CORONAVIRUS IN DEUTSCHLAND, DER SCHWEIZ & ITALIEN HERZLICH WILLKOMMEN - Praktische Infos für österreichische Unternehmen - WKO

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CORONAVIRUS IN DEUTSCHLAND, DER SCHWEIZ & ITALIEN HERZLICH WILLKOMMEN - Praktische Infos für österreichische Unternehmen - WKO
CORONAVIRUS
IN DEUTSCHLAND, DER
SCHWEIZ & ITALIEN

Praktische Infos für österreichische
Unternehmen
Stand 27.03.2020

HERZLICH WILLKOMMEN
CORONAVIRUS IN DEUTSCHLAND, DER SCHWEIZ & ITALIEN HERZLICH WILLKOMMEN - Praktische Infos für österreichische Unternehmen - WKO
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AußenwirtschaftsCenter Zürich
T +41 44 215 30 40
E zuerich@wko.at

AußenwirtschaftsCenter Berlin
T +49 30 25 75 75 0
E berlin@wko.at

AußenwirtschaftsCenter München
T +49 89 24 29 14 0
E muenchen@wko.at

AußenwirtschaftsCenter Mailand
T +39 02 87 90 911
E mailand@wko.at

Weitere Infos
wko.at/corona
wko.at/aussenwirtschaft/de
wko.at/aussenwirtschaft/ch
wko.at/aussenwirtschaft/it

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DIE WIRTSCHAFTSDELEGIERTEN VOR ORT

09.00 - 09.20 Uhr   SCHWEIZ
                       MANFRED SCHMID,
                       Wirtschaftsdelegierter in Zürich

09.20 - 09.40 Uhr   DEUTSCHLAND
                       ANDREAS HAIDENTHALER,
                       Wirtschaftsdelegierter in München
                       HEINZ WALTER,
                       Wirtschaftsdelegierter in Berlin

09.40 - 10.00 Uhr   ITALIEN
                       GUDRUN HAGER,
                       Wirtschaftsdelegierte in Mailand

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CORONAVIRUS IN DER SCHWEIZ
PRAKTISCHE TIPPS FÜR EXPORTEURE UND
DIENSTLEISTER

Stand 27.03.2020

Manfred Schmid
Wirtschaftsdelegierter in Zürich
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SCHWEIZ

THEMENSCHWERPUNKTE

                           GRENZE /                          PROGNOSEN /
                        MELDEVERFAHREN                      EMPFEHLUNGEN
           AKTUELLER                     MASSNAHMENPAKETE
          LAGEBERICHT                     DER REGIERUNGEN
                                         ZUR WIRTSCHAFTS-
                                           STABILISIERUNG

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SCHWEIZ

AKTUELLER LAGEBERICHT
COV19 / Stand 26.3. 17:00 Uhr / pro Kopf höher als Italien

•   Quelle: www.corona.data.ch

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SCHWEIZ

AKTUELLER LAGEBERICHT
Herausforderungen
         Kompetenzkonflikte / Bund versus Kantone / Geschwindigkeit
          Kompetenz seit 16. März bei Bund: „ausserordentliche Lage“ gem. Epidemiegesetz
          Bsp: Kanton Uri / Ausgangssperre über 65 Jährige
          Bsp: Genf – Einstellung der Baustellen
          Bsp: Tessin – Stop der Baustellen und der Industrie

         Intensivbetten (ca. 800 in CH versus 1200 in Ö)

         330.000 Grenzgänger – Gesundheitsversorgung

         Diskussionen über Transparenz des Bundes / Datenmaterial

         System Krankenversicherungen

Schätzungen zur Wirtschaft
      Economie Suisse
      10 Mrd. pro Monat
      30 Mrd. bei shut-down

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SCHWEIZ

WIRTSCHAFT RUNTERGEFAHREN / KEIN LOCK-DOWN

Geschlossen bis 19. April 2020:
      * Non-Food-Läden, Restaurants, Bars, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe sowie Schulen (4.April) geschlossen.

Geöffnet
     * Lebensmittelläden (mit Sortimentsbeschränkung), Apotheken und Gesundheitseinrichtungen, Poststellen
     * Verkaufsstellen für Telekommunikationsartikel, Werkstätten für Transportmittel und Tankstellen,…

Offen - unter Vorgabe von Hygiene- und Verhaltensregeln:
      *Hotels (aber – keine Abgabe an Speisen an Laufkundschaft)
      * Baustellen (Ausnahmen Tessin /Genf ? )
      * Gewerbe und Industrie - Produktion möglich (Ausnahme Tessin ?)
      * Büros – wenn möglich home-office
      * Behörden – Ämter – minimaler Parteienverkehr

Keine Ausgangssperre – aber Ansammlung von über 5 Personen bei Strafe verboten

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SCHWEIZ

OFFENE GRENZÜBERGÄNGE
Bundesland                              Ort                                  Land                       Zielgruppe
Tirol                                   Pfunds                               Schweiz                    Gewerblich / Personenverkehr
Vorarlberg                              Mäder                                Schweiz                    Gewerblich / Personenverkehr
Vorarlberg                              Lustenau                             Schweiz                    Gewerblich / Personenverkehr
Vorarlberg                              Hohenems                             Schweiz                    Gewerblich / Personenverkehr
Vorarlberg                              Feldkirch / Tisis                    Liechtenstein              Gewerblich / Personenverkehr
Vorarlberg                              Feldkirch / Nofels                   Liechtenstein              Personenverkehr

   Ö-CH / Gemeinschaftszollamt Güterbahnhof Wolfurt ist geöffnet.
   130 kleinere Grenzübergänge der CH geschlossen

   Züge des Fernverkehrs – Wien – Zürich (Grenzbahnhof/Feldkirch)
   Keine Flugverbindung Ö-CH

Privatpersonen, die von der CH und LIE nach Ö einreisen wollen, ärztliches Zeugnis, dass der molekularische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist (max. 4 Tage alt).
Österreichische Privatpersonen mit Haupt,- Nebenwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich können ohne ärztliches Attest einreisen ( 14 Tage
Heimquarantäne). Im Falle eines negativen molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 kann die Heimquarantäne früher beendet werden.
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SCHWEIZ

  GRENZÜBERTRITT Ö  CH/FL
Zielgruppe                       Grenzübertritt möglich ?                           Infos
Privatpersonen                                                                      Ausnahmen:
                                                                                         CH Staatbürger
                                                                                         Aufenthaltsbewilligung in der CH (L, B, C)
                                                                                         Durchreise (Glaubhaftmachung)
                                                                                         Notlage (z.B. Todesfall) – Ermessen des Beamten

                                                                                     Flug- und Zugverkehr eingestellt

Grenzgänger                                                                          Grenzgängerbewilligung (G) ist mitzuführen

Warenlieferungen                                                                     Warenlieferschein muss mitgeführt werden

Weisung 323.7-5040/3 des SEM / Punkt 1.5.3
Inhaber eines Warenlieferscheins im Rahmen eines gewerblichen Warentransports
Die Einreise wird erlaubt, wenn die Personen offensichtlich einen Transportauftrag ausführt (beispielsweise Speditionsbetrieb) und einen Warenlieferschein vorweisen kann.
Als Warenlieferschein gilt jedes Begleitdokument für eine Warensendung, in welchem die in der Sendung gelieferten Waren aufgelistet sind.

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SCHWEIZ

    GRENZÜBERTRITT Ö  CH/FL - DIENSTLEISTER

             Zielgruppe                     Grenzübertritt                                                  Anmerkung
                                            möglich ?

Dienstleistungserbringer                                                 Jeder Einsatz in der Schweiz muss gemeldet werden
•     Montagemitarbeiter                                                 Jede Branche
•     entsandtes Personal                                                Ab dem 1. Tag des Einsatzes, Regelung der 8 meldefreien Tage
•     selbständige Dienstleister                                          findet keine Anwendung
                                                                         Meldung gemäß Meldeverfahren

    MELDUNG BEIM STAATSEKRETARIAT FÜR MIGRATION
    Die Online-Meldung erfolgt auf: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/fza_schweiz-eu-efta/meldeverfahren.html
    Entsendet das Unternehmen erstmalig: - Registrierung nötig.

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SCHWEIZ

UPDATE – 25. MÄRZ 2020
Laut Rundschreiben des Staatssekretariats für Migrationen SEM mit Rundschreiben 431.0-4790/1/1 vom 24. März werden die für den Vollzug zuständigen
Kantone angehalten keine neuen Meldebestätigungen auszustellen, wenn die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung nicht im öffentlichen Interesse
ist.

„öffentliches Interesse“
       -   Gesundheitswesen
       -   Lebensmittelversogung
       -   IT Spezialisiten
       -   Forscher

Problem                                                                                            Massive Einschränkung der
Ohne öffentliches Interesse – keine Meldebestätigung
Ohne Meldebestätigung – keine Einreise                                                             grenzüberschreitenden Tätigkeiten

„Bearbeitung der Meldegesuche sind zu sistieren“
Liegt kein öffentliches Interesse vor empfiehlt das Staatssekretariat für Immigration den Kantonen als Vollzugsbehörde die eingehenden Meldungen nicht zu
bearbeiten (die Meldung soll weder bestätigt noch abgelehnt werden).

Rundschreiben des Staaatssekretariats für Immigration:
https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/rechtsgrundlagen/weisungen/fza/20200324-rs-covid-19-d.pdf

Liechtenstein / lt. Abteilung Bewilligungen – noch möglich                                    (Stand 26.März 13:00 Uhr)

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SCHWEIZ

MASSNAHMENPAKETE DER REGIERUNG

 zwei Maßnahmenpakete zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen

 • 13. März 2020 - CHF 10 Milliarden

 • 20. März 2020 - CHF 32 Milliarden

 Zielsetzung
 Beschäftigung erhalten                Branchen gezielt helfen
 Lohnfortzahlung sichern               Zielgruppengerecht
 Härtefälle vermeiden                  Unbürokratisch

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SCHWEIZ

MASSNAHMENPAKETE DER REGIERUNG
  1. Liquiditätshilfe für Unternehmen
          Soforthilfe COVID-Überbrückungskrediten (Staatshaftung)
                                                  Abwicklung über Banken – Staatsgarantien bis CHF 20 Mrd.

                CHF 0 – 500.000                   100 % Staatsgarantie – 0 % Zinssatz – 5 Jahre – Bilanzstellung
                CHF 500.000 – Mio. 20             85 % Staatsgarantie – 0,5 % Zinssatz + bonitätsabhängig
                CHF über Mio. 20                  Einzelfallprüfung

          Zahlungsaufschub der Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV)
                Zinsloser Zahlungsaufschub nach Prüfung durch die AHV-Ausgleichskassen

          Liquiditätspuffer im Steuerbereich
                Mehrwertsteuer, Zölle, Verbrauchsabgaben, direkte Steuern (Einkommensteuern und Gewinnsteuern) bis 31. Dez. verzugszinsenfrei

          Rechtsstillstand Schuldbetreibung und Konkurs
                Bis zum 4. April dürfen SchuldnerInnen nicht betreiben werden

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SCHWEIZ

MASSNAHMENPAKETE DER REGIERUNG
2. Ausweitung und Vereinfachung Kurzarbeit (25.3. bereits 570.000)
          •   80 % des Lohns der ausgefallenen Arbeitszeit
          •   Sozialversicherungsbeiträge des DG werden übernommen
          •   Arbeitsausfall von mehr als 85 % ist nur während 4 Monate möglich
          •   Voranmeldefrist auf 3 Tage reduziert
          •   Überstunden- und Urlaubsabbau nicht vorgesehen
          •   begründete Erklärung notwendig
          •   Auch Zeitarbeiter / arbeitende Gesellschafter u. Familienangehörige

3. Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbständige inkl. Kulturschaffende
          Selbständige, die durch behörd. Maßnahmen Erwerbsausfälle erleiden:
          • 80 % des Einkommens höchstens Tagsatz von CHF 196,-
          • Für Selbständige in Quarantäne: 10 Tagsätze
          • Für Betreuungsaufgaben von Kindern bis zu 30 Tagsätze

4. Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Angestellte
          Bei Verdienstentgang durch Quarantäne und Kinderbetreuungspflicht:
          10 Tagsätze bis zu höchstens CHF 196,-

5. Nationalbank - Intervention am Devisenmarkt
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SCHWEIZ

EMPFEHLUNGEN
- Kontakt zum Kunden – Kontakt zum kantonalen Amt
- Cov-19 Newsticker des AC Zürich: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-newsticker-schweiz.html

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CORONAVIRUS IN DEUTSCHLAND
GRENZSITUATION, RECHTLICHES,
UNTERSTÜTZUNGMASSNAHMEN UND
FÖRDERUNGEN, SERVICES

Stand 27.03.2020

Andreas Haidenthaler
Wirtschaftsdelegierter in München

Heinz Walter
Wirtschaftsdelegierter in Berlin
DEUTSCHLAND

GRENZSITUATION

Reisen aus beruflichen Gründen nach D möglich – keine Quarantäne/Attest!
„grenzüberschreitender Warenverkehr sowie grenzüberschreitendes Reisen (…) zur Ausübung
einer Berufstätigkeit zur Durchführung von Vertragsleistungen bleibt – unabhängig von der
Staatsangehörigkeit – zulässig.(…) Dies ist durch Mitführung geeigneter Unterlagen (unter
anderem Arbeitsvertrag, Auftragsunterlagen) zu belegen.“
Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie Kabotagebestimmungen gelockert
Hotels für berufliche Zwecke buchbar
Bitte laufend über aktuelle Situation informieren! (wko.at/corona)
Berufspendler: Vordrucke verwenden
        (erhältlich unter wko.at/corona)
                                                                                            18
19
DEUTSCHLAND

GRENZSITUATION

berufliche Rückreise nach Österreich – keine Quarantäne/Attest
Ö-Quarantäne-VO „auf den Güterverkehr und den gewerblichen Verkehr (mit Ausnahme der
gewerblichen Personenbeförderung) sowie den Pendler-Berufsverkehr nicht anwendbar“
        ACHTUNG: strengere Bestimmungen für NÖ, Bgld.
Grenzübergänge teilweise gesperrt – Liste der offenen Grenzübergänge auf wko.at/corona
        (mehr Zeit einkalkulieren - Staugefahr)
teilweise unterschiedliche Handhabe in der Praxis – sollte sich bessern/einschleifen
reiner Transit über kleines deutsches Eck nur für eingeschränkten Personenkreis
Bitte laufend über aktuelle Situation informieren! (wko.at/corona)

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DEUTSCHLAND

RECHTLICHES – STORNO/VERHALTEN VOR ORT

grundsätzlich: Verträge sind einzuhalten
Verträge nicht einfach mit Begründung „Corona/höhere Gewalt“ stornierbar
Werk-Auftrag: Was ist möglich + nötig zur Vertragserfüllung? – ggf. neue Vereinbarung z. Verzug
Hotel: Grund des Aufenthaltes zumeist nicht Bedingung der Buchung AGB/Stornobedingungen
mögliche Ausnahme: Hotel behördlich geschlossen

Sicherheitsabstand von 1,5 Metern
keine Gruppen mehr als 2 Pax
erweiterte Arbeitsschutzmaßnahmen, insbesondere zur Hygiene
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DEUTSCHLAND

RECHTLICHES – KURZARBEIT
Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur für Dienstnehmer in D ansässiger Betriebe

Voraussetzungen:
Einführung aufgrund Einzelvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung vorgesehen
Vorrangig wurden zumutbare Mittel zur Abwendung des Arbeitsausfalls ergriffen, insbesondere Gewährung von Erholungsurlaub aus dem Vorjahr
(gesetzlich ohnehin bis 31.03. des Folgejahres) oder Einbringung eventuell vorhandener Arbeitszeitguthaben (Keine Ausschöpfung auf Null nötig!).

1.   erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall aus wirtschaftlichen Gründen
2.   betriebliche Voraussetzungen
3.   persönliche Voraussetzungen
4.   schriftliche Anzeige bei der Agentur für Arbeit

Aktuelle Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld
Arbeitgeber bekommen die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden voll erstattet.
Kurzarbeitergeld schon, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen. (Bislang: ein Drittel)
Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeiter.
Teilweise oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden. (Kein vollständiger Überstunden-Abbau nötig)
Kurzarbeitsgeld aus Anlass Corona rückwirkend ab 1. März 2020 möglich – schriftliche Anzeige (nicht Antrag!) bis Ende März notwendig

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DEUTSCHLAND

MASSNAHMENPAKETE DER REGIERUNG

Schutzschirm für die Wirtschaft
•   Hilfskredite der KfW/ERP
    • KfW-Unternehmerkredit
    • ERP-Gründerkredit
    • KfW-Kredit für Wachstum
•   Bürgschaften
•   Steuerstundung
•   Kurzarbeitergeld
•   Direktzuschüsse für Kleinunternehmer und Soloselbstständige
Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

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DEUTSCHLAND

 MASSNAHMENPAKETE DER BUNDESLÄNDER

Baden-Württemberg   Bayern                Berlin               Brandenburg
Bremen              Hamburg               Hessen               Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen       Nordrhein-Westfalen   Rheinland-Pfalz      Saarland
Sachsen             Sachsen-Anhalt        Schleswig-Holstein   Thüringen

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DEUTSCHLAND

SERVICES DER AUSSENWIRTSCHAFTSCENTER

• Markteintritt: jede Marktinfo, Vertriebskanal, Profile potenzieller Partner, Messen, etc.
• erste Rechtsauskunft
• Gruppenausstellungen, Wirtschaftsmissionen, Austrian Show Cases, Austrian Business Circles
• Bonitätsauskünfte
• Forderungseintreibung
• Feuerwehr: Interventionen bei Behörden, etc.

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CORONAVIRUS IN ITALIEN
BUSINESS AS UNUSUAL MIT ITALIEN

Stand 27.03.2020

Gudrun Hager
Wirtschaftsdelegierte in Mailand
ITALIEN

AKTUELLER LAGEBERICHT
•   seit 9.3.: ganz Italien ist Sicherheitszone. Personen dürfen nur mehr aus triftigen Gründen in Italien
    einreisen, das Land verlassen oder sich im Staatsgebiet bewegen. Zu diesen Gründen zählen berufliche
    Notwendigkeiten, Notsituationen, Gesundheitsgründe. Diese sind mit Selbsterklärung (deutsche
    Arbeitsübersetzung) nachzuweisen.
•   Grenzüberschreitende Transporte sowie grenzüberschreitende Arbeitseinsätze sind erlaubt.
•   kleinere Grenzübergänge zwischen AT und I per österr. Verordnung geschlossen.
•   Zug, Bus- und Flugverbindungen mit Österreich vollständig eingestellt, ausgenommen Güterverkehr.
•   Reisen nach, aus und in Italien aus touristischen Gründen nicht erlaubt.
•   14.3.: Vereinbarung Tarifpartner zur Sicherheit im Betrieb.
•   26.3. bis 3.4.: Schließung nicht essentiell notwendiger Betriebe, umfassende Liste der erlaubten
    Geschäftstätigkeiten.
•   Ausnahmezustand bis zum 31.7., weitere Maßnahmen sowohl für ganz Italien als auch regional für
    vorbestimmte Zeiträume (max. 30 Tage, mehrfach) möglich.
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ITALIEN

PRAKTISCHE INFOS ZUR MARKTBEARBEITUNG – FAQ
•   Darf ich aus beruflichen Gründen (Berufspendler etc) nach Italien reisen? Ja, Eigenerklärung
•   Kann ich Mitarbeiter nach Italien entsenden? Ja, zeitlich begrenzt, Eigenerklärung
•   Sind grenzüberschreitende Transporte erlaubt? Ja, einige ö Grenzübergänge geschlossen
•   Welche Wirtschaftszweige sind von den Schließungen betroffen? Siehe Liste der Ausnahmen
•   Wie lange gelten die derzeitigen Maßnahmen? Bis 3.4., Verlängerung möglich
•   Kann ich meine Hotelreservierung stornieren? sehr detaillierte Regelungen, Einzelfall zu prüfen
•   Ist der LKW Verkehr in Italien eingeschränkt? grundsätzlich nein, regionale Maßnahmen in „roten
    Zonen“ beachten
•   Gib es Ersatzansprüche aufgrund abgesagter Messen? möglich, Prüfung im Einzelfall
•   Ganz Italien wurde zum Sperrgebiet. Gibt es dennoch weitere „rote Zonen“? Ja
•   Erhalten Privatpersonen das bei der Einreise nach Österreich verlangte Gesundheitszeugnis? Nein
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ITALIEN

MASSNAHMENPAKETE DER REGIERUNG
                                                      #IORESTOACASA
   Dekret #IchBleibeZuhause: häufig gestellte Fragen zu den von der Regierung ergriffenen Maßnahmen
    des ital. Außenministeriums (deutsch)

   #iorestoacasa Infografik

   Region Lombardei COVID-19 Coronavirus (englisch)

   Cura Italia 17.3. – umfassendes wirtschaftliches Hilfspaket zur „Heilung“ Italiens: direkte Finanzspritze
    von 25 Mrd. Euro, insgesamt 350 Mrd. mobilisiert.

   FAQ des Land Südtirols

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ITALIEN

BLEIBEN SIE AUF DEM LAUFENDEN
Das AußenwirtschaftsCenter Mailand analysiert permanent die Situation in Italien und gibt praktische
Tipps für österreichische Unternehmen:

-   laufend: individuelle Beratung, E mailand@wko.at und T +39 02 879 09 11
-   täglich: die aktuellsten Fragen unter FAQ
-   2mal wöchentlich: Wirtschaftssituation im Bulletin
-   COVID-19 Sondernewsletter
-   WEBINAR | Business as unusual | Stand. 11.03.2020
-   Umfragen unter österr. Firmenniederlassungen
-   ital. Newsletter
-   HINWEIS: Bleiben Sie mit Ihrem ital. Geschäftspartner in Verbindung, informieren Sie sich über seine
    individuelle Situation!

Beachten Sie auch die Reiseinformationen des Außenministeriums.

Coronavirus HOTLINE: Wirtschaftskammer als Anlaufstelle für Unternehmen: z.B.
Holzindustrie, Transport und Verkehr, Hotellerie, etc.
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T +49 30 25 75 75 0
E berlin@wko.at

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T +41 44 215 30 40
E zuerich@wko.at

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T +39 02 87 90 911
E mailand@wko.at

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