Als Eltern tragen Sie Verantwortung. Wir tragen sie gerne mit - Sympany Versicherungstipps für werdende Eltern

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Als Eltern tragen Sie Verantwortung. Wir tragen sie gerne mit - Sympany Versicherungstipps für werdende Eltern
Als Eltern tragen Sie
Verantwortung.
Wir tragen sie gerne mit.
Sympany Versicherungstipps
für werdende Eltern
Als Eltern tragen Sie Verantwortung. Wir tragen sie gerne mit - Sympany Versicherungstipps für werdende Eltern
Diese einmalige Zeit des Lebens sollten Sie unbeschwert geniessen. Deshalb
kümmern Sie sich besser frühzeitig um Ihren Versicherungsschutz –­ und später
in aller Ruhe um Ihr Kind. Was Sie alles von uns erwarten können, wenn Sie
Nachwuchs erwarten, lesen Sie hier.

Das dürfen Sie während der                                      So unterstützen wir Sie
Schwangerschaft erwarten.                                       bei der Geburt.
Grundversicherung
Ärztliche Kontrollen                                            Geburt im Spital
Im Verlauf einer normalen Schwangerschaft sind                  Sympany übernimmt die Kosten der Spitalabteilung,
alle vorgesehenen Kontroll- und Ultraschallunter­               in der Sie bereits vor der Schwangerschaft versichert
such­­un­gen eingschlossen. Wahlweise können die                waren. Beantragen Sie die von Ihnen gewünschte
Kontrolluntersuchungen auch von einer Hebamme                   Versicherungsleistung also frühzeitig.
durchgeführt werden. Bei medizinischer Not­­­wendig­
keit übernimmt Sympany weitere Abklärungen                      Arztwahl im Spital
bei definierten Risikogruppen, zum Beispiel nicht-              Freie Arztwahl: Möchten Sie im Spital von Ihrer
­invasive pränatale Tests (NIPT) zur Erkennung                  eigenen Ärztin beziehungsweise Ihrem Arzt betreut
 von Trisomien.                                                 werden, ­müssen Sie mindestens halbprivat, privat
                                                                oder flex ­versichert sein.
Geburtsvorbereitungskurse
Sympany beteiligt sich mit CHF 150.– an Geburts­­­­­­­­vor­     Geburt zu Hause
bereitungskursen bei Hebammen.                                  Sympany übernimmt die Kosten eines Arztes, einer
                                                                Ärztin oder einer Hebamme.
Kostenbeteiligung
Bis zur 12. Schwangerschaftswoche: keine Kostenbe­              Geburt im Geburtshaus
teiligung für die vorgesehenen Kontroll- und Ultra­             In einem Geburtshaus, das nicht auf der Spitalliste
schalluntersuchungen. Ab der 13. Schwangerschafts­              des Wohnkantons aufgeführt ist, übernimmt
woche: Auch für krankheitsbedingte Behandlungen                 Sympany aus der Grundversicherung die Kosten des
(inkl. Kom­plikationen) wird bis acht Wochen nach               Arztes, der Ärztin oder der Hebamme.
der Geburt keine Kostenbe­­­teiligung erhoben. Für die
werdende Mutter entfallen Franchise, Selbstbehalt               Kundinnen mit Spitalzusatzversicherung profitieren
und Spitalbeitrag.                                              ­abhängig von der jeweiligen Aufenthaltsdauer und
                                                                 der Versicherungsdeckung von weiteren
Kompressionsstrümpfe                                             Kostenerstattungen.
Sympany vergütet zwei Paar ärztlich verordnete
Kompressionsstrümpfe zu den gesetzlichen Tarifen.

Zusatzversicherung
Bei ambulant Zusatzversicherten übernimmt
Sympany je nach Versicherungsmodell maximal
CHF 200.– zusätzlich für Geburtsvorbereitungskurse.
Wir sind für Sie da,                                 So begleiten wir Sie bei den
wenn Ihr Kind da ist.                                ersten Schritten als Familie.

Versicherung des Kindes                              Haushaltshilfe
Sympany schenkt Ihnen für Ihr Neugeborenes im        Sympany beteiligt sich je nach Spitalzusatzversiche­
Geburtsmonat die Prämie in der Zusatzversicherung.   rung an den Kosten einer Haushaltshilfe nach einer
Die Versicherungsdeckung besteht ab Geburt.          Geburt im Spital, einer Haus- oder einer ambulanten
                                                     Geburt.
Wir garantieren Ihrem Baby bis 3 Monate nach der
Geburt eine vorbehaltlose Aufnahme ohne Risiko­      Stillberatung
prüfung in verschiedene Zusatzversicherungen.        Sympany bezahlt drei Stillberatungen aus der Grund­
                                                     versicherung­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­. Die Miete einer Milchpumpe wird zu
Wenn Sie eine höhere Versicherungsdeckung für Ihr    den ­gesetzlichen Tarifen vergütet.
Baby möchten, dann sollten Sie Ihr Kind vor der
Geburt anmelden und direkt nach der Geburt die       Stillgeld
Höherversicherung beantragen.                        Sympany bezahlt bei einer ambulanten Zusatzver­
                                                     sicherung der Mutter ein ­Stillgeld von CHF 250.– ­
Unterkunft und Pflege im Spital                      pro Kind. Nach einer Geburt im Spital erfolgt die
Kommt Ihr Neugeborenes gesund zur Welt, sind         Auszahlung automatisch. Bei Geburten zu Hause
die Kosten und Leistungen über die Grund- und        oder im Geburtshaus reichen Sie bitte eine Kopie
Zusatzversicherung der Mutter abgedeckt.             der Geburtsurkunde ein.

Benötigt Ihr Baby weitere Behandlungen, zählt der    Kontrolluntersuchung
Versicherungsschutz des Kindes. Eine frühzeitige     Für die erste ärztliche Kontrolluntersuchung der
Beratung und der Abschluss einer Versicherung        Mutter nach der Geburt entfällt die Kostenbe­
bereits vor der Geburt lohnen sich.                  teiligung.
Damit Sie Ihre Familienzeit unbeschwert geniessen können.
                 Tipps für werdende Eltern.

                 Tipp 1 Bitte informieren Sie Sympany frühzeitig                                 Tipp 4 Ein exklusiver Vorteil für Mütter und Kinder:
                 über eine Schwangerschaft, z.B. mit einer Kopie des                             Egal, welches Sympany Grundversicherungsmodell
                 Mutterpasses. Kontrollieren Sie, ob auf allen Arzt­                             Sie wählen, Ihren Frauenarzt und Kinderarzt können
                 rechnungen der Vermerk «Mutterschaft» angebracht                                Sie immer direkt aufsuchen – ohne Überweisung.
                 ist. Das erleichtert die Ab­rechnung und Sie erhalten
                 Ihr Geld umgehend zurück.                                                       Tipp 5 Machen Sie sich das Leben einfacher:
                                                                                                 Mit ­my.sympany.ch können Sie Rechnungen und
                 Tipp 2 Planen Sie Ihre persönliche Versicherung bei                             Belege online einreichen, abgerechnete Leistungen
                 ­Kinderwunsch am besten schon, wenn Sie noch gar                                und den Stand Ihrer Kostenbeteiligung einsehen
                  nicht schwanger sind. Das gilt vor allem, wenn Sie                             und sich wahlweise ganz von der Papierpost verab­
                  eine hohe Deckung bei Zusatzversicherungen                                     schieden.
                  wünschen, denn ­während der Schwangerschaft ist es
                  meist nicht möglich, einen höheren Versicherungs­                              Tipp 6 Bei Fragen rund um die beste Absicherung
                  schutz zu erhalten.                                                            Ihrer Familie stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
                  Wichtig z­ u wissen: Bei den Zusatzversicherungen                              Weitere Informationen finden Sie unter
                  besteht für Mutterschaftsleistungen eine Wartefrist                            www.sympany.ch/babys
                  (Karenzfrist) von 270 Tagen.

                 Tipp 3 Geben Sie im Spital Sympany als Versicherung
                 Ihres Kindes an. Damit ist Ihr Kind automatisch
                 grundversichert, wenn Sie es innerhalb von drei
                 Monaten nach der Geburt d  ­ efinitiv bei uns anmel­
                 den. Am besten versichern Sie Ihr Kind bereits
                 während der Schwangerschaft.

                 Massgebend für die tatsächlichen Leistungen sind a­usschliesslich Gesetz, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) und Besondere Bestimmungen der
                 jeweiligen gewählten Versicherung: www.sympany.ch/avb. Bestimmte Zusatzversicherungen erfordern eine Risikoprüfung.
1130/d/02.2021

                 +41 800 455 455
                 www.sympany.ch
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