Antrag - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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Deutscher Bundestag Drucksache 19/26188 19. Wahlperiode 27.01.2021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Antrag der Abgeordneten Daniela Kluckert, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Hocker, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Johannes Vogel (Olpe), Nicole Westig und der Fraktion der FDP Regeln für den Schnellstart ins Gigabitzeitalter Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die erfolgreiche Gestaltung des digitalen Wandels und auch das digitale Arbeiten im Home-Office, setzen verlässliches Internet mit lückenloser Netzabdeckung und hohen Übertragungsraten voraus. Die Corona-Pandemie sowie die dadurch steigende Anzahl an Menschen, die digital von zu Hause aus arbeiten, zeigt dabei auf ein Neues, dass beides in Deutschland nicht in ausreichendem Maße vorhan- den ist (Quelle: https://www.tlz.de/regionen/weimar/nicht-ueberall-reicht-daten- strom-fuer-homeoffice-id228714067.html). Wie sehr Deutschland beim Ausbau einer modernen digitalen Infrastruktur hinterherhinkt, verdeutlicht ein Blick auf den internationalen Vergleich. Im November 2020 lag Deutschland im Global Speedtest Index mit einer durchschnittlichen Downloadgeschwindigkeit von 118.04 Mbit/s bei stationären Breitbandverbindungen international nur auf Platz 32 und damit weit hinter den EU-Partnerländern Frankreich (177.25 Mbit/s, Platz 9) und Rumänien (188.08 Mbit/s, Platz 7). Einer der Gründe für dieses ver- hältnismäßig schlechte Abschneiden, ist der schleppende Glasfaserausbau. Eine Kleine Anfrage der FDP- Bundestagsfraktion (BT-Drucksache: 19/19984) zeigte, dass derzeit lediglich 11,8 % der Haushalte in Deutschland über gigabitfähige Glasfaseranschlüsse verfügen und von den rund 11.000 Gemeinden in Deutsch- land bisher nur 0,7 % vollständig an Glasfaser angeschlossen sind. Diese Zahlen sind ein alarmierendes Signal, denn der schleppende Glasfaserausbau und die un- zureichende digitale Infrastruktur gefährden nicht nur die globale Wettbewerbs- fähigkeit des Standortes Deutschland und erschweren das Heben der Potenziale
Drucksache 19/26188 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der Digitalisierung, sie beschränken auch die Möglichkeiten zur gesellschaftli- Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. chen Teilhabe und vergrößern das Stadt-Land-Gefälle. Das zeigt wie enorm der Handlungs- und Problemlösungsbedarf sowohl auf eu- ropäischer als auch auf nationaler Ebene bleibt. In einem ersten Schritt zur Be- wältigung dieser Herausforderungen trat am 20.12.2019 der Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EKEK, Richtlinie (EU) 2018/1972) in Kraft. Mit diesem Anstoß für einen digitalen europäischen Ordnungsrahmen wur- den auch entsprechende Änderungen des nationalen Telekommunikationsgeset- zes (TKG) durch die Bundesregierung bis Ende 2020 fällig. Obwohl Deutschland weiterhin immensen Nachholbedarf beim Glasfaserausbau aufweist, wurde der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (TKMoG-E) erst am 16.12.2020 vom Bundeskabinett beschlossen. Die Frist für die Umsetzung des EKEK in nationales Recht bis zum 21.12.2020 konnte somit von der Bundes- regierung nicht eingehalten werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung kommt jedoch – angesichts des massiven Rückstands beim Glasfaserausbau – nicht nur viel zu spät, sondern ist zudem in Teilen unausgegoren und nicht weit- reichend genug. Zwar enthält der TKMoG-E neben Erleichterungen beim Gi- gabit- und 5G-Ausbau auch Möglichkeiten zur Ausweitung des Einsatzes innova- tiver kostengünstiger und schneller Verlegetechniken, wie dem Micro- oder Nano-Trenching - große Fragen bleiben aber auch hier unbeantwortet. Da eine Beschleunigung des Glasfaserausbaus unerlässlich für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und für das Entstehen digitaler Innovationen ist, muss die Bundesregierung zügig die Lücken des Gesetzentwurfs schließen und um ambitionierte Maßnahmen ergänzen. Das Gesetz wird nur dann eine po- sitive Hebelwirkung zugunsten eines schnellen Breitbandausbaus und eines aus- gewogenen Wettbewerbs entwickeln, wenn Rechtsbegriffe und rechtliche Krite- rien klar definiert sind. So fehlt es im aktuellen Entwurf mithin unter anderem an Rechtssicherheit bezogen auf den Anspruch auf „schnelles Internet“. Konkreti- sierte, klare Ausführungen zur rechtlichen Durchsetzbarkeit und eine Präzisierung der Mindestbandbreite sind sowohl für die Unternehmen als auch die Bürgerinnen und Bürger essentiell. Unbestimmte Rechtsbegriffe und Lücken im Gesetzent- wurf münden sonst in Planungs- und Rechtsunsicherheit, treiben die Kosten in die Höhe und verzögern so den dringend notwendigen Ausbau der digitalen Infra- struktur in Deutschland. Damit der Glasfaserausbau in Deutschland endlich Fahrt aufnehmen kann, braucht es jedoch mehr als das bloße Schließen der Lücken im Gesetzestext. Da- mit der Ausbau einer flächendeckenden, verlässlichen und leistungsfähigen digi- talen Infrastruktur noch zügiger vorankommt, müssen auch zusätzliche, ambitio- nierte Maßnahmen ihren Beitrag leisten und durch das Telekommunikationsrecht umgesetzt werden. Für eine Beschleunigung des Glasfaserausbaus und einen ziel- gerichteten, effizienten Einsatz von (Förder-)Mitteln, braucht es eine Entbürokra- tisierung des Breitbandausbaus. Es gilt sicherzustellen, dass Fördergelder auch in den entsprechenden Ausbauprojekten ankommen und nicht in sogenannten Bera- tungsleistungen versickern. Mit der Vergabe von Gigabit-Gutscheinen, kann ein nachfrageorientiertes Fördersystem geschaffen werden, welches Endkunden bei der Finanzierung der Anschlussgebühren und somit beim Breitbandausbau unter- stützt (vgl. Antrag der FDP-Bundestagsfraktion BT-Drucksache 19/14048). Durch diese unbürokratische und nachfrageorientierte Förderung können Steuer- mittel des Bundes kosteneffizient und ökonomisch dort eingesetzt werden wo der höchste Bedarf besteht. Um eine bessere Breitbandversorgung des ländlichen Raums zu gewährleisten und um das Stadt-Land-Gefälle zu verringern, ist die Ausschreibung des Glasfa- serausbaus zudem in sogenannten Regions-Clustern vorzunehmen. In diesen
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/26188 Clustern werden die für die Telekommunikationsunternehmen attraktiven und un- Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. attraktiven Gebiete zusammengefasst, damit auch der ländliche Raum schnell, ef- fizient und zielgerichtet mit leistungsstarken Internetverbindungen versorgt wird. Eine dringend benötigte Reform des TKG muss zwingend auch die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer ins Zentrum stellen. Sowohl in Fragen des Verbraucher- rechts und der zur Verfügung zu stellenden Mindestbandbreite als auch beim Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb ist die Novellierung des TKG als Impuls für die Abschaffung der anlasslosten Vorratsdatenspeiche- rung von Telekommunikationsverbindungsdaten zu nutzen. Im Interesse der Nut- zerinnen und Nutzer ist ebenso, dass zwingende Zusammendenken von Glasfaser- und Mobilfunkausbau, denn ohne flächendeckende Glasfaserinfrastruktur ist schnelles mobiles Netz nicht denkbar. Damit Deutschland durch seine mangelhafte digitale Infrastruktur nicht weiter ab- gehängt wird und um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie die indi- viduellen Chancen der Bürgerinnen und Bürger zu sichern, braucht Deutschland schnellstmöglich eine zukunftsfähige Gigabit-Infrastruktur. Neue Konzepte und das Setzen auf Innovationen sind essentiell für den zügigen und flächendeckenden Aufbau eines Glasfasernetzes und Deutschlands Schnellstart ins Gigabitzeitalter. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf: 1. durch die Definition einer ambitionierten Zielmarke für die zu erreichende flächendeckende Datenübertragungsrate für eine Beschleunigung des Glasfa- serausbau zu sorgen. a. die Zielmarke so zu definieren, dass sie sich aus dem Durch- schnittswert jener fünf OECD-Mitgliedstaaten zusammensetzt, welche in der OECD-Breitbandstatistik die höchsten durch- schnittlichen Datenübertragungsgeschwindigkeiten aufwei- sen. Dieser Durchschnittswert ist einem regelmäßigen Turnus von zwei Jahren zu erheben und als kurzfristig zu errei- chende Zielmarke festzulegen. b. sicherzustellen, dass das Erreichen dieser ambitionierten Ziel- marke durch unbürokratische und nachfrageorientierte Modelle (wie etwa Gigabit-Gutscheine) gewährleistet wird, um dem Nachholbedarf Deutschlands im Bereich der digitalen Infra- struktur gerecht zu werden und eine Verfehlung der Ziele zu ver- meiden. 2. innovative und alternative Verlegetechniken, wie beispielsweise das Micro- oder Nano-Trenching, explizit zu fördern und Standards einzuführen, um für einen schnelleren Glasfaserausbau in der Fläche zu sorgen und um Glasfaser bis zur Haustür als Standard zu etablieren. 3. die aktuellen Leerrohrbestimmungen und den Mitverlegungsanspruch von Telekommunikationsunternehmen dahingehend zu modifizieren, dass das wettbewerbsfördernde Potenzial von Open-Access-Modellen genutzt wird ohne den Glasfaserausbau zu bremsen. 4. die noch fehlenden rechtlichen Kriterien zur Definition des Rechtsanspruchs auf schnelles Internet zu ergänzen, um insbesondere in der Frage des An- spruchsgegners Rechtssicherheit zu erzielen.
Drucksache 19/26188 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. alle unbestimmten Rechtsbegriffe, wie etwa hinsichtlich der Bedeutung der Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Begrifflichkeiten "schnelles Internet" oder "durchgehende Konnektivi- tät", mithilfe von klaren Definitionen zu vermeiden, um so für Planungs- und Rechtssicherheit zu sorgen. 6. die Verpflichtung von Erbringern öffentlich zugänglicher Telekommunikati- onsdienste zur Speicherung von Verkehrsdaten (§113a und §113b TKG) so- wie die dazugehörigen Begleitregelungen in den §§ 113c bis § 113g TKG aufzuheben. Bezüglich weiterer Folgeänderungen, insbesondere in der Strafprozessordnung und im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, im Zuge der Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunika- tionsverbindungsdaten wird auf den Gesetzentwurf der Fraktion der Freien Demokraten mit BT-Drucksache 19/204 verwiesen. 7. durch Gigabit-Gutscheine die Versorgung von kleinen und mittleren Unter- nehmen sowie Privathaushalten und nichtkommerziellen Organisationen mit schnellem Internet zu fördern und ein nachfrageorientiertes Vergabesystem zu etablieren. a. das System der Gigabit-Gutscheine so auszugestalten, dass sich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen nach dem "First- Come-First-Serve"-Prinzip unbürokratisch um eine Teilfinan- zierung der Einrichtung eines Glasfaseranschlusses bewerben können. b. das nachfrageorientierte Verteilungssystem so auszugestalten, dass die Last der Bedarfsermittlung von den Kommunen genom- men wird. c. das System so zu strukturieren, dass die Gesamtzahl der Gut- scheine budgetabhängig begrenzt wird, jedoch durch wiederkeh- rende Vergaberunden - in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltspositionen - angepasst werden kann. d. das nachfrageorientierte System der Gigabit-Gutscheine aus der vorhandenen Bundesbreitbandförderung, beispielsweise aus den Digitalfonds, zu speisen und vorerst keine neuen Fördermittel aufzulegen. 8. die Attraktivität des Glasfaserausbaus in ländlichen Regionen zu erhöhen und diesen zu beschleunigen, indem der Ausbau von Regionen mit Förderbedarf beim Glasfaserausbau gebündelt in sogenannten Regions-Clustern ausge- schrieben wird. 9. ein Gigabit-Grundbuch einzurichten, in dem alle (teil-)staatlichen und priva- ten Institutionen ihre Netzinfrastruktur verpflichtend eintragen müssen, um eine transparente Übersicht über die mit Breitband unterversorgten Gebiete zu erhalten und die Fördermittel zum Glasfaserausbau zielgerichtet einzuset- zen. Hierzu ist eine vollständige bundesweite Erfassung des Glasfaser-, Ka- bel- und Mobilfunknetzes unerlässlich. 10. den Glasfaserausbau konsequent durch die Veräußerungen der direkten und indirekten Beteiligung des Bundes, wie zum Beispiel an der Telekom AG und der Deutschen Post AG, finanziell zu fördern. 11. auf die Aufnahme von verpflichtendem lokalem Roaming in das TKG zu ver- zichten, um eine Minderung der Investitionsanreize für Unternehmen und mögliche negative Auswirkungen auf die Rechtssicherheit zu vermeiden.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/26188 12. die Novelle des TKG so zu gestalten, dass die lückenlose und leistungsfähige Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Internetversorgung sowohl über stationäre Anschlüsse als auch über Mobil- funk gewährleistet wird. a. die Regelungen zur Frequenzvergabe ausdrücklich für alterna- tive Verfahren als gleichberechtigte Option zur Versteigerung zu öffnen. b. die Fälligkeit der Entgelte für die Frequenznutzung frühestens auf den Zeitpunkt der Verfügbarkeit festzulegen ("pay as available"). c. gesetzlich eindeutig festzulegen, dass bei der Vergabe von Mo- bilfunkfrequenzen für den Endkundenmarkt eine Diensteanbie- terverpflichtung aufzuerlegen ist. Berlin, den 26. Januar 2021 Christian Lindner und Fraktion
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