Amendment - Gemeinsamer Bundesausschuss

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Amendment

zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit
neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V

Bewertung von Arzneimitteln für seltene Leiden nach § 35a
Absatz 1 Satz 11 i. V. m. Kapitel 5 § 12 Nr. 1 Satz 2 VerfO

Wirkstoff: Tafasitamab

Dossierbewertung vom 15. Dezember 2021

Datum des Amendments: 11. Februar 2022
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Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis .................................................................................................................. 3
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................. 4
1 Hintergrund ......................................................................................................................... 5
2 Fragestellung ....................................................................................................................... 6
3 Liste der verwendeten Quellen ........................................................................................... 7
4 Bewertung der Nachreichungen ......................................................................................... 8
 4.1 L-MIND ............................................................................................................................ 8
 4.2 Indirekte Vergleiche: L-MIND mit RE-MIND und L-MIND mit RE-MIND2 ..................... 17
5 Zusammenfassung ............................................................................................................. 20
Referenzen ............................................................................................................................. 21

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Tafasitamab
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Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Bewertung der nachgereichten Angaben zur Studie L-MIND....................................... 9
Tabelle 2: Matchingfaktoren in indirekten Vergleichen zwischen L-MIND und RE-MIND2 .......17

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Tafasitamab
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Abkürzungsverzeichnis
ASZT           Autologe Stammzelltransplantation
AWG            Anwendungsgebiet
CSR            Studienbericht
DGHO           Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie
DLBCL          Diffuses großzelliges B-Zell-Lymphom
ECOG/-PS       Eastern Cooperative Oncology Group Performance Status
FAS            Full Analysis Set
GCB            Germinal Center B-Cell
EMA            European Medicines Agency
EPAR           European Public Assessment Report
FDA            Food and Drug Administration
G-BA           Gemeinsamer Bundesausschuss
GKV            Gesetzliche Krankenversicherung
IPI            International Prognostic Index
IQWiG          Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
KI             Konfidenzintervall
LDH            Laktatdehydrogenase
LL             Leitlinie
mA             Mündliche Anhörung
MedDRA         Medical Dictionary for Regulatory Activities
MW             Mittelwert
N              Anzahl
NB             Nutzenbewertung
NCCN           National Comprehensive Cancer Network
OS             Gesamtüberleben
PET            Positronen-Emissions-Tomographie
PSM            Propensity Score Matching
PT             Preferred Term/s
pU             Pharmazeutischer Unternehmer
PV             Protokollversion
R/R            Rezidivierend oder refraktär
SAF            Sicherheitspopulation
SAP            Statistische/r Analyseplan/Analysepläne
SGB            Sozialgesetzbuch
SN             Stellungnahme
SOC            Systemorganklasse/n
SUE            Schwerwiegende/s unerwünschte/s Ereignis/se
UE             Unerwünschte/s Ereignis/se
VerfO          Verfahrensordnung

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1 Hintergrund
Tafasitamab ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der
Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß § 35a Absatz 1 Satz 11 1.
Halbs. SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt.
In die Bewertung werden gemäß Zulassungsstatus Personen in folgender Indikation
eingeschlossen: Behandlung von erwachsenen Patientinnen und Patienten mit
rezidivierendem oder refraktärem (R/R) diffusem großzelligem B-Zell-Lymphom (diffuse large
B-cell lymphoma, DLBCL), für die eine autologe Stammzelltransplantation (ASZT) nicht infrage
kommt [8].
Der pharmazeutische Unternehmer (pU) hatte am 30. August 2021 ein Dossier zur
Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
eingereicht. Als bewertungsrelevante Studie wurde die pivotale Studie L-MIND für die
Nutzenbewertung herangezogen. Dabei handelt es sich um eine laufende multizentrische,
offene, einarmige Phase-II-Studie zur Untersuchung der Sicherheit und Wirksamkeit von
Lenalidomid kombiniert mit Tafasitamab (MOR00208) bei Patientinnen und Patienten mit R/R
DLBCL. Das geschätzte Studienende ist im November 2022. Es wurden weiterhin zwei indirekte
Vergleiche RE-MIND und RE-MIND2 eingereicht. Bei beiden Studien handelt es sich um
abgeschlossene retrospektive Beobachtungsstudien bei R/R DLBCL zur Erstellung von
historischen Kontrollen für die Studie L-MIND. Die RE-MIND-Population wurde mit einer
Lenalidomid-Monotherapie behandelt. Die Behandlung der RE-MIND2-Population erfolgte als
Systemtherapie nach Maßgabe des ärztlichen Personals. Beide indirekten Vergleiche zwischen
L-MIND und RE-MIND bzw. RE-MIND2 wurden aufgrund mangelnder Ähnlichkeit bzw.
Unsicherheiten zur Ähnlichkeit der Populationen nicht für die Nutzenbewertung
herangezogen [6].
Die Nutzenbewertung wurde am 15. Dezember 2021 zusammen mit der Bewertung der
Therapiekosten und Patientenzahlen des IQWiG auf der Internetseite des G-BA
(http://www.g-ba.de) veröffentlicht und damit das schriftliche Stellungnahmeverfahren
eingeleitet. Eine mündliche Anhörung, in der offene Fragen zu den in den schriftlichen
Stellungnahmen dargelegten Daten und Argumentationen erörtert wurden, fand am
24. Januar 2021 statt.
Der Unterausschuss Arzneimittel beauftragte eine ergänzende Bewertung von den im
Stellungnahmeverfahren eingereichten Auswertungen und Informationen zur Studie L-MIND,
zu den indirekten Vergleichen zwischen L-MIND und RE-MIND sowie L-MIND und RE-MIND2.
Weiterhin nahmen klinische Experten im Rahmen der mündlichen Anhörung am 24. Januar
2022 Stellung und der pU reichte zum 28. Januar 2022 Informationen zu Protokollverletzungen
und zum Einschluss von primär refraktären Patientinnen und Patienten in der L-MIND-Studie
nach. Die Bewertung dieser Informationen wurde ebenfalls durch den Unterausschuss
Arzneimittel beauftragt.

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2 Fragestellung
Mit diesem Amendment werden die eingereichten Informationen der schriftlichen
Stellungnahme bewertet und deren Relevanz für die Bewertungslage der Studie L-MIND und
den indirekten Vergleich mit RE-MIND und RE-MIND2 erörtert.

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3 Liste der verwendeten Quellen
Zur Bestimmung des Ausmaßes des Zusatznutzens für Tafasitamab wurden folgende Quellen
für das Amendment herangezogen:
   • Schriftliche Stellungnahme des pU vom 05. Januar 2022 inkl. Literaturangaben
      [10,13,25]
   • Schriftliche Stellungnahme der DGHO [3]
   • Studienbericht Amendment zur Studie L-MIND vom 3. August 2021 (Addendum 3.0
      Version 2.0) [25]
   • Wortprotokoll der mündlichen Anhörung vom 24. Januar 2022 [5]
   • Nachreichung des pU zur mündlichen Anhörung vom 28. Januar 2022 [11]
Bisher und weiterhin verwendete Quellen sind:
   • Fachinformation [8]
   • Herstellerdossier [9]
   • Studienunterlagen L-MIND [1,2,22,23,24,26,27,28,29,30,31,32,33]
   • Studienunterlagen RE-MIND [14,15 ,16,17]
   • Studienunterlagen RE-MIND2 [18,19,20,21]
   • EPAR [4]
   • FDA-Review [34]
   • Nutzenbewertung zu Tafasitamab [6]

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4 Bewertung der Nachreichungen
4.1 L-MIND
Im Rahmen des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens wurden Angaben durch den pU
nachgereicht. Dazu gehörte ein neues Amendment zum Studienbericht (CSR) zur Studie L-
MIND vom 3. August 2021 (Addendum 3.0 Version 2.0), welches sich auf den Datenschnitt
vom 30. Oktober 2020 bezieht [25]. Für die Nutzenbewertung wurde maßgeblich der CSR vom
1. März 2021 (Addendum 3.0 Version 1.0) herangezogen, welcher sich ebenfalls auf den
Datenschnitt vom 30. Oktober 2020 bezieht [24]. In der mündlichen Anhörung (mA) bestätigte
der pU die Annahme, dass das neue CSR-Amendment in erster Linie statistische Analysen
beinhaltet, welche die unterschiedlichen [d. h. inklusive vorheriger] Datenschnitte zueinander
in einen Kontext setzen [11]. Diese Art von Analysen sind für die Nutzenbewertung nicht
relevant. Anderweitige potentiell relevante Angaben im CSR-Amendment (zu
Protokollverletzungen und Zensierungsgründen), die identifiziert werden konnten, werden
berücksichtigt. Insgesamt scheint das neue CSR-Amendment jedoch keine wesentlichen
Aktualisierungen für die Nutzenbewertung zu enthalten.
In Tabelle 1 wird eine gegenüberstellende Bewertung aller potentiell relevanten
nachgereichten Angaben zur Studie L-MIND vorgenommen. Es ist darauf hinzuweisen, dass
die bereits in der Nutzenbewertung adressierten Unsicherheiten aufgrund der
schlechten/mangelnden Berichtsqualität der Studienunterlagen von L-MIND und eine daraus
resultierende Einschränkung der Aussagekraft der Ergebnisse weiterhin bestehen. Viele
nachgereichte Angaben können aufgrund fehlender Informationen nicht überprüft werden
bzw. erscheinen widersprüchlich.

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Tabelle 1: Bewertung der nachgereichten Angaben zur Studie L-MIND
Verortung in der       Vom pU nachgereichte Angaben zur Studie L-MIND         Bewertung der nachgereichten Angaben
Nutzenbewertung
2.2 Beschreibung der   Patienteneinschluss je Protokollversion (PV)           PV 5 umfasste mehrere Änderungen hinsichtlich der Ein- und
eingeschlossenen       24 Personen unter PV 4 eingeschlossen, alle weiteren Ausschlusskriterien [6]. Um die Relevanz der Änderungen für die
Studie                 Personen (n = 57) unter PV 5 eingeschlossen [10].      Studienpopulation zu beurteilen, sind Angaben zum Patienteneinschluss
Protokoll-                                                                    je PV relevant. Gemäß den Angaben des pU in der Stellungnahme (SN)
                       Einschluss von Patientinnen und Patienten mit
änderungen                                                                    wurden unter PV 4 24 Personen eingeschlossen. Im Kontext zu PV 5 für
                       primärer Refraktärität
                                                                              diese Personen angewendete Ein- und Ausschlusskriterien betrafen
                       Mit PV 5 wurde [u. a.] die zeitliche Komponente der
                                                                              insbesondere, dass unter PV 4:
                       Definition einer primär refraktären Erkrankung von
                       < 3 Monate auf < 6 Monate geändert. Dadurch              • noch nicht eine zwei-dimensional gemessene Läsion beim PET-Scan
                       wurden 18,5 % Personen mit primärer Refraktärität          gemäß Juweid et al. (2007) positiv sein musste,
                       in die Studie eingeschlossen. D. h. 5 primär refraktäre • höchstens 2 (statt 3) vorangegangene systemische
                       Personen, die unter PV 1.0–4.0 und 10 primär               Therapieschemata zur Behandlung von DLBCL gestattet waren,
                       refraktäre Personen, die unter PV 5.0–7.0                • ein etwaiges geringeres Ansprechen auf die DLBCL-
                       eingeschlossen wurden [10]. Diese Angabe wurde in          Erstlinientherapie als PR oder ein Rezidiv / ein Progress innerhalb
                       der Nachreichung des pU zur mA bestätigt und               von  ≤ 3 Monaten (statt ≤ 6 Monaten in PV 5) nach der
                       ausgeführt, dass von den 15 primär refraktären             Erstlinientherapie Teil der Definition des Ausschlusskriteriums einer
                       Personen der Einschluss von 11 dieser Personen zum         primär  refraktären DLBCL war.
                       Zeitpunkt ihres Einschlusses in die Studie jeweils eine Angaben zum Hintergrund des Einschlusses von 15 primär refraktären
                       Protokollverletzung darstellte [11].                    Personen durch den pU in der schriftlichen SN widersprechen sich
                       Protokolländerungen zu Version 7                        teilweise. In einer Nachreichung zur mA wird durch den pU angegeben,
                       PV 7 dient zur Angabe des Wechsels des                  dass von den 10 Patientinnen und Patienten mit primärer Refraktärität
                       Pharmakovigilanz-Anbieters und hat keine                entgegen der Ausschlusskriterien zu PV 5–7 eingeschlossen wurden.
                       Implikationen auf die Behandlung oder Beobachtung Gründe dafür wurden nicht genannt.
                       der Personen innerhalb der Studie L-MIND [10].          Gemäß den Angaben des pU mussten 24 Personen keine positive zwei-
                                                                               dimensional gemessene Läsion beim PET-Scan gemäß Juweid et al.
                                                                               (2007) aufweisen und waren auf 2 (statt 3) vorangegangene
                                                                               Therapieoptionen beschränkt. Diese Kriterien könnten sich im Vergleich

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Verortung in der   Vom pU nachgereichte Angaben zur Studie L-MIND          Bewertung der nachgereichten Angaben
Nutzenbewertung
                                                                           zur restlichen Studienpopulation negativ auf die DLBCL-
                                                                           Diagnosesicherheit und limitierend auf die Schwere bzw. Prognose der
                                                                           Erkrankung bei den unter PV 4 eingeschlossenen Personen auswirken.
                                                                           Während die geringere zeitliche Komponente der Definition des
                                                                           Ausschlusskriteriums einer primären Refraktärität einen Einschluss
                                                                           potentiell schwerer erkrankter Personen im Vergleich zur restlichen
                                                                           Studienpopulation unter PV 4 impliziert, muss berücksichtigt werden,
                                                                           dass nach Angaben des pU weitere 10 Personen mit primärer
                                                                           Refraktärität erst unter PV 5–7 eingeschlossen wurden.
                                                                           Die Nutzenbewertung (NB) fußt weitestgehend auf PV 6. Neue Angaben
                                                                           zu PV 7, die erst kurz vor dem Datenschnitt zur NB in Kraft trat, haben
                                                                           keine Relevanz für die NB. Bedeutsamere Angaben zu den
                                                                           Patienteneinschlüssen können nicht überprüft werden. Die Angaben des
                                                                           pU führen demnach insgesamt zu keiner wesentlichen Änderung der
                                                                           Einschätzungen in der NB.
2.3.1 Mortalität   Operationalisierung                                     Gemäß pU besteht demnach Klarheit, dass Personen ggf. zur letzten
Gesamtüberleben    Bei der Erhebung des Gesamtüberlebens in der            verfügbaren Visite, inklusive telefonischer Erhebung, zensiert wurden.
                   Studie L-MIND ist nach den vorgesehenen Visiten         Eindeutige Angaben zur fortwährenden, standardisierten Erhebung bzw.
                   eine telefonische Erhebung des Überlebensstatus         Überprüfung des Überlebensstatus konnten weiterhin nicht identifiziert
                   durchgeführt worden. Diese telefonische Erhebung        werden.
                   ist einer Visite gleichgestellt [10].                   Es ergeben sich keine wesentlichen Änderungen für die NB.
2.3.4 Sicherheit   Operationalisierung                                     Gemäß der Angabe des pU wird eine Limitation zur Validität der UE
Unerwünschte       Es gehen nur UE in die Ergebnisdarstellungen ein, die   ausgeräumt, da keinerlei UE über die 30-tägige Nachbeobachtungszeit
Ereignisse (UE)    während der Behandlung und der 30-tägigen               hinaus in den Ergebnissen berücksichtigt werden. Somit wären die
                   Nachbeobachtungszeit auftraten [10].                    Einschränkungen von UE, die mit der Studienmedikation in
                                                                           Zusammenhang stehen und die über diese Zeit hinaus erfasst wurden,
                   Außerdem sei zu UE/SUE (ohne Todesfälle), die im
                                                                           nicht relevant. Gleichzeitig ist die Sicherheitsnachbeobachtungszeit für
                   Zusammenhang mit einem Progress aufgetreten sind,

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Verortung in der        Vom pU nachgereichte Angaben zur Studie L-MIND           Bewertung der nachgereichten Angaben
Nutzenbewertung
                        eine Unterschätzung der Gesamtrate an UE nicht           die Ergebnisse vom Erhalt der Einverständniserklärung bis 30 Tage nach
                        auszuschließen. [10]                                     der letzten Studienmedikationsgabe beschränkt.
                                                                                 Eine potentielle Unterschätzung der UE aufgrund der Nicht-
                                                                                 Berücksichtigung von spezifischen Ereignissen, die im Zusammenhang mit
                                                                                 einem Progress stehen, wurde durch den pU hingegen bestätigt und
                                                                                 mindert folglich die Aussagesicherheit der Sicherheitsergebnisse.
2.4 Statistische        Änderungen durch SAP-Versionen                           Es wurden keine relevanten Studienunterlagen, wie z. B. SAP mit
Methoden                Durch die vorgenommenen SAP-Änderungen wurde             nachzuverfolgenden Änderungen, nachgereicht. Aufgrund der
                        der Umfang der statistischen Analysen erweitert. Die     schlechten Berichtsqualität der SAP-Unterlagen können die Angaben
                        gemäß pU wesentlichen Ergänzungen bzw.                   nicht im Einzelnen geprüft werden. Es wurde bereits in der NB
                        Präzisierungen sind zusammengefasst dargestellt.         aufgeführt, dass sich die Planung der Analysepopulationen im Verlauf
                        Unabhängig vom Zeitpunkt haben die vorge-                der Studienplanung geändert hat, welches im Widerspruch zur Angabe
                        nommenen Änderungen keinen Einfluss auf die              des pU steht [6]. Es wird jedoch nicht davon ausgegangen, dass im
                        Analysepopulationen und im Wesentlichen auch             Studienverlauf wesentliche Änderungen hinsichtlich der OS-Analyse
                        nicht auf die Analysen selbst [10].                      vorgenommen wurden. Eine abschließende Bewertung erscheint
                                                                                 allerdings nicht möglich.
3.1                     Protokollverletzungen (Datenschnitt 20. Oktober          Die allgemeine Definition von wesentlichen Protokollverletzungen in
Studiencharakter-       2020)                                                    Verbindung mit einem medianen Anteil von 38,3 % (Eigenberechnung)
istika und Studien-     Im nachgereichten CSR-Amendment sind wesentliche         betroffenen Personen je Art der wesentlichen Protokollverletzung
medikation              Protokollverletzungen beschrieben (siehe Ergänzung       deutet auf eine Minderung der Aussagesicherheit der Studienergebnisse
Tabelle 8: Allgemeine   zu Tabelle 8 der NB: Wesentliche Protokollver-           hin. Eindeutige Definitionen zu den einzelnen Protokollverletzungen
Angaben; Studie L-      letzungen [25]). Wesentliche Protokollverletzungen       wurden durch den pU nicht nachgereicht, weshalb eine abschließende
MIND,                   sind als solche definiert worden, welche wesentlich      Bewertung des Ausmaßes der Relevanz der Protokollverletzungen für
Sicherheitspopulation   die Vollständigkeit, Richtigkeit und/oder Reliabilität   die Aussagesicherheit der Studienergebnisse nicht möglich erscheint.
(Datenschnitt           der Studiendaten beeinflusst haben könnten oder die
30.10.2020)             Rechte, Sicherheit oder das Wohlbefinden von
                        Patientinnen und Patienten beeinträchtigt haben
                        könnten [25].

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Verortung in der     Vom pU nachgereichte Angaben zur Studie L-MIND                         Bewertung der nachgereichten Angaben
Nutzenbewertung
                     In der Nachreichung zur mA beschreibt der pU zwar
                     Beispiele für die jeweiligen Protokollverletzungen.
                     Eindeutige Definitionen wurden jedoch nicht
                     nachgereicht [11].
                     Informationsfenster: Datennachreichung im Rahmen des neuen CSR-Amendments
                     Ergänzung zu Tabelle 8 der NB: Wesentliche Protokollverletzungen [25]
                          Studie L-MIND                                                     Tafasitamab + Lenalomid
                                                                                                 N = 81 (100 %)
                          Wesentliche Protokollverletzung 1), n (%)
                           Unerlaubte Begleitmedikation, n (%)                                               5 (6,2)
                           Einwilligungserklärung, n (%)                                                    30 (37)
                           Ein- und Ausschlusskriterien, n (%)                                             16 (19,8)
                           Laboruntersuchung, n (%)                                                        32 (39,5)
                           Vorgehensweise oder Untersuchung, n (%)                                          64 (79)
                           Studienmedikation und Behandlung, n (%)                                         33 (40,7)
                           Zeitplan für Visiten und Bewertung, n (%)                                         1 (1,2)
                           Andere, n (%)                                                                   33 (40,7)
                     1)
                          Eine Person konnte mehr als eine Protokollverletzung aufweisen.

3.2 Mortalität       Zensierungsgründe Gesamtüberleben                                      Die nachgereichten Zensierungsgründe zwischen schriftlicher SN und
Tabelle 11:          Im Rahmen der schriftlichen SN beschreibt der pU                       CSR sind widersprüchlich. Im Rahmen der Operationalisierung konnten
Ergebnisse zum       Zensierungsgründe für das Gesamtüberleben. 32                          weiterhin auch keine eindeutigen Angaben zur fortwährenden,
Gesamtüberleben in   Personen (davon 26 DLBCL bestätigt) sind weiterhin                     standardisierten Erhebung bzw. Überprüfung des Überlebensstatus
der Studie L-MIND    unter Beobachtung, die Zensierung erfolgte aufgrund                    identifiziert werden (siehe NB) [6]. Es bleibt somit unklar, in welchen
(Datenschnitt: 30.   des Datenschnitts und 7 Personen (davon 6 DLBCL                        Abständen u. a. Personen, die Lost to Follow-up waren, kontaktiert
Oktober 2020, FAS-   bestätigt]) sind Lost to Follow-Up [11].                               wurden und ab wann diese für einen Datenschnitt als Lost to Follow-up
Population)          Im nachgereichten CSR-Amendment wird                                   bzw. noch als lebend galten. Insgesamt erscheinen die nachgereichten
und                  beschrieben, dass 39 Zensierungen vorliegen, wovon                     quantitativen Angaben zu den Zensierungsgründen nicht
Tabelle 12:          zu einer Person eine Zensierung aufgrund von Lost to                   bewertungsrelevant.

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Verortung in der         Vom pU nachgereichte Angaben zur Studie L-MIND        Bewertung der nachgereichten Angaben
Nutzenbewertung
Ergebnisse zur           Follow-Up stattgefunden hat. Angaben zu den
Subgruppenanalyse        weiteren 38 Zensierungen konnten im
des                      nachgereichten CSR-Amendment nicht identifiziert
Gesamtüberlebens         werden [25].
von Patientinnen und
Patienten mit zentral
bestätigter DLBCL zu
Baseline in der Studie
L-MIND
(Datenschnitt: 30.
Oktober 2020)
4.2.1 L-MIND             Patientencharakteristika                              Es wurde keine systematische Recherche und Bewertung seitens des pU
Studienpopulation        In der vom pU im Rahmen der schriftlichen SN          bzgl. Patientencharakteristika als potentielle Einflussfaktoren für
                         zitierten Literatur wird eine LL (Onkopedia/DGHO)     relevante Endpunkte in der L-MIND-Studie (wie z. B. OS) identifiziert.
                         aufgeführt [10,13], welche zum DLBCL folgende         Eine abschließende Bewertung zur Relevanz der einzelnen
                         prognostische Faktoren aufzählt:                      Patientencharakteristika als prognostische Faktoren scheint daher nicht
                           • IPI (oder altersadjustierter IPI oder NCCN-IPI)   möglich. Die vorliegenden Informationen werden im Folgenden erörtert.
                           • Knochenmarkbefall                                 Eine vom pU in der schriftlichen SN in einem anderen Kontext zitierte
                           • Bulk                                              konsensbasierte Onkopedia-LL nennt 5 prognostische Faktoren für die
                           • Komorbiditäten                                    DLBCL allgemein. Zu dieser LL liegen keine Angaben zu einer
                           • Histologische Differentialdiagnose                systematischen Recherche und Bewertung von Literatur vor, weshalb
                         Ergänzend wurde von den klinischen Experten           die Aussagekraft der LL eingeschränkt ist. Von den durch die LL
                         ausgeführt, dass das Patientenkollektiv innerhalb der genannten Faktoren liegen direkte Angaben zu den
                         Studie L-MIND heterogen ist. Diese weisen sehr viele Patientencharakteristika IPI, Bulk und histologische Differentialdiagnose
                         verschiedene Risikofaktoren auf und stellen           (GCB/Non-GCB) in der L-MIND-Studie vor. Angaben zum
                         Untergruppen mit einzelnen Faktoren dar. Somit        Knochenmarkbefall    und Komorbiditäten konnten nicht identifiziert
                                                                               werden. Letztere könnten allenfalls indirekt, bspw. im ECOG-PS,
                                                                               enthalten sein [13].

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Verortung in der   Vom pU nachgereichte Angaben zur Studie L-MIND        Bewertung der nachgereichten Angaben
Nutzenbewertung
                   liegen keine belastbaren Informationen vor, welcher Der Beurteilung des pU, dass der ECOG-PS zur Beurteilung des
                   Einflussfaktor der entscheidende ist [11].              Allgemeinzustandes von Personen dient, kann allgemein gefolgt werden.
                                                                           Die weiteren Ausführungen des pU und der klinischen Experten der
                   ECOG-PS
                                                                           DGHO beziehen sich auf etwaig daraus ableitbare bzw. nicht ableitbare
                   Der pU beschreibt in der schriftlichen SN, dass mit
                                                                           Beurteilungen zur Schwere der Grunderkrankung. Die vom pU
                   dem ECOG-PS der Allgemeinzustand einer Person
                                                                           eingereichten Quellen behandeln nicht die Relevanz der Schwere der
                   beurteilt wird [7] und die Beurteilung der Schwere
                                                                           Grunderkrankung beim ECOG-PS. Jedoch erscheinen die genannten
                   der Grunderkrankung hierbei nicht von Interesse ist
                                                                           Einschätzungen des pU und der klinischen Experten für die Relevanz des
                   [12] [10].
                                                                           ECOG-PS als potentiellen prognostischen Faktor unabhängig davon nicht
                   Ein klinischer Experte der DGHO führt in der mA aus,
                                                                           relevant, da sowohl der Allgemeinzustand einer Person als auch die
                   dass der ECOG-PS ein Surrogatparameter bzw. ein
                                                                           Schwere der Grunderkrankung unabhängig voneinander als auch
                   grober klinischer Parameter ist, zu dem nicht
                                                                           kombiniert prognostisch für relevante Endpunkte sein könnten.
                   bekannt sei, ob dieser durch Begleiterkrankungen
                                                                           Während im EPAR beschrieben wird, der ECOG sei von vitaler
                   oder die Erkrankung zustande komme. Wenn die
                                                                           Wichtigkeit für das Ansprechen und die Prognose bei DLBCL [4], findet
                   Erkrankung stark progredient sei, verschlechtere sich
                                                                           der ECOG im Rahmen der Onkopedia-LL nur als Teil des IPI Erwähnung
                   dadurch der ECOG-PS. Ein zweiter klinischer Experte
                                                                           und scheint demnach im Rahmen dieser weniger relevant [13].
                   der DGHO fügt hinzu, dass sich durchaus nach dem
                                                                           Informationen zur Relevanz des ECOG bei R/R DLBCL liegen nicht vor.
                   ECOG-Score gerichtet würde, jedoch nicht geklärt
                                                                           Eine abschließende Bewertung zur Relevanz des ECOG im
                   sei, wie dieser zustande komme (bspw. durch
                                                                           Anwendungsgebiet (AWG) kann aufgrund der limitierten Quellenlage
                   Komorbiditäten), weswegen dieser nur einen
                                                                           nicht getroffen werden.
                   Anhaltspunkt geben könne, dass man mit einem
                   Präparat auf dem richtigen Weg sei [11].
                                                                           Zu den Ausführungen des pU bzgl. des IPI wurden keine Quellen
                   IPI                                                     eingereicht, jedoch scheinen die Aussagen der klinischen Experten die
                   In der schriftlichen SN führt der pU aus [10], dass der Auffassung des pU zu stützen, dass dem IPI im Rezidiv eine geringere
                   IPI-Score auf den Variablen Alter, Ann-Arbor            Rolle zukomme als bei der Initialdiagnose. Im EPAR wird der IPI von
                   Stadium, LDH-Level, Anzahl extranodaler                 vitaler Wichtigkeit für das Ansprechen und die Prognose bei DLBCL
                   Manifestationen und ECOG basiert. Der IPI-Score sei beschrieben [4]. Auch in der Onkopedia-LL wird der IPI als
                   als prognostischer Faktor im klinischen Alltag bei der Prognosefaktor für DLBCL genannt [13]. Aufgrund der bereits

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Verortung in der   Vom pU nachgereichte Angaben zur Studie L-MIND          Bewertung der nachgereichten Angaben
Nutzenbewertung
                   Initialdiagnose relevant. Bei rezidivierten             geschilderten Limitation dieser LL erscheint eine abschließende
                   Patientinnen und Patienten spiele der IPI-Score eine    Bewertung nicht möglich. Ein Hinweis auf einen prognostischen Wert
                   untergeordnete Rolle und würde nicht                    des IPI bei R/R DLBCL wird jedoch, wie durch den pU im Rahmen der
                   standardmäßig erhoben. Ferner diene der IPI-Score       Subgruppenanalysen in der schriftlichen SN diskutiert [10], zu OS in der
                   der Abschätzung der Prognose bei Patientinnen und       Studie L-MIND deutlich, da dort ein relevanter Unterschied zwischen IPI-
                   Patienten mit aggressivem Non-Hodgkin-Lymphom           Subgruppen im Forestplot ersichtlich ist (siehe NB) [6] [24].
                   und fokussiere im Speziellen auf das (3-Jahres)
                   Gesamtüberleben. Daher zeige die                        Zur Bedeutung der Zeit zwischen DLBCL-Erstdiagnose und erstem
                   Subgruppenanalyse nach IPI-Score in der Studie L-       Rezidiv / erster Progression als Prognosefaktor liegen die Angaben der
                   MIND das erwartete Ergebnis, dass Patientinnen und      DGHO in der schriftlichen SN und die Ausführungen der klinischen
                   Patienten mit einer besseren Prognose gemäß IPI-        Experten in der mA vor [10,11]. Informationen aus der Onkopedia-LL
                   Score hinsichtlich Gesamtüberleben auch ein             stützen die Annahme, dass ein kürzerer Zeitraum von Primärdiagnose zu
                   längeres Gesamtüberleben zeigen. Die vom pU im          Rezidiv mit weniger Therapieoptionen und geringeren Erfolgsaussichten
                   Rahmen der schriftlichen SN zitierte Onkopedia-LL       einhergehen als bei einem längeren Zeitraum zwischen Diagnose und
                   nennt u. a. den IPI als prognostischen Faktor bei der   Rezidiv (siehe Kapitel 5.1.2 der LL). Die einheitlichen Angaben zwischen
                   DLBCL [10,13]. Zwischen DLBCL und R/R DLBCL wird        klinischen Experten, DGHO-SN und Onkopedia-LL deuten auf eine
                   in der Onkopedia-LL nicht differenziert [13]. In der    besondere Bedeutung dieses Faktors hin, der zudem nach Aussage der
                   mA wurde seitens eines klinischen Experten der          klinischen Experten in der Studie L-MIND eine prognostisch günstigere
                   DGHO zum IPI berichtet, dass der IPI ein Score sei,     Verteilung als in der Versorgung aufweise und damit auf eine Selektion
                   der für die Primärtherapie-Prognoseeinschätzung         der Studienpopulation hindeutet. Eine abschließende Bewertung
                   etabliert wurde und dieser ein klinischer               erscheint aufgrund der limitierten Evidenz jedoch nicht möglich (siehe
                   Surrogatparameter im Rezidiv darstellt. Dabei gäbe      oben).
                   es statistisch sehr viele Caveats, sodass Menschen
                   mit schlechten IPI geheilt würden und Menschen mit      Im Fazit erscheint aufgrund einer fehlenden systematischen Suche und
                   gutem IPI sterben würden. Als wichtigster Parameter     Bewertung von Evidenz und mangelnder qualitativ adäquater Quellen
                   des IPI wurde die Laktatdehydrogenase (LDH)             keine abschließende Aussage darüber möglich, welche Faktoren bei
                   genannt, welche bei hohem Wert mit einer sehr           DLBCL prognostisch relevant sind, insbesondere bei R/R DLBCL, und ob
                   schlechten Prognose einhergeht [11].                    diese gänzlich in der Studie L-MIND erfasst sind. Hinweise, dass

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Verortung in der         Vom pU nachgereichte Angaben zur Studie L-MIND              Bewertung der nachgereichten Angaben
Nutzenbewertung
                         Zeit zwischen DLBCL-Erstdiagnose und erstem                potentiell relevante Prognosefaktoren teilweise berichtet wurden,
                         Rezidiv/erster Progression                                 liegen, wie oben beschrieben, vor. Es liegen keine qualitativ adäquaten
                         Die DGHO beschreibt in der schriftlichen SN [3], dass      Quellen vor, welche die Verteilung der in L-MIND erhobenen
                         für die Bewertung der Daten z. B. die Zeit zwischen        Patientencharakteristika in der Zulassungspopulation im deutschen
                         DLBCL-Erstdiagnose und erstem Rezidiv bzw. erster          Versorgungskontext darstellen. Da es sich bei L-MIND um eine einarmige
                         Progression relevant sei. Dies wurde von den               Studie handelt, ist das Verzerrungspotential unabhängig davon
                         klinischen Experten in der mA bestätigt [11]. In der L-    weiterhin als hoch einzuschätzen.
                         MIND-Studie seien vor allem Personen mit späten
                         Rezidiven eingeschlossen worden, bei denen im
                         Median die Zeit zwischen Erstdiagnose und Rezidiv
                         bei > 2 Jahren lag. Im Rahmen der mA wurde seitens
                         der klinischen Experten der DGHO ausgeführt [11],
                         dass Personen, die spät rezidivieren und damit eher
                         nicht refraktär seien, weniger schwer behandelbar
                         seien als Personen mit refraktärer DLBCL und bei
                         diesen mit verschiedenen Therapieoptionen die
                         Möglichkeit bestünde, Remissionen zu erzielen. Die
                         Definition für eine Refraktärität sei ein Rezidivieren
                         innerhalb der ersten 12 Monate. Bei der Studie L-
                         MIND würden die klinischen Experten davon
                         ausgehen, dass das Patientenkollektiv selektioniert
                         sei und nicht einem Kollektiv mit wesentlicher
                         Problematik entspräche.
Abkürzungen: AWG: Anwendungsgebiet; CSR: Studienbericht; DGHO: Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie; DLBCL: diffuses großzelliges B-
Zell-Lymphom; ECOG/ECOG-PS: Eastern Cooperative Oncology Group Performance Status; EPAR: European Public Assessment Report; FAS: Full Analysis Set; GCB: Germinal
Center B-Cell; IPI: International Prognostic Index; LL: Leitlinie; mA: mündliche Anhörung; NCCN: National Comprehensive Cancer Network; OS: Gesamtüberleben; PET:
Positronen-Emissions-Tomographie; pU: pharmazeutischer Unternehmer; PV: Protokollversion; R/R: rezidivierend/refraktär; SAF: Sicherheitspopulation; SAP: Statistischer
Analyseplan; SN: Stellungnahme; (S)UE: (Schwerwiegende/s) Unerwünschte/s Ereignis/se

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Seite 17

4.2 Indirekte Vergleiche: L-MIND mit RE-MIND und L-MIND mit RE-MIND2
Als maßgebliche Gründe für das Nicht-Heranziehen des indirekten Vergleichs zwischen L-
MIND und RE-MIND wurden die Unsicherheiten bezüglich Ähnlichkeit sowie die tatsächlich
beobachtbaren Unterschiede zwischen den Studienpopulationen des indirekten Vergleichs
und die fehlende Angabe des Therapiezeitraums der Patientinnen und Patienten der externen
Kontrollstudie RE-MIND genannt [6]. Diese Einschätzung besteht mangels neuer
Informationen zu diesem indirekten Vergleich fort.
Während zu RE-MIND2 die Angabe des Therapiezeitraums der Patientinnen und Patienten
vorliegt, waren ansonsten die maßgeblichen Gründe analog zu jenen von RE-MIND (siehe
oben) [6]. Im Rahmen des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens wurden zu keinem der
indirekten Vergleiche neue Daten eingereicht [10]. Der pU ist jedoch im Rahmen der
schriftlichen Stellungnahme teilweise auf einzelne Kritikpunkte an dem indirekten Vergleich
mit der Studie RE-MIND2 eingegangen [10]. Außerdem wurden in SN und mA etwaige
Prognosefaktoren seitens der klinischen Experten teilweise diskutiert [3,5]. Im Folgenden
werden diese Angaben in die Bewertung zu RE-MIND2 eingeordnet.
Wie in Kapitel 4.1 Patientencharakteristika bereits im Rahmen der Studie L-MIND diskutiert,
konnte auch im Fall des indirekten Vergleichs zu RE-MIND2 keine systematische Recherche
und Bewertung potentieller prognostischer Faktoren/Confounder identifiziert werden. Zwar
wurde das Propensity Score Matching (PSM) zwischen L-MIND und RE-MIND2 unter
Berücksichtigung von 9 Matchingfaktoren bzw. gemäß einer bereits im Dossier eingereichten
und in der SN beschriebenen Sensitivitätsanalyse mit 11 Matchingfaktoren geplant und
durchgeführt (siehe Tabelle 2), jedoch konnte keine Begründung für die Nutzung ebenjener
Faktoren identifiziert werden. Dabei muss zudem berücksichtigt werden, dass beide
gematchten Populationen der Primäranalyse und der Sensitivitätsanalyse jeweils aus einer
Population von 961 Personen mit 76 Personen der Studie L-MIND 1:1 gematcht wurden und
somit teilweise oder gänzlich unterschiedliche Populationen darstellen, die jeweils
unterschiedliche fehlende Werte und Imbalancen zur L-MIND-Population aufweisen
[18,19,20,21]. Eindeutige Angaben zur Wahl des Matchingverhältnisses von 1:1 trotz einer
Planung von einem Verhältnis von bis zu 1:4 wurden nicht identifiziert. Weiterhin liegen keine
evidenzbasierten Begründungen für die Wahl binärer Ausprägungen der Matchingfaktoren
vor.
Tabelle 2: Matchingfaktoren in indirekten Vergleichen zwischen L-MIND und RE-MIND2
Matchingfaktoren                                        Primäranalyse 1)   Sensitivitätsanalyse
Alter (< 70 vs. ≥ 70 Jahre)                                    X                    X
Anämie (ja vs. nein)                                           X                    X
Ann-Arbor-Stadium (I/II vs. III/ IV)                           X                    X
Anzahl vorangegangener Therapien (1 vs. 2/3)                   X                    X
ECOG-PS (0–1 vs. ≥ 2)                                                               X
Erhöhtes LDH-Level (ja vs. nein)                               X                    X
Neutropenie (ja vs. nein)                                      X                    X
Status hinsichtlich Refraktärität auf die letzte               X                    X
Vortherapie (ja vs. nein)
Vorgeschichte einer primären Refraktärität 2) (ja vs.          X
nein)

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Matchingfaktoren                                             Primäranalyse 1)      Sensitivitätsanalyse
     Frühes Rezidiv (ja vs. nein)                                                            X
     Primäre Progression (ja vs. nein)                                                       X
Vorherige ASZT (ja vs. nein)                                         X                       X
1)
    Die Matchingfaktoren der Primäranalyse zu RE-MIND2 stimmen mit jenen zum indirekten Vergleich zwischen
    L-MIND und RE-MIND überein.
 2)
    Die Vorgeschichte einer primären Refraktärität kann in Rahmen von RE-MIND2 als Frühes Rezidiv oder
    Primäre Progression kategorisiert werden.
Abkürzungen: ASZT: Autologe Stammzelltransplantation; ECOG-PS: Eastern Cooperative Oncology Group
Performance Status; LDH: Lactatdehydrogenase

Zu anderen Patientencharakteristika liegen teilweise Daten zur RE-MIND2-Population vor,
jedoch wurden diese beim Matching – wie die in Tabelle 2 je nach Analyse nicht
gekennzeichneten Faktoren – nicht berücksichtigt. Dazu gehören:
   • Ethnie
   • IPI (eingehende Faktoren: Alter, Ann-Arbor-Stadium, LDH-Level, ECOG-PS und Anzahl
     extranodaler Manifestationen)
   • Anzahl extranodaler Manifestationen
   • Progression/Rezidiv nach ASZT
   • Refraktär gegenüber Rituximab und anderen CD-20-Antikörpern
Bezüglich des IPI weist der pU darauf hin, dass 3 der 5 eingehenden Faktoren im Matching
berücksichtigt wurden (siehe oben) [10]. Wie oben beschrieben, wird laut des klinischen
Experten der LDH-Level als wichtigster Parameter im IPI gesehen [11]. Außerdem wurde
seitens der klinischen Experten zu einer geringeren Relevanz des IPI bei R/R DLBCL im
Vergleich zur Primärdiagnose ausgeführt. Die Bewertung dieser Angaben im Kontext weiterer
Informationen sowie der vorliegenden Informationen zum ECOG ist dem Kapitel 4.1
Patientencharakteristika zu entnehmen. Zur Bedeutung der Anzahl extranodaler
Manifestationen im AWG liegen keine Informationen vor.
Zur gesamten L-MIND-Population liegen weitere Angaben zu Patientencharakteristika (N = 81)
vor, zu denen keinerlei Daten für die gematchten L-MIND- und RE-MIND2-Populationen
(jeweils N = 76) identifiziert werden konnten. Diese sind im Folgenden in Reihenfolge der
Darstellung in Tabelle 9 der Nutzenbewertung aufgeführt:
   • BMI
   • Zeit seit DLBCL-Erstdiagnose in Monaten
   • Zeit seit Abbruch der letzten DLBCL-Vortherapie oder ASZT
   • Zeit seit DLBCL-Diagnose bis zum erstem Progress/Rezidiv
   • Zellherkunft basierend auf der immuno-histochemischen/zentralen Pathologie
   • Bulky-Disease
   • FcγRIIIa Affinität
   • FcγRIIa Affinität
   • Personen mit jeglichem transformierten Lymphom
Eine abschließende Bewertung über die Relevanz dieser Faktoren ist aufgrund der fehlenden
systematischen Recherche und Bewertung potentieller Confounder nicht möglich, jedoch
wurden bspw. Bulky-Disease und eine histologische Differentialdiagnose als Prognosefaktoren
für DLBCL in der Onkopedia-LL aufgeführt und es wurde in der Stellungnahme auf die
besondere Relevanz der Zeit seit DLBCL-Diagnose bis zum erstem Progress/Rezidiv
hingewiesen (siehe Kapitel 4.1 Patientencharakteristika) [3,5]. Unabhängig davon kann nicht

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Seite 19

ausgeschlossen werden, dass andere der genannten fehlenden Angaben zu Faktoren für die
Prognose der im indirekten Vergleich untersuchten Endpunkte relevant sind. Neben den
berichteten univariablen Imbalancen von Patientencharakteristika zwischen den gematchten
Populationen sowie den fehlenden Informationen liegt zudem keinerlei Überprüfung von
etwaigen multivariablen Imbalancen aufgrund möglicher Interaktionseffekte zwischen den im
Matching berücksichtigten Patientencharakteristika vor. Da ein PSM eine Randomisierung
nicht ersetzt, können diesbezügliche Imbalancen nicht ohne eine Überprüfung gänzlich
ausgeschlossen werden. Es kann insgesamt nicht mit ausreichender Sicherheit davon
ausgegangen werden, dass durch die vorliegende Adjustierung eine Strukturgleichheit
zwischen den Populationen erreicht wird und dass die beobachteten Effektstärken eine
Größenordnung aufweisen, bei der trotz Verzerrung von einem Effekt auszugehen ist. Daher
kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Unterschiede allein durch Verzerrung zustande
gekommen sind.
In der Gesamtschau konnten demnach die maßgeblichen Gründe für die Ablehnung des
indirekten Vergleichs zwischen L-MIND und RE-MIND2 in Form von Unsicherheiten bezüglich
Ähnlichkeit sowie der tatsächlich beobachtbaren Unterschiede zwischen den
Studienpopulationen des indirekten Vergleichs nicht ausgeräumt werden.

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5 Zusammenfassung
Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens wurden keine relevanten neuen Studienunterlagen
eingereicht. Nachgereichte Angaben des pU konnten teilweise nicht überprüft werden bzw.
erscheinen widersprüchlich.
Unter Berücksichtigung der Informationen aller Stellungnehmer haben sich keine
wesentlichen Änderungen für die im Rahmen der Nutzenbewertung beschriebenen
Bewertungen für die Studie L-MIND sowie die indirekten Vergleiche zu RE-MIND und RE-
MIND2 ergeben.

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Tafasitamab
Seite 21

Referenzen
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     Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
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     SGB V Enzalutamid (Neues Anwendungsgebiet: Prostatakarzinom, metastasiert,
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     [online]. Berlin (GER): G-BA; 2021. [Zugriff: 08.02.2022]. URL: https://www.g-
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Tafasitamab
Seite 22

10.   Incyte Biosciences Germany. Schriftliche Stellungnahme zur Nutzenbewertung nach §
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      monotherapy in relapsed or refractory diffuse large B-cell lymphoma (R/R DLBCL) to
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Tafasitamab
Seite 23

21.   MorphoSys. An observational retrospective cohort study of systemic therapies for
      relapsed or refractory diffuse large B-cell lymphoma (R/R DLBCL), to compare
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      safety and efficacy of lenalidomide combined with MOR00208 in patients with
      relapsed or refractory diffuse large B-cell lymphoma (R-R DLBCL) (L-MIND); clinical
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      safety and efficacy of lenalidomide combined with MOR00208 in patients with
      relapsed or refractory diffuse large B-cell lymphoma (R-R DLBCL) (L-MIND); clinical
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25.   MorphoSys. A phase II, single-arm, open-label, multicentre study to evaluate the
      safety and efficacy of lenalidomide combined with MOR00208 in patients with
      relapsed or refractory diffuse large B-cell lymphoma (R-R DLBCL) (L-MIND); clinical
      study report - addendum 3.0, version 2.0 [unveröffentlicht]. 2021.
26.   MorphoSys. A phase II, single-arm, open-label, multicentre study to evaluate the
      safety and efficacy of lenalidomide combined with MOR00208 in patients with
      relapsed or refractory diffuse large B-cell lymphoma (R-R DLBCL) (L-MIND); clinical
      study report - IA analysis tables - Adhoc [unveröffentlicht]. 2021.
27.   MorphoSys. A phase II, single-arm, open-label, multicentre study to evaluate the
      safety and efficacy of lenalidomide combined with MOR00208 in patients with
      relapsed or refractory diffuse large B-cell lymphoma (R-R DLBCL) (L-MIND); clinical
      study report - IA analysis tables - overall [unveröffentlicht]. 2021.
28.   MorphoSys. A phase II, single-arm, open-label, multicentre study to evaluate the
      safety and efficacy of lenalidomide combined with MOR00208 in patients with
      relapsed or refractory diffuse large B-cell lymphoma (R-R DLBCL) (L-MIND); statistical
      analysis plan, final version 1 [unveröffentlicht]. 2015.
29.   MorphoSys. A phase II, single-arm, open-label, multicentre study to evaluate the
      safety and efficacy of lenalidomide combined with MOR00208 in patients with
      relapsed or refractory diffuse large B-cell lymphoma (R-R DLBCL) (L-MIND); statistical
      analysis plan, final version 2 [unveröffentlicht]. 2019.
30.   MorphoSys. A phase II, single-arm, open-label, multicentre study to evaluate the
      safety and efficacy of lenalidomide combined with MOR00208 in patients with
      relapsed or refractory diffuse large B-cell lymphoma (R-R DLBCL) (L-MIND); statistical
      analysis plan, final version 2, addendum version 1 [unveröffentlicht]. 2019.
31.   MorphoSys. A phase II, single-arm, open-label, multicentre study to evaluate the
      safety and efficacy of lenalidomide combined with MOR00208 in patients with
      relapsed or refractory diffuse large B-cell lymphoma (R-R DLBCL) (L-MIND); statistical
      analysis plan, final version 2, addendum version 2 [unveröffentlicht]. 2020.

Amendment zur Nutzenbewertung für Orphan Drugs
Tafasitamab
Seite 24

32.   MorphoSys. A phase II, single-arm, open-label, multicentre study to evaluate the
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      relapsed or refractory diffuse large B-cell lymphoma (R-R DLBCL) (L-MIND); statistical
      analysis plan, final version 2, addendum version 3 [unveröffentlicht]. 2020.
33.   MorphoSys. A phase II, single-arm, open-label, multicentre study to evaluate the
      safety and efficacy of lenalidomide combined with MOR00208 in patients with
      relapsed or refractory diffuse large B-cell lymphoma (R-R DLBCL) (L-MIND); statistical
      analysis plan, final version 2, addendum version 4 [unveröffentlicht]. 2020.
34.   U.S. Food and Drug Administration (FDA). Monjuvi (Tafasitamab) 761163Orig1s000:
      multi-discipline review [online]. Silver Spring (USA): FDA; 2020. [Zugriff: 22.10.2021].
      URL:
      https://www.accessdata.fda.gov/drugsatfda_docs/nda/2020/761163Orig1s000Multidi
      sciplineR.pdf.

Amendment zur Nutzenbewertung für Orphan Drugs
Tafasitamab
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