CORONAVIRUS IN DEUTSCHLAND, DER SCHWEIZ & ITALIEN HERZLICH WILLKOMMEN - Praktische Infos für österreichische Unternehmen - WKO
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CORONAVIRUS IN DEUTSCHLAND, DER SCHWEIZ & ITALIEN Praktische Infos für österreichische Unternehmen Stand 27.03.2020 HERZLICH WILLKOMMEN
HABEN SIE FRAGEN? AußenwirtschaftsCenter Zürich T +41 44 215 30 40 E zuerich@wko.at AußenwirtschaftsCenter Berlin T +49 30 25 75 75 0 E berlin@wko.at AußenwirtschaftsCenter München T +49 89 24 29 14 0 E muenchen@wko.at AußenwirtschaftsCenter Mailand T +39 02 87 90 911 E mailand@wko.at Weitere Infos wko.at/corona wko.at/aussenwirtschaft/de wko.at/aussenwirtschaft/ch wko.at/aussenwirtschaft/it 2
DIE WIRTSCHAFTSDELEGIERTEN VOR ORT 09.00 - 09.20 Uhr SCHWEIZ MANFRED SCHMID, Wirtschaftsdelegierter in Zürich 09.20 - 09.40 Uhr DEUTSCHLAND ANDREAS HAIDENTHALER, Wirtschaftsdelegierter in München HEINZ WALTER, Wirtschaftsdelegierter in Berlin 09.40 - 10.00 Uhr ITALIEN GUDRUN HAGER, Wirtschaftsdelegierte in Mailand 3
CORONAVIRUS IN DER SCHWEIZ PRAKTISCHE TIPPS FÜR EXPORTEURE UND DIENSTLEISTER Stand 27.03.2020 Manfred Schmid Wirtschaftsdelegierter in Zürich
SCHWEIZ THEMENSCHWERPUNKTE GRENZE / PROGNOSEN / MELDEVERFAHREN EMPFEHLUNGEN AKTUELLER MASSNAHMENPAKETE LAGEBERICHT DER REGIERUNGEN ZUR WIRTSCHAFTS- STABILISIERUNG 5
SCHWEIZ AKTUELLER LAGEBERICHT COV19 / Stand 26.3. 17:00 Uhr / pro Kopf höher als Italien • Quelle: www.corona.data.ch 6
SCHWEIZ AKTUELLER LAGEBERICHT Herausforderungen Kompetenzkonflikte / Bund versus Kantone / Geschwindigkeit Kompetenz seit 16. März bei Bund: „ausserordentliche Lage“ gem. Epidemiegesetz Bsp: Kanton Uri / Ausgangssperre über 65 Jährige Bsp: Genf – Einstellung der Baustellen Bsp: Tessin – Stop der Baustellen und der Industrie Intensivbetten (ca. 800 in CH versus 1200 in Ö) 330.000 Grenzgänger – Gesundheitsversorgung Diskussionen über Transparenz des Bundes / Datenmaterial System Krankenversicherungen Schätzungen zur Wirtschaft Economie Suisse 10 Mrd. pro Monat 30 Mrd. bei shut-down 7
SCHWEIZ WIRTSCHAFT RUNTERGEFAHREN / KEIN LOCK-DOWN Geschlossen bis 19. April 2020: * Non-Food-Läden, Restaurants, Bars, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe sowie Schulen (4.April) geschlossen. Geöffnet * Lebensmittelläden (mit Sortimentsbeschränkung), Apotheken und Gesundheitseinrichtungen, Poststellen * Verkaufsstellen für Telekommunikationsartikel, Werkstätten für Transportmittel und Tankstellen,… Offen - unter Vorgabe von Hygiene- und Verhaltensregeln: *Hotels (aber – keine Abgabe an Speisen an Laufkundschaft) * Baustellen (Ausnahmen Tessin /Genf ? ) * Gewerbe und Industrie - Produktion möglich (Ausnahme Tessin ?) * Büros – wenn möglich home-office * Behörden – Ämter – minimaler Parteienverkehr Keine Ausgangssperre – aber Ansammlung von über 5 Personen bei Strafe verboten 8
SCHWEIZ OFFENE GRENZÜBERGÄNGE Bundesland Ort Land Zielgruppe Tirol Pfunds Schweiz Gewerblich / Personenverkehr Vorarlberg Mäder Schweiz Gewerblich / Personenverkehr Vorarlberg Lustenau Schweiz Gewerblich / Personenverkehr Vorarlberg Hohenems Schweiz Gewerblich / Personenverkehr Vorarlberg Feldkirch / Tisis Liechtenstein Gewerblich / Personenverkehr Vorarlberg Feldkirch / Nofels Liechtenstein Personenverkehr Ö-CH / Gemeinschaftszollamt Güterbahnhof Wolfurt ist geöffnet. 130 kleinere Grenzübergänge der CH geschlossen Züge des Fernverkehrs – Wien – Zürich (Grenzbahnhof/Feldkirch) Keine Flugverbindung Ö-CH Privatpersonen, die von der CH und LIE nach Ö einreisen wollen, ärztliches Zeugnis, dass der molekularische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist (max. 4 Tage alt). Österreichische Privatpersonen mit Haupt,- Nebenwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich können ohne ärztliches Attest einreisen ( 14 Tage Heimquarantäne). Im Falle eines negativen molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 kann die Heimquarantäne früher beendet werden. 9
SCHWEIZ GRENZÜBERTRITT Ö CH/FL Zielgruppe Grenzübertritt möglich ? Infos Privatpersonen Ausnahmen: CH Staatbürger Aufenthaltsbewilligung in der CH (L, B, C) Durchreise (Glaubhaftmachung) Notlage (z.B. Todesfall) – Ermessen des Beamten Flug- und Zugverkehr eingestellt Grenzgänger Grenzgängerbewilligung (G) ist mitzuführen Warenlieferungen Warenlieferschein muss mitgeführt werden Weisung 323.7-5040/3 des SEM / Punkt 1.5.3 Inhaber eines Warenlieferscheins im Rahmen eines gewerblichen Warentransports Die Einreise wird erlaubt, wenn die Personen offensichtlich einen Transportauftrag ausführt (beispielsweise Speditionsbetrieb) und einen Warenlieferschein vorweisen kann. Als Warenlieferschein gilt jedes Begleitdokument für eine Warensendung, in welchem die in der Sendung gelieferten Waren aufgelistet sind. 10
SCHWEIZ GRENZÜBERTRITT Ö CH/FL - DIENSTLEISTER Zielgruppe Grenzübertritt Anmerkung möglich ? Dienstleistungserbringer Jeder Einsatz in der Schweiz muss gemeldet werden • Montagemitarbeiter Jede Branche • entsandtes Personal Ab dem 1. Tag des Einsatzes, Regelung der 8 meldefreien Tage • selbständige Dienstleister findet keine Anwendung Meldung gemäß Meldeverfahren MELDUNG BEIM STAATSEKRETARIAT FÜR MIGRATION Die Online-Meldung erfolgt auf: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/fza_schweiz-eu-efta/meldeverfahren.html Entsendet das Unternehmen erstmalig: - Registrierung nötig. 11
SCHWEIZ UPDATE – 25. MÄRZ 2020 Laut Rundschreiben des Staatssekretariats für Migrationen SEM mit Rundschreiben 431.0-4790/1/1 vom 24. März werden die für den Vollzug zuständigen Kantone angehalten keine neuen Meldebestätigungen auszustellen, wenn die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung nicht im öffentlichen Interesse ist. „öffentliches Interesse“ - Gesundheitswesen - Lebensmittelversogung - IT Spezialisiten - Forscher Problem Massive Einschränkung der Ohne öffentliches Interesse – keine Meldebestätigung Ohne Meldebestätigung – keine Einreise grenzüberschreitenden Tätigkeiten „Bearbeitung der Meldegesuche sind zu sistieren“ Liegt kein öffentliches Interesse vor empfiehlt das Staatssekretariat für Immigration den Kantonen als Vollzugsbehörde die eingehenden Meldungen nicht zu bearbeiten (die Meldung soll weder bestätigt noch abgelehnt werden). Rundschreiben des Staaatssekretariats für Immigration: https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/rechtsgrundlagen/weisungen/fza/20200324-rs-covid-19-d.pdf Liechtenstein / lt. Abteilung Bewilligungen – noch möglich (Stand 26.März 13:00 Uhr) 12
SCHWEIZ MASSNAHMENPAKETE DER REGIERUNG zwei Maßnahmenpakete zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen • 13. März 2020 - CHF 10 Milliarden • 20. März 2020 - CHF 32 Milliarden Zielsetzung Beschäftigung erhalten Branchen gezielt helfen Lohnfortzahlung sichern Zielgruppengerecht Härtefälle vermeiden Unbürokratisch 13
SCHWEIZ MASSNAHMENPAKETE DER REGIERUNG 1. Liquiditätshilfe für Unternehmen Soforthilfe COVID-Überbrückungskrediten (Staatshaftung) Abwicklung über Banken – Staatsgarantien bis CHF 20 Mrd. CHF 0 – 500.000 100 % Staatsgarantie – 0 % Zinssatz – 5 Jahre – Bilanzstellung CHF 500.000 – Mio. 20 85 % Staatsgarantie – 0,5 % Zinssatz + bonitätsabhängig CHF über Mio. 20 Einzelfallprüfung Zahlungsaufschub der Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV) Zinsloser Zahlungsaufschub nach Prüfung durch die AHV-Ausgleichskassen Liquiditätspuffer im Steuerbereich Mehrwertsteuer, Zölle, Verbrauchsabgaben, direkte Steuern (Einkommensteuern und Gewinnsteuern) bis 31. Dez. verzugszinsenfrei Rechtsstillstand Schuldbetreibung und Konkurs Bis zum 4. April dürfen SchuldnerInnen nicht betreiben werden 14
SCHWEIZ MASSNAHMENPAKETE DER REGIERUNG 2. Ausweitung und Vereinfachung Kurzarbeit (25.3. bereits 570.000) • 80 % des Lohns der ausgefallenen Arbeitszeit • Sozialversicherungsbeiträge des DG werden übernommen • Arbeitsausfall von mehr als 85 % ist nur während 4 Monate möglich • Voranmeldefrist auf 3 Tage reduziert • Überstunden- und Urlaubsabbau nicht vorgesehen • begründete Erklärung notwendig • Auch Zeitarbeiter / arbeitende Gesellschafter u. Familienangehörige 3. Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbständige inkl. Kulturschaffende Selbständige, die durch behörd. Maßnahmen Erwerbsausfälle erleiden: • 80 % des Einkommens höchstens Tagsatz von CHF 196,- • Für Selbständige in Quarantäne: 10 Tagsätze • Für Betreuungsaufgaben von Kindern bis zu 30 Tagsätze 4. Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Angestellte Bei Verdienstentgang durch Quarantäne und Kinderbetreuungspflicht: 10 Tagsätze bis zu höchstens CHF 196,- 5. Nationalbank - Intervention am Devisenmarkt 15
SCHWEIZ EMPFEHLUNGEN - Kontakt zum Kunden – Kontakt zum kantonalen Amt - Cov-19 Newsticker des AC Zürich: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-newsticker-schweiz.html 16
CORONAVIRUS IN DEUTSCHLAND GRENZSITUATION, RECHTLICHES, UNTERSTÜTZUNGMASSNAHMEN UND FÖRDERUNGEN, SERVICES Stand 27.03.2020 Andreas Haidenthaler Wirtschaftsdelegierter in München Heinz Walter Wirtschaftsdelegierter in Berlin
DEUTSCHLAND GRENZSITUATION Reisen aus beruflichen Gründen nach D möglich – keine Quarantäne/Attest! „grenzüberschreitender Warenverkehr sowie grenzüberschreitendes Reisen (…) zur Ausübung einer Berufstätigkeit zur Durchführung von Vertragsleistungen bleibt – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – zulässig.(…) Dies ist durch Mitführung geeigneter Unterlagen (unter anderem Arbeitsvertrag, Auftragsunterlagen) zu belegen.“ Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie Kabotagebestimmungen gelockert Hotels für berufliche Zwecke buchbar Bitte laufend über aktuelle Situation informieren! (wko.at/corona) Berufspendler: Vordrucke verwenden (erhältlich unter wko.at/corona) 18
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DEUTSCHLAND GRENZSITUATION berufliche Rückreise nach Österreich – keine Quarantäne/Attest Ö-Quarantäne-VO „auf den Güterverkehr und den gewerblichen Verkehr (mit Ausnahme der gewerblichen Personenbeförderung) sowie den Pendler-Berufsverkehr nicht anwendbar“ ACHTUNG: strengere Bestimmungen für NÖ, Bgld. Grenzübergänge teilweise gesperrt – Liste der offenen Grenzübergänge auf wko.at/corona (mehr Zeit einkalkulieren - Staugefahr) teilweise unterschiedliche Handhabe in der Praxis – sollte sich bessern/einschleifen reiner Transit über kleines deutsches Eck nur für eingeschränkten Personenkreis Bitte laufend über aktuelle Situation informieren! (wko.at/corona) 20
DEUTSCHLAND RECHTLICHES – STORNO/VERHALTEN VOR ORT grundsätzlich: Verträge sind einzuhalten Verträge nicht einfach mit Begründung „Corona/höhere Gewalt“ stornierbar Werk-Auftrag: Was ist möglich + nötig zur Vertragserfüllung? – ggf. neue Vereinbarung z. Verzug Hotel: Grund des Aufenthaltes zumeist nicht Bedingung der Buchung AGB/Stornobedingungen mögliche Ausnahme: Hotel behördlich geschlossen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern keine Gruppen mehr als 2 Pax erweiterte Arbeitsschutzmaßnahmen, insbesondere zur Hygiene 21
DEUTSCHLAND RECHTLICHES – KURZARBEIT Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur für Dienstnehmer in D ansässiger Betriebe Voraussetzungen: Einführung aufgrund Einzelvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung vorgesehen Vorrangig wurden zumutbare Mittel zur Abwendung des Arbeitsausfalls ergriffen, insbesondere Gewährung von Erholungsurlaub aus dem Vorjahr (gesetzlich ohnehin bis 31.03. des Folgejahres) oder Einbringung eventuell vorhandener Arbeitszeitguthaben (Keine Ausschöpfung auf Null nötig!). 1. erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall aus wirtschaftlichen Gründen 2. betriebliche Voraussetzungen 3. persönliche Voraussetzungen 4. schriftliche Anzeige bei der Agentur für Arbeit Aktuelle Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld Arbeitgeber bekommen die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden voll erstattet. Kurzarbeitergeld schon, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen. (Bislang: ein Drittel) Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeiter. Teilweise oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden. (Kein vollständiger Überstunden-Abbau nötig) Kurzarbeitsgeld aus Anlass Corona rückwirkend ab 1. März 2020 möglich – schriftliche Anzeige (nicht Antrag!) bis Ende März notwendig 22
DEUTSCHLAND MASSNAHMENPAKETE DER REGIERUNG Schutzschirm für die Wirtschaft • Hilfskredite der KfW/ERP • KfW-Unternehmerkredit • ERP-Gründerkredit • KfW-Kredit für Wachstum • Bürgschaften • Steuerstundung • Kurzarbeitergeld • Direktzuschüsse für Kleinunternehmer und Soloselbstständige Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 23
DEUTSCHLAND MASSNAHMENPAKETE DER BUNDESLÄNDER Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 24
DEUTSCHLAND SERVICES DER AUSSENWIRTSCHAFTSCENTER • Markteintritt: jede Marktinfo, Vertriebskanal, Profile potenzieller Partner, Messen, etc. • erste Rechtsauskunft • Gruppenausstellungen, Wirtschaftsmissionen, Austrian Show Cases, Austrian Business Circles • Bonitätsauskünfte • Forderungseintreibung • Feuerwehr: Interventionen bei Behörden, etc. 25
CORONAVIRUS IN ITALIEN BUSINESS AS UNUSUAL MIT ITALIEN Stand 27.03.2020 Gudrun Hager Wirtschaftsdelegierte in Mailand
ITALIEN AKTUELLER LAGEBERICHT • seit 9.3.: ganz Italien ist Sicherheitszone. Personen dürfen nur mehr aus triftigen Gründen in Italien einreisen, das Land verlassen oder sich im Staatsgebiet bewegen. Zu diesen Gründen zählen berufliche Notwendigkeiten, Notsituationen, Gesundheitsgründe. Diese sind mit Selbsterklärung (deutsche Arbeitsübersetzung) nachzuweisen. • Grenzüberschreitende Transporte sowie grenzüberschreitende Arbeitseinsätze sind erlaubt. • kleinere Grenzübergänge zwischen AT und I per österr. Verordnung geschlossen. • Zug, Bus- und Flugverbindungen mit Österreich vollständig eingestellt, ausgenommen Güterverkehr. • Reisen nach, aus und in Italien aus touristischen Gründen nicht erlaubt. • 14.3.: Vereinbarung Tarifpartner zur Sicherheit im Betrieb. • 26.3. bis 3.4.: Schließung nicht essentiell notwendiger Betriebe, umfassende Liste der erlaubten Geschäftstätigkeiten. • Ausnahmezustand bis zum 31.7., weitere Maßnahmen sowohl für ganz Italien als auch regional für vorbestimmte Zeiträume (max. 30 Tage, mehrfach) möglich. 27
ITALIEN PRAKTISCHE INFOS ZUR MARKTBEARBEITUNG – FAQ • Darf ich aus beruflichen Gründen (Berufspendler etc) nach Italien reisen? Ja, Eigenerklärung • Kann ich Mitarbeiter nach Italien entsenden? Ja, zeitlich begrenzt, Eigenerklärung • Sind grenzüberschreitende Transporte erlaubt? Ja, einige ö Grenzübergänge geschlossen • Welche Wirtschaftszweige sind von den Schließungen betroffen? Siehe Liste der Ausnahmen • Wie lange gelten die derzeitigen Maßnahmen? Bis 3.4., Verlängerung möglich • Kann ich meine Hotelreservierung stornieren? sehr detaillierte Regelungen, Einzelfall zu prüfen • Ist der LKW Verkehr in Italien eingeschränkt? grundsätzlich nein, regionale Maßnahmen in „roten Zonen“ beachten • Gib es Ersatzansprüche aufgrund abgesagter Messen? möglich, Prüfung im Einzelfall • Ganz Italien wurde zum Sperrgebiet. Gibt es dennoch weitere „rote Zonen“? Ja • Erhalten Privatpersonen das bei der Einreise nach Österreich verlangte Gesundheitszeugnis? Nein 28
ITALIEN MASSNAHMENPAKETE DER REGIERUNG #IORESTOACASA Dekret #IchBleibeZuhause: häufig gestellte Fragen zu den von der Regierung ergriffenen Maßnahmen des ital. Außenministeriums (deutsch) #iorestoacasa Infografik Region Lombardei COVID-19 Coronavirus (englisch) Cura Italia 17.3. – umfassendes wirtschaftliches Hilfspaket zur „Heilung“ Italiens: direkte Finanzspritze von 25 Mrd. Euro, insgesamt 350 Mrd. mobilisiert. FAQ des Land Südtirols 29
ITALIEN BLEIBEN SIE AUF DEM LAUFENDEN Das AußenwirtschaftsCenter Mailand analysiert permanent die Situation in Italien und gibt praktische Tipps für österreichische Unternehmen: - laufend: individuelle Beratung, E mailand@wko.at und T +39 02 879 09 11 - täglich: die aktuellsten Fragen unter FAQ - 2mal wöchentlich: Wirtschaftssituation im Bulletin - COVID-19 Sondernewsletter - WEBINAR | Business as unusual | Stand. 11.03.2020 - Umfragen unter österr. Firmenniederlassungen - ital. Newsletter - HINWEIS: Bleiben Sie mit Ihrem ital. Geschäftspartner in Verbindung, informieren Sie sich über seine individuelle Situation! Beachten Sie auch die Reiseinformationen des Außenministeriums. Coronavirus HOTLINE: Wirtschaftskammer als Anlaufstelle für Unternehmen: z.B. Holzindustrie, Transport und Verkehr, Hotellerie, etc. 30
Haben Sie noch Fragen? AußenwirtschaftsCenter Berlin T +49 30 25 75 75 0 E berlin@wko.at AußenwirtschaftsCenter München T +49 89 24 29 14 0 E muenchen@wko.at AußenwirtschaftsCenter Zürich T +41 44 215 30 40 E zuerich@wko.at AußenwirtschaftsCenter Mailand T +39 02 87 90 911 E mailand@wko.at Weitere Infos wko.at/corona wko.at/aussenwirtschaft/de wko.at/aussenwirtschaft/ch wko.at/aussenwirtschaft/it 31
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