Regionale Arbeitsmarktstrategie im Landkreis Göppingen - Programmjahr 2020 für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode ...

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Regionale Arbeitsmarktstrategie im Landkreis Göppingen - Programmjahr 2020 für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode ...
Regionale Arbeitsmarktstrategie im
Landkreis Göppingen

für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in
der Förderperiode 2014-20

Programmjahr 2020
Regionale ESF Arbeitsmarktstrategie 2020

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Regionale ESF Arbeitsmarktstrategie 2020

     INHALT

1.      Vorbemerkung ................................................................................................................... 3

2.      Die regionalen Ziele 2014-2020 ......................................................................................... 4

3.      Die Arbeitsmarktsituation im Landkreis Göppingen ........................................................ 7

3.1. Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel B 1.1 .............................................. 7

3.1.1 Arbeitslose im SGB II........................................................................................................... 7

3.1.2 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Landkreis Göppingen ........................................ 10

3.1.3 Personen mit Migrationshintergrund im Landkreis Göppingen ....................................... 10

3.2. Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel C 1.1 ................................................ 11

3.3. Handlungsbedarf auf der Grundlage der Arbeitsmarktbeschreibung .............................. 14

4.      Formulierung von Zielen; Definition der Zielgruppen .................................................... 16

5.      Umsetzung der Ziele ........................................................................................................ 18

6.      Festlegung der Evaluationsschritte ................................................................................. 19

                                                                          Die Geschäftsführende des ESF-Arbeitskreises
                                                                                                 Jobcenter Göppingen
                                                                               ESF-Geschäftsstelle im Kreis Göppingen
                                                                                                         Nina Rizman
                                                                                                         Mörikestr. 15
                                                                                                     73033 Göppingen
                                                                                E-Mail: Nina.Rizman@jobcenter-ge.de

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Regionale ESF Arbeitsmarktstrategie 2020

1. Vorbemerkung
Auch in der neuen ESF-Förderperiode 2014-2020, die nominell zum 1.1.2015 beginnt, wird im
Land Baden-Württemberg eine regionalisierte Programmumsetzung erfolgen.

Die Umsetzungsstruktur durch die regionalen Arbeitskreise wird dabei, insbesondere vor dem
Hintergrund der erfolgreichen Umsetzung in der vergangenen ESF-Förderperiode fortgeführt.
Dabei wird der regionale ESF-Arbeitskreis auch künftig eine zentrale Rolle spielen, denn ihm
obliegt weiterhin die jährliche Diskussion der Ausgangssituation, die darauf aufbauende Formu-
lierung von Strategiezielen für das jeweilige Folgejahr und die Votierung von Projektanträgen,
wie sie auch bislang im Rahmen der jährlichen Rankingsitzungen vorgenommen wurde. Die
Formate der Strategieentwicklung, der Antragstellung und der Antragsbewertung werden sich
dabei nur geringfügig an die neuen Anforderungen der ESF-Förderung anpassen.

Was sich jedoch maßgeblich verändert, ist die Bandbreite der regional zur Verfügung stehenden
spezifischen Ziele des ESF in Baden-Württemberg. Gemäß der EU-weiten Vorgabe der Konzent-
ration von Zielen und Mitteln hat sich das Land Baden-Württemberg dazu entschlossen, statt
der bisher sechs spezifischen Ziele nunmehr zwei strategische Zielsetzungen in der regionalen
ESF-Umsetzung zu verfolgen. Standen bislang unter anderem die Förderungen zur allgemeinen
beruflichen Orientierung und zur beruflichen Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt auf der
regionalen ESF-Agenda, so wird in der nun beginnenden Förderperiode eine Konzentration auf
Zielgruppen mit besonderen Problemlagen in zwei spezifischen Zielen erfolgen.

Die Konzentration erfolgt hier v.a. auf Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf wie Langzeit-
leistungsbezieher im Rechtskreis des SGB II, darunter insbesondere Personengruppen mit be-
sonderen Vermittlungshemmnissen, Zuwander/innen und Personen mit Migrationshintergrund,
Alleinerziehende, Ältere oder auch Menschen mit psychosozialen Problemlagen. In einem ande-
ren spezifischen Ziel sollen darüber hinaus Schüler/innen erreicht werden, die vom Schulabb-
ruch bedroht sind und durch andere schulische Regelsysteme nicht (mehr) angesprochen wer-
den können. Hierzu gehören auch marginalisierte junge Menschen, die von den Übergangssys-
temen an der Schnittstelle von Schule und Beruf sowie von der Jugendberufshilfe nicht erreicht
werden.

Diese veränderte Zielsetzung des regionalen Landes-ESF hat auch Auswirkungen für die Ar-
beitsmarktanalyse und Strategieplanung im Landkreis Göppingen. Zwar sind jetzt weniger Ziele
als bisher zu planen, diese erfordern jedoch einen vertiefenden Blick zur Beschreibung der Aus-
gangssituation und zur regionalen Bedarfsanalyse. Vor diesem Hintergrund wird die neue regio-
nale Arbeitsmarktstrategie – neben einer inhaltlichen Einführung in die neue Zielsystematik des
Landes-ESF – die Zielgruppen ebenso wie die einzelnen Problembereiche im SGB II sowie die
Hilfen am Übergang von der Schule in den Beruf beschreiben.

Gemäß der Reihenfolge der spezifischen Regionalziele B 1.1 (Verbesserung der Beschäftigungs-
fähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung

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bedroht sind) und C 1.1 (Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfä-
higkeit) werden zentrale Indikatoren zur Beschreibung der Ausgangslage kleinteilig dargestellt.
Die der Analyse zugrundeliegenden Daten wurden v.a. aus den Statistiken der Bundesagentur
für Arbeit, aber auch aus regionalisierten Schulstatistiken sowie ergänzenden Daten und Berich-
ten aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (v.a. Jugendsozialarbeit) entnommen. Die
Auswahl der regionalen Strategieziele und –Zielgruppen erfolgt auf der Grundlage der Beschrei-
bung der Ausgangslage und der Ermittlung der regionalen Bedarfe für das Jahr 2020

2. Die regionalen Ziele 2014-2020
Wie eingangs bereits benannt, wird sich die regionale ESF-Förderung in der Förderperiode 2014-
2020 auf zwei spezifische Ziele konzentrieren. Dies bedeutet aber nicht, dass sich das bisherige
Zielspektrum für den gesamten Landes-ESF auf diese zwei Ziele begrenzen lässt, vielmehr erfolgt
eine stärkere Zuständigkeitsaufteilung zwischen der Regional- und der Landesebene, sowie zwi-
schen den in den Landes-ESF eingebundenen Fachressorts. So beschreibt das Operationelle Pro-
gramm des Landes-Baden-Württemberg für den ESF in der neuen Förderperiode, dass Maß-
nahmen am Übergang in Beschäftigung im zuständigen Ministerium für Finanzen und Wirt-
schaft, allgemeine Berufsberatung hingegen in den Schulen stattfindet und durch das Landesmi-
nisterium für Kultus, Jugend und Sport koordiniert werden. Im Ministerium für Arbeit und Sozia-
lordnung, Familie, Frauen und Senioren werden jene Vorhaben gesteuert, die sich auf die Förde-
rung der sozialen Inklusion, der Bekämpfung von Armut, aber auch auf die Investitionen in Bil-
dung und Ausbildung für benachteiligte Zielgruppen konzentrieren. Hierin finden sich sowohl
zentrale Programme von landesweiter Bedeutung als auch die bedarfsorientierte regionale ESF
Förderung. Die beiden Ziele der regionalen ESF-Förderung sind folgend beschrieben:

Spezifisches Ziel B.1.1

Das Ziel B.1.1 lautet: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von
Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Hier geht es insbesondere
darum, die Beschäftigungsfähigkeit arbeitsmarktferner, oft mit mehreren Vermittlungshemm-
nissen belasteter Langzeitarbeitsloser und Langzeitleistungsbezieher durch Angebote sozialer
und ggf. gesundheitlicher Stabilisierung und niedrigschwelliger Qualifizierung zu erhöhen. Dar-
über hinaus wird mit der Förderung ein Beitrag zur gesellschaftlichen Integration von Gruppen
geleistet, die in besonderem Maße von Ausgrenzung und Armutsgefährdung betroffen sind.
Soweit möglich, werden die auf den jeweiligen regionalen Kontext zugeschnittenen Interventio-
nen die betroffenen Menschen auch im Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen unterstüt-
zen, die eine Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Integration in das Erwerbsleben
darstellen. In der regionalen Umsetzung können insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung
der Beschäftigungsfähigkeit, Kultur- und geschlechtersensible Maßnahmen zur Alltagsstabilisie-

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rung, Maßnahmen zur gesundheitlichen Stabilisierung und zur sozialen Integration aber auch
niedrigschwellige Angebote zur Erhöhung von Schlüsselqualifikationen durchgeführt werden.

Die wichtigsten Zielgruppen in diesem Ziel sind demnach:

   Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen, hier insbesondere Langzeit-
    leistungsbeziehende im Rechtskreis SGB II, die zunächst einer sozialen und persönlichen
    Stabilisierung sowie einer Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit als Vorausset-
    zung für eine Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt bedürfen.
   Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationshinter-
    grund (adressiert aufgrund ihrer überproportionalen Anteile an der Zielgruppe).
   Ältere Leistungsberechtigte.
   Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen,
    Suchterkrankungen, Überschuldungen und prekären familiären und Wohnverhältnissen
   Von Armut und Diskriminierung bedrohte Personengruppen unter den Zuwanderern aus
    EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten.

Zur Erinnerung:
In der Förderperiode 2007-2013 verfolgte der Landkreis Göppingen in der Prioritätsachse C
(Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie soziale Eingliederung von benachteiligten
Personen) die Ziele C 7.2 (Erhöhung der Chancengleichheit von Frauen bei der Eingliederung in
den ersten Arbeitsmarkt und C 8.2 (Stabilisierung von Lebensverhältnissen und Verbesserung
der Teilhabe am Arbeitsmarkt von Gruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen). Der
Hauptfokus lag im Landkreis Göppingen auf dem Ziel C 8.2.

Die Beschreibung der regionalen Ausgangslage für die Verfolgung dieses spezifischen Ziels im
Landkreis Göppingen findet sich in Kapitel 3.1.

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Regionale ESF Arbeitsmarktstrategie 2020

Spezifisches Ziel C 1.1

Die zentralen Dimensionen des spezifischen Ziels C 1.1 sind Vermeidung von Schulabbrüchen
und die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit. Hier sollen insbesondere Maßnahmen gefördert
werden, die in Ergänzung zu schulischen Angeboten und Angeboten der Jugendhilfe dazu beitra-
gen, schulpflichtige junge Menschen an Regelsysteme der Schule heranzuführen und sie so zu
integrieren, dass sie einen regulären Schulabschluss erreichen können. Oftmals wird hierfür eine
individuelle und erforderlichenfalls auch längerfristig angelegte sozialpädagogische Begleitung
erforderlich sein, die auch das familiäre Umfeld und die lebensweltlichen Bezüge der jungen
Menschen berücksichtigt. Auch aufsuchende Formen der Sozialarbeit kommen je nach Einzelfall
zum Einsatz. Ergänzend sollen auch junge Menschen, die zwar arbeitslos sind, sich aber regulä-
ren Beratungs- und Integrationsangeboten entziehen, wieder in einen geregelten Beratungs-
und Vermittlungsprozess eingegliedert werden. Junge Menschen, die ihre Schulpflicht bereits
erfüllt haben, können im Rahmen der Förderung im spezifischen Ziel C 1.1 auch im Rahmen be-
rufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz gefördert werden.
Die Förderung im spezifischen Ziel C 1.1 ist auf junge Menschen - in der Regel im Alter bis zu 25
Jahren - ausgerichtet, die aufgrund ihres erheblichen Förderbedarfs nicht von Maßnahmen der
allgemeinen Berufsorientierung oder Berufsberatung erreicht werden können. Das Ziel kon-
zentriert sich daher auf folgende Zielgruppen:

   Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabb-
    ruch bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr ausrei-
    chend erreicht werden können,
   Ausbildungsferne und z. T. marginalisierte junge Menschen, die von regelhaften Angebo-
    ten der Übergangs- und Ausbildungssysteme bzw. der Jugendsozialarbeit und der Jugend-
    berufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können.

Zur Erinnerung:

In der Förderperiode 2007-2013 verfolgte der Landkreis Göppingen in der Prioritätsachse B
(Verbesserung des Humankapitals) das Ziele B.4.1 (Vermeidung von Schulversagen und Erhö-
hung der Ausbildungsreife von schwächeren Schülern und Schülerinnen). Die geplanten Maß-
nahmen lassen sich mit den bisherigen Vorhaben zur Vermeidung von Schulversagen verglei-
chen, wobei künftig eine klare Zielgruppenfokussierung auf faktisch benachteiligte junge Men-
schen erfolgt. Die Verbesserung der Berufswahlkompetenz (ehemals spezifisches Ziel B.4.4) wird
künftig in der bisherigen Form regional nicht mehr förderfähig sein.

Die Beschreibung der regionalen Ausgangslage für die Verfolgung dieses spezifischen Ziels im
Landkreis Göppingen findet sich in Kapitel 3.2.

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3. Die Arbeitsmarktsituation im Landkreis Göppingen

3.1. Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel B 1.1
Anhand der folgenden Basisindikatoren kann die Ausgangssituation im Landkreis Göppingen im
Hinblick auf das spezifische Ziel B.1.1 beschrieben werden durch eine Analyse der Arbeitslosen
im Rechtskreis des SGB II nach ausgewählten Merkmalen, der Personen nach Migrationshinter-
grund und ausgewählten Merkmalen und der erwerbsfähigen Leistungsberechtigte nach ausge-
wählten Merkmalen. Als Datenquelle dienen die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA):

   Report für Kreise und kreisfreie Städte/ Landkreis Göppingen. April 2019 Arbeitsmarkt in
    Zahlen, Frauen und Männer – Länder, Kreise. April 2019
   Arbeitsmarkt in Zahlen, Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III / Land und Kreise
    2019
   Bedarfsgemeinschaften und ihre Mitglieder – Wartezeit von 3 Monaten (Länder und Krei-
    se) Februar 2019
   Zahlen und Daten für Regionale Arbeitskreise 2017/2018
   Schulstatistik des Landes Baden-Württemberg 2016
   Eckdaten des Regionalen Arbeitsmarktes, Jobcenter Göppingen, April 2019

3.1.1   Arbeitslose allgemein und im SGB II

Arbeitslosigkeit insgesamt im Landkreis Göppingen

Im Landkreis Göppingen waren im April 2019 insgesamt 4847 Menschen arbeitslos gemeldet,
davon 2.417 im Rechtskreis des SGB III und 2.430 im Rechtskreis des SGB II. Die Arbeitslosen-
quote im Landkreis Göppingen lag im April 2019 bei 3,4 %, etwas niedriger als im April 2018 da
waren es 3,5 %. Beim Jobcenter Göppingen waren 2.430 Menschen arbeitslos gemeldet. Das
sind 91 weniger (-3,6%) als im April 2018.

Die Zahl der SGB II-Arbeitslosen im Landkreis Göppingen nimmt im Vergleich zum Vorjahresmo-
nat um – 3,6% ab.

Frauen und Männer im SGB II

Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass im April 2019 im Landkreis Göppingen 48,1%
der SGB II-Arbeitslosen Frauen (1.168) und 51,9% Männer (1.262) sind. Die Betrachtung der
zeitlichen Entwicklung zeigt zudem, dass bei den Frauen ein Rückgang von - 67 Personen, bei
den Männern hingegen ein Rückgang von - 24 Personen zu beobachten war.

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Trend: Frauen profitieren etwas mehr vom erneuten Abbau der Arbeitslosigkeit. Dies kann im
Geschlechtervergleich als Trendwende interpretiert werden

Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre im SGB II

Insgesamt waren 217 junge Erwachsene im April 2019 im Landkreis Göppingen als arbeitslos im
SGB II registriert. Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der arbeitslosen jungen Er-
wachsenen um 13 Personen zu.

Negative Entwicklung im Bereich U25: Die Zahl der jugendlichen SGB II-Arbeitslosen nimmt
gegenüber dem Vorjahr zu.

Ältere Arbeitslose im SGB II (Ü50)

Im April 2019 waren 660 SGB II-Arbeitslose älter als 50 Jahre (Ü50). Gegenüber dem Vorjah-
resmonat nimmt die Zahl der älteren SGB II-Arbeitslosen um 38 Personen ab.

Deutlich positive Veränderung im Bereich Ü50: Zahl der älteren SGB II-Arbeitslosen nimmt ab.

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Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II

Im April 2019 waren von den 2.430 Arbeitslosen im SGB II insgesamt 788 Personen langzeitar-
beitslos. Gegenüber dem Vorjahresmonat war ein Rückgang um -9,7% zu beobachten. Bei bei-
den Geschlechtern ist ein Rückgang zu beobachten.

Positive Entwicklung bei der SGB II-Langzeitarbeitslosigkeit, Rückgang um -9,7% gegenüber dem
Vorjahresmonat: Beide Geschlechter profitieren.

Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im SGB II

Im April 2019 haben im Landkreis Göppingen 1.566 Personen der SGB II-Arbeitslosen keine ab-
geschlossene Berufsausbildung, Frauen sind stärker betroffen als Männer. Insgesamt sind somit
64,4% der SGB II-Arbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Noch keine positive Entwicklung bei den Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
64,4% der SGB II-Arbeitslosen verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung, wobei
Frauen deutlich stärker betroffen sind als Männer.

Ausländer/innen und Personen mit Migrationshintergrund im SGB II

Die Zahl der ausländischen arbeitslosen Personen im SGB II nahm im April 2019 im Landkreis
Göppingen im Vergleich Vorjahresmonat leicht zu. Insgesamt haben Ausländer einen Anteil von
46,3 % (44%) an der Arbeitslosigkeit im SGB II.
Arbeitslose mit Migrationshintergrund werden neu in der Statistik der BA mit Stand September
2013 geführt. Demnach liegt der Anteil dieser Personengruppe unter den SGB II-Arbeitslosen,
die Angaben zum Migrationshintergrund machten, bei ca. 60%.

Trotz leichter Zunahme weiterhin positive Entwicklung bei den ausländischen Personen im SGB
II. Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund wird erstmalig regional erfasst und liegt
bei knapp 60%.

Personen mit einer Schwerbehinderung im SGB II

Im April 2019 haben im Landkreis Göppingen 5,1% der SGB II-Arbeitslosen eine Schwerbehinde-
rung. Mit diesem Anteil liegt der Landkreis Göppingen leicht unter dem entsprechenden Anteil
auf Landesebene (6,8%). Insgesamt hatten im Landkreis Göppingen 124 arbeitslose Personen
im SGB II eine Schwerbehinderung, davon 43,7% Frauen und 56,3% Männer. Gegenüber dem
Vorjahresmonat nahm die Zahl der SGB II-Arbeitslosen mit einer Schwerbehinderung um 12
Personen ab.

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Positive Veränderungen bei dem Anteil der Menschen mit einer Schwerbehinderung im SGB II.
Die Arbeitslosigkeit geht um -5,1 % zurück. Insgesamt sind Männer mit Schwerbehinderung
häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen.

Alleinerziehende Arbeitslose im SGB II

Im Januar 2019 wiesen im Landkreis Göppingen insgesamt 357 Personen das Kriterium „allein-
erziehend“ auf. Dies entspricht einem Anteil von 14,2 % an allen registrierten SGB II-
Arbeitslosen (Baden-Württemberg: 14,2%). Von den 357 Personen sind 342 Frauen (95,58%)
und 15 Männer (4,2%). Gegenüber dem Vorjahresmonat ist eine Abnahme von – 3,4% festzu-
stellen.

Die Anteile alleinerziehender SGB II-Arbeitslosen sind zurückgegangen (-3,4%). 27,7% alleiner-
ziehende Frauen unter den weiblichen SGB II-Arbeitslosen.

3.1.2    Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Landkreis Göppingen (SGB II)
Die aktuellen Daten (Hochrechnungen für den Zeitraum Februar bis April 2019) zu den erwerbs-
fähigen Leistungsberechtigten beziehen sich auf den Berichtsmonat April 2019. Im April 2019
zählten insgesamt 7912 Personen zu dem Personenkreis der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten, davon 53,3% Frauen und 46,7% Männer. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die
Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um -434 Personen verringert.

Über die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind Frauen. Im Vorjahresvergleich
ging die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um 434 Personen, -5,2 % zurück.

Altersgruppen
Für die einzelnen Altersgruppen stellt sich die Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten, im Januar 2019 wie folgt dar: 18,9% der Gruppe sind 25 Jahre und jünger, 64,6% zwi-
schen 25 bis 55 Jahre und 16,5 % sind 55 Jahre und älter.

Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter zwischen 25 und 50 Jahren ist rela-
tiv die größte, bei der Altersgruppe der unter 25-jährigen zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr
ein leichter Zugang.

3.1.3    Personen mit Migrationshintergrund im Landkreis Göppingen
Seit Mitte 2013 ist es möglich, die Entwicklungen am Arbeitsmarkt auch unter dem Aspekt des
Migrationshintergrundes abzubilden, da in allen Agenturen für Arbeit und allen Jobcentern Per-
sonen,

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die auf Leistungen des SGB II angewiesen sind, zum Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB
III befragt werden (vgl. hierzu Methodenbericht der BA 2012). Aktuell liegen Daten für den Be-
richtsmonat September 2017 vor, auf die im Folgenden näher eingegangen wird.

        Im September 2017 hatten 60% der befragten Arbeitslosen im Landkreis Göppingen ei-
         nen Migrationshintergrund (2.300 Personen).1 In Baden-Württemberg lag dieser Anteil
         bei 50,4%.
        70% der Personen mit Migrationshintergrund sind langzeitarbeitslos, bei der entspre-
         chenden Referenzgruppe ohne Migrationshintergrund liegt der Wert bei 30%.
        Hinsichtlich der schulischen und beruflichen Ausbildung zeigte sich bei den befragten Men-
         schen mit Migrationshintergrund eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorjahren.
         Im September 2017 konnten: 36% einen HS-Abschluss, 22,5% eine mittlere Reife, 13,5% ei-
         nen Fachhochschulabschluss oder einen Hochschulabschluss nachweisen, nur 13,7% gaben
         an keinen Schulabschluss zu haben und 14,3% machten keine Angaben. Bei Arbeitslosen
         ohne Migrationshintergrund liegt der Anteil ohne Schulabschluss bei 2,7%. Auch bei der
         beruflichen Ausbildung waren große Unterschiede zu beobachten: So konnten 54% der Ar-
         beitslosen mit Migrationshintergrund keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen,
         bei den Arbeitslosen ohne Migrationshintergrund fehlte hingegen bei 27% eine abgeschlos-
         sene Berufsausbildung.

3.2. Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel C 1.1
Anhand der folgenden Basisindikatoren kann die Ausgangssituation im Landkreis Göppingen im
Hinblick auf das spezifische Ziel C.1.1 durch die Situation der Schulabgänger/innen aus allge-
mein- bildenden Schulen ohne bzw. mit Hauptschulabschluss für das Schuljahr 2017, sowie die
Schulsituation von ausländischen Jugendlichen beschrieben werden. Soweit möglich werden
auch ergänzende qualitative Informationen aus dem SGB VIII, insbesondere aus dem Bereich der
Jugendsozialarbeit, in diesen Abschnitt eingefügt. Als Datenquelle dienen die Daten des Statisti-
schen Landesamtes Baden-Württemberg.

Hinsichtlich der Schulabgänger/innen aus allgemeinbildenden und beruflichen Schulen zeigt sich
im Jahresvergleich 2017 (letzter statistisch verfügbarer Datensatz) im Landkreis Göppingen fol-
gendes Bild:

Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Verteilung und die Qualität der Abschlüsse in allge-
meinbildenden Schulen sprunghaft gesteigert, was sich insbesondere in dem deutlichen Anstieg
der Absolventen/innen mit Fachhochschul- und Hochschulreife zeigt. Dies ist einerseits auf den
doppelten Jahrgang der G8 und G9 Absolventen/innen ab Jahr 2013, aber auch mit einer deutli-

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    Erhöhte Unsicherheit der Ergebnisse aufgrund geringer Fallzahlen, geringer Teilnahme an der Befragung
    oder unterschiedlicher Teilnahmeverhalten einzelner Gruppen der Befragten.

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chen Abnahme der Absolventen/innen mit einem Hauptschulabschluss sowie mit einem mittle-
ren Abschluss zurückzuführen. Der Anteil der Jugendlichen, die die allgemeinbildende Schule
ohne Hauptschulabschluss verlassen, ist jedoch deutlich gestiegen.

Insgesamt zeigt sich im Landkreis Göppingen nunmehr ein schulisches Bildungsniveau, das im
Hinblick auf erreichte allgemeine Schulabschlüsse im Landesschnitt liegt, mit etwas niedrigeren
Anteilen der Abgänger/innen mit Hauptschulabschluss sowie (Fach-)Hochschulreife und etwas
höheren Anteilen der Abgänger/innen ohne Hauptschulabschluss sowie derjenigen mit mittlerer
Reife.

Abgänger 2016/2017 insgesamt: 3.962 (2015: 3.027 2014: 2.965) Schulabgänger an öffentlichen
und privaten allgemein bildenden Schulen sowie Schulabgänger aus beruflichen Schulen mit
zusätzlich erworbenem allgemeinbildendem Abschluss:

Davon:

Mittlerer Abschluss         1.649

Hauptabschluss                613

Fachhochschulabschluss        454

Allgemeine Hochschulreife 1.103

Ohne HS Abschluss             143

Hinsichtlich der Abschlüsse der Schulabgänger/innen der beruflichen Schulen zeigt der Gesamt-
trend: Insgesamt blieb die Quote relativ konstant, mit 74,8% schließen die meisten Abgän-
ger/innen die berufliche Schule mit einem (Fach-)Hochschulabschluss ab.

Mit Blick auf das Geschlechterverhältnis wird deutlich, dass junge Frauen bei den Abschlüssen
der allgemeinbildenden Schulen ein insgesamt höheres Niveau (gemessen am Anteil der Fach-
/Abiturientinnen) als die jungen Männer erreichen. Diesen Vorsprung können sie nach Abschluss
der berufsbildenden Schulen jedoch nicht beibehalten: Hier erreichen die jungen Männer etwas
häufiger die (Fach-)Hochschulreife.

Betrachtet man den Schulabschluss nach Herkunft, so ergibt sich weiterhin ein großes Gefälle
zwischen deutschen und ausländischen Schülern. Der Schulstandort Landkreis Göppingen ist
durch eine starke Präsenz von guten und weiterführenden Berufsschulen geprägt. Insgesamt
haben im Jahr 2016 insgesamt 1.145 Schüler/-innen als Abgänger von beruflichen Schulen
zusätzlich einen allgemeinbildenden Abschluss erworben. Davon aber nur 153 ausländischer
Herkunft. Während 70% der Abgänger/-innen einen (Fach)hochschulabschluss erworben haben
waren es bei den Schüler/-innen ausländischer Herkunft nur 15%.

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Regionale ESF Arbeitsmarktstrategie 2020

Die von der Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises ESF im Landkreis Göppingen durchge-
führte Expert/innenbefragung und die Diskussion im Regionalen Arbeitskreis hat zusätzlich fol-
gende Tendenzaussagen ergeben:

Im gesamten Agenturbezirk Kreis Göppingen plus Kreis Esslingen wird die Zahl der Schulabbre-
cher für das Jahr 2018 mit ca. 550 Schülerinnen und Schüler angegeben. Für den Kreis Göppin-
gen werden von den Experten ca. 160 Schulabbrecher pro Jahrgang angenommen. Da das Ziel C
1.1. als Zielgruppe zusätzlich, die von der 7. Klasse an von Schulabbruch bedrohten Schülerinnen
und Schüler sowie die Ausbildungsabbrecher und die Teilnehmerinnen am VAB und BEJ umfasst,
wird von den Expert/innen aus dem Kreis Göppingen eine Zielgruppengröße von ca. 350 bis 400
Betroffenen, pro Schuljahr, angenommen. In dieser Zahl sind auch die Abgänger/innen der För-
derschulen enthalten.

Die Ausgangslage für den Schulabsentismus wird von den Expert/innen wie folgt eingeschätzt:
Der Schulabbruch kommt nicht von heute auf Morgen sondern entwickelt sich im Verlauf der
Schüler/innenbiographie. Deswegen sprechen Wissenschaftler auch von Schulabsentismus. Ver-
stärkende Faktoren sind:

   -   Falsche Wahl der weiterführenden Schule und daraus häufig resultierende Überforde-
       rung
   -   Unrealistische Selbsteinschätzung und abweichendes Verhalten
   -   Instabiles Elternhaus – wenig oder fehlende Unterstützung
   -   Zunehmend auch psychische- und weitere gesundheitliche Problemlagen
   -   Zunehmend Suchtproblematiken
   -   Niedriges Selbstwertgefühl und verstärkt Neigung zur Delinquenz

Die Problemlagen treten tendenziell weniger in den ländlich geprägten Regionen des Kreises auf,
sie sind verstärkt in den städtischen Gebieten vorhanden. Bestimmte Schulstandorte in Göppin-
gen und Geislingen an der Steige sind besonders betroffen.

Im Landkreis Göppingen gibt es bereits eine ganze Reihe von wirksamen Projektansätzen gegen
den Schulabsentismus und den Ausbildungsabbruch:

   -   Schulsozialarbeiter/innen an fast allen Schulen
   -   Schulpsychologische Beratungsstellen, flankierend zum Angebot der Berufsberatung um
       möglichst schnell Perspektiven aufzuzeigen
   -   Angebote der Jugendsozialarbeit, der Jugendberufshilfe und der offenen Jugendarbeit
       durch die freien Träger
   -   Berufseinstiegsbegleitung, aktuell an 6 Schulen des Landkreises
   -   Projekte zur vertiefenden Berufsorientierung
   -   Angebote der Erziehungshilfe durch das Jugendamt und Andere
   -   Schulen für Erziehungshilfen

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Regionale ESF Arbeitsmarktstrategie 2020

Die Situation im Landkreis Göppingen könnte noch weiter verbessert werden durch:

    -   Eine gezielte, nachgehende Begleitstruktur (Wir wissen noch zu wenig über die Verläufe
        nach der weiterführenden Schule)
    -   Durch Angebote der Selbststärkung gekoppelt mit arbeitsweltbezogenen Inhalten, zu-
        nächst abgekoppelt vom Schulbetrieb und individuell angesetzte Sprachkurse
    -   Durch frühzeitige verstärkte individuelle sozialpädagogische Betreuung möglichst schon
        vor der 7. Klassenstufe.

3.3. Handlungsbedarf auf der Grundlage der Arbeitsmarktbeschreibung
Auf Basis der Ergebnisse der Ausgangsbeschreibung des Arbeitsmarktes im Landkreis Göppingen
werden hier die jeweiligen Handlungsbedarfe im Hinblick auf die Interventionsfelder des regio-
nalisierten ESF dargestellt.

Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen

Insgesamt zeigt sich vor dem Hintergrund der Arbeitsmarktdaten der Bundesagentur für Arbeit
eine positive Entwicklung in den beiden Rechtskreisen des SGB II und SGB III. Es wird aber auch
deutlich, dass im Landkreis Göppingen nicht alle Personengruppen im SGB II gleichermaßen von
dieser Entwicklung betroffen sind. So besteht weiterhin insbesondere ein Förderbedarf für Lang-
zeitarbeitslose im SGB II, sowie auch für Arbeitslose im SGB II ohne deutschen Pass bzw. mit
Migrationshintergrund, für Leistungsbeziehende ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie
für Alleinerziehende.

Auch mit Blick auf die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zeigen sich die benannten Perso-
nengruppen als diejenigen mit einem vermeintlich hohen Unterstützungsbedarf. Von der Grup-
pe der arbeitslosen Menschen mit Migrationshintergrund sind deutlich mehr auf Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) angewiesen, und dabei noch in höherem Maße
langzeitarbeitslos. Sie verfügen darüber hinaus über ein niedrigeres schulisches und berufliches
Ausbildungsniveau, was sich als Hemmnis bei der Vermittlung in Arbeit erweist.

Der Handlungsbedarf für den ESF in diesem Interventionsfeld bestand bereits in der vergange-
nen Förderperiode und wurde dem damaligen spezifischen Ziel C 8.2 zur Stabilisierung von Le-
bensverhältnissen und Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsmarkt von Gruppen mit besonde-
ren Vermittlungshemmnissen zugrunde gelegt. Vorhaben des regionalisierten ESF zielen dem-
nach u.a. auf die Gruppe der Arbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen im Rahmen
von einerseits berufsbezogener Qualifizierung und Integrationshilfen. Sie sollen aber auch hel-
fen, Lebensverhältnisse zu stabilisieren, um durch niederschwellige Integrationsangebote Teil-
habe am Arbeitsleben zu gewährleisten.

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Regionale ESF Arbeitsmarktstrategie 2020

Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit

Insgesamt liegen über die Zielgruppe des spezifischen Ziels C 1.1, die Schüler/innen und jungen
Menschen, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und die von schulischen Re-
gelsystemen nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können, nur geringe statisti-
sche Regionaldaten vor. Ausgehend von den Daten der Schulabgangsstatistik zeigt sich mit Blick
auf die Absolventen/innen ohne Hauptschulabschluss, dass in besonderer Weise ausländische
Schüler/innen hiervon betroffen sind.

Sicherlich ist dies noch keine hinreichende Beschreibung für eine Zielgruppe in einem Interven-
tionsfeld, dass durch eine Vielzahl von Programmen, Projekten und Instrumenten der Regelför-
derung unterschiedlicher Rechtskreise (insbesondere SGB II, SGB III, SGB VIII) bestimmt ist. Der
spezifische Handlungsbedarf ergibt sich demnach aus der Identifikation und Systematisierung
der vorhandenen Förderinstrumente und der Frage, welchen Beitrag der ESF dazu leisten kann,
marginalisierte Jugendliche, Schüler/innen mit drohendem Schulabbruch und Schulabsentis-
ten/innen zu erreichen, und welche ergänzenden Maßnahmen angebracht und notwendig sind.
Dabei wird sicherlich auch eine Bezugnahme auf die bisherigen regionalen Erfahrungen der Pro-
jektträger und Dienste erfolgen, die sich in der vergangenen ESF-Förderperiode auf das Ziel B 4.1
(Vermeidung von Schulversagen) konzentriert haben.

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Regionale ESF Arbeitsmarktstrategie 2020

4. Formulierung von Zielen; Definition der Zielgruppen
Folgend werden die spezifischen Ziele des Operationellen Programms, die vom Land für die Re-
gionalisierung zur Verfügung gestellt werden, im Einzelnen aufgegriffen. Der ESF-Arbeitskreis für
den Landkreis Göppingen hat sich in der Strategiesitzung am 22.05.2019 auf die Ziele, Zielgrup-
pen und Schwerpunkte der Ausschreibungen für 2020 verständigt.

Spezifisches Ziel B 1.1
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die beson-
ders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind

Zielgruppen sind arbeitsmarktferne SGB II-Bezieher mit multiplen Vermittlungshemmnissen:
   Langzeitleistungsbeziehende die einer sozialen und persönlichen Stabilisierung sowie einer
    Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit als Voraussetzung für eine Heranführung
    an den ersten Arbeitsmarkt bedürfen
   Alleinerziehende, ältere Leistungsberechtigte und Personen mit Migrationshintergrund
    sollen besonders adressiert werden.
   Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen,
    Suchterkrankungen, Überschuldungen und prekären familiären und Wohnverhältnissen,
   Von Armut und Diskriminierung bedrohte Personengruppen unter den Zuwanderern aus
    EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten,

Mögliche Ansätze in diesem spezifischen Ziel sind:
   Kultur- und geschlechtersensible Maßnahmen zur Alltagsstabilisierung
   Niederschwellige (Re-)Integration in Qualifizierung und Beschäftigung, Tagesstrukturie-
    rung, speziell bei Menschen mit Migrationshintergrund auch arbeitsweltbezogene Sprach-
    vermittlung
   Niederschwellige Angebote zur Erhöhung von Schlüsselqualifikationen
   Beratung, Begleitung und Training für Personen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähig-
    keit
   Altersangemessene Unterstützungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
   Einbeziehung von Sozial- bzw. Lebensräumen, insbesondere systemisch orientierte, fami-
    lienzentrierte Ansätze
   Niederschwellige Angebote zur Verbesserung von Schlüsselqualifikationen mit Schwer-
    punkt auf Aufbau und Vermittlung von Verlässlichkeit und Motivation.

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Regionale ESF Arbeitsmarktstrategie 2020

Spezifisches Ziel C 1.1
Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit

Zielgruppen sind:
   Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabb-
    ruch bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr ausrei-
    chend erreicht werden können,
   Ausbildungsferne und z. T. marginalisierte junge Menschen, die von regelhaften Angebo-
    ten der Übergangs- und Ausbildungssysteme bzw. der Jugendsozialarbeit und der Jugend-
    berufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können.

Mögliche Ansätze in diesem spezifischen Ziel sind:
   Aktivierende Arbeit mit besonders benachteiligten Schülerinnen und Schülern ab der Jahr-
    gangsstufe 7.
   Aufsuchende Beratung und individuelle sozialpädagogische Begleitung
   Motivation von jungen Frauen und insbesondere jungen Männern zur Weiterverfolgung
    ihrer Bildungslaufbahn und Erlangung ihrer Abschlüsse.
   Gezielte Förderung und Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund: Sprach-
    hindernisse und schulische Qualifikationsdefizite abbauen, Motivation aufbauen.
   Einbeziehung von Eltern (v. a. in bildungsfernen Familien).
   Einbeziehung von Sozial- bzw. Lebensräumen

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Regionale ESF Arbeitsmarktstrategie 2020

5. Umsetzung der Ziele
Die Programmausschreibung mit den spezifischen Zielen erfolgt ca. zwei Monate nach der Stra-
tegiesitzung. Eine Pressenotiz in den Göppinger Zeitungen und in den Amtsblättern fordert die
Träger auf, im Rahmen des zur Verfügung stehenden Mittelkontingents von 320.000.-- € für den
Zeitraum eines Jahres Projektanträge zu formulieren. Die Berücksichtigung der regionalen Ar-
beitsmarktstrategie des Landkreises Göppingen ist für antragstellende Projektträger verbind-
lich. Das Dokument selbst wird auf der Internetseite des Landkreises hinterlegt.

Für neue und interessierte Träger besteht die Möglichkeit, Gesprächstermine mit der ESF-
Geschäftsstelle und dem externen Berater zu vereinbaren, um die Projektidee mit Beratungsun-
terstützung bis zur Antragsreife weiterzuentwickeln.

Die Projektanträge sind bis zum von der L-Bank festgelegten Stichtag unter Nutzung des elekt-
ronischen Antragsverfahrens ELAN zentral bei der L-Bank einzureichen. Das für die neue För-
derperiode aktualisierte ELAN-Tool steht auf der bekannten Internetseite www.esf-bw.de zur
Verfügung.

Im Anschluss werden die Projektanträge durch den ESF-Arbeitskreis Göppingen bewertet. Ein
Rankingverfahren legt die Reihenfolge der zu berücksichtigenden Projektanträge fest.

Die Kriterien für die Auswahl der Projekte sind den Trägern bekannt. Die Kriterien sind:

       Plausibilität des Antrags,
       Wirtschaftlichkeit des Vorhabens,
       Zielübereinstimmung mit dem OP für Baden-Württemberg und den Zielen des Regiona-
        len Arbeitskreises Göppingen,
       Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele,
       Erwartet werden Projektanträge, die eine Umsetzung der geforderten Geschlechterge-
        rechtigkeit erkennen lassen und die Querschnittsziele angemessen berücksichtigen
       Menschen mit Migrationshintergrund sind entsprechend ihres Anteils an der Gesamt-
        bevölkerung (33%) zu fördern.

Der Regionale Arbeitskreis ESF Landkreis Göppingen ist bemüht, eine vollständige Mittelbin-
dung zu erreichen.

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Regionale ESF Arbeitsmarktstrategie 2020

6. Festlegung der Evaluationsschritte
Die Verfahren der Ergebnissicherung orientieren sich an den festgelegten Zielen des Arbeits-
kreises sowie der Umsetzung des Querschnittsziels zur Gleichstellung der Geschlechter durch:

○   den Abgleich des bewilligten Antrags mit dem Sachbericht im Verwendungsnachweis des
    jeweiligen ESF-Projekts,
○   Jährlich ein Projektbesuch durch die Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises
○   Qualitätsberichterstattung zur regionalen Ergebnissicherung durch die Projektträger im
    Rahmen der Sachberichterstattung, sowie
○   Projekt- und Ergebnispräsentationen im Kontext von jährlich stattfindenden Strategiesit-
    zungen des regionalen ESF-Arbeitskreises nach einem vorgegebenen Format

Gez.
Nina Rizman, Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises ESF für den Landkreis Göppingen

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