Amstetten und Waidhofen/Ybbs - Nr. 5/2020 10. September

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Amstetten und Waidhofen/Ybbs - Nr. 5/2020 10. September
051/2020

                                                  Amstetten und Waidhofen/Ybbs

                                                                  Nr. 5/2020
                                                              10. September

   Herbstantrag und ÖPUL Verlängerung
   Neueinstieg: Bodennahe Ausbringung
    flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle
   Hofkartenübergabe
   Covid 19 – Investitionsförderung
   Fachinformationen und Bildungsangebot
Amstetten und Waidhofen/Ybbs - Nr. 5/2020 10. September
Seite 2   Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 5/2020
Amstetten und Waidhofen/Ybbs - Nr. 5/2020 10. September
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 5/2020                                                     Seite 3

Parteienverkehr
Info Covid-19:
Beim Betreten der BBK-Räumlichkeiten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und
bitte achten Sie im Wartebereich auf den nötigen Sicherheitsabstand!
Sollten Sie sich nicht gesund fühlen oder Krankheitssymptome aufweisen, ersuchen
wir etwaige Termine zu verschieben und vom Besuch der BBK Abstand zu nehmen!

Eine Terminvereinbarung für Beratungen und den Besuch von div. Sprechtagen ist jedenfalls erfor-
derlich.
Das Büro der BBK Amstetten ist am Dienstag, 20. Oktober, wegen einer internen Fortbildung,
ganztägig geschlossen.

Herbstantrag 2020 (HA)
Die Herbstantragstellung 2020 wird in etwas veränderter Form abgewickelt. Aufgrund der Corona-Situ-
ation wird von Gemeindeinformationsveranstaltungen Abstand genommen. Die notwendigen Informa-
tionen sind den Rundschreiben, der LK/BBK-Homepage und den AMA-Informationsschreiben zu ent-
nehmen. Auf unserer Homepage wird ein Webinar angeboten, das jederzeit angesehen werden
kann.
Die AMA versandte am 24. August an alle Zwischenfruchtbegrüner (inkl. Maßnahmenübernahmen
2020) Unterlagen zum Herbstantrag 2020 (Begleitbrief und leere Feldstücksliste, KEINE Stammdaten-
seite und KEIN Maßnahmenantrag).

                                                                                                      Herbstantrag 2020
Aufgrund der möglichen ÖPUL-Verlängerung für das Jahr 2021 erhalten auch alle Betriebe, die verlän-
gerbare Maßnahmen haben, ein Informationsschreiben.
Keine postalische Zusendung erfolgt für Betriebe mit „MeinPostkorb“-Anmeldung!

Die Bezirksbauernkammern werden, so wie in den Vorjahren, allen Antragstellern, die ihren Herbstan-
trag bisher über die BBK abgegeben haben, einen persönlichen Abgabetermin über Anschreiben vor-
geben. Wir ersuchen jetzt schon um Beachtung und unbedingte Einhaltung dieses Termins!
Die meisten Verpflichtungen aus dem ÖPUL 2015 enden mit 31.12.2020 (Verpflichtungsbeginn
1.1.2015 oder 1.1.2016 bzw. einjährige Maßnahmen).
Jeder Betrieb, der auslaufende Maßnahmen aus dem ÖPUL 2015 verlängern möchte, muss einen
Herbstantrag 2020 abgeben.

Anträge können entweder selbsttätig über eAMA oder unter Hilfestellung der Bezirksbauernkammer
gestellt werden.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung über die BBK:
    MFA 2020 (alle Seiten!)
    AMA-Brief über verlängerbare Maßnahmen (unbedingt erforderlich!) – gesamtes Schreiben,
     alle Maßnahmen, die verlängert werden sollen, sind dort anzukreuzen!

   Zwischenfruchtbegrüner zusätzlich:
    Kopierte Feldstücksliste MFA 2020 mit gekennzeichneten Begrünungsschlägen Herbst 2020
      ODER
    Leere Feldstücksliste mit eingetragenen Begrünungsschlägen Herbst 2020
    Ev. Skizzen bei geänderten Schlägen
    Vollmacht, wenn nicht Antragsteller selbst in die BBK kommt
    Neue Hofkarte mit eingezeichneten durchzuführenden Änderungsdigitalisierungen
Amstetten und Waidhofen/Ybbs - Nr. 5/2020 10. September
Seite 4                                                       Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 5/2020
                    Für Verlängerungsanträge ist das AMA-Schreiben mitzunehmen, die Maßnahmen, die verlängert wer-
                    den sollen, sind darauf anzukreuzen:

                    ÖPUL - Verlängerung
                    Die Laufzeit des ÖPUL 2015 endet grundsätzlich per 31.12.2020. Es wird 2 Verlängerungsjahre (2021
                    und 2022) geben, wobei jedes eigens beantragt werden muss. Maßnahmen, die 2021 nicht verlängert
                    werden, können auch 2022 nicht verlängert/beantragt werden.

                    Zwischenfruchtbegrüner haben den HA bis spätestens 15. Oktober abzugeben, Betriebe mit „nur“
                    Maßnahmen-Verlängerungen bis spätestens 15. Dezember!
Herbstantrag 2020

                    Mit dem Maßnahmenverlängerungsantrag wird der Verpflichtungszeitraum im ÖPUL 2015 um ein Jahr
                    verlängert, d.h.
                         7. Verpflichtungsjahr bei Einstieg 2015
                         6. Verpflichtungsjahr bei Einstieg 2016
                    Wird ÖPUL in diesen Fällen nicht verlängert, können klarerweise im Jahr 2021 keine Zahlungen bean-
                    tragt werden.
                    Maßnahmen mit Verpflichtungsbeginn per 1.1.2017 müssen bis zum Verpflichtungsende weitergeführt
                    werden und sind nicht zu verlängern.

                    2021 ist, so wie heuer schon, kein prämienfähiger Flächenzugang möglich – ausgenommen davon ist
                    eine Maßnahmenübernahme – Achtung: übergebender Betrieb muss Maßnahme(n) verlängern!

                    Bei der Nichtverlängerung von einzelnen Maßnahmen muss die Einhaltung der Kombinationsverpflich-
                    tungen beachtet werden!
                    Die Kombinationspflicht bei Bio mit SLK, Naturschutz, Immergrün und Steilflächenmahd fällt im Falle
                    der Nichtverlängerung von Bio!
                    Konventionelle RGVE-Haltung soll möglich sein (Übergangslösung, Beantragung im MFA 2021).

                    Die Prämienhöhe wird grundsätzlich gleich bleiben (Modulation und Obergrenzen beachten).

                    Grundsätzlich sind nur vorhandene Maßnahmen verlängerbar, es gibt mit einer Ausnahme sonst keine
                    neuen Maßnahmen:
                         „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle“ – Der Einstieg
                          entspricht dann einer einjährigen Verpflichtung (2021) und die im MFA 2021 beantragte m³-
                          Menge umfasst den Zeitraum 1.1.2021 – 15.5.2021
                              o Max. 50 m³/ha förderbar (=Erhöhung, derzeit 30 m³/ha)
Amstetten und Waidhofen/Ybbs - Nr. 5/2020 10. September
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 5/2020                                                            Seite 5
NEU – Biozuschlag für Bioeinsteiger
      Voraussetzungen:
         o 2021 UBB-Teilnehmer (d.h. Maßnahme muss verlängert werden)
         o Kontrollvertrag spätestens am 1.1.2021
         o Keine Bio-Maßnahmenübernahme 2021
      Höhe ca. 60 Euro/ha

Handysignatur

                                                                                                               Handysignatur
Wie bereits im RS Nr. 4/2020 mitgeteilt, wird es noch bis ca. Ende November heurigen Jahres die
Möglichkeit geben, eine Handysignatur kostenlos über die BBK freischalten zu lassen.
Im Zuge der Herbstantragstellung 2020 haben nochmals alle Betriebe dazu die Möglichkeit.
Mitzunehmen:
    ein Handy, das SMS empfangen kann (muss kein Smartphone sein)
    amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein)

Neue Luftbilder
Im Vorjahr wurde nahezu das gesamte Gebiet der Bereiche der Bezirksbauernkammern Amstetten und
Waidhofen/Ybbs überflogen und neue Hofkarten auf Basis der neuen Luftbilder erstellt.

                                                                                                             Neue Luftbilder
Die Hofkarten wurden auf Kosten der Landwirtschaftskammer NÖ gedruckt und werden allen Betrieben
zur Verfügung gestellt.
      Alle Betriebe, die einen Herbstantrag für Zwischenfruchtbegrüner stellen, müssen ihre Flächen
       bereits auf Basis dieser neuen Luftbilder beantragen (nötige Digitalisierungen werden gleich bei
       der HA-Abgabe vorgenommen)!
       Die Hofkarten können vorweg ab sofort in den BBKn abgeholt werden.
      Betriebe mit ÖPUL-Maßnahmenverlängerungen ohne Zwischenfruchtbegrünung werden die
       Hofkarten bei der Abgabe ausgehändigt (Digitalisierungen werden ab Mitte Jänner 2021 nach
       Terminvereinbarung durchgeführt)!
      Alle Betriebe ohne ÖPUL-Maßnahmenverlängerungsanträge sollten sich bitte die Hofkarten von
       der BBK abholen!

Agrarstrukturerhebung 2020 (ASE)
Rund 2/3 aller betroffenen Betriebe haben die Agrarstrukturerhebung 2020 entweder bereits selbsttätig
oder über Hilfestellung der Bezirksbauernkammer erledigt.

                                                                                                             ASE
Alle offenen Betriebe erhalten das Angebot, die ASE bei der Abgabe des Herbstantrages mit zu erledi-
gen.
Erforderlichen Unterlagen:
     Ausgefüllter Erhebungsbogen (alle Zahlen, Daten, … müssen vorausgefüllt sein!)
     Zugangscode
     Weitere Unterlagen (z.B. Einheitswertbescheid, …)

Covid 19 – Investitionsprämie für Betriebe in der Land- u. Forstwirtschaft
Um die österreichische Wirtschaft zu stützen und damit auch Wachstums- und Beschäftigungsimpulse
zu setzen, hat die Bunderegierung eine Förderung mit einem Gesamtvolumen von 1 Mrd. Euro be-
schlossen, die allen Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Österreich offensteht. Diese COVID-
19-Investitionsprämie kann daher auch von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, unabhängig da-
von, ob sie Buch führen oder pauschaliert sind, beantragt werden. Laut Auskunft des Bundesministe-
rium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort werden im Bedarfsfall die Mittel von 1 Milliarde Euro für die
Investitionsprämie aufgestockt, d.h. dass alle Anträge im vorgesehenen Zeitraum (1.9.2020 bis
28.2.2021) bedient werden. Es ist daher nicht notwendig, die Anträge so rasch wie möglich zu stellen
und es wird empfohlen bei offenen Fragen die Klärung abzuwarten.
Amstetten und Waidhofen/Ybbs - Nr. 5/2020 10. September
Seite 6                                                          Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 5/2020
                                Förderungsvoraussetzungen:
                                Förderungsfähig sind materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das
                                abnutzbare Anlagevermögen. Dazu zählen jedenfalls Gebäude, bauliche und technische Anlagen,
                                Maschinen, etc. Auch gebrauchte Güter sowie geringwertige Güter (< 800 Euro) können gefördert wer-
                                den. Reiner Instandhaltungsaufwand ist nicht förderbar.
                                Der Zuschuss ist nicht steuerpflichtig und es findet auch keine Kürzung der abzugsfähigen Aufwendun-
                                gen (=Abschreibungen) in den betreffenden Geschäftsjahren statt. Für die geförderten Investitionen
                                besteht eine Behalteverpflichtung (Sperrfrist) von 3 Jahren. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum
                                Ausscheiden der Investition kommen, so hat der investierende Betrieb für eine dementsprechende Er-
                                satzinvestition zu sorgen. Es geht bei der Investition immer um den Anschaffungswert, die Finanzierung
                                ist nicht ausschlaggebend. Das bedeutet, dass bei einem Rücktausch (zu zahlender Betrag ist die Dif-
                                ferenz aus Neumaschine – Altmaschine) der komplette Betrag der Neumaschine eingereicht werden
                                kann.
                                Das Investitionsvolumen pro Betrieb ist nach unten mit 5.000 Euro netto und nach oben mit 50
Covid 19 – Investitionsprämie

                                Mio. Euro begrenzt. Es besteht die Möglichkeit einzelne Maßnahmen zu kombinieren, um die Unter-
                                grenze zu erreichen.
                                Die Förderhöhe als nicht rückzahlbarer Zuschuss beträgt 7 %. Für bestimmte Investitionen in den Be-
                                reichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit/Life-Science werden 14 % Zuschuss gewährt.
                                Bei der Antragstellung ist eine getrennte Eingabe der zutreffende(n) Kostenkategorie(n) für förderbare
                                Investitionen, hinsichtlich 7 % oder 14 %, zu treffen. Für Gegenstände in der Kategorie 14 % werden
                                jedenfalls separate Rechnungen benötigt.
                                Ein Ansuchen auf die Prämie ist zwischen 01.09.2020 und 28.02.2021 zu stellen. Erste Maßnahmen
                                (dazu zählen: Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, Beginn Leistung, Anzahlungen/Zahlungen,
                                Rechnungen oder Baubeginn) müssen im Zusammenhang mit der geplanten Investition zwischen
                                01.08.2020 und 28.02.2021 gesetzt werden.
                                Vor dem 1. August 2020 darf keine erste Maßnahme erfolgen, ansonsten kann die Investition nicht
                                als förderfähig betrachtet werden.
                                Beispiel: Mit einem Stallbau wurde im April 2020 begonnen. Für die Innenausstattung (Aufstallung,
                                Technik, ...) wurde noch keine erste Maßnahme gesetzt. Der bauliche Teil ist damit nicht mehr förder-
                                würdig (erste Maßnahme vor dem 01.08.2020), die Innenausstattung ist jedoch als förderfähig zu be-
                                trachten, wenn die ersten Maßnahmen dafür nach dem 1.August gesetzt wurden.
                                Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investition hat bis längstens 28.02.2022 zu erfolgen.

                                Nicht förderungsfähige Investitionen:
                                    Klimaschädliche Investitionen
                                       Dazu zählen vor allem Fahrzeuge, die mit fossilen Energieträgern angetrieben werden.
                                       Ausgenommen davon sind lediglich selbstfahrende Arbeitsmaschinen, welche jedoch mit Moto-
                                       ren der Abgasstufe 5 ausgerüstet sein müssen. Diese werden mit 7 % der Nettokosten geför-
                                       dert, außer der Antrieb erfolgt elektrisch. In solchen Fällen erhöht sich der Fördersatz auf 14 %.
                                       Das betrifft unter anderem: Selbstfahrender Mähdrescher, Häcksler, Rübenerntemaschine, Hof-
                                       lader (E-Hoflader 14 %), Radlader, Teleskoplader, Traktor (E-Traktor 14 %), Auch Anbaugeräte,
                                       gezogene auswechselbare Geräte und Anhänger im landwirtschaftlichen Bereich zählen nicht
                                       zu den klimaschädlichen Investitionen und sind somit förderfähig.
                                          Aktivierte Eigenleistungen
                                        Leasingfinanzierte Investitionen (außer diese werden im antragstellenden Unternehmen ak-
                                           tiviert)
                                        Kosten ohne Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition (Bsp.: Privatanteile
                                           an einer Investition)
                                        Erwerb von Gebäude, Gebäudeteilen und Grundstücken
                                        Bau/Ausbau von Wohngebäuden zum Verkauf bzw. zur Vermietung an Private
Amstetten und Waidhofen/Ybbs - Nr. 5/2020 10. September
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 5/2020                                                         Seite 7
                                          Unternehmensübernahmen, Erwerb von Beteiligungen
                                          Finanzanlagen
                                          Umsatzsteuer

                                Die Kosten müssen im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stehen. Kosten, die priva-
                                ten Zwecken dienen, können nicht gefördert werden und es hat eine Abgrenzungsberechnung von be-
                                trieblich/privat zu erfolgen. Wie diese Abgrenzung darzustellen ist, wird aktuell erarbeitet.
                                Beispielhafte Investitionen die häufig eine Kombination aus privaten und betrieblichen Anteilen aufwei-
                                sen: Biomasseheizung, Solaranlage, PV-Anlage, PV-Speicher

                                Antragstellung und Abrechnung
                                Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS), wobei der
                                Förderantrag über den AWS Fördermanager
                                                                https://foerdermanager.aws.at
Covid 19 – Investitionsprämie

                                zu stellen ist.
                                Spätestens 3 Monate nach letzter Inbetriebnahme und Zahlung ist die vollständige Abrechnung wiede-
                                rum über den AWS Fördermanager vorzulegen. Eine Teilabrechnung ist nur ab einem Investitionsvo-
                                lumen > 20 Mio. (exkl. USt) möglich.
                                Ab einer Zuschusshöhe von 12.000 Euro ist zusätzlich eine Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer,
                                Steuerberater oder Finanzbuchhalter erforderlich. Zu dieser zusätzlichen Bestätigung wird es im elekt-
                                ronischen Abrechnungstool der AWS eine Vorlage zur Unterfertigung geben.
                                Für die Abrechnung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
                                Rechnungen, Zahlungsbelege, Jahresabschlüsse samt Anlagenverzeichnis,
                                Bei pauschalierten Betrieben sind die genannten Unterlagen ohne das Anlageverzeichnis ausreichend.
                                Zusätzlich hinzukommen können diverse Bestätigungen, die Teil des Abrechnungsformulars sein wer-
                                den (z.B.: zur Behaltefrist).
                                Die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung. Bei einer Unterschreitung der angegebenen Investitionskos-
                                ten erfolgt eine aliquote Kürzung des Zuschusses. Eine Erhöhung des Zuschusses aufgrund höherer
                                Investitionskosten als im Antrag ist nicht möglich.

                                Kombinierbarkeit mit anderen Förderschienen
                                Die Covid-19 Investitionsprämie ist auch mit anderen investiven Förderungsmaßnahmen kombinierbar.
                                Klargestellt wurde jedoch, dass bei unions- oder kofinanzierten EU-Förderungsmaßnahmen die jewei-
                                ligen Obergrenzen einzuhalten sind.
                                Weiter können beispielsweise von einer möglichen Einschränkung betroffen sein:
                                     EMFF (Europ. Meeres- und Fischereifonds): Obergrenze 50 %
                                     Ländliche Entwicklung innerhalb des Agrarsektors (zB landw. Investitionsförderung):
                                Obergrenze 40 % bzw. bei Junglandwirten und im benachteiligten Gebiet 60 %

                                Schwerpunktthemen mit 14 % Fördersatz (für luf. Betriebe relevant)

                                    Schwerpunkt Ökologisierung
                                   Wärmepumpen (≥100 KW th) bzw. Wärmeerzeuger (< 100 KW th), Biomasse Einzelanlagen u.
                                   Mikronetze, Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, Thermische Solaranlagen, Thermische
                                   Gebäudesanierung, Energiesparen am Betrieb, Kühlung, Klimatisierung, Nahwärmeversorgung auf
                                   Basis erneuerbarer Energieträger, Stromerzeugung in Insellage, Biomasse Kraft-Wärme-Kopplung,
                                   Holzgasanlagen, Investitionen zur Luftreinhaltung, Photovoltaikanlagen und Stromspeicher, Elekt-
                                   romobilität
Amstetten und Waidhofen/Ybbs - Nr. 5/2020 10. September
Seite 8                                                          Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 5/2020
     Schwerpunkt Digitalisierung
    Hardware, z.B. Drohnen (für Multispektral-, RGB-Bild- oder Wärmebildaufnahmen), Instrumente
    und Sensoren zur Datenerfassung und Datenausgabe/-vernetzung (z.B: Smart Farming oder Pre-
    cision Farming Technologien), digitale Messeinrichtungen (digitale Wetterstation Hof oder Feld),
    digital gesteuerte Roboter, Netzwerkkomponenten (Ausbau von LAN oder WLAN am Hof),
    Equipment zur Durchführung von Videokonferenzen (Webcams, Beamer, spezifische Videokonfe-
    renzsysteme, Whiteboards oder großflächige Screens), Datenspeicher-Systeme, Server, 3D-Dru-
    cker, Smart Office, Simulationsanlagen, Investitionen in ITS-Lösungen (Verkehrstelematik) On- und
    Offroad.
    Client-Equipments wie Headsets, Mikrophone, Mobiltelefone, Laptops, Bildschirme können nicht
    mit dem erhöhten Fördersatz gefördert werden (dennoch mit 7% Standardfördersatz).
    Neuanschaffung von Software im Schwerpunktbereich der Digitalisierung
    Infrastruktur exklusive bauliche Maßnahmen (Investitionen zum Anschluss an Hochleistungs-
    breitnetze, Internet, Breitband, (Mobile) WLAN-Netze, (Mobiles) Netz, Datensicherheitssysteme,
    Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), Cloud-Lösungen, Investition in die Digitalisierung der
    Energienetze

Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten
Austria Wirtschafts Service GmbH unter www.aws.at Hotline +43 (1) 50175-400
Landwirtschaftskammer Österreich www.lko.at FAQ – häufig gestellte Fragen
Landwirtschaftskammer Niederösterreich www.noe.lko.at Rubrik Covid 19 Investitionsprämie

Jeder Antragsteller muss eine E-Mail-Adresse haben, sonst ist ein Antrag bzw. eine Hilfestellung nicht
durchführbar.
Auf der Homepage der LK NÖ ist ein Erklär-Video zum Ausfüllen des Online-Antrages abrufbar – wir
empfehlen das Ansehen dieses Videos in allen Fällen!
Nach Eingabe der Daten ist der Antrag auszudrucken, zu unterschreiben, der unterschriebene Antrag
einzuscannen und hochzuladen!
Darüber hinaus stehen die Berater Ihrer Bezirksbauernkammer für Fragen und zur Unterstützung bei
der Antragstellung zur Verfügung.

Landeszuschuss zu SV-Beiträgen für hauptberuflich in der Land- und Forstwirtschaft

                                                                                                           Landeszuschuss zu SV-Beiträgen
beschäftigte Angehörige
Seitens des Landes NÖ werden auch im heurigen Jahr Zuschüsse zu den SV-Beiträgen für hauptbe-
ruflich beschäftigte Angehörige in der Land- und Forstwirtschaft gewährt.

         Als Förderungswerber berechtigt sind BetriebsführerInnen, die im Jahr 2019 eine/n Angehö-
          rige/n (Kinder, Enkel, Wahl-, Stief- oder Schwiegerkinder) mind. sechs Monate vollbeschäftigt
          hatten und diese/r somit kranken- und pensionsversichert war.
         Als Förderung wird ein Betrag von 366 Euro für max. eine/n Angehörige/n gewährt.
         Ohne Qualifizierungsnachweis wird die Förderung für hauptberuflich beschäftigte Angehörige
          bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres (Jahrgang 1999 und jünger) gewährt.
         Über dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 1998) bis zum 24. Lebensjahr (Jahrgang 1995), wenn
          eine geeignete Facharbeiterausbildung nachgewiesen werden kann.
         Über dem 24. Lebensjahr (Jahrgang 1994) bis zum 27. Lebensjahr (Jahrgang 1992) muss
          die Ablegung einer für die Bewirtschaftung geeigneten Meisterprüfung oder der Abschluss einer
          höheren land- und forstw. Bundesanstalt bzw. einer agrarischen Fachhochschule oder einer
          entsprechenden Studienrichtung an der Universität für Bodenkultur beigebracht werden.
Amstetten und Waidhofen/Ybbs - Nr. 5/2020 10. September
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 5/2020                                                       Seite 9
                      Die Antragstellung ist ausschließlich elektronisch bis spätestens 30. September unter
                      http://www.noe.gv.at/noe/Landwirtschaft/SVB-Zuschuss_-_Zuschuss_zu_den_Sozialversicherungs-
                      beitrae.html möglich. Auskünfte und Informationen: Abt. Landwirtschaftsförderung der NÖ Landesre-
                      gierung, Tel. 02742/9005-12839.

                      Rinderkennzeichnung – elektronische Ohrmarke in linkes Ohr einziehen
                      Die elektronische Ohrmarke ist im linken Ohr des Rindes
Rinderkennzeichnung

                      anzubringen. Zur Orientierung bzw. Klarstellung des linken Ohrs, ist
                      immer von der Blickrichtung des Rindes auszugehen.
                               Auf der elektronischen Ohrmarke ist ein zusätzliches
                               Symbol angedruckt, welches eine Unterscheidung von
                               der herkömmlichen Ohrmarke ermöglicht.

                      Damit soll zunächst eine einheitliche Empfehlung für das Einziehen der elektronischen Ohrmarke ge-
                      schaffen werden. Eine entsprechende rechtliche Verankerung wird im Zuge der Novellierung der nati-
                      onalen Rinderkennzeichnungs-Verordnung im Jahr 2021 erfolgen.

                      „DIE GOLDENE HONIGWABE“ 2021 – wer hat den besten Honig im Land?
                      Im Vorfeld der „AB HOF“ (5. bis 8. März 2021) werden wieder zahlreiche Produktprämierungen
                      veranstaltet. Den Anfang macht der Wettbewerb „Die goldene Honigwabe“!

                      Detaillierte Anmeldeunterlagen (Einreichfrist: 28. September bis 2. Oktober) erhält man bei der Messe
                      Wieselburg 07416/502-0 bzw. vh@messewieselburg.at oder im Internet unter www.messewiesel-
                      burg.at (im Bereich Prämierungen).

                      Obstbaumpflanzaktion
                      Die LEADER-Region organisiert auch heuer wieder die Obstbaumpflanzaktion.
                      Bis 4. Oktober können Hochstamm-Obstbäume inkl. Zubehör auf der Online-Plattform
                      www.gockl.at/pflanzaktion kostengünstig bestellt werden.
                      Kosten für Landwirte: gefördertes konventionelles Baumset 27 Euro,
                                             Bio-Baumset 29,50 Euro
                      Abholort:              bei der Bestellung angeben.

                                 SEMINARE – VERANSTALTUNGEN - WEITERBILDUNGEN

                      Geförderte Kurse werden vom LFI NÖ zur Förderung eingereicht. Die För-
                      derung erfolgt mit Unterstützung von Bund, Land NÖ und EU.
                      Mit Ihrer Anmeldung zu allen Kursen des LFI akzeptieren Sie die allge-
                      meinen Geschäftsbedingungen des LFI NÖ. Diese finden Sie unter
                      http://www.lfi.at/noe-agb.
Amstetten und Waidhofen/Ybbs - Nr. 5/2020 10. September
Seite 10                                                        Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 5/2020
Optimierter Zwischenfruchtanbau in der Praxis
Termin:       Freitag, 18. September um 9 Uhr –
Ort:          GH Hirschenwirt, 3392 Nölling 6
Inhalt:       Zwischenfruchtanbau und reduzierte Bodenbearbeitung, mehrere Stationen auf Ver-
              suchsfeldern der Betriebe Zauner und Donabauer.
Kosten:       10 Euro pro Person (kostenlos für BODEN.LEBEN Mitglieder)
Anmeldung:    BBK Melk – 05 0259 41100

Infotag: "Pflanzen rund um den Bauernhof" - Aufbauseminar für Naturvermittler
Termin:       Donnerstag, 15. Oktober von 9 bis 12.30 Uhr
Ort:          Biohof Stieblehen, Rehau 3, 3340 Waidhofen/Ybbs
Inhalt:       Sie sind AbsolventIn des Zertifikatslehrganges "Kräuterpädagogik" oder "BaumwärterIn-

                                                                                                          Seminare – Kurse - Weiterbildung
              nen und Obstbaumpfleger" oder "Gartenbäuerin" oder "Gemüseraritäten und Sortenspe-
              zialitäten" und Sie würden Kindern und Jugendlichen gerne einen Einblick in Ihre tägliche
              Arbeit geben, dann erhalten Sie beim Infotag einen Überblick über die Voraussetzungen
              und Chancen für "Pflanzen rund um den Bauernhof" und lernen vor Ort einen Betrieb
              und seine Erfahrungen mit Kinderbesuchen kennen.
Zielgruppe:   Schule am Bauernhof Betriebe, Seminarbäuerinnen und Kybeleum
Kosten:       10 Euro pro Person
Anmeldung:    LK NÖ - 05 0259 26202 bis spätestens 8. Oktober

Besser werden - Spitze bleiben: Modernes Eutergesundheitsmanagement
Termin:       Freitag, 16. Oktober von 9 bis 13 Uhr
Ort:          BBK Amstetten, Kaspar-Brunner-Straße 18, 3300 Amstetten
Inhalt:       Die Erfolgsfaktoren für eine gute Eutergesundheit werden besprochen. Ein spezialisier-
              ter Tierarzt geht auf die Themen Euterentzündungen sowie Mastitiserreger ein und er-
              klärt die Maßnahmen für eine erfolgreiche Behandlung. Es werden technische Möglich-
              keiten, die bei der Kontrolle der Eutergesundheit unterstützen können, vorgestellt (Her-
              denmanager Eutergesundheit, Milchuntersuchung).         TGD-Anerkennung noch offen
Referenten:   Johanna Mandl BEd und DI Romana Schneider MSc, BEd, BSc (LK NÖ); Tierarzt Dr.
              Raphael Höller (Tierarztpraxis HöllerVET)
Kosten:       15 Euro pro Betrieb (gefördert), 30 Euro pro Person (ungefördert)
Anmeldung:    BBK Amstetten - 05 0259 40103 bis spätestens 9. Oktober

Forellenproduktion mit Anlagenbesichtigung
Termin:       Dienstag, 27. Oktober von 9.30 bis 16 Uhr
Ort:          LFS Hohenlehen, Garnberg 1, 3343 Hollenstein
Inhalt:       Forellenproduktion in Österreich, Produktionsweise in Durchflussanlagen, Produktion
              vom Ei bis zum Fisch, Anlagebesichtigung, Filetieren von Forellen
Referenten:   DI Paul Egger und Helga Blaimauer (LFS Hohenlehen), Melanie Haslauer (LK NÖ)
Kosten:       40 Euro pro Person (gefördert)
Anmeldung:    LK NÖ – 05 0259 23105 bis spätestens 21. Oktober

Fischverarbeitung
Termin:       Freitag, 30. Oktober von 8.30 bis 12.30 Uhr
Ort:          LFS Hohenlehen, Garnberg 1, 3343 Hollenstein
Inhalt:       Ausnehmen, filetieren sowie Verarbeitung von Forellen
Referentin:   Helga Blaimauer (LFS Hohenlehen)
Kosten:       35 Euro pro Person
Anmeldung:    BBK Waidhofen/Ybbs - 05 0259 41902 bis spätestens 23. Oktober
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 5/2020                                                      Seite 11
Aktuelles aus der Steuer- und Sozialversicherung
Termin:       Donnerstag, 5. November von 9 bis 13 Uhr
Ort:          BBK Amstetten, Kaspar-Brunner-Straße 18, 3300 Amstetten
Inhalt:       Aktuelle Neuerungen und Entwicklungen im Steuer – und Sozialversicherungsrecht
              Änderungen im Beitragsrecht der Sozialversicherung der Bauern im Zuge der Hauptfest-
              stellung
Kosten:       25 Euro pro Betrieb (gefördert), 50 Euro pro Person (ungefördert)
Anmeldung:    BBK Amstetten - 05 0259 40103 bis spätestens 29. Oktober

Mostviertler Schweinefachtag - Schweinehaltung hat Zukunft
Termin:       Donnerstag, 5. November von 9 bis 16 Uhr
Ort:          LFS Gießhübl, Gießhübl 7, 3300 Amstetten
Inhalt:       Unter dem Motto "Österreichische Schweinhaltung hat Zukunft" werden aktuelle Themen
              und Entwicklungen behandelt.
              TGD-Anerkennung noch offen!
Kosten:       20 Euro pro Person (gefördert), 40 Euro pro Person (ungefördert)
Anmeldung:    BBK Melk - 05 0259 41100 bis spätestens 4. November

Brotbackkurs "Lerne selbst Brot zu backen" UrGut! Kochseminar
Termin:       Freitag, 6. November von 9 bis 15 Uhr
Ort:          BBK Amstetten, Kaspar-Brunner-Straße 18, 3300 Amstetten
Inhalt:       Die Palette reicht vom Bauernbrot, Roggenbrot, Vollkornbrot, Kürbis-
              brot und Toastbrot bis hin zur Herstellung von Sauerteig.
Referentin:   Illich Sonja (Seminarbäuerin)
Kosten:       65 Euro pro Person inkl. Lebensmittelkosten

                                                                                                        Seminare – Kurse - Weiterbildung
Anmeldung:    LK NÖ - 05 0259 26200 bis spätestens 23. Oktober

Optimierung von betrieblichen Kosten
Termin:       Montag, 9. November von 9 bis 13 Uhr
Ort:          BBK Amstetten, Kaspar-Brunner-Straße 18, 3300 Amstetten
Inhalt:       Es sollen mögliche Potenziale zur Optimierung der betrieblichen Kosten am Betrieb auf-
              gezeigt werden. Dabei soll auch auf die Vorteile, den Nutzen und die Einsatzmöglichkei-
              ten von gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen zur Betriebsführung eingegangen werden.
Referent:     Ing. Robert Höllerer (LK NÖ)
Kosten:       25 Euro pro Betrieb (gefördert), 50 Euro pro Betrieb (ungefördert)
Anmeldung:    BBK Amstetten - 05 0259 40103 bis spätestens 2. November

Außen- und Innenparasiten bei Schaf und Ziege
Termin:       Dienstag, 10. November von 9 bis 17 Uhr
Ort:          GH Wendtner, Tiefenbach 1, 3355 Ertl
Inhalt:       Die Parasiten beeinträchtigen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere wesent-
              lich. Es werden vorbeugende Maßnahmen, das Erkennen eines Parasitenbefalls sowie
              die Behandlung besprochen.
              Ein Schafbetrieb wird besucht und eine Kotprobe gezogen und untersucht.
              TGD-Anerkennung noch offen!
Referent:     Tierarzt Dr. Karl-Heinz Kaulfuß
Kosten:       60 Euro pro Betrieb (gefördert), 120 Euro pro Betrieb (ungefördert)
Anmeldung:    LK NÖ - 05 0259 46903 bis spätestens 3. November
Seite 12                                                                             Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 5/2020
Einstieg in die Direktvermarktung - Eine Chance für meinen Hof
Termin:            Donnerstag, 12. November von 9 bis 15.30 Uhr
Ort:               BBK Waidhofen/Ybbs, Kapuzinergasse 9, 3340 Waidhofen/Ybbs
Inhalt:            Was ist Direktvermarktung und für wen passt sie?
                   Trends und Entwicklungen, Chancen und Gefahren, Vermarktungswege, rechtliche
                   Grundlagen, Fördermöglichkeiten, Unterstützungsangebote für interessierte BäuerIn-
                   nen, Erfahrungsbericht. Besichtigung eines erfolgreichen Direktvermarktungsbetriebes
Referenten:        Mag. Alfred Kalkus und Mag. Roman Prein (LK NÖ)
Kosten:            37 Euro pro Person (gefördert), 71 Euro pro Person (ungefördert) inkl. Unterlagen, Pau-
                   sengetränke, Betriebsbesichtigung
Anmeldung:         BBK Waidhofen/Ybbs - 05 0259 41900 bis spätestens 5. November

Wanderung von Hof zu Hof

Die Wanderung findet heuer nicht statt. Diese wird auf Grund der ungewissen
Situation verschoben und findet nächstes Jahr am 3. Oktober 2021 in Ferschnitz
statt.

                                                                                                                                            Sprechtage und Märkte
 Sprechtag              BBK Amstetten                          BBK Waidhofen/Ybbs
                        Montag von 10 bis 12 Uhr und
 Kammerobmann                                                  nach Vereinbarung
                        nach Vereinbarung
 Kammersekretär/Berater Montag nach Vereinbarung               Montag nach Vereinbarung
 Forstsekretär          Donnerstag nach Vereinbarung           Montag nach Vereinbarung
                        BBK Amstetten
 Anmeldung
                        8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr:     BBK Waidhofen/Ybbs
 unter
                        23.9,7.10.,21.10.,28.10.2020           9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr:
 www.svs.at
                        Wirtschaftskammer Amstetten            22.9., 6.10., 20.10., 10.11.2020
 bzw. 050 808808 zwin-
                        8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr:
 gend erforderlich!
                        15.9., 30.9., 13.10., 4.11.2020
 Steuersprechtag *      BBK Amstetten: Freitag von 9 bis 12 Uhr: 9.10., 13.11.,
 Rechtssprechtag *      BBK Amstetten: Freitag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 14 Uhr:
                        2.10., 6.11., 4.12.2020
 Kälbermarkt            Berglandhalle: 17.9., 1.10., 15.10., 29.10., 12.11.2020
 Großviehversteigerung  Berglandhalle: 7.10., 11.11.2020
* Bitte telefonische Anmeldung
Das Büro der BBK Amstetten ist am Dienstag, 20. Oktober, wegen einer internen Fortbildung, ganztä-
gig geschlossen.
                                    Mit freundlichen Grüßen
       Die Kammerobmänner:                                                                  Die Kammersekretäre:
          Josef Aigner eh                                                              Mag. (FH) Bernhard Ratzinger eh
         Mario Wührer eh                                                                 Ing. Gottfried Losbichler eh

Bezirksbauernkammer aktuell
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