ARBEIT & LEBEN 4.0 ANTRAG 03 - SPÖ Steiermark

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Antrag 03 – Arbeit & Leben 4.0
Eingebracht vom Landesparteivorstand der SPÖ Steiermark aus dem Mitgliederparlament   1

ANTRAG 03

ARBEIT &
LEBEN
4.0
Antrag 03 – Arbeit & Leben 4.0
Eingebracht vom Landesparteivorstand der SPÖ Steiermark aus dem Mitgliederparlament   2

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             AUFWACHSEN                                                AUSZIEHEN &
          IN DER STEIERMARK                                           WOHNEN IN DER
                                                                       STEIERMARK

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            ARBEITEN IN DER                                           AUFEINANDER
              STEIERMARK                                             SCHAUEN IN DER
                                                                       STEIERMARK
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AUFWACHSEN
in der
Steiermark
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Unser Ziel ist es, die Steiermark zum
kinderfreundlichsten Bundesland
Österreichs zu machen, denn die Zukunft
der Steiermark liegt zu großen Teilen
in Kinderhand.
                  Die Steiermark hat unter der Federführung der Sozialdemokratie in den letzten Jahren einen Schwerpunkt
                  auf das Angebot für Kinder gesetzt. Wir wollen, dass alle Kinder in der Steiermark unbeschwert aufwachsen
                  können und die Chancen bekommen, die ihnen zustehen.

                  Von 287 steirischen Gemeinden erfüllen 126 die Kriterien für die „Kategorie A“ bei den steirischen
                  Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen. Für diese Kategorie müssen:

                  •    eine Betreuungseinrichtung für Kinder unter drei Jahren,
                  •    ein Ganztageskindergarten und
                  •    eine Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder vorhanden sein.

                  Wir wollen diesen Wert bis zum Ende der Periode massiv ausbauen, sodass jedes Kind optimal in der
                  Steiermark aufwachsen kann und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch besser wird.

                  Seit 2015 finden um 3.700 Kinder mehr Platz in steirischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen,
                  mehr als 100 Millionen Euro wurden in den Ausbau und die Qualitätsverbesserung investiert. Doch
                  nicht nur Qualität und Platzangebot sind für Eltern von großer Bedeutung, sondern auch die Zahl der
                  Tage, an denen die Kinderkrippen und Kindergärten geöffnet haben. Da liegt die Steiermark mit
                  durchschnittlich 21,1 Schließtagen bundesweit im Spitzenfeld – nämlich auf Platz 2 hinter Wien.

1. AUSBAU DER KLEINKINDBETREUUNG
   FÜR 0 – 3-JÄHRIGE

                  Im Bereich der Kinderkrippe nahm die Zahl der Plätze in der letzten Landesregierungsperiode um 40
                  Prozent zu. Dennoch braucht es hier noch größere Anstrengungen, um eine flächendeckende Abdeckung
                  zu erreichen, wobei es die unterschiedlichen Bedarfe von Städten und Gemeinden zu berücksichtigen
                  gilt. Wir fordern auch eine stärkere Unterstützung durch den Bund. Bereits jetzt zeigen die steirischen
                  Gemeinden in Kooperation mit dem Land Steiermark enormes Interesse am Ausbau des Kinderkrippen-
                  und Kindergartenangebotes für die nächsten drei Jahre. In letzter Zeit wurden insgesamt 212 Projekte
                  mit über 3.000 neuen Plätzen bis zum Jahr 2022/23 eingereicht. Damit setzt sich der Trend der
                  vergangenen Jahre fort. Für uns als steirische Sozialdemokratie ist klar: Jedes Kind soll einen
                  Kinderbetreuungsplatz bekommen.
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2. JEDE GEMEINDE SOLL EINEN KINDERGARTEN/
   EINE KINDERKRIPPE HABEN, DER/DIE ÖFFNUNGSZEITEN
   VON 7 – 17 UHR ANBIETET:

                  Die Angebotsqualität unserer steirischen Einrichtungen muss verbessert und die Öffnungszeiten noch
                  weiter ausgeweitet werden: Jede Gemeinde soll den Eltern mindestens ein ganztägiges Angebot bieten
                  können, damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch besser ermöglicht wird. Außerdem wollen wir
                  die ohnehin schon geringen Schließtage weiter reduzieren, damit auch in den Ferien ein Angebot
                  sichergestellt ist.

3. OPTIMIERUNG DER BETREUUNGSQUALITÄT IN DEN
   KINDERGÄRTEN DURCH SCHRITTWEISE SENKUNG
   DER GRUPPENHÖCHSTZAHL

                  Die SPÖ Steiermark tritt dafür ein, dass Kindergartenkinder die beste Vorbereitung auf ihr späteres
                  Leben bekommen und spielerisch lernen können. Ein erster Schritt, um unseren Einrichtungen mehr
                  Ressourcen zur Verfügung zu stellen, ist die Leitungsfreistellung. Um die bestmögliche Qualität der
                  Betreuung zu gewährleisten, müssen wir die Kinderhöchstzahl pro Gruppe schrittweise senken, damit
                  die Pädagoginnen und Pädagogen und Betreuerinnen und Betreuer genug Zeit haben, um auf die
                  individuellen Stärken und Talente der Kinder einzugehen und diese entsprechend zu fördern. Sozialstaffel
                  für die Elternbeiträge in allen Einrichtungen: Gerechtigkeit ist einer der Grundwerte unserer politischen
                  Bewegung, deswegen ist es für uns zentral, dass die Elternbeiträge in allen Kinderbildungs- und –
                  betreuungseinrichtungen sozial gestaffelt werden, denn der Zugang zu elementarer Bildung soll nicht
                  vom Einkommen der Eltern abhängen. Ziel der nächsten Periode ist es, auch eine Sozialstaffelung der
                  Elternbeiträge in den Kinderkrippen einzuführen.

4. KOSTENLOSES WARMES MITTAGESSEN

                  in allen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sowie Schulen: Alle Kinder in der Steiermark
                  sollen mindestens eine warme gesunde Mahlzeit am Tag bekommen. Es gibt aber viele Familien in der
                  Steiermark, wo die Zeit zum Kochen oder das Geld für eine tägliche warme Mahlzeit fehlt. Deswegen
                  ist es höchste Zeit alles dafür zu tun, um in allen steirischen Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen
                  sowie Schulen ein kostenloses warmes Mittagessen anzubieten. Augenmerk sollte dabei auf regionale
                  und saisonale Produkte gelegt werden. Dadurch haben wir auch gleichzeitig die Möglichkeit, Kinder
                  über gesunde Ernährung zu informieren und so einen Beitrag für ihre Gesundheit zu leisten.

5. EINE „INKLUSIVE STEIERMARK“
   AB DEM ERSTEN TAG

                  Jedes Kind in der Steiermark soll ab dem ersten Tag bestmöglich gefördert werden. Kinder mit
                  Behinderung und ihre Familien müssen die gleichen Chancen haben wie andere auch die von der
                  steirischen Kinderbildung und -betreuung profitieren. Kinder mit Behinderung sollten alle einen
                  adäquaten Betreuungsplatz und ein bestmögliches Assistenzangebot in den Schulen vorfinden.
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6. DAS TABLET ALS
   SCHULBUCH 2020

                  Corona hat uns gezeigt, die Kluft bei SchülerInnen ist auch eine digitale. Den um „Home Schooling“ oder
                  die nachhaltige Vermittlung digitaler Kompetenzen zur Realität zu machen, braucht es vor allem eines:
                  die notwendige Infrastruktur. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass künftig jedes Schulkind in der
                  Volksschule ein Tablet bekommt.

7. BILDUNGSSYSTEM ALS
   SCHULE DER DEMOKRATIE

                  Schule ist kein isolierter Ort zum Lernen, sondern ein offener Lebensraum, der auch mit dem gesellschaftlichen
                  Umfeld verwoben ist – in den Stadtvierteln wie in den Dörfern. Wir stehen für eine Lehr- und Lernkultur,
                  die SchülerInnen zur selbständigen Organisation ihrer Arbeit und zur Entwicklung solidarischer Beziehungen
                  befähigt. Dazu gehören auch eine demokratische Schulorganisation und die Möglichkeit, dass alle
                  Schülerinnen und Schüler ihre Vertretung auf allen Ebenen direkt wählen können.
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AUSZIEHEN &
WOHNEN
in der
Steiermark
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Wohnen ist ein Menschenrecht
und wir als SozialdemokratInnen
wollen eine moderne Wohnbaupolitik
vorantreiben, damit jede/r SteirerIn
leistbar und gut Wohnen kann.

                  Doch wie wohnen die SteirerInnen überhaupt?

                  Im Durchschnitt leben in der Steiermark 2,2 Personen in einem Haushalt. Knapp 36 Prozent leben in
                  einem Einpersonenhaushalt. Ein Drittel der rund 544.300 steirischen Wohnungen sind Mietwohnungen
                  und gut die Hälfte aller Mietwohnungen sind jedoch private Mietwohnungen. Etwa 40 Prozent der
                  Mietwohnungen stellen Genossenschaften zur Verfügung, rund neun Prozent Gemeinden.

                  Die durchschnittliche Bruttomiete beträgt 2018 in der Steiermark 7,35 €/m2. In privat vermieteten
                  Wohnungen liegt diese mit 8,42 €/m2 darüber, in Genossenschaftswohnungen mit 6,27 €/m2 und in
                  Gemeindewohnungen mit 6,04 €/m2 darunter. Im Vergleich mit 2015 entspricht dies einem Anstieg
                  von durchschnittlich 9,05 Prozent. Bei privat vermieteten Wohnungen lässt sich ein Anstieg von 9,64
                  Prozent verzeichnen, bei Gemeindewohnungen beträgt der Rückgang 0,98 Prozent bei
                  Genossenschaftswohnungen 0,63 Prozent. Die Mieten von Genossenschafts- und Gemeindewohnungen
                  stagnieren also, während sich der Anstieg der Mieten der letzten Jahre bei privat vermieteten Wohnungen
                  weiterhin fortsetzt. Unabhängig davon, wer Eigentümer ist, sind alle Mietkosten zwischen 2008 und
                  2018 stärker als die Inflation gestiegen. Die Inflation lag in diesem Zeitraum bei 18,97 Prozent, die Mieten
                  stiegen aber je nach Kategorie von 26,12 Prozent (Genossenschaftswohnungen) bis 43 Prozent (Altbau).

                  Ein neuer ordnungspolitischer Rahmen im Wohnbereich
                  Wohnen zählt zu den Grundbedürfnissen der Menschen in unserem Land. Es soll leistbar sein und der
                  ordnungspolitische Rahmen soll sich an den gesellschaftlichen Bedürfnissen orientieren.

1. MASSIVER AUSBAU IM
   GEMEINNÜTZIGEN WOHNBAU

                  Massiver Ausbau im gemeinnützigen Wohnbau: In den nächsten Jahren sollen 10.000 neue Wohnungen
                  in Graz und in allen Teilen der Steiermark im gemeinnützigen Wohnbau entstehen. Die Kostenvergleiche
                  zeigen eindeutig, dass man nicht allein auf frei finanzierten Wohnraum setzen kann. Dieser ist in aller
                  Regel schlicht und einfach teurer – der Quadratmeterpreis liegt um die zwei Euro über den Preisen der
                  Gemeindewohnungen, der gemeinnützigen Wohnbauträger und der Wohn- und
                  Siedlungsgenossenschaften. Am günstigsten sind ohnehin Gemeindewohnungen – daher sollen die
                  steirischen Städte und Gemeinden darüber hinaus wieder auf Gemeindewohnungen setzen. Optional
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                  könnten Gemeinden Gemeindewohnungsprojekte in Kooperation mit Genossenschaften in Angriff
                  nehmen (Baurechtsverträge).

                  Weiters sollen folgende Möglichkeiten für den gemeinnützigen Wohnbau geschaffen werden:
                  • einen Bodenfonds schaffen, der es Gemeinden und gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften
                      ermöglicht Flächen für den sozialen Wohnbau zu erwerben, um für den zukünftigen Flächenbedarf
                      für Wohnbauten vorzusorgen und der Gefahr der Liegenschaftsspekulation entgegenzutreten.
                  • die Instrumente der Raumordnung schärfen, indem man die Widmungskategorie „Sozialer Wohnbau“
                      einführt und dadurch diese gezielt fördert.

2. ÄNDERUNGEN DER
   STEIRISCHEN WOHNBAUFÖRDERUNG

                  Bei Neubau und Sanierung soll der demografische Wandel besser berücksichtigt werden – stärkere
                  Berücksichtigung der Barrierefreiheit. Wohnraum muss von Beginn an so geplant werden, dass – wenn
                  auch mit gewissen Umgestaltungen – Menschen von Jugend an bis ins hohe Alter Wohnraum bewohnen
                  können. Außerdem braucht es einen ausgeklügelten Mix zwischen Neubau und Sanierung. Die derzeitige
                  Vielfalt der Wohnbauförderungsarten soll auf wenige Arten vereinfacht werden. Im Gegenzug dazu
                  müssen regionale Unterschiede Berücksichtigung finden.

3. STARTERWOHNUNGEN

                  Der Weg ins selbstständige Leben ist für junge Menschen von einer finanziellen Hürde nach der anderen
                  geplagt. Eine der größten und gleichzeitig wichtigsten ist sicherlich die Suche nach dem ersten Eigenheim.
                  Doch was tun, wenn der Lohn zu niedrig und die Miete zu hoch ist? Nach dem Vorbild der Jugendstartwohnungen
                  sollen leistbare Starterwohnungen des Landes in allen Teilen der Steiermark errichtet werden. Damit die
                  Steiermark auch weiterhin eine lebenswerte Heimat für alle Altersgruppen bleibt.

4. REGIONALER AKTIONSPLAN
   GEGEN ENERGIEARMUT

                  soll Geldbörsel und Umwelt schonen. Wenn Menschen so wenig verdienen, dass sie armutsgefährdet
                  sind, und zugleich überdurchschnittlich hohe Energiekosten haben, spricht man von Energiearmut. Die
                  Ursachen liegen oftmals in schlechter Isolierung, veralteter Technik oder kaputten Elektrogeräten. Diese
                  Umstände bedrohen nicht nur einkommensschwache Haushalte über Gebühr, sondern belasten auch
                  unsere Umwelt. Wir wollen einen regionalen Aktionsplan gegen Energiearmut umsetzen und dunklen,
                  kalten Wohnungen vorbeugen.

5. EINDÄMMUNG DER
   BEFRISTUNGEN

                  Befristete Mietverhältnisse, ursprünglich als Ausnahme von der Regel gesehen, stellen 2018 mit
                  23,07 % verglichen zu 15,29 % im Jahr 2008 einen immer weiter steigenden Anteil an den Mietverhältnissen
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                  in der Steiermark dar. Menschen streben nach Sicherheit. Befristete Mietverhältnisse sind somit Basis
                  für große Unsicherheiten. Die Zahl der befristeten Wohnungen steigt ständig an – dies vor allem bei
                  privaten Vermieterinnen und Vermietern. Befristungen sollten deshalb nur dort möglich sein, wo
                  tatsächlich Bedarf für Befristungen vorliegt – etwa wenn ein Eigenbedarf absehbar ist. Befristete
                  Wohnungen sollten billiger sein (Befristungsabschlag).

6. ABGABEN ZUR STEUERUNG
   DES WOHNUNGSMARKTES

                  Leerstand verteuern, um Wohnen günstiger zu machen. Wir brauchen eine „Drittwohnungsabgabe“ ab
                  der dritten nicht vermieteten Wohnung mit demselben Eigentümer oder derselben Eigentümerin
                  (ausgenommen Genossenschaften). Die Einnahmen sollen für den Wohnbau zweckgewidmet werden.
                  Wohnraum ist zum Wohnen da, nicht zum Spekulieren! Darum wollen wir erheben, wie viele Wohnungen
                  in der Steiermark bewusst leer stehen, um Maßnahmen gegen den dramatischen Anstieg der
                  Immobilienpreise durch spekulative Leerstände setzen zu können.

7. KEINE ZWECKENTFREMDUNG
   VON WOHNRAUM

                  Pllattformen wie Airbnb müssen strenger reguliert und der touristische Wildwuchs eingedämmt werden.
                  Wir brauchen deshalb eine bessere landesrechtliche Regelung, damit in Wohnzonen nicht mehr
                  gewerblich an Touristinnen und Touristen vermietet werden kann.

8. DIE STRASSE IST KEIN ZUHAUSE

                  Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, finden Hilfe durch ein regional koordiniertes und
                  betreutes Angebot von Notschlafstellen, Not und Übergangswohnungen. Ziel ist es, dass Betroffene
                  rasch wieder auf eigenen Beinen stehen können. Weiters schaffen wir für von Gewalt bedrohten Frauen –­
                  neben den Frauenhäusern – auch in jeder Region Übergangswohnungen.
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ARBEITEN
in der
Steiermark
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Vollbeschäftigung im Rahmen
einer solidarischen und
ökologischen Wirtschaft ist
das Ziel der Sozialdemokratie.

                  Mit Ausbruch der Corona-Krise Mitte März 2020 erlebte der österreichische Arbeitsmarkt, bedingt durch
                  den „Shutdown“ der Regierung, einen massiven Schock und eine horrende Zunahme an arbeitslosen
                  Menschen. Viele Arbeitsplätze konnten durch die neue Kurzarbeit der Sozialpartner erhalten werden,
                  jedoch nicht alle. Tausende ArbeitnehmerInnen können dieses Modell nicht in Anspruch nehmen und
                  werden von ihrem Arbeitgeber zum AMS geschickt. Hier sind sie zumeist mit einem viel zu geringen
                  Arbeitslosengeld konfrontiert, das kaum eine Existenzsicherung und die Erhaltung des vorherigen
                  Lebensstandards ermöglicht.

                  In Österreich haben innerhalb von 3 Wochen durch Corona 200.000 Menschen ihre Arbeit verloren.
                  Trotz Kurzarbeit und Nothilfen sind Anfang April 562.000 Menschen in Österreich arbeitslos – mehr als
                  es jemals zuvor in der 2. Republik gegeben hat. Auch in der Steiermark sind 91 Prozent mehr Arbeitslose
                  innerhalb eines Jahres – eine Zahl, die schwer vorstellbar und schier unvorstellbar mit fast 64.000
                  Menschen in absoluten Zahlen ist.

                  Die historische Aufgabe der Sozialdemokratie eine demokratische, barrierefreie und gesunde Arbeitswelt
                  einzustehen ist jetzt aktueller denn je. Sichere, sinnhafte und gerecht entlohnte Arbeit ermöglicht
                  Lebensqualität und Entfaltung. Sie trägt bei zu einem selbstbestimmten und unabhängigen, kurzum:
                  zu einem guten Leben.

                  Jeder Mensch hat ein Recht auf gute Arbeit, auf Aus- und Weiterbildung und gewerkschaftliche
                  Organisierung sowie auf Freizeit. Massenarbeitslosigkeit wie sie zur Zeit in Österreich besteht, ist Gift
                  für jeden individuell aber auch für die Gesellschaft.

1. ERHÖHUNG DER NETTOERSATZRATE
   DES ARBEITSLOSENGELDES

                  Häufig sind AMS-Leistungen viel zu gering, und angesichts der aktuellen Krisenzeit ist zu erwarten, dass
                  viele Menschen auch auf die Sozialhilfe der Länder angewiesen sein werden. Wird die AMS-Leistung
                  auf Bundesebene erhöht bzw. armutsfest gemacht, hat dies auch unmittelbare und positive Auswirkungen
                  auf die soziale Sicherung im Rahmen der Sozialhilfe der Länder und natürlich auch für die
                  armutsbetroffenen Familien. Die für die Sozialhilfe verantwortlichen Länder und Gemeinden würden
                  dadurch fiskalisch entlastet werden. Im Schnitt erhielten Männer im Jahr 2018 ein durchschnittliches
                  Arbeitslosengeld von rund 1.040 € pro Monat (netto, 12-mal pro Jahr). Frauen bezogen eine um rund
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                  16 Prozent geringere Leistung. Diese betrug rund 870 €. Man sieht, dass mit diesen geringen
                  Leistungshöhen weder eine Existenzsicherung möglich ist, noch kann der vorherige Lebensstandard
                  gesichert werden bzw. werden bestehende Ausgaben wie etwa Miete oder Kreditrückzahlungen zur
                  großen Herausforderung und Belastung für die gesamte Familie. Diese geringen Leistungshöhen führen
                  auch zu einer hohen Armutsbetroffenheit von arbeitslosen Menschen.

2. STEIRISCHE AKTION 20.000

                  In einem ersten Schritt wird die steirische Aktion 20.000 als Sofortmaßnahme für 300 ältere
                  Langzeitarbeitslose, die eine zweite Chance bekommen, eingeführt. Dieses Angebot richtet sich sowohl
                  an jene, die bereits in der Aktion 20.000 waren als auch an neue Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Bei
                  Bedarf kann die steirische Aktion 20.000 auch ausgeweitet werden.

3. ARBEITSSTIFTUNGEN ALS STEIRISCHES
   AUFFANGNETZ ERHALTEN UND AUSBAUEN

                  Seit 2015 arbeiten wir eng mit Unternehmen zusammen und haben rund 7.500 Menschen gemeinsam
                  mit dem AMS in verzweifelten Situationen geholfen, wieder einen Job zu finden und optimistisch in die
                  Zukunft schauen zu können – zum Beispiel bei Insolvenzen oder Betriebsschließung wie bei Vögele,
                  Schlecker/Daily, Pax-Stabil, Borckenstein, Schirnhofer oder Zielpunkt. Genauso aber haben wir Menschen
                  beim Einstieg in neue Chancen und Zukunftsberufe geholfen wie bei der Pflegestiftung oder der Energie-
                  Stiftung. Für diese Stiftungen haben wir gemeinsam rund 45 Millionen Euro (davon acht Millionen aus
                  dem Sozialressort) ausgegeben. Mit dem AMS laufen begleitend Gespräche, um aktuelle Situationen
                  bewerten und gegebenenfalls schnell und unbürokratisch helfen zu können.

4. QUALIFIZIERUNGSFONDS
   KARRIERE PLUS FÜR FRAUEN

                  Beinahe zwei Drittel der unselbständig beschäftigten Frauen in der Steiermark verdienen jährlich unter
                  25.000 Euro im Jahr – jede zweite Frau hat einen Teilzeitjob. Aufgrund ihrer Lebensgeschichten und
                  Erwerbsbiografien (Ausbildung, Kinderbetreuung, Alleinerziehende, Pflege von Angehörigen etc.) sind
                  Frauen oftmals – und hier insbesondere jene über 40 – schlechter qualifiziert als Männer und haben
                  oft zu wenig zum Leben. Sie spüren als erste die Auswirkungen einer schwächelnden Konjunktur und
                  arbeiten oftmals in atypischen bzw. prekären Beschäftigungsverhältnissen – mit niedrigem Einkommen
                  und schlechter sozialer Absicherung. Das wirkt sich nicht nur heute auf sie und ihre Kinder aus, sondern
                  auch auf die Pensionen, Stichwort Altersarmut.

5. DEN SOZIALEN ARBEITSMARKT STÄRKEN

                  Die Steiermark braucht einen sozialen Arbeitsmarkt. Dafür müssen die Rahmenbedingungen verändert
                  werden. So können Langzeitarbeitslose zurück ins Berufsleben finden. Über Lohnkostenzuschüsse
                  werden für sie in Firmen, Kommunen und bei gemeinnützigen Trägern Stellen geschaffen. Bezahlt werden
                  sie jeweils nach Kollektivertrag. Es ist eindeutig besser und sinnvoller, neue Jobs zu finanzieren als
Antrag 03 – Arbeit & Leben 4.0
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                  Arbeitslosigkeit mit all ihren individuellen und gesellschaftlichen Folgen. Auch jene Steirerinnen und
                  Steirer, die noch nicht in der Lage sind, in Vollzeit einer Beschäftigung nachzugehen, werden stufenweise
                  an den Arbeitsmarkt herangeführt. Angebote der niederschwelligen Beschäftigung werden
                  bedarfsorientiert ausgebaut. Für Menschen mit Behinderung setzen wir uns auf Bundesebene dafür
                  ein, dass sie in Zukunft ein Gehalt statt ein Taschengeld bekommen und sozialversicherungsrechtliche
                  Ansprüche erwerben.

6. DEN FORTSCHRITT NÜTZEN

                  Wir werden den technologischen Fortschritt nutzen, um mehr Freiräume für die arbeitenden Menschen
                  zu schaffen und die Arbeitszeit sozial gerecht zu verteilen. 45 Jahre nach Einführung der 40-Stunden-
                  Woche ist es an der Zeit, neue Schritte der Arbeitszeitverkürzung zu setzen. Die Arbeitszeit soll den
                  Bedürfnissen des jeweiligen Lebensabschnitts, den gesundheitlichen Voraussetzungen sowie den sich
                  wandelnden unterschiedlichen Lebensweisen entsprechen. Damit ermöglichen wir echte Wahlfreiheit
                  bei der Familienarbeit und mehr Zeit für ehrenamtliche Tätigkeiten.

7. WIR KÄMPFEN FÜR GERECHTE LÖHNE

                  Eine erfüllende Tätigkeit ist eine wichtige Quelle von Lebenssinn und Anerkennung, eine gerechte
                  Entlohnung ist eine Frage von Respekt und Akzeptanz. Wir wollen einen Mindestlohn von 1.700 € der
                  widerspiegelt, dass Menschen einen großen Teil ihres Lebens dafür aufwenden, etwas für andere zu
                  leisten. Unterschiede in der Entlohnung, die auf das Geschlecht, die Herkunft oder andere Faktoren
                  der Identität zurückzuführen sind, bekämpfen wir entschieden. Seit vielen Jahren gibt es auch die
                  Entwicklung, dass die Menschen in Teilzeit oder atypische Beschäftigungsverhältnisse gedrängt werden.
                  Diesen Entwicklungen muss Einhalt geboten werden. Wir müssen mit dem Arbeitsrecht mehr Druck
                  erzeugen, dass es auch wieder eine Verpflichtung zu Vollzeitarbeitsstellen gibt, statt atypischen
                  Beschäftigungsverhältnissen!
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in der
Steiermark
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Menschen unterschiedlichster
sozialer und geografischer Herkunft
helfen einander und leisten einen
Dienst an der Gesellschaft.

                  Die Corona-Krise hat auch eine schöne Seite: Menschen halten mehr Abstand und rücken gleichzeitig
                  doch näher zusammen. Viele kleine und große Aktionen zeugen vom solidarischen Miteinander in diesen
                  herausfordernden Wochen, etwa die große Einsatzbereitschaft zur Nachbarschaftshilfe.

                  Und trotz all der Solidarität ist die soziale Ungleichheit unübersehbar, denn nicht alle Menschen sind
                  im selben Ausmaß von der Krise und ihren Gegenmaßnahmen betroffen.

                  Die Maßnahmen zur Bewältigung der Krise werden die öffentlichen Haushalte stark belasten. Je nachdem,
                  wie lange der Notstand dauert und wie hoch die Ausgaben schließlich ausfallen werden, könnte es
                  ausreichen, geplante Steuersenkungen abzusagen. Bei einer längeren Dauer der Krise dürfen die Kosten
                  aber nicht den ArbeitnehmerInnen aufgebürdet werden, die heute zu Recht als HeldInnen der Krise
                  gefeiert werden. Auch wenn Neoliberale wie immer vorsorglich vor Vermögenssteuern warnen, legt die
                  unterschiedliche Betroffenheit von der Krise nahe, dass die Reichsten der Gesellschaft einen Beitrag
                  zur Krisenbewältigung leisten müssen. Österreich ist immer noch eines der Schlusslichter unter den
                  Industriestaaten bei vermögensbezogenen Steuern. Historisch haben Steuern auf große Vermögen
                  immer wieder dazu beigetragen, die Kosten von Krisen nicht nur auf den Schultern der ArbeitnehmerInnen
                  zu finanzieren.

1. WIR WOLLEN EINE ERSTKLASSIGE
   GESUNDHEITSVERSORGUNG FÜR ALLE

                  Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bekennen uns zum Grundrecht aller Menschen auf
                  Lebens- und Arbeitsverhältnisse, die unsere Gesundheit schützen und fördern. Gesundheit ist nicht
                  die bloße Abwesenheit von Krankheit, sondern bedeutet auch körperliches und geistiges Wohlbefinden.
                  Wir garantieren den gleichberechtigten Zugang zu einem öffentlichen und solidarisch finanzierten
                  Gesundheitssystem für alle Menschen in unserem Land: Niemand darf in Österreich später behandelt
                  werden, weil er oder sie über weniger Einkommen oder keine Beziehungen verfügt. Wir treten jeder
                  Form von Zweiklassenmedizin entgegen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen für ein
                  solidarisches Gesundheitssystem, in dem alle Menschen pflichtversichert und nach dem
                  Sachleistungsprinzip – unabhängig von privat finanzierten Zusatzleistungen – optimal versorgt sind.
                  Die Leistungen unseres Gesundheitssystems müssen der bedarfsgerechten, flächendeckenden, wohnort-
                  und zeitnahen Versorgung aller dienen, was durch einen starken Ausbau der Primärversorgungszentren
                  gewährleistet werden soll.
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2. ÄRZTE- UND GESUNDHEITSZENTREN
   WEITER AUSBAUEN UND VERBESSERN

                  Bei allem technologischen Fortschritt braucht es auch den ganz wichtigen persönlichen Kontakt – daher
                  sollen die Ärzte- und Gesundheitszentren ausgebaut werden. Die fachliche Qualifikation, eine gute
                  Erreichbarkeit und lange Öffnungszeiten – idealerweise von 9 bis 19 Uhr – sollen bei Ärzte- und
                  Gesundheitszentren in der Steiermark Standard sein. Außerdem muss die Einbindung „nichtärztlicher“
                  Gesundheitsberufe wie z.B. Diplomkrankenpflege, Physiotherapie, Psychotherapie, Diätologie
                  (Diätberatung), Altersmedizin, Disease-Management-Programme für chronisch kranke Menschen
                  erfolgen. Dies sind wichtige Elemente einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung, ohne gleich
                  Spitalseinrichtungen in Anspruch nehmen zu müssen.

3. DAS MINDESTE SICHERN

                  Wir werden erst dann zufrieden sein, wenn wir die Armut in unserem Land völlig besiegt haben. Im
                  Grunde soll niemand vom existentiellen Minimum leben müssen, doch wenigstens dieses Mindeste
                  muss ohne Wenn und Aber garantiert sein. Wir bekennen uns zu einer effektiven Armutsbekämpfung
                  mit Mindeststandards, um allen Menschen ein würdevolles und angstfreies Leben zu ermöglichen. Die
                  Mindestsicherung bildet das letzte soziale Sicherungsnetz. Ein Netz, auf das jeder und jede alleine aus
                  dem Menschsein ein Anrecht hat. Mit uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wird es kein
                  Zurück in eine Zeit der Essensgutscheine und Suppenküchen geben, in der die Armenfürsorge ein
                  entwürdigendes System aus Scham, Bittstellertum und Demütigung etabliert hat. Wir stehen dafür,
                  nicht die Armen zu bekämpfen, sondern die Armut. Deshalb haben wir die Erwachsenensozialarbeit
                  auch dieses Jahr steiermarkweit ausgebaut, damit jeder/m geholfen wird.

4. SICHERHEIT GEBEN

                  Sicherheit ist ein ursozialdemokratisches Thema. Die meisten Menschen sind auf einen handlungsfähigen
                  Staat angewiesen. Nur sehr Reiche können sich private Sicherheit kaufen. Natürlich kann der Staat keine
                  absolute Sicherheit garantieren, aber er muss alles tun, um Unsicherheiten zu verringern. Freiheit und
                  Sicherheit bilden eine Einheit. Die Sozialdemokratie ist in ihrer langen Geschichte immer für eine
                  gewaltfreie Gesellschaft eingetreten. Die SPÖ steht für eine Gesellschaft, die sich durch ein solidarisches,
                  friedliches Zusammenleben definiert, in der die Menschen in Freiheit und Sicherheit gemeinsam leben
                  und sich entwickeln können. Jede Form der Gewalt – von wem und gegen wen auch immer – gefährdet
                  nicht nur einzelne Personen, sondern auch die solidarische, faire Demokratie.

5. ARBEITSKRÄFTEBEDARF UND ZUWANDERUNG:
   NEUE STEIRERINNEN UND STEIRER

                  Um unseren Bedarf an Arbeitskräften unter gleichzeitigem Rückgang der Bevölkerungszahlen und
                  steigender Altersstruktur langfristig abdecken zu können, braucht es Zuwanderung. Da geht es
                  beispielsweise um die Steiermark als Wirtschafts- und Industriestandort, der uns allen Arbeitsplätze
                  sichert, um Tourismus und Gastronomie als wichtigen Faktor in den Regionen, um die Sicherheit, im
                  Alter gute Pflege zu erfahren oder die Versorgung in einem Krankenhaus, wenn es uns einmal schlecht
Antrag 03 – Arbeit & Leben 4.0
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                  geht. Diese Zuwanderung gilt es, bewusst zu gestalten und zu begleiten. Denn jene Menschen, die heute
                  zu uns kommen, um für uns Dienstleistungen zu erbringen, sind unsere Nachbarinnen und Nachbarn
                  und Mitmenschen von morgen. Menschen unterschiedlicher Herkunft leben in der Steiermark und
                  werden auch hierbleiben. Manche von ihnen sind beispielsweise in die Steiermark geflüchtet und haben
                  aufgrund ihres anerkannten Schicksals ein Bleiberecht, andere wiederum sind die Kinder ehemaliger
                  „Gastarbeiter“-Generationen, die wiederum dabei geholfen haben, den Wohlstand in der Steiermark
                  aufzubauen. Wir wollen, dass diese Menschen bestmöglich in der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt
                  Fuß fassen, ihren Beitrag für die Steiermark leisten und die Steiermark als Heimat erfahren können.
                  Arbeit ist und bleibt ein zentraler Faktor für ein selbstbestimmtes Leben und gelebte Integration.

                  Wir dürfen diese Chance nicht verpassen und dürfen zulassen, dass Integration zu einer leeren Worthülse
                  degradiert wird. Aus der Verantwortung für sozialen Frieden und positive Gesellschaftsentwicklung
                  heraus sind Integrationsfragen politische Querschnittsmaterien, die in allen Ressorts der Landesregierung
                  beantwortet und bearbeitet werden müssen. Sprache, Bildung, Arbeit und Antidiskriminierung sind und
                  bleiben die entscheidenden Wege zur Integration.

6. LAND DER GENERATIONEN

                  Ältere Menschen in der Steiermark müssen bestmöglich gehört und vertreten werden. Wir wollen die
                  Unterstützung für die steirischen SeniorInnenorganisationen weiter stark halten, damit unsere
                  PensionistInnen die optimale Beratung, Information und Betreuung bekommen. Seniorinnen und
                  Senioren dürfen in der Steiermark darauf vertrauen, dass sie ohne Sorgen vor Einsamkeit, Vernachlässigung
                  oder Armut in der Steiermark alt werden können. Weiters wollen wir ein modernes Seniorengesetz in
                  der Steiermark etablieren.

7. LAND DER MENSCHENRECHTE

                  Wir kämpfen für die volle Gleichstellung von Frauen und Männern, Jungen und Älteren, hier und
                  anderswo Geborenen. In keinem Lebensbereich dürfen Menschen beispielsweise aufgrund von
                  Geschlecht, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Herkunft benachteiligt werden. Wir stehen
                  für Respekt und entwickeln die Steiermark zu einer Menschenrechtsregion.

8. INKLUSIONSGESETZ

                  Wir wollen ein neues Inklusionsgesetz als Voraussetzung für Selbstbestimmtheit und Teilhabe von
                  Menschen mit Behinderung schaffen. Die oberste Maxime muss sein, dass Menschen mit Behinderung
                  leben wie andere auch. Deshalb setzen wir uns zum Beispiel ein, dass diese ein Gehalt statt Taschengeld
                  bekommen und so eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung. Wir wollen den Aktionsplan für
                  Menschen mit Behinderung weiter fortsetzen, damit die Steiermark ihre Vorreiterrolle in der Umsetzung
                  der UN-Behindertenkonvention festigt. Die „Partnerschaft Inklusion“ ist eine wichtige Stütze bei diesen
                  Reformen, den der Dialog mit Selbstvertreterinnen und –vertretern und die Stärkung der politischen
                  Teilhabe von Betroffenen ist unsere oberste Maxime.
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EMPFEHLUNG DER ANTRAGSPRÜFUNGSKOMMISSION:

                  → Annahme
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                                      steiermark.spoe.at
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