Anmeldeunterlagen - Don Bosco Schülerheim Klagenfurt

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Anmeldeunterlagen - Don Bosco Schülerheim Klagenfurt
Schuljahr 2021/2022

        und
  Anmeldeunterlagen
   Don Bosco Schülerheim - Kirchengasse 31 - 9020 - www.dbh-klu.at

                                   Seite 2     Checkliste
                                   Seite 2-4   Datenschutzerklärung
                                   Seite 5     Preisliste und Fälligkeiten
                                   Seite 6-7   Heimordnung
                                   Seite 8     Schnuppertag

                                   Anlagen: 1) Aufnahmeantrag/Datenblatt
                                            2) Lastschriftmandat

Schülerheim - Geburtstagssong
Anmeldeunterlagen - Don Bosco Schülerheim Klagenfurt
Vier Schritte zur Aufnahme - Checkliste        Ge

 1. Datenblatt - Aufnahmeantrag                                                          (Anlage 1)
           beidseitig ausfüllen und mit Originalunterschriften an das Schülerheim senden.

 2. Anmeldegebühr                                         IBAN: AT04 4213 0201 0001 2135
                                                                BIC: VBOEATWWKLA
           in der Höhe von € 130 überweisen.                     Volksbank Kärnten
 3. Aufnahmegespräch                                Gespräch am:
           Termin vereinbaren

 4. Einzugsermächtigung                                                              (Anlage 2)
           beidseitig ausfüllen und mit Originalunterschrift an das Schülerheim senden.
              Die Reihung der SchülerInnen erfolgt nach Zahlungseingang der Anmeldegebühr.
 Eine schriftliche Zusage erfolgt innerhalb von drei Wochen nach dem Gespräch und gilt als verbindlich!

Datenschutzerklärung
für Bewohner und deren Eltern / Obsorgeberechtigte des Don Bosco Schülerheims Klagenfurt

Diese Datenschutzerklärung beschreibt, wie das Don Bosco Schülerheim Klagenfurt, eine Einrichtung
der Gesellschaft der Salesianer Don Boscos - Österreichische Provinz, seine personenbezogenen Daten verarbeitet.

a.     Zwecke der Verarbeitung
Wir werden Ihre unter Punkt 2 genannten personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken verarbeiten:
   a. zur Vertragserfüllung im Zuge der von Ihnen gewünschten Betreuung im Zusammenhang mit unserem Wohn-
       Verpflegungs-, Studier- oder Freizeitangebot,
   b. zur Abrechnung der von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen,
   c. zur Wahrnehmung gesetzlicher Verpflichtungen (z.B. Wahrnehmung der Aufbewahrungspflichten von
       Geschäftsbriefen, Belegen),
   d. zur Führung eines auf kirchenrechtlichen Vorgaben beruhenden Ordensarchivs,
   e. zur Zusendung des Don Bosco Magazins an Sie oder Ihre Eltern bzw. Obsorgeberechtigten.
Diese Daten erheben wir bei Ihnen oder Ihren Eltern bzw. Obsorgeberechtigten in Form der Bekanntgabe auf dem
Datenblatt-Aufnahmeantrag. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig. Allerdings können
Betreuungsleistungen verspätet oder unmöglich sein, wenn Sie Ihre personenbezogenen Daten nicht bereitstellen.

b.     Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Wir verarbeiten folgende Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung
(„DSGVO“):
   a. Angaben die Sie im Rahmen des Aufnahmeantrags bzw. des Wiederaufnahmeblattes machen, etwa
       o Daten des Bewohners: Stammdaten, Kontaktdaten, Sozialversicherungsnummer, rel. Bekenntnis,
          Staatsbürgerschaft, Daten zu Allergien/Krankheiten.
       o Daten      der   Eltern/Obsorgeberechtigten:    Stammdaten, Kontaktdaten,  Beschäftigungsausmaß,
          Bankverbindung.
   b. Angaben die wir von anderen Stellen einholen, etwa
       o Daten des Bewohners: Schulische Daten auf Nachfrage bei der jeweiligen Schule (inkl. Fehlstunden,
          Entschuldigungen und Schulbeurteilungen).
   c. Angaben die wir im Zuge Ihrer Betreuung erstellen:
       o Daten des Bewohners: Anwesenheitsdaten.
Datenschutz 1 von 3

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Wir verarbeiten folgende Ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage unseres überwiegenden berechtigten
Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO), welches darin besteht, die oben unter Punkt „a.e.“ genannten Zwecke zu
erreichen:
   a. Name und Anschrift der Eltern bzw. Obsorgeberechtigten.
c.     Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten
Zu den oben genannten Zwecken werden wir Ihre personenbezogenen Daten an folgende Empfänger übermitteln:
    a. die Gesellschaft der Salesianer Don Boscos - Österreichische Provinz,
    b. Rechtsanwälte, Gerichte, Behörden (jeweils im Anlassfall).
Manche der oben genannten Empfänger befinden sich außerhalb Ihres Landes oder verarbeiten dort Ihre
personenbezogenen Daten. Das Datenschutzniveau in anderen Ländern entspricht unter Umständen nicht dem Ihres
Landes. Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten jedoch nur in Länder, für welche die EU-Kommission
entschieden hat, dass sie über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügen.

d.       Speicherdauer
Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur so lange aufbewahrt, wie dies vernünftigerweise von uns als nötig
erachtet wird, um die unter Punkt „a.“ genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig
ist. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten jedenfalls solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder
Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.

e.     Ihre Rechte im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten
Nach geltendem Recht sind Sie unter anderem berechtigt (unter den Voraussetzungen anwendbaren Rechts),
   a. zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten wir über Sie gespeichert haben und Kopien dieser
       Daten zu erhalten,
   b. die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen Ihrer personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht
       rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen,
   c. von uns zu verlangen, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken,
   d. unter bestimmten Umständen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für
       das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen,
   e. Datenübertragbarkeit zu verlangen,
   f. die Identität von Dritten, an welche Ihre personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und
   g. bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben.

f.      Kontaktdaten
Sollten Sie zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Fragen oder Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an uns:
  Schülerheim Klagenfurt                              Datenschutzzuständiger der Österreichischen Provinz der
                                                      Gesellschaft der Salesianer Don Boscos
  Kirchengasse 31                                     Ferdinand Richter, Don-Bosco-Haus Wien
  9020 Klagenfurt am Wörthersee                       St. Veit-Gasse 25, 1130 Wien
  +43/463/31137                                       +43/1/87839-532
  dbh-klu@donbosco.at                                 ferdinand.richter@donbosco.at

  Bereichs-Datenschutzreferent im Büro der            Datenschutzbeauftragter der Katholischen Kirche in
  Ordensgemeinschaften                                Österreich
  Mag. Peter Bohynik, Büroleitung                     c/o Österreichische Bischofskonferenz
  Freyung 6/1/2/3, 1010 Wien                          Rotenturmstraße 2, 1010 Wien
  +43/1/535 12 87-20                                  Österreichische Datenschutzbehörde
  peter.bohynik@ordensgemeinschaften.at               Wickenburggasse 8, 1080 Wien
                                                      +43/1/52152-25693

                                                                                                     Datenschutz 2 von 3

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Information                                                                                         FOTOS
zur Verarbeitung von Abbildungen betroffener Personen gemäß Art 13 DSGVO

1.      Identität des Verantwortlichen im Sinne der DSGVO:
Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Katholische Kirche in Österreich, Wollzeile
2, 1010 Wien.

2.      Identität der Einrichtung:
Gesellschaft der Salesianer Don Boscos -                   Schülerheim Klagenfurt
Österreichische Provinz                                    Kirchengasse 31, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
St. Veit-Gasse 25                                          +43/463/31137
1130 Wien                                                  dbh-klu@donbosco.at

3.      Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen / Datenschutzzuständigen der Einrichtung:
Der Datenschutzbeauftragte der Katholischen Kirche      Der Datenschutzzuständige der Einrichtung ist
in Österreich ist erreichbar bei der Österreichischen   Ferdinand Richter, er ist erreichbar unter 01/87839-
Bischofskonferenz, Rotenturmstraße 2, 1010 Wien.        532 sowie Ferdinand.richter@donbosco.at.

4.     Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:
Die Verarbeitung von Bilddaten (Fotos) der betroffenen Person erfolgt aufgrund der Einwilligung der betroffenen
Person oder deren gesetzlichen Vertreters. Die Verarbeitung erfolgt zu den Zwecken der Öffentlichkeitsarbeits-,
Dokumentation und Werbung.

5.      Empfänger:
Die personenbezogenen Daten (Fotos) der Betroffenen werden an folgende Empfänger übermittelt:
    • Druckwerke (z.B. Aushänge, Plakate, Infomaterialien),
    • Digitale Medien (z.B. Websites, Social Media Auftritte) im Einflussbereich der Einrichtung.

6.      Dauer der Speicherung:
Die personenbezogenen Daten werden jedenfalls bis zur Beendigung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses
gespeichert und darüber hinaus solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

7.        Rechte des Betroffenen:
     a.   Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO;
     b.   Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten gemäß Art. 16 DSGVO;
     c.   Löschung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Art. 17
          DSGVO;
     d.   Einschränkung der Verarbeitung bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Art. 18 DSGVO;
     e.   Erhalt der personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format gemäß
          Art. 20 DSGVO;
     f.   allenfalls Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO;
     g.   Weiters hat die betroffene Person das Recht gemäß § 24 Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 auf Beschwerde
          bei der Datenschutzbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden
          personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung oder gegen § 1 oder Art. 2 erstes
          Hauptstück des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 verstößt.

8.     Widerrufbarkeit und Freiwilligkeit von Einwilligungen:
Soweit die Verarbeitung auf einer Einwilligung des Betroffenen beruht, wird der Betroffene hiermit darüber
aufgeklärt, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann und die Datenverarbeitung bis zum Zeitpunkt des
Widerrufs rechtmäßig bleibt. Die Einwilligung ist freiwillig. Eine Einwilligung ist nicht zum Abschluss des
zugrundeliegenden Vertrages erforderlich.

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Preisliste 2021/2022

Anmeldegebühr                                  130 € einmalig bei Anmeldung
Heimbeitrag                                    437 € monatlich (10 x jährlich)
Aufpreis Neubau (für Maturanten)               26                                          € monatlich (10 x jährlich)
Zuschlag Einzelzimmer                          150 € monatlich falls vorhanden
Ermäßigungen in finanziell schwierigen Situationen auf Anfrage und Antrag möglich!

Sämtliche Beiträge beziehen sich immer auf die Benützung des Heimplatzes für
ein gesamtes Schuljahr (Sonntag bis Freitag an Schultagen) und beinhalten
Wohnen, Energie, Internet, Reinigung, Verwaltung, pädagogische Betreuung,
Benützung der Freizeiträume, Frühstück und Abendessen sowie 10%
Mehrwertsteuer. An schulfreien Tagen ist das Schülerheim geschlossen.
Nicht konsumierte Mahlzeiten oder Übernachtungen können nicht zurückerstattet werden!

Übersicht der Fälligkeiten und Kündigungsfristen
 Fälligkeiten                                   Kündigungsfristen
 Bei Anmeldung       Anmeldegebühr
 3. August 2021      Heimbeitrag September                                               31. August                                    September, Oktober
                                                Einlangen der Kündigung bis spätestens

 3. September 2021   ------                                                              30. September                                 Oktober, November
                                                                                                                    Noch zu bezahlen

 3. Oktober 2021     Heimbeitrag Oktober                                                 31. Oktober                                   November, Dezember
 3. November 2021    Heimbeitrag November                                                30. November                                  Dezember, Jänner
 3. Dezember 2021    Heimbeitrag Dezember                                                31. Dezember                                  Jänner, Februar
 3. Jänner 2022      Heimbeitrag Jänner                                                  31. Jänner                                    Februar, März
 3. Februar 2022     Heimbeitrag Februar                                                 28. Februar                                   März, April
 3. März 2022        Heimbeitrag März                                                    31. März                                      April, Mai
 3. April 2022       Heimbeitrag April                                                   30. April                                     Mai, Juni
 3. Mai 2022         Heimbeitrag Mai                                                     30. Mai                                       Juni
 3. Juni 2022        Heimbeitrag Juni                                                    30. Juni                                      ---
 3. Juli 2022        ------
                                                                                               Der Jahresvertrag läuft jeweils mit Schulende aus!

Bei einer Anmeldung nach dem 1. August 2019 verschieben sich die ersten Fälligkeiten.
Entsprechende Aliquotierung für QuereinsteigerInnen unter dem Schuljahr gibt es auf Anfrage.

Eine Kündigung des Heimplatzes ist unter Einhaltung einer zweimonatigen
Kündigungsfrist jederzeit möglich und hat auf jeden Fall schriftlich bis zum jeweils
Monatsletzten zu erfolgen.
Da wir mit der schriftlichen Zusage den Heimplatz für ein Schuljahr garantieren, ist die
Einhaltung der Kündigungsfristen unabdingbar.

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Heimordnung

    1. Ordnung                                                     2. Lernen

1.1. Jede(r) sorgt verantwortlich für eine sinnvolle Ordnung   2.1. Lernzeiten:
im Zimmer, inklusive der Mülltrennung und -entsorgung.         14:45 Uhr – 16:15 Uhr: 1. Klasse im Studierraum
                                                               18:45 Uhr – 20:15 Uhr: 1. bis 3. Klasse am Zimmer
1.2. Im gesamten Haus herrscht Hausschuhpflicht.               Ab der 4. Klasse: Flexible Lernzeiten

1.3. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Energie und        2.2. Aus Rücksicht auf ungestörtes Lernen müssen sich alle
Inventar wird vorausgesetzt.                                   HeimbewohnerInnen während der Lernzeiten ruhig
                                                               verhalten.
1.4. Das Sauberhalten des gesamten Heimareals ist Aufgabe
jedes/jeder einzelnen Heimbewohners/ Heimbewohnerin.           2.3. In einem Leistungsblatt werden die Noten während des
                                                               gesamten Schuljahres vom (der) jeweiligen
                                                               Erzieher/Erzieherin eingetragen, dadurch können
                                                               gegebenenfalls Maßnahmen zur Notenverbesserung gesetzt
                                                               werden.

                                                               2.4. Zur Dokumentation schulischer Leistungen werden
                                                               Kopien der Schulnachrichten und Zeugnisse der ersten drei
                                                               Klassen eingefordert.

    3. Essen                                                       4. Freizeit

3.1. Die Einhaltung der Essenszeiten garantiert einen          4.1. Vor dem Abendessen und ab 20:15 Uhr ist Freizeit.
reibungslosen Ablauf.                                          Diese soll sinnvoll gestaltet werden.
                                                               Zur Verfügung stehen: Sportplatz, Spielkeller, Fitnessraum,
3.2. Das Reinigen des Kochbereichs in den                      Musikproberaum, Fernsehraum, Angebote des
Gemeinschaftsküchen obliegt den BewohnerInnen selbst.          Erzieherteams etc.

                                                               4.2. Um MitbewohnerInnen und NachbarInnen nicht zu
                                                               stören, muss immer Zimmerlautstärke herrschen.

    5. Ausgänge                                                    6. Nachtruhe

5.1. Kurzausgänge in der Freizeit am Nachmittag sind           6.1. Nachtruhe:
möglich. Nach 20:15 Uhr muss eine Abmeldung im Büro            21:45 Uhr – 7:00 Uhr im Altbau
erfolgen.                                                      22:30 Uhr – 7:00 Uhr im Neubau

5.2. Ausgangsende ist jeweils 15 Minuten vor Bettruhe.         Kein Spielbetrieb, keine lauten Unterhaltungen und keine
23:00 Uhr im Neubau. Ausnahmen gibt es nur zu                  laute Musik während dieser Zeit.
besonderen Anlässen mit Genehmigung des/der
zuständigen Erziehers/Erzieherin und Nachtdiensthabenden.      22:00 Uhr – Die Lärmschutzverordnung von Klagenfurt tritt
Ausnahmen in der Schulzeit: unter 16J bis max. 23:00 Uhr /     in Kraft (d.h. Ruhe im Freien)
unter 18J bis max. 24:00 Uhr / ab 18J unbegrenzt
                                                               6.2. Die Bettruhezeiten sind wie folgt geregelt:
5.3. Die Haustüre ist von 22:15 Uhr bis 6:30 Uhr               1. Klasse 22:00 Uhr
geschlossen. Neubau 23:00 Uhr – 6:30 Uhr.                      2. Klasse 22:15 Uhr
                                                               3. Klasse 22:30 Uhr

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Anmeldeunterlagen - Don Bosco Schülerheim Klagenfurt
7. BesucherInnen                                              8. Geräte

7. 1. BesucherInnen müssen der Heimleitung oder einem         8.1. Geräte (PC, HiFi-Anlage etc.) sind vormittags,
Erzieher vorgestellt werden und dürfen nur mit deren          wochenends und über Nacht abzuschalten.
Zustimmung die Stockwerke betreten.
                                                              8.2. Die Mitnahme von Haushaltsgeräten wie z. B.
7. 2. Besuche sind bis 21:30 Uhr erlaubt, im Neubau bis       Kaffeemaschine etc. ist nicht erwünscht, in Absprache mit
23:00 Uhr.                                                    der Heimleitung jedoch u. U. möglich. Kochplatten, Toaster
                                                              und Waffeleisen sind ausdrücklich verboten (Brandgefahr).
7.3. Männlichen Besuchern/Bewohnern ist das Betreten
von Mädchenzimmern strengstens untersagt.

7.4. Weiblichen Besucherinnen/Bewohnerinnen ist das
Betreten von Burschenzimmern strengstens untersagt.

       9. Medien

9.1. FSK Angaben (Altersfreigaben) von Filmen, Magazinen, Computerspielen und dgl. sind zu beachten.

9.2. Die Errichtung von Wireless-Hotspots vom Intranet bzw. von einem privaten Zugang ist verboten.

      10. Alkohol, Nikotin, Waffen                                  11. Sonstiges

10.1. Das Heim ist rauchfreie Zone. Ausnahmen sind der        11.1. Für Schäden, die nicht durch normale Abnützung
„Raucherhof“ und die Balkone im Neubau.                       entstehen, haftet der Verursacher.

10.2. Wasserpfeifen und dgl. sind verboten.                   11.2. Der Aufenthalt im Schülerheim ist an die
                                                              Unterrichtstage in den Schulen gebunden. Anreise: SO ab
10.3. Das Hantieren mit offenem Feuer im Haus ist             18:00 Uhr – Abreise: FR bis 18:00 Uhr.
strengstens verboten.
                                                              11.3. Als christliches Haus legen wir besonderen Wert auf
10.4. Konsum und Lagerung von Alkohol im Heimbereich          einen respektvollen Umgang miteinander und auf die
sind untersagt. Ausnahmen gibt es bei Festen oder             Teilnahme am Religionsunterricht.
besonderen (privaten) Anlässen nach Einholung der
Erlaubnis des/der verantwortlichen Erziehers/Erzieherin.      11.4. Die Teilnahme an Treffs und hausinternen Festen ist
                                                              verpflichtend.
10.5. Die Mitnahme von Waffen aller Art ist verboten.
                                                              11.5. Die Mitnahme eigener Möbel oder Teppiche ist nicht
In allen Punkten gelten die Bestimmungen des Kärntner         gestattet. Schreibtischsessel sind nur mit weichen Rollen
Jugendschutzgesetzes.                                         erlaubt.

                                                              11.6. Die Heimleitung behält sich das Recht vor,
                                                              Ausnahmeregelungen od. Sondervereinbarungen mit
                                                              einzelnen Personen oder Gruppen aufgrund pädagogischer
                                                              Notwendigkeiten zu treffen.

      12. Entlassung

12.1. Die Heimleitung hat das Recht, eine(n) SchülerIn zu entlassen (gegebenenfalls auch fristlos), wenn er/sie sich schwer
verfehlt, sich der Heimordnung nicht fügt, negativ auf andere Bewohner einwirkt, keinen Willen zum Lernen zeigt oder
dem Heimleben gleichgültig oder gar ablehnend gegenüber steht. In solchen Fällen ist eine erzieherische Einflussnahme
unsererseits nicht gewährleistet und ein Heimaufenthalt nicht mehr zielführend.

12.2. Eine Entlassung kann auch ohne Angabe von Gründen erfolgen.
12.3. Gegen die von der Heimleitung ausgesprochene Entlassung oder die Verweigerung der Wiederaufnahme gibt es
keine Rechtsmittel.

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Anmeldeunterlagen - Don Bosco Schülerheim Klagenfurt
Programm:

      TAG 1                                             TAG 2

   • Anreise zw. 16:00 und 18:00 Uhr                  • Frühstück ab 6:30 Uhr

   • Zimmer beziehen                                  • Schuljause richten am
     (bei Schüler der 1. Klasse)                        Frühstücksbuffet

   • Gemeinsames Abendessen                           • Gemeinsamer Schulweg
                                                        (mit SchülerInnen der 1. Klasse)
   • Führung durch Haus und
     Freizeiträumlichkeiten                           • Teilnahme am Unterricht (Termin
                                                        bitte an der Schule vereinbaren)
   • Lernzeit am Zimmer
     (Don Bosco Quiz, Rätsel und                      • Nach Unterrichtsende wieder
     Smalltalk mit Gleichaltrigen)                      Rückmarsch ins Schülerheim

   • Ab 20:15 Uhr Freizeit                            • Einfaches Nudelgericht kochen mit
     (Billard, Tischfußball, Tischtennis,               dem Erzieher
     Schach, Kraftkammer, Brettspiele,
     Kennenlernen,...)                                • Abreise vor oder nach dem
                                                        Abendessen ...
   • 22:00 Uhr: Nachtruhe

Bei Interesse vereinbaren Sie bitte zuerst einen Termin an der Schule und melden Sie
Ihre(n) Sohn/Tochter danach bei uns einfach per Email oder telefonisch an.

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