sind die Betreuungstermine für 2023: u 8:00 - 16:00 Uhr 20,00 € pro Tag u Faschingsferien 20.02. - 24.02.2023 u Osterferien 03.04. - 14.04.2023 Es kann eine Kostenübernahme beim Kreisjugendamt beantragt werden. u Pfingstferien 30.05. - 07.06.2023 u Sommerferien 31.07. - 11.08.2023 8
Anmeldung Anmeldung für die Ferienbetreuung an der Schule in den Faschingsferien vom 20.02.2023 bis 24.02.2023 Folgende Betreuungszeiten möchte ich für mein Name / Vorname des Kindes: Kind buchen (zutreffendes bitte ankreuzen Q): (An dieser Linie aus dem Heft herauslösen) 7:00 Uhr - 14:00 Uhr Geburtsdatum des Kindes: 7:00 Uhr - 15:00 Uhr Name und Ort der besuchten Einrichtung: 7:00 Uhr - 16:00 Uhr 7:00 Uhr - 17:00 Uhr Name, Vorname und Anschrift des / der Personensorgeberechtigten: Teilnahme am Mittagessen (26 €) Der Verarbeitung der zum umseitig genannten Alle Kinder mit Mittagessen werden ausschließlich in Zweck bereitgestellten personenbezogenen Daten Endersbach betreut. Bei einer Betreuung über 14.00 Uhr stimme ich zu. hinaus, ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend. Datum / Unterschrift eines Personensorgeberechtigten: Anmeldeschluss für die Betreuung in den Faschingsferien ist der 20.01.2023. 14 Tage nach diesem Termin erhalten Sie einen Bescheid. & 9
Information zur Datenerhebung (Datenschutzinformation) Personenbezogene Daten werden von der Stadtverwaltung Weinstadt, Marktplatz 1, 71384 Weinstadt, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Michael Scharmann erhoben. Behördlicher Datenschutzbeauftragter beim Prüfungsamt der Stadt Weinstadt, Traubenstraße 2, 71384 Weinstadt; Telefon (07151) 693-101, datenschutz@weinstadt.de. Zweck der Datenerhebung und geplante Dauer der Datenspeicherung Personenbezogene Daten werden aufgrund der aktuellen gültigen Satzung über die Betreuung von Grundschülern in Weinstadt zum Zweck der Durchführung der Ferienbetreuung erhoben und verarbeitet. Sie werden ab sofort bis 10 Jahre nach Ende der Betreuung wegen der Aufbewahrungsfrist gespeichert. Empfänger der Daten Beitragsrelevante Daten werden an die Stadtkasse der Stadt Weinstadt, personenbezogene Daten werden an die Betreuungseinrichtungen vor Ort in Form von Karteikarten und Notfallkarten, sowie Ferienbetreuungslisten weitergegeben. Bereitstellung der Daten und Folgen der Verweigerung Sie sind nicht verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an die Stadt Weinstadt zu übermitteln. Alle Angaben sind freiwillig. Werden Angaben zu personenbezogenen Daten von Ihnen nicht bereitgestellt, bzw. verweigert, kann die Schülerbetreuung nicht durchgeführt werden. Betroffenenrechte Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadtverwaltung Weinstadt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.
Anmeldung Anmeldung für die Ferienbetreuung an der Schule in den Osterferien vom 03.04.2023 bis 12.04.2023 Folgende Betreuungszeiten möchte ich für mein Name / Vorname des Kindes: Kind buchen (zutreffendes bitte ankreuzen Q): (An dieser Linie aus dem Heft herauslösen) 1. Woche (03.04. - 06.04.2023) Geburtsdatum des Kindes: 2. Woche (11.04. - 14.04.2023) Name und Ort der besuchten Einrichtung: 7:00 Uhr - 14:00 Uhr 7:00 Uhr - 15:00 Uhr 7:00 Uhr - 16:00 Uhr Name, Vorname und Anschrift des / der Personensorgeberechtigten: Der Verarbeitung der zum umseitig genannten 7:00 Uhr - 17:00 Uhr Zweck bereitgestellten personenbezogenen Daten stimme ich zu. Teilnahme am Mittagessen (26 €) Alle Kinder mit Mittagessen werden ausschließlich in Endersbach betreut. Bei einer Betreuung über 14.00 Uhr Datum / Unterschrift eines Personensorgeberechtigten: hinaus, ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend. Anmeldeschluss für die Betreuung in den Osterferien ist der 20.01.2023. 14 Tage nach diesem Termin erhalten Sie einen Bescheid. & 11
Information zur Datenerhebung (Datenschutzinformation) Personenbezogene Daten werden von der Stadtverwaltung Weinstadt, Marktplatz 1, 71384 Weinstadt, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Michael Scharmann erhoben. Behördlicher Datenschutzbeauftragter beim Prüfungsamt der Stadt Weinstadt, Traubenstraße 2, 71384 Weinstadt; Telefon (07151) 693-101, datenschutz@weinstadt.de. Zweck der Datenerhebung und geplante Dauer der Datenspeicherung Personenbezogene Daten werden aufgrund der aktuellen gültigen Satzung über die Betreuung von Grundschülern in Weinstadt zum Zweck der Durchführung der Ferienbetreuung erhoben und verarbeitet. Sie werden ab sofort bis 10 Jahre nach Ende der Betreuung wegen der Aufbewahrungsfrist gespeichert. Empfänger der Daten Beitragsrelevante Daten werden an die Stadtkasse der Stadt Weinstadt, personenbezogene Daten werden an die Betreuungseinrichtungen vor Ort in Form von Karteikarten und Notfallkarten, sowie Ferienbetreuungslisten weitergegeben. Bereitstellung der Daten und Folgen der Verweigerung Sie sind nicht verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an die Stadt Weinstadt zu übermitteln. Alle Angaben sind freiwillig. Werden Angaben zu personenbezogenen Daten von Ihnen nicht bereitgestellt, bzw. verweigert, kann die Schülerbetreuung nicht durchgeführt werden. Betroffenenrechte Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadtverwaltung Weinstadt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.
Anmeldung Anmeldung für die Ferienbetreuung an der Schule in den Pfingstferien vom 30.05.2023 bis 02.06.2023 Folgende Betreuungszeiten möchte ich für mein Name / Vorname des Kindes: Kind buchen (zutreffendes bitte ankreuzen Q): (An dieser Linie aus dem Heft herauslösen) 7:00 Uhr - 14:00 Uhr Geburtsdatum des Kindes: 7:00 Uhr - 15:00 Uhr Name und Ort der besuchten Einrichtung: 7:00 Uhr - 16:00 Uhr 7:00 Uhr - 17:00 Uhr Name, Vorname und Anschrift des / der Personensorgeberechtigten: Teilnahme am Mittagessen (26 €) Der Verarbeitung der zum umseitig genannten Alle Kinder mit Mittagessen werden ausschließlich in Zweck bereitgestellten personenbezogenen Daten Endersbach betreut. Bei einer Betreuung über 14.00 Uhr stimme ich zu. hinaus, ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend. Datum / Unterschrift eines Personensorgeberechtigten: Anmeldeschluss für die Betreuung in den Pfingstferien ist der 20.01.2023. 14 Tage nach diesem Termin erhalten Sie einen Bescheid. & 13
Information zur Datenerhebung (Datenschutzinformation) Personenbezogene Daten werden von der Stadtverwaltung Weinstadt, Marktplatz 1, 71384 Weinstadt, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Michael Scharmann erhoben. Behördlicher Datenschutzbeauftragter beim Prüfungsamt der Stadt Weinstadt, Traubenstraße 2, 71384 Weinstadt; Telefon (07151) 693-101, datenschutz@weinstadt.de. Zweck der Datenerhebung und geplante Dauer der Datenspeicherung Personenbezogene Daten werden aufgrund der aktuellen gültigen Satzung über die Betreuung von Grundschülern in Weinstadt zum Zweck der Durchführung der Ferienbetreuung erhoben und verarbeitet. Sie werden ab sofort bis 10 Jahre nach Ende der Betreuung wegen der Aufbewahrungsfrist gespeichert. Empfänger der Daten Beitragsrelevante Daten werden an die Stadtkasse der Stadt Weinstadt, personenbezogene Daten werden an die Betreuungseinrichtungen vor Ort in Form von Karteikarten und Notfallkarten, sowie Ferienbetreuungslisten weitergegeben. Bereitstellung der Daten und Folgen der Verweigerung Sie sind nicht verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an die Stadt Weinstadt zu übermitteln. Alle Angaben sind freiwillig. Werden Angaben zu personenbezogenen Daten von Ihnen nicht bereitgestellt, bzw. verweigert, kann die Schülerbetreuung nicht durchgeführt werden. Betroffenenrechte Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadtverwaltung Weinstadt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.
Anmeldung Anmeldung für die Ferienbetreuung an der Schule in den Sommerferien vom 27.07.2023 bis 18.08.2023 Folgende Betreuungszeiten möchte ich für mein Name / Vorname des Kindes: Kind buchen (zutreffendes bitte ankreuzen Q): (An dieser Linie aus dem Heft herauslösen) 1. Woche (27.07. - 04.08.2023) Geburtsdatum des Kindes: 2. Woche (07.08. - 11.08.2023) 3. Woche (14.08. - 18.08.2023) Name und Ort der besuchten Einrichtung: 7:00 Uhr - 14:00 Uhr 7:00 Uhr - 15:00 Uhr 7:00 Uhr - 16:00 Uhr Name, Vorname und Anschrift des / der Personensorgeberechtigten: 7:00 Uhr - 17:00 Uhr Der Verarbeitung der zum umseitig genannten Zweck bereitgestellten personenbezogenen Daten Teilnahme am Mittagessen (26 €) stimme ich zu. Alle Kinder mit Mittagessen werden ausschließlich in Endersbach betreut. Bei einer Betreuung über 14.00 Uhr Datum / Unterschrift eines Personensorgeberechtigten: hinaus, ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend. Anmeldeschluss für die Betreuung in den Sommerferien ist der 10.03.2023. 14 Tage nach diesem Termin erhalten Sie einen Bescheid. & 15
Information zur Datenerhebung (Datenschutzinformation) Personenbezogene Daten werden von der Stadtverwaltung Weinstadt, Marktplatz 1, 71384 Weinstadt, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Michael Scharmann erhoben. Behördlicher Datenschutzbeauftragter beim Prüfungsamt der Stadt Weinstadt, Traubenstraße 2, 71384 Weinstadt; Telefon (07151) 693-101, datenschutz@weinstadt.de. Zweck der Datenerhebung und geplante Dauer der Datenspeicherung Personenbezogene Daten werden aufgrund der aktuellen gültigen Satzung über die Betreuung von Grundschülern in Weinstadt zum Zweck der Durchführung der Ferienbetreuung erhoben und verarbeitet. Sie werden ab sofort bis 10 Jahre nach Ende der Betreuung wegen der Aufbewahrungsfrist gespeichert. Empfänger der Daten Beitragsrelevante Daten werden an die Stadtkasse der Stadt Weinstadt, personenbezogene Daten werden an die Betreuungseinrichtungen vor Ort in Form von Karteikarten und Notfallkarten, sowie Ferienbetreuungslisten weitergegeben. Bereitstellung der Daten und Folgen der Verweigerung Sie sind nicht verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an die Stadt Weinstadt zu übermitteln. Alle Angaben sind freiwillig. Werden Angaben zu personenbezogenen Daten von Ihnen nicht bereitgestellt, bzw. verweigert, kann die Schülerbetreuung nicht durchgeführt werden. Betroffenenrechte Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadtverwaltung Weinstadt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.
Anmeldung Anmeldung für die Ferienbetreuung an der Schule in den Herbstferien vom 30.10.2023 bis 03.11.2023 Folgende Betreuungszeiten möchte ich für mein Name / Vorname des Kindes: Kind buchen (zutreffendes bitte ankreuzen Q): (An dieser Linie aus dem Heft herauslösen) 7:00 Uhr - 14:00 Uhr Geburtsdatum des Kindes: 7:00 Uhr - 15:00 Uhr Name und Ort der besuchten Einrichtung: 7:00 Uhr - 16:00 Uhr 7:00 Uhr - 17:00 Uhr Name, Vorname und Anschrift des / der Personensorgeberechtigten: Teilnahme am Mittagessen (26 €) Der Verarbeitung der zum umseitig genannten Alle Kinder mit Mittagessen werden ausschließlich in Zweck bereitgestellten personenbezogenen Daten Endersbach betreut. Bei einer Betreuung über 14.00 Uhr stimme ich zu. hinaus, ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend. Datum / Unterschrift eines Personensorgeberechtigten: Anmeldeschluss für die Betreuung in den Herbstferien ist der 22.09.2023 . 14 Tage nach diesem Termin erhalten Sie einen Bescheid. & 17
Information zur Datenerhebung (Datenschutzinformation) Personenbezogene Daten werden von der Stadtverwaltung Weinstadt, Marktplatz 1, 71384 Weinstadt, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Michael Scharmann erhoben. Behördlicher Datenschutzbeauftragter beim Prüfungsamt der Stadt Weinstadt, Traubenstraße 2, 71384 Weinstadt; Telefon (07151) 693-101, datenschutz@weinstadt.de. Zweck der Datenerhebung und geplante Dauer der Datenspeicherung Personenbezogene Daten werden aufgrund der aktuellen gültigen Satzung über die Betreuung von Grundschülern in Weinstadt zum Zweck der Durchführung der Ferienbetreuung erhoben und verarbeitet. Sie werden ab sofort bis 10 Jahre nach Ende der Betreuung wegen der Aufbewahrungsfrist gespeichert. Empfänger der Daten Beitragsrelevante Daten werden an die Stadtkasse der Stadt Weinstadt, personenbezogene Daten werden an die Betreuungseinrichtungen vor Ort in Form von Karteikarten und Notfallkarten, sowie Ferienbetreuungslisten weitergegeben. Bereitstellung der Daten und Folgen der Verweigerung Sie sind nicht verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an die Stadt Weinstadt zu übermitteln. Alle Angaben sind freiwillig. Werden Angaben zu personenbezogenen Daten von Ihnen nicht bereitgestellt, bzw. verweigert, kann die Schülerbetreuung nicht durchgeführt werden. Betroffenenrechte Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadtverwaltung Weinstadt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.
Ihre Notizen 19
Herausgeber: Stadt Weinstadt Amt für Familie, Bildung und Soziales Poststraße 15/1 71384 Weinstadt Telefon: (07151) 693-317 Telefax: (07151) 693-132 E-Mail: ferienbetreuung@weinstadt.de Internet: www.weinstadt.de Layout: Sabrina Welk, Stadtjugendreferat Redaktion: Sabrina Welk V.i.S.d.P.: Ulrich Spangenberg Bildquellen: brankospejs - stock.adobe.com (Titel) New Africa - stock.adobe.com (Seite 2) godfer - stock.adobe.com (Seite 5) Diana Drubig - stock.adobe.com (Seite 6) Sunny Studio - stock.adobe.com (Seite 7) Druck: print24, Radebeul Auflage: 1500 Stück
Sie können auch lesen