ANGRIFF AUF DIE MEINUNGSFREIHEIT? - # 04
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Populismus, Fake News, Lügenpresse: Herausforderung politischer Bildung an Schulen Stuttgart, 27. November 2020 # 04 ANGRIFF AUF DIE MEINUNGSFREIHEIT? „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, nau? Welche Äußerungen sind von der Meinungs- Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten freiheit geschützt? Können etwa alle sagen, was […].“ Mit diesem Wortlaut schützt das Grundge- sie wollen – oder gibt es sie vielleicht doch, die setz in Art. 5 (1) die Meinungsfreiheit. Laut Bun- Grenze des Sagbaren? Und was bedeutet das für desverfassungsgericht ist diese für die freiheit- die politische Bildung? Mit der in mehreren Bun- liche Demokratie konstituierend. Und auch in desländern stattfindenden Veranstaltungsreihe internationalen Abkommen wie der Europäischen „Populismus, Fake News, Lügenpresse: Herausfor- Menschenrechtskonvention ist das Recht auf freie derung politischer Bildung an Schulen“ diskutiert Meinungsäußerung als hohes Gut festgeschrieben die Friedrich-Ebert-Stiftung mit Expert_innen, – insbesondere gilt dies für die freie politische Schüler_innen, Praktiker_innen, Politiker_innen Rede. Was bedeutet Meinungsfreiheit aber ge- und Bürger_innen diese und andere Fragen. Beutelsbach im Herbst 1976: Auf Einladung der unabhängigen Landeszentralen und die Bundeszen- baden-württembergischen Landeszentrale für poli- trale für politische Bildung verwehrten sich gegen tische Bildung kommen politische Bildner_innen aus eine politische Instrumentalisierung der politischen der gesamten Republik zusammen. Sie suchen einen Bildung – und reagierten mit der Tagung in Beutels- Austausch über den Auftrag politischer Bildung. bach nahe Stuttgart. Wohl kaum jemand ahnte da- Vorausgegangen war eine Debatte um die Rahmen- mals, dass sich die Angebote politischer Bildung bis richtlinien für den Politikunterricht in Hessen: Die heute, über vierzig Jahre später, maßgeblich an dem hessische, SPD-geführte Landesregierung hatte neue Ergebnis dieses Austausches ausrichten würden. Richtlinien erlassen, die der Opposition der CDU als zu „links“ erschienen. In der polarisierenden politi- schen Debatte der 1970er-Jahre zwischen links und rechts wurde dieser Streit zum Wahlkampfthema. Die
Populismus, Fake News, Lügenpresse: Herausforderung politischer Bildung an Schulen #04 Angriff auf die Meinungsfreiheit? Stuttgart, 27. November 2020 Seite 02/05 Der Beutelsbacher Konsens verpflichtet die politi- im Unterricht kritisch mit dieser Entwicklung aus- schen Bildner_innen im Wesentlichen auf drei Grund- einandersetzen oder im Diskurs mit Schüler_innen sätze: oder Eltern demokratie- oder menschenfeindlichen Äußerungen entgegentreten, sehen sich zunehmend 1. Überwältigungsverbot: Politische Bildner_innen mit Einschüchterungsversuchen konfrontiert. Gerade dürfen ihre Schüler_innen nicht mit der eigenen Rechtspopulist_innen berufen sich dabei auch unter Meinung ‚überwältigen‘, sie indoktrinieren. Viel- Verweis auf den Beutelsbacher Konsens auf ein Neu- mehr müssen die Schüler_innen befähigt werden, tralitätsgebot, dem Lehrer_innen unterlägen. sich selbst ein eigenes Urteil zu bilden. „Der Beutelsbacher Konsens fordert von Lehrkräften Beutelsbacher Konsens keine Neutralität – das ist ein häufiges Missverständ- nis“, erklärt Dr. Christina Brüning, Universität Pots- 2. Gebot der Kontroversität und der Ausgewogen- dam. Vielmehr gebe der Beutelsbacher Konsens vor, heit: Inhalte, die in Wissenschaft und Politik kon- dass kontroverse Fragen in der politischen Bildung trovers diskutiert werden, müssen in Angeboten auch so diskutiert werden müssten – denn dann seien politischer Bildung ebenso betrachtet werden. Es „der persönliche Standpunkt des Lehrers, seine wis- müssen also unterschiedliche Standpunkte, Argu- senschaftstheoretische Herkunft und seine politische mente und Handlungsoptionen dargelegt werden. Meinung verhältnismäßig uninteressant“, so der Beu- telsbacher Konsens. Es gebe jedoch in der historisch- 3. Befähigung zur Partizipation: Schüler_innen müs- politischen Bildung eine Reihe von Themen, die nicht sen die notwendigen Fähigkeiten erlangen, um kontrovers seien und damit auch nicht so behandelt sich politisch beteiligen zu können. werden dürften. Nach der Wahrnehmung von Schüler_innen erfüllt Außerdem gilt: So relevant die Vorgaben des Beu- der schulische Politikunterricht diese Vorgaben des telsbacher Konsens für die politische Bildung auch Beutelsbacher Konsens weitgehend – so ein Befund sein mögen, sie stehen nicht über dem Grundgesetz der Studie „Wer hat, dem wird gegeben: Politische Bil- oder der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. dung an Schulen“ von Sabine Achour und Susanne Menschen- oder demokratiefeindliche Äußerungen, Wagner, die im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung Beleidigungen oder die Leugnung des Holocausts erstellt wurde. Demnach haben die Mehrheit der be- sind strafrechtlich relevant und nicht von der Mei- fragten Schüler_innen das Gefühl, sich im Politik- nungsfreiheit abgedeckt. Sie haben keinen Platz in unterricht ihre eigene Meinung bilden zu können der Schule. und diese äußern zu dürfen (vgl. ebd.: 74). Die Frage „Lehrkräfte stellen ein Problem im Unterricht vor und „Beamtenrechtlich sind Lehrer_innen verpflichtet, zeigen verschiedene Sichtweisen auf“ stieß jedoch ihre Aufgaben unparteiisch zu erfüllen, sich durch nur auf mittlere Zustimmung. Insgesamt lässt sich ihr ganzes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen feststellen, dass Gymnasiast_innen häufiger als Schü- Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu beken- ler_innen anderer Schulformen angeben, dass ihr Po- nen und für den Erhalt dieser Grundordnung einzu- litikunterricht ein Ort des offenen Meinungsaustau- treten. Das Schulrecht verpflichtet Lehrer_innen, ihre sches ist, zur eigenen Meinungsfindung beiträgt und Schüler_innen im Geiste der Verfassung zu bilden verschiedene Perspektiven vorstellt. und zu erziehen. Insoweit wird die Meinungsfreiheit der Lehrer_innen und Schüler_innen eingeschränkt“, Wer hat, dem wird geg eben: Politische resümiert Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Joachim Wie- Bildung an Schulen land in seinem Hintergrundpapier „Was man sagen darf: Mythos Neutralität in Schule und Unterricht“. Wieland gibt konkrete Beispiele aus dem Schulalltag, DIE POSITION DER LEHRKRAFT die deutlich machen: Lehrer_innen dürfen nicht nur, sie müssen reagieren, wenn sie inner- oder außerhalb Die politische Polarisierung, die in den 1970er-Jahren des Unterrichts mit Aussagen oder Handlungen kon- Anlass für die Formulierung des Beutelsbacher Kon- frontiert werden, die gegen die freiheitlich-demokra- sens war, beschäftigt die politische Bildung auch ak- tische Grundordnung verstoßen. Schulleitungen und tuell. Rechtspopulistische und demokratiefeindliche Lehrkräfte müssen darüber hinaus dem Diskriminie- Strömungen haben in den letzten Jahren breiteren ge- rungsschutz gerecht werden und für eine diskriminie- sellschaftlichen Zuspruch erfahren, und sie machen rungsfreie Lernumgebung und diskriminierungsfreie vor dem Schultor nicht Halt. Lehrer_innen, die sich Strukturen in der Schule sorgen. Diese Verpflichtung
Populismus, Fake News, Lügenpresse: Herausforderung politischer Bildung an Schulen #04 Angriff auf die Meinungsfreiheit? Stuttgart, 27. November 2020 Seite 03/05 greift auch, wenn aktuelle politische Debatten im Un- sei schnell deutlich geworden, dass diesen nicht be- terricht aufgegriffen werden. Rassistische oder diskri- wusst war, warum das Teilen der Bilder problematisch minierende Äußerungen von Politiker_innen sollten ist. Sie empfanden es als Spaß und verwiesen darauf, auch als solche benannt und nicht als politisches dass solche Bilder überall zu finden seien und von Meinungsbild diskutiert werden. Zu einem so ausge- allen verschickt würden. „Wieder zurück im norma- richteten Politikunterricht gehört es, sich mit den Ar- len Schulalltag haben wir das Thema im Ethik-, Ge- gumenten von Populisten und Extremisten auseinan- schichts- und Politikunterricht aufgegriffen und da- derzusetzen. Denn nur dann lässt sich aufzeigen, dass bei die verschiedenen Professionen in unserer Schule durch das von diesen vertretene Weltbild komplexe eingebunden: Sozialpädagog_innen, die Schulpsycho- Zusammenhänge verkürzt dargestellt werden und logie und die Medienbildung. Wir haben auch exter- dass die angebotenen radikalen Lösungen realisti- ne Partner hinzugezogen und einen Polizeiworkshop scherweise kaum durchsetzbar sind. Aufgabe des Po- besucht, damit die Schüler_innen lernen, dass das Tei- litikunterrichts ist es nicht nur, deutlich zu machen, len der Bilder eine Straftat ist und es ausreicht, dass dass politische Prozesse komplex sind, sie müssen solche Bilder auf ihrem Handy zu finden sind, um darüber hinaus für die Schüler_innen durchschaubar eine Anzeige zu erhalten.“ Positionierungsspiele der und nachvollziehbar werden. Initiative „Gesicht Zeigen!“ halfen dabei, den Schü- ler_innen zu verdeutlichen, wo Diskriminierung und Was man sagen darf: Mythos Neutralität Rassismus beginnt. Dabei wurde nicht nur die Rolle in Schule und Unterricht derjenigen besprochen, die die Bilder geteilt hatten, sondern auch die der Schüler_innen, die zugeschaut SCHULE IN DER hatten, ohne einzugreifen. Die Eltern wurden mit einem Elternabend ebenfalls in die Diskussion ein- VERANTWORTUNG bezogen. „Es braucht eine klare Positionierung der Lehrkraft, damit Schüler_innen aus solchen Vorfällen Es ist wichtig, dass Lehrer_innen die rechtlichen Vor- lernen können“, stellt Dr. Deutsch fest. gaben kennen und wissen, wie sie handeln dürfen, wenn sie – auch mit Verweis auf die Meinungsfreiheit Polizeiliche Prävention auf dem Stundenplan – im Schulalltag mit menschen- und demokratiefeind- lichen Aussagen konfrontiert werden. Dieses Wissen Initiative „Gesicht Zeigen!“ gibt die nötige Sicherheit, um in Situationen, in denen es oft heißt, schnell entscheiden zu müssen, richtig zu Beispiel 2: Schweigeminute für Samuel Paty: Der fran- reagieren. Welche Mittel sind aber pädagogisch wir- zösische Geschichtslehrer war im Oktober 2020 von kungsvoll, um Schüler_innen zum Nachdenken anzu- einem radikalen Islamisten ermordet worden, nach- regen und damit den Erziehungsauftrag der Schule dem er in einer Unterrichtsreihe zum Thema Mei- zu erfüllen? Dr. Bettina Deutsch, Leibniz- Gymnasium nungs- und Gewissensfreiheit seinen Schüler_innen Berlin, gibt zwei Beispiele aus dem Schulalltag. hatte zeigen wollen, dass es in Frankreich das Recht zu blasphemischen Darstellungen und Äußerungen Beispiel 1: Während einer Klassenfahrt einer achten gibt. Aus aktuellem Anlass des Auftakts der Pro- Klasse erfuhr die Lehrerin von einer Mutter, dass in zesse um das Attentat auf „Charlie Hebdo“ hatte er der WhatsApp- Gruppe der Klasse Bilder von Hitler, die erneut auf dem Cover des Magazins abgedruck- von Menschen, die den Hitlergruß zeigen, und diskri- ten Mohammed-Karikaturen gezeigt. Zuvor hatte er minierende Bilder von Menschen mit Behinderungen den Schüler_innen freigestellt, den Raum zu verlas- geteilt wurden. WhatsApp wird nicht offiziell von der sen und sich die Abbildungen nicht anzusehen. Die Schule genutzt – es handelte sich um eine private Kultusminister_innenkonferenz hatte dazu aufgeru- Klassengruppe. Dennoch musste die Lehrkraft ein- fen, Samuel Paty am 2. November 2020 zu gedenken, greifen, da sie für die Schüler_innen Verantwortung und das Kollegium des Berliner Leibniz- Gymnasiums trägt, einen Erziehungsauftrag hat und zudem für hatte sich entschlossen, dieser Empfehlung zu folgen. den Schutz von Minderheiten vor Diskriminierungen Der Anlass des Gedenkens war in den Klassen zuvor eintreten muss. Dabei sollten die Schüler_innen nicht vorbereitet und thematisiert worden. Dennoch wei- nur verwarnt werden, sie sollten an diesem Beispiel gerten sich in einer Klasse zwei Schülerinnen teilzu- lernen können, dass ihr Verhalten nicht akzeptabel nehmen und verließen das Klassenzimmer. ist – und warum dies so ist. Im Lehrer_innenzimmer wurde daraufhin kontrovers „Der erste Schritt war in diesem Fall ein Gespräch und emotional aufgeladen diskutiert, wie nun rea- mit den Schüler_innen“, erklärt Dr. Deutsch. Dabei giert werden sollte. Sollte die Konfrontation mit den
Populismus, Fake News, Lügenpresse: Herausforderung politischer Bildung an Schulen #04 Angriff auf die Meinungsfreiheit? Stuttgart, 27. November 2020 Seite 04/05 Schülerinnen gesucht und deutlich gemacht werden, ten. Ein Netzwerk aus außerschulischen Partnern der dass ihr Verhalten nicht toleriert werde? Würde eine politischen Bildung ist nicht nur für den längerfristig solche Erziehungsmaßnahme einen positiven Effekt angelegten Aufbau einer demokratischen Schulkultur haben oder sich eher gegenteilig auswirken? Oder gewinnbringend, sondern auch, um akuten Krisensitu- sollte der Vorfall nicht noch einmal thematisiert wer- ationen zu begegnen. den, um die Stimmung nicht weiter aufzuheizen und religiöse Gefühle nicht zu verletzen? Schließlich ent- Um ihren Auftrag zur politischen Bildung und Demo- schied sich das Kollegium, auf die Schülerinnen zu- kratieerziehung zu erfüllen, brauchen Lehrer_innen zugehen und das Thema noch einmal zu diskutieren. mehr als Fachwissen oder Unterstützungsstrukturen. Dieser Lösungsweg wurde zwar als der aufwändigste, Sie müssen sich als politische Menschen begreifen und aber dennoch langfristig vielversprechendste be- sich ihrer eigenen demokratischen Grundhaltung si- trachtet. Denn oft fehle es an Wissen über den Islam cher sein – und dies können längst nicht alle Lehrkräf- und damit an gegenseitigem Verständnis, aber auch te für sich beanspruchen. Denn populistische, men- an Einsicht bei muslimischen Schüler_innen darüber, schenfeindliche oder extreme Positionen sind auch in was ihre Religion erlaube. Deshalb sei die Schule in Lehrer_innenzimmern zu finden. Hier ist die Fort- und der Pflicht, Aufklärung zu leisten. Schule solle abho- Weiterbildung gefragt: Mit Fortbildungsmaßnahmen len und intervenieren, sich als Diskursort verstehen, im Bereich der Wertebildung können sich Lehrkräfte so Deutsch. beispielsweise mit ihren eigenen Werten auseinander- setzen und ihre Einstellungen reflektieren. Machen sich Schulen auf den Weg, eine demokratische Schul- WAS MUSS SICH kultur zu entwickeln, sollten solche Fortbildungen Teil ÄNDERN? des Schulentwicklungsprozesses sein. Die Beispiele aus der Praxis zum pädagogisch wir- Schließlich ist eine offene Diskussionskultur der kungsvollen Umgang mit menschen- und demokratie- Schlüssel zu einer demokratischen Schule. „Ich möch- feindlichen Äußerungen und Handlungen zeigen, dass te allen Lehrkräften Mut machen, die Themen, die im politische Bildung und Demokratieerziehung Aufga- Augenblick die Gesellschaft beschäftigen und heraus- be der gesamten Schule sind. Insbesondere Schullei- fordern, sehr offen anzusprechen. Auch kontroverse tungen sollten sich dieser Aufgabe bewusst sein und Positionen, die Meinungspole bilden, sollten ausführ- das Kollegium dafür sensibilisieren. Hilfreich ist die lich diskutiert werden“, appelliert Burkhard Jungkamp, Benennung von Verantwortlichen, die Einrichtung ei- Moderator des Netzwerk Bildung der Friedrich-Ebert- ner Anlaufstelle, die Lehrer_innen dabei unterstützt, Stiftung und Staatssekretär a.D. „Gewisse Wider- die richtigen pädagogischen Mittel zu finden, um auf sprüchlichkeiten sind für unsere Demokratie konsti- menschen- und demokratiefeindliche Äußerungen und tutiv. Nehmen wir etwa die aktuellen Maßnahmen zur Handlungen zu reagieren. Das Leibniz-Gymnasium in Eindämmung der Corona-Pandemie: Auf der einen Berlin hat etwa pro Jahrgang ein Fallteam eingerichtet, Seite gibt es das Grundrecht auf Versammlungs- und bestehend aus Lehrer_innen, Sozialarbeiter_innen und Bewegungsfreiheit. Auf der anderen Seite steht das der Schulpsychologie, das sich regelmäßig trifft und Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das sich über aktuelle Vorfälle austauscht. Halten der Balance zwischen diesen konkurrierenden Rechtsnormen ist ein Kennzeichen von Demokratie. Der Aufbau solcher Strukturen ist ein längerer Pro- Schüler_innen sollte mit auf den Weg gegeben werden, zess – in der Zwischenzeit kann aber die Diskussion dass es für das Funktionieren einer Demokratie nicht in der Fachkonferenz oder im Jahrgangsteam helfen. entscheidend ist, für welche der Rechtsnormen man Entscheidend ist das Verständnis, dass die Schule aus sich entscheidet – ob zugunsten des Rechts auf Frei- einem (multiprofessionellen) Team und nicht aus ein- heit oder des Rechts auf Leben und körperliche Unver- zelnen Lehrkräften und ihren Schüler_innen besteht. sehrtheit. Es kommt auf das demokratische Verfahren Schulleitungen können feste und in den Schulalltag an, den Weg, auf dem solche Entscheidungen zustande integrierte Teamzeiten schaffen, die Zeit für einen kommen. Dies gilt es zu schützen, denn aktuell gibt es Austausch und die Suche nach einem gemeinsamen Strömungen, die das demokratische Verfahren selbst Lösungsweg bieten – und damit die Lehrkräfte entlas- infrage stellen oder auszuhebeln versuchen.“
Populismus, Fake News, Lügenpresse: Herausforderung politischer Bildung an Schulen #04 Angriff auf die Meinungsfreiheit? Stuttgart, 27. November 2020 Seite 05/05 DIE AUTORIN DIESER IMPRESSUM PUBLIKATION Copyright by Friedrich-Ebert-Stiftung 2021 Valerie Lange studierte Soziologie, Politologie, Sozial- Hiroshimastraße 17, 10785 Berlin psychologie und Betriebswirtschaftslehre an der Uni- Abt. Studienförderung versität Hannover und ist diplomierte Sozialwissen- Redaktion: Marion Stichler, Oliver Schael schaftlerin. Sie arbeitet als freiberufliche Lektorin für Gestaltung & Satz, Collage Seite 1: minus Design, Berlin Sach- und Fachbücher. Unsere Publikationen können Sie per E-Mail nachbestel- len bei: marion.stichler@fes.de KONTAKT UND FEEDBACK Marion Stichler Bildungs- und Hochschulpolitik marion.stichler@fes.de Besuchen Sie unseren Bildungsblog Folgen Sie uns auch auf twitter. www.fes.de/bildungsblog
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