Anmeldeunterlagen - Don Bosco Schülerheim Klagenfurt
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Schuljahr 2021/2022 und Anmeldeunterlagen Don Bosco Schülerheim - Kirchengasse 31 - 9020 - www.dbh-klu.at Seite 2 Checkliste Seite 2-4 Datenschutzerklärung Seite 5 Preisliste und Fälligkeiten Seite 6-7 Heimordnung Seite 8 Schnuppertag Anlagen: 1) Aufnahmeantrag/Datenblatt 2) Lastschriftmandat Schülerheim - Geburtstagssong
Vier Schritte zur Aufnahme - Checkliste Ge 1. Datenblatt - Aufnahmeantrag (Anlage 1) beidseitig ausfüllen und mit Originalunterschriften an das Schülerheim senden. 2. Anmeldegebühr IBAN: AT04 4213 0201 0001 2135 BIC: VBOEATWWKLA in der Höhe von € 130 überweisen. Volksbank Kärnten 3. Aufnahmegespräch Gespräch am: Termin vereinbaren 4. Einzugsermächtigung (Anlage 2) beidseitig ausfüllen und mit Originalunterschrift an das Schülerheim senden. Die Reihung der SchülerInnen erfolgt nach Zahlungseingang der Anmeldegebühr. Eine schriftliche Zusage erfolgt innerhalb von drei Wochen nach dem Gespräch und gilt als verbindlich! Datenschutzerklärung für Bewohner und deren Eltern / Obsorgeberechtigte des Don Bosco Schülerheims Klagenfurt Diese Datenschutzerklärung beschreibt, wie das Don Bosco Schülerheim Klagenfurt, eine Einrichtung der Gesellschaft der Salesianer Don Boscos - Österreichische Provinz, seine personenbezogenen Daten verarbeitet. a. Zwecke der Verarbeitung Wir werden Ihre unter Punkt 2 genannten personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken verarbeiten: a. zur Vertragserfüllung im Zuge der von Ihnen gewünschten Betreuung im Zusammenhang mit unserem Wohn- Verpflegungs-, Studier- oder Freizeitangebot, b. zur Abrechnung der von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen, c. zur Wahrnehmung gesetzlicher Verpflichtungen (z.B. Wahrnehmung der Aufbewahrungspflichten von Geschäftsbriefen, Belegen), d. zur Führung eines auf kirchenrechtlichen Vorgaben beruhenden Ordensarchivs, e. zur Zusendung des Don Bosco Magazins an Sie oder Ihre Eltern bzw. Obsorgeberechtigten. Diese Daten erheben wir bei Ihnen oder Ihren Eltern bzw. Obsorgeberechtigten in Form der Bekanntgabe auf dem Datenblatt-Aufnahmeantrag. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig. Allerdings können Betreuungsleistungen verspätet oder unmöglich sein, wenn Sie Ihre personenbezogenen Daten nicht bereitstellen. b. Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlage der Verarbeitung Wir verarbeiten folgende Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“): a. Angaben die Sie im Rahmen des Aufnahmeantrags bzw. des Wiederaufnahmeblattes machen, etwa o Daten des Bewohners: Stammdaten, Kontaktdaten, Sozialversicherungsnummer, rel. Bekenntnis, Staatsbürgerschaft, Daten zu Allergien/Krankheiten. o Daten der Eltern/Obsorgeberechtigten: Stammdaten, Kontaktdaten, Beschäftigungsausmaß, Bankverbindung. b. Angaben die wir von anderen Stellen einholen, etwa o Daten des Bewohners: Schulische Daten auf Nachfrage bei der jeweiligen Schule (inkl. Fehlstunden, Entschuldigungen und Schulbeurteilungen). c. Angaben die wir im Zuge Ihrer Betreuung erstellen: o Daten des Bewohners: Anwesenheitsdaten. Datenschutz 1 von 3 Seite 2
Wir verarbeiten folgende Ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage unseres überwiegenden berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO), welches darin besteht, die oben unter Punkt „a.e.“ genannten Zwecke zu erreichen: a. Name und Anschrift der Eltern bzw. Obsorgeberechtigten. c. Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten Zu den oben genannten Zwecken werden wir Ihre personenbezogenen Daten an folgende Empfänger übermitteln: a. die Gesellschaft der Salesianer Don Boscos - Österreichische Provinz, b. Rechtsanwälte, Gerichte, Behörden (jeweils im Anlassfall). Manche der oben genannten Empfänger befinden sich außerhalb Ihres Landes oder verarbeiten dort Ihre personenbezogenen Daten. Das Datenschutzniveau in anderen Ländern entspricht unter Umständen nicht dem Ihres Landes. Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten jedoch nur in Länder, für welche die EU-Kommission entschieden hat, dass sie über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügen. d. Speicherdauer Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur so lange aufbewahrt, wie dies vernünftigerweise von uns als nötig erachtet wird, um die unter Punkt „a.“ genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten jedenfalls solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind. e. Ihre Rechte im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten Nach geltendem Recht sind Sie unter anderem berechtigt (unter den Voraussetzungen anwendbaren Rechts), a. zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten wir über Sie gespeichert haben und Kopien dieser Daten zu erhalten, b. die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen Ihrer personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen, c. von uns zu verlangen, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken, d. unter bestimmten Umständen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen, e. Datenübertragbarkeit zu verlangen, f. die Identität von Dritten, an welche Ihre personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und g. bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben. f. Kontaktdaten Sollten Sie zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Fragen oder Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an uns: Schülerheim Klagenfurt Datenschutzzuständiger der Österreichischen Provinz der Gesellschaft der Salesianer Don Boscos Kirchengasse 31 Ferdinand Richter, Don-Bosco-Haus Wien 9020 Klagenfurt am Wörthersee St. Veit-Gasse 25, 1130 Wien +43/463/31137 +43/1/87839-532 dbh-klu@donbosco.at ferdinand.richter@donbosco.at Bereichs-Datenschutzreferent im Büro der Datenschutzbeauftragter der Katholischen Kirche in Ordensgemeinschaften Österreich Mag. Peter Bohynik, Büroleitung c/o Österreichische Bischofskonferenz Freyung 6/1/2/3, 1010 Wien Rotenturmstraße 2, 1010 Wien +43/1/535 12 87-20 Österreichische Datenschutzbehörde peter.bohynik@ordensgemeinschaften.at Wickenburggasse 8, 1080 Wien +43/1/52152-25693 Datenschutz 2 von 3 Seite 3
Information FOTOS zur Verarbeitung von Abbildungen betroffener Personen gemäß Art 13 DSGVO 1. Identität des Verantwortlichen im Sinne der DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Katholische Kirche in Österreich, Wollzeile 2, 1010 Wien. 2. Identität der Einrichtung: Gesellschaft der Salesianer Don Boscos - Schülerheim Klagenfurt Österreichische Provinz Kirchengasse 31, 9020 Klagenfurt am Wörthersee St. Veit-Gasse 25 +43/463/31137 1130 Wien dbh-klu@donbosco.at 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen / Datenschutzzuständigen der Einrichtung: Der Datenschutzbeauftragte der Katholischen Kirche Der Datenschutzzuständige der Einrichtung ist in Österreich ist erreichbar bei der Österreichischen Ferdinand Richter, er ist erreichbar unter 01/87839- Bischofskonferenz, Rotenturmstraße 2, 1010 Wien. 532 sowie Ferdinand.richter@donbosco.at. 4. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung von Bilddaten (Fotos) der betroffenen Person erfolgt aufgrund der Einwilligung der betroffenen Person oder deren gesetzlichen Vertreters. Die Verarbeitung erfolgt zu den Zwecken der Öffentlichkeitsarbeits-, Dokumentation und Werbung. 5. Empfänger: Die personenbezogenen Daten (Fotos) der Betroffenen werden an folgende Empfänger übermittelt: • Druckwerke (z.B. Aushänge, Plakate, Infomaterialien), • Digitale Medien (z.B. Websites, Social Media Auftritte) im Einflussbereich der Einrichtung. 6. Dauer der Speicherung: Die personenbezogenen Daten werden jedenfalls bis zur Beendigung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses gespeichert und darüber hinaus solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. 7. Rechte des Betroffenen: a. Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO; b. Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten gemäß Art. 16 DSGVO; c. Löschung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Art. 17 DSGVO; d. Einschränkung der Verarbeitung bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Art. 18 DSGVO; e. Erhalt der personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format gemäß Art. 20 DSGVO; f. allenfalls Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO; g. Weiters hat die betroffene Person das Recht gemäß § 24 Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung oder gegen § 1 oder Art. 2 erstes Hauptstück des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 verstößt. 8. Widerrufbarkeit und Freiwilligkeit von Einwilligungen: Soweit die Verarbeitung auf einer Einwilligung des Betroffenen beruht, wird der Betroffene hiermit darüber aufgeklärt, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann und die Datenverarbeitung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs rechtmäßig bleibt. Die Einwilligung ist freiwillig. Eine Einwilligung ist nicht zum Abschluss des zugrundeliegenden Vertrages erforderlich. Datenschutz 3 von 3 Seite 4
Preisliste 2021/2022 Anmeldegebühr 130 € einmalig bei Anmeldung Heimbeitrag 437 € monatlich (10 x jährlich) Aufpreis Neubau (für Maturanten) 26 € monatlich (10 x jährlich) Zuschlag Einzelzimmer 150 € monatlich falls vorhanden Ermäßigungen in finanziell schwierigen Situationen auf Anfrage und Antrag möglich! Sämtliche Beiträge beziehen sich immer auf die Benützung des Heimplatzes für ein gesamtes Schuljahr (Sonntag bis Freitag an Schultagen) und beinhalten Wohnen, Energie, Internet, Reinigung, Verwaltung, pädagogische Betreuung, Benützung der Freizeiträume, Frühstück und Abendessen sowie 10% Mehrwertsteuer. An schulfreien Tagen ist das Schülerheim geschlossen. Nicht konsumierte Mahlzeiten oder Übernachtungen können nicht zurückerstattet werden! Übersicht der Fälligkeiten und Kündigungsfristen Fälligkeiten Kündigungsfristen Bei Anmeldung Anmeldegebühr 3. August 2021 Heimbeitrag September 31. August September, Oktober Einlangen der Kündigung bis spätestens 3. September 2021 ------ 30. September Oktober, November Noch zu bezahlen 3. Oktober 2021 Heimbeitrag Oktober 31. Oktober November, Dezember 3. November 2021 Heimbeitrag November 30. November Dezember, Jänner 3. Dezember 2021 Heimbeitrag Dezember 31. Dezember Jänner, Februar 3. Jänner 2022 Heimbeitrag Jänner 31. Jänner Februar, März 3. Februar 2022 Heimbeitrag Februar 28. Februar März, April 3. März 2022 Heimbeitrag März 31. März April, Mai 3. April 2022 Heimbeitrag April 30. April Mai, Juni 3. Mai 2022 Heimbeitrag Mai 30. Mai Juni 3. Juni 2022 Heimbeitrag Juni 30. Juni --- 3. Juli 2022 ------ Der Jahresvertrag läuft jeweils mit Schulende aus! Bei einer Anmeldung nach dem 1. August 2019 verschieben sich die ersten Fälligkeiten. Entsprechende Aliquotierung für QuereinsteigerInnen unter dem Schuljahr gibt es auf Anfrage. Eine Kündigung des Heimplatzes ist unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist jederzeit möglich und hat auf jeden Fall schriftlich bis zum jeweils Monatsletzten zu erfolgen. Da wir mit der schriftlichen Zusage den Heimplatz für ein Schuljahr garantieren, ist die Einhaltung der Kündigungsfristen unabdingbar. Seite 5
Heimordnung 1. Ordnung 2. Lernen 1.1. Jede(r) sorgt verantwortlich für eine sinnvolle Ordnung 2.1. Lernzeiten: im Zimmer, inklusive der Mülltrennung und -entsorgung. 14:45 Uhr – 16:15 Uhr: 1. Klasse im Studierraum 18:45 Uhr – 20:15 Uhr: 1. bis 3. Klasse am Zimmer 1.2. Im gesamten Haus herrscht Hausschuhpflicht. Ab der 4. Klasse: Flexible Lernzeiten 1.3. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Energie und 2.2. Aus Rücksicht auf ungestörtes Lernen müssen sich alle Inventar wird vorausgesetzt. HeimbewohnerInnen während der Lernzeiten ruhig verhalten. 1.4. Das Sauberhalten des gesamten Heimareals ist Aufgabe jedes/jeder einzelnen Heimbewohners/ Heimbewohnerin. 2.3. In einem Leistungsblatt werden die Noten während des gesamten Schuljahres vom (der) jeweiligen Erzieher/Erzieherin eingetragen, dadurch können gegebenenfalls Maßnahmen zur Notenverbesserung gesetzt werden. 2.4. Zur Dokumentation schulischer Leistungen werden Kopien der Schulnachrichten und Zeugnisse der ersten drei Klassen eingefordert. 3. Essen 4. Freizeit 3.1. Die Einhaltung der Essenszeiten garantiert einen 4.1. Vor dem Abendessen und ab 20:15 Uhr ist Freizeit. reibungslosen Ablauf. Diese soll sinnvoll gestaltet werden. Zur Verfügung stehen: Sportplatz, Spielkeller, Fitnessraum, 3.2. Das Reinigen des Kochbereichs in den Musikproberaum, Fernsehraum, Angebote des Gemeinschaftsküchen obliegt den BewohnerInnen selbst. Erzieherteams etc. 4.2. Um MitbewohnerInnen und NachbarInnen nicht zu stören, muss immer Zimmerlautstärke herrschen. 5. Ausgänge 6. Nachtruhe 5.1. Kurzausgänge in der Freizeit am Nachmittag sind 6.1. Nachtruhe: möglich. Nach 20:15 Uhr muss eine Abmeldung im Büro 21:45 Uhr – 7:00 Uhr im Altbau erfolgen. 22:30 Uhr – 7:00 Uhr im Neubau 5.2. Ausgangsende ist jeweils 15 Minuten vor Bettruhe. Kein Spielbetrieb, keine lauten Unterhaltungen und keine 23:00 Uhr im Neubau. Ausnahmen gibt es nur zu laute Musik während dieser Zeit. besonderen Anlässen mit Genehmigung des/der zuständigen Erziehers/Erzieherin und Nachtdiensthabenden. 22:00 Uhr – Die Lärmschutzverordnung von Klagenfurt tritt Ausnahmen in der Schulzeit: unter 16J bis max. 23:00 Uhr / in Kraft (d.h. Ruhe im Freien) unter 18J bis max. 24:00 Uhr / ab 18J unbegrenzt 6.2. Die Bettruhezeiten sind wie folgt geregelt: 5.3. Die Haustüre ist von 22:15 Uhr bis 6:30 Uhr 1. Klasse 22:00 Uhr geschlossen. Neubau 23:00 Uhr – 6:30 Uhr. 2. Klasse 22:15 Uhr 3. Klasse 22:30 Uhr Seite 6
7. BesucherInnen 8. Geräte 7. 1. BesucherInnen müssen der Heimleitung oder einem 8.1. Geräte (PC, HiFi-Anlage etc.) sind vormittags, Erzieher vorgestellt werden und dürfen nur mit deren wochenends und über Nacht abzuschalten. Zustimmung die Stockwerke betreten. 8.2. Die Mitnahme von Haushaltsgeräten wie z. B. 7. 2. Besuche sind bis 21:30 Uhr erlaubt, im Neubau bis Kaffeemaschine etc. ist nicht erwünscht, in Absprache mit 23:00 Uhr. der Heimleitung jedoch u. U. möglich. Kochplatten, Toaster und Waffeleisen sind ausdrücklich verboten (Brandgefahr). 7.3. Männlichen Besuchern/Bewohnern ist das Betreten von Mädchenzimmern strengstens untersagt. 7.4. Weiblichen Besucherinnen/Bewohnerinnen ist das Betreten von Burschenzimmern strengstens untersagt. 9. Medien 9.1. FSK Angaben (Altersfreigaben) von Filmen, Magazinen, Computerspielen und dgl. sind zu beachten. 9.2. Die Errichtung von Wireless-Hotspots vom Intranet bzw. von einem privaten Zugang ist verboten. 10. Alkohol, Nikotin, Waffen 11. Sonstiges 10.1. Das Heim ist rauchfreie Zone. Ausnahmen sind der 11.1. Für Schäden, die nicht durch normale Abnützung „Raucherhof“ und die Balkone im Neubau. entstehen, haftet der Verursacher. 10.2. Wasserpfeifen und dgl. sind verboten. 11.2. Der Aufenthalt im Schülerheim ist an die Unterrichtstage in den Schulen gebunden. Anreise: SO ab 10.3. Das Hantieren mit offenem Feuer im Haus ist 18:00 Uhr – Abreise: FR bis 18:00 Uhr. strengstens verboten. 11.3. Als christliches Haus legen wir besonderen Wert auf 10.4. Konsum und Lagerung von Alkohol im Heimbereich einen respektvollen Umgang miteinander und auf die sind untersagt. Ausnahmen gibt es bei Festen oder Teilnahme am Religionsunterricht. besonderen (privaten) Anlässen nach Einholung der Erlaubnis des/der verantwortlichen Erziehers/Erzieherin. 11.4. Die Teilnahme an Treffs und hausinternen Festen ist verpflichtend. 10.5. Die Mitnahme von Waffen aller Art ist verboten. 11.5. Die Mitnahme eigener Möbel oder Teppiche ist nicht In allen Punkten gelten die Bestimmungen des Kärntner gestattet. Schreibtischsessel sind nur mit weichen Rollen Jugendschutzgesetzes. erlaubt. 11.6. Die Heimleitung behält sich das Recht vor, Ausnahmeregelungen od. Sondervereinbarungen mit einzelnen Personen oder Gruppen aufgrund pädagogischer Notwendigkeiten zu treffen. 12. Entlassung 12.1. Die Heimleitung hat das Recht, eine(n) SchülerIn zu entlassen (gegebenenfalls auch fristlos), wenn er/sie sich schwer verfehlt, sich der Heimordnung nicht fügt, negativ auf andere Bewohner einwirkt, keinen Willen zum Lernen zeigt oder dem Heimleben gleichgültig oder gar ablehnend gegenüber steht. In solchen Fällen ist eine erzieherische Einflussnahme unsererseits nicht gewährleistet und ein Heimaufenthalt nicht mehr zielführend. 12.2. Eine Entlassung kann auch ohne Angabe von Gründen erfolgen. 12.3. Gegen die von der Heimleitung ausgesprochene Entlassung oder die Verweigerung der Wiederaufnahme gibt es keine Rechtsmittel. Seite 7
Programm: TAG 1 TAG 2 • Anreise zw. 16:00 und 18:00 Uhr • Frühstück ab 6:30 Uhr • Zimmer beziehen • Schuljause richten am (bei Schüler der 1. Klasse) Frühstücksbuffet • Gemeinsames Abendessen • Gemeinsamer Schulweg (mit SchülerInnen der 1. Klasse) • Führung durch Haus und Freizeiträumlichkeiten • Teilnahme am Unterricht (Termin bitte an der Schule vereinbaren) • Lernzeit am Zimmer (Don Bosco Quiz, Rätsel und • Nach Unterrichtsende wieder Smalltalk mit Gleichaltrigen) Rückmarsch ins Schülerheim • Ab 20:15 Uhr Freizeit • Einfaches Nudelgericht kochen mit (Billard, Tischfußball, Tischtennis, dem Erzieher Schach, Kraftkammer, Brettspiele, Kennenlernen,...) • Abreise vor oder nach dem Abendessen ... • 22:00 Uhr: Nachtruhe Bei Interesse vereinbaren Sie bitte zuerst einen Termin an der Schule und melden Sie Ihre(n) Sohn/Tochter danach bei uns einfach per Email oder telefonisch an. Seite 8
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