Amtliche Bekanntmachung Einschreibung 2020/2021 und "Offene Türen" in den Kindertageseinrichtungen

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Amtliche Bekanntmachung

     Einschreibung 2020/2021 und „Offene Türen“
           in den Kindertageseinrichtungen

1. Abgeändertes Verfahren - Generelles
  Aufgrund des Coronavirus hat die Stadt Dachau für den Tag der offenen Türen und die
  Einschreibung in den Kindertageseinrichtungen einige Maßnahmen beschlossen. Diese sollen das
  Risiko weiterer Infektionen minimieren und dienen der Sicherheit von Kindern, Eltern und dem
  Personal. Der Ablauf der Einschreibung und damit auch der Tag der offenen Tür werden in einer
  abgewandelten Form stattfinden. Die Stadt Dachau bittet um Ihr Verständnis.

  Wichtigste Änderungen:
  Tag der offenen Tür findet nur telefonisch statt. Weitere Details zu den jeweiligen Einrichtungen
  lesen Sie bitte in den Konzeptionen (Leben in Dachau/KINDER & JUGEND/Kinderbetreuung).
  Anmeldeformulare und alle notwendigen Zusatzformulare aller Einrichtungen sowie die
  Konzeptionen stehen ab sofort auf der Homepage der Stadt Dachau www.dachau.de online zur
  Verfügung bzw. können in Papierform ab 19. März 2020 bis einschließlich 31. März 2020 jeweils
  in der Zeit von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr im
  Foyer des Ludwig-Thoma-Hauses, Augsburger Straße 23 abgeholt werden.
  Die ausgefüllten Unterlagen können Sie per Post bzw. Mail bis spätestens 31.03.2020
  (ausschlaggebend ist der Eingangsstempel beim jeweiligen Träger) an zentrale Stellen der Träger
  schicken (siehe unten). Achten Sie darauf, dass alle geforderten Unterlagen (ggf. in Kopie) dabei und
  von beiden Personensorgeberechtigten unterschrieben sind. Haben Sie Einrichtungen verschiedener
  Träger angegeben, müssen Sie an jeden Träger das trägereigene Formular fristgerecht schicken bzw.
  mailen.

  Stadt Dachau:
  Stadt Dachau, Sachbereich Kindertagesstätten, Konrad-Adenauer-Straße 4-6, 85221 Dachau,
  kindertagesstaetten@dachau.de

  Arbeiterwohlfahrt:
  AWO Kinder und Jugend gGmbH, Rudolf-Diesel-Straße 1, 85221 Dachau, fachberatung@awo-
  dachau.de

  Franziskuswerk Schönbrunn:
  Franziskuswerk Schönbrunn, Kinder und Jugend, z. Hd. Frau Reinelt, Pfundmairweg 6, 85244
  Schönbrunn, simone.reinelt@schoenbrunn.de

  Trägervertretung KiTa-Verbund Heilig Kreuz und Kath. Pfarramt St. Peter:
  Trägervertretung KiTa-Verbund Heilig Kreuz Kath. Pfarramt St. Peter St. Peter-Straße 5, 85221
  Dachau, Kita-Verbund.Hl-Kreuz@ebmuc.de

  Caritas Zentrum Dachau:
  Fachdienst KiTa, Landsberger Straße 11, 85221 Dachau, kitas-dachau@caritasmuenchen.de
Zeitraum der Einschreibung 2020/2021
  Die Einschreibung für alle unter „3. Offene Türen“ aufgelisteten Einrichtungen findet statt:

                                             Im Zeitraum

    von Donnerstag, den 19. März 2020 bis Dienstag, den 31. März 2020

3. „Offene Türen - Sprechstunden“
  An den nachfolgenden Tagen/Stunden besteht die Möglichkeit, Ihre Fragen rund um die Anmeldung
  Ihres Kindes/Ihrer Kinder in allen freigemeinnützigen und städtischen Einrichtungen telefonisch zu
  stellen. Da an diesem telefonischen Sprechtag sehr viele Anrufe in den Einrichtungen eingehen werden,
  bitten wir jetzt schon um Verständnis, dass es zu Wartezeiten kommt. Bitte informieren Sie sich auch
  mittels der Konzeptionen. Bitte rufen Sie nur an, wenn Sie wichtige Fragen zu klären haben.

  Freitag, 20.03.2020 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

   Integratives Kinderhaus (Kindergarten und Hort) St. Hildegard, Leipziger Straße 5, kirchlich
    (Dachau-Ost), Tel.: 13196, 2974878, 2974879, 2975201, 2975202, 26117
   Pfarrkindergarten St. Peter, Johann-Ziegler-Straße 21, kirchlich (Augustenfeld), Tel.: 6119690,
    6119692, 6119693
   Integrative Krippe St. Franziskus, Friedenstraße 4, Franziskuswerk (Augustenfeld), Tel.: 3327982,
    3327988
   Integrative Kindertagesstätte St. Klara (Krippe und Kindergarten), Friedenstr. 17, Tel.:2747514,
    2727922
   Kindergarten Nazareth, Ludwig-Thoma-Straße 16, Caritas (Altstadt), Tel.: 736575, 668448
   Krippe Nazareth, Ludwig-Thoma-Straße 16 a, Caritas (Altstadt), Tel.: 3335880, 33358812
   Kindergarten und Krippe Mariä Himmelfahrt, Josef-Effner-Straße 35, Caritas (Dachau-Süd),
    Tel.: 4543660

  Samstag, 21.03.2020 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

   Klosterkindergarten und Hort, Klosterstraße 4, städtisch (Altstadt), Tel.: 668232, 668362
   Kindergarten und Hort Udldinger Tausendfüßler, Breitenauer Weg 17, städtisch (Altstadt),
    Tel.: 454974, 454976
   Kindergarten Villa Kunterbunt, Dorfstraße 13, Pellheim, städtisch (zählt zum Altstadtsprengel),
    Tel.: 71535, 753333
   Krippe und Kindergarten Spatzennest, Silnerstraße 50, AWO (Altstadt), Tel.: 665950
   Hort und Kindergarten Steinlechner-Hof, Augsburger Straße 62, AWO (Altstadt), Tel.: 61206011
   Kindergarten Purzelbaum, Eduard-Ziegler-Straße 5, städtisch (Dachau-Süd), Tel.: 668154,
    668162
   Kindergarten Am Stadtwald, Eduard-Ziegler-Straße 21, städtisch (Dachau-Süd), Tel.: 666855,
    753335
   Kindergarten Prinz-Adalbert, Prinz-Adalbert-Straße 2 A, städtisch (Dachau-Süd), Tel.: 454876,
    753337
 Insel Hort Süd, Eduard-Ziegler-Straße 11, städtisch (Dachau-Süd), Tel.: 669461, 753334
   Kindergarten und Hort Am Bach, Eduard-Ziegler-Straße 1 A, städtisch (Dachau-Süd), Tel.:
    754611, 753332
   Hort Mittendrin Dachau Süd, Eduard-Ziegler-Straße 3, städtisch (Dachau-Süd) Tel.: 754990,
    754991
   Waldkindergarten an der Vogelweide, Parkplatz südlich des Stadtweihers am Ende der
    Schinderkreppe (= Straßenname), AWO (Dachau-Süd), Tel.: 0151/52271454

  Mittwoch, 25.03.2020 von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr

   AWO-Mittagsbetreuung Grundschule Augustenfeld, Geschwister-Scholl-Straße 4,
    Tel.: 0157 85203001
   AWO-Mittagsbetreuung Grundschule Dachau Ost im JUZ OST, Ludwig-Ernst-Straße 2,
    Tel.: 6120376
   AWO-Mittagsbetreuung Grundschule Klosterschule, Klosterstr. 5 (14:00 Uhr bis 16:00 Uhr),
    Tel.: 667912
   Stadt Dachau-Mittagsbetreuung Mittendrin Grundschule Dachau Süd, Eduard-Ziegler-Straße 3
    (Eingang Hort) Tel.: 754994

  Samstag, 28.03.2020 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

   Kindergarten und Hort Dachau-Ost, Fünfkirchner Straße 15, städtisch (Dachau-Ost), Tel.: 339584,
    753331
   Kindergarten und Hort Neufelder Strolche, Pater-Roth-Straße 14, städtisch (Dachau-Ost),
    Tel.: 334413, 753336
   Integrativer Kindergarten Brummkreisel, Pastor-Niemöller-Weg 10, AWO (Dachau-Ost),
    Tel.: 514770
   Krippe, Kindergarten und Hort Rappelkiste, Ludwig-Ernst-Straße 4, AWO (Dachau-Ost),
    Tel.: 335878
   Kindergarten und Hort Regenbogenland, Franzensbader Straße 14, AWO (Dachau-Ost),
    Tel.: 277877
   Drachenhort, Franzensbader Straße 16, AWO (Dachau-Ost), Tel.: 6179540
   Krippe Am Wäldchen, Otto-Kohlhofer-Weg 3, AWO (Dachau-Ost), Tel.: 6149346
   Kindergarten Wirbelwind, St.-Peter-Straße 1 A, städtisch (Augustenfeld), Tel.: 279824, 279864
   Hort, Krippe und Kindergarten Augustenfeld, Geschwister-Scholl-Straße 4 A, AWO
    (Augustenfeld), Tel. KiGa, Hort: 614336, Tel. Krippe: 6120455

4. Modalitäten der Einschreibung 2020/2021

  Es findet keine Einschreibung in den jeweiligen Einrichtungen statt.

  Bitte bis spätestens 31. März 2020 unbedingt per Post (Adressen siehe Anfang unter Ziffer 1)
  mitschicken oder per Mail mitsenden (ausschlaggebend ist der Eingangsstempel des Trägers):
   das ausgefüllte und von beiden Personensorgeberechtigten unterschriebene Anmeldeformular mit ggf.
     den ausgefüllten Zusatzformularen
   den Impfpass, alternativ ein ärztliches Attest einer überstandenen Masernkrankheit bzw. ein ärztliches
     Attest, das eine Masernimpfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist (Masernimpfungen bzw.
die Immunität aufgrund einer Erkrankung sind für den Besuch einer KiTa ab März 2020 Pflicht, falls
    nicht medizinische Gründe eine Impfung ausschließen)
   die Teilnehmerkarte der Untersuchungen Ihres Kindes
   alternativ Bestätigung des Arztes über die durchgeführte letzte fällige altersentsprechende
    Vorsorgeuntersuchung inklusive Impfberatung
   die Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile (= der Personensorgeberechtigten)
   falls vorhanden Zuerkennungsurkunde der deutschen Staatsbürgerschaft
   aktuelle aussagekräftige Dringlichkeitsnachweise für Krippen und Horte/Mittagsbetreuung, wie
    z.B.: Arbeitsbescheinigung mit Arbeitszeitangaben, Gewerbebescheinigung, Bestätigung vom
    Steuerberater, Nachweis für eine Umschulungsmaßnahme, Immatrikulationsbescheinigung, ärztliches
    Attest, Bescheinigung der Kindergartenleitung bzw. der Rektorin zur Notwendigkeit einer Betreuung
    zur sozialen Integration

Wichtig für die Einschreibung:
 Alte Anmeldungen, die vor dem 31.03.2020 (Einschreibetag) abgegeben wurden, bzw. alle
  Wartelisten verlieren ihre Gültigkeit. Das heißt: Auch wenn ein Kind bereits auf einer Warteliste
  gelistet ist, muss es in den gewünschten Einrichtungen erneut angemeldet werden.
 Eltern können ihr Kind einschreiben in höchstens
            o 3 Kindergärten (Geburtsdatum bis höchstens 31.03.18) bzw.
            o 3 Krippen bzw.
            o 3 Horten inklusive Mittagsbetreuung.
 Wählen Sie 2 oder 3 Einrichtungen verschiedener Träger (z.B. Stadt, AWO, Kirchen, Caritas,
  Franziskuswerk) oder generell bei den Einrichtungen bei der AWO, so sind in allen Einrichtungen
  Anmeldungen auszufüllen. Bitte achten Sie dabei darauf, dass Sie in jeder Einrichtung die gleiche
  Reihenfolge der gewünschten Einrichtungen angeben. Nur so kann beim gemeinsamen
  Vergabegespräch der Elternwunsch nachvollzogen werden.
 Gehören 2 oder 3 Ihrer gewünschten Einrichtungen zu folgenden Trägern (nur Stadt, nur
  Franziskuswerk, nur Caritas), genügt für diese Einrichtungen das Ausfüllen eines
  Anmeldeformulars in der Wunscheinrichtung.
 Teil der Anmeldung ist die Buchung einer bestimmten Anzahl von Stunden. Für Kindergärten
  besteht aus pädagogischen Gründen eine Mindestbuchungszeit von 4 Stunden täglich.
 Die Anmeldung wird nach dem Anmeldegespräch mit dem Stempel der Einrichtung verbindlich.

Für die Krippen gilt außerdem:
 In der Regel werden Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr aufgenommen.
 Sollten zur Einschreibung am 31.03.20 keine aussagekräftige Dringlichkeitsnachweise vorliegen,
   müssen diese allerspätestens bis zum 07.04.20 beim jeweiligen Träger nachgereicht werden.

Für Kindergärten gilt außerdem:
 Eltern, deren Kind am 30.09.2017 oder früher geboren ist und am Einschreibetag angemeldet wird,
   können davon ausgehen, ab September 2020 einen Kindergartenplatz zu erhalten.
 Kinder mit Geburtsdatum 01.10.2017 bis 31.12.2017 können als nächstes einen Platz erhalten bzw.
   später nachrücken, sofern Kapazitäten vorhanden sind. Für diese Altersgruppe erfolgt die Vergabe
   grundsätzlich nach Alter, außer es liegen aussagekräftige Dringlichkeitsnachweise vor. Angemeldete
   Geschwisterkinder mit Dringlichkeitsnachweisen können ggf. in dieser Altersgruppe vorrangig
   behandelt werden.
 Kinder mit Geburtsdatum 01.01.2018 bis 31.03.2018 kommen schließlich dann noch zum Zug, sofern
   noch Kapazitäten vorhanden sind. Für diese Altersgruppe erfolgt die Vergabe auch grundsätzlich nach
   Alter, außer es liegen aussagekräftige Dringlichkeitsnachweise vor. Angemeldete Geschwisterkinder
   mit Dringlichkeitsnachweisen können ggf. in dieser Altersgruppe vorrangig behandelt werden.

Für Horte und Mittagsbetreuung gilt außerdem:
 Die Horte nehmen grundsätzlich Kinder bis zur 4. Klasse auf, die Mittagsbetreuung in erster Linie
      nur bis zum Ende der 2. Klasse, bei freien Plätzen jedoch auch Drittklässler.
     Sollten zur Einschreibung keine aussagekräftigen Dringlichkeitsnachweise vorliegen, müssen diese
      allerspätestens bis zum 07.04.2020 beim jeweiligen Träger nachgereicht werden.
     Bei den städtischen Horten müssen zusätzlich jährlich im Januar/Februar neue und aktuelle
      Dringlichkeitsnachweise erbracht werden.
     In den städtischen Horten ist auch eine Buchung von nur 2 oder 3 Tagen möglich. Es stehen hierfür
      höchstens insgesamt 3 Plätze je Hortgruppe zur Verfügung.

    Platzvergabe:
     In einem gemeinsamen Vergabegespräch der Einrichtungsleitungen gemeinsam mit der Stadt werden
       die Kinder auf die einzelnen Einrichtungen verteilt. Zunächst werden die zum Vergabegespräch
       bekannten freien Plätze jeder Einrichtung mit den Kindern belegt, die hierfür mit Priorität angemeldet
       wurden (bis zum Geburtsdatum 30.9.17). Bei einer Überbuchung kann es sein, dass nicht jedes Kind
       einen Platz in der Wunscheinrichtung erhält, sondern dann im Regelfall in einer von Ihnen genannten
       Alternativeinrichtung.
     Die Kinder werden entsprechend der Rangfolge ihrer Dringlichkeit aufgenommen.
     Konfession und Nationalität spielen bei der Platzvergabe keinerlei Rolle.
     Am 25. Mai 2020 werden die Betreuungsverträge und Buchungsvereinbarungen in zweifacher
       Ausfertigung an die Eltern versandt. Jeweils ein Exemplar des Betreuungsvertrags und der
       Buchungsvereinbarung muss bis zum 5. Juni 2020 unterschrieben zurückgesendet werden. Erst dann
       wird die Zusage wirksam.
     Haben Sie eine Zusage rückbestätigt, wird Ihr Kind von allen übrigen Wartelisten gelöscht.
     Kinder, die keinen Platz erhalten, kommen auf die jeweilige Warteliste.
     Das Kindertagesstättenjahr beginnt im September 2020.

5. Hinweis
    Aufgrund des geänderten Ablaufs und der momentanen Krisensituation kann es möglich sein, dass der
    Zusagetermin heuer ausnahmsweise nicht eingehalten werden kann. Wir bitten von Anrufen abzusehen,
    damit wir uns um die Bearbeitung kümmern können. Dafür bedanken sich alle Mitwirkenden.

    Alle privaten Einrichtungen schreiben vor den oben genannten freigemeinnützigen und städtischen
    Einrichtungen ein und beenden ihre Einschreibung somit vor dem 31. März 2020:

STADT DACHAU
Dachau, 14.03.2020

Florian Hartmann
Oberbürgermeister
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